STADT HEMMOOR SAMTGEMEINDE HEMMOOR - LANDKREIS CUXHAVEN BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ GRUNDZÜGE DER PLANUNG JUNI 2012 STADT HEMMOOR BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ ohne Maßstab ÜBERSICHTSKARTE MIT ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 1 - Vorentwurf - STADT HEMMOOR BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ GRUNDZÜGE DER PLANUNG RÄUMLICHE LAGE UND STÄDTEBAULICHE SITUATION Der Planbereich liegt im Stadtteil Althemmoor westlich der Cuxhavener Straße (B 73) östlich der Grundschule. Östlich, südlich und nördlich des Plangebietes befinden sich überwiegend Wohnnutzungen. Südlich des Plangebietes liegt das denkmalgeschützte Gebäude der alten Schule. Das Plangebiet wird im überwiegenden Teil als Grünlandfläche genutzt. Lediglich der westliche Teil wird durch das Außengelände der Schule geprägt. GRÖßE DES PLANGEBIETES ca. 0,870 ha VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde weist für den überwiegenden Teil des Plangebietes Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft aus. Im Westen ist im Bereich des Schulgeländes eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule ausgewiesen. Aufgrund des im BauGB verankerten Entwicklungsgebotes bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, dass die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in Sonderbauflächen (S) mit Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ umgewandelt werden, um den geplanten Verbrauchermarkt realisieren zu können. Die nördlich des Änderungsbereiches verbleibende Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird als Abstandsfläche erhalten. Eine Änderung der Gemeinbedarfsfläche im Bereich der Schule ist nicht erforderlich. ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG In den Stadtteilen Westersode und Althemmoor stehen der örtlichen Bevölkerung aufgrund von Geschäftsaufgaben kaum noch Versorgungsmöglichkeiten für Güter des täglichen Bedarfes (z. B. Lebensmittel, Drogerieartikel etc.) zur Verfügung, so dass zum Einkaufen längere Anfahrtswege in das Stadtzentrum erforderlich werden. Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.200 m² zu schaffen und damit die Nahversorgung in Althemmoor und Westersode wesentlich zu verbessern. Um diese Zielsetzung zu erreichen wird im Plangebiet ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 2 STADT HEMMOOR BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ Auf eine beschränkende Festsetzung der Sortimentsbereiche soll verzichtet werden, um für die verfügbare Fläche eine nachhaltige und flexible Einzelhandelsnutzung zu erreichen. Aufgrund der räumlichen Lage des geplanten Verbrauchermarktes außerhalb des im Regionalen Raumordnungsprogramm abgegrenzten zentralörtlichen Bereiches des Mittelzentrums Hemmoor sowie angesichts der geplanten Verkaufsfläche soll ein Einzelhandelsgutachten durch den Investor erstellt werden, in dem nachzuweisen ist, dass sich planungsbedingt keine Beeinträchtigungen der ausgeglichenen Versorgungsstrukturen der Stadt ergeben und der Einzugsbereich auf die lokale Ebene beschränkt bleibt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in der Bauleitplanung eingestellt. Ferner ist es Ziel der Planung, die Erschließung für die Grundschule neu zu ordnen und eine verkehrliche Anbindung von der Bundesstraße 73 zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Lage des Plangebietes in der Nähe schutzbedürftiger Wohnnutzungen werden die immissionsschutzrechtlichen Belange in der Bauleitplanung besonders berücksichtigt. Die Belange der Denkmalpflege sind dahingehend berücksichtigt worden, dass das geplante neue Gebäude des Verbrauchermarktes in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises im Norden des Plangebietes platziert worden ist. GEBIETSTYP Für die Bauflächen des Plangebietes wird ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt, in dem zulässig sind: Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von zusammen 1.200 m² Bistro- und Gastronomiebetriebe bis zu einer max. Geschossfläche von zusammen 100 m² Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO für die zugelassenen Nutzungen dachmontierte Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG Die Erschließung des geplanten Verbrauchermarktes und der Grundschule soll künftig ausgehend von der Bundesstraße 73 über eine im Süden des Plangebietes neu zu errichtende öffentliche Straße erfolgen. Insofern wird über die Planstraße der (Schul-)Busverkehr sowie der Ziel- und Quellverkehr zum Verbrauchermarkt fließen. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Busverkehrs sowie des Verbrauchermarktes an den Erschließungsausbau sind für die Planstraße eine ca. 6,50 m breite Fahrbahn und ein auf der Südsei- PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 3 STADT HEMMOOR BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ te verlaufender ca. 2,50 m breiter Gehweg konzipiert. Im Einmündungsbereich zur B 73 ist zudem eine trichterförmige Aufweitung der Planstraße mit Einfahrtsspur sowie Rechts- und Linksabbieger vorgesehen, so dass ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet wird. Von der Planstraße wird zudem die rd. 9,0 m breite Zufahrt zum Verbrauchermarkt abzweigen, so dass eine direkte Anbindung des Sondergebietes an die B 73 über eine weitere Einzelzufahrt vermieden wird. Im Westen soll die Planstraße auf dem Gelände der Grundschule weitergeführt und mit einer für den Busverkehr ausreichend dimensionierten Wendeanlage sowie einer Bushaltestelle für die Schülerbeförderung und den öffentlichen Nahverkehr ausgestattet werden. Insofern besteht die Option, die im Nahbereich des Plangebietes vorhandenen öffentlichen Bushaltestellen zu verlegen. Auf der Südseite der Planstraße wird eine 3,0 m breite öffentliche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen vorgesehen, um eine Eingrünung und visuelle Abschirmung des Plangebietes nach Süden zur Wohnbebauung und zum Denkmal zu erreichen. Die für den geplanten Verbrauchermarkt erforderlichen Parkplätze werden innerhalb der privaten Bauflächen des Sondergebietes bereitgestellt und als private Stellplatzflächen festgesetzt. Um eine Eingrünung der Stellplatzflächen zu erreichen, sollen am Rand des Parkplatzes heimische, großkronige Laubbäume gepflanzt werden. Aus Gründen des Immissionsschutzes sind die privaten Stellplatzflächen nur mit geräuschhemmenden Materialien zu befestigen. BAUWEISE, BAUGRENZEN UND MAßE BAULICHER NUTZUNG Unter Berücksichtigung des Baukonzeptes für den geplante Verbrauchermarkt werden für die Bauflächen des Sondergebietes folgende Maße baulicher Nutzung, Baugrenzen und Bauweisen festgesetzt: abweichende Bauweise (a) mit Zulässigkeit von Gebäudelängen über 50,0 m maximale Gebäudehöhe (GH) von 11,00 m Bezugspunkt für die Festsetzung der maximalen Höhe baulicher Anlagen ist die Höhenlage der Oberkante der zur Erschließung der Baugrundstücke dienenden öffentlichen Erschließungsstraße (neue Planstraße), gemessen mittig vor dem Grundstück maximal zu bebauende Grundfläche (GR) 2.200 m² Eine Überschreitung der festgesetzten Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 BauNVO genannten Anlagen (Stellplätze, Garagen, Zufahrten, Nebenanlagen sowie Anlagen, durch die das Grundstück le- PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 4 STADT HEMMOOR BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ diglich unterbaut wird) ist zur Begrenzung des Versiegelungsgrades nicht zulässig. maximal 1 Vollgeschoss zulässig Die Baugrenzen sind so festgesetzt worden, dass ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Errichtung des Hauptbaukörpers vorhanden ist und zugleich die Neubebauung einen möglichst großen Abstand zu den denkmalgeschützten Objekten auf dem Grundstück Cuxhavener Straße 17 einhält. Neben- und Werbeanlagen sind mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ÜBER GESTALTUNG Durch örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 84 Niedersächsische Bauordnung soll ein gestalterischer Rahmen gesetzt werden, um ein Einfügen der Neubebauung in das Ortsbild zu erreichen und Beeinträchtigungen der benachbarten denkmalgeschützten Objekte zu vermeiden. Als Farben für die harte Dacheindeckung der Hauptbaukörper sind daher nur rot bis braun und anthrazit zulässig. Glänzende oder reflektierende Materialien sind für die Dacheindeckung nicht zulässig. Außenfassaden der Hauptgebäude dürfen nur aus rotem bis braunem und anthrazitfarbenem Verblendmauerwerk hergestellt werden. Stark glänzende oder stark reflektierenden Materialien sind bei den Außenfassenden nicht zulässig Ausgenommen sind untergeordnete Bauteile gem. Niedersächsischer Bauordnung, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO. Werbeanlagen mit wechselndem und/ oder bewegtem Licht sind unzulässig. IMMISSIONSSCHUTZ Aufgrund der räumlichen Lage des Plangebietes in der Nähe zu schutzbedürftige Wohngebäuden sind die immissionsrechtlichen Belange in der vorliegenden Planung zu beachten. Insofern soll eine Schallimmissionprognose erstellt werden, in der zum einen die Verträglichkeit des geplanten Verbrauchermarktes (Parkplatzanlagen, Anlieferung etc.) bezüglich der Wohnbebauung geprüft wird. Zum anderen soll ermittelt werden, inwieweit sich der Busverkehr sowie der Ziel- und Quellverkehr zum Verbrauchermarkt auswirkt. Die Ergebnisse des Gutachtens sowie die notwendigen Immissionsschutzmaßnahmen werden in die Bauleitplanung einfließen. Die textlichen Festsetzungen werden ggf. ergänzt. Vorgesehen ist, dass private Stellplatzflächen zur Vermeidung von Lärmimmissionen nur aus geräuschhemmenden Materialien hergestellt werden dürfen. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 5 STADT HEMMOOR BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ BELANGE DER DENKMALPFLEGE Südlich des Plangebietes befinden sich auf dem Flurstück 476/1 (Cuxhavener Straße 17) die alte Schule sowie der dazugehörende ehemalige Stall, die als Einzelobjekte dem Denkmalschutz des § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) unterliegen. Gemäß § 10 NDSchG bedürfen alle baulichen Veränderungen, Instandsetzungen, Wiederherstellungen und Nutzungsänderungen an den Denkmalen selbst sowie die Errichtung, Beseitigung oder Änderung von baulichen Anlagen in der näheren Umgebung der Denkmale einer Genehmigungspflicht der jeweils zuständigen unteren Denkmalbehörde. Ist für eine Maßnahme eine Baugenehmigung oder eine die Baugenehmigung einschließende oder ersetzende behördliche Entscheidung erforderlich, so umfasst diese bereits die Genehmigung nach § 10 NDSchG. Ferner dürfen gem. § 8 NDSchG in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. Daher ist die vorliegende Planung des Verbrauchermarktes im Vorwege mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven abgestimmt worden. Der Standort des neuen Gebäudes ist unter Berücksichtigung der Denkmalpflege soweit wie möglich im Norden des Grundstücks platziert worden. Darüber hinaus werden Bauvorschriften über Gestaltung festgesetzt, die gewährleisten, dass keine erheblich störenden Farben oder reflektierende, glänzende Materialien bei neuen Gebäuden verwendet werden SIEDLUNGSWIRTSCHAFT zentraler Anschluss an die Wasserversorgung Löschwasserversorgung über Hydranten zentrale Schmutzwasserentsorgung Anschluss an die Strom- und Gasversorgung sonstige Kommunikationsanschlüsse Oberflächenwasserentsorgung im Bereich der öffentlichen Flächen über eine in der Verkehrsfläche vorgesehene Regenwasserleitung mit Anschluss an den Vorfluter Das im Bereich des Sondergebietes anfallende nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser soll auf den privaten Grundstücksflächen in einer im Norden vorgesehenen Fläche für die Regelung des Wasserabflusses (Regenrückhaltebecken) gesammelt werden. Gegebenenfalls wird ein Notüberlauf in die öffentliche Regenwasserkanalisation vorgesehen. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 6 STADT HEMMOOR ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ Erstellung eines Umweltberichtes gegenwärtige Situation: Das Flurstück 479/5 (Standort des Verbrauchermarktes) wird durch eine extensiv genutzte, mäßig feuchte Grünlandfläche geprägt, die im Westen durch eine schmale, ca. 1,20 m breite Grüppe begleitet wird. Ferner sind im Südosten des Grünlandes auf einer begrenzten Fläche einige Erlen aufgewachsen. Im Osten des Schulgeländes finden sich Rasenflächen mit Spielgeräten sowie eine Sportanlage. Begrenzt wird das Schulgelände nach Osten durch eine Weißdornhecke sowie einzelne Erlen und Eschen. Östlich des Plangebietes ist im Bereich des Flurstücks 479/4, das zwischen dem Plangebiet und der B 73 liegt, eine relativ dichte Gehölzstruktur anzutreffen. Die hier verlaufende „Süderwettern“ ist verrohrt und tritt in der Örtlichkeit nicht mehr in Erscheinung. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der Eingriffsfolgen durch folgende Kompensationsmaßnahmen: randliche Eingrünung der Stellplatzflächen durch Pflanzung heimischer, großkroniger Laubbäume (Festsetzung als Pflanzgebot) Begrenzung des Versiegelungsgrades durch Festsetzung einer bedarfsgerechten Grundfläche Eingrünung des Plangebietes in südliche Richtung durch Festsetzung einer Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Pflanzung eines heimischen Laubbaumes pro 1.000 m² versiegelter privater Grundstücksfläche im Sondergebiet Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche Verwendung geräuschhemmender Materialien bei privaten Stellplätzen Oberflächenwasserentsorgung im Sondergebiet über ein Regenrückhaltebecken Bereitstellung einer externen Ausgleichsfläche im Bereich des Kompensationsflächenpools „Hafen Schwarzenhütten“ als Ausgleich für planungsbedingten ökologischen Eingriffe Da den im Plangebiet im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor dargestellten Flächen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft die Funktion einer externen Kompensationsfläche (FP III, 0,700 ha) zugewiesen worden ist, muss der Verlust dieser Funktion im Rahmen der vorliegenden Planung zusätzlich im Bereich des Flächenpools „Hafen Schwarzenhütten“ kompensiert werden. Entwurfsstand: 08.06.2012 PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 7 STADT HEMMOOR BEBAUUNGSPLAN NR. H 66 „CUXHAVENER STRAßE“ STÄDTEBAULICHE FLÄCHENBILANZ Sondergebiet (SO) „Großflächiger Einzelhandel“ private Stellplatzflächen Fläche für die Regelung des Wasserabflusses (Regenrückhaltebecken) öffentliche Verkehrsfläche (Planstraße) öffentliche Grünfläche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Gesamt Flächengröße* 3.355 m² 1.986 m² 317 m² 2.628 m² 127 m² 293 m² 8.706 m² * Circa- Angaben auf der Grundlage der ALK Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 8 Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor