Planungsforum Paulusanger Recklinghausen

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Planungsforum Paulusanger Recklinghausen
Vorsitzender Prof. Dipl. Ing. Benedikt Stahl • stellv. Vorsitzender Dipl. Ing. Christian Uwer
c//o Fritschi & Stahl Architekten • Bergische Landstraße 79 • 40629 Düsseldorf
 15, 61, Stahl, Uwer
Protokoll der Planungswerkstatt am 24.08.2015
Datum: Montag, den 24.08.2015, 10:00-12:45 Uhr
Ort:
Raum 322 im Rathaus, Stadt Recklinghausen
Anwesende
ArchitektInnen & Bauinteressenten:
Herr Kern, Herr Braecklein, Herr Puschmann und Mitarbeiterin, Herr Schmitz, Herr Pick (ab
11:10 Uhr), Frau Sauer-Scholta (ab 12:15 Uhr)
Herr Stahl
Herr Uwer
Herr Rapien
Frau Schönherr
Frau Kohlhaas
Herr Weber
Tagesordnung
I.
Allgemeiner Teil / Fragen zur Umsetzung
Termine
Individuelle Beratung
Gespräch mit Frau Sauer-Scholta (12:15 – 12:45 Uhr)
II.
III.
Anschließend:
I.
Allgemeiner Teil / Fragen zur Umsetzung
FRAGEN + ANREGUNGEN
STELLUNGNAHMEN
Für Abschnitt I gibt es aktuell 2 konkrete
Bewerbungen für insgesamt 3 Parzellen.
Welche Ursachen liegen aus Sicht der
anwesenden ArchitektInnen und Bewerber
für die geringe Nachfrage vor?
Als wesentliche Faktoren werden die
Kosten für die Grundstücke genannt, zudem
seien weitere Kosten für Grundstücksanteile
von Gemeinschaftsflächen bislang unklar.
Auch die Investition in den Vorentwurf
schrecke Bauinteressenten ab.
Was kann getan werden, um eine Stimmung
weiter zu tragen, die den Interessenten
vermittelt, dass das Verfahren eine Chance
und nicht eine Beschränkung darstellt?
Reduzierung Baukosten
 Die Vermessung der
Gemeinschaftsflächen wird an 2 ÖBVI
vergeben. Einzelne Bauherren bzw.
deren Architekten können sich an die
entsprechenden Vermesser wenden,
um die damit verbundene Möglichkeit
einer günstigeren Vergabe zu nutzen.
 Die Dokumentation der
Baufeldherrichtung wird von
Fachbereich 15 auf Nachfrage zur
Verfügung gestellt.
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
Fernwärme-Transportleitungen queren
das Baugebiet. 2009 konnte noch
davon ausgegangen werden, dass das
Gebiet daran angeschlossen wird. EON
ist heute aber nicht mehr dazu bereit,
da das Fernwärmenetz aus
innerbetrieblichen Erwägungen nicht
weiter ausgebaut werden soll. Für den
einzelnen Bauherren bedeutet die Wahl
eines anderen Heizungssystems jedoch
Mehrkosten von ca. 20.000 €. Das
Problem soll daher mit
Verwaltungsvorstand und Politik
diskutiert werden, damit ggf. auf
politischer Ebene Einfluss auf EON
genommen werden kann.
Planungsprozess
 Es wird geprüft, ob die
Bewerberbeschränkung aufgehoben
werden kann.
 Ein Wechsel der Bewerber in andere
Baufelder ist grundsätzlich jederzeit
möglich.
 Die nächste Werkstatt wird für
Bewerber aller Planungsabschnitte
geöffnet.
 Die Planung eines Gebäudes über 12
m wird bereits praktiziert.
 Für laufende Projekte soll eine
Zeitschiene aufgestellt werden.
Grundstücksvermarktung
 Die tatsächlich anfallenden Kosten
einschließlich der
Erschließungsbeiträge werden zeitnah
zusammengestellt.
 Die Möglichkeit zur Senkung der
Grundstückskosten soll zunächst
verwaltungsintern geprüft werden.
 Gegenüber den Bauinteressierten soll
mehr Verbindlichkeit hinsichtlich der
Reservierung der Grundstücke
ausgedrückt werden.
Kann ein Hochbauentwurf im Planungsforum
behandelt werden, wenn noch nicht alle
Entwürfe für die benachbarten Parzellen
vorliegen?
Es wird befürchtet, dass spätere
Anpassungen im Entwurf aufgrund von erst
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Auch wenn schnelle Nachbarschaftsbildung
nicht in allen Bereichen erzielt werden kann,
stellt sich dies unproblematisch für die
ersten Bauherren und Architekten dar. Die
erforderliche Abstimmung erfolgt durch
Beratung der später eingereichten Entwürfe.
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später möglichen Abstimmungen Kosten
verursachen können.
Dabei müssen sich die nachfolgenden
Bauvorhaben den bereits im
Umsetzungsprozess befindlichen Vorhaben
anpassen.
Herr Braecklein äußert die Absicht, mit
Herrn Kern eine gemeinsame
Nachbarschaft in Abschnitt I zu bilden.
Somit bilden die beiden Interessenten für
den Baublock in Abschnitt I eine
Nachbarschaft.
II.
Termine
Planungsforen
25.09.15 (Freitag)
Planungswerkstätten
Weitere Termine werden noch bekannt gegeben.
III.
Individuelle Beratung
In der nach vorheriger Zustimmung der Teilnehmenden gemeinsamen Beratung der
individuellen Entwürfe wurden die bereits eingereichten Entwurfsideen (Kern, Puschmann)
und ein weiterer Entwurf (Pick) für die Planungsabschnitte I und IV diskutiert.
Es wurde verdeutlicht, dass die vorzulegenden Entwürfe sowohl die Festsetzungen des
Bebauungsplans als auch die Gestaltungsvorgaben des Bildqualitätsplans einhalten müssen.
Dabei wurde die Bedeutung der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinien noch einmal
erläutert: Die Fassaden müssen zwingend auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- und
Zurücktreten von einzelnen Gebäudeteilen (Balkone, Loggien, Vordächer) kann in
geringfügigem Ausmaß zugelassen werden, d. h. maximal 1,50 m in der Tiefe und maximal
1/3 der zugeordneten Fassadenbreite von 6 m (also 2 m).
Anders als bei der Baulinie kann das Gebäude bei einer Baugrenze hinter dieser zurück
bleiben. Für das Vortreten einzelner Gebäudeteile gelten die gleichen Anforderungen, wie bei
der oben beschriebenen Baulinie.
Es wird davon abgeraten, Balkone zur Straße in der Erdgeschosszone anzuordnen, da
neben gestalterischen Aspekten auch verkehrliche Gründe dagegen sprechen.
Zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Obergeschosse, insbesondere als
Staffelgeschosse, wird nachrichtlich Folgendes ausgeführt:
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beispielhafte Gebäudekubaturen,
Schematische Darstellung
Gebäude 1 stellt die maximal zulässige Gebäudekubatur bei 3 Vollgeschossen und einem
giebelständigen Satteldach dar. Ein Untergeschoss ragt im Mittel (aller Fassadenansichten)
nicht mehr als 1,60 m über die Geländeoberkante hinaus. Die maximale Gebäudehöhe
überschreitet die im Bebauungsplan zugeordnete zulässige Höhe nicht.
Gebäude 2 variiert die Dachform, hier ein Staffelgeschoss, welches nicht mehr als 2/3 der
Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat und mindestens 1 m Abstand zur
darunter liegenden Fassade einhält. Sowohl aus gestalterischen Gründen als auch unter
funktionalen Aspekten wird jedoch empfohlen, einen größeren Abstand zu wählen.
Gebäude 3 als weitere Variante ist nach BauO NRW bisher nicht zulässig. Es ist jedoch nicht
ausgeschlossen, dass mit der geplanten Novelle 2016 der Begriff des Staffelgeschosses
aufgegeben wird.
Gebäude 4 stellt im Kontrast hierzu die minimale Gebäudekubatur dar. Das Gebäude hat 3
Vollgeschosse und kein Kellergeschoss, welches über die Geländeoberfläche hinausragt.
Aus städtebaulicher Sicht sind alle oben dargestellten Gebäudevarianten vertretbar, wenn
auch teilweise bauordnungsrechtlich (bislang) nicht zulässig. Die unterschiedlichen
Traufhöhen können dazu beitragen, ein lebendiges Gesamtbild zu vermitteln. In der
Abstimmung der Fassadengestaltungen soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden,
dass maximal und minimal mögliche Gebäudekubaturen und –höhen unmittelbar benachbart
sind.
Die Beratung der individuellen Bauvorhaben endet um 12:15 Uhr.
Gespräch mit Frau Sauer-Scholta
Anschließend erfolgt ein Gespräch mit Frau Sauer-Scholta, in dem auf ihre schriftlich
vorgebrachte Kritik eingegangen wird.
Herr Stahl betont, dass es Sinn des Verfahrens sei, gemeinsam zu entwickeln, wie sinnvoll
vorzugehen ist. Bisher habe die gemeinsame Abstimmung mit den Interessenten
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beispielsweise dazu geführt, dass auch 2 6m-Parzellen mit einem Gebäude beplant werden
können.
Frau Sauer-Scholta erläutert, dass sie die ambitionierten Gestaltungsregulierungen in diesem
innerstädtischen Bereich begrüße. Sie befürchte jedoch, dass die hohen Kosten irgendwann
zu Lasten der Qualität gehen, da sie nicht erwarte, dass ein entsprechendes Klientel hier
gefunden werden kann. Die Grundstückskosten seien insbesondere im Vergleich zu anderen
Baugebieten in guten Lagen innerhalb Recklinghausens sehr hoch.
Insofern verfolge sie nicht länger die Absicht, hier privat zu bauen.
Frau Sauer-Scholta erwägt zum Abschluss des Gesprächs jedoch, erneut an bisherige
Bauinteressierte heranzutreten und ggf. für diese im Bereich Paulusanger tätig zu werden.
28.08.2015 Kohlhaas
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