Artenschutzprotokoll zur Teilaufhebung des

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Artenschutzprotokoll zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10
„Oberfeld“ der Stadt Büren im Ortsteil Steinhausen
Protokoll einer Artenschutzprüfung
Auftraggeber:
Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren
Lage des
Vorhabens:
Der Vorhabensbereich befindet sich südlich der Bürener Straße, östlich der Apenstraße.
Ortsteil Steinhausen, Stadt Büren, Kreis Paderborn, Regierungsbezirk Detmold
Luftbild
Lage des Bereichs der Teilaufhebung
als schwarze
Strichlinie,
der weitere
Geltungsbereich als rote
Strichlinie
Fotos des
weiteren
Geltungsbereichs
Abb. 1 Blick auf die Wohnbebauung im Südwesten des weiteren Geltungsbereichs.
Abb. 2 Blick auf die Wohnbebauung im Süden des weiteren Geltungsbereichs.
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Fotos des
durch die
Teilaufhebung betroffenen Bereichs
Abb. 3 Blick auf die Weideflächen im Westen
des durch die Teilaufhebung betroffenen Bereichs.
Abb. 4 Blick auf die Grünfläche im Bereich
der Stromtrasse im Norden.
Abb. 5 Blick auf das Grünland im Osten. Im
Hintergrund die Ackerfläche im Osten. Blickrichtung Südosten.
Abb. 6 Blick auf eine Grünfläche am südlichen Rand des weiteren Geltungsbereichs.
Abb. 7 Blick auf die Straße am südöstlichen
Rand. Blickrichtung Nordosten.
Abb. 8 Blick auf die Straße im Westen des
Geltungsbereichs.
Abb. 9 Blick auf die im Süden an den Bereich
der Teilaufhebung grenzenden Ackerflächen.
Abb. 10 Blick auf die Wohnbebauung an der
„Bürener Straße“ nordwestlich des
weiteren Geltungsbereichs.
Fotos der
Umgebung
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Rechtskräftiger
Bebauungsplan
(Quelle:
HOFFMANN & STAKEMEIER, 2005)
Darstellung des
durch die Teilaufhebung betroffenen
Bereichs (rote
Strichlinie) sowie
des weiteren Geltungsbereichs
(schwarze Strichlinie) des Bebauungsplans Nr. 10
„Oberfeld“.
Beschreibung
des Vorhabens
Die Stadt Büren plant mit der Teilaufhebung eine Rücknahme von Wohnbaufläche.
Der Geltungsbereich des Bebbauungsplans soll auf die schon bebaute bzw. noch
bebaubare Fläche reduziert werden. In der Folge soll sich auf Innenentwicklung
und auf Entwicklungen in der Nähe des Ortskernes konzentriert werden.
Konfliktanalyse
Durch die Teilaufhebung wird planungsrechtlich Wohnbaufläche zurückgenommen.
Es kommt somit zu einem Erhalt der Bestandssituation. Das Vorhaben hat keine
Auswirkungen auf planungsrelevante Arten.
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naturschutzrechtliche Grundlagen
vorhabensrelevant
=X
FFH-Gebiete
Biotopkataster
Vogelschutzgebiete
§ 62-Biotope
Naturschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Karte der naturschutzrechtlichen
Grundlagen
Durch die Teilaufhebung betroffener
Bereich als schwarze Strichlinie sowie
des weiteren Geltungsbereichs als
rote Strichlinie dargestellt.
Legende:
Magentafarbene
Schraffur
= FFH-Gebiet
Rote Schraffur
= Naturschutzgebiet
Grüne Schraffur
= Biotopkatasterfläche
(Quelle: LINFOS)
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Bürener Almetal“.
Für den Bereich sind keine Festsetzungen getroffen.
Lebensraumtypen im Plangebiet
Darstellung des
durch die Teilaufhebung betroffenen
Bereichs (schwarze
Strichlinie) sowie
des weiteren Geltungsbereichs (rote
Strichlinie) des Bebauungsplans Nr. 10
„Oberfeld“.
Legende:
1 = Äcker
2 = Fettwiesen/
-weiden
3 = Bäume,
Kleingehölze
4 = Gebäude mit
Gärten
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Informationssystem
Geschützte Arten in NordrheinWestfalen (FIS)
Lebensraumeignung des Untersuchungsgebietes für planungsrelevante Arten
Messtischblatt: 4417 (Quadrant 1) „Büren“
Relevante Lebensraumtypen: Äcker, Fettwiesen und -weiden, Bäume/Kleingehölze/Hecken, Gärten und Gebäude, Säume und Hochstaudenflur
Artenzahlen: 3 Fledermausarten, 27 Vogelarten und eine Käferart
Konfliktarten: keine
Säugetiere: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist geeignete Strukturen
auf. Vorhabensspezifisch sind keine Gebäude betroffen.
Vögel: Durch die Vorhabenscharakteristik sind keine Horststandorte oder Bäume
mit Baumhöhlen bzw. -spalten betroffen.
Prüfung der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
Gutachterliche Einschätzung der vorhabensspezifischen Betroffenheit.
Betroffenheit plaDurch die Vorhabenscharakteristik wird die aktuelle Bestandsituation planungsrelevanter Saunungsrechtlich durch die Rücknahme von Wohnbauflächen gesichert. Eine
getier- und Vogelarten Betroffenheit planungsrelevanter Arten kann daher ausgeschlossen werden.
Betroffenheit häufiger
Eine Betroffenheit von häufigen und Verbreiteten Arten kann aufgrund der
und verbreiteter
Vorhabenscharakteristik ausgeschlossen werden.
Vogelarten
Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (fangen, verletzen, töten)
Keine Betroffenheit, da durch die Erhaltung der Bestandssituation keine Arten gefangen, verletzt oder
getötet werden.
Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (stören)
Keine Betroffenheit, da keine Arten erheblich gestört werden. Eine Störung empfindlicher Tierarten kann
vor dem Hintergrund der Vorhabenscharakteristik ausgeschlossen werden.
Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
(beschädigen oder zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten)
Keine Betroffenheit, da keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten planungsrelevanter Tierarten zerstört
werden.
Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Pflanzen)
Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind nicht betroffen.
Vermeidungsmaßnahmen
Durch das Vorhaben der Teilaufhebung des Bebauungsplans bleibt die aktuelle Bestandssituation erhalten. Ein Bedarf an Maßnahmen zur Vermeidung
und Verminderung von Beeinträchtigungen ergibt sich damit nicht.
Zusammenfassende Bewertung
Die durchgeführte Prüfung zeigt, dass für die planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten vorhabensspezifisch keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt werden. Eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Arten kann ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme von den Verboten des
§ 44 BNatSchG ist nicht erforderlich.
Ort, Datum, Unterschrift
Gutachter
Rebecca Esser
Warstein-Hirschberg, 18.07.2016
M.Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur
Bertram Mestermann
Büro für Landschaftsplanung
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Anhang: keiner
Proj.-Nr. 1466
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