Pflicht zur Bestellung eines in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreters StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse An die zuständige spanische Steuerbehörde ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer bzw. Fiskalnummer: Verwaltungsakt vom ....................., mit dem die Bestellung eines in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreters verlangt worden ist Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 56 AEUV und Art. 36 des EWRAbkommens – Nationale Rechtsvorschriften, nach denen bestimmte gebietsfremde Steuerpflichtige zur Benennung eines steuerlichen Vertreters verpflichtet sind – In einem anderen Mitgliedstaat ansässige ausländische Pensionsfonds, die in Spanien betriebliche Rentensysteme anbieten – In einem anderen Mitgliedstaat ansässige Versicherungsgesellschaften, die in Spanien tätig werden Einspruch Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege(n) ich/wir Einspruch gegen den o.g. Verwaltungsakt vom …………… ein. Begründung Klage wegen Vertragsverletzung: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV (früher Art. 49 EG) und Art. 36 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es die Bestimmungen in Art. 46 Buchst. c der konsolidierten Fassung der Ley de Regulación de los Planes y Fondos de Pensiones (Gesetz über die Harmonsierung der Rentensysteme und Pensionsfonds), in Art. 86 des Real Decreto Legislativo 6/2004 vom 29. Oktober 2004, durch das die konsolidierte Fassung der Ley de ordenación y supervisión de los seguros privados (Gesetz über die Organisation und die Kontrolle privater Versicherungen) genehmigt wird, in Art. 10 des Real Decreto Legislativo 5/2004 durch das die konsolidierte Fassung der Ley del Impuesto sobre la renta de los no residentes (Gesetz über die Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden) genehmigt wird, und in Art. 47 der Ley 58/2003 de 17 de diciembre, General Tributaria (Gesetz 58/2003 vom 17. Dezember 2003, Allgemeines Abgabengesetz) erlassen und beibehalten hat, wonach in anderen Mitgliedstaaten ansässige ausländische Pensionsfonds, die in Spanien betriebliche Rentensysteme anbieten, und in Spanien als NWB Datenbank Seite 1 von 2 freie Dienstleister tätig werdende Versicherungsgesellschaften u. a. zur Bestellung eines in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreters verpflichtet sind; - dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente 1. Nach den genannten Bestimmungen des spanischen Steuerrechts sei der gebietsfremde Steuerpflichtige zur Bestellung eines in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreters verpflichtet. Diese Verpflichtung finde konkret auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige ausländische Pensionsfonds, die in Spanien betriebliche Rentensysteme anböten, und auf Versicherungsgesellschaften Anwendung, die in Spanien im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig würden. 2. Die Verpflichtung, in den genannten Fällen einen in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreter zu bestellen, stelle eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar, da die genannten Organisationen und natürlichen Personen dadurch zusätzlich belastet würden, dass sie die Dienste eines Vertreters in Anspruch nehmen müssten. Überdies stelle sie eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit für diejenigen Personen und Unternehmen dar, die in einem anderen Mitgliedstaat als Spanien ansässig seien und in Spanien tätigen Organisationen oder natürlichen Personen ihre Dienstleistungen als steuerliche Vertreter anbieten wollten. 3. Die Regelung verstoße gegen Art. 56 AEUV (früher Art. 49 EG) und Art. 36 des EWR-Abkommens. Vgl. zum Vorstehenden die Klage, eingereicht am 22. Dezember 2011 — Europäische Kommission/Königreich Spanien. Ich/Wir beantrage/n mithin für den Fall, dass der EuGH auf Grund des bezeichneten Klageverfahrens in meinem/unserem Sinne entscheidet, den angefochtenen Verwaltungsakt aufzuheben. Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (C-678/11). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren beantrage/n ich/wir daher außerdem, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten (eigenhändige Unterschrift) Anlagen: …... …… …… NWB Datenbank Seite 2 von 2