Informationen zu Meningokokken

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Informationen zu
Meningokokkenerkrankungen
1. Allgemeines
Im Folgenden informieren wir Sie über Meningokokkenerkrankungen, ihre Übertragungswege, Krankheitssymptome und mögliche Vorbeugemaßnahmen.
Meningokokken sind Bakterien, die bei vielen Menschen (durchschnittlich jedem zehnten) im
Nasen-Rachenraum siedeln, ohne dass diese erkranken. Diese gesunden Keimträger
können ebenso wie die an einer Meningokokkeninfektion erkrankten Personen die Keime
durch Husten, Niesen, Küssen etc. (Tröpfcheninfektion) oder z. B. durch Berühren des
Nasensekretes (Schmierinfektion) bei engen Kontakten weitergeben.
2. Wie wird die Krankheit übertragen?
Meningokokken gehen außerhalb des menschlichen Organismus rasch zugrunde, deshalb
erfolgt die Übertragung der Erreger immer nur direkt von Mensch zu Mensch. Für die
Übertragung ist in der Regel ein enger Kontakt mit einer an einer Meningokokkeninfektion
erkrankten Person oder einem Keimträger erforderlich. Eine Übertragung durch Wasser und
andere Lebensmittel findet nicht statt. Über die Ursachen, warum manche Menschen zu
Keimträgern werden, wenn sie Meningokokken erwerben, während andere schwer erkranken,
ist noch wenig bekannt. Säuglinge im ersten Lebensjahr, Kleinkinder oder Jugendliche sind
am häufigsten von solchen Erkrankungen betroffen. Die Inkubationszeit (Zeitraum
der Ansteckung bis Auftreten der ersten Symptome) einer Meningokokkenerkrankung beträgt
in der Regel 3 bis 4, seltener 2 bis 10 Tage.
Obwohl Meningokokken beim Menschen häufig vorkommende Bakterien sind, treten
Meningokokkenerkrankungen äußerst selten auf (etwa 5 Fälle pro 1 Million Einwohner und
Jahr in Deutschland); sie können jedoch schwere und sehr schnell fortschreitende
Krankheitsbilder verursachen.
3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf
Zwei Verlaufsformen der Meningokokkenerkrankung werden beobachtet, die einzeln oder
gemeinsam auftreten können:
Hirnhautentzündung (Meningokokken-Meningitis)
Blutvergiftung (Meningokokken-Sepsis)
Symptome:
Neben
Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Benommenheit, Krämpfen
und Lichtempfindlichkeit
können insbesondere bei schweren Fällen auch
rot-violette Hautflecken (= Hautblutungen)
auf eine Meningokokkenerkrankung hinweisen.
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Meningokokkenerkrankungen
Die Symptome müssen nicht alle gleichzeitig vorliegen. Sie können sich innerhalb weniger
Stunden oder Tage entwickeln. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann die Symptomatik
weniger charakteristisch sein. Neben Fieber, Erbrechen, Krämpfen, Reizbarkeit oder
Schläfrigkeit kann sich eine vorgewölbte oder harte Spalte zwischen den Schädelspalten von
Säuglingen (Fontanelle) zeigen. Die Nackensteifigkeit kann dagegen fehlen.
4. Mögliche Komplikationen:
Meningokokkenerkrankungen können tödlich verlaufen. Etwa 1% der an einer
Hirnhautentzündung Erkrankten sterben. Bei 10% bis 20% aller Betroffenen kommt es im
Anschluss zu Komplikationen wie Krampfanfällen oder Taubheit und bei Kindern
gegebenenfalls auch zu Entwicklungsstörungen. Bei der Blutvergiftung stirbt etwa jeder
zehnte Erkrankte, bei einem schweren Verlauf sogar fast jeder dritte.
5. Therapie
Ganz entscheidend für den Ausgang der Erkrankung ist der Zeitpunkt des
Behandlungsbeginns. Schon bei Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen
Erkrankte sofort ins Krankenhaus! Die Infektion wird mit Antibiotika behandelt. Konsultieren
Sie deshalb unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt, wenn Sie den Verdacht haben, dass
eine Meningokokkenerkrankung vorliegt.
Zur Vorbeugung wird Familienmitgliedern und engen Kontaktpersonen (z. B. in Kindergärten)
von Erkrankten eine Antibiotika-Gabe empfohlen. Mit der Medikamenteneinnahme sollte
schnellstmöglich begonnen werden. Sinnvoll ist die Gabe aber auch noch bis zum 10. Tag
nach dem Kontakt. So kann der Ausbruch der Erkrankung verhindert und die
Übertragungsgefahr für andere vermindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird
auch eine zusätzliche postexpositionelle Impfung (Impfung nach Kontakt zu einer erkrankten
Person) empfohlen.
Für andere Kontaktpersonen, wie z. B. Mitschülerinnen und Mitschüler, Arbeitskolleginnen
und -kollegen, besteht nur sehr selten ein erhöhtes Infektionsrisiko. Eine vorbeugende
Antibiotikabehandlung kann bei diesen Personengruppen in Absprache mit einer Ärztin oder
einem Arzt erwogen werden.
6. Impfung
Es gibt verschiedene Meningokokken-Typen. In Deutschland sind die Typen B und C am
häufigsten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung für alle Kinder im
Alter von 12 bis 23 Monaten gegen die Serogruppe C. Eine fehlende Impfung sollte bis zum
18. Geburtstag nachgeholt werden. Darüber hinaus stehen Impfungen gegen verschiedene
weitere Meningokokken-Typen zur Verfügung. Seit 2013 steht auch ein Impfstoff gegen den
Meningokokken-Typ B zur Verfügung. Diese Impfung wird von der STIKO noch nicht als
Standardimpfung empfohlen. Sie kann aber als postexpositionelle Impfung zum Einsatz
kommen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die Risiken und Nutzen einer
Impfung.
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Meningokokkenerkrankungen
7. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Erfahrungsgemäß kommt es nur selten zu einer Meningokokkenerkrankung. Ist in einer
Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten), Ihrer Firma, Ihrem Sportverein oder in der
näheren persönlichen Umgebung ein Meningokokkenfall aufgetreten, so empfehlen wir Ihnen
dennoch, dass Sie sich bzw. Ihr Kind während der folgenden Zeit genauer beobachten und
bei Krankheitsverdacht sofort eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
8. Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9 sowie 34 Infektionsschutzgesetz:

Für
Gemeinschaftseinrichtungen:
Gemäß
§
34
Abs.
1
Nr.
10
Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Personen, die an einer Meningokokken-Infektion
erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-,
Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie
Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine
Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist (dies muss
nicht zwingend ein ärztliches Attest sein). Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen
haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen
 an Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind oder
 in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder
ein Verdacht auf Meningokokken-Infektion aufgetreten ist.

Für die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten gilt, dass sie, falls sie an einer
Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, die dem Betrieb der
Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der
Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der
Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine
Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.. Es besteht
Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder.

Für Ärzte: Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der
Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Meningokokken-Meningitis
oder -Sepsis gemeldet

Für Labore: gemäß § 7 Abs. 1 IfSG ist nur der direkte Nachweis von Neisseria
meningitidis, aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen
normalerweise sterilen Substraten, soweit er auf eine akute Infektion hinweist,
namentlich zu melden.
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Meningokokkenerkrankungen
Sie haben noch Fragen?
Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung. Da
Meningokokken-Infektionen gemeldet werden müssen, liegen dort Informationen zur
aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung vor. Weitere (Fach-)
Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes
(www.rki.de/meningokokken). Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie
auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de).
Ihr Ansprechpartner:
Gesundheitsaufsicht / Infektionsschutz
Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk:
Gesundheitsamt Hamburg-Altona
Tel.: 42811-2638, -3005, -2110
Gesundheitsamt Hamburg-Mitte
Tel.: 42854-2542, -4643, -2344
Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf
Tel.: 42891-2216, -2329
Gesundheitsamt Hamburg-Nord
Tel.: 42804-2675, -2671, -2679
Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel
Tel.: 42801-3400, -3401
Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek
Tel.: 42881-2419, -3658, -3346, 3249
Gesundheitsamt Hamburg-Harburg
Tel.: 42871-2324, -2140
Herausgeber:
Arbeitskreis Infektionsepidemiologie
V.i.S.d.P.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg,
Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu
Stand: Dezember 2016
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