Pflicht zur Bestellung eines in Spanien

Werbung
Pflicht zur Bestellung eines in Spanien ansässigen steuerlichen
Vertreters
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
An die zuständige spanische
Steuerbehörde ...
Straße, Nr. ggf. Postfach
Postleitzahl, Ort
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer bzw. Fiskalnummer:
Verwaltungsakt vom ....................., mit dem die Bestellung eines in Spanien ansässigen
steuerlichen Vertreters verlangt worden ist
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 56 AEUV und Art. 36 des EWRAbkommens – Nationale Rechtsvorschriften, nach denen bestimmte gebietsfremde
Steuerpflichtige zur Benennung eines steuerlichen Vertreters verpflichtet sind – In einem
anderen Mitgliedstaat ansässige ausländische Pensionsfonds, die in Spanien betriebliche
Rentensysteme
anbieten
–
In
einem
anderen
Mitgliedstaat
ansässige
Versicherungsgesellschaften, die in Spanien tätig werden
Einspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir Einspruch gegen den o.g. Verwaltungsakt vom …………… ein.
Begründung
Klage wegen Vertragsverletzung:
Die Klägerin beantragt,
- festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV
(früher Art. 49 EG) und Art. 36 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es die Bestimmungen in
Art. 46 Buchst. c der konsolidierten Fassung der Ley de Regulación de los Planes y Fondos de
Pensiones (Gesetz über die Harmonsierung der Rentensysteme und Pensionsfonds), in Art. 86 des
Real Decreto Legislativo 6/2004 vom 29. Oktober 2004, durch das die konsolidierte Fassung der Ley
de ordenación y supervisión de los seguros privados (Gesetz über die Organisation und die Kontrolle
privater Versicherungen) genehmigt wird, in Art. 10 des Real Decreto Legislativo 5/2004 durch das die
konsolidierte Fassung der Ley del Impuesto sobre la renta de los no residentes (Gesetz über die
Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden) genehmigt wird, und in Art. 47 der Ley 58/2003
de 17 de diciembre, General Tributaria (Gesetz 58/2003 vom 17. Dezember 2003, Allgemeines
Abgabengesetz) erlassen und beibehalten hat, wonach in anderen Mitgliedstaaten ansässige
ausländische Pensionsfonds, die in Spanien betriebliche Rentensysteme anbieten, und in Spanien als
NWB Datenbank
Seite 1 von 2
freie Dienstleister tätig werdende Versicherungsgesellschaften u. a. zur Bestellung eines in Spanien
ansässigen steuerlichen Vertreters verpflichtet sind;
- dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
1. Nach den genannten Bestimmungen des spanischen Steuerrechts sei der gebietsfremde
Steuerpflichtige zur Bestellung eines in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreters verpflichtet. Diese
Verpflichtung finde konkret auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige ausländische Pensionsfonds, die
in Spanien betriebliche Rentensysteme anböten, und auf Versicherungsgesellschaften Anwendung,
die in Spanien im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig würden.
2. Die Verpflichtung, in den genannten Fällen einen in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreter zu
bestellen, stelle eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar, da die genannten Organisationen
und natürlichen Personen dadurch zusätzlich belastet würden, dass sie die Dienste eines Vertreters in
Anspruch nehmen müssten. Überdies stelle sie eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit für
diejenigen Personen und Unternehmen dar, die in einem anderen Mitgliedstaat als Spanien ansässig
seien und in Spanien tätigen Organisationen oder natürlichen Personen ihre Dienstleistungen als
steuerliche Vertreter anbieten wollten.
3. Die Regelung verstoße gegen Art. 56 AEUV (früher Art. 49 EG) und Art. 36 des EWR-Abkommens.
Vgl. zum Vorstehenden die Klage, eingereicht am 22. Dezember 2011 — Europäische
Kommission/Königreich Spanien.
Ich/Wir beantrage/n mithin für den Fall, dass der EuGH auf Grund des bezeichneten Klageverfahrens
in meinem/unserem Sinne entscheidet, den angefochtenen Verwaltungsakt aufzuheben.
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (C-678/11).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren beantrage/n ich/wir daher außerdem, das
Einspruchsverfahren ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
……………………………
Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen:
…...
……
……
NWB Datenbank
Seite 2 von 2
Herunterladen