Messestadt Riem Leitlinien zur Gestaltung

Werbung
Landeshauptstadt
München
Messestadt Riem
Leitlinien zur Gestaltung
2
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
3
4
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
Die Messestadt München Riem ist im Begriff, sich zu einer „ersten Adresse“ zu entwickeln. Diese Gestaltungsleitlinien dienen
dem Ziel, stadtteilspezifische Wohn-, Lebensund Gestaltqualität zu erzeugen und eigene
„Identität“ zu begründen. Sie wird eingebettet in eine eigenständige, typische Stadtlandschaft.
Neben diesen „Leitlinien zur Gestaltung“ liegen „Bausteine“ für das Planen, Bauen und
Bewirtschaften unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vor.
Steuernden Einfluß auf die Gestaltung
nimmt die Landeshauptstadt München in
vier Feldern:
• Besondere Sorgfalt bei der Gestaltung
öffentlicher Vorhaben,
• öffentlich-rechtliche Festsetzungen in
Bebauungsplänen und Satzungen,
• Vereinbarungen mit den Bauherrinnen
und Bauherrn im Rahmen der Grundstücksverträge und „Städtebaulichen
Verträge“ (bei V + E Plänen),
• Regeln und Grundsätze, die Grundlage
der Bauberatung oder informeller Verabredungen werden.
Die Stadt bedient sich in gestalterischen
und ökologischen Fragen der Beratergruppe
für „Stadtgestaltung und Ökologie“.
In Teilbereichen werden Koordinationstreffen verabredet, bei denen die gestalterische
Abstimmung erfolgt. An ihnen sind immer
die dort planenden Stadtplanerinnen und
Stadtplaner, Architektinnen und Architekten,
Freiraumplanerinnen und Freiraumplaner,
Bauherrinnen und Bauherren sowie Bauträgerinnen und Bauträger maßgeblich zu
beteiligen.
Leitlinien zur Gestaltung
5
Allgemeine gestalterische Ziele
Vielfalt ist erwünscht. Sie muß sich innerhalb einfacher Regeln mit weitem Spielraum
entwickeln. Beschränkungen in der Wahl
der Materialien und Farben und Verständigung auf wenige plausible Grundsätze erlauben größere Freiheit in der Architektur im
Einzelnen.
Neben wenigen, für den ganzen Stadtteil
geltenden Gestattungsregeln können und
sollen für die einzelnen Teilbereiche besondere Regeln gelten.
Öffentlicher Raum
Der Stadtteil soll geprägt werden durch den
Kontrast zwischen diszipliniert und sorgfältig
gestalteten und baulich begrenzten öffentlichen Straßen, Plätzen und Parks, maßgeblich durch die Bewohnerinnen und Bewohner
bestimmten privaten Höfen und Gärten und
großräumiger „Landschaft am Stadtrand“.
Die öffentlichen Räume haben größten Einfluss auf Bild, Atmosphäre und Identität der
Messestadt Riem. Sie sollen mit inszeniert
werden durch „Kunst im öffentlichen Raum“.
Öffentliche und private Gebäude begrenzen
die öffentlichen Räume und müssen auf sie
bezogen sein. Sie sollen ihnen ihre Referenz
erweisen.
Die Straßenfluchten werden durch Gebäude
geprägt. Konsequente Straßenrandbebauung
erfordert das „Besetzen“ der Ecken. Alle
Gebäude erhalten ihren Eingang von der
Straßenseite*. Privater Freiraum soll eindeutig gegen den öffentlichen Raum abgegrenzt
sein. Seine Gestaltung richtet sich nach den
Bedürfnissen und Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Erschließungsflächen sind sparsam
dimensioniert, um bewußt auch enge
Straßenräume entstehen zu lassen – im
Kontrast zu der Weite an anderer Stelle.
* Anmerkung der Redaktion:
Im 2. und 3. BA Wohnen sind die Eingänge
teilweise an den Stadthöfen gebündelt.
6
Leitlinien zur Gestaltung
Wohngebiete
Gewerbegebiete
In WA-Gebieten wird eine mit den Wohnfunktionen verträgliche Mischung mit anderen Funktionen angestrebt. Vor allem durch
die Bewohnerinnen und Bewohner selbst
erzeugte Vielfalt innerhalb einfacher Regeln
ist erwünscht. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen möglichst große Spielräume
zur Gestaltung ihres Wohnbereiches, ihrer
Gärten und ihrer Freisitze haben.
Die Leitlinien sollen dazu beitragen, angesehene Gewerbegebiete hoher Qualität entstehen zu lassen. Durch Abstimmung bei
der Gestaltung der Freiräume soll Großzügigkeit über die Grundstücksgrenzen
hinweg erreicht werden.
In einem innenstadtfernen Stadtteil wie der
Messestadt Riem, in dem sich urbane Qualität erst langsam entwickeln kann, ist zur
Kompensation eine enge Beziehung vieler
Wohnungen zu privaten Freiräumen wichtig.
Möglichst früh, d. h. schon bei den ersten
Bauabschnitten soll sich „Wohnlichkeit“ einstellen.
Das Arbeitsumfeld verdient besondere
Sorgfalt. Darum sollen die Straßenräume
und die ihnen zugewandten Fassaden besondere Qualität haben, um die „Adresse“
aufzuwerten.
Beschränkung der Werbung ist erforderlich
um ein „Überwuchern“ und ein gegenseitiges „Totschreien“ zu vermeiden. Firmenwerbung am Firmensitz, beziehungsweise
am Ort der Leistung ist erwünscht, muß
sich jedoch der Architektur der Gebäude
unterordnen.
Kerngebiete,
Verschränkungszonen
Bürogebäude sollen sich bei großer Freiheit
in der Gestaltung der Baukörper und der
Fassaden in den städtebaulichen Kontext
einfügen. Sie fassen den zentralen Bereich
räumlich. Die raumbildenden Gebäudekanten müssen darum einer allgemeinen
Gestaltungsdisziplin unterworfen werden.
Werbung muß sich in die Architektur einfügen. Einzelhandelswerbung soll sich auf
die Ladenbereiche in den Erdgeschoßzonen
beschränken.
Leitlinien zur Gestaltung
7
1. Öffentliche Bauvorhaben
Bei Entwurf und Ausführung der öffentlichen Bauten und der Straßen und Freiflächen werden hohe Maßstäbe an die
Gestaltung angelegt. Dabei sollen Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit mit Phantasie, gestalterischer Qualität und Sorgfalt
verbunden werden.
• Für öffentliche Bauten sollen nach Möglichkeit Architektenwettbewerbe ausgeschrieben werden. Öffentliche Bauten
sollen in die Stadträume hineinwirken und
ihnen besondere Qualität geben.
• Für Straßen- und Grünräume wird ein besonderer Freiflächenrahmenplan erstellt.
Es werden quartierspezifische Bepflanzungspläne (Leitbaumkonzepte) erarbeitet. Dabei werden die im Quartier tätigen
Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner und Architektinnen und Architekten maßgeblich beteiligt.
• Werbung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich beschränkt auf Litfasssäulen mit
Hinweisen auf kulturelle Angebote und
auf Werbung im Zusammenhang mit den
Stationen des öffentlichen Nahverkehrs.
Hinweise auf ansässige Firmen erfolgen
durch besondere Tafeln.
• Zur Gestaltung der Straßen und Plätze
werden die in München geltenden Richtlinien nach den Erfordernissen der Messestadt Riem weiterentwickelt. Grundlage
für die im öffentlichen Raum zu verwendenden Elemente und Materialien ist das
Ergebnis des für ganz München geltenden Bewertungsverfahrens „Mobiliar im
öffentlichen Raum“.
8
Leitlinien zur Gestaltung
• Die Fahrbahnen werden aus Asphalt hergestellt, Bordsteine aus Granit, Fußwege
aus glatten grauen Betonplatten, an wichtigen Stellen gegliedert durch Granitmosaik, an geeigneten Stellen wassergebundene Decken. Parkstreifen – soweit
verfügbar – aus Altpflaster. Grundsätzlich
werden die Fahrbahnen durch Bordsteine
von den Fußwegflächen getrennt.
• Der öffentliche Raum soll schwellenfrei
sein.
• In Gewerbegebieten erhalten die Straßen
ein Profil, welches das Parken auch großer
Fahrzeuge in nicht unterbrochener Längsaufstellung ermöglicht. Baumreihen werden in einem möglichst durchgehenden
begrünten Streifen zwischen Fahrbahn
und Fußweg angeordnet.
• Für das ganze Gebiet besteht ein Beleuchtungskonzept, durch welches die
Standorte der Leuchten, die Lichtpunkthöhen und die zu verwendenden Lampentypen festgelegt sind.
• Öffentliche Durchgänge unter Gebäuden
bedürfen sorgfältiger Gestaltung. Nicht
sozial kontrollierte „Niemandsländer“ sind
grundsätzlich zu vermeiden.
2. Planerische Festsetzungen
Durch öffentlich-rechtliche Festsetzungen in
Bebauungsplänen, Satzungen und anderen
Regelungen wird der gestalterische Rahmen
festgelegt.
Stadträume
• Wichtige, Stadträume begrenzende Gebäudefluchten werden entsprechend den
städtebaulichen Entwürfen durch Baulinien und Geschoßzahlen, im zentralen
Bereich auch – wo nötig – durch Festlegung der Trauf- bzw. Wandhöhe verbindlich festgelegt.
• Einrichtungen für das Sammeln von fraktioniertem Müll und Wertstoffen dürfen
nicht im öffentlichen Straßenraum* und
nicht in den Vorgärten untergebracht werden, sondern sollen in die Gebäude integriert werden. Sie werden auf die Geschossflächenzahl nicht angerechnet.
• Informations- und Hinweistafeln werden
nach einem besonderen Gestalt- und
Standortkonzept aufgestellt („Werbekonzept“ bzw. „Informationskonzept“).
Wohngebiete
• Entlang befahrbarer Straßen wird in der
Regel Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen um eine verträgliche Durchmischung mit anderen Funktionen zu
ermöglichen.
• Zulässig sind flache und flachgeneigte
(bis max 10°), nicht ausbaufähige Dächer
mit Begrünung; Hartdeckung ohne Grün
nur ausnahmsweise.
• Auf der Straßenseite vor bewohnten Erdgeschossen sollen grundsätzlich Vorgärten
angeordnet werden. Die Erdgeschosse
sollen in ausreichender Höhe über der
Straße liegen, um Einblicke in die Erdgeschoßfenster zu verhindern (Leitlinien zur
Gestaltung der Eingangszonen im Bereich
Wohnen).
• Einfriedungen sind in der Messestadt
Riem nur im Rahmen von Bebauungsplanfestsetzungen zulässig. Zur Abgrenzung
gegen die öffentlichen Verkehrsflächen
Raum sollen Mauern oder geschnittene
Hecken angeordnet werden.
• Tiefgaragen müssen mit einer mindestens
60 cm starken Erdschicht überdeckt
werden.
* Anmerkung der Redaktion:
Im 2. BA Wohnen sind sie im öffentlichen
Raum unterirdisch zulässig.
Leitlinien zur Gestaltung
9
Gewerbegebiete
• Die überbaubaren Flächen werden durch
großzügig zugeschnittene Baulinien und
Baugrenzen festgesetzt. Die Grundstücke
sollen zu einem möglichst geringen Anteil
versiegelt werden.
• Zulässig sind flache und flachgeneigte
Dächer (bis max. 10°) mit Begrünung
oder Hartdeckung. Sie sind ab einer
Fläche von 100 qm zu begrünen.
• Die wesentliche Bepflanzung der Freiflächen wird in den Bebauungsplänen
graphisch und textlich vorgegeben. Pro
200 qm der nicht überbauten Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu
pflanzen. Über die Festsetzungen der
Bebauungspläne hinaus wird die Gestaltung der Freiflächen in der „Freiflächengestaltungssatzung“ der Stadt München
geregelt.
• Vor den Gebäudefluchten wird ein mindestens 6 m breiter, mit Grasflächen und
Einzelgehölzen begrünter Vorgartenstreifen ausgewiesen, in dem weder Parkplätze
noch Fahrradabstellplätze noch Müllsammelstellen angeordnet werden dürfen.
Zuwege und Zufahrten sind in der Breite
auf ein Mindestmaß zu beschränken.
• Für die Werbung gelten die in München
üblichen, allgemein gültigen Regeln.
Werbung ist in die Fassade zu integrieren
und auf die Architektur der Gebäude abzustimmen. Werbeanlagen sind im Vorgartenstreifen unzulässig. Besondere
Werbeträger werden ausgeschlossen.
Werbeanlagen über den Traufen, bzw.
über der Attika sind unzulässig.
10
Leitlinien zur Gestaltung
• Als Hinweis auf den Haupteingang kann
in begründeten Fällen auf dem Wege der
Befreiung 60 cm hinter der Grundstücksgrenze ein hochformatiges, flaches Hinweisschild (Stele) im Vorgartenbereich
zugelassen werden (Höhe = 240 cm,
Breite = 60 cm, 60 cm hinter der Grundstücksgrenze, senkrecht zum Grenzverlauf). Zusätzlich sind in begründeten Fällen
querformatige Hinweisschilder ohne Firmennamen oder Logo an den Zufahrten
möglich (Höhe = 60 cm, Breite 120 cm).
Die Schilder können beleuchtet sein.
Laufende Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung ist unzulässig.
Kerngebiete,
Verschränkungszonen
• Die überbaubaren Flächen werden durch
großzügig zugeschnittene Baulinien und
Baugrenzen festgesetzt. Damit werden
differenzierte, funktionsgerechte Bautypen ermöglicht.
• Stadtraumbegrenzende Gebäudefluchten
werden durch Baulinien und Traufhöhen
verbindlich festgesetzt.
• Die Eingänge der Gebäude sind zu den
Hauptstraßen hin anzuordnen.
• Werbung ist in die Fassade zu integrieren.
Die Ladenwerbung wird auf das Erdgeschoß beschränkt. Fremdwerbung wird
grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Vertragliche Vereinbarungen
Für städtebaulich exponierte Bauvorhaben
soll die Durchführung von Architektenwettbewerben gefordert werden.
In allen Verträgen werden die Bauträger verpflichtet, ihre Planungen der Beratergruppe
„Stadtgestaltung und Ökologie“ zur Beurteilung vorzulegen. Das gilt auch dann, wenn
durch die bayerische Bauordnung Freistellung
von Genehmigung erfolgen sollte.
Die Freiflächenrahmenpläne werden Grundlage für die Gestaltung der privaten Freiräume.
• Anlagen zum Sammeln von fraktioniertem
Müll müssen auf den Privatgrundstücken
untergebracht und in die Gebäude integriert werden*.
• Mit der Vorlage des Projekts in der Beratergruppe ist ein Farb- und Materialkonzept und ein Werbe- und lnformationskonzept für gegebenenfalls im Erdgeschoss
geplante Läden in der Erdgeschosszone
einzureichen.
Gewerbegebiete
In die Grundstücksverträge werden Vereinbarungen über Gestaltung in den Einzelbereichen aufgenommen. Das können auch
Festsetzungen zur Nutzungsmischung und
zur sozialen Mischung, zu besonderen ökologischen Maßnahmen oder auch zu besonderer Wohnqualität sein.
• Mit der Vorlage des Projekts in der Beratergruppe ist ein Farb- und Materialkonzept
und ein Werbe- und lnformationskonzept
einzureichen.
Wohngebiete
• Mit der Vorlage des Projekts in der Beratergruppe ist ein Farb- und Materialkonzept
und ein Werbe- und lnformationskonzept
einzureichen.
• In WA-Gebieten sollen an sinnvollen Stellen die Erdgeschosse eine lichte Höhe
von mindestens 3,00 m haben und ausnahmsweise ebenerdig zugänglich sein
um gewerbliche Nutzung gegebenenfalls
auch zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.
Kerngebiete,
Verschränkungszonen
• Beim Festlegen der Traufhöhe und der
Ausbildung der Traufe und bei der Materialwahl sind die Bauherrinnen und Bauherren zur Abstimmung mit den Nachbarn
verpflichtet.
• Bei der Ausführung der Dächer ist darauf
zu achten, daß Anlagen zur Solarenergiegewinnung, Warmwasserbereitung und
Fotovoltaik gestalterisch befriedigend angebracht werden können.
* Anmerkung der Redaktion:
Im 2. BA Wohnen sind sie im öffentlichen
Raum unterirdisch zulässig.
Leitlinien zur Gestaltung
11
4. Empfehlungen
Der folgende Katalog gestalterischer Ziele
enthält Empfehlungen an die Bauherrinnen
und Bauherren und Architektinnen und
Architekten. Er dient der Beratergruppe
„Stadtgestaltung und Ökologie“ und der
Bauberatung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Leitfaden.
Gewerbegebiete
• Erwünscht sind einfach gegliederte Baukörper, welche die Funktion der Teilbereiche erkennen lassen. Verwendet werden
sollen vorrangig folgende Materialien:
Sichtmauerwerk aus Betonsteinen und
Kalksandstein, glatter Putz, Glas, glatter
Sichtbeton, Metalle.
Wohngebiete
• Mauerflächen sollen im allgemeinen als
weiße oder mit hellen Farben behandelte
Putzflächen ausgeführt werden. In geringer
Flächengröße und in untergeordneten Gebäudegruppen können andere Materialien
und Farben verwendet werden. Farbspektren sind quartierspezifisch zu erarbeiten.
• Die Gestaltung der Hauseingänge verdient besondere Sorgfalt. Sie sind grundsätzlich auf der Straßenseite anzuordnen*1. Sie müssen einladend und
übersichtlich sein*2.
• Möglichst vielen Wohnungen soll ein
eigener privater Freiraum zugeordnet
werden. Wohnungen im Erdgeschoss
erhalten unmittelbaren, ebenerdigen
Zugang zu einem vorgelagerten Garten.
Soweit möglich, werden innerhalb der
privaten Höfe Mietergärten angelegt.
• Die Wohnungen im obersten Geschoß
sollen, wo möglich, mit bepflanzbaren
Dachterrassen ausgestattet werden. Alle
anderen Wohnungen erhalten gegen
Sicht geschützte Balkone.
• Der Schutz der Wohnungen im Erdgeschoss vor Einsicht und Störungen von
der Straße her stellt ein besonderes
Problem dar. Der notwendige Schutz der
Erdgeschosswohnungen darf nicht zu abweisender straßenbegleitender Architektur führen. Stadtbildstörende Rampen
sollen vermieden werden (Leitlinien zur
Gestaltung der Eingangszonen im Bereich
Wohnen).
• Erwünscht sind Weißtöne, helle und mittlere Grautöne, silber-metallische Grautöne.
Auf grelle Farben soll verzichtet werden.
• Fassadenbegrünung in Abstimmung mit
der Architektur ist erwünscht.
• Größere Parzellen sollen durch ausreichend dimensionierte Gehölzstreifen
gegeneinander abgegrenzt werden.
• Grundsätzlich sollen überwiegend Laubgehölze Verwendung finden.
Kerngebiete,
Verschränkungszonen
• Die Erdgeschosse sollen für die Aufnahme
von Läden oder anderen der Öffentlichkeit
zugänglichen Einrichtungen geeignet sein.
• Werbeanlagen sollen besondere graphische Qualität besitzen und in die Fassade
integriert werden. Für die mit Läden besetzten Erdgeschoßzonen sollen besondere Werbekonzepte vorgelegt werden.
*1 Anmerkung der Redaktion:
Im 2. und 3. BA Wohnen sind die Eingänge
teilweise an den Stadthöfen gebündelt.
*2 Anmerkung der Redaktion:
Ergänzend wird auf den Aspekt der
Barrierefreiheit hingewiesen.
12
Leitlinien zur Gestaltung
Beispiele aus der Messestadt
Leitlinien zur Gestaltung
13
Stadträume
14
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
15
Stadträume
16
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
17
Urbanität
18
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
19
Lehrer-Wirth-Straße
Urbanität
Galeria-Haus
Eingang Nord
20
Leitlinien zur Gestaltung
Lehrer-Wirth-Straße
Galeria-Haus
Eingang Süd
Elisabeth-Dane-Straße
Leitlinien zur Gestaltung
21
Straßen und Wege
22
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
23
Wohnen
24
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
25
Wohnen
26
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
27
Gewerbe
28
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
29
Gewerbe
30
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
31
Öffentliche Gebäude
32
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
33
Eingänge, Durchgänge
34
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
35
Farbe und Material
36
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
37
Werbung
38
Leitlinien zur Gestaltung
Leitlinien zur Gestaltung
39
Nr. 6 der Schriftenreihe zur Messestadt Riem
Herausgeber
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Projektgruppe Messestadt Riem
vertreten durch
MRG Maßnahmeträger
München-Riem GmbH
Paul-Henri-Spaak-Straße 5
81829 München
Tel. +49 (89) 94 55 00-0
Fax +49 (89) 94 55 00-16
www.messestadt-riem.com
Verfasser
Prof. Hanns Adrian, Hannover
und die Beratergruppe
„Stadtgestaltung und Ökologie”
Bearbeitung Bildteil
und Redaktion
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Projektgruppe Messestadt Riem
und MRG Maßnahmeträger
München-Riem GmbH
Gestaltung
Vierthaler & Braun
München
Bildnachweis
Müller-Naumann: S.1 rechts,
S.28 unten rechts, S.32 oben
und Mitte, S.33 oben links;
BUGA 2005 München/Bettina
Kastenholz: S.14 oben links;
Valentien + Valentien:
S.16 oben rechts;
intep: S.36 unten links;
Stauß: S.16 links, S.20 oben
links, S.21 unten links;
alle übrigen Fotos: Referat für
Stadtplanung und Bauordnung
und MRG Maßnahmeträger
München-Riem GmbH
Stand: Juni 2004
Herunterladen