VOICE OF THE VOICELESS INTERNATIONAL - Uganda. Präambel - Fest davon überzeugt, dass die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Klüften, die zwischen Menschen und Staaten gähnen, zu überbrücken sind, - Gewahr der Pflegung zwischenmenschlicher Beziehungen als absolut unabdingbare Voraussetzung für das Wohlbefinden des Menschen als Einzelnem und in der Gesellschaft, - Von dem Wunsch beseelt, eine menschenwürdige Umgebung unter Ugandern zu Hause und im Ausland wieder- bzw. herzustellen, - Verpflichtet, zu der gesunden Entwicklung unseres Staates, Kontinents und der übrigen Welt beizutragen, wird hiermit beschlossen, die ‘VOICE OF THE VOICELESS INTERNATIONAL Uganda’ zu gründen und zwar mit dem Zweck den hiermit eingeschlossenen Aufgaben, Pflichten und Notwendigkeiten nachzugehen. Artikel §1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen: ‘VOICE OF THE VOICELESS INTERNATIONAL Uganda’, Kurzform ‘VOVI-Uganda’ (im folgenden “Verein” oder “Gemeinschaft” oder “association” genannt). Der Verein ist rechtfähig und trägt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz “e.V.” II. Der Verein hat seinen Sitz in Köln, c/o Allerweltshaus, Körnerstr. 77-79, 50823 Köln. und kann Außenstellen im In- und Ausland einrichten. III. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Artikel §2 Zweck des Vereins I. Der Zweck des Vereins ist - das Eintreten für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben der Ugandern im Inland als auch außerhalb Ugandas. - das Eintreten für die fundamentalen Menschenrechte in Uganda. - die Förderung der Fürsorge für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene oder Kriegsopfer aus Uganda. - die Förderung der Völkerverständigung in Europa (besonders in Deutschland) hinsichtlich der Menschenrechtverachtung, /-verletzung; und der aktuellen politischen Lage in Uganda. - die Förderung der Völkerverständigung in Europa (besonders in Deutschland) hinsichtlich der verheerenden Folge der Waffenlieferungen an afrikanischen Ländern, insbesondere Uganda in Ostafrika. - die Förderung der Völkerverständigung in Europa (besonders in Deutschland) hinsichtlich des Missbrauchs und des Verschwindens von Entwicklungshilfe. Wie, wann und wo solche Entwicklungshilfe umgewandelt worden, sollen den Geberländern bekannt gemacht werden. (gezielt hier ist die Bekämpfung der Ursachen von Kriege, von Korruption, von Vetterwirtschaft und vom dunkeln Konten der Regierenden). - das Eintreten für die benachteiligte und unschuldige Zivilisten in Uganda (z.B. Frauen und Kinder). Ihre Situationen als Opfer der gesellschaftlichen Machtkampf sollen veröffentlicht werden. Ihre ungehörte Stimme sollen gehört werden. Ihre Anliegen sollen bekannt gemacht werden. II. Um diese Zwecke zu erfüllen sind folgende Mittel vorgesehen: a. Versammlungen, Informationsveranstaltungen, Seminare und Tagungen. b. Eine Kasse, versorgt durch: - Beiträge, die von der Vollversammlung jährlich festgelegt werden; - Einnahmen aus verschiedenen Veranstaltungen; - Entsprechende Unterstützung von Individuen, Parteien, Körperschaften vom In- und Ausland. c. Aufbau eines unabhängigen Kommunikationsnetzwerkes, mit einem internationalen Büro, dessen Hauptsitz sich in Köln befindet und das über Koordinationszweigstellen in Kampala Uganda und vom Krieg betroffenen Regionen verfügt, zur Erklärung von Informationen, Erstellung von Berichten über die Kriegssituation und deren Auswirkung auf die Bevölkerung. d. Aufbau bzw. Etablierung von Beziehungen zu in Uganda tätigen humanitären Institutionen, wie z.B. Amnesty International. e. Einbeziehung von Journalisten, Kompetenten Persönlichkeiten, Kirchen, Freiwilligen und Personen, die mit Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Kontakt stehen. Diese werden angehalten, in der Zweigstelle in Kampala Bericht zu erstatten. Die Informationen werden dort auf ihre Richtigkeit überprüft und nach Köln weitergeleitet, um verlässliche Informationen und Angaben zu erhalten. f. Veröffentlichung einer monatlichen Zeitschrift, um bei der deutschen und Internationalen Gemeinschaft ein Bewusstsein über die politische, soziokulturelle und ökonomische Situation in Uganda und die dringenden Bedürfnisse des ugandischen Volkes zu schaffen. g. Veröffentlichung von Namen der Opfer sowie derjenigen, die Menschenrechte verletzen und andere Kriegsverbrechen begehen. h. Organisation und Abhalten von Informationsveranstaltungen und Pressekonferenzen mit deutschen Medien, politischen Parteien, Nicht-RegierungsOrganisationen und Geschäftsfirmen. i. Einladung von Volksvertretern, religiösen Führern, Opfern und Zeugen von Kriegsverbrechen aus Uganda, um sich an die deutsche Öffentlichkeit zu wenden. j. Organisation von kulturellen Veranstaltungen in Deutschland, in deren Rahmen ugandische Künstler auftreten. k. Zusammenarbeit mit Anwälten, um: - diejenigen zu verteidigen, die willkürlich vom gegenwärtigen System verhaftet oder inhaftiert wurden. - der Kriegsverbrechen verdächtige Personen strafrechtlich zu verfolgen, unabhängig von ihren gegenwärtigen Status und Aufenthalt. l. Errichtung von Fonds zur Finanzierung von Projekten: -Schulbildung für Waisenkinder; - Versorgung mit Arzneimitteln und anderen grundlegenden Mitteln zur medizinischen Versorgung in ländliche Gesundheitszentren; - Selbsthilfeprojekte zur Schaffung von Einkommen für bedürftige Personen in Uganda. - Technische Ausbildung für Jugendliche, die die Schule aufgrund des Krieges nicht abschließen konnten. - Einrichtung von Beratungszentren für die traumatisierten Kriegsopfern. III. Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne §§ 52 ff der Abgabenordnung von 1977. Etwaige Mittel dürfen nur für die Satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Anteile am Gewinn und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Beim ihrem Ausscheiden oder beim Auflösung des Vereins haben sie keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Artikel §3 Mitgliedschaft I. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. II. Ordentliche Mitglieder des Vereins können werden: - natürliche Personen - juristische Personen, die den Zwecken des Vereins im Sinne von §2 zustimmen. III. Die Aufnahme in den Verein als ordentliches Mitglied muss beim Vorstand des Vereins schriftlich beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme; er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. IV. Fördernde Mitglieder können werden: - natürliche Personen - juristische Personen, die ihre Mitgliedschaft beim Vorstand des Vereins schriftlich beantragen und die Vereinsinteressen mindestens durch Zuwendungen in Höhe des nach § 4 Abs. II beschlossenen Mitgliedsbeitrages unterstützen. V. Die Mitgliedschaft endet - durch schriftliche an den Vorstand gerichtet Austrittserklärung; die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate; - durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, wenn das Mitglied gegen den Vereinszweck schwer verstoßt; - durch Tod des Mitglieds; - durch Verlust der Rechtsfähigkeit des Mitglieds. Artikel §4 Mitgliedsbeitrag I. Ein Mitglied ist von allen Mitgliedern zu entrichten. II. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliedervollversammlung beschlossen. III. Im Ausnahmefall kann der Vorstand ein Mitglied für einen vom Vorstand zu bestimmenden Zeitraum von der Beitragspflicht ganz oder teilweise entbinden. Artikel §5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: - die Mitgliedervollversammlung - der Vorstand