Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung

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Gemeinde Oberhaching
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis
im Sondergebiet Sportschule
Begründung
Fassungsdatum:
07.02.2017
Auftraggeber:
Gemeinde Oberhaching
Alpenstraße 11
82041 Oberhaching
Vorhabenträger:
Bayerischer Tennisverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Planfertiger:
Kaiser-Wilhelm-Str. 13, 82319 Starnberg
Tel. 08151-97999-3; Fax –97999-49
E-mail: [email protected]
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Christian Ufer,
Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
Dipl.-Ing. Ursula Reiser, Landschaftsarchitektin
Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule
Begründung, Stand: 07.02.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Anlass und Ziel der Planung ............................................................................... 2
2.
Lage und Beschreibung des Planungsgebiets..................................................... 2
2.1
Lage des Planungsgebietes .............................................................................. 2
2.2
Nutzungen und Gebäudebestand ...................................................................... 3
2.3
Verkehrliche Anbindung .................................................................................. 4
3.
Planungsrechtliche Grundlagen ......................................................................... 4
3.1
Regional- und Landesplanung .......................................................................... 4
3.2
Rechtswirksamer Flächennutzungsplan ............................................................. 5
3.3
Rechtsverbindliche Bebauungspläne ................................................................. 5
3.4
Fachgesetze und berührte Fachplanungen ......................................................... 5
4.
Städtebauliches Konzept ................................................................................... 6
4.1
Städtebau und Grünordnung ........................................................................... 6
4.2
Verkehrliche Erschließung ............................................................................... 6
4.3
Technische Ver- und Entsorgung ...................................................................... 6
4.4
Feuerwehr ..................................................................................................... 7
5.
Erläuterung der Festsetzungen und Hinweise .................................................... 7
5.1
Bauliche Festsetzungen ................................................................................... 7
5.2
Grünordnerische Festsetzungen ...................................................................... 10
5.3
Hinweise und nachrichtliche Übernahme .......................................................... 11
6.
Wesentliche Auswirkungen .............................................................................. 12
6.1
Bodenordnung .............................................................................................. 12
6.2
Bauflächenbilanz ........................................................................................... 12
6.3
Vorhaben- und Erschließungsplan.................................................................... 12
7.
Umweltbericht (entfällt) .................................................................................. 13
7.1
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ............. 13
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17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung
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Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule
Begründung, Stand: 07.02.2017
1. Anlass und Ziel der Planung
Der Bayerische Tennis-Verband e.V. (BTV) hat seit 1994 sein Landesleistungszentrum in
Oberhaching, in unmittelbarer Nachbarschaft der Sportschule. Als Landes- und Bundesstützpunkt ist es Ausbildungsstätte für Tennistrainer, Zentrum der Nachwuchsarbeit und Heimat
der aktuell besten deutschen Tennisspieler. Seit dem Schuljahr 2009/2010 wurde auch ein
Internat für die besten bayerischen Tennisspieler zwischen 13 und 18 Jahren eingerichtet.
Dieses hat bereits 2011 seine Kapazitätsgrenze von 20 Schülern erreicht, mit der Folge, dass
die bestehenden Anlagen nicht mehr ausreichen. Um optimale Trainingsbedingungen zu
ermöglichen, wird daher von Seiten des BTV eine Erweiterung des bestehenden Leistungszentrums beabsichtigt.
Der Gemeinderat Oberhaching hatte bereits am 03.07.2012 dem Antrag des Bayerischen
Tennisverbandes zugestimmt, für die Erweiterung des Tennis-Landesleistungszentrums
südlich „Im Loh“ und westlich der bestehenden Anlagen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Gemäß damaligem Plankonzept sollten die bestehenden Anlagen nach
Westen um eine weitere Zwei-Feld-Tennishalle, eine Sporthalle mit angrenzendem Kleinspielfeld sowie zwei Freiplätze erweitert werden. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2013 ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der BTV konnte das Bauvorhaben noch nicht realisieren, da er zunächst keine Fördermittel aus der Sportförderung erhalten
hat.
In der Folgezeit haben sich die BTV-internen Anforderungen geändert, so dass sich zwischenzeitlich Planänderungen sowie der Bedarf für ein neues Verwaltungsgebäude ergeben haben.
Der BTV möchte nunmehr auch seinen Verwaltungssitz von den derzeitigen Räumen in
München vollständig nach Oberhaching verlegen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2016 eine
Planung für ein neues Verwaltungsgebäude mit Besprechungsräumen und einer Physiotherapie- und Arztpraxis erarbeitet, das südöstlich an das bisherige Gebäude anschließen soll. Des
Weiteren haben sich dadurch auch Änderungen am bisherigen Erweiterungskonzept auf der
Westseite ergeben. Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie Bestandteil
desselben wird der Vorhaben- und Erschließungsplan des Architekturbüros Brückner vom
24.01.2017 in 4 Plänen (DIN A3, : Lageplan / Dachaufsicht; Grundrisse Planung West Sportbereiche; Grundrisse Planung Ost -Verwaltung; Ansichten Gesamtplanung).
Zur Schaffung des nunmehr erforderlichen Baurechtes für die geplante Erweiterung wird
hiermit für den westlichen sowie den östlichen Bereich des Leistungszentrums ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis“ im Sondergebiet
Sportschule Oberhaching aufgestellt, der den bisherigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan
vollständig ersetzt sowie in Teilen auch den bisherigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992.
Das Verfahren für den westlichen Teilbereich wird gem. § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt, da durch die Änderung des bisherigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Das Verfahren für den östlichen
Teilbereich entspricht den Vorgaben gem. § 13 a BauGB, da sich dieser Bereich innerhalb des
Siedlungszusammenhangs befindet und die künftigen zulässigen Grundflächen die Vorgaben
des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 in keiner Weise erreichen. Insgesamt kann die vorhabenbezogene
Bebauungsplanung gem. § 13 und 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen. Gemäß
§13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wurde bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
2. Lage und Beschreibung des Planungsgebiets
2.1
Lage des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet liegt im westlichen Teil der Sportschule Oberhaching im Ortsteil Furth (s.
Abb. 1). Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst insgesamt
ca. 11.482 m². Davon sind ca. 10.211 m² in zwei Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 1197 im
Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst, hiervon nimmt die westliche Teilfläche ca. 7.303
m² ein, die östliche ca. 2.908 m². Bei der östlichen Teilfläche sind 234 m² des vorhandenen
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Straßenraumes - dem Bestand entsprechend Straßenbegleitgrün - einbezogen, dort wird die
neue Zufahrt zu einem Teil der erforderlichen Stellplätze errichtet. Zusätzlich werden ca.
1.038 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 1261 in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Das Gebiet liegt in der südlichen Münchner Schotterebene auf ca. 582 bis 583 m ü. NN. Die
Kreisstraße M 11 verläuft südlich des Gebiets von der A995 im Osten Richtung Grünwald. Mit
dem S-Bahnhof Furth in ca. 0,4 km Entfernung hat die Sportschule Anschluss an das Schienennetz des Großraums München.
Das Landschaftsbild wird hier durch die großen Forste und deren Rodungsinseln um die Orte
bestimmt. Die Siedlungsflächen nehmen einen Großteil der Offenlandflächen ein.
2.2
Nutzungen und Gebäudebestand
Das Landesleistungszentrum Tennis auf Fl.Nr. 1197 ist bisher mit zwei Tennis-Hallen (Zweiund Drei-Feldhalle) und dem Zentralgebäude mit Büros und Appartements bebaut, die durch
einen Zwischenbau mit Flachdach miteinander verbunden sind. Östlich und südlich der Gebäude liegen insgesamt fünf Freiplätze. Im südwestlichen Eck besteht noch ein Kleinspielfeld
(Hartplatz).
Abb. 1: Ausschnitt aus topographischen Karte mit Planungsgebiet (rot umrandet)
Die Freiplätze liegen gegenüber dem angrenzenden Gelände um ca. 1,5 bis 2 m eingetieft.
Das Hauptgebäude verfügt über zwei Vollgeschosse mit Satteldach mit einer Firsthöhe von
10,10 m, die Tennishallen über Satteldächer mit einer zulässigen Firsthöhe von 8,5 m und
zulässigen Traufhöhe von 4,5 m.
Der Geltungsbereich umfasst nunmehr neben den Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Jahr 2013 zusätzlich noch den Bereich der nordöstlichen Tennisplätze
mit Umgriff im Norden, Osten und Süden. Im westlichen Teilbereich befinden sich derzeit der
Hartplatz im Süden, die Flächen nördlich bzw. westlich der Tennishallen, die bisherige Orts3
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randeingrünung sowie noch landwirtschaftlich genutzte Grünflächen. Im Südteil, zum Hartplatz hin, befindet sich dabei eine ca. 0,8 m hohe Abgrabungsböschung sowie eine ca. 1,1 m
hohe Stützmauer, um den Geländesprung zwischen dem tiefer liegenden Hartplatz aufzufangen.
Im östlichen Teilbereich des Planungsumgriffs befinden sich zwei Tennisplätze sowie östlich
anschließend eine begrünte und mit einzelnen Bäumen bepflanzte Böschungsfläche zur
Straße „Im Loh“. Nördlich des östlichsten Tennisplatzes und östlich des vorhandenen Gebäudes ist der mit kleinen Grünflächen eingefasste, bisherige Hauptzugang zum Leistungszentrum. Im Süden liegt eine Wiesenböschung ohne wesentlichen Baumbestand.
2.3
Verkehrliche Anbindung
Das Landesleistungszentrum Tennis ist über die Straße „Im Loh“ an die Kreisstraße M 11
angebunden. Der S-Bahn-Haltepunkt Furth an der Strecke Sauerlach – München Ost ist
fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Gleichzeitig bestehen örtliche Rad- und Fußwegverbindungen in den Ort sowie auch in die Nachbargemeinden.
3. Planungsrechtliche Grundlagen
3.1
Regional- und Landesplanung
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Die Gemeinde Oberhaching ist als Siedlungsschwerpunkt im Stadt- und Umlandbereiches des
Verdichtungsraumes München bestimmt. Siedlungsschwerpunkte sollen zentralörtliche Versorgungsaufgaben in allen Stadt und Umlandbereichen übernehmen und zu einer Ordnung
der Siedlungsentwicklung beitragen (A II 2.2.1.1 (Z)).
Entsprechend den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms kommen als Standorte für
Spezialsportanlagen und andere Sportanlagen mit überörtlicher Bedeutung, zu denen das
Tennis-Leistungszentrum zu zählen ist, besonders die Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte in Betracht (B III 6.3 (G)).
Regionalplan München – 14 (2002)
Der Regionalplan bestimmt für zentrale
Orte, dass eine Siedlungsentwicklung auch
über den Eigenbedarf hinaus erfolgen kann
(RP B II Z 2.2). Für das Siedlungsgebiet
Oberhaching sind Bereiche ausgewiesen, die
für die Siedlungsentwicklung besonders in
Betracht kommen (RP B II Z 2.3). Dabei soll
die Entwicklung neuer Siedlungseinheiten an
die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV gebunden
sein und bevorzugt an Haltepunkten des
schienengebundenen Personennahverkehrs
stattfinden. (RP B II Z 3.1 und 3.2).
Zur Siedlungsstruktur ist für die Gemeinde
Oberhaching dem Regionalplan folgendes zu
entnehmen:
Im
Stadt-Umlandbereich
München soll auf Grundlage der bestehenden Siedlungsstruktur eine Verdichtung und
Abrundung der Siedlungsgebiete erfolgen
(RP B II G 4.1.1) Nördlich von Oberhaching
ist der Bereich bis zum um die Sportschule
herum verlaufenden Fuß- und Radweg als
Bereich ausgewiesen, der für die Siedlungs-
Abb. 2: Auszug aus dem Regionalplan, Karte 2
Siedlung und Versorgung, Stand 2007: blauer
Kreis: Planungsgebiet; rote Schraffur: Bereiche, die
für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht
kommen
4
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entwicklung besonders in Betracht kommt. Die Flächen des Landesleitungszentrums Tennis
liegen auch mit der geplanten Erweiterung in diesem Bereich.
Dabei soll die charakteristische Siedlungsstruktur der Rodungsinseln im Süden und Osten von
München erhalten werden. Eine Siedlungsentwicklung ist möglich, soweit die charakteristische Siedlungsstruktur nicht entgegensteht (RP B II Z 4.1.3). Hangkanten, Steilhänge,
Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden (RP B II Z 4.1.5).
3.2
Rechtswirksamer Flächennutzungsplan
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Gemeinde trat a. 11.07.2006 in Kraft und hat
bisher 5 Änderungen erfahren, von denen die 4. Änderung nicht abgeschlossen wurde. Im
ursprünglichen Flächennutzungsplan war der östliche Erweiterungsbereich bereits als Sondergebiet Sportschule dargestellt, der übrige Bereich als Fläche für die Landwirtschaft. Mit der im
Jahr 2013 erfolgten 5. Flächennutzungsplanänderung wurde das Sondergebiet Sportschule
um ca. 0,3 ha nach Westen erweitert, so dass die durch die Bebauungsplanung ermöglichte
Bebauung ausschließlich auf Flächen erfolgt, die als Sondergebiet dargestellt sind. Lediglich
im Nordwesten befinden sich ca. 115 m² der geplanten Feuerwehrzufahrt bzw. des nordwestlichsten Stellplatzes am Rand außerhalb der Sondergebietsfläche. Die Bebauungsplanung
trägt insgesamt dem Entwicklungsgebot Rechnung.
Abb. 3: Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006
3.3
Abb. 4: 5. Änderung des Flächennutzungsplans
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Für die Sportschule existiert ein Bebauungsplan vom 22.12.1992, der neben Art und Maß der
baulichen Nutzung für Sportschule und Tennisleistungszentrum u.a. begleitende öffentliche
und private Grünflächen, Außensportanlagen, Gehölze zur Eingrünung und Stellplätze festsetzt.
Zur Schaffung des im Jahr 2012 beantragten Baurechtes wurde für den Bereich des westlichen Leistungszentrums ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Fassungsdatum vom
03.05.2013 als Satzung beschlossen. Dieser wird mit dem westlichen Teil des hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis“
vollständig ersetzt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan (2017) ersetzt in seinem
Geltungsbereich im Ostteil auch den Bebauungsplan aus dem Jahr 1992.
3.4
Fachgesetze und berührte Fachplanungen
Nördlich der Sportschule Oberhaching beginnt mit dem Waldrand das Landschaftsschutzgebiet „Perlacher und Grünwalder Forst einschließlich des Gleißentales“. Der Perlacher Forst ist
5
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hier gleichzeitig als Bannwald ausgewiesen. Diese Flächen werden durch die Bebauungsplanung jedoch nicht berührt.
Weitere Schutzgebiete wie FFH- oder Vogelschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete oder
Überschwemmungsgebiete sind im Umfeld nicht vorhanden.
4. Städtebauliches Konzept
4.1
Städtebau und Grünordnung
Der städtebauliche Entwurf geht von einer kompakten Entwicklung der Anlage aus. Damit
wird dem in § 1a Abs. 2 BauGB festgelegten Gebots des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden entsprochen und eine Zersiedelung der Landschaft vermieden. Die geplante Erweiterung orientiert sich wie der Bestand an der nördlichen Zufahrtsstraße und ergänzt die bestehenden Baukörper im Osten sowie auch nach Westen. Die Wandhöhen entsprechen den
Bestandsgebäuden bzw. bleiben geringfügig darunter. Die Dachneigungen werden bei der
neuen Tennishalle in Anlehnung an die angrenzenden Gebäude ausgeführt. Das Verwaltungsgebäude sowie die Kleinsporthalle werden als deutliche Absetzung mit einem Flachdach
versehen, die geplanten Appartements im 1. OG im südwestlichen Baukörper auch mit einem
Pultdach. Dies entspricht auch dem bereits vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aus dem Jahr 2013.
Im Westen wird dem bisherigen Bestand entsprechend ein 5 bis 8 m breiter Streifen als
Ortsrandeingrünung angelegt, um den Übergang zwischen den Gebäuden und der freien
Landschaft abzupuffern. Dieser wird auch im Süden entlang der Kreisstraße ergänzt. Insgesamt wird die Ortsrandeingrünung mit den Neupflanzungen somit um 30 bis max. 50 m nach
Westen „verschoben“.
4.2
Verkehrliche Erschließung
Die Anfahrt ist wie bisher über den vorhandenen Stellplatzbereich an der Straße „Im Loh“
sowie fußläufig und für Radfahrer von Osten, Westen und Norden her möglich. Der Zugang zu
den neuen Gebäuden erfolgt weiter vorrangig über den Haupteingang, der künftig im Zwischenbau zwischen bisherigem Verwaltungsgebäude und im Südosten neu geplantem Gebäude von Norden her erreichbar ist. Zusätzlich ist ein Zugang von Norden zwischen den beiden
Zwei-Feld-Hallen möglich. Die Kleinsporthalle mit dem im Obergeschoss geplanten Appartementhaus wird zusätzlich über die Feuerwehrzufahrt im Westen der Bebauung erschlossen.
Die Anlage wird mit Ausnahme von Versorgungs- und Lieferfahrzeugen sowie im Notfall von
Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen wie bislang frei von Fahrverkehr gehalten. Insgesamt
werden an drei Stellen Parkflächen für den ruhenden Verkehr angeordnet. Diese befinden sich
direkt neben der Straße, sie werden jeweils über eigene Zufahrten erschlossen. Damit wird
gewährleistet, dass diese Stellplätze klarer dem Landesleitungszentrum zugeordnet sind und
weniger durch Naherholungssuchende („Fremdparker“) blockiert werden.
4.3
Technische Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet kann durch Anschluss an die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen versorgt werden.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Wasserwerk Oberhaching.

Niederschlagswasserbeseitigung wird, wie im Bereich der vorhandenen baulichen Anlagen auch, durch Versickerung über Rigolen und Sickerschächte gewährleistet.

Die Stromversorgung erfolgt wie bisher über das Leitungsnetz der e-on, sie kann auch
für die Erweiterung sichergestellt werden.

Die Wärmeversorgung erfolgt über die bestehende Gasheizung. Im bestehenden
Durchführungsvertag ist ein Anschluss an das gemeindliche Fernwärmenetz der Gemeindewerke Oberhaching, das auf Geothermie basiert, vereinbart. Dies wird in der
Neufassung des Durchführungsvertrags übernommen.
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4.4

Eine Nutzung der Dachflächen für Solarthermie oder Photovoltaik ist möglich.

Die Müllentsorgung erfolgt über die Gemeinde Oberhaching.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem über die öffentliche Kanalisation des
Abwasserverbandes im Hachinger Tal.

Die Löschwasserversorgung ist über das gemeindliche Wassernetz gesichert.
Feuerwehr
Feuerwehrzufahrten
Neben der ausreichenden Löschwasserversorgung (vgl. Kap. 4.3) werden die Belange des
vorbeugenden Brandschutzes durch eine ausreichende verkehrliche Erschließung und Zugänglichkeit der Grundstücke berücksichtigt.
Der vorhandene Zuweg im Norden von der Erschließungsstraße „Im Loh“ wird überbaut.
Daher ist eine Umfahrung im Westen entlang der neuen Zwei-Feld-Halle bis zur Kleinsporthalle mit darüber liegenden Appartements erforderlich. Diese Zufahrt für die Feuerwehr wird
entsprechend den Richtlinien mit einem Wendehammer oder einem Stich zum Umkehren
ausgebildet.
So ermöglicht die geplante westliche Umfahrung hinsichtlich der Fahrbahnbreite und Kurvenradien, dass diese mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren
und diese westlich der Hallen aufgestellt werden können.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen für die Bauwerke müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und nachgewiesen werden.
5. Erläuterung der Festsetzungen und Hinweise
5.1
Bauliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend der vorhanden und geplanten Nutzung werden Sonderbauflächen, Flächen für
Sportanlagen, Stellplätze, private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt bzw. zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Bauflächen dienen im Westen der Unterbringung einer 2-fach-Tennishalle, einer Sporthalle sowie Nebenräumen und Appartements,
im Osten einem neuen Verwaltungsgebäude u.a. mit Besprechungsräumen sowie einer
Physiotherapie- und einer Arztpraxis.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der Nutzung bestimmt sich durch die Grundfläche (GR), die Wandhöhe (WH) und die
Firsthöhe (FH) sowie die Dachneigung (DN) entsprechend der jeweils festgesetzten Dachform.
Die maximal überbaubare Grundfläche wird im westlichen Teilbereich von bislang 2.400 m²
auf nur mehr 2.250 m² festgesetzt. Für die geplanten Anlagen sind gemäß Plankonzept ca.
2.115 m² erforderlich. Es ist aber noch eine Reserve enthalten. Diese ermöglicht geringfügige
Erweiterungen bzw. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geplanten Anlagen, z.B. für
später erforderlich werdende Abstellräume, Fluchttreppen oder ähnliches. Eine bauliche
Trennung der beiden 2-Feld-Hallen ist jedoch aufgrund des Ortsbildes und der Belichtung
nach wie vor ein wesentliches Kriterium.
In der östlichen Teilfläche wird gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO eine Grundfläche von 800 m² neu
zugelassen. Auf dieser Fläche wird ein bisheriger, teilversiegelter Tennisplatz bebaut.
Zusätzlich werden Geschoßflächen festgesetzt, um bei den aufgrund der Sportnutzung teilweise größeren Raumhöhen die Geschoßigkeit klarzustellen. Diese werden ebenfalls anhand
der Vorhaben- und Erschließungsplanung ermittelt und mit ca. 9 % im Westen und 4 % im
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Osten vergrößert. Während für die Tennishalle sowie den Besprechungs-Pavillon je ein Vollgeschoss zugelassen wird, sind für die Kleinsporthalle mit Appartementhaus im Südwesten
sowie das Verwaltungsgebäude jeweils zwei Vollgeschosse möglich.
Die Reglung der zulässigen Höhe der geplanten Gebäude erfolgt durch Festsetzung von
maximalen Wand- (WH) und Firsthöhen (FH). Diese wurden in Anlehnung an die bestehenden
Hallenmaße bestimmt. Als Bezugshöhe für die Wand- und die Firsthöhe dient der jeweilige
Höhenbezugspunkt, der mit der absoluten Geländehöhe über Normalnull angegeben ist.
Dieser wird im Westen dem Gelände entsprechend mit 582,50 m ü. NN, im Osten mit 585,80
müNN abweichend vom Höhenbezugspunkt des rechtsgültigen Bebauungsplanes gewählt, so
dass dies beim Höhenvergleich zu berücksichtigen ist. Die absoluten Trauf- und Firsthöhen
gleichen dem Bestand annähernd. Dabei wird ggü. dem Planungskonzept gemäß Vorhabenund Erschließungsplan jeweils eine geringfügige Erhöhung (ca. 30 cm) berücksichtigt, falls im
Zuge der Ausführungsplanung zusätzliche Aufbauhöhen benötigt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt den angrenzenden bestehenden Hallen entsprechend für die Tennishalle ein flach geneigtes Satteldach bzw. für das Verwaltungsgebäude
sowie den Verbindungsbau im westlichen Teil und die Kleinsporthalle Flachdächer bzw. für die
Appartements auch ein Pultdach fest, deren Höhenentwicklung durch die zulässige Wandund ggf. Firsthöhe begrenzt wird.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird räumlich durch die Baugrenzen beschränkt. Die
Baugrenzen lassen der derzeitigen Gebäudeplanung zu den Außenseiten jeweils einen Raum
von ca. einem Meter, bei der Tennishalle um 3 m, um ggf. erforderliche, geringfügige Gebäudeänderungen oder -verschiebungen zu ermöglichen, die sich im Zuge der Entwurfs- und
Ausführungsplanung ergeben können.
Zusätzlich werden als Nebenanlagen die Flächen für die Sportanlagen im Freien mit einer
zulässigen Grundfläche von 1.300 m² im West- sowie 1.180 m² im Ostteil festgesetzt. Im
Ostteil ist zwar nur noch ein Außenplatz möglich, hier sind aber zusätzliche Nebenflächen und
insbesondere eine Tribüne berücksichtigt.
Flächen für Stellplätze
Die Gemeinde Oberhaching verfügt entsprechend der Vorgaben der Bayerischen Bauordnung
(Art. 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BayBO) über eine eigene Garagen- und Stellplatzsatzung vom 13.10.2009. Daher erfolgt die Kalkulation auf dieser Basis, ergänzt durch die
bayerische GaStellV (Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl
der notwendigen Stellplätze, v. 30.11.1993, letzte Änderung vom 08.07.2009), sofern in der
Stellplatzsatzung der Gemeinde keine Angaben für die Nutzungstypen (Tennisanlage, Sporthalle) getroffen werden. Dementsprechend sind für die Gesamtanlage folgende Stellplätze
erforderlich:
Tab. 1: Stellplatzberechnung Neuplanung
Anzahl/ Fläche
in m²
Einheit
Tennisplätze
(Halle
Außen)*
Kleinsporthalle**
u.
Vorgabe Bezugsgröße
3 St.
2
je Platz
Benötigte
Plätze
6
300
1
je 50 m²
-
(150)
1
je 50 m²
-
355
1
je 30 m² NF, mind. 2
Appartements Ü18
6 St.
1
je Appartement
Physio-/Arztpraxis
235
1
je 25 m² NF
-
1
je 15 Besucherplätzen
Geräte und Stretching**
Büro gepl. (Neubau / Umbau)
Besucher
Gesamt
13
6
10
-
35
* In der Halle werden zwei neue Plätze entstehen sowie im Südwestteil 2 neue Plätze. Allerdings entfällt
im Ostteil ein Platz, so dass insgesamt drei neue Plätze zu werten sind.
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** Seminarräume, Kleinsporthalle und Spielfeld sind dem Internat zugeordnet, so dass hierfür keine
zusätzlichen eigenen Stellplätze erforderlich werden.
Derzeit sind 30 Stellplätze vorhanden. Mit dem Bestand würden insgesamt lediglich 32 zusätzliche Stellplätze erforderlich. Die Neubebauung erfordert gemäß Ermittlung im Vorhabenund Erschließungsplan 35 zusätzliche Stellplätze. Insgesamt werden innerhalb der Planungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 53 Stellplätze als zulässig festgesetzt und
verortet. In der bestehenden Vorfahrt sind 13 Stellplätze vorhanden, so dass in jedem Fall 35
Stellplätze neu errichtet werden können und somit genügend Stellplätze vorhanden sein
werden. Die Wegebreiten und Vorbereiche der Gebäude ermöglichen ein gefahrloses Abstellen von Rettungs- und Versorgungsfahrzeugen.
Hinsichtlich der Fahrradabstellplätze ist im Bestand unter Berücksichtigung der zusätzlichen
Flächen innerhalb der Bauräume und der Zufahrten ausreichende Kapazität vorhanden, um
die für die Neubebauung notwendigen Plätze zu errichten. Stellplätze sind an folgenden
Stellen möglich bzw. vorgesehen:
 Am Eingangsbereich direkt nördlich des Bauraumes im östlichen Teilgebiet;
 Im Bauraum zwischen Tennishalle und Kleinsporthalle
 An der Nordseite der bestehenden Tennishalle (Nebenanlage für Fahrräder und Müll)
 Vorhandener Anbau, in dem 10 Fahrradstellplätze untergebracht sind, Aufschüttungen/Abgrabungen
Aufschüttungen und Abgrabungen sind außerhalb der Gebäude- und Sportflächen auf den
Grünflächen zulässig, um die Anlage der Tennisplätze und Sporthallen in Tieflage zu ermöglichen.
Mit Rechten zu belastende Flächen
Die Flurnummer 1197 ist Eigentum des Bayerischen Tennisverbandes e.V. Die Fl.Nr. 1261
liegt in Privateigentum. Der Bayerische Tennisverband hat die für die Erweiterung benötigte
Teilfläche erworben.
Im Bereich des erworbenen Teilstücks der nördlichen Fl.Nr. 1261 sowie der nördlichen Fl.Nr.
1197 liegt eine private Abwasserleitung des westlichen Nachbaranwesens (siehe Hinweise im
Plan). Diese muss im Rahmen der Bauarbeiten gesichert bzw. verlegt werden, wobei eine
Verlegung aufgrund der aktuellen Höhenplanungen und Abgrabungen zwingend erscheint.
Entsprechend sind Grunddienstbarkeiten zu sichern bzw. anzupassen.
Einfriedungen
Um einen sicheren Sportbetrieb gewährleisten zu können, darf das Sportgelände westlich im
Anschluss an die neue 2-Feld-Halle mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet werden, der
den Vorgaben der örtlichen Bauvorschriften entsprechen muss. Aus artenschutzfachlichen
Gründen ist ein Bodenabstand von 10 cm zu gewährleisten, damit Kleintiere wie Igel aus dem
Gelände bzw. in das Gelände wechseln können. Eine Einfriedung der privaten Grünflächen
nördlich der neuen Halle zur Straße im Loh hin ist aus Gründen des Landschaftsbildes nicht
gewünscht und daher per Festsetzung nur südlich der neuen Stellplätze im Südosten zulässig.
Ballfangzäune um die Freiplätze sind bis zu einer Höhe von 4,0 m zulässig, so dass sie von
außen gesehen ca. 2-2,5 m über das natürliche Gelände reichen.
Fläche für die Landwirtschaft
Die Einbeziehung der ca. 1.037 m² großen Teilfläche aus Fl.Nr. 1261 mit Festsetzung landwirtschaftlicher Fläche und Ausschluss jeglicher Bebauung erfolgt aus baurechtlichen und landschaftlichen Gründen. Die Fläche soll im Bereich der Rodungsinsel freigehalten werden. Eine
Bebauung nach § 34 BauGB („Baulücke“) und eine potenzielle Bebauung nach § 35 BauGB
(„Bauen im Außenbereich“) werden ausgeschlossen.
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Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, für die vorgesehene Erweiterung des
Tennisleistungszentrums nach Westen die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Eine
weitere Bebauung südwestlich Im Loh zum Anwesen Leibhart hin soll jedoch nicht zugelassen
werden. Die gesamte Fl.Nr. 1261 mit dem Anwesen Leibhart ist im Flächennutzungsplan als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Insofern wird mit der Festsetzung C 1.2 lediglich in
das potenzielle Baurecht nach § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) eingegriffen. Der
Ausschluss der Bebauung betrifft lediglich eine Teilfläche von ca. 1.037 m² der gesamten
Fl.Nr. 1261 mit einer künftigen Größe von ca. 37.781 m². Dies entspricht einem Anteil von
ca. 2,7 %. Diese Einschränkung des Baurechtes nach § 35 BauGB ist aus den oben ausgeführten landschaftlichen und baurechtlichen Gründen im Rahmen der Abwägung der privaten
und öffentlichen Belange hinzunehmen.
5.2
Grünordnerische Festsetzungen
Grünfläche
Die nördliche Grünfläche (am westlichen Teilbereich) sowie die östliche Grünfläche (am
östlichen Teilbereich) dienen der Einbindung der neuen Bebauung und der Stellplätze. Diese
werden durch den teilweisen Erhalt der bestehenden Laubbäume sowie zusätzliche Ersatzbzw. Neupflanzung von Bäumen als parkartige Freiflächen gesichert und gliedern die Stellplatzflächen. Auf diesen Flächen ist eine blütenreiche Mähwiese anzusäen, die erst nach dem
1.6. eines Jahres gemäht werden darf.
Bepflanzungsfestsetzungen
Um nach Süden und Westen hin die landschaftliche Einbindung und eine optische Abgrenzung
wiederherzustellen, wird hier eine Baum- und Strauchbepflanzung festgesetzt. Diese ist
mehrreihig aufzubauen, kann jedoch in Gruppen mit Lücken ausgeführt werden. Ein Erhalt
der nach Süden orientierten Bepflanzung ist aufgrund der geringfügigen Vergrößerung nach
Süden nicht möglich.
Zur Bepflanzung innerhalb des Planungsgebietes sind ausschließlich standortgerechte, heimische Arten zu verwenden, die möglichst autochthoner Herkunft sein sollten (Saatgut aus
demselben Gebiet). Je 50 m² Fläche ist ein heimischer, standortgerechter Laubbaum 1., 2.
oder 3. Ordnung (in gleichen Anteilen) sowie je 10 m² ein heimischer Strauch zu pflanzen.
Als Mindest-Pflanzgröße gilt für Bäume 3x verpflanzt, Stammumfang > 18 cm (Hochstamm
oder Stammbusch), für Sträucher 2x verpflanzt, 5 Triebe, Höhe > 80 cm.
Vorschlagsliste für die Pflanzungen
Bäume
Acer campestre
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Betula pendula
Carpinius betulus
Crataegus monogyna
Fagus sylvatica
Prunus avium
Prunus padus
Quercus robur
Sorbus aucuparia
Tilia cordata
Ulmus glabra
Sträucher
Feld-Ahorn
Spitz-Ahorn
Berg-Ahorn
Hänge-Birke
Hainbuche
Eingriffliger Weißdorn
Rot-Buche
Vogel-Kirsche
Trauben-Kirsche
Stiel-Eiche
Eberesche
Winter-Linde
Berg-Ulme
Amelanchier ovalis
Cornus mas
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Euonymus europaea
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Ilex aquifolium
Prunus spinosa
Rosa canina
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Gew. Felsenbirne
Kornelkirsche
Hartriegel
Haselnuß
Pfaffenhütchen
Liguster
Rote Heckenkirsche
Stechpalme
Schlehe
Hundsrose
Schwarzer Holunder
Wolliger Schneeball
Wasser-Schneeball
Nadelgehölze, Thujen sowie Scheinzypressen, auch als geschnittene Hecke, sind unzulässig.
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Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule
Begründung, Stand: 07.02.2017
Geländegestaltung
Durch die eingetiefte Lage der Sportflächen muss die Fläche westlich und südlich der geplanten Bauanlagen abgeböscht werden. Der Anschluss zum Nachbargrundstück ist niveaugleich
ohne Höhenversprung auszubilden, im Süden ist hierzu jedoch auf dem Baugrundstück in
Abschnitten eine Mauer zu errichten.
Dach- und Fassadenbegrünung
Flachdächer müssen begrünt werden. Diese dienen der Abflussverzögerung der Niederschlagswässer und erhöhen die Artenvielfalt. So bilden sie Nahrungshabitate für verschiedene
Insektenarten. Fensterlose Fassaden von mehr als 50 m² Fläche sind bei einer begrünbaren
Höhe der Wand (in diesem Fall: Abstand vom künftigen Gelände bis zur Unterkante der
Dachhaut) von mehr als 3 m ebenfalls zu begrünen, um gleichermaßen die Einbindung in die
Landschaft zu verbessern und eine ökologische Aufwertung zu erreichen.
Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
Diese Flächen betreffen die baurechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Diese befinden sich südwestlich der Sportschule Oberhaching auf der Südseite der Kreisstraße M 11.
Ihre Westseite grenzt an die Bahnstrecke München Hbf – München-Solln - Deisenhofen.
Dort werden die durch den hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgelösten
Eingriffe durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Diese Flächen wurden von der ursprünglichen Eigentümerin, der Landeshauptstadt München, abgekauft und stehen nun im Eigentum
des BTV. Sie stehen im räumlichen Zusammenhang mit den südlich bereits von der Gemeinde
Oberhaching umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. So ist auch hier die Umwandlung von
Acker in Extensivgrünland im Rahmen des Netzwerkes „Blühende Landschaften“ vorgesehen,
zusätzlich wird ein Feldgehölz angelegt.
Die exakten Maßnahmen werden im Umweltbericht, Kapitel 7.5.2 näher dargestellt.
Artenschutzrechtliche Belange
Fällungen der bestehenden Gehölze sind gemäß § 39 BNatSchG nur außerhalb der Vogelbrutzeit, d.h. von Oktober bis Ende Februar zulässig. Zur Sicherung der Durchwanderbarkeit für
Kleintiere werden für Einfriedungen des Geländes ein Bodenabstand von mindestens 10 cm
und der Verzicht auf Sockel festgelegt. Diese Maßnahmen dienen der vorsorglichen Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Aufgrund der geringen Größe der Bäume,
die gefällt werden müssen (Alter entsprechend der Bebauung ca. 25 Jahre) sind Bruten durch
seltene Vogelarten, die auf mehrjährig genutzte Horste angewiesen sind, ebenso wie Höhlenbrüter (Vögel sowie auch Fledermäuse) ausgeschlossen. Aus diesem Grund sind vor den
Fällungen keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich, ebenfalls kann auf eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet werden.
Versiegelung in den Außenanlagen
Die Zuwege zu den Hallen und Freiplätzen sowie die Stellplätze sind aus wasserdurchlässigen
Belägen herzustellen. Die Fugen der Stellplätze sind zu begrünen, die Feuerwehrzufahrt ist
aus Bodenschutzgründen ebenfalls mit Rasengittersteinen zu befestigen oder als Schotterrasen herzustellen. Ausgenommen davon ist lediglich ein Zugang zum Appartementhaus, das
im Nordwesten über die Feuerwehrzufahrt angedient wird.
5.3
Hinweise und nachrichtliche Übernahme
In den Hinweisen werden zur besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit des Planes die vorhandenen und die geplanten Gebäude gezeigt. Ebenso sind die Fl.Nrn. und Flurgrenzen zum
Zeitpunkt der Aufstellung dargestellt. Außerdem wird im Plan nachrichtlich auf die private
Abwasserleitung hingewiesen.
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6. Wesentliche Auswirkungen
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild. Somit kann hinsichtlich des
Westteils auf den Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Fassungsdatum vom 13.05.2013 verwiesen werden. Die bauliche Entwicklung steht im Einklang mit den
Vorgaben der Regional- und Landesplanung.
6.1
Bodenordnung
Vom Bayerischen Tennis-Verband e.V. (BTV) wurde die Erweiterungsfläche Fl.Nr. 1261/1
bereits erworben, der Kauf einer weiteren Teilfläche aus der Fl.Nr. 1261 direkt nordwestlich
der Fl.Nr. 1261/1 für die weniger verschwenkte Führung der Feuerwehrzufahrt wurde bereits
verhandelt und vom Eigentümer zugesichert. Die Fl.Nr. 1197 ist bereits seit längeren im
Eigentum des BTV.
6.2
Bauflächenbilanz
Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergibt sich die
folgende Flächenverteilung.
Tab. 2: Städtebauliche Kenngrößen
Art der Nutzung
Fläche in m²
Verteilung in % Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan (ohne
einbezogene Flächen, ohne
Ausgleich)
Bauland
6.994
68,5
davon zulässige Grundfläche
3.050
29,9
davon befestigte Sportanlagen
2.480
24,3
585
5,7
1.005
9,8
586
5,7
1.040
10,2
10.210
100,0
Geltungsbereich Ausgleichsfläche
2.640
--
In den Bebauungsplan einbezogene Flächen
1.272
Private Grünfläche
Flächen für Bepflanzungen
Feuerwehrzufahrt
Stellplätze, Zufahrten
Geltungsbereich vorhabenbez. Bebauungsplan
Summe Geltungsbereiche
6.3
14.122
Vorhaben- und Erschließungsplan
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Vorhaben –und Erschließungsplan (Stand:
24.01.2017) beigelegt. Dieser wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
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7. Umweltbericht (entfällt)
Aufgrund der vorliegenden Bebauungsplanungen aus den Jahren 1992 sowie 2013 handelt es
sich um eine Planung, die den Vorgaben der §§ 13 und 13a BauGB entspricht. Aus diesen
Gründen ist kein eigener Umweltbericht erforderlich. Allerdings werden in der hier vorliegenden Planung die Ausgleichsermittlung und die Darstellung der Ausgleichsflächen nochmals
wiedergegeben. Damit wird klargestellt, dass die Festsetzung der Ausgleichsflächen aus der
Planung des Jahres 2013 nach wie vor Gültigkeit hat. Ebenfalls werden die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung wiedergegeben.
7.1
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen
Die negativen Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter können reduziert werden. Ein
Großteil dieser Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden von Beginn an bei der
Planung berücksichtigt und mit entsprechenden Auflagen im Bebauungsplan festgesetzt:
Schutzgut Boden und Wasser

Verwendung sickerfähiger Beläge bei allen befestigten Flächen (Wege, Stellplätze,
Feuerwehrzufahrt)

Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den jeweiligen Baugrundstücken

Vorgaben zur Lagerung des Oberbodenmaterials während der Bauphase
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Lufthygiene

Begrenzung der überbaubaren Grundfläche

Landschaftliche Einbindung durch eingetiefte Lage und Eingrünung

Beschränkung des Fällzeitraumes für Gehölze auf Zeiten ausschließlich außerhalb der
Vogelbrutzeit, also nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen.

Neupflanzung von Gehölzen zur landschaftlichen Einbindung und Durchgrünung

Begrünung von Flachdächern und Außenwänden

Verbot von Zaunsockeln, die tiergruppenschädigend wirken können, Bodenabstand
mindestens 10 cm
Ausgleichsmaßnahmen
Zur Ermittlung des Eingriffsumfangs wird der Leitfaden Eingriffsregelung „Bauen im Einklang
mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und
Umweltfragen herangezogen.
Gegenüber dem bisherigen Baurecht, das durch den Bebauungsplan Sportschule von 1992
gesichert ist, werden 4.400 m² in die Bauflächen des Sondergebiets einbezogen.
Dies ergibt sich aus der Größe der Fl.Nr. 1261/1 zzgl. Ankaufsfläche im Nordwesten von
insgesamt ca. 4.375 m² zuzüglich ca. 250 m² für die bauliche Verdichtung im Bereich der
bisher festgesetzten Grünflächen (Stellplätze entlang der Straße Im Loh gem. rechtskräftiger
Bebauungsplan).
Aus der im Rahmen der Bestandsbeschreibung durchgeführten Einstufung der Schutzgüter
hinsichtlich ihrer Bedeutung im Planungsgebiet ergibt sich insgesamt für den Geltungsbereich
eine Einstufung in Kategorie I – oberer Wert bis II unterer Wert, als Gebiet geringer bis
mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die vorhandene Eingrünung mit
Gehölzen ist aufgrund ihres Entwicklungsalters von ca. 20 Jahren der Kategorie II mittlerer
Wert zuzuordnen. Der Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad fällt mit ca. 2.400 m² versiegelter
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Gebäudefläche und weiteren 1.850 m² Sportflächen unter Typ A der Eingriffsschwere, so dass
der Kompensationsfaktor gemäß Leitfaden für Kategorie I im Bereich 0,3 bis 0,6 liegt.
Unter Berücksichtigung der naturräumlichen Lage am Rande der Rodungsinsel mit Nähe zum
Waldrand und Erholungsgebieten auf der einen Seite sowie den festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen auf der anderen Seite wird daher insgesamt ein Kompensationsfaktor von ca.
0,57 festgelegt. Somit ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 2.640 m².
Der Ausgleich wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 847/1 der Gemarkung Oberhaching nachgewiesen. Südlich davon wurden von der Gemeinde Oberhaching bereits Ausgleichsmaßnahmen
durchgeführt und ein extensiver Grünlandstreifen von ca. 20 m Breite angelegt. Daher ist
dessen Fortführung ökologisch sinnvoll. Mit der hier vorliegenden Planung wird ein Streifen
von ca. 24,2 m von der bisherigen Ackernutzung in extensives Grünland umgewandelt.
Zusätzlich wird als Ausgleich für den Eingriff in die Gehölzstruktur mit Auswirkungen auf
Naturhaushalt und Landschaftsbild neben der neuen Ortsrandeingrünung auf der Ausgleichsfläche mittig auf ca. 980 m² ein ca. 10 m breites Feldgehölz gepflanzt, so dass die Gehölzbilanz im Vergleich zur beeinträchtigten Gehölzfläche mehr als verdoppelt wird. Für die
Gehölzpflanzung sind ausschließlich autochthone, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Je 3 m² Gehölzfläche ist ein Strauch mit mind. 5 Trieben und einer Höhe > 100 cm
sowie je 30 m² ein Baum 2. oder 3. Wuchsordnung als Heister oder Stammbusch > 200 cm
zu pflanzen, damit sich die Hecke möglichst schnell dicht entwickelt. Für die Pflanzung sind
Arten entsprechend der Liste unter Kap. 5.2 zu verwenden.
Die Gesamtfläche ist in Anlehnung an die gemeindlichen Ausgleichsflächen wie diese ebenfalls
als blütenreiches Grünland einzusäen. Zu verwenden ist Heudrusch geeigneter benachbarter
Flächen oder autochthones Saatgut der Firma Rieger- Hofmann, RSM 8.1 „Biotopflächen,
artenreiches Extensivgrünland“ für eine mehrjährige blühende Landschaft mit einem Anteil
von 50 % Wildblumen (Kräuter) und 50 % Gräser oder gleichwertig, mit einer Saatstärke von
1 g/m² und Aussaat Mitte März / Ende Mai. In den ersten 5 Jahren wird die Fläche zur Aushagerung dreischürig bewirtschaftet (1. Schnitt nach dem 1. Juni), ab dem 6. Jahr dann 2schürig (1. Schnitt nach 1. Juli). Nach 5 Jahren wird außerhalb der Gehölzpflanzung eine
Nachsaat (Rillensaat) durchgeführt, um die mahdempfindlicheren Kräuter in der Fläche nach
Beendigung der dreischürigen Mahd zu reaktivieren. Die beidseitigen Wiesenstreifen können
sich so zu artenreichen Krautsäumen beidseits des Feldgehölzes entwickeln. Insbesondere auf
dem südwestseitig orientierten Wiesenstreifen soll in Verbindung mit der bahnbegleitenden
Vegetation ein thermophiler Saum entstehen.
Die Flächen sind im Zuge der Planungen im Jahr 2013 vom bayerischen Tennis-Verbandes
erworben worden. Die Pflege ist auf 25 Jahre fort zu führen, danach sind etwaige weitere
Pflegemaßnahmen durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München,
hinzunehmen.
Oberhaching, ………………….
…………………………………..
Bürgermeister Schelle
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