Landeshauptstadt München Messestadt Riem Leitlinien zur Gestaltung 2 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 3 4 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung Die Messestadt München Riem ist im Begriff, sich zu einer „ersten Adresse“ zu entwickeln. Diese Gestaltungsleitlinien dienen dem Ziel, stadtteilspezifische Wohn-, Lebensund Gestaltqualität zu erzeugen und eigene „Identität“ zu begründen. Sie wird eingebettet in eine eigenständige, typische Stadtlandschaft. Neben diesen „Leitlinien zur Gestaltung“ liegen „Bausteine“ für das Planen, Bauen und Bewirtschaften unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vor. Steuernden Einfluß auf die Gestaltung nimmt die Landeshauptstadt München in vier Feldern: • Besondere Sorgfalt bei der Gestaltung öffentlicher Vorhaben, • öffentlich-rechtliche Festsetzungen in Bebauungsplänen und Satzungen, • Vereinbarungen mit den Bauherrinnen und Bauherrn im Rahmen der Grundstücksverträge und „Städtebaulichen Verträge“ (bei V + E Plänen), • Regeln und Grundsätze, die Grundlage der Bauberatung oder informeller Verabredungen werden. Die Stadt bedient sich in gestalterischen und ökologischen Fragen der Beratergruppe für „Stadtgestaltung und Ökologie“. In Teilbereichen werden Koordinationstreffen verabredet, bei denen die gestalterische Abstimmung erfolgt. An ihnen sind immer die dort planenden Stadtplanerinnen und Stadtplaner, Architektinnen und Architekten, Freiraumplanerinnen und Freiraumplaner, Bauherrinnen und Bauherren sowie Bauträgerinnen und Bauträger maßgeblich zu beteiligen. Leitlinien zur Gestaltung 5 Allgemeine gestalterische Ziele Vielfalt ist erwünscht. Sie muß sich innerhalb einfacher Regeln mit weitem Spielraum entwickeln. Beschränkungen in der Wahl der Materialien und Farben und Verständigung auf wenige plausible Grundsätze erlauben größere Freiheit in der Architektur im Einzelnen. Neben wenigen, für den ganzen Stadtteil geltenden Gestattungsregeln können und sollen für die einzelnen Teilbereiche besondere Regeln gelten. Öffentlicher Raum Der Stadtteil soll geprägt werden durch den Kontrast zwischen diszipliniert und sorgfältig gestalteten und baulich begrenzten öffentlichen Straßen, Plätzen und Parks, maßgeblich durch die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmten privaten Höfen und Gärten und großräumiger „Landschaft am Stadtrand“. Die öffentlichen Räume haben größten Einfluss auf Bild, Atmosphäre und Identität der Messestadt Riem. Sie sollen mit inszeniert werden durch „Kunst im öffentlichen Raum“. Öffentliche und private Gebäude begrenzen die öffentlichen Räume und müssen auf sie bezogen sein. Sie sollen ihnen ihre Referenz erweisen. Die Straßenfluchten werden durch Gebäude geprägt. Konsequente Straßenrandbebauung erfordert das „Besetzen“ der Ecken. Alle Gebäude erhalten ihren Eingang von der Straßenseite*. Privater Freiraum soll eindeutig gegen den öffentlichen Raum abgegrenzt sein. Seine Gestaltung richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Erschließungsflächen sind sparsam dimensioniert, um bewußt auch enge Straßenräume entstehen zu lassen – im Kontrast zu der Weite an anderer Stelle. * Anmerkung der Redaktion: Im 2. und 3. BA Wohnen sind die Eingänge teilweise an den Stadthöfen gebündelt. 6 Leitlinien zur Gestaltung Wohngebiete Gewerbegebiete In WA-Gebieten wird eine mit den Wohnfunktionen verträgliche Mischung mit anderen Funktionen angestrebt. Vor allem durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst erzeugte Vielfalt innerhalb einfacher Regeln ist erwünscht. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen möglichst große Spielräume zur Gestaltung ihres Wohnbereiches, ihrer Gärten und ihrer Freisitze haben. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, angesehene Gewerbegebiete hoher Qualität entstehen zu lassen. Durch Abstimmung bei der Gestaltung der Freiräume soll Großzügigkeit über die Grundstücksgrenzen hinweg erreicht werden. In einem innenstadtfernen Stadtteil wie der Messestadt Riem, in dem sich urbane Qualität erst langsam entwickeln kann, ist zur Kompensation eine enge Beziehung vieler Wohnungen zu privaten Freiräumen wichtig. Möglichst früh, d. h. schon bei den ersten Bauabschnitten soll sich „Wohnlichkeit“ einstellen. Das Arbeitsumfeld verdient besondere Sorgfalt. Darum sollen die Straßenräume und die ihnen zugewandten Fassaden besondere Qualität haben, um die „Adresse“ aufzuwerten. Beschränkung der Werbung ist erforderlich um ein „Überwuchern“ und ein gegenseitiges „Totschreien“ zu vermeiden. Firmenwerbung am Firmensitz, beziehungsweise am Ort der Leistung ist erwünscht, muß sich jedoch der Architektur der Gebäude unterordnen. Kerngebiete, Verschränkungszonen Bürogebäude sollen sich bei großer Freiheit in der Gestaltung der Baukörper und der Fassaden in den städtebaulichen Kontext einfügen. Sie fassen den zentralen Bereich räumlich. Die raumbildenden Gebäudekanten müssen darum einer allgemeinen Gestaltungsdisziplin unterworfen werden. Werbung muß sich in die Architektur einfügen. Einzelhandelswerbung soll sich auf die Ladenbereiche in den Erdgeschoßzonen beschränken. Leitlinien zur Gestaltung 7 1. Öffentliche Bauvorhaben Bei Entwurf und Ausführung der öffentlichen Bauten und der Straßen und Freiflächen werden hohe Maßstäbe an die Gestaltung angelegt. Dabei sollen Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit mit Phantasie, gestalterischer Qualität und Sorgfalt verbunden werden. • Für öffentliche Bauten sollen nach Möglichkeit Architektenwettbewerbe ausgeschrieben werden. Öffentliche Bauten sollen in die Stadträume hineinwirken und ihnen besondere Qualität geben. • Für Straßen- und Grünräume wird ein besonderer Freiflächenrahmenplan erstellt. Es werden quartierspezifische Bepflanzungspläne (Leitbaumkonzepte) erarbeitet. Dabei werden die im Quartier tätigen Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner und Architektinnen und Architekten maßgeblich beteiligt. • Werbung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich beschränkt auf Litfasssäulen mit Hinweisen auf kulturelle Angebote und auf Werbung im Zusammenhang mit den Stationen des öffentlichen Nahverkehrs. Hinweise auf ansässige Firmen erfolgen durch besondere Tafeln. • Zur Gestaltung der Straßen und Plätze werden die in München geltenden Richtlinien nach den Erfordernissen der Messestadt Riem weiterentwickelt. Grundlage für die im öffentlichen Raum zu verwendenden Elemente und Materialien ist das Ergebnis des für ganz München geltenden Bewertungsverfahrens „Mobiliar im öffentlichen Raum“. 8 Leitlinien zur Gestaltung • Die Fahrbahnen werden aus Asphalt hergestellt, Bordsteine aus Granit, Fußwege aus glatten grauen Betonplatten, an wichtigen Stellen gegliedert durch Granitmosaik, an geeigneten Stellen wassergebundene Decken. Parkstreifen – soweit verfügbar – aus Altpflaster. Grundsätzlich werden die Fahrbahnen durch Bordsteine von den Fußwegflächen getrennt. • Der öffentliche Raum soll schwellenfrei sein. • In Gewerbegebieten erhalten die Straßen ein Profil, welches das Parken auch großer Fahrzeuge in nicht unterbrochener Längsaufstellung ermöglicht. Baumreihen werden in einem möglichst durchgehenden begrünten Streifen zwischen Fahrbahn und Fußweg angeordnet. • Für das ganze Gebiet besteht ein Beleuchtungskonzept, durch welches die Standorte der Leuchten, die Lichtpunkthöhen und die zu verwendenden Lampentypen festgelegt sind. • Öffentliche Durchgänge unter Gebäuden bedürfen sorgfältiger Gestaltung. Nicht sozial kontrollierte „Niemandsländer“ sind grundsätzlich zu vermeiden. 2. Planerische Festsetzungen Durch öffentlich-rechtliche Festsetzungen in Bebauungsplänen, Satzungen und anderen Regelungen wird der gestalterische Rahmen festgelegt. Stadträume • Wichtige, Stadträume begrenzende Gebäudefluchten werden entsprechend den städtebaulichen Entwürfen durch Baulinien und Geschoßzahlen, im zentralen Bereich auch – wo nötig – durch Festlegung der Trauf- bzw. Wandhöhe verbindlich festgelegt. • Einrichtungen für das Sammeln von fraktioniertem Müll und Wertstoffen dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum* und nicht in den Vorgärten untergebracht werden, sondern sollen in die Gebäude integriert werden. Sie werden auf die Geschossflächenzahl nicht angerechnet. • Informations- und Hinweistafeln werden nach einem besonderen Gestalt- und Standortkonzept aufgestellt („Werbekonzept“ bzw. „Informationskonzept“). Wohngebiete • Entlang befahrbarer Straßen wird in der Regel Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen um eine verträgliche Durchmischung mit anderen Funktionen zu ermöglichen. • Zulässig sind flache und flachgeneigte (bis max 10°), nicht ausbaufähige Dächer mit Begrünung; Hartdeckung ohne Grün nur ausnahmsweise. • Auf der Straßenseite vor bewohnten Erdgeschossen sollen grundsätzlich Vorgärten angeordnet werden. Die Erdgeschosse sollen in ausreichender Höhe über der Straße liegen, um Einblicke in die Erdgeschoßfenster zu verhindern (Leitlinien zur Gestaltung der Eingangszonen im Bereich Wohnen). • Einfriedungen sind in der Messestadt Riem nur im Rahmen von Bebauungsplanfestsetzungen zulässig. Zur Abgrenzung gegen die öffentlichen Verkehrsflächen Raum sollen Mauern oder geschnittene Hecken angeordnet werden. • Tiefgaragen müssen mit einer mindestens 60 cm starken Erdschicht überdeckt werden. * Anmerkung der Redaktion: Im 2. BA Wohnen sind sie im öffentlichen Raum unterirdisch zulässig. Leitlinien zur Gestaltung 9 Gewerbegebiete • Die überbaubaren Flächen werden durch großzügig zugeschnittene Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. Die Grundstücke sollen zu einem möglichst geringen Anteil versiegelt werden. • Zulässig sind flache und flachgeneigte Dächer (bis max. 10°) mit Begrünung oder Hartdeckung. Sie sind ab einer Fläche von 100 qm zu begrünen. • Die wesentliche Bepflanzung der Freiflächen wird in den Bebauungsplänen graphisch und textlich vorgegeben. Pro 200 qm der nicht überbauten Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Über die Festsetzungen der Bebauungspläne hinaus wird die Gestaltung der Freiflächen in der „Freiflächengestaltungssatzung“ der Stadt München geregelt. • Vor den Gebäudefluchten wird ein mindestens 6 m breiter, mit Grasflächen und Einzelgehölzen begrünter Vorgartenstreifen ausgewiesen, in dem weder Parkplätze noch Fahrradabstellplätze noch Müllsammelstellen angeordnet werden dürfen. Zuwege und Zufahrten sind in der Breite auf ein Mindestmaß zu beschränken. • Für die Werbung gelten die in München üblichen, allgemein gültigen Regeln. Werbung ist in die Fassade zu integrieren und auf die Architektur der Gebäude abzustimmen. Werbeanlagen sind im Vorgartenstreifen unzulässig. Besondere Werbeträger werden ausgeschlossen. Werbeanlagen über den Traufen, bzw. über der Attika sind unzulässig. 10 Leitlinien zur Gestaltung • Als Hinweis auf den Haupteingang kann in begründeten Fällen auf dem Wege der Befreiung 60 cm hinter der Grundstücksgrenze ein hochformatiges, flaches Hinweisschild (Stele) im Vorgartenbereich zugelassen werden (Höhe = 240 cm, Breite = 60 cm, 60 cm hinter der Grundstücksgrenze, senkrecht zum Grenzverlauf). Zusätzlich sind in begründeten Fällen querformatige Hinweisschilder ohne Firmennamen oder Logo an den Zufahrten möglich (Höhe = 60 cm, Breite 120 cm). Die Schilder können beleuchtet sein. Laufende Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung ist unzulässig. Kerngebiete, Verschränkungszonen • Die überbaubaren Flächen werden durch großzügig zugeschnittene Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. Damit werden differenzierte, funktionsgerechte Bautypen ermöglicht. • Stadtraumbegrenzende Gebäudefluchten werden durch Baulinien und Traufhöhen verbindlich festgesetzt. • Die Eingänge der Gebäude sind zu den Hauptstraßen hin anzuordnen. • Werbung ist in die Fassade zu integrieren. Die Ladenwerbung wird auf das Erdgeschoß beschränkt. Fremdwerbung wird grundsätzlich ausgeschlossen. 3. Vertragliche Vereinbarungen Für städtebaulich exponierte Bauvorhaben soll die Durchführung von Architektenwettbewerben gefordert werden. In allen Verträgen werden die Bauträger verpflichtet, ihre Planungen der Beratergruppe „Stadtgestaltung und Ökologie“ zur Beurteilung vorzulegen. Das gilt auch dann, wenn durch die bayerische Bauordnung Freistellung von Genehmigung erfolgen sollte. Die Freiflächenrahmenpläne werden Grundlage für die Gestaltung der privaten Freiräume. • Anlagen zum Sammeln von fraktioniertem Müll müssen auf den Privatgrundstücken untergebracht und in die Gebäude integriert werden*. • Mit der Vorlage des Projekts in der Beratergruppe ist ein Farb- und Materialkonzept und ein Werbe- und lnformationskonzept für gegebenenfalls im Erdgeschoss geplante Läden in der Erdgeschosszone einzureichen. Gewerbegebiete In die Grundstücksverträge werden Vereinbarungen über Gestaltung in den Einzelbereichen aufgenommen. Das können auch Festsetzungen zur Nutzungsmischung und zur sozialen Mischung, zu besonderen ökologischen Maßnahmen oder auch zu besonderer Wohnqualität sein. • Mit der Vorlage des Projekts in der Beratergruppe ist ein Farb- und Materialkonzept und ein Werbe- und lnformationskonzept einzureichen. Wohngebiete • Mit der Vorlage des Projekts in der Beratergruppe ist ein Farb- und Materialkonzept und ein Werbe- und lnformationskonzept einzureichen. • In WA-Gebieten sollen an sinnvollen Stellen die Erdgeschosse eine lichte Höhe von mindestens 3,00 m haben und ausnahmsweise ebenerdig zugänglich sein um gewerbliche Nutzung gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Kerngebiete, Verschränkungszonen • Beim Festlegen der Traufhöhe und der Ausbildung der Traufe und bei der Materialwahl sind die Bauherrinnen und Bauherren zur Abstimmung mit den Nachbarn verpflichtet. • Bei der Ausführung der Dächer ist darauf zu achten, daß Anlagen zur Solarenergiegewinnung, Warmwasserbereitung und Fotovoltaik gestalterisch befriedigend angebracht werden können. * Anmerkung der Redaktion: Im 2. BA Wohnen sind sie im öffentlichen Raum unterirdisch zulässig. Leitlinien zur Gestaltung 11 4. Empfehlungen Der folgende Katalog gestalterischer Ziele enthält Empfehlungen an die Bauherrinnen und Bauherren und Architektinnen und Architekten. Er dient der Beratergruppe „Stadtgestaltung und Ökologie“ und der Bauberatung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Leitfaden. Gewerbegebiete • Erwünscht sind einfach gegliederte Baukörper, welche die Funktion der Teilbereiche erkennen lassen. Verwendet werden sollen vorrangig folgende Materialien: Sichtmauerwerk aus Betonsteinen und Kalksandstein, glatter Putz, Glas, glatter Sichtbeton, Metalle. Wohngebiete • Mauerflächen sollen im allgemeinen als weiße oder mit hellen Farben behandelte Putzflächen ausgeführt werden. In geringer Flächengröße und in untergeordneten Gebäudegruppen können andere Materialien und Farben verwendet werden. Farbspektren sind quartierspezifisch zu erarbeiten. • Die Gestaltung der Hauseingänge verdient besondere Sorgfalt. Sie sind grundsätzlich auf der Straßenseite anzuordnen*1. Sie müssen einladend und übersichtlich sein*2. • Möglichst vielen Wohnungen soll ein eigener privater Freiraum zugeordnet werden. Wohnungen im Erdgeschoss erhalten unmittelbaren, ebenerdigen Zugang zu einem vorgelagerten Garten. Soweit möglich, werden innerhalb der privaten Höfe Mietergärten angelegt. • Die Wohnungen im obersten Geschoß sollen, wo möglich, mit bepflanzbaren Dachterrassen ausgestattet werden. Alle anderen Wohnungen erhalten gegen Sicht geschützte Balkone. • Der Schutz der Wohnungen im Erdgeschoss vor Einsicht und Störungen von der Straße her stellt ein besonderes Problem dar. Der notwendige Schutz der Erdgeschosswohnungen darf nicht zu abweisender straßenbegleitender Architektur führen. Stadtbildstörende Rampen sollen vermieden werden (Leitlinien zur Gestaltung der Eingangszonen im Bereich Wohnen). • Erwünscht sind Weißtöne, helle und mittlere Grautöne, silber-metallische Grautöne. Auf grelle Farben soll verzichtet werden. • Fassadenbegrünung in Abstimmung mit der Architektur ist erwünscht. • Größere Parzellen sollen durch ausreichend dimensionierte Gehölzstreifen gegeneinander abgegrenzt werden. • Grundsätzlich sollen überwiegend Laubgehölze Verwendung finden. Kerngebiete, Verschränkungszonen • Die Erdgeschosse sollen für die Aufnahme von Läden oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen geeignet sein. • Werbeanlagen sollen besondere graphische Qualität besitzen und in die Fassade integriert werden. Für die mit Läden besetzten Erdgeschoßzonen sollen besondere Werbekonzepte vorgelegt werden. *1 Anmerkung der Redaktion: Im 2. und 3. BA Wohnen sind die Eingänge teilweise an den Stadthöfen gebündelt. *2 Anmerkung der Redaktion: Ergänzend wird auf den Aspekt der Barrierefreiheit hingewiesen. 12 Leitlinien zur Gestaltung Beispiele aus der Messestadt Leitlinien zur Gestaltung 13 Stadträume 14 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 15 Stadträume 16 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 17 Urbanität 18 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 19 Lehrer-Wirth-Straße Urbanität Galeria-Haus Eingang Nord 20 Leitlinien zur Gestaltung Lehrer-Wirth-Straße Galeria-Haus Eingang Süd Elisabeth-Dane-Straße Leitlinien zur Gestaltung 21 Straßen und Wege 22 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 23 Wohnen 24 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 25 Wohnen 26 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 27 Gewerbe 28 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 29 Gewerbe 30 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 31 Öffentliche Gebäude 32 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 33 Eingänge, Durchgänge 34 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 35 Farbe und Material 36 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 37 Werbung 38 Leitlinien zur Gestaltung Leitlinien zur Gestaltung 39 Nr. 6 der Schriftenreihe zur Messestadt Riem Herausgeber Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Projektgruppe Messestadt Riem vertreten durch MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH Paul-Henri-Spaak-Straße 5 81829 München Tel. +49 (89) 94 55 00-0 Fax +49 (89) 94 55 00-16 www.messestadt-riem.com Verfasser Prof. Hanns Adrian, Hannover und die Beratergruppe „Stadtgestaltung und Ökologie” Bearbeitung Bildteil und Redaktion Referat für Stadtplanung und Bauordnung Projektgruppe Messestadt Riem und MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH Gestaltung Vierthaler & Braun München Bildnachweis Müller-Naumann: S.1 rechts, S.28 unten rechts, S.32 oben und Mitte, S.33 oben links; BUGA 2005 München/Bettina Kastenholz: S.14 oben links; Valentien + Valentien: S.16 oben rechts; intep: S.36 unten links; Stauß: S.16 links, S.20 oben links, S.21 unten links; alle übrigen Fotos: Referat für Stadtplanung und Bauordnung und MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH Stand: Juni 2004