Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 1 STAR: Kostenstrukturen in Anwaltskanzleien 1994 und 1998 Alexandra Schmucker, Institut für Freie Berufe, Nürnberg Im Rahmen der STAR-Befragung wurden auch die Kosten in Anwaltskanzleien erhoben. Im folgenden sollen die Kosten und Kostenstrukturen unterschiedlicher Kanzleitypen gegenübergestellt werden. Zudem erlaubt ein Vergleich der Jahre 1994 und 1998 Aussagen zur Entwicklung der Kosten. Die Abbildungen 1, 2, 4, 5 und 6 sind in zwei Bereiche gegliedert: In der linken Hälfte sind jeweils die absoluten Zahlen1 zu Umsatz, Kosten und Überschuß zu sehen. Auf der rechten Seite befinden sich die Grafiken, die die relativen Anteile der Kosten und des Überschusses am Umsatz anzeigen. Um die Kanzleien in Ost- und Westdeutschland besser vergleichen zu können, wurden die Kanzleien mit Anwaltsnotaren als Partnern nicht in die Analysen einbezogen, da davon auszugehen ist, daß deren Umsätze, Kosten und Gewinne höher liegen als bei Kanzleien ohne Anwaltsnotare. Einzelkanzleien Zunächst sollen die Einzelkanzleien näher Abb. 1: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in Einzelkanzleien ohne Anwaltsnotare in den alten betrachtet werden. Die Bundesländern 1994 und 1998 (in DM) Einzelanwälte in den alten Bundesländern Einz e lkanzle ie n 1994 K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz konnten ihren durchPersonalkosten 74.000 Raum kosten 19.000 schnittlichen Umsatz Sachkosten 63.000 von 260.000 DM 1994 Kosten gesam t 156.000 auf 279.000 DM 1998 Um satz 260.000 Überschuß 104.000 vergrößern. Allerdings erhöhten sich auch die Einz e lkanzle ie n 1998 Kosten um insgesamt Personalkosten 79.000 Raum kosten 22.000 10%. Damit stiegen die Sachkosten 71.000 Überschüsse im VerKosten gesam t 172.000 gleich zu den UmsätUm satz 279.000 zen nur unterdurchÜberschuß 107.000 schnittlich an. Dies zeigt sich auch in der Verteilung der Kostenanteile am Umsatz: Während der Anteil der Personalkosten in beiden Jahren auf gleichem Niveau liegt (28%), stiegen die Anteile für Raum- und Sachkosten leicht an. Somit ging der Anteil der Überschüsse von 41% auf 39% zurück (siehe Abb. 1). S a chko ste n 24% Ra um koste n 7% P e rson a l koste n Üb e rsch uß 28% 41% S a chko ste n 25% Ra um koste n 8% P e rson a l koste n 28% 1 Üb e rsch uß 39% Hier wird jeweils das arithmetische Mittel ausgewiesen. Der Umsatz wird ohne Mehrwertsteuer und ohne Anderkonten ausgewiesen. Die Personalkosten schließen auch die Kosten von angestellten bzw. frei mitarbeitenden Rechtsanwälten einer Kanzlei und alle Sozialleistungen ein. Die Sachkosten sind einschließlich AfA erhoben worden. Der Überschuß errechnet sich aus dem Umsatz minus der Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer). In die Analyse gingen dabei nur die Fragebögen ein, bei denen alle relevanten Angaben vollständig und konsistent vorhanden sind. Die Begriffe Überschuß und Gewinn werden synonym verwendet. Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 2 In den neuen Bundesländern hingegen blieb Abb. 2: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in Einzelkanzleien ohne Anwaltsnotare in den neuen der Anteil des Gewinns Bundesländern 1994 und 1998 (in DM) am Umsatz bei 39% konstant. Die Anteile Einz e lkanzle ie n 1994 K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz Personalkosten 48.000 der jeweiligen KostenRaum kosten 17.000 gruppen haben sich Sachkosten 62.000 jedoch verschoben. So Kosten gesam t 127.000 stieg der PersonalUm satz 209.000 Überschuß 82.000 kostenanteil von 23% auf 25%, der Anteil der Einz e lkanzle ie n 1998 Sachkosten ging von Personalkosten 60.000 Raum kosten 21.000 30% auf 27% zurück. Sachkosten 64.000 Die Raumkosten beKosten gesam t 145.000 trugen 1994 8% des Um satz 236.000 Umsatzes, 1998 9%. Überschuß 91.000 Bei den absoluten Mittelwerten ist besonders der Anstieg der Umsätze von 209.000 DM 1994 auf 236.000 DM 1998 zu erwähnen. Aber auch die Kosten stiegen an, so daß sich der Überschuß nur um 11% erhöhte (siehe Abb. 2). S a chko ste n Ra um koste n 30% 8% P e rson a l koste n Üb e rsch uß 23% 39% S a chko ste n Ra um koste n 27% 9% P e rson a l koste n Üb e rsch uß 25% 39% Stellt man die Zahlen der ostdeutschen Einzelkanzleien in Bezug zu den westdeutschen, dann läßt sich eine Annäherung feststellen. Während die Einzelanwälte in den neuen Bundesländern 1994 im Mittel 80% des Umsatzes und 79% des Gewinns ihrer westdeutschen Kollegen erwirtschafteten, lagen die entsprechenden Anteile 1998 bereits jeweils bei 85% des Umsatz bzw. Gewinns der Einzelkanzleien in Westdeutschland. Sozietäten Da seit dem 1.7.1995 die Partnerschaftsgesellschaft als spezielle Rechtsform für Sozietäten in den Freien Berufen erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie sich die Kostenstrukturen zwischen den Kanzleien mit der neuen Gesellschaftsform und den Kanzleien mit der traditionellen Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) unterscheiden. Leider sind die Fallzahlen für die Partner- Abb. 3: Anteile der Gesellschaftsformen an den lokalen und überörtlichen Sozietäten im Jahresvergleich (in %) 2 3 7 10 10 98 95 92 89 89 0 2 1 1 1 1995 1996 1997/1998 1999 2000 P a rtn e rs c h a fts g e s e lls c h a ft GbR GmbH und S o n s tig e Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 3 schaftsgesellschaften zu niedrig um allgemeingültige Aussagen machen zu können, so daß im folgenden nur auf die Wirtschaftszahlen der Sozietäten insgesamt eingegangen werden kann. Zuvor sollen jedoch noch einige Worte zur Entwicklung der Akzeptanz der Partnerschaftsgesellschaft bei den Rechtsanwälten verloren werden: Absolut stieg die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften bei den Rechtsanwälten seit 1996 stark an. Waren zum 1.1.1996 lediglich 11 Partnerschaftsgesellschaften registriert, waren es zum 1.1.1997 bereits 78. In den folgenden Jahren stieg die Anzahl auf 288 (1998) bzw. 392 (1999) an und 2000 gab es schon 568 Partnerschaftsgesellschaften2. Diese absolute Zunahme an Partnerschaftsgesellschaften muß jedoch in Relation zum allgemeinen Anstieg der Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gesehen werden. Da hierzu die Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer jedoch keine Angaben macht, werden im folgenden die Verteilungen der Kanzleien auf die unterschiedlichen Gesellschaftsformen aus den STAR-Erhebungen herangezogen. Während 1995 nur 2% der Sozietäten eine Partnerschaftsgesellschaft waren, lag der entsprechende Anteil 1996 bei 3% und 1997 bei 7%. 1999 und 2000 waren 10% der Sozietäten als Partnerschaftsgesellschaft eingetragen. Damit hat immer noch ein Großteil (89%) der Kanzleien die Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die neu geschaffene Form der Partnerschaftsgesellschaft wird damit heute in der Anwaltschaft nur von einer Minderheit bevorzugt (siehe Abb. 3). Lokale Sozietäten Auch in den lokalen Sozietäten in den alten Abb. 4: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in lokalen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den alten Bundesländern lagen Bundesländern 1994 und 1998 (in DM) wie in den Einzelkanzleien die durch- lokale Soz ie täte n 1994 K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz Personalkosten 291.000 schnittlichen Umsätze Raum kosten 65.000 1998 mit 1.111.000 Sachkosten 181.000 DM höher als 1994 Kosten gesam t 537.000 (1.088.000 DM). Dies Um satz 1.088.000 Überschuß 551.000 ist eine Zunahme von 2%. Gleichzeitig stielokale Soz e itäte n 1998 gen jedoch die GePersonalkosten 312.000 Raum kosten 75.000 samtkosten wesentlich Sachkosten 214.000 stärker an (12%). Dies Kosten gesam t 601.000 führte zu einem RückUm satz 1.111.000 gang des ÜberschuÜberschuß 510.000 ßanteils am Umsatz von 50% auf 46%. Absolut sanken die Überschüsse im Schnitt von 551.000 DM auf 510.000 DM – also um 7%. Bemerkenswert ist der Anstieg der Sachkosten von 181.000 DM auf 214.000 DM bzw. des Sachkostenanteils von 17% auf 19% des Umsatzes (siehe Abb. 4). S a chko ste n 17% Ra um koste n 6% P e rson a l koste n 27% Üb e rsch uß 50% S a chko ste n Ra um koste n 19% 7% P e rson a l koste n 28% 2 Üb e rsch uß 46% Vgl. BRAK-Mitteilungen: Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum jeweils 1.1.1996 bis 2000, verschiedene Jahrgänge. Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 4 In den ostdeutschen lokalen Sozietäten ging Abb. 5: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in lokalen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den neuen dieser Anteil jedoch Bundesländern 1994 und 1998 (in DM) von 25% 1994 auf 23% 1998 zurück. Dagegen lokale Soz ie täte n 1994 K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz Personalkosten 111.000 stieg der Anteil der Raum kosten 35.000 Personalkosten am Sachkosten 129.000 Umsatz um 4 ProzentKosten gesam t 275.000 punkte an. Der Anteil Um satz 523.000 Überschuß 248.000 des Gewinns ging von 47% auf 44% zurück. lokale Soz e itäte n 1998 Betrachtet man die Personalkosten 160.000 Raum kosten 49.000 absoluten Zahlen, Sachkosten 150.000 dann liegen die DurchKosten gesam t 359.000 schnittswerte von 1998 Um satz 647.000 deutlich über den VerÜberschuß 288.000 gleichszahlen von 1994. Allen voran sind die Aufwendungen für das Personal 1998 wesentlich höher als noch 1994 (siehe Abb. 5). S a chko ste n Ra um koste n 25% 7% P e rson a l koste n Üb e rsch uß 21% 47% S a chko ste n Ra um koste n 23% 8% P e rson a l - Üb e rsch uß koste n 44% 25% Im Vergleich zu den Kanzleien in den alten Bundesländern konnten die ostdeutschen lokalen Sozietäten seit 1994 aufholen: Erzielten die ostdeutschen Sozietäten 1994 lediglich 48% des durchschnittlichen Umsatzes und 45% des durchschnittlichen Gewinns in westdeutschen Kanzleien, lagen diese Anteile 1998 bereits bei 58% bzw. 56%. Dennoch besteht bei den Wirtschaftszahlen der lokalen Sozietäten in West und Ost immer noch eine erhebliche Differenz. Überörtliche Sozietäten Am größten sind die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland jedoch bei den überörtlichen Sozietäten3. Hier erreichen die Kanzleien in den neuen Bundesländern 1998 nur 36% des mittleren Umsatzes der Kanzleien in Westdeutschland. Auch beim Gewinn erzielen sie nur 39% dessen, was entsprechende Sozietäten in den alten Bundesländern erwirtschaften. 3 Abb. 6: Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in überörtlichen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den alten und neuen Bundesländern 1998 (in DM) übe rörtliche Soz ie täte n WEST Personalkosten K o ste n a n teile in P ro z e n t v o m Um s atz 1.399.000 Raum kosten 304.000 Sachkosten 740.000 Kosten gesam t 2.443.000 Um satz 4.325.000 Überschuß 1.882.000 411.000 Raum kosten 134.000 Sachkosten 281.000 Kosten gesam t Um satz Überschuß 826.000 1.564.000 738.000 Ra um koste n 17% 7% P e rson a l koste n Üb e rsch uß 32% übe rörtliche Soz ie täte n O ST Personalkosten S a chko ste n 44% S a chko ste n Ra um koste n 18% 9% P e rson a l koste n 26% Üb e rsch uß 47% Die Zuordnung der überörtlichen Sozietäten zu den neuen und alten Bundesländern erfolgte über die Person, die den Fragebogen zur überörtlichen Sozietät ausgefüllt hat. Je nachdem, wo deren Zulassung zur Anwaltschaft bestand, wurde die Sozietät in die Gruppe der ost- bzw. westdeutschen Kanzleien aufgenommen. Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 5 Leider ist ein Vergleich der Kostenstruktur in überörtlichen Sozietäten zwischen den Jahren 1994 und 1998 nicht möglich, da die Fallzahlen 1994 sehr gering sind. Somit können nur die Zahlen für 1998 dargestellt werden. In den westdeutschen überörtlichen Sozietäten liegen die Personalkosten mit 1.399.000 DM deutlich über dem Betrag in den ostdeutschen Sozietäten. Auch der Anteil der Personalkosten am Umsatz ist in den alten Bundesländern mit 32% bedeutend höher als in den neuen Bundesländern mit 26%. Dieser Unterschied wirkt sich auch auf die Überschüsse aus. Zwar ist der durchschnittliche Überschuß in den westdeutschen überörtlichen Sozietäten mit 1.882.000 DM absolut mehr als doppelt so hoch wie in den ostdeutschen Kanzleien, aber der Anteil am Umsatz beträgt in den alten Bundesländern nur 44%, in den neuen Bundesländern jedoch 47% (siehe Abb. 6). Fazit zur Entwicklung der kanzleibezogenen Wirtschaftsdaten: Über alle Kanzleiformen hinweg zeigen sich bei den Kosten- und Gewinnanteilen insgesamt keine großen Veränderungen im Jahresvergleich 1994 und 1998. Bemerkenswert ist dabei jedoch, daß in den neuen Bundesländern der Anteil der Personalkosten am Umsatz sowohl in den Einzelkanzleien als auch in den lokalen Sozietäten angestiegen ist. In den Sozietäten läßt sich diese Zunahme durch die vermehrte Beschäftigung von Personal erklären. Waren 1994 in den ostdeutschen Sozietäten im Schnitt 6 Mitarbeiter beschäftigt, lag dieser Wert für 1998 bei 104. Abschließend sollen die absoluten Gewinnentwicklungen dem Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenübergestellt werden. In den alten Bundesländern stiegen die Gewinne von 1994 bis 1998 in den Einzelkanzleien um 3% an, in den lokalen Sozietäten sanken sie um 7%. Im selben Zeitraum stieg die Kosten für die Lebenshaltung in den alten Bundesländern um 5,9% an5. In den neuen Bundesländern erhöhten sich die Überschüsse in den Einzelkanzleien um 11% und in den lokalen Sozietäten um 16%. Die Lebenshaltungskosten für die neuen Bundesländer nahmen jedoch nur um 7,5% zu. 4 Teilzeitkräfte gehen in diese Berechnung mit 0,5 ein, freie Mitarbeiter werden unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit als Vollzeitkräfte betrachtet. 5 Vgl. Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 1998. Wiesbaden 1998, S. 631 und Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 1999. Wiesbaden 1999, S. 646; eigene Berechnungen Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 6 Verteilung des Gewinns auf die Sozietätspartner Da zur Verteilung des Überschusses an die Abb. 7: Maßstäbe der Verteilung des Sozietätsgewinns auf die Partner im Wirtschaftsjahr 1998 Partner einer Sozietät (in %) für 1994 leider keine Zahlen vorliegen, könWEST OST nen nur die Ergebnisse nach nach von 1998 erörtert wervariablen variablen den. Am weitesten % -S ätzen % -Sätzen 50% 45% verbreitet ist in westdeutschen Sozietäten die Verteilung des Gewinns nach variablen nach Prozentsätzen (50%). nach sonstigem als als sonstigem In weiteren 8% der Maßstab fixeierte fixeierte Maßstab 45% DMD M42% Sozietäten wird der Beträge B eträge Gewinn nach fixierten 8% 10% DM-Beträgen verteilt. In den restlichen 42% der Sozietäten kommen sonstige Maßstäbe zur Gewinnverteilung zur Anwendung. Die ostdeutschen Kanzleien unterscheiden sich bei der Gewinnverteilung kaum von den westdeutschen: 45% der Sozietäten verteilen ihren Überschuß nach variablen Prozentsätzen, 10% nach fixierten DM-Beträgen und 45% nach sonstigen Maßstäben (siehe Abb. 7). Zwischen den lokalen und überörtlichen Sozietäten zeichnen sich keine bedeutenden Differenzen in Bezug auf die Gewinnverteilung ab.