Artenschutzprotokoll zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ der Stadt Büren im Ortsteil Steinhausen Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren Lage des Vorhabens: Der Vorhabensbereich befindet sich südlich der Bürener Straße, östlich der Apenstraße. Ortsteil Steinhausen, Stadt Büren, Kreis Paderborn, Regierungsbezirk Detmold Luftbild Lage des Bereichs der Teilaufhebung als schwarze Strichlinie, der weitere Geltungsbereich als rote Strichlinie Fotos des weiteren Geltungsbereichs Abb. 1 Blick auf die Wohnbebauung im Südwesten des weiteren Geltungsbereichs. Abb. 2 Blick auf die Wohnbebauung im Süden des weiteren Geltungsbereichs. Seite 1 von 5 Fotos des durch die Teilaufhebung betroffenen Bereichs Abb. 3 Blick auf die Weideflächen im Westen des durch die Teilaufhebung betroffenen Bereichs. Abb. 4 Blick auf die Grünfläche im Bereich der Stromtrasse im Norden. Abb. 5 Blick auf das Grünland im Osten. Im Hintergrund die Ackerfläche im Osten. Blickrichtung Südosten. Abb. 6 Blick auf eine Grünfläche am südlichen Rand des weiteren Geltungsbereichs. Abb. 7 Blick auf die Straße am südöstlichen Rand. Blickrichtung Nordosten. Abb. 8 Blick auf die Straße im Westen des Geltungsbereichs. Abb. 9 Blick auf die im Süden an den Bereich der Teilaufhebung grenzenden Ackerflächen. Abb. 10 Blick auf die Wohnbebauung an der „Bürener Straße“ nordwestlich des weiteren Geltungsbereichs. Fotos der Umgebung Seite 2 von 5 Rechtskräftiger Bebauungsplan (Quelle: HOFFMANN & STAKEMEIER, 2005) Darstellung des durch die Teilaufhebung betroffenen Bereichs (schwarze Strichlinie) sowie des weiteren Geltungsbereichs (rote Strichlinie) des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“. Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Büren plant mit der Teilaufhebung eine Rücknahme von Wohnbaufläche. Der Geltungsbereich des Bebbauungsplans soll auf die schon bebaute bzw. noch bebaubare Fläche reduziert werden. In der Folge soll sich auf Innenentwicklung und auf Entwicklungen in der Nähe des Ortskernes konzentriert werden. Konfliktanalyse Durch die Teilaufhebung wird planungsrechtlich Wohnbaufläche zurückgenommen. Es kommt somit zu einem Erhalt der Bestandssituation. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf planungsrelevante Arten. Seite 3 von 5 naturschutzrechtliche Grundlagen vorhabensrelevant =X FFH-Gebiete Biotopkataster Vogelschutzgebiete § 62-Biotope Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Karte der naturschutzrechtlichen Grundlagen Durch die Teilaufhebung betroffener Bereich als schwarze Strichlinie sowie des weiteren Geltungsbereichs als rote Strichlinie dargestellt. Legende: Magentafarbene Schraffur = FFH-Gebiet Rote Schraffur = Naturschutzgebiet Grüne Schraffur = Biotopkatasterfläche (Quelle: LINFOS) Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Bürener Almetal“. Für den Bereich sind keine Festsetzungen getroffen. Lebensraumtypen im Plangebiet Darstellung des durch die Teilaufhebung betroffenen Bereichs (schwarze Strichlinie) sowie des weiteren Geltungsbereichs (rote Strichlinie) des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“. Legende: 1 = Äcker 2 = Fettwiesen/ -weiden 3 = Bäume, Kleingehölze 4 = Gebäude mit Gärten 4 2 2 1 3 1 Seite 4 von 5 Informationssystem Geschützte Arten in NordrheinWestfalen (FIS) Lebensraumeignung des Untersuchungsgebietes für planungsrelevante Arten Messtischblatt: 4417 (Quadrant 1) „Büren“ Relevante Lebensraumtypen: Äcker, Fettwiesen und -weiden, Bäume/Kleingehölze/Hecken, Gärten und Gebäude, Säume und Hochstaudenflur Artenzahlen: 3 Fledermausarten, 27 Vogelarten und eine Käferart Konfliktarten: keine Säugetiere: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist geeignete Strukturen auf. Vorhabensspezifisch sind keine Gebäude betroffen. Vögel: Durch die Vorhabenscharakteristik sind keine Horststandorte oder Bäume mit Baumhöhlen bzw. -spalten betroffen. Prüfung der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten Gutachterliche Einschätzung der vorhabensspezifischen Betroffenheit. Betroffenheit plaDurch die Vorhabenscharakteristik wird die aktuelle Bestandsituation planungsrelevanter Saunungsrechtlich durch die Rücknahme von Wohnbauflächen gesichert. Eine getier- und Vogelarten Betroffenheit planungsrelevanter Arten kann daher ausgeschlossen werden. Betroffenheit häufiger Eine Betroffenheit von häufigen und Verbreiteten Arten kann aufgrund der und verbreiteter Vorhabenscharakteristik ausgeschlossen werden. Vogelarten Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (fangen, verletzen, töten) Keine Betroffenheit, da durch die Erhaltung der Bestandssituation keine Arten gefangen, verletzt oder getötet werden. Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (stören) Keine Betroffenheit, da keine Arten erheblich gestört werden. Eine Störung empfindlicher Tierarten kann vor dem Hintergrund der Vorhabenscharakteristik ausgeschlossen werden. Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (beschädigen oder zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) Keine Betroffenheit, da keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten planungsrelevanter Tierarten zerstört werden. Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Pflanzen) Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind nicht betroffen. Vermeidungsmaßnahmen Durch das Vorhaben der Teilaufhebung des Bebauungsplans bleibt die aktuelle Bestandssituation erhalten. Ein Bedarf an Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ergibt sich damit nicht. Zusammenfassende Bewertung Die durchgeführte Prüfung zeigt, dass für die planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten vorhabensspezifisch keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt werden. Eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Arten kann ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG ist nicht erforderlich. Ort, Datum, Unterschrift Gutachter Rebecca Esser Warstein-Hirschberg, 23.02.2017 M.Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Anhang: keiner Proj.-Nr. 1466 Seite 5 von 5