Informationen zu Meningokokkenerkrankungen 1. Allgemeines Im Folgenden informieren wir Sie über Meningokokkenerkrankungen, ihre Übertragungswege, Krankheitssymptome und mögliche Vorbeugemaßnahmen. Meningokokken sind Bakterien, die bei vielen Menschen (durchschnittlich jedem zehnten) im Nasen-Rachenraum siedeln, ohne dass diese erkranken. Diese gesunden Keimträger können ebenso wie die an einer Meningokokkeninfektion erkrankten Personen die Keime durch Husten, Niesen, Küssen etc. (Tröpfcheninfektion) oder z. B. durch Berühren des Nasensekretes (Schmierinfektion) bei engen Kontakten weitergeben. 2. Wie wird die Krankheit übertragen? Meningokokken gehen außerhalb des menschlichen Organismus rasch zugrunde, deshalb erfolgt die Übertragung der Erreger immer nur direkt von Mensch zu Mensch. Für die Übertragung ist in der Regel ein enger Kontakt mit einer an einer Meningokokkeninfektion erkrankten Person oder einem Keimträger erforderlich. Eine Übertragung durch Wasser und andere Lebensmittel findet nicht statt. Über die Ursachen, warum manche Menschen zu Keimträgern werden, wenn sie Meningokokken erwerben, während andere schwer erkranken, ist noch wenig bekannt. Säuglinge im ersten Lebensjahr, Kleinkinder oder Jugendliche sind am häufigsten von solchen Erkrankungen betroffen. Die Inkubationszeit (Zeitraum der Ansteckung bis Auftreten der ersten Symptome) einer Meningokokkenerkrankung beträgt in der Regel 3 bis 4, seltener 2 bis 10 Tage. Obwohl Meningokokken beim Menschen häufig vorkommende Bakterien sind, treten Meningokokkenerkrankungen äußerst selten auf (etwa 5 Fälle pro 1 Million Einwohner und Jahr in Deutschland); sie können jedoch schwere und sehr schnell fortschreitende Krankheitsbilder verursachen. 3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf Zwei Verlaufsformen der Meningokokkenerkrankung werden beobachtet, die einzeln oder gemeinsam auftreten können: Hirnhautentzündung (Meningokokken-Meningitis) Blutvergiftung (Meningokokken-Sepsis) Symptome: Neben Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Benommenheit, Krämpfen und Lichtempfindlichkeit können insbesondere bei schweren Fällen auch rot-violette Hautflecken (= Hautblutungen) auf eine Meningokokkenerkrankung hinweisen. Informationen zu Meningokokkenerkrankungen Die Symptome müssen nicht alle gleichzeitig vorliegen. Sie können sich innerhalb weniger Stunden oder Tage entwickeln. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann die Symptomatik weniger charakteristisch sein. Neben Fieber, Erbrechen, Krämpfen, Reizbarkeit oder Schläfrigkeit kann sich eine vorgewölbte oder harte Spalte zwischen den Schädelspalten von Säuglingen (Fontanelle) zeigen. Die Nackensteifigkeit kann dagegen fehlen. 4. Mögliche Komplikationen: Meningokokkenerkrankungen können tödlich verlaufen. Etwa 1% der an einer Hirnhautentzündung Erkrankten sterben. Bei 10% bis 20% aller Betroffenen kommt es im Anschluss zu Komplikationen wie Krampfanfällen oder Taubheit und bei Kindern gegebenenfalls auch zu Entwicklungsstörungen. Bei der Blutvergiftung stirbt etwa jeder zehnte Erkrankte, bei einem schweren Verlauf sogar fast jeder dritte. 5. Therapie Ganz entscheidend für den Ausgang der Erkrankung ist der Zeitpunkt des Behandlungsbeginns. Schon bei Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen Erkrankte sofort ins Krankenhaus! Die Infektion wird mit Antibiotika behandelt. Konsultieren Sie deshalb unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Meningokokkenerkrankung vorliegt. Zur Vorbeugung wird Familienmitgliedern und engen Kontaktpersonen (z. B. in Kindergärten) von Erkrankten eine Antibiotika-Gabe empfohlen. Mit der Medikamenteneinnahme sollte schnellstmöglich begonnen werden. Sinnvoll ist die Gabe aber auch noch bis zum 10. Tag nach dem Kontakt. So kann der Ausbruch der Erkrankung verhindert und die Übertragungsgefahr für andere vermindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch eine zusätzliche postexpositionelle Impfung (Impfung nach Kontakt zu einer erkrankten Person) empfohlen. Für andere Kontaktpersonen, wie z. B. Mitschülerinnen und Mitschüler, Arbeitskolleginnen und -kollegen, besteht nur sehr selten ein erhöhtes Infektionsrisiko. Eine vorbeugende Antibiotikabehandlung kann bei diesen Personengruppen in Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt erwogen werden. 6. Impfung Es gibt verschiedene Meningokokken-Typen. In Deutschland sind die Typen B und C am häufigsten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung für alle Kinder im Alter von 12 bis 23 Monaten gegen die Serogruppe C. Eine fehlende Impfung sollte bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Darüber hinaus stehen Impfungen gegen verschiedene weitere Meningokokken-Typen zur Verfügung. Seit 2013 steht auch ein Impfstoff gegen den Meningokokken-Typ B zur Verfügung. Diese Impfung wird von der STIKO noch nicht als Standardimpfung empfohlen. Sie kann aber als postexpositionelle Impfung zum Einsatz kommen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die Risiken und Nutzen einer Impfung. Informationen zu Meningokokkenerkrankungen 7. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Erfahrungsgemäß kommt es nur selten zu einer Meningokokkenerkrankung. Ist in einer Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten), Ihrer Firma, Ihrem Sportverein oder in der näheren persönlichen Umgebung ein Meningokokkenfall aufgetreten, so empfehlen wir Ihnen dennoch, dass Sie sich bzw. Ihr Kind während der folgenden Zeit genauer beobachten und bei Krankheitsverdacht sofort eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. 8. Ist die Erkrankung meldepflichtig? Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9 sowie 34 Infektionsschutzgesetz: Für Gemeinschaftseinrichtungen: Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Personen, die an einer Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist (dies muss nicht zwingend ein ärztliches Attest sein). Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind oder in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Meningokokken-Infektion aufgetreten ist. Für die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten gilt, dass sie, falls sie an einer Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder. Für Ärzte: Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis gemeldet Für Labore: gemäß § 7 Abs. 1 IfSG ist nur der direkte Nachweis von Neisseria meningitidis, aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich zu melden. Informationen zu Meningokokkenerkrankungen Sie haben noch Fragen? Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung. Da Meningokokken-Infektionen gemeldet werden müssen, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung vor. Weitere (Fach-) Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/meningokokken). Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de). Ihr Ansprechpartner: Gesundheitsaufsicht / Infektionsschutz Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk: Gesundheitsamt Hamburg-Altona Tel.: 42811-2638, -3005, -2110 Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Tel.: 42854-2542, -4643, -2344 Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf Tel.: 42891-2216, -2329 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Tel.: 42804-2675, -2671, -2679 Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel Tel.: 42801-3400, -3401 Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek Tel.: 42881-2419, -3658, -3346, 3249 Gesundheitsamt Hamburg-Harburg Tel.: 42871-2324, -2140 Herausgeber: Arbeitskreis Infektionsepidemiologie V.i.S.d.P. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu Stand: Dezember 2016