vorläufige Begründung

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Gemeinde Deggingen
Bebauungsplan "Birkhof“
Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans (vorläufige Begründung)
1. Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Deggingen plant die Realisierung der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnund Mischbaufläche am östlichen Ortsrand. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt,
seine landwirtschaftlichen Flächen an die Gemeinde zu verkaufen und die bestehende Hofstelle
aufzugeben. Das Grundstück mit Flurstücksnummer 2727 soll nun für eine bauliche Nutzung zur
Verfügung gestellt werden. Um den nördlichen Siedlungsrand aufzugreifen, soll auch das Flurstück
2728 in das Plangebiet aufgenommen werden. Weitere Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die Flurstücke 2730/1, 2730/2, 2720, 2726, 2724, 1855, 1855/1, 2931/3, 2931/2
sowie ein Teil des Flurstücks 2840. Die westliche Grenze des Plangebietes bildet die natürliche
Zäsur des Klingelgrabens.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der nördliche Teil als Wohnbaufläche und der südliche
Teil als Mischbaufläche dargestellt. Die Abstufung der geplanten Nutzung von Mischbauflächen
entlang der B 466 und Wohnbauflächen darüber schafft die Möglichkeit der Ansiedlung wohnverträglicher kleiner Gewerbe- und Handwerksbetriebe und darüber hinaus einen notwendigen Puffer
zum südöstlich gelegenen Gewerbegebiete. Durch die mögliche Anbindung an die B466 und die
örtlichen Gegebenheiten stellt das Gebiet eine sinnvolle städtebauliche Erweiterung des bestehenden Siedlungskörpers dar.
Um für die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Durch das Bebauungsplanverfahren ist gewährleistet, dass private
und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Gemeinde Deggingen. Es wird im Westen durch
den bestehenden Siedlungsrand begrenzt. Die nördliche Abgrenzung bildet die natürliche Zäsur
des Klingelgrabens. Im Westen wird das Gebiet von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im Osten grenzt die Bundesstraße B 466 an das Gebiet an. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 05.02.2015 dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 4,74 ha.
3. Übergeordnete Planungen
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Deggingen /
Bad Ditzenbach sind die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans als Wohnund Mischbauflächen dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt.
mquadrat kommunikative Stadtentwicklung
Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger
-Freier Stadtplaner-
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4. Bestehendes Planungsrecht
Der Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet Teilbereiche der bestehenden Bebauungspläne
„Östliche Sonnenhalde“ (rechtskräftig seit 03.11.1995) und „Gewerbegebiet“ (rechtskräftig seit
1978). Die Bereiche werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens überplant.
5. Bestand
Örtliche Gegebenheiten
Bei dem Plangebiet handelt es sich größtenteils um intensiv bewirtschaftete Wiesenflächen. Um
die bestehende Hofstelle befinden sich vereinzelte Obstbaumbestände. Die Hofstelle wird nicht
mehr als landwirtschaftlichen Betrieb genutzt. Landschaftlich prägnant ist der starke und hochwertige Bewuchs entlang des Klingengrabens
Das Gelände fällt von Nordwesten nach Südosten bis zur Hofstelle stark ab. Von der Hofstelle an
verläuft das Gelände als gestufte Böschung bis hin zur Bundesstraße B466. Entlang der Bundesstraße befinden sich vereinzelte straßenbegleitende Bäume und Gehölze.
Schutzgebiete
Nordwestlich des Plangebietes befindet sich das Vogelschutzgebiet VSG mittlere schwäbische Alb
(Nr. 7422441).
Nördlich angrenzend befindet sich das Biotop des Klingelgrabens mit Bachlauf. Weiter westlich beginnt das FFH Gebiet Filsalb (Nr. 7423342).
Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb der Wasserschutzgebietszone III und III A Pulvermühle Deggingen (WSG-Nr. Amt: 117041).
Hochwasserrisikomanagement
Im südöstlichen Bereich befindet sich ein Teil des Plangebietes nach dem Entwurf der Hochwassergefahrenkarte im Überflutungsbereich bei einem sogenannten Jahrhundertereignis (HQ100).
Teile des Geltungsbereiches sind ebenfalls von einem 50-jährigen Hochwasser (HQ50) betroffen.
In den Bebauungsplan werden ein entsprechender Schutzabstand zur geplanten Bebauung sowie
notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen aufgenommen.
Eigentum
Die Flurstücke 2720 und 2727 befinden sich vollständig im Eigentum der Gemeinde Deggingen.
Die restlichen Flurstücke befinden sich momentan im Privateigentum. Die Gemeinde möchte die
Grundstücke erwerben und der Baulandentwicklung zur Verfügung stellen.
Altlasten
Altlasten oder ähnliche Vorbelastungen sind nicht bekannt.
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Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger
-Freier Stadtplaner-
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6. Planungsziele und Planungskonzeption
Städtebauliche Planung / Bebauung
Geplant ist eine kompakte Bebauung entlang der Bundesstraße als Übergang zu einer aufgelockerten Bebauung im Norden des Plangebietes. Im Bereich der Wohnbauflächen ist vorgesehen,
die geplante Bebauung am Bestand in Form von Einzel- und Doppelhäusern zu orientieren.
Verkehrliche Erschließung
Eine sinnvolle und leistungsfähige Erschließung des Plangebietes kann nur durch eine Anbindung
an die B 466 erfolgen. Durch die Anbindung entsteht die Möglichkeit, zusammen mit der bereits
vorhandenen Einmündung Jahnstraße eine leistungsfähigen Knotenpunkt zu schaffen, der über die
verkehrlichen Aspekte hinaus positive Auswirkungen auf die Gemeinde Deggingen haben würde
(Geschwindigkeitsreduzierung, Ortsauftakt usw.)
Das geplante Gebiet hat keine erkennbaren negativen Auswirkungen auf das überörtliche Verkehrsnetz. Die B 466 ist leistungsfähig genug, um den durch die Neubebauung entstehenden zusätzlichen Verkehr aufzunehmen.
Da eine direkte Anbindung des Gebietes an das überörtliche Verkehrsnetz geplant ist, wird das örtlich angrenzende Verkehrsnetz nur unwesentlich durch zusätzlichen Verkehr belastet.
Aufgrund der Nähe zur B 466 wird parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Lärmschutzgutachten
erstellt, um die möglichen vorhandenen Lärmauswirkungen durch den Verkehr zu bewerten und
um eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen definieren zu können.
Bauabschnitte
Das gesamte Baugebiet hat eine Größe von ca. 4,74 Hektar. Vorgesehen ist eine abschnittsweise
Erschließung des Gebietes.
Entwässerung, Wasserversorgung
Die Entwässerung des Gebietes soll im Trennsystem erfolgen. Teile des Gebietes sind hochwassergefährdet. Aus diesem Grund sollen im Rahmen der Umsetzung des Gebietes Möglichkeiten
zur Behebung dieser Problematik untersucht werden (Verzicht auf Bebauung der gefährdeten Bereiche, Vergrößerung der Durchlässe, Renaturierung des Gewässers Klingelgrabens).
7. Voraussichtliche Auswirkungen der Planung
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb der im Regionalplan 2020 festgelegten Vorbehaltsgebiete
für Naturschutz- und Landschaftspflege. Das Gebiet ist jedoch vergleichsweise zum restlichen die
Gemeinde Deggingen umgebenden Landschaftsraum wenig wertvoll.
Bei dem Plangebiet handelt es sich hauptsächlich um bewirtschaftete Wiesenflächen mit vereinzeltem Streuobstbestand. Die Bebauung und Erschließung des Gebiets führen zu einer erhöhten Versiegelung des Bodens und einem Verlust von Grünland.
mquadrat kommunikative Stadtentwicklung
Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger
-Freier Stadtplaner-
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8. Umweltbelange / Artenschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltbericht (gemäß § 2 a BauGB) zu erstellen. In diesem werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlungen wird im Scoping ermittelt und festgelegt. Auf Grundlage des Umweltberichts werden die möglichen und notwendigen Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen.
Wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in
ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen (BNatSchG, LNatSchG). Ihre
Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen.
Im weiteren Verfahren wird ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt um die Betroffenheit im Plangebiet zu erheben und eventuell erforderliche Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz möglicher vorhandener Arten festzulegen.
Deggingen, den 05.03.2015
Karl Weber
Bürgermeister
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Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger
-Freier Stadtplaner-
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