Gemeinde Oberhaching Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung Fassungsdatum: 07.02.2017 Auftraggeber: Gemeinde Oberhaching Alpenstraße 11 82041 Oberhaching Vorhabenträger: Bayerischer Tennisverband e.V. Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München Planfertiger: Kaiser-Wilhelm-Str. 13, 82319 Starnberg Tel. 08151-97999-3; Fax –97999-49 E-mail: [email protected] Bearbeiter: Dipl.-Ing. Christian Ufer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Dipl.-Ing. Ursula Reiser, Landschaftsarchitektin Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Ziel der Planung ............................................................................... 2 2. Lage und Beschreibung des Planungsgebiets..................................................... 2 2.1 Lage des Planungsgebietes .............................................................................. 2 2.2 Nutzungen und Gebäudebestand ...................................................................... 3 2.3 Verkehrliche Anbindung .................................................................................. 4 3. Planungsrechtliche Grundlagen ......................................................................... 4 3.1 Regional- und Landesplanung .......................................................................... 4 3.2 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan ............................................................. 5 3.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne ................................................................. 5 3.4 Fachgesetze und berührte Fachplanungen ......................................................... 5 4. Städtebauliches Konzept ................................................................................... 6 4.1 Städtebau und Grünordnung ........................................................................... 6 4.2 Verkehrliche Erschließung ............................................................................... 6 4.3 Technische Ver- und Entsorgung ...................................................................... 6 4.4 Feuerwehr ..................................................................................................... 7 5. Erläuterung der Festsetzungen und Hinweise .................................................... 7 5.1 Bauliche Festsetzungen ................................................................................... 7 5.2 Grünordnerische Festsetzungen ...................................................................... 10 5.3 Hinweise und nachrichtliche Übernahme .......................................................... 11 6. Wesentliche Auswirkungen .............................................................................. 12 6.1 Bodenordnung .............................................................................................. 12 6.2 Bauflächenbilanz ........................................................................................... 12 6.3 Vorhaben- und Erschließungsplan.................................................................... 12 7. Umweltbericht (entfällt) .................................................................................. 13 7.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ............. 13 1 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 1. Anlass und Ziel der Planung Der Bayerische Tennis-Verband e.V. (BTV) hat seit 1994 sein Landesleistungszentrum in Oberhaching, in unmittelbarer Nachbarschaft der Sportschule. Als Landes- und Bundesstützpunkt ist es Ausbildungsstätte für Tennistrainer, Zentrum der Nachwuchsarbeit und Heimat der aktuell besten deutschen Tennisspieler. Seit dem Schuljahr 2009/2010 wurde auch ein Internat für die besten bayerischen Tennisspieler zwischen 13 und 18 Jahren eingerichtet. Dieses hat bereits 2011 seine Kapazitätsgrenze von 20 Schülern erreicht, mit der Folge, dass die bestehenden Anlagen nicht mehr ausreichen. Um optimale Trainingsbedingungen zu ermöglichen, wird daher von Seiten des BTV eine Erweiterung des bestehenden Leistungszentrums beabsichtigt. Der Gemeinderat Oberhaching hatte bereits am 03.07.2012 dem Antrag des Bayerischen Tennisverbandes zugestimmt, für die Erweiterung des Tennis-Landesleistungszentrums südlich „Im Loh“ und westlich der bestehenden Anlagen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Gemäß damaligem Plankonzept sollten die bestehenden Anlagen nach Westen um eine weitere Zwei-Feld-Tennishalle, eine Sporthalle mit angrenzendem Kleinspielfeld sowie zwei Freiplätze erweitert werden. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2013 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der BTV konnte das Bauvorhaben noch nicht realisieren, da er zunächst keine Fördermittel aus der Sportförderung erhalten hat. In der Folgezeit haben sich die BTV-internen Anforderungen geändert, so dass sich zwischenzeitlich Planänderungen sowie der Bedarf für ein neues Verwaltungsgebäude ergeben haben. Der BTV möchte nunmehr auch seinen Verwaltungssitz von den derzeitigen Räumen in München vollständig nach Oberhaching verlegen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2016 eine Planung für ein neues Verwaltungsgebäude mit Besprechungsräumen und einer Physiotherapie- und Arztpraxis erarbeitet, das südöstlich an das bisherige Gebäude anschließen soll. Des Weiteren haben sich dadurch auch Änderungen am bisherigen Erweiterungskonzept auf der Westseite ergeben. Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie Bestandteil desselben wird der Vorhaben- und Erschließungsplan des Architekturbüros Brückner vom 24.01.2017 in 4 Plänen (DIN A3, : Lageplan / Dachaufsicht; Grundrisse Planung West Sportbereiche; Grundrisse Planung Ost -Verwaltung; Ansichten Gesamtplanung). Zur Schaffung des nunmehr erforderlichen Baurechtes für die geplante Erweiterung wird hiermit für den westlichen sowie den östlichen Bereich des Leistungszentrums ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis“ im Sondergebiet Sportschule Oberhaching aufgestellt, der den bisherigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan vollständig ersetzt sowie in Teilen auch den bisherigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992. Das Verfahren für den westlichen Teilbereich wird gem. § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt, da durch die Änderung des bisherigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Das Verfahren für den östlichen Teilbereich entspricht den Vorgaben gem. § 13 a BauGB, da sich dieser Bereich innerhalb des Siedlungszusammenhangs befindet und die künftigen zulässigen Grundflächen die Vorgaben des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 in keiner Weise erreichen. Insgesamt kann die vorhabenbezogene Bebauungsplanung gem. § 13 und 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen. Gemäß §13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wurde bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. 2. Lage und Beschreibung des Planungsgebiets 2.1 Lage des Planungsgebietes Das Planungsgebiet liegt im westlichen Teil der Sportschule Oberhaching im Ortsteil Furth (s. Abb. 1). Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 11.482 m². Davon sind ca. 10.211 m² in zwei Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 1197 im Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst, hiervon nimmt die westliche Teilfläche ca. 7.303 m² ein, die östliche ca. 2.908 m². Bei der östlichen Teilfläche sind 234 m² des vorhandenen 2 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 Straßenraumes - dem Bestand entsprechend Straßenbegleitgrün - einbezogen, dort wird die neue Zufahrt zu einem Teil der erforderlichen Stellplätze errichtet. Zusätzlich werden ca. 1.038 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 1261 in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Das Gebiet liegt in der südlichen Münchner Schotterebene auf ca. 582 bis 583 m ü. NN. Die Kreisstraße M 11 verläuft südlich des Gebiets von der A995 im Osten Richtung Grünwald. Mit dem S-Bahnhof Furth in ca. 0,4 km Entfernung hat die Sportschule Anschluss an das Schienennetz des Großraums München. Das Landschaftsbild wird hier durch die großen Forste und deren Rodungsinseln um die Orte bestimmt. Die Siedlungsflächen nehmen einen Großteil der Offenlandflächen ein. 2.2 Nutzungen und Gebäudebestand Das Landesleistungszentrum Tennis auf Fl.Nr. 1197 ist bisher mit zwei Tennis-Hallen (Zweiund Drei-Feldhalle) und dem Zentralgebäude mit Büros und Appartements bebaut, die durch einen Zwischenbau mit Flachdach miteinander verbunden sind. Östlich und südlich der Gebäude liegen insgesamt fünf Freiplätze. Im südwestlichen Eck besteht noch ein Kleinspielfeld (Hartplatz). Abb. 1: Ausschnitt aus topographischen Karte mit Planungsgebiet (rot umrandet) Die Freiplätze liegen gegenüber dem angrenzenden Gelände um ca. 1,5 bis 2 m eingetieft. Das Hauptgebäude verfügt über zwei Vollgeschosse mit Satteldach mit einer Firsthöhe von 10,10 m, die Tennishallen über Satteldächer mit einer zulässigen Firsthöhe von 8,5 m und zulässigen Traufhöhe von 4,5 m. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr neben den Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Jahr 2013 zusätzlich noch den Bereich der nordöstlichen Tennisplätze mit Umgriff im Norden, Osten und Süden. Im westlichen Teilbereich befinden sich derzeit der Hartplatz im Süden, die Flächen nördlich bzw. westlich der Tennishallen, die bisherige Orts3 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 randeingrünung sowie noch landwirtschaftlich genutzte Grünflächen. Im Südteil, zum Hartplatz hin, befindet sich dabei eine ca. 0,8 m hohe Abgrabungsböschung sowie eine ca. 1,1 m hohe Stützmauer, um den Geländesprung zwischen dem tiefer liegenden Hartplatz aufzufangen. Im östlichen Teilbereich des Planungsumgriffs befinden sich zwei Tennisplätze sowie östlich anschließend eine begrünte und mit einzelnen Bäumen bepflanzte Böschungsfläche zur Straße „Im Loh“. Nördlich des östlichsten Tennisplatzes und östlich des vorhandenen Gebäudes ist der mit kleinen Grünflächen eingefasste, bisherige Hauptzugang zum Leistungszentrum. Im Süden liegt eine Wiesenböschung ohne wesentlichen Baumbestand. 2.3 Verkehrliche Anbindung Das Landesleistungszentrum Tennis ist über die Straße „Im Loh“ an die Kreisstraße M 11 angebunden. Der S-Bahn-Haltepunkt Furth an der Strecke Sauerlach – München Ost ist fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Gleichzeitig bestehen örtliche Rad- und Fußwegverbindungen in den Ort sowie auch in die Nachbargemeinden. 3. Planungsrechtliche Grundlagen 3.1 Regional- und Landesplanung Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Die Gemeinde Oberhaching ist als Siedlungsschwerpunkt im Stadt- und Umlandbereiches des Verdichtungsraumes München bestimmt. Siedlungsschwerpunkte sollen zentralörtliche Versorgungsaufgaben in allen Stadt und Umlandbereichen übernehmen und zu einer Ordnung der Siedlungsentwicklung beitragen (A II 2.2.1.1 (Z)). Entsprechend den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms kommen als Standorte für Spezialsportanlagen und andere Sportanlagen mit überörtlicher Bedeutung, zu denen das Tennis-Leistungszentrum zu zählen ist, besonders die Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte in Betracht (B III 6.3 (G)). Regionalplan München – 14 (2002) Der Regionalplan bestimmt für zentrale Orte, dass eine Siedlungsentwicklung auch über den Eigenbedarf hinaus erfolgen kann (RP B II Z 2.2). Für das Siedlungsgebiet Oberhaching sind Bereiche ausgewiesen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen (RP B II Z 2.3). Dabei soll die Entwicklung neuer Siedlungseinheiten an die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV gebunden sein und bevorzugt an Haltepunkten des schienengebundenen Personennahverkehrs stattfinden. (RP B II Z 3.1 und 3.2). Zur Siedlungsstruktur ist für die Gemeinde Oberhaching dem Regionalplan folgendes zu entnehmen: Im Stadt-Umlandbereich München soll auf Grundlage der bestehenden Siedlungsstruktur eine Verdichtung und Abrundung der Siedlungsgebiete erfolgen (RP B II G 4.1.1) Nördlich von Oberhaching ist der Bereich bis zum um die Sportschule herum verlaufenden Fuß- und Radweg als Bereich ausgewiesen, der für die Siedlungs- Abb. 2: Auszug aus dem Regionalplan, Karte 2 Siedlung und Versorgung, Stand 2007: blauer Kreis: Planungsgebiet; rote Schraffur: Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen 4 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 entwicklung besonders in Betracht kommt. Die Flächen des Landesleitungszentrums Tennis liegen auch mit der geplanten Erweiterung in diesem Bereich. Dabei soll die charakteristische Siedlungsstruktur der Rodungsinseln im Süden und Osten von München erhalten werden. Eine Siedlungsentwicklung ist möglich, soweit die charakteristische Siedlungsstruktur nicht entgegensteht (RP B II Z 4.1.3). Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden (RP B II Z 4.1.5). 3.2 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Gemeinde trat a. 11.07.2006 in Kraft und hat bisher 5 Änderungen erfahren, von denen die 4. Änderung nicht abgeschlossen wurde. Im ursprünglichen Flächennutzungsplan war der östliche Erweiterungsbereich bereits als Sondergebiet Sportschule dargestellt, der übrige Bereich als Fläche für die Landwirtschaft. Mit der im Jahr 2013 erfolgten 5. Flächennutzungsplanänderung wurde das Sondergebiet Sportschule um ca. 0,3 ha nach Westen erweitert, so dass die durch die Bebauungsplanung ermöglichte Bebauung ausschließlich auf Flächen erfolgt, die als Sondergebiet dargestellt sind. Lediglich im Nordwesten befinden sich ca. 115 m² der geplanten Feuerwehrzufahrt bzw. des nordwestlichsten Stellplatzes am Rand außerhalb der Sondergebietsfläche. Die Bebauungsplanung trägt insgesamt dem Entwicklungsgebot Rechnung. Abb. 3: Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 3.3 Abb. 4: 5. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtsverbindliche Bebauungspläne Für die Sportschule existiert ein Bebauungsplan vom 22.12.1992, der neben Art und Maß der baulichen Nutzung für Sportschule und Tennisleistungszentrum u.a. begleitende öffentliche und private Grünflächen, Außensportanlagen, Gehölze zur Eingrünung und Stellplätze festsetzt. Zur Schaffung des im Jahr 2012 beantragten Baurechtes wurde für den Bereich des westlichen Leistungszentrums ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Fassungsdatum vom 03.05.2013 als Satzung beschlossen. Dieser wird mit dem westlichen Teil des hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis“ vollständig ersetzt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan (2017) ersetzt in seinem Geltungsbereich im Ostteil auch den Bebauungsplan aus dem Jahr 1992. 3.4 Fachgesetze und berührte Fachplanungen Nördlich der Sportschule Oberhaching beginnt mit dem Waldrand das Landschaftsschutzgebiet „Perlacher und Grünwalder Forst einschließlich des Gleißentales“. Der Perlacher Forst ist 5 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 hier gleichzeitig als Bannwald ausgewiesen. Diese Flächen werden durch die Bebauungsplanung jedoch nicht berührt. Weitere Schutzgebiete wie FFH- oder Vogelschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete sind im Umfeld nicht vorhanden. 4. Städtebauliches Konzept 4.1 Städtebau und Grünordnung Der städtebauliche Entwurf geht von einer kompakten Entwicklung der Anlage aus. Damit wird dem in § 1a Abs. 2 BauGB festgelegten Gebots des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprochen und eine Zersiedelung der Landschaft vermieden. Die geplante Erweiterung orientiert sich wie der Bestand an der nördlichen Zufahrtsstraße und ergänzt die bestehenden Baukörper im Osten sowie auch nach Westen. Die Wandhöhen entsprechen den Bestandsgebäuden bzw. bleiben geringfügig darunter. Die Dachneigungen werden bei der neuen Tennishalle in Anlehnung an die angrenzenden Gebäude ausgeführt. Das Verwaltungsgebäude sowie die Kleinsporthalle werden als deutliche Absetzung mit einem Flachdach versehen, die geplanten Appartements im 1. OG im südwestlichen Baukörper auch mit einem Pultdach. Dies entspricht auch dem bereits vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus dem Jahr 2013. Im Westen wird dem bisherigen Bestand entsprechend ein 5 bis 8 m breiter Streifen als Ortsrandeingrünung angelegt, um den Übergang zwischen den Gebäuden und der freien Landschaft abzupuffern. Dieser wird auch im Süden entlang der Kreisstraße ergänzt. Insgesamt wird die Ortsrandeingrünung mit den Neupflanzungen somit um 30 bis max. 50 m nach Westen „verschoben“. 4.2 Verkehrliche Erschließung Die Anfahrt ist wie bisher über den vorhandenen Stellplatzbereich an der Straße „Im Loh“ sowie fußläufig und für Radfahrer von Osten, Westen und Norden her möglich. Der Zugang zu den neuen Gebäuden erfolgt weiter vorrangig über den Haupteingang, der künftig im Zwischenbau zwischen bisherigem Verwaltungsgebäude und im Südosten neu geplantem Gebäude von Norden her erreichbar ist. Zusätzlich ist ein Zugang von Norden zwischen den beiden Zwei-Feld-Hallen möglich. Die Kleinsporthalle mit dem im Obergeschoss geplanten Appartementhaus wird zusätzlich über die Feuerwehrzufahrt im Westen der Bebauung erschlossen. Die Anlage wird mit Ausnahme von Versorgungs- und Lieferfahrzeugen sowie im Notfall von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen wie bislang frei von Fahrverkehr gehalten. Insgesamt werden an drei Stellen Parkflächen für den ruhenden Verkehr angeordnet. Diese befinden sich direkt neben der Straße, sie werden jeweils über eigene Zufahrten erschlossen. Damit wird gewährleistet, dass diese Stellplätze klarer dem Landesleitungszentrum zugeordnet sind und weniger durch Naherholungssuchende („Fremdparker“) blockiert werden. 4.3 Technische Ver- und Entsorgung Das Plangebiet kann durch Anschluss an die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen versorgt werden. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Wasserwerk Oberhaching. Niederschlagswasserbeseitigung wird, wie im Bereich der vorhandenen baulichen Anlagen auch, durch Versickerung über Rigolen und Sickerschächte gewährleistet. Die Stromversorgung erfolgt wie bisher über das Leitungsnetz der e-on, sie kann auch für die Erweiterung sichergestellt werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über die bestehende Gasheizung. Im bestehenden Durchführungsvertag ist ein Anschluss an das gemeindliche Fernwärmenetz der Gemeindewerke Oberhaching, das auf Geothermie basiert, vereinbart. Dies wird in der Neufassung des Durchführungsvertrags übernommen. 6 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 4.4 Eine Nutzung der Dachflächen für Solarthermie oder Photovoltaik ist möglich. Die Müllentsorgung erfolgt über die Gemeinde Oberhaching. Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem über die öffentliche Kanalisation des Abwasserverbandes im Hachinger Tal. Die Löschwasserversorgung ist über das gemeindliche Wassernetz gesichert. Feuerwehr Feuerwehrzufahrten Neben der ausreichenden Löschwasserversorgung (vgl. Kap. 4.3) werden die Belange des vorbeugenden Brandschutzes durch eine ausreichende verkehrliche Erschließung und Zugänglichkeit der Grundstücke berücksichtigt. Der vorhandene Zuweg im Norden von der Erschließungsstraße „Im Loh“ wird überbaut. Daher ist eine Umfahrung im Westen entlang der neuen Zwei-Feld-Halle bis zur Kleinsporthalle mit darüber liegenden Appartements erforderlich. Diese Zufahrt für die Feuerwehr wird entsprechend den Richtlinien mit einem Wendehammer oder einem Stich zum Umkehren ausgebildet. So ermöglicht die geplante westliche Umfahrung hinsichtlich der Fahrbahnbreite und Kurvenradien, dass diese mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren und diese westlich der Hallen aufgestellt werden können. Bauordnungsrechtliche Anforderungen für die Bauwerke müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und nachgewiesen werden. 5. Erläuterung der Festsetzungen und Hinweise 5.1 Bauliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Entsprechend der vorhanden und geplanten Nutzung werden Sonderbauflächen, Flächen für Sportanlagen, Stellplätze, private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt bzw. zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Bauflächen dienen im Westen der Unterbringung einer 2-fach-Tennishalle, einer Sporthalle sowie Nebenräumen und Appartements, im Osten einem neuen Verwaltungsgebäude u.a. mit Besprechungsräumen sowie einer Physiotherapie- und einer Arztpraxis. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der Nutzung bestimmt sich durch die Grundfläche (GR), die Wandhöhe (WH) und die Firsthöhe (FH) sowie die Dachneigung (DN) entsprechend der jeweils festgesetzten Dachform. Die maximal überbaubare Grundfläche wird im westlichen Teilbereich von bislang 2.400 m² auf nur mehr 2.250 m² festgesetzt. Für die geplanten Anlagen sind gemäß Plankonzept ca. 2.115 m² erforderlich. Es ist aber noch eine Reserve enthalten. Diese ermöglicht geringfügige Erweiterungen bzw. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geplanten Anlagen, z.B. für später erforderlich werdende Abstellräume, Fluchttreppen oder ähnliches. Eine bauliche Trennung der beiden 2-Feld-Hallen ist jedoch aufgrund des Ortsbildes und der Belichtung nach wie vor ein wesentliches Kriterium. In der östlichen Teilfläche wird gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO eine Grundfläche von 800 m² neu zugelassen. Auf dieser Fläche wird ein bisheriger, teilversiegelter Tennisplatz bebaut. Zusätzlich werden Geschoßflächen festgesetzt, um bei den aufgrund der Sportnutzung teilweise größeren Raumhöhen die Geschoßigkeit klarzustellen. Diese werden ebenfalls anhand der Vorhaben- und Erschließungsplanung ermittelt und mit ca. 9 % im Westen und 4 % im 7 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 Osten vergrößert. Während für die Tennishalle sowie den Besprechungs-Pavillon je ein Vollgeschoss zugelassen wird, sind für die Kleinsporthalle mit Appartementhaus im Südwesten sowie das Verwaltungsgebäude jeweils zwei Vollgeschosse möglich. Die Reglung der zulässigen Höhe der geplanten Gebäude erfolgt durch Festsetzung von maximalen Wand- (WH) und Firsthöhen (FH). Diese wurden in Anlehnung an die bestehenden Hallenmaße bestimmt. Als Bezugshöhe für die Wand- und die Firsthöhe dient der jeweilige Höhenbezugspunkt, der mit der absoluten Geländehöhe über Normalnull angegeben ist. Dieser wird im Westen dem Gelände entsprechend mit 582,50 m ü. NN, im Osten mit 585,80 müNN abweichend vom Höhenbezugspunkt des rechtsgültigen Bebauungsplanes gewählt, so dass dies beim Höhenvergleich zu berücksichtigen ist. Die absoluten Trauf- und Firsthöhen gleichen dem Bestand annähernd. Dabei wird ggü. dem Planungskonzept gemäß Vorhabenund Erschließungsplan jeweils eine geringfügige Erhöhung (ca. 30 cm) berücksichtigt, falls im Zuge der Ausführungsplanung zusätzliche Aufbauhöhen benötigt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt den angrenzenden bestehenden Hallen entsprechend für die Tennishalle ein flach geneigtes Satteldach bzw. für das Verwaltungsgebäude sowie den Verbindungsbau im westlichen Teil und die Kleinsporthalle Flachdächer bzw. für die Appartements auch ein Pultdach fest, deren Höhenentwicklung durch die zulässige Wandund ggf. Firsthöhe begrenzt wird. Die überbaubare Grundstücksfläche wird räumlich durch die Baugrenzen beschränkt. Die Baugrenzen lassen der derzeitigen Gebäudeplanung zu den Außenseiten jeweils einen Raum von ca. einem Meter, bei der Tennishalle um 3 m, um ggf. erforderliche, geringfügige Gebäudeänderungen oder -verschiebungen zu ermöglichen, die sich im Zuge der Entwurfs- und Ausführungsplanung ergeben können. Zusätzlich werden als Nebenanlagen die Flächen für die Sportanlagen im Freien mit einer zulässigen Grundfläche von 1.300 m² im West- sowie 1.180 m² im Ostteil festgesetzt. Im Ostteil ist zwar nur noch ein Außenplatz möglich, hier sind aber zusätzliche Nebenflächen und insbesondere eine Tribüne berücksichtigt. Flächen für Stellplätze Die Gemeinde Oberhaching verfügt entsprechend der Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (Art. 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BayBO) über eine eigene Garagen- und Stellplatzsatzung vom 13.10.2009. Daher erfolgt die Kalkulation auf dieser Basis, ergänzt durch die bayerische GaStellV (Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze, v. 30.11.1993, letzte Änderung vom 08.07.2009), sofern in der Stellplatzsatzung der Gemeinde keine Angaben für die Nutzungstypen (Tennisanlage, Sporthalle) getroffen werden. Dementsprechend sind für die Gesamtanlage folgende Stellplätze erforderlich: Tab. 1: Stellplatzberechnung Neuplanung Anzahl/ Fläche in m² Einheit Tennisplätze (Halle Außen)* Kleinsporthalle** u. Vorgabe Bezugsgröße 3 St. 2 je Platz Benötigte Plätze 6 300 1 je 50 m² - (150) 1 je 50 m² - 355 1 je 30 m² NF, mind. 2 Appartements Ü18 6 St. 1 je Appartement Physio-/Arztpraxis 235 1 je 25 m² NF - 1 je 15 Besucherplätzen Geräte und Stretching** Büro gepl. (Neubau / Umbau) Besucher Gesamt 13 6 10 - 35 * In der Halle werden zwei neue Plätze entstehen sowie im Südwestteil 2 neue Plätze. Allerdings entfällt im Ostteil ein Platz, so dass insgesamt drei neue Plätze zu werten sind. 8 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 ** Seminarräume, Kleinsporthalle und Spielfeld sind dem Internat zugeordnet, so dass hierfür keine zusätzlichen eigenen Stellplätze erforderlich werden. Derzeit sind 30 Stellplätze vorhanden. Mit dem Bestand würden insgesamt lediglich 32 zusätzliche Stellplätze erforderlich. Die Neubebauung erfordert gemäß Ermittlung im Vorhabenund Erschließungsplan 35 zusätzliche Stellplätze. Insgesamt werden innerhalb der Planungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 53 Stellplätze als zulässig festgesetzt und verortet. In der bestehenden Vorfahrt sind 13 Stellplätze vorhanden, so dass in jedem Fall 35 Stellplätze neu errichtet werden können und somit genügend Stellplätze vorhanden sein werden. Die Wegebreiten und Vorbereiche der Gebäude ermöglichen ein gefahrloses Abstellen von Rettungs- und Versorgungsfahrzeugen. Hinsichtlich der Fahrradabstellplätze ist im Bestand unter Berücksichtigung der zusätzlichen Flächen innerhalb der Bauräume und der Zufahrten ausreichende Kapazität vorhanden, um die für die Neubebauung notwendigen Plätze zu errichten. Stellplätze sind an folgenden Stellen möglich bzw. vorgesehen: Am Eingangsbereich direkt nördlich des Bauraumes im östlichen Teilgebiet; Im Bauraum zwischen Tennishalle und Kleinsporthalle An der Nordseite der bestehenden Tennishalle (Nebenanlage für Fahrräder und Müll) Vorhandener Anbau, in dem 10 Fahrradstellplätze untergebracht sind, Aufschüttungen/Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen sind außerhalb der Gebäude- und Sportflächen auf den Grünflächen zulässig, um die Anlage der Tennisplätze und Sporthallen in Tieflage zu ermöglichen. Mit Rechten zu belastende Flächen Die Flurnummer 1197 ist Eigentum des Bayerischen Tennisverbandes e.V. Die Fl.Nr. 1261 liegt in Privateigentum. Der Bayerische Tennisverband hat die für die Erweiterung benötigte Teilfläche erworben. Im Bereich des erworbenen Teilstücks der nördlichen Fl.Nr. 1261 sowie der nördlichen Fl.Nr. 1197 liegt eine private Abwasserleitung des westlichen Nachbaranwesens (siehe Hinweise im Plan). Diese muss im Rahmen der Bauarbeiten gesichert bzw. verlegt werden, wobei eine Verlegung aufgrund der aktuellen Höhenplanungen und Abgrabungen zwingend erscheint. Entsprechend sind Grunddienstbarkeiten zu sichern bzw. anzupassen. Einfriedungen Um einen sicheren Sportbetrieb gewährleisten zu können, darf das Sportgelände westlich im Anschluss an die neue 2-Feld-Halle mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet werden, der den Vorgaben der örtlichen Bauvorschriften entsprechen muss. Aus artenschutzfachlichen Gründen ist ein Bodenabstand von 10 cm zu gewährleisten, damit Kleintiere wie Igel aus dem Gelände bzw. in das Gelände wechseln können. Eine Einfriedung der privaten Grünflächen nördlich der neuen Halle zur Straße im Loh hin ist aus Gründen des Landschaftsbildes nicht gewünscht und daher per Festsetzung nur südlich der neuen Stellplätze im Südosten zulässig. Ballfangzäune um die Freiplätze sind bis zu einer Höhe von 4,0 m zulässig, so dass sie von außen gesehen ca. 2-2,5 m über das natürliche Gelände reichen. Fläche für die Landwirtschaft Die Einbeziehung der ca. 1.037 m² großen Teilfläche aus Fl.Nr. 1261 mit Festsetzung landwirtschaftlicher Fläche und Ausschluss jeglicher Bebauung erfolgt aus baurechtlichen und landschaftlichen Gründen. Die Fläche soll im Bereich der Rodungsinsel freigehalten werden. Eine Bebauung nach § 34 BauGB („Baulücke“) und eine potenzielle Bebauung nach § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) werden ausgeschlossen. 9 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, für die vorgesehene Erweiterung des Tennisleistungszentrums nach Westen die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Eine weitere Bebauung südwestlich Im Loh zum Anwesen Leibhart hin soll jedoch nicht zugelassen werden. Die gesamte Fl.Nr. 1261 mit dem Anwesen Leibhart ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Insofern wird mit der Festsetzung C 1.2 lediglich in das potenzielle Baurecht nach § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) eingegriffen. Der Ausschluss der Bebauung betrifft lediglich eine Teilfläche von ca. 1.037 m² der gesamten Fl.Nr. 1261 mit einer künftigen Größe von ca. 37.781 m². Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,7 %. Diese Einschränkung des Baurechtes nach § 35 BauGB ist aus den oben ausgeführten landschaftlichen und baurechtlichen Gründen im Rahmen der Abwägung der privaten und öffentlichen Belange hinzunehmen. 5.2 Grünordnerische Festsetzungen Grünfläche Die nördliche Grünfläche (am westlichen Teilbereich) sowie die östliche Grünfläche (am östlichen Teilbereich) dienen der Einbindung der neuen Bebauung und der Stellplätze. Diese werden durch den teilweisen Erhalt der bestehenden Laubbäume sowie zusätzliche Ersatzbzw. Neupflanzung von Bäumen als parkartige Freiflächen gesichert und gliedern die Stellplatzflächen. Auf diesen Flächen ist eine blütenreiche Mähwiese anzusäen, die erst nach dem 1.6. eines Jahres gemäht werden darf. Bepflanzungsfestsetzungen Um nach Süden und Westen hin die landschaftliche Einbindung und eine optische Abgrenzung wiederherzustellen, wird hier eine Baum- und Strauchbepflanzung festgesetzt. Diese ist mehrreihig aufzubauen, kann jedoch in Gruppen mit Lücken ausgeführt werden. Ein Erhalt der nach Süden orientierten Bepflanzung ist aufgrund der geringfügigen Vergrößerung nach Süden nicht möglich. Zur Bepflanzung innerhalb des Planungsgebietes sind ausschließlich standortgerechte, heimische Arten zu verwenden, die möglichst autochthoner Herkunft sein sollten (Saatgut aus demselben Gebiet). Je 50 m² Fläche ist ein heimischer, standortgerechter Laubbaum 1., 2. oder 3. Ordnung (in gleichen Anteilen) sowie je 10 m² ein heimischer Strauch zu pflanzen. Als Mindest-Pflanzgröße gilt für Bäume 3x verpflanzt, Stammumfang > 18 cm (Hochstamm oder Stammbusch), für Sträucher 2x verpflanzt, 5 Triebe, Höhe > 80 cm. Vorschlagsliste für die Pflanzungen Bäume Acer campestre Acer platanoides Acer pseudoplatanus Betula pendula Carpinius betulus Crataegus monogyna Fagus sylvatica Prunus avium Prunus padus Quercus robur Sorbus aucuparia Tilia cordata Ulmus glabra Sträucher Feld-Ahorn Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Hänge-Birke Hainbuche Eingriffliger Weißdorn Rot-Buche Vogel-Kirsche Trauben-Kirsche Stiel-Eiche Eberesche Winter-Linde Berg-Ulme Amelanchier ovalis Cornus mas Cornus sanguinea Corylus avellana Euonymus europaea Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Ilex aquifolium Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Viburnum lantana Viburnum opulus Gew. Felsenbirne Kornelkirsche Hartriegel Haselnuß Pfaffenhütchen Liguster Rote Heckenkirsche Stechpalme Schlehe Hundsrose Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball Wasser-Schneeball Nadelgehölze, Thujen sowie Scheinzypressen, auch als geschnittene Hecke, sind unzulässig. 10 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 Geländegestaltung Durch die eingetiefte Lage der Sportflächen muss die Fläche westlich und südlich der geplanten Bauanlagen abgeböscht werden. Der Anschluss zum Nachbargrundstück ist niveaugleich ohne Höhenversprung auszubilden, im Süden ist hierzu jedoch auf dem Baugrundstück in Abschnitten eine Mauer zu errichten. Dach- und Fassadenbegrünung Flachdächer müssen begrünt werden. Diese dienen der Abflussverzögerung der Niederschlagswässer und erhöhen die Artenvielfalt. So bilden sie Nahrungshabitate für verschiedene Insektenarten. Fensterlose Fassaden von mehr als 50 m² Fläche sind bei einer begrünbaren Höhe der Wand (in diesem Fall: Abstand vom künftigen Gelände bis zur Unterkante der Dachhaut) von mehr als 3 m ebenfalls zu begrünen, um gleichermaßen die Einbindung in die Landschaft zu verbessern und eine ökologische Aufwertung zu erreichen. Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft Diese Flächen betreffen die baurechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Diese befinden sich südwestlich der Sportschule Oberhaching auf der Südseite der Kreisstraße M 11. Ihre Westseite grenzt an die Bahnstrecke München Hbf – München-Solln - Deisenhofen. Dort werden die durch den hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgelösten Eingriffe durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Diese Flächen wurden von der ursprünglichen Eigentümerin, der Landeshauptstadt München, abgekauft und stehen nun im Eigentum des BTV. Sie stehen im räumlichen Zusammenhang mit den südlich bereits von der Gemeinde Oberhaching umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. So ist auch hier die Umwandlung von Acker in Extensivgrünland im Rahmen des Netzwerkes „Blühende Landschaften“ vorgesehen, zusätzlich wird ein Feldgehölz angelegt. Die exakten Maßnahmen werden im Umweltbericht, Kapitel 7.5.2 näher dargestellt. Artenschutzrechtliche Belange Fällungen der bestehenden Gehölze sind gemäß § 39 BNatSchG nur außerhalb der Vogelbrutzeit, d.h. von Oktober bis Ende Februar zulässig. Zur Sicherung der Durchwanderbarkeit für Kleintiere werden für Einfriedungen des Geländes ein Bodenabstand von mindestens 10 cm und der Verzicht auf Sockel festgelegt. Diese Maßnahmen dienen der vorsorglichen Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Aufgrund der geringen Größe der Bäume, die gefällt werden müssen (Alter entsprechend der Bebauung ca. 25 Jahre) sind Bruten durch seltene Vogelarten, die auf mehrjährig genutzte Horste angewiesen sind, ebenso wie Höhlenbrüter (Vögel sowie auch Fledermäuse) ausgeschlossen. Aus diesem Grund sind vor den Fällungen keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich, ebenfalls kann auf eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet werden. Versiegelung in den Außenanlagen Die Zuwege zu den Hallen und Freiplätzen sowie die Stellplätze sind aus wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. Die Fugen der Stellplätze sind zu begrünen, die Feuerwehrzufahrt ist aus Bodenschutzgründen ebenfalls mit Rasengittersteinen zu befestigen oder als Schotterrasen herzustellen. Ausgenommen davon ist lediglich ein Zugang zum Appartementhaus, das im Nordwesten über die Feuerwehrzufahrt angedient wird. 5.3 Hinweise und nachrichtliche Übernahme In den Hinweisen werden zur besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit des Planes die vorhandenen und die geplanten Gebäude gezeigt. Ebenso sind die Fl.Nrn. und Flurgrenzen zum Zeitpunkt der Aufstellung dargestellt. Außerdem wird im Plan nachrichtlich auf die private Abwasserleitung hingewiesen. 11 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 6. Wesentliche Auswirkungen Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild. Somit kann hinsichtlich des Westteils auf den Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Fassungsdatum vom 13.05.2013 verwiesen werden. Die bauliche Entwicklung steht im Einklang mit den Vorgaben der Regional- und Landesplanung. 6.1 Bodenordnung Vom Bayerischen Tennis-Verband e.V. (BTV) wurde die Erweiterungsfläche Fl.Nr. 1261/1 bereits erworben, der Kauf einer weiteren Teilfläche aus der Fl.Nr. 1261 direkt nordwestlich der Fl.Nr. 1261/1 für die weniger verschwenkte Führung der Feuerwehrzufahrt wurde bereits verhandelt und vom Eigentümer zugesichert. Die Fl.Nr. 1197 ist bereits seit längeren im Eigentum des BTV. 6.2 Bauflächenbilanz Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergibt sich die folgende Flächenverteilung. Tab. 2: Städtebauliche Kenngrößen Art der Nutzung Fläche in m² Verteilung in % Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan (ohne einbezogene Flächen, ohne Ausgleich) Bauland 6.994 68,5 davon zulässige Grundfläche 3.050 29,9 davon befestigte Sportanlagen 2.480 24,3 585 5,7 1.005 9,8 586 5,7 1.040 10,2 10.210 100,0 Geltungsbereich Ausgleichsfläche 2.640 -- In den Bebauungsplan einbezogene Flächen 1.272 Private Grünfläche Flächen für Bepflanzungen Feuerwehrzufahrt Stellplätze, Zufahrten Geltungsbereich vorhabenbez. Bebauungsplan Summe Geltungsbereiche 6.3 14.122 Vorhaben- und Erschließungsplan Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Vorhaben –und Erschließungsplan (Stand: 24.01.2017) beigelegt. Dieser wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 12 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 7. Umweltbericht (entfällt) Aufgrund der vorliegenden Bebauungsplanungen aus den Jahren 1992 sowie 2013 handelt es sich um eine Planung, die den Vorgaben der §§ 13 und 13a BauGB entspricht. Aus diesen Gründen ist kein eigener Umweltbericht erforderlich. Allerdings werden in der hier vorliegenden Planung die Ausgleichsermittlung und die Darstellung der Ausgleichsflächen nochmals wiedergegeben. Damit wird klargestellt, dass die Festsetzung der Ausgleichsflächen aus der Planung des Jahres 2013 nach wie vor Gültigkeit hat. Ebenfalls werden die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung wiedergegeben. 7.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen Die negativen Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter können reduziert werden. Ein Großteil dieser Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden von Beginn an bei der Planung berücksichtigt und mit entsprechenden Auflagen im Bebauungsplan festgesetzt: Schutzgut Boden und Wasser Verwendung sickerfähiger Beläge bei allen befestigten Flächen (Wege, Stellplätze, Feuerwehrzufahrt) Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den jeweiligen Baugrundstücken Vorgaben zur Lagerung des Oberbodenmaterials während der Bauphase Schutzgut Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Lufthygiene Begrenzung der überbaubaren Grundfläche Landschaftliche Einbindung durch eingetiefte Lage und Eingrünung Beschränkung des Fällzeitraumes für Gehölze auf Zeiten ausschließlich außerhalb der Vogelbrutzeit, also nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Neupflanzung von Gehölzen zur landschaftlichen Einbindung und Durchgrünung Begrünung von Flachdächern und Außenwänden Verbot von Zaunsockeln, die tiergruppenschädigend wirken können, Bodenabstand mindestens 10 cm Ausgleichsmaßnahmen Zur Ermittlung des Eingriffsumfangs wird der Leitfaden Eingriffsregelung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen herangezogen. Gegenüber dem bisherigen Baurecht, das durch den Bebauungsplan Sportschule von 1992 gesichert ist, werden 4.400 m² in die Bauflächen des Sondergebiets einbezogen. Dies ergibt sich aus der Größe der Fl.Nr. 1261/1 zzgl. Ankaufsfläche im Nordwesten von insgesamt ca. 4.375 m² zuzüglich ca. 250 m² für die bauliche Verdichtung im Bereich der bisher festgesetzten Grünflächen (Stellplätze entlang der Straße Im Loh gem. rechtskräftiger Bebauungsplan). Aus der im Rahmen der Bestandsbeschreibung durchgeführten Einstufung der Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung im Planungsgebiet ergibt sich insgesamt für den Geltungsbereich eine Einstufung in Kategorie I – oberer Wert bis II unterer Wert, als Gebiet geringer bis mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die vorhandene Eingrünung mit Gehölzen ist aufgrund ihres Entwicklungsalters von ca. 20 Jahren der Kategorie II mittlerer Wert zuzuordnen. Der Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad fällt mit ca. 2.400 m² versiegelter 13 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung Gemeinde Oberhaching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erweiterung Landesleistungszentrum Tennis im Sondergebiet Sportschule Begründung, Stand: 07.02.2017 Gebäudefläche und weiteren 1.850 m² Sportflächen unter Typ A der Eingriffsschwere, so dass der Kompensationsfaktor gemäß Leitfaden für Kategorie I im Bereich 0,3 bis 0,6 liegt. Unter Berücksichtigung der naturräumlichen Lage am Rande der Rodungsinsel mit Nähe zum Waldrand und Erholungsgebieten auf der einen Seite sowie den festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen auf der anderen Seite wird daher insgesamt ein Kompensationsfaktor von ca. 0,57 festgelegt. Somit ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 2.640 m². Der Ausgleich wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 847/1 der Gemarkung Oberhaching nachgewiesen. Südlich davon wurden von der Gemeinde Oberhaching bereits Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt und ein extensiver Grünlandstreifen von ca. 20 m Breite angelegt. Daher ist dessen Fortführung ökologisch sinnvoll. Mit der hier vorliegenden Planung wird ein Streifen von ca. 24,2 m von der bisherigen Ackernutzung in extensives Grünland umgewandelt. Zusätzlich wird als Ausgleich für den Eingriff in die Gehölzstruktur mit Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild neben der neuen Ortsrandeingrünung auf der Ausgleichsfläche mittig auf ca. 980 m² ein ca. 10 m breites Feldgehölz gepflanzt, so dass die Gehölzbilanz im Vergleich zur beeinträchtigten Gehölzfläche mehr als verdoppelt wird. Für die Gehölzpflanzung sind ausschließlich autochthone, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Je 3 m² Gehölzfläche ist ein Strauch mit mind. 5 Trieben und einer Höhe > 100 cm sowie je 30 m² ein Baum 2. oder 3. Wuchsordnung als Heister oder Stammbusch > 200 cm zu pflanzen, damit sich die Hecke möglichst schnell dicht entwickelt. Für die Pflanzung sind Arten entsprechend der Liste unter Kap. 5.2 zu verwenden. Die Gesamtfläche ist in Anlehnung an die gemeindlichen Ausgleichsflächen wie diese ebenfalls als blütenreiches Grünland einzusäen. Zu verwenden ist Heudrusch geeigneter benachbarter Flächen oder autochthones Saatgut der Firma Rieger- Hofmann, RSM 8.1 „Biotopflächen, artenreiches Extensivgrünland“ für eine mehrjährige blühende Landschaft mit einem Anteil von 50 % Wildblumen (Kräuter) und 50 % Gräser oder gleichwertig, mit einer Saatstärke von 1 g/m² und Aussaat Mitte März / Ende Mai. In den ersten 5 Jahren wird die Fläche zur Aushagerung dreischürig bewirtschaftet (1. Schnitt nach dem 1. Juni), ab dem 6. Jahr dann 2schürig (1. Schnitt nach 1. Juli). Nach 5 Jahren wird außerhalb der Gehölzpflanzung eine Nachsaat (Rillensaat) durchgeführt, um die mahdempfindlicheren Kräuter in der Fläche nach Beendigung der dreischürigen Mahd zu reaktivieren. Die beidseitigen Wiesenstreifen können sich so zu artenreichen Krautsäumen beidseits des Feldgehölzes entwickeln. Insbesondere auf dem südwestseitig orientierten Wiesenstreifen soll in Verbindung mit der bahnbegleitenden Vegetation ein thermophiler Saum entstehen. Die Flächen sind im Zuge der Planungen im Jahr 2013 vom bayerischen Tennis-Verbandes erworben worden. Die Pflege ist auf 25 Jahre fort zu führen, danach sind etwaige weitere Pflegemaßnahmen durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München, hinzunehmen. Oberhaching, …………………. ………………………………….. Bürgermeister Schelle 14 17-02-07_LLZ-Tennis-BP-Begründung