entwicklungskonzept rahmenplanung ortsmitte euernbach mit

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ENTWICKLUNGSKONZEPT RAHMENPLANUNG
ORTSMITTE EUERNBACH MIT STANDORTANALYSE
ZUM DORFGEMEINSCHAFTSHAUS
büro dantele
kerstin dantele
dipl. ing. (fh) architektin
weihenstephaner str. 18
wertermittlung
85354 freising
fon 08161 – 54 86 49
[email protected]
fax 08161 – 496 52 19
Kattinger + Kattinger Landschaftsarchitekten
Bahnhofstraße 8
85406 Zolling
INHALT
1
Beurteilung des Gebäudezustandes und der Nutzungskompatibilität von altem
Schulhaus, Pfarrhaus, Pfarrheim und Feuerwehrhaus
3
1.1
Zweck der Beurteilung
3
1.2
Mikrolage der Objekte
4
1.3
Raumprogramm
6
1.4
Schulhaus
6
1.4.1
Struktur
7
1.4.2
Nutzungskompatibilität
9
1.4.3
Baulicher Zustand
10
Böden
11
Wände
12
Dach
14
Keller
17
Fenster und Türen
18
Treppen
20
1.4.4
Anmerkungen
21
1.4.5
Empfehlungen
21
1.5
Pfarrheim und Pfarrhaus
22
1.6
Feuerwehrhaus
25
2
Vorüberlegungen zu einem Neubau auf dem ehemaligen Gaststättengelände
26
2.1
Variante 1
29
2.2
Variante 2
34
2.3
Variante 3
39
2.4
Variante 4
45
2.5
Variante 5
52
2.6
Variante 6
57
2.7
Anmerkungen zur Objektplanung aus fachplanerischer Sicht
62
________________________________________________________________________________________________________________________________________
Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
2
1
BEURTEILUNG DES GEBÄUDEZUSTANDES UND DER
NUTZUNGSKOMPATIBILITÄT VON ALTEM SCHULHAUS, PFARRHAUS,
PFARRHEIM UND FEUERWEHRHAUS
1.1
Zweck der Beurteilung
Für den Ort Euernbach wird derzeit ein Dorferneuerungskonzept erarbeitet, in dessen
Rahmen eine intensive Bürgerbeteiligung in Form von Arbeitskreisen durchgeführt
wird. Dabei steht der von den Euernbacher Bürgern seit längerem bestehende,
dringende Wunsch nach einem Gemeinschaftshaus im Vordergrund. Möglich wäre
eine Sanierung des alten Schulgebäudes an der Pfaffenhofener Straße 20 oder ein
Neubau auf dem freigelegten Gelände der ehemaligen Gaststätte an der
Pfaffenhofener Straße 15. In diesem Zusammenhang wird eine eventuelle
Einbeziehung des bestehenden Feuerwehrhauses im Nordwesten des Grundstückes
geprüft. Außerdem sollen die Gebäude des Pfarrheimes und des Pfarrhauses in eine
Kompatibilitätsprüfung mit einbezogen werden.
Daher wird mit der vorliegenden Kurzanalyse versucht, zu klären, inwiefern sich die
Bestandsgebäude sowohl von der Bausubstanz als auch von ihren Räumlichkeiten
bzw. den Gebäudestrukturen her eignen, zu einem Gemeinschaftshaus umgenutzt zu
werden.
Das Schulhaus wurde aufgrund des renovierungsbedürftigen Zustandes, seines Status
als Einzeldenkmal und des größten Raumangebotes besonders geprüft. Dazu wurde
das Gebäude vor Ort grob erfasst und fotografisch dokumentiert; auf der Grundlage
von Bestandsplänen wurden Übersichtspläne gezeichnet und eine Grobbeurteilung
mit Hinweisen zu Handlungserfordernissen erstellt, die sowohl die Bausubstanz, als
auch die Nutzbarkeit als Gemeinschaftshaus betreffen.
Das Ergebnis soll eine Hilfestellung für die anstehenden Überlegungen zu einem
städtebaulichen Konzept auf dem ehemaligen Gaststättengelände, bzw. einer
Umnutzung von Bestandgebäuden leisten. Es soll dem Amt für ländliche Entwicklung,
der Gemeinde und der Dorfgemeinschaft als Entscheidungshilfe für die Förderung, die
Genehmigung und die Umsetzung dienen.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
3
1.2
Mikrolage der Objekte
Schwarzplan Euernbach
Das Schulhaus (1) liegt etwa 80 m östlich der Ortsmitte (Kreuzung bei der Kirche)
direkt an der Pfaffenhofener Straße (St 2084), die in Ost-West Richtung verläuft und
stark befahren ist. Es verfügt über keinen angemessenen und ausreichenden
öffentlichen Freibereich zum öffentlichen Raum hin.
Das Gelände der ehemaligen Gaststätte (2) befindet sich an der Kreuzung Pfaffenhofener Straße und Friedhofsweg und liegt an einer gedachten Nord-Süd-Achse, an
der alle öffentlichen Einrichtungen (Pfarrheim (3), Pfarrhof (4), Kirche (5), Maibaum (7),
Feuerwehr (6), Friedhof) angeordnet sind. Der östliche Teil des freigelegten
Grundstückes (ca. 2.400m²) wurde von privater Seite bereits mit einem Doppelhaus
samt Nebengebäude bebaut. Für die Errichtung eines Gemeinschaftshauses bliebe an
der Südwestecke ein Grundstück mit ca. 1.000m², das durch eine private
Erschließungsstraße vom Areal der Feuerwehr (ca. 500m²) getrennt ist, und sich derzeit
als städtebaulich unbefriedigende Baulücke präsentiert. Das Grundstück befindet sich
wie auch der Bereich der Feuerwehr im Eigentum der Gemeinde. An dieser
prominenten Stelle gibt es aktuell eine große Baulücke (s. Urkataster).
Das Pfarrheim (3) liegt westlich der Edlinger Straße, grenzt nördlich an den Freiraum
mit den Bachläufen von Gerols- und Altbach an und ist Teil der südlichen
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
4
Ortsrandbebauung. Zusammen mit dem nordöstlich situierten Pfarrhaus (4) wird ein
geschützter und gut gefasster Hofbereich gebildet, nach Süden erstreckt sich ein
natürlicher Freibereich bis zu den Bachläufen.
Euernbach Urkataster mit Überlagerung aktueller Bebauung
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
5
1.3
Raumprogramm
Das vorläufige Raumprogramm wurde aus den Vorgaben der im Arbeitskreis
mitwirkenden Bürger entwickelt. Eine Umverteilung der Fläche ist jederzeit denkbar
(z.B. kleinerer Saal, aber größere Lagerflächen). Auch muss es vor der Objektplanung
nochmal auf seine Gültigkeit überprüft werden.
Synergieeffekte sind berücksichtigt, so können z.B. der Saal für Gymnastikgruppen
oder die Duschen und Umkleiden vom Schützen- und Fußballverein gemeinsam
genutzt werden. Das Lager kann auf mehrere Räume und je nach Funktion auch auf
unterschiedliche Geschosse verteilt werden.
Funktion
Saal
Stüberl
Küche
Lager
Belegung
Raumgröße
in m²
100
40
120,0
40,0
25,0
40,0
Technik
Schützenstand
Duschen + Umkleiden
Flächenbedarf netto
1.4
20,0
8 Stände
140,0
35,0
420,0
Schulhaus
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
6
1.4.1
Struktur
Grundriss EG
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
7
Das Schulhaus wurde in zwei Bauabschnitten errichtet.
a. Das ursprüngliche Schulhaus im Osten bestand aus zwei übereinander liegenden
Klassenräumen und der zugehörigen Erschließung. Das Eingangsniveau liegt
knapp über dem Straßenniveau. Der erste Unterricht fand im Jahr 1830 statt,
Sanitäreinrichtungen im Gebäude gab es zu dieser Zeit vermutlich noch nicht.
b. Um 1907 wurde der Trakt im Südwesten mit der Lehrerwohnung angebaut. Er ist
mit einem sehr viel kleinteiligeren Grundriss versehen, der einer Wohnnutzung
entspricht, wobei für Raum 3 nachträglich mehrere Einzelräume zu einem
zusätzlichen Klassenzimmer zusammengelegt und umgebaut wurden.
Das
Eingangsniveau ist gegenüber dem Bestand deutlich angehoben. Das kann aus
zwei Gründen erfolgt sein:
 Der neuere Bauabschnitt ist teilunterkellert. Zu dieser Zeit waren Erdarbeiten
aus Mangel an schweren Baumaschinen noch mit schwerer körperlicher Arbeit
verbunden, daher wurden Tiefbaumaßnahmen auf das nötigste beschränkt;
 Das Gelände um die Schule ist sehr feucht, so dass durch ein Anheben des
Erdgeschossniveaus Feuchtigkeitsschäden im „Neubau“ vermieden werden
sollten.
Die beiden Teile sind durch eine Brandwand, die über Dach geführt wird, voneinander
getrennt. Allerdings gibt es im Erdgeschoss eine Verbindungstür, die nicht als
Brandschutztür ausgebildet ist und im Dachraum eine Brandschutztür im
Originalzustand, die ihrer Funktion im Bedarfsfall nicht gerecht werden kann. Durch
den Niveausprung im Erdgeschoß und das dazwischenliegende Treppenhaus kann im
Erdgeschoss keine niveaugleiche Ebene geschaffen werden.
Grundriss OG
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
8
Im Obergeschoss gibt es eine durchgängige Ebene, die aktuell auch als eine
Nutzungseinheit funktioniert.
Im Dachbereich tritt wieder ein Höhensprung zwischen den Bauabschnitten auf, so
dass der Dachraum auch unabhängig von der Brandwand nicht auf einer
durchgehenden Ebene genutzt werden kann. Allerdings liegt das Niveau in Abschnitt
b tiefer als in Abschnitt a, was vermutlich daraus entstanden ist, dass man für die
Wohnung in Teil b die Raumhöhen im Gegensatz zu den Klassenräumen reduzieren
wollte, um auf die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzungen zu reagieren.
1.4.2
Nutzungskompatibilität
Die folgende Auflistung zeigt die vorhandenen Räume mit Größenangaben (lt.
Bestandsplan) und eine Gegenüberstellung mit dem gewünschten Raumprogramm.
Bestand:
Funktion aktuell
Raumgröße
in m²
Erschließung
Schützenbereich
Vereinsbereich
Lage
in m²
in m²
13,0
EG
12,6
Schützenverein
EG
Schützenstände + Flur
80,0
WC
8,0
113,6
Vereine
EG
Dusche
10,5
Flur
21,0
Abst.
3,3
Abst.
3,3
Raum 1
19,5
Raum 2
18,5
Raum 3
41,0
117,1
Gesamt EG
Erschließung
Büro
WC+ Lager
230,7
Wohnen
Büro
2,0
OG
9,0
80,0
OG
8,0
99,0
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
9
Wohnung
OG
wurde nicht besichtigt, Übernahme aus alten Planunterlagen
Vorraum
4,0
Bad
10,5
Flur
21,0
Kammer
9,0
Zimmer 1
19,5
Zimmer 2
26,5
Zimmer 3
14,5
Zimmer 4
19,0
Abstell
3,3
127,3
Gesamt OG
226,3
Gesamt netto
457,0
zuzüglich Dachraum!
Vorläufiges Raumprogramm Nettofläche:
420,0 m²
Bei einem reinen Nettoflächenvergleich der benötigten Fläche mit der Bestandsfläche
ist sogar mehr Raum verfügbar, als benötigt wird.
Allerdings sind die zwei geforderten großen Räume mit je 120 und 140 m² nicht im
Bestand unterzubringen, ohne diesen komplett zu entkernen. Es ist allerdings fraglich,
ob das Denkmalamt einer so radikalen Vorgehensweise zustimmen würde. Die Kosten
für diese Maßnahme wären ungleich höher als die zu erwartenden Kosten für einen
passgenauen Neubau, da deutlich mehr Volumen saniert werden müsste als neu
gebaut würde.
Auch wären die erforderlichen Räume nur sehr knapp unterzubringen und verfügten
über keinerlei Erweiterungspotenzial.
Daraus ergibt sich folgendes Fazit bzgl. der Gebäudestruktur:
Das Schulhaus bietet deutlich mehr Fläche, als benötigt wird, wenn man den
Dachraum als mögliche Nutzfläche hinzurechnet. Allerdings eignet sich der Bestand
wegen seiner Raumstruktur, v.a. der Größe der einzelnen Räume und wegen der
Höhensprünge im Erd- und Dachgeschoss nicht für die angestrebte Nutzung.
1.4.3
Baulicher Zustand
Das Schulhaus ist in massiver Ziegelbauweise errichtet. Sowohl die
Deckenkonstruktionen als auch der Dachstuhl sind in Holz ausgeführt. Das Dach ist
mit Biberschwanzziegeln gedeckt. Das Gebäude weist unterschiedliche Entstehungs-,
Ausbau- und Renovierungsstadien und noch sehr viele originale, erhaltenswerte
Details wie z.B. Fenster, Türen und Treppen auf.
Im Folgenden wird der Zustand der einzelnen Bauteile grob beschrieben und auf
Punkte aufmerksam gemacht, die bei einer Sanierung besonders zu beachten sind.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
10
Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht eine
ausführliche Untersuchung der Bausubstanz, wie sie vor einer Planung zur Sanierung
notwendig ist. Vielmehr soll ein grober Überblick über den zu erwartenden Aufwand
und die kritischen Punkte gegeben werden.
Die Wohnung im Obergeschoß in Bauabschnitt b wurde nicht besichtigt und ist somit
auch nicht Bestandteil der folgenden Einschätzung.
Gartentür Abschnitt b
Bodenbelag im Flur in Abschnitt b
Böden
Der Bodenaufbau besteht im Erdgeschoss in den nicht unterkellerten Bereichen
vermutlich aus Holzdielen, die auf Lagerhölzern im Sandbett verlegt sind. Aktuell ist
diese Konstruktion in den einzelnen Räumen mit PVC belegt. Der Bodenaufbau ist
daher nicht diffusionsoffen, so dass sich die aufsteigende Feuchtigkeit darunter staut.
Deutlich sichtbar ist das an den teilweise stark gewölbten Fußbodenoberflächen in
beiden Bauabschnitten. Es ist anzunehmen, dass der Untergrund an dieser Stelle
aufgrund der Nähe zu den Bächen sehr feucht ist.
Die Eingangsbereiche,
Treppenhäuser und Sanitärbereiche sind im Erdgeschoss mit unterschiedlichen
Fliesenbelägen bekleidet.
Im Obergeschoss liegen vermutlich auch noch die originalen Holzdielen auf der
Fehlbodenkonstruktion. Sie sind im Bereich des ehemaligen Klassenzimmers aber mit
Teppichboden belegt, so dass über ihren Zustand keine Aussage getroffen werden
kann.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
11
Aktueller Schützenstand mit starken Feuchtigkeitsschäden im Bodenbereich
Wände
Die tragenden Wände sind in beiden Bauabschnitten aus verputztem Mauerwerk
errichtet.
Von außen sind vor allem Feuchtigkeitsschäden zu beobachten, die sowohl von
aufsteigender als auch über Undichtigkeiten im Dachbereich eindringende
Feuchtigkeit verursacht werden.
Eingang b, Trennwand zwischen den Bauabschnitten
Die Außenwände ziehen Feuchtigkeit aus dem Erdreich. Besonders deutlich wird das
sowohl innen als auch außen im Sockelbereich der Eingänge.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
12
Brandwand an der Südfassade
Brandwand an der Südfassade von innen
An der Dachdurchdringung der Brandwand sind massive Undichtigkeiten der
Anschlüsse zu erkennen, die bereits zu erheblichen Schäden geführt haben. Im Bereich
der Brandwand gibt es sowohl im Inneren, als auch an der Fassade im Obergeschoss
Putzabblätterungen, die auf eine stete Durchfeuchtung des Mauerwerks schließen
lassen.
Offensichtliche statische Probleme im Mauerwerk sind auf den ersten Blick nicht zu
sehen, nur im Abschnitt a im Sanitärbereich des Obergeschosses gibt es massive
Rissbildung, die tragwerkplanerisch abgeklärt werden muss.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
13
Rissbildung über einem Fenster (Sanitär a OG)
Dach
Der Dachraum erstreckt sich über beide Gebäudeteile und weist eine durchgehende
Dachfläche auf, die lediglich durch eine über die Dachebene geführte Brandwand
unterbrochen wird. Im Inneren gibt es einen Höhensprung, so dass es im Bauabschnitt
b einen kleinen Kniestock gibt, während die Dachschräge in Abschnitt a direkt über
den Außenwänden beginnt.
Der Dachstuhl befindet sich konstruktiv in akzeptablem Zustand. Auf den ersten Blick
sind keine massiven, statischen Mängel zu erkennen, allerdings müssen einige Fußund Anschlusspunkte im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit u.a. wegen eindringender
Feuchtigkeit genauer untersucht werden.
Auch an der Konstruktion der Dachstühle kann die unterschiedliche Entstehungszeit
klar abgelesen werden, so ist die Konstruktion in Abschnitt a sehr viel massiver und
mit mehr Materialeinsatz als in Abschnitt b ausgeführt. Auch das Tragwerksystem
unterscheidet sich, da es die Notwendigkeit eines stützenfreien Raumes als
Klassenzimmer im Obergeschoss von Bauabschnitt a gab. Daher musste die gesamte
Hausbreite stützenfrei überspannt werden.
An den aufgehenden Bauteilen, wie z.B. Kaminen sind Undichtigkeiten festzustellen.
Aber auch in der Dachfläche gibt es immer wieder undichte Stellen. Eine Großzahl der
Biberschwanzziegel zeigt abgebrochene „Nasen“, mit welchen die Ziegel auf den
Dachlatten eingehängt wurden. Durch diese Beschädigung ist es möglich, dass durch
Verrutschen der Ziegel Löcher in der Dachhaut entstehen. Teilweise wurde mit
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
14
mäßigem Erfolg versucht, die undichten Stellen und Anschlüsse mit Hilfe von
Bauschaum behelfsweise „abzudichten“.
Eine komplette Neudeckung des Daches, incl. statischer Überprüfung des Dachstuhls
ist zeitnah unbedingt erforderlich.
Die Behebung der oben beschriebenen Mängel ist dringend notwendig, da die
eindringende Feuchtigkeit die Bausubstanz nachhaltig schädigt und den
Sanierungsaufwand immer weiter in die Höhe treibt.
Dachstuhl a
Brandwand im Dachbereich mit provisorischer Abdichtung
An dieser Stelle ist gut zu erkennen, dass die Holzkonstruktion bereits starke Feuchtigkeitsspuren aufweist.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
15
Marode Holzdielen in Dach a
Kamin mit deutlichen Feuchtigkeitsspuren b
Die Holzdielen in Bauabschnitt a sind stark marodiert, stellen ein statisches Problem
dar und sollten nicht mehr belastet oder begangen werden.
Die Brandschutztür zwischen den beiden Bauabschnitten besteht aus einer schweren
Holztür, die einseitig mit Blech beschlagen ist und nicht mehr den heutigen
Anforderungen entspricht.
Gauben
Schleppgaube außen
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
16
Die vier Schleppgauben befinden sich bis auf eine Ausnahme im Dach des
Bauabschnittes b. Die Fenster sitzen in einem Holzrahmen, die Gaubenwangen sind
ausgemauert, verputzt und sehr stark baufällig.
Schleppgaube innen
Keller
Unterkellerter Flur mit Öllager
Brunnen und Hausanschluss Wasser
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
17
Es sind nur ein Raum und der Flur zum Garten mit geringer Raumhöhe unterkellert
(s. Grundriss EG). In diesem Raum befindet sich noch ein Brunnen. Der Flur führt unter
der Gartentreppe ins Freie. Dieser Gang wird momentan als zentrales Öllager (keine
Zentralheizung) in Form von fünf Öltanks für die Heizung mit Ölöfen in den einzelnen
Räumen genutzt. Der erste Tank weist bereits Rostspuren auf. Inwiefern diese die
Funktion beeinträchtigen, ist mit dem zuständigen Kaminkehrer zu klären. Soweit
sichtbar, weisen die erdberührenden Wände starke Feuchtigkeitsspuren auf.
Fenster und Türen
Die Eingangstüren sowohl zur Straße als auch zum Garten scheinen noch im
Originalzustand erhalten zu sein, sind aber sanierungsbedürftig. Auch die Innentüren
im Erdgeschoß (nicht in den Sanitäranlagen) gehören zur ursprünglichen Bausubstanz.
An den Fenstern ist der unterschiedliche Renovierungszustand am deutlichsten zu
erkennen. Im Wesentlichen gibt es drei verschiedenen Ausführungsarten:
Fenster EG, Bauabschnitt a
Hier sind Fenster mit Kämpfer, darunter liegendem Doppelflügel mit dreigeteilter
Einscheibenverglasung, die durch Bleisprossen verbunden ist, ohne Rundbogensturz
ausgeführt.
Innen- und Außenansicht eines Erdgeschossfensters in der Südwestfassade
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
18
Fenster EG, Bauabschnitt b
Innen- und Außenansicht eines Erdgeschossfensters in der Südostfassade
In diesem später angefügten Bauabschnitt sind im Erdgeschoss ebenfalls die
Originalfenster erhalten. Es handelt sich hierbei um Kastenfenster mit jeweils
Einscheibenverglasung in den verschiedenen Fensterebenen, ebenfalls mit Kämpfer
und darunterliegendem Doppelflügel. Allerdings sind diese Fenster mit
Rundbogensturz ausgeführt. Die Doppelflügel haben nur eine mittige Sprosse in Holz.
Bei den Fenstern im Erdgeschoss fällt die sehr schlichte und zurückhaltende Art der
Beblechung der gemauerten Außensimse auf, die in dieser Art unbedingt erhalten
bleiben soll.
Fenster OG
Im gesamten Obergeschoß wurden die Fenster vermutlich in den 90er Jahren
denkmalgerecht und nach dem damaligen Stand der Technik mit Isolierverglasung
erneuert. Formal wurde eine Mischung aus den beiden am Gebäude bereits
vorhandenen Fensterformaten gewählt:
 Gerader Sturz (wie in Bauabschnitt a)
 Kämpfer
 Nur eine mittige horizontale Sprosse im Doppelflügel (wie in Bauabschnitt b)
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
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Obergeschossfenster in der Südostfassade
Treppen
In beiden Gebäudeteilen befinden sich noch die originalen Holztreppen, die sich in
akzeptablem Zustand befinden und auf jeden Fall erhalten bleiben sollen.
Treppe a
Die Treppe in Teil a führt lediglich vom
Erdgeschoss ins Obergeschoss. Die
Erschließung des Dachbodens ist nicht
mehr zu erkennen.
Treppe b
In Abschnitt b gelangt man über die
Treppe bis in den Dachraum des gesamten
Gebäudes.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
20
1.4.4
Anmerkungen
Das Gebäude wird als Einzeldenkmal in der Denkmalliste geführt. Es befindet sich
insgesamt in sehr stark renovierungsbedürftigem Zustand und eine Instandsetzung
wird dringend angeraten. Zum einen wird in absehbarer Zeit eine Nutzung des
Gebäudes nicht mehr möglich sein. Zum anderen erreichen die Schäden auch an
Originalbauteilen wie zum Beispiel den Fenstern im Erdgeschoß ein Ausmaß, das
einen Erhalt unmöglich macht.
Die größte Gefahr im Hinblick auf den Bestandserhalt stellen die Feuchtigkeitsschäden
dar, die sowohl durch Grundwasser von unten, als auch durch Regenwasser von oben
verursacht werden.
Die noch original vorhandenen Fenster
im Erdgeschoss sollen unbedingt
saniert werden. Für die Einfachfenster
mit Einscheiben-verglasung bietet sich
an,
ebenfalls
ein
Kastenfenster
auszubilden, indem man innen eine
weitere
Fensterebene
mit
Isolierverglasung
vorsieht,
die
allerdings in ihrer Ausführung sehr
schlicht und zurückhaltend, evtl. im
Stahlrahmen auszuführen ist.
Für die Kastenfenster in Bauabschnitt b
besteht die Möglichkeit, die inneren
Fensterflügel mit Wärmeschutzglas
auszustatten, das extra für solche
Zwecke entwickelt wurde.
Kastenfenster der Südwestfassade EG, Abschnitt b
1.4.5
Empfehlungen
Da die Nutzungen des Gemeinschaftshauses nicht günstig im Schulhaus
unterzubringen sind, wird empfohlen, das Haus denkmalgerecht zu sanieren und zum
Wohn- oder Büroraum umzunutzen. Dabei erscheint es sinnvoll, das Haus in zwei
Einheiten zu gliedern, die wieder den ursprünglichen Bauabschnitten entsprechen und
durch die Brandwand voneinander getrennt sind, so dass jeder Nutzer einen
Gartenanteil besitzt. Außerdem ist der Schallschutz, der bei alten Holzbalkendecken
immer ein schwieriges Thema ist, innerhalb einer Wohneinheit leichter in den Griff zu
bekommen als bei übereinander liegenden Nutzungseinheiten.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
21
Bei Bedarf ist auch denkbar, das Erdgeschoss mit öffentlichen Nutzungen zu füllen
und in den Obergeschossen Büroräume anzubieten.
Idealerweise arbeitet die Gemeinde mit einem geeigneten Planer und der
Denkmalschutzbehörde zusammen und saniert das Objekt für die künftige Nutzung
nach oben erwähnten Gesichtspunkten, um es dann zu vermieten. Damit kann ein
wertvoller Beitrag geleistet werden, die Identität des Ortes zu stärken und ein
positives Beispiel mit Vorbildcharakter für verträgliche, ortstypische Sanierung und
den angemessenen Umgang mit Denkmälern zu schaffen. Erfahrungen zeigen, dass in
diesem Sinne gut renovierte Objekte auch eine höhere Auslastung und Akzeptanz
finden.
Eine andere Möglichkeit ist, einen Investor zu suchen, der unter gestalterischen
Auflagen und einem Ausführungsvertrag (ggf. in Form eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes) in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt und der
Gemeinde bereit ist, das Gebäude entsprechend zu sanieren und zu vermarkten.
Ähnliches gilt auch für eine Veräußerung an Eigennutzer.
1.5
Pfarrheim und Pfarrhaus
Das Pfarrhaus ist bereits im Urkataster als Teil des ursprünglichen Pfarrhofes zu sehen
und wird ebenfalls als Einzeldenkmal gelistet. Das Pfarrheim wurde als Ersatzbau etwa
an der Stelle erbaut, an der der ursprüngliche Stadel stand, und fungiert jetzt als
Ortsrandbebauung, die ihre Fassade zum Freibereich nach Südosten öffnet.
Der westlich angeordnete Querbau, der ursprünglich Teil der Hofstelle war, ist nun
dem Nachbarhof zugeordnet, wodurch der Eindruck entsteht, dass es sich um die
Gebäuderückseite handelt. Dennoch ist der Platz zwischen den beiden kirchlichen
Bauten gut gefasst und proportioniert.
Pfarrhof: Freifläche zwischen Pfarrhaus und Pfarrheim
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
22
Pfarrheim Nordwestansicht
Das Pfarrheim ist in hochwertiger Massivbauweise und schöner Detailausbildung
ausgeführt. Es verfügt über einen Pfarrsaal, einen Besprechungsraum, eine kleine
Teeküche, einen Gruppenraum, sowie zugehörige Sanitäranlagen. Die Bausubstanz
befindet sich in gutem Zustand
Der Saal erstreckt sich über zwei Geschosse, ist über eine Galerie mit dem
Treppenhaus verbunden und nimmt in seiner Gestaltung sakrale Elemente auf, wie z.B.
ein buntes Glasfenster in der Giebelwand. Auch die Raumhöhe erinnert an ein
Kirchenschiff, wobei der Saal die Hälfte des Gebäudes im Südwesten einnimmt. Die
Dimensionierung des Raumes ist so gewählt, dass er in der Praxis für große
Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft zu klein ist, aber für kleinere Feste als zu groß
empfunden wird. Mit den Fenstertüren öffnet er sich sowohl zum gemeinschaftlichen
Hof, als auch zur Bachaue.
Es wird dringend empfohlen die aktuell provisorisch verschlossene Öffnung des Saales
im Obergeschoss zum Treppenhaus dauerhaft durch eine gestalterisch angemessene
Konstruktion zu schließen, um die Unannehmlichkeiten, wie Kälte und Luftzug
langfristig zu beheben.
Das aus einer Flächenheizung und einem Holz-Speicherofen bestehende
Heizungssystem funktioniert nach Aussagen der Nutzer nicht. Auf Nachfrage wurde
berichtet, dass versucht wird, den Saal punktuell für einzelne Veranstaltungen und
Kurse zu heizen, was dem Speichersystem in Kombination mit Flächenheizung
widerspricht. Eine Überprüfung des Systems und dessen Kompatibilität mit dem
Nutzerverhalten ist erforderlich. Evtl. ergibt sich daraus eine verhältnismäßig einfache
Lösung für dieses Problem.
Für die angestrebten Nutzungen der gesamten Dorfgemeinschaft ist das Gebäude zu
klein, da der Saal für die gewünschte Personenzahl nicht ausreichend dimensioniert
ist. Der Schützenverein findet keinen Platz, und Lagerflächen sind nicht vorhanden.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
23
Derzeit werden die Stühle aus dem Pfarrsaal aus Mangel an Lagerfläche teilweise im
gegenüberliegenden Pfarrhaus deponiert.
Aus städtebaulicher Sicht ist eine Erweiterung kaum denkbar, da es sich um einen
Ersatzbau der ehemaligen Scheune handelt, die die geschlossene Hofform des
ehemaligen Pfarrhofes wieder herstellt und ein harmonisches Gesamtbild schafft.
Einzig eine profilgleiche Erweiterung um ca. 1,9 m in Richtung Südwesten wäre vor
diesem Gesichtspunkt denkbar (mehr ist aus Gründen der Abstandsflächenregelung
nicht zulässig). Damit würde eine Erweiterung des Saales von ca. 80 m² auf etwa 100
m² bewirkt, das entspricht aber nicht den gestellten Anforderungen an den Saal, die
Schützenstände wären weiterhin nicht unterzubringen und die zugehörigen
Nebenräume wären unterdimensioniert. Der Aufwand einer solchen Erweiterung wäre
im Vergleich zum Nutzen unverhältnismäßig.
Die Außenanlagen und die städtebauliche Situation würden allerdings einen guten
Rahmen für ein Gemeinschaftshaus bilden. Der befestigte Platz -im ehemaligen
Pfarrhof gelegen, bietet Möglichkeiten für Feste im Freien. Dieser Freibereich kann
durch den Saal mit dem natürlichen Ortsrandgelände im Südosten, mit Wiesen und
Bachlauf, verbunden werden. Ein bestehender Spielplatz in unmittelbarer Nähe
ergänzt das Freiflächenangebot.
Pfarrhaus
Das Pfarrhaus beherbergt derzeit das Pfarrbüro, übernimmt teilweise Lagerfunktionen
(s.o.) und bietet kleinere Wohneinheiten, die vermietet sind. Es befindet sich baulich
in gutem Zustand.
Durch seine klare, aber kleinteilige Innenstruktur ist dieses Gebäude nicht geeignet, zu
einem Gemeinschaftshaus mit den erforderlichen, großen Räumlichkeiten umgenutzt
zu werden. Selbst mit großem konstruktiven Aufwand wäre die erforderliche
Raumstruktur kaum herzustellen und auch aus denkmalpflegerischer Sicht nicht
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
24
unbedenklich. Daher ist dazu zu raten, die aktuelle Nutzung fortzuführen und
langfristig anzustreben, dass die repräsentativen Räumlichkeiten im Erdgeschoss nicht
mehr als Lagerfläche blockiert werden.
1.6
Feuerwehrhaus
Das Feuerwehrhaus, nordwestlich des Gaststättengeländes positioniert, hat eine
Grundfläche von ca. 70 m² und entspricht mit seiner Fläche somit nicht einmal den
Anforderungen an einen Saal, so dass eine massive Erweiterung notwendig wäre.
Dagegen wiederum sprechen folgende Gründe:

Mit der Verwendung des bestehenden Feuerwehrhauses als Ausgangspunkt eines
Gemeinschaftshauses würden viele Planungseckpunkte festgesetzt werden, die
eine klare Struktur und Detailplanung des entstehenden Gebäudes von
vornherein einschränken und verkomplizieren würden.

Durch die erforderliche Rücksichtnahme auf den Bestand ergäben sich
Mehrkosten im Vergleich zu einem sauber durchgeplanten Neubau. Der Nutzen
einer Einbeziehung der bereits bestehenden Bausubstanz stünde im Vergleich
zum nötigen Mehraufwand in Planung und Ausführung in keiner Relation.

Die Lage abseits der Ortsmitte würde eine stimmige Außenraumgestaltung
erschweren und eine Parkierung an der prominenteren Stelle im Süden bewirken.

Aus städtebaulicher Sicht muss ein Gebäude auf dem südlichen Grundstücksteil
platziert werden, um die vorhandene Baulücke zu schließen und um zur
Verkehrsberuhigung beizutragen.
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Entwicklungskonzept Ortsmitte Euernbach
25
2
VORÜBERLEGUNGEN ZU EINEM NEUBAU AUF DEM EHEMALIGEN
GASTSTÄTTENGELÄNDE
Mit dem Gelände der ehemaligen Gaststätte steht im zentralen Ortsbereich, ebenfalls
an der gedachten Achse mit den öffentlichen Einrichtungen gelegen, ein ausreichend
großer
Bauplatz
im
Eigentum
der
Gemeinde
Scheyern
für
eine
Gemeinschaftseinrichtung zur Verfügung. Der östliche Teil des ehemaligen
Gasthausanwesens ist bereits mit einem privaten Doppelhaus bebaut, das aus
städtebaulicher und siedlungsplanerischer Sicht ungünstig auf dem Grundstück
positioniert ist (Straßenraumbildung) und nun einen Teil des Rahmens für das
Gemeinschaftshaus bildet.
Neben dem Grundstück an der Staatsstraße, dem Standort des ehemaligen
Gasthauses, steht für Gemeinschaftsnutzungen auch das nördlich davon gelegene
Grundstück um das bestehende Feuerwehrhaus zur Verfügung, wobei beide
Grundstücke durch eine private Zufahrt getrennt sind. Für eine Bebauung kommt
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aufgrund der angestrebten Größe des Gemeinschaftshauses nur das südliche
Grundstück in Frage.
Grundsätzliche Überlegungen:

Im Rahmen der Vorbereitungsphase wurde von Seiten der Arbeitskreismitglieder
bestätigt, dass entlang der Achse Pfarrheim und Pfarrhaus - Kirche/Maibaum Wirtsgelände und Friedhof die für das Dorfleben wichtigsten Einrichtungen
aufgereiht sind. Der Bereich zwischen Kirche und Maibaum wurde von den
Mitgliedern des Arbeitskreises eindeutig als wichtigster Ort identifiziert, wenn
auch stark beeinträchtigt durch den Verkehr der Staatsstraße.

Die östlich der Ortsmitte gelegene Bebauung präsentiert sich sehr heterogen und
ungünstig für die Straßenraumbildung. Mit einem gelungenen Neubau des
Gemeinschaftshauses würde die Grundlage sowohl für die Gestaltung der
unmittelbaren Ortsmitte, als auch für die zukünftige städtebauliche Entwicklung
vor allem des westlichen Teiles von Euernbach gelegt. Somit würde das
Erscheinungsbild des Ortes über das einzelne Gebäude hinaus positiv beeinflusst
werden.

Die neuen baulichen Anlagen sind so zu platzieren, dass sie den zentralen
Dorfraum fassen und die derzeit fehlende Raumkante nördlich der Staatsstraße
bilden. Die Fahrbahn der Staatsstraße durchquert den ‘Platz‘, dominiert ihn aber
nicht.

Um eine angemessenen Raumgröße zu erhalten, muss der Hauptbau möglichst
nahe an die Fahrbahn herangerückt werden. Damit wird auch ein
verkehrsberuhigender Effekt einhergehen. Die exponierte Lage entspricht dabei
der öffentlichen bzw. gemeinschaftlichen Funktion des Gebäudes. Die Funktion
des öffentlichen Freiraums als Aufenthaltsraum wird betont.

Ein Baukörper parallel zur Staatsstraße würde entweder aus dem Blickfeld fallen,
sich der Nachbarbebauung unterordnen oder aber so nahe an der Straße stehen,
dass es keinen ausreichenden Freibereich zum öffentlichen Straßenraum hin
gäbe. Alle Freiflächen wären - von der Ortsmitte abgeschottet, nördlich des
Gebäudes unterzubringen. Außerdem hätte die Traufständigkeit zur Straße auch
für den Verkehr, - entgegen der gewünschten Verlangsamung, eher
kanalisierende Wirkung. Daher wird aus fachplanerischer Sicht zu einer
giebelständigen Anordnung geraten.

Die Frage der nordwestlichen Raumkante ist zu klären. Diese ist voraussichtlich
innerhalb oder entlang des westlichen Anwesens zu stärken.

Es sollte geprüft werden, welche Potentiale sich aus der Zusammenfassung der
beiden gemeindlichen Grundstücke ergeben könnten, und ob die hierzu
erforderliche Verlegung der privaten Zufahrt möglich ist.

Saal und Schützenstände haben in etwa den gleichen Flächenbedarf und werden
daher sinnvollerweise übereinander angeordnet.

Das Stüberl sollte in dem der Staatsstraße zugewandten Teil liegen, damit Kontakt
mit dem öffentlichen Raum stattfinden kann.
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
Alle Nebenräume werden in der dem öffentlichen Bereich abgewandten Zone
untergebracht.

Typischerweise werden in Gemeinschaftshäusern (z.B. wegen Barrierefreiheit,
besserem Zugang von Lagerflächen, Verbindung von Veranstaltungsräumen mit
dem Außenbereich, …) überwiegend erdgeschossige Nutzungen angestrebt.
Deshalb liegt eine Herausforderung der Planung darin, möglichst viele Nutzungen
in das oder die Obergeschosse zu verlegen. Andernfalls entsteht ein zu großes
Gebäudevolumen, das nicht benötigt wird.
Wenn allerdings bereits zum Zeitpunkt der Planung Erweiterungsmöglichkeiten
vorgesehen werden sollten, können Teile des Gebäudes bereits im Rohbau
errichtet und zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Innenausbau versehen
werden.

Die umgebenden öffentlichen Freiräume besonders im Süden sollten so gestaltet
werden, dass sie zu einer Verlangsamung des Durchgangsverkehrs beitragen.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Fassung/Betonung des Raumes zwischen
Kirche Maibaum und früherem Wirtshaus, der durch angemessene Gestaltung
künftig wesentlich stärker als zentraler öffentlicher Platz/Raum und weniger als
Verkehrsachse in Erscheinung treten soll.
Im Folgenden werden sechs mögliche Varianten dargestellt, die als Grundlage für
Diskussionen bezüglich Lage, Größe, Dachneigung, Höhe und Freiflächen eines
künftigen Gemeinschaftshauses dienen und mit einem Grundriss als Nachweis für ihre
Funktionalität belegt sind. Grundlage dafür ist das aufgestellte Raumprogramm, das
den Bürgern bereits im Rahmen einer Arbeitskreissitzung vorgestellt wurde.
Alle Funktionen sind noch variabel und dienen zu diesem Zeitpunkt lediglich als
Platzhalter. Auch die Geschossigkeit der Gebäude ist noch veränderbar, so können z.B.
die teilweise im Keller positionierten Schützenstände im Obergeschoss untergebracht
werden, wodurch ein Baukörper mit mehr Masse entsteht.
Die Plandarstellungen zu den verschiedenen Varianten sind aus Gründen der
Übersichtlichkeit in den Text integriert (ohne Maßstab). Die wichtigsten Pläne sind
maßstabsgetreu im Anhang beigefügt.
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2.1
Variante 1
Winkelbau mit untergeordnetem Saalanbau, Zufahrt und Parkierung im Norden
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33
2.2
Variante 2
Winkelbau mit gleicher Firsthöhe, Verlegung der privaten Zufahrt und Parkierung
nach Osten
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2.3
Variante 3
Langgestreckter, kompakter Baukörper mit querliegenden Schützenständen, Zufahrt
und Parkierung im Norden
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2.4
Variante 4
Langgestreckter, kompakter Baukörper, Verlegung der Zufahrt und Parkierung nach
Osten
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Gleiche Grundfläche, aber mit zwei Geschossen
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2.5
Variante 5
Kompakter Baukörper mit größerem Volumen, (mehr und größeren Schützenständen
und integrierter Feuerwehrgarage), Zufahrt und Parkierung im Norden
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2.6
Variante 6
Winkelbau mit untergeordnetem Anbau der Feuerwehrgarage
Schützenständen, Verlegung der Zufahrt und Parkierung nach Osten
und
zehn
ss
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speicher zunächst
nicht ausgebaut
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2.7
Anmerkungen zur Objektplanung aus fachplanerischer Sicht
Lage und Stellung des Gebäudes, Raumbildung
 Aus städtebaulichen Gründen sollte sich das Gebäude mit seiner Lage an den
Straßenverlauf anpassen und im Vergleich zur östlichen Nachbarbebauung
leicht ausgedreht werden, so dass der Giebel parallel zur Staatsstraße steht.
Daraus ergibt sich ein harmonischeres Gesamtbild für den Innenort.
Schwarzplan: Gemeinschaftshaus parallel zur Nachbarbebauung
Schwarzplan: Gemeinschaftshaus parallel zur Straße
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 Der Raum zwischen Kirche, Schloss und ehemaliger Gaststätte ist zwar nach
dem Empfinden der Bürger und aufgrund der Lage prägender und
gemeinschaftlicher Gebäude sowie der Erschließungsfunktion der wichtigste
öffentliche Raum im Dorf, doch fehlt ihm besonders durch den Abriss des
Wirtshauses ein angemessener und klarer Rahmen.
Die in jüngerer Zeit errichteten Ersatzbauten östlich des Wirtsgrundstücks
liegen weitab von der ‘Hauptstraße‘ und sind als Raumkante auch im
anschließenden Straßenraum kaum wirksam. Im Süden ist zudem auch das
Schloss weit abgerückt, so dass auch hier eine klare Raumbegrenzung fehlt.
Die Baumreihe übernimmt diese Funktion nur eingeschränkt. Am deutlichsten
wirkt noch die Kirche auf den Raum. Allerdings erfolgt dies mehr durch die
Höhe und imposante Erscheinung von Turm und Apsis – weniger durch
Volumen bzw. Fassadenfläche.
Das neue Gebäude sollte also möglichst nahe an die Straße heranrücken, um
den Raum wieder klarer zu definieren. Ein Winkelbau würde eine zusätzliche
Kante im Norden schaffen und dadurch besonders dem Blick aus der Edlinger
Straße Halt geben.
 Besonders wichtig ist die Schaffung einer Raumkante auch nach Westen
entlang des Anwesens Fl.-Nr. 27. Der Friedhofweg ist zwingend in die
Freiflächenplanung einzubeziehen.
 Die Varianten 1, 2 und 6 bilden jeweils einen Winkelbau aus, der an der Kurve
der Staatsstraße ein Gelenk bildet, einen geschützten, klar gefassten
öffentlichen Raum im Südwesten formt und den Blick und Lauf von Süden
entlang der öffentlichen Achse auffängt. Im Nordwesten ergibt sich ein eher
privater Freiraum, der mit dem öffentlichen Bereich über den Saal verbunden
werden kann. So ergeben sich verschiedene Bereiche, die je nach Witterung,
Temperatur und Bedarf genutzt werden können.
 In den Varianten 3, 4 und 5 steht ein kompaktes Gebäude, giebelständig zur
Staatsstraße im Osten des Grundstücks. Der Blick entlang der öffentlichen
Achse wird eher begleitet, der Übergang von öffentlichem über
halböffentlichem zu privatem Freiraum erfolgt fließend. Die „Ortsmitte“ dehnt
sich hier sehr weit nach Norden und muss – abhängig von der Raumaufteilung
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des Gebäudes durch geeignete Freiflächenplanung, durch Pflanzung oder
durch Nebenanlagen „aufgefangen“ werden
 Unter Berücksichtigung der umliegenden Nachbarbebauung ist insbesondere
bei einem linearen Gebäude zu einer zweigeschossigen Ausführung zu raten.
Hinweise zum Gebäude selbst
Mit der exponierten Lage rückt das Gemeinschaftsgebäude in den Blickpunkt und
erhält damit die ihm zustehende Aufmerksamkeit. Daraus wiederum ergibt sich
allerdings auch ein hoher Anspruch an die Gebäudequalität.

Wenn möglich, ist im Obergeschoss ein Kniestock auszubilden, um zum einen das
große Dachvolumen zu reduzieren und zum anderen eine ausgewogenere
Fassadengliederung zu erhalten.
oben: kein Kniestock im OG; unten: Kniestock im OG
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oben: kein Kniestock im OG; unten: Kniestock OG

Neben einem strukturell geordneten Grundriss ist bei der Planung auf eine
ausgewogene Fassadengestaltung und Detailplanung zu achten, um dem
repräsentativen Anspruch gerecht zu werden. Daher sollte die Objektplanung
unbedingt an ein Architekturbüro vergeben werden.

Der Eingangsbereich ist großzügig zu gestalten, damit auch größere
Gesellschaften ungehindert das Gebäude betreten können; evtl. ist das Foyer als
Saalerweiterung nutzbar.

Auf eine Mindestraumhöhe von 3 m im Erdgeschoss ist zu achten.

Wenn der Saal nur von einer Seite belichtet ist, muss auf eine geringere
Raumtiefe geachtet werden, um eine ausreichende natürliche Belichtung zu
gewährleisten.

Bei aufgebautem Zelt ist auf ausreichende Belichtung und Belüftung des Saales
zu achten. Bei den Varianten 5 und 6 ist ein Aufbau vor der Feuerwehrgarage
denkbar, wenn für die Standzeit des Zeltes das Feuerwehrauto, bzw. die Pumpe
aus der Garage gefahren wird.

Bei einer Querlegung oder einer größeren Anzahl breiterer Schützenstände ergibt
sich ein lichtes Innenmaß von ca. 14 m. Daraus resultiert ein sehr massiver
Baukörper, der seine Masse allein den Schützenständen schuldet. Eine
Längsanordnung der Stände und eine angemessene Anzahl sind für eine
harmonischere Gebäudegestaltung von Vorteil.

Die Planung für Akustik und Haustechnik, v.a. für den Saal sollte an
entsprechende Ingenieurbüros abgegeben werden, um die Funktionsfähigkeit in
diesen Bereichen zu garantieren.
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Hinweise zur Freiflächengestaltung
Öffentliche Freiflächen
 Der Raum zwischen Kirche, Maibaum und neuem Gemeinschaftshaus ist im
Zusammenhang zu gestalten, so dass die Staatsstraße als platzquerendes Band
in Erscheinung tritt. Dadurch wird die Verbindung zwischen den verschiedenen
Gemeinschaftseinrichtungen erhalten und gestärkt und gleichzeitig die
Aufenthaltsfunktion der Ortsmitte betont. Die Verkehrsfunktion insbesondere
für den motorisierten und überörtlichen Verkehr tritt in ihrer Bedeutung
zurück. Dies stellt neben der Verengung des Raumes durch das neue
Gemeinschaftshaus einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsberuhigung dar.
 Der Friedhofsweg ist als Bestandteil bzw. Teilfläche der ‘Ortsmitte‘ in die
Planungen miteinzubeziehen. Besondere Beachtung sollte auch die
Abgrenzung (Raumkante) zum westlich anschließenden Grundstück finden.
Freiflächen im unmittelbaren Umfeld des Gemeinschaftshauses
 Im Zusammenhang mit den Freiflächen hat das Heranrücken des Gebäudes an
die Straße einen weiteren Vorteil. Für den Aufenthalt nur wenig attraktive
Flächen direkt an der Fahrbahn werden möglichst gering gehalten.
 Mit der Anordnung des Gebäudezugangs im Westen – etwas abgesetzt von
der Straße und dennoch klar dem öffentlichen Raum zugeordnet, entsteht ein
attraktiver
Eingangsbereich/Hofraum,
der
gleichzeitig
auch
Aufenthaltsfunktion übernehmen kann (Biergarten, Treffpunkt, usw.).
Besonders schlüssig gelingt dies bei einem Winkelbau. Wird das Gebäude
dagegen kompakt mit einem First konzipiert, muss der Raumschluss nach
Norden durch die Freiflächengestaltung geleistet werden. Andererseits fände
in diesen Fällen eine weniger deutliche Trennung zwischen dem Vorbereich
und den übrigen Freiflächen (z.B. potentiellen Spielflächen) statt. Spielbereiche
könnten in direktem Kontakt zu den Sitzbereichen gestaltet werden und so
eine höhere funktionelle Attraktivität der Freiräume bieten.
 Bei einem Winkelbau bestünde die Möglichkeit, die südlichen mit den
nördlichen Freiräumen zu verbinden, darin, den Querbau durchlässig zu
gestalten (z.B. durch großzügige Fassadenöffnungen, die temporär geöffnet
werden können und darüber hinaus zumindest Durchblicke erlauben).
 Insgesamt wird die Nutzbarkeit der Freiflächen stark durch die Zweiteilung der
gemeindlichen Flächen eingeschränkt. Bei einem großen Teil der Varianten
bleibt für eigene zusammenhängende Spielbereiche kaum Platz. Dagegen
entstehen viele, kaum nutzbare Restflächen. Die prinzipiell bestehende
Möglichkeit, die private Zufahrt auf die ‘abgelegene‘ Ostseite des
Grundstückes zu verlegen, würde erheblich mehr Spielraum für die Gestaltung
vor allem zusammenhängender Freiflächen bieten und sollte deshalb
weiterverfolgt werden (Vergl. Varianten 2,4 und 6).
 Attraktive Spielmöglichkeiten würden unter anderem dazu beitragen, dass die
Ortsmitte sich allgemein mit mehr „Leben füllt“.
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 Die Integration der Feuerwehrgarage in das Gemeinschaftshaus (Varianten 5
und 6) könnte u.a. auch dahingehend von Vorteil sein, als für Feste ein weiterer
überdachter Raum zur Verfügung stehen würde. Der Raum, der für ein
zusätzliches Zelt zur Verfügung stehen müsste, könnte entfallen oder reduziert
werden.
 Zur Unterbringung von Stellplätzen eignet sich neben der Ostseite des
Gemeinschaftshauses
besonders gut das Umfeld des derzeitigen
Feuerwehrhauses. Die befestigten Flächen könnten gleichzeitig als FeuerwehrÜbungsplatz dienen.
 Zur Anordnung der Stellplätze wäre auch eine Mischlösung auf der Basis von
Variante 6 denkbar. Ein Teil der Fahrzeuge könnte nördlich des
Gemeinschaftshauses untergebracht werden. Entlang der Ostseite würde die
Zahl der Stellplätze dagegen verringert.
Anmerkungen zu den Kosten
Aufgrund des gehobenen Anspruchs an die Repräsentanz dieses Gebäudes sollte
keinesfalls auf billige oder gar minderwertige Baumaterialien zugegriffen werden. Das
wirkt sich zwar kostentreibend auf die Bausumme aus, aber im Gegenzug kann eine
Reduktion der Kosten sehr wirkungsvoll durch sorgfältige Planung in allen
Leistungsphasen erreicht werden. Bei der Entwurfsplanung ist auf strukturelle Klarheit
zu achten (z.B. durchlaufende Wände, durchgängiges Treppenhaus von EG bis DG,
einfache Leitungsführung, klares statisches System …), bei der Ausführungsplanung
und Bauausführung stehen einfache Anschlüsse und sich wiederholende Details im
Vordergrund. Auch eine reduzierte Materialvielfalt spielt eine Rolle.
Nicht sofort erforderliche Nutzungen können zunächst im Rohbauzustand belassen
werden.
Beispielhaft wird für die Varianten 1 und 6 eine Kostengrobschätzung aufgestellt,
basierend auf der jeweiligen Kubatur. Für den Kostenrahmen ist ein mittlerer
Ausbaustandart angesetzt, Eigenleistung ist noch nicht berücksichtigt:
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