Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 FKT-Fachtagung Schkopau 25. März 2010 1 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Fachvortrag „ Energieeinsparverordnung 2009 und ihre Auswirkung“ Referent: Alexander Preuße Prokurist Als FBL Facility Management / Energiemanagement und Softwareentwicklung für decon Deutsche Energie-Consult GmbH, Dresden tätig (seit 2003) decon Deutsche Energie-Consult GmbH Hauptsitz Dresden Reichenbachstraße 55 01069 Dresden Tel.: 0351 4666 296 www.decon-dresden.de 2 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Gliederung Vortrag Kurze Vorstellung decon Deutsche Energie-Consult GmbH 1. Einführung zur EnEV 2009 2. Wesentliche Änderungen der EnEV 2009 3. Energieausweise 4. Die DIN V 18599 5. Beispielprojekt für EnEV, DIN 18599 und Epass 3 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 decon Deutsche Energie-Consult GmbH Dresden/Berlin Leistungsangebote: Alle HOAI-Leistungen E-Werk Berlin Biotechnologiezentrum Tübingen Krausenstraße – BBR Berlin Leistungsbereiche: Technische Gebäudeausrüstung Bundeswehrküche BAM Haus 30 – BBR Berlin Technikcontrolling Bauherrenvertretung in der Projektsteuerung Technik Infrastruktur/Komplexe Erschließung Mensa TH Zittau Facility Management Betreiberkonzept/Wartungs- und Instandhaltungsmanagement UKD Haus 31 - Apotheke Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Ergänzende Leistungsbilder Baufeldfreimachung Neubau eines DiagnostischInternistisch-Neurologischen Zentrums (DINZ) und Sanierung Haus 19 SKH Arnsdorf Brandschutzertüchtigung Kaufhof Düsseldorf BAM / BBR Berlin TLG Energetische Optimierung Energetische Untersuchung zur Betriebsoptimierung BAM H 30 Energieeinsparkonzept Liegenschaft BAM Berlin mit 32 Gebäuden Bauen im Bestand Justizzentrum Magdeburg BAM / BBR Berlin TLG Bauen im laufenden Betrieb Ministerialgebäude SMI, Dresden Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt JAZ Berlin Betreiberkonzept Landeskriminalamt Sachsen UKD Dresden TLG Datenmanagement /Bestandserfassung Universitätsklinikum Dresden Stesad Dresden BBR / BAM Berlin Instandhaltungsmanagement Webbasierte Software CAFM Geschäftshaus Wilsdruffer Straße DREWAG Dresden FUEST - Unternehemensgruppe DREWAG Stadtwerke Dresden NORD FM Hannover FUEST –Unternehmensgruppe Beckum Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 1. Einführung zur EnEV 2009 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Was regelt die EnEV? Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau) Energetische Mindestanforderungen für Neubauten Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl-und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung Energetische Inspektion von Klimaanlagen Ordnungswidrigkeiten EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Die Energieeinsparverordnung 2007 – Wesentliche Regelungen - seit 01.10.2007 gültig Anforderungsniveau bei Neubau und Sanierung nahezu unverändert im Vergleich zur EnEV 2002 Einführung der DIN V 18599 zur Bewertung von NWG Einführung Referenzgebäudeverfahren für NWG Mindestanforderungen und Inspektionsverpflichtungen an die Anlagentechnik von NWG Energieausweise für Bestandsgebäude. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 2. Wesentliche Änderungen der EnEV 2009 Verschärfungen der Anforderungen an Neubauten und bei Sanierung NWG 1. Jahresprimärenergiebedarf 30% Verschärfung gegenüber EnEV 07 2. Anforderungen an Wärmedämmung (Außenbauteile) 15 % Verschärfung gegenüber EnEV 07 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 EnEV 2009 - Regelungen Anforderungen und Berechnungsverfahren Referenzgebäude-Verfahren für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Referenzgebäude: bezüglich der Geometrie, Gebäudenutzfläche, Orientierung und des Umfanges der technischen Ausstattung ist das Referenzgebäude identisch mit dem geplanten Gebäude Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs mit Referenzwerten nach EnEV 09 bei Neubau Bestand: Nachweisführung bei umfassender Sanierung oder bei Änderung von mehr als 10% einer Bauteilfläche: A) im Referenzgebäudeverfahren mit 40%-igem Zuschlag oder B) im Bauteilverfahren nach Anlage 3 EnEV Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Nachrüstverpflichtungen aus EnEV 2007 Bestehende Nachrüstverpflichtungen im Bestand: Betrieb von Öl-und Gasheizkesseln von vor 1978 ist nicht gestattet Ausnahme: Niedertemperatur-und Brennwertkessel sowie Heizungsanlagen mit Nennleistung weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Pflicht zur Dämmung von Heizungs-und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen besteht fort. Geänderte Nachrüstverpflichtungen aus EnEV 2009 Verschärfung der Nachrüstverpflichtungen im Bestand: Dämmung der obersten, nicht begehbaren, aber zugänglichen Geschossdecken: U-Wert 0,24 W/m²K (bisher 0,30 W/m²K) Ausdehnung dieser Pflicht zur Dämmung auch auf begehbare oberste Geschoßdecken ab 2012 Wichtig: Diese Regelung gilt nur bei bisher ungedämmten Geschossdecken, alternativ ist die Dämmung des darüber liegenden, bisher ungedämmten Dach möglich. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 1. Einführung zur EneV 2009 Historie bis zur EnEV 2009 01.11.1977:Inkrafttreten Wärmeschutzverordnung 1977 01.01.1984:Inkrafttreten WSchV 1984 11.01.1995:Inkrafttreten WSchV 1995 04.05.1998:Heizungsanlagenverordnung 01.02.2002: Inkrafttreten der EnEV 2002 01.12 2002: Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 18.11.2004: Novelle: EnEV 2004, Anpassung an den Stand der Technik 01.02.2007: DIN V 18599 energetische Bewertung von Gebäuden 01.10.2007:Inkrafttreten der EnEV 2007 01.02.2009 Novelle der europäischen Richtlinie 01.10.2009:Inkrafttreten der EnEV 2009 ……. EnEV 2012 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Geänderte Nachrüstverpflichtungen aus EnEV 2009 Ausweitung der Nachrüstverpflichtungen bei Klimaanlagen und RLT-Anlagen auf Bestandsanlagen: - Klimaanlagen mit Kältebedarf von mehr als 12 kW - RLT-Anlagen mit Zuluft-Volumenstrom ≥ 4.000 cbm/h Bisher: Beim Einbau von Anlagen und Erneuerung von Zentralgeräten sind diese mit Regelungseinrichtungen zur Be-und Entfeuchtung auszustatten. Neu: Ausweitung der Nachrüstverpflichtung auf Bestandsanlagen. Frist zur Nachrüstung: innerhalb von 6 Monaten nach durchgeführter, verpflichtender Inspektion Austauschpflicht für alte Nachtspeicherheizungen - Verpflichtung gilt für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten bzw. für Nichtwohngebäudemit mehr als 500 m² beheizter Nutzfläche Außerbetriebnahme von mind. 30 Jahre alten Heizungen bis 2019 - Geräte, die nach 1990 eingebaut worden sind, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 § 12 der EnEV – Energetische Inspektion von Klimaanlagen „Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen im Sinne des Absatzes 5 durchführen zu lassen.“ Fristen: - erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme - bei bereits bestehenden Anlagen innerhalb von: - wiederkehrende Prüfung der Anlage alle 10 Jahre 4 bis zu 12 Jahre alten Anlagen 6 Jahren (2003-1996) mehr als 12 Jahre alten Anlagen 4 Jahren (1996-1988) mehr als 20 Jahre alten Anlagen 2 Jahren (vor 1988) bezogen auf 01.10.2007 -Die EnEV 2009 umfasst nur Anlagen nach DIN EN 13779 (THM – C3 – C5) Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 §11 Absatz 3 EnEV „Aufrechterhaltung der energetischen Qualität“ Der Status-Report 5 vom FGK (Fachinstitut Gebäude – Klima)spricht sich in seiner Auslegung auch für die Inspektion von Lüftungsanlagen (Definiert nach DIN EN 13779; THM – C0 – C2) aus. Für diese Anlagen greift im Moment nur der §11 Absatz 3 der aktuell gültigen EnEV. Hier wird gefordert: „Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.“ FGK Status-Reporte - Nummer 5 „Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen“ - Nummer 6 „Energetische Inspektion von Kälteanlagen zur Klimatisierung“. Diese Leitlinien beschreiben Inspektionsverfahren, die nahe an den Berechnungsgrundlagen der EnEV und, der DIN V 18599 liegen. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Das betrifft 1. Anlagen mit Lüftungsfunktion (Lüftungs-/Klimaanlagen gemäß vorgenannter Tabelle 2. Anlagen zur Raumkühlung ohne Lüftungsfunktion (wie stille Kühlung, Umluft- oder SekundärluftRaumklimageräte), wenn die thermische Kälteleistung des mechanischen Kälteerzeugers 12 kW überschreitet. Die Durchführung einer energetischen Inspektion nach EnEV sollte auf auf Basis der DIN EN 15240 erfolgen (Checkliste in Anhang E und F Auszug Anhang E Auszug Anhang F Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 § 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom … von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er 1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und 2. vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. … Stärkung des Vollzugs der EnEV Überprüfung Nachrüstverpflichtungen (Austausch alter Heizkessel, Dämmung der Verteilleitungen) durch Bezirksschornsteinfegermeister Einführung von Unternehmererklärungen bei Änderung von bestehenden Gebäuden und Anlagen Einführung neuer Ordnungswidrigkeiten: - Errichtungvon Wohn-und Nichtwohngebäuden sowie Änderungen an Gebäuden entgegen den Anforderungen der EnEV - Falsche oder zu spät bzw. nicht erstellte Unternehmererklärungen - Bereitstellung von Daten(Eigentümer) und Verwendung von Daten (Aussteller) für Energieausweise, die nicht den EnEV-Anforderungen genügen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 EnEV 2009 - Wirtschaftlichkeitsgebot Verschärfung der energetischen Anforderungen im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit • Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 5 Abs. 1 EnEG) „Die ... Anforderungen müssen ... für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.“ • Speziell für Nachrüstung und Außerbetriebnahme § 4 Abs. 3 EnEG: - wesentliche Verminderung der Energieverluste - Erwirtschaftung innerhalb angemessener Fristen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 3. Energieausweise Bei den Regelungen in der EnEV wird zwischen Nicht-Wohngebäuden (darunter fallen Krankenhäuser) und Wohngebäuden (darunter fallen z. B. auch Alten(pflege)heime und Schwesternwohnheime) unterschieden. Energieausweise können wahlweise ausgestellt werden auf Basis: des berechneten Energiebedarfsnach DIN V 18599 (Bedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchsnach den Regeln zur EnEV (Verbrauchsausweis) Verbrauchsausweis Vorteil: Schnelle und kosteneffiziente Erstellung von Aushängen bei guter Datenlage möglich. „Screening“ großer Gebäudebestände zur Identifizierung von „größten Verschwendern“ –Prioritäten setzen kann erster Schritt vor Detailanalyse mit Bedarfsberechnung sein Nachteil: Kostengünstige Erstellung ist nur bei sehr guter Verbrauchsdokumentation Eine Beurteilung einzelner Komponenten ist nicht möglich, da das Gebäude als „Summe“ bewertet wird. Obligatorische Modernisierungstipps erfordern auch beim Verbrauchsausweis eine Gebäudeanalyse Quelle: DENA Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Bedarfsausweis - Energetische Bewertung aus Verbrauchsdaten -Art des Gebäudes (Wohn-oder Nichtwohngebäude) -Typ des Gebäudes (nach BWZK oder Alternativen) -Energiebezugsfläche (Netto-oder Bruttogrundfläche) -Leerstände im Betrachtungszeitraum (in %) -Baujahr der Heizung -Art der Heizung (z. B. Niedertemperatur-, Brennwertkessel), evtl. Heizungserneuerungen -sonstige Technik (Lüftungsanlagen, Klimaanlagen) -Brennstoff der Heizung (z. B. Öl, Gas, Holz, Fernwärme, Strom, -Verbrauchsabrechnungen für Heizung für mind. 3 aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (Energieanteil Warmwasser enthalten) -Verbrauchsabrechnungen für Strom für mind. 3 aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume(Energieanteil Heizung Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung, Kühlung,) Für ein Krankenhaus mit 300 bis 400 Betten sind die Energieverbrauchsdaten i. d. R. ohne größeren zeitlichen Aufwand zu ermitteln. Energieverbrauchsausweise werden bereits ab ca. 1.000 € angeboten. Quelle: Empfehlung Krankenhausgesellschaft NRW Quelle: DENA Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Bedarfsausweis Vorteil: Detaillierte Abbildung des Gebäudes in allen Komponenten Schwachstellen werden identifiziert Modernisierungsempfehlungen sind gut zu erarbeiten und zu quantifizieren Gute Grundlage für weitere Sanierungsplanung und Variantenberechnung Nachteil: Mehrzahl der Nichtwohngebäude ist komplex (Nutzung und Gebäudetechnik) Aufwand ist tlw. sehr hoch erfordern auch beim Verbrauchsausweis eine Gebäudeanalyse Für ein Krankenhaus mit 300 bis 400 Betten muss für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises abhängig von Bausubstanz und Alter des Hauses mit Kosten von ca. 10.000 € gerechnet werden. Quelle: Empfehlung Krankenhausgesellschaft NRW Am Ende zählt nicht der Ausweis, sondern die eingesparten Energiemengen Ein Erfolgsfaktor bei der Umsetzung scheint der Fokus auf die Optimierungsempfehlungen zu sein. Nur wenn die Aussteller ausreichend qualifiziert sind, die Ausweise eine detaillierte Analyse des Gebäudes enthalten und die Empfehlungen hinsichtlich Energieeinsparung und Kosten bewertet sind, kann von den Energieausweisen ein hoher Einfluss auf den zukünftigen Energieverbrauch erwartet werden. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Vergleich von Einzelkriterien für Energieausweise in Europa Qualitätssicherung der Energieausweise Die Berechnung von Energieeinsparung und Kosten Quelle: ennovatis Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Honorar Quelle: BayernEnergie e.V. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 4. DIN 18599 – Berechnungsmethode Die DIN 18599 stellt ein Verfahren zur Durchführung der Gesamtenergiebilanz von Gebäuden bereit Die Vorgehensweise der Bilanzierung ist geeignet für: ⎯ eine Energiebedarfsbilanzierung von Gebäuden mit teilweise festgelegten Randbedingungen ⎯ eine allgemeine, ingenieurmäßige Energiebedarfsbilanzierung von Gebäuden mit frei wählbaren Randbedingungen, z. B. mit dem Ziel des Abgleichs zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch (Bedarfsverbrauchsabgleich). Die Bilanzierung umfasst Energieaufwendungen für ⎯ die Heizung ⎯ die Lüftung ⎯ die Klimatisierung (einschließlich Kühlung und Befeuchtung) ⎯ die Trinkwarmwasserversorgung ⎯ die Beleuchtung von Gebäuden einschließlich der Stromaufwendungen (Hilfsenergien), die unmittelbar mit der Energieversorgung zusammenhängen. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 1.3 EnEV 2009 und DIN 18599 – Berechnungsmethode Gesamtbilanz Teil 1 Randbeding. Teil 10 RLT und Kälte Teil 7 Wohng.lüftungTeil 6 Nutzenergie RLT Teil 3 Trinkwarmwasser Teil 8 Raumbilanz Teil 2 Beleuchtung Teil 4 Heizung Teil 5 BHKW Teil 9 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 5. Beispielprojekt für EnEV, DIN 18599 und Energiepass Hauptstelle Gesamtanzahl der Häuser: 38 davon im Vertrag : Gesamt BGF: ca. 25 (~66 %) 92.000 m² davon im Vertrag: ca. 75.000 m² (~81%) Zweigstelle Gesamtanzahl der Häuser: 7 davon im Vertrag: Gesamt BGF: ca. 7 (100 %) 17.500 m² davon im Vertrag: ca. 17.500 m² (100 %) Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Bestandserfassung Informationen und Flächenangaben Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Bestandserfassung Darstellung Grundrisse Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Bestandserfassung Opake und transparente Bauteile nach Fassade Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Energieeinsparkonzeption U- Wert- Berechnung Bauteil Fenster Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Energieeinsparkonzeption Zusammenfassung der U- Werte nach Bauteilen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Energieeinsparkonzeption Grafische Darstellung der U- Werte nach Bauteilen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Energieeinsparkonzeption Zustandsbewertung nach Bauteilen / Sanierungsvarianten Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Energieeinsparkonzeption Kosten der Sanierungsvarianten 1 und 2 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Kurzzusammenfassung Energiedaten Gebäude Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Energetische Auswertung nach EnEV mit Modernisierungsvarianten Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Anlagenerfassung / Anlagenkataster Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Anlagenerfassung / Anlagenkataster – Beispiel RLT - Anlagen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Technische Zustandsbewertung im Detail Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Technische Zustandsbewertung EnEV - Anlagen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Technische Zustandsbewertung EnEV - Anlagen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Technische Zustandsbewertung EnEV - Anlagen Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Zonierung Vor der energetischen Bilanzierung wurde das Gebäude in Zonen unterteilt. Dabei wurden jeweils jene Bereiche eines Gebäudes zu einer Zone zusammengefasst, die durch gleiche Nutzung gekennzeichnet sind und keine bedeutenden Unterschiede hinsichtlich der Art der Konditionierung und anderer Zonenkriterien aufweisen. Die Zone ist somit die grundlegende räumliche Berechnungseinheit für die Energiebilanzierung. Der Energiebedarf des Gebäudes ergibt sich folglich aus der Summe des Energiebedarfs aller Zonen. Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Beispiel Zonierung in Grundriss Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Systembeschreibung und Programmeingaben für EnEV- Nachweis Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. Regionalgruppe Sachsen-Anhalt - 25. März 2010 Vergleich Bestand und Modernisierungsvarianten nach EnEV