Planungshinweise Löschwassertechnik

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Planungshinweise Löschwassertechnik
Wandhydranten
Löschwasser-Einspeise und Entnahmeeinrichtungen
Füll- und Entleerungsstationen
Druckerhöhungsanlagen
Die Broschüre wurde überreicht durch:
Planungshinweise Löschwassertechnik
Planungshinweise Löschwassertechnik
Artikel-Nr.:
924 366.0000 – 01
Ausgabe:
März 2008
Herausgeber:
GLORIA GmbH
Diestedder Straße 39
59329 Wadersloh
Tel. +49 2523 / 77-0
www.gloria.de
Nachdruck und sonstige Vervielfältigung, auch auszugsweise,
nur mit ausdrücklicher Genehmigung der GLORIA GmbH gestattet.
Die Urheberrechte und die strafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlungen‚
behalten wir uns vor.
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Planungshinweise Löschwassertechnik
Hinweise für den Benutzer
Diese Broschüre ist alle Personen gerichtet, der sich mit der Planung und Auslegung von
Löschwasseranlagen beschäftigen. Angesichts der vielfältigen örtlichen Gegebenheiten und der
anwendbaren Normen ist es besonders wichtig, für den Bedarfsfall bereits in der Projektierungsphase
das richtige Konzept auszuwählen.
Dieses Dokument soll Sie bei der Konzipierung solcher Anlagen unterstützen. Schwerpunkte bilden
die aktuellen Normen und deren Umsetzung. Als weitere Grundlage der behandelten Themen sind
umfangreiche Erfahrungen während der Entwicklung und dem Betrieb von Löschwasseranlagen
herangezogen worden.
Diese Planungshinweise können jedoch nicht als alleiniger Leitfaden sein und die Kenntnisse der
gelten Vorschriften und Normen ersetzen. Für den Umgang mit dieser Broschüre werden vielmehr
grundlegende Kenntnisse im Bereich Sanitärinstallation und baulicher Brandschutz vorausgesetzt.
Als Komplettanbieter im Bereich Löschwassertechnik wird GLORIA einem hohen Anspruch gerecht
und entwickelt die eigene Produktpalette entsprechend den Bedürfnissen der Kundschaft ständig
weiter und ist auch im Bereich der nationalen Normung wie auch im europäischen Normungswesen
tätig. Somit ist diese Broschüre ein Produkt der aktuellen Informationen auf der Planungsseite und
aktiver Mitgestaltung im Normungswesen sowie jahrelanger Kompetenz auf der Herstellerseite.
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Planungshinweise Löschwassertechnik
Inhaltsverzeichnis
Hinweise für den Benutzer ................................................................................................................... 4
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................. 5
1
Planung einer Löschwasseranlage .............................................................................................. 7
1.1
1.2
1.3
1.4
Rechtliche Grundlagen............................................................................................................................. 7
Fachplaner ............................................................................................................................................... 7
Fachfirma für die Anlagenerrichtung ........................................................................................................ 7
Planungsablauf ........................................................................................................................................ 8
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
1.4.5
1.4.6
1.4.7
1.4.8
1.4.9
1.4.10
1.4.11
1.4.12
2
Löschwasseranlagen „trocken“.................................................................................................. 22
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
3
Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 27
Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 28
Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 28
besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 29
Druckerhöhungsanlagen in Trinkwasser-Installationen.......................................................................... 29
Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ S nach DIN 14461-1.................................................. 30
Be- und Entlüfter in Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten ...................................................... 31
Löschwasseranlagen „nass“ ...................................................................................................... 32
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5
Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 22
Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 23
Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 23
besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 23
Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen .................................................................................................... 24
Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen ................................................................................................... 25
Be- und Entlüfter für Löschwasseranlagen „trocken“ ............................................................................. 26
Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „trocken“................................................................... 26
Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten............................................................................. 27
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
4
Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 32
Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 33
Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 33
besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 33
Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass“....................................................................... 34
Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ F nach DIN 14461-1.................................................. 35
Wandhydranten mit Flachschlauch nach DIN 14461-6 .......................................................................... 36
Wandhydranten mit Schaummittelzumischung („Schaum-Wasser-Wandhydranten“)........................... 37
Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ........................................................................................ 38
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Schematische Darstellung ..................................................................................................................... 38
Definition und Einsatzbereich................................................................................................................. 39
Allgemeine Anforderungen..................................................................................................................... 39
besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen ....................................................... 40
Füll- und Entleerungsstationen .............................................................................................................. 42
5.5.1
5.5.2
5.6
5.7
5.8
Hinweise zur Sanitärinstallation............................................................................................................................... 42
Hinweise zur Elektroinstallation............................................................................................................................... 42
Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ .......................................................... 44
Wandhydranten für Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ...................................................................... 45
automatische Entleerungseinrichtungen ................................................................................................ 45
5.8.1
5.8.2
5.9
6
Informationsbeschaffung ........................................................................................................................................... 8
Löschwasserbereitstellung ........................................................................................................................................ 8
Auswahl einer Löschwasseranlage ........................................................................................................................... 9
Anzahl und Installationsorte der Schlauchanschlusseinrichtungen......................................................................... 11
Konzeptionierung des Rohrleitungssystems ........................................................................................................... 12
Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an das Trinkwassernetz .......................................................................... 14
Auslegung eines Vorlagebehälter bei mittelbarem Anschluss................................................................................. 16
Auswahl einer Druckerhöhungsanlage für die Löschwasseranlage ........................................................................ 16
Auswahl der geeigneten Schlauchanschlusseinrichtungen..................................................................................... 20
Absprache von Sonderausführungen mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen ................................... 21
Genehmigung des Anschlusses an das Trinkwassernetz durch den Wasserversorger ..................................... 21
Dokumentation der Löschwasseranlage............................................................................................................. 21
Hydraulische Entleerungseinrichtungen .................................................................................................................. 46
elektrische Entleerungseinrichtungen...................................................................................................................... 47
Be- und Entlüfter in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ...................................................................... 48
Normverzeichnis...............................................................................................................................
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Planungshinweise Löschwassertechnik
1
Planung einer Löschwasseranlage
1.1 Rechtliche Grundlagen
Vor der Planung einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen.
Es sind die jeweiligen Landesbauordnungen, für die Objektart geltende Gesetze, Verordnungen und
Richtlinien (z.B. Hochhausrichtlinie, Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung, Garagenverordnung) sowie die anerkannten Regeln der Technik dabei unbedingt zu berücksichtigen.
Für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes und die weitere Fachplanung der Löschwasseranlagen
sind Angaben und Genehmigungen bei den für den Brandschutz zuständigen Stellen, wie z.B.
Bauaufsicht, Feuerwehr, Gutachter, einzuholen. Darüber hinaus sind dem Wasserversorgungsunternehmen die zur Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen)
vorzulegen.
Löschwasseranlagen dürfen nur durch eine Fachfirma geplant und errichtet werden. Der Einbau muss
nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Es dürfen zudem grundsätzlich nur Bauteile
verwendet werden, die den geltenden Normen, Vorschriften und sonstigen Bestimmungen entsprechen und als Betriebssicher gelten. Ausnahmen sind in jedem Fall von der für den Brandschutz
zuständigen Stelle abzustimmen und von Ihr freigeben zu lassen.
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen kommen während ihrer Lebensdauer nur im Brandfall zum
Einsatz. Sind sie mit Wasser gefüllt und nicht durchflossen, besteht die Gefahr, dass das Wasser so
lange in den Anlagen verbleibt, so das es hygienisch bedenklich wird. Sind solche Anlagen mit der
Trinkwasserversorgungsanlage verbunden, stellen sie eine Gefahr für das Trinkwasser dar.
Bei der Planung muss daher darauf geachtet werden, dass sich entweder stagnierendes Wasser nicht
bilden kann oder aber, dass es mit Sicherheit von der Trinkwasserversorgungsanlage ferngehalten
wird. Anlagen in denen Löschmittelzusätze verwendet werden, dürfen nur mittelbar angeschlossen
werden.
Jeder Planer sollte deshalb, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, sein Augenmerk nicht nur auf die
Einhaltung der Brandschutzanforderungen richten, sondern muss auch die hygienische Anforderungen bei seiner Anlagenauslegung zwingend beachten. Gerade bei der Löschwassertechnik ist wegen
der Kompliziertheit der Materie ein hohes Risiko durch Planungs- und Ausführungsfehler gegeben.
Die sich daraus ergebenen Konsequenzen im Schadensfall, können typischer Weise erst nach Jahren
auftreten.
1.2 Fachplaner
Die Planung ist von fachkundigen Personen auszuführen, der im allgemeinen Sprachgebrauch in der
Regel als „Fachplaner“ bezeichnet wird.
In Anlehnung an DIN 1988-1 und DIN 14462 kann als fachkundig gelten, wer aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die
Kenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften ist dabei unabdingbar.
Je nach Objekttyp und Bauauflagen kann zudem die Auflage bestehen, dass zusätzlich zu den
Arbeiten des Fachplaners für die technische Auslegung der Anlage auch ein Brandschutzgutachten zu
einen Brandschutzsachverständigen zu erstellen ist.
1.3 Fachfirma für die Anlagenerrichtung
Die Errichtung von Löschwasseranlagen darf nur durch eine Fachfirma im Sinne von DIN 14462
erfolgen. Als Fachfirma gilt dabei ein Unternehmen, wenn deren Mitarbeiter über die erforderliche
Ausbildung und praktische Erfahrung verfügen, um die Installation entsprechend dem aktuellen Stand
der Technik und den Vorgaben der Bauteil-Hersteller zuverlässig durchführen zu können und
mögliche Gefahren erkannt werden können. Das Unternehmen muss hierfür auch über die
erforderlichen Werkzeuge und Prüfeinrichtungen verfügen und Zugang zu den Informationen der
Hersteller zu den Bauteilen haben.
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Planungshinweise Löschwassertechnik
1.4 Planungsablauf
1.4.1
Informationsbeschaffung
Vor der Konzeption einer Löschwasseranlage ist es erforderlich wichtige Gegebenheiten im Vorfeld
abzuklären. Nur so ist eine effektive und optimale Planung möglich. Das Sammeln von Informationen
ist unerlässlich.
Für weitere Planung der Löschwasseranlagen sollten daher die wesentlichen Grundlagen für die
anstehende Auslegung bekannt sein. So sollten folgende Bedingungen abgeklärt werden:
•
Gibt es besondere Bauauflagen oder gelten für das Objekt bestimmte Sondervorschriften
aufgrund besonderer Risiken oder geltenden Vorschriften für bestimmte Objektarten
(wie z.B. Musterbauverordnungen für Hochhäuser, Versammlungsstättenrichtlinie)?
•
Liegt bereits ein Brandschutzgutachten vor und was sagt dieses aus?
•
Existiert schon ein Brandschutzkonzept und/oder gibt es bereits Absprachen mit der für den
Brandschutz zuständigen Stelle?
•
Wer soll die Löschwasseranlage im Brandfall nutzen (reine Selbsthilfe, nur für anwesende
Personen / Bedienung nur durch die Feuerwehr / Nutzung durch beide Personenkreise)?
•
Welche Brandlasten sind abzusichern und welche Brandklassen müssen erfüllt werden?
•
Welche Anforderungen werden an
Mindestdrücke, gleichzeitige Nutzung)?
•
Gibt es spezielle Anforderungen an die Wandhydranten (z.B. Kombinationsmodell mit
Feuerlöscher und/oder Handfeuermelder)?
•
Ist zu Nennweite der Zuleitung und des Wasserzählers ausreichend dimensioniert
(insbesondere bei Löschwasseranlagen nass/trocken zu beachten!)
•
Müssen die Rohrleitungen oder Entnahmestellen der Löschwasseranlage im frostgefährdeten
Bereich installiert werden?
•
Welcher maximale Höhenunterschied ist innerhalb der Löschwasseranlage vorhanden?
o Zwischen Wasserversorgung und Feuerlöschanlage (Druckerhöhung, Füll- u.
Entleerungsstation)
o Zwischen Feuerlöschanlage und ungünstigst gelegener Entnahmestelle
•
Muss eventuell hygienisch unbedenkliches Wasser als Löschwasser verwendet werden?
Dieses kann z.B. in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder auch in Gebäuden, in
denen Lebensmittel verarbeitet/gelagert werden, erforderlich sein.
1.4.2
die
Wandhydranten
gestellt
(Wasserlieferung,
Löschwasserbereitstellung
Nach den für Brandschutz geltenden Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer ist der Brandschutz als Grundschutz eine Aufgabe der Gemeinden. Von der Gemeinde ist jeweils zu prüfen,
welche Löschmittel zur Anwendung kommen sollen. Wird Löschwasser zum Brandschutz benötigt, so
ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Wasserläufen, Teichen, Brunnen,
Behältern (Löschwasserbehälter, auch Behälterfahrzeuge) oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz
entnommen werden kann. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung.
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Grundstücken und Gebäuden dienen dem Objektschutz im
Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 405. Der Lieferumfang von Wasser für den Objektschutz ist für
jeden Einzelfall mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu vereinbaren.
Hinsichtlich benachbarter Gebäude ist es zu berücksichtigen, dass auch während der Löschwasserentnahme die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein soll. Genauso darf die Trinkwasserentnahme
nicht die Löschwasserversorgung gefährden. Es dürfen keine unübersehbaren Risiken, die den Bedarf
der Wasserverteilungsanlagen gefährden, eingegangen werden.
Innerhalb des Gebäudes ist aber davon auszugehen, dass im Brandfall in diesem Gebäude keine
Trinkwasserentnahme mehr erfolgt. Der Ansatz des Trinkwasserbedarfs für die Dimensionierung des
Versorgungsanschlusses kann daher in der Regel entfallen.
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Planungshinweise Löschwassertechnik
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze sollte in einem ersten Vorgespräch mit dem örtlichen
Wasserversorger besprochen werden, ob er Löschwasser für die Wandhydrantenanlage aus seinem
Netz zur Verfügung stellen wird, insbesondere in welchem Umfang (Wassermenge) und mit welchen
garantierten Drücken (Mindestfließdruck bei Löschwasserentnahme im Gebäude gemäß ausgewählter
Löschwasseranlage, maximaler Ruhedruck).
1.4.3
Auswahl einer Löschwasseranlage
Nachdem die grundsätzliche Informationsbeschaffung erfolgt ist, sollte als nächster Schritt ermittelt
werden, welcher Typ von Löschwasseranlage in Frage kommt.
Löschwasseranlagen werden grundsätzlich zunächst einmal dahingend unterteilt, ob es sich um
Selbsthilfeeinrichtungen, die im Brandfall durch anwesende Personen bedient werden können, handelt
oder ob die Anlage ausschließlich für die Nutzung durch die Feuerwehr konzipiert ist.
Dementsprechend unterscheidet man die Löschwasseranlage „trocken“ von den typischen
Wandhydrantenanlagen.
Die Wandhydrantenanlagen werden dann - abhängig von der Art der Löschwasserbereitstellung –
nochmals untergliedert in Löschwasseranlagen „nass“, Löschwasseranlagen „nass/trocken“ und einer
reinen Trinkwasserinstallation mit angeschlossenen Wandhydranten.
Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht diese Einteilung der Löschwasseranlagen. Zusätzlich
werden auch die jeweils zugehörigen Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydranten,
Einspeiseeinrichtungen oder Entnahmeeinrichtungen) mit aufgeführt.
Abbildung 1 - schematische Übersicht der verschiedenen Löschwasseranlagen
Die einzelnen Details zu den verschiedenen Löschwasseranlagen sind in den nachfolgenden
Kapiteln 2 - 5 jeweils individuell für Löschwasseranlagen „trocken“, „nass“ „nass/trocken“ sowie für
Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten detailliert aufgeführt.
Die letztendliche Auswahl der Löschwasseranlage und der zugehörigen Schlauchanschlusseinrichtungen muss zum einen die unterschiedenen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigen. Zusätzlich sind aber auch Betriebssicherheit und Kosten für Errichtung und Betrieb der
Löschwasseranlage sowie die Löschwasserbereitstellung (insbesondere bei Löschwasseranlagen
„nass/trocken“) berücksichtigt werden.
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Planungshinweise Löschwassertechnik
Abbildung 2 zeigt einen möglichen Entscheidungsbaum für die Auswahl einer Löschwasseranlage:
Abbildung 2 - beispielhafter Entscheidungsbaum für die Auswahl einer Löschwasseranlage
Für die Auswahl der erforderlichen und für den jeweiligen Anwendungsfall optimalen
Löschwasseranlage ist aber natürlich keine pauschale Beurteilung immer zielführend und universell
verwendbar, da sie nicht alle objektspezifische Rahmenbedingungen berücksichtigen kann,
Daher st es auch hilfreich, sich die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlagentypen vor Augen zu
halten, um gegebenenfalls auch verschiedene Einzelaspekte abwägen zu können.
Hierzu soll die nachfolgende Tabelle 1 eine Hilfestellung geben:
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X = geeignet / zutreffend
X
X
X
X
X
X
X
X
X
O
X
X
X
X
X
O
Löschwasseranlage „nass“
Löschwasseranlage „nass/trocken“,
mittelbarer Anschluss
X
Löschwasseranlage „nass/trocken“,
unmittelbarer Anschluss
Bedienung durch die Feuerwehr oder anderweitig speziell geschultes Personal
Bedienung durch anwesende Personen (Laien)
Unmittelbarer (direkter) Anschluss an die Trinkwasserversorgung zulässig
Eignung für frostgefährdete Bereiche
Trinkwasserqualität bleibt in der Löschwasseranlage erhalten
Fremdeinspeisung durch Feuerwehr ist zulässig
Schaummittelzumischung / Schaum-Wasser-Wandhydrant zulässig
In der Regel keine elektrische Verkabelung erforderlich
Druckerhöhungsanlage wird in der Regel nicht benötigt
Vordruckschwankungen beeinflussen nicht die Wandhydranten
Wandhydrant sind bei Ventilbetätigung sofort einsatzbereit
Stromausfall/Elektronikstörung beeinflusst nicht die Löschwasserversorgung
Alarmmeldung bei Betätigung eines Wandhydranten
Trinkwasser-Installation
mit Wandhydranten Typ S
Löschwasseranlage „trocken“
Planungshinweise Löschwassertechnik
X
X
X
X
X
X
X
X
X
O
X
X
O
X
X
X
X
X
X
O
X
X
X
X
O = eingeschränkt geeignet / nur bedingt zutreffend (Sonderfall oder nur mit Zusatzausstattung)
Tabelle 1 - Vor- und Nachteile der verschiedenen Löschwasseranlagen
1.4.4
Anzahl und Installationsorte der Schlauchanschlusseinrichtungen
Als nächster Schritt werden in der Regel die erforderliche Anzahl und die Installationsorte der
Wandhydranten beziehungsweise Löschwasser-Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen definiert.
Vorgaben hierzu können entweder in objektspezifischen Bauauflagen oder Verordnungen (z.B.
Hochhaus-Richtlinie) enthalten sein oder sie sind im Rahmen eines Brandschutzgutachtens bzw.
Brandschutzkonzepts festzulegen.
Im Wesentlichen sollten Wandhydranten und Entnahmeeinrichtungen immer leicht auffindbar und gut
erreichbar sein. In der Regel befinden sie sich daher z.B. immer in unmittelbarer Nähe zu
Treppenhäusern und sonstigen Fluchtwegen. Es muss hierbei beachtet werden, dass sich die Türen
später um 180° öffnen lassen sollten und dass der Feuerlöschschlauch später auch wirklich in alle
Richtungen genutzt werden kann und dass bei Bedienung des Wandhydranten der Fluchtweg jedoch
nicht behindert werden darf. Hierfür sind Einbauschränke besonders geeignet, jedoch darf hierdurch
weder die statisch erforderliche Wandstärke unterschritten werden noch darf die vorgegebene
Feuerwiderstandsdauer beeinträchtigt werden.
Die Installationshöhe der Einrichtungen muss so gewählt werden, dass bei Wandhydranten das
Schlauchanschlussventil später 1400 (+/- 200 mm) über Oberkante Fertigfußboden angeordernet ist.
Für Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen gilt ein Maß von 1200 (+/- 400 mm) über Fertigfußboden
bzw. 800 (+/- 400 mm) über Fläche für die Feuerwehr bei Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen.
Die Anzahl richtet sich ganz entscheidend nach der gewählten Ausführung und den örtlichen
Gegebenheiten, wobei stets die gesamte Grundfläche des Gebäudes durch die Einrichtungen
abgesichert sein sollte. Nach DIN zulässig sind bei Wandhydranten mit formstabilem Schlauch 30 m
Schlauchlänge bzw. 15 m bei Wandhydranten mit Flachschlauch. Im Normalfall darf der Abstand
zwischen zwei Wandhydranten nicht somit mehr als 60 m bzw. 30 m betragen. Dabei sind aber auch
noch bauliche Hindernisse (Trennwände, Ecken, etc.) zu beachten sowie auch Hindernisse, die erst
durch den späteren Betrieb des Objektes entstehen können (Regale, Lagerflächen,
Maschinenaufstellungen, etc.), die den „Luftlinien-Abstand“ deutlich verringern können.
Zwar sind technisch auch größere Schlauchlängen möglich (früher waren formstabile Schläuchen bis
35 m und Flachschläuchen bis 30 m Schlauch zulässig), jedoch sind derartige Anlagen nicht mehr
DIN-konform. Diese Ausführungen sollten daher nur in begründeten Einzelfällen eingesetzt werden.
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1.4.5
Konzeptionierung des Rohrleitungssystems
Auslegungsgrundlagen
Für die Druckverlustberechnung und damit auch die Rohrleitungsdimensionierung ist es hilfreich, an
dieser Stelle zunächst eine Isometriezeichnung des Rohrleistungssystems zu erstellen. Hierbei kann
bei Löschwasseranlagen „trocken“ oder „nass/trocken“ auch sofort die Anzahl der erforderlichen Beund Entlüfter (siehe Kapitel 2.7 bzw. 5.7) und die Notwendigkeit von zusätzlichen Entleerungseinrichtungen (siehe Kapitel 2.4 bzw. 5.4) ermittelt werden.
Auf Basis dieser Rohrleitungsisometrie wird nun die Dimensionierung der Löschwasserleitungen
vorgenommen. Weil die Rohrleitungsdimensionierung abhängig von der gewählten Löschwasseranlage vorzunehmen ist, entnehmen Sie die weiteren Informationen hierzu bitte den jeweiligen
Kapiteln unter Abschnitt 2.4, 3.4, 4.1 beziehungsweise 5.1.
Bei der Auslegung von Wandhydrantenanlagen ist darauf zu achten, dass die Summe aus Druckstoß
und Ruhedruck den zulässigen Betriebsdruck der Armaturen und Wandhydranten nicht übersteigen
darf (bei Wandhydranten in der Regel 12 bar).
Rohrleitungsverlauf und -materialien
Rohrleitungen sind nach den Anforderungen der einschlägigen Normen (insbesondere DIN 14462 und
DIN 1988) sowie dem anerkannten Stand der Technik und unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben auszuwählen und zu verlegen. Trinkwasser- und Nicht-Trinkwasserleitungen sind
entsprechend DIN 2403 bzw. bei Löschwasserleitungen nach DIN 4066 zu kennzeichnen,
Löschwasserleitungen und Zuleitungen zu Löschwasseranlagen sollten nicht durch frostgefährdete
Bereiche verlegt werden. Ist dieses unumgänglich, so müssen sie durch besondere Maßnahmen
ausreichend gegen Einfrieren geschützt werden, wobei auch mögliche Störfälle, wie z.B. der Ausfall
der Stromversorgung (z.B. bei Rohrbegleitheizungen) hierbei mit zu berücksichtigen sind.
Löschwasseranlagen „nass“ sollten in frostgefährdeten Bereiche grundsätzlich nicht vorgesehen
werden, sondern die Wandhydrantenanlage in diesen Fällen als Löschwasseranlage „nass/trocken“
ausgeführt werden.
Die Leitungen müssen für den Nenndruck PN 10 bemessen werden, sofern nicht höhere Innendrücke
einen höheren Nenndruck erforderlich machen (sie hierzu insbesondere Kapitel 2.4 und 5.4).
Zulässige Werkstoffe für Rohrleitungen sind in DIN 14462 - Tabelle 1 beschrieben. Danach sind
folgende Rohre zulässig:
•
Rohre aus schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen nach DIN EN 10255 und DIN EN 10240
mit Gewindeverbindungen nach DIN EN 10242 oder auch mit Klemmverbindungen
•
Rohre aus nichtrostendem Stahl nach DVGW GW 541
mit Klemmverbindungen oder Pressverbindungen nach DVGW W 534
•
Kupferrohre nach DIN EN 1057 und DVGW GW 392
mit Rohrverbindungen nach DVGW GW 2 und Fittings nach DVGW GW 6, DVGW GW 8,
DIN EN 1254-1, -4 und -5 bei Hartlötverbindungen, nach DIN 2607 und DIN EN 14640 bei
Schweißverbindungen, nach DVGW W 534 und DIN EN 1254-7 bei Press- und
Steckverbindungen
sowie
nach
DVGW W 534,
DIN EN 1254-2
und
-4
bei
Schweißverbindungen und DVGW W 534 und DIN 1254-7 bei metallisch dichtenden
Klemmverbindungen.
•
Innenverzinnte
Kupferrohre
nach
DIN EN 1057
und
DVGW GW 392
mit
Rohrleitungsverbindungen nach DVGW GW 2 und Fittings mit Pressverbindung nach
DVGW W 534 und DIN EN 1254-7 oder Steckverbindung nach DVGW W 534 und
DIN EN 1254-2 und -4 oder Fittings mit metallisch dichtender Klemmverbindung nach
DVGW W 534 und DIN EN 1254-2 und -4.
Brennbare Werkstoffe (z.B. Kunststoffrohre) dürfen nur verwendet werden, wenn die Rohrleitungen
erdverlegt werden oder die Rohrleitungen in einem Hausanschlussraum eingebaut sind, in dem keine
Brandlast vorhanden ist. Flexible Anschlußleitungen aus Edelstahl können zum Ausgleich von
seitlichen Verschiebungen und Winkelbewegungen verwendet werden, z.B. als Kompensatoren vor
und hinter Druckerhöhungsanlagen.
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Kommen innerhalb der Löschwasseranlage verschiedene Werkstoffe zur Anwendung, so ist
besonders darauf zu achten, dass es später nicht zu elektrochemischer Korrosion kommt.
Press-, Klemm und Steckverbindungen sind bei Löschwasseranlagen „trocken“ und „nass/trocken“ nur
dann zulässig, wenn sie für den Einsatz (insbesondere im Hinblick auf die Kräfte beim Füllvorgang
sowie äußere Brandeinwirkung bei leerer Leitung) geeignet sind. Dieses darf dann angenommen
werden, wenn Sie von einer anerkannten Prüfstelle für die Verwendung in Wasserlöschanlagen (wie
zum Beispiel Trocken-Sprinkleranlagen oder Sprühwasserlöschanlagen) freigegeben wurden.
Dichtungsmaterialien müssen konstruktiv (z.B. Kupplungen mit gekammerter Dichtung) oder durch
entsprechende Werkstoffauswahl (z.B. Metalkammdichtung) ausreichend gegen Brandeinwirkung
geschützt sein, sofern die Leitungen nicht in Schächten oder Kanälen der Feuerwiderstandsklasse
F30 nach DIN 4102-2 verlegt sind.
Bei allen Rohrleitungen muss ein funktionsfähiger Potenzialausgleich nach den einschlägigen Normen
der Elektrotechnik hergestellt werden.
Anforderungen an Armaturen
Sollen innerhalb Löschwasseranlagen oder in der Zuleitung zur Löschwasserleitung Armaturen
installiert werden, so darf von diesen Armaturen keine Beeinträchtigung der Löschwasseranlage
ausgehen können. Sie sind mindestens für den gleichen Nenndruck wie die Löschwasserleitung
selber zu bemessen.
(Wand-)hydranten, Schieber und sonstige Bedieneinrichtungen von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen müssen stets gut zugänglich sein und jederzeit ohne Schwierigkeiten betätigt werden können.
Besondere Anforderungen an Absperreinrichtungen
Absperreinrichtungen sind möglichst zentral anzuordnen und sofern sie die Löschwasserbereitstellung
beeinflussen können besonders zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern.
Armaturen mit einem Schließvorgang auf/zu durch eine 90° Drehung der Betätigungseinrichtungen
(z.B. Kugelhahn) dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie als Absperrorgane für
Wartungsarbeiten dienen und nicht für den regelmäßigen Gebrauch bestimmt sind. In Löschwasseranlagen „trocken“ sind Absperreinrichtungen (außer der Einspeisearmatur und den Entnahmearmaturen) grundsätzlich nicht zulässig.
Besondere Anforderungen an Schmutzfänger für Feuerlöschanlagen / Filteranlagen
Bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ sollte zum Schutz der Füllarmatur der Füll- und
Entleerungsstation immer ein Schmutzfänger vorgeschaltet sein. Es muss aus ausreichend
korrosionsbeständigem Material bestehen und die Maschenweite darf 0,25 mm nicht unterschreiten.
Ebenso empfiehlt es sich bei mittelbar angeschlossenen Anlagen den Schwimmerventilen am
Vorbehälter ebenso stets einen Schmutzfänger vorzuschalten, um Störungen an den
Schwimmerventilen zu vermeiden.
Filteranlagen sollten Löschwasseranlagen „nass“ oder „nass/trocken“ nicht vorgeschaltet sein, um
Störungen bei größeren Wasserentnahmemengen zu vermeiden. Sie sollten bei diesen Anlagen stets
erst im Abgang zu den Trinkwasserverbrauchern installiert werden (siehe auch die schematische
Darstellung der Anlagen in Kapitel 4.1 bzw. Kapitel 5.1).
Besondere Anforderungen an Druckminderer in Feuerlöschanlagen
Gemäß DIN 1988-5 sind Druckminderer generell in Feuerlöschleitungen zu vermeiden. Sind diese
unumgänglich, so sind die örtlichen Bestimmungen des Brandschutzes zu beachten. Die minimal
notwendigen Druckwerte an den Entnahmestellen dürfen nicht beeinflusst werden.
Der Einsatz von Druckminderern kann unter folgenden Umständen notwendig werden:
•
Bei der Versorgung von mehreren Stockwerken ist unter Berücksichtigung der maximal
zulässigen Drücke an den Entnahmestellen, die Aufteilung in mehrere Druckzonen notwendig.
In solchen Fällen wird der Druckminderer entweder in die Zonensteigleitung oder in die
Stockwerksleitung eingebaut.
•
Bauartenbedingt, verläuft die Kennlinie einer vorgeschalteten Druckerhöhungsanlage so, dass
in gewissen Bereichen (oftmals bei geringer oder ohne Wasserabnahme) die maximal
zulässigen Druckwerte der Entnahmestellen oder sonstiger Feuerlöschkomponenten
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Planungshinweise Löschwassertechnik
überschritten werden. Hierbei kommt der Druckminderer direkt hinter der Druckerhöhungsanlage zum Einsatz.
•
Bei Vordruckschwankungen größer als 1 bar können Druckminderer und Druckerhöhungsanlage hintereinander geschaltet erforderlich werden. Höhere Eingangsdrücke verschieben
die Pumpenkennlinie nach oben. Dieses hat zur Folge, das bei dem definierten
Ausschaltdruck ein größerer Volumenstrom zustande kommt. Der höhere Volumenstrom
verursacht beim Abschalten der Pumpe somit einen höheren Druckstoß.
Druckminderer dürfen nicht nach der Nennweite der Rohrleitungen dimensioniert werden. Die
eingesetzten Druckminderer müssen für den zu erwartenden Spitzendurchfluss geeignet sein (siehe
hierzu Tabelle 4 und 5 der DIN 1988-5).
1.4.6
Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an das Trinkwassernetz
Möglichst sofort in Absprache mit dem Wasserversorgungsunternehmen sollte dann die Anschlussart
an das Trinkwassernetz diskutiert werden, sofern eine derartiger Anschluss vorgesehen ist.
Grundsätzlich ist nach DIN 1988-6 der unmittelbare Anschluss von Feuerlöschanlagen
an das Trinkwassernetz nur dann zulässig, wenn Stagnation innerhalb des Leitungsnetzes konstruktiv ausgeschlossen ist. Hierzu kann entweder die Feuerlöschleitung im
Normal entleert gehalten werden (Löschwasseranlage „nass/trocken“, siehe Kapitel 5)
oder die Feuerlöschleitungen müssen mittels nachgeschalteter Verbraucher ständig
durchspült werden, wobei die Verbrauchsmengen mindestens so groß sein müssen
wie der Brandschutzbedarf, der der Planung zugrunde liegt.
Bei trinkwasserführenden Zuleitungen zu Vorlagebehälter sowie bei Zuleitungen zu Feuerlösch- und
Brandschutzanlagen, die unmittelbar angeschlossen sind, ist durch konstruktive Maßnahmen eine
ausreichende Wassererneuerung sicherzustellen. Dies geschieht im Idealfall durch die Anbindung
einer Verbrauchsleitung, die unmittelbar vor der Feuerlösch- und Brandschutzanlage bzw. vor der
Nachspeisearmatur des Vorbehälters abgriffen wird. Der Abstand zwischen dem Abzweig dieser
Verbrauchsleitung und dem Punkt, bis zu dem es ohne Absicherung zur Stagnation kommen kann,
darf maximal 10 x Rohrleitungsnennweite betragen. Bei einer Rohrleitung in DN 80 also pauschal
betrachtet bis zu 0,8 m.
Ein Alibispülbecken ist selbstverständlich für diese Verbrauchsleitung nicht ausreichend. Die angeschlossenen Verbraucher müssen selbstverständlich über mindestens die gleiche Spülleistung
verfügen, wie eine automatische Spüleinrichtung. Vor allem muss die Entnahme häufig und
regelmäßig erfolgen, d.h. ein ständiges Durchfließen der Verbrauchsleitung muss gewährleistet sein.
Ist der Abgriff durch eine entsprechende Verbrauchsleitung nicht möglich, ist der Einsatz einer
automatischen Spüleinrichtung notwendig. Bei Spüleinrichtungen ist einmal wöchentlich selbsttätig ein
Wasservolumen vom 1,5fachen Leitungsinhalt der Zuleitung bis zur Feuerlösch- und Brandschutzanlage zu spülen. Dabei sollte der Volumenstrom bei 20 - 50 % des Berechnungsdurchflusses liegen.
Unmittelbarer Anschluss
Besitzt die Feuerlösch- und Brandschutzanlage einen direkten Anschluss in Form eines festen
Anschlusses (also ohne freien Auslauf nach DIN EN1717) an das Trinkwassernetz, so spricht man
von einem „unmittelbaren Anschluss“. Auch ein Anschluss mittels Systemtrenner oder Rohrtrenner gilt
also als unmittelbarer Anschluss.
In diesem Fall müssen auch innerhalb der Feuerlöschanlage alle geltenden Normen und Vorschriften
für Trinkwasserinstallationen erfüllt werden. So muss eine ausreichende Wassererneuerung in allen
Anlagenteilen sichergestellt sein. Ferner darf kein Nichttrinkwasser (z.B. Wasser aus
Feuerwehrfahrzeugen, Löschteichen oder Schaummittelzusätze) eingespeist werden, so dass
Fremdeinspeisungen grundsätzlich unzulässig sind.
Das Wasserversorgungsnetz, Wasserzähler und sämtliche Einrichtungen vor der Löschwasseranlage
müssen gemäß dem maximal zu erwartenden Spitzenvolumenstrom ausreichend bemessen sein.
Dabei ist zu beachten, dass der Löschwasserbedarf in vielen Fällen den Trinkwasserbedarf übersteigt.
Eine entsprechende Anpassung der Trinkwasserversorgungsanlage an den erhöhten Bedarf würde zu
einer Überdimensionierung führen, mit der Gefahr des Stagnierens des Trinkwassers bzw. von
unzulässigen Verkeimungen, und ist somit nicht zulässig.
Die Installation von Wandhydrantenanlagen mit unmittelbarem Anschluss an das Trinkwassernetz
muss durch eine im Installateurverzeichnis eines WVU eingetragene Fachfirma erfolgen.
Seite 14
Technische Änderungen vorbehalten
924 366-01
Planungshinweise Löschwassertechnik
Aus brandschutztechnischer Sicht ist der unmittelbare Anschluss von Löschwasseranlagen meist die
zuverlässigere Lösung, da die Wasserversorgung als nahezu unerschöpflich angesehen werden kann
und Störungen wie zum Beispiel ein Stromausfall in alle Regel nicht zum vollständigen Ausfall der
Löschwasseranlage führen.
Aus Sicht der Trinkwasserversorgung ist diese Anschlussart jedoch oftmals problematisch, da
Löschwasseranlagen in der Regel nur selten benutzt werden und somit eine Gefahr hinsichtlich
Stagnation und damit Verkeimung der Trinkwasseranlage darstellen können. Bei Löschwasseranlagen
„nass/trocken“ ist zudem der in der Regel deutlich höhere Volumenstrom für die Flutung der im
Normalfall leeren Löschwasserleitung zu beachten, der im Brandfall kurzfristig aus dem Trinkwassernetz entnommen wird.
Mittelbarer Anschluss
Wenn die Feuerlösch- und Brandschutzanlage durch die Zwischenschaltung eines drucklosen Vorbehälters mit freiem Auslauf nach DIN EN 1717 und anschließender Druckerhöhungsanlage keine direkte Verbindung zum Trinkwasser-Versorgungsnetz hat, spricht man von einem „mittelbaren Anschluss“.
Diese Anlagen gelten als Nichttrinkwasser-Anlagen, so dass DIN 1988 für Anlagenteile hinter dem
freie Auslauf in der Regel keine Anwendung mehr findet. Die Errichter der Wandhydrantenanlage
muss bei einem mittelbarem Anschluss für die Arbeiten ab dem freien Auslauf somit nicht zwingend in
ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sein.
Der mittelbare Anschluss ist aus brandschutztechnischer Sicht oftmals problematisch, da im Falle
eines Stromausfalls oder auch anderen Störung der Druckerhöhungsanlage die Löschwasseranlage
nicht mehr einsatzbereit ist. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes müssen daher besonders auch
Aspekte wie Redundanzanlagen, Phasenausfallüberwachung, Notstromversorgung und ähnliche
Maßnahmen erörtert werden, die die Betriebssicherheit der Löschwasseranlagen erhöhen.
Die häufigsten Gründe, weshalb dennoch eine Löschwasseranlage mit mittelbarem Anschluss
vorgesehen wird, sind dabei folgende:
•
Die Feuerlöschanlage weist einen so hohen Spitzendurchfluss auf, dass sie eine Gefahr für
vorgeschaltete Trinkwasserverteilungsanlagen darstellt (z. B. Druckabsenkung, Druckstöße).
•
Eine ausreichende Wassererneuerung in allen Anlagenteilen kann nicht sichergestellt werden
und es besteht somit die Gefahr der Stagnation im Leitungssystem.
•
Die Feuerlöschanlage soll über eine Fremdeinspeisung verfügen oder dem Löschwasser
sollen Zusätze zugemischt werden, wie z.B. bei Schaum-Wasser-Wandhydranten.
•
Trinkwasserleitungen der öffentlichen Wasserversorgung und Leitungen einer Eigenwasserversorgung sollen zur Löschwasserversorgung zusammengeführt werden.
Auch beim mittelbaren Anschluss ist die Zuleitung bis zum freien Auslauf natürlich als
Trinkwasserleitung anzusehen und entsprechend auszulegen. Hier gelten alle vorher dargestellten
Regeln für direkte Trinkwasseranschlüsse. Insbesondere auf die Vermeidung von Stagnation in der
Zuleitung zum Vorlagebehälter ist zu achten.
Die nachfolgende Abbildung 3 zeigt beispielhaft einen unmittelbaren Anschluss mit vorgeschalteter
Verbrauchsleitung zur Spülung der Zuleitung.
924Abbildung
366-01
3 - Beispiel eines mittelbaren
Anschlusses
mit vorgeschalteter Verbrauchsleitung
Technische Änderungen
vorbehalten
Seite 15
Planungshinweise Löschwassertechnik
1.4.7
Auslegung eines Vorlagebehälter bei mittelbarem Anschluss
Der Vorlagebehälter muss geschlossen sein und ständig in Verbindung mit der Atmosphäre stehen.
Die Ausführung kann zum Beispiel nach DIN EN 12845 erfolgen. Das Material des Behälters sollte
lichtundurchlässig sein, bzw. der Installationsort sollte über keine Sonneneinstrahlung verfügen, damit
eine unnötig hohe Verkeimung vermieden wird.
Der Behälter sollte über einen Überlauf verfügen, damit bei einer evtl. Funktionsbeeinträchtigung der
Zulaufarmatur kein unkontrollierter Wasseraustritt zustande kommt. Der Querschnitt des Überlaufes
muss ≥ 4x des Zulaufquerschnittes betragen.
Der Zulauf zum Vorlagebehälter erfolgt durch eine oder mehrere wasserstandsabhängig gesteuerte
Armaturen als freier Auslauf nach DIN EN 1717 und DIN EN 13076 bzw. DIN EN 13077. Im
Bereitschaftszustand darf der Wasserinhalt des Behälters keine Verbindung zur Nachspeisearmatur
besitzen
Die wasserstandsabhängig gesteuerten Armaturen dürfen nicht plötzlich öffnen und schließen
(Öffnungs- und Schließzeit > 0,5 s). Die Nennweite von Schwimmerventilen ist auf DN 50 zu
begrenzen. Bei großen Bedarfsmengen sind mehrere Schwimmerventile oder ein Membranventil mit
Nennweite > DN 50 zu verwenden.
In den Behälter ist eine Füllstandsabfrage einzubringen, die bei Minimalpegel, einer nachgeschalteten
Druckerhöhungsanlage als Wassermangelschutz dient und so einen Trockenlaufen der Pumpen
verhindert.
Der Vorlagebehälter ist so auszuführen, dass eine ausreichende Nachführung von Löschwasser
sichergestellt ist. Dabei sollte der zu vom Wasserversorger garantierte Mindestvolumenstrom und
sowie Volumenstrom der Nachspeisearmatur mindestens so groß wie der Spitzenvolumenstrom der
Löschwasseranlage sein. Kann das Löschwasser nicht in der erforderlichen Menge nachgespeist
werden, so muss der Vorlagebehälter so vergrößert werden, dass die erforderliche Wassermenge für
einen Zeitraum von zwei Stunden bereitgestellt wird.
Selbst wenn die Wassernachspeisung größer als die Löschwasserabnahme ist, darf das Behältervolumen nicht beliebig klein gewählt werden. Bei der Berechnung sind Schalthysteresen von Zulaufarmaturen und von Schwimmerschaltern, evtl. Strudelbildungen, turbulente Strömungen, etc. zu
berücksichtigen. Dabei hat es sich bewährt die Behältergröße entsprechend der Berechnung nach
DIN 1988-5 für Trinkwasseranlagen durchzuführen.
Anstelle von mehreren Vorbehältern für unterschiedliche Löschanlagen kann ein gemeinsamer
Vorbehälter eingesetzt werden, wenn die Gleichzeitigkeit und die Anforderungen des gemeinsamen
Betriebes berücksichtigt werden und andere Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Alternativ zu Vorlagebehältern können auch Löschwasserbehälter, Löschwasserbrunnen nach
DIN 14210, Löschwasserteiche nach DIN 14220 und Regenwasserrückhaltebecken sowie Behälter
anderer Löschanlagen verwendet werden, wenn die Gleichzeitigkeit und die Anforderungen des
gemeinsamen Betriebs berücksichtigt werden und andere Bestimmungen dem nicht entgegen stehen.
1.4.8
Auswahl einer Druckerhöhungsanlage für die Löschwasseranlage
Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen sind oftmals problematisch, da Störungen dieser
Anlagen zu einer Funktionsbeeinträchtigung bzw. zum kpl. Funktionsausfall der Löschwasseranlage
führen können. Ist der Einsatz einer Druckerhöhungsanlage unumgänglich, muss der Auslegung und
Ausführung einer großen Bedeutung zukommen.
So lassen einige Einsatzbedingungen nur einen mittelbaren Anschluss zu und somit ist in diesen
Fällen eine Druckerhöhungsanlage unumgänglich. Des Weiteren kommen Druckerhöhungsanlagen
zum Einsatz, wenn die erforderlichen Druckwerte bzw. Volumenströme an den Entnahmestellen der
Löschwasseranlage nicht durch die Trinkwasserversorgung gewährleistet werden können.
Druckerhöhungsanlagen sind grundsätzlich so auszulegen, zu betreiben und zu unterhalten, dass die
ständige Betriebssicherheit der Wasserversorgung gegeben ist und weder die öffentliche
Wasserversorgung noch andere Verbrauchsanlagen störend beeinflusst werden. Eine nachhaltige
Veränderung der Trinkwassergüte muss bei unmittelbaren Anschluss ausgeschlossen sein.
Seite 16
Technische Änderungen vorbehalten
924 366-01
Planungshinweise Löschwassertechnik
Ausführung der Druckerhöhungsanlage:
•
Für Feuerlöschzwecke ist eine Einpumpenanlage ausreichend, jedoch ist die Frage, ob eine
Redundanz aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist, besonders zu beleuchten. In
diesen Fällen ist dann aber in der Regel eine 100%ige Redundanzanlage einzusetzen, da ein
Ausfall der Steuerung ebenso möglich ist, wie der Ausfall einer einzelnen Pumpe.
•
Bei mittelbarem Anschluss ist dafür Sorge zu tragen, dass die Pumpe gegen Trockenlaufen /
Wassermangel geschützt ist. Bei unmittelbarem Anschluss kann von einem
•
Flatterschaltungen sind durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ansteuerung über Grenztaster
oder Drehzahlregelung der Pumpe) zu vermeiden.
•
Wenn hinter der Druckerhöhungsanlage kein Druckminderer installiert ist, soll die
Druckdifferenz zwischen Ein- und Ausschaltdruck nicht größer als 2,5 bar sein.
•
Der Endruck der Druckerhöhungsanlage sollte in der Regel den Wert von 10 bar nicht
überschreiten.
Aufstellung und Unterbringung der Druckerhöhungsanlage
•
Der Aufstellungsort sollte so gewählt werden, dass der Vordruck der Pumpe mindestens
0,5 bar beträgt.
•
Der Raum muss frostfrei, gut belüftet, abschließbar und nicht anderweitig genutzt sein.
Schädliche Gase dürfen nicht in den Raum eindringen.
•
Ein ausreichend bemessener Entwässerungsanschluss ist erforderlich.
•
Der Betriebsraum der Druckerhöhungsanlage sollte nicht in unmittelbarer Nähe von Wohnund Schlafräumen liegen.
Beispieldarstellung einer Druckerhöhungsanlage für Feuerlöschzwecke:
Abbildung 4 - Vorderansicht einer GLORIA Abbildung 5 - Rückseite einer
GLORIA Druckerhöhungsanlage FLP II
Druckerhöhungsanlage FLP II
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Technische Änderungen vorbehalten
Seite 17
Planungshinweise Löschwassertechnik
Allgemeine Empfehlungen in Bezug auf die konzeptzonale Ausführung einer Druckerhöhungsanlage
zur Erzielung der erforderlichen Betriebssicherheit, gemäß Stand der Technik:
•
Die Pumpe ist in regelmäßigen Abständen automatisch einzuschalten, damit ein Festsetzen
der Mechanik vermieden wird.
•
Die Absperrklappen vor und hinter der Druckerhöhungsanlage sind gegen unbefugtes
Betätigen zu sichern.
•
Der Hauptschalter zur Abschaltung der Versorgungsspannung ist nicht für jedermann frei
zugänglich.
•
Sobald sich die Druckerhöhungsanlage nicht mehr im normalen Automatikmodus befindet, z.
B. durch das Umschalten von der Betriebsart „Automatik“ in „Hand“ oder in „Aus“, ist dieses
durch geeignete Einrichtungen zu melden.
•
Priorität hat der Brandschutz, vor dem Pumpenschutz. Das bedeutet folgendes:
o
Bei einem Drahtbruch in der Trockenlaufschutzleitung (Druckschalter Zulaufseite oder
Schwimmerschalter im Vorbehälter) wird die Pumpe nicht abgeschaltet.
o
Bei einem Drahtbruch in der
Enddruckseite) läuft die Pumpe an.
o
Bei Drahtbruch oder Kurzschluss in der Pumpenansteuerungsleitung (Fern Ein/Aus)
läuft die Pumpe an. Dieses wird durch spezielle Steuergeräte erzielt, welche mit der
Funktion der Linienauswertung bzw. den Schleifen einer Füll- und Entleerungsstation
vergleichbar sind.
o
Die Abschaltung der Pumpe durch Schutzeinrichtungen, wie z. B. bei Übertemperatur,
sollte nur erfolgen, wenn keine Löschwasserentnahme vorhanden ist.
Pumpenansteuerungsleitung
(Druckschalter
•
Eine Beeinflussung der Spannungsversorgung, z. B. durch den Ausfall eines Außenleiters, ist
durch geeignete Einrichtungen zu melden.
•
Die wichtigsten Betriebszustände der Druckerhöhungsanlage, wie z. B. Betrieb und Störung
sind durch geeignete Einrichtungen an einer ständig besetzten Stelle zu melden, damit bei
einer Beeinflussung der Betriebsbereitschaft, entsprechende Sofortmaßnahmen ergriffen
werden können.
•
Das druckabhängige Ein- und Ausschalten der Pumpe ist während der Löschwasserentnahme
zu vermeiden. Somit wird gewährleistet, dass bei einem Löschangriff mit evtl. nur einen
Wandhydranten mit geringer Wasserentnahme, keine Wurfweitenänderung durch das Einund Ausschalten der Pumpe entsteht. Dieses ist durch eine Drehzahlregelung der Pumpe
ebenso realisierbar wie durch eine Kombinationsansteuerung von „Fern Ein/Aus“ und
„Druckschaltersteuerung“. Die Auswertung „Fern Ein/Aus“ sollte hierbei, wie bereits oben
erwähnt, auf Drahtbruch und Kurzschluss überwacht werden. Die Auswertung des „Fern
Ein/Aus“ erfolgt je nach Löschwasseranlage unterschiedlich.
o
Bei der Löschwasseranlage „nass“ – Die Ansteuerung „Fern Ein/Aus“ erfolgt über die
Verkabelung der Grenztaster die an den Schlauchanschlussventilen innerhalb der
Wandhydranten montiert sind.
o
Bei der Löschwasseranlage „nass/trocken“ – Die Ansteuerung „Fern Ein/Aus“ erfolgt
über die Verkabelung des potentialfreien Kontakts (Pumpenansteuerung) der
elektrischen Steuerung der Füll- und Entleerungsstation.
o
Bei Löschwasseranlagen „trocken“ ist dagegen eine fallspezifische Betrachtung der
bestmöglichen Ansteuerung erforderlich.
Eine Druckerhöhungsanlage für Löschwasseranlagen ist ein sicherheitsrelevanter Hauptbestandteil
der gesamten Anlage. Störungen dieser Anlagen können zu einem kpl. Ausfall der
Löschwasserversorgung führen. Somit werden an die elektrische Installation hohe Ansprüche gestellt:
•
Die elektrische Anlage zur Löschwasserversorgung muss mit einer eigenen Zuleitung direkt
von dem Hauptverteiler eingespeist werden. (DIN VDE 0108 Teil 1)
Seite 18
Technische Änderungen vorbehalten
924 366-01
Planungshinweise Löschwassertechnik
•
Die elektrischen Leitungen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen Druckerhöhungsanlagen zur
Löschwasserversorgung müssen i. d. R. so ausgeführt oder durch Bauteile so verkleidet
werden, dass diese bei äußerer Brandeinwirkung für eine Zeitdauer von 90 Minuten
funktionsfähig bleiben. (Beiblatt 1 zu DIN VDE 0108 Teil 1) Je nach Bundesland können
jedoch auch Abweichungen hiervon möglich sein. Im Zweifelsfall sind die geltenden
Vorschriften bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen. (DIN VDE 0100 Teil 560)
•
Beim Anschluss sind die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU zu beachten.
•
Der Querschnitt der elektrischen Anschlussleitung ist nach dem Gesamtanschlusswert zu
bestimmen.
•
Die externe Absicherung erfolgt nach DIN VDE 0100 Teil 430.
•
Ein Potentialausgleich der Rohrleitung vor und hinter der Druckerhöhungsanlage hat nach den
örtlichen Vorschriften zu erfolgen.
•
Die Druckerhöhungsanlage bedarf gegebenenfalls einer Sicherheitsstromversorgung. Diese
kann notwendig werden, da Druckerhöhungsanlagen für Löschwasserzwecke der Gruppe von
notwendigen Sicherheitseinrichtungen angehören, die im Gefahrenfall (insbesondere im
Brandfall) der Sicherheit von Personen dienen.
Die Notwendigkeit einer Sicherheitsstromversorgung wird i. d. R. in folgenden Verordnungen
bzw. Vorschriften geregelt.
o
Bauordnungsrichtlinien
o
Arbeitsschutzrichtlinien
Je nach Bundesland oder aber auch je nach Gebäudeart findet eine unterschiedliche
Regelung statt.
Im Zweifelsfall sind die geltenden Vorschriften bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu
erfragen.
Ist gemäß den geltenden Richtlinien eine Sicherheitsstromversorgungsanlage notwendig, so
wird die Ausführung dieser Anlage durch die DIN VDE 0108 Teil 1 reglementiert.
•
Wenn nur eine Stromquelle für Sicherheitszwecke vorhanden ist und keine zweite Stromquelle
gefordert ist, darf diese nicht für andere Zwecke verwendet werden. (DIN VDE 0100 Teil 560)
•
Auflagen durch ein evtl. vorliegendes Brandschutzgutachten sind ebenso zu berücksichtigen.
Anforderungen an evtl.
Löschwasserversorgung:
erforderliche
Sicherheitsstromversorgungsanlagen
für
•
Die Nennbetriebsdauer der Ersatzstromquelle muss 12 Stunden betragen.
•
Die Umschaltzeit auf die Ersatzstromquelle darf max. 15 Sekunden betragen.
Anlagen
zur
Zulässige Ersatzstromquellen sind dabei in DIN VDE 0108 Teil 1 definiert:
•
Ersatzstromaggregat sowie Schnell- und Sofortbereitschaftsaggregat gemäß DIN VDE 0108
Teil 1 (z. B. durch ein Dieselaggregat).
•
Besonders gesichertes Netz
Für ein besonders gesichertes Netz müssen die beiden voneinander unabhängigen
Einspeisungen folgenden Anforderungen genügen:
o
Bei Störung der allgemeinen Stromversorgung aus der einen Einspeisung muss die
andere
Einspeisung
mindestens
die
Versorgung
der
notwendigen
Sicherheitseinrichtungen übernehmen.
o
Fehler im Stromversorgungsnetz der einen Einspeisung dürfen keine Störungen in
Stromversorgungsnetz der anderen Einspeisung auslösen. Dies liegt z. B. vor bei:
-
924 366-01
Einspeisung aus einem öffentlichen Verteilungsnetz und einem davon
unabhängigen Kraftwerk (z. B. öffentliches Netz und Ersatzstromaggregat, in
der Praxis die gebräuchlichste Art).
Technische Änderungen vorbehalten
Seite 19
Planungshinweise Löschwassertechnik
-
Zwei voneinander unabhängigen Kraftwerken (z. B. Eigenstromerzeugung
durch Firmeneigenes Wärmekraftwerk und Dieselersatzstromaggregat / keine
gängige Praxis).
-
Zwei voneinander unabhängigen öffentlichen Verteilungsnetzen, netzschutztechnisch entkoppelt (Findet man ggf. nur in Großbetrieben wie z. B. in der
Chemieindustrie. Somit keine gängige Praxis). Klärung meist nur über das
Energieversorgungsunternehmen möglich.
Die Umschaltung auf eine zulässige Ersatzstromquelle wird durch eine Netzüberwachung und
Umschaltung bei Netzausfall erreicht. Dieses wird durch ein Netzumschaltgerät am Hauptverteiler der
Sicherheitsstromversorgung realisiert. (siehe auch das Kapitel Zubehör / Netzumschaltgerät)
1.4.9
Auswahl der geeigneten Schlauchanschlusseinrichtungen
Unter Berücksichtigung der Hinweise und Vorgaben zur Auswahl in dem Kapitel der jeweiligen
Löschwasseranlage ist nun die geeignete Schlauchanschlusseinrichtung auszuwählen. Zu
unterscheiden sind dabei Löschwassereinspeise- und –entnahmeeinrichtgungen, die ausschließlich in
Löschwasseranlagen „trocken“ zum Einsatz kommen (siehe Kapitel 2) und Wandhydranten, die in
erster Linie Selbsthilfezwecken dienen, aber je nach Ausführung auch von der Feuerwehr mit genutzt
werden können (siehe Kapitel 3 bis 5).
Wandhydranten sind zu unterscheiden in die mittlerweile üblichen Wandhydranten mit formstabilem
Schlauch, die auch zur Anwendung durch nicht speziell geschultes Personal geeignet sind, und den
Wandhydranten mit Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch), die nur für speziell geschulte Kräfte
(z.B. eine Werkfeuerwehr) bestimmt sind und somit z.B. in öffentlich zugänglichen Gebäuden nicht
eingesetzt werden dürfen sondern hauptsächlich nur noch im Industriebau eine Rolle spielen.
Wandhydranten sind aufgrund des Löschmediums Wasser grundsätzlich nur für die Brandklasse A
nach DIN EN 3 (feste, glutbildende Stoffe) geeignet. Die einzige Ausnahme bilden Wandhydranten mit
Schaummittelzumischung, so genannte Schaum-Wasser-Wandhydranten, die je nach Schaummittel
auch die Brandklasse B (flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe) mit abdecken können.
Sofern besondere optische Ansprüche gestellt werden, gestattet es die DIN 14461-1 mittlerweile
neben Schränken aus Edelstahl auch Wandhydranten mit Türen aus transparenten Werkstoffen zu
verwenden. Hierbei bietet sich als kostengünstige Variante Plexiglas oder Makrolon an oder als
widerstandsfähigere Oberfläche ESG-Glastüren. Die nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft
derartige Sonderausführungen.
Abbildung 7 – Modell 7002 S
mit transparenter ESG-Glastür
Abbildung 6 - Modell 7152 S
aus Edelstahl mit ausgestanzten Piktogrammen
Seite 20
Technische Änderungen vorbehalten
Abbildung 8 - Modell 7112 S
Sonderausführung Köln/Bonn
(ähnlich DIN)
924 366-01
Planungshinweise Löschwassertechnik
Grundsätzlich sollten Feuerlöscheinrichtungen immer zusammengefasst werden. So empfiehlt es sich
immer Kombinationsmodelle mit einem Feuerlöscherfach zu installieren, wenn zusätzlich zu den
Wandhydranten auch Feuerlöscher in dem Objekt an gleicher Stelle vorgehalten werden sollen. Ist für
das Objekt auch eine Brandmeldezentrale vorgesehen, so sollte in dem Wandhydranten oder
zumindest in unmittelbarer Nähe auch ein Handfeuermelder mit vorgesehen werden. Für die spätere
Ausschreibung ist dabei aber unbedingt zu beachten, dass der Handfeuermelder zur Brandmeldezentrale kompatibel sein muss und daher immer zusammen mit der Zentrale ausgeschrieben werden
sollte und zum Lieferumfang des Wandhydranten gehören sollte. Gleichzeitig ist aber darauf zu
achten, dass der Ausschnitt für den Feuermelder groß genug ist, um den Melder später auch wirklich
im Wandhydranten montieren zu können.
Als weitere Regel sind grundsätzlich Einbauschränke (Bauart „B“ nach DIN 14461) der AufputzInstallation von Wandschränken (Bauart „C“ nach DIN 14461) vorzuziehen, sofern dadurch nicht die
statisch erforderliche Wanddicke unterschritten wird oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer
beeinträchtigt wird.
Von der Installation von Wandhydranten mit Rollladen sollte grundsätzlich kein Gebrauch gemacht
werden, da hier beobachtet werden konnte, dass die Rollladen in der Paniksituation oftmals nicht
problemlos geöffnet werden können und – bei Rollladen mit Kunststofflamellen – durch
Hitzeeinwirkung auch Verformungen auftreten können, durch die der Wandhydrant nicht mehr
problemlos geöffnet werden kann. Aus diesem Grund sind Rollladen auch nach den geltenden
Normen für Wandhydranten (DIN 14461-1 und DIN 14461-6) nicht zugelassen.
Um auch unter normalen Umgebungsbedingungen einen guten Korrosionsschutz zu bieten, werden
GLORIA Wandhydranten aus verzinktem Stahlblech anstelle von kostengünstigem Schwarzblech
gefertigt und pulverbeschichtet. In Bereichen mit direkten Witterungseinflüssen oder grundsätzlich
hoher Luftfeuchtigkeit sollte dennoch immer darauf geachtet werden, dass dort Wandhydranten aus
Edelstahl installiert werden.
Wandhydranten sollten nach DIN 14461-1 und -6 sowie nach BGV A8 bzw. GUV grundsätzlich nach
Einbau signalrot, RAL 3001, lackiert werden. Hierzu kann der Wandhydrant entweder mit einer
werksseitigen Pulverbeschichtung in RAL 3001 vorgesehen werden oder aber auch in einer neutralen
Farbgebung ausgeschrieben werden, die dann im Bedarfsfall auch andere Farbtöne ermöglichen
würde. Seitens GLORIA wird hierfür serienmäßig eine Pulverbeschichtung mit einem Glattlack im
Farbton RAL 7035 („lichtgrau“) oder eben eine Endlackierung im Farbton RAL 3001 mit einem
Strukturlack angeboten.
1.4.10 Absprache von Sonderausführungen mit den für den Brandschutz zuständigen
Stellen
Grundsätzlich empfiehlt es sich die geplante Ausführung der Löschwasseranlage im Vorfeld mit den
für den Brandschutz zuständigen Stellen abzustimmen. Im Falle von Abweichungen zwischen dem
ermittelten System und den ursprünglichen Auflagen der zuständigen Dienststelle oder falls
Sonderlösungen, die von den einschlägigen DIN-Normen abweichen zum Einsatz kommen sollen, ist
in jedem Fall die Zustimmung der Dienststelle einzuholen.
1.4.11 Genehmigung des
Wasserversorger
Anschlusses
an
das
Trinkwassernetz
durch
den
Die Berechnungen der Löschwasseranlage einschließlich des ermittelten Löschwasserbedarfs und
der gewünschten Anschlussart sind möglichst zusammen mit schematischen Zeichnungen des
Rohrleitungssystems dem Wasserversorgungsunternehmen zur Genehmigung vorzulegen.
1.4.12 Dokumentation der Löschwasseranlage
Nach den geltenden Normen ist ein Prüfbuch zu erstellen, in dem der Aufbau der
Wandhydrantenanlage sowie alle Absprachen mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen sowie
mit dem Wasserversorger zu dokumentieren sind. So können z.B. Sonderregelungen bei den
späteren Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen mit berücksichtigt werden und im Streitfalle
gegebenenfalls auch Bestandsschutz für Sonderkonstruktionen ausgesprochen werden.
Das somit vorbereitete Prüf- und Kontrollbuch ist vom Installateur der Wandhydrantenanlage um die
Dokumentation der verwendeten Bauteile und den Wartungsvorgaben zu ergänzen und bei
Inbetriebnahme dem Betreiber zu übergeben. Das Dokument ist dann vom Betreiber fortzuführen und
um alle die Löschwasseranlage betreffenden Ereignisse, wie Einsätze, Prüfungen,
Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen zu ergänzen
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Technische Änderungen vorbehalten
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Planungshinweise Löschwassertechnik
2 Löschwasseranlagen „trocken“
2.1 Schematische Darstellung
Steigleitung trocken
für die Feuerwehr
Steigleitung trocken
für die Feuerwehr
Abbildung 9 – Löschwasseranlage „trocken“
Seite 22
Technische Änderungen vorbehalten
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Planungshinweise Löschwassertechnik
2.2 Definition und Einsatzbereich
Löschwasseranlagen „trocken“ dienen nicht der Selbsthilfe sondern sind ausschließlich zur Nutzung
durch die Feuerwehr bestimmt. Sie sollten ihr dabei insbesondere bei schlecht unzugänglichen
Gebäuden das zeitraubende Verlegen von Schlauchleitungen ersparen und somit einen möglichst
schnellen Löschangriff durch die Feuerwehr ermöglichen.
Es handelt sich hierbei um Löschwasserleitungen, in die das Löschwasser erst im Brandfall durch die
Feuerwehr eingespeist wird. In der Regel wird das Leitungssystem über das Feuerwehrfahrzeug an
mit Löschwasser versorgt, welches aus Hydranten, Löschwasserteichen oder nahe gelegenen
Flüssen entnommen wird. Die Löschwasserentnahme erfolgt an den einzelnen Entnahmeeinrichtungen im Gebäude, an denen die Feuerwehr eigens mitgebrachte Schläuche und Strahlrohre
ankuppelt. Nach Gebrauch wird die Löschwasseranlage über eine Entleerungseinrichtung wieder
entleert.
Die Vorteile der Löschwasseranlagen liegen - neben der Ersparnis für die Feuerwehr im Brandfall
Schlauchleitungen verlegen zu müssen - darin, dass sie ohne Einschränkungen auch für Installationen
in frostgefährdeten Bereichen geeignet ist und der Feuerwehr auch Fremdeinspeisungen, wie z.B.
eine Schaummittelzumischung ermöglicht. Außerdem weist sie eine hohe Betriebssicherheit auf, da
sie – außer bei großen Gebäudehöhen, die eine Druckerhöhungsanlage erforderlich machen – ohne
elektrische Komponenten auskommt. Der entscheidende Nachteil liegt natürlich in der fehlenden
Selbsthilfemöglichkeit für anwesende Personen, weshalb Löschwasseranlagen „trocken“ auch z.B.
nicht auf die Anzahl erforderlicher Feuerlöscher nach Arbeitsstättenrichtlinie angerechnet werden.
2.3 Allgemeine Anforderungen
Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass nur Bauteile installiert werden, die den geltenden
Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Abweichungen und Sonderkonstruktionen sind
einer Risikoanalyse zu unterziehen und mit den zuständigen Stellen abzustimmen sowie im Prüfbuch
zu dokumentieren.
So wird z.B. vereinzelt auf die Installation eines Schutzschrankes bei Einspeiseeinrichtungen
verzichtet, wodurch die Anschlusskupplungen aber nun für Jedermann leicht zugänglich sind und
durch das Hineinstecken von Müll z.B. die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage beeinflusst werden
kann. Diese Ausführung stellt also ebenso ein Sicherheitsrisiko dar, wie z.B. auch der Einbau von
Schlauchanschlussventilen anstelle von Entnahmearmaturen an den Entnahmestellen, da die Ventile
leicht durch Unbefugte geöffnet werden können und so die Befüllung und Nutzung der
Löschwasseranlage durch die Feuerwehr aufgrund der geöffneten Ventile nicht mehr möglich ist.
2.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen
Löschwasseranlagen „trocken“ dürfen keine unmittelbare Verbindung mit anderen Leitungssystemen,
insbesondere nicht zu trinkwasserführenden Installationsteilen. Werden in einem Gebäude mehre
Steigleitungen installiert eingebaut, so ist jede als getrennte Löschwasseranlage auszuführen und mit
einer eigenen Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen auszuführen. Über die allgemeinen
Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu beachten:
Die Rohrleitungswerkstoffe den Anforderungen von DIN 14462 entsprechen, mit Ausnahme von
schwarzem Stahlrohr. Da es sich nicht um eine Trinkwasserinstallation handelt, können im Einzelfall
und nach Abstimmung mit der Feuerwehr auch andere metallische Werkstoffe verwendet werden,
wenn bestimmte Anwendungen den Einsatz eines Rohrmaterials nach DIN 14462 verbieten. Die
Forderung, dass grundsätzlich nur verzinktes Stahlrohr zulässig ist besteht nicht mehr.
Die Rohrleitungssystem ist in Druckstufe PN 16 auszuführen. Hinsichtlich der Befestigung der
Rohrleitungen sind die erhöhten hydraulischen Kräfte beim Füllvorgang zu berücksichtigen.
Ansonsten ist die Rohrleitungsbefestigung gemäß DIN 1988-2 vorzunehmen.
Press-, Klemm und Steckverbindungen sind bei Löschwasseranlagen „trocken“ nur zulässig, wenn sie
für den Einsatz (insbesondere im Hinblick auf die Kräfte beim Füllvorgang sowie äußere
Brandeinwirkung bei leerer Leitung) geeignet sind. Dieses darf dann angenommen werden, wenn Sie
von einer anerkannten Prüfstelle für die Verwendung in Wasserlöschanlagen (wie zum Beispiel
Trocken-Sprinkleranlagen oder Sprühwasserlöschanlagen) freigegeben wurden.
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Die Steigleitungen der Löschwasseranlage werden üblicherweise in DN 80 dimensioniert. Bei Einsatz
kleinerer Nennweiten sowie bei Leitungslängen > 100 m ist die ausreichende Dimensionierung
rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss - sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen – nachgewiesen werden, dass an den Entnahmeeinrichtungen die Druckdifferenz zwischen Einspeisestelle
und Entnahmestelle nicht mehr als 1 bar + geodätischem Druckunterschied bei einer
Durchflussmenge von 300 l/min an der Entnahmestelle beträgt. Abzweigungen von der Steigleitung
müssen mindestens die gleiche Nennweite wie die angeschlossenen Armaturen haben.
Sind aufgrund objektspezifischer Gegebenheiten mit Ausnahme der Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen sowie der Be- und Entlüfter weitere Armaturen zwingend erforderlich, so müssen diese
so beschaffen sein, dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Löschwasseranlage ausgehen kann.
Sie sind ebenso wie die Löschwasserleitungen für die Druckstufe PN 16 auszulegen. Zusätzliche
Absperreinrichtungen sind innerhalb von Löschwasseranlagen „trocken“ grundsätzlich nicht zulässig.
Die Löschwasseranlage muss am tiefsten Punkt des Rohrleitungssystems über eine plombierbare
Entleerungseinrichtung verfügen, die üblicherweise direkt an der Einspeisearmatur montiert ist. In
unmittelbarer Nähe der Entleerung ist eine ausreichende Entwässerungsmöglichkeit vorzusehen. Im
Einzelfall, zum Beispiel bei Rohrleitungsführungen unterhalb des Niveaus der Einspeisearmatur kann
der Einbau einer automatischen Tiefenentleerung (siehe Abschnitt 5.8) in Kombination mit einer
Entleerung an der Einspeisearmatur zur Druckentlastung sinnvoll sein, z.B. wenn diese Entleerung in
einem im Brandfall nur schwer zugänglichen Bereich liegt.
Für Wartungs- und Prüfungszwecke muss in der Nähe der obersten Entnahmestelle ein
Entwässerungsanschluss nach DIN 1988-100 vorhanden sein, der für Prüfwassermenge von
300 l/min ausreichend groß dimensioniert sein muss. Ebenso ist im Bereich der Be- und Entlüfter ein
Ablauf über freie Atmosphäre für die Tropfwasserleitung vorzusehen. Hiervon kann allerdings
abgesehen werden, wenn austretendes Wasser keine Schäden verursachen kann. Das
Entwässerungssystem für die Löschwasseranlage muss innerhalb von Gebäuden nach DIN 1986-100
bzw. nach den Normen der Reihe DIN EN 12056 gebaut und dimensioniert werden.
2.5 Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen
Zur Löschwassereinspeisung sind so genannte Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen nach
DIN 14461-2 vorzusehen. Sie bestehen aus einem Schutzschrank nach gleicher Norm mit einer
eingebauten Einspeisearmatur nach DIN 14461-4 und einem B/C-Kupplungsschlüssel.
Abbildung 10 - GLORIA Einspeiseeinrichtung 7005 S
Die Einspeiseeinrichtung ist gut zugänglich und in unmittelbarer Nähe zur vorgesehenen Fläche für
die Feuerwehr gut sichtbar anzuordnen. Sie ist so zu installieren, dass die Kupplungen der
Einspeisearmatur (800 ± 200) mm über der Fläche für die Feuerwehr liegen.
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Es ist darauf zu achten, dass bei Einspeisearmaturen nach DIN der Anschluss von oben erfolgen
sollte, um direkt an der Armatur das Entleerungsventil mit vorsehen zu können. Alternativ kann der
Anschluss von unten vorgesehen werden, wobei dann die Anschlusskupplungen um 180° gedreht
werden müssen und zusätzlich am tiefsten Punkt der Rohrleitung eine Entleerungseinrichtung zu
installieren ist. Ein seitlicher Anschluss der Armatur an die Rohrleitung ist nicht möglich. Ferner ist es
nach DIN 14461-2 verboten die Zuleitung durch den Innenraum des Schrankes zu führen.
Sollen Einbauschränke vorgesehen werden, so darf dadurch die statisch erforderliche Wanddicke
nicht unterschritten werden und die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer darf nicht beeinträchtigt
sein. Bei Installationen im Außenbereich oder sonstigem Witterungseinflüssen ist aus Gründen des
Korrosionsschutzes immer Schutzschrank aus Edelstahl vorzusehen.
Alle Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen sind gemäß DIN 14461-2 nach Einbau zu lackieren
(in der Regel wird der Farbton RAL 3001 „signalrot“ vorgesehen) und deutlich sichtbar zu
kennzeichnen. Einspeiseeinrichtungen sind dabei außen mit einem Schild „Löschwasserleitung
trocken“ im Format 148 x 420 mm zu kennzeichnen und müssen innen mit einem gleichgroßen
Hinweisschild mit dem Text „Vor Gebrauch Entleerungsventil schließen, nach Gebrauch
Entleerungsventil öffnen“ versehen sein. Diese Schilder gehören in der Regel bereits zum normalen
Lieferumfang der Schutzschränke.
Befindet sich das Entleerungsventil für die Löschwasserleitung nicht direkt an der Einspeisearmatur,
so muss im Schrank der Löschwassereinspeisung zusätzlich ein Hinweisschild angebracht werden,
welches in deutlich lesbarer und dauerhafter Schrift anzeigt, wo sich die Entleerungsstelle befindet.
Dieses ist bauseitig entsprechend mit vorzusehen.
Solange die Löschwasserleitungen nicht betriebsbereit sind – entweder aufgrund festgestellter
Defekte oder auch schon während der Bauphase – muss die Einspeiseeinrichtung zudem gut lesbar
mit einem Hinweisschild „Außer Betrieb“ gekennzeichnet sein.
2.6 Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen
Zur Löschwasserentnahme ist in jedem Geschoss mindestens eine Entnahmeeinrichtungen
vorzusehen. Die Entnahmeeinrichtungen müssen DIN 14461-2 entsprechend und aus einem
Schutzschrank nach gleicher Norm mit eingebauter Entnahmearmatur nach DIN 14461-5 bestehen.
Abbildung 11 – GLORIA Entnahmeeinrichtung 7006 S
Die Schutzschränke sind so zu montieren, dass die Entnahmearmatur später (1.200 ± 400) mm über
Oberkante Fertigfußboden angeordnet ist. Bei Kombinationsmodellen mit weiteren (Brandschutz-)
Einrichtungen sind gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen für diese Einbauteile mit zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Einbauhöhe von Handfeuermeldern.
Bei der Anordnung ist ferner zu beachten, dass die Entnahmearmatur nur ein seitliche an die
Zuleitung angeschlossen werden kann und die Bedienung der Einrichtung mit einem
Kupplungsschlüssel nach DIN 14822-1 bzw. -2 ungehindert möglich sein muss.
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Sollen Einbauschränke vorgesehen werden, so ist darauf zu achten, dass dadurch die statisch
erforderliche Wanddicke nicht unterschritten wird und dass die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer nicht beeinträchtigt wird.
Alle Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen sind gemäß DIN 14461-2 nach Einbau zu lackieren
(in der Regel wird der Farbton RAL 3001 „signalrot“ vorgesehen) und deutlich sichtbar zu
kennzeichnen.
Entnahmeeinrichtungen sind außen mit einem Schild „Löschwasserleitung, trocken für Feuerwehr“
(neue Ausführung) oder „Steigleitung trocken für die Feuerwehr“ (alte Ausführung) im Format
74 x 210 mm zu kennzeichnen. Diese Schilder gehören in der Regel bereits zum normalen
Lieferumfang der Schutzschränke.
2.7 Be- und Entlüfter für Löschwasseranlagen „trocken“
Be- und Entlüfter sind selbsttätige Einrichtungen mit Schwimmkörper für Löschwasserleitungen, die an
den Endpunkten und obersten Stellen der Löschwasserleitung sitzen und eine schnelle Flutung sowie
eine Entleerung der Leitung nach Gebrauch ermöglichen.
Bei Löschwasseranlagen „trocken“ ist an den Endpunkten der Steigleitung jeweils mindestens ein
selbsttätiger Be- und Entlüfter mit einer Entlüftungsmenge von mindestens 2.000 l/min vorzusehen.
Durch die Länge der Rohrleitung und/oder durch den Rohrverlauf können zudem weitere Be- und
Entlüfter erforderlich werden. So sollten bei langen horizontalen Rohrleitungswegen in vertretbaren
Abständen weitere Be- und Entlüfter installiert werden, wenn ansonsten eventuell mit Druckstöße zu
rechnen wäre.
Be- und Entlüfter in Löschwasseranlagen müssen DIN 14463-3 entsprechen und dementsprechend
für einen Betriebsdruck von mindestens 16 bar im Dauerbetrieb zugelassen sein und spätestens bei
einem Schließdruck von 0,3 bar den Wasseraustritt abregeln.
Der Einbau von Be- und Entlüftern darf nur in vertikaler Anordnung erfolgen. Der Be- und Entlüfter
muss später ohne Veränderung der Löschwasseranlagen auswechselbar sein. Der
Tropfwasseranschluss muss mit einer nicht absperrbaren Tropfwasserleitung mit Ablauf über freie
Atmosphäre verbunden sein; es sei denn, dass austretendes Wasser keinen Schaden verursachen
kann.
Die nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft einen Be- und Entlüfter nach DIN 14463, wie er für
Löschwasseranlagen „trocken“ zugelassen ist.
Abbildung 12 - GLORIA Be- und Entlüfter BEG 50
Entlüftungsmenge 3.000 l/min
2.8 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „trocken“
Auch bei Löschwasseranlagen trocken muss sichergestellt sein, dass der erforderliche Mindestdruck
an allen Entnahmestellen erreicht wird. Nach DIN 14462 ist hierfür ab einer Gebäudehöhe von mehr
als 30 m im Regelfall immer eine Druckerhöhungsanlage vorzusehen. Weite Vorgabe wie z.B. die
Hochhaus-Richtlinie sind zusätzlich zu beachten.
Die Auswahl der Druckerhöhungsanlage erfolgt grundsätzlich gemäß der Anforderungen bei
Löschwasseranlagen (siehe Kapitel 1.4.8). Bei Löschwasseranlagen „trocken“ ist zu berücksichtigen,
dass die Anlagen im Normalfall leer sind, so dass Standardanlagen in der Regel nicht eingesetzt
werden können, da z.B. eine Entlüftung der Pumpe vor Einsatz erfolgen müsste und auch der tägliche
Probelauf sowie eine druckabhängige Anlagensteuerung nicht ohne weiteres möglich ist.
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3 Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten
3.1 Schematische Darstellung
Abbildung 13 - Trinkwasser-Installation mit Wandhydranten
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3.2 Definition und Einsatzbereich
Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten sind Wandhydrantenanlagen, die in der Regel
ausschließlich der Selbsthilfe dienen und bei denen somit auch spezielle „Selbsthilfe-Wandhydraten“
(Wandhydrant Typ „S“ nach DIN 14461-1) in die Trinkwasserleitungen integriert werden. Hierfür muss
gemäß DIN 1988-6 der Trinkwasserverbrauch im Anlagensystem größer sein als der erforderliche
maximale Löschwasserbedarf und die Feuerwehr muss auf die Anschlussmöglichkeit für eigene
Feuerwehrschläuche an dem Wandhydranten verzichten. Aus diesem Grund wird teilweise auch eine
Löschwasseranlage „trocken“ zusätzlich zu dieser Wandhydranten-Installationen mit vorgesehen.
Die in diesem System zu verwendenden Wandhydranten vom Typ S nach DIN 14461-1 sind speziell
zum Betrieb mit den in Trinkwassernetzen üblichen Drücken und Durchflussmengen konzipiert. Sie
verfügen daher über einen formstabilen Schlauch mit geringerer Nennweite und einem Strahlrohr mit
geringerer Wasserlieferung als die „normalen“ vom Wandhydranten vom Typ F. Außerdem sind sie
mit einem besonderen Schlauchanschlussventil (eigensichere Armaturenkombination mit Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter) ausgestattet, das zudem auch eine DIN-DVGW-Zulassung nach
DIN 14461-3 für den Trinkwasseranschluss besitzen muss.
Ein Nachteil dieser Anlagenform liegt in den niedrigen Betriebsdrücken und damit auch geringeren
Durchflussmengen, die damit zu einer geringeren Löschwirkung führen. Außerdem ist diese
Anlagenausführung nicht zur Nutzung durch die Feuerwehr als Löschwasserversorgung geeignet, so
dass im Einzelfall auch eine zusätzliche Installation einer Löschwasseranlage „trocken“ neben dieser
Wandhydrantenanlage erforderlich sein kann (siehe Entscheidungsbaum unter Abschnitt 1.4.3). Bei
der Planung und Errichtung der Anlage muss zudem die Einhaltung der Trinkwasserreinhaltung
besonders beachtet werden.
Ein Vorteil ist die in der Regel günstigeren Errichtungskosten verglichen mit einer Löschwasseranlage
„nass“ oder „nass/trocken“. Wichtiger ist aus brandschutztechnischer Sicht, dass durch die direkte
Versorgung aus dem Trinkwassernetz in der Regel eine hohe Betriebssicherheit gewährleistet und die
Wandhydranten jederzeit ohne zeitliche Verzögerung einsatzbereit sind, da durch die Trinkwasserinstallation Wasser mit ausreichendem Druck stets an jedem Wandhydranten ansteht.
3.3 Allgemeine Anforderungen
Aufgrund der direkten Einbindung in die Trinkwasserinstallation stehen nur solche Löschwassermengen und –drücke zur Verfügung, wie sie zum Betrieb „normaler“ Trinkwasserverbraucher benötigt
werden. Gemäß DIN 1988-6 und DIN 14462 dürfen daher für diesen Anwendungsfall nur
Wandhydranten vom Typ S nach DIN 14461-1 mit einer Löschwasserlieferung von 24 l/min bei 2 bar
Fließdruck installiert werden. Hierbei handelt es sich um Wandhydranten, die speziell für diesen
geringen Betriebsdruck und die reduzierte Löschwassermenge konzipiert sind. Sie dienen
ausschließlich der Selbsthilfe anwesender Personen und können nicht durch die Feuerwehr genutzt
werden, z.B. als Löschwasserversorgung und zum Anschluss mitgebrachter FeuerwehrDruckschläuche.
Vor Errichtung dieser Anlagenausführung ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, in dem die
Wirksamkeit der Einrichtung bei den geringeren Löschwassermengen des Wandhydranten Typ S
nachzuweisen ist. Ferner muss aufgrund der fehlenden Anschlussmöglichkeit zur Versorgung der
Feuerwehr im Brandfall eine Freigabe der der für den Brandschutz zuständigen Stelle erfolgen. Im
Einzelfall kann auch als Auflage erteilt werden, dass zusätzlich zu dieser Wandhydrantenanlage noch
für die Belange der Feuerwehr Löschwasseranlage „trocken“ (siehe Abschnitt 2) zu errichten ist.
In Ausnahmefällen kann auch die Installation von Wandhydranten Typs „F“ mit speziellen
eigensicheren Armaturen1 vorgenommen werden. Hierzu muss eine Freigabe der zuständigen Stellen
(insbesondere von Seiten des Wasserversorgers) vorliegen. Ferner ist zu beachten, dass bei diesen
Anlagen der Trinkwasserverbrauch immer noch größer als der deutlich gestiegene
Löschwasserbedarf (siehe Abschnitt 4.1 bzw. 4.7) liegen muss.
Grundsätzlich muss immer sichergestellt sein, dass bei dieser Anlagenform neben den brandschutztechnischen Regelungen auch alle Regeln bezüglich Trinkwasserinstallation eingehalten werden,
insbesondere DIN 1988, DIN EN 1717 und DIN EN 806. Es dürfen nur Bauteile installiert werden, die
1
Zum Zeitpunkt des Drucks sind solche Armaturen nicht mit einer DVGW-Zulassung erhältlich. Seitens des DVGW liegt ferner
ein Antrag bei zuständigen Normungsausschuss vor, diese Sonderregelung aus der Norm zu streichen (Stand: April 2006).
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den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Armaturen, die unmittelbar mit
dem Trinkwassernetz verbunden ins, insbesondere das Schlauchanschlussventil des Wandhydranten
muss zudem eine DVGW-Zulassung besitzen. Abweichungen sind einer Risikoanalyse zu
unterziehen. Sollen Sonderkonstruktionen vorgesehen werden, so sind sie dann mit den zuständigen
Stellen abzustimmen und müssen im späteren Prüfbuch explizit dokumentiert werden.
3.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen
Das
Rohrleitungssystem
muss
bei
dieser
Anlagenform
allen
Anforderungen
an
Trinkwasserinstallationen genügen. Fremdeinspeisungen sind unzulässig; dies gilt auch sowohl für
eine eventuelle Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr („Noteinspeisung“) wie für den Anschluss von
Wandhydranten mit Schaummittelzumischung (Schaum-Wasser-Wandhydranten).
Über die
allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu beachten:
Alle Wandhydranten und Stockwerksleitungen (Verbrauchsleitungen) sind über eine gemeinsame
Steigleitung zu versorgen. Stichleitungen zwischen Steigleitung und Wandhydrant dürfen maximale
eine Länge vom 10 x Rohrleitungsdurchmesser haben. Hinter jedem Wandhydranten müssen sich
zudem Trinkwasserinstallationen befinden, die über ausreichende Verbrauchsmengen verfügen, um
eine Stagnation innerhalb des Leitungssystems auszuschließen (mindestens 2 x 24 l/min bei einem
Wandhydranten vom Typ S).
Die Werkstoffe der Rohrleitungen müssen entsprechend DIN 14462 ausgewählt werden. Die gilt nicht
nur für die Anschlussleitung der Wandhydranten sondern eben für das gesamte Rohrleitungssystem,
da ansonsten im Brandfall durch eine Beschädigung der Rohrleitung eventuell die Wirksamkeit der
Wandhydrantenanlage nicht mehr gegeben wäre.
Die Dimensionierung der Trinkwasserleitung erfolgt nach den Erfordernissen der angeschlossenen
Trinkwasserverbraucher. D.h. die Rohrleitungsdimension darf nicht aufgrund der angeschlossenen
Wandhydranten vergrößert werden.
Bei Anschluss von Wandhydranten vom Typ S muss sichergestellt sein, dass an allen Wandhydranten
bei einer Durchflussmenge von jeweils 24 l/min noch ein Fließdruck von mindestens 2 bar vorhanden
ist. Dabei ist von der gleichzeitigen Nutzung von je zwei benachbarten Wandhydranten auszugehen.
Der Auslegungsvolumenstrom für den Brandfall liegt somit bei 48 l/min. Werden Wandhydranten vom
Typ F mit entsprechendem Sonder-Schlauchanschlussventil oder vorgeschaltetem Systemtrenner BA
beziehungsweise Rohrtrenner GB angeschlossen (Ausnahmefall), so sind die höheren Mindestfließdrücke und größeren Durchflussmengen gemäß Kapitel 4.1 zu beachten. Gleiches gilt bei der
Installation von Wandhydranten mit Flachschlauch (Details siehe Kapitel 4.7).
Das Rohrleitungssystem ist grundsätzlich für Nenndruck PN 10 zu bemessen, sofern nicht höhere
Innendrücke einen höheren Nenndruck erforderlich machen. Der zulässige Fließdruck am
Wandhydranten darf max. 8 bar bei einem Volumenstrom von 24 l/min betragen. Der maximale
Ruhedruck der Installation darf 12 bar nicht übersteigen.
Hinsichtlich der sonstigen Armaturen innerhalb der Trinkwasserinstallation ist zu beachten, dass diese
nach den Anforderungen der DIN 1988-6 auszuwählen sind und so beschaffen sein müssen, dass von
ihnen keine Beeinträchtigung der Wandhydranten ausgehen kann. Absperreinrichtungen, die sich in
der Zuleitung zu Wandhydranten befinden, sind möglichst zentral anzuordnen, speziell zu
kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern.
3.5 Druckerhöhungsanlagen in Trinkwasser-Installationen
Grundsätzlich sollte bei dieser Anlagenform keine Druckerhöhungsanlage allein für die
Feuerlöscheinrichtungen erforderlich sein. Wenn dieses der Fall sein, so ist zu überlegen, die
Wandhydrantenanlage als Löschwasseranlage „nass“ gemäß Abschnitt 4 auszuführen.
Insofern dienen Druckerhöhungsanlagen bei dieser Anlage grundsätzlich in erster Linie auch der
„normalen“ Trinkwasserversorgung und würden im Brandfall dann gegebenenfalls eben auch die
Löschwasserversorgung mit sicherstellen.
In diesen Fällen ist somit, natürlich unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Aspekte bei
der Auswahl von Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen (siehe Abschnitt 1.4.8), die
Druckerhöhungsanlage gemäß DIN 1988-5 auszulegen und zu betreiben. Grundsätzlich ist also hier
anders als bei reinen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen eine Anlage mit Reservepumpe
vorzusehen. Lediglich, wenn gemäß Brandschutzkonzept eine 100%ige Redundanzanlage sowieso
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mit vorgesehen werden muss, kann im Einzelfall darauf verzichtet werden, da die Reservepumpe im
Prinzip durch die Redundanzanlage sichergestellt würde, sofern ansonsten eine 2-Pumpen-Anlage
zum Einsatz käme.
3.6 Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ S nach DIN 14461-1
Wandhydranten vom Typ S nach DIN 14461-1 sind ausschließlich für die Brandbekämpfung durch
Laien (Selbsthilfe) mit Löschwasser, das direkt aus dem Trinkwassernetz entnommen wird,
vorgesehen.
Der Wandhydrant besteht nach Norm dabei im Wesentlichen aus folgenden Bauteilen:
•
dem eigentlichen Schutzschrank in einer Ausführung nach DIN 14461-1
•
einer drehbaren Montageverschraubung 1“ aus Messing als Verbindungselement zwischen
Rohrleitung und Schlauchanschlussventil, im Einzelfall auch direkt im Ventil integriert
•
dem Schlauchanschlussventil, Ausführung nach DIN 14461-3 in Baugröße 1“ als
Sicherungsarmatur mit integriertem Rückflussverhinderer und Schlauchbelüfter, wahlweise mit
lösbarer Verbindung zur Schlauchhaspel oder direkt eingebundenem Verbindungsschlauch,
mit DVGW-Zulassung zum direkten Trinkwasseranschluss.
•
einer ausschwenkbaren Schlauchhaspel nach DIN EN 671-1 mit entsprechender CEKennzeichnung, bestückt mit 30 m formstabilem Schlauch DN 19 und einem Strahlrohr mit
einer Ausbringungsmenge von 24 l/min.
•
Einer selbstklebenden Bedienungsanleitung im Schrank, mindestens DIN A5, sowie außen
einen Piktogramm „Feuerlöschschlauch“ mit Zusatztext „Typ S“.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den typischen Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1:
Abbildung 14: Wandhydrant Typ S nach DIN 14461-1, GLORIA Modell 7002 CS
Werden Wandhydranten in Außenbereichen installiert oder ist aus anderen Gründen von einer
erhöhten Korrosionsgefahr auszugehen, so sollten Wandhydrantenschränke aus Edelstahl
vorgesehen werden. Alle Wandhydranten sind gemäß DIN 14461-1 nach Einbau zu lackieren, wobei
gemäß BGV A8 und GUV der Farbton RAL 3001 „signalrot“ vorzusehen ist.
Zusätzlich sind die Schränke außen mit einem Symbolschild „Feuerlöschschlauch“ im Format 200 x
200 mm zu kennzeichnen, welches zusätzlich noch den Zusatztext „Typ S“ umfassen muss. Auf der
Schrankinnenseite, möglichst in Nähe des Schlauchanschlussventils, ist zudem eine
Bedienungsanleitung als selbstklebende Folie, Mindestformat DIN A 5, in dauerhafter Ausführung
anzubringen. Diese Schilder gehören in der Regel bereits zum normalen Lieferumfang der
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Schutzschränke. Je nach örtlichen Gegebenheiten (siehe z.B. (z.B. Arbeitsstättenrichtlinie BGV A8)
muss das Symbolschild jedoch in nachleuchtender Ausführung ausgeführt werden.
Die Nutzung des Wandhydranten durch die Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund dürfen
Wandhydranten vom Typ S nur eingebaut werden, wenn hierfür das Einverständnis der für den
Brandschutz zuständigen Dienststelle vorliegt.
Für den einwandfreien Betrieb des Wandhydrant genügt ein Mindestfließdruck von 2 bar bei einer
Entnahmemenge von 24 l/min. Dabei muss nach Norm sichergestellt sein, dass der Fließdruck auch
bei gleichzeitigem Betrieb von zwei Wandhydranten immer garantiert wird. Um die erforderlichen
Kräfte am Schlauch beim Löscheinsatz nicht zu hoch werden zu lassen, wurde in DIN 14461-1 der
zulässige Fließdruck bei geöffnetem Strahlrohr auf max. 7 bar begrenzt, wobei die neue DIN 14462
sogar Drücke bis 8 bar zulässt. Der maximale Betriebsdruck und damit der höchst zulässige
Ruhedruck im Rohrleitungssystem ist auf 12 bar begrenzt.
Bei Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten können Wandhydranten vom Typ S in der Regel auf
die erforderlichen Löschmitteleinheiten und damit auf die Anzahl vorzuhaltender Feuerlöscher
angerechnet werden. Nähere Informationen hierzu sind zum Beispiel der Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 1.201 zu entnehmen.
Nicht betriebsbereite Wandhydranten (auch wenn nur vorübergehend nicht betriebsbereit oder gerade
im Bau) sind gut lesbar mit einem Hinweisschild „Außer Betrieb“ zu kennzeichnen.
3.7 Be- und Entlüfter in Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten
Gemäß DIN 14461-1 sind alle Wandhydranten mit einem Schlauchanschlussventil als eigensichere
Armatur für die Trinkwasserinstallation ausgestattet. Auch alle anderen Verbraucher müssen nach
DIN EN 1717 mit Einzelabsicherung ausgeführt werden.
Be- und Entlüfter, wie sie z.B. bei Löschwasseranlagen „trocken“ oder „nass/trocken“ eingesetzt
werden oder als Sammelabsicherung für die Wandhydranten vorgesehen wurden, sind daher bei
Trinkwasseranlagen mittlerweile nicht mehr erforderlich.
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4 Löschwasseranlagen „nass“
4.1 Schematische Darstellung
Abbildung 15: Löschwasseranlage "nass"
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4.2 Definition und Einsatzbereich
Löschwasseranlagen „nass“ sind Wandhydrantenanlagen die ständig mit Wasser befüllt sind und
unter Druck stehen. Es handelt sich hierbei um Nichttrinkwasserleitung nach DIN 1988-1, bei der in
der Regel kein ausreichender Wasseraustausch gegeben ist oder die von vorne herein mit NichtTrinkwasser (z.B. Regenwasser, Wasser aus Löschteichen, Flusswasser, etc.) betrieben werden.
Somit darf bei dieser Anlagenform auch keine unmittelbare Verbindung zur Trinkwasser-Installation
bestehen.
Üblicher Weise werden hier Wandhydranten mit formstabilem Schlauch installiert, die sich als
Selbsthilfe-Einrichtung eignen, aber auch von der Feuerwehr im Bedarfsfall mit genutzt werden
können (Typ F nach DIN 14461-1). In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach
DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur
Anwendung durch speziell geschultes Personal ausgelegt sind. dDurch den ständig anstehenden
Betriebsdruck sind die Wandhydranten immer sofort einsatzbereit.
Löschwasseranlagen „nass“ haben den Vorteil, dass hier die Feuerlöscheinrichtung eindeutig vom
Trinkwassernetz getrennt ist und separat ausgeführt wird. Sie ist damit hinsichtlich der Einhaltung der
Trinkwasserrichtlinien unproblematisch. Sie sind daher gemäß DIN 1988-6 eine Lösungsmöglichkeit
zur Errichtung von Wandhydrantenanlagen mit einem Löschwasserbedarf größer 2 x 24 l/min.
Die Löschwasseranlage „nass“ findet auch dann Anwendung, wenn eine (ausreichende)
Löschwasserbereitstellung durch den Wasserversorger nicht gegeben ist, da durch den
Vorlagebehälter auch eine Zwischenspeicherung erforderlicher Löschwassermengen möglich ist.
Problematisch ist jedoch der Umstand, dass bei Ausfall der Druckerhöhungsanlage die gesamte
Wandhydrantenanlage nicht mehr betriebsbereit ist, so dass gerade auf diesen Punkt besonderer
Augenmerk zu legen ist (siehe auch Abschnitt 1.4.8).
Ebenso ist zu beachten, dass diese Anlagenform konzeptionell eine Verkeimung des Löschwassers
beinhaltet, da die Anlage nur im Brandfall betrieben wird und das Wasser im System somit eventuell
über Jahre hinweg stagniert. Im Brandfall sowie bei einer sonstigen Löschwasserentnahme, wie z.B.
Betätigung des Wandhydranten durch Unbefugte („Putzwasserentnahme“), ist also von Wasser der
Gefahrenklasse 4 oder 5 auszugehen. In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, Krankenhäusern
und Altenheimen sind solche Anlage also unter Umständen als bedenklich anzusehen.
4.3 Allgemeine Anforderungen
Löschwasseranlagen „nass“ sind nach DIN 1988-6 als Nichttrinkwasseranlagen definiert, die keine
unmittelbare Verbindung zur Trinkwasser-Installation haben dürfen. Sie müssen über einen
Vorlagebehälter mit freien Auslauf AA, AB oder AD nach DIN EN 1717 und nachgeschalteter
Druckerhöhungsanlage vom Trinkwassernetz getrennt sein oder werden von vorneherein mit
Betriebswasser betrieben. Hinter der Druckerhöhungsanlage ist eine Fremdeinspeisung oder auch
das Zumischen von Schaummitteln zulässig, so dass dieses System auch für Schaumlöschanlagen
oder zum Anschluss von Schaum-Wasser-Wandhydranten geeignet ist.
Üblicher Weise werden bei Löschwasseranlage „nass“ Wandhydranten des Typs „F“ nach
DIN 14461-1 eingesetzt. Diese Wandhydranten verfügen über eine Schlauchhaspel mit formstabilem
Schlauch mit entsprechender Düse, wodurch die Handhabung durch den Laien möglich ist. Die
Nutzung durch die Feuerwehr ist ebenso gegeben, da ein Abkupplung der vorhandenen
Schlauchhaspel und der Anschluss von eigens mitgebrachten Schläuchen möglich ist.
In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch
(Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes
Personal ausgelegt sind. Der Betreiber muss hierfür ständig eine ausreichende Anzahl entsprechend
unterwiesener Personen vorhalten, so dass diese Wandhydranten in der Praxis eigentlich nur noch in
Industrieben mit eigener Werkfeuerwehr installiert werden.
4.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen
Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu beachten:
Das Rohrleitungssystem muss bei dieser Anlagenform bis zum Vorlagebehälter mit freiem Auslauf
den Anforderungen an Trinkwasserinstallationen genügen. Dahinter sind Fremdeinspeisungen
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grundsätzlich zulässig; dies gilt auch sowohl für eine Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr
(„Noteinspeisung“) wie für den Anschluss von Wandhydranten mit Schaummittelzumischung
(Schaum-Wasser-Wandhydranten).
Die Werkstoffe der Rohrleitungen müssen entsprechend DIN 14462 ausgewählt werden (siehe
Abschnitt 1.4.5). Die gilt nicht nur für die Leitungen der Löschwasseranlage „nass“ sondern auch für
die Zuleitung zum Vorlagebehälter, da ansonsten im Brandfall durch eine Beschädigung der
Rohrleitung eventuell die Wirksamkeit der Wandhydrantenanlage nicht mehr gegeben wäre.
Die Rohrleitungsdimensionierung ist bei Löschwasseranlagen „nass“ nicht vorgegeben und wird in der
Regel durch eine Druckverlustberechnung ermittelt. Ein mögliches Berechnungsverfahren ist in
DIN 1988-3 angegeben. Dabei ist je nach Löschwasserbedarf der Feuerwehr bei gleichzeitiger
Nutzung von drei Wandhydranten entweder ein Fließdruck von mindestens 3,0 bar bei einer Durchflussmenge von jeweils 100 l/min (= insgesamt 300 l/min bzw. 18 m³/h) oder aber 4,5 bar bei einer
Durchflussmenge von 200 l/min (= insgesamt 600 l/min bzw. 36 m³/h) sicherzustellen. Diese
Leistungsdaten sind Anforderungen für die Nutzung der Wandhydranten durch die Feuerwehr mit
deren Feuerlöschgeräten. Bei Schaum-Wasser-Wandhydranten sind zusätzlich die Vorgaben des
jeweiligen Herstellers hinsichtlich Durchflussmenge und Mindestfließdrücken zur Schaumerzeugung
zu beachten.
Das Rohrleitungssystem ist grundsätzlich für Nenndruck PN 10 zu bemessen, sofern nicht höhere
Innendrücke einen höheren Nenndruck erforderlich machen. Der zulässige Fließdruck am
Wandhydranten darf max. 8 bar bei voll geöffnetem Strahlrohr betragen. Der maximale Ruhedruck der
Installation darf 12 bar nicht übersteigen.
Hinsichtlich der sonstigen Armaturen innerhalb der Trinkwasser-Installation ist zu beachten, dass
diese nach den Anforderungen der DIN 1988-6 auszuwählen sind und so beschaffen sein müssen,
dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Wandhydranten ausgehen kann. Absperreinrichtungen, die
sich in der Zuleitung zu Wandhydranten befinden, sind möglichst zentral anzuordnen, speziell zu
kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern.
4.5 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass“
Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass“ müssen entsprechend den brandschutztechnischen Anforderungen (siehe Kapitel 1.4.8) ausgewählt werden. Gerade bei dieser Form eine
Löschwasseranlage ist besonders auf eine möglichst hohe Betriebssicherheit zu achten. So sind hier
Sicherheitsstromversorgung und Redundanz besonders bedeutsam.
Wenn gemäß Brandschutzkonzept auf eine Sicherheitsstromversorgung und/oder Redundanzanlage
verzichtet werden kann, sollte bei diesen Anlagen dann mindestens immer auch eine LöschwasserEinspeiseeinrichtung nach DIN 14461-2 (siehe Abschnitt 2.5) als Noteinspeisung für die Feuerwehr
hinter der Druckerhöhungsanlage mit vorgesehen werden.
Der Vorbehälter für die Löschwasserbereitstellung ist entsprechen Kapitel 1.4.7 auszuwählen. Die
typische Auslegung nach DIN 1988-5 für einen Vorbehälter zeigt die nachfolgende Beispielrechnung:
Beispielrechnung: Volumenberechnung bei einer Löschwasseranlage „nass“:
Das erforderliche Nutzvolumen (in m³) des Vorbehälters nach DIN 1988-5 muss mind. 3 % des
Spitzenvolumenstroms (in m³/h) der Löschwasseranlage betragen.
Es gilt somit:
Behältervolumen = 0,03 x V max.
in m³
Bei einem Spitzenvolumenstrom der Löschwasseranlage „nass“ von beispielsweise 3 x 100 l/min
(= 18 m³/h) ergibt sich damit folgende Rechnung:
Behältervolumen = 0,03 x 18 = 0,54
Somit muss in diesem Beispiel ein Vorlagebehälter mit einem Nutzvolumen (nicht Nenninhalt!) von
540 l (= 0,54 m³) installiert werden. Aufgrund der marktüblichen Behältergrößen würde man damit in
diesem Fall in der Regel einen 800 l Behälter auswählen.
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4.6 Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ F nach DIN 14461-1
Bei Wandhydranten vom Typ F nach DIN 14461-1 ist die Brandbekämpfung durch Laien (Selbsthilfe)
wie auch durch die Feuerwehr möglich. Der Wandhydrant besteht nach Norm dabei im Wesentlichen
aus folgenden Bauteilen:
•
dem eigentlichen Schutzschrank in einer Ausführung nach DIN 14461-1
•
einer drehbaren Montageverschraubung 2“ aus Messing als Verbindungselement zwischen
Rohrleitung und Schlauchanschlussventil
•
dem Schlauchanschlussventil, Ausführung nach DIN 14461-3 mit aufgeschraubter CFestkupplung aus Messing in Baugröße 2“
•
einer ausschwenkbaren Schlauchhaspel nach DIN EN 671-1 mit entsprechender CEKennzeichnung, bestückt mit 30 m formstabilem Schlauch DN 25 und einem Strahlrohr mit
6 mm Austrittsöffnung
•
Einer selbstklebenden Bedienungsanleitung im Schrank, mindestens DIN A5, sowie außen
einen Piktogramm „Feuerlöschschlauch“ mit Zusatztext „Typ F“.
Abbildung 16: Wandhydrant Typ F nach DIN 14461-1, GLORIA Modell 7112 S
Während im Selbsthilfefall der Löschangriff mit dem formstabilem Schlauch ausgeführt wird, nutzt die
Feuerwehr den Wandhydranten in der Regel eher zur Löschwasserversorgung, indem Sie die
vorhandene Schlauchhaspel am Ventil abkuppelt und einen selber mitgebrachtem Schlauch mit
entsprechendem Strahlrohr anschließt. Aus diesem Grund richten sich die zu garantierenden
Mindestfließdrücke von 3 bar bei 3 x 100 l/min bzw. 4,5 bar bei 3 x 200 l/min auch in erster Linie nach
den Anforderungen der Feuerwehr (entweder Löschangriff mit CM-Mehrzweckstrahlrohr oder
Hohlstrahlrohr). Beide Leistungswerte sind mit einem formstabilen Schlauch nicht realisierbar.
Um die erforderlichen Kräfte am Schlauch beim Löscheinsatz nicht zu hoch werden zu lassen, wurde
in DIN 14462 der zulässige Fließdruck bei geöffnetem Strahlrohr auf max. 8 bar begrenzt. Der
maximale Betriebsdruck und damit der höchst zulässige Ruhedruck im Rohrleitungssystem in
DIN 14461-1 ist auf 12 bar festgeschrieben.
Wandhydranten vom Typ F können entsprechend Arbeitsstättenrichtlinie in der Regel auf die
erforderlichen Löschmitteleinheiten und damit auf die Anzahl vorzuhaltender Feuerlöscher
angerechnet werden. Nähere Informationen hierzu sind zum Beispiel der Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 1.201 zu entnehmen.
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4.7 Wandhydranten mit Flachschlauch nach DIN 14461-6
Der Wandhydrant mit Flachschlauch dient sowohl zur Selbsthilfe durch unterwiesene Personen als
auch der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung. Der Wandhydrant ist nicht zur typischen Selbsthilfe
durch Nutzung durch ungeschultes Personal geeignet, weshalb diese Ausführung z. B. in Gebäuden
mit öffentlichem Personenverkehr nicht installiert werden sollte.
Der Wandhydrant muss DIN 14461-6 entsprechend und besteht in der Regel aus folgenden Bauteilen:
•
dem eigentlichen Schutzschrank in einer Ausführung nach DIN 14461-6
•
einer drehbaren Montageverschraubung 2“ aus Messing als Verbindungselement zwischen
Rohrleitung und Schlauchanschlussventil
•
dem Schlauchanschlussventil, Ausführung nach DIN 14461-3 mit aufgeschraubter CFestkupplung in Baugröße 2“
•
einer Schlauchhaltevorrichtung nach DIN EN 671-2, in der Regel als Schlauchtrommel
ausgeführt, und bestückt mit 15 m Flachschlauch C-42 und einem Hohlstrahlrohr oder oftmals
auch einem CM-Mehrzweckstrahlrohr nach früherer DIN 14365 (Norm zurückgezogen).
•
Einer selbstklebenden Bedienungsanleitung im Schrank, mindestens DIN A5, sowie außen
einen Piktogramm „Feuerlöschschlauch“ ohne weiteren Zusatztext.
Die zu garantierenden Mindestfließdrücke liegen in der Regel bei 3 bar bei 3 x 100 l/min, wenn der
Wandhydrant mit einem CM-Mehrzweckstrahlrohr ausgestattet ist bzw. 4,5 bar bei 3 x 200 l/min bei
Ausrüstung mit einem Hohlstrahlrohr. Letztendlich kann auch bei der Ausführung mit CMMehrzweckstrahlrohr im Einzelfall der höhere Leistungswert gefordert werden, wenn die Feuerwehr
sich z. B. die Möglichkeit erhalten möchte, den Wandhydranten im Bedarfsfall auch mit einem eigenen
Hohlstrahlrohr betreiben zu können.
Um die erforderlichen Kräfte am Schlauch beim Löscheinsatz nicht zu hoch werden zu lassen, wurde
in DIN 14462 der zulässige Fließdruck bei geöffnetem Strahlrohr auf max. 8 bar begrenzt. Der
maximale Betriebsdruck und damit der höchst zulässige Ruhedruck im Rohrleitungssystem ist auf
12 bar festgeschrieben.
Der Flachschlauch in dem Wandhydranten muss anders als ein formstabiler Schlauch zum
Löschangriff stets vollständig und knickfrei ausgerollt werden, da ansonsten eine einwandfreie
Wasserlieferung nicht möglich ist bzw. es sogar im Einzelfall zu Beschädigungen am Wandhydranten
oder des Schlauches kommen kann, wenn dieser nicht abgerollt befüllt wird.
Aus diesem Grund ist auch die Schlauchlänge auf maximal 15 m begrenzt worden, damit auch
Entstehungsbrände in direkter Nähe des Wandhydranten noch problemlos gelöscht werden können.
Größere Schlauchlängen können daher im Einzelfall eine Einschränkung in der Nutzbarkeit des
Wandhydranten bedeuten.
Aufgrund der zu beachtenden besondere Vorgehensweise in der Handhabung dieser Wandhydranten
sind sie auch nicht als Selbsthilfeeinrichtung für ungeschulte Personen geeignet. Sie dürfen daher
nach Arbeitsstättenrichtlinie auch nicht auf die Anzahl der vorzuhaltenden Feuerlöscher angerechnet
werden.
Abbildung 17: Wandhydrant mit Flachschlauch, GLORIA Modell 7004 S
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4.8 Wandhydranten mit Schaummittelzumischung
(„Schaum-Wasser-Wandhydranten“)
Schaum-Wasser-Wandhydranten kommen dort zum Einsatz, wo erhöhte Anforderungen an die
Löschkraft eines Wandhydranten gestellt werden. Insbesondere in Bereichen, wo Brände der
Brandklasse B (flüssige Stoffe) auftreten können, ist die Anwendung von Schaummitteln erforderlich.
Der Schaum-Wasser-Wandhydrant ist nicht bislang nicht genormt, die Anforderungen und
Auslegungen können somit nur in Anlehnung an DIN 14461-6 (Wandhydranten mit Flachschlauch)
beziehungsweise DIN 14461-1 (Wandhydrant mit formstabilem Schlauch) erfolgen.
Die Verwendung bedarf im Grund immer geschulter Fachkräfte. Der Bediener muss grundlegende
Kenntnisse im Umgang mit Wasser und Schaum als Löschmittel haben. So muss er entscheiden
können, welches der beiden Löschmittel bei einem Brand das geeignetere Löschmittel ist und wie die
Einrichtung dann dementsprechend zu bedienen ist (z. B. Handhabung von Zumischer, Strahlrohre,
Schaumrohr u. ä.). Beim Löschangriff mit Schaum ist ferner zu beachten, dass der Einsatz in
elektrischen Anlagen, die unter Spannung stehen, anders als beim Löschangriff mit Wasser
grundsätzlich nicht zulässig ist.
Hinsichtlich der Betriebsdrücke gilt hier grundsätzlich auch die Vorgabe der DIN 14462, die
Fließdrücke über 8 bar am Strahlrohr bzw. hier Schaumrohr untersagt. Hierbei sind aber zudem die
Druckverluste innerhalb des Zumischsystems gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen, ebenso
wie die erforderlichen Fließdrücke zum bestimmungsgemäßen Schaummittelbetrieb.
So muss nach DIN 14366-1 bei Verwendung von Schwer- oder Mittelschaumrohren ein Fließdruck
von mindestens 5 bar am Schaumrohr sichergestellt werden. Hinzuzurechnen ist, dass der
Druckverlust innerhalb eines Normzumischers pauschalisiert bei ca. 1/3 des Eingangsdrucks liegt und
zusätzlich der Flachschlauch auch noch zusätzliche Druckverluste erzeugt. Bei dieser Konstellation
sollte daher zum Beispiel der Eingangsdruck am Ventil mindestens bei 8 bar liegen.
Da diese Einrichtung nicht in Normen geregelt ist und hersteller- und armaturenbedingt auch
unterschiedliche Druckwerte vorliegen, kann die obige Rechnung nicht pauschalisiert werden. Bei der
Verwendung von Schaum-Wasser-Wandhydranten bedarf es daher immer der Angabe der
individuellen Vorgaben des Herstellers hinsichtlich der erforderlichen Drücke und Durchflussmengen.
Schaum-Wasser-Wandhydranten dürfen nicht auf die erforderlichen Löschmitteleinheiten und damit
auf die Anzahl vorzuhaltender Feuerlöscher angerechnet werden, wenn sie mit einem Flachschlauch
ausgestattet sind. Auch bei Schaum-Wasser-Wandhydranten mit formstabilem Schlauch ist jedoch
eine Rücksprache mit den zuständigen Stellen zu empfehlen, da auch hier zumindest einsatztaktische
Grundkenntnisse erforderlich sind, insbesondere in welchen Fällen bevorzugt mit Wasser und wann
mit Schaum zu löschen ist. Auch gelten hinsichtlich der Handhabung der Wandhydranten in
elektrischen Anlagen, die unter Spannung stehen, besondere Vorgaben.
Abbildung 18: Schaum-Wasser-Wandhydrant Typ 7000 S
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5 Löschwasseranlagen „nass/trocken“
5.1 Schematische Darstellung
DN 100
Abbildung 19: Löschwasseranlage "nass/trocken"
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5.2 Definition und Einsatzbereich
Löschwasseranlagen „nass/trocken“ dienen der Selbsthilfe, sind aber auch zur Nutzung durch die
Feuerwehr geeignet. Wie bei Löschwasseranlagen „nass“ werden hier meist Wandhydranten mit
formstabilem Schlauch installiert, die sich als Selbsthilfe-Einrichtung eignen, aber auch von der
Feuerwehr im Bedarfsfall mit genutzt werden können (Typ F nach DIN 14461-1). In Einzelfällen
können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch (FeuerwehrDruckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes Personal, wie
zum Beispiel einer Werkfeuerwehr, ausgelegt sind.
Die Löschwasserleitungen sind bei dieser Anlagenform im Normalfall leer und werden erst im
Brandfall - in der Regel mittels einer Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 (kurz: FES) –
automatisch geflutet. Hier sind die Schlauchanschlussventile in den Wandhydranten mit einem
elektrischem Signalgeber, dem so genannten Grenztaster, ausgestattet, der mit dem Steuergerät der
Füll- und Entleerungsstation verkabelt ist und bei Betätigung des Ventils einen Alarm auslöst. Die
Einsatzbereitschaft der Wandhydranten muss sich dabei nun nach maximal 60 Sekunden einstellen,
indem alle Entleerungen geschlossen werden und die Wasserzufuhr zu den Wandhydranten über die
Füll- und Entleerungsstation freigegeben wird und das Leitungssystem so geflutet wird. Sobald nach
Einsatz alle Ventile wieder geschlossen sind, erfolgt ebenso automatisch wieder die Entleerung der
Löschwasserleitungen.
Löschwasseranlagen „nass/trocken“ werden installiert, um Wandhydrantenanlage auch mit größeren
Volumenströmen als 2 x 24 l/min mit unmittelbarem (direkten) Trinkwasseranschluss betreiben zu
können, wobei eine Stagnation innerhalb der Löschwasserleitungen dabei durch die Füll- und
Entleerungsstationen wirksam vermieden werden kann. Die Station muss dabei gemäß DIN 1988-6
neben der brandschutztechnischen Konformität zu DIN 14463-1 auch ein DVGW-Prüfzeichen tragen
und mit einem integrierten Rückflussverhinderer ausgestattet sein.
Ein zweiter wichtiger Einsatzbereich sind Wandhydrantenanlagen, bei denen Rohrleitungsteile durch
frostgefährdete Bereiche (Außenbereiche oder z.B. unbeheizte Lagerhallen) geführt werden. Dadurch,
dass die Leitungen erst im Brandfall gefüllt werden, kann ein Einfrieren des Löschwassers in den
Leitungen vermieden werden. Hierbei kann die Anlagen im Einzelfall auch mit Betriebswasser (NichtTrinkwasser) oder mit einem mittelbaren Trinkwasseranschluss betrieben werden, wobei dann der
Rückflussverhinderer innerhalb der Füll- und Entleerungsstation entfallen kann.
Ein Vorteil der Löschwasseranlage „nass/trocken“ ist der mögliche direkte Anschluss an das Trinkwassernetz auch für Wandhydrantenanlagen mit einem Löschwasserbedarf > 24 l/min bei vollem
Erhalt der Trinkwasserqualität.
Anders als bei der Löschwasseranlage „nass“ wird hier eine erhöhte Funktionssicherheit
gewährleistet, indem der erforderliche Druck zum Betrieb der Wandhydranten in der Regel durch das
Trinkwassernetz gewährleistet ist und Füll- und Entleerungsstationen so konzipiert sind, dass im
Störfall immer die Löschwasserleitungen geflutet werden. Zudem verfügen die Anlagen über eine
interne Stromquelle für 60 h Funktionserhalt und bieten aufgrund der elektrischen Ansteuerung auch
noch die Möglichkeit der Alarmgebung bei Anlagenbetätigung bzw. der Einbindung von z.B.
Brandmeldezentralen oder sonstiger Gebäudeleittechnik.
Ein Nachteil der Anlagen liegt in den oftmals relative großen Volumenströmen, die zur Erstbefüllung
der Anlage innerhalb von 60 Sekunden erforderlich werden, sowie in dem Zeitverlust aufgrund der erst
verzögerten Wasserlieferung an sich. Außerdem ist durch die Füllzeit auch die mögliche
Rohrnetzgröße begrenzt, wenn unzulässig hohe Fließgeschwindigkeiten vermieden werden sollen.
5.3 Allgemeine Anforderungen
Löschwasseranlagen „nass/trocken“ gelten nach DIN 1988-6 als Trinkwasseranlagen und sind
dementsprechend auszulegen, sofern sie nicht über einen Vorlagebehälter mit freiem Auslauf AA, AB
oder AD nach DIN EN 1717 vom Trinkwassernetz getrennt sind oder mit Nicht-Trinkwasser betrieben
werden.
Üblicher Weise werden bei Löschwasseranlage „nass/trocken“ Wandhydranten des Typs „F“ nach
DIN 14461-1 eingesetzt. Diese Wandhydranten verfügen über eine Schlauchhaspel mit formstabilem
Schlauch mit entsprechender Düse, wodurch die Handhabung durch den Laien möglich ist. Die
Nutzung durch die Feuerwehr ist ebenso gegeben, da ein Abkupplung der vorhandenen
Schlauchhaspel und der Anschluss von eigens mitgebrachten Schläuchen möglich ist.
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In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch
(Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes
Personal ausgelegt sind. Der Betreiber muss hierfür ständig eine ausreichende Anzahl entsprechend
unterwiesener Personen vorhalten, so dass diese Wandhydranten in der Praxis eigentlich nur noch in
Industrieben mit eigener Werkfeuerwehr installiert werden.
Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ ist der Anschluss von Wandhydranten mit SchaummittelZumischung, so genannten Schaum-Wasser-Wandhydranten, gemäß DIN 1988-6 nicht zulässig
sofern eine unmittelbare Verbindung zum Trinkwassernetz besteht, da die Füll- und
Entleerungsstation während der Anlagennutzung im Brandfall alleine keine ausreichende Absicherung
für das Trinkwassernetz darstellt.
Auch bei dieser Anlagenform dürfen selbstverständlich grundsätzlich nur Bauteile installiert werden,
die den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Sollen Sonderkonstruktionen
vorgesehen werden, so ist deren Einsatz mit den zuständigen Stellen abzustimmen und im Prüfbuch
zu dokumentieren.
Bei unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verbundenen Löschwasseranlagen ist zudem auch auf die
Einhaltung der Regelungen nach DIN 1988-6 und DIN EN 1717 zu achten, so wie darauf, dass die
Füll- und Entleerungsstation ein DVGW-Prüfzeichen tragen muss und mit einem integriertem
Rückflussverhinderer ausgestattet sein muss.
5.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen
Üblicherweise werden Löschwasseranlagen „nass/trocken“ unmittelbar an das Trinkwassernetz
angeschlossen, um den dort vorhandenen Vordruck ausnutzen zu können. Ein mittelbarer Anschluss
mit Vorlagebehälter und Druckerhöhungsanlage ist aber ebenso möglich, wie der Betrieb der Anlage
mit Betriebswasser (Nicht-Trinkwasser). Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu
beachten:
Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ oder Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten
können bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ Löschwasserleitungen hinter der Füll- und
Entleerungsstation auch problemlos durch frostgefährdete Bereiche geführt werden, ohne dass in der
Regel besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Fremdeinspeisungen sind allerdings nur
dann zulässig, wenn die Anlage mittelbar über Vorbehälter mit freiem Auslauf mit Trinkwassernetz
verbunden ist.
Die Rohrleitungsdimensionierung ist nicht direkt vorgegeben und wird in der Regel durch die
Kombination einer Druckverlustberechnung und einer Füllzeitberechnung ermittelt. Ein mögliches
Berechnungsverfahren für die Druckverlustberechnung ist in DIN 1988-3 angegeben, wobei zusätzlich
zu beachten ist. Dabei ist je nach Löschwasserbedarf der Feuerwehr bei gleichzeitiger Nutzung von
drei Wandhydranten entweder ein Fließdruck von mindestens 3,0 bar bei einer Durchflussmenge von
jeweils 100 l/min (= insgesamt 300 l/min bzw. 18 m³/h) oder aber 4,5 bar bei einer Durchflussmenge
von 200 l/min (= insgesamt 600 l/min bzw. 36 m³/h) sicherzustellen.
Bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ist immer auch eine Füllzeitberechnung durchzuführen, da im
Alarmfall gemäß DIN 14462 und DIN 1988-6 nach maximal 60 Sekunden das Leitungsnetz vollständig
geflutet und der erforderliche Mindestfließdruck sichergestellt sein muss.
Die für diese Flutungsphase erforderlichen Wassermengen und Volumenströme überschreiten dabei
oftmals den späteren Löschwasserbedarf, so dass diese Berechnung nicht nur für Rohrleitungsdimensionierung sondern auch für die Auswahl vorgeschalteter Armaturen wie insbesondere dem
Wasserzähler sowie die Abstimmung der vom Wasserversorger bereitgestellten Wassermengen
unabdingbar ist.
Überschlägig kann die Füllzeit allgemein nach folgender Formel berechnet werden:
Rohrleitungslänge ab FES [m] x Rohrvolumen [l/m]
Füllzeit [min] = ----------------------------------------------------------------------garantierter Volumenstrom [l/min]
Die nachfolgende Beispielrechnung veranschaulicht die Anwendung dieser Formel.
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Beispiel für eine Füllzeitberechnung:
Vorgaben:
o
geplante Füllzeit 60 Sekunden (zulässiger Höchstwert)
o
Wandhydranten Typ F, Vorgabewert: 3 x 100 l/min
o
Rohrleitungsgesamtvolumen ab FES: 150 m DN 80 (bei DN 80 mit 5,5 l/m)
o
Garantierte Wasserlieferung vom Wasserversorger: 10 l/s mit entsprechendem Zähler
Berechnung:
a) Löschangriff:
QBrandfall
QWVU
= 3 x 100 l/min
= 10 l/s
= 300 l/min
= 600 l/min
Die Wasserlieferung ist also ausreichend, um einen Löschangriff wirksam durchführen zu
können.
b) Erstbefüllung
150 m x 5,5 l/m
825 l
tFlutung = ------------------------ = --------------- = 1,375 min = 82,5 s
600 l/min
600 l/min
Die Wasserlieferung ist nicht ausreichend, um die Leitungen innerhalb des maximal
zulässigen Grenzwerts von 60 Sekunden zu fluten. Es ist zu prüfen, inwiefern durch
Verringerung der Rohrleitungsquerschnitte das Rohrleitungsvolumen sinnvoll reduziert
werden kann, wobei natürlich die Druckverluste im Rohrleitungssystem steigen würden.
Ansonsten ist eine Löschwasserbevorratung mittels Vorlagebehälter erforderlich.
Unabhängig von dieser rein theoretischen Überschlagsrechnung sind in der Praxis auch die
dynamischen Vorgänge während des Öffnen der Füllarmatur sowie der unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten innerhalb der Gesamtrohrleitung durch veränderte Nennweite und unterschiedliche
Druckverhältnissen an verschiedenen innerhalb des Rohrleitungssystems zu berücksichtigen, sowie
andere Faktoren wie z.B. die in DIN 14463-1 festgelegten Reaktionszeiten auf einzelne Meldebefehle.
Spätestens wenn bei der oben genannten Überschlagsrechnung eine Füllzeit > 45 Sekunden ermittelt
wurde, empfiehl es sich daher eine detaillierte Füllzeitberechnung durchzuführen, bei der auch die
oben genannten Faktoren mit berücksichtigt werden. Entsprechende Berechnungen bietet GLORIA für
die eigenen Anlagen an.
Hinsichtlich der zulässigen Fließgeschwindigkeiten gilt DIN 1988-2. Nach Absprache mit den
zuständigen Stelle kann hiervon im Einzelfall abgewichen werden, wenn es um die Erstflutung des
Rohrleitungsnetzes und damit einem kurzzeitigen Spitzenvolumenstrom geht. Um die Sicherheit von
Bauteilen zu gewährleisten und eventuelle Schäden durch Druckstöße zu vermeiden, sollte aber
unbedingt sichergestellt werden, dass Fließgeschwindigkeiten größer 5 m/s ausgeschlossen sind.
Die Werkstoffe der Rohrleitungen müssen entsprechend DIN 14462 ausgewählt werden (siehe
Abschnitt 1.4.5). Die gilt nicht nur für die Leitungen der eigentlichen Löschwasseranlage, sondern
auch für die Zuleitung, da ansonsten im Brandfall durch eine Beschädigung der Rohrleitung eventuell
die Wirksamkeit der Wandhydrantenanlage nicht mehr gegeben wäre.
Das Rohrleitungssystem muss nach Norm mindestens für Nenndruck PN 16 bemessen sein, wobei
bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ grundsätzlich die Auslegung auf einen Nenndruck von 16 bar
empfehlenswert ist, da durch die Fließgeschwindigkeiten bei der Erstbefüllung des Rohrleitungssystems je nach Rohrleitungsführung und Druckverhältnissen höhere Kräfte auftreten können.
Hinsichtlich der Befestigung der Rohrleitungen sind die erhöhten hydraulischen Kräfte beim
Füllvorgang ebenso mit zu berücksichtigen. Ansonsten ist die Rohrleitungsbefestigung gemäß
DIN 1988-2 vorzunehmen.
Press-, Klemm und Steckverbindungen sind bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ nur zulässig,
wenn sie für den Einsatz (insbesondere im Hinblick auf die Kräfte beim Füllvorgang sowie äußere
Brandeinwirkung bei leerer Leitung) geeignet sind. Dieses darf dann angenommen werden, wenn Sie
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Planungshinweise Löschwassertechnik
von einer anerkannten Prüfstelle für die Verwendung in Wasserlöschanlagen (wie zum Beispiel
Trocken-Sprinkleranlagen oder Sprühwasserlöschanlagen) freigegeben wurden.
Der Fließdruck am Wandhydranten darf max. 8 bar bei voll geöffnetem Strahlrohr betragen. Der
maximale Ruhedruck der Installation darf 12 bar nicht übersteigen.
Hinsichtlich des Rohrleitungsverlaufs ist darauf zu achten, dass gemäß DIN 14462 an allen Stellen ein
Gefälle von mindestens 0,5% zur Füll- und Entleerungsstation bzw. zu von der Station automatisch
gesteuerten Entleerungen oder offenen Düsen sichergestellt sein muss, um eine automatische und
restlose Entleerung der Leitung nach Gebrauch sicherstellen zu können. Dementsprechend sind bei
Rohrleitungsführungen unterhalb der Decke mit Fallleitungen zu Wandhydranten dort jeweils derartige
zusätzliche automatische Tiefenentleerung (siehe Abschnitt 5.6) erforderlich. Ferner sollte die Anlage
so konzipiert sein, dass Druckschläge bei der Befüllung möglichst vermieden werden.
Hinsichtlich der installierten Armaturen ist zu beachten, dass diese so beschaffen sein müssen, dass
von ihnen keine Beeinträchtigung der Wandhydranten ausgehen kann. Absperreinrichtungen, die sich
in der Zuleitung zu Wandhydranten befinden, sind möglichst zentral anzuordnen, speziell zu
kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern, ebenso wie auch die
Absperreinrichtungen innerhalb der Füll- und Entleerungsstation.
5.5 Füll- und Entleerungsstationen
5.5.1
Hinweise zur Sanitärinstallation
Die Füll- und Entleerungsstation ist grundsätzlich am tiefsten Punkt des Rohrleitungssystems zu
installieren. Erfolgt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Leitungsführung bzw. die Installation
von Entnahmestellen unterhalb des Niveaus der Füll- und Entleerungsstation, müssen zusätzliche
automatische Tiefenentleerungen (siehe Abschnitt 5.8) eingesetzt werden. Handbetätigte Kugelhähne
sind nicht zulässig.
Bei Füll- und Entleerungsstation mit Membranüberwachung über Druckschalter empfiehlt es
zudem zu externen Tiefenentleerungen oder offener Düsen ein Höhenunterschied von
sicherzustellen (ggf. durch einfaches Verspringen der Rohrleitung als senkrechte Schleife), um
Membranstörung möglichst schnell detektieren zu können. Dieses ist bei GLORIA FüllEntleerungsstationen vom Typ FES II ab Baujahr 08/2006 nicht mehr erforderlich.
sich
2m
eine
und
Die Zuleitung zur Füll- und Entleerungsstation sollte so ausgeführt werden, dass die
Rohrleitungslänge zwischen Füll- und Entleerungsventil und letztem vorgeschaltetem
Trinkwasserabzweig nicht länger als 10 x Rohrleitungsnennweite ist, um die Gefahr von Stagnation in
der Zuleitung minimieren zu können. Kann dieser in DIN 1988-6 angegebene Grenzwert nicht
eingehalten werden oder sind die vorgeschalteten Trinkwasserverbraucher selber nicht ausreichend
groß, um eine regelmäßige Spülung der Zuleitung gewährleisten zu können, so ist die Füll- und
Entleerungsstation mit einem zusätzlichen Spülventil für die Zuleitung auszustatten.
Der Einbauort der Station selber muss frostsicher und gut belüftet sein. Er muss zudem gegen
unbefugten Zugriff geschützt sein, um die Anlagen gegen Missbrauch und Manipulation zu schützen.
Für Wartungs- und Reparaturarbeiten muss die Anlage dort gut zugänglich installiert sein.
Für den ordnungsgemäße Entleerung der Löschwasserleitung, die durch die Füll- und
Entleerungsstation gewährleistet wird, muss gemäß DIN 14462 ein Abfluss mit Mindestnennweite
DN 100 vorhanden sein. Der Anschluss der Station hat dabei über einen freien Auslauf zu erfolgen.
5.5.2
Hinweise zur Elektroinstallation
Bei der Elektroinstallation von Füll- und Entleerungsstationen ist folgendes zu beachten:
•
Die elektrischen Leitungen für Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an
Besucher und Beschäftigte müssen so ausgeführt oder durch Bauteile umkleidet werden,
dass sie bei äußerer Brandeinwirkung für eine Zeitdauer von 30 Minuten funktionsfähig
bleiben. Dieses betrifft somit die Verkabelung von optischen oder akustischen
Alarmeinrichtungen, welche an der Füll- und Entleerungsstation angeschlossen sind, oder die
Abfrage der potentialfreien Kontakte, wenn diese für eine Alarmierung genutzt werden.
(Beiblatt 1 zu DIN VDE 0108 Teil 1)
•
Sonstige elektrischen Leitungen müssen i. d. R. nicht den Vorschriften zum Funktionserhalt
von elektrischen Leitungen entsprechen. Dieses ergibt sich aus folgenden Gegebenheiten:
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o
Die Steuerung verfügt über eine integrierte Notstromversorgung mit einer
Überbrückungszeit von mind. 60 Stunden. Nach der Überbrückungszeit kommt es zu
einer Zwangsöffnung des Hauptmembranventils, wodurch die Befüllung der
Rohrleitung erfolgt.
o
Die Auslöselinien / Schleifen werden auf Drahtbruch und Kurzschluss überwacht und
jegliche Störung führen ebenfalls zum Öffnen des Hauptmembranventils.
o
Jegliche sicherheitsrelevante Störungen der Füll- und Entleerungsstation ziehen
ebenso das Öffnen der Füllarmatur nach sich.
o
Ein Spannungsausfall führt i. d. R. zum Schließen der Entleerungseinrichtungen
•
Durch die Beschichtung der Absperrarmaturen und durch den Rückflussverhinderer wird der
Potentialausgleich des Rohrleitungsnetzes unterbrochen. Ein Potentialausgleich der
Rohrleitung vor und hinter der Station hat nach den örtlichen Vorschriften zu erfolgen.
•
Steuerleitungen sollten nicht direkt neben Starkstromkabel bzw. Leitungen mit einer erhöhten
Störstrahlung verlegt werden. Eine Beeinflussung der Signalverarbeitung ist selbst bei der
Verwendung von abgeschirmten Leitungen möglich.
•
Bei vorhandener Brandmeldeanlage empfiehlt es sich, zur schnelleren Einsatzbereitschaft der
Wandhydranten neben der Grenztaster-Ansteuerung auch eine parallele Ansteuerung über
eine Brandmeldezentrale vorzusehen.
•
Sofern ein Druckknopfmelder als Notauslösung für die Station vorgesehen ist, sollte dieser in
der Nähe der Tür zum Installationsraum der Anlage angebracht werden.
Achtung!
Vorgaben durch ein Brandschutzgutachten oder bauordnungs- oder arbeitsschutzrechtlicher
Anforderungen sind generell zu berücksichtigen. Diese Vorgaben können den Einsatz von
elektrischen Leitungen mit Funktionserhalt bei Brandeinwirkung, in größerem Umfang erfordern.
Das nachfolgende Schema stellt eine typische Anlagenverkabelung dar:
Grenztaster am
Schlauchanschlussventil
Elektr. Steuerung der
Füll- u. Entleerungsstation
Versorgungsspannung
230 V AC
Auslöselinie / Schleife
auf Drahtbruch und
Kurzschluss überwacht
E30
evtl. weitere Auslöselinie
der FES-Steuerung
akustische Alarmierung
evtl. E30
Mögliche Anbindung
an eine Fernanzeige
oder an die
Gebäudeleittechnik
Mögliche Ansteuerung
von Steuerungen für
zusätzliche Entleerungen
Mögliche Ansteuerung
einer Druckerhöhungsanlage
Ventilstation
Auslösemöglichkeit
über Brandmeldezentrale
Druckknopfmelder als
Notauslösung
Abbildung 20: Verkabelungsschema FES II
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5.6 Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen „nass/trocken“
Druckerhöhungen in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ werden immer dann erforderlich, wenn der
vorhandene Betriebsdruck nicht ausreicht, um den vorgegebenen Mindestfließdruck an allen
Wandhydranten garantieren zu können.
Grundsätzlich gelten auch hier die allgemeinen brandschutztechnischen Anforderungen gemäß der
Abschnitte 1.4.7 und 1.4.8. Gerade bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ empfiehlt es sich zudem,
die Druckerhöhungsanlagen im Brandfall über die Alarmmeldung der Füll- und Entleerungsstation
direkt zuzuschalten. Die GLORIA Füll- und Entleerungsstationen verfügen hierfür über eine eigene
Schnittstelle zu GLORIA Druckerhöhungsanlagen, wobei hierüber in der Regel auch Anlagen anderer
Hersteller mit angesteuert werden können.
Am häufigsten kommt dabei eine Anlage mit unmittelbarem (direktem) Trinkwasseranschluss vor, um
den vorhandenen Vordruck nutzen zu können. Bei dieser Anschlussart muss die Füll- und
Entleerungsstation aber generell über ein Spülventil für die Zuleitung verfügen, da bedingt durch den
Aufbau, die Stichstrecke der Zuleitung den Grenzwert von 10 x Leitungsnennweite überschreitet.
Die nachfolgende Abbildung zeigt einen hierfür typischen Aufbau der Löschwasserzuleitung:
evtl. Druckminderer
Druckerhöhung
Füll- u. Entleerungsstation
mit Spülventil
Abbildung 21: unmittelbar angeschlossene FES mit Druckerhöhungsanlage
Ebenso ist aber auch der mittelbare Anschluss an das Trinkwassernetz mittels Vorbehälter mit freiem
Auslauf und anschließender Druckerhöhungsanlage möglich. Diese Anschlussart wird insbesondere
dann gewählt, wenn die Wasserversorgung nicht ausreichend ist, um die Flutung des
Rohrleitungsnetzes innerhalb von 60 Sekunden gewährleisten zu können oder wenn
Fremdeinspeisungen, wie z.B. eine Noteinspeisung für die Feuerwehr oder der Anschluss von
Schaum-Wasser-Wandhydranten vorgesehen ist.
Bei der Auslegung des Vorbehälters muss dann neben den Volumenströmen des Löscheinsatzes
auch die erforderlichen Wassermengen zur Erstbefüllung des Rohrleitungsnetzes angemessen
berücksichtigt werden (siehe Abschnitt 1.4.7). Die Auslegung des Vorbehälters nach DIN 1988-5 kann
analog des folgenden Rechenbeispiels erfolgen:
Beispielrechnung:
Volumenberechnung bei einer mittelbar angeschlossenen Löschwasseranlage „nass/trocken“:
Das erforderliche Nutzvolumen des Vorbehälters ergibt sich aus folgenden Berechnung:
Erstens aus 3% des Spitzenvolumenstroms (in m³/h) der Löschwasseranlage wie in DIN 1988-5
festgelegt. Bei einer Wandhydrantenanlage mit drei oder mehr Wandhydranten, die auf einen
Löschwasserbedarf von 100 l/min ausgelegt sind, also 540 l (siehe auch Beispielrechnung unter
Abschnitt 4.5).
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Zweitens aus dem Volumen des Rohrleitungsnetzes hinter der Füll- und Entleerungsstation, welches
im Alarmfall innerhalb von maximal 60 Sekunden zu befüllen ist.
Das ergibt bei einer beispielhaft angenommenen Rohrleitung von
80 m DN 50 (ca. 2 Liter Rohrinhalt je laufender m)
+ 60 m DN 80 (ca. 5 Liter Rohrinhalt je laufender m)
= Behältervolumen für die Erstbefüllung der Rohrleitung:
160 Liter
300 Liter
460 Liter
Der Nutzinhalt des Behälters müsste in diesem Beispiel mind. 1000 Liter (540 + 460 Liter) betragen.
5.7 Wandhydranten für Löschwasseranlagen „nass/trocken“
Zum Einsatz in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ kommen wahlweise entweder Wandhydranten mit
formstabilem Schlauch vom Typ F nach DIN 14461-1 (siehe Abschnitt 4.6) oder im Einzelfall dann
auch ein Wandhydrant mit Flachschlauch nach DIN 14461-6 (siehe Abschnitt 4.7). Wandhydranten
des Typ S nach DIN 14461-1 sind grundsätzlich ebenso wenig für Löschwasseranlagen
„nass/trocken“ vorgesehen wie Schaum-Wasser-Wandhydranten, obschon im Einzelfall auch derartige
Einrichtungen angeschlossen werden könnten.
Die Wandhydranten in Löschwasseranlagen „nass/trocken“ entsprechen im Grunde in allen Punkten
derer für Löschwasseranlagen „nass“, nur sind die Schlauchanschlussventile hier zusätzlich mit einem
so genannten Grenztaster ausgestattet, der als elektrischer Signalgeber für die Füll- und
Entleerungsstation im Falle einer Ventilbetätigung dient.
Außerdem müssen alle Wandhydranten noch mit einem zusätzlichen Hinweis auf die verzögerte
Wasserlieferung bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ versehen werden, indem unter oder neben
die Bedienungsanleitung ein Aufkleber mit zum Text „Wasser kommt nach max. 60 Sekunden“
anzubringen ist.
Abbildung 22: an einem Schlauchanschlussventil montierter Grenztaster
5.8 Automatische Entleerungseinrichtungen
Automatische Entleerungseinrichtungen werden innerhalb von Löschwasserleitungen „nass/trocken“
immer dann eingesetzt, wenn die Löschwasserleitungen nicht mit ausreichendem Gefälle zur Füll- und
Entleerungsstation verlegt werden können. Typische Anwendungsfälle sind Fallleitungen von der
Decke zu einzelnen Wandhydranten oder Versprünge innerhalb des Rohrleitungssystems, die
aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht vermeidbar.
Grundsätzlich werden zwei verschiedene Bauarten unterschieden: Die hydraulischen
Entleerungseinrichtungen, die über den in den Löschwasserleitungen vorhandenen Wasserdruck
betrieben werden, und die elektrischen Entleerungseinrichtungen, die direkt über die Füll- und
Entleerungsstation zwangsgesteuert werden.
In beiden Fällen ist jedoch immer zu beachten, dass die Entleerungen automatisch Öffnen, so dass an
den verschiedenen Installationspunkten solcher Entleerungen stets auch entsprechende
Abflussmöglichkeiten für das austretende Wasser vorhanden sein müssen.
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5.8.1
Hydraulische Entleerungseinrichtungen
Bei hydraulischen Entleerungen handelt es sich aus einer Armaturenkombination von Schmutzfänger
und Absperreinrichtung (für Wartungszwecke) mit einem federbelastetem Entleerungsventil. Die
Entleerung arbeitet somit autark ohne Stromversorgung oder sonstige direkte Ansteuerung durch die
Füll- und Entleerungsstation.
Wird im Brandfall die Löschwasserleitung befüllt, so wird durch den anstehenden Wasserdruck das
federbelastete Ventil ab einem voreingestellten Schließdruck von 0,5 bar oder 1,0 bar geschlossen,
abhängig von der Ausführung des Entleerungsventil. Genauso wird nach einem Löschangriff die
Hauptentleerung an der Füll- und Entleerungsstation geöffnet, wodurch die Hauptleitung entleert wird
und zudem der Druck im Leitungssystem abfällt. Sobald der Schließdruck der hydraulischen
Entleerung somit wieder unterschritten wird, öffnet sich das Ventil und das Restwasser wird aus der
Leitung abgelassen.
Bei hydraulischen Entleerungen mit 1,0 bar Schließdruck darf die Wassersäule, die auf der
Entleerungseinrichtung lastet max. 8 m betragen; bei 0,5 bar Schließdruck sogar nur 3 m. Werden
diese Grenzen überschritten, so ist die einwandfreie Funktion der Entleerung nicht mehr
gewährleistet, so dass die Verwendungsmöglichkeit der Entleerungen in diesem Punkt begrenzt ist.
Der Vorteil hydraulischer Entleerungseinrichtungen liegt in den niedrigen Anschaffungskosten, da
insbesondere eine Verkabelung zwischen Füll- und Entleerungsstation entfällt und keine zusätzliche
Stromversorgung erforderlich ist. Dem gegenüber ist zu beachten, dass die Entleerungen bis zum
Erreichen des Ansprechdrucks geöffnet bleiben, also auch während der Füllphase dort Wasser austritt
und die Füllzeit der Anlage damit verlängert wird. Dementsprechend ist immer ein möglichst geringer
Ansprechdruck zu verwenden. Je nach Bauobjekt kann es auch möglich sein, dass
Restwassermengen mit einer Gebäudehöhe von mehr als 8 m auf einer Entleerung liegen, so dass
die Verwendung dieser Entleerungen überhaupt nicht mehr möglich ist.
Abbildung 23: hydraulische Entleerungseinrichtung HYE
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5.8.2
Elektrische Entleerungseinrichtungen
Elektrische Entleerungseinrichtungen sind Armaturenkombinationen aus einem Schmutzfänger und
einem Kugelhahn als Absperreinrichtung zu Wartungszwecken, denen ein Magnetventil als
eigentliches Entleerungsventil nachgeschaltet ist. Die Steuerung der Entleerung erfolgt direkt
zwangsgesteuert über die Füll- und Entleerungsstation, wobei für je sechs Entleerungseinrichtungen
immer eine zusätzliche Spannungsversorgung vom Typ GSV 24-3 zusätzlich erforderlich ist.
Elektrische Entleerungseinrichtungen sind im Normalfall stets geöffnet und gewährleisten so, dass das
Leitungssystem immer entleert ist. Im Brandfall sowie auch bei Störungen werden die Magnetventile
innerhalb der Entleerungen über die Füll- und Entleerungsstation geschlossen. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Entleerungen bereits während der Füllphase geschlossen sind und somit –
anders als bei hydraulischen Entleerungen – hier kein Wasser während der Flutung austritt.
Ebenso wird nach einem Löschangriff über die Füll- und Entleerungsstation wie in DIN 14462
gefordert wieder zwangsweise geöffnet und die Löschwasserleitung somit wieder entleert. Durch
Einstellungen an der Füll- und Entleerungsstation kann dabei der Zeitpunkt, zu dem diese
zusätzlichen Entleerungen im Gebäude geöffnet werden, variiert werden. Hierdurch kann man bei
verzweigten Leitungssystemen z.B. die Hauptentleerung an der Füll- und Entleerungsstation zuerst
öffnen und so dort das Abfließen der Hauptwassermengen sicherstellen, bevor man dann
zeitverzögert die zusätzlichen Entleerungseinrichtungen im Gebäude öffnet.
Der Vorteil der elektrischen Entleerungseinrichtungen liegt also darin, dass der Schaltzustand der
Entleerung durch die Füll- und Entleerungsstation direkt gesteuert wird. Insbesondere für die Flutung
der Leitung ergeben sich dadurch Vorteile, so dass man bei kritischen Füllzeiten ausschließlich auf
elektrische Entleerungseinrichtungen zurückgreifen sollte. Nachteil ist die erforderliche Verkabelung
zwischen Füll- und Entleerungsstation, den zusätzlichen Stromversorgungen für die Entleerungen und
die Entleerung selber, wodurch die Kosten für diese Entleerungen höher sind als bei hydraulischen
Entleerungseinrichtungen.
Abbildung 25: elektrische Entleerung EA 24
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Abbildung 24: Stromversorgung GSV 24-3
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5.9 Be- und Entlüfter in Löschwasseranlagen „nass/trocken“
Bei der Steigleitung „nass – trocken“ muss die Entlüftungsleistung aller eingesetzten Be- und Entlüfter
so bemessen sein, dass die Befüllung der kpl. Rohrleitung in max. 60 Sekunden möglich ist. Auch
Stichstrecken zu Wandhydranten mit einer Länge über 2 m sind dabei jeweils mit mindestens einem
Be- und Entlüfter zu versehen, um einerseits Druckschläge durch Luftpolster zu vermeiden und
andererseits auch ein Ablassen der Luft über den Wandhydrantenschlauch zu vermeiden, was zu
einer ungleichmäßigen Wasserlieferung führen würde.
Die grundsätzliche Anzahl und die benötigte Nennweite von Belüftern mit Tropfwasserleitung ist aus
der DIN 1988-2 Tabelle 4 ersichtlich:
•
Bei Steigleitungen bis DN 50:
Belüfter mit Mindestnennweite DN 20, Tropfwasserleitung DN 25
•
Bei Steigleitungen größer DN 50:
Belüfter mit Mindestnennweite DN 32, Tropfwasserleitung DN 25
Beispielhafte Abbildungen von Be- und Entlüftern nach DIN 14463-3:
Abbildung 26 – GLORIA BEV 25
Entlüftungsmenge 1.000 l/min
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Abbildung 27 - GLORIA BEG 50
Entlüftungsmenge 3.000 l/min
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6 Verzeichnis der wichtigsten Normen
DIN 1988
Teil 3
Teil 4
Teil 5
Teil 6
Teil 8
Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI)
„Ermittlung von Rohrdurchmessern“
„Schutz des Trinkwassers; Erhaltung der Trinkwassergüte“
„Druckerhöhung und Druckminderung“
„Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“
„Betrieb der Anlagen“
DIN 14461
Teil 1
Teil 2
Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
„Wandhydranten mit formstabilem Schlauch“
„Einspeiseeinrichtungen und Entnahmeeinrichtungen für
Steigleitungen trocken“
„Schlauchanschlussventile PN 16“
„Einspeisearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen“
„Entnahmearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen“
„Schrankmaße und Einbau von Wandhydranten mit Flachschlauch
nach DIN EN 671-2“
Teil 3
Teil 4
Teil 5
Teil 6
DIN 14462
Löschwassereinrichtungen – „Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen“
DIN 14463
Teil 1
Teil 2
Löschwasseranlagen – Fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen
„Füll- und Entleerungsstationen für Wandhydranten“
„Füll- und Entleerungsstationen für Wasserlöschanlagen mit leerem
oder drucklosem Rohrnetz – Anforderungen und Prüfverfahren“
„Be- und Entlüftungsventile für Löschwasserleitungen nass/trocken
und trocken“
Teil 3
DIN 14811
Teil 1
Teil 2
Druckschläuche
„Anforderungen, Prüfung, Behandlung“
„Ermittlung des Druckverlustes“
DIN EN 671
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten
„Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch“
„Wandhydranten mit Flachschlauch“
„Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch
und Wandhydranten mit Flachschlauch“
DIN EN 694
Feuerwehrschläuche – Formstabile Schläuche für Wandhydranten
DIN EN 1717
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in TrinkwasserInstallationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen
durch Rückfließen
DIN EN 14540
Feuerlöschschläuche - Flachschläuche für Wandhydranten
DIN EN 15182
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Strahlrohre für die Brandbekämpfung
„allgemeine Anforderungen“
„Hohlstrahlrohre PN 16“
„Strahlrohre mit Vollstrahl und/oder einem unveränderlichen
Sprühstrahlwinkel PN 16“
DIN VDE 0132
Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen
DVGW Arbeitsblatt W 405
Technische Regeln des DVGW;
Wasserversorgung, Rohrnetz/Löschwasser – „Bereitstellung
von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“
BGR 133
Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
BGV A8
Unfallverhütungsvorschrift: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
am Arbeitsplatz“
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