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STADTBILDANALYSE
für Teilgebiete der
Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung
Teilgebiet Kieler Straße Süd mit
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STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
I. A Bestandsaufnahme
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Inhalt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I.A.1) Integration in übergeordnete Maßnahmen / Lage im Stadtgebiet
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I.A.2) Stadtstruktur - historisch und gegenwärtig
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Seite 5
I.A.4) Aspekte d. Denkmalpflege - Stadtgeschichte - Übersicht Seite 6
I.A.5) Gestaltung / Werbeanlagen - Übersicht I.A.3) Städtebauliche Typologien
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I.A.7) Dach- und Fassadenmaterialien Seite 9
I.A.8) Verkehr / Wegenetz / Park- u. Stellplatzsituation Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
II.1-3) Städtebaul. Lage, Struktur und Typologie
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II.4/5.1) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Gerichtsstr.
Seite 15
II.4/5.2) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Reeperbahn
Seite 16
II.4/5.3) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Am Exer Seite 17
II.4/5.4) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bahnhofstraße
Seite 18
II.4/5.5) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bachstraße
Seite 19
II.4/5.6) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Kieler Straße Süd Seite 20
I.A.6) Nutzungskataster
I.A.9) Grün- und Freiflächen
I.A.10) Zusammenfassung und Bewertungskriterien
II. Analyse und Bewertung
II.4/5.7) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Platz d. ehem. Bauschule
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Seite 22
Seite 23
Seite 24
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
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III.4)
Denkmalpflege Seite 27
III.5.)
Gestaltung und Werbeanlagen Seite 28
III.6) Nutzungen
Seite 29
III.7)
Verkehr, Stell- u. Parkplätze
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III.8)
Freiflächen und Grünflächen
Seite 31
III.9)
Zusammenstellung der Empfehlungen
für zukünftige Entwicklungen
Seite 32
III.10) Resümee der Quartiersanalyse Seite 33
Seite 34
und Willers-Jessen-Schulgebäude
II.6)
Nutzungen
II.7)
Verkehr / Park- u. Stellplatzsituation
II.8)
Grün- u. Freiflächen
III.1-3) Städtebau
Impressum
Anhänge
Anhang 1 - Tabellen zu Seite 5, 6, 7
Seite 35
Anhang 2 - Tabellen zu Seite 7, 9
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1
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I. A Bestandsaufnahme allgemein I.A.1) Integration in übergeordnete Maßnahmen / Lage im Stadtgebiet Seite3
I.A.2) Stadtstruktur - historisch und gegenwärtig
Seite4
I.A.3) Städtebauliche Typologien I.A.4) Aspekte d. Denkmalpflege - Stadtgeschichte - Übersicht
I.A.5) Gestaltung / Werbeanlagen - Übersicht I.A.6) Nutzung I.A.7) Dachmaterial
I.A.8) Fassadenmaterial
I.A.9) Verkehr / Wegenetz / Park- u. Stellplatzsituation
I.A.10) Grün- und Freiflächen
I.A.11) Zusammenfassung und Bewertungskriterien Seite5
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STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I. A Bestandsaufnahme I.A.1) Integration in übergeordnete Maßnahmen / Lage im Stadtgebiet
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Die Gestaltungssatzung von
1978/86 schließt das Teilgebiet
nicht mit ein.
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Das Teilgebiet Südliche Kieler
Straße mit Bahnhof und Fördeplatz "CTG1-" liegt im Bereich des
Maßnahmenpakets "Stadtumbau
West".
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und gliedert sich in mehrere Teilgebiete, die in einzelnen
Quartiersuntersuchungen
betrachtet werden.
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Lage im Stadtgebiet
Der Untersuchungsbereich "Kieler Straße Süd mit Bahnhof und Fördeplatz" liegt am südlichen Rand der Innenstadt
Eckernfördes zwischen Stadthalle / Am Exer im Osten und Bahnlinie im Westen. Er zeichnet sich durch
unterschiedliche Stadtstrukturen aus: den Großparzellen der ehemaligen Willers-Jessen-Schule und der
ehemaligen Bauschule sowie den vorgelagerten Plätzen im nördlichen Bereich, der Platzfläche vor der Stadthalle
im Osten, der kleinteiligen Parzellenstruktur im südlichen Bereich und der Freiflächen südlich des Bahnhofes und
dem Bahnhof selbst im Westen entlang der Bahnlinie.
Die Aufnahme des Teilgebietes in die Stadtbildanalyse erfolgt aufgrund seiner Bedeutung für die Entwicklung der
Innenstadt Eckernfördes. Neubauten aus jüngster Zeit, erhaltenswerte historische Straßenabschnitte sowie
anstehende Veränderungen im Bereich Bahnhof und Fördeplatz rufen den Bedarf nach einer übergeordneten
Entwicklungskonzeption hervor. Hierfür dient diese Quartiersanalyse als eine der Grundlagen.
3
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I. A Bestandsaufnahme I.A.2) Stadtstruktur - historisch und gegenwärtig
Anno 1651
Anno 1864
Stadtansichten aus den Jahren 1651 und 1864
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[16]
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Pestalozzi - Schule
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1651 war das Gebiet der heutigen Kieler Straße Süd,
Bildquellen: Landesamt für Denkmalpflege
Stadthalle und Bahnhof noch unbebaut.
Auf der Karte aus dem Jahre 1864 sind am Südende der heutigen Kieler Straße nur zwei parallele
Kasernengebäude dargestellt, von denen das westliche in gekürzter Länge heute noch existiert. Der übrige
Bereich wurde, mit Ausnahme des Schulgebäudes im nördl. Bereich, erst ab Ende des 19. Jahrhunderts bebaut.
Die Kieler Straße war die Hauptzufahrt in die Stadt.
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historische Kleinparzellen
4
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Untersuchungsgebiet
CTG1
Ein Großteil der Parzellen weist
Gebäude auf, die nach 1950 entstanden sind. Sechs Gebäude
wurden in den letzten drei Jahren
neu errichtet.
Die Stadtstruktur des Untersuchungsbereiches wurde erst ab
dem Ende des 19. Jahrhunderts
g e s c h a ff e n . D i e B r e i t e d e r
Parzellen entspricht der der
mittleren und nördlichen Kieler
Straße. Eine Großparzelle wurde
für die Bauschule geschaffen, die
auch eine vorgelagerte Platzfläche mit einbezieht.
Das Baufeld zwischen Kieler
Straße Süd
und Reeperbahn
wurde durch das Anlegen der
Bachstraße unterteilt.
Am westlichen Stadtrand verläuft
seit 1880/81 die Bahnstrecke Kiel
- Flensburg mit Haltepunkt /
Bahnhof in Höhe der ehem.
Bauschule.
Seit 1952 wird der Durchgangsverkehr Kiel - Flensburg nicht
mehr durch die Kieler Straße,
sondern über die westliche Umgehungsstraße geführt, die kürzlich
weiter ausgebaut wurde. Außerdem entlastet die Reeperbahn
den innerstädtischen Verkehr der
Altstadt. Dies führte im Jahr 1975
zur Umwandlung der Kieler
Straße, nördlich der Gerichtsstraße, zur Fußgängerzone. In
diesem Zusammenhang wurde
das Südende der Kieler Straße für
den KFZ-Verkehr geschlossen.
4
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
I. A Bestandsaufnahme I.A.3) Städtebauliche Typologien Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
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[16]
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Willers - Jessen Schule
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Untersuchungsgebiet
CTG1
Historische Bebauung
Aufgrund der ab ca. 1880
einsetzenden Bebauung
der Kieler Straße Süd und
der Bahnhofstraße sind
nur hier die historischen
Gebäudetypologien vorhanden, die wiederholt in
Varianten vorzufinden
sind. Die beiden Gebäude "ehemalige Bauschule" und "WillersJessen-Schule" sind aufgrund ihrer damaligen
Nutzung historische Sondertypen. Ebenso das
ehemalige Kasernengebäude Kieler Straße
Süd 98-102.
Bebauung ab 1950
Viele Gebäude entstanden in den Jahren ab
1950, die z.T. historische
Gebäude an dieser Stelle
ersetzt haben.
In jüngster Zeit sind Neubauten an der Reeperbahn und der Gerichtstraße entstanden. Alle
Gebäude ab ca. 1950
weisen eigene, unterschiedliche, architektonische Prägung auf
ohne Bezug zu historischen Typologien.
Historische Gebäudetypen, geordnet nach Geschossigkeit:
Typ 1:
ältester Haustyp,
19.Jhd.,I-G, ca.
45° Satteldach,
mit / ohne Frontgiebel,Wohn- u.
Geschäftshaus
Typ 3:
II gesch., ca. 45°
Satteldach,mit / ohne
Frontgiebel, Wohn- u.
Geschäftshaus
Gebäude errichtet ca. 1950 - 2000:
Die Architektur der Gebäude
aus diesem Zeitraum
spiegelt den jeweiligen
"Zeitgeist" wider.
Sondertypen:
II, II+, III.,ca. 45°- 50° Mansarddach,
teilw. auch sog. "Kieler Dach",
Wohnhaus /Wohn- u. Geschäftshaus,
1950er
Jahre:
II-gesch.,
ca. 45°
WD, Frontgiebel,
Wohnhaus
Typ 4:
III-gesch., ca. 45°SD,
Erker, Wohnhaus
1970er
Jahre:
II-gesch., ca.
40°SD, Dreiecksgauben
mit gr. Verglasungen
Neubauten errichtet ab ca. 2000:
Die "neue" Architekturtypologie ist
geprägt durch Flachdach und
Staffelgeschoss. Teilweise werden
Parzellen zu größeren Gebäudekomplexen zusammengelegt.
5
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I. A Bestandsaufnahme I.A.4) Aspekte der Denkmalpflege - Stadtgeschichte - Übersicht
17
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[16]
20a
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D§
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54
8
9
1
3
5
67
7
65
Bahnhofstraße
10
12
Stadthalle
6
2
Bahnhof
Promenade
2
D§
10
P
69
11
Legende
4
P
3
73
84
D§
75
16
86
6
gem. Denkmalschutzgesetz
12.01.2012:
71
80-82
H
Bachstraße
2
H
K
18
77
10
90
einfaches Kulturdenkmal
(§1 DSchG)
20
79
92-94
Denkmalschutz-Zonen,
erhaltenswerte Ortsteile
(§1 BBauG)
Am Exer
12
Kulturdenkmal bes.Bedeutung
(§5 DSchG)
P
8
88
Kieler Straße
n
ah
erb
ep
Re
-L
Omnibusbahnhof
Das Denkmalschutzgesetz
vom 12.01.2012 wurde mit
Gültigkeit ab dem 30.01.2015
novelliert. Gemäß § 24
"Übergangsvorschriften"
dieses Gesetzes gelten als
unverändert in die Denkmalliste eingetragen die
bisherigen Kulturdenkmale
besonderer Bedeutung.
Ebenso bleiben die Denkmalschutzzonen unverändert
erhalten. Einfache Kulturdenkmale gelten als Kulturdenkmale für die Dauer einer
Abschreibung gemäß §§ 7i,
10f, 10g und 11b Einkommenssteuergesetz.
81
96
26
Bereiche Mindestumgebungsschutz (§9 DSchG)
83
26
Stadtbildcharakterist.
Straßen- u. Platzräume
5
85
D§
28
87
98-102
Erhaltenswerte Strassenu. Platzfassaden (§1 BBauG)
N
Erhaltenswerte Straßenkanten (Baulinien)
2
61
Untersuchungsgebiet
CTG1
4
M 1:3000
Quelle: "Vorläufige Auflistung der
Kulturdenkmale Stadt Eckernförde, Kreis
Rendsburg Eckernförde, Aktenstand
19.02.2013"
Die Anzahl der Kulturdenkmale in diesem Untersuchungsbereich ist begrenzt auf drei als Kulturdenkmale
Besonderer Bedeutung eingetragene Gebäude: die ehemalige Willers-Jessen-Schule, die ehemalige
Bauschule sowie das ehemalige Kasernengebäude Kieler Straße Süd Nr. 98-102. Die ehemalige Turnhalle der
Willers-Jessen-Schule sowei das Reetdachhaus an der Promenade sind Einfache Kulturdenkmale. Die
Straßenkanten der Kieler Straße sind als erhaltenswert eingestuft (Baulinien).
In der "Denkmalpflegerischen Zielplanung des Landesamtes für Denkmalpflege, 1979"
werden folgende Aussagen, die den Untersuchungsbereich berühren, gemacht:
- Kapitel "Stadtgeschichte":
"Mit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse festigte sich die bisher nur lockere Beziehung Eckernfördes zu
seinem ländlichen Umland: Die Stadt wurde regionales Versorgungszentrum und Umschlagplatz für
Agrarprodukte, insbesondere nach dem Bau der Eisenbahn Kiel-Flensburg 1880/81 und der Kreisbahn nach
Kappeln 1887. Neue Funktionen und wirtschaftlicher Auftrieb führten zunächst jedoch noch nicht zu größerer
Ausdehnung, sondern zur baulichen Verdichtung in der Altstadt."
- Kapitel "Stadtentwicklung":
Mitte 20. Jhd.: "Der wachsende Durchgangsverkehr Kiel-Flensburg machte 1952 eine Umgehungsstraße auf
der Noorseite erforderlich. Auch von dem innerstädtischen Verkehr wird die Altstadt nun durch eine westliche
Kerntangente entlastet, die über den Noorplatz und die Reeperbahn verläuft. ... Die in jüngster Zeit (unmittelbar
vor 1978 A.d.V.) geplanten und zum Teil durchgeführten städtebaulichen Maßnahmen werden auch der
Erhaltung und Wiederbelebung des Altstadtgefüges selbst zugute kommen."
- Kapitel "Denkmalpflegerische Zielsetzungen":
"Ziel ist die Erhaltung und Pflege des gesamten historisch geprägten Innenstadtbereichs unter besonderer
Berücksichtigung der Kulturdenkmale, ihrer unmittelbaren Umgebung und der stadtbildcharakteristischen
Straßen- und Platzräume. Größter Wert ist auf die Geschlossenheit dieser Bereiche zu legen. Alle Planungsund Baumaßnahmen, die den Bestand der Kulturdenkmale sowie die Raumgestalt und die charakteristische
Maßstäblichkeit der Platz- und Straßenbebauung beeinträchtigen könnten, sollten unbedingt vermieden
werden. Besonderer Wert ist auf die Einzelhausbebauung innerhalb der überlieferten Parzellenstruktur zu
legen."
6
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I. A Bestandsaufnahme I.A.5) Gestaltung / Werbeanlagen - Übersicht
17
20a
18
11
9
25
29
[76]
4
63
1
Stadthalle
6
8
1
3
5
65
10
P
69
11
71
4
Geltungsbereich
B-Plan 69
"Bahnhofsareal"
i. Aufstellg.
P
3
73
75
16
86
6
Geltungsbereich
B-Plan
84
H
C
80-82
BP69_i.A.
Bachstraße
2
H
BP4_3
AE
BP69_
i.A.
67
9
C
Promenade
2
61
78
2
7
Geltungsbereich
Werbeanlagensatzung, Teilfläche E
16
1
12
P
E
Bahnhofstraße
10
12
E
7 - 7a
27
59
[74]
H
8
H
Bahnhof
Geltungsbereich
Werbeanlagensatzung, Teilfläche C
23
Willers - Jessen Schule
[1]
52
BP4_3AE
C
ße
72
Geric
13
Mühlenstra
70
Kieler Straße
68
45 - 47
2
4
htstraße
22
15
[18]
57
66
50
Amtsgericht
Polizei
Legende:
19
[16]
20
64
P
Pestalozzi - Schule
8
P
88
20
79
92-94
Am Exer
12
18
10
90
77
Kieler Straße
n
ah
erb
ep
Re
Werbeanlagen
-L
Omnibusbahnhof
Untersuchungsgebiet CTG1
81
96
26
83
26
5
85
28
87
98-102
N
2
61
M 1:3000
4
Die Werbeanlagensatzung der gesamten
Stadt Eckernförde ist
aufgegliedert in Teilflächen, für die - je nach
Nutzungscharakter und
Baubestand innerhalb
der Teilfläche - differenzierte Festsetzungen
getroffen werden.
Nahezu der gesamte Untersuchungsbereich gehört zur Teilfläche "C". Ausnahmen sind der Promenadenbereich, der zur Teilfläche "E"
zählt, sowie der Geltungsbereich des B-Plan 4_3. Änderung (Bereich ehem. Bauschule).
Für den Teilbereich "C" gilt u.a., dass die architektonische Gliederung der Fassade durch Werbeanlagen nicht überdeckt werden darf und
Werbeanlagen die Oberkante der EG-Decke nicht überragen dürfen.
In der Teilfläche E - Aussenbereich - werden Festsetzungen für Hinweiszeichen auf abseits liegende Betriebe getroffen, die nur an
Abzweigungen von Straßen aufgestellt werden dürfen und nur in bestimmten Höhen über der Verkehrsfläche angebracht werden dürfen.
Im B-Plan 4_3. Änderung sind Festsetzungen zu Werbeanlagen getroffen, die den Grundsätzen der Werbeanlagensatzung "C"
entsprechen.
Im Untersuchungsgebiet sind Werbeanlagen in der Kieler Straße, der Bachstraße, der Bahnhofstraße und am Bahnhofsgebäude
vorhanden.
Gestaltung
Gestalterische Festsetzungen gelten nur für den Geltungsbereich des B-Plan 4_3.Änderung. Der große übrige Bereich des Teilgebietes
unterliegt keinen gestalterischen Festsetzungen. Für das Bahnhofsareal wird der in Aufstellung befindliche B-plan 69 zukünftig gestalterische
Festsetzungen treffen.
Die Fassaden der Häuser weisen ein großes Spektrum an Elementen und Materialien auf:
7
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
I. A Bestandsaufnahme I.A.6) Nutzung
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
Mühlenstra
ße
Kieler Straße
straße
Gericht
4
MK
MK
MK
SO
4_3.AE
Kurgebiet
MK
5/1
MI
Bachstraße
BP69_i.A.
Bereich gül-
Kieler Straße
4_3.AE tiger B-Plan
Nr. 4_3.Änderg.
Am Exer
6
L2
Bereich B-Plan
4/1_i. A. Nr. 4/1
SO
Sondergebiet
§ 10, BauNVO
MK
Kerngebiet
§ 7, BauNVO
MI
Mischgebiet
§ 6, BauNVO
Kurgebiet
MK
in Aufstellung
Bereich gültiger B-Plan
Nr. 4
5/1_1.AE
nah
erb
ep
Re
Omnibusbahnhof
Legende
4
4/1_i.A.
Bereich gültiger B-Plan
Nr. 5/1
5/1
Stadthalle
MK
Bahnhofstraße
Bahnhof
MK
Untersuchungsgebiet
CTG1
N
Flächen für
Gemeinbedarf
§ 9, Abs.1,Nr.5
BauGB
M 1:3300
Schule
17
20a
22
9
11
29
z.Zt.
Leerstand
[1]
16
7 - 7a
27
Willers - Jessen Schule
59
Ger
25
ße
72
2
4
ße
ichtstra
18
23
Mühlenstra
70
Kieler Straße
68
45 - 47
Polizei
13
66
15
[18]
57
50
Gericht
Amtsgericht
Polizei
Nutzungen im Einzelnen:
19
[16]
Praxen
20
64
P
Schule
Pestalozzi - Schule
[74]
P
1
12
H
52
[76]
4
63
1
8
H
Legende
8
1
3
5
67
7
9
65
Bahnhofstraße
10
12
Stadthalle
6
2
Bahnhof
Promenade
2
Platz ehem.
Bauschule
61
78
DL / Bildung /
/
Gastronomie
Gewerbe
10
P
69
11
Wohnen
4
P
73
3
Kirchl.
Zwecke
84
75
P
8
88
20
79
hn
92-94
rba
Am Exer
12
Büro ,Praxis,
Dienstleistg.
18
10
90
77
Kieler Straße
pe
e
Re
Gewerbe /
Einzelhandel
-L
Omnibusbahnhof
Dienstleistg. +
Wohnen OG
16
86
6
71
80-82
H
Bachstraße
2
H
81
Gewerbe +
Dienstleistg.
96
26
83
26
5
85
Gastronomie
28
87
98-102
N
Festsetzungen zur
Nutzung:
Dargestellt sind die Festsetzungen des Einfachen
B-Plan Nr. 4 "Innenstadt"
vom 21.02.1991, dessen 3.
Änderung von 2011, sowie
des B-Plan 5/1 von 1972
und dessen 1. Änderung
von 1980 für die Art der
Nutzungen:
Durch die 3. Änderung des
B-Plan Nr. 4 wird für den
Bereich der ehem. Standortverwaltung Marine nunmehr die Festsetzung als
Kerngebiet (MK) ausgewiesen. Die Schulnutzung
der Willers-Jessen-Schule,
im B-Plan als "Fläche für
Gemeinbedarf Schule" dargestellt, ist brach gefallen.
Die Nutzungen "MK" (Kerngebiet) und "MI" (Mischgebiet) sowie "SO Kurgebiet" bestehen fort.
Im Bereich des Bahnhofes
wurden bisher keine Nutzungsfestsetzungen getroffen. Dies wird zukünftig der
i.A. befindliche B-Plan 69
erfüllen.
Der B-Plan 4/1 ist seit
mehreren Jahren in Aufstellung, für diesen Bereich gilt
derzeit die Festsetzung
"MK" aus dem B-Plan Nr. 4.
Die Nutzungsverteilung im
Teilgebiet entspricht den
Festsetzungen der B-Pläne
Nr. 4, Nr.4_3.Änderung
bzw. 5/1_1.Änderung:
Mischnutzungen aus
Dienstleistungen, Gewerbe,
Einzelhandel, Gastronomie
und ein geringer Anteil an
Wohnnutzung - meist in den
Obergeschossen der
Häuser.
Die ehemalige Bauschule
weist jetzt, nach Abzug der
Standortverwaltung Marine,
eine vielfältige Nutzungsstruktur auf.
Das Gebäude der ehemaligen Willers-Jessen-Schule
ist z.Zt. ungenutzt. Diese
soll zukünftig verschiedene
Nutzungen aufnehmen:
Räume für die ETMG (Touristik), Kindergarten sowie
für verschiedene Vereine.
Gemeinbedarf
2
61
M 1:3300
4
Garage
8
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
I. A Bestandsaufnahme I.A.7) Dach- und Fassadenmaterialien
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
17
11
20a
9
25
29
7 - 7a
27
[1]
16
ße
59
straße
18
23
72
Willers - Jessen Schule
4
Gericht
13
Mühlenstra
70
Kieler Straße
68
45 - 47
2
22
15
[18]
57
66
50
Amtsgericht
Polizei
Dachformen- und materialien
19
[16]
20
64
P
Pestalozzi - Schule
[74]
H
1
12
P
52
[76]
Reet
4
63
1
8
67
9
1
3
5
65
7
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
2
61
78
8
H
Bahnhof
10
Gebäude aus der Zeit vor ca.
1980 besitzen Satteldächer.
Gebäude aus der jüngeren
Zeit ab ca. 2009 besitzen
Flachdächer.
P
69
11
2
H
P
3
73
Bachstraße
4
71
80-82
84
6
75
16
86
H
P
8
Legende
Ziegel rot
20
79
92-94
Am Exer
12
18
10
90
77
Kieler Straße
88
nah
erb
ep
Re
Omnibusbahnhof
Ziegel braun/
Reet
Ziegel
anthrazit
96
6
81
L2
83
26
5
85
Metall
28
87
98-102
N
Flachdach
61
Untersuchungsgebiet CTG1
Schieferplatten
4
2
M 1:3300
Der größte Teil der Dächer im
Teilgebiet ist anthrazitfarben,
bestehend entweder aus
Ziegeln oder Schindeln. Nur
vereinzelt gibt es Dächer, die
mit roten oder braunen
Ziegeln eingedeckt sind. Das
freistehende Gebäude an der
Promenade ist mit Reet
eingedeckt.
17
20a
Die Fassadenmaterialien im
Teilgebiet sind sehr vielfältig.
Der überwiegende Teil ist mit
roten Ziegeln verblendet.
25
9
11
18
23
59
29
7 - 7a
27
Willers - Jessen Schule
[1]
16
ße
72
straße
13
Mühlenstra
70
Kieler Straße
68
45 - 47
2
4
Gericht
22
15
[18]
57
66
50
Amtsgericht
Polizei
Fassadenmaterialien
19
[16]
20
64
P
Pestalozzi - Schule
[74]
P
1
12
H
52
[76]
4
63
1
8
1
3
5
65
67
7
9
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
2
61
78
8
H
Bahnhof
10
P
69
11
4
P
3
73
84
75
16
86
6
71
80-82
H
Bachstraße
2
H
P
8
Legende
88
20
79
hn
92-94
rba
Am Exer
pe
12
18
10
90
77
Kieler Straße
e
Re
-L
Omnibusbahnhof
Einige Gebäude aus den
1970er Jahren weisen im
Dachgeschoss anthrazitfarbene Schindelverkleidung
auf.
Gebäude aus der jüngeren
Zeit ab ca. 2009 sind mit
g r a u e n b z w. g r a u g e l b e n
Ziegeln verblendet. Ein
Gebäude aus dieser Zeit ist
weiß verputzt (Kieler Straße
74-76) mit einem in roten
Ziegeln verblendetem Giebel.
Ziegel (rot)
81
96
26
Ziegel (grau
bzw. gelb)
83
Putz
26
5
85
Mauerwerk
geschlämmt
28
87
98-102
N
Metall, Glas
2
61
M 1:3300
4
Schieferplatten
9
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I. A Bestandsaufnahme Stp
I.A.8.) Verkehr / Wegeverbindung
/ Park- und Stellplatzsituation
50
30
17
19
[16]
20a
13
18
9
11
29
[74]
12
H
P
1
G
52
EG+1.OG
Garage
Straße
Tempo 30 km/h
7 - 7a
27
[1]
16
ße
Willers - Jessen Schule
59
Geric
25
2
4
htstraße
Hauptverkehrsstraße
Tempo 50 km/h
23
72
Amtsgericht
Polizei
Mühlenstra
70
Kieler Straße
68
45 - 47
P
300
Legende
22
15
[18]
57
66
50
P
28
20
64
P
km/h
Pestalozzi - Schule
[76]
Verkehrsberuhigter Bereich 7 km/h
(Schritttempo)
4
63
1
Verkehrserschließung,
Fahrtrichtung
67
10
P
69
11
Garargen-Zufahrt
2
UG
Stellpl.
4
G
3
73
75
16
86
6
71
P
84
H
80-82
G
Bachstraße
H
Zufahrt zu öff.
Parkplätzen / ZOB
18
77
10
90
20
79
92-94
Am Exer
12
Sammel-Garage
öffentliche
Parkplätze
P
8
88
Kieler Straße
n
ah
erb
ep
Re
private Stellplatzanlagen
-L
Omnibusbahnhof
Fußerschließg.
8
1
3
5
65
7
9
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
2
61
78
8
H
Bahnhof
Fußgängerzone
81
96
26
83
26
5
85
28
87
98-102
N
2
4
61
M 1:3000
Untersuchungsgebiet CTG1
Verkehrserschließung
Öffentliche Parkplätze
Anbindung an Hauptverkehrsstraßen:
- in Nord-Südrichtung über die Reeperbahn (50km/h)
sowie den Jungfernstieg (30km/h)
Sammel- /Anliegerstraßen im Gebiet:
- in Westrichtung Gerichtstraße (7km/h), bis Mitte
auch in Ostrichtung wegen Zufahrt Garage
- in Ost-Westrichtung Bahnhofstraße (7km/h), keine
Durchfahrt zur Reeperbahn
- in Südrichtung Kieler Straße (Einbahnstraße)
Öffentliche Parkplätze sind nördlich des Bahnhofsbereiches in großer Anzahl vorhanden. Östlich
angrenzend an den Untersuchungsbereich befindet sich
ein weiterer großer Parkplatz. Dezentral gibt es an den
Straßenrändern Gericht- und Bahnhofstraße sowie Am
Exer und der Kieler Straße einzelne Parkplätze.
Verkehrsstärken:
Zählung Okt. 2012, PKW/Tag: Jungfernstieg 2300
ÖPNV:
Omnisbusbahnhof,
Busverkehr führt durch die Reeperbahn, Haltestelle:
Bahnhof / am Ärztehaus
Bahnlinie Kiel-Flensburg mit Haltepunkt am Bahnhof
Fußläufige Erschließung
Private Stellplätze
Die fußläufige Verbindung von West nach Ost
zwischen Bahnhof/Busbahnhof - Kieler Straße Promenade/Strand erfolgt über die Gerichtstraße
und die Bahnhofstraße, den Platz vor der ehem.
Bauschule sowie den Vorplatz vor der Stadthalle.
Von Ost nach West zwischen Parkplatz Stadthalle
und Kieler Straße über die kurze Stichstraße in
Höhe der Gebäude Kieler Str. 75 und 77, die
Gerichtstraße und vereinzelt schmale Brandgänge.
Somit ist die Erschließung für Fußgänger im
Teilgebiet gegeben.
Die privaten Stellplätze der Einzelhäuser entlang der
Straße Am Exer/Kieler Straße Ostseite und der
Bachstraße/Kieler Straße Westseite sind z.T. in Garagen
vor bzw. im Gebäude oder auf den Grundstücksflächen
vor den Gebäuden bzw. in den Höfen untergebracht.
Bei den größeren Neubauten zwischen Bachstraße und
Reeperbahn gibt es großflächige, ebenerdige Stellplatzanlagen. Das Gebäude Bahnhofstraße 11 hat eine
Stellplatzanlage im offenen Untergeschoss. Der Neubau
Kieler Straße 74/76 besitzt ein zweigeschossiges,
oberirdisches Garagengebäude, das von der Gerichtstraße aus angefahren wird.
10
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
I. A Bestandsaufnahme I.A.9.) Grün- und Freiflächen
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
17
19
[16]
20a
Öffentliche
Grünanlagen
25
9
11
18
23
ße
29
59
[1]
private Grünanlagen
16
27
Willers - Jessen Schule
7 - 7a
72
Geric
13
Mühlenstra
70
Kieler Straße
68
45 - 47
2
4
htstraße
22
15
[18]
57
66
50
Amtsgericht
Polizei
Legende
20
64
P
Pestalozzi - Schule
[74]
P
Öff. Freiflächen,
Straßen, Wege
1
12
H
52
[76]
4
63
1
Untersuchungsgebiet CTG1
8
1
3
5
65
67
7
9
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
2
61
78
8
H
Bahnhof
private
Freiflächen
10
P
69
11
4
P
3
73
84
75
16
86
6
71
80-82
H
Bachstraße
2
H
8
P
88
20
79
92-94
Am Exer
12
18
10
90
77
Kieler Straße
n
ah
erb
ep
Re
-L
Omnibusbahnhof
81
26
96
83
26
5
85
28
87
98-102
N
2
4
61
M 1:3000
Öff. Grünfläche Nordrand Stadthallenvorplatz
Öffentliche Grünanlagen:
Öffentliche Freiflächen:
Öff. Grünfläche Ostseite Stadthallenvorplatz
Baumreihen Gehweg Am Exer
Im Untersuchungsgebiet sind nur wenige, kleinflächige öffentliche Grünanlagen vorhanden: entlang der Straße Am Exer, auf dem Stadthallenvorplatz, am Bahnhofsvorplatz und
am Südende der Kieler Straße. Gleichwohl sind die Straßenräume begrünt durch Baumreihen und teilweise Pflanzeninseln.
Außer den Straßenräumen sind öff. Freiflächen in Form des Platzes vor der ehemaligen
Bauschule, des Bahnhofvorplatzes und des Stadthallenvorplatzes vorhanden.
Bachstraße
Bahnhofstraße
Gerichtstraße
Private Grünflächen:
Sind kaum vorhanden.
Private Freiflächen:
Der Großteil der Höfe ist versiegelt und wird überwiegend als Stellplatzfläche genutzt.
11
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
I. A Bestandsaufnahme I.A.10) Zusammenfassung und Bewertungskriterien
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
I.1) Lage im Stadtgebiet
Das Teilgebiet liegt am südlichen Rand der Innenstadt Eckernfördes zwischen Stadthalle mit Anschluss an die
Promenade / Am Exer im Osten und Bahnlinie / Bahnhofsareal im Westen.
Kriterium: Stärkung der Korrespondenz zwischen der Ostseite mit Promenade und der Westseite mit
Bahnhofsareal über den mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße - Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd.
I.2) Stadtstruktur
Das Teilgebiet besitzt Bedeutung für die Entwicklung der Innenstadt Eckernfördes. Es zeichnet sich durch
unterschiedliche Stadtstrukturen aus: den Großparzellen der ehemaligen Willers-Jessen-Schule und der
ehemaligen Bauschule sowie den vorgelagerten Plätzen im nördlichen Bereich, der Platzfläche vor der Stadthalle
im Osten, der kleinteiligen Parzellenstruktur im südlichen Bereich und der Freiflächen südlich des Bahnhofes und
dem Bahnhof selbst im Westen entlang der Bahnlinie.
Kriterium: Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung der zukünftigen
Veränderungsmaßnahmen auf Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes.
I.3) Städtebauliche Typologien
Das Teilgebiet weist sowohl eine Reihe von historischen Typologien auf als auch viele Bauten aus den 1950er 1970er Jahren und Neubauten aus den letzten drei Jahren an der Reeperbahn am westlichen Innenstadtrand. Alle
Gebäude ab ca. 1950 weisen eine eigene, unterschiedliche, architektonische Prägung auf ohne Bezug zu
historischen Typologien.
Kriterium: Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der Neubautypologien im Sinne
der städtebaulichen Ordnung Altstadt - Stadtrand.
I.4) Denkmalpflege / Stadtgeschichte
Außer fünf Kulturdenkmalen sind im Teilgebiet die historische Stadtstruktur (Ende 19. Jhd.) des Innenbereiches
sowie die dortigen Straßenkanten geschützt. Diese Struktur konnte gesichert und erhalten werden durch die
Sperrung der Kieler Straße für den uneingeschränkten Verkehr als ehemalige Innenstadterschließung bzw.
Durchgangsstraße (1978).
Kriterium: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen
sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes.
I.5) Gestaltung / Werbeanlagen
Die Gestaltung der Fassaden im Teilgebiet, sowohl des altstädtischen Innenbereichs als auch im Randbereich
entlang der Reeperbahn, unterliegt, mit Ausnahme des Bereiches B-Plan 4_3.Änderung, keinen Festsetzungen.
Dies hat insgesamt zu einem teilweise sehr heteroge-nen Straßenbild geführt. Die Werbeanlagen unterliegen der
Satzung Teil "C" und spielen im Teilgebiet eine unter-geordnete Rolle.
Kriterium: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten
bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen.(WA-Satzung "C")
I.6) Nutzung
Die Nutzungsverteilung im Teilgebiet entspricht den Festsetzungen der B-Pläne Nr. 4, 4_3.Änderung bzw.
5/1_1.Änderung ("MI" bzw "MK"): Mischnutzungen aus Dienstleistungen, Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie
und ein geringer Anteil an Wohnnutzung - meist in den Obergeschossen der Häuser. Im Bereich des Bahnhofes
wurden bisher keine Nutzungsfestsetzungen getroffen.
Kriterium: Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet. Erhalt und Stärkung der das Wohnen
nicht störenden Mischnutzungen. Klärung der Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei
Veränderungen in diesem Bereich.
I.7) Verkehr / Wegeverbindung / Park- und Stellplatzsituation
Das Teilgebiet ist im Westen und Osten flankiert von Haupterschließungsstraßen, an die sich jeweils große,
öffentliche Parkplätze anschließen. Auf der Westseite liegt das Bahnhofsareal mit ZOB. Die innere
Gebietserschließung erfolgt über Verkehrsmischflächen als Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche.
Kriterium: Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen, Plätze
und der Ost-West-Fußwegebeziehung. In diesem Zusammenhang Unterbringung der privaten Stellplätze in einer
Form, die den Gebietscharakter nicht stört. Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h)
sollte angestrebt werden.
I.8) Grün- und Freiflächen
Die öffentlichen Grünanlagen beschränken sich im Wesentlichen auf straßenbegleitende Bäume, die
insbesondere die Straßen im Gebietsinneren prägen. Auf der Ostseite der Reeperbahn hingegen sind nur (noch)
wenige Bäume vorhanden. Die privaten Freiflächen sind überwiegend als private Stellplatzflächen genutzt und
großflächig versiegelt.
Kriterium: Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen.
12
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
II.1-3) Städtebaul.Lage, Struktur und Typologie
II.4/5.1) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Gerichtsstr.
II.4/5.2) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Reeperbahn
II.4/5.3) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Am Exer II.4/5.4) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bahnhofstr
II.4/5.5) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Bachstraße
II.4/5.6) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Kieler Str.
II.4/5.7)
II.6)
II.7)
II.8)
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Seite
Seite
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Seite
Seite
14
15
16
17
18
19
20
Gestaltung / Denkmalpflege / Werbung Platz Bauschule
und Willers-Jessen-Schulgebäude Seite
Nutzungen Seite
Verkehr / Park- u. Stellplätze Seite
Grün- u. Freiflächen
Seite
21
22
23
24
13
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.1-3) Städtebauliche Lage, Struktur und Typologie Ziele: Lage: Stärkung der Korrespondenz der Ostseite mit Promenade und der Westseite mit Bahnhofsareal über den mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße - Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd.
Struktur: Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung der zukünftigen Veränderungsmaßnahmen auf Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes.
Typologie: Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der Neubautypologien im Sinne der städtebaulichen Ordnung Altstadt - Stadtrand.
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59
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98-102
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I-geschossige
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Typ 1:
I-geschg.
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Histor. Typen
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Plätze
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52-54
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[16]
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Städtebauliche Typologie:
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Städtebauliche Struktur:
12
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[18]
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19
Streck
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Städtebauliche Lage:
Untersuchungsgebiet "CTG1"
Das Quartier Kieler Straße Süd ist in erster Linie
geprägt durch seine Lage zwischen zwei Verkehrsachsen. Dies bedeutet für die Randbereiche, dass
sie Erschließungsfunktionen übernehmen (Ostseite
Am Exer) bzw. Verkehrsemissionen ausgesetzt sind
(Westseite Reeperbahn). Mehr "Ruhe", die für ein
verdichtetes Altstadtquartier typisch ist, herrscht in
den Querstraßen und der Kieler Straße, wobei auch
hier Anlieger durchfahren bzw. PKW im Straßenraum
parken. Aufgrund der Lage haben die Querstraßen
aber auch für Fußgänger / Radfahrer eine
Verknüpfungsfunktion in Ost-West-Richtung sowie in
Nord-Süd-Richtung zur Fußgängerzone.
Das Quartier ist von seiner Fläche relativ klein und
hat eine schmale Form, ist aber aufgrund seiner
Lage verschiedenen Verkehrsströmen ausgesetzt.
Die Randbereiche Ost und West erscheinen
teilweise unattraktiv und auch undefiniert. Besonders
der Randbereich Reeperbahn / Bahnhof / ZOB
besitzt Potenzial zur Attraktivitätssteigerung der
Aufenthaltsqualität, Raumbildung und Verkehrsberuhigung.
M 1:3000
Große Parzelle an der Reeperbahn
Große Parzelle an der Gerichtstraße
Kleinere Parzellen an der Kieler Str. Süd
M 1:3000
Der Anteil der Flächen von Straßen- und Platzräumen im Quartier ist sehr hoch - im Vergleich zu den
anderen innerstädtischen Teilgebieten. Die Verkehrsflächen prägen das Quartier sehr stark.
Die verbleibenden Baufelder weisen unterschiedliche Parzellengrößen auf, wobei die westlichen
Grundstücke entlang der Reeperbahn teilweise für
Neubebauung zusammengefügt wurden, so dass
größere Parzellen entstanden sind. Proportional
entspricht dies dem größeren Straßenquerschnitt der
Reeperbahn. Es entsteht aber ein ProportionsKonflikt zur schmalen Bachstraße, wo die Parzellen
kleiner sind.
Die Großparzelle an der Südseite der Gerichtstraße in den vergangenen Jahren durch eine zusammenhängende Neubaumaßnahme entstanden widerspricht allerdings dem Prinzip "schmale Straße/
kleine Parzelle - breite Straße/große Parzelle", weil
die Gerichtstraße eine schmale Straße ist. Die
großmaßstäbliche Gebäudekubatur wirkt - trotz
Gliederung der Fassade - befremdlich in dem
kleinmaßstäblichen Straßenraum.
Reeperbahn: insbesondere die östliche Raumkante
weist in dem untersuchten Abschnitt große Lücken
auf, der Straßenraum wirkt dadurch nicht gefasst.
Historischer "Typ 2", Kieler Str. 73
Neubau Straße Am Exer Nr. 4
70er-Jahre-Bau Reeperbahn Nr.11
ab 2000:
II+ bzw. III+ Staffelgeschoss (SG)
Der Bereich Kieler Straße Süd ist noch weitestgehend
geprägt durch historische Haustypen, wobei der IIgeschossige Haustyp als Wohn- und Geschäftshaus
überwiegt.
Die Architektur der Gebäude aus den 1950er bis ca.
1990er Jahren orientiert sich zwar nicht an der
historischen, fügt sich aber überwiegend mit ihren
Satteldächern und ihrer Geschossigkeit gut in die
Lücken zwischen den historischen Gebäuden ein.
Die Gebäude, die nach 2000 entstanden sind, weisen
eine "moderne" Architekturtypologie auf. Sie sind alle IIIgeschossig und haben, mit Ausnahme des Neubaus an
der Straße "Am Exer", ein Flachdach. Dadurch, dass für
Neubauten Parzellen zusammengelegt wurden, wirken
diese sehr massiv.
Die Gebäude, die seit 1950 errichtet wurden, repräsentieren den jeweiligen Architekturstil ihrer Zeit.
Besonders entlang der Reeperbahn sind in dem
betrachteten Abschnitt seit ca. 1970 mehrere neue
Gebäude unterschiedlichen Baustils errichtet worden, so
dass hier kein "Altstadtcharakter" mehr ablesbar ist.
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsareals besitzt dieser Abschnitt das Potenzial, zu
einem modernen Entree der Innenstadt entwickelt zu
werden.
14
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.5.1) Gestaltung / Denkmalpflege / Werbeanlagen Gerichtstraße (Südseite)
Gestaltung / Fassade / Material
Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Bewertung:
Kieler Str. 74
Gerichtstr. 1
Die Südseite der Gerichtstraße ist auf ganzer Länge von Neubauten
gesäumt. Im Vergleich dazu stehen auf der gegenüberliegenden
Straßenseite ausschließlich historische Gebäude, die an dieser Stelle
nicht in die Analyse einbezogen werden. Der Neubaukomplex ist in
einer Gesamtmaßnahme realisiert worden, was aufgrund des
einheitlichen Fassadenmaterials ablesbar ist, obwohl in Anlehnung an
Altstadt-Parzellenbreiten eine vertikale Gliederung durch Vor- und
Rücksprünge und Staffelungen in der Gebäudehöhe vorgenommen
wurden. Die gelben Horizontalbänder wirken der Vertikalgliederung
entgegen. Die Wahl der Farbe wirkt im Zusammenhang des
Straßenbildes unpassend.
Gerichtstr. 1
Neubau Ecke Gerichtstraße / Reeperbahn
Dieser Gebäudeabschnitt bildet die Erfordernisse eines innerstädtischen Mehrfamilienhauses ab: ökonomische Erschließung mit nur
einem Treppenhaus und überdachter Laubengangerschließung,
ökonomisches Fassadenmaterial (Wärmedämmverbundsystem),
Unterbringung der erforderlichen Stellplätze im Gebäude (EG).
Die Gliederung als Lochfassade ist dem Altstadtbild angemessen. Die
Garagenfenster sind in die Fassadengliederung gut eingefügt. Der
Laubengang im 2. OG, die Zinkverkleidung und die Glasüberdachung
sind neuartige Elemente, die es so in der Altstadt nicht gibt.
Der Neubau an der Straßenecke zur Reeperbahn besitzt
eine eigenständige Typologie, die so an keiner Stelle der
Innenstadt zu finden ist. Sie ist aus der städtebaulichen Lage
entwickelt. Die Ausformung als "Landspitze" erscheint
dennoch unpassend, weil das Gebäude nicht frei steht, weil
die Fuge zum ehem. STOV-Gebäude sehr schmal ist. Der
Neubau wirkt für sich betrachtet schlüssig und konsequent
gestaltet, die horizontale Schichtung der Fassade harmoniert
mit der Gebäudeform. Die graue Ziegelverblendung stärkt
die Eigenart des Gebäudes.
"Bauschule"
In der Gerichtstraße hat sich die
besondere Situation ergeben, dass auf
der Nordseite ausschließlich denkmalgeschützte Häuser stehen und die
Südseite komplett mit neuen Gebäuden bebaut ist. Alle Gebäude historische und neue - besitzen ihre
individuelle Architektur. Die Fassadenmaterialien sind entweder weißer Putz
oder Ziegel - in rot bzw. grau. Die
historischen Gebäude und der Neubau
an der Straßenecke sind Solitäre. Der
Neubau auf der Großparzelle Kieler
Straße 74-76 / Gerichtstr. 1 hingegen
ist als Zeile zu bezeichnen. Dieser
Eindruck wird durch das durchgehend
gleiche Fassadenmaterial verstärkt.
Aufgrund dieser Analyse hätte er
besser in das Straßenbild eingefügt
werden können, wenn er in Einzelgebäuden mit Abstand dazwischen
konzipiert worden wäre. Zumindest
hätte es einen Materialwechsel geben
müssen.
Fazit:
rbahn
Reepe
Großparzellen in Zeilenbauweise mit
durchgehend gleichem Fassadenmaterial stören das Altstadtbild der
schmalen Altstadtstraßen.
Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie
Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes.
Bei den drei Gebäuden auf der Nordseite der Gerichtstraße handelt es sich
um denkmalgeschützte Gebäude, die
alle in einem sehr guten Zustand
erhalten sind. Die Fassadenmaterialien sind roter Verblendziegel
bzw. weißer Putz.
Gerichtstraße Richtung Reeperbahn
Gerichtstraße Richtung Kieler Straße
D§
D§
D§
Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) /
Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015
K
einfaches Kulturdenkmal (§1 DSchG 2012)
K
Werbeanlagen
Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C")
In der Gerichtstraße - Untersuchungsbereich Südseite - sind keine Werbeanlagen vorhanden.
15
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.5.2) Reeperbahn
Gestaltung / Fassade / Material
Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Bewertung:
Eckgebäude
Ehemalige Bauschule
Bahnhofstr.12 / Ecke Reep.
Der Neubau Ecke Gerichtstraße und das
historische Gebäude der ehem. Bauschule
sind zwei Solitärgebäude. Der Neubau setzt
sich in Form, Dach, Fassadenstruktur und material stark von dem Kulturdenkmal ab, was
begrüßenswert ist. Das historische Gebäude
behält dadurch seine Ausdruckskraft und
Bedeutung. Der Neubau repräsentiert mit
seiner Architektur die Gegenwart.
A n d a s h i s t o r.
Eckgebäude wurde nachträglich
ein Erker angebaut. Es wurden
Fenstertüren mit
Geländer ergänzt.
Insgesamt haben
diese Maßnahmen ein spannungsvolles Fassadenbild erzeugt.
Reeperbahn 11
Das Gebäude weist "typische"
Gestaltungselemente der 1970er Jahre
auf: das Dachmaterial aus anthrazitfarbenen Platten, das sich in die
vertikale Fassade hinab zieht, die
Gauben ebenfalls in "einem Guss" aus
Dachplatten, die breiten Betonbrüstungen, die nicht unterteilten Fenster.
Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie
Bachstr. 6 an der Reeperbahn
Bachstr. 10 an der Reeperbahn
Das Gebäude weist "typische"
Gestaltungselemente der 2000er
Jahre auf: Flachdach, Staffelgeschoss, grauer Verblendziegel,
Felder aus dunkelgrauen Ziegeln,
die die Fenster optisch zu horizontalen Bändern zusammenziehen,
nicht unterteilte und senkrecht
proportionierte Fenster, waagerechte Holzverschalung im Staffelgeschoss.
Das Gebäude weist ähnlich
"typische" Gestaltungselemente der
2000er Jahre auf: Flachdach,
Staffelgeschoss, gelber Verblendziegel, anthrazitfarbene Fensterrahmen, Plattenverkleidung im
Staffelgeschoss.
D§
Die Gebäude an der Reeperbahn sind
architektonische Dokumente der
jeweiligen Zeit, in der sie entstanden
sind. Alle sind Solitäre, die in ihrer
Gestaltung nicht auf einander abgestimmt sind. Die Lücken zwischen den
Gebäuden sind teilweise sehr breit.
Dies führt zu einem offenen Straßenbild, dass sehr heterogen wirkt. Die
Hausbreiten sind im Vergleich zur
Altstadt großmaßstäblich, was der
städtebaulichen Situation an dem
breiten Straßenraum der Reeperbahn
zwar entspricht, aber keinen Bezug
zur Altstadt hat - obwohl die Gebäude
den Altstadtrand darstellen. Zur
Maßstäblichkeit der rückseitig verlaufenden Bachstraße stellt der Bebauungsmaßstab an der Reeperbahn
einen Bruch dar. Dies betrifft besonders das Gebäude Bachstraße Nr. 10.
Fazit:
Für sich betrachtet ist die Maßstäblichkeit der Neubebauung entlang der
Reeperbahn stimmig. Es fehlt aber der
maßstäbliche Übergang zur altstädtischen Bachstraße.
Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) /
Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015
Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes.
Bewertung + Fazit:
Beide Gebäude, die in ihrer Architektur
historisch bedingt sehr unterschiedlich sind,
sind in sehr gutem Zustand erhalten. Sie
repräsentieren ein Stück Altstadtgeschichte
an der Reeperbahn.
D§
Die denkmalgeschützten Gebäude
repräsentieren ein Stück Altstadtgeschichte an der Reeperbahn.
Deshalb sind sie an dieser Stelle von
großer Bedeutung.
D§
Werbeanlagen
Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C")
Bei beiden Gebäuden sind die
S c h a u f e n s t e r a l s We r b e t r ä g e r
genutzt. Diese erfüllen insofern nicht
mehr ihre eigentliche Funktion, was zu
einem gestörten Erscheinungsbild
führt.
Bewertung + Fazit:
Fenster sollten nicht vollflächig als
Werbeträger genutzt werden. Zulässig
sein sollten nur einzelne Schriftzüge
bzw. Buchstaben, die die Transparenz
nicht unterbinden.
16
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.5.3) Am Exer
Gestaltung / Fassade / Material
Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Bewertung:
Kieler Straße 73 / Am Exer
Kieler Straße 71 / Am Exer 10
Am Exer 10
Am Exer 6
Am Exer 8
Die Grundstücke an der Kieler Straße Süd werden teilweise von der Straße Am Exer aus erschlossen.
Die Zufahrten bzw. Stellplatzflächen sind dann entweder durch Mauern oder durch Gebäude Am Exer
flankiert. Unterschiedliche Baujahre und Baustile dieser Gebäude mit unterschiedlichen
Gestaltungselementen haben dazu beigetragen, dass ein sehr heterogenes architektonischen
Straßenbild entstanden ist.
Am Exer 4
Die beiden Neubauten unterliegen keinen gestalterischen Festsetzungen, weil der B-Plan 5/1 keine
derartigen Festsetzungen enthält. Die Fassaden
fügen sich in ihrer Gestaltung gut in das Ortsbild ein.
Die Garagentore und die Öffnung für die Hofeinfahrt
sind gut in die Fassade integriert. Besonders positiv
wirkt sich aus, dass die Straßenfront in diesem
Bereich geschlossen wird.
Am Exer 2
Das historische Eckgebäude ist
durch die nicht unterteilten,
weißen Kunststofffenster und -tür
sowie das Tor stark verfremdet
worden.
In der Straße Am Exer herrscht die
besondere Situation, dass viele
der Grundstücke der Kieler Straße
Süd von dort erschlossen werden.
Dies führt insgesamt zu einer
perforierten Straßenfront. Der BPlan 5/1 lässt zwei bis maximal
drei Geschosse zu, manche der
Gebäude sind nur eingeschossig.
Eine Baulinie ist nicht festgesetzt
und gestalterische Festsetzungen
sind nicht getroffen. Mit Ausnahme von Nr. 2 gibt es hier nur
Gebäude, die nach 1930 errichtet
wurden.
Die Heterogenität und Individualität in Gebäudehöhe und Fassadengestalt sowie die Perforation
der Straßenflucht führt zu einem
zusammenhanglosen Straßenbild.
Fazit:
Am Exer 28
Am Exer 20
Am Exer 18
Da die Grundstücke an der Kieler Straße Süd teilweise von der Straße Am Exer aus erschlossen
werden, befinden sich hier eine Reihe von Garagengebäuden. Auch in diesem südlichen Abschnitt der
Straße dominiert die Unterschiedlichkeit der Geschossigkeit, Nutzung und Gestaltung der Gebäude, so
dass auch hier ein sehr heterogenes architektonischen Straßenbild entstanden ist. Einige der Gebäude
haben vergleichsweise sehr flach geneigte Dächer (< 20°). Nicht unterteilte Kunststofffenster,
Garagentore und Ziegelverblender als Fassadenmaterial prägen hier das Fassadenbild.
Am Exer 18
Durchfahrt von Kieler Straße zu "Am Exer"
Am Exer 16
Die gelbfarbigen Putzfelder prägen das Fassadenbild dieses Abschnittes der Straße Am
Exer. Diese willkürliche Farbwahl ohne Umgebungsbezug wirkt fremd und störend im
Übergang von der Altstadtarchitektur der Kieler Straße zum Altstadtrand Am Exer. Auch
das horizontale, breite Fassadenband des Gebäudekomplexes Nr. 16 sowie die Attika
des Flachdachbaus sind fremdartige Gestaltungselemente.
Das Fehlen von gestalterischen
Festsetzungen, die das Ziel haben
könnten, Fassadengestaltungen
aufeinander abzustimmen, hat zu
einem zusammenhang- und ziellosen, disharmonischen Straßenbild der Straße Am Exer geführt.
Die westliche Straßenseite stellt
gleichzeitig den Rand der Innenstadt in diesem Bereich dar, der
auch von der Promenade und dem
Parkplatz aus wahrgenommen
wird. Sie besitzt also eine
"Fernwirkung", der in gestalterischer Hinsicht nicht genügend
Rechnung getragen wird.
Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie
In der Straße Am Exer sind keine Kulturdenkmale vorhanden.
Werbeanlagen
Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C")
Bewertung:
Auch wenn die hier verwendeten
Werbeanlagen der Werbeanlagensatzung entsprechen, geht
von den Werbetafeln und deren
Gestaltung eine Störung des
Fassadenbildes und Schwächung
des Straßenbildes aus.
Eine Vielzahl von Werbetafeln prägt das Fassadenbild der Straße Am Exer. Deren Gestaltung und Größe ist derartig unterschiedlich und - mit wenigen
Ausnahmen - nicht auf die Fassade abgestimmt, dass insgesamt die Qualität des Straßenbildes dadurch herabgesetzt wird.
Fazit:
Werbeanlagen sollten nicht nur auf
die Fassade abgestimmt, sondern
in ihrer Gestaltung auch möglichst
zurückhaltend sein.
17
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.5.4) Bahnhofstraße
Gestaltung / Fassade / Material
Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Nordseite
Bewertung:
Bahnhofstraße 12
Bahnhofstraße 10
D§
Giebel Kieler Str. 78 - ehem. Bauschule
Die drei historischen Gebäude Nr. 12, 10 und Kieler Str. Nr. 78 sind in gut erhaltenem Zustand. Da hier keine
gestalterischen Festsetzungen gelten (B-Plan 4), wurden die Fenster bei Nr. 12 und 10 ersetzt durch Fenster ohne
vertikale Teilung. Eingangstüren wurden ebenfalls ohne Bezug zum historischen Vorbild erneuert. Das Fassadenbild ist
dadurch "modernisiert" und verfremdet worden.
Bahnhofstraße 2
Bahnhofstraße 2
Die Fassadensanierung hat dazu geführt, das nicht mehr zwei
Parzellen ablesbar sind. Die umlaufenden, gelbfarbigen
Putzfelder, der graue Sockelbereich und das Fensterband
ergeben eine Horizontalstruktur, die nicht altstadttypisch ist und
sich in keiner Weise in das Straßenbild einfügt.
In der Bahnhofstraße haben
"Modernisierungen" insbesondere
von Fenstern und Eingangstüren
dazu geführt, dass die historischen
Fassaden verfremdet wurden.
Die Fassaden der Häuser, die nach
1950 errichtet wurden, dokumentieren den jeweiligen architektonischen Zeitgeist. Dabei wird durch
die jeweilige Gebäudehöhe, die
Verwendung von rotem Verblendmauerwerk bzw. weissen Putzflächen und die vertikale Fassadenstruktur ein gewisser Bezug zu den
historischen Nachbargebäuden
hergestellt. Eine Ausnahme stellt die
Fassadensanierung der Bahnhofstr.
2 mit gelbfarbigen Fassadenbändern
dar.
Fazit:
Im Gesamteindruck ist durch die
einheitliche Geschossigkeit und das
Fassadenmaterial eine gewisse
Homogenität des Straßenbildes
entstanden, die im Detail der
Fassadengestaltung allerdings nicht
vorhanden ist. Der Umgang mit den
historischen Fassaden ist eher als
pragmatisch und weniger als
sensibel zu bezeichnen.
Südseite
Bahnhofstraße 1
Bahnhofstraße 3
Bahnhofstraße 5
Bahnhofstraße 7
Bahnhofstraße 9
Bahnhofstraße 11
Historische Gebäude wechseln sich auf dieser Straßenseite mit Gebäuden aus den ca. 1960er-1970er Jahren ab. Die Fassaden der historischen
Gebäude sind - insbesondere in der EG-Zone - teilweise verändert und gestört durch z.B. ein Garagentor, Verblendung, Fenster ohne Teilung. Die
Fassaden der "neueren" Häuser enthalten Abschnitte aus Glasbausteinen bzw. Fassadentafeln und repräsentieren den Architekturstil ihrer
Entstehungszeit, was zu akzeptieren ist. Bei Haus Nr. 7 trägt das Nebeneinander von braunfarbiger Treppenhaustür und weisser Ladentür zu dem
Eindruck bei, dass die Fassade zerfällt. Das historische Gebäude Nr. 9 besitzt als Dachform das altstadttypische "Kieler Dach" mit sehr steiler
Neigung zur Straßenseite und sehr flacher Neigung zur Rückseite.
Die Gestaltung des Hauses Nr. 11
dokumentiert den Architekturstil der
1970er Jahre.
Nr. 9: "Kieler Dach"
Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie
D§
Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) /
Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015
An der Bahnhofstraße liegt der Giebel der ehemaligen Bauschule, die ein Kulturdenkmal besonderer Bedeutung ist. Für das Straßenbild spielt es dadurch eine untergeordnete Rolle, dass er zurückgesetzt steht.
Werbeanlagen
Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C")
Bewertung:
Auch wenn die hier verwendeten Werbeanlagen der Werbeanlagensatzung entsprechen, geht
von den Werbetafeln, insbesondere den diversen Schaufensterbeschriftungen und beklebungen und deren Gestaltung eine Störung des Fassadenbildes und Schwächung des
Straßenbildes aus.
Fazit:
Werbeanlagen sollten in ihrer Anzahl pro Geschäft und ihrer Gestaltung möglichst
zurückhaltend sein, um den Gesamteindruck des Straßenbildes zu stärken.
18
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.5.5) Bachstraße
Gestaltung / Fassade / Material
Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Westseite
Bachstraße 10
Bachstraße 6
Bachstraße 6
Bachstraße 4
Bachstraße 2
Auch in der Bachstraße spiegelt die Gestaltung der Gebäudefassaden ebenso wie in der Bahnhofstraße den jeweiligen architektonischen Zeitgeist des
Entstehungszeitraumes wieder. Durch die beiden Neubauten mit Flachdach ist hier allerdings die Einheitlichkeit noch mehr verlorengegangen als in der Bahnhofstraße.
Das Gebäude Nr. 10, welches auf dem Baufeld steht, das sich zwischen Reeperbahn und Bachstraße spannt, sprengt mit seiner Kubatur, die für die Reeperbahn
angemessen sein mag, die Maßstäblichkeit der Bachstraße. Insgesamt ist die Fassadengestaltung der Häuser - mit Ausnahme von Nr. 2 als hervorragendes
Architekturdokument von 1950 - als relativ sachlich und nüchtern zu bezeichnen.
Bachstraße 2A
Rückseite Bahnhofstr. 3
Bahnhofstraße 1
Der Glasbau ist ein Fremdkörper in der Reihe der
Ziegelbauten, die überwiegend zurückhaltend und mit
Lochfassaden gestaltet sind. Die Sonderform mag der
Funktion des Gebäudes geschuldet sein. (Krankenkasse)
Bewertung:
Als wesentliches Phänomen, das das Straßenbild der Bachstraße prägt, sind hier die Maßstabssprünge der Bebauungen zu vermerken. Sie sind bedingt durch die Lage der Bachstraße, an die die Rückseiten
von Bebauungen benachbarter Straßen grenzen. Die Fassaden sind überwiegend als Lochfassaden gestaltet (Ausnahme Krankenkasse), deren Strukturen unterschiedlich ausgerichtet sind. Auf der Westseite
ist die Gestaltung eher sachlich und von größerem Maßstab, auf der Ostseite ist sie eher kleinteilig und persönlicher. Insgesamt ist das Straßenbild dadurch sehr heterogen gestaltet.
Fazit:
Aufgrund der städtebaulichen Situation und nicht vorhandener gestalterischer Festsetzungen ist das Straßenbild der Bachstraße sehr heterogen und bezüglich der Maßstabssprünge unstimmig.
Ostseite
Rückseite Kieler Str. 80/82
Rückseite Kieler Str. 84 - Durchgang zur Kieler Str.
Rückseite Kieler Str. 86
Rückseite Kieler Str. 88
Rückseite Kieler Str. 90
Die Ostseite der Bachstraße ist gleichzeitig die Rückseite der Kieler Straße Westseite. Die "Rückseitenoptik" ist allerdings teilweise sehr ansprechend gestaltet. Die
Kleinmaßstäblichkeit der Bebauung wird unterstützt durch kleine Gauben, kleine eigenständige Gebäudeeinheiten, sehr differenzierte Gestaltung aus Ziegel- und Putzflächen.
Die Gestaltung ist milieuhaft und persönlich.
Bachstr. 10
/ Rückseite Kieler Str. 92 - 100
Das IV-geschossige Gebäude auf der einen Seite
und die I-geschossigen Garagen bzw. II-geschossigen Wohn- u. Geschäftshäuser auf der anderen
Straßenseite prallen hier unvermittelt aufeinander
und lassen den Neubau unpassend und überdimensioniert erscheinen.
Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie
In der Bachstraße sind keine Kulturdenkmale vorhanden.
Werbeanlagen
Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C")
Bewertung + Fazit:
Individuell gestaltete, dezent zurückhaltende Fassadenbilder
können einen wirkungsvollen Werbebeitrag darstellen, der der
Fassade wohltut.
19
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.5.6) Kieler Str. Süd: Nr.61 - 87, 80 - 102
Gestaltung / Fassade / Material
Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Bewertung:
Die Beispiele zeigen ein beziehungsloses Nebeneinander von
misslichen Farbgestaltungen und
Fassadenbekleidungen, was insgesamt zu einem disharmonischen
Gesamtbild führt.
Fazit:
61
63
Das historische Gebäude wird
durchtrennt von einem waagerechten Vordach mit Werbeband,
so dass die obere Fassade
darauf zu lagern scheint. Die EGGestaltung nimmt keinerlei
Bezug zum historischen Gebäude. Dadurch wird der Wert
des Gebäudes herabgesetzt. Es
wird nicht als Gesamteinheit
wahrgenommen.
Die Farbgestaltung auf einer Teilfläche der histor.
Fassade ist nicht nachvollziehbar und zerteilt die
Fassade. Im EG sind zwei
Fenster zu einem großen
Element zusammengefasst. Durch diese Maßnahmen wird die Fassade
insgesamt abgewertet.
67
Das unterschiedliche, dunkle Plattenmaterial und die starke horizontale Trennung durch das
fassadenbreite Vordach dieses
Gebäudes aus den 1970er Jahren
tragen dazu bei, dass sich die
Fassade nicht in das Altstadt-bild
einfügt. Diese Negativwirkung
wird verstärkt durch die Nachbarschaft des gepflegten, weißen
historischen Gebäudes Nr. 69.
69
81
84
Das historische Gebäude ist
gepflegt und eine Bereicherung für das Altstadtbild in
diesem Straßenabschnitt.
Die Schindelverkleidung der oberen
Etagen, die sogar vorspringende
Pfeiler im Dachgeschoss mit einbezieht, große Fenster im Dachgeschoß, Fenster ohne Mittelteilung
und Rollädenkästen führen zu einer
negativen Verfremdung der historischen, schlichten Fassade.
Das schlichte historische Gebäude
überzeugt in seiner zurückhaltenden, monochrom weißen Gestaltung. Es ist ein positives Beispiel
für die Synthese aus Wohn- und
gewerblicher Nutzung.
Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie
Bei Sanierungen oder Neugestaltungen sollte nicht nur die Architektur des betreffenden historischen
Gebäudes respektiert und hervorgehoben werden, sondern auch die
Fassadengestaltung der Nachbargebäude beachtet werden - besonders dann, wenn es sich um gut
erhaltene historische Gebäude
handelt - unabhängig davon, ob es
ein Kulturdenkmal ist oder nicht. Im
Zweifelsfall ist eine zurückhaltende
Farbgebung immer einer auffälligen,
sich abhebenden, vorzuziehen.
D§
Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) /
Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015
Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes.
Bewertung:
Das Kulturdenkmal besonderer
Bedeutung, aber auch das
historische Gebäude Nr. 73 sind
in sehr gepflegtem Zustand und
Bereicherungen für das Altstadtbild.
D§
98 - 102
Es gibt einige historische Gebäude
aus verschiedenen Epochen in diesem Abschnitt der Kieler Straße, die
gewürdigt werden, was sich in ihrem
gepflegten Zustand ausdrückt.
Fazit:
73
Der ganzheitliche Erhalt von historischen Fassaden gelingt dann
besser, wenn keine Ladennutzung im
EG vorhanden ist. Der Vereinbarkeit
von Ladennutzungen mit histor.
Fassaden ist zukünftig besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
Werbeanlagen
Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C")
Bewertung:
Grellfarbene Werbeschilder stören
das Bild von historischen Fassaden.
Fazit:
65
75
82
Überdimensionierte Werbeschilder, grelle Farben, breite Horizontalbänder stören die ansonsten gut
erhaltenen, schlichten histor. Fassaden - trotz Einhaltung der Werbeanlagensatzung.
85
Mit Werbeschildern in leuchtenden
Farben verklebte Fenster stören
die ansonsten gut erhaltene,
schlichte histor. Fassade.
Entscheidend für das hochwertige
Erscheinungsbild von Werbeanlagen
ist nicht grelle Farbigkeit, sondern
deren Abstimmung auf die Fassadenfarben. Unterschiedlich farbige
Werbetafeln innerhalb einer Fassade
erzeugen ein buntes Bild, das
ebenfalls die Wertigkeit einer
Fassade herabsetzt.
20
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.5.7) Platz vor der ehemaligen Baugewerkeschule und Willers-Jessen-Schulgebäude
Für die Gebäude Kieler Str. 78, den Neubau Ecke Reeperbahn / Gerichtstraße und den Platz gilt der B-Plan 4_3. Änd. 2011,
für den übrigen Bereich gelten die Werbeanlagensatzung und der Einfache B-Plan Nr. 4.
Gestaltung / Fassade / Material
Ziel: Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Bewertung:
Die auffällige Gestaltung der neuen
Fassaden ohne Bezug zum Ort
haben die Atmosphäre verwandelt.
Die neuen Maßstäbe, die hier gesetzt
sind, harmonieren nicht mit den
gewachsenen.
Der Bereich des Platzes am südlichen Rand der Haupteinkaufszone
in unmittelbarer Nähe zur Stadthalle hatte in der Vergangenheit keine
Aufenthaltsqualität und wurde als Parkplatz genutzt. In jüngster Zeit
hat eine starke Veränderung stattgefunden durch Umnutzung der
ehem. Bauschule zum Dienstleistungszentrum. Einhergehend war
der Neubau an der Nordseite, die Sanierung der Südseite. Der Platz
hat durch Umgestaltung und den Einzug von Lokalen und Cafés in
den flankierenden Gebäuden eine neue Aufenthaltsqualität erhalten.
76
Das neue Wohnhaus mit Gastronomie im EG steht mit seinem
Staffelgeschoss, der weißen
Putzfassade und den gelben
Horizontalbändern in völligem
Kontrast zum Ziegelbau der
ehem. Bauschule. Hier gelten
keine gestalterischen Festsetzungen. Leider wurde mit der
Architektursprache nicht auf die
histor. Gegebenheiten des Ortes
eingegangen.
76
Die seitlich flankierenden Gebäude haben großmaßstäbliche Proportionen und eine synchrone Fassadengestaltung. Im Kontrast dazu sind die beiden
historischen Gebäude an der Ostseite des Platzes in
ihrer Gliederung kleinmaßstäblich, heterogen und mit
Ornamenten versehen. Bei der Gestaltung der neuen
Fassaden hat keine Abstimmung mit der Umgebung
stattgefunden. Dadurch strahlt die Randbebauung des
Platzes insgesamt keine lebendige Vielfalt aus,
sondern eher Dissonanz.
2
Die Fassadensanierung hat dazu geführt, das
nicht mehr zwei Parzellen ablesbar sind. Die
gestalterische Absicht der Vereinheitlichung der
beiden Platzflanken ist zu erkennen. Im Sinne
einer altstadttypischen Parzellierung und Vielfalt
ist dies nicht als richtige Entscheidung zu werten.
Denkmalpflege / Denkmalkataster / Historie
Fazit:
Der Platz hat einen positiven Wandel
vom Parkplatz hin zu einem belebten
Innenstadtplatz genommen.
Leider ist ihm dabei der Charme
eines Altstadtplatzes verloren gegangen, bzw. wurde die Chance nicht
genutzt, hier Altstadtflair zu schaffen.
Mit dem Vorhandensein einer Gestaltungssatzung wäre die Chance hierfür
vermutlich größer gewesen.
D§
Kulturdenkmal bes.Bedeutung (§5 DSchG 2012) /
Eingetragenes Kulturdenkmal gem. DSchG 2015
Ziel: Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes.
Zur Erinnerung:
Die ehemalige Bauschule vor der Umnutzung und Sanierung. Der Platz wurde als
Parkplatz genutzt.
D§
Kieler Straße 78
Das Kulturdenkmal besonderer Bedeutung der ehem. Baugewerkeschule am Platz
ist beispielhaft
saniert worden und eine Bereicherung für das Altstadtbild.
Die Fenster des Gastronomiebetriebs
im EG ordnen sich der historischen
Fassade unter.
Die Fassaden der Willers-JessenSchule sind gut erhalten. Nachnutzungen sollten so gewählt und in das
Gebäude integriert werden, dass die
Fassade erhalten bleibt.
Bewertung:
Das Baudenkmal und der Platz
haben durch die Maßnahmen der
letzten Jahre eine deutliche
Aufwertung erfahren. Dies hat zur
Attraktivitätststeigerung der Innenstadt beigetragen.
Diese sensible Vorgehensweise ist
auch für die Nachnutzung der
Willers-Jessen-Schule wünschenswert.
D§
Kieler Straße 59
Werbeanlagen
Ziel: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (Werbeanlagensatzung Teilgebiet "C")
Bewertung:
Das hier fast willkürlich erscheinende
Bekleben von Schaufenstern stört
den Gesamteindruck. Dezent gestaltete Werbeanlagen und Außenmöbel
beleben den Platz und werten die
Situation auf.
Fazit:
Bahnhofstr. 2
Kieler Str. 76 am Platz
Das Bekleben der Schaufenster ist
ungestaltet und störend.
Die Außenmöblierung ist dezent gestaltet.
Zusammen mit den aufgestellten Pflanztöpfen
wird der Außenraum belebt und aufgewertet.
Ehem. Bauschule
Die Werbetafel und das Hinweisschild sind individuell und
zeitgemäß gestaltet und fügen sich gut in die historische
Fassade ein. Sie bilden in ihrem abgestimmt modernen Layout
einen wohltuenden Kontrast zur Fassade.
Auf die Situation abgestimmte,
hochwertige Werbeanlagen und
Außenmöbel tragen zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt bei.
21
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.6) Nutzungen
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
Entwicklung
Potenzial
für
"Nutzung"
Ziel: Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet.
17
19
[16]
29
59
[1]
16
7 - 7a
27
Willers - Jessen Schule
ße
[74]
12
H
SO
2
61
Kurgebiet
4
63
MK
1
8
H
8
MK
67
7
9
1
3
5
65
Bahnhofstraße
10
Stadthalle
6
2
Bahnhof
12
Promenade
Platz ehem.
Bauschule
78
DL / Bildung /
/
Gastronomie
Gewerbe
[76]
MK
P
1
52
MK
MK
20a
22
11
9
25
ße
72
2
4
stra
Gericht
18
23
70
Kieler Straße
68
45 - 47
Polizei
Amtsgericht
Polizei
Mühlenstra
50
Gericht
13
66
Praxen
15
[18]
57
Schule
Pestalozzi - Schule
20
64
Erhalt und Stärkung der das Wohnen nicht störenden Mischnutzungen.
Klärung der Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei Veränderungen.
10
Wohnen
P
8
88
12
Am Exer
20
79
92-94
Büro ,Praxis,
Dienstleistg.
81
MK
Gewerbe /
Einzelhandel
96
83
26
Gewerbe +
Dienstleistg.
5
85
28
87
98-102
N
MK
Dienstleistg. +
Wohnen OG
18
10
90
6
L2
Mischgebiet
§ 6 BauNVO
Untersuchungsgebiet CTG1
77
Kieler Straße
n-
ah
Omnibusbahnhof
erb
MI
ep
MK
Kerngebiet § 7,
BauNVO
Kurgebiet
Re
Sondergebiet
§ 10, BauNVO
Legende
16
75
Legende
3
73
86
6
71
P
Kirchl.
Zwecke
84
H
80-82
4
2
MI
Bachstraße
H
SO
P
69
11
Das Untersuchungsgebiet ist
geprägt von einer Durchmischung aus den verschiedensten Nutzungen:
Die Wohnnutzung ist im
gesamten Gebiet "eingemischt" und befindet sich
meist in den oberen Etagen
der Häuser. Ladennutzung ist
überwiegend in der Kieler
Straße vorzufinden, Flächen
für Dienstleistungsbüros und
Praxen werden verstärkt in
den beiden Neubauten an der
Reeperbahn / Bachstraße
angeboten. Am Platz vor der
ehemaligen Bauschule haben
sich gastronomische Nutzungen angesiedelt, die die
Platzfläche mit nutzen und
beleben.
Gastronomie
2
4
Gemeinbedarf
61
M 1:3300
Am Exer 6 - Praxis für Yoga
In dem Neubau befindet sich eine
Yoga-Praxis. Diese das Wohnen
nicht störende Nutzung an diesem
Ort ist positiv zu bewerten.
Garage
Bachstr.10 - Büro-/Praxisflächen
In dem Neubau werden Praxis-/Gewerbe-/
Dienstleistungsflächen sowie Wohnungen
im Staffelgeschoss angeboten. Eine
positiv zu bewertende Nutzungsmischung.
Bachstr. / Rückseite Kieler Str. 84 - Friseur
Bahnhofsgebäude
In architektonisch ansprechend
gestalteten, kleinteilig gegliederten
Gebäuden wird in der Bachstraße ein
Friseurladen betrieben.
Nach dem geplanten Abriss des Bahnhofsgebäudes besteht in diesem Areal das
Potenzial für neue Nutzungen, die zur
Belebung der Innenstadt beitragen.
Auf dem Platz vor der ehem. Bauschule
Die gesamte Entwicklung der
Nutzungsstruktur ist sehr
positiv zu bewerten, da sie
zur Belebung, Erneuerung
bzw. dem Erhalt der Stadtstruktur in diesem Bereich
Eckernfördes beiträgt.
Neben der Neunutzung der
ehemaligen Willers-JessenSchule besteht eine wesentliche Aufgabe zukünftig darin,
die Um- und Neunutzung des
Bahnhofsareals als weiteren
Impulsgeber für die Nutzungsstruktur der Innenstadt
zu entwickeln.
Ehem. Willers-Jessen-Schule
22
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.7) Verkehr, Park- u. Stellplätze Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
Entwicklung
Potenzial
für
"Verkehr"
Ziel: Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen,
Plätze und der Ost-West-Fußwegebeziehung. In diesem Zusammenhang Unterbringung der
privaten Stellplätze in einer Form, die den Gebietscharakter nicht stört.
Zukünftige Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h).
17
19
[16]
[74]
20a
16
12
H
P
1
52
EG+1.OG
Garage
9
11
29
[1]
7 - 7a
27
Willers - Jessen Schule
59
straße
25
ße
2
4
Gericht
13
23
72
Amtsgericht
Polizei
Mühlenstra
70
Kieler Straße
68
45 - 47
P
300
22
15
[18]
66
50
P
28
20
64
P
57
Pestalozzi - Schule
18
Stp
50
30
km/h
[76]
4
63
1
8
1
3
5
65
67
7
9
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
2
61
78
8
H
Bahnhof
10
2
4
P
3
73
84
75
16
86
6
71
80-82
H
Bachstraße
H
P
69
11
UG
Stellpl.
P
8
Legende
88
Am Exer
20
79
n-
ah
92-94
erb
12
18
10
90
77
Kieler Straße
ep
Re
Omnibusbahnhof
Untersuchungsgebiet CTG1
81
96
6
L2
83
Verkehrsberuhigter Bereich 30 km/h
(Mischfläche)
Sammelstraße
Tempo 30
26
Fußgängerzone
5
85
Fußläufiger
Bereich
öffentliche
Parkplätze
28
87
98-102
N
2
4
61
M 1:3300
Fußläufige Erschließung
Zufahrt zu öff.
Parkplätzen / ZOB
private Stellplatzanlagen
Das Teilgebiet ist sowohl für den
PKW-Verkehr als auch fußläufig
gut erschlossen. Sehr positiv zu
beurteilen sind die Quergassen,
die auf kurzem Wege öff. Stellplätze / Bahnhof und Kieler Straße
verbinden.
Eine Reihe von öffentlichen
Stellplatzanlagen und Einzelstellplätzen garantiert die geordnete
Unterbringung von PKW, die
insbesondere den Kunden der
Innenstadtgeschäfte etc. dienen.
Positiv ist zu beurteilen, dass bei
Neubauten die Stellplätze im
Gebäude untergebracht werden.
Dies wirkt sich positiver auf das
Stadtbild aus als die Unterbringung auf privaten Freiflächen, wie
z.B. teilweise an der Reeperbahn.
Die private Stellplatzanlage in der
Bahnhofstraße ist insofern negativ
zu beurteilen, als die Sicht auf den
Durchgang von der Bahnhofstraße
auf den Platz vor der ehem.
Bauschule durch parkende PKW
versperrt wird. Der Durchgang
wurde vor kurzem erst durch
Entfernen einer Mauer geöffnet.
Eine fußläufige Durchströmung
des Platzes zwischen Kieler
Straße und Bahnhofsareal ist auf
jeden Fall wünschenswert.
Verkehrserschließung - Reeperbahn
Sehr gut sind die
fußläufigen Querverbindungen durch diverse
Gassen.
Hier: Am Exer zur Kieler
Straße
Privater Stellplatz, der
eine Lücke in der Strassenbegrenzung der
Reeperbahn darstellt.
Private Stellplätze - z.B. Bahnhofstraße
Öffentliche Parkplätze - z.B. Bachstraße
Durchgang zum Platz uneindeutig.
Öff. Parkplätze
+
private Garagen/Stp.
23
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
II. Analyse und Bewertung
II.8) Grün- und Freiflächen Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
Potenzial
für
Entwicklung
"Grün- u. Freiflächen"
24
19
14
62
15
55
12
21
Ziel: Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen.
17
17
19
[16]
22
11
9
25
59
29
7 - 7a
27
Willers - Jessen Schule
[1]
16
ße
72
G
18
23
70
Kieler Straße
68
45 - 47
2
4
raße
erichtst
20a
Mühlenstra
50
Amtsgericht
Polizei
13
66
15
[18]
57
Pestalozzi - Schule
20
64
Parkhaus
P
[74]
P
1
12
H
52
[76]
4
63
1
1
8
5
65
67
7
9
3
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
2
61
78
8
H
Bahnhof
10
P
69
11
4
71
P
3
73
84
75
16
86
6
80-82
H
Bachstraße
2
H
8
P
88
Am Exer
20
79
n-
ah
92-94
erb
12
18
10
90
77
Kieler Straße
ep
Re
Omnibusbahnhof
81
96
6
L2
26
5
85
private Grünanlagen
28
87
2
61
M 1:3300
Untersuchungsgebiet CTG1
Öffentliche
Grünanlagen
83
98-102
N
Legende
4
Öff. Freiflächen,
Straßen, Wege
private
Freiflächen
Grünflächen
Die höchstmögliche Begrünung der
Straßenräume durch Bäume ist sehr
positiv zu bewerten. Dadurch
entsteht in den Altstadtstraßen eine
angenehme Atmosphäre. Auf der
Ostseite der Reeperbahn allerdings
fehlen straßenbegleitende Bäume.
Die privaten Grünflächen in Form
von überwucherten Grundstücksmauern, Sträuchern und Büschen
Am Exer bilden einen "Altstadtrand
aus Pflanzen" und einen Kontrast
zum weiten, asphaltierten Straßenraum mit anschließendem Parkplatz. Vereinzelt gibt es Anpflanzungen an / vor den Fassaden in der
Bachstraße.
Freiflächen
Die öff. Freibereiche Stadthallenvorplatz und Bahnhofsvorplatz
haben Potenzial für die Aufwertung
des Innenstadtbildes durch eine
qualitative Neugestaltung.
Die Nutzung der privaten Freiflächen als Stellplatzanlagen ist im
Bestand zwar unumgänglich, bei
Neubauten hingegen z.B. durch
Unterbringung innerhalb des Gebäudes vermeidbar. Die Wirkung
von Anlagen an der Reeperbahn,
am öffentlichen Raum ist negativ zu
bewerten. Dies gilt insbeson-dere
für den Garagenhof am Kulturdenkmal Kieler Str. 102.
Öffentliche Grünanlagen - Stadthalle
Öffentliche Freiflächen - z.B. Am Exer
Der Blick auf die Förde ist versperrt durch Bepflanzung.
Einzelbäume und Büsche schirmen den Altstadtrand
vom Straßenraum ab.
Private Grünflächen - Bachstraße
Private Freiflächen - Am Exer
Private Grüngestaltung wertet den Strassenraum auf.
Innenhof genutzt als Stellplatzfläche
24
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
III.1-3)
III.4) Städtebau Denkmalpflege Seite 26
Seite 27
III.5) Gestaltung Seite 28
III.6) Nutzungen Seite 29
III.7) Verkehr, Stell- u. Parkplätze Seite 30
III.8) Grün- und Freiflächen Seite 31
III.9) Zusammenstellung der Empfehlungen
für zukünftige Entwicklungen Seite 32
III.10)
Resümee Seite 33
Impressum
Seite 34
25
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
III.1-3) Städtebau
19
27
29
59
tstraße
Gerich
[1]
22
20a
20
18
Stärkung der Korrespondenz der Ostseite / Promenade und der Westseite /
Bahnhofsareal über den mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd.
Empfehlung:
[74]
Die vorhandenen Fußgängergassen sollten weiterhin erhalten bleiben. Im
Zusammenhang mit der Neustrukturierung und Bebauung des Bahnhofsareals
sollte die Ost-Westachse Bahnhofstraße - Promenade als direkte, fußläufige
Verbindung gestärkt werden. Deshalb sollte im Bahnhofsareal ein Platz
geschaffen werden, der an die Bahnhofstraße unmittelbar anknüpft. Er sollte
sich, um mehr Aufenthaltsqualität zu erlangen, nicht mehr zur Reeperbahn
orientieren, sondern nach Süden zum Busbahnhof. Im östlichen Bereich sollte
eine großzügige Platzfläche entstehen, die an den Platz vor der ehemaligen
Bauschule besser anknüpft ("Fördeplatz").
16
72
4
Ziel der Entwicklung:
9
25
7
Willers - Jessen Schule
Städtebauliche Lage
7 - 7a
70
Kieler Straße
68
45 - 4
2
11
23
aße
Mühlenstr
50
Amtsgericht
Polizei
13
66
15
[18]
57
Pestalozzi - Schule
P
1
12
H
52
[76]
1
6
2
-58
54
8
P
69
11
4
P
3
73
84
Am Exer:
Stadtrand bilden
Schließen der Lücken
II geschossig + Staffel
8
75
16
86
6
71
80-82
H
Bachstraße
2
H
Stadteinfahrt
West
12
Am Exer
20
81
Bebauung Bahnhofsareal
83
26
5
28
87
2
61
Lageplan M 1:1500
Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der
Neubautypologien im Sinne der städtebaulichen Ordnung Altstadt - Stadtrand.
Empfehlungen
Stadteingang Süd
N
Bahnhofstraße
Ziel der Entwicklung:
85
98-102
Fußgängerachsen,
Plätze
Reeperbahn
Städtebauliche Typologie
Optional Baufläche
Neubau
Untersuchungsgebiet CTG1
P
96
6
L2
Historisches
Gebäude
Gebäude nach ca.
1950 errichtet
Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung
der zukünftigen Veränderungsmaßnahmen auf Grundlage eines ganzheitlichen
Entwicklungskonzeptes.
18
79
92-94
Erhalt
Historische
Kleinparzellen nicht
durch Zusammenlegen vergrößern,
geschlossene,
II-geschossige
Bauweise, kein
Staffelgeschoss!
77
10
90
n-
ah
Legende:
Kieler Straße
88
erb
Omnibusbahnhof
ep
Re
Reeperbahn:
Stadtrand bilden
Schließen der Lücken
II-geschossig + Staffel
Ziel der Entwicklung:
Die unterschiedlichen Charakteristika von kleinparzellierter Altstadtstruktur,
Stadtrand und Plätzen an den Stadteinfahrten könnten stärker herausgebildet
werden:
- Um die kleinparzellierte Altstadtstruktur zu erhalten, dürfen bei Neubaumaßnahmen keine Großparzellen zulässig bzw. lesbar sein, die Bauweise muss
geschlossen und II-geschossig sein
- Um die Stadtränder deutlicher zu gestalten, sollten vorhandene Lücken Am
Exer sowie an der Reeperbahn durch Bebauung geschlossen werden.
- Um die Struktur aus Straßen und Plätzen mit angrenzenden Großbauten im
Sinne einer städtebaulichen Ordnung deutlich ablesbar und erlebbar zu machen,
sollte ein neu zu schaffender Platz auf dem Bahnhofsareal mit dem Platz vor
der ehemaligen Bauschule und dem Platz vor der Stadthalle verknüpft werden.
- Um die Stadteinfahrt zu markieren, sollte ein Neubau auf dem Bahnhofsareal so
platziert und geformt werden, dass dort eine Torsituation Innenstadt entsteht.
Stadteinfahrt Ost
10
Platz
Städtebauliche Struktur
Empfehlungen:
1
3
5
67
7
9
Stadthalle
65
Bahnhofstraße
10
12
Neustrukturierung
Platz mit Ausrichtung
nach Süden,
Verbindung zur
Bahnhofstr./Kier Str.
N
8
H
4
63
II +
Staffel
Platz
Promenade
Platz
78
Torsituation
Neustrukturierung
Fördeplatz mit
Verknüpfung zum
Platz ehem. Bauschule
4
In der Kieler Straße Süd, in der Bachstraße, der Bahnhofstraße und Am Exer
sollten sich Neubauten an der Typologie der Altstadthäuser orientieren, d.h. IIgeschossig sein und ein Satteldach, aber kein Staffelgeschoss haben.
An der Reeperbahn hingegen können aufgrund der Bestandsarchitektur aus
unterschiedlichen Architekturepochen Neubauten eine "moderne" Typologie
aufweisen.
Auf dem Bahnhofsareal sollte die Architektur ebenfalls modern mit hoher Qualität
und der Nutzung entsprechend gestaltet sein (Architektenwettbewerb!).
26
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
29
[1]
22
20
Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßenund Platzflächen sowie der charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten
Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Dieses Ziel sollte auch unter den
Voraussetzungen des novellierten Denkmalschutzgesetzes fortbestehen.
16
9
11
27
D§
59
tstraße
Ziel der Entwicklung:
7 - 7a
25
72
Willers - Jessen Schule
4
Gerich
23
aße
Mühlenstr
70
7
2
Kieler Straße
68
45 - 4
Amtsgericht
Polizei
13
66
50
K
Denkmalpflege
20a
[18]
57
Pestalozzi - Schule
18
15
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
III.4) Denkmalpflege
Empfehlungen:
[74]
Erhaltene historische Gebäude und "Einfache Kulturdenkmale" gemäß dem bis
zum 31.12.2014 gültigen Denkmalschutzgesetz sollten genauso als Potenzial für
das Altstadtbild angesehen werden wie die in die Denkmalliste eingetragenen
Kulturdenkmale!
P
1
12
H
52
[76]
K
Kieler Straße Süd:
61
78
4
63
1
8
H
8
1
3
5
67
7
9
65
Bahnhof
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
2
D§
10
P
69
11
Bachstraße
3
73
75
16
86
6
71
P
84
H
80-82
4
2
H
- eine qualitätvolle Integration von Geschäften, gastronomischen Betrieben und
Büros von Dienstleistern in historischen Fassaden gelingt dort, wo auch die
Farbgestaltung und Schaufenstergröße der EG-Zone Bezug nimmt auf die
Gestaltung der darüber stehenden Fassade,
- der Vereinbarkeit von Ladennutzungen mit historischen Fassaden ist zukünftig
besondere Aufmerksamkeit zu schenken,
- Glasdächer dominieren historische Fassaden nicht so stark wie Markisen und
massive Vordächer. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden,
- Ziel bei der Umgestaltung historischer Fassaden sollte immer das ganzheitliche Erscheinungsbild sein, d.h. keine Trennung von EG-Zone und darüber
stehender Fassade erzeugen!
8
P
20
79
92-94
Am Exer
12
18
10
90
81
96
26
einfaches Kulturdenkmal
(§1 DSchG 2012)
77
Kieler Straße
88
Omnibusbahnhof
-L
K
Kulturdenkmal bes.Bedeutung
(§5 DSchG 2012) /
Eingetragenes Kulturdenkmal
gem. DSchG 2015
n
ah
erb
ep
D§
Re
Legende:
83
26
Denkmalschutz-Zonen,
erhaltenswerte Ortsteile
(§1 BBauG)
5
28
87
98-102
Denkmalschutzbereiche
Mindestumgebungsschutz
(§9 DSchG 2012)
85
D§
Stadtbildcharakterist.
Straßen- u. Platzräume
2
Lageplan M 1:1500
N
61
Erhaltenswerte Straßenkanten (Baulinien)
4
Untersuchungsbereich
CTG1
Quelle: "Vorläufige Auflistung der Kulturdenkmale Stadt Eckernförde, Kreis Rendsburg Eckernförde, Aktenstand 02.02.2012"
Das Denkmalschutzgesetz vom 12.01.2012 wurde mit Gültigkeit ab dem 30.01.2015
novelliert. Gemäß § 24 "Übergangsvorschriften" dieses Gesetzes gelten als unverändert in die
Denk-malliste eingetragen die bisherigen Kulturdenkmale besonderer Bedeutung. Ebenso
bleiben die Denk-malschutzzonen unverändert erhalten. Einfache Kultur-denkmale gelten als
Kultur-denkmale für die Dauer einer Abschreibung gemäß §§ 7i, 10f, 10g und 11b Einkommenssteuergesetz.
27
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
19
[16]
29
[1]
22
20
18
Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden.
Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien
und Detailausbildung in das Altstadtbild.
Entwicklung einer Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
9
16
27
59
tstraße
Ziel der Entwicklung:
Empfehlungen:
7 - 7a
25
72
Willers - Jessen Schule
4
Gerich
11
23
aße
Mühlenstr
70
7
Kieler Straße
68
45 - 4
2
13
66
50
Amtsgericht
Polizei
Gestaltung der Fassaden
20a
[18]
57
Pestalozzi - Schule
15
64
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
III.5) Gestaltung und Werbeanlagen
[74]
P
1
12
H
52
[76]
4
63
1
8
H
8
10
C
1
3
5
67
7
9
65
Hochwertige,
zeitgemäße
Gestaltung
Architektenwettbewerb
Bahnhofstraße
10
12
Stadthalle
6
2
Bahnhof
Promenade
2
61
78
BP4_3AE
E
P
69
11
4
P
3
73
75
16
86
6
71
Reeperbahn:
Neubauten sollten eine hochwertige, moderne Gestaltung besitzen.
Als Fassadenmaterial sollte Verblendziegel verwendet werden.
Auf dem Bahnhofsareal sollte ein Neubau auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbes errichtet werden, um eine qualitativ hochwertige Gestaltung zu erlangen, die diesem Ort in exponierter Lage am Stadteingang
Rechnung trägt. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 sollte diesbezüglich gestalterische Festsetzungen enthalten.
84
H
C
80-82
BP69_i.A.
Bachstraße
2
H
Kieler Straße, Bahnhofstraße, Bachstraße, Am Exer:
- bei Neubauten Wahl einer Gebäudetypologie, die sich an historischen
Gebäuden orientiert und sich "unauffällig" einfügt, aber die Gegenwart
dokumentiert. "Historisierende" Fassadengestaltung ist unerwünscht.
- Fassaden mit vertikaler Struktur
- bei Zusammenlegen von Parzellen sollten bestehende Parzellenstrukturen
durch Material- und Wechsel der Fensterformate ablesbar bleiben
- es sollte mit handwerklicher Qualität gebaut und die Anzahl der Materialien
reduziert werden
- keine Dachüberstände, sondern Orientierung der Traufdetails an denen
der historischen Gebäude
- zurückhaltende Farbgebung mit Bezug zum Umfeld
8
P
20
79
Am Exer
12
77
92-94
Gestaltung der Werbeanlagen
81
Ziel der Entwicklung:
Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (WA-Satzung
"C")
96
6
83
BP4_3
AE
Omnibusbahnhof
L2
E
Geltungsbereich
Werbeanlagensatzung, Teilfläche E
n-
Geltungsbereich
Werbeanlagensatzung, Teilfläche C
ah
erb
ep
Re
C
10
90
Stärkung der
Altstadtarchitektur
Einfügen in die
Architektur der
vorhandenen
Bebauung
18
Kieler Straße
88
Legende:
Geltungsbereich
B-Plan
26
Empfehlungen:
5
85
28
87
98-102
BP69_
i.A.
Geltungsbereich
B-Plan 69
"Bahnhofsareal"
i. Aufstellg.
Untersuchungsgebiet CTG1
2
N
61
Lageplan M 1:1500
4
- Vordächer sollten ausschließlich als Wetterschutz und nicht als Werbeträger
dienen
- Einzelbuchstaben anstatt Werbetafeln
- handwerklich / individuell gestaltete Ausleger, senkrecht zur Fassade sollten
bevor-zugt werden, ihre Größe sollte limitiert werden
- dauerhaft installierte Fahnen / Banner sollten zulässig sein, ihre Größe und
Anzahl sollte aber limitiert sein,
- grellfarbene Banderolen und vollflächiges Bekleben von Schaufensterscheiben
sollte unzulässig sein,
- Markisenfarben sollten auf die Gestaltung der Fassade abgestimmt sein,
- Farbgestaltungen von Fassadenbereichen zu Werbezwecken sollten unzulässig
sein
28
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
19
[16]
29
2
2
Bachstraße
4
8
20
Am Exer
10
12
18
79
81
83
26
5
85
28
87
2
N
4
61
Lageplan M 1:1500
77
Neu zu definierende
Nutzung
3
75
Mischgebiet
§ 6, BauNVO
MK
98-102
MI
P
MK
96
Kerngebiet
§ 7, BauNVO
92-94
MK
90
Sondergebiet
§ 10, BauNVO
Kieler Straße
88
SO
5/1_1.AE
16
86
Bereich B-Plan
Nr. 4/1 in Aufstellung
73
84
6
80-82
4/1_i. A.
26
Bereich gültiger BPlan Nr. 4_3.Änderg.
P
-L
4_3.AE
Kurgebiet
Omnibusbahnhof
Bereich B-Plan 69
"Bahnhofsareal"
i. Aufstellg.
n
ah
erb
ep
BP69_
i.A.
4/1_i.A.
Re
5/1
Bereich gültiger
B-Plan Nr. 5/1
1.AE = 1. Änderung
5/1
71
Erhalt der
Mischnutzung
das Wohnen nicht
störende Läden,
Büros,
Gewerbebetriebe
Legende
Bereich gültiger
B-Plan Nr. 4
20a
10
MI
H
Hier wird empfohlen, dass die Nachnutzungen die Struktur des denkmalgeschützten Gebäudes berücksichtigen. Deshalb sind folgende Nutzungen
denkbar: Forschung und Lehre, Kindergarten, Büros, Vereine, Kulturelle
Einrichtungen.
P
69
H
Dieser Standort besitzt ein großes und wichtiges Potenzial zur Aufwertung und
Attraktivitätssteigerung der südlichen Innenstadt.
Hier sollten Nutzungen gemäß des Standortgutachtens der CIMA von 2014
"eine sinnvolle Ergänzung der heutigen innerstädtischen Strukturen darstellen." Empfohlen wird ein "Kleines Einkaufszentrum" mit Lebensmittelsupermarkt (1.500 - 1.800 m2) sowie "ergänzenden Einzelhandelsmagneten
mittlerer Größe". Die Gesamtfläche des Einkaufszentrums sollte maximal
3.400 m2 betragen (laut CIMA).
Außerdem wären auf dem Bahnhofsareal freizeitorientierte Dienstleistungen
(Kino, Diskothek etc.) sinnvoll.
Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 wird diesbezüglich Festsetzungen enthalten.
Willer-Jessen-Schulgebäude:
8
1
3
5
11
BP69_i.A.
4
22
1
6
7
9
67
Neue Nutzung
MK / SO
Kleines
Einkaufszentrum,
Kino, Diskothek
Stadthalle
MK
65
Bahnhof
12
4
63
2
Bahnhofstraße
10
12
Promenade
78
61
SO
Kurgebiet
8
MK
P
1
4
4_3.AE
H
9
Bahnhofsareal:
H
[76]
MK
Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet. Erhalt und
Stärkung der das Wohnen nicht störenden Mischnutzungen. Klärung der
Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei
Veränderungen in diesem Bereich.
Empfehlungen:
[74]
MK
Ziel der Entwicklung:
16
27
[1]
52
MK
59
traße
ts
Gerich
25
72
4
Nutzung
7 - 7a
70
7
Kieler Straße
68
45 - 4
2
Nachnnutzung
für Schule
z.B. Forschung
und Lehre,
Willers Kindergarten,
- Jessen Schule
Büros, Vereine,
Kultur
11
23
aße
Mühlenstr
50
Amtsgericht
Polizei
13
66
15
[18]
57
Pestalozzi - Schule
20
18
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.6) Nutzungen
Untersuchungsgebiet
CTG1
29
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
30
III.7) Verkehr, Stell- und Parkplätze
19
km/h
[1]
[74]
22
20a
20
18
Promenade
1
6
3
5
8
1
67
7
9
Stadthalle
65
10
11
UG
Stellpl.
Zur Stärkung der Ost-West-Fußwegbeziehung sollte das Vorfeld der
Neubebauung des Bahnhofsareals unmittelbar verknüpft werden mit der
Bahnhofstraße, um die Fußgängerverkehre vom und zum ZOB und der
Bahnstation direkter als bisher in den Bereich Kieler Straße / Innenstadt zu
leiten.
In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, eine bessere Auffindbarkeit des Durchgangs zum Platz vor der ehemaligen Bauschule von der
Bahnhofstraße aus zu gewährleisten.
Der Südeingang Kieler Straße könnte mehr geöffnet werden und einleiten in
die Kieler Straße.
Ruhender Verkehr:
Bei Neubauten sollten die Stellplätze im Gebäude untergebracht werden. Höfe
sollten möglichst nicht als Stellplatzanlagen genutzt werden. Eine Prägung der
Freiflächen durch Versiegelung sollte zugunsten des Ortsbildes in dem
Untersuchungsbereich vermieden werden.
Busbahnhof: Bessere Aufenthaltsqualität durch Überdachung der Wartebereiche
4
71
73
3
75
16
6
Verkehrsberuhigter Bereich 30 km/h
(Mischfläche)
Quergänge
erhalten
86
H
Legende
P
84
Autofreie Höfe
PKW im Gebäude
unterbringen
80-82
30
km/h
Bachstraße
2
H
P
69
Fußwegachse
zur Innenstadt
Platzfläche an
Bahnstation mit
Bezug zur
Bahnhofstraße
Bahnhofstraße
10
12
P
4
63
2
Bahnhof
16
12
2
61
8
H
Fußwegachse:
Fußwegachse
Fördeufer Innenstadt
stärken
Öffnung und
Attraktivierung
der
Wegebeziehung
[76]
30
km/h
Empfehlungen:
H
78
TG
Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen, Plätze und der Ost-West-Fußwegebeziehungen. In diesem
Zusammenhang Unterbringung der privaten Stellplätze in einer Form, die den
Gebietscharakter nicht stört, z.B. in Gebäuden, Tief- bzw. Gemeinschaftsgaragen.
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h).
1
52
EG+1.OG
Garage
Auffindbarkeit?
Durchgang
zugänglicher
machen
11
29
59
ße
tstra
Gerich
27
Willers - Jessen Schule
Ziel der Entwicklung:
9
25
72
2
4
Verkehr
7 - 7a
70
7
Amtsgericht
Polizei
Kieler Straße
68
45 - 4
P
300
23
aße
Mühlenstr
50
P
28
13
66
15
[18]
57
Pestalozzi - Schule
Sammelstraße
Tempo 30
8
P
Fußläufiger
Bereich
20
79
92-94
Am Exer
12
18
10
90
n
ah
erb
ep
öffentliche
Parkplätze
-L
81
26
Zufahrt zu öff.
Parkplätzen / ZOB
96
83
26
5
GaragenZufahrt
TG
28
87
98-102
Autofreie Höfe
PKW entfernen,
Fläche
entsiegeln!
private Stellplatzanlagen
85
Steigerung der
Aufenthaltsqualität
Omnibusbahnhof
Überdachung der
Wartebereiche
77
Kieler Straße
88
Re
Omnibusbahnhof
Fußgängerzone
61
N
Lageplan M 1:1500
Untersuchungsgebiet
CTG1
2
4
Durchgang aus der Bahnhofstraße auf den Platz
vor der ehem. Bauschule.
Die Anordnung der Stellplätze müsste so verändert werden, dass der
Blick auf den Durchgang
frei bleibt.
Tiefgarage
Ein- und
Ausfahrt
Eingang Süd
stärken
Öffnung
Blick aus der Bahnhofstraße auf den
Bahnhof. Für Fußgänger wird der
Übergang durch die Querung der
Reeperbahn erschwert.
Hier könnte eine über die Straße
hinweggeführte Platzpflasterung und
Tempo 30 auf der Reeperbahn den
Übergang erleichtern.
Fußgänger
Erschließung
Blick vom Stadthallenvorplatz über die
Kieler Straße auf den Platz vor der ehem.
Bauschule.
Optisch und fußläufig ist die Verbindung
der beiden Platzflächen hinsichtlich der
Bewegungsfreiräume stark eingeschränkt.
Eine niveaugleiche Platzfläche könnte dem
Fußgängerverkehr optisch den Vorrang vor
dem PKW-Verkehr geben.
30
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
22
Empfehlungen:
Plätze:
16
29
[1]
Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grünund Freiflächen.
Auf dem Bahnhofsareal sollte eine öffentliche, autofreie Platzfläche entstehen.
Dieser Platz sollte als westliches Entreé zur Innenstadt dienen und
entsprechend anspruchsvoll gestaltet werden.
Das östliche Entreé bildet der Platz vor der Stadthalle, der großzügiger
bemessen und offener zur Förde gestaltet werden sollte. Der Zusammenschluss
mit dem Platz vor der ehemaligen Bauschule zum "Fördeplatz" wurde in 2011
bereits konzipiert und vorgeschlagen.
7 - 7a
27
59
Gerich
Ziel der Entwicklung:
9
25
72
Willers - Jessen Schule
4
tstraße
11
23
aße
Mühlenstr
70
7
Kieler Straße
68
45 - 4
2
13
66
50
Amtsgericht
Polizei
Freiflächen
20a
[18]
57
Pestalozzi - Schule
20
18
15
III. Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen III.8) Freiflächen, Grünflächen
[74]
P
1
12
H
52
[76]
61
78
4
63
1
8
H
1
3
5
8
7
9
67
West-Entreé:
Neuer Platz
autofreie,
hochwertige
Freiflächengestaltung
65
Bahnhof
Stadthalle
6
2
Bahnhofstraße
10
12
Kieler Straße:
Promenade
2
Ost-Entreé:
"Fördeplatz"
Offene, größere
Platzfläche
10
P
69
11
Bachstraße
3
73
75
16
86
6
71
P
84
H
80-82
4
2
H
Die Umgestaltung der Kieler Straße wurde im Jahre 2004 in einem
Wettbewerbsverfahren bearbeitet. Der Siegerentwurf sah vor, den Straßenbelag niveaugleich herzustellen. Dies ist bereits in der Frau-Clara-Straße
erfolgreich umgesetzt worden. Für das Südende der Kieler Straße im
Untersuchungsbereich dieser Analyse wäre eine derartige Neugestaltung sicher
ebenfalls von Vorteil.
Der südliche Eingangsbereich zur Kieler Straße ist zwar sehr schön grün
bewachsen mit Straßenbäumen und Pflanzeninseln. Dennoch erscheint er
wenig belebt und "verschließt" den Stadteingang. Den Vorschlag aus dem
Siegerentwurf des Wettbewerbs stellen wir hier noch einmal vor: eine
Wasserwand, die als Begrenzung einer großzügigen Treppenanlage dient, auf
der das Wasser von der Wand hinunter in einen Kanal fließt, der in die Straße
leitet....... Dieser Vorschlag sollte aufgegriffen und diskutiert werden.
8
P
Am Exer
79
92-94
20
n
ah
erb
ep
12
18
10
90
77
Kieler Straße
88
Re
-L
Omnibusbahnhof
Kieler Straße - Niveaugleicher Belag mit
Mittelrinne
81
96
26
Legende
"Fördeplatz" - Blick aus Richtung Förde auf den
Platz vor der ehem. Bauschule
83
26
Öffentliche
Grünanlagen
28
Lageplan M 1:1500
Süd-Entreé
Öffnung durch
Neugestaltung,
Thema: Wasser
N
61
private
Freiflächen
87
Öff. Freiflächen,
Straßen, Wege
5
85
98-102
private Grünanlagen
Untersuchungsgebiet
CTG1
2
4
Ausschnitt Lageplan
Kieler Straße Süd aus
dem Wettbewerbsentwurf 2004
Wa s s e r w a n d + Tr e p p e n a n l a g e a m
Südeingang zur Kieler Straße
Skizzen und Visualisierungen: Zastrow + Zastrow mit Andreas Werning (BWW Landschaftsarchitekten)
31
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet " C TG 1"
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
III.9) Zusammenstellung der Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
III.1) Städtebauliche Lage
Ziel der Entwicklung:
Stärkung der Korrespondenz der Ostseite mit der Promenade und der Westseite mit dem Bahnhofsareal über den
mittleren Bereich der Quartiere Bachstraße - Bahnhofstraße - Kieler Straße Süd.
Empfehlung:
Die vorhandenen Fußgängergassen sollten erhalten bleiben. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung und Bebauung des
Bahnhofsareals sollte die Ost-Westachse Bahnhofstraße - Promenade als direkte, fußläufige Verbindung gestärkt werden.
Deshalb sollte im Bahnhofsareal ein Platz geschaffen werden, der an die Bahnhofstraße unmittelbar anknüpft. Er sollte
sich, um mehr Aufenthaltsqualität zu erlangen, nicht mehr zur Reeperbahn orientieren, sondern nach Süden zum
Busbahnhof. Im östlichen Bereich sollte eine großzügige Platzfläche entstehen, die an den Platz vor der ehemaligen
Bauschule besser anknüpft ("Fördeplatz").
III.2) Städtebauliche Struktur
Ziel der Entwicklung:
Sicherung und Stärkung der vorhandenen, differenzierten Strukturen. Steuerung der zukünftigen Veränderungsmaßnahmen
im Bahnhofsareal / der Reeperbahn auf Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes.
Empfehlungen:
Die unterschiedlichen Charakteristika von kleinparzellierter Altstadtstruktur, Stadtrand und Plätzen mit Großparzellen
könnten stärker herausgebildet werden:
- Um die kleinparzellierte Altstadtstruktur zu erhalten, dürfen bei Neubaumaßnahmen keine Großparzellen zulässig werden
bzw. ablesbar sein, die Bauweise muss geschlossen und II-geschossig sein.
- Um die Stadtränder deutlicher zu gestalten, sollten vorhandene Lücken Am Exer sowie an der Reeperbahn durch Bebauung
geschlossen werden.
- Um die Struktur aus Straßen und Plätzen an den Stadteinfahrten im Sinne einer städtebaulichen Ordnung deutlich
ablesbar und erlebbar zu machen, sollte ein neu zu schaffender Platz auf dem Bahnhofsareal mit dem Platz vor der ehemaligen Bauschule und dem Platz vor der Stadthalle verknüpft werden.
- Um die Stadteinfahrt zu markieren, sollte ein Neubau auf dem Bahnhofsareal so platziert und geformt werden, dass dort
eine Torsituation entsteht.
III.3) Städtebauliche Typologie
Ziel der Entwicklung:
Erhalt und Stärkung der historischen Typologien und Angemessenheit der Neubautypologien im Sinne der städtebaulichen
Ordnung Altstadt - Stadtrand.
Empfehlungen:
In der Kieler Straße Süd, in der Bachstraße, der Bahnhofstraße und Am Exer sollten sich Neubauten an der Typologie der
Altstadthäuser orientieren, d.h. II-geschossig sein und ein Satteldach, aber kein Staffelgeschoss haben.
An der Reeperbahn hingegen können aufgrund der Bestandsarchitektur aus unterschiedlichen Architekturepochen Neubauten
eine "moderne" Typologie aufweisen.
Auf dem Bahnhofsareal sollte die Architektur ebenfalls modern mit hoher Qualität und der Nutzung entsprechend gestaltet
sein (Architektenwettbewerb).
III.4+5) Gestaltung / Materialien / Denkmalpflege
Denkmalpflege
Ziel der Entwicklung:
Erhalt und Qualitätssicherung der denkmalgeschützten Bausubstanz und Straßen- und Platzflächen sowie der
charakteristischen Maßstäblichkeit und überlieferten Parzellenstruktur im Innenbereich des Teilgebietes. Dieses Ziel sollte
auch unter den Voraussetzungen des novellierten Denkmalschutzgesetzes fortbestehen.
Empfehlungen:
Erhaltene historische Gebäude und "Einfache Kulturdenkmale" gemäß dem bis zum 31.12.2014 gültigen
Denkmalschutzgesetz sollten genauso als Potenzial für das Altstadtbild angesehen werden wie die in die Denkmalliste
eingetragenen Kulturdenkmale!
Gestaltung
Ziel der Entwicklung:
Qualitätssicherung der Gestaltung von historischen und neuen Gebäuden. Einfügen von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Materialien und Detailausbildung in das Altstadtbild. Entwicklung einer modernen
Gestaltungsidentität entlang der Reeperbahn.
Empfehlungen:
Kieler Straße, Bahnhofstraße, Bachstraße, Am Exer:
- bei Neubauten Wahl einer Gebäudetypologie, die sich an historischen Gebäuden orientiert und sich "unauffällig" einfügt,
aber die Gegenwart dokumentiert. "Historisierende" Fassadengestaltung ist unerwünscht.
- Fassaden mit vertikaler Struktur;
- bei Zusammenlegen von Parzellen sollten bestehende Parzellenstrukturen durch Material- und Wechsel der Fensterformate ablesbar bleiben; - es sollte mit handwerklicher Qualität gebaut und die Anzahl der Materialien reduziert werden
- keine Dachüberstände, sondern Orientierung der Traufdetails an denen der historischen Gebäude;
- zurückhaltende Farbgebung mit Bezug zum Umfeld
Reeperbahn:
Neubauten sollten eine hochwertige, moderne Gestaltung besitzen. Als Fassadenmaterial sollte Verblendziegel
verwendet werden. Auf dem Bahnhofsareal sollte ein Neubau auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbes
errichtet werden, um eine qualitativ hochwertige Gestaltung zu erlangen, die diesem Ort in exponierter Lage am
Stadteingang Rechnung trägt. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69 sollte diesbezüglich gestalterische
Festsetzungen enthalten.
Werbeanlagen
Ziel der Entwicklung: Werbeanlagen sollen sich der Fassadengestaltung unterordnen. (WA-Satzung "C")
Empfehlungen:
- Vordächer sollten ausschließlich als Wetterschutz und nicht als Werbeträger dienen, - Einzelbuchstaben anstatt Tafeln,
- handwerklich / individuell gestaltete Ausleger, senkrecht zur Fassade sollten bevorzugt werden, deren Größe sollte limitiert werden
- dauerhaft installierte Fahnen / Banner sollten zulässig sein, deren Größe und Anzahl sollte aber limitiert sein,
- grellfarbene Banderolen und vollflächiges Bekleben von Schaufensterscheiben sollte unzulässig sein,
- Markisenfarben sollten auf die Gestaltung der Fassade abgestimmt sein,
- Farbgestaltungen von Fassadenbereichen zu Werbezwecken sollten unzulässig sein
III.7) Nutzungen
Ziel der Entwicklung:
Erhalt der Prägung des Gebietes als Misch- bzw. Kerngebiet. Erhalt und Stärkung der das Wohnen nicht störenden
Mischnutzungen. Klärung der Festsetzung der Nutzungsstruktur im Bahnhofsbereich optional bei Veränderungen in
diesem Bereich.
Empfehlungen: Bahnhofsareal: Dieser Standort besitzt ein großes und wichtiges Potenzial zur Aufwertung und
Attraktivitätssteigerung der südlichen Innenstadt. Hier sollten Nutzungen gemäß des Standortgutachtens der CIMA von 2014
"eine sinnvolle Ergänzung der heutigen innerstädtischen Strukturen dar-stellen." Empfohlen wird ein "Kleines
Einkaufszentrum" mit Lebensmittelsupermarkt (1.500 - 1.800 m2) sowie "ergänzenden Einzelhandelsmagneten mittlerer
Größe". Die Gesamtfläche des Einkaufszentrums sollte maximal 3.400 m2 betragen (laut CIMA). Außerdem wären auf dem
Bahnhofsareal freizeitorientierte Dienstleistungen (Kino, Diskothek etc.) sinnvoll. Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 69
sollte diesbezüglich gestalterische Festsetzungen enthalten.
Willer-Jessen-Schulgebäude: Hier wird empfohlen, dass die Nachnutzungen die Struktur des denkmalgeschützten
Gebäudes berücksichtigen. Deshalb sind folgende Nutzungen denkbar: Forschung und Lehre, Kindergarten, Büros,
Vereine, Kulturelle Einrichtungen.
III.8) Verkehr, Stell- und Parkplätze
Ziel der Entwicklung:
Erhalt und Stärkung des inneren, altstädtischen Charakters durch verkehrsberuhigte Straßen, Plätze und der OstWest-Fußwegebeziehung. In diesem Zusammenhang Unterbringung der privaten Stellplätze in einer Form, die den
Gebietscharakter nicht stört. Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reeperbahn (Tempo 30 km/h).
Empfehlungen:
Fußwegachse: Zur Stärkung der Ost-West-Fußwegbeziehung sollte das Vorfeld der Neubebauung des
Bahnhofsareals unmittelbar verknüpft werden mit der Bahnhofstraße, um die Fußgängerverkehre vom und zum ZOB und
der Bahnstation direkter als bisher in den Bereich Kieler Straße / Innenstadt zu leiten. In diesem Zusammenhang wäre es
wünschenswert, eine bessere Auffindbarkeit des Durchgangs zum Platz vor der ehemaligen Bauschule von der
Bahnhofstraße aus zu gewährleisten.
Ruhender Verkehr: Bei Neubauten sollten die Stellplätze im Gebäude untergebracht werden. Höfe sollten möglichst
nicht als Stellplatzanlagen genutzt werden. Eine Prägung der Freiflächen durch Versiegelung sollte zugunsten des
Ortsbildes in dem Untersuchungsbereich vermieden werden.
Busbahnhof: Bessere Aufenthaltsqualität durch Überdachung der Wartebereiche
III.5) Freiflächen, Grünflächen
Ziel der Entwicklung:
Erhalt bzw. Qualitätssteigerung der vorhandenen öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen.
Empfehlungen:
Plätze: Auf dem Bahnhofsareal sollte eine öffentliche Platzfläche entstehen, die nicht dem Parken von PKW dient.
Dieser Platz sollte als westliches Entreé zur Innenstadt dienen und entsprechend anspruchsvoll gestaltet werden.
Das östliche Entreé bildet der Platz vor der Stadthalle, der großzügiger bemessen und offener zur Förde gestaltet
werden sollte. Der Zusammenschluss mit dem Platz vor der ehemaligen Bauschule zum "Fördeplatz" wurde in 2011
bereits konzipiert und vorgeschlagen.
Kieler Straße: Die Umgestaltung der Kieler Straße wurde im Jahre 2004 in einem Wettbewerbsverfahren bearbeitet.
Der Siegerentwurf sah vor, den Straßenbelag niveaugleich herzustellen. Dies ist bereits in der Frau-Clara-Straße
erfolgreich umgesetzt worden. Für das Südende der Kieler Straße im Untersuchungsbereich dieser Analyse wäre eine
derartige Neugestaltung sicher ebenfalls von Vorteil. Der südliche Eingangsbereich zur Kieler Straße ist zwar sehr
schön grün bewachsen mit Straßenbäumen und Pflanzeninseln. Dennoch erscheint er wenig belebt und "verschließt"
den Stadteingang. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs schlug eine Wasserwand vor, die als Begrenzung einer
großzügigen Treppenanlage dient, auf der das Wasser von der Wand hinunter in einen Kanal fließt, der in die Straße
leitet. Dieser Vorschlag sollte aufgegriffen und diskutiert werden.
32
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
III.10) Resümee der Quartiersanalyse
1) Persönliche Beurteilung - was sollte bei Neubauten beachtet werden?
In der Vergangenheit sind schon Vorschläge erarbeitet und diskutiert worden: der Wettbewerb
zur Neugestaltung der Innenstadt Eckernfördes in 2004 und die Nachbearbeitung mit dem
Vorschlag des Fördeplatzes sowie die Studie zum Platz vor der ehemaligen Bauschule und dem
Stadthallenvorplatz in 2011. Hieran kann zukünftig angeknüpft und darüber weiter diskutiert
werden. Wünschenswert wäre die Umsetzung dieser weiterentwickelten Konzepte. Darüber
hinaus kann ein neues Konzept für das Bahnhofsareal entwickelt werden - sicherlich mit einem
Architektenwettbewerb als Initiation. Auf jeden Fall ist die Entwicklung eines Konzeptes für den
westlichen Bereich nötig, der gedanklich den sich östlich anschließenden Bereich mit einbezieht.
Architektonisch ist an der Reeperbahn Modernität gewünscht, während im Kern die
Altstadtarchitektur gestärkt werden sollte. Neubauten in beiden Bereichen sollten gemeinsam
haben, dass sie eine hohe Qualität in Gestaltung und Materialien besitzen.
2) Besonderheiten des Quartiers
Das Besondere an dem Teilgebiet ist, dass es die Stadteinfahrten bzw. -eingänge der Innenstadt
umfasst. Durch Umgestaltung der östlichen Stadteinfahrt, des südlichen Stadteingangs und
Neustrukturierung und -bebauung der westlichen Stadteinfahrt sowie weitestmögliches
Schließen der Stadtränder kann hier das Entreé Eckernfördes stark aufgewertet werden.
Die verschiedenen Facetten der architektonischen Gestalt können deutlich hervortreten: Altstadt
im Kern, Modernität am Stadtrand.
Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger kann gestärkt werden durch attraktive, neu gestaltete
Platzflächen an den Stadteinfahrten, die miteinander plausibel und auf kurzem Weg verknüpft
sind - mit unterschiedlichen Qualitäten: ÖPNV-Anschluss und "Ankommen" auf dem westlichen
Platz - Ruhe, Bewirtung und Introvertiertheit auf dem mittleren Platz - Öffnung zum
Fördeerlebnis auf dem östlichen Platz. Quer dazu die Spange Kieler Straße mit zahlreichen
Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistern, gastronomischen Angeboten. Eckernförde - das
facettenreiche Stadterlebnis!
3) Bewertung des Teilgebietes hinsichtlich der Erfordernis einer Gestaltungssatzung
Im Zusammenhang mit der "Überarbeitung der Gestaltungssatzung" wurde der
neue Geltungsbereich der zukünftigen
Gestaltungssatzung wie dargestellt festgelegt.
Selbstverständlich ist es sinnvoll, den
Kernbereich der südlichen Altstadt zukünftig in die Gestaltungssatzung mit aufzunehmen.
Der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr.
69 wird gestalterische Festsetzungen für
den Bereich der Westseite der Reeperbahn treffen, der nicht im Geltungsbereich
der neuen Gestaltungssatzung liegt.
Neubauten in diesem Bereich sollten
gestalterischen Festsetzungen unterliegen, die nicht auf historischer Typologie
basieren.
Auszug aus: Geltungsbereich OGS
erstellt: Büro Architektur + Stadtplanung.
vom 10.10.2014,
33
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
Impressum
Auftraggeber:
Stadt Eckernförde
Der Bürgermeister
- Bauamt -
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
Urheber der Daten der Liegenschaftskarte:
© GeoBasis-DE/LVermGeo SH
Die Quartiersanalyse wurde erstellt von:
Bearbeitung:
Marie-Luise + Peter Zastrow
Freisch. Architekten und Stadtplaner
Juni 2014 - April 2015
34
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Anlage 1 -
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
Tabelle zu Seite 5 - Anzahl der Geschosse / Gebäude
*) Gebäude zweiteilig
Tabelle zu Seite 6 - Kulturdenkmale
Tabelle zu Seite 7 - Werbeanlagen
35
STADTBILDANALYSE für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt
Anlage 2 -
Quartiersuntersuchung für das Teilgebiet "C TG 1"
Tabellen zu Seite 7 - Gestaltung: Fenster, Schaufenster, Vordächer
Tabellen zu Seite 9 - Gestaltung: Fassadenmaterial, Dachmaterial
36
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