Kontroverse: Zukunft des Sozialstaates

Werbung
Dr. Klaus Lang
IG Metall Vorstand
Bereichsleiter 01
Frankfurt, den 13. Juni 2003ä
Tel. 069 6693 2590 Fax. –2592
[email protected]
Kontroverse:
Zukunft des Sozialstaates Eigenverantwortung und Finanzierung
Gewerkschafts- und gesellschaftspolitisches Forum
Berlin Pichelsee
11. und 12. Juni 2003
1
Vorbemerkungen
1.
Der Sozialstaat umfasst weit mehr als nur die sozialen Sicherungssysteme.
Die Sozialstaatsdebatte darauf zu konzentrieren heißt, sie auf die materiellen Bedingungen zu verengen.
Sozialstaat bedeutet auch Teilhabe und Chancengleichheit in Bildung und
Kultur, Politik und Gesellschaft. Die materiellen Bedingungen sind vor allem auch deshalb wichtig, als sie den Ausschluss von der Teilhabe in den
genannten Bereichen verhindern müssen. Der Sozialstaat ist demokratische Teilhabegesellschaft für die Bürgerinnen und Bürger aller sozialen
Schichten, Geschlechter, Generationen und Ethnien.
2.
Die Kernaufgaben der Gewerkschaften sind Tarif- und Betriebspolitik, d.h.
die Gestaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen – und von dort
aus auch der Lebensbedingungen – vom Zentrum der (abhängigen) Erwerbsarbeit her und von dem Ort her, an dem sie stattfindet. Primär in der
Tarifpolitik, aber auch in der Betriebspolitik haben die Gewerkschaften die
unmittelbare Möglichkeit zu kontrahieren, d.h. rechtswirksam Verträge zu
schließen, um Arbeits- und damit auch Lebensbedingungen zu verbessern.
In den letzten Jahren, insbesondere seit Regierungsantritt der rot-grünen
Koalition, ist die Sozialpolitik zu einem zumindest gleichgewichtigen, wenn
nicht gar dominierenden Handlungsfeld der IG Metall geworden. Das birgt
eine doppelte Gefahr in sich: Zum einen wird der falsche Eindruck erweckt,
in diesem Feld genauso gestaltungsmächtig zu sein, wie in der Tarif- und
Betriebspolitik. Das muss zwangsläufig Frustrationen hervorrufen. Zum anderen werden Mitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu
verführt, ihre politischen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten auf die IG
Metall/Gewerkschaften zu delegieren, ohne auf die politischen Akteure als
Wahlbürgerinnen und Wahlbürger unmittelbar Einfluss zu nehmen. Dadurch entsteht die Gefahr der Überforderung der Gewerkschaften und die
Gefahr der Übertragung der erfolgreichen tarifpolitischen Handlungsmöglichkeiten auf die Sozial- bzw. Gesamtpolitik, wo sie nicht erfolgreich sein
können. In der Einleitung des Entwurf der Sozialpolitischen Entschließung
zum nächsten Gewerkschaftstag heißt es deutlich: Das Leitbild des Sozialstaates soll sich – so sinngemäß – „an gesellschaftlich gewollten und demokratisch legitimierten Wertvorstellungen und Zielen“ ausrichten. Darüber
befinden aber in einer pluralen Gesellschaft und in einem demokratischen
Staat nicht die Gewerkschaften, sondern die gesellschaftliche Debatte und
die parlamentarische Entscheidung.
3.
Die Gestalt der Sozialstaatlichkeit hat sich während der letzten anderthalb
Jahrzehnte in vielen Ländern Europas, die dennoch Sozialstaaten (geblieben) sind, z.T. radikal verändert. Durch die Erweiterung der Europäischen
Union wird dieser Prozess weitergehen und forciert werden. In Deutschland ist paradoxerweise wegen der Wiedervereinigung dieser Prozess des
sozialstaatlichen Umbaus weit weniger weit vorangeschritten als in einigen
vergleichbaren Ländern. Denn es ging zunächst darum, die Systeme der
sozialen Sicherung auf die neuen Bundesländer zu übertragen und damit
2
gleichzeitig in ihrem Rahmen einen großen Teil der Kosten des Vereinigungsprozesses aufzufangen.
Daraus resultiert heute eine doppelte Problematik für den Sozialstaat und
die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland: Sowohl ein sozialpolitischer Strukturkonservatismus als auch eine enorme Kostenbelastung
durch die Finanzierung der deutschen Einheit. Deutschland wird sich einem sozialstaatlichen Umbau im Rahmen der Vertiefung und Erweiterung
der Europäischen Union nicht verschließen können. Die von Bismarck gegen die Arbeiterbewegung geschaffene Struktur der sozialen Sicherungssysteme kann doch mehr als hundert Jahre später nicht den Denkhorizont
der Arbeiterbewegung über die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme
bestimmen!
3
Kritik der ideologischen Unvernunft
Die IG Metall (und die Gewerkschaften insgesamt) befinden sich in der Sozialstaatdebatte zur Zeit im kommunikativen Bermudadreieck, zumindest was die öffentliche Wahrnehmung betrifft. Das mag an der veröffentlichen Meinung, kann
aber auch zumindest teilweise an uns selbst liegen. Mangelnde Kommunikationsfähigkeit ist in einer Gesellschaft, in der politische Prozesse in der Öffentlichkeit
stattfinden, durch die Öffentlichkeit und öffentliche Meinung geprägt sind, ein Faktum, das den politischen Einfluss mindert.
Die negative öffentliche Wahrnahme der Gewerkschaften in der sozialpolitischen
und sozialstaatlichen Debatte hat unter anderem folgende Gründe:
1. Die IG Metall erweckt den Eindruck, gegen alle politischen und gesellschaftlichen Initiativen und Maßnahmen zu sein, die Menschen befähigen, ihr Geschick, ihr Schicksal, die Bedingungen ihrer Arbeit und ihres Lebens auch als
Individuen selbst beeinflussen und gestalten zu können. Damit wird die Botschaft aus dem Entwurf der sozialpolitischen Entschließung „mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit und individuelle Autonomie“ verwirklichen zu wollen,
nicht überzeugend und nachvollziehbar vermittelt. Der Versuch, die Debatte
über Konzepte und Begriffe wie die des „aktivierenden Sozialstaates“ oder des
„Forderns und Förderns“ tabuisieren zu wollen, begründen oder verstärken
diesen Eindruck.
Aufgabe des Sozialstaates ist es vor allem, die individuelle Autonomie zu stärken, die Fähigkeit des Einzelnen Krisen- und Risikosituationen zu vermeiden
bzw. zu überwinden, zu verbessern und auch die materielle Solidarität des
Einzelnen gegenüber der Gesellschaft einzufordern. Der Sozialstaat nimmt
seinen Bürgerinnen und Bürgern an Steuern, Abgaben und Beiträgen nicht so
viel wie möglich, um möglichst viel durch den Staat zu regeln, sondern so wenig wie nötig, um die öffentlichen Aufgaben zu bewältigen, Lastenausgleich zu
bewirken und dem Individuum in Risiko- und Krisenfällen sowie im Alter ergänzend und unterstützend unter die Arme zu greifen. Die Qualität des Sozialstaates steigt nicht automatisch mit der Höhe des Sozialbudgets.
2. Das Individuum und seine Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, seine
Verantwortung und Fähigkeit zu ethisch bewertbarem Verhalten, kommen in
den sozialstaatlichen Konzepten der Gewerkschaften kaum vor. Der Mensch,
zumindest insofern er Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin, krank, arbeitslos oder
Rentner / Rentnerin ist, ist immer nur Opfer. Der Mensch, insofern er „Unternehmer“, Kapitaleigner, Selbstständiger, Manager ist, ist immer nur Täter.
Damit hängt auch zusammen, dass die Frage nach einer Eigenbeteiligung in
der Vorsorge auf bestimmte Lebenssituationen grundsätzlich als illegitim angesehen wird. Dabei hat Eigenbeteiligung ja nicht nur eine materielle, sondern
auch eine immaterielle Dimension hat. Es ist ein sehr verengtes Solidaritätsverständnis, wenn darin nur die Hilfe der Solidargemeinschaft für den Einzelnen und nicht auch die Bereitschaft des Einzelnen zu solidarischem Verhalten
gegenüber den anderen Individuen gesehen wird. Sozialmissbrauch ist, ganz
unabhängig davon ob und in welchem Umfang er vorkommt, genauso unsoli-
4
darisch wie z.B. Streikbruch. Dies auszusprechen müsste auch für die Gewerkschaften prinzipiell selbstverständlich sein.
3. Es wird vielfach der Eindruck erweckt, als gäbe es in den sozialen Sicherungssystemen keine Kosten-, d.h. Ausgabenprobleme, sondern nur Einnahmeprobleme. Dies ist sicherlich in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung unterschiedlich zu sehen. Aber grundsätzlich muss in allen Systemen,
gerade auch von Gewerkschaften die Frage erlaubt werden, ja sogar gestellt
werden, ob die Leistungen der Systeme nicht effizienter, d.h. in einer besseren
Aufwand- /Ergebnis – Relation und effektiver, d.h. wirkungsvoller im Sinne der
Zielerreichung erbracht werden können. Dies gilt insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch in der Arbeitsförderung und Arbeitsmarktpolitik. Fragen nach Wettbewerbselementen zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung sind notwendig und legitim; Fragen der Förderung von zieladäquatem individuellen Verhalten ebenso. Dies gilt im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Arbeitsförderung für Qualifizierungsleistungen und Qualifizierungsbereitschaft, im Zusammenhang mit der Gesundheit für gesundheitsgerechtes Verhalten. Warum ist es möglich, dass Betriebe bei einer niedrigen Arbeitsunfall-Quote Rückerstattungen von der Berufsgenossenschaft
bekommen, einzelnen Menschen im Falle geringer Inanspruchnahme von
Leistungen der Krankenversicherung aber nicht?
4. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Selbstverwaltung in den
sozialen Sicherungssystemen weitgehend versagt hat und offenkundig ja auch
aus unserer Sicht nicht der zentrale politische Akteur ist. Ich kenne keine Auseinandersetzungen in der Selbstverwaltung um mehr Effizienz und Effektivität
der sozialen Sicherungssysteme, keine Forderungen der gewerkschaftlichen
Akteure in diesem Rahmen. Sämtliche Anstöße zu Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme kommen aus dem politischen Bereich – und auch alle
Forderungen der Gewerkschaften bezüglich der sozialen Sicherungssysteme
richten sich an die Politik, nicht an die Selbstverwaltung. Dies kann übrigens
nicht mit einer Einschränkung der Rechte der Selbstverwaltung, z.B. in der Arbeitsveraltung als Folge der Hartz- Reformen begründet werden, weil der Adressat von zentralen Forderungen zu jeder Zeit die Politik war.
5. Die Realität von ökonomisch vernünftigem Ausweichverhalten muss ja nicht
anerkannt, aber auf jeden Fall gesehen und in Rechnung gestellt werden. Das
gilt z.B. für die Zunahme von Schwarzarbeit als Folge hoher Abgabenbelastung ebenso wie für Produktionsverlagerung in Länder mit geringeren Lohn-,
Lohnneben- und Lohnstückkosten. Hier muss eine ehrliche Debatte geführt
werden. Wir können z.B. nicht sagen es gebe keine Wettbewerbsprobleme
und keine kostenbedingte Produktionsverlagerung –aber gleichzeitig in unseren Publikationen die entsprechenden Fälle benennen und kritisieren oder das
Konzept VW 5000 x 5000 vereinbaren und als Erfolg preisen, das primär ein
Konzept zur Senkung auch der personalbedingten Produktionskosten ist.
5
Feststellungen zu den ökonomischen Grundlagen
1. Hier ist als erstes ein Blick auf die Höhe des Sozialbudgets, die Finanzierungsquellen und die Finanzierungsarten sowie deren Entwicklung nützlich:
- Das Sozialbudget (SB), d.h. die Summe sämtlicher Ausgaben für den
sozialen Bereich ist von gut 33 Mrd. € im Jahre 1960 auf 699 Mrd. € im
Jahr 2001 gestiegen. Es beträgt heute also etwa das zweieinhalbfache
des gesamten Bundeshaushaltes! Sein Anteil am Bruttoinlandsprodukt
(BIP) stieg von 21,5 % in 1960 auf 33,8 % in 2001, war 1990 noch bei
28 % und liegt seit der Wiedervereinigung bei etwa 34 % (1996: 34,1
%; 2001: 33,8 %). Der Anteil des SB am BIP ist von 1/5 auf etwa ein
Drittel gestiegen! Real ist das BIP in diesem Zeitraum auf das Vierfache, das SB auf das Sechsfache gestiegen!
- Der größte Ausgabenblock betrifft Alter / Hinterbliebene. Er ist allerdings von 45 % auf 35 % des SB von 1960 bis 2001 (260 Mrd. €) zurückgegangen. Der Anteil Gesundheit ist von etwa 27,5 % auf etwa
38,5 % des SB deutlich gestiegen (240 Mrd. €). Der Anteil für Beschäftigung liegt bei ca. 11 % (ca. 79 Mrd. €), für Ehe und Familie bei 100
Mrd. € (14,5 5).
- Bei den Finanzierungsquellen liegt der Staat 2001 bei über 44 % (44,1
%, Bund 22,5 %, Länder 11,8 %, Gemeinden 11,5 %), die Unternehmen bei 27,8 %, und die privaten Haushalte bei 26,5 %. Der Anteil der
privaten Haushalte und des Staates ist gestiegen ist seit 1960, der der
Unternehmen zurückgegangen.
- Bei den Finanzierungsarten kommen 60,3 % aus Beiträgen (darunter
26,1 % Beiträge der Versicherten, 34,5 % der Beiträge der Unternehmen, 38 % aus Zuweisungen, d.h. letztlich öffentlichen Mitteln und 1,7
% aus sonstigen Einnahmen.
Alles in allem: Wir haben ein deutliche Steigerung des SB über dem Wachstum des BIP. Dabei ist der Anteil Gesundheit deutlich gestiegen. Dem entspricht auch die Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Ausgaben für Gesundheit auf 11 %, bei gleichbleibendem Anteil der Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung wegen Kostendämpfung bei ca.6,7 %!
Richtig ist aber auch, dass die abhängig Beschäftigten den Ausbau der sozialen Sicherungssysteme weitgehend selbst bezahlt haben. Dies ergibt sich indirekt aus dem steigenden Finanzierungsanteil der privaten Haushalte und des
Staates (Steuern), wobei dies beim Staat wieder Hand in Hand mit einer Ausweitung der Steuern auf Erwerbseinkommen und der indirekten Steuern
(Mehrwertsteuer, Ökosteuer).
2. Die primäre politische und finanzierungspolitische Grundentscheidung ist die
Antwort auf die Frage: Wie wird die jährliche Wertschöpfung in gesellschaftlicher Hinsicht verteilt? Wie hoch ist der Anteil, den die abhängig Beschäftigten
erhalten, wie hoch ist der Anteil, der für die nicht Beschäftigten in Rente, in
Krankheit, in Bildung und Ausbildung oder in Kindererziehungszeiten zur Verfügung steht und wie hoch ist der Anteil, der an Gewinn- und Vermögenseinkommen verteilt wird ? Erst wenn diese grundsätzliche Verteilungsfrage gestellt und dann beantwortet wird, stellt sich die Frage, über welche Finanzierungsart die Finanzmittel auf die gesellschaftlichen Subjekte und Institutionen
6
verteilt werden. Letztlich tritt hinter der Frage des „wie viel“ die Frage, ob das
Finanzvolumen durch Beiträge oder Steuern, ob durch paritätische Finanzierung oder andere Finanzierung erbracht wird, in den Hintergrund.
3. Die Frage der gleichgewichtigen oder paritätische Finanzierung relativiert sich
bei genauerem Hinsehen sehr, ja wird sogar in mehrfacher Hinsicht zur Fiktion:
Auf der einen Seite kann man aus den genannten Zahlen sehr wohl eine
gleichgewichtige Belastung der Unternehmen und der privaten Haushalte, der
Versichten und der Unternehmen bei den Beiträgen entnehmen. Es kommt
immer auf die Bezugsgrößen an. Aber das ist nicht entscheidend. Wichtiger
ist, dass weit über 40 % des SB aus Steuern über den Staat kommt, auch bei
den großen Zweigen der Sozialversicherung über 30 % - mit steigender Tendenz. Und zum anderen ist natürlich die Frage, welcher Sphäre man die Arbeitgeberbeiträge zurechnet. Hierzu ein Zitat: „Das finanztechnische Splitten
der Sozialbeiträge erweckt zwar den Eindruck, auch der Arbeitgeber zahle
Sozialbeiträge, faktisch zählt er sie aber selbst zu den Lohnkosten.“ Man müssen also auch die Arbeitgeberbeiträge als Bestandteil des Bruttoeinkommens
aus unselbständiger Arbeit behandeln, so die SOST 1984. Dies ist die eine
Betrachtungsweise. Die andere Seite der Medaille ist: Auch die Arbeitgeberbeiträge werden den Kosten der Arbeit zugerechnet und sind letzten Endes
aus der Wertschöpfung des Unternehmens zu finanzieren. Systematisch wird
zwar zu Recht zwischen der tariflichen Erhöhung der Entgelte und der gesetzlich verursachten Erhöhung der Arbeitgeberanteile getrennt. Ökonomisch addiert sich die Belastungswirkung für die Unternehmen. Und schließlich: Beim
Steueraufkommen eine sogenannte Parität oder Gleichgewichtigkeit zwischen
dem herstellen zu wollen, was man den „Unternehmen“ und dem was man
den abhängig Beschäftigten zurechnen kann, ist ein falscher Ansatz.
4. Die primäre Belastung des Faktors Arbeit durch die Abgaben für die sozialen
Sicherungssysteme ist eindeutig zu hoch. Das ist in einer globalisierte Wirtschaft und einer integrierten europäischen Union ein Fakt. Das gilt aber nicht
nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Tat real und nicht fiktiv mehr Netto von ihrem Brutto haben
wollen. Durch die auf der einen Seite verständliche Teilentlastung oder Entlastung von bestimmten Arbeitsverhältnissen, Einkommenshöhen und Einkommensarten von der Beitragspflicht, wird der Druck auf den Faktor Arbeit in
Form des unbefristet Vollzeitbeschäftigten immer größer. Die genannten Phänomene von Schwarzarbeit und Produktionsverlagerung sind ja Indizien für
„ökonomisch vernünftiges Ausweichverhalten“. Am Beispiel Schwarzarbeit ist
zu zeigen, dass dies nicht eine Randerscheinung, sondern ein Massenphänomen, und das Verhältnis von Angebot von und Nachfrage nach Schwarzarbeit alles andere als mit einem „Täter-Opfer-Schema“ erklärt werden kann.
Schwarzarbeit wird bei einer Fülle von dinglichen und geistigen Dienstleistungen angeboten und angenommen.
Der eine Weg sie zu bekämpfen wäre stärkere Kontrolle und Überwachung,
also Repression. Dem sind in einer liberalen Gesellschaft zu Recht ziemlich
enge Grenzen gesetzt, wenn man keinen Überwachungsstaat will. Der andere
Weg wäre, die Einkommen derer, die nach Dienstleistungen nachfragen zu
erhöhen, damit sie problemlos Handwerkerstundensätze von € 30 bis 40 und
7
mehr bezahlen können. Aber da wir als Gewerkschaften gegen größere Lohndifferenzierung z.B. zwischen dem Produktions- und Dienstleistungsbereich
sind, würden mit den höheren Einkommen der Dienleistungsnachfrager auch
die der Anbieter steigen so dass die Relation unverändert und damit auch der
Grund für Schwarzarbeit unverändert bliebe. Die Sozialabgaben auf Arbeit zu
senken würde also sowohl den Verlagerungsdruck als auch den Druck zur
Schwarzarbeit verringern. Das hat nichts mit der Höhe der Kosten der sozialen
Sicherungssysteme zu tun, sondern nur mit der Art sie aufzubringen.
5. Richtig ist, dass ein Teil der Finanzierungsprobleme der sozialen Sicherungssysteme durch die Massenarbeitslosigkeit verursacht ist. Dies gilt nicht für die
Ausgaben für Alter und Hinterbliebene, für Gesundheit und für Ehe und Familie. Sie entwickeln sich unabhängig von der Konjunktur! Aber selbst mit einer
Haushalts-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, die den Vorstellungen der
Gewerkschaften weitgehend entspräche – öffentliche Investitionen in Infrastruktur und Bildung, mehr Anreize für private Investitionen, intelligente Umverteilung von Arbeit und dafür auch eine höhere Staatsverschuldung – würde
man binnen eines Jahrzehntes schrittweise gerade vielleicht an eine registrierte Arbeitslosigkeit von ca. 3,5 Millionen herankommen, binnen eines weiteren
Jahrzehnts auf etwa 2 Millionen. Die sozialen Sicherungssysteme müssen
zumindest für diesen Zeitraum auf der Grundlage von Massenarbeitslosigkeit
finanziell stabilisiert werden. Selbst unter dieser optimistischen Annahme verschärft sich in diesem Zeitraum zunehmend das demographische Problem
und damit auch die wirkliche gravierende Belastung in der Kranken- und Rentenversicherung.
6. Eine weitere zusätzliche Belastung allein der Unternehmen, z.B. durch eine
Gesundheitsabgabe oder eine Wertschöpfungsabgabe, ist weder politisch
durchsetzbar noch ökonomisch sinnvoll. Eine Wertschöpfungsabgabe oder eine Gesundheitsabgabe könnte – wenn überhaupt – nur als (teilweiser) Ersatz
für den auf den Bruttolöhnen und -gehältern beruhenden Arbeitgeberanteil
gedacht werden. Gegen eine zusätzliche Belastung der Unternehmen spricht
der schon angesprochene verschärfte Wettbewerbsdruck, der sich z.B. in einer seit Jahrzehnten sinkenden Umsatzrendite niederschlägt. Sie ist auch
durch andere Möglichkeiten der Rückstellungsgestaltung, aber auch durch eine geringere Gewinnmarge pro umgesetzter Einheit der Unternehmen im
langfristigen Trend zu erklären. Eine weitere Belastung der Unternehmen würde sicher auch die auf Gewinnen basierende Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen berühren.
8
Offene Diskussion zu Lösungsmöglichkeiten
1. Die sozialen Sicherungssysteme bedürfen in der Tat einer umfassenden Zukunftssicherung. Sie müssen den demographischen Wandel und eine anderen
Stellenwert des Alters berücksichtigen und die Lasten auf die Generationen
gerecht verteilen; sie müssen den gesellschaftlichen Wandel, der sich in veränderten Strukturen des Zusammenlebens, einer steigenden Erwerbstätigkeit
der Frau und geänderten Arbeits- und Lebensverlaufen niederschlägt, zur
Grundlage machen; und sie müssen für Europa tauglich gemacht werden, d.h.
die größere Mobilität innerhalb der Europäischen Union auf Dauer in Rechnung stellen. Der wichtigste Grund für die aktuelle sozialpolitische Auseinandersetzung um die Agenda 2010 ist, dass mit den damit eingeleiteten Veränderung die langfristigen Strukturprobleme der sozialen Sicherungssysteme
nicht in Ansätzen gelöst, nicht mehr Wachstum und Beschäftigung erreicht
noch das Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht
wird.
2. Die Erwerbstätigenversicherung für die Rente und die Bürgerversicherung in
der Krankenversicherung sind die richtigen Lösungsansätze. Auch bei der Arbeitslosenversicherung wäre an eine Ausweitung der Versicherungspflicht
richtig, wenn man auf den Wandel in den Arbeits- und Lebensbiographien
Rücksicht nehmen will.
Aber klar ist, dass in allen Fällen mit Übergangsfristen von drei bis vier Jahrzehnten gerechnet werden muss. Und dass mit der Ausweitung der Versicherungspflicht vom Versicherungs- und Äquivalenzprinzip immer weiter Abstand
genommen wird hin zu einem steuerähnlich wirkenden Abgabensystem.
Notwendig wäre also ein genau ausgearbeiteter Plan, der diesen Übergang in
seinen rechtlichen Bedingungen, finanziellen Wirkungen und den (grund-) gesetzlichen Änderungsnotwendigkeiten genau darstellt.
Bei der Rente ist die Erwerbstätigenversicherung in erster Linie aus Modernisierungsgründen notwendig, die Finanzierungsprobleme löst sie kaum, da mit
zusätzlichen Beiträgen auch zusätzliche Ansprüche verbunden sind. Aber bei
einer größeren Vielfalt in den individuellen Arbeits- und Lebensbiographien
greift eine Erwerbstätigenversicherung diesen Trend sinnvoll auf.
3. Eine Ausweitung der Versicherungspflicht ist nur denkbar bei einer Neuverteilung der Finanzierungslasten der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere
einer deutlichen Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Denn es wird wohl
nicht machbar sein z.B. von Selbständigen mit einem „Gewinn“ vor Steuern
von € 2000 bis 3000 zwischen € 800 und 1200 an Sozialabgaben zu verlangen. Denkbar wäre z.B. eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge auf
25 %, die Erhöhung des Anteils der indirekten Steuern auf 35 % und die Erhöhung des Anteils der direkten Steuern auf 40 %. Allerdings ist dabei eine
„paritätische“ Aufbringung des Steueranteils weder gedanklich machbar noch
politisch sinnvoll. Indirekte Steuern belasten auf jeden Fall zusätzlich die
Verbraucher. Bei den direkten Steuern bleibt der Anteil aus unselbständiger
9
Arbeit gleich, der Anteil aus der Veranlagung von Nichterwerbseinkommen
(Zinsen, Wertzuwächse, Veräußerungsgewinne, Wertzuwächse, Vermögen,
Erbschaften, Kapitalerträge) müsste deutlich steigen. Allerdings wird der Anteil
der Steuern aus Nichterwerbseinkommen nie den Anteil aus unselbständiger
Arbeit auch nur annähernd erreichen können, wenn er nicht konfiskatorischen
Charakter haben soll. Außerdem entfällt etwa ein Drittel der Steuern aus den
Nichterwerbseinkommen wiederum auf die abhängig Beschäftigten – mit steigender Tendenz. Das alles macht deutlich: Die Konfliktlinie „Kapitel – Arbeit“
ist bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme als Gerechtigkeitsmaßstab ungeeignet. Eine Änderung der Finanzierungsstruktur – egal ob über
höher Beiträge oder eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, über eine deutlich höhere Besteuerung der Nichterwerbseinkommen oder höhere indirekte
Steuern, ist immer – wenn man in diesen Kategorien spricht – eine „Umverteilung in der Klasse“. Betroffen werden in erster Linie immer die höheren Einkommen der abhängig Beschäftigten sein. Darum ist die entscheidende Frage,
welches Maß an Solidarität kann dieser Gruppe zugemutet bzw. von ihr abverlangt werden.
4. Bei der Alterssicherung ist durchaus ein Modell einer steuerfinanzierten
Grundsicherung für alle (auch unabhängig von Erwerbsarbeit), die über dem
Existenzminimum liegt, aus einer gesetzlich verankerten zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung und aus einer obligatorischen individuellen Vermögensbildung für das Alter, die mit dieser Zweckbestimmung auch steuerlich
gefördert werden könnte, zu denken.
5. Schließlich ist auch die Eigenbeteiligung der Versicherten, einkommensabhängig gestaltet, von den Gewerkschaften zu diskutieren. Johannes Rau hat
zur Reform der sozialen Sicherungssysteme zu Recht festgestellt: Über Bismarck hinaus, nicht hinter Bismarck zurück. Heute übersteigt das Niveau der
Versorgungsleistungen der Sozialversicherungen das zur Bismarcks Zeiten
ebenso, wie das Niveau der Realeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist sehr wohl diskutier- und denkbar, ein System von immaterieller (Gesundheitsvorsorge) und von einkommensabhängiger materieller Eigenleistung in die Systeme zumindest der Kranken- und Rentenversicherung
einzubauen, die dem Grundsatz der Gerechtigkeit entsprechen und die Solidarität nicht verletzen. Hier ist gerade beim Solidaritäts- und Gerechtigkeitsverständnis jener Gruppe anzuknüpfen, die in jedem Fall einer höhere Belastung
bei einer anderen Finanzierungsstruktur der sozialen Sicherungssysteme tragen müsste.
10
Herunterladen