8 7 26 7 28 30 31 5 8 10 15 55 17 62 14 19 16 57 66 traße Müh12lens 21 29 3 4 53 24 33 1 2 51 19 32 3 27 56 58 17 49 54 15 34 47 50 - 52 22 36 Jungfernstieg 45 48 20 37 39 - 43 46 13 73 44 23 68 1 11 39 42 70 25 27 72 29 59 raße Kieler St 18 41 37 40 16 35 38 e 7 - 7a 36 6 45 - 47 n-L2 44 P 50 1 12 45 43a 43 33 34 e 41 - 43 erbah Reep 9 47 55 53 55 51 49 47 45 64 - 72 59 43 64 - 72 37 39 41 65 35 31 32 71 33 34 71 31 77-81 25 61 29 30 raß Kieler St 45 traß 43 ens 1 39 23 76 - 98 21 23 28 27 Gudewerdtstraße 25 26 46-50 Gart 4 76 - 98 19 24 26 24 a 63 17 12 ang 23 36 85 15 10 Roseng 22 69 13 10 ang 21 38 87 11 8 ße erdtstra Gudew 12 6 19 35 15 13 An de Da Jungfernstieg83 91 89 9 4 Roseng 17 4 40 93 7 2 3 15 18 - 20 7 33 37 52 74 - 76 61 78 63 1-3 65 -58 54 8 67 69 2 99 1 13 4 3 aße - 32 34 71 80 - 82 73 84 75 86 3 90 77 81 Am Exer 79 92 - 94 Kieler Straße 88 96 83 5 85 87 98 - 102 61 ßers 12 69 traße 67 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung Teilgebiet Kieler Straße Süd mit Bahnhof und Fördeplatz "CTG 1" 2014/15 3 10 65 Preu 4 60 ng 101 2 3 11 16 6 29 14 30 4 4 1 9 8 5 - Str 12 28 6 5 4 7 ße 10 7 e 52-54 22 8 6 pf 3 13 11 6 5 Stra Kieler 63 olai 9 N11ic 59 traß ens Gart 10 21 CTG1 g We er ün Gr 76 12 105 7 4 13 17 20 Bachstraße 8 8 nko 6 107 10 19 9 12 hse 109 12 11 7 9 111 14 100 - 106 Fischerstr5aße 12 13 1 1614 9 7 14 113 15 11 5 115 18 17 18 3 16 15 117 18 22 22 20 21 20 3 2 tieg Jungferns 20 119 4 4 24 23 24 15 Oc 123 121 25 26 26 17 1 22 hi Sc 24 26 19 ke üc ffb r 1 125 23 127 28 21 25 28 129 30 27 28 19 27 133 131 29 32 30 19 1 2 12 15 St. 14 13 17 15 11 69 25 2 11 üc hif 135 31 34 32 2321 2 1816 19 8 1 ahn 18 B 4 2 53 perb 16 1 3 57 Ree 14 tstraße 61 12 7 9 Bahnhofstraße 1 10 12 4 20 9 6 11 64 10 8a 8 4 2 65 10 4 5 Taterberg 5 75 21 4 9 8 60 35 arkt 6 1 2 1 7 3 g We Gerich ng ner Grü 2 sem Gän 9 Schn gang Sauers 4 3 1 63 6 3a ga itters 7 Haßgang 1 24 aß e - Str 22 23 - 25 7 1 24 Töpfergang51 57 Rectorgang 1 g3 10 ng fenga Ha 27 9 73 re Pasto 11 7 Kirchplatz 44 eg 8 29 5 g ngan 1 3 und Katts 6 24 3b 27 3 4 2 t ang herg 2 ulwe Sc1h mark aus Rath Bleic 8 1 67 2 5 7 103a 103 10 1 9 11 1 e lara u - K3 15 5 3 1 Fra 22 13 38-44 ulw Sch rück 2-6 11 9 7 20 3b 3a - 30 25 15 Außenhafen 5 7 6 aße 1 geb 21 3 13 2-4 6 18 20 8 10 ße stra 17 str Otte 28 Lan 5 mm da 27 17 13 ein 29 4 aß Kurze Str 9 St eg Gang P St 1 cksg enbe Bred ke Innenhafen fbr 5 ang P Kraye 3 5 nbergs 2. 1 5 4 P 6 5 29 1 2 Sc 2 P P 36 P 4 3 2 1 7 6 P P rkt 1 P P ema Pferd 33 34 15 31 8 Schiffbrücke 33 Vo ge ls an g 7 4 36 P 17 Gae htje stra ße 9 1 10a 33a 10 2 Strec kenbac hsgang STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt I. A Bestandsaufnahme Seite 2 Inhalt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I.A.1) Integration in übergeordnete Maßnahmen / Lage im Stadtgebiet Seite 3 I.A.2) Stadtstruktur - historisch und gegenwärtig Seite 4 Seite 5 I.A.4) Aspekte d. Denkmalpflege - Stadtgeschichte - Übersicht Seite 6 I.A.5) Gestaltung / Werbeanlagen - Übersicht I.A.3) Städtebauliche Typologien Seite 7 Seite 8 I.A.7) Dach- und Fassadenmaterialien Seite 9 I.A.8) Verkehr / Wegenetz / Park- u. Stellplatzsituation Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 II.1-3) Städtebaul. Lage, Struktur und Typologie Seite 14 II.4/5.1) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Gerichtsstr. Seite 15 II.4/5.2) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Reeperbahn Seite 16 II.4/5.3) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Am Exer Seite 17 II.4/5.4) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bahnhofstraße Seite 18 II.4/5.5) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bachstraße Seite 19 II.4/5.6) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Kieler Straße Süd Seite 20 I.A.6) Nutzungskataster I.A.9) Grün- und Freiflächen I.A.10) Zusammenfassung und Bewertungskriterien II. Analyse und Bewertung II.4/5.7) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Platz d. ehem. Bauschule Seite 21 Seite 22 Seite 23 Seite 24 III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen Seite 25 Seite 26 III.4) Denkmalpflege Seite 27 III.5.) Gestaltung und Werbeanlagen Seite 28 III.6) Nutzungen Seite 29 III.7) Verkehr, Stell- u. Parkplätze Seite 30 III.8) Freiflächen und Grünflächen Seite 31 III.9) Zusammenstellung der Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen Seite 32 III.10) Resümee der Quartiersanalyse Seite 33 Seite 34 und Willers-Jessen-Schulgebäude II.6) Nutzungen II.7) Verkehr / Park- u. Stellplatzsituation II.8) Grün- u. Freiflächen III.1-3) Städtebau Impressum Anhänge Anhang 1 - Tabellen zu Seite 5, 6, 7 Seite 35 Anhang 2 - Tabellen zu Seite 7, 9 Seite 36 1 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I. A Bestandsaufnahme allgemein I.A.1) Integration in übergeordnete Maßnahmen / Lage im Stadtgebiet Seite3 I.A.2) Stadtstruktur - historisch und gegenwärtig Seite4 I.A.3) Städtebauliche Typologien I.A.4) Aspekte d. Denkmalpflege - Stadtgeschichte - Übersicht I.A.5) Gestaltung / Werbeanlagen - Übersicht I.A.6) Nutzung I.A.7) Dachmaterial I.A.8) Fassadenmaterial I.A.9) Verkehr / Wegenetz / Park- u. Stellplatzsituation I.A.10) Grün- und Freiflächen I.A.11) Zusammenfassung und Bewertungskriterien Seite5 Seite6 Seite7 Seite8 Seite9 Seite10 Seite11 Seite12 Seite13 2 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I. A Bestandsaufnahme I.A.1) Integration in übergeordnete Maßnahmen / Lage im Stadtgebiet Streck enbach Die Stadtbildanalyse ist Teil des 11 12 10 2 sgang 10a Schiffbrücke 8 29 5 6 P P P 7 6 36 P 85 21 77-81 23 25 75 31 71 73 33 69 35 65 43 63 61 47 45 12 19 49 59 55 26 22 53 23 55 24 53 Gudewerdtstraße 4 25 21 26 61 27 28 3 6 45 31 35 aße 36 43a 43 33 34 35 38 41 38 37 40 39 42 73 43 17 23 17 8 4 19 nw 77 rst 15 15 P 13a 33 6 12 17 e raß 99 2 11 rde eg 1 3 12 12 he g No 21 5 16 36 Grünanlage 6 7 ch Ken ircwe 5-7 5 15 7 9 10 13a 8c 10 10 13b 6 13 e 18d 18c 11 en nz 7-9 Pri 16b 6 3a-b 9 12 16a str 8b 3 3b 3a 18e aß 8 6a 7 32 16 5 Kreisberufsschule 9 2 12 34 11 7 8 5 8a 1a 2 4 9 11 6 8 7 18 5 P [3] 20 1 5 3 2 2 7 5 31 13 Bergstraße Richard - Vosgerau - Schule 6 9 22 24 13a 5 4 3 39 29 5 14 16 2 7911 6 10 Fi sc he rk op pe l 3 1 4 33 1 4 5 14 99 33 Kir 66 Christians Christ enstraße iansen straße 7 18 88 44 99 11 19 38 P 2a 4 P 1-3 28 P 4 3 15 26 P 14 49 50 51 2 5 7 P P 16 23 P 2b 41 - 43 58 53 23 1 21 4 2 51 56 27 25 Karlstraße 54 se 10 10 13 3 37 25 P P 2 30 10 3 P 42 26 41 Grünanlage Jungman nufer 43 29 43 1a 1 45 Grünanlage 7 2 8 15 erg 3 Ballastberg ersb 47 19 Damm 21 Grünanlage 35 37 33 1 24 5 Voge 45 36 Berg 1 50 Pet Grünanlage 39 4 g 49 5 7 17 36 bergwe 3 37 35 Ronnen 34 10 P 6 7 8 9 23a 5 23 4 28 26 11 12 13 22a 25 24 14 15 16 17 12 10 Vogelsang 51 19 16 57 66 2 nberg 13 20 22 Mühle 21 17 19 15 Eckernförder Hafen 13 20 12 11 9 kenbachs 25 gang 2 10 Vo ge ls an g 33 1 33a 9 10a 20 16 18 Schiffbrücke 8 16 6 6b 12 31 10 4 8 7 14 13 11 1 2 9 7 6 P 9 13 3 23 77-81 6 25 gang 31 71 33 Rosen 35 64 - 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25 Kirchplatz 1 Bleic 99 7 3 4 24 27 3b 3 ng erga 101 2 nko 4 9 4 1 2 5 1 2 2 24 22 20 18 15 16 14 1 12 19 13 11 3 24 1 3 3 19 26 e hi ffb rü ck Sc 6 7 105 6 5 8 7 20 - 9 7 6 107 9 3 109 12 11 7 111 14 13 10 e 5 Fischerstraß 1 1 2-6 11 e 8 10 13 1 28 27 25 23 21 19 17 15 traß e 1 13 11 113 15 5 115 17 18 3 9 straß Otte 15 11 4 20 21 5 3b 2 6 ße 3a 1 e 2-4 7 5 ß Stra 18 20 stra 17 100 - 106 aße 13 4 21 22 rück Das Teilgebiet Südliche Kieler Straße mit Bahnhof und Fördeplatz "CTG1-" liegt im Bereich des Maßnahmenpakets "Stadtumbau West". Außenhafen 103a 103 5 3 1 6 28 geb 5 Kurze Str 9 30 Lan 7 8 mm lara 1 u - K3 Fra ße Noorstra da 117 22 9 10 ein 4 tieg Jungferns 23 8 15 1 St 3 119 24 12 17 ke 123 121 25 26 Gae htje s 28 13 1614 9 30 18 Gang 7 11 4 125 29 32 22 20 eg 1 ang 24 P St 15 2. 26 17 Burgwall Bred 27 d 19 be56rgs üc cksg enbe 28 2321 un Katts Kray1 en3 fbr 127 31 25 30 P 27 2 5 7 32 29 6 Gasstraße hif 34 34 P Sc 2 P 129 36 4 3 2 1 Innenhafen P P 33 5 133 131 P 69 4 kt 5 P emar 1 P 135 Pferd 3 52 74 - 76 83 61 78 er ün Gr 63 g We 5 85 2 54-58 Bahnhofstraße 3 1 67 7 8 9 1-3 1 65 10 12 98 - 102 11 69 2 87 4 80 - 82 71 73 6 84 75 86 8 3 77 79 92 - 94 Am Exer 12 90 76 4 Bachstraße 88 Kieler Straße B 2 81 96 Stadtbildanalyse 83 5 85 61 87 98 - 102 2 4 61 3 ßers 65 traße 60 12 67 18 Weg L 26 ner 20 22 Grü 1 1 16 64 71 69 ße Reeperbahn 7 14 62 69 12 67 6 3 10 Preu 4 10 65 28 ße 30 40 eu Pr ße 11 rstra 32 38 3 36 Karte der Innenstadt M 1:17500 34 5 42 19 17 33 1-3 23 1 12 6 15 17 3 Born 10 35 13 37 k Rendsburg er Straß 19 12 14 broo 14 9 39 e - B 203 41 33d 33c 33b 33 a 43 33e 45 11 47 21 25 9 32 Kakabellenweg 6 49 7 15 34 20 22 Weg 1 nw lle be ka Ka 18 64 26 1 16 62 24 Lornsenplatz eg Kakabellenweg L 26 ner 14 Grü 71 7 1 Reeperbahn 6 Karte der Innenstadt M 1:6000 erstra Preuß 4 Untersuchungsgebiet CTG1 60 Sch und gliedert sich in mehrere Teilgebiete, die in einzelnen Quartiersuntersuchungen betrachtet werden. 1 2 1 7 4 8 7 Gaeht 10 9 7 6 6b 12 31 14 PLANWERK INNENSTADT 9 Vo ge ls an g 33 1 33a Lage im Stadtgebiet Der Untersuchungsbereich "Kieler Straße Süd mit Bahnhof und Fördeplatz" liegt am südlichen Rand der Innenstadt Eckernfördes zwischen Stadthalle / Am Exer im Osten und Bahnlinie im Westen. Er zeichnet sich durch unterschiedliche Stadtstrukturen aus: den Großparzellen der ehemaligen Willers-Jessen-Schule und der ehemaligen Bauschule sowie den vorgelagerten Plätzen im nördlichen Bereich, der Platzfläche vor der Stadthalle im Osten, der kleinteiligen Parzellenstruktur im südlichen Bereich und der Freiflächen südlich des Bahnhofes und dem Bahnhof selbst im Westen entlang der Bahnlinie. Die Aufnahme des Teilgebietes in die Stadtbildanalyse erfolgt aufgrund seiner Bedeutung für die Entwicklung der Innenstadt Eckernfördes. Neubauten aus jüngster Zeit, erhaltenswerte historische Straßenabschnitte sowie anstehende Veränderungen im Bereich Bahnhof und Fördeplatz rufen den Bedarf nach einer übergeordneten Entwicklungskonzeption hervor. Hierfür dient diese Quartiersanalyse als eine der Grundlagen. 3 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I. A Bestandsaufnahme I.A.2) Stadtstruktur - historisch und gegenwärtig Anno 1651 Anno 1864 Stadtansichten aus den Jahren 1651 und 1864 17 19 [16] 25 22 9 11 18 23 27 29 59 [1] 16 ße 72 Willers - Jessen Schule ße 7 - 7a 70 Kieler Straße 68 45 - 47 2 4 stra Gericht [74] H 12 P 1 N 52 [76] N Stadtstruktur heute 20a Mühlenstra 50 Amtsgericht Polizei 13 66 15 [18] 57 Pestalozzi - Schule 20 64 1651 war das Gebiet der heutigen Kieler Straße Süd, Bildquellen: Landesamt für Denkmalpflege Stadthalle und Bahnhof noch unbebaut. Auf der Karte aus dem Jahre 1864 sind am Südende der heutigen Kieler Straße nur zwei parallele Kasernengebäude dargestellt, von denen das westliche in gekürzter Länge heute noch existiert. Der übrige Bereich wurde, mit Ausnahme des Schulgebäudes im nördl. Bereich, erst ab Ende des 19. Jahrhunderts bebaut. Die Kieler Straße war die Hauptzufahrt in die Stadt. 4 63 1 8 67 7 9 1 3 5 65 8 -5 54 10 P 3 73 75 16 86 6 P 84 N 71 H 80-82 4 2 H 69 N 11 Bachstraße Bahnhof Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 N 8 H 8 P 88 20 79 n- 92-94 ah Am Exer 12 18 10 90 erb N 77 Kieler Straße ep Re Omnibusbahnhof 81 96 6 L2 83 26 5 85 28 87 98-102 N 2 Bestandsgebäude Neubau 1950-2010 N Neubau 2010-2013 historische Kleinparzellen 4 61 M 1:3300 Untersuchungsgebiet CTG1 Ein Großteil der Parzellen weist Gebäude auf, die nach 1950 entstanden sind. Sechs Gebäude wurden in den letzten drei Jahren neu errichtet. Die Stadtstruktur des Untersuchungsbereiches wurde erst ab dem Ende des 19. Jahrhunderts g e s c h a ff e n . D i e B r e i t e d e r Parzellen entspricht der der mittleren und nördlichen Kieler Straße. Eine Großparzelle wurde für die Bauschule geschaffen, die auch eine vorgelagerte Platzfläche mit einbezieht. Das Baufeld zwischen Kieler Straße Süd und Reeperbahn wurde durch das Anlegen der Bachstraße unterteilt. Am westlichen Stadtrand verläuft seit 1880/81 die Bahnstrecke Kiel - Flensburg mit Haltepunkt / Bahnhof in Höhe der ehem. Bauschule. Seit 1952 wird der Durchgangsverkehr Kiel - Flensburg nicht mehr durch die Kieler Straße, sondern über die westliche Umgehungsstraße geführt, die kürzlich weiter ausgebaut wurde. Außerdem entlastet die Reeperbahn den innerstädtischen Verkehr der Altstadt. Dies führte im Jahr 1975 zur Umwandlung der Kieler Straße, nördlich der Gerichtsstraße, zur Fußgängerzone. In diesem Zusammenhang wurde das Südende der Kieler Straße für den KFZ-Verkehr geschlossen. 4 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt I. A Bestandsaufnahme I.A.3) Städtebauliche Typologien Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" 17 19 [16] 22 11 9 25 59 29 7 - 7a 27 Willers - Jessen Schule [1] 16 ße 72 Geric 18 23 70 Kieler Straße 68 45 - 47 2 4 htstraße 20a Mühlenstra 50 Amtsgericht Polizei 13 66 15 [18] 57 Pestalozzi - Schule 20 64 P [74] P 1 12 H 52 [76] 4 63 1 8 67 9 1 3 5 65 -58 54 7 Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 8 H Bahnhof 10 P 69 11 4 71 P 3 73 84 75 16 86 6 80-82 H Bachstraße 2 H 8 P 88 20 79 92-94 Am Exer 12 18 10 90 77 Kieler Straße n ah erb ep Re -L Omnibusbahnhof 81 96 26 83 26 5 85 28 87 98-102 N 2 4 61 M 1:3000 Untersuchungsgebiet CTG1 Historische Bebauung Aufgrund der ab ca. 1880 einsetzenden Bebauung der Kieler Straße Süd und der Bahnhofstraße sind nur hier die historischen Gebäudetypologien vorhanden, die wiederholt in Varianten vorzufinden sind. Die beiden Gebäude "ehemalige Bauschule" und "WillersJessen-Schule" sind aufgrund ihrer damaligen Nutzung historische Sondertypen. Ebenso das ehemalige Kasernengebäude Kieler Straße Süd 98-102. Bebauung ab 1950 Viele Gebäude entstanden in den Jahren ab 1950, die z.T. historische Gebäude an dieser Stelle ersetzt haben. In jüngster Zeit sind Neubauten an der Reeperbahn und der Gerichtstraße entstanden. Alle Gebäude ab ca. 1950 weisen eigene, unterschiedliche, architektonische Prägung auf ohne Bezug zu historischen Typologien. Historische Gebäudetypen, geordnet nach Geschossigkeit: Typ 1: ältester Haustyp, 19.Jhd.,I-G, ca. 45° Satteldach, mit / ohne Frontgiebel,Wohn- u. Geschäftshaus Typ 3: II gesch., ca. 45° Satteldach,mit / ohne Frontgiebel, Wohn- u. Geschäftshaus Gebäude errichtet ca. 1950 - 2000: Die Architektur der Gebäude aus diesem Zeitraum spiegelt den jeweiligen "Zeitgeist" wider. Sondertypen: II, II+, III.,ca. 45°- 50° Mansarddach, teilw. auch sog. "Kieler Dach", Wohnhaus /Wohn- u. Geschäftshaus, 1950er Jahre: II-gesch., ca. 45° WD, Frontgiebel, Wohnhaus Typ 4: III-gesch., ca. 45°SD, Erker, Wohnhaus 1970er Jahre: II-gesch., ca. 40°SD, Dreiecksgauben mit gr. Verglasungen Neubauten errichtet ab ca. 2000: Die "neue" Architekturtypologie ist geprägt durch Flachdach und Staffelgeschoss. Teilweise werden Parzellen zu größeren Gebäudekomplexen zusammengelegt. 5 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I. A Bestandsaufnahme I.A.4) Aspekte der Denkmalpflege - Stadtgeschichte - Übersicht 17 19 [16] 20a 22 20 9 11 29 [1] D§ 16 7 - 7a 27 Willers - Jessen Schule 59 Geric 25 ße 72 2 4 htstraße 23 70 Kieler Straße 68 45 - 47 Amtsgericht Polizei Mühlenstra 50 K 13 66 15 [18] 57 Pestalozzi - Schule 18 64 P P 1 12 [74] H 52 [76] K 61 78 4 63 1 8 H -58 54 8 9 1 3 5 67 7 65 Bahnhofstraße 10 12 Stadthalle 6 2 Bahnhof Promenade 2 D§ 10 P 69 11 Legende 4 P 3 73 84 D§ 75 16 86 6 gem. Denkmalschutzgesetz 12.01.2012: 71 80-82 H Bachstraße 2 H K 18 77 10 90 einfaches Kulturdenkmal (§1 DSchG) 20 79 92-94 Denkmalschutz-Zonen, erhaltenswerte Ortsteile (§1 BBauG) Am Exer 12 Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG) P 8 88 Kieler Straße n ah erb ep Re -L Omnibusbahnhof Das Denkmalschutzgesetz vom 12.01.2012 wurde mit Gültigkeit ab dem 30.01.2015 novelliert. Gemäß § 24 "Übergangsvorschriften" dieses Gesetzes gelten als unverändert in die Denkmalliste eingetragen die bisherigen Kulturdenkmale besonderer Bedeutung. Ebenso bleiben die Denkmalschutzzonen unverändert erhalten. Einfache Kulturdenkmale gelten als Kulturdenkmale für die Dauer einer Abschreibung gemäß §§ 7i, 10f, 10g und 11b Einkommenssteuergesetz. 81 96 26 Bereiche Mindestumgebungsschutz (§9 DSchG) 83 26 Stadtbildcharakterist. Straßen- u. Platzräume 5 85 D§ 28 87 98-102 Erhaltenswerte Strassenu. Platzfassaden (§1 BBauG) N Erhaltenswerte Straßenkanten (Baulinien) 2 61 Untersuchungsgebiet CTG1 4 M 1:3000 Quelle: "Vorläufige Auflistung der Kulturdenkmale Stadt Eckernförde, Kreis Rendsburg Eckernförde, Aktenstand 19.02.2013" Die Anzahl der Kulturdenkmale in diesem Untersuchungsbereich ist begrenzt auf drei als Kulturdenkmale Besonderer Bedeutung eingetragene Gebäude: die ehemalige Willers-Jessen-Schule, die ehemalige Bauschule sowie das ehemalige Kasernengebäude Kieler Straße Süd Nr. 98-102. Die ehemalige Turnhalle der Willers-Jessen-Schule sowei das Reetdachhaus an der Promenade sind Einfache Kulturdenkmale. Die Straßenkanten der Kieler Straße sind als erhaltenswert eingestuft (Baulinien). In der "Denkmalpflegerischen Zielplanung des Landesamtes für Denkmalpflege, 1979" werden folgende Aussagen, die den Untersuchungsbereich berühren, gemacht: - Kapitel "Stadtgeschichte": "Mit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse festigte sich die bisher nur lockere Beziehung Eckernfördes zu seinem ländlichen Umland: Die Stadt wurde regionales Versorgungszentrum und Umschlagplatz für Agrarprodukte, insbesondere nach dem Bau der Eisenbahn Kiel-Flensburg 1880/81 und der Kreisbahn nach Kappeln 1887. Neue Funktionen und wirtschaftlicher Auftrieb führten zunächst jedoch noch nicht zu größerer Ausdehnung, sondern zur baulichen Verdichtung in der Altstadt." - Kapitel "Stadtentwicklung": Mitte 20. Jhd.: "Der wachsende Durchgangsverkehr Kiel-Flensburg machte 1952 eine Umgehungsstraße auf der Noorseite erforderlich. Auch von dem innerstädtischen Verkehr wird die Altstadt nun durch eine westliche Kerntangente entlastet, die über den Noorplatz und die Reeperbahn verläuft. ... Die in jüngster Zeit (unmittelbar vor 1978 A.d.V.) geplanten und zum Teil durchgeführten städtebaulichen Maßnahmen werden auch der Erhaltung und Wiederbelebung des Altstadtgefüges selbst zugute kommen." - Kapitel "Denkmalpflegerische Zielsetzungen": "Ziel ist die Erhaltung und Pflege des gesamten historisch geprägten Innenstadtbereichs unter besonderer Berücksichtigung der Kulturdenkmale, ihrer unmittelbaren Umgebung und der stadtbildcharakteristischen Straßen- und Platzräume. Größter Wert ist auf die Geschlossenheit dieser Bereiche zu legen. Alle Planungsund Baumaßnahmen, die den Bestand der Kulturdenkmale sowie die Raumgestalt und die charakteristische Maßstäblichkeit der Platz- und Straßenbebauung beeinträchtigen könnten, sollten unbedingt vermieden werden. Besonderer Wert ist auf die Einzelhausbebauung innerhalb der überlieferten Parzellenstruktur zu legen." 6 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I. A Bestandsaufnahme I.A.5) Gestaltung / Werbeanlagen - Übersicht 17 20a 18 11 9 25 29 [76] 4 63 1 Stadthalle 6 8 1 3 5 65 10 P 69 11 71 4 Geltungsbereich B-Plan 69 "Bahnhofsareal" i. Aufstellg. P 3 73 75 16 86 6 Geltungsbereich B-Plan 84 H C 80-82 BP69_i.A. Bachstraße 2 H BP4_3 AE BP69_ i.A. 67 9 C Promenade 2 61 78 2 7 Geltungsbereich Werbeanlagensatzung, Teilfläche E 16 1 12 P E Bahnhofstraße 10 12 E 7 - 7a 27 59 [74] H 8 H Bahnhof Geltungsbereich Werbeanlagensatzung, Teilfläche C 23 Willers - Jessen Schule [1] 52 BP4_3AE C ße 72 Geric 13 Mühlenstra 70 Kieler Straße 68 45 - 47 2 4 htstraße 22 15 [18] 57 66 50 Amtsgericht Polizei Legende: 19 [16] 20 64 P Pestalozzi - Schule 8 P 88 20 79 92-94 Am Exer 12 18 10 90 77 Kieler Straße n ah erb ep Re Werbeanlagen -L Omnibusbahnhof Untersuchungsgebiet CTG1 81 96 26 83 26 5 85 28 87 98-102 N 2 61 M 1:3000 4 Die Werbeanlagensatzung der gesamten Stadt Eckernförde ist aufgegliedert in Teilflächen, für die - je nach Nutzungscharakter und Baubestand innerhalb der Teilfläche - differenzierte Festsetzungen getroffen werden. Nahezu der gesamte Untersuchungsbereich gehört zur Teilfläche "C". Ausnahmen sind der Promenadenbereich, der zur Teilfläche "E" zählt, sowie der Geltungsbereich des B-Plan 4_3. Änderung (Bereich ehem. Bauschule). Für den Teilbereich "C" gilt u.a., dass die architektonische Gliederung der Fassade durch Werbeanlagen nicht überdeckt werden darf und Werbeanlagen die Oberkante der EG-Decke nicht überragen dürfen. In der Teilfläche E - Aussenbereich - werden Festsetzungen für Hinweiszeichen auf abseits liegende Betriebe getroffen, die nur an Abzweigungen von Straßen aufgestellt werden dürfen und nur in bestimmten Höhen über der Verkehrsfläche angebracht werden dürfen. Im B-Plan 4_3. Änderung sind Festsetzungen zu Werbeanlagen getroffen, die den Grundsätzen der Werbeanlagensatzung "C" entsprechen. Im Untersuchungsgebiet sind Werbeanlagen in der Kieler Straße, der Bachstraße, der Bahnhofstraße und am Bahnhofsgebäude vorhanden. Gestaltung Gestalterische Festsetzungen gelten nur für den Geltungsbereich des B-Plan 4_3.Änderung. Der große übrige Bereich des Teilgebietes unterliegt keinen gestalterischen Festsetzungen. Für das Bahnhofsareal wird der in Aufstellung befindliche B-plan 69 zukünftig gestalterische Festsetzungen treffen. Die Fassaden der Häuser weisen ein großes Spektrum an Elementen und Materialien auf: 7 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt I. A Bestandsaufnahme I.A.6) Nutzung Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" Mühlenstra ße Kieler Straße straße Gericht 4 MK MK MK SO 4_3.AE Kurgebiet MK 5/1 MI Bachstraße BP69_i.A. Bereich gül- Kieler Straße 4_3.AE tiger B-Plan Nr. 4_3.Änderg. Am Exer 6 L2 Bereich B-Plan 4/1_i. A. Nr. 4/1 SO Sondergebiet § 10, BauNVO MK Kerngebiet § 7, BauNVO MI Mischgebiet § 6, BauNVO Kurgebiet MK in Aufstellung Bereich gültiger B-Plan Nr. 4 5/1_1.AE nah erb ep Re Omnibusbahnhof Legende 4 4/1_i.A. Bereich gültiger B-Plan Nr. 5/1 5/1 Stadthalle MK Bahnhofstraße Bahnhof MK Untersuchungsgebiet CTG1 N Flächen für Gemeinbedarf § 9, Abs.1,Nr.5 BauGB M 1:3300 Schule 17 20a 22 9 11 29 z.Zt. Leerstand [1] 16 7 - 7a 27 Willers - Jessen Schule 59 Ger 25 ße 72 2 4 ße ichtstra 18 23 Mühlenstra 70 Kieler Straße 68 45 - 47 Polizei 13 66 15 [18] 57 50 Gericht Amtsgericht Polizei Nutzungen im Einzelnen: 19 [16] Praxen 20 64 P Schule Pestalozzi - Schule [74] P 1 12 H 52 [76] 4 63 1 8 H Legende 8 1 3 5 67 7 9 65 Bahnhofstraße 10 12 Stadthalle 6 2 Bahnhof Promenade 2 Platz ehem. Bauschule 61 78 DL / Bildung / / Gastronomie Gewerbe 10 P 69 11 Wohnen 4 P 73 3 Kirchl. Zwecke 84 75 P 8 88 20 79 hn 92-94 rba Am Exer 12 Büro ,Praxis, Dienstleistg. 18 10 90 77 Kieler Straße pe e Re Gewerbe / Einzelhandel -L Omnibusbahnhof Dienstleistg. + Wohnen OG 16 86 6 71 80-82 H Bachstraße 2 H 81 Gewerbe + Dienstleistg. 96 26 83 26 5 85 Gastronomie 28 87 98-102 N Festsetzungen zur Nutzung: Dargestellt sind die Festsetzungen des Einfachen B-Plan Nr. 4 "Innenstadt" vom 21.02.1991, dessen 3. Änderung von 2011, sowie des B-Plan 5/1 von 1972 und dessen 1. Änderung von 1980 für die Art der Nutzungen: Durch die 3. Änderung des B-Plan Nr. 4 wird für den Bereich der ehem. Standortverwaltung Marine nunmehr die Festsetzung als Kerngebiet (MK) ausgewiesen. Die Schulnutzung der Willers-Jessen-Schule, im B-Plan als "Fläche für Gemeinbedarf Schule" dargestellt, ist brach gefallen. Die Nutzungen "MK" (Kerngebiet) und "MI" (Mischgebiet) sowie "SO Kurgebiet" bestehen fort. Im Bereich des Bahnhofes wurden bisher keine Nutzungsfestsetzungen getroffen. Dies wird zukünftig der i.A. befindliche B-Plan 69 erfüllen. Der B-Plan 4/1 ist seit mehreren Jahren in Aufstellung, für diesen Bereich gilt derzeit die Festsetzung "MK" aus dem B-Plan Nr. 4. Die Nutzungsverteilung im Teilgebiet entspricht den Festsetzungen der B-Pläne Nr. 4, Nr.4_3.Änderung bzw. 5/1_1.Änderung: Mischnutzungen aus Dienstleistungen, Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie und ein geringer Anteil an Wohnnutzung - meist in den Obergeschossen der Häuser. Die ehemalige Bauschule weist jetzt, nach Abzug der Standortverwaltung Marine, eine vielfältige Nutzungsstruktur auf. Das Gebäude der ehemaligen Willers-Jessen-Schule ist z.Zt. ungenutzt. Diese soll zukünftig verschiedene Nutzungen aufnehmen: Räume für die ETMG (Touristik), Kindergarten sowie für verschiedene Vereine. Gemeinbedarf 2 61 M 1:3300 4 Garage 8 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt I. A Bestandsaufnahme I.A.7) Dach- und Fassadenmaterialien Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" 17 11 20a 9 25 29 7 - 7a 27 [1] 16 ße 59 straße 18 23 72 Willers - Jessen Schule 4 Gericht 13 Mühlenstra 70 Kieler Straße 68 45 - 47 2 22 15 [18] 57 66 50 Amtsgericht Polizei Dachformen- und materialien 19 [16] 20 64 P Pestalozzi - Schule [74] H 1 12 P 52 [76] Reet 4 63 1 8 67 9 1 3 5 65 7 Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 8 H Bahnhof 10 Gebäude aus der Zeit vor ca. 1980 besitzen Satteldächer. Gebäude aus der jüngeren Zeit ab ca. 2009 besitzen Flachdächer. P 69 11 2 H P 3 73 Bachstraße 4 71 80-82 84 6 75 16 86 H P 8 Legende Ziegel rot 20 79 92-94 Am Exer 12 18 10 90 77 Kieler Straße 88 nah erb ep Re Omnibusbahnhof Ziegel braun/ Reet Ziegel anthrazit 96 6 81 L2 83 26 5 85 Metall 28 87 98-102 N Flachdach 61 Untersuchungsgebiet CTG1 Schieferplatten 4 2 M 1:3300 Der größte Teil der Dächer im Teilgebiet ist anthrazitfarben, bestehend entweder aus Ziegeln oder Schindeln. Nur vereinzelt gibt es Dächer, die mit roten oder braunen Ziegeln eingedeckt sind. Das freistehende Gebäude an der Promenade ist mit Reet eingedeckt. 17 20a Die Fassadenmaterialien im Teilgebiet sind sehr vielfältig. Der überwiegende Teil ist mit roten Ziegeln verblendet. 25 9 11 18 23 59 29 7 - 7a 27 Willers - Jessen Schule [1] 16 ße 72 straße 13 Mühlenstra 70 Kieler Straße 68 45 - 47 2 4 Gericht 22 15 [18] 57 66 50 Amtsgericht Polizei Fassadenmaterialien 19 [16] 20 64 P Pestalozzi - Schule [74] P 1 12 H 52 [76] 4 63 1 8 1 3 5 65 67 7 9 Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 8 H Bahnhof 10 P 69 11 4 P 3 73 84 75 16 86 6 71 80-82 H Bachstraße 2 H P 8 Legende 88 20 79 hn 92-94 rba Am Exer pe 12 18 10 90 77 Kieler Straße e Re -L Omnibusbahnhof Einige Gebäude aus den 1970er Jahren weisen im Dachgeschoss anthrazitfarbene Schindelverkleidung auf. Gebäude aus der jüngeren Zeit ab ca. 2009 sind mit g r a u e n b z w. g r a u g e l b e n Ziegeln verblendet. Ein Gebäude aus dieser Zeit ist weiß verputzt (Kieler Straße 74-76) mit einem in roten Ziegeln verblendetem Giebel. Ziegel (rot) 81 96 26 Ziegel (grau bzw. gelb) 83 Putz 26 5 85 Mauerwerk geschlämmt 28 87 98-102 N Metall, Glas 2 61 M 1:3300 4 Schieferplatten 9 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I. A Bestandsaufnahme Stp I.A.8.) Verkehr / Wegeverbindung / Park- und Stellplatzsituation 50 30 17 19 [16] 20a 13 18 9 11 29 [74] 12 H P 1 G 52 EG+1.OG Garage Straße Tempo 30 km/h 7 - 7a 27 [1] 16 ße Willers - Jessen Schule 59 Geric 25 2 4 htstraße Hauptverkehrsstraße Tempo 50 km/h 23 72 Amtsgericht Polizei Mühlenstra 70 Kieler Straße 68 45 - 47 P 300 Legende 22 15 [18] 57 66 50 P 28 20 64 P km/h Pestalozzi - Schule [76] Verkehrsberuhigter Bereich 7 km/h (Schritttempo) 4 63 1 Verkehrserschließung, Fahrtrichtung 67 10 P 69 11 Garargen-Zufahrt 2 UG Stellpl. 4 G 3 73 75 16 86 6 71 P 84 H 80-82 G Bachstraße H Zufahrt zu öff. Parkplätzen / ZOB 18 77 10 90 20 79 92-94 Am Exer 12 Sammel-Garage öffentliche Parkplätze P 8 88 Kieler Straße n ah erb ep Re private Stellplatzanlagen -L Omnibusbahnhof Fußerschließg. 8 1 3 5 65 7 9 Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 8 H Bahnhof Fußgängerzone 81 96 26 83 26 5 85 28 87 98-102 N 2 4 61 M 1:3000 Untersuchungsgebiet CTG1 Verkehrserschließung Öffentliche Parkplätze Anbindung an Hauptverkehrsstraßen: - in Nord-Südrichtung über die Reeperbahn (50km/h) sowie den Jungfernstieg (30km/h) Sammel- /Anliegerstraßen im Gebiet: - in Westrichtung Gerichtstraße (7km/h), bis Mitte auch in Ostrichtung wegen Zufahrt Garage - in Ost-Westrichtung Bahnhofstraße (7km/h), keine Durchfahrt zur Reeperbahn - in Südrichtung Kieler Straße (Einbahnstraße) Öffentliche Parkplätze sind nördlich des Bahnhofsbereiches in großer Anzahl vorhanden. Östlich angrenzend an den Untersuchungsbereich befindet sich ein weiterer großer Parkplatz. Dezentral gibt es an den Straßenrändern Gericht- und Bahnhofstraße sowie Am Exer und der Kieler Straße einzelne Parkplätze. Verkehrsstärken: Zählung Okt. 2012, PKW/Tag: Jungfernstieg 2300 ÖPNV: Omnisbusbahnhof, Busverkehr führt durch die Reeperbahn, Haltestelle: Bahnhof / am Ärztehaus Bahnlinie Kiel-Flensburg mit Haltepunkt am Bahnhof Fußläufige Erschließung Private Stellplätze Die fußläufige Verbindung von West nach Ost zwischen Bahnhof/Busbahnhof - Kieler Straße Promenade/Strand erfolgt über die Gerichtstraße und die Bahnhofstraße, den Platz vor der ehem. Bauschule sowie den Vorplatz vor der Stadthalle. Von Ost nach West zwischen Parkplatz Stadthalle und Kieler Straße über die kurze Stichstraße in Höhe der Gebäude Kieler Str. 75 und 77, die Gerichtstraße und vereinzelt schmale Brandgänge. Somit ist die Erschließung für Fußgänger im Teilgebiet gegeben. Die privaten Stellplätze der Einzelhäuser entlang der Straße Am Exer/Kieler Straße Ostseite und der Bachstraße/Kieler Straße Westseite sind z.T. in Garagen vor bzw. im Gebäude oder auf den Grundstücksflächen vor den Gebäuden bzw. in den Höfen untergebracht. Bei den größeren Neubauten zwischen Bachstraße und Reeperbahn gibt es großflächige, ebenerdige Stellplatzanlagen. Das Gebäude Bahnhofstraße 11 hat eine Stellplatzanlage im offenen Untergeschoss. Der Neubau Kieler Straße 74/76 besitzt ein zweigeschossiges, oberirdisches Garagengebäude, das von der Gerichtstraße aus angefahren wird. 10 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt I. A Bestandsaufnahme I.A.9.) Grün- und Freiflächen Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" 17 19 [16] 20a Öffentliche Grünanlagen 25 9 11 18 23 ße 29 59 [1] private Grünanlagen 16 27 Willers - Jessen Schule 7 - 7a 72 Geric 13 Mühlenstra 70 Kieler Straße 68 45 - 47 2 4 htstraße 22 15 [18] 57 66 50 Amtsgericht Polizei Legende 20 64 P Pestalozzi - Schule [74] P Öff. Freiflächen, Straßen, Wege 1 12 H 52 [76] 4 63 1 Untersuchungsgebiet CTG1 8 1 3 5 65 67 7 9 Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 8 H Bahnhof private Freiflächen 10 P 69 11 4 P 3 73 84 75 16 86 6 71 80-82 H Bachstraße 2 H 8 P 88 20 79 92-94 Am Exer 12 18 10 90 77 Kieler Straße n ah erb ep Re -L Omnibusbahnhof 81 26 96 83 26 5 85 28 87 98-102 N 2 4 61 M 1:3000 Öff. Grünfläche Nordrand Stadthallenvorplatz Öffentliche Grünanlagen: Öffentliche Freiflächen: Öff. Grünfläche Ostseite Stadthallenvorplatz Baumreihen Gehweg Am Exer Im Untersuchungsgebiet sind nur wenige, kleinflächige öffentliche Grünanlagen vorhanden: entlang der Straße Am Exer, auf dem Stadthallenvorplatz, am Bahnhofsvorplatz und am Südende der Kieler Straße. Gleichwohl sind die Straßenräume begrünt durch Baumreihen und teilweise Pflanzeninseln. Außer den Straßenräumen sind öff. Freiflächen in Form des Platzes vor der ehemaligen Bauschule, des Bahnhofvorplatzes und des Stadthallenvorplatzes vorhanden. Bachstraße Bahnhofstraße Gerichtstraße Private Grünflächen: Sind kaum vorhanden. Private Freiflächen: Der Großteil der Höfe ist versiegelt und wird überwiegend als Stellplatzfläche genutzt. 11 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt I. A Bestandsaufnahme I.A.10) Zusammenfassung und Bewertungskriterien Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" I.1) Lage im Stadtgebiet Das Teilgebiet liegt am südlichen Rand der Innenstadt Eckernfördes zwischen Stadthalle mit Anschluss an die Promenade / Am Exer im Osten und Bahnlinie / Bahnhofsareal im Westen. Kriterium: Stärkung der Korrespondenz zwischen der Ostseite mit Promenade und der Westseite mit Bahnhofsareal über den mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße - Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd. I.2) Stadtstruktur Das Teilgebiet besitzt Bedeutung für die Entwicklung der Innenstadt Eckernfördes. Es zeichnet sich durch unterschiedliche Stadtstrukturen aus: den Großparzellen der ehemaligen Willers-Jessen-Schule und der ehemaligen Bauschule sowie den vorgelagerten Plätzen im nördlichen Bereich, der Platzfläche vor der Stadthalle im Osten, der kleinteiligen Parzellenstruktur im südlichen Bereich und der Freiflächen südlich des Bahnhofes und dem Bahnhof selbst im Westen entlang der Bahnlinie. Kriterium: Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung der zukünftigen Veränderungsmaßnahmen auf Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes. I.3) Städtebauliche Typologien Das Teilgebiet weist sowohl eine Reihe von historischen Typologien auf als auch viele Bauten aus den 1950er 1970er Jahren und Neubauten aus den letzten drei Jahren an der Reeperbahn am westlichen Innenstadtrand. Alle Gebäude ab ca. 1950 weisen eine eigene, unterschiedliche, architektonische Prägung auf ohne Bezug zu historischen Typologien. Kriterium: Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der Neubautypologien im Sinne der städtebaulichen Ordnung Altstadt - Stadtrand. I.4) Denkmalpflege / Stadtgeschichte Außer fünf Kulturdenkmalen sind im Teilgebiet die historische Stadtstruktur (Ende 19. Jhd.) des Innenbereiches sowie die dortigen Straßenkanten geschützt. Diese Struktur konnte gesichert und erhalten werden durch die Sperrung der Kieler Straße für den uneingeschränkten Verkehr als ehemalige Innenstadterschließung bzw. Durchgangsstraße (1978). Kriterium: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. I.5) Gestaltung / Werbeanlagen Die Gestaltung der Fassaden im Teilgebiet, sowohl des altstädtischen Innenbereichs als auch im Randbereich entlang der Reeperbahn, unterliegt, mit Ausnahme des Bereiches B-Plan 4_3.Änderung, keinen Festsetzungen. Dies hat insgesamt zu einem teilweise sehr heteroge-nen Straßenbild geführt. Die Werbeanlagen unterliegen der Satzung Teil "C" und spielen im Teilgebiet eine unter-geordnete Rolle. Kriterium: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen.(WA-Satzung "C") I.6) Nutzung Die Nutzungsverteilung im Teilgebiet entspricht den Festsetzungen der B-Pläne Nr. 4, 4_3.Änderung bzw. 5/1_1.Änderung ("MI" bzw "MK"): Mischnutzungen aus Dienstleistungen, Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie und ein geringer Anteil an Wohnnutzung - meist in den Obergeschossen der Häuser. Im Bereich des Bahnhofes wurden bisher keine Nutzungsfestsetzungen getroffen. Kriterium: Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet. Erhalt und Stärkung der das Wohnen nicht störenden Mischnutzungen. Klärung der Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei Veränderungen in diesem Bereich. I.7) Verkehr / Wegeverbindung / Park- und Stellplatzsituation Das Teilgebiet ist im Westen und Osten flankiert von Haupterschließungsstraßen, an die sich jeweils große, öffentliche Parkplätze anschließen. Auf der Westseite liegt das Bahnhofsareal mit ZOB. Die innere Gebietserschließung erfolgt über Verkehrsmischflächen als Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Kriterium: Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen, Plätze und der Ost-West-Fußwegebeziehung. In diesem Zusammenhang Unterbringung der privaten Stellplätze in einer Form, die den Gebietscharakter nicht stört. Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h) sollte angestrebt werden. I.8) Grün- und Freiflächen Die öffentlichen Grünanlagen beschränken sich im Wesentlichen auf straßenbegleitende Bäume, die insbesondere die Straßen im Gebietsinneren prägen. Auf der Ostseite der Reeperbahn hingegen sind nur (noch) wenige Bäume vorhanden. Die privaten Freiflächen sind überwiegend als private Stellplatzflächen genutzt und großflächig versiegelt. Kriterium: Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen. 12 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" II.1-3) Städtebaul.Lage, Struktur und Typologie II.4/5.1) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Gerichtsstr. II.4/5.2) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Reeperbahn II.4/5.3) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Am Exer II.4/5.4) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bahnhofstr II.4/5.5) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bachstraße II.4/5.6) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Kieler Str. II.4/5.7) II.6) II.7) II.8) Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 14 15 16 17 18 19 20 Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Platz Bauschule und Willers-Jessen-Schulgebäude Seite Nutzungen Seite Verkehr / Park- u. Stellplätze Seite Grün- u. Freiflächen Seite 21 22 23 24 13 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.1-3) Städtebauliche Lage, Struktur und Typologie Ziele: Lage: Stärkung der Korrespondenz der Ostseite mit Promenade und der Westseite mit Bahnhofsareal über den mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße - Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd. Struktur: Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung der zukünftigen Veränderungsmaßnahmen auf Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes. Typologie: Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der Neubautypologien im Sinne der städtebaulichen Ordnung Altstadt - Stadtrand. g An de Dan 59 47 71 37 29 30 7 28 4 7 8 24 22 20 13 23 18 16 88 27 90 29 ße 59 17 15 20a 22 20 13 18 P Typ 3: II geschg. Am Exer 20 79 92-94 n- ah 8 67 81 80 - 82 71 73 84 Sondertypen: II, II+, III-gesch. 96 6 L2 de 69 83 6 Typ 4: Wohnhaus III geschg. 75 86 8 3 96 60 12 raße 69 14 61 Konflikt GP-KP 71 1 16 18 n Reeperbah 62 2 4 1950-ca.1990: II- / III-geschossig ßerst 67 64 KP Kleinparzelle 3 Preu 10 65 20 22 L 26 Weg N 4 61 4 7 ner 87 87 98 - 102 6 Grü Neubauten Wohn-u. Geschäftshäuser / Bürogeb. 28 5 85 P 98-102 83 N 2 MP Mittelgroße Parzelle 5 81 l N GP Großparzelle 85 79 92 - 94 Am Exer 12 77 rea GP P 26 90 Bachstraße 88 76 Kieler Straße B fsa ho hn I-geschossige Raumkante III+ SG erb 1-3 65 Omnibusbahnhof 77 ep Re 63 Am Exer 61 offene Raumkante 18 1 74 - 76 Kieler Straße 25 72 Kieler Straße 70 Kieler Stra 78 58 54- Promena 1 12 6 26 21 19 19 raße 16 75 16 17 86 15 14 17 10 15 8 nst Mühle 12 66 9 84 4 57 Typ 1: I-geschg. 8 2 62 52 2 3 31 5 55 45 - 47 50 Ba KP 73 3 58 53 68 - L 26 eg rW ne Grü GP Bachstraße 36 33 1 51 56 44 erbahn KP II+ SG Histor. Typen um 1900 Wohn-u. Geschäftshäuser: P 10 3 54 32 49 H Straßen und Plätze 80-82 50 - 52 47 Reep 11 71 45 48 34 46 Jungfernstieg 39 - 43 41 - 43 7 - 7a 2 73 44 39 P 11 4 11 39 42 37 Legende: MP 27 23 12 37 40 43 45 traße - 32 35 1 3 7 9 41 40 35 38 1 10 8a 8 4 5 P 69 43a 43 33 36 tens 15 Taterberg 6 Bachstraße pf 9 nko Och se 2 31 71 43 47 45 49 51 55 53 55 34 a 63 65 36 10 31 34 Gar 30 34 1 ofstraße Promenade 1 12 19 13 11 7 5 3 24 22 20 18 15 16 14 15 13 11 1 28 26 19 Sc hif fb rü ck e 1 3 1 12 29 6 5 4 27 25 23 21 19 17 Gae htje stra ße 9 7 5 6 29 32 45 ße Kieler Stra 30 69 8 61 67 Gudewerdtstraße -58 54 26 27 28 38 65 24 25 26 I H 2 1 6 64 - 72 12 23 24 35 Weg 2 tstraße Bahnh 1 64 - 72 37 39 41 ang 22 33 28 ner 13 9 7 5 4 2 4 9 5 11 Stadthalle 46-50 1 64 1 7 1 3 I 38-44 3 2 arkt 60 10 Bahnhofstraße 10 12 9 6 ittersg 1 4 35 10 21 18 - 20 4 22 4 KP KP 3 Haßgang 25 M 1:9000 2 Bahnhof Bahnhofstraße 52-54 1 63 Schn G 12 III 8 Roseng 19 7 GP 53 Töpfergang51 57 H KP 63 33 63 59 ang m änse Gerich 1 ang 65 61 57 44 Sch P 78 77-81 25 3 21 Rectorgang gang Sauers 4 eg ulw 61 21 23 17 5 ße Stra 29 14 20 n Grü eg 7 29 19 69 67 Altstadt / Innenstadt 3a ulw 76 - 98 76 - 98 8 4 12 18 rbah 1 2 3 1 24 73 1 lweg Schu 2 75 P 2 17 6 15 7 10 16 pe Ree 14 kt mar haus Rat H III+ SG Platz Platz ng 27 85 4 Pasto 13 16 6 ai - 12 cher Blei 1 Sch 10 8 9 traße tens Gar 8 11 10 gang GP II+ SG III+ SG 29 ng renga 11 ol Nic 10 11 17 Straße 12 6 15 8 9 8 P 25 87 15 Jungfernstieg83 91 89 aße erdtstr Gudew 10 12 13 9 13 St. 13 14 17 15 5 ße 93 2 11 9 nga Hafe 27 11 Willers - Jessen Schule [1] [76] 99 9 Roseng 7 Kieler 1816 19 4 11 1 2 5 20 9 21 7 1 7 Ger 52 101 7 3 22 23 - 25 Kirchplatz ße ichtstra 59 105 2 1 4 24 27 3b 3 2 4 [74] 6 107 4 1 3 1 2 1 72 109 3 5 4 24 70 111 6 7 20 - e straß Otte 1 3 5 45 - 47 113 8 7 6 3b 2-4 6 9 7 stieg Jungfern 115 12 9 9 2-6 8 10 11 e Amtsgericht Polizei GP GP 100 - 106 11 15 13 4 117 14 11 8 3a 1 2 18 20 9 7 5 4 1 raße e tstraß Gerich Außenhafen 13 raße - St 22 ckst 5 103a 103 5 3 1 6 ara - Kl3 17 10 ße 5 Fischerstra 13 12 8 28 ebrü 4 Kurze Straß 9 30 Lang 21 119 18 15 11 10 m Frau am aße Noorstr 123 121 20 17 13 1614 17 ind 22 21 18 15 Ga7ng 15 Ste 24 23 22 20 1 1 125 25 17 4 3 24 5 ber 6 gs 26 19 26 g 127 30 28 28 2321 3 e en Bred 27 und Katts 1 Krayen fbrü 129 25 30 P Ste hif ck ang sg beck aße Kieler Str 133 131 27 32 29 P 2. 32 34 2 Sc 2 34 31 6 5 7 Burgwall 36 29 P Gasstraße 33 Innenhafen P P P Kieler Straße 36 5 4 3 2 1 68 7 6 P 23 P P P P P - L 26 arkt 50 1 5 P dem 135 1 16 Schiffbrücke 2 Pfer 3 7 - 7a 10a 7 4 8 12 11 2 10 10 7 Mühlenstra Vo 8 ge ls an 9 g 1 33 31 6 6b 12 9 57 14 [16] Pestalozzi - Schule 66 33a Städtebauliche Typologie: 64 Städtebauliche Struktur: 12 sgang [18] enbach 19 Streck straße Mühlen n erbah Reep Städtebauliche Lage: Untersuchungsgebiet "CTG1" Das Quartier Kieler Straße Süd ist in erster Linie geprägt durch seine Lage zwischen zwei Verkehrsachsen. Dies bedeutet für die Randbereiche, dass sie Erschließungsfunktionen übernehmen (Ostseite Am Exer) bzw. Verkehrsemissionen ausgesetzt sind (Westseite Reeperbahn). Mehr "Ruhe", die für ein verdichtetes Altstadtquartier typisch ist, herrscht in den Querstraßen und der Kieler Straße, wobei auch hier Anlieger durchfahren bzw. PKW im Straßenraum parken. Aufgrund der Lage haben die Querstraßen aber auch für Fußgänger / Radfahrer eine Verknüpfungsfunktion in Ost-West-Richtung sowie in Nord-Süd-Richtung zur Fußgängerzone. Das Quartier ist von seiner Fläche relativ klein und hat eine schmale Form, ist aber aufgrund seiner Lage verschiedenen Verkehrsströmen ausgesetzt. Die Randbereiche Ost und West erscheinen teilweise unattraktiv und auch undefiniert. Besonders der Randbereich Reeperbahn / Bahnhof / ZOB besitzt Potenzial zur Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität, Raumbildung und Verkehrsberuhigung. M 1:3000 Große Parzelle an der Reeperbahn Große Parzelle an der Gerichtstraße Kleinere Parzellen an der Kieler Str. Süd M 1:3000 Der Anteil der Flächen von Straßen- und Platzräumen im Quartier ist sehr hoch - im Vergleich zu den anderen innerstädtischen Teilgebieten. Die Verkehrsflächen prägen das Quartier sehr stark. Die verbleibenden Baufelder weisen unterschiedliche Parzellengrößen auf, wobei die westlichen Grundstücke entlang der Reeperbahn teilweise für Neubebauung zusammengefügt wurden, so dass größere Parzellen entstanden sind. Proportional entspricht dies dem größeren Straßenquerschnitt der Reeperbahn. Es entsteht aber ein ProportionsKonflikt zur schmalen Bachstraße, wo die Parzellen kleiner sind. Die Großparzelle an der Südseite der Gerichtstraße in den vergangenen Jahren durch eine zusammenhängende Neubaumaßnahme entstanden widerspricht allerdings dem Prinzip "schmale Straße/ kleine Parzelle - breite Straße/große Parzelle", weil die Gerichtstraße eine schmale Straße ist. Die großmaßstäbliche Gebäudekubatur wirkt - trotz Gliederung der Fassade - befremdlich in dem kleinmaßstäblichen Straßenraum. Reeperbahn: insbesondere die östliche Raumkante weist in dem untersuchten Abschnitt große Lücken auf, der Straßenraum wirkt dadurch nicht gefasst. Historischer "Typ 2", Kieler Str. 73 Neubau Straße Am Exer Nr. 4 70er-Jahre-Bau Reeperbahn Nr.11 ab 2000: II+ bzw. III+ Staffelgeschoss (SG) Der Bereich Kieler Straße Süd ist noch weitestgehend geprägt durch historische Haustypen, wobei der IIgeschossige Haustyp als Wohn- und Geschäftshaus überwiegt. Die Architektur der Gebäude aus den 1950er bis ca. 1990er Jahren orientiert sich zwar nicht an der historischen, fügt sich aber überwiegend mit ihren Satteldächern und ihrer Geschossigkeit gut in die Lücken zwischen den historischen Gebäuden ein. Die Gebäude, die nach 2000 entstanden sind, weisen eine "moderne" Architekturtypologie auf. Sie sind alle IIIgeschossig und haben, mit Ausnahme des Neubaus an der Straße "Am Exer", ein Flachdach. Dadurch, dass für Neubauten Parzellen zusammengelegt wurden, wirken diese sehr massiv. Die Gebäude, die seit 1950 errichtet wurden, repräsentieren den jeweiligen Architekturstil ihrer Zeit. Besonders entlang der Reeperbahn sind in dem betrachteten Abschnitt seit ca. 1970 mehrere neue Gebäude unterschiedlichen Baustils errichtet worden, so dass hier kein "Altstadtcharakter" mehr ablesbar ist. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsareals besitzt dieser Abschnitt das Potenzial, zu einem modernen Entree der Innenstadt entwickelt zu werden. 14 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.5.1) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbeanlagen Gerichtstraße (Südseite) Gestaltung / Fassade / Material Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Bewertung: Kieler Str. 74 Gerichtstr. 1 Die Südseite der Gerichtstraße ist auf ganzer Länge von Neubauten gesäumt. Im Vergleich dazu stehen auf der gegenüberliegenden Straßenseite ausschließlich historische Gebäude, die an dieser Stelle nicht in die Analyse einbezogen werden. Der Neubaukomplex ist in einer Gesamtmaßnahme realisiert worden, was aufgrund des einheitlichen Fassadenmaterials ablesbar ist, obwohl in Anlehnung an Altstadt-Parzellenbreiten eine vertikale Gliederung durch Vor- und Rücksprünge und Staffelungen in der Gebäudehöhe vorgenommen wurden. Die gelben Horizontalbänder wirken der Vertikalgliederung entgegen. Die Wahl der Farbe wirkt im Zusammenhang des Straßenbildes unpassend. Gerichtstr. 1 Neubau Ecke Gerichtstraße / Reeperbahn Dieser Gebäudeabschnitt bildet die Erfordernisse eines innerstädtischen Mehrfamilienhauses ab: ökonomische Erschließung mit nur einem Treppenhaus und überdachter Laubengangerschließung, ökonomisches Fassadenmaterial (Wärmedämmverbundsystem), Unterbringung der erforderlichen Stellplätze im Gebäude (EG). Die Gliederung als Lochfassade ist dem Altstadtbild angemessen. Die Garagenfenster sind in die Fassadengliederung gut eingefügt. Der Laubengang im 2. OG, die Zinkverkleidung und die Glasüberdachung sind neuartige Elemente, die es so in der Altstadt nicht gibt. Der Neubau an der Straßenecke zur Reeperbahn besitzt eine eigenständige Typologie, die so an keiner Stelle der Innenstadt zu finden ist. Sie ist aus der städtebaulichen Lage entwickelt. Die Ausformung als "Landspitze" erscheint dennoch unpassend, weil das Gebäude nicht frei steht, weil die Fuge zum ehem. STOV-Gebäude sehr schmal ist. Der Neubau wirkt für sich betrachtet schlüssig und konsequent gestaltet, die horizontale Schichtung der Fassade harmoniert mit der Gebäudeform. Die graue Ziegelverblendung stärkt die Eigenart des Gebäudes. "Bauschule" In der Gerichtstraße hat sich die besondere Situation ergeben, dass auf der Nordseite ausschließlich denkmalgeschützte Häuser stehen und die Südseite komplett mit neuen Gebäuden bebaut ist. Alle Gebäude historische und neue - besitzen ihre individuelle Architektur. Die Fassadenmaterialien sind entweder weißer Putz oder Ziegel - in rot bzw. grau. Die historischen Gebäude und der Neubau an der Straßenecke sind Solitäre. Der Neubau auf der Großparzelle Kieler Straße 74-76 / Gerichtstr. 1 hingegen ist als Zeile zu bezeichnen. Dieser Eindruck wird durch das durchgehend gleiche Fassadenmaterial verstärkt. Aufgrund dieser Analyse hätte er besser in das Straßenbild eingefügt werden können, wenn er in Einzelgebäuden mit Abstand dazwischen konzipiert worden wäre. Zumindest hätte es einen Materialwechsel geben müssen. Fazit: rbahn Reepe Großparzellen in Zeilenbauweise mit durchgehend gleichem Fassadenmaterial stören das Altstadtbild der schmalen Altstadtstraßen. Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Bei den drei Gebäuden auf der Nordseite der Gerichtstraße handelt es sich um denkmalgeschützte Gebäude, die alle in einem sehr guten Zustand erhalten sind. Die Fassadenmaterialien sind roter Verblendziegel bzw. weißer Putz. Gerichtstraße Richtung Reeperbahn Gerichtstraße Richtung Kieler Straße D§ D§ D§ Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) / Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015 K einfaches Kulturdenkmal (§1 DSchG 2012) K Werbeanlagen Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C") In der Gerichtstraße - Untersuchungsbereich Südseite - sind keine Werbeanlagen vorhanden. 15 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.5.2) Reeperbahn Gestaltung / Fassade / Material Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Bewertung: Eckgebäude Ehemalige Bauschule Bahnhofstr.12 / Ecke Reep. Der Neubau Ecke Gerichtstraße und das historische Gebäude der ehem. Bauschule sind zwei Solitärgebäude. Der Neubau setzt sich in Form, Dach, Fassadenstruktur und material stark von dem Kulturdenkmal ab, was begrüßenswert ist. Das historische Gebäude behält dadurch seine Ausdruckskraft und Bedeutung. Der Neubau repräsentiert mit seiner Architektur die Gegenwart. A n d a s h i s t o r. Eckgebäude wurde nachträglich ein Erker angebaut. Es wurden Fenstertüren mit Geländer ergänzt. Insgesamt haben diese Maßnahmen ein spannungsvolles Fassadenbild erzeugt. Reeperbahn 11 Das Gebäude weist "typische" Gestaltungselemente der 1970er Jahre auf: das Dachmaterial aus anthrazitfarbenen Platten, das sich in die vertikale Fassade hinab zieht, die Gauben ebenfalls in "einem Guss" aus Dachplatten, die breiten Betonbrüstungen, die nicht unterteilten Fenster. Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie Bachstr. 6 an der Reeperbahn Bachstr. 10 an der Reeperbahn Das Gebäude weist "typische" Gestaltungselemente der 2000er Jahre auf: Flachdach, Staffelgeschoss, grauer Verblendziegel, Felder aus dunkelgrauen Ziegeln, die die Fenster optisch zu horizontalen Bändern zusammenziehen, nicht unterteilte und senkrecht proportionierte Fenster, waagerechte Holzverschalung im Staffelgeschoss. Das Gebäude weist ähnlich "typische" Gestaltungselemente der 2000er Jahre auf: Flachdach, Staffelgeschoss, gelber Verblendziegel, anthrazitfarbene Fensterrahmen, Plattenverkleidung im Staffelgeschoss. D§ Die Gebäude an der Reeperbahn sind architektonische Dokumente der jeweiligen Zeit, in der sie entstanden sind. Alle sind Solitäre, die in ihrer Gestaltung nicht auf einander abgestimmt sind. Die Lücken zwischen den Gebäuden sind teilweise sehr breit. Dies führt zu einem offenen Straßenbild, dass sehr heterogen wirkt. Die Hausbreiten sind im Vergleich zur Altstadt großmaßstäblich, was der städtebaulichen Situation an dem breiten Straßenraum der Reeperbahn zwar entspricht, aber keinen Bezug zur Altstadt hat - obwohl die Gebäude den Altstadtrand darstellen. Zur Maßstäblichkeit der rückseitig verlaufenden Bachstraße stellt der Bebauungsmaßstab an der Reeperbahn einen Bruch dar. Dies betrifft besonders das Gebäude Bachstraße Nr. 10. Fazit: Für sich betrachtet ist die Maßstäblichkeit der Neubebauung entlang der Reeperbahn stimmig. Es fehlt aber der maßstäbliche Übergang zur altstädtischen Bachstraße. Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) / Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015 Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Bewertung + Fazit: Beide Gebäude, die in ihrer Architektur historisch bedingt sehr unterschiedlich sind, sind in sehr gutem Zustand erhalten. Sie repräsentieren ein Stück Altstadtgeschichte an der Reeperbahn. D§ Die denkmalgeschützten Gebäude repräsentieren ein Stück Altstadtgeschichte an der Reeperbahn. Deshalb sind sie an dieser Stelle von großer Bedeutung. D§ Werbeanlagen Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C") Bei beiden Gebäuden sind die S c h a u f e n s t e r a l s We r b e t r ä g e r genutzt. Diese erfüllen insofern nicht mehr ihre eigentliche Funktion, was zu einem gestörten Erscheinungsbild führt. Bewertung + Fazit: Fenster sollten nicht vollflächig als Werbeträger genutzt werden. Zulässig sein sollten nur einzelne Schriftzüge bzw. Buchstaben, die die Transparenz nicht unterbinden. 16 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.5.3) Am Exer Gestaltung / Fassade / Material Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Bewertung: Kieler Straße 73 / Am Exer Kieler Straße 71 / Am Exer 10 Am Exer 10 Am Exer 6 Am Exer 8 Die Grundstücke an der Kieler Straße Süd werden teilweise von der Straße Am Exer aus erschlossen. Die Zufahrten bzw. Stellplatzflächen sind dann entweder durch Mauern oder durch Gebäude Am Exer flankiert. Unterschiedliche Baujahre und Baustile dieser Gebäude mit unterschiedlichen Gestaltungselementen haben dazu beigetragen, dass ein sehr heterogenes architektonischen Straßenbild entstanden ist. Am Exer 4 Die beiden Neubauten unterliegen keinen gestalterischen Festsetzungen, weil der B-Plan 5/1 keine derartigen Festsetzungen enthält. Die Fassaden fügen sich in ihrer Gestaltung gut in das Ortsbild ein. Die Garagentore und die Öffnung für die Hofeinfahrt sind gut in die Fassade integriert. Besonders positiv wirkt sich aus, dass die Straßenfront in diesem Bereich geschlossen wird. Am Exer 2 Das historische Eckgebäude ist durch die nicht unterteilten, weißen Kunststofffenster und -tür sowie das Tor stark verfremdet worden. In der Straße Am Exer herrscht die besondere Situation, dass viele der Grundstücke der Kieler Straße Süd von dort erschlossen werden. Dies führt insgesamt zu einer perforierten Straßenfront. Der BPlan 5/1 lässt zwei bis maximal drei Geschosse zu, manche der Gebäude sind nur eingeschossig. Eine Baulinie ist nicht festgesetzt und gestalterische Festsetzungen sind nicht getroffen. Mit Ausnahme von Nr. 2 gibt es hier nur Gebäude, die nach 1930 errichtet wurden. Die Heterogenität und Individualität in Gebäudehöhe und Fassadengestalt sowie die Perforation der Straßenflucht führt zu einem zusammenhanglosen Straßenbild. Fazit: Am Exer 28 Am Exer 20 Am Exer 18 Da die Grundstücke an der Kieler Straße Süd teilweise von der Straße Am Exer aus erschlossen werden, befinden sich hier eine Reihe von Garagengebäuden. Auch in diesem südlichen Abschnitt der Straße dominiert die Unterschiedlichkeit der Geschossigkeit, Nutzung und Gestaltung der Gebäude, so dass auch hier ein sehr heterogenes architektonischen Straßenbild entstanden ist. Einige der Gebäude haben vergleichsweise sehr flach geneigte Dächer (< 20°). Nicht unterteilte Kunststofffenster, Garagentore und Ziegelverblender als Fassadenmaterial prägen hier das Fassadenbild. Am Exer 18 Durchfahrt von Kieler Straße zu "Am Exer" Am Exer 16 Die gelbfarbigen Putzfelder prägen das Fassadenbild dieses Abschnittes der Straße Am Exer. Diese willkürliche Farbwahl ohne Umgebungsbezug wirkt fremd und störend im Übergang von der Altstadtarchitektur der Kieler Straße zum Altstadtrand Am Exer. Auch das horizontale, breite Fassadenband des Gebäudekomplexes Nr. 16 sowie die Attika des Flachdachbaus sind fremdartige Gestaltungselemente. Das Fehlen von gestalterischen Festsetzungen, die das Ziel haben könnten, Fassadengestaltungen aufeinander abzustimmen, hat zu einem zusammenhang- und ziellosen, disharmonischen Straßenbild der Straße Am Exer geführt. Die westliche Straßenseite stellt gleichzeitig den Rand der Innenstadt in diesem Bereich dar, der auch von der Promenade und dem Parkplatz aus wahrgenommen wird. Sie besitzt also eine "Fernwirkung", der in gestalterischer Hinsicht nicht genügend Rechnung getragen wird. Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie In der Straße Am Exer sind keine Kulturdenkmale vorhanden. Werbeanlagen Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C") Bewertung: Auch wenn die hier verwendeten Werbeanlagen der Werbeanlagensatzung entsprechen, geht von den Werbetafeln und deren Gestaltung eine Störung des Fassadenbildes und Schwächung des Straßenbildes aus. Eine Vielzahl von Werbetafeln prägt das Fassadenbild der Straße Am Exer. Deren Gestaltung und Größe ist derartig unterschiedlich und - mit wenigen Ausnahmen - nicht auf die Fassade abgestimmt, dass insgesamt die Qualität des Straßenbildes dadurch herabgesetzt wird. Fazit: Werbeanlagen sollten nicht nur auf die Fassade abgestimmt, sondern in ihrer Gestaltung auch möglichst zurückhaltend sein. 17 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.5.4) Bahnhofstraße Gestaltung / Fassade / Material Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Nordseite Bewertung: Bahnhofstraße 12 Bahnhofstraße 10 D§ Giebel Kieler Str. 78 - ehem. Bauschule Die drei historischen Gebäude Nr. 12, 10 und Kieler Str. Nr. 78 sind in gut erhaltenem Zustand. Da hier keine gestalterischen Festsetzungen gelten (B-Plan 4), wurden die Fenster bei Nr. 12 und 10 ersetzt durch Fenster ohne vertikale Teilung. Eingangstüren wurden ebenfalls ohne Bezug zum historischen Vorbild erneuert. Das Fassadenbild ist dadurch "modernisiert" und verfremdet worden. Bahnhofstraße 2 Bahnhofstraße 2 Die Fassadensanierung hat dazu geführt, das nicht mehr zwei Parzellen ablesbar sind. Die umlaufenden, gelbfarbigen Putzfelder, der graue Sockelbereich und das Fensterband ergeben eine Horizontalstruktur, die nicht altstadttypisch ist und sich in keiner Weise in das Straßenbild einfügt. In der Bahnhofstraße haben "Modernisierungen" insbesondere von Fenstern und Eingangstüren dazu geführt, dass die historischen Fassaden verfremdet wurden. Die Fassaden der Häuser, die nach 1950 errichtet wurden, dokumentieren den jeweiligen architektonischen Zeitgeist. Dabei wird durch die jeweilige Gebäudehöhe, die Verwendung von rotem Verblendmauerwerk bzw. weissen Putzflächen und die vertikale Fassadenstruktur ein gewisser Bezug zu den historischen Nachbargebäuden hergestellt. Eine Ausnahme stellt die Fassadensanierung der Bahnhofstr. 2 mit gelbfarbigen Fassadenbändern dar. Fazit: Im Gesamteindruck ist durch die einheitliche Geschossigkeit und das Fassadenmaterial eine gewisse Homogenität des Straßenbildes entstanden, die im Detail der Fassadengestaltung allerdings nicht vorhanden ist. Der Umgang mit den historischen Fassaden ist eher als pragmatisch und weniger als sensibel zu bezeichnen. Südseite Bahnhofstraße 1 Bahnhofstraße 3 Bahnhofstraße 5 Bahnhofstraße 7 Bahnhofstraße 9 Bahnhofstraße 11 Historische Gebäude wechseln sich auf dieser Straßenseite mit Gebäuden aus den ca. 1960er-1970er Jahren ab. Die Fassaden der historischen Gebäude sind - insbesondere in der EG-Zone - teilweise verändert und gestört durch z.B. ein Garagentor, Verblendung, Fenster ohne Teilung. Die Fassaden der "neueren" Häuser enthalten Abschnitte aus Glasbausteinen bzw. Fassadentafeln und repräsentieren den Architekturstil ihrer Entstehungszeit, was zu akzeptieren ist. Bei Haus Nr. 7 trägt das Nebeneinander von braunfarbiger Treppenhaustür und weisser Ladentür zu dem Eindruck bei, dass die Fassade zerfällt. Das historische Gebäude Nr. 9 besitzt als Dachform das altstadttypische "Kieler Dach" mit sehr steiler Neigung zur Straßenseite und sehr flacher Neigung zur Rückseite. Die Gestaltung des Hauses Nr. 11 dokumentiert den Architekturstil der 1970er Jahre. Nr. 9: "Kieler Dach" Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie D§ Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) / Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015 An der Bahnhofstraße liegt der Giebel der ehemaligen Bauschule, die ein Kulturdenkmal besonderer Bedeutung ist. Für das Straßenbild spielt es dadurch eine untergeordnete Rolle, dass er zurückgesetzt steht. Werbeanlagen Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C") Bewertung: Auch wenn die hier verwendeten Werbeanlagen der Werbeanlagensatzung entsprechen, geht von den Werbetafeln, insbesondere den diversen Schaufensterbeschriftungen und beklebungen und deren Gestaltung eine Störung des Fassadenbildes und Schwächung des Straßenbildes aus. Fazit: Werbeanlagen sollten in ihrer Anzahl pro Geschäft und ihrer Gestaltung möglichst zurückhaltend sein, um den Gesamteindruck des Straßenbildes zu stärken. 18 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.5.5) Bachstraße Gestaltung / Fassade / Material Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Westseite Bachstraße 10 Bachstraße 6 Bachstraße 6 Bachstraße 4 Bachstraße 2 Auch in der Bachstraße spiegelt die Gestaltung der Gebäudefassaden ebenso wie in der Bahnhofstraße den jeweiligen architektonischen Zeitgeist des Entstehungszeitraumes wieder. Durch die beiden Neubauten mit Flachdach ist hier allerdings die Einheitlichkeit noch mehr verlorengegangen als in der Bahnhofstraße. Das Gebäude Nr. 10, welches auf dem Baufeld steht, das sich zwischen Reeperbahn und Bachstraße spannt, sprengt mit seiner Kubatur, die für die Reeperbahn angemessen sein mag, die Maßstäblichkeit der Bachstraße. Insgesamt ist die Fassadengestaltung der Häuser - mit Ausnahme von Nr. 2 als hervorragendes Architekturdokument von 1950 - als relativ sachlich und nüchtern zu bezeichnen. Bachstraße 2A Rückseite Bahnhofstr. 3 Bahnhofstraße 1 Der Glasbau ist ein Fremdkörper in der Reihe der Ziegelbauten, die überwiegend zurückhaltend und mit Lochfassaden gestaltet sind. Die Sonderform mag der Funktion des Gebäudes geschuldet sein. (Krankenkasse) Bewertung: Als wesentliches Phänomen, das das Straßenbild der Bachstraße prägt, sind hier die Maßstabssprünge der Bebauungen zu vermerken. Sie sind bedingt durch die Lage der Bachstraße, an die die Rückseiten von Bebauungen benachbarter Straßen grenzen. Die Fassaden sind überwiegend als Lochfassaden gestaltet (Ausnahme Krankenkasse), deren Strukturen unterschiedlich ausgerichtet sind. Auf der Westseite ist die Gestaltung eher sachlich und von größerem Maßstab, auf der Ostseite ist sie eher kleinteilig und persönlicher. Insgesamt ist das Straßenbild dadurch sehr heterogen gestaltet. Fazit: Aufgrund der städtebaulichen Situation und nicht vorhandener gestalterischer Festsetzungen ist das Straßenbild der Bachstraße sehr heterogen und bezüglich der Maßstabssprünge unstimmig. Ostseite Rückseite Kieler Str. 80/82 Rückseite Kieler Str. 84 - Durchgang zur Kieler Str. Rückseite Kieler Str. 86 Rückseite Kieler Str. 88 Rückseite Kieler Str. 90 Die Ostseite der Bachstraße ist gleichzeitig die Rückseite der Kieler Straße Westseite. Die "Rückseitenoptik" ist allerdings teilweise sehr ansprechend gestaltet. Die Kleinmaßstäblichkeit der Bebauung wird unterstützt durch kleine Gauben, kleine eigenständige Gebäudeeinheiten, sehr differenzierte Gestaltung aus Ziegel- und Putzflächen. Die Gestaltung ist milieuhaft und persönlich. Bachstr. 10 / Rückseite Kieler Str. 92 - 100 Das IV-geschossige Gebäude auf der einen Seite und die I-geschossigen Garagen bzw. II-geschossigen Wohn- u. Geschäftshäuser auf der anderen Straßenseite prallen hier unvermittelt aufeinander und lassen den Neubau unpassend und überdimensioniert erscheinen. Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie In der Bachstraße sind keine Kulturdenkmale vorhanden. Werbeanlagen Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C") Bewertung + Fazit: Individuell gestaltete, dezent zurückhaltende Fassadenbilder können einen wirkungsvollen Werbebeitrag darstellen, der der Fassade wohltut. 19 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.5.6) Kieler Str. Süd: Nr.61 - 87, 80 - 102 Gestaltung / Fassade / Material Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Bewertung: Die Beispiele zeigen ein beziehungsloses Nebeneinander von misslichen Farbgestaltungen und Fassadenbekleidungen, was insgesamt zu einem disharmonischen Gesamtbild führt. Fazit: 61 63 Das historische Gebäude wird durchtrennt von einem waagerechten Vordach mit Werbeband, so dass die obere Fassade darauf zu lagern scheint. Die EGGestaltung nimmt keinerlei Bezug zum historischen Gebäude. Dadurch wird der Wert des Gebäudes herabgesetzt. Es wird nicht als Gesamteinheit wahrgenommen. Die Farbgestaltung auf einer Teilfläche der histor. Fassade ist nicht nachvollziehbar und zerteilt die Fassade. Im EG sind zwei Fenster zu einem großen Element zusammengefasst. Durch diese Maßnahmen wird die Fassade insgesamt abgewertet. 67 Das unterschiedliche, dunkle Plattenmaterial und die starke horizontale Trennung durch das fassadenbreite Vordach dieses Gebäudes aus den 1970er Jahren tragen dazu bei, dass sich die Fassade nicht in das Altstadt-bild einfügt. Diese Negativwirkung wird verstärkt durch die Nachbarschaft des gepflegten, weißen historischen Gebäudes Nr. 69. 69 81 84 Das historische Gebäude ist gepflegt und eine Bereicherung für das Altstadtbild in diesem Straßenabschnitt. Die Schindelverkleidung der oberen Etagen, die sogar vorspringende Pfeiler im Dachgeschoss mit einbezieht, große Fenster im Dachgeschoß, Fenster ohne Mittelteilung und Rollädenkästen führen zu einer negativen Verfremdung der historischen, schlichten Fassade. Das schlichte historische Gebäude überzeugt in seiner zurückhaltenden, monochrom weißen Gestaltung. Es ist ein positives Beispiel für die Synthese aus Wohn- und gewerblicher Nutzung. Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie Bei Sanierungen oder Neugestaltungen sollte nicht nur die Architektur des betreffenden historischen Gebäudes respektiert und hervorgehoben werden, sondern auch die Fassadengestaltung der Nachbargebäude beachtet werden - besonders dann, wenn es sich um gut erhaltene historische Gebäude handelt - unabhängig davon, ob es ein Kulturdenkmal ist oder nicht. Im Zweifelsfall ist eine zurückhaltende Farbgebung immer einer auffälligen, sich abhebenden, vorzuziehen. D§ Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) / Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015 Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Bewertung: Das Kulturdenkmal besonderer Bedeutung, aber auch das historische Gebäude Nr. 73 sind in sehr gepflegtem Zustand und Bereicherungen für das Altstadtbild. D§ 98 - 102 Es gibt einige historische Gebäude aus verschiedenen Epochen in diesem Abschnitt der Kieler Straße, die gewürdigt werden, was sich in ihrem gepflegten Zustand ausdrückt. Fazit: 73 Der ganzheitliche Erhalt von historischen Fassaden gelingt dann besser, wenn keine Ladennutzung im EG vorhanden ist. Der Vereinbarkeit von Ladennutzungen mit histor. Fassaden ist zukünftig besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Werbeanlagen Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C") Bewertung: Grellfarbene Werbeschilder stören das Bild von historischen Fassaden. Fazit: 65 75 82 Überdimensionierte Werbeschilder, grelle Farben, breite Horizontalbänder stören die ansonsten gut erhaltenen, schlichten histor. Fassaden - trotz Einhaltung der Werbeanlagensatzung. 85 Mit Werbeschildern in leuchtenden Farben verklebte Fenster stören die ansonsten gut erhaltene, schlichte histor. Fassade. Entscheidend für das hochwertige Erscheinungsbild von Werbeanlagen ist nicht grelle Farbigkeit, sondern deren Abstimmung auf die Fassadenfarben. Unterschiedlich farbige Werbetafeln innerhalb einer Fassade erzeugen ein buntes Bild, das ebenfalls die Wertigkeit einer Fassade herabsetzt. 20 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.5.7) Platz vor der ehemaligen Baugewerkeschule und Willers-Jessen-Schulgebäude Für die Gebäude Kieler Str. 78, den Neubau Ecke Reeperbahn / Gerichtstraße und den Platz gilt der B-Plan 4_3. Änd. 2011, für den übrigen Bereich gelten die Werbeanlagensatzung und der Einfache B-Plan Nr. 4. Gestaltung / Fassade / Material Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Bewertung: Die auffällige Gestaltung der neuen Fassaden ohne Bezug zum Ort haben die Atmosphäre verwandelt. Die neuen Maßstäbe, die hier gesetzt sind, harmonieren nicht mit den gewachsenen. Der Bereich des Platzes am südlichen Rand der Haupteinkaufszone in unmittelbarer Nähe zur Stadthalle hatte in der Vergangenheit keine Aufenthaltsqualität und wurde als Parkplatz genutzt. In jüngster Zeit hat eine starke Veränderung stattgefunden durch Umnutzung der ehem. Bauschule zum Dienstleistungszentrum. Einhergehend war der Neubau an der Nordseite, die Sanierung der Südseite. Der Platz hat durch Umgestaltung und den Einzug von Lokalen und Cafés in den flankierenden Gebäuden eine neue Aufenthaltsqualität erhalten. 76 Das neue Wohnhaus mit Gastronomie im EG steht mit seinem Staffelgeschoss, der weißen Putzfassade und den gelben Horizontalbändern in völligem Kontrast zum Ziegelbau der ehem. Bauschule. Hier gelten keine gestalterischen Festsetzungen. Leider wurde mit der Architektursprache nicht auf die histor. Gegebenheiten des Ortes eingegangen. 76 Die seitlich flankierenden Gebäude haben großmaßstäbliche Proportionen und eine synchrone Fassadengestaltung. Im Kontrast dazu sind die beiden historischen Gebäude an der Ostseite des Platzes in ihrer Gliederung kleinmaßstäblich, heterogen und mit Ornamenten versehen. Bei der Gestaltung der neuen Fassaden hat keine Abstimmung mit der Umgebung stattgefunden. Dadurch strahlt die Randbebauung des Platzes insgesamt keine lebendige Vielfalt aus, sondern eher Dissonanz. 2 Die Fassadensanierung hat dazu geführt, das nicht mehr zwei Parzellen ablesbar sind. Die gestalterische Absicht der Vereinheitlichung der beiden Platzflanken ist zu erkennen. Im Sinne einer altstadttypischen Parzellierung und Vielfalt ist dies nicht als richtige Entscheidung zu werten. Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie Fazit: Der Platz hat einen positiven Wandel vom Parkplatz hin zu einem belebten Innenstadtplatz genommen. Leider ist ihm dabei der Charme eines Altstadtplatzes verloren gegangen, bzw. wurde die Chance nicht genutzt, hier Altstadtflair zu schaffen. Mit dem Vorhandensein einer Gestaltungssatzung wäre die Chance hierfür vermutlich größer gewesen. D§ Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) / Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015 Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Zur Erinnerung: Die ehemalige Bauschule vor der Umnutzung und Sanierung. Der Platz wurde als Parkplatz genutzt. D§ Kieler Straße 78 Das Kulturdenkmal besonderer Bedeutung der ehem. Baugewerkeschule am Platz ist beispielhaft saniert worden und eine Bereicherung für das Altstadtbild. Die Fenster des Gastronomiebetriebs im EG ordnen sich der historischen Fassade unter. Die Fassaden der Willers-JessenSchule sind gut erhalten. Nachnutzungen sollten so gewählt und in das Gebäude integriert werden, dass die Fassade erhalten bleibt. Bewertung: Das Baudenkmal und der Platz haben durch die Maßnahmen der letzten Jahre eine deutliche Aufwertung erfahren. Dies hat zur Attraktivitätststeigerung der Innenstadt beigetragen. Diese sensible Vorgehensweise ist auch für die Nachnutzung der Willers-Jessen-Schule wünschenswert. D§ Kieler Straße 59 Werbeanlagen Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C") Bewertung: Das hier fast willkürlich erscheinende Bekleben von Schaufenstern stört den Gesamteindruck. Dezent gestaltete Werbeanlagen und Außenmöbel beleben den Platz und werten die Situation auf. Fazit: Bahnhofstr. 2 Kieler Str. 76 am Platz Das Bekleben der Schaufenster ist ungestaltet und störend. Die Außenmöblierung ist dezent gestaltet. Zusammen mit den aufgestellten Pflanztöpfen wird der Außenraum belebt und aufgewertet. Ehem. Bauschule Die Werbetafel und das Hinweisschild sind individuell und zeitgemäß gestaltet und fügen sich gut in die historische Fassade ein. Sie bilden in ihrem abgestimmt modernen Layout einen wohltuenden Kontrast zur Fassade. Auf die Situation abgestimmte, hochwertige Werbeanlagen und Außenmöbel tragen zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt bei. 21 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.6) Nutzungen Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" Entwicklung Potenzial für "Nutzung" Ziel: Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet. 17 19 [16] 29 59 [1] 16 7 - 7a 27 Willers - Jessen Schule ße [74] 12 H SO 2 61 Kurgebiet 4 63 MK 1 8 H 8 MK 67 7 9 1 3 5 65 Bahnhofstraße 10 Stadthalle 6 2 Bahnhof 12 Promenade Platz ehem. Bauschule 78 DL / Bildung / / Gastronomie Gewerbe [76] MK P 1 52 MK MK 20a 22 11 9 25 ße 72 2 4 stra Gericht 18 23 70 Kieler Straße 68 45 - 47 Polizei Amtsgericht Polizei Mühlenstra 50 Gericht 13 66 Praxen 15 [18] 57 Schule Pestalozzi - Schule 20 64 Erhalt und Stärkung der das Wohnen nicht störenden Mischnutzungen. Klärung der Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei Veränderungen. 10 Wohnen P 8 88 12 Am Exer 20 79 92-94 Büro ,Praxis, Dienstleistg. 81 MK Gewerbe / Einzelhandel 96 83 26 Gewerbe + Dienstleistg. 5 85 28 87 98-102 N MK Dienstleistg. + Wohnen OG 18 10 90 6 L2 Mischgebiet § 6 BauNVO Untersuchungsgebiet CTG1 77 Kieler Straße n- ah Omnibusbahnhof erb MI ep MK Kerngebiet § 7, BauNVO Kurgebiet Re Sondergebiet § 10, BauNVO Legende 16 75 Legende 3 73 86 6 71 P Kirchl. Zwecke 84 H 80-82 4 2 MI Bachstraße H SO P 69 11 Das Untersuchungsgebiet ist geprägt von einer Durchmischung aus den verschiedensten Nutzungen: Die Wohnnutzung ist im gesamten Gebiet "eingemischt" und befindet sich meist in den oberen Etagen der Häuser. Ladennutzung ist überwiegend in der Kieler Straße vorzufinden, Flächen für Dienstleistungsbüros und Praxen werden verstärkt in den beiden Neubauten an der Reeperbahn / Bachstraße angeboten. Am Platz vor der ehemaligen Bauschule haben sich gastronomische Nutzungen angesiedelt, die die Platzfläche mit nutzen und beleben. Gastronomie 2 4 Gemeinbedarf 61 M 1:3300 Am Exer 6 - Praxis für Yoga In dem Neubau befindet sich eine Yoga-Praxis. Diese das Wohnen nicht störende Nutzung an diesem Ort ist positiv zu bewerten. Garage Bachstr.10 - Büro-/Praxisflächen In dem Neubau werden Praxis-/Gewerbe-/ Dienstleistungsflächen sowie Wohnungen im Staffelgeschoss angeboten. Eine positiv zu bewertende Nutzungsmischung. Bachstr. / Rückseite Kieler Str. 84 - Friseur Bahnhofsgebäude In architektonisch ansprechend gestalteten, kleinteilig gegliederten Gebäuden wird in der Bachstraße ein Friseurladen betrieben. Nach dem geplanten Abriss des Bahnhofsgebäudes besteht in diesem Areal das Potenzial für neue Nutzungen, die zur Belebung der Innenstadt beitragen. Auf dem Platz vor der ehem. Bauschule Die gesamte Entwicklung der Nutzungsstruktur ist sehr positiv zu bewerten, da sie zur Belebung, Erneuerung bzw. dem Erhalt der Stadtstruktur in diesem Bereich Eckernfördes beiträgt. Neben der Neunutzung der ehemaligen Willers-JessenSchule besteht eine wesentliche Aufgabe zukünftig darin, die Um- und Neunutzung des Bahnhofsareals als weiteren Impulsgeber für die Nutzungsstruktur der Innenstadt zu entwickeln. Ehem. Willers-Jessen-Schule 22 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.7) Verkehr, Park- u. Stellplätze Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" Entwicklung Potenzial für "Verkehr" Ziel: Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen, Plätze und der Ost-West-Fußwegebeziehung. In diesem Zusammenhang Unterbringung der privaten Stellplätze in einer Form, die den Gebietscharakter nicht stört. Zukünftige Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h). 17 19 [16] [74] 20a 16 12 H P 1 52 EG+1.OG Garage 9 11 29 [1] 7 - 7a 27 Willers - Jessen Schule 59 straße 25 ße 2 4 Gericht 13 23 72 Amtsgericht Polizei Mühlenstra 70 Kieler Straße 68 45 - 47 P 300 22 15 [18] 66 50 P 28 20 64 P 57 Pestalozzi - Schule 18 Stp 50 30 km/h [76] 4 63 1 8 1 3 5 65 67 7 9 Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 8 H Bahnhof 10 2 4 P 3 73 84 75 16 86 6 71 80-82 H Bachstraße H P 69 11 UG Stellpl. P 8 Legende 88 Am Exer 20 79 n- ah 92-94 erb 12 18 10 90 77 Kieler Straße ep Re Omnibusbahnhof Untersuchungsgebiet CTG1 81 96 6 L2 83 Verkehrsberuhigter Bereich 30 km/h (Mischfläche) Sammelstraße Tempo 30 26 Fußgängerzone 5 85 Fußläufiger Bereich öffentliche Parkplätze 28 87 98-102 N 2 4 61 M 1:3300 Fußläufige Erschließung Zufahrt zu öff. Parkplätzen / ZOB private Stellplatzanlagen Das Teilgebiet ist sowohl für den PKW-Verkehr als auch fußläufig gut erschlossen. Sehr positiv zu beurteilen sind die Quergassen, die auf kurzem Wege öff. Stellplätze / Bahnhof und Kieler Straße verbinden. Eine Reihe von öffentlichen Stellplatzanlagen und Einzelstellplätzen garantiert die geordnete Unterbringung von PKW, die insbesondere den Kunden der Innenstadtgeschäfte etc. dienen. Positiv ist zu beurteilen, dass bei Neubauten die Stellplätze im Gebäude untergebracht werden. Dies wirkt sich positiver auf das Stadtbild aus als die Unterbringung auf privaten Freiflächen, wie z.B. teilweise an der Reeperbahn. Die private Stellplatzanlage in der Bahnhofstraße ist insofern negativ zu beurteilen, als die Sicht auf den Durchgang von der Bahnhofstraße auf den Platz vor der ehem. Bauschule durch parkende PKW versperrt wird. Der Durchgang wurde vor kurzem erst durch Entfernen einer Mauer geöffnet. Eine fußläufige Durchströmung des Platzes zwischen Kieler Straße und Bahnhofsareal ist auf jeden Fall wünschenswert. Verkehrserschließung - Reeperbahn Sehr gut sind die fußläufigen Querverbindungen durch diverse Gassen. Hier: Am Exer zur Kieler Straße Privater Stellplatz, der eine Lücke in der Strassenbegrenzung der Reeperbahn darstellt. Private Stellplätze - z.B. Bahnhofstraße Öffentliche Parkplätze - z.B. Bachstraße Durchgang zum Platz uneindeutig. Öff. Parkplätze + private Garagen/Stp. 23 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt II. Analyse und Bewertung II.8) Grün- und Freiflächen Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" Potenzial für Entwicklung "Grün- u. Freiflächen" 24 19 14 62 15 55 12 21 Ziel: Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen. 17 17 19 [16] 22 11 9 25 59 29 7 - 7a 27 Willers - Jessen Schule [1] 16 ße 72 G 18 23 70 Kieler Straße 68 45 - 47 2 4 raße erichtst 20a Mühlenstra 50 Amtsgericht Polizei 13 66 15 [18] 57 Pestalozzi - Schule 20 64 Parkhaus P [74] P 1 12 H 52 [76] 4 63 1 1 8 5 65 67 7 9 3 Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 61 78 8 H Bahnhof 10 P 69 11 4 71 P 3 73 84 75 16 86 6 80-82 H Bachstraße 2 H 8 P 88 Am Exer 20 79 n- ah 92-94 erb 12 18 10 90 77 Kieler Straße ep Re Omnibusbahnhof 81 96 6 L2 26 5 85 private Grünanlagen 28 87 2 61 M 1:3300 Untersuchungsgebiet CTG1 Öffentliche Grünanlagen 83 98-102 N Legende 4 Öff. Freiflächen, Straßen, Wege private Freiflächen Grünflächen Die höchstmögliche Begrünung der Straßenräume durch Bäume ist sehr positiv zu bewerten. Dadurch entsteht in den Altstadtstraßen eine angenehme Atmosphäre. Auf der Ostseite der Reeperbahn allerdings fehlen straßenbegleitende Bäume. Die privaten Grünflächen in Form von überwucherten Grundstücksmauern, Sträuchern und Büschen Am Exer bilden einen "Altstadtrand aus Pflanzen" und einen Kontrast zum weiten, asphaltierten Straßenraum mit anschließendem Parkplatz. Vereinzelt gibt es Anpflanzungen an / vor den Fassaden in der Bachstraße. Freiflächen Die öff. Freibereiche Stadthallenvorplatz und Bahnhofsvorplatz haben Potenzial für die Aufwertung des Innenstadtbildes durch eine qualitative Neugestaltung. Die Nutzung der privaten Freiflächen als Stellplatzanlagen ist im Bestand zwar unumgänglich, bei Neubauten hingegen z.B. durch Unterbringung innerhalb des Gebäudes vermeidbar. Die Wirkung von Anlagen an der Reeperbahn, am öffentlichen Raum ist negativ zu bewerten. Dies gilt insbeson-dere für den Garagenhof am Kulturdenkmal Kieler Str. 102. Öffentliche Grünanlagen - Stadthalle Öffentliche Freiflächen - z.B. Am Exer Der Blick auf die Förde ist versperrt durch Bepflanzung. Einzelbäume und Büsche schirmen den Altstadtrand vom Straßenraum ab. Private Grünflächen - Bachstraße Private Freiflächen - Am Exer Private Grüngestaltung wertet den Strassenraum auf. Innenhof genutzt als Stellplatzfläche 24 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.1-3) III.4) Städtebau Denkmalpflege Seite 26 Seite 27 III.5) Gestaltung Seite 28 III.6) Nutzungen Seite 29 III.7) Verkehr, Stell- u. Parkplätze Seite 30 III.8) Grün- und Freiflächen Seite 31 III.9) Zusammenstellung der Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen Seite 32 III.10) Resümee Seite 33 Impressum Seite 34 25 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.1-3) Städtebau 19 27 29 59 tstraße Gerich [1] 22 20a 20 18 Stärkung der Korrespondenz der Ostseite / Promenade und der Westseite / Bahnhofsareal über den mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd. Empfehlung: [74] Die vorhandenen Fußgängergassen sollten weiterhin erhalten bleiben. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung und Bebauung des Bahnhofsareals sollte die Ost-Westachse Bahnhofstraße - Promenade als direkte, fußläufige Verbindung gestärkt werden. Deshalb sollte im Bahnhofsareal ein Platz geschaffen werden, der an die Bahnhofstraße unmittelbar anknüpft. Er sollte sich, um mehr Aufenthaltsqualität zu erlangen, nicht mehr zur Reeperbahn orientieren, sondern nach Süden zum Busbahnhof. Im östlichen Bereich sollte eine großzügige Platzfläche entstehen, die an den Platz vor der ehemaligen Bauschule besser anknüpft ("Fördeplatz"). 16 72 4 Ziel der Entwicklung: 9 25 7 Willers - Jessen Schule Städtebauliche Lage 7 - 7a 70 Kieler Straße 68 45 - 4 2 11 23 aße Mühlenstr 50 Amtsgericht Polizei 13 66 15 [18] 57 Pestalozzi - Schule P 1 12 H 52 [76] 1 6 2 -58 54 8 P 69 11 4 P 3 73 84 Am Exer: Stadtrand bilden Schließen der Lücken II geschossig + Staffel 8 75 16 86 6 71 80-82 H Bachstraße 2 H Stadteinfahrt West 12 Am Exer 20 81 Bebauung Bahnhofsareal 83 26 5 28 87 2 61 Lageplan M 1:1500 Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der Neubautypologien im Sinne der städtebaulichen Ordnung Altstadt - Stadtrand. Empfehlungen Stadteingang Süd N Bahnhofstraße Ziel der Entwicklung: 85 98-102 Fußgängerachsen, Plätze Reeperbahn Städtebauliche Typologie Optional Baufläche Neubau Untersuchungsgebiet CTG1 P 96 6 L2 Historisches Gebäude Gebäude nach ca. 1950 errichtet Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung der zukünftigen Veränderungsmaßnahmen auf Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes. 18 79 92-94 Erhalt Historische Kleinparzellen nicht durch Zusammenlegen vergrößern, geschlossene, II-geschossige Bauweise, kein Staffelgeschoss! 77 10 90 n- ah Legende: Kieler Straße 88 erb Omnibusbahnhof ep Re Reeperbahn: Stadtrand bilden Schließen der Lücken II-geschossig + Staffel Ziel der Entwicklung: Die unterschiedlichen Charakteristika von kleinparzellierter Altstadtstruktur, Stadtrand und Plätzen an den Stadteinfahrten könnten stärker herausgebildet werden: - Um die kleinparzellierte Altstadtstruktur zu erhalten, dürfen bei Neubaumaßnahmen keine Großparzellen zulässig bzw. lesbar sein, die Bauweise muss geschlossen und II-geschossig sein - Um die Stadtränder deutlicher zu gestalten, sollten vorhandene Lücken Am Exer sowie an der Reeperbahn durch Bebauung geschlossen werden. - Um die Struktur aus Straßen und Plätzen mit angrenzenden Großbauten im Sinne einer städtebaulichen Ordnung deutlich ablesbar und erlebbar zu machen, sollte ein neu zu schaffender Platz auf dem Bahnhofsareal mit dem Platz vor der ehemaligen Bauschule und dem Platz vor der Stadthalle verknüpft werden. - Um die Stadteinfahrt zu markieren, sollte ein Neubau auf dem Bahnhofsareal so platziert und geformt werden, dass dort eine Torsituation Innenstadt entsteht. Stadteinfahrt Ost 10 Platz Städtebauliche Struktur Empfehlungen: 1 3 5 67 7 9 Stadthalle 65 Bahnhofstraße 10 12 Neustrukturierung Platz mit Ausrichtung nach Süden, Verbindung zur Bahnhofstr./Kier Str. N 8 H 4 63 II + Staffel Platz Promenade Platz 78 Torsituation Neustrukturierung Fördeplatz mit Verknüpfung zum Platz ehem. Bauschule 4 In der Kieler Straße Süd, in der Bachstraße, der Bahnhofstraße und Am Exer sollten sich Neubauten an der Typologie der Altstadthäuser orientieren, d.h. IIgeschossig sein und ein Satteldach, aber kein Staffelgeschoss haben. An der Reeperbahn hingegen können aufgrund der Bestandsarchitektur aus unterschiedlichen Architekturepochen Neubauten eine "moderne" Typologie aufweisen. Auf dem Bahnhofsareal sollte die Architektur ebenfalls modern mit hoher Qualität und der Nutzung entsprechend gestaltet sein (Architektenwettbewerb!). 26 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt 29 [1] 22 20 Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßenund Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Dieses Ziel sollte auch unter den Voraussetzungen des novellierten Denkmalschutzgesetzes fortbestehen. 16 9 11 27 D§ 59 tstraße Ziel der Entwicklung: 7 - 7a 25 72 Willers - Jessen Schule 4 Gerich 23 aße Mühlenstr 70 7 2 Kieler Straße 68 45 - 4 Amtsgericht Polizei 13 66 50 K Denkmalpflege 20a [18] 57 Pestalozzi - Schule 18 15 III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.4) Denkmalpflege Empfehlungen: [74] Erhaltene historische Gebäude und "Einfache Kulturdenkmale" gemäß dem bis zum 31.12.2014 gültigen Denkmalschutzgesetz sollten genauso als Potenzial für das Altstadtbild angesehen werden wie die in die Denkmalliste eingetragenen Kulturdenkmale! P 1 12 H 52 [76] K Kieler Straße Süd: 61 78 4 63 1 8 H 8 1 3 5 67 7 9 65 Bahnhof Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 2 D§ 10 P 69 11 Bachstraße 3 73 75 16 86 6 71 P 84 H 80-82 4 2 H - eine qualitätvolle Integration von Geschäften, gastronomischen Betrieben und Büros von Dienstleistern in historischen Fassaden gelingt dort, wo auch die Farbgestaltung und Schaufenstergröße der EG-Zone Bezug nimmt auf die Gestaltung der darüber stehenden Fassade, - der Vereinbarkeit von Ladennutzungen mit historischen Fassaden ist zukünftig besondere Aufmerksamkeit zu schenken, - Glasdächer dominieren historische Fassaden nicht so stark wie Markisen und massive Vordächer. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden, - Ziel bei der Umgestaltung historischer Fassaden sollte immer das ganzheitliche Erscheinungsbild sein, d.h. keine Trennung von EG-Zone und darüber stehender Fassade erzeugen! 8 P 20 79 92-94 Am Exer 12 18 10 90 81 96 26 einfaches Kulturdenkmal (§1 DSchG 2012) 77 Kieler Straße 88 Omnibusbahnhof -L K Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) / Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015 n ah erb ep D§ Re Legende: 83 26 Denkmalschutz-Zonen, erhaltenswerte Ortsteile (§1 BBauG) 5 28 87 98-102 Denkmalschutzbereiche Mindestumgebungsschutz (§9 DSchG 2012) 85 D§ Stadtbildcharakterist. Straßen- u. Platzräume 2 Lageplan M 1:1500 N 61 Erhaltenswerte Straßenkanten (Baulinien) 4 Untersuchungsbereich CTG1 Quelle: "Vorläufige Auflistung der Kulturdenkmale Stadt Eckernförde, Kreis Rendsburg Eckernförde, Aktenstand 02.02.2012" Das Denkmalschutzgesetz vom 12.01.2012 wurde mit Gültigkeit ab dem 30.01.2015 novelliert. Gemäß § 24 "Übergangsvorschriften" dieses Gesetzes gelten als unverändert in die Denk-malliste eingetragen die bisherigen Kulturdenkmale besonderer Bedeutung. Ebenso bleiben die Denk-malschutzzonen unverändert erhalten. Einfache Kultur-denkmale gelten als Kultur-denkmale für die Dauer einer Abschreibung gemäß §§ 7i, 10f, 10g und 11b Einkommenssteuergesetz. 27 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt 19 [16] 29 [1] 22 20 18 Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. 9 16 27 59 tstraße Ziel der Entwicklung: Empfehlungen: 7 - 7a 25 72 Willers - Jessen Schule 4 Gerich 11 23 aße Mühlenstr 70 7 Kieler Straße 68 45 - 4 2 13 66 50 Amtsgericht Polizei Gestaltung der Fassaden 20a [18] 57 Pestalozzi - Schule 15 64 III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.5) Gestaltung und Werbeanlagen [74] P 1 12 H 52 [76] 4 63 1 8 H 8 10 C 1 3 5 67 7 9 65 Hochwertige, zeitgemäße Gestaltung Architektenwettbewerb Bahnhofstraße 10 12 Stadthalle 6 2 Bahnhof Promenade 2 61 78 BP4_3AE E P 69 11 4 P 3 73 75 16 86 6 71 Reeperbahn: Neubauten sollten eine hochwertige, moderne Gestaltung besitzen. Als Fassadenmaterial sollte Verblendziegel verwendet werden. Auf dem Bahnhofsareal sollte ein Neubau auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbes errichtet werden, um eine qualitativ hochwertige Gestaltung zu erlangen, die diesem Ort in exponierter Lage am Stadteingang Rechnung trägt. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 sollte diesbezüglich gestalterische Festsetzungen enthalten. 84 H C 80-82 BP69_i.A. Bachstraße 2 H Kieler Straße, Bahnhofstraße, Bachstraße, Am Exer: - bei Neubauten Wahl einer Gebäudetypologie, die sich an historischen Gebäuden orientiert und sich "unauffällig" einfügt, aber die Gegenwart dokumentiert. "Historisierende" Fassadengestaltung ist unerwünscht. - Fassaden mit vertikaler Struktur - bei Zusammenlegen von Parzellen sollten bestehende Parzellenstrukturen durch Material- und Wechsel der Fensterformate ablesbar bleiben - es sollte mit handwerklicher Qualität gebaut und die Anzahl der Materialien reduziert werden - keine Dachüberstände, sondern Orientierung der Traufdetails an denen der historischen Gebäude - zurückhaltende Farbgebung mit Bezug zum Umfeld 8 P 20 79 Am Exer 12 77 92-94 Gestaltung der Werbeanlagen 81 Ziel der Entwicklung: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (WA-Satzung "C") 96 6 83 BP4_3 AE Omnibusbahnhof L2 E Geltungsbereich Werbeanlagensatzung, Teilfläche E n- Geltungsbereich Werbeanlagensatzung, Teilfläche C ah erb ep Re C 10 90 Stärkung der Altstadtarchitektur Einfügen in die Architektur der vorhandenen Bebauung 18 Kieler Straße 88 Legende: Geltungsbereich B-Plan 26 Empfehlungen: 5 85 28 87 98-102 BP69_ i.A. Geltungsbereich B-Plan 69 "Bahnhofsareal" i. Aufstellg. Untersuchungsgebiet CTG1 2 N 61 Lageplan M 1:1500 4 - Vordächer sollten ausschließlich als Wetterschutz und nicht als Werbeträger dienen - Einzelbuchstaben anstatt Werbetafeln - handwerklich / individuell gestaltete Ausleger, senkrecht zur Fassade sollten bevor-zugt werden, ihre Größe sollte limitiert werden - dauerhaft installierte Fahnen / Banner sollten zulässig sein, ihre Größe und Anzahl sollte aber limitiert sein, - grellfarbene Banderolen und vollflächiges Bekleben von Schaufensterscheiben sollte unzulässig sein, - Markisenfarben sollten auf die Gestaltung der Fassade abgestimmt sein, - Farbgestaltungen von Fassadenbereichen zu Werbezwecken sollten unzulässig sein 28 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt 19 [16] 29 2 2 Bachstraße 4 8 20 Am Exer 10 12 18 79 81 83 26 5 85 28 87 2 N 4 61 Lageplan M 1:1500 77 Neu zu definierende Nutzung 3 75 Mischgebiet § 6, BauNVO MK 98-102 MI P MK 96 Kerngebiet § 7, BauNVO 92-94 MK 90 Sondergebiet § 10, BauNVO Kieler Straße 88 SO 5/1_1.AE 16 86 Bereich B-Plan Nr. 4/1 in Aufstellung 73 84 6 80-82 4/1_i. A. 26 Bereich gültiger BPlan Nr. 4_3.Änderg. P -L 4_3.AE Kurgebiet Omnibusbahnhof Bereich B-Plan 69 "Bahnhofsareal" i. Aufstellg. n ah erb ep BP69_ i.A. 4/1_i.A. Re 5/1 Bereich gültiger B-Plan Nr. 5/1 1.AE = 1. Änderung 5/1 71 Erhalt der Mischnutzung das Wohnen nicht störende Läden, Büros, Gewerbebetriebe Legende Bereich gültiger B-Plan Nr. 4 20a 10 MI H Hier wird empfohlen, dass die Nachnutzungen die Struktur des denkmalgeschützten Gebäudes berücksichtigen. Deshalb sind folgende Nutzungen denkbar: Forschung und Lehre, Kindergarten, Büros, Vereine, Kulturelle Einrichtungen. P 69 H Dieser Standort besitzt ein großes und wichtiges Potenzial zur Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der südlichen Innenstadt. Hier sollten Nutzungen gemäß des Standortgutachtens der CIMA von 2014 "eine sinnvolle Ergänzung der heutigen innerstädtischen Strukturen darstellen." Empfohlen wird ein "Kleines Einkaufszentrum" mit Lebensmittelsupermarkt (1.500 - 1.800 m2) sowie "ergänzenden Einzelhandelsmagneten mittlerer Größe". Die Gesamtfläche des Einkaufszentrums sollte maximal 3.400 m2 betragen (laut CIMA). Außerdem wären auf dem Bahnhofsareal freizeitorientierte Dienstleistungen (Kino, Diskothek etc.) sinnvoll. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 wird diesbezüglich Festsetzungen enthalten. Willer-Jessen-Schulgebäude: 8 1 3 5 11 BP69_i.A. 4 22 1 6 7 9 67 Neue Nutzung MK / SO Kleines Einkaufszentrum, Kino, Diskothek Stadthalle MK 65 Bahnhof 12 4 63 2 Bahnhofstraße 10 12 Promenade 78 61 SO Kurgebiet 8 MK P 1 4 4_3.AE H 9 Bahnhofsareal: H [76] MK Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet. Erhalt und Stärkung der das Wohnen nicht störenden Mischnutzungen. Klärung der Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei Veränderungen in diesem Bereich. Empfehlungen: [74] MK Ziel der Entwicklung: 16 27 [1] 52 MK 59 traße ts Gerich 25 72 4 Nutzung 7 - 7a 70 7 Kieler Straße 68 45 - 4 2 Nachnnutzung für Schule z.B. Forschung und Lehre, Willers Kindergarten, - Jessen Schule Büros, Vereine, Kultur 11 23 aße Mühlenstr 50 Amtsgericht Polizei 13 66 15 [18] 57 Pestalozzi - Schule 20 18 III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.6) Nutzungen Untersuchungsgebiet CTG1 29 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen 30 III.7) Verkehr, Stell- und Parkplätze 19 km/h [1] [74] 22 20a 20 18 Promenade 1 6 3 5 8 1 67 7 9 Stadthalle 65 10 11 UG Stellpl. Zur Stärkung der Ost-West-Fußwegbeziehung sollte das Vorfeld der Neubebauung des Bahnhofsareals unmittelbar verknüpft werden mit der Bahnhofstraße, um die Fußgängerverkehre vom und zum ZOB und der Bahnstation direkter als bisher in den Bereich Kieler Straße / Innenstadt zu leiten. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, eine bessere Auffindbarkeit des Durchgangs zum Platz vor der ehemaligen Bauschule von der Bahnhofstraße aus zu gewährleisten. Der Südeingang Kieler Straße könnte mehr geöffnet werden und einleiten in die Kieler Straße. Ruhender Verkehr: Bei Neubauten sollten die Stellplätze im Gebäude untergebracht werden. Höfe sollten möglichst nicht als Stellplatzanlagen genutzt werden. Eine Prägung der Freiflächen durch Versiegelung sollte zugunsten des Ortsbildes in dem Untersuchungsbereich vermieden werden. Busbahnhof: Bessere Aufenthaltsqualität durch Überdachung der Wartebereiche 4 71 73 3 75 16 6 Verkehrsberuhigter Bereich 30 km/h (Mischfläche) Quergänge erhalten 86 H Legende P 84 Autofreie Höfe PKW im Gebäude unterbringen 80-82 30 km/h Bachstraße 2 H P 69 Fußwegachse zur Innenstadt Platzfläche an Bahnstation mit Bezug zur Bahnhofstraße Bahnhofstraße 10 12 P 4 63 2 Bahnhof 16 12 2 61 8 H Fußwegachse: Fußwegachse Fördeufer Innenstadt stärken Öffnung und Attraktivierung der Wegebeziehung [76] 30 km/h Empfehlungen: H 78 TG Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen, Plätze und der Ost-West-Fußwegebeziehungen. In diesem Zusammenhang Unterbringung der privaten Stellplätze in einer Form, die den Gebietscharakter nicht stört, z.B. in Gebäuden, Tief- bzw. Gemeinschaftsgaragen. Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h). 1 52 EG+1.OG Garage Auffindbarkeit? Durchgang zugänglicher machen 11 29 59 ße tstra Gerich 27 Willers - Jessen Schule Ziel der Entwicklung: 9 25 72 2 4 Verkehr 7 - 7a 70 7 Amtsgericht Polizei Kieler Straße 68 45 - 4 P 300 23 aße Mühlenstr 50 P 28 13 66 15 [18] 57 Pestalozzi - Schule Sammelstraße Tempo 30 8 P Fußläufiger Bereich 20 79 92-94 Am Exer 12 18 10 90 n ah erb ep öffentliche Parkplätze -L 81 26 Zufahrt zu öff. Parkplätzen / ZOB 96 83 26 5 GaragenZufahrt TG 28 87 98-102 Autofreie Höfe PKW entfernen, Fläche entsiegeln! private Stellplatzanlagen 85 Steigerung der Aufenthaltsqualität Omnibusbahnhof Überdachung der Wartebereiche 77 Kieler Straße 88 Re Omnibusbahnhof Fußgängerzone 61 N Lageplan M 1:1500 Untersuchungsgebiet CTG1 2 4 Durchgang aus der Bahnhofstraße auf den Platz vor der ehem. Bauschule. Die Anordnung der Stellplätze müsste so verändert werden, dass der Blick auf den Durchgang frei bleibt. Tiefgarage Ein- und Ausfahrt Eingang Süd stärken Öffnung Blick aus der Bahnhofstraße auf den Bahnhof. Für Fußgänger wird der Übergang durch die Querung der Reeperbahn erschwert. Hier könnte eine über die Straße hinweggeführte Platzpflasterung und Tempo 30 auf der Reeperbahn den Übergang erleichtern. Fußgänger Erschließung Blick vom Stadthallenvorplatz über die Kieler Straße auf den Platz vor der ehem. Bauschule. Optisch und fußläufig ist die Verbindung der beiden Platzflächen hinsichtlich der Bewegungsfreiräume stark eingeschränkt. Eine niveaugleiche Platzfläche könnte dem Fußgängerverkehr optisch den Vorrang vor dem PKW-Verkehr geben. 30 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt 22 Empfehlungen: Plätze: 16 29 [1] Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grünund Freiflächen. Auf dem Bahnhofsareal sollte eine öffentliche, autofreie Platzfläche entstehen. Dieser Platz sollte als westliches Entreé zur Innenstadt dienen und entsprechend anspruchsvoll gestaltet werden. Das östliche Entreé bildet der Platz vor der Stadthalle, der großzügiger bemessen und offener zur Förde gestaltet werden sollte. Der Zusammenschluss mit dem Platz vor der ehemaligen Bauschule zum "Fördeplatz" wurde in 2011 bereits konzipiert und vorgeschlagen. 7 - 7a 27 59 Gerich Ziel der Entwicklung: 9 25 72 Willers - Jessen Schule 4 tstraße 11 23 aße Mühlenstr 70 7 Kieler Straße 68 45 - 4 2 13 66 50 Amtsgericht Polizei Freiflächen 20a [18] 57 Pestalozzi - Schule 20 18 15 III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.8) Freiflächen, Grünflächen [74] P 1 12 H 52 [76] 61 78 4 63 1 8 H 1 3 5 8 7 9 67 West-Entreé: Neuer Platz autofreie, hochwertige Freiflächengestaltung 65 Bahnhof Stadthalle 6 2 Bahnhofstraße 10 12 Kieler Straße: Promenade 2 Ost-Entreé: "Fördeplatz" Offene, größere Platzfläche 10 P 69 11 Bachstraße 3 73 75 16 86 6 71 P 84 H 80-82 4 2 H Die Umgestaltung der Kieler Straße wurde im Jahre 2004 in einem Wettbewerbsverfahren bearbeitet. Der Siegerentwurf sah vor, den Straßenbelag niveaugleich herzustellen. Dies ist bereits in der Frau-Clara-Straße erfolgreich umgesetzt worden. Für das Südende der Kieler Straße im Untersuchungsbereich dieser Analyse wäre eine derartige Neugestaltung sicher ebenfalls von Vorteil. Der südliche Eingangsbereich zur Kieler Straße ist zwar sehr schön grün bewachsen mit Straßenbäumen und Pflanzeninseln. Dennoch erscheint er wenig belebt und "verschließt" den Stadteingang. Den Vorschlag aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbs stellen wir hier noch einmal vor: eine Wasserwand, die als Begrenzung einer großzügigen Treppenanlage dient, auf der das Wasser von der Wand hinunter in einen Kanal fließt, der in die Straße leitet....... Dieser Vorschlag sollte aufgegriffen und diskutiert werden. 8 P Am Exer 79 92-94 20 n ah erb ep 12 18 10 90 77 Kieler Straße 88 Re -L Omnibusbahnhof Kieler Straße - Niveaugleicher Belag mit Mittelrinne 81 96 26 Legende "Fördeplatz" - Blick aus Richtung Förde auf den Platz vor der ehem. Bauschule 83 26 Öffentliche Grünanlagen 28 Lageplan M 1:1500 Süd-Entreé Öffnung durch Neugestaltung, Thema: Wasser N 61 private Freiflächen 87 Öff. Freiflächen, Straßen, Wege 5 85 98-102 private Grünanlagen Untersuchungsgebiet CTG1 2 4 Ausschnitt Lageplan Kieler Straße Süd aus dem Wettbewerbsentwurf 2004 Wa s s e r w a n d + Tr e p p e n a n l a g e a m Südeingang zur Kieler Straße Skizzen und Visualisierungen: Zastrow + Zastrow mit Andreas Werning (BWW Landschaftsarchitekten) 31 Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1" STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt III.9) Zusammenstellung der Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.1) Städtebauliche Lage Ziel der Entwicklung: Stärkung der Korrespondenz der Ostseite mit der Promenade und der Westseite mit dem Bahnhofsareal über den mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße - Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd. Empfehlung: Die vorhandenen Fußgängergassen sollten erhalten bleiben. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung und Bebauung des Bahnhofsareals sollte die Ost-Westachse Bahnhofstraße - Promenade als direkte, fußläufige Verbindung gestärkt werden. Deshalb sollte im Bahnhofsareal ein Platz geschaffen werden, der an die Bahnhofstraße unmittelbar anknüpft. Er sollte sich, um mehr Aufenthaltsqualität zu erlangen, nicht mehr zur Reeperbahn orientieren, sondern nach Süden zum Busbahnhof. Im östlichen Bereich sollte eine großzügige Platzfläche entstehen, die an den Platz vor der ehemaligen Bauschule besser anknüpft ("Fördeplatz"). III.2) Städtebauliche Struktur Ziel der Entwicklung: Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung der zukünftigen Veränderungsmaßnahmen im Bahnhofsareal / der Reeperbahn auf Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes. Empfehlungen: Die unterschiedlichen Charakteristika von kleinparzellierter Altstadtstruktur, Stadtrand und Plätzen mit Großparzellen könnten stärker herausgebildet werden: - Um die kleinparzellierte Altstadtstruktur zu erhalten, dürfen bei Neubaumaßnahmen keine Großparzellen zulässig werden bzw. ablesbar sein, die Bauweise muss geschlossen und II-geschossig sein. - Um die Stadtränder deutlicher zu gestalten, sollten vorhandene Lücken Am Exer sowie an der Reeperbahn durch Bebauung geschlossen werden. - Um die Struktur aus Straßen und Plätzen an den Stadteinfahrten im Sinne einer städtebaulichen Ordnung deutlich ablesbar und erlebbar zu machen, sollte ein neu zu schaffender Platz auf dem Bahnhofsareal mit dem Platz vor der ehemaligen Bauschule und dem Platz vor der Stadthalle verknüpft werden. - Um die Stadteinfahrt zu markieren, sollte ein Neubau auf dem Bahnhofsareal so platziert und geformt werden, dass dort eine Torsituation entsteht. III.3) Städtebauliche Typologie Ziel der Entwicklung: Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der Neubautypologien im Sinne der städtebaulichen Ordnung Altstadt - Stadtrand. Empfehlungen: In der Kieler Straße Süd, in der Bachstraße, der Bahnhofstraße und Am Exer sollten sich Neubauten an der Typologie der Altstadthäuser orientieren, d.h. II-geschossig sein und ein Satteldach, aber kein Staffelgeschoss haben. An der Reeperbahn hingegen können aufgrund der Bestandsarchitektur aus unterschiedlichen Architekturepochen Neubauten eine "moderne" Typologie aufweisen. Auf dem Bahnhofsareal sollte die Architektur ebenfalls modern mit hoher Qualität und der Nutzung entsprechend gestaltet sein (Architektenwettbewerb). III.4+5) Gestaltung / Materialien / Denkmalpflege Denkmalpflege Ziel der Entwicklung: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Dieses Ziel sollte auch unter den Voraussetzungen des novellierten Denkmalschutzgesetzes fortbestehen. Empfehlungen: Erhaltene historische Gebäude und "Einfache Kulturdenkmale" gemäß dem bis zum 31.12.2014 gültigen Denkmalschutzgesetz sollten genauso als Potenzial für das Altstadtbild angesehen werden wie die in die Denkmalliste eingetragenen Kulturdenkmale! Gestaltung Ziel der Entwicklung: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer modernen Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn. Empfehlungen: Kieler Straße, Bahnhofstraße, Bachstraße, Am Exer: - bei Neubauten Wahl einer Gebäudetypologie, die sich an historischen Gebäuden orientiert und sich "unauffällig" einfügt, aber die Gegenwart dokumentiert. "Historisierende" Fassadengestaltung ist unerwünscht. - Fassaden mit vertikaler Struktur; - bei Zusammenlegen von Parzellen sollten bestehende Parzellenstrukturen durch Material- und Wechsel der Fensterformate ablesbar bleiben; - es sollte mit handwerklicher Qualität gebaut und die Anzahl der Materialien reduziert werden - keine Dachüberstände, sondern Orientierung der Traufdetails an denen der historischen Gebäude; - zurückhaltende Farbgebung mit Bezug zum Umfeld Reeperbahn: Neubauten sollten eine hochwertige, moderne Gestaltung besitzen. Als Fassadenmaterial sollte Verblendziegel verwendet werden. Auf dem Bahnhofsareal sollte ein Neubau auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbes errichtet werden, um eine qualitativ hochwertige Gestaltung zu erlangen, die diesem Ort in exponierter Lage am Stadteingang Rechnung trägt. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 sollte diesbezüglich gestalterische Festsetzungen enthalten. Werbeanlagen Ziel der Entwicklung: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (WA-Satzung "C") Empfehlungen: - Vordächer sollten ausschließlich als Wetterschutz und nicht als Werbeträger dienen, - Einzelbuchstaben anstatt Tafeln, - handwerklich / individuell gestaltete Ausleger, senkrecht zur Fassade sollten bevorzugt werden, deren Größe sollte limitiert werden - dauerhaft installierte Fahnen / Banner sollten zulässig sein, deren Größe und Anzahl sollte aber limitiert sein, - grellfarbene Banderolen und vollflächiges Bekleben von Schaufensterscheiben sollte unzulässig sein, - Markisenfarben sollten auf die Gestaltung der Fassade abgestimmt sein, - Farbgestaltungen von Fassadenbereichen zu Werbezwecken sollten unzulässig sein III.7) Nutzungen Ziel der Entwicklung: Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet. Erhalt und Stärkung der das Wohnen nicht störenden Mischnutzungen. Klärung der Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei Veränderungen in diesem Bereich. Empfehlungen: Bahnhofsareal: Dieser Standort besitzt ein großes und wichtiges Potenzial zur Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der südlichen Innenstadt. Hier sollten Nutzungen gemäß des Standortgutachtens der CIMA von 2014 "eine sinnvolle Ergänzung der heutigen innerstädtischen Strukturen dar-stellen." Empfohlen wird ein "Kleines Einkaufszentrum" mit Lebensmittelsupermarkt (1.500 - 1.800 m2) sowie "ergänzenden Einzelhandelsmagneten mittlerer Größe". Die Gesamtfläche des Einkaufszentrums sollte maximal 3.400 m2 betragen (laut CIMA). Außerdem wären auf dem Bahnhofsareal freizeitorientierte Dienstleistungen (Kino, Diskothek etc.) sinnvoll. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 sollte diesbezüglich gestalterische Festsetzungen enthalten. Willer-Jessen-Schulgebäude: Hier wird empfohlen, dass die Nachnutzungen die Struktur des denkmalgeschützten Gebäudes berücksichtigen. Deshalb sind folgende Nutzungen denkbar: Forschung und Lehre, Kindergarten, Büros, Vereine, Kulturelle Einrichtungen. III.8) Verkehr, Stell- und Parkplätze Ziel der Entwicklung: Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen, Plätze und der OstWest-Fußwegebeziehung. In diesem Zusammenhang Unterbringung der privaten Stellplätze in einer Form, die den Gebietscharakter nicht stört. Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h). Empfehlungen: Fußwegachse: Zur Stärkung der Ost-West-Fußwegbeziehung sollte das Vorfeld der Neubebauung des Bahnhofsareals unmittelbar verknüpft werden mit der Bahnhofstraße, um die Fußgängerverkehre vom und zum ZOB und der Bahnstation direkter als bisher in den Bereich Kieler Straße / Innenstadt zu leiten. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, eine bessere Auffindbarkeit des Durchgangs zum Platz vor der ehemaligen Bauschule von der Bahnhofstraße aus zu gewährleisten. Ruhender Verkehr: Bei Neubauten sollten die Stellplätze im Gebäude untergebracht werden. Höfe sollten möglichst nicht als Stellplatzanlagen genutzt werden. Eine Prägung der Freiflächen durch Versiegelung sollte zugunsten des Ortsbildes in dem Untersuchungsbereich vermieden werden. Busbahnhof: Bessere Aufenthaltsqualität durch Überdachung der Wartebereiche III.5) Freiflächen, Grünflächen Ziel der Entwicklung: Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen. Empfehlungen: Plätze: Auf dem Bahnhofsareal sollte eine öffentliche Platzfläche entstehen, die nicht dem Parken von PKW dient. Dieser Platz sollte als westliches Entreé zur Innenstadt dienen und entsprechend anspruchsvoll gestaltet werden. Das östliche Entreé bildet der Platz vor der Stadthalle, der großzügiger bemessen und offener zur Förde gestaltet werden sollte. Der Zusammenschluss mit dem Platz vor der ehemaligen Bauschule zum "Fördeplatz" wurde in 2011 bereits konzipiert und vorgeschlagen. Kieler Straße: Die Umgestaltung der Kieler Straße wurde im Jahre 2004 in einem Wettbewerbsverfahren bearbeitet. Der Siegerentwurf sah vor, den Straßenbelag niveaugleich herzustellen. Dies ist bereits in der Frau-Clara-Straße erfolgreich umgesetzt worden. Für das Südende der Kieler Straße im Untersuchungsbereich dieser Analyse wäre eine derartige Neugestaltung sicher ebenfalls von Vorteil. Der südliche Eingangsbereich zur Kieler Straße ist zwar sehr schön grün bewachsen mit Straßenbäumen und Pflanzeninseln. Dennoch erscheint er wenig belebt und "verschließt" den Stadteingang. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs schlug eine Wasserwand vor, die als Begrenzung einer großzügigen Treppenanlage dient, auf der das Wasser von der Wand hinunter in einen Kanal fließt, der in die Straße leitet. Dieser Vorschlag sollte aufgegriffen und diskutiert werden. 32 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" III.10) Resümee der Quartiersanalyse 1) Persönliche Beurteilung - was sollte bei Neubauten beachtet werden? In der Vergangenheit sind schon Vorschläge erarbeitet und diskutiert worden: der Wettbewerb zur Neugestaltung der Innenstadt Eckernfördes in 2004 und die Nachbearbeitung mit dem Vorschlag des Fördeplatzes sowie die Studie zum Platz vor der ehemaligen Bauschule und dem Stadthallenvorplatz in 2011. Hieran kann zukünftig angeknüpft und darüber weiter diskutiert werden. Wünschenswert wäre die Umsetzung dieser weiterentwickelten Konzepte. Darüber hinaus kann ein neues Konzept für das Bahnhofsareal entwickelt werden - sicherlich mit einem Architektenwettbewerb als Initiation. Auf jeden Fall ist die Entwicklung eines Konzeptes für den westlichen Bereich nötig, der gedanklich den sich östlich anschließenden Bereich mit einbezieht. Architektonisch ist an der Reeperbahn Modernität gewünscht, während im Kern die Altstadtarchitektur gestärkt werden sollte. Neubauten in beiden Bereichen sollten gemeinsam haben, dass sie eine hohe Qualität in Gestaltung und Materialien besitzen. 2) Besonderheiten des Quartiers Das Besondere an dem Teilgebiet ist, dass es die Stadteinfahrten bzw. -eingänge der Innenstadt umfasst. Durch Umgestaltung der östlichen Stadteinfahrt, des südlichen Stadteingangs und Neustrukturierung und -bebauung der westlichen Stadteinfahrt sowie weitestmögliches Schließen der Stadtränder kann hier das Entreé Eckernfördes stark aufgewertet werden. Die verschiedenen Facetten der architektonischen Gestalt können deutlich hervortreten: Altstadt im Kern, Modernität am Stadtrand. Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger kann gestärkt werden durch attraktive, neu gestaltete Platzflächen an den Stadteinfahrten, die miteinander plausibel und auf kurzem Weg verknüpft sind - mit unterschiedlichen Qualitäten: ÖPNV-Anschluss und "Ankommen" auf dem westlichen Platz - Ruhe, Bewirtung und Introvertiertheit auf dem mittleren Platz - Öffnung zum Fördeerlebnis auf dem östlichen Platz. Quer dazu die Spange Kieler Straße mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistern, gastronomischen Angeboten. Eckernförde - das facettenreiche Stadterlebnis! 3) Bewertung des Teilgebietes hinsichtlich der Erfordernis einer Gestaltungssatzung Im Zusammenhang mit der "Überarbeitung der Gestaltungssatzung" wurde der neue Geltungsbereich der zukünftigen Gestaltungssatzung wie dargestellt festgelegt. Selbstverständlich ist es sinnvoll, den Kernbereich der südlichen Altstadt zukünftig in die Gestaltungssatzung mit aufzunehmen. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 wird gestalterische Festsetzungen für den Bereich der Westseite der Reeperbahn treffen, der nicht im Geltungsbereich der neuen Gestaltungssatzung liegt. Neubauten in diesem Bereich sollten gestalterischen Festsetzungen unterliegen, die nicht auf historischer Typologie basieren. Auszug aus: Geltungsbereich OGS erstellt: Büro Architektur + Stadtplanung. vom 10.10.2014, 33 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" Impressum Auftraggeber: Stadt Eckernförde Der Bürgermeister - Bauamt - Rathausmarkt 4-6 24340 Eckernförde Urheber der Daten der Liegenschaftskarte: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH Die Quartiersanalyse wurde erstellt von: Bearbeitung: Marie-Luise + Peter Zastrow Freisch. Architekten und Stadtplaner Juni 2014 - April 2015 34 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Anlage 1 - Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" Tabelle zu Seite 5 - Anzahl der Geschosse / Gebäude *) Gebäude zweiteilig Tabelle zu Seite 6 - Kulturdenkmale Tabelle zu Seite 7 - Werbeanlagen 35 STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt Anlage 2 - Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1" Tabellen zu Seite 7 - Gestaltung: Fenster, Schaufenster, Vordächer Tabellen zu Seite 9 - Gestaltung: Fassadenmaterial, Dachmaterial 36