Berner Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere Seite 1/2 Das Berner Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Schutz der Biodiversität – Wie das Berner Übereinkommen funktioniert Vor über dreißig Jahren wurde ein innovativer Rechtstext zum Schutz der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere geschaffen. Das Übereinkommen des Europarates über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (1979), das Berner Übereinkommen, war das erste internationale Abkommen zum Schutze sowohl der Arten und Lebensräume, als auch des Zusammenführens von Ländern für die Entscheidung darüber, wie die Erhaltung der Natur vorgenommen werden kann. Der Zusammenbruch des Fischbestands, umfassende Schädigung der Böden, teure Schäden durch Überschwemmungen und der Schwund wildlebender Pflanzen und Tiere sind das traurige Ergebnis der Vernachlässigung der Biodiversität. Die Schwächung von Ökosystemen ist oft unumkehrbar und wenn Arten verschwinden, dann sind sie für immer verloren. Die Biodiversität ist wichtig für das Recht der Menschen auf eine gesunde und nachhaltige Umwelt. Eine vielfältige Umwelt bedeutet Vorteile bei Dingen und Leistungen; sie gewährleistet eine hohe Qualität der Nahrungsmittel durch Aufrechterhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens und Befruchtung von Blüten; sie leistet ihren Beitrag zu unserer Gesundheit dank sauberer Luft und Nahrungsmittel. Sie erhöht den Wert unserer Freizeit, gibt uns geistige und seelische Erholung und fördert den Tourismus. Geht Biodiversität verloren, hat sie folglich Auswirkungen auf Europas wirtschaftliches, soziales und ökologisches Wohlergehen. Der jährliche weltweite Wert der Waren und Leistungen des Ökosystems wurde auf € 33 Billionen pro Jahr geschätzt, mehr als der doppelte Wert dessen, was Menschen herstellen. Je mehr Biodiversität wir verlieren, umso mehr Leistungen der Ökosysteme werden in Gefahr gebracht. Politische Entschlossenheit ist für die Unterstützung eines effektiven Umgangs mit der Biodiversität vor dem Hintergrund eines demographischen Wandels und des Klimawandels entscheidend. Das Berner Übereinkommen stellt ein gutes und wirksames Instrument auf europäischer Ebene zum Schutz der Biodiversität in der Natur dar. Es ist eine leistungsstarke Plattform für internationale politische Maßnahmen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und grenzüberschreitende ökologische Programme. Es ermöglicht Ländern die Entwicklung traditioneller Werkzeuge für die Erhaltung der Natur und hat sich mit neu auftretenden Themen, wie zum Beispiel dem Klimawandel, invasiven Arten und ökologischen Netzwerken oft schon befasst, bevor diese zu Themen werden, die im Vordergrund stehen. Das heißt, dass es eine Möglichkeit zur Überwachung der Arbeit eines jeden Landes zur Biodiversität gibt, mit Berichten und Akten zu Einzelfällen, die auch der Öffentlichkeit offen stehen. Diese Arbeit wird durch aktive Verbindungen mit Einrichtungen der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft unterstützt. Fünfzig Länder und die Europäische Union haben das Übereinkommen unterzeichnet. Ihre Verpflichtung umfasst die Förderung nationaler Erhaltungsmaßnahmen, die Berücksichtigung der Auswirkungen von Planung und Entwicklung in der natürlichen Umwelt, Förderung von Erziehung zu und Information über die Erhaltung und Abstimmung der Forschung. Eine verbesserte Information der Öffentlichkeit ist ebenfalls wesentlich: Obgleich viele Europäer von der Natur fasziniert sind, muss ihr Interesse in wirksame politische Maßnahmen umgesetzt werden. COUNCIL OF EUROPE CONSEIL DE L'EUROPE Seite 2/2 Maßnahmen zur Biodiversität sind heute wichtiger als jemals zuvor. Weitere Informationen zur Arbeit des Berner Übereinkommens finden Sie hier: www.coe.int/BernConvention Kontakte: Berner Übereinkommen: Ivana d'Alessandro, Sekretariat des Berner Übereinkommens Abteilung für Biodiversität des Europarates Tel. + 33 (0) 3 90 21 51 51, [email protected] Pressebüro: Giuseppe Zaffuto Tel. +33 (0) 3 90 21 56 04 Mobil +33 (0) 6 86 32 10 24 [email protected] COUNCIL OF EUROPE CONSEIL DE L'EUROPE