Gemeinde Deggingen Bebauungsplan "Birkhof“ Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans (vorläufige Begründung) 1. Ziele und Zwecke der Planung Die Gemeinde Deggingen plant die Realisierung der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnund Mischbaufläche am östlichen Ortsrand. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, seine landwirtschaftlichen Flächen an die Gemeinde zu verkaufen und die bestehende Hofstelle aufzugeben. Das Grundstück mit Flurstücksnummer 2727 soll nun für eine bauliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Um den nördlichen Siedlungsrand aufzugreifen, soll auch das Flurstück 2728 in das Plangebiet aufgenommen werden. Weitere Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die Flurstücke 2730/1, 2730/2, 2720, 2726, 2724, 1855, 1855/1, 2931/3, 2931/2 sowie ein Teil des Flurstücks 2840. Die westliche Grenze des Plangebietes bildet die natürliche Zäsur des Klingelgrabens. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der nördliche Teil als Wohnbaufläche und der südliche Teil als Mischbaufläche dargestellt. Die Abstufung der geplanten Nutzung von Mischbauflächen entlang der B 466 und Wohnbauflächen darüber schafft die Möglichkeit der Ansiedlung wohnverträglicher kleiner Gewerbe- und Handwerksbetriebe und darüber hinaus einen notwendigen Puffer zum südöstlich gelegenen Gewerbegebiete. Durch die mögliche Anbindung an die B466 und die örtlichen Gegebenheiten stellt das Gebiet eine sinnvolle städtebauliche Erweiterung des bestehenden Siedlungskörpers dar. Um für die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Durch das Bebauungsplanverfahren ist gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden. 2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Gemeinde Deggingen. Es wird im Westen durch den bestehenden Siedlungsrand begrenzt. Die nördliche Abgrenzung bildet die natürliche Zäsur des Klingelgrabens. Im Westen wird das Gebiet von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im Osten grenzt die Bundesstraße B 466 an das Gebiet an. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 05.02.2015 dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 4,74 ha. 3. Übergeordnete Planungen Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Deggingen / Bad Ditzenbach sind die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans als Wohnund Mischbauflächen dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. mquadrat kommunikative Stadtentwicklung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplaner- 1/4 Gemeinde Deggingen Bebauungsplan "Birkhof“ Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans (vorläufige Begründung) 4. Bestehendes Planungsrecht Der Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet Teilbereiche der bestehenden Bebauungspläne „Östliche Sonnenhalde“ (rechtskräftig seit 03.11.1995) und „Gewerbegebiet“ (rechtskräftig seit 1978). Die Bereiche werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens überplant. 5. Bestand Örtliche Gegebenheiten Bei dem Plangebiet handelt es sich größtenteils um intensiv bewirtschaftete Wiesenflächen. Um die bestehende Hofstelle befinden sich vereinzelte Obstbaumbestände. Die Hofstelle wird nicht mehr als landwirtschaftlichen Betrieb genutzt. Landschaftlich prägnant ist der starke und hochwertige Bewuchs entlang des Klingengrabens Das Gelände fällt von Nordwesten nach Südosten bis zur Hofstelle stark ab. Von der Hofstelle an verläuft das Gelände als gestufte Böschung bis hin zur Bundesstraße B466. Entlang der Bundesstraße befinden sich vereinzelte straßenbegleitende Bäume und Gehölze. Schutzgebiete Nordwestlich des Plangebietes befindet sich das Vogelschutzgebiet VSG mittlere schwäbische Alb (Nr. 7422441). Nördlich angrenzend befindet sich das Biotop des Klingelgrabens mit Bachlauf. Weiter westlich beginnt das FFH Gebiet Filsalb (Nr. 7423342). Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb der Wasserschutzgebietszone III und III A Pulvermühle Deggingen (WSG-Nr. Amt: 117041). Hochwasserrisikomanagement Im südöstlichen Bereich befindet sich ein Teil des Plangebietes nach dem Entwurf der Hochwassergefahrenkarte im Überflutungsbereich bei einem sogenannten Jahrhundertereignis (HQ100). Teile des Geltungsbereiches sind ebenfalls von einem 50-jährigen Hochwasser (HQ50) betroffen. In den Bebauungsplan werden ein entsprechender Schutzabstand zur geplanten Bebauung sowie notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen aufgenommen. Eigentum Die Flurstücke 2720 und 2727 befinden sich vollständig im Eigentum der Gemeinde Deggingen. Die restlichen Flurstücke befinden sich momentan im Privateigentum. Die Gemeinde möchte die Grundstücke erwerben und der Baulandentwicklung zur Verfügung stellen. Altlasten Altlasten oder ähnliche Vorbelastungen sind nicht bekannt. mquadrat kommunikative Stadtentwicklung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplaner- 2/4 Gemeinde Deggingen Bebauungsplan "Birkhof“ Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans (vorläufige Begründung) 6. Planungsziele und Planungskonzeption Städtebauliche Planung / Bebauung Geplant ist eine kompakte Bebauung entlang der Bundesstraße als Übergang zu einer aufgelockerten Bebauung im Norden des Plangebietes. Im Bereich der Wohnbauflächen ist vorgesehen, die geplante Bebauung am Bestand in Form von Einzel- und Doppelhäusern zu orientieren. Verkehrliche Erschließung Eine sinnvolle und leistungsfähige Erschließung des Plangebietes kann nur durch eine Anbindung an die B 466 erfolgen. Durch die Anbindung entsteht die Möglichkeit, zusammen mit der bereits vorhandenen Einmündung Jahnstraße eine leistungsfähigen Knotenpunkt zu schaffen, der über die verkehrlichen Aspekte hinaus positive Auswirkungen auf die Gemeinde Deggingen haben würde (Geschwindigkeitsreduzierung, Ortsauftakt usw.) Das geplante Gebiet hat keine erkennbaren negativen Auswirkungen auf das überörtliche Verkehrsnetz. Die B 466 ist leistungsfähig genug, um den durch die Neubebauung entstehenden zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Da eine direkte Anbindung des Gebietes an das überörtliche Verkehrsnetz geplant ist, wird das örtlich angrenzende Verkehrsnetz nur unwesentlich durch zusätzlichen Verkehr belastet. Aufgrund der Nähe zur B 466 wird parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Lärmschutzgutachten erstellt, um die möglichen vorhandenen Lärmauswirkungen durch den Verkehr zu bewerten und um eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen definieren zu können. Bauabschnitte Das gesamte Baugebiet hat eine Größe von ca. 4,74 Hektar. Vorgesehen ist eine abschnittsweise Erschließung des Gebietes. Entwässerung, Wasserversorgung Die Entwässerung des Gebietes soll im Trennsystem erfolgen. Teile des Gebietes sind hochwassergefährdet. Aus diesem Grund sollen im Rahmen der Umsetzung des Gebietes Möglichkeiten zur Behebung dieser Problematik untersucht werden (Verzicht auf Bebauung der gefährdeten Bereiche, Vergrößerung der Durchlässe, Renaturierung des Gewässers Klingelgrabens). 7. Voraussichtliche Auswirkungen der Planung Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb der im Regionalplan 2020 festgelegten Vorbehaltsgebiete für Naturschutz- und Landschaftspflege. Das Gebiet ist jedoch vergleichsweise zum restlichen die Gemeinde Deggingen umgebenden Landschaftsraum wenig wertvoll. Bei dem Plangebiet handelt es sich hauptsächlich um bewirtschaftete Wiesenflächen mit vereinzeltem Streuobstbestand. Die Bebauung und Erschließung des Gebiets führen zu einer erhöhten Versiegelung des Bodens und einem Verlust von Grünland. mquadrat kommunikative Stadtentwicklung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplaner- 3/4 Gemeinde Deggingen Bebauungsplan "Birkhof“ Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans (vorläufige Begründung) 8. Umweltbelange / Artenschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltbericht (gemäß § 2 a BauGB) zu erstellen. In diesem werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlungen wird im Scoping ermittelt und festgelegt. Auf Grundlage des Umweltberichts werden die möglichen und notwendigen Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen (BNatSchG, LNatSchG). Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Im weiteren Verfahren wird ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt um die Betroffenheit im Plangebiet zu erheben und eventuell erforderliche Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz möglicher vorhandener Arten festzulegen. Deggingen, den 05.03.2015 Karl Weber Bürgermeister mquadrat kommunikative Stadtentwicklung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplaner- 4/4