Stellenausschreibung Datenbankadministrator

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Stellenausschreibung Datenbankadministrator
Stellenausschreibung Nr. CPVO/CA/2016/002
IT-Datenbankadministrator m/w – Gruppe IV
1.
Das CPVO
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) ist eine unabhängige EU-Agentur, die durch die
Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates am 27. Juli 1994 eingerichtet wurde. Das CPVO ist zuständig
für die Verwaltung des Systems des gemeinschaftlichen Sortenschutzes. Dieses System sorgt für
unionsweit geltende gewerbliche Schutzrechte für neue Pflanzensorten. Auftrag des CPVO ist es,
Innovation bei Pflanzensorten zu fördern, indem es Anträge auf gemeinschaftlichen Sortenschutz
hochwertig und zu erschwinglichen Kosten bearbeitet. Ferner erarbeitet das CPVO Leitsätze und leistet
Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte zum Wohle der Interessenten.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des CPVO: www.cpvo.europa.eu.
Das CPVO organisiert einen Aufruf zur Interessenbekundung, um eine Reserveliste für die Stelle eines
Datenbankadministrators zu erstellen.
2.
Die zu besetzende Stelle
2.1.
Profil
Der Stelleninhaber ist direkt dem IT-Teamleiter unterstellt und arbeitet eng mit den anderen Kollegen
und Kolleginnen zusammen. Er/sie ist für die Leistung, Integrität und Sicherheit aller CPVODatenbanken sowie für die Fehlerbeseitigung bei von den Nutzern gemeldeten Problemen und die
Leistung von Unterstützung bei der Abfrageentwicklung verantwortlich. Darüber hinaus ist der
Stelleninhaber je nach Bedarf an Entwicklungsprojekten beteiligt.
Der Stelleninhaber muss teamfähig sein und die eigene Leistung selbstkritisch beurteilen sowie
Lernergebnisse und Informationen als Mitglied eines multikulturellen und multidisziplinären Teams mit
anderen teilen.
2.2.
Aufgaben

Die Stelle umfasst die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten:
Design, Implementierung und Pflege von Datenbanksystemen hoher Verfügbarkeit und hoher Qualität;

Sicherstellen der Replikation von Datenbanken in der DMZ;

Minimierung von Datenbank-Ausfallzeiten und Verwaltung von Parametern, um schnelle Antworten auf
Abfragen zu bieten;

proaktive und reaktive Unterstützung bei der Datenverwaltung sowie Schulung der Nutzer;

Bestimmung, Durchsetzung und Dokumentation von Datenbankkonzepten, -verfahren und -standards;

Durchführung regelmäßiger Tests und Evaluierungen, um Sicherheit, Schutz und Integrität der Daten
zu gewährleisten;

Überwachung der Datenbankleistung, Implementierung von Änderungen und Anwendung neuer
Patches und Versionen, wenn dies erforderlich ist;

Sicherstellen der systematischen Sicherung aller Datenbanken und regelmäßiger Reinstallationstests,
um Konformität mit dem Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten;

Unterstützung in Bezug auf Abfrageanforderungen von Endnutzern (SQL);

als Teammitglied Beitrag zur Anwendungsentwicklung (PL/SQL);

andere vom IT-Teamleiter zugeteilte Aufgaben.
3.
Erforderliche Qualifikationen und Berufserfahrung
3.1.
Formale Anforderungen
Damit ein Bewerber/eine Bewerberin zum Auswahlverfahren zugelassen wird, muss er/sie zum
Enddatum des vorliegenden Aufrufs die folgenden formalen Anforderungen erfüllen:

Abschluss einer für die Stelle maßgeblichen dreijährigen Universitätsausbildung;

Nationalität eines EU-Mitgliedstaats;1

gründliche Kenntnisse einer Sprache der Europäischen Union 2 und ausreichende Kenntnisse in einer
weiteren Sprache;

Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte;3

Erfüllung der Verpflichtungen aus den jeweiligen nationalen Wehrgesetzen;

körperliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeiten. 4
3.2.
Auswahlkriterien
Erforderlich:

mindestens sechsjährige Berufserfahrung im Bereich Datenbankadministration und Datenbank-Tools
(Oracle);

ausgezeichnete Kenntnisse auf dem Gebiet Sicherung, Wiederherstellung, Sicherheit und Integrität
von Daten sowie SQL-Optimierung;

ausgeprägtes Verständnis für Datenbankarchitektur;

nachweisliche Fähigkeit für den Entwurf von Dokumentationen und Verfahren;
1
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und
Zypern.
2
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch,
Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch,
Tschechisch, Ungarisch.
3
Vor der Ernennung wird der/die erfolgreiche Bewerber/in aufgefordert, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
4
Vor der Ernennung muss sich der/die erfolgreiche Bewerber/in einer ärztlichen Untersuchung durch einen Vertrauensarzt
des CPVO unterziehen, damit vor dem CPVO nachgewiesen wird, dass er/sie die Anforderungen gemäß Artikel 82 Absatz 3
Buchstabe d der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union erfüllt.
2/6

Fähigkeit zur effektiven Kommunikation in englischer Sprache in schriftlicher sowie mündlicher Form,
da Englisch die vorherrschende Arbeitssprache beim CPVO ist;

Fähigkeit zur guten Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und zu guter eigenständiger Arbeit;

nachweisliche
soziale,
Problemlösungsfähigkeiten.
organisatorische
und
administrative
Fähigkeiten
sowie
Von Vorteil:

Oracle-Datenbank-Zertifizierung;

Kenntnisse in MS-SQL Database;

vertraut mit Programmiersprachen-APIs;

Problemlösungsfertigkeiten;

Erfahrung und Kenntnisse in der Arbeit mit Web-Technologien;

Kenntnisse in Bezug auf dokumentbasierte Datenbanken/NoSQL-Datenbanken;

Verständnis von Projektmanagement-Methoden.
4.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren umfasst folgende Phasen:

Nur vollständige Bewerbungen, die fristgerecht in elektronischer Form eingereicht werden, werden in
Betracht gezogen.

Jede vollständige Bewerbung wird daraufhin geprüft, ob der Bewerber/die Bewerberin alle
Zulassungskriterien erfüllt.

Zulässige Bewerbungen werden vom ernannten Auswahlausschuss auf der Grundlage der für die
vorliegende Stellenausschreibung festgelegten Auswahlkriterien bewertet. Je nach Zahl der
eingegangenen Bewerbungen kann der Auswahlausschuss strengere Maßstäbe bei den oben
genannten Auswahlkriterien anlegen.

Bewerber, welche die Kriterien am besten erfüllen, kommen für Vorstellungsgespräche und schriftliche
Prüfungen in die engere Wahl.

Vorstellungsgespräche und schriftliche Prüfungen werden in englischer und/oder französischer Sprache
abgehalten.

Bewerber müssen eine schriftliche Prüfung ablegen, um ihre für die Stelle maßgeblichen Kenntnisse
zu überprüfen. Außerdem werden sie zur Überprüfung ihrer allgemeinen Fähigkeiten einem
computerbasierten Test unterzogen.

Während der Vorstellungsgespräche prüft der Auswahlausschuss die Profile der Bewerber und beurteilt
deren Relevanz für die ausgeschriebene Stelle.

Zum Vorstellungsgespräch müssen die Bewerber Originale und Kopien von Unterlagen zu
Staatsbürgerschaft, Studium und Berufserfahrung vorlegen, insbesondere:
o
eine Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder eines anderen amtlichen
Dokuments, aus dem ihre Staatsbürgerschaft hervorgeht;
o
eine Kopie des Diploms, mit dem der erforderliche Grad des akademischen Abschlusses
nachgewiesen wird;
3/6
o

Nachweise der Berufserfahrung, aus denen das Datum des Beschäftigungsbeginns und des
Beschäftigungsendes eindeutig hervorgeht.
Die Kopien dieser Unterlagen werden vom CPVO einbehalten.
Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt wird, dass die im Rahmen der Bewerbung
vorgelegten Informationen vorsätzlich gefälscht wurden, wird der Bewerber/die Bewerberin vom
Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Erfolgreiche Bewerber werden in eine Reserveliste aufgenommen, die 24 Monate lang Gültigkeit hat.
Die Gültigkeit dieser Liste kann verlängert werden. Jeder Bewerber/jede Bewerberin wird schriftlich
davon in Kenntnis gesetzt, ob er/sie in die Reserveliste aufgenommen wurde. Die Aufnahme eines
Bewerbers/einer Bewerberin in die Reserveliste begründet jedoch keinen Anspruch auf Einstellung.

Der Präsident des CPVO bestimmt den ausgewählten Stelleninhaber aus der Reserveliste unter
Berücksichtigung der Schaffung einer geografisch diversifizierten Organisation mit einem
ausgewogenen Geschlechterverhältnis.
Die internen Verfahren des Auswahlausschusses sind vertraulich, und jeder Kontakt mit den
Ausschussmitgliedern ist streng untersagt. Ein Nachsuchen seitens eines Bewerbers/einer Bewerberin
kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen.
Damit Bewerbungen gültig sind, müssen sich die Bewerber im elektronischen Einstellungsportal des
CPVO unter folgender Adresse anmelden: http://www.cpvo.europa.eu/main/en/home/about-thecpvo/vacancies.
Die Bewerber werden gebeten, in dieser Phase keine Unterlagen, z. B. Kopien von Personalausweisen,
Diplomen, Nachweisen der bisherigen Berufserfahrung usw., beizufügen. Nur Bewerber, die zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen werden, werden gebeten, Kopien dieser Unterlagen als Nachweise
vorzulegen. Bewerbungen werden nicht zurückgegeben, sondern vom CPVO im Einklang mit den
Datenschutzrichtlinien des Amtes aufbewahrt.
Unvollständige Bewerbungen werden automatisch vom Auswahlverfahren
ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum zwischen dem Stichtag für die Einreichung von Bewerbungen
und dem Ende des Verfahrens für die engere Auswahl der Bewerber, die zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen werden, mehrere Wochen dauern kann.
Die Bewerber, die nach den unter Punkt 4 aufgeführten Kriterien als am besten geeignet angesehen
werden, werden in die Reserveliste aufgenommen.
5.
Beschäftigungsbedingungen
Dienstort ist Angers, Frankreich. Aus Gründen im Zusammenhang mit den operativen Anforderungen
des CPVO wird von dem/der ausgewählten Bewerber/in eine kurzfristige Verfügbarkeit erwartet.
Angeboten wird ein Vertrag in Funktionsgruppe IV gemäß Artikel 3 Buchstabe a der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit einer Probezeit
von neun Monaten. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und kann nur ein Mal befristet
verlängert werden. Jede weitere Verlängerung dieses Beschäftigungsverhältnisses gilt auf unbestimmte
Dauer.
Die Vergütung für einen Vertragsbediensteten besteht aus einer Grundvergütung sowie anderen
Zulagen je nach persönlicher Situation des Stelleninhabers. Zur Information: Das derzeitige
Bruttomindestgrundgehalt für Gruppe IV, vor Abzügen und vor Anwendung des für Frankreich
geltenden Berichtigungskoeffizienten von 113,8, beginnt bei etwa 3 247 EUR. Die anwendbare
Einstufung und das Bruttogrundgehalt können abhängig von der Dauer der Erfahrung des/der
ausgewählten Bewerbers/Bewerberin höher sein. Die Gehälter unterliegen einer Besteuerung an der
Quelle, sind aber von nationalen Steuern befreit. Es fallen außerdem Abzüge für Kranken-, Rentenund Arbeitslosenversicherung an.
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Der Stelleninhaber arbeitet in einem multikulturellen Umfeld, in dem der soziale Dialog zwischen
Management und Mitarbeitern als unerlässlich angesehen wird. Das CPVO ist vollständig
computerisiert, und die Arbeitszeit besteht aus Kernzeiten und Gleitzeiten.
6.
Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Der Stelleninhaber muss sich verpflichten, unparteiisch im öffentlichen Interesse zu handeln, und
jedwede Interessen direkter oder indirekter Art, die seine/ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen
könnten, vollständig zur Kenntnis zu bringen. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen,
dass sie hierzu bereit sind.
7.
Chancengleichheit
Das CPVO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen unter Ausschluss
jeder Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der
Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, des Ehestands oder der
familiären Situation. Dieses Auswahlverfahren bietet allen Bewerbern die gleiche Chance, ihre
Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Die Bediensteten werden auf möglichst breiter geografischer
Grundlage unter den Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeworben.
8.
Bewerbungsschluss: 15.01.2017
9.
Beginn: so bald wie möglich
10.
Überprüfung – Rechtsmittel – Beschwerden
Bewerber, die sich durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt fühlen, können zu jedem Zeitpunkt
des Auswahlverfahrens den Vorsitzenden des Auswahlausschusses um weitere Auskünfte zu dieser
Entscheidung ersuchen, ein Rechtsmittelverfahren einleiten oder beim Europäischen Bürgerbeauftragen
Beschwerde einlegen. Bitte beachten Sie, dass alle Verfahren vertraulich sind, da für Auswahlverfahren
das Beamtenstatut gilt. Wenn Sie sich durch eine Entscheidung nicht gerecht behandelt fühlen, können
Sie in allen Phasen des Auswahlverfahrens folgende Schritte einleiten:
I.
Ersuchen um weitere Auskünfte oder Antrag auf Überprüfung

Senden Sie Ihr schriftliches Ersuchen um weitere Auskünfte oder Ihren Antrag auf
Überprüfung unter Angabe von Gründen an folgende Anschrift:
An den Vorsitzenden des Auswahlausschusses (CPVO/CA/2016/002)
CPVO/OCVV
3 Boulevard Maréchal Foch
CS 10121
49101 ANGERS CEDEX 2
FRANKREICH
Ersuchen und Anträge müssen binnen eines Monats nach Bekanntgabe der im Rahmen des
Auswahlverfahrens getroffenen Entscheidung übermittelt werden. Der Auswahlausschuss wird so bald wie
möglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten.
5/6
II.
Beschwerden

Sie können unter der folgenden Anschrift eine Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des
Statuts der Beamten der Europäischen Union einreichen:
An den Vorsitzenden des Auswahlausschusses (CPVO/CA/2016/002)
CPVO/OCVV
3 Boulevard Maréchal Foch
CS 10121
49101 ANGERS CEDEX 2
FRANKREICH
Die zwingende Frist (siehe hierzu das durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1023/2013 des Rates
geänderte Statut (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15, http://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html) für
diese Verfahrensart beginnt mit der Mitteilung der beschwerenden Entscheidung.
Hinweis: Die Anstellungsbehörde ist nicht befugt, die Entscheidungen eines Auswahlausschusses zu
ändern. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der weite Ermessensspielraum, über den
der Auswahlausschuss verfügt, nur überprüft werden, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die
Vorschriften über die Arbeitsweise des Auswahlausschusses vorliegt.
III.
Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Wie jeder EU-Bürger kann sich ein Bewerber/eine Bewerberin beim Europäischen
Bürgerbeauftragten beschweren:
Europäischer Bürgerbeauftragter
1 Avenue du Président Robert Schuman – BP 403
67001 STRASBOURG CEDEX
Frankreich
Diese Möglichkeit besteht gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union und gemäß dem Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom
9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben
des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15), geändert durch die Beschlüsse des
Europäischen Parlaments vom 14. März 2002 (ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13) und vom 18. Juni 2008
(ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 25).
Hinweis: Die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Beamtenstatuts für
die Einreichung einer Beschwerde oder für die Einlegung eines Rechtsmittels beim Gericht für den
öffentlichen Dienst gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
gilt, wird durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt. Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass gemäß Artikel 2 Absatz 4 der allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der
Aufgaben des Bürgerbeauftragten jeder bei diesem eingereichten Beschwerde die geeigneten
administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung
vorausgegangen sein müssen.
11.
Schutz personenbezogener Daten
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (als verantwortliche Behörde für die Organisation des Auswahlverfahrens)
gewährleistet, dass personenbezogene Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum
freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1) verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die
Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten.
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