Ausbau und Neubaustrecke Stuttgart

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Ausbau und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg
Bereich WendIingen - Ulm
Planfeststellungsabschnitt 2.4 Albabstieg
Anlage 1.3
Erläuterungsbericht Teil III
Beschreibung des Planfeststellungsbereiches
Vorhabenträgerin:
OB Netz AG
vertreten durch
OB ProjektBau GmbH
Niederlassung Südwest
Projektzentrum Stuttgart 1
Mönchstraße 29
70191 Stuttgart
gez. Marquart
Stuttgart, den 06.11.2006
Bearbeitung:
BGS Ingenieursozietät
Hanauer Landstraße 135 - 137
60314 Frankfurt am Main
gez. i. A. O. Blum
Frankfurt am Main, den 06.11.2006
Stand: 24.11.2006 11 :59
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite I
Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
11 Verzeichnis der Tabellen
IV
111 Verzeichnis der Anhänge
IV
1
2
Allgemeine Beschreibung des Planfeststellungsabschnittes 2.4 ......... 1
1.1
Geplante Maßnahme .................................................................... 1
1.2
Inhalt des Planfeststellungsverfahrens ......................................... 2
Allgemeine technische Vorgaben ............................................................ 5
2.1
2.1.1
Bahnanlagen ................................................................................ 5
2.1.2
Trassierungsparameter ................... :............................................ 5
2.1.3
Örtliche Gegebenheiten und Zwangspunkte ................................. 6
Querschnitte ................................................................................. 7
2.1.4
2.1.5
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
-
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.5
2.5.1
2.5.2
2.6
2.6.1
2.6.2
2.7
2.8
Regelwerk ......................................................................: ............. 5
Streckenbeschreibung .................................................................. 7
Wege, Kreuzungen und Überwege ................................................ 8
Wege ............................................................................................ 8
Kreuzungen und Überwege .......................................................... 9
Bauwerke und Anlagen ............................................................... 11
Tunnel ........................................................................................ 11
Brückenbauwerke ....................................................................... 12
Streckenausrüstung .................................................................... 12
Oberbau ..................................................................................... 12
Elektrifizierung ............................................................................ 13
Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung (OLSP) ......................... 15
50-Hz-Anlagen ............................................................................ 15
Leit- und Sicherungstechnik ....................................................... 15
Telekommunikation .................................................................... 17
Genehmigungsbedürftige technische Sonderlösungen ............... 17
Längsneigung der freien und der Tunnelstrecke > 12,5 %0 und
Längsneigung der Bahnhofsgleise >2,5 %0 ................................. 17
Rettungsplatz ............................................................................. 19
Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) ............. 20
Einzelposition Überhöhungsfehlbeträge ..................................... 21
Einzelposition LZB 72 CE 11 ..•.•.•...............•..•..•.....•.....•.••••..•..•.•.. 22
Rückbau und Umbau von Eisenbahnanlagen ............................. 23
Baulogistik .................................................................................. 24
2.8.1
Baustelleneinrichtung ................................................................. 24
2.8.2
Massentransporte und Massenverwertungskonzept ................... 25
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
3
Anlagen Dritter als notwendige Folgemaßnahmen .............................. 27
3.1
3.2
3.3
4
Leitungen Dritter ......................................................................... 27
Wege Dritter ............................................................................... 27
Sonstige Anlagen Dritter ............................................................. 28
Flucht- und Rettungskonzept ................................................................. 29
4.1
4.2
Grundsätzliche Konzeption ......................................................... 29
Sichere Bereiche und Fluchtwege .............................................. 29
4.3
4.3.1
Rettungsplätze und Zufahrten .................................................... 30
Tunnelportal Dornstadt ............................................................... 30
4.3.2
Tunnelportal Ulm ........................................................................ 30
4.4
4.5
5
Ver-
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5:1.4
5.1.5
5.1.6
6
7
Löschleitungen ........................................................................... 31
Kabelführung .............................................................................. 31
un~
Entsorgungsleitungen ............................................................. 32
Entwässerung der Neubaustreckenmaßnahme .......................... 32
Allgemeines ................................................................................ 32
Bemessungsgrundla~en ............................................................. 32
Gleisanlagen .............................................................................. 32
Bauwerksentwässerung .............................................................. 33
Entwässerung Rettungsplätze und Zufahrten ............................. 33
Einleitung .................................................................................... 33
Bauzeit und Baudurchführung ............................................................... 35
6.1
6.2
Offene Bauweise ........................................................................ 35
Bergmännische Bauweise .......................................................... 35
6.3
Bauzeit ....................................................................................... 36
Grundeigentum ....................................................................................... 37
7.1
7.2
7.3
8
Seite 11
Grunderwerb .............................................................................. 37
Beweissicherung ........................................................................ 38
Flächenbedarf ............................................................................ 39
Auswirkungen des Bauvorhabens ......................................................... 40
8.1
8.2
8.3
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ............................................ 40
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) .............................. .42
Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung ................ .43
8.3.1
Bahnbetrieb ................................................................................ 43
8.3.2
8.3.3
Baubetrieb .................................................................................. 45
Erschütterungstechnische Untersuchung - Bahnbetrieb ............ .48
8.3.4
Erschütterungstechnische Untersuchung - Baubetrieb ............... 51
8.4
8.4.1
Geologische und hydrogeologische Verhältnisse ....................... 53
Geologische Verhältnisse ........................................................... 53
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Anlage 1.3
8.4.2
8.5
Hydrogeologische und wasserwirtschaftliehe Verhältnisse ......... 56
Seitenwind .................................................................................. 57
8.6
Aerodynamik, "Sonic-Boom-Bauwerk" ........................................ 57
Feinstäube .................................................................................. 58
8.7
9
Seite 111
Wasserrechtliche Belange ..................................................................... 60
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Anlage 1.3
11
Seite IV
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1:
Vorgesehene Planfeststellungsabschnitte ..................................... 2
Tabelle 2:
Erschütterungsschutzmaßnahmen im PFA 2.4 ............................ 50
111
Verzeichnis der Anhänge
Anhang 1:
Mittelspannungsstation mit Satteldach, Aufriss ............................ ..61
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Anlage 1.3
1
Seite 1
Allgemeine Beschreibung des
Planfeststellungsabschnittes 2.4
Die Planung wird insgesamt in den Erläuterungsberichten Teil I - "Vorhabenbegründung und Planrechtfertigung für die Neubaustrecke Stuttgart - Ulm", Teil 11
- "Wesentlich geprüfte Varianten und Trassenentscheidungen für die Neubaustrecke Stuttgart - Ulm" und dem hier vorliegenden Teil III - "Beschreibung
des Planfeststellungsbereiches" beschrieben.
1.1
Geplante Maßnahme
Die Erweiterung der bestehenden Eisenbahnverbindung zwischen Stuttgart - Ulm
- Augsburg um zwei Gleise ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes und im Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (BSchwAG) enthalten, womit die Notwendigkeit der Maßnahme gesetzlich festgestellt ist. Nach Abwägung mit zahlreichen alternativen
Lösungen sollen zwischen Stuttgart und Ulm die beiden vorgesehenen Gleise
parallel zur BAB AB geführt werden, nachdem die Bewertung der untersuchten
Alternativen im Raumordnungsverfahren eine derartige Neubaustrecke (NBS) als
die zweckmäßigste Lösung in Bezug auf ökonomische, ökologische und betriebliche Belange der OB AG bestätigt hat. Zwischen Ulm und Augsburg sollen die
neuen Gleise im Wesentlichen gebündelt mit der bestehenden Strecke verlaufen.
Das geplante Gesamtvorhaben ist in die drei eisenbahnverkehrlich weitgehend
zusammenhängenden, betrieblich eigenständig nutzbaren Teilbereiche
• Stuttgart - Wendlingen (Stuttgart 21),
• WendIingen -Ulm und
• Neu-Ulm - Augsburg
aufgegliedert.
Um das Planfeststellungsverfahren auf der etwa 65 km langen Teilstrecke
Wendlingen - Ulm überschaubar zu halten, wird die Strecke in PIanfeststellungsabschnitte eingeteilt, wie sie in nachfolgender Tabelle 1 dargestellt sind:
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich WendIingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Nr.
Direkt
Bereich
Seite 2
Landkreis Anhörungs-
betroffene
behörde.
Hauptsächliche
Strecken-
Gemarkungen
2.1 a/b
Albvorland
Wendlingen
Kirchheim
führung
Esslingen
RP Stuttgart
Tunnel, Parallellage mit BAB
Dettingen
2.1 c
Albvorland
Kirchheim
Weilheim
Aichelberg
2.2
Albaufstieg
Weilheim
Aichelberg
Gruibingen
Mühlhausen
Drackenstein
RP Stuttgart
Esslingen
Göppingen
Parallellage
BAB
RP Stuttgart
Esslingen
Göppingen
Tunnel,
Talbrücke
mit
Hohenstadt
2.3
Albhochfläche Merklingen
Nellingen
Alb-Donau
RP Tübingen Parallellage
BAB
mit
Dornstadt
2.4
Albabstieg
Dornstadt
Ulm
Alb-Donau
RP Tübingen Tunnel
2.5 a1
Umbau
Hbf Ulm
Ulm
Alb-Donau
RP Tübingen Bahnhofsanlagen
2.5a2
Erweiterung
Donaubrücke
Ulm, Neu-Ulm
Alb-Donau
Neu-Ulm
RP Tübingen Donaubrücke,
Bahnhofsanlagen
2.5 b
Neu-Ulm 21
Neu-Ulm
Neu-Ulm
Regierung
von
Schwaben
Bahnhofsanlagen,
offene Strecke
Tabelle 1: Vorgesehene Planfeststellungsabschnitte
Der Planfeststellungsabschnitt 2.4 Albabstieg führt von der Albhochfläche bei
Dornstadt über einen ca. 6 km langen Tunnel hinab nach Ulm (NBS km 75,250
bis km 81,768).
Eine Übersicht über die Lage der beabsichtigten Planfeststellungsabschnitte
vermittelt Anlage 2.1 (Übersichtskarte).
1.2
Inhalt des Planfeststellungsverfahrens
Nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) dürfen Schienenwege
oder Eisenbahnen nur neu gebaut und bestehende Bahnanlagen nur verändert
werden, wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist. Zweck des Planfest-
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 3
stellungsverfahrens ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Betroffenen abzustimmen, rechtsgestaltend zu regeln und den Bestand der Bahnanlagen öffentlich-rechtlich zu sichern. Die Erkenntnisse des vorangegangenen Raumordnungsverfahrens finden dabei Berücksichtigung.
In der Planfeststellung wird neben der dauerhaft rechtlichen Bestandssicherung
der vorgesehenen Anlagen insbesondere darüber entschieden,
• welche baulichen Anlagen vorgesehen sind und welche Lage und Abmessungen sie haben,
• welche Grundstücke oder Grundstücksteile - auf Dauer oder vorübergehend für das Vorhaben benötigt oder mit einer Grunddienstbarkeit belegt werden,
• wie die öffentlich-rechtlichen Belange berücksichtigt und die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben gestaltet werden,
• welche Folgemaßnahmen an anderen öffentlichen Verkehrswegen und sonstigen Anlagen notwendig werden,
• welche Vorkehrungen oder Schutzanlagen zum Wohl der Allgemeinheit oder
zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Andere vorzusehen .sind und
• welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund der zu erwartenden
Umweltauswirkungen vorzusehen sind.
Die Planfeststellung erstreckt sich auf die zu bauenden oder zu ändernden
Bahnanlagen, sowie auf Flächen und Anlagen Dritter, deren endgültige oder
vorübergehende Inanspruchnahme (z.B. Erdablagerung, bauliche Anpassung,
usw.) bei Durchführung des Vorhabens erforderlich ist.
Entschädigungsfragen für die Inanspruchnahme von Grundeigentum und für
andere Eingriffe mit enteignender Wirkung werden außerhalb dieses Pianfeststellungsverfahrens in besonderen Entschädigungsverfahren auf privatrechtlicher
Basis geregelt.
Die Planfeststellung umfasst gemäß § 18 (1) AEG in Fortführung der im Rahmen
des Raumordnungsverfahrens durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung die
Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht vermeidbare Umweltauswirkungen des
Vorhabens im Einzelfall gemäß § 19 Abs. 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG).
In Verbindung mit § 75 VwVfG umfasst die Planfeststellung auch die Genehmigung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.06.02 (Bundesgesetzblatt 1, S. 1914, ber. S. 2711) für den
nach den Planunterlagen vorgesehenen Aus- oder Umbau von Gewässern.
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 4
In Verbindung mit § 75 VwVfG umfasst sie darüber hinaus die wasserrechtlichen
Erlaubnisse und Bewilligungen gemäß §§ 2,3,7,8 und 14 Abs. 1 WHG für
• lutageleiten, Ableiten und Umleiten von Grundwasser (§ 3 Abs. 1 liff. 6 und
Abs. 2 liff. 1 WHG),
•
Einleiten von Stoffen (Grund- und Oberflächenwasser) in oberirdische Gewässer (§ 3 Abs. 1 liff. 4 WHG),
• Querung von Trinkwasserschutzgebieten (§ 19 WHG) und
•
Bau von Anlagen in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 32
WHG).
Eine Beschreibung der einzelnen Erlaubnisse, Bewilligungen und Genehmigungen, die sich aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses ergeben, wird nach der
Bauabnahme zur Eintragung in das Wasserbuch vorgelegt.
Nach § 18 AEG in Verbindung mit § 75 VwVfG umfasst die Planfeststellung auch
alle notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Verkehrswegen und Anlagen.
Die anzupassenden Anlagen von öffentlichen Straßen und Wegen gelten mit der
Verkehrsübergabe als gewidmet.
Die Planfeststellung umfasst gem. § 18 AEG in Verbindung mit § 75 VwVfG die
Genehmigungen gemäß den §§ 9, 10 und 12 des Bundeswaldgesetzes (BundeswaldG) in der Fassung vom 02.05.75 (Bundesgesetzblatt 1, S. 1037), zuletzt
geändert durch Art. 204 der Verordnung vom 29.10.01 (Bundesgesetzblatt I
S. 2785) für
• die Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von für den
Bau der Neubaustrecke benötigten Waldflächen und
• die Erstaufforstung von Ersatzflächen, die im Planfeststellungsbeschluss
rechtsverbindlich ausgewiesen werden.
Vor Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses wird den Trägern öffentlicher
Belange und allen privaten Betroffenen Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben, die in einem Erörterungstermin behandelt werden. liel ist es,
bei der weiteren Bearbeitung der Planung ggf. bisher nicht erkannte Beanspruchungen in den Planfeststellungsbeschluss einzuarbeiten.
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 5
2
Allgemeine technische Vorgaben
2.1
Bahnanlagen
2.1.1
Regelwerk
In den Planunterlagen werden die anerkannten Regeln der Technik beachtet.
Abweichungen werden dargestellt und begründet.
Über die allgemeinen Grundlagen hinaus werden der Streckenplanung die Richtlinien der Modulfamilie 800 "Netzinfrastruktur Technik entwerfen" mit den dazugehörigen Modulen
800.0110 (Linienführung),
800.0120 (Weichen und Kreuzungen) und
800.0130 (Streckenquerschnitt auf Erdkörpern)
zugrundegelegt.
Dem Tunnelbauwerk Albabstieg wurde die Richtlinie 853
planen, bauen und instand halten" zugrundegelegt.
"Eis~nbahntunnel
Für die im Hbf Ulm im Bereich der Zufahrten zu der BE-Fläche Ulm bzw. des
Reuungsplatzes Portal Ulm erforderlich werdenden Bahnübergänge wurde die
Richtlinie 815 "Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten" zugrundegelegt.
Die neuen Wirtschaftswege wurden nach den Richtlinien für den ländlichen
Wegebau (1999) trassiert.
Das Flucht- und Rettungskonzept wurde auf Grundlage der KoRii 123 "Notfallmanagement, Brandschutz" entwickelt.
2.1.2
Trassierungsparameter
Der technischen Planung der Neubaustrecke liegen folgende Trassierungsparameter zugrunde, die aufgrund der gewählten Betriebsform möglich sind:
•
•
•
•
•
•
höchste Streckengeschwindigkeit
V
250 km/h
kleinster Bogenhalbmesser
R
2.735 m
größte Überhöhung
u
140 mm
größter Überhöhungsfehlbetrag
Uf
130 mm
größte Längsneigung
s =
25%0
kleinster Gleisabstand
a =
11,87 m
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 6
• größte Ausrundung
25.000 m
• kleinste Ausrundung
25.000 m
Im Tunnel wird ab km 81,222 die Entwurfsgeschwindigkeit wegen des Hbf Ulm
stufenweise auf Ve =200 km/h, Ve=120 km/h und Ve=100 km/h reduziert.
• kleinster Bogenhalbmesser bei Ve = 200 km/h R
3.000 m
• kleinster Bogenhalbmesser bei Ve = 120 km/h R
750 m
• kleinster Bogenhalbmesser bei Ve = 100 km/h R
750 m
• kleinste Ausrundung bei Ve = 100 km/h
4.000 m
2.1.3
ra =
Örtliche Gegebenheiten und Zwangspunkte
Die neue Trasse berührt
• die Gemeinde Dornstadt mit der Gemarkung Dornstadt und
• die Stadt Ulm mit den Gemarkungen Mähringen, Lehr und Ulm.
Eine direkte Betroffenheit weiterer Gem.arkungen ist nicht gegeben.
Neben der. Linienführung der BAB A8 befinden sich für die Gestaltung der
Trasse in der Örtlichkeit nachfolgende wesentliche Zwangspunkte, die zu
berücksichtigen sind bzw. nach denen die Planung auszurichten ist:
• vorhandenes
km 75,265,
Regenrückhaltebecken
(Betonbecken)
der
BAB
A8
bei
• geplantes Regenrückhaltebecken (Erdbecken) der Gemeinde Dornstadt
zwischen km 75,315 und km 75,720 (Genehmigung durch das Landratsamt
Alb-Donau-Kreis von 11/2006). Das Regenrückhaltebecken wird für die Übergabewassermenge aus den Entwässerungsanlagen des PFA 2.3 (Entwässerung der NBS von km 73,028 bis km 75,250) vertieft und erhält somit ein
zusätzliches Volumen von 3.000 m3 (siehe Anlage 15.6). Das Regenrückhaltebecken ist daher bei der Trassierung im PFA 2.4 zu berücksichtigen,
• geplante Entwässerungsanlagen der BAB A8 (Entwässerungsleitungen und
Regenrückhaltebecken 7) aus dem PFA 2.3 bei km 75,630,
• Tunnelüberdeckung im Bereich Rappenbad bei km 76,850,
• bestehende Bebauung in der Gemarkung Lehr bei km 78,550,
• Lehrer Tal bei km 80,065 (Tunnelüberdeckung),
• Ruhetal bei km 80,900 (Tunnelüberdeckung),
• Unterfahrung der vorhandenen Bebauung in der Gemarkung Ulm zwischen
km 81,300 und km 81,768 und
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 7
• Einfädelung der NBS in die vorhandenen Gleise zum Ulmer Hbf (Zwangspunkte für die gemeinsame Trassierung im PFA 2.5a1) mit Kreuzung der
bestehenden Gleisanlagen im nördlichen Vorfeld des Ulmer Hbf.
Die vorgesehene Linienführung ist stark von den genannten Zwangspunkten
geprägt.
2.1.4
Querschnitte
Der Querschnitt im Bereich der offenen Strecke wird entsprechend den Vorgaben der OS 800.0130 ausgebildet, wobei der Gleisabstand wegen des Übergangs von der zweigleisigen offenen Strecke zu den eingleisigen Tunneln
zwischen rd. 14 mund rd. 19 m liegt. Die in den Querschnitten verwendeten
Böschungsneigungen, die den Flächenbedarf stark beeinflussen, ergeben sich
aus den bei den Vorerkundungen angetroffenen geologischen Verhältnissen und
den daraus resultierenden erdstatischen Erfordernissen für Dämme und Einschnitte zu 1:1,8, für das Tunnelportal Dornstadt zu 1 :2, für die Seitenablagerung
zur Bahnseite hin zu 1:1,8, ansonsten flacher. Die Querschnitte im Tunnel
werden im Bauwerkskapitel näher beschrieben.
2.1.5
Streckenbeschreibung
Der Streckenverlauf im Bereich des PFA 2.4 bis zum Tunnel Albabstieg ist
geprägt durch die Linienführung der BAB A8 und das Abschwenken der NBSTrasse von der BAB nach Süden.
Das Ergebnis der Variantenuntersuchung legt die gewählte Linienführung insbesondere aufgrund
• der kürzesten Tunnelentwicklung durch die bestmögliche Lage der Tunnelportale,
• der geringsten Einschnittsflächen und
• der Vermeidung einer Dükerung verschiedener Leitungen
als Vorzugsvariante fest.
Im Einzelnen stellt sich die optimierte Trassenführung wie folgt dar:
• Die Trasse verläuft im Planfeststellungsabschnitt 2.3 in Parallellage zur
bestehenden bzw. geplanten BAB bis ca. km 74,255. Die Neigungsverhältnisse sind denen des geplanten 6-spurigen BAB-Ausbaus in etwa angepasst.
Die Gradiente der NBS verläuft in der Parallelführung im Vergleich zur BAB
um ca. 2,0 m tiefer. Ab km 74,255 verlässt die NBS mit einem Radius von
2.735 m die Parallellage zur BAB in Richtung Süden. Die Gradiente ist in
diesem Bereich mit einer Längsneigung von 5 %0 ausgebildet. Der Albabstieg
mit einem Neigungswechsel auf 25 %0 beginnt bei km 75,298 und erreicht bei
km 75,825 den Tunnel. Die Aufweitung des Gleisbereiches zum Erhalt des
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstjeg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 8
geotechnisch notwendigen Abstandes der beiden Tunnelportale von 4,50 m
auf 16 m beginnt bereits im Bereich des PFA 2.3 ab ca. km 74,025.
•
Durch die Wahl der Linienführung wurde sichergestellt, dass das bestehende
Regenrückhaltebecken für die BAB bei km 75,265 von der NBS westlich
passiert wird und somit bestehen bleiben kann und das geplante Regenrückhaltebecken der Gemeinde Dornstadt (Genehmigung durch das Landratsamt
Alb-Donau-Kreis von 11/2006) keine Veränderung erfährt.
•
In der sich aus diesen Randbedingungen ergebenden Dreiecksfläche
zwischen BAB A8, NBS und Tobelgraben bietet sich die Möglichkeit, Erdaushub aus dem Tunnel Albabstieg zur Landschaftsgestaltung unterzubringen.
Das geschilderte Planungskonzept ist in den Anlagen 4, 12 und 17 detailliert
dargestellt.
•
Das Tunnelportal Dornstadt bei km 75,825 liegt innerhalb eines ansteigenden
Geländes, während die Gradiente der Trasse mit 25 %0 fällt, so dass bei
Beginn der Unterfahrung des Randbereiches der Bundeswehrkaserne bereits
eine Überdeckung von 16 m über dem Tunnelfirst erreicht ist, die im weiteren
Verlauf auf bis zu ca. 32 m anwächst. Ab dem Rappenbad fällt die Trasse mit
ca. 13,5 %0 bis kurz vor das Portal Ulm.
• Nach Querung der Straße "Berliner Ring" bei km 79,100 und Erreichen der
Straße "Lehrer Talweg" bei km 79,650 wird die geringste Überdeckung im
Lehrer Tal bei km 80,060 mit 6,5 m erreicht.
• Nach Kreuzen der B10 wird der Ruhetalberg unterfahren und anschließend
die westlichen Ausläufer der Siedlung Michelsberg, wobei im Bereich der
Bebauung mindestens 15 m Überdeckung zur Geländeoberfläche vorhanden
ist.
• Nach Querung der Kienlesbergstraße endet der bergmännische Abschnitt des
Tunnels Albabstieg, da die Kreuzung der beiden Güterverbindungsstrecken
aufgrund bautechnischer Zwänge in offener Bauweise hergestellt werden
muss. Hier beträgt das Gefälle 2 %0.
2.2
Wege, Kreuzungen und Überwege
2.2.1
Wege
Für die Zufahrt zum Rettungsplatz am Portal Dornstadt wird die Zufahrt zur Kläranlage Dornstadt ab der Gemeindeverbindungsstraße Dornstadt - Lehr zweistreifig ausgebaut und zwischen Kläranlage und Rettungsplatz neu erstellt (siehe
auch Kapitel 4 und Anlage 4)
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
2.2.2
Seite 9
Kreuzungen und Überwege
Im Bereich der BE-Fläche Ulm bzw. des Rettungsplatzes Portal Ulm und deren
Zufahrten sind wegen vieler Zwangspunkte im Bahnhofsbereich (vorhandene
und zukünftige Gleisanlage im nördlichen Gleisdreieck des Hbf Ulm) bauzeitlich
bzw. im Endzustand höhengleiche Kreuzungen (hK = keine Bahnübergänge
nach EBO) zu verlegen bzw. neu einzurichten. Die bestehende nur dem innerdienstlichen Verkehr dienende Straße, welche das im Nordkopf des Hbf Ulm
liegende Lok-Betriebswerk (Lok-Bw) an die Neutorstraße anbindet, ist nicht
gewidmet und nicht für Dritte zugelassen. Die Neu- bzw. Umbauten der hK und
der Eisenbahnüberführungen sind daher keine Maßnahmen nach §3, § 11 oder
§ 12 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG). Es ist davon auszugehen, dass
der Hbf Ulm bei Inbetriebnahme der NBSlABS bereits in die Betriebsleitzentrale
(BZ) Karlsruhe integriert ist. Dies bedeutet, dass vor Ort kein Bedienungspersonal mehr vorhanden sein wird. Somit sind Sicherungsarten, die örtli.ches
Personal erfordern (z.B. Anrufschranke), nicht mehr sinnvoll.
Höhengleiche Kreuzung Abstellanlage Ost im Hbf Ulm, bauzeitlich
Die hK von der Neutorstraße über die Gleisverbindung zwischen dem Hbf Ulm
und der Abstellgruppe Ost muss bauzeitlich für die Zufahrt zur BE-~Iäche Ulm
von der östlichen auf die westliche Seite der Neutorbrücke verlegt werden. Da
hier bauzeitlich erheblicher Lkw-Verkehr stattfindet, wird diese hK mit einer nahbedienten Lichtzeichenanlage mit Halbschranken und Auto-HET (Hilfseinschalttaste) ausgerüstet. Das Einschalten der Sicherung kann dabei mit Induktionsschleifen, Infrarot, Schlüsselschalter oder Schlagtaster erfolgen. Die Rangiereinheiten müssen vor der hK stehen bleiben, bis die Schranken geschlossen
sind. Die Lokführer müssen den Führerstand jedoch nicht verlassen.
Rangierfahrten zwischen den Gleisen 1 - 9 und der Abstellanlage Ost müssen
die Streckengleise von und nach Stuttgart (Gleise 2 und 3) kreuzen bzw. befahren. Mit einer Ausrüstung der nahbedienten Lichtzeichenanlage mit Halbschranken und Auto-HET können sich dabei für die Streckengleise von und nach Stuttgart relativ lange Sperrzeiten von bis zu 10 Minuten ergeben. Sollte dieser Sachverhalt während des Tunnelbaus noch gegeben sein, kann die Einschaltung der
Lichtzeichenanlage mit Halbschranken bei Einfahrten in die Abstellgruppe mit
Signalen überwacht werden, damit der Halt vor der hK entfallen kann.
Höhengleiche Kreuzung Abstellanlage Ost im Hbf Ulm, Endzustand
Die hK von der Neutorstraße über die Verbindung zwischen dem Hbf Ulm und
der Abstellgruppe Ost wird für die Zufahrt zum Rettungsplatz am Portal Ulm von
der östlichen auf die westliche Seite der Neutorbrücke verlegt. Im Endzustand
wird dieser Überweg als innerdienstlicher Überweg ausgewiesen, der nur durch
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 10
OB-Mitarbeiter oder Rettungsdienste genutzt werden darf. Er wird entsprechend
der Ril815 durch die Übersicht gesichert. Zur Neutorstraße hin erfolgt eine
Absperrung mit abschließbaren Pollern o.ä., die nur vom Betriebspersonal oder
von Rettungsdiensten geöffnet werden können.
Höhengleiche Kreuzung Gleise 405 und 406 (Personen- und Güterzuggleis
nach Aalen) im Hbf Ulm, bauzeitlich
Wegen der bauzeitlichen Umtrassierung der Gleise 405 und 406 muss die
bestehende hK über das heutige Gleis 406 für den Baustellenverkehr umgestaltet werden. Die hK wird wegen des erheblichen bauzeitlichen Lkw-Verkehrs mit
einer zuggesteuerten, signalabhängigen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken
ausgerüstet. Die vorhandene BÜS 72 O-LzH wird entsprechend umgesetzt, bzw.
muss abhängig vom Ausführungstermin durch eine Neuanlage ersetzt werden.
Fußwegübergang bauzeitlich verlegtes Gleis 405 (Güterzuggleis nach
Aalen) im Hbf Ulm', bauzeitlich
Um den Zugang zum südlichen Teil der BE-Fläche sowie zum südlich der BEFläche gelegenen Lok-Bw zu ermöglichen, ist am bau zeitlich verlegten Gleis 405
ein Fußwegübergang zu errichten. Diese hK wird entsprechend der Ril 815 durch
die Übersicht. gesichert. Zusätzlich sind noch Umlaufsperren anzubringen, da der
nördliche Anbau des Bw-Gebäudes die Sicht versperrt. Die Umlaufsperren sind
so anzuordnen, dass beim Hindurchgehen Sicht auf die Strecke besteht. Die hK .
wird mit dem Überweg zur BE-Fläche zusammengelegt.
Überweg zur BE-Fläche bauzeitlich verlegtes Gleis 405 (Güterzuggleis nach
Aalen) im Hbf Ulm, bauzeitlich
Am bauzeitlich verlegten Gleis 405 ist ein Überweg zu errichten, um den Zugang
zum südlichen Teil der BE-Fläche sowie zum südlich der BE-Fläche gelegenen
Lok-Bw für Fahrzeuge zu ermöglichen. Das Gleis wird zwischen 8 und 22 Uhr
gesperrt, da auf dem Güterzuggleis in dieser Zeit kein Zugverkehr stattfindet,
und der Überweg geöffnet. In der restlichen Zeit wird der Überweg mit einem Tor
oder einer Schranke gesperrt.
Überweg neues Personenzuggleis Aalen im Hbf Ulm, Endzustand
Am zukünftigen Personenzuggleis Richtung Aalen (PFA 2.5a1) ist ein Überweg
zu errichten, um den bahninternen Zugang zum Bahngelände westlich des NBSTroges sicherzustellen. Dieser Überweg wird als innerdienstlicher Überweg ausgewiesen, der nur durch OB-Mitarbeiter oder Rettungsdienste genutzt werden
darf. Er wird entsprechend der Ril815 durch die Übersicht gesichert. Zusätzlich
ist ein Schild mit der Aufschrift "Achtung Zugverkehr" anzubringen.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
2.3
Bauwerke und Anlagen
2.3.1
Tunnel
Seite 11
Im Bereich von Dornstadt schwenkt die NBS-Trasse nach Süden hin ab und
überwindet den Albabstieg in einem Tunnel, der im Gleisvorfeld des Ulmer
Hauptbahnhofes endet.
Der Tunnelbereich ist hinsichtlich der geologischen Gegebenheiten und der
Minimierung von Betroffenheiten in verschiedenen Varianten, die in Teil II des
Erläuterungsberichtes näher beschrieben werden, untersucht worden. Das
Ergebnis der Variantenuntersuchung legt die gewählte Linienführung insbesondere aufgrund
• der kürzesten Tunnellänge durch günstige Lage des Tunnelportals,
• der Unterfahrung des Rappenbades mit ausreichender Überdeckung bei
Berücksichtigung des ursprünglichen Geländeniveaus ohne Auffüllung,
• der Unterfahrung des Lehrer Tales mit ausreichender Überdeckung auch im
Bereich der bestehenden Bebauung und
• der Unterfahrung des Wohngebiets Ulm-Michelsberg in Randlage
als Vorzugsvariante fest.
Im Bereich des Planfeststellungsabschnittes befinden sich neben der NBS mit
ihren Dämmen, Einschnitten und Seitenablagerungen nachfolgend aufgeführte
wesentliche Bauwerke:
•
Die Ein- bzw. Ausfahrt in den Tunnel Albabstieg bei km 75,825 (Portal Dornstadt) besteht aus zwei eingleisigen Tunnelportalen in Betonkonstruktion. Die
Portal bereiche werden so ausgestaltet, dass sich in den Tunnelröhren bei
Zugdurchfahrten keine übermäßig starken Mikro-Druckwellen aufbauen
können und so der Sonic-Boom-Effekt vermieden wird. Zum einen werden die
beiden Portale auf einer Länge von 20 m auf den 1,5-fachen Flächenwert des
Regelquerschnitts, bezogen auf Schienenoberkante, vergrößert. Zum
anderen werden Lüftungsöffnungen an der Tunneldecke vorgesehen, die eine
frühzeitige Druckentlastung ermöglichen.
• Der Tunnel Albabstieg besteht aus zwei eingleisigen Tunnelröhren von
km 75,863 bis km 81,734 (vgl. Anlage 7.3, Blatt 1 und 6). Der Regelquerschnitt einer Röhre des Tunnels ist in Anlage 6 dargestellt. Die Röhre ist
als Kreisquerschnitt mit einem lichten Radius von 4,70 m und einer lichten
2
Fläche über Schienenoberkante von ca. 58,3 m ausgebildet. Aufgrund des
Flucht- und Rettungskonzepts werden die beiden Röhren durch Verbindungsbauwerken miteinander verbunden.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 12
• In den Tunnelröhren werden leichte und schwere Masse-Feder-Systeme als
Erschütterungsschutzmaßnahmen eingebaut, um die erheblichen Beeinträchtigungen bzw. Belästigungen durch Erschütterungsimmissionen bzw. sekundären Luftschall zu vermeiden (siehe Kapitel 8.3).
• Die Ein- bzw. Ausfahrt in den Tunnel Albabstieg am Tunnelportal Ulm wird in
offener Bauweise als zweigleisiges Tunnelportal mit Trennwand hergestellt.
Das Portalbauwerk dient gleichzeitig als Kreuzungsbauwerk der Strecken
4542 und 4543 über die NBS zwischen km 81,734 und km 81,768.
• Die Seitenablagerung zwischen km 74,250 und 75,825 dient der trassennahen Ablagerung des Tunnelausbruchmaterials und vermeidet so
Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch die ansonsten zusätzlich erforderlichen Transporte zu anderen Ablagerungsstandorten.
2.3.2
Brückenbauwerke
Bei km 81,780 wird die Zufahrt zum Rettungsplatz Portal Ulm von der Bahnstrecke 4700 (Stuttgart - Ulm) und dem im PFA 2.5a1 geplanten "Ost"-Gleis
Richtung Beimerstetten gekreuzt. Das bestehende Brückenbauwerk der Bahnstrecke 4700 wird abgebrochen, da die zukünftige Zufahrt ein größeres lichtraumprofil besitzt als der bestehende Bahnweg. Der Zugverkehr auf der Bahnstrecke 4700 wird mittels Hilfsbrücken aufrecht erhalten. Die erforderlichen
neuen Eisenbahnbrücken über die Zufahrt werden als Rahmen und Walzbetonträger in Ortbetonbauweise mittels Hilfsbrücken hergestellt. Im Anschluss an die
Brückenbauwerke sind wegen der engen Platzverhältnisse Stützwände erforderlich.
Einzelheiten zu den Bauwerken sind dem Bauwerksverzeichnis (Anlage 3) und
den Bauwerksplänen (Anlage 7) zu entnehmen.
2.4
Streckenausrüstung
2.4.1
Oberbau
Die absehbare technische Weiterentwicklung nutzend, sollen die beiden Gleise
zwischen Stuttgart und Ulm als "Feste Fahrbahn" ausgeführt werden. Sie stellt
eine Verbesserung des Fahrkomforts gegenüber den meisten Strecken in der
Bundesrepublik dar, die mit einem Querschwellenoberbau im Schotterbett
ausgerüstet worden sind. Sie stellt
• für die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit,
• für die zur konsequenten Bündelung mit der BAB A8 zwangsweise gewählten
Trassierungsparameter sowie
• wegen langen Tunnelabschnitte
Seite 13
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg. Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg. Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
die wirtschaftlichste Konstruktion dar. Gegenwärtig werden verschiedene Bauarten der Festen Fahrbahn bundesweit entwickelt und sind auf verschiedenen
Strecken - u.a. auf der NBS Hannover - Berlin und der NBS Köln - Rhein-Main bereits zur Anwendung gekommen.
2.4.2
Elektrifizierung
Allgemeines
Auf der NBS Stuttgart-Ulm-Augsburg ist elektrischer Zugbetrieb vorgesehen, da
nur das große Leistungsvermögen elektrischer Triebfahrzeuge ein schnelles
Erreichen der angestrebten hohen Geschwindigkeiten ebenso ermöglicht wie
eine hohe Beharrungsgeschwindigkeit in Steigungen. Für den elektrischen Zugbetrieb sprechen darüber hinaus
• der geringe spezifische Energieverbrauch und die damit verbundene
Wirtschaftlichkeit (auch aus volkswirtschaftlicher Sicht), .
• die krisensichere Versorgung
heimischer Primärenergie und
des
Bahnstromnetzes
mit
vorwiegend
• die Umweltfreundlichkeit, nachdem es bei elektrischen Triebfahrzeugen örtlich
keine Abgasemissionen und nur eine sehr geringe, von der jeweiligen
Antriebsleistung unabhängige Geräuschentwicklung der Motoren gibt.
Darüber hinaus gestattet die Elektrifizierung der NBS die Überleitung von Zügen
von der NBS auf die bereits elektrifizierten OB-Strecken und umgekehrt ohne
Wechsel der Traktionsart.
Bei einem Gesamtstreckennetz der Deutschen Bahn von ca. 41.000 km werden
zz. ca. 16.000 km elektrisch betrieben. Die Deutsche Bahn verwendet hierzu
Einphasenwechselstrom mit einer Nennspannung von 15.000 V und einer
Frequenz von 16,7 Hertz (Hz), im Gegensatz zur Frequenz der allgemeinen
Landesversorgung von 50 Hz.
Das 11 O-kV-Bahnstromnetz der Deutschen Bahn AG
Die vom Landesnetz abweichende Bahnstromfrequenz von 16,7 Hz erfordert für
den elektrischen Betrieb der Bahnen die Bereitstellung der benötigten Energie zu
jederzeit an jedem Ort in der erforderlichen Höhe über eigene Übertragungswege. Dies ist nur durch Hochspannung mit 110 kV verlustarm möglich, die die
Erzeugerschwerpunkte mit den durch ortsveränderliche Verbraucher (Züge)
belasteten Verbrauchsschwerpunkten verbindet.
Die Deutsche Bahn AG betreibt daher ein eigenes Energieversorgungsnetz, das
sogenannte .. 110-kV-Bahnstromnetz", das direkt von Kraftwerken oder
Umformerwerken gespeist wird.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 14
Die Kraftwerke erzeugen den Bahnstrom direkt aus verschiedenen Primärenergieträgern, Umformerwerke entnehmen elektrische Energie aus dem öffentlichen Netz und formen sie in das für den elektrischen Zugbetrieb erforderliche
Stromsystem (16,7 Hz-Einphasen-Wechselstrom) um. Die im Bahnstromnetz der
OB AG installierte Erzeugerleistung beträgt zz. rund 2.000 MW.
Die Kraft- und Umformerwerke sind elektrisch über das rund 6.000 km lange
110-kV-Bahnstromleitungsnetz miteinander verbunden, das sich über das
gesamte Bundesgebiet erstreckt und an mehreren Stellen mit dem Bahnstromnetz anderer Bahnen verbunden ist. Dieser Verbundbetrieb gestattet es,
Verbrauchsspitzen, die sich im Bahnbetrieb zeitlich und regional besonders
rasch ändern, mit nur geringer Reservehaltung wirtschaftlich optimal
abzudecken.
Die Versorgung der Neubaustrecke aus dem 110-kV-Bahnstromnetz
Die elektrische Energie, die die Triebfahrzeuge benötigen, wird über Speiseleitungen den Oberleitungen der Strecke zugeführt, die mit einer Spannung von
15 kV betrieben wird. Die Speise- und Oberleitungen werden im Abstand von 25
bis 30 km von Unterwerken (Uw) versorgt. Sie beziehen die elektrische Energie
über die 11 O-kV-Bahnstromleitung aus dem Bahnstromnetz und transformieren
die Spannung auf 15 kV, womit die Speiseleitungen unmittelbar an technisch
vorgegebenen Einspeispunkten die Oberleitungen mit der erforderlichen Energie
versorgen.
Für die Strecke Stuttgart - Ulm sind zwei Uw erforderlich, die im Bereich von
Nabern (PFA 2.1 a und b) und Merklingen (PFA 2.3) vorgesehen sind. Die
Standorte der Uw sind dabei so gewählt worden, dass sie sich in der Nähe vorhandener Fernstromleitungen befinden. Die zu ihrer Versorgung erforderlichen
110-kV-Bahnstromleitungen können dadurch mit vorhandenen Leitungstrassen
anderer Leitungsträger gebündelt werden.
Im PFA 2.4 ist kein Uw und somit kein Anschluss an das Bahnstromnetz vorgesehen.
Streckenelektrifizierung
Für den elektrischen Zugbetrieb wird die NBS mit einer Hochleistungsoberleitung
ausgerüstet. Hierfür werden beiderseits der Strecke vorwiegend Einzelmaste als
Trag- und Abspannmaste errichtet, die ggf. auch erforderlich werdende Speiseoder Verstärkungsleitungen für die Übertragung der Traktionsenergie tragen.
Um eine sichere Betriebsführung zu gewährleisten, ist auf der gleisabgewandten
Seite der Oberleitungsmaste entlang der Strecke ein Schutzstreifen vorgesehen.
Die Breite des Streifens ist gemäß der Vorschrift für den "Bau von StarkstromFreileitungen mit Nennspannungen über 1 kV" (DIN VDE 0210) und dem technischen Regelwerk der Bahn für "Begrünung, Wildschutzzäune" (OS 882.0201
bis 0205) festgelegt und danach bemessen.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 15
In den genannten Vorschriften werden Mindestabstände der Oberleitung/Speiseleitung zur Erdoberfläche, zu Büschen und Bäumen, Wohngebäuden, Verkehrsanlagen, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen sowie zu
anderen Leitungsanlagen angegeben. Diese Abstände sind im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes (Anlage 12) eingehalten.
Durch den Bau einer Regelfahrleitung und die vorwiegende Tunnellage des
Streckenabschnittes entstehen keine Besonderheiten zur Ansichtsgüte.
2.4.3
Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung (OLSP)
Damit im Havariefall Rettungsangriffe in die Tunnel ohne Gefährdung der
Rettungskräfte möglich sind, werden unmittelbar an den Tunnelportalen OLSP
angebracht. Diese dienen dazu, erforderlichenfalls durch die zuständigen
Bediensteten des Bahnbetreibers die Traktionsspannung im Tunnel auszuschalten und gleichzeitig diesen Schaltzustand für die Rettungskräfte sichtbar
anzuzeigen. Die Bedientafeln/Anzeigegeräte befinden sich in einem Schaltschrank, der überall dort aufgestellt wird, wo Rettungskräfte die Strecke betreten
können, um den zugehörigen Tunnel zu erreichen. Im Bereich des Rettungsplatzes Ulm wird die Bedientafel bzw. das Anzeigegerät unmittelbar neben der
Mittelspannungsstation platziert.
2.4.4
50-Hz-Anlagen
Entlang der Strecke befinden sich auch eine Reihe von Einrichtungen, die mit
elektrischer Energie (50 Hz) versorgt werden müssen (z.B. Notbeleuchtung im
Tunnel, Telekommunikationsanlagen u.ä.). Diese Anlagen werde so konzipiert,
dass sie auf den zum Bahnbetrieb ohnehin benötigten Flächen untergebracht
werden können. Detaillierte Schaltpläne und die exakte Lage der einzelnen Versorgungskomponenten werden im Rahmen der Bauausführungsplanung festgelegt.
Im Bereich des Rettungsplatzes in Ulm wird eine Mittelspannungsstation zur
Speisung der 50-Hz-Anlagen im Albabstiegstunnel errichtet. Sie befindet sich
zwischen dem Rettungsplatz und der Rettungszufahrt zum Tunnel (Trogbauwerk) und wird in Betonfertigteilbauweise mit den Dimensionen von etwa
8 m x 3 m x 3,5 m (siehe Anhang 1) ausgeführt.
2.4.5
Leit- und Sicherungstechnik
Die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm erhält eine Leit- und Sicherungstechnik
(LST) nach dem neuesten Stand der Technik. Aus heutiger Sicht werden die
folgenden Komponenten enthalten sein:
• unbesetzte elektronische Stellwerke als Unterzentrale (ESTW-UZ) mit Notbedienplatz,
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
•
Seite 16
Fernsteuerung des Betriebs aus der BZ Karlsruhe,
• mehrere unbesetzte, modular aufgebaute ESTW-A entlang der Strecke, in
Abhängigkeit von der Stellentfernung mit Zuwegungen für Wartungsfahrzeuge, die signaltechnisch einer ESTW-UZ zugeordnet werden,
• ein auf die Anforderungen der Interoperabilität abgestimmtes kontinuierliches
Zugbeeinflussungssystem,
• leittechnische Einrichtungen (Zugnummernmeldeanlage (ZN), Zuglenkung
(ZL)
• für die Rückfallebene mit ortsfesten Signalen ein punktförmiges Zugbeeinflussungssystem
Die Züge werden von einem kontinuierlichen Zugbeeinflussungssystem geführt.
Der Triebfahrzeugführer erhält auf Anzeigegeräten seines Triebfahrzeuges alle
benötigten
Informationen
über die Strecke, wie Geschwindigkeitseinschränkungen, Zielentfernung und Zielgeschwindigkeit bis 10 km im voraus.
Ortsfeste Signale werden nur am Bahnhof Ulm angeordnet.
Über die ZN-Anlage wird dem Fahrdienstleiter in der Betriebszentrale aktuell
angezeigt, wo siqh in seinem Bereich welche Züge befinden. Weiterhin wird die
ZN-Anlage auch als Datenbasis für die Zuglenkung verwendet.
In der BZ werden alle Zugbewegungen der diesem Projekt zugeordneten Fahrwege überwacht, gesteuert und disponiert.
An der Strecke werden erforderlich:
• die oben genannten Signaleinrichtungen (im Ks-System),
•
Einrichtungen der Zugbeeinflussungen und Gleisfreimeldung sowie
• eine Kabeltrasse entlang der Strecke.
Die Signale und die Gleisfreimeldeeinrichtungen werden vom ESTW-A Ulm
gesteuert, das sich in demselben Gebäude befindet, wie die ESTW-UZ Ulm.
Die Einfahrsignale des Bahnhofes Ulm Hbf auf der NBS befinden sich im Tunnel
im Strecken-km 81,400.
Das Strecken kabel wird räumlich redundant geführt.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich WendIingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
2.4.6
Seite 17
Telekommunikation
Eine sichere Betriebsführung erfordert moderne Kommunikationswege zwischen
den Betriebsstellen und den Triebfahrzeugführern. Der Informationsaustausch
zwischen den Triebfahrzeugführern und dem Betriebs- und Bedienpersonal wird
über das Mobilfunksystem Global System for Mobile Communication-Rail(way)
(GSM-R) vorgenommen. Alle Züge, die auf der NBS verkehren, werden mit
Zugfunk ausgerüstet. Hierbei dient das GSM-R als direktes Mobilfunksystem
zwischen der Betriebzentrale und dem Triebfahrzeugführer, sowie zur Information der Reisenden und des Zugpersonals. Neben diesen allgemeinen Funkdiensten kann auch die Datenkommunikation für das Zugbeeinflussungssystem
European Train Control System (ETCS) über GSM-R abgewickelt werden. Hierfür werden entlang der Neubaustrecke Streckenfunkstellen (Schalthaus) mit
Sende- und Empfangsanlagen und einem Antennenmast (22-25 m Höhe) aufgebaut.
Für die Kommunikation (Telefon), Information und Unterhaltung der Fahrgäste
werden Einrichtungen für den Zugpostfunk, Eurosignal, öffentlicher Mobilfunk
und Rundfunk vorgesehen. Die Standorte der Funkantennenmaste, vornehmlich
in den oberirdischen Bereichen der freien Strecke, können erst nach bal:ltechnischer Fertigstellung der Strecke exakt durch funktechnische Messungen festgelegt werden.
Die Flächendeckende Versorgung mit BOS-Funk wird sichergestellt.
Die Signal- und Telekommunikationsanlagen wurden so angeordnet, dass sich
über den für die bautechnisch notwendigen Anlagen benötigten Flächenbedarf
hinaus kein zusätzlicher Bedarf ergibt.
2.5
Genehmigungsbedürftige technische
Sonderlösungen
Im Zuge der Maßnahmen NBS Stuttgart - Augsburg, PFA 2.4 Albabstieg sind
genehmigungsbedürftige technische Sonderlösungen erforderlich.
2.5.1
Längsneigung der freien und der Tunnelstrecke >12,5 %0 und
Längsneigung der Bahnhofsgleise >2,5 %0
Nach §7 (1) Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in Verbindung mit dem Modul
800.0110, Abschnitt 7 (1) soll die Längsneigung der freien Strecke den Wert
I = 12,5 %0 nicht überschreiten und in Tunneln den Wert I = 4,0 %0 nicht unterschreiten. Nach §7 (2) Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in Verbindung mit
dem Modul 800.0110, Abschnitt 7 (1) soll die Längsneigung von Bahnhofsgleisen
den Wert I = 2,5 %0 nicht überschreiten.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 18
Für das Projekt Stuttgart - Augsburg wurde für den PFA 2.4 von der Vorhabenträgerin für die Trassierung eine maximale Längsneigung von 25 %0 festgelegt. Das Betriebsprogramm sieht auf der betrachteten Strecke nicht den Einsatz von schweren Güterzügen vor, der eine geringere Längsneigung erfordern
würde.
Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität, Teilsystem Infrastruktur,
vom 22.02.2001 sieht eine maximale Längsneigung von 35 %0 vor. Dieser
Grenzwert wird auf allen betrachteten Streckenabschnitten eingehalten. Die
fahrdynamische Prüfung vom 07.11.2003 ergab hinsichtlich der verwendeten
Längsneigung keine Einwendungen.
Für die NBS Köln-Rhein/Main wurde bei ähnlichem Betriebsprogramm eine
maximale Längsneigung von 40 %0 festgelegt.
Beschreibung der Ausgangssituation
Der zu überwindende Höhenunterschied zwischen der Albhochfläche und dem
Hbf Ulm von ca. 105 m lässt es nicht zu, die Grenzwert der §7 (1) und (2) EBO
einzuhalten, ohne auf Elemente der künstlichen Längenentwicklung, wie z.B.
Kehretunnel, zurückzugreifen. Da diese Elemente neben längeren Fahrzeiten
auch erhebliche Mehrkosten für Bau und Unterhalt verursachen würden, ist eine
Einhaltung der Grenzwerte wirtschaftlich und betrieblich nicht darstellbar.
Weitere Zwangspunkte sind unter dem Punkt Zwangspunkte dargestellt. Siehe
hierzu die beigefügten Anlagen 2.3 (Übersichtslagepläne), 2.4 (Übersichtshöhenpläne), 4 (Lagepläne) und 5 (Höhenpläne).
Die Position der beiden Einfahrsignale befindet sich unter Beachtung der im
Bahnhof Ulm Hbf notwendigen Streckentrennung und der maßgeblichen
Neigungen in den Tunnelröhren jeweils bei km 81,400. Dies bedeutet, dass die
Gleise im Tunnelbauwerk zwischen den Einfahrsignalen und der PIanfeststellungsgrenze als Bahnhofsgleise gelten. Hier beträgt die Längsneigung bis
km 81,688 bzw. stat 81,703 jeweils 13,5 %0.
Zwangspunkte
Parallelführung BAB A8
Für die Lage der Tunnelportale Dornstadt bietet sich das steil ansteigenden
Gelände vor der Rommelkaserne an. Um die NBS-Trasse möglichst lange mit
der BAB A8 zu bündeln, wird von der Gradiente der Autobahn vor den Tunnelportalen möglichst lange beibehalten. Um im Bereich der Portale eine möglichst
große Überdeckung zu erreichen (siehe unten) beträgt die Längsneigung des
Tunnels hier ca. 25 %0.
Überdeckung Rommelkaserne, Lehrer Tal und Siedlung Michelsberg
Direkt an Tunnelportal Dornstadt anschließend liegt das Kasernengelände der
Rommelkaserne. Um bereits in diesem Bereich eine möglichst große Über-
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 19
deckung (ca. 16 m) zu erreichen ist im Anfangsbereich des Tunnels eine Längsneigung von ca. 25 %0 erforderlich. Im weiteren Verlauf ist für eine Mindestüberdeckung im Lehrer Tal von ca. 6,5 m bzw. in der Siedlung Michelsberg von ca.
15 meine Längsneigung von ca. 13,5 %0 erforderlich.
Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr
Bahnbetrieb:
Für den vorgesehenen Bahnbetrieb (keine schweren Güterzüge) ergeben sich
hinsichtlich der Sicherheit keine negativen Auswirkungen.
Reisende:
Für die Reisenden ergeben sich keine negativen Auswirkungen.
Die Sicherheitsbelange der EBA-Tunnelrichtlinie, der RiL 853 und der RiL 800.02
gelten uneingeschränkt.
Einfahrbereich des Hbf Ulm:
Durch die Lage der Einfahrsignale etwa bei km 81,400 wird ein Teil des Albabstiegstunnels, der an dieser Stelle noch mit 13,5 %0 geneigt ist, zum Bahnhofsbereich. Da der Bereich ab Standort der Einfahrsignale bis zur PIanfeststellungsgrenze bei km 81,768 lediglich den Einfahrbereich in den Bahnhof Ulm
Hbf darstellt, in dem im Regelfall keine Abstellungen vorgenommen werden,
keine Züge auseinandergekuppelt werden, keine Bremsproben durchgeführt
werden oder Reisende ein- oder aussteigen, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Sicherheit.
Bautechnische Alternativen
Eine Einhaltung der Längsneigung von 12,5 %0 auf der freien Strecke bzw. von
2,5 %0 im Bereich der Bahnhofsgleisen im Tunnelbauwerk (definiert durch die
Einfahrsignale) wäre mit einer deutlichen Erhöhung der absoluten Tunnellänge
und einer Verkürzung der Parallelführung BAB A8 und NBS verbunden. Dies ist
aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich.
Weitere Betroffene
Es gibt keine weiteren Betroffenen.
2.5.2
Rettungsplatz
Nach der EBA-Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutz an
den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln" sollen Rettungsplätze auf dem
Niveau der Schienenoberkante angelegt werden.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 20
Beschreibung der Ausgangssituation
Der Rettungsplatz am Portal Ulm liegt neben dem Trogbauwerk, welches an das
Portal im Hbf Ulm anschließt. Er liegt nicht auf Höhe der Schienenoberkante und
ist über eine zweistreifige befestigte Rampe mit dem Trogbauwerk und so mit
dem Tunnelportal verbunden.
Siehe hierzu die beigefügten Anlagen 4, Blatt 9 und 5, Blatt 12 (Zufahrt
Rettungsplatz Ulm).
Zwangspunkte
Wegen der Tieflage des Tunnelportals im Bereich des Hbf Ulm und der
beengten Platzverhältnisse (Vermeidung großer Einschnittsböschungen) wurde
der oben genannte Standort auf Geländeniveau gewählt.
Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr
Wegen der Befahrbarkeit der Tunnelröhren ist auch der anschließende Trog
sowie die Rampe bis zum Rettungsplatz durchgängig befahrbar. Eine uneingeschränkte Zugänglichkeit ist damit gewährleistet und alle Transporte mit Fahrzeugen können schnell und sicher durchgeführt werden.
Die Sicherheitsbelange der EBA-Tunnelrichtlinie, der RiL 853 und der RiL 800.02
gelten uneingeschränkt.
Bautechnische Alternativen
Beim Rettungsplatz am Portal Ulm bestehen auf Grund der Bestandsituation
keine bautechnischen Alternativen.
2.6
Technischen Spezifikation für die
Interoperabilität (TSI)
Im Mai 2002 wurden, gestützt auf die Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli
1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (insbesondere Artikel 6 Absatz 1), 6 Technische Spezifikationen für
die Interoperabilität (TSI) von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften erlassen. Die TSI wurden ab 30. November 2002 verbindlich eingeführt.
Der vorliegende Streckenabschnitt ist Teil des Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems, demzufolge sind die technischen Spezifikationen
zur Interoperabilität (TSI) zu beachten.
Gemäß Richtlinie 96/48/EG gehört dieser Streckenabschnitt zur Kategorie I
(eigens für den Hochgeschwindigkeitsverkehr gebaute oder zu bauende
Strecke).
Die vorliegende Planung entspricht den Anforderungen der TSI in Bezug auf die
Forderungen an
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 21
• Infrastruktur,
• Energie und
• Zugsicherung/ -steuerung.
Zur Überprüfung der technische Spezifikationen der geplanten Baumaßnahme
auf Einhaltung der jeweiligen TSI-Kennwerte wird ein "Heft zur Überprüfung der
Strecke" erstellt.
Im Bezug auf die Anforderungen gemäß der TSI werden im Rahmen der Planfeststellung die nachfolgend in den Kapiteln 2.6.1 und 2.6.2 dargestellten zulässigen Sonderregelungen in Anspruch genommen.
2.6.1
Einzelposition Überhöhungsfehlbeträge
In der TSI sind Eckwerte für das Teilsystem Infrastruktur angegeben. Untersucht
wurden die für die Planung relevanten Trassierungsparameter
• Mindestgleisbogenhalbmesser,
• maximale Steigungen und Gefälle,
• Mindestgleisabstand,
• Überhöhung und
• Überhöhungsfehlbetrag.
Im Kapitel 4.3 der TSI sind die spezifizierten relevanten Leistungsmerkmale
beschrieben.
Dabei wird in jedem Einzelfall auf eventuell zugelassene Sonderbedingungen für
die betroffenen Parameter und Schnittstellen hingewiesen (4.3 Satz 2).
Gemäß Kapitel 4.3.3.8 ader TSI "Infrastruktur" zu Grenzwerten für Überhöhungsfehlbeträge in durchgehenden Gleisen und in Stammgleisen von
Weichen und Kreuzungen wird für eigens für den Hochgeschwindigkeitsverkehr
gebaute oder zu bauende Strecken bei der hier zu Grunde gelegten Geschwindigkeit von 250 km/h ein Grenzwert von 100 mm vorgegeben.
Dieser Überhöhungsfehlbetrag kann unter Beibehaltung der Entwurfsgeschwindigkeit von 250 km/h und unter den gegebenen topographischen (möglichst
lange enge Bündelung mit der BAB A8 und eine möglichst kurze Tunnelstrecke)
Zwängen nicht eingehalten werden.
Gemäß Kapitel 4.3.3.8 a Satz 3 und 4 der TSI "Infrastruktur" sind Überhöhungsfehlbeträge, die die in der vorstehenden Tabelle genannten Werte überschreiten,
für Strecken zulässig, deren Bau erheblichen topographischen Zwängen unterliegt. Sie sind nachstehend in einem besonderen Abschnitt zu diesem Thema
beschrieben.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 22
Erhebliche topographische Zwänge ergeben sich im PFA 2.4 insbesondere durch
die möglichst enge Bündelung mit der BAB A8, einer zentralen Forderung aus
dem Raumordnungsverfahren, und einer möglichst kurzen konfliktarmen Tunnelstrecke.
Zur Optimierung der Einschlussfläche zwischen der BAB A8 und der NBS sowie
der Tunnellänge wurden im PFA 2.4 ein Mindestradius von 2.735 m zwischen
km 75,250 und km 76,445 im rechten und zwischen stat 75,253 und stat 76,463
im linken Gleis gewählt.
Bei der Wahl größerer Radien müsste zwangsläufig die enge Bündelung mit der
Autobahn früher verlassen werden. Dies wiederum zieht eine größere
Zerschneidung der Landschaft und einen Mehrverbrauch an Flächen durch
größere, weder wirtschaftlich noch ökologisch nutzbare Einschlussflächen nach
sich.
Des Weiteren würde sich ·eine Wahl größerer Radien auf die Lage und Länge
des Tunnels, welche von vielen Zwangspunkten und Konfliktbereichen bestimmt
werden (ausreichende Überdeckung, Vermeidung des Unterfahrens bebauter
Gebiete, Lage der Tunnelportale usw.), negativ a.uswirken.
Gemäß Abschnitt cjrei des Kapitels 4.3.3.8 a ist bei eigens für den Hochgeschwindigkeitsverkehr gebaute oder zu bauende bzw. ausgebaute oder auszubauende Strecken mit besonderen Kenndaten für die hier zu Grunde gelegten
Geschwindigkeit von 250 km/h ein Grenzwert von 150 mm zulässig.
Dieser zulässige
eingehalten.
2.6.2
Überhöhungsfehlbetrag
von
150 mm
wird
im
PFA 2.4
Einzelposition LZB 72 CE 11
Gemäß Kapitel 4, Anhang B der TSI Teilsystem "Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung" wird die Strecke abweichend von der TSI mit dem Klasse BSystem LZB 72 CE II beantragt. Die interoperable Version von ETCS als Klasse
A-System wird erst deutlich nach 2005 für den netzweiten kommerziellen Einsatz
zur Verfügung stehen und kann daher vorerst nicht als Regellösung beantragt
werden.
Die Sicherstellung einer Streckengeschwindigkeit größer 160 km/h zur vorgesehenen Inbetriebnahme der Strecke kann nur unter der Voraussetzung eines
dafür zugelassenen Zugsicherungssystems (LZB 72, LZB 72 CE) erfolgen.
In Anlehnung an den Bescheid "PR 2110 In TSI (HGV)" des Eisenbahn-Bundesamtes vom 12.12.2003 ist für den TSI-Teilbereich "Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung" zwischen dem BMVBW, dem EBA und der OB AG ein nationaler Umsetzungsplan (Migrationsstrategie) umsetzungsbedingt vereinbart
worden. Eine Ausnahmegenehmigung ist daher nicht erforderlich.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 23
Sobald die interoperable Version von ETCS als Klasse A-System in genehmigter
Form zur Verfügung steht, werden die Planungen entsprechend darauf ausgerichtet.
2.7
Rückbau und Umbau von Eisenbahnanlagen
Im Hbf Ulm muss vor dem Tunnelportalbereich eine Baustelleneinrichtungsfläche
geschaffen werden (siehe Anlage 16). Hierzu sind bauzeitlich einige Rück- und
Umbauten an Eisenbahnanlagen erforderlich, um Fläche für die Baustelleneinrichtung zu gewinnen. Im Einzelnen werden bauzeitlich folgende Änderungen
vorgenommen:
Gleis 032
• Rückbau um ca. 135 m
• Bau eines Prellbocks
Gleis 033
• Rückbau um ca. 110m
• Anschluss an Gleis 406 über Neubau von ca. 185 m und Nutzung als provisorische Verbindung nach Aalen
Gleis 403
• bauzeitliche Sicherung des Gleises im Bereich der Baugrube für das Tunnelportal durch Hilfsbrücken
Gleis 404
• bauzeitliche Sicherung des Gleises im Bereich der Baugrube für das Tunnelportal durch Hilfsbrücken
Gleis 405
• bauzeitlich Verlegung des Gleises an den Rand der BE-Fläche im Bereich des
Portals Ulm (Neubau ca. 390 m) und Anschluss an Gleis 409 über Neubau
einer Weiche ABW 190-1:9 sowie Rückbau des bestehenden Gleises 405 um
ca. 290 m
• Neubau mit Änderung der Gradiente nach Fertigstellung des Tunnelportals
Ulm von km 71,854 bis km 72,027
Gleis 406
• Rückbau um ca. 215 m
• Anschluss an Gleis 033 über Neubau von ca. 185 m und Nutzung als provisorische Verbindung nach Aalen
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 24
Gleis BW1
•
Rückbau um ca. 140 m
•
Bau eines Prellbocks
Gleis BW2
•
Rückbau um ca. 95 m
•
Rückbau der Außenbogenweiche ABW 49-190 - 1:9 zum Gleis BW1
•
Bau eines Prellbocks
Gleis BW3
•
Rückbau um ca. 90 m
•
Bau eines Prellbocks
Gleis BW4
•
Rückbau um ca. 70 m
•
Bau eines Prellbocks
Gleis BW10
•
Rückbau um ca. 60 m
•
Bau eines Prellbocks
Gleis BW11
•
Rückbau um ca. 50 m
•
Bau eines Prellbocks
Gleis BW12
•
Rückbau um ca. 50 m
•
Bau eines Prellbocks
Bei den umtrassierten Gleisen müssen zusätzlich die Überhöhungen geändert
werden.
2.8
Baulogistik
2.8.1
Baustelleneinrichtung
Die umfangreichen Tunnel-, Erd- und Oberbaumaßnahmen machen großflächige
Baustelleneinrichtungen erforderl ich.
Baustellenleinrichtungsflächen werden benötigt für:
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 25
• die Erdbaumaßnahmen im Portalbereich der Tunnel,
• die Tunnelbaumaßnahmen einschließlich Zwischenangriff,
• die Seitenablagerungen und
• die eisenbahntechnische Ausrüstung der Strecke.
Der Planfeststellungsabschnitt 2.4 lässt sich bezüglich der Baulogistik in
folgende Bereiche einteilen:
•
Den Bereich der offenen Strecke von km 75.250 bis km 75,825 und
•
den Tunnel Albabstieg von km 75,825 bis km 81,768
o
mit dem Angriff am Portal Dornstadt,
odem Zwischenangriff bei km 79,211 und
odem Gegenvortrieb vom Portal Ulm.
In Anlage 16 sind die Maßnahmen in den einzelnen Bereichen näher erläutert
sowie die Lage und die Ausdehnung der benötigten BE-Flächen dargestellt.
Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Baustraßen im Bereich der
BE-Flächen vollständig zurückgebaut.
2.8.2
Massentransporte und Massenverwertungskonzept
Bei der Realisierung des Planfeststellungsabschnittes 2.4 fallen bei der Erstellung von Ingenieurbauwerken (Erd- und Kunstbauwerken) Ausbruch- und Aushubmassen an. Des Weiteren werden für die Errichtung der Erdbauwerke, wie
Dämme, Geländemodellierungen und Gestaltungsmaßnahmen Erdstoffe
benötigt.
Das Ausbruchmaterial, das überwiegend beim Bau des Tunnelbauwerks anfällt
(ca. 1,3 Mio. m3 Festmasse\ wird nach einem übergeordneten Bodenverwertungs-/-entsorgungskonzept (Bo VEK), welches alle PIanfeststellungsabschnitte erfasst, wie folgt aufgeteilt.
Die im PFA 2.4 anfallenden und nicht zur weiteren Verarbeitung geeigneten
Bodenmassen werden in die Seitenablagerungen zwischen NBS und BAB A8
und in Steinbrüchen eingebaut (ca. 1.055.000 m3 Festmasse). WeiteNerwertbare Bodenmassen werden aufbereitet und in Dämme des benachbarten
PFA 2.3 eingebaut (ca. 268.000 m3 Festmasse).
Der Begriff Festmasse beschreibt nicht die Masse einer Ausbruch- bzw. Aushubmenge,
sondern deren unaufgelockertes Volumen und wird auch im Folgenden in dieser
Bedeutung benutzt.
1
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 26
Weitere Angaben zu den Massentransporten, welche sich über einen einheitlichen Auflockerungsfaktor von 1,4 (siehe BoVEK) aus der Festmasse der
Massen berechnen, sind der Anlage 17 zu entnehmen.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich WendIingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
3
Seite 27
Anlagen Dritter als notwendige
Folgernaßnahmen
3.1
Leitungen Dritter
Im Bereich der Neubaustreckenplanung befinden sich mehrere Leitungen unterschiedlicher Leitungsträger. Durch den hohen Tunnelanteil sind von der NBSBauausführung aber nur Leitungen auf dem kurzen Abschnitt der offenen
Strecke und in den Rettungsplatzzufahrten am PortalDornstadt und am Portal
Ulm betroffen. Die Leitungen sind in den Anlagen 4, 5 und 8 (Lage-, Höhensowie Leitungsbestands- und Leitungsverlegepläne) dargestellt. Die von der
Neubaustreckenplanung betroffenen Leitungsabschnitte werden im Benehmen
mit den Leitungsträgern der neuen Situation angepasst. Hierüber wird vor Beginn
der Bauarbeiten eine Vereinbarung abgeschlossen, in der Art und Umfang der
Maßnahmen sowie die Kostentragung festgelegt werden.
Leitungsumverlegungen bzw. -sicherungen sind im Bereich der Zufahrt zum
Rettungsplatz am PortalDornstadt und im Bereich des Rettungsplatzes am
Portal Ulm sowie in dessen Zufahrt vorzunehmen. Eine Auflistung der betroffenen Leitungen und Leitungsträger ist dem Bauwerksverzeichnis (Anlage 3) zu
entnehmen.
3.2
Wege Dritter
Durch die NBS werden im Bereich der offenen Strecke zwischen km 75,250 und
km 75,825 vorhandene Straßen und Wege unterbrochen (Anlage 4 und 5).
Das bestehende und vom NBS-Bau betroffene Wirtschaftswegenetz wird in
umfangreichen Einzeimaßnahmen nach Abstimmung mit den Gemeinden so
ergänzt, dass die bisherigen Wegigkeiten wieder hergestellt werden. Die Anpassung der Wegebeziehung ist in Anlage 4 dargestellt.
Die Wirtschaftswege bei km 75,385 und km 75,630 werden wegen der Seitenablagerung auf einer Länge von ca. 85 m bzw. 175 m zurückgebaut und entwidmet.
Die betroffenen Wirtschaftswege werden auf der westlichen NBS-Seite durch
einen neu angelegten Wirtschaftsweg verbunden. Dieser westlich der NBS vom
km 75,250 bis km 75,640 verlaufende Wirtschaftsweg wird in 3,00 m Breite hergestellt und erhält eine Schotterbefestigung. Die maximale Längsneigung beträgt
ca. 5 %. Der Weg wird in das angrenzende Gelände entwässert. Die Sicherung
zur NBS wird durch Schutzplanken sichergestellt.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 28
An den mit Schotter befestigten Weg schließt bei km 75,640 ein wegen großer
Längsneigungen bituminös befestigter Wirtschaftsweg an. Er verläuft westlich
des Tunnelportals Dornstadt, überquert anschließend den Tunnel und schließt
an der Kläranlage Dornstadt an die neu zu erstellende Zufahrt zum Tunnelrettungsplatz an. Die maximale Längsneigung beträgt am Tunnelportal und am
Anschluss an der Kläranlage ca. 12 %. Die Breite des Weges beträgt 4,75 m, die
Länge ca. 600 m. Über dem Tunnelportal und über der Kläranlage sind wegen
der anschließenden großen Längsneigungen Ausweichbuchten vorgesehen. Der
Weg wird westlich des Tunnelportals zwischen km 75,640 und dem Hanggraben
in einen Wegseitengraben und im weiteren Verlauf ebenfalls in das angrenzende
Gelände entwässert. Im Portalbereich wird der Weg durch Schutzplanken zur
NBS hin gesichert.
Über die neu zu erstellenden Wirtschaftswege werden die südwestlich der NBS
gelegenen Grundstücke an das Wege- und Straßennetz der Gemeinde Dornstadt angeschlossen.
Die Zufahrt zum Rettungsplatz Dornstadt verläuft auf vorhandenen Wegen, die
verbreitert und wie die betroffenen Kreuzungen bituminös befestigt werden.
3.3
Sonstige Anlagen Dritter
Die NBS kreuzt im Bereich der offenen Strecke zwischen km 75,250 und
km 75,825 vorhandene Anlagen Dritter (Anlage 4).
Bei km 75,720 wird der dort liegende Entwässerungsgraben ins Tobeltal von der
NBS und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg gekreuzt und muss daher
verrohrt werden (siehe Anlage 3, 4 und 15). Der erforderliche Durchlass ist
ca. 50 m lang und wird als Rahmen (Lichte Breite und Höhe 2,50 m) in Ortbetonbauweise hergestellt.
Der Verlauf des östlich der NBS-Trasse, am Rand der Seitenablagerung, liegenden Teils des Entwässerungsgrabens wird bis zur Kläranlage Dornstadt naturnah
gestaltet.
Das bei der Kläranlage der Bundeswehr gelegene Tosbecken wird von der
Zufahrt zum Rettungsplatz gekreuzt. Die Überfahrt ist für SLW 30 ausgelegt. Es
wird daher während der Bauzeit für die Belastungen des Baustellenverkehrs und
im Anschluss tür die Belastungen durch Rettungsfahrzeuge durch einen Überbau
gesichert.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
4
Seite 29
Flucht- und Rettungskonzept
Grundlage der Planung ist die Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)
vom 01.07.1997 (Ergänzung bis 01.11.2001) "Anforderungen des Brand- und
Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln".
Die Lage der über die baulichen Vorkehrungen hinausgehenden betrieblich
erforderlichen Einrichtungen (z.B. Schalteinrichtungen, Fernmeldeanlagen oder
vorzuhaltende Hilfsmittel) wird im Rahmen der Bauausführungsplanung im
Benehmen mit den RettungSdiensten festgelegt.
Im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt 2.4 ergeben sich unter Berücksichtigung der O.g. Richtlinie für den Tunnel Albabstieg folgende wesentlichen Konsequenzen für das Tunnelrettungskonzept, welches in Anlage 10 detailliert dargestellt ist.
4.1
Grundsätzliche Konzeption
Der Tunnel Albabstieg ist mit seiner Länge von knapp 6.000 m als "Langer
Tunnel" zu klassifizieren und somit in zwei vollständig getrennten Tunnelröhren
anzulegen. Somit erfolgt im Gefahrenfall die Rettung der Personen und der
Einsatz der Rettungsdienste über die jeweils andere, nicht betroffene Tunnelröhre. Die dazu erforderlichen Verbindungsbauwerke zwischen den beiden
Tunnelröhren sind alle 1.000 m vorgesehen.
Der Tunnel besitzt eine einseitig gerichtete Längsneigung, die im Brandfall die
Abführung von Rauchgasen durch die sich einstellende Kaminwirkung begünstigt. Gleichzeitig wird ein evtl. erforderliches Herausrollen des Zuges bis zum
offenen Trogbauwerk im Gleisvorfeld von Ulm Hbf ermöglicht.
Die Zwischenräume zwischen und neben den Schienen innerhalb und vor den
Tunnelröhren werden mit Fahrbahnflächen etwa auf Höhe der Schienenoberkanten und entsprechenden Markierungen ausgestattet, so dass ein Befahren
der Tunnelröhre durch Straßenfahrzeuge ermöglicht wird.
4.2
Sichere Bereiche und Fluchtwege
Auf der dem Gegengleis jeweils zugewandten Seite befinden sich die Fluchtwege mit einer baulichen Breite von 1,20 m. Diese sind im Abstand von max.
1.000 m mit 6 Verbindungsbauwerken miteinander verbunden, so dass die max.
Entfernung in einen sicheren Bereich 500 m beträgt. Zur gegenseitigen
Abschottung der Tunnelröhren werden die Verbindungsbauwerke als Schleusen
ausgebildet.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 30
Die Beleuchtung und Kennzeichnung der Fluchtwege erfolgt entsprechend den
geltenden Richtlinien.
4.3
Rettungsplätze und Zufahrten
Eine Rettung wird sowohl vom Dornstädter als auch vom Ulmer Tunnelportal aus
ermöglicht. An beiden Tunnelportalen werden Rettungsplätze entsprechend der
EBA-Richtlinie und der DIN 14090 angelegt. Die Gleise im Vorfeld der Tunnelportale und im gesamten Tunnel selbst werden so ausgestattet, dass sie jederzeit von den Rettungsplätzen aus befahren werden können. Bei einer Befahrbarkeit von 6,75 m Breite sind Überholmöglichkeiten im Tunnel sichergestellt.
4.3.1
Tunnelportal Dornstadt
Die Anordnung des Rettungsplatzes erfolgt direkt am Tunnelportal, östlich der
Neubaustrecke.
• Der Rettungsplatz hat eine Größe von ca. 1.500 m2
• Über den Zufahrtsweg der Kläranlage, der zu ~iner 2-streifigen bituminös
befestigten Straße (Länge ca. 550 m) ausgebaut wird, und dessen Verlängerung bis zum Rettungsplatz besteht ein Anschluss an die Autobahnmeisterei
Dornstadt. Somit wird das überörtliche Straßennetz rasch erreicht und bietet
mit dem Anschluss an das Autobahnkreuz Ulm-West über die Zufahrt der
dortigen Straßenmeisterei schnelle Rettungsmöglichkeiten in alle Richtungen.
Die Zufahrtsstraße erhält eine befestigte Breite von 2 x 3,25 m = 6,50 m.
Begegnungsverkehr für zwei Fahrzeuge mit einer Breite von 2,50 m ist somit
möglich.
4.3.2
Tunnelportal Ulm
Die Anordnung des Rettungsplatzes erfolgt neben dem Tunnelportal, östlich der
Neubaustrecke. Auf Grund des steilen Geländes beträgt die Entfernung vom
Tunnelportal zum Rettungsplatz ca. 90 m. Die Verbindung wird durch eine ausgebaute Straße hergestellt.
• Der Rettungsplatz hat eine Größe von ca. 1500 m2
• Die Rettung erfolgt direkt aus dem Stadtgebiet von Ulm mittels Zufahrt von
der Karlstraße. Auf einer Strecke von ca. 250 m werden vorhandene kleinere
Straßen als Zufahrt zum Rettungsplatz ausgebaut. Im Bereich einer
vorhandenen Eisenbahnbrücke muss zu diesem Zweck die bestehende
Straße abgesenkt werden, da das vorhandene Lichtraumprofil nicht ausreicht.
Die Zufahrten werden auf Grund der engen Radien mit einer befestigten
Breite von 2 x 4,00 m = 8,00 mausgestattet. Begegnungsverkehr für zwei
Fahrzeuge mit einer Breite von 2,50 m ist somit möglich. Im Bereich der
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 31
Neutorbrücke muss wegen eines Brückenpfeilers auf einer Länge von ca.
25 m eine Fahrspur entfallen. Der Begegnungsverkehr ist an dieser Stelle
über Sichtkontakt sichergestellt.
4.4
Löschleitungen
Der Löschangriff eines Brandes kann über alle vier Tunnelportale erfolgen. An
den Tunnelportalen werden im Bereich des jeweiligen Rettungsplatzes zur Erstversorgung Löschwassertanks mit einer Kapazität von 96 m3 installiert.
Innerhalb der Tunnelröhren und der Verbindungsbauwerke werden über die
gesamte Tunnellänge Trockenlöschwasserleitungen Unterflur im Beton verlegt.
In regelmäßigen Abständen werden Absperrschieber vorgesehen. Die Trockenlöschleitung ist abschnittsweise geschlossen (Schiebergrundstellung) und wird
erst beim Vorrücken der Feuerwehr geöffnet. Schlauchanschlussverbindungen
werden alle 125 m hergestellt.
4.5
Kabelführung
Die Kabelleerrohre werden Unterflur im Beton, sicher vor einem Brand, verlegt.
Nur das Strahlerkabel für Funk (Analog-Funk der Feuerwehr) liegt offen an der
Tunnelwandung. Es wird so ausgeführt, das es einer Branddauer von 90 Minuten
widersteht.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 32
5
Ver- und Entsorgungsleitungen
5.1
Entwässerung der Neubaustreckenmaßnahme
5.1.1
Allgemeines
Der Planfeststellungsabschnitt 2.4 ist entwässerungstechnisch in drei Abschnitten zu betrachten:
•
der offenen Strecke zwischen der Planfeststellungsgrenze bei km 75,250 und
dem Tunnelportal Dornstadt bei km 75,825, einschließlich des westlichen
Tunnelvoreinschnitts,
•
dem Tunnel Albabstieg und
•
dem Tunnelportal Ulm mit Kreuzungsbauwerk und dem Rettungsplatz
inklusiver der Zufahrt.
5.1.2
Bemessungsgrundlagen
Die der Planung der Entwässerungsanlagen und der hydrotechnischen Berechnung zugrunde liegenden Bemessungswerte sind in Anlage 15 angegebenen.
Aus den topographischen Gegebenheiten, den bestehenden Vorflutverhältnissen, der geplanten Streckenneigung und den zukünftigen Einleitungspunkten in
den Vorfluter ergeben sich die in Anlage 15 näher beschriebenen Einzugsgebiete.
5.1.3
Gleisanlagen
Die Entwässerung der Neubaustreckengleise wird nach den einschlägigen
Regeln der Technik konzipiert.
Die zu den Bahnanlagen gehörenden Entwässerungseinrichtungen werden
entsprechend den gesetzlichen Regelungen von der DB AG, die zu den Straßenanlagen gehörenden Entwässerungseinrichtungen vom Straßenbaulastträger
unterhalten. Für die Entwässerung der Gleisanlagen werden in diesem Pianfeststellungsabschnitt, bis zur Einleitung in den vorhandenen Entwässerungsgraben
ins Tobeltal, ausschließlich Entwässerungseinrichtungen der Bahn benutzt.
Einzelheiten zur Entwässerung der Gleisanlagen sind der hydrotechnischen
Berechnung, den Entwässerungslageplänen sowie Entwässerungshöhenplänen
(Anlage 15, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft) zu entnehmen. Dabei wird nur
der Bereich vor dem Tunnel in die Berechnung einbezogen, weil auf der Tunnelstrecke auf Grund der wasserdichten Auskleidung kein Wasserzutritt entsteht.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
5.1.4
Seite 33
Bauwerksentwässerung
Bei der Entwässerungsplanung im Tunnel ist nur mit Schleppwasser, welches
am PortalDornstadt in den Tunnel eingebracht wird, zu rechnen. Dies wird über
eine Schlitzrinne ca. 35 m hinter dem Portal im Tunnel gefasst und rückläufig der
Streckenentwässerung zu geführt.
Im Tunnelportal Ulm wird etwa ab km 81,750 bis zum Tiefpunkt der Hebeanlage
außerhalb dieses Planfeststellungsabschnittes eine seitliche Schlitzrinne
angelegt, um den Portalbereich zu entwässern.
5.1.5
Entwässerung Rettungsplätze und Zufahrten
Von dem auf der Gesamtfläche des Rettungsplatzes am PortalDornstadt
(1500 m2 ) anfallenden Wasser werden ca. 1200 m2 über die Bahnkörperentwässerung abgeleitet. Die restliche Fläche des Rettungsplatzes entwässert in
den südlich des Rettungsplatzes gelegenen Graben, die Fläche der Zufahrt in
die Wegseitengräben, wo das Wasser versickert wird.
Das im Bereich der Zufahrt zum Rettungsplatz Ulm anfallende Wasser wird
außerhalb der Eisenbahnüberführung Strecke 4700 (BW 1.29) über Gräben und
im Bereich des Bauwerks sowie auf der Zufahrt zum Trog über Rinnen und
Abläufe gefasst. Das anfallende Wasser auf dem Rettungsplatz wird über
Seitengräben und über Rinnen und Abläufe gefasst.
Unter der Sohle der Seitengräben des Rettungsplatzes werden wegen der Versickerungswirkung Rigolen angeordnet.
Die gefassten Wässer werden über eine Sammelleitung an die Entwässerung
des Troges (siehe PFA 2.5a1) übergeben, von wo sie in den Vorfluter Kleine
Blau geleitet werden. Das am Bahnübergang "Abstellanlage Ost" anfallende
Wasser wird an die Entwässerungsleitungen der Straße Neutorbrücke übergeben.
5.1.6
Einleitung
Das nördlich des Entwässerungsgrabens ins Tobeltal anfallende Niederschlagswasser wird einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken am Graben
zugeführt. Von dort wird es in den Graben eingeleitet (Anlage 4, Blatt 2).
Das zwischen Graben und Tunnelportal Dornstadt anfallende Wasser aus den
Bahnanlagen muss direkt in den Graben eingeleitet werden, da wegen der
Höhenverhältnisse kein Regenrückhaltebecken angelegt werden kann.
Das Regenrückhaltebecken sowie die direkt in den vorhandenen Vorfluter
entwässernde Leitung werden mit einem Schieber versehen, so dass bei einem
Unglücksfall kein Öl bzw. keine Schadstoffe in den Vorfluter gelangen können.
Die Leitung fungiert daher als Rückstauleitung.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 34
Das am Tunnelportal Ulm anfallende Wasser wird im anschließenden Trogbauwerk im PFA 2.5a1 gesammelt und von dort über eine Hebeanlage in die Kleine
Blau eingeleitet.
Detaillierte Aussagen zu den wasserrechtlichen Tatbeständen und Anträgen sind
der Anlage 15.2 zu entnehmen.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
6
Seite 35
Bauzeit und Baudurchführung
Der Tunnel Albabstieg wird von km 75.863 bis 81.734 in bergmännischer, die
beiden Tunnelportalen in offener Bauweise erstellt.
6.1
Offene Bauweise
Das nördliche Tunnelportal Dornstadt wird zunächst mit temporären Böschungen
angelegt, die mit Spritzbeton und Ankern gesichert werden. Die endgültige
Ausbildung des Portals erfolgt nach dem bergmännischen Auffahren der beiden
Tunnelröhren im Zuge des Einbaus der Tunnelinnenschale. In der Decke des
Portals werden Öffnungen zum Druckausgleich der Mikrodruckwelle vorgesehen.
Für die Errichtung des südlichen Tunnelportals Ulm wird ein Kreuzungsbauwerk
im Bereich der drei bestehenden, zu unterquerenden Bahngleise errichtet. Dabei
werden zunächst der steile Hang und die parallel zu den Gleisen, oben
verlaufende "Kienlesbergstraße" durch eine Trägerbohlwand gesichert. Danach
wird das Kreuzungsbauwerk mit den Strecken 4542 (Gleise 403 und 404) und
4543 (Gleis 405) in offener Baugrube hergestellt. Die Gleise 403 und 404 werden
durch Hilfsbrücken gesichert. Das Gleis 405 muss wegen der Größe der Baugrube zurück gebaut werden. Es wird daher bauzeitlich an den Rand der BEFläche verlegt, um die Strecke 4543 weiter befahren zu können.
6.2
Bergmännische Bauweise
Die Vorhabenträgerin hat als alternative Bauweise für den Tunnelvortrieb den
Einsatz einer Tunnelvortriebsmaschine (TVM) anstelle des dem Antrag
zugrundeliegenden Bauverfahrens "Neue österreichische Tunnelbauweise"
(= Spritzbetonbauweise; NÖT) in Erwägung gezogen. Sie hat diese alternative
Vortriebsart allerdings aus der näheren Betrachtung ausgeschlossen, da auch
bei Anspannung der insgesamt vorhandenen Sachkenntnis "nicht mit letztendlicher Sicherheit" garantiert werden kann, ob mit der Vortriebsart TVM das Bauvorhaben in der zur Verfügung stehenden Bauzeit und zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen abgewickelt werden kann.
Die gebirgsschonende und verformungsarme Tunnelauffahrung lässt im Bereich
des Michelsbergs in Ulm (Südportal), wegen der hier zu erwartenden hohen
Gebirgsfestigkeit, eine sichere Unterfahrung der Bebauung und der Keileranlagen zu. Zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Gebirges werden, so
weit erforderlich, bei der Ausführung vorgesehen. An den über dem Tunnel
befindlichen Anlagen wird zudem eine Beweissicherung durchgeführt (siehe
auch Kapitel 7.2).
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich WendIingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 36
Zur Begrenzung der Bauzeit wird der Vortrieb an drei Angriffsstellen gleichzeitig
in jeder Tunnelröhre stattfinden. Der Tunnel wird vom Portal Dornstadt, über
einen etwa 390 m langen Zwischenangriffsstollen, der etwa bei km 79,211 die
beiden Tunnelröhren trifft, und vom Portal Ulm vorgetrieben. Der Vortrieb vom
Zwischenangriffsstollen aus, der ebenfalls in bergmännischer Bauweise erstellt
wird, erfolgt jeweils in Richtung Dornstadt und in Richtung Ulm. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird der Zwischenangriffsstollen nach dem Verpressen der Sohldrainage mit geeignetem Ausbruchmaterial wiederverfüllt.
Für den zweiten Hauptangriffspunkt wurde ein Zwischenangriffsstollen bei
km 79,211 und nicht das Portal Ulm gewählt, da ein Hauptvortrieb vom Hbf Ulm
aus wegen der beengten Platzverhältnisse im Bahnhofsbereich für die benötigte
BE-Fläche sowie wegen der erforderlichen Massentransporte durch Ulm als
problematisch angesehen wird. Des weiteren wirkt sich der Vortrieb in zwei
Richtungen positiv auf die Bauausführung (u.a. durch die Minimierung des geologischen Risikos und Sicherung des Baubetriebs) und die Bauzeit des Tunnels
aus. Für die Bestimmung der Lage des Zwischenangriffsstollen und der BEFläche wurden verschiedene Varianten untersucht. Der Variantenvergleich ist in
Anlage 16 beschrieben.
Vom Portal Ulm aus findet ·dagegen ein zeitlich begrenzter und auf die Keller
abgestimmter langsamer Vortrieb statt, um die besondere Situation am Portal
Ulm (Bebauung Michelsberg) zu berücksichtigen und um die Bauzeit zu minimieren.
Die Tunnelröhren werden mit einer wasserdruckhaltenden Innenschale in Ortbeton ausgekleidet.
6.3
Bauzeit
Die Gesamtbauzeit für den Rohbau des Tunnels Albabstieg einschließlich Herstellung der Tunnelportale Dornstadt und Ulm (Kreuzungsbauwerk), des
Zwischenangriffs sowie dessen Wiederverfüllung ist mit ca. 40 Monaten geplant.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
7
Grundeigentum
7.1
Grunderwerb
Seite 37
In den Grunderwerbsplänen des Planfeststellungsabschnitts 2.4 (Anlage 9.2) ist
der Flächenbedarf für alle Maßnahmen des Projektes und der durch das Projekt
veranlassten Maßnahmen Dritter dieses Planfeststellungsabschnittes dargestellt.
Die betroffenen Flurstücke, die Eigentumsverhältnisse, die bestehenden Grunddienstbarkeiten und der Umfang der betroffenen Flächen sind im Grunderwerbsverzeichnis (Anlage 9.1) getrennt nach der Art der Inanspruchnahme zusammengestellt. Der angegebene Flächenbedarf ist rechnerisch ermittelt. Die tatsächlich beanspruchte Fläche wird nach Abschluss der Baumaßnahmen
vermessen.
In den Grunderwerbsplänen werden die betroffenen Grundflächen folgendermaßen unterschieden:
Zu erwerbende Grundflächen:
Die erforderlichen Flächen zur Erstellung der Bahnanlagen, der zugehörigen
Bauwerke für deren Betrieb und der Folgemaßnahmen sind zum Erwerb
bestimmt. Die betreffenden Flächen sind in den Grunderwerbsplänen flächig rot
dargestellt.
Vorübergehende Inanspruchnahme von Grundflächen während der Bauzeit:
Während der Bauzeit ist es erforderlich, Privatwege zu befahren, bzw. Flächen
für Arbeitsstreifen entlang der Strecke sowie für die Baustellenumfahrungen,
Baustellenzufahrten und Baustelleneinrichtungen vorübergehend zu beanspruchen. Die vorübergehend beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der
Baumaßnahme wieder nutzbar gemacht. Die betreffenden Flächen sind im
Grunderwerbsplan flächig gelb dargestellt. Mit den Wegeunterhaltungspflichtigen
werden für die Mitbenutzung der Wege während der Bauzeit rechtliche Regelungen getroffen.
Mit Grunddienstbarkeit zu belastende Grundflächen:
Durch Eintragung in das Grundbuch sind mit Grunddienstbarkeit zu sichern:
1. Das Recht, den Aufwuchs im Streckenbereich zu beschränken.
Zur Sicherung einer ungefährdeten Durchführung des Bahnbetriebs ist
sicherzustellen, dass aus anliegenden Nachbarflächen dem Bahnbetrieb
keine Gefahr, z.B. durch umfallende Bäume, erwachsen kann.
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 38
2. Das Recht, in Grundstücken ein Tunnelbauwerk zu errichten und zu betreiben.
Gemäß der Tunnelrichtlinie RIL 853 der OB Netz AG wird bei Tunnelabschnitten mit geringer Überdeckung (hier von weniger als dem Zweifachen
der Tunnelbreite (2B)) und unter bebauten Gebieten oder Bauerwartungsland
von mit Grunddienstbarkeit zu sichernden Streifenbreiten von je 15 m links
und rechts der Tunnelachse ausgegangen. Übersteigt die Überdeckung das
Maß von 2B werden für den Eintrag der Grunddienstbarkeiten in den Grunderwerbsplänen die Außenkanten des Tunnels senkrecht nach oben projiziert.
3. Das Recht, Privatwege und private Flächen zum Zwecke der Überwachung
und Instandhaltung der Bahnanlagen mitzubenutzen.
4. Das Recht, private Flächen zum Zwecke naturschutzrechtlich vorgegebener
Maßnahmen (Minimierung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu bepflanzen.
5. Das Recht, Grundstücke mit einer Brücke einschließlich Zubehör zu überspannen, Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und zu belassen und
diese Grundstücke für Erhaltungs- und Überwachungsarbeiten mitzubenutzen und zu befahren.
6. Das Recht, Grundstücke für Rettungseinrichtungen zu nutzen.
Die durch die Baumaßnahme mit Grunddienstbarkeit zu belastenden Flächen
sind in den Grunderwerbsplänen flächig grün dargestellt.
Zu den in Anspruch zu nehmenden Flächen gehören auch die Flurstücke, die für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an den Anlagen Dritter erforderlich sind.
Die Vereinbarungen/Verträge über Grunderwerb, vorübergehende Inanspruchnahme, Grunddienstbarkeit von Flächen und deren Entschädigung werden mit
den Betroffenen au ßerhalb des öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahrens
geregelt. Gelingt dies nicht, werden die gesetzlich zulässigen Enteignungs- bzw.
Entschädigungsverfahren eingeleitet.
Neben der öffentlich-rechtlichen Sicherung sollen mit den Eigentümern bzw.
Unterhaltungspflichtigen besondere rechtliche Regelungen getroffen werden, in
denen u.a. auch Entschädigungsfragen geregelt werden. Gelingt dieses nicht,
werden die gesetzlich zulässigen Enteignungs- bzw. Entschädigungsverfahren
eingeleitet.
7.2
Beweissicherung
In den Planunterlagen sind Bereiche gekennzeichnet, in denen auf Verlangen
der Vorhabenträgerin oder der betroffenen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonst dinglich Berechtigten und Besitzern ein Beweissicherungsverfahren zur Erfassung von baubedingten Folgewirkungen durch-
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 39
geführt werden soll (vgl. Anlage 9). Die jeweiligen Beweissicherungsmaßnahmen
werden im Auftrag der OB Netz AG von einem vereidigten unabhängigen Sachverständigen durchgeführt, der die betroffenen Grundstücke und Gebäude in
Ihrem derzeitigen Zustand gutachterlich untersucht.
Des Weiteren ist ein Beweissicherungsverfahren für die in der Nähe der geplanten NBS-Trasse liegenden Brunnen der Goldochsen-Brauerei erforderlich
(nähere Angaben siehe Anlage 14 und 15).
7.3
Flächenbedarf
Im PIanfeststellungsabschnitt 2.4 werden für die Trasse selbst und die sonstigen
technischen Maßnahmen ca. 4 ha erworben, ca. 14 ha vorübergehend in
Anspruch genommen und ca. 24 ha mit Grunddienstbarkeit belegt.
Die zu erwerbenden Flurstücke und die benötigten Flächenanteile sind den
und
dem
Grunderwerbsverzeichnis
Grunderwerbsplänen
(Anlage 9.2)
(Anlage 9.1) im Detail zu entnehmen.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 40
8
Auswirkungen des Bauvorhabens
8.1
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Ein linienhaftes Vorhaben wie die NBS Wendlingen-Ulm beansprucht zwangsläufig Räume, die in unterschiedlicher Hinsicht für die Umwelt wertvoll sind.
Somit werden Auswirkungen durch das Vorhaben verursacht, die für einzelne
Schutzgüter erheblich sind. Diese Auswirkungen des Projektes lassen sich in
bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen unterscheiden. Das Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) schreibt eine schutzgutbezogene
Betrachtung der Projektwirkungen vor.
•
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch werden die Auswirkungen des Vorhabens auf das Wohn- und Arbeitsumfeld sowie auf Erholungsfunktionen
betrachtet. Hierbei ergeben sich zum einen Fragen nach der Geräuschbelastung und den Erschütterungen sowohl während des Baus als auch durch
den künftigen Eisenbahnbetrieb. Im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt
sind vor allem Geräuschemissionen südlich von Dornstadt zu betrachten,
deren Auswirkungen auf .Siedlungsflächen durch landschaftspflegerische
Maßnahmen gemindert werden. Des Weiteren gilt es, Erschütterungswirkungen auf Gebäude im Lehrer Tal und in Ulm (Wohngebiet Michelsberg),
die im Tunnel unterfahren werden, mit Hilfe von Masse-Feder-Systemen zu
vermeiden.
Die Erholungsfunktion der Landschaft wird im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme sowie Zerschneidungseffekte beeinträchtigt. In dieser Hinsicht sind Beeinträchtigungen in der Feldflur östlich von Bollingen (nördlich
des Tunnelportals Dornstadt) sowie bauzeitliche Störungen im Lehrer Tal im
Umfeld des dort geplanten Zwischenangriffs zu erwarten.
•
Im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden die Auswirkungen
des Projektes auf die Lebensräume für Tiere und Pflanzen betrachtet. Im
Bereich des Tunnelportals Dornstadt werden landwirtschaftliche Nutzflächen
und am Tunnelportal Ulm Ruderal- u. Sukzessionsflächen, z.T. mit Gehölzaufwuchs in Anspruch genommen. Dadurch sind jedoch keine hochwertigen
Biotopflächen betroffen.
•
Im Hinblick auf das Schutzgut Boden wird durch die Inanspruchnahme von
Flächen durch den Bau der NBS und ihrer Anlagen Boden in seiner Funktion
beeinträchtigt. Neben der Versiegelung im Trassenbereich werden Böden für
die geplante Streckenführung durch Böschungen, Wälle und Seitenablagerungen qualitativ beeinträchtigt und im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen zeitweise in Anspruch genommen. Auch durch die Wiederherstellung
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 41
der landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen unvermeidbar.
• Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser wird durch die Anlage der NBS ein
temporär wasserführender Graben gequert. Dieser wird auf rd. 50 m Länge
dauerhaft und auf rd. 430 m Länge bauzeitlich verrohrt. Aufgrund der temporären Wasserführung wird diese Beeinträchtigung als gewässerökologisch
geringer Konflikt eingestuft.
Dauerhafte Beeinträchtigungen des Grundwassers werden im vorliegenden
Planfeststellungsabschnitt nicht prognostiziert. Dies bezieht sich sowohl auf
die Grundwasservorkommen in der Unteren Süßwassermolasse, in den
Zwischenkalken des Weißjura als auch auf das genutzte Hauptkarstgrundwasservorkommen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf grundwasserabhängige Vegetationsbestände. Im Kontaktbereich der Tunnelaußenschale
ist in Folge von Auslaugungsprozessen eine qualitative Veränderung (Alkalisierung) des Grundwassers gegeben. Diese bleibt jedoch auf den Tunnelnahbereich und den Abbindevorgang beschränkt.
Da bauzeitlich Eintrübungen des vom Tiefbrunnen der Goldochsenbrauerei
. zur Trinkwassergewinnung genutzten Hauptkarstgrundwasservorkommens
nicht ausgeschlossen werden können, werden entsprechende Vorsorge- und
Kontrolluntersuchungen an dem Brunnen selbst wie auch in einer VorfeldmesssteIle durchgeführt.
•
Im Hinblick auf das Schutzgut Klima/Luft sind durch die gewählte linienführung der NBS Veränderungen klimatisch und lufthygienisch bedeutsamer
Strukturen nur in geringem Umfang zu erwarten. Es handelt sich um Kaltluft
produzierende Ackerflächen, die dauerhaft überbaut werden. Diese Flächen
sind von geringer Ausdehnung und ohne Siedlungsbezug.
•
Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft verursacht der Bau der NBS
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes insbesondere durch die Errichtung
optisch wirksamer Elemente (Bahnstrecke, Tunnelportal, Rettungsplatz). Dies
bezieht sich auf die Feldflur östlich von Bollingen (nördlich des Tunnelportals
Dornstadt)
•
Im Hinblick auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter werden durch
das Vorhaben der NBS keine Kunst- und Baudenkmale betroffen. Eine nach
§ 2 DSchG geschützte Siedlung aus der Jungsteinzeit südlich von Lehr liegt
im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche Lehrer Tal.
Hier werden in Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege vor Baubeginn
Sondagen und ggf. Grabungen zur Dokumentation des Bodendenkmals
durchgeführt.
Durch den Bau der NBS sowie aller hierdurch erforderlichen Anlagen werden
landwirtschaftlich genutzte Flächen in großem Umfang ihrer heutigen Nutzung
entzogen. Wesentliche Konfliktschwerpunkte ergeben sich hierbei insbeson-
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich WendIingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 42
dere in der Feldflur östlich von Bollingen (nördlich des Tunnelportals Dornstadt), wo sehr gute landwirtschaftliche Standorte für die Strecke selbst,
Böschungen, Seitenablagerungen und einen Rettungsplatz in Anspruch
genommen werden müssen. Des Weiteren werden im Umfeld des Tunnelportals Dornstadt und des Zwischenangriffs im Lehrer Tal große Flächen
vorübergehend für Baustelleneinrichtungsflächen benötigt.
Die durch den Bau der NBS verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt werden
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie bewertet. Diese zeigt im Ergebnis,
dass die im Zusammenhang mit dem Projekt zu erwartenden Eingriffe durch
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden können. Eine "allgemein verständliche Zusammenfassung" - wie sie in § 6 Abs. 3 des UVPG
gefordert ist - liegt in Anlage 11 diesen Planfeststellungsunterlagen bei.
8.2
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
In einem ersten Schritt des landschaftspflegerischen Begleitplanes wird der von
der Planung betroffene Bestand dargestellt und bewertet. Darauf aufbauend
werden die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
aufgeführt und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung genannt wie z.B.:
• Schonung des Bodens durch Minimierung bauzeitlicher Flächeninanspruchnahme,
• Schutz und Erhalt hochwertiger Biotope,
• ökologisch orientierte und landschaftsgerechte Gestaltung der Bahnböschungen, Seitenablagerungen und Regenrückhaltebecken und
• fachgerechte Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter oder insgesamt frei
werdender Flächen.
Anschließend werden nicht vermeidbare und verbleibende, erhebliche oder
nachhaltige Beeinträchtigungen quantifiziert. Wo trotz Minderungsmaßnahmen
am Eingriffsort Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, werden
Maßnahmen zur Kompensation durchgeführt.
Dem Maßnahmenkonzept liegen die Landschaftspläne des Nachbarschaftsverbands Ulm sowie der Gemeinde Dornstadt zugrunde. Ziel des Konzeptes ist es,
neue Biotopstrukturen in dem vom Projekt betroffenen Landschaftsraum zu
schaffen sowie vorhandene Biotopstrukturen und landschaftsbildwirksame
Elemente zu erweitern. So wird die Seitenablagerung nordöstlich des Tunnelportals unter naturschutzfachlichen Aspekten gestaltet und darüber hinaus Funktionen für die Erholung und landschaftliche Einbindung der Bauwerke erfüllen.
Um das Tunnelportal herum werden Biotopverbundstrukturen geschaffen, die
ebenfalls landschaftsbildwirksam sind.
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 43
Bei fachgerechter Umsetzung der im landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
können die Eingriffe in Natur und Landschaft als weitgehend kompensiert und
das Landschaftsbild als wieder hergestellt betrachtet werden. Lediglich für das
Schutzgut Boden kann keine Kompensation erreicht werden, da keine Flächen
für Entsiegelungen verfügbar sind. Die einzelnen Maßnahmen sind im landschaftspflegerischen Begleitplan im Detail beschrieben.
.e
8.3
Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung
8.3.1
Bahnbetrieb
Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Schienenverkehrswegen ist
sicherzustellen, dass die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß
der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(16. BlmSchV) erfüllt werden.
Der Planfeststellungsabschnitt 2.4 des Verkehrsprojektes Ausbau- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg umfasst den etwa 6.500 m langen Albabstieg
zwischen Dornstadt und Ulm. Die Trasse wird überwiegend, das heißt über eine
Länge von knapp 6.000 m in eingleisigen Tunnelröhren geführt. Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb der Neubaustrecke entstehen im Umfeld der Tunnelportale in Dornstadt sowie in Ulm. Zur Einführung der NBS in den Knoten Ulm
muss das Gleis 405 Aalen - Ulm Rbf oberhalb des Tunnelportales in der
Gradiente angehoben werden.
Auf der Grundlage der 16. BlmSchV ist nunmehr zu prüfen, ob der Betrieb der
Neubaustrecke in den Einwirkungsbereichen vor den Portalen bzw. der erhebliche bauliche Eingriff in das Gleis 405 zu Immissionskonflikten führen wird. Dies
ist der Fall, wenn beim Neubau oder der wesentlichen Änderung eines
Verkehrsweges die gebietsspezifischen Schallimmissionsgrenzwerte der
16. BlmSchV überschritten werden. Zur Konfliktbewältigung werden im Bedarfsfall aktive und/oder passive Schallschutzmaßnahmen ergriffen.
Im Folgenden werden Vorgehensweise und Untersuchungsergebnisse zusammengefasst. Eine ausführliche Dokumentation der schalltechnischen Untersuchung findet sich in Anlage 13.1.
Beim Neubau von Schienenverkehrswegen hat die Beurteilung der von den neu
gebauten Schienenverkehrswegen ausgehenden Schallimmissionen nach der
16. BlmSchV zu erfolgen. Zur Ermittlung der Schienenverkehrslärmemissionen
und -immissionen, das heißt der Beurteilungspegel, wird in Anlage 2 zu § 3 der
16. BlmSchV auf die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen an
Schienenwegen Schall 03 verwiesen.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 44
Die 16. BlmSchV nennt Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit von der baulichen
Nutzung der betroffenen schutzwürdigen Gebäude. Sie beziehen sich
ausschließlich auf Immissionen, die von dem neu gebauten Schienenverkehrsweg hervorgebracht werden. Bei Überschreitungen besteht ein Rechtsanspruch
auf Vorsorgemaßnahmen. Somit ist zu überprüfen, ob die in der 16. BlmSchV
vorgegebenen Immissionsgrenzwerte eingehalten oder unterschritten sind.
Die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen zu den bahnbetriebsbedingten Schall immissionen im Einwirkungsbereich des PFA 2.4 haben zu den
folgenden Ergebnissen geführt:
•
Die Neubaustrecke verläuft im PFA 2.4 weitgehend in Tunneln. Einwirkungen
aus Schienenverkehrslärm sind daher ausschließlich in den Portalbereichen in
Dornstadt sowie in Ulm zu erwarten. Für die betroffenen Siedlungsflächen
wurde geprüft, ob die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BlmSchV) erfüllt werden können.
• Auf den der Neubaustrecke nächstgelegenen Wohngebietsflächen im Süden
von Dornstadt können die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV innerhalb
des Tagzeitraumes deutlich unterschritten, in der Nacht gerade eingehalten
werden. Auch im Portalbereich Ulm zeigt sich, dass trotz geringer Abstände
zum Tunnelportal und der gegebenen topographischen Verhältnisse für alle
Gebäude am Michelsberg, oberhalb des Tunnelportals und des NBS-Troges,
Immissionskonflikte ausgeschlossen werden können. Dem gemäß besteht
weder in Dornstadt noch in Ulm ein Erfordernis für Lärmvorsorgemaßnahmen.
•
Der erhebliche bauliche Eingriff in die Strecke 4760 Aalen - Ulm, deren
Verbindungsgleis 405 in den Rangierbahnhof Ulm dem PFA 2.4 zuzuordnen
ist, führt an insgesamt 11 von 16 untersuchten Gebäuden am Michelsberg zu
einer wesentlichen Änderung im Sinne der 16. BlmSchV. Diese Pegelerhöhungen sind nicht nur auf die baulichen Maßnahmen (Anhebung der
Gradiente des Gleises 405 und Lageverschiebung des Gleises 406), sondern
primär auf eine projektbedingte Steigerung des Verkehrsaufkommens zurückzuführen. Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte werden dennoch an
keinem der betroffenen Gebäude überschritten, so dass auch hier kein
Erfordernis für Lärmvorsorgemaßnahmen besteht.
Nach § 41 BlmSchG sind beim Bau oder der wesentlichen Änderung von
Verkehrswegen diese so herzustellen, dass durch den Betrieb keine schädlichen
Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik
vermeidbar sind. Nach § 41 (2) BlmSchG kann von diesem Grundsatz
abgewichen werden, falls die Kosten von Schutzmaßnahmen außer Verhältnis
zum angestrebten Schutzzweck stehen.
Verkehrslärmerhöhungen, die durch den Bau oder die wesentliche Änderung
eines Verkehrsweges entstehen, dürfen nach der Rechtsprechung des Bundes-
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 45
Verwaltungsgerichtes zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Eine Beurteilung der gesamten Verkehrslärmsituation
erfolgt in der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen einer Beschreibung der
Auswirkungen des Planvorhabens auf das Schutzgut Mensch. Eine ausführliche
Dokumentation der Gesamtlärmbetrachtung findet sich in Anlage 13.4. Im
Bereich Dornstadt werden Gesamtlärmpegel erreicht, die 55 dB(A) nachts zum
Teil erheblich überschreiten. Allerdings ist hier der Straßenverkehrslärm, der von
der BAB AB ausgeht, pegelbestimmend. Die Veränderungen der Gesamtlärmbelastung nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke sind unwesentlich und nicht
spürbar.
Demgemäß ist nicht allein der absolute Gesamtlärmpegel im Prognose-Planfall,
sondern insbesondere die Veränderung der Lärmbelastung bei einem Vergleich
von Prognose-Nullfall (nur BAB AB) und Prognose-Planfall (BAB AB und NBS)
die maßgebende Größe zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Mensch. Durch die getroffenen Lärmvorsorgemaßnahmen kann eine erhebliche
Zusatzbelastung durch Schienenverkehrslärm vermieden werden. Eine Gesundheitsgefährdung der betroffenen Anwohner durch die Realisierung des Planvorhabens kann ausgeschlossen werden, da gemessen am vorhandenen
Immissionskonflikt keine Zusatzbelastung entstehen wird.
8.3.2
Baubetrieb
Im Zuge der Erweiterung der Gleisanlagen zwischen Stuttgart - Ulm - Augsburg
um zwei Gleise werden im hier zu untersuchenden Planfeststellungsabschnitt 2.4
Albabstieg zwei Tunnelröhren in bergmännischer Bauweise und in Verlängerung
des Tunnelportals in Ulm in offener Bauweise erstellt. Insbesondere die umfangreichen Tunnel-, Erd- und Oberbaumaßnahmen machen ausgedehnte Baustellen-Einrichtungen erforderlich. Von diesen für den Bauablauf auf der Baustelle benötigten Flächen sowie der Baustelle selbst werden Geräuschemissionen ausgehen, die zu Schallimmissionen auf den angrenzenden Siedlungsflächen führen.
Grundlage der schalltechnischen Betrachtungen zum Baubetrieb im PIanfeststellungsabschnitt 2.4 Albabstieg ist die Aufstellung eines Schallquellen- und
Ausbreitungsmodells. Hier werden die für die Schallausbreitung bzw. für die
schalltechnische Beurteilung relevante Bebauung und die maßgeblichen
Emittenten in ein digitales Geländemodell aufgenommen. Die Darstellung der
Emissionsverhältnisse erfolgt anhand von Flächenschallquellen. Auf der Grundlage eines auf Erfahrungswerten beruhenden Betriebsablaufes werden die
Emissionen der einzelnen Geräuschemittenten ermittelt und hieraus flächendeckend die Schallimmissionen im relevanten Einwirkungsbereich berechnet
(siehe Anlage 13.3).
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg. Bereich WendIingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg. Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 46
Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass alle Tätigkeiten zeitparallel
durchgeführt werden. Die prognostizierten Schallimmissionen stellen demgemäß
obere Abschätzungen der tatsächlich auftretenden baubetriebsbedingten
Schallimmissionen dar. Aufgrund der räumlichen Ausdehnung der Baustellenbereiche ergibt sich aus dieser Betrachtungsweise jedoch kein zusätzliches, den
Aufwand für Schallschutzmaßnahmen erhöhendes Konfliktpotential.
Da die den Berechnungen zu Grunde gelegten immissionswirksamen Schallleistungspegel statistische Mittelwerte darstellen, folgert dass den Ergebnissen
im Sinne einer Machbarkeitsstudie ausschließlich entnommen werden kann, in
welchen Teilbereichen mit Schallimmissionskonflikten zu rechnen ist. Ähnlich
verhält es sich bei den einzelnen Geräuschspitzen. Konkrete Aussagen zu
diesem Thema sind nicht möglich, da die Häufigkeit der Anregung und insbesondere deren exakte Lokalisierung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.
Daher können derzeit auch zu Spitzenpegeln keine Berechnungen mit Aussagekraft durchgeführt werden, sondern frühestmöglich im Rahmen der Ausführungsplanung.
Sofern die Berechnungsergebnisse Immissionskonflikte ausweisen und sofern
diese durch dem Schutzzweck angemessene Maßnahmen gelöst werden
können, werden Schallschutzmaß.nahmen erarbeitet. Ergänzend oder alternativ
können neben baulichen Schutzmaßnahmen auch planerische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen in die Betrachtungen einbezogen werden. Diese
stellen insbesondere bauzeitliche Beschränkungen sowie die Anordnung lärmintensiver Bereiche in möglichst großen Entfernungen zu schutzbedürftigen
Nutzungen dar.
Die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen zum Baubetrieb im
Planfeststellungsabschnitt 2.4 Albabstieg des Projektes Ausbau- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg haben zu den folgenden Ergebnissen geführt:
•
Im Bereich des Tunnelportals in Dornstadt sind im Beurteilungszeitraum Tag
ausschließlich lmmissionsrichtwertunterschreitungen zu verzeichnen. Nachts
sind geringfügige Immissionsrichtwertüberschreitungen von bis zu 3 dB(A) am
Ortsrand zu prognostizieren. Schallschutzmaßnahmen sind - bezogen auf
diesen Bereich - nicht erforderlich.
• Baubetrieb auf der Baustellen-Einrichtungsfläche am Zwischenangriff führt
tagsüber zu Immissionsrichtwertüberschreitungen von bis zu 1 dB(A). Schallschutzmaßnahmen sind deshalb tagsüber nicht erforderlich. Dahingegen
ergeben sich am Ortsrand Lehr nachts zwischen 20.00 und 07.00 Uhr Immissionsrichtwertüberschreitungen von bis zu 5 dB(A) und in Höhe der Wohnbebauungen im Wochenendhausgebiet im Lehrer Tal von bis zu 6 dB(A).
Aufgrund der flächenhaften Ausdehnung der BE-Fläche scheiden aktive
Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen aus. Es verbleiben deshalb ausschließlich organisatori-
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 47
sche Maßnahmen zur Reduzierung der Schalleistung. Die Reduzierung der
immissionswirksamen Schalleistung kann durch den Einsatz lärmarmer Bauverfahren bzw. durch Einschränkung der Betriebszeiten und/oder Einhausung
lauter Aggregate erfolgen. Dies ist im Einzelfall von der Bauleitung zu berücksichtigen. Durch Reduzierung der immissionswirksamen Schalleistung auf der
BE-Fläche um 6 dB(A) auf maximal LWA = 108 dB(A) nachts folgern im
Umfeld des Zwischenangriffs ausschließlich Immissionsrichtwertunterschreitungen.
•
Im Umfeld des Tunnelportals in Ulm ergeben sich im Mischgebiet in Höhe der
Kienlesbergstraße (Altes Kasernengebäude) tags (07.00 bis 20.00 Uhr)
Immissionsrichtwertüberschreitungen von bis zu 10 dB(A) und nachts (20.00
bis 07.00 Uhr) von bis zu 15 dB(A). Im Allgemeinen Wohngebiet Michelsbergstraße / Mühlsteige folgern aufgrund von Baulärmeinwirkungen Immissionsrichtwertüberschreitungen tags von bis zu 12 dB(A) und nachts von bis zu
17 dB(A). In beiden Teilbereichen resultiert dies aus der direkten Zuordnung
der schutzbedürftigen Nutzung zu der Baugrube bzw. der BE-Fläche. Die
Stadtwerke werden mit Schallimmissionen beaufschlagt, die tagsüber zu
Immissionsrichtwertüberschreitungen von bis zu 9 dB(A) führen. Nachts liegt
keine schutzbedürftige Nutzung als Wohnnutzung bei den Stadtwerken vor.
Gleiches gilt für die Mischgebietsflächen im Bereich der Karlstraße, wo ausschließlich Bürogebäude in direkter Zuordnung zu den Baustellenflächen
angesiedelt sind.
Auf Grund der geometrischen Verhältnisse, das heißt mehrgeschossige
schutzbedürftige Bebauung und flächenhafte Ausdehnung der BE-Fläche
scheiden als Schallschutzmaßnahmen die Errichtung von Lärmschutzwänden
und -wällen aus. Somit verbleibt emissionsseitig die immissionswirksame
Schalleistung durch organisatorische Maßnahmen zur reduzieren. Diese
Maßnahmen sind zum Beispiel der Einsatz lärmarmer Bauverfahren und
Baumaschinen bzw. die Einschränkung von Betriebszeiten und/oder die Einhausung lauter Aggregate. Diese Sachverhalte sind im Einzelfall von der
Bauleitung zu berücksichtigen. Weiterhin sollten die passiven Schallschutzmaßnahmen, die sich dem Grunde nach aus dem Betrieb der Schienenverkehrswege (siehe Anlage 13.1) ergeben, vor Beginn der Bautätigkeiten
durchgeführt werden.
Während des Nachzeitraumes d.h. zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sollten
lärmintensive Aktivitäten auf den BE-Flächen annähernd ausgeschlossen
werden, das diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Immissionsrichtwertüberschreitungen im Umfeld führen würden. Sofern ein Tunnelvortrieb auch
während des Beurteilungszeitraums nachts erfolgen soll so ist es erforderlich
das Ausbruchsmaterial im Tunnel zwischenzulagern und während des Tagzeitraumes abzutransportieren.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 48
• Auch müssten die Materialtransporte in den Tunnel während des Tagzeitraums erfolgen und dort zwischengelagert werden, da Schallemissionen im
Nachtzeitraum als Immissionswirksame Schallleistungspegel von mehr als
92 dB(A) im Umfeld zu Immissionsrichtwertüberschreitungen führen.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BlmSchG - soll jede Baustelle so
geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden,
die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Demgemäß sind die mit Bauleistungen beauftragten Unternehmen dahingehend zu verpflichten, dass sie
ausschließlich Bauverfahren und Baugeräte einsetzen, die den (fortschreitenden)
Stand der Technik beachten.
8.3.3
ErSChütterungstechnische Untersuchung - Bahnbetrieb
Geräusche und Erschütterungen zählen je nach Stärke und Wahrnehmbarkeit
gemäß § 3 BlmSchG zu den Immissionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile
oder Belästigungen für die Allgemeinheit und Nachbarschaft hervorrufen können.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den PFA 2.4 des Projektes
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich WendIingen - Ulm Albabstieg sind
an hand von Prognoseberechnungen die zukünftigen Einwirkungen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall ermittelt und beurteilt. Sollten sich hieraus
Hinweise für mögliche Immissionskonflikte ergeben, so sind geeignete
technische Maßnahmen zur Lösung dieser Konflikte aufzuzeigen.
Im Folgenden werden Vorgehensweise und Untersuchungsergebnisse vorgestellt. Eine umfassende Dokumentation der erschütterungstechnischen Untersuchung befindet sich in Anlage 13.2.
Im Gegensatz zur schalltechnischen Problemstellung gibt es im Erschütterungsschutz keine rechtsverbindlich festgelegten Grenzwerte. Für die Beurteilung von
Erschütterungsimmissionen wird die DIN 4150-2 "Erschütterungen im Bauwesen;
Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden" angewendet. Bei der Einhaltung der
hierin angegebenen Anhaltswerte kann davon ausgegangen werden, dass die
Erschütterungen keine erheblich belästigenden Einwirkungen auf Menschen in
Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen darstellen.
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen aus sekundärem Luftschall wird der
Beurteilungspegel für den Tag (Lr,T) oder für die Nacht (Lr,N), bezogen auf eine
Messposition innerhalb von Wohn- und Büroräumen herangezogen. Rechtsverbindliche Immissionsricht- oder Immissionsgrenzwerte für zulässige
Immissionen aus sekundärem Luftschall in Gebäuden gibt es nicht. In der
(Verkehrswege-Schalischutzmaßnahmenverordnung
vom
24. BlmSchV
04.02.1997) sind - wenn auch indirekt - Vorgaben für Innenraumpegel in
Abhängigkeit von der Raumnutzung angegeben. Da diese Vorgaben für die
Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen an oberirdisch geführten
Streckenabschnitten vom Gesetzgeber vorgesehen sind, ist es plausibel die
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 49
gleichen Vorgaben auch für den sekundären Luftschall anzuwenden. Unabhängig vom Übertragungsweg des Geräusches sollten aus Konformitätsgründen für
oberirdisch und für unterirdisch geführte Verkehrswege die gleichen Anforderungen an den Schallschutz in Gebäuden gelten.
Da die 24. BlmSchV sich auf den Beurteilungspegel der gemäß dem Berechnungsverfahren der 16. BlmSchV ermittelt wurde, stützt, ist es sinnvoll, in
entsprechender Weise für die Ermittlung des Beurteilungspegels aus dem
sekundären Luftschall einen Korrekturwert von minus 5 dB zu berücksichtigen.
Die wesentlichen psycho-akustischen Gründe, die zum "Schienenbonus" geführt
haben, wie zum Beispiel die Regelmäßigkeit und die Anzahl der Ereignisse, der
Gewöhnungseffekt sowie die typische Pausenstruktur, sind beim sekundären
Luftschall genauso gegeben wie beim primären Luftschall.
Die Rechtsgrundlage für Ansprüche auf Schutzmaßnahmen ist in § 74 (2)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) begründet. Hiernach sind dem Träger
eines Vorhabens Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von
Anlagen aufzuerlegen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung
nachteiliger Wirkungen erforderlich sind. Sind solche Vorkehrungen oder
Anlage·n untunlich, das heißt mit angemessenem Aufwand zum Schutzzweck
nicht realisierbar, oder sind die Maßnahmen mit dem Vorhaben nicht vereinbar,
so besteht ein entsprechender Entschädigungsanspruch.
Der Planfeststellungsabschnitt 2.4 umfasst den 2-gleisigen Neubau des
Bereiches Albabstieg zwischen Dornstadt und Einführung der NBS nach Ulm
Hbf. Die Strecke wird vom Beginn des Planfeststellungsabschnittes im Bereich
Dornstadt bis etwa km 75.820 oberirdisch geführt. Im restlichen Bereich verläuft
die Trasse in zwei eingleisigen Tunnelröhren unterirdisch. Im oberirdisch
geführten Bereich weisen die nächstgelegenen Siedlungsflächen einen so
großen Abstand zur geplanten Trasse auf, dass mit keinen Erschütterungseinwirkungen zu rechnen ist, die zu erheblichen Belästigungen führen können.
Im tunnelgeführten Bereich des Lehrer Tals und im Bereich der Einführung der
Neubaustrecke nach Ulm Hbf. werden Gebäude mit schutzwürdiger Nutzung und
geringer Überdeckung direkt unterfahren. Im Einzelnen sind für die Emissionsund Immissionsbereiche Abis C erschütterungstechnische Untersuchungen
durchzuführen. Für die genannten Bereiche werden die maßgeblichen
Beurteilungsgrößen der DIN 4150-2 zur Beurteilung der Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden ermittelt und hieraus Prognosewerte für den sekundären
Luftschall in Gebäuden bestimmt.
Durch die im Folgenden angegebenen Erschütterungsschutzmaßnahmen
können in allen unterirdischen Streckenabschnitten erhebliche Beeinträchtigungen bzw. Belästigungen durch Erschütterungsimmissionen bzw. durch sekundären Luftschall vermieden werden. Die genaue Länge der einzelnen Schutzmaßnahmen an den jeweiligen Streckenachsen ist der Tabelle 2 zu entnehmen.
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm
PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Nr.
Bereich
Seite 50
Maßnahme
Länge
leichtes Masse-Feder-System 31,5 Hz
von stat 79,770
Lehrer Tal
Richtungsgleis Ulm nach Stuttgart
bis stat 79,990
(Bereich A)
leichtes Masse-Feder-System 31,5 Hz
von km 79,760
Richtungsgleis Stuttgart nach Ulm
bis km 79,980
leichtes Masse-Feder-System 31,5 Hz
von stat 81 ,340
Richtungsgleis Ulm nach Stuttgart
bis stat 81,540
leichtes Masse-Feder-System 31,5 Hz
von km 81,330
Richtungsgleis Stuttgart nach Ulm
bis im 81,530
schweres Masse-Feder-System 10Hz
von stat 81 ,540
Richtungsgleis Ulm nach Stuttgart
bis stat 81,750
schweres Masse-Feder-System 10Hz
von km 81 ,530
Richtungsgleis Stuttgart nach Ulm
bis km 81,734
1
I---
2
3
I---
4
7
Kernerstraße
bis Mozartstraße
(Bereich B)
Schubartstraße
r---- bis Tunnelportal
8
(Bereich C)
Tabelle 2: Erschütterungsschutzmaßnahmen im PFA 2.4
Im Bereich A (Lehrer Tal) und im Bereich B (Kernerstraße bis Mozartstraße) ist
der Einsatz leichter Masse-Feder-Systeme vorgesehen. Die dynamische Steifigkeit der elastischen Oberbau lagerung ist so zu bemessen, dass sich unter
Betriebslast Oberbaueigenfrequenzen von ca. 31,5 Hz ergeben. Im Bereich C
(Schubartstraße bis Tunnelportal) wird ein schweres Masse-Feder-System mit
einer Eigenfrequenz von 10Hz erforderlich.
Ergänzend zu den im Kapitel Untersuchungsergebnisse aufgeführten Schutzmaßnahmen wird empfohlen den Vorbehalt einzuräumen, dass im Fall des
Nachweises der Wirksamkeit anderer, evtl. auch weniger umfangreicher Vorsorgemaßnahmen nach Fertigstellung der Tunnelrohbauten von dem
beschriebenen Schutzkonzept abgewichen werden kann. Der Antragsteller erhält
damit die Möglichkeit, auf der Grundlage der nach Rohbaufertigstellung erhöhten
Prognosegenauigkeit für schall- und erschütterungstechnische Aussagen das
oben beschriebene Schutzkonzept einer Feinabstimmung zu unterziehen.
Darüber hinaus erhält er die Möglichkeit am technischen Fortschritt in den
kommenden Jahren zu partizipieren und möglicherweise verfügbare andere
Schutzsysteme einzusetzen. Dies kann jedoch nur dann erfolgen, wenn erneut
detailliert nachgewiesen wird, dass die Anforderungen an den Immissionsschutz
erfüllt werden.
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
8.3.4
Seite 51
Erschütterungstechnische Untersuchung - Baubetrieb
Im Folgenden werden Vorgehensweise und Untersuchungsergebnisse
zusammengefasst. Eine ausführliche Dokumentation der erschütterungstechnischen Untersuchung findet sich in Anlage 13.3.
e.
Im Rahmen der Planung des Baustellenbetriebes sind die Belange des Erschütterungsschutzes zu berücksichtigen. Hierbei sind sowohl im Sinne eines
vorbeugenden Immissionsschutzes die Erschütterungseinwirkungen auf
Menschen in Gebäuden als auch die Einwirkungen auf bauliche Anlagen zu
minimieren. Relevante Erschütterungseinwirkungen aus dem Baustellenbetrieb
können im Bereich des Tunnelportals in Ulm auf die nächstgelegenen Gebäude
erfolgen. Es wird davon ausgegangen dass zur Herstellung der Baugrube für
den Tunnel in offener Bauweise vorwiegend ein Bohrträgerverbau zum Einsatz
kommt. Bei diesem erschütterungsarmen Bauverfahren kann davon ausgegangen werden, dass keine relevanten Erschütterungseinwirkungen entstehen.
werden. Bereichsweise kann es jedoch auch erforderlich werden, Vibrationsrammungen für die Baugrubenherstellung durchzuführen. Im Gegensatz zum
Bohrträgerverbau können beim Einvibrieren von Spunddielen Erschütterungsemissionen entstehen, die wiederum zu erheblichen Belästigungen führen
können. Im Sinne einer oberen Abschätzung werden die erschütterungsrelevanten Einwirkungen infolge der Vibrationsrammungen untersucht. Die
bereichsweise Tiefgründung des Tunnels in offener Bauweise erfolgt mit Hilfe
von Bohrpfählen. Wie vorher beschrieben entstehen durch dieses erschütterungsarme Bauverfahren keine relevanten Erschütterungseinwirkungen. In allen
anderen Bereichen des PFA 2.4 Albabstieg in denen es zu Baustellenbetrieb
kommen wird, wie zum Beispiel dem Zwischenangriff oder das Tunnelportal im
Bereich Dornstadt, weisen die nächstgelegenen Siedlungsflächen einen so
großen Abstand zu den geplanten Baumaßnahmen auf, dass keine erheblichen
Belästigungen infolge der Erschütterungseinwirkung zu erwarten sind. Mit Hilfe
der erschütterungstechnischen Untersuchung wird überprüft, ob zum Schutz vor
einwirkenden Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden und auf bauliche
Anlagen im Rahmen der Baustellenplanung Vorsorgemaßnahmen zu treffen
sind. Hinsichtlich des Erschütterungsschutzes können derartige Maßnahmen die
Anwendung bestimmter Bauverfahren betreffen bzw. organisatorische Maßnahmen zur Folge haben.
Für die Ermittlung und die Beurteilung von baubetriebsbedingten Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden wird die DIN 4150-2 (Erschütterungen im Bauwesen, Teil 2 - Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) herangezogen. Die
Anhaltswerte an den Erschütterungsschutz richten sich nach der Anzahl von
Tagen an denen Erschütterungseinwirkungen stattfinden.
Für die Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf bauliche Anlagen wird
die DIN 4150-3 herangezogen. Die Norm nennt Anhaltswerte bei deren Einhal-
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 52
tung Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes von Gebäuden nicht zu erwarten sind. Eine Verminderung des Gebrauchswertes von
Gebäuden oder Gebäudeteilen durch Erschütterungseinwirkungen im Sinne
dieser Norm ist zum Beispiel die Beeinträchtigung der Standsicherheit von
Gebäuden und Bauteilen sowie die Verminderung der Tragfähigkeit von Decken.
Bei Wohngebäuden wird auch bei Rissbildung in Putz und Wänden von einer
Minderung des Gebrauchswertes ausgegangen. Als Beurteilungsgröße werden
die an den Gebäudefundamenten bzw. auf den Geschossdecken registrierten
maximalen Schwinggeschwindigkeiten herangezogen.
Die erschütterungstechnische Untersuchung zum Baustellenbetrieb im PFA 2.4
Albabstieg des Projektes ABS/NBS Stuttgart - Augsburg, Bereich WendIingen Ulm haben zu den folgenden Ergebnissen geführt:
• Während des Baustellenbetriebes können maßgebliche Erschütterungsemissionen beim Einbau von Spundwänden mittels Vibrationsrammungen zur
Herstellung von Teilbereichen der Baugrube des Tunnels in offener Bauweise
im Bereich des Tunnelportals in Ulm entstehen. Es kann davon ausgegangen
werden, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen der Menschen in den
nächstgelegenen Gebäuden infolge der Erschütterungseinwirkungen durch
Vibrationsrammungen kommen wird. Hierbei sollen die in der DIN 4150-2,
Kapitel 6.5.4.3 angegebenen Maßnahmen wie zum Beispiel eine umfassende
Information der Betroffenen über die Baumaßnahmen, die Bauverfahren und
die Dauer der zu erwartenden Erschütterungen aus dem Baubetrieb durchgeführt werden.
• Im Bereich des Kreuzungsbauwerkes (Tunnelportal in offener Bauweise) wird
bereichsweise eine Pfahlgründung erforderlich. Diese Tiefengründung wird
mit Hilfe von Bohrpfählen hergestellt. Bei diesem Bauverfahren kann davon
ausgegangen werden, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen von
Menschen in den nächstgelegenen Gebäuden kommen wird.
• Hinsichtlich der Einwirkungen auf bauliche Anlagen infolge der
erschütterungsrelevanten Bauarbeiten, ist nicht mit Bauschäden, welche eine
Verminderung des Gebrauchswertes der Gebäude oder der Gebäudeteile zur
Folge haben, zu rechnen.
• Soweit Logistikaktivitäten auf speziell eingerichteten Baustraßen stattfinden,
wird davon ausgegangen, dass diese Straßen insbesondere im Nahbereich
vorhandener Bebauung mit einer befestigten Oberfläche ausgeführt werden,
so dass es beim Befahren der Straße mit Schwerverkehr zu keinen relevanten
Erschütterungsemissionen kommt.
• Im Geltungsbereich des PFA 2.4 können relevante erschütterungstechnische
Einwirkungen auch bei der Durchführung von Sprengungs- und Tunnelvortriebsarbeiten erfolgen. Für die Streckenabschnitte, für die Vortriebs-
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 53
sprengungen erforderlich werden, werden Überschreitungen der Anhaltswerte
nach DIN 4150 Teil 2 und Teil 3 durch geeignete Wahl der Sprengparameter
(Lademenge je Zündstufe, Sprengbild etc.) vermieden. Die Sprengparameter
werden auf der Grundlage sprengtechnischer Gutachten festgelegt und auf
der Grundlage von Beweissicherungsmessungen während der Bauzeit ggf.
den tatsächlichen Verhältnissen angepasst. Die Beweissicherungsmessungen
sollten bei den Gebäuden durchgeführt werden, die sich innerhalb einer
Korridorbreite von ca. 100 m rechts und links der geplanten Trasse befinden.
Demgemäß kann davon ausgegangen werden, dass durch baubetriebsbedingte Sprengungen erhebliche Belästigungen von Menschen in Gebäuden
und/oder Einwirkungen auf bauliche Anlagen im Einwirkungsbereich des
PFA 2.4 vermieden werden.
8.4
Geologische und hydrogeologische
Verhältnisse
8.4.1
Geologische Verhältnisse
Schichtaufbau
Im Planfeststellungsabschnitt 2.4 durchfährt bzw. überfährt die Neubaustrecke
mit dem Tunnel Albabstieg (einschließlich Zwischenangriffsstollen) sowie seinem
nördlichen Voreinschnitt und dem davor liegenden freien Streckenabschnitt
geschichtete und massige Gesteine des Weißjuras, Gesteine der tertiären
Unteren Süßwassermolasse sowie quartäre Ablagerungen und künstliche Auffüllungen. Die im Bereich des nördlichen Gleisdreieckes des Hbf Ulm befindlichen Bauwerke des Planfeststellungsabschnittes 2.4 liegen in quartären
Ablagerungen und künstlichen Auffüllungen (siehe Anlage 15.1, Beilage 2).
Die hier anstehenden Gesteine des Weißjuras gliedern sich in eine geschichtete
und eine massige Fazies, wobei diese Faziesbereiche aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte nebeneinander auftreten und sich sowohl lateral als auch
vertikal verzahnen. Von den Gesteinen der geschichteten Fazies, die zwischen
ca. km 77,000 und ca. km 77,150, ca. km 78,250 und ca. km 80,750 sowie ca.
km 81,200 und ca. km 81,750 vom Tunnel Albabstieg und vom Zwischenangriffsstollen auf seiner gesamten Länge durchfahren werden, stehen im bauwerksrelevanten Bereich die Gesteine der Liegenden Bankkalke, der Unteren
Zementmergel und der Zwischenkalke an.
Bei der bis zu 30 m mächtigen Schichtabfolge der Liegenden Bankkalke
(Kimmeridgium 4) handelt es sich um eine Wechselfolge von vorwiegend
bankigen Kalksteinen, in die z.T. dünne Mergelsteinlagen eingeschaltet sind.
Vereinzelt treten auch Mergel- und Mergelkalksteine auf. Die Gesteine der
Liegenden Bankkalke sind lokal in Form von plombiertem Kluftkarst verkarstet.
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 54
Die etwa 40 m bis 60 m mächtige Schichtabfolge der Unteren Zementmergel
(Kimmeridgium 5, ki5u) besteht aus vorwiegend bankigen Mergelsteinen, in die
lokal bankige bis plattige Kalksteine und Mergelkalksteine eingeschaltet sind. Die
Gesteine der Unteren Zementmergel sind nicht verkarstet.
Bei den Zwischenkalken (Kimmeridgium 5, ki5ZK) handelt es sich vorwiegend
um bankige bis plattige Mergelkalk- bis Kalksteine, in die lokal dünne Mergelsteinlagen zwischengeschaltet sind. Die Mächtigkeit der Zwischenkalke variiert
etwa zwischen 10m und 50 m. In den Zwischenkalken tritt lokal Verkarstung in
Form von plombiertem Kluftkarst auf.
Die in einer Mächtigkeit von über 200 m ausgebildete massige Fazies besteht
aus den Schichtabfolgen des Oberen und Unteren Massenkalkes. Diese
Schichtabfolgen stehen im Bereich des Tunnels Albabstieg zwischen ca.
km 76,850 und ca. km 77,000, ca. km 77,150 und ca. km 78,200, ca. km 80,750
und ca. km 81,200 sowie in der südlichen Tunneleingangsstrecke auf etwa
100 man.
Bei den Gesteinen des Oberen Massenkalkes (Mo) und Unteren Massenkalkes
(Mu) handelt es sich überwiegend um massige Kalksteine. Des Weiteren treten
Kalksteine mit Mergelsteinhäutchen sowie lokalDolomitsteine auf. Die Gesteine
des Massenkalkes sind mäßig bis lokal stark verkarstet.
Dort, wo die Gesteine der massigen Fazies von der Unteren Süßwassermolasse
überlagert werden, ist in den Massenkalken eine mehrere Meter starke Aufwitterungszone infolge von Verkarstung und Verwitterung vorhanden. In der Aufwitterungszone ist das Gebirge durch Kluftkarst stark zerlegt. Die Klüfte sind dabei im
Dezimeter- bis Meterbereich erweitert und mit vorwiegend bindigem Lockermaterial von steifer bis halbfester Konsistenz gefüllt.
Unterhalb der Aufwitterungszone tritt in den Kalksteinen des Mo/Mu (diese bilden
die Hauptmasse der Gesteine dieser Schichtabfolge) vornehmlich Kluftkarst auf.
Hierbei handelt es sich um gefüllte Karstspalten (plombierter Paläokarst), deren
Öffnungsweiten überwiegend im Dezimeter- bis Meterbereich liegen werden. Die
Füllungen dieser Karstspalten bestehen aus sandig/kiesigen Tonen/Schluffen
von steifer bis halbfester Konsistenz. Teilweise, vor allem bei breiteren Karstspalten können in den Tonen/Schluffen auch Kalksteinbruchstücke (Stein- bis
Blockgröße) eingelagert sein. Offene Hohlräume mit diesen Ausmaßen sind
nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb der Kalksteinabfolgen des Mo/Mu
nicht zu erwarten.
In den untergeordnet auftretenden dolomitisierten Bereichen des Mo/Mu ist
neben dem Auftreten von Kluftkarst (Ausbildung entsprechend Kalksteinabfolgen
Mo/Mu) auch mit dem Auftreten von Loch- und Röhrenkarst mit plombierten oder
offenen Karststrukturen zu rechnen. Das Auftreten größerer offener Karsthohl-
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Anlage 1.3
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räume ist dagegen aufgrund der geringen Ausdehnungen der dolomitisierten
Zonen eher unwahrscheinlich.
Die starke Mächtigkeitsschwankungen aufweisende Schichtabfolge der Unteren
Süßwassermolasse (USM(UL)) - die Mächtigkeit variiert zwischen 0 m und etwa
90 m - tritt im gesamten nördlichen freien Streckenabschnitt sowie im Tunnel
Albabstieg in den Tunnelstrecken vom Nordportal bis ca. km 76,850 und von ca.
km 81,650 bis ca. km 81,800 auf. Die Schichtabfolge der USM(UL) ist durch
einen in vertikaler und lateraler Erstreckung heterogenen Gebirgsaufbau
gekennzeichnet. Oberflächennah, d.h. bis in eine Tiefe von 5 m bis 10m unter
der quartären Überdeckung, ist die Schichtabfolge vollständig zu bindigem
Lockergestein entfestigt.
Die Gesteine der Unteren Süßwassermolasse, hierbei handelt es sich vorwiegend um unregelmäßige Wechselfolgen von bankigen Mergelkalk- und Kalksteinen mit vereinzelt zwischengeschalteten Mergelsteinlagen und Mergelsteinbänken, .sind unterhalb der entfestigten Zone in einer 2 m bis 15 m mächtigen
Aufwitterungszone stark verwittert und darunter vorwiegend unverwittert. Die
Basis der Unteren SÜ ßwassermolasse wird lokal von steifen bis halbfesten bzw.
festen Tonen/Schluffen sowie auch von Sandsteinabfolgen gebildet.
In den Kalksteinlagen der Unteren Süßwassermolasse tritt lokal plombierter
Kluftkarst auf.
Die im Trassenbereich anstehenden Gesteine des Weißjuras und Tertiärs
werden auf der Albhochfläche und den Albhängen großflächig von quartären
Alblehmen und im Donautal von quartären Talablagerungen überlagert. Zudem
treten im Bereich des Rappenbades (ca. km 76,900 bis ca. km 77,200) sowie
des nördlichen Gleisdreieckes Hbf Ulm unterschiedlich mächtige künstliche Auffüllungen auf. Die Alblehme (Tone bzw. Ton-Schluff-Gemische) weisen Mächtigkeiten von 0,20 m bis zu 2,40 m auf. Sie sind in der Regel schwach, lokal auch
feinsandig bis kiesig ausgebildet. Die Konsistenz des Alblehms ist vorwiegend
steif, untergeordnet auch halbfest. Die quartären Talablagerungen bestehen
vorwiegend aus weichen bis steifen, teilweise auch breiigen Tonen/Schluffen mit
unterschiedlichen kiesig/sandigen und z.T. auch organischen Anteilen.
Die im Bereich der Deponie Rappenbad vorliegenden künstlichen Auffüllungen
mit Mächtigkeiten von bis zu 30 m (Bodenaushub) setzen sich vorwiegend aus
sandig-kiesigen Schluffen und Tonen unterschiedlicher Plastizität und steifen bis
halbfesten Konsistenzen zusammen. Darüber hinaus treten mitteldicht gelagerte,
schwach sowie stark tonig/schluffige und kiesige Sande bzw. locker bis mitteIdicht gelagerte sandige Kiese und Steine auf. Bei den im nördlichen Gleisdreieck
des Hbf Ulm großflächig anstehenden, bis zu 2 m mächtigen künstlichen Auffüllungen handelt es sich um tonig/schluffige Kiese bis kiesig/sandige Tone/Schluffe mit lockerer Lagerung bzw. weicher Konsistenz.
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Anlage 1.3
Seite 56
Tektonische Verhältnisse
Die im Trassenbereich anstehenden Gesteine weisen generell ein flaches
Schichteinfallen von 1 ° bis 3 ° nach Südosten auf.
In den anstehenden Gesteinen des Weißjuras sowie des Tertiärs ist eine zweischarige und orthogonale Klüftung ausgebildet. Die Streichrichtungen der
Hauptkluftscharen variieren zwischen Nord-Süd und Nordost-Südwest sowie
zwischen Ost-West und Nordwest-Südost. Die Klüfte stehen vorwiegend steil
(Einfallwinkel 70° - 90°). Innerhalb der Gesteine der Unteren Süßwassermolasse,
der Unteren Zementmergel und der Liegenden Bankkalke treten zudem flacher
einfallende Klüfte mit Einfallwinkeln von 30° bis 60° auf.
8.4.2
Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Verhältnisse
Im Untersuchungsraum des PFA 2.4 sind die hydrogeologischen Verhältnisse
durch die Grundwasservorkommen in der geschichteten, gebankten sowie in der
massigen Fazies des Weißjuras (Kimmeridgium) und in der sehr heterogenen,
durch häufige fazielle Wechsel bestimmten Schichtfolge des Tertiärs (Untere
Sü ßwassermolasse, USM) gekennzeichnet.
Die Grundwasserströmungsverhältnisse. im Weißjura-Hauptkarst-Aquifer sind im
Bereich Lerchenfeld mit 0,3 % Gefälle in süd-südöstlicher Richtung ausgebildet.
Weiter in südliche Richtung verflacht sich das Gefälle auf 0,1 %, wobei eine
Auffächerung der Grundwasserströmung einsetzt, so dass diese weiter in
Richtung Südost bzw. in Richtung Südwest umbiegt. Südlich von Ulm-Lehr
versteilt sich das Gefälle wiederum bis auf 1,2 % im Bereich Wilhelmsburg. Im
Zwischenkalk-Quartär-Aquifer ist die generelle Grundwasserströmung von NordNordwest nach Süd-Südost auf die Donau als Vorfluter gerichtet, das Grundwassergefälle liegt bei 1,5 % bis 2 %. Im Übergangsbereich Michelsberg-Gleisdreieck Ulm biegt die Grundwasserströmung in beiden Aquiferen, insbesondere
jedoch im Zwischenkalk-Aquifer in östliche bis südöstliche Richtung um.
Schwebende Grundwasservorkommen innerhalb der Unteren Süßwassermolasse sind lokal begrenzt und weisen keine durchgängige Grundwasserfließrichtung auf.
Die Auswertung hydraulischer Feldversuche in den quartären und tertiären
Schichtabfolgen sowie in den Festgesteinen des Weißen Jura ergab für die
quartären Schichten schwache bis starke Durchlässigkeiten. Die Untere Süßwassermolasse (USM) ist als i. Allg. gering durchlässig zu bezeichnen. Die Festgesteine des Weißjura weisen in Massenkalkfazies geringe bis mäßige Durchlässigkeiten auf; in geschichteter Fazies sind sie als sehr gering durchlässig
(Untere Zementmergel, ki5u). als gering durchlässig (Zwischenkalke, ki5ZK;
Liegende Bankkalke, ki4) bzw. hoch durchlässig (Oberer Felsenkalk, ki3) gemäß
IAEG 1979 zu klassifizieren.
Seite 57
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Der bergmännisch aufzufahrende Tunnel Albabstieg (km 75,863, Portal Dornstadt -km 81,743, Portal Ulm) durchfährt die tertiären Schichten der Unteren
Süßwassermolasse sowie die Schichtabfolgen des Weißjura. Die Untere Süßwassermolasse ist im Bereich des Tunnels Albabstieg lokal wasserführend. Ab
ca. km 79,000 bis zum Südportal erfolgt im Rahmen der Tunnelauffahrung ein
Eingriff in das in den Zwischenkalken (ki5ZK) ausgebildete Grundwasservorkommen. In den Hauptkarstgrundwasserleiter im Weißjura wird durch die Auffahrung des Tunnels Albabstieg nur bei Hochwasserverhältnissen im Bereich des
Südportals eingegriffen.
Im Untersuchungsraum sind mehrere öffentliche und private Grundwassernutzungen in Form von Trink-, Nutz- und Brauchwasserbrunnen ohne ausgewiesene Wasserschutzgebiete vorhanden. Die im Stadtgebiet von Ulm liegenden
privaten Wasserfassungen der Brauerei Gold-Ochsen fördern Trink- und
Brauchwasser aus dem Bereich der Felsen-, Bank- und Massenkalke (ki2, ki3,
ki4, Mu/Mo) sowie aus dem Zwischenkalken (ki5ZK), wobei der Tunnel Albabstieg 500 m oberstromig der Fassungsanlage liegt. Eine auf die Bauzeit
beschränkte qualitative Beeinträchtigung der Brunnen, insbesondere durch den
Eintrag von Trübung, ist unwahrscheinlich, kann jedoch nicht ausgeschlossen
werden. Es werden entsprechende Schutz- und Kontrollmaßnahmen getroffen.
Weitere Angaben zu den hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnissen sind der Anlage 15 zu entnehmen.
8.5
Seitenwind
Im Planfeststellungsabschnitt 2.4 Albabstieg der NBS Wendlingen-Ulm sind
keine baulichen Windschutzmaßnahmen erforderlich. Die Anforderungen zum
Seitenwindschutz gemäß Ril 807 04 "Aerodynamik/Seitenwind" werden eingehalten.
8.6
Aerodynamik, "Sonic-Boom-Bauwerk"
u
Am Portal Dornstadt ist ein sogenanntes "Sonic-Boom-Bauwerk vorgesehen.
Durch dieses vorgelagerte Bauwerk mit Lüftungsöffnungen wird der TunnelKnall-Effekt ("Sonic-Boom reduziert, der durch die Druckwelle bei der Einfahrt
von Zügen mit hoher Geschwindigkeit (250 km/h) in Tunneln mit geringem Querschnitt (eingleisige Tunnelröhren) entstehen kann.
U
)
Zum einen werden die beiden Dornstädter Portale auf einer Länge von 20 m auf
den 1,5-fachen Flächenwert des Regelquerschnitts, bezogen auf Schienenoberkante, vergrößert .
Zum anderen werden Lüftungsöffnungen an der Tunneldecke vorgesehen, die
eine frühzeitige Druckentlastung ermöglichen (siehe Anlage 7.3).
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PFA 2.4 Albabstieg, Planfeststellungsunterlagen
Anlage 1.3
Seite 58
Die aus den Tunnel abgestrahlte Gesamtamplitude der von der Zugeinfahrt in die
Tunnel hervorgerufenen Druckwellen liegen nun unterhalb des in Japan verwendeten und von der OB übernommenen Grenzwertes von 20 Pa.
Bei den Tunnelportalen in Ulm sind wegen der geringeren Geschwindigkeiten
der Züge bei Einfahrt in den Tunnel bzw. bei Ausfahrt aus dem Tunnel keine
Maßnahmen erforderlich.
8.7
Feinstäube
Staubemissionen durch den Eisenbahnbetrieb
Beim Betrieb von Eisenbahnstrecken kommt es zu Luftverwirbelungen, durch die
Staubpartikel auf Flächen, die an die Bahnanlage angrenzen, verdriftet werden
können. Als Indikator zur Beurteilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen
gilt in diesem Zusammenhang der Feinstaub PM10 (Partikeldurchmesser bis
10 11m / Ablagegeschwindigkeiten kleiner als 1 mm/s).
Rechtsgrundlagen
Wesentliche Grundlagen zur Beurteilung von Feinstaubbelastungen ·finden sich
in der EU Richtlinie EU-1999-30 vom 22 ..04.1999 sowie in den untergesetzlichen
Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, speziell in der 22. BlmSchV.
Diese Gesetzesgrundlagen befassen sich jedoch allgemein mit der flächenbezogenen Luftreinhaltung und richten sich an die dafür zuständigen Landesbehörden (z.B. mit der Verpflichtung zur Erstellung von Maßnahmenplänen bei
Grenzwertüberschreitungen). Dies bedeutet, dass die zuständigen Behörden im
Rahmen der §§ 44 ff. BlmSchG i. V. mit der 22. BlmSchV die Einhaltung der
Grenzwerte, unter Zugrundelegung der Gesamtsituation, zu überwachen haben.
Die 22. BlmSchV ist deshalb nicht unmittelbar für alle Formen der Anlagenzulassung, einschlie ßlich eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsverfahren,
anwendbar.
Vorliegende Untersuchungs- und Messergebnisse
Das Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat zur
Bestimmung der von der Bahn ausgehenden Staubemissionen 2 Studien erstellt
und kommt dabei zu den nachstehend beschriebenen Ergebnissen. Während im
Rahmen dieser Studien im Jahr 2001 noch von bahnbedingten Feinstaubemissionen in Höhe von 2.800 Tonnen/Jahr (bei einer Gesamtbelastung von
26.000 Tonnen/Jahr) ausgegangen wurde, kommen genauere Ermittlungen auf
der Basis von Messungen und Modellierungen aus dem Jahr 2002 nur noch auf
einen Anteil der Bahn in Höhe von 800 -1200 Tonnen/Jahr. Dies sind ca. 4 % der
Gesamtemissionen. Den Hauptanteil der PM10-Emissionen aus dem Schienenverkehr bildet der Abrieb von Bremsen und, in geringerem Ausmaß, von Rädern,
Schienen und Fahrdrähten. Betriebsbedingte Erhöhungen bei PM10-Emissionen
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Anlage 1.3
Seite 59
sind deshalb an stark frequentierten Bahnstandorten (Zugbildungsanlagen,
größere Bahnhöfe usw.) zu erwarten.
Auf Grundlage der in der BUWAL-Studie 2002 durchgeführten Messungen
lassen sich zwar keine statistisch abgesicherten Allgemeinaussagen ableiten, es
kann jedoch auf Grund der Studien-Ergebnisse und des derzeitigen allgemeinen
Forschungs- und Kenntnisstandes davon ausgegangen werden, dass es beim
Neu- und Ausbau von Schienenwegen gegenüber der aktuellen Situation nur zu
geringfügigen Erhöhungen betriebsbedingter Feinstaubimmissionen im Nahbereich der Bahnstrecken kommen wird.
Weitere Quellen für die Einschätzung der durch den Schienenverkehr emittierten
Feinstäube stellen Untersuchungsberichte der für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden in Deutschland dar. Die darin enthaltenen Zahlen sind das Ergebnis von Hochrechnungen auf Basis von Messungen über längere Zeiträume.
Danach liegen die vom Schienverkehr emittierten Feinstaubanteile lediglich bei
0,8 - 4,5 % der Gesamtbelastung.
Neben dem lungengängigen Feinstaub PM10 wird im Bereich von Bahnanlagen
auch Grobs~aub freigesetzt. Messungen aus der Schweizer BUWAL-Studie
ergaben für Staubpartikel mit Durchmessern zwischen 10 11m und 41 11m gegenüber den Referenzstandorten eine ähnliche Erhöhung wie beim Feinstaub.
Grundsätzlich ist das Risiko von Staubaufwirbelungen bei Bahnanlagen im
Vergleich zur Straße äußerst gering, da Stäube in den Hohlräumen des
Schotterbetts eingelagert und dort festgesetzt werden.
Zusammenfassende Schlussfolgerung
Der Beitrag der beim Schienenverkehr emittierten Feinstäube PM10 ist mit
einem Anteil von 0,8 bis max. 4,5 % am gesamten Feinstaubaufkommen sehr
gering. Auf Grund dieser Sachlage kann davon ausgegangen werden, dass eine
wesentliche Beeinflussung der Gesamtsituation durch den Eisenbahnbetrieb
nicht erfolgen wird.
Angesichts mangelnder Anhaltspunkte für unzumutbare Immissionen aus dem
Bahnbetrieb besteht im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für das Projekt
ABS/NBS Stuttgart - Augsburg kein aktueller Regelungsbedarf. Sofern ein Erfordernis für Messstellen im künftigen unmittelbaren Trassenbereich bestünde,
müsste dies auf Grundlage der 22. BlmSchV von der zuständigen Landesbehörde - und nicht von der Vorhabenträgerin - festgelegt werden.
Zudem ist der öffentliche Verkehr, insbesondere der Schienenverkehr, im
Vergleich zum Individualverkehr die ökologisch sinnvollere Transportmöglichkeit
und kann dazu beitragen, die Luftbelastung, z.B. bei Smog-Wetterlagen, zu
reduzieren, wenn der Individualverkehr auf die Schiene verlagert wird (u.a.
Reduzierung des Ausstoßes von Dieselrußpartikeln).
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Wasserrechtliche Belange
Die Angaben und Anträge zu den wasserrechtlichen Belangen sind der
Anlage 15.2 zu entnehmen.
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Anhang 1: Mittelspannungsstation mit
Satteldach, Aufriss
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