Stellenausschreibung Datenbankadministrator Stellenausschreibung Nr. CPVO/CA/2016/002 IT-Datenbankadministrator m/w – Gruppe IV 1. Das CPVO Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) ist eine unabhängige EU-Agentur, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates am 27. Juli 1994 eingerichtet wurde. Das CPVO ist zuständig für die Verwaltung des Systems des gemeinschaftlichen Sortenschutzes. Dieses System sorgt für unionsweit geltende gewerbliche Schutzrechte für neue Pflanzensorten. Auftrag des CPVO ist es, Innovation bei Pflanzensorten zu fördern, indem es Anträge auf gemeinschaftlichen Sortenschutz hochwertig und zu erschwinglichen Kosten bearbeitet. Ferner erarbeitet das CPVO Leitsätze und leistet Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte zum Wohle der Interessenten. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des CPVO: www.cpvo.europa.eu. Das CPVO organisiert einen Aufruf zur Interessenbekundung, um eine Reserveliste für die Stelle eines Datenbankadministrators zu erstellen. 2. Die zu besetzende Stelle 2.1. Profil Der Stelleninhaber ist direkt dem IT-Teamleiter unterstellt und arbeitet eng mit den anderen Kollegen und Kolleginnen zusammen. Er/sie ist für die Leistung, Integrität und Sicherheit aller CPVODatenbanken sowie für die Fehlerbeseitigung bei von den Nutzern gemeldeten Problemen und die Leistung von Unterstützung bei der Abfrageentwicklung verantwortlich. Darüber hinaus ist der Stelleninhaber je nach Bedarf an Entwicklungsprojekten beteiligt. Der Stelleninhaber muss teamfähig sein und die eigene Leistung selbstkritisch beurteilen sowie Lernergebnisse und Informationen als Mitglied eines multikulturellen und multidisziplinären Teams mit anderen teilen. 2.2. Aufgaben Die Stelle umfasst die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten: Design, Implementierung und Pflege von Datenbanksystemen hoher Verfügbarkeit und hoher Qualität; Sicherstellen der Replikation von Datenbanken in der DMZ; Minimierung von Datenbank-Ausfallzeiten und Verwaltung von Parametern, um schnelle Antworten auf Abfragen zu bieten; proaktive und reaktive Unterstützung bei der Datenverwaltung sowie Schulung der Nutzer; Bestimmung, Durchsetzung und Dokumentation von Datenbankkonzepten, -verfahren und -standards; Durchführung regelmäßiger Tests und Evaluierungen, um Sicherheit, Schutz und Integrität der Daten zu gewährleisten; Überwachung der Datenbankleistung, Implementierung von Änderungen und Anwendung neuer Patches und Versionen, wenn dies erforderlich ist; Sicherstellen der systematischen Sicherung aller Datenbanken und regelmäßiger Reinstallationstests, um Konformität mit dem Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten; Unterstützung in Bezug auf Abfrageanforderungen von Endnutzern (SQL); als Teammitglied Beitrag zur Anwendungsentwicklung (PL/SQL); andere vom IT-Teamleiter zugeteilte Aufgaben. 3. Erforderliche Qualifikationen und Berufserfahrung 3.1. Formale Anforderungen Damit ein Bewerber/eine Bewerberin zum Auswahlverfahren zugelassen wird, muss er/sie zum Enddatum des vorliegenden Aufrufs die folgenden formalen Anforderungen erfüllen: Abschluss einer für die Stelle maßgeblichen dreijährigen Universitätsausbildung; Nationalität eines EU-Mitgliedstaats;1 gründliche Kenntnisse einer Sprache der Europäischen Union 2 und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache; Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte;3 Erfüllung der Verpflichtungen aus den jeweiligen nationalen Wehrgesetzen; körperliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeiten. 4 3.2. Auswahlkriterien Erforderlich: mindestens sechsjährige Berufserfahrung im Bereich Datenbankadministration und Datenbank-Tools (Oracle); ausgezeichnete Kenntnisse auf dem Gebiet Sicherung, Wiederherstellung, Sicherheit und Integrität von Daten sowie SQL-Optimierung; ausgeprägtes Verständnis für Datenbankarchitektur; nachweisliche Fähigkeit für den Entwurf von Dokumentationen und Verfahren; 1 Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 2 Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch. 3 Vor der Ernennung wird der/die erfolgreiche Bewerber/in aufgefordert, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. 4 Vor der Ernennung muss sich der/die erfolgreiche Bewerber/in einer ärztlichen Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des CPVO unterziehen, damit vor dem CPVO nachgewiesen wird, dass er/sie die Anforderungen gemäß Artikel 82 Absatz 3 Buchstabe d der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union erfüllt. 2/6 Fähigkeit zur effektiven Kommunikation in englischer Sprache in schriftlicher sowie mündlicher Form, da Englisch die vorherrschende Arbeitssprache beim CPVO ist; Fähigkeit zur guten Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und zu guter eigenständiger Arbeit; nachweisliche soziale, Problemlösungsfähigkeiten. organisatorische und administrative Fähigkeiten sowie Von Vorteil: Oracle-Datenbank-Zertifizierung; Kenntnisse in MS-SQL Database; vertraut mit Programmiersprachen-APIs; Problemlösungsfertigkeiten; Erfahrung und Kenntnisse in der Arbeit mit Web-Technologien; Kenntnisse in Bezug auf dokumentbasierte Datenbanken/NoSQL-Datenbanken; Verständnis von Projektmanagement-Methoden. 4. Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren umfasst folgende Phasen: Nur vollständige Bewerbungen, die fristgerecht in elektronischer Form eingereicht werden, werden in Betracht gezogen. Jede vollständige Bewerbung wird daraufhin geprüft, ob der Bewerber/die Bewerberin alle Zulassungskriterien erfüllt. Zulässige Bewerbungen werden vom ernannten Auswahlausschuss auf der Grundlage der für die vorliegende Stellenausschreibung festgelegten Auswahlkriterien bewertet. Je nach Zahl der eingegangenen Bewerbungen kann der Auswahlausschuss strengere Maßstäbe bei den oben genannten Auswahlkriterien anlegen. Bewerber, welche die Kriterien am besten erfüllen, kommen für Vorstellungsgespräche und schriftliche Prüfungen in die engere Wahl. Vorstellungsgespräche und schriftliche Prüfungen werden in englischer und/oder französischer Sprache abgehalten. Bewerber müssen eine schriftliche Prüfung ablegen, um ihre für die Stelle maßgeblichen Kenntnisse zu überprüfen. Außerdem werden sie zur Überprüfung ihrer allgemeinen Fähigkeiten einem computerbasierten Test unterzogen. Während der Vorstellungsgespräche prüft der Auswahlausschuss die Profile der Bewerber und beurteilt deren Relevanz für die ausgeschriebene Stelle. Zum Vorstellungsgespräch müssen die Bewerber Originale und Kopien von Unterlagen zu Staatsbürgerschaft, Studium und Berufserfahrung vorlegen, insbesondere: o eine Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder eines anderen amtlichen Dokuments, aus dem ihre Staatsbürgerschaft hervorgeht; o eine Kopie des Diploms, mit dem der erforderliche Grad des akademischen Abschlusses nachgewiesen wird; 3/6 o Nachweise der Berufserfahrung, aus denen das Datum des Beschäftigungsbeginns und des Beschäftigungsendes eindeutig hervorgeht. Die Kopien dieser Unterlagen werden vom CPVO einbehalten. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt wird, dass die im Rahmen der Bewerbung vorgelegten Informationen vorsätzlich gefälscht wurden, wird der Bewerber/die Bewerberin vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Erfolgreiche Bewerber werden in eine Reserveliste aufgenommen, die 24 Monate lang Gültigkeit hat. Die Gültigkeit dieser Liste kann verlängert werden. Jeder Bewerber/jede Bewerberin wird schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, ob er/sie in die Reserveliste aufgenommen wurde. Die Aufnahme eines Bewerbers/einer Bewerberin in die Reserveliste begründet jedoch keinen Anspruch auf Einstellung. Der Präsident des CPVO bestimmt den ausgewählten Stelleninhaber aus der Reserveliste unter Berücksichtigung der Schaffung einer geografisch diversifizierten Organisation mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis. Die internen Verfahren des Auswahlausschusses sind vertraulich, und jeder Kontakt mit den Ausschussmitgliedern ist streng untersagt. Ein Nachsuchen seitens eines Bewerbers/einer Bewerberin kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Damit Bewerbungen gültig sind, müssen sich die Bewerber im elektronischen Einstellungsportal des CPVO unter folgender Adresse anmelden: http://www.cpvo.europa.eu/main/en/home/about-thecpvo/vacancies. Die Bewerber werden gebeten, in dieser Phase keine Unterlagen, z. B. Kopien von Personalausweisen, Diplomen, Nachweisen der bisherigen Berufserfahrung usw., beizufügen. Nur Bewerber, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, werden gebeten, Kopien dieser Unterlagen als Nachweise vorzulegen. Bewerbungen werden nicht zurückgegeben, sondern vom CPVO im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien des Amtes aufbewahrt. Unvollständige Bewerbungen werden automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum zwischen dem Stichtag für die Einreichung von Bewerbungen und dem Ende des Verfahrens für die engere Auswahl der Bewerber, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, mehrere Wochen dauern kann. Die Bewerber, die nach den unter Punkt 4 aufgeführten Kriterien als am besten geeignet angesehen werden, werden in die Reserveliste aufgenommen. 5. Beschäftigungsbedingungen Dienstort ist Angers, Frankreich. Aus Gründen im Zusammenhang mit den operativen Anforderungen des CPVO wird von dem/der ausgewählten Bewerber/in eine kurzfristige Verfügbarkeit erwartet. Angeboten wird ein Vertrag in Funktionsgruppe IV gemäß Artikel 3 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit einer Probezeit von neun Monaten. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und kann nur ein Mal befristet verlängert werden. Jede weitere Verlängerung dieses Beschäftigungsverhältnisses gilt auf unbestimmte Dauer. Die Vergütung für einen Vertragsbediensteten besteht aus einer Grundvergütung sowie anderen Zulagen je nach persönlicher Situation des Stelleninhabers. Zur Information: Das derzeitige Bruttomindestgrundgehalt für Gruppe IV, vor Abzügen und vor Anwendung des für Frankreich geltenden Berichtigungskoeffizienten von 113,8, beginnt bei etwa 3 247 EUR. Die anwendbare Einstufung und das Bruttogrundgehalt können abhängig von der Dauer der Erfahrung des/der ausgewählten Bewerbers/Bewerberin höher sein. Die Gehälter unterliegen einer Besteuerung an der Quelle, sind aber von nationalen Steuern befreit. Es fallen außerdem Abzüge für Kranken-, Rentenund Arbeitslosenversicherung an. 4/6 Der Stelleninhaber arbeitet in einem multikulturellen Umfeld, in dem der soziale Dialog zwischen Management und Mitarbeitern als unerlässlich angesehen wird. Das CPVO ist vollständig computerisiert, und die Arbeitszeit besteht aus Kernzeiten und Gleitzeiten. 6. Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten Der Stelleninhaber muss sich verpflichten, unparteiisch im öffentlichen Interesse zu handeln, und jedwede Interessen direkter oder indirekter Art, die seine/ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, vollständig zur Kenntnis zu bringen. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind. 7. Chancengleichheit Das CPVO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen unter Ausschluss jeder Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, des Ehestands oder der familiären Situation. Dieses Auswahlverfahren bietet allen Bewerbern die gleiche Chance, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Die Bediensteten werden auf möglichst breiter geografischer Grundlage unter den Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeworben. 8. Bewerbungsschluss: 15.01.2017 9. Beginn: so bald wie möglich 10. Überprüfung – Rechtsmittel – Beschwerden Bewerber, die sich durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt fühlen, können zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens den Vorsitzenden des Auswahlausschusses um weitere Auskünfte zu dieser Entscheidung ersuchen, ein Rechtsmittelverfahren einleiten oder beim Europäischen Bürgerbeauftragen Beschwerde einlegen. Bitte beachten Sie, dass alle Verfahren vertraulich sind, da für Auswahlverfahren das Beamtenstatut gilt. Wenn Sie sich durch eine Entscheidung nicht gerecht behandelt fühlen, können Sie in allen Phasen des Auswahlverfahrens folgende Schritte einleiten: I. Ersuchen um weitere Auskünfte oder Antrag auf Überprüfung Senden Sie Ihr schriftliches Ersuchen um weitere Auskünfte oder Ihren Antrag auf Überprüfung unter Angabe von Gründen an folgende Anschrift: An den Vorsitzenden des Auswahlausschusses (CPVO/CA/2016/002) CPVO/OCVV 3 Boulevard Maréchal Foch CS 10121 49101 ANGERS CEDEX 2 FRANKREICH Ersuchen und Anträge müssen binnen eines Monats nach Bekanntgabe der im Rahmen des Auswahlverfahrens getroffenen Entscheidung übermittelt werden. Der Auswahlausschuss wird so bald wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten. 5/6 II. Beschwerden Sie können unter der folgenden Anschrift eine Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union einreichen: An den Vorsitzenden des Auswahlausschusses (CPVO/CA/2016/002) CPVO/OCVV 3 Boulevard Maréchal Foch CS 10121 49101 ANGERS CEDEX 2 FRANKREICH Die zwingende Frist (siehe hierzu das durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1023/2013 des Rates geänderte Statut (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15, http://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html) für diese Verfahrensart beginnt mit der Mitteilung der beschwerenden Entscheidung. Hinweis: Die Anstellungsbehörde ist nicht befugt, die Entscheidungen eines Auswahlausschusses zu ändern. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der weite Ermessensspielraum, über den der Auswahlausschuss verfügt, nur überprüft werden, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Vorschriften über die Arbeitsweise des Auswahlausschusses vorliegt. III. Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten Wie jeder EU-Bürger kann sich ein Bewerber/eine Bewerberin beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren: Europäischer Bürgerbeauftragter 1 Avenue du Président Robert Schuman – BP 403 67001 STRASBOURG CEDEX Frankreich Diese Möglichkeit besteht gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß dem Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15), geändert durch die Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 14. März 2002 (ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13) und vom 18. Juni 2008 (ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 25). Hinweis: Die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Beamtenstatuts für die Einreichung einer Beschwerde oder für die Einlegung eines Rechtsmittels beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, wird durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 2 Absatz 4 der allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten jeder bei diesem eingereichten Beschwerde die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein müssen. 11. Schutz personenbezogener Daten Das Gemeinschaftliche Sortenamt (als verantwortliche Behörde für die Organisation des Auswahlverfahrens) gewährleistet, dass personenbezogene Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1) verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten. 6/6