Gestaltung von Wohnimmobilien Leseprobe

Werbung
Leseprobe
Lipinski/Neef
Gestaltung von Wohnimmobilien
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Studienbrief 2-032-0006
2. Auflage 2011
HDL
HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING
Gestaltung von Wohnimmobilien
Impressum
Verfasser:
Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Lipinski
Architekt und Privatdozent
Einleitung, Kapitel 1, 2 und 4
Dr.-Ing. Franziska Neef
Bauingenieur und Sachverständige für Grundstücksbewertung
Kapitel 3
Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für das modulare Fernstudium Betriebswirtschaftslehre verfasst. Die Bestätigung des Curriculums erfolgte durch den
Fachausschuss für das modulare Fernstudienangebot Betriebswirtschaftslehre,
dem folgende Mitglieder angehören:
Prof. Dr. Arnold (FH Gießen-Friedberg), Prof. Dr. Götze (FH Stralsund), Prof. Dr. Hofmeister (FH Erfurt), Prof.
Dr. Nullmeier (em., HTW Berlin), Prof. Dr. Pumpe (Beuth HS für Technik Berlin), Rosemann M. A. (Ostfalia
Hochschule), Prof. Dipl.-Ök. Schindler (HS Merseburg), Prof. Dr. Schmeisser (HTW Berlin), Prof. Dr. Schwill
(FH Brandenburg), Prof. Dr. M. Strunz (HS Lausitz), Prof. Dr. H. Strunz (Westsächsische HS Zwickau), Prof. Dr.
Tippe (TH Wildau (FH)), Prof. Dr. C. D. Witt (em., HS Wismar).
2. Auflage 2011
ISBN 978-3-86946-097-0
Redaktionsschluss: September 2011
Studienbrief 2-032-0006
© 2011 by Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning.
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der
Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur
auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Service-Agentur des HDL reproduziert oder unter Verwendung elektronischer
Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Service-Agentur des HDL
(Hochschulverbund Distance Learning)
Leiter: Dr. Reinhard Wulfert
c/o Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V.
Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg
Tel.: 0 33 81 - 35 57 40
E-Mail:
[email protected]
Fax: 0 33 81 - 35 57 49
Internet: http://www.aww-brandenburg.de
Gestaltung von Wohnimmobilien
Inhaltsverzeichnis
Einleitung..........................................................................................................................................................................................5
Literaturempfehlung.....................................................................................................................................................................6
1
Grundlagen der Stadt- und Regionalentwicklung..........................................................................................6
1.1
Städtebauentwicklung............................................................................................................................................................................6
1.2
Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) als Grundlage der heutigen Stadtentwicklung . ........11
2
Funktionelle und architektonische Gestaltung von Wohnimmobilien.................................................15
2.1
Anforderungen an Wohnungen und Wohnräume..................................................................................................................... 15
2.2
Wohnhaustypen...................................................................................................................................................................................... 18
2.3
Gestalterische Aspekte......................................................................................................................................................................... 26
3
Grundlagen der Bautechnik..................................................................................................................................31
3.1
Vorschriften und fachliche Regeln für die Planung und Ausführung von baulichen Anlagen................................. 31
3.2
Physikalische Grundlagen für die Planung und Ausführung von Baukonstruktionen................................................. 33
3.2.1
Baulicher Wärmeschutz........................................................................................................................................................................ 33
3.2.2
Baulicher Schallschutz........................................................................................................................................................................... 38
3.2.3
Baulicher Brandschutz...........................................................................................................................................................................46
3.2.4
Feuchtigkeitsschutz............................................................................................................................................................................... 50
3. 3
Unterscheidung der Bauarten/Bauweisen.................................................................................................................................... 56
3.3.1
Art des Konstruktionssystems............................................................................................................................................................ 56
3.3.2
Art der Hauptbaustoffe......................................................................................................................................................................... 58
3.3.3
Technologie der Gebäudeerrichtung..............................................................................................................................................60
3.4
Typische Ausführungsvarianten von Bauteilen........................................................................................................................... 61
3.4.1
Gründungen/Fundamente.................................................................................................................................................................. 61
3.4.2
Wände......................................................................................................................................................................................................... 63
3.4.3
Decken........................................................................................................................................................................................................66
3.4.4
Dächer.........................................................................................................................................................................................................68
3.5
Grundlagen der Haus- und Gebäudetechnik............................................................................................................................... 70
4
Entwicklungstendenzen ...................................................................................................................................... 73
Antworten zu den Kontrollfragen......................................................................................................................................... 78
Literaturverzeichnis.................................................................................................................................................................... 81
Sachwortverzeichnis.................................................................................................................................................................. 84
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
33
ben ausgeht, gesetzliche Nachrüstpflichten bestehen oder umfangreiche Umund Ausbauarbeiten durchgeführt werden sollen. Ebenso kann sich durch die
Umnutzung von vorhandenen Gebäuden ergeben, dass dadurch andere Anforderungen entstehen und damit die entsprechenden aktuellen Regeln und
Vorschriften zu beachten sind. In diesen Fällen ist häufig aber auch ein Kompromiss im Zusammenhang mit den Auflagen des Denkmalschutzes erforderlich.
K 3.1
Gelten für die technische Beurteilung von Wohnimmobilien des Bestandes die gleichen Anforderungen wie für Neubauten? Begründen Sie Ihre Antwort!
3.2
Physikalische Grundlagen für die Planung und
Ausführung von Baukonstruktionen
Kontrollfragen
Die Kenntnis bauphysikalischer Grundlagen ist für die Beurteilung von baulichen Anlagen zwingend erforderlich, da die Konstruktion der einzelnen Bauteile meist auf der Anwendung dieser naturwissenschaftlichen Regeln basiert
und viele Bauschäden aus deren Missachtung in der Planung oder Bauausführung resultieren. Auf der Basis bauphysikalischer Zusammenhänge sind außerdem auf den Wohnwert bezogene Einschätzungen von Immobilien möglich.
Falls Sie ergänzende Hinweise zu den naturwissenschaftlichen Grundlagen benötigen, können Sie diese speziellen Bauphysiklehrbüchern (Lohmeyer, 2010),
entnehmen.
3.2.1
Baulicher Wärmeschutz
Beim Durcharbeiten dieses Abschnitts sollen Sie lernen,
•• welche Regelwerke für den baulichen Wärmeschutz vorliegen und womit
ihre unterschiedlichen Anforderungen zu begründen sind,
Studienziele
•• wie durch die bewusste Berücksichtigung der Prinzipien des baulichen Wärmeschutzes beim Bau und der Nutzung von Wohngebäuden der Wohnwert
dieser Immobilien gesteigert werden kann.
Der Wärmeschutz umfasst sowohl die Umfassungsflächen eines Gebäudes
und die Trennflächen von Räumen mit unterschiedlichen Raumtemperaturen als auch die technische Gebäudeausrüstung.
Merksatz
Für das Verständnis der Wärmeschutzmaßnahmen sind einige Grundkenntnisse der Physik erforderlich, z. B. dass es drei Arten der Wärmeausbreitung (Wärmestrahlung, Wärmeströmung, Wärmeleitung) gibt.
Bei der Wärmestrahlung übertragen elektromagnetische Wellen die Wärmeenergie auch durch materiefreie Räume und geben diese erst beim Auftreffen
auf einen Körper ab. Das Ausmaß der Wärmestrahlung ist sowohl vom Material
(Farbe, Oberflächenbeschaffenheit) des strahlenden als auch des bestrahlten
Körpers sowie von der Temperaturdifferenz zwischen den Körpern abhängig.
HDL
34
Gestaltung von Wohnimmobilien
Darum haben Wohngebäude in sonnenreichen Gegenden zur Vermeidung einer sommerlichen Überhitzung traditionell meist eine helle Fassadenfarbe. Zusätzlich ist besonders im Sommer zu beachten, wenn Lichtstrahlen durch Glas
in einen Raum gelangen, dann erfolgt bei der Reflexion zum größten Teil eine Umwandlung der kurzwelligen Lichtstrahlung in eine langwellige Strahlung
(Wärme), für die Glas viel geringer durchlässig ist. Die Raumluft wird dadurch
erwärmt, es stellt sich der „Treibhauseffekt“ ein. Im Winter bewirken zu niedrige Oberflächentemperaturen der Raumumfassungskonstruktion, dass sich im
Raum aufhaltende Menschen dadurch unbehaglich fühlen. Günstiger ist es,
wenn die Oberflächentemperatur der Hüllkonstruktion eine möglichst geringe Temperaturdifferenz gegenüber der Körpertemperatur des Menschen hat.
Die Wärmeströmung (Konvektion) ist nur in Gasen oder Flüssigkeiten möglich,
da sich der Wärmeträger selbst bewegt. Als typische Beispiele können Luftumwälzungen an Heizkörpern und das Funktionsprinzip der traditionellen Schornsteine genannt werden. Konvektion tritt auch an den Oberflächen von Bauteilen oder in Luftschichten mit unterschiedlich warmen Begrenzungsflächen auf.
Dadurch kann es in Räumen mit im Vergleich zu der Raumtemperatur niedrigen Oberflächentemperaturen zu störenden Zugerscheinungen kommen.
Bei der Wärmeleitung erfolgt der Temperaturausgleich zwischen Bereichen
mit unterschiedlicher Temperatur durch die Weitergabe der Wärme als Schwingungsenergie von Molekül zu Molekül. Dabei wird Wärme, d. h. die Energie,
immer von einem Bereich mit hoher Temperatur in einen Bereich mit niedrigerer Temperatur geleitet, was auch bei der Wortbildung zu berücksichtigen ist.
So nennt man einen Bereich in der Konstruktion, der die Wärme besser als die
Umgebung leitet, richtig Wärmebrücke und nicht Kältebrücke, wie man es in
der Praxis häufig auch hört.
Wenn man das besonders im Winter wichtige Wärmedämmvermögen einer
Konstruktion berechnet, bezieht man sich hauptsächlich auf die Wärmeleitung.
Allgemein gilt, wenn ein Material die Wärme gut leitet, ist es schlecht wärmedämmend und umgekehrt. Die Wärmeleitfähigkeit von Materialien ist damit
einer der wichtigsten Ausgangswerte für wärmetechnische Berechnungen. Sie
wird in Versuchen ermittelt.
Merksatz
Abhängig ist die Wärmeleitfähigkeit hauptsächlich von dem modularen
Aufbau eines Stoffes sowie vom Luftporengehalt und dessen Struktur. Dabei ergeben sich folgende Abhängigkeiten:
–– Je geringer die Rohdichte eines Materials ist, desto schlechter leitet es
die Wärme, d. h. umso besser ist es wärmedämmend.
–– Kleine, gleichmäßig verteilte und geschlossene Poren sind für das Wärmedämmvermögen günstiger als große Lufträume, die eventuell noch
mit der umgebenden Luft verbunden sind, da sich durch die dann stärker mögliche Luftbewegung in den Lufträumen die Wirkung der Wärmeströmung mit der Wärmeleitung negativ überlagert.
In der Baupraxis haben noch der Feuchtegehalt (dies bedeutet: die schlecht
wärmeleitende Luft wird durch das gut wärmeleitende Wasser verdrängt) und
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
die Alterung (im Wesentlichen nur bei einigen Dämmstoffen) einen Einfluss auf
die Wärmeleitfähigkeit.
Unter Berücksichtigung der Wärmeleitfähigkeit des Materials und der Dicke der
einzelnen Schichten einer Konstruktion kann man für jedes Bauteil den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert, der in älteren Ausgaben der DIN 4108
als k-Wert bezeichnet wurde) bestimmen. Bei einem kleinen U-Wert wird in der
gleichen Zeit weniger Wärme durch ein Bauteil transportiert als bei einem großen U-Wert, was sich günstig auf die Energiebilanz eines Gebäudes auswirkt.
Außerdem stellt sich im Winterzustand bei einem kleineren U-Wert eine höhere Oberflächentemperatur auf der Innenseite der beheizten Räume ein, was die
Gefahr der Tauwasserbildung vermindert. Tauwasser bildet sich an der Oberfläche von Bauteilen, wenn diese eine niedrigere Oberflächentemperatur als
die Mindesttemperatur (Taupunkttemperatur) haben, die erforderlich ist, dass
die Raumluft die vorhandene Luftfeuchtigkeit im gasförmigen Zustand aufnehmen kann. Bei Tauwasserbildung oder einer häufigen relativen Luftfeuchtigkeit über 80 % kommt es in diesen Bereichen verstärkt zu der den Wohnwert
stark mindernden Schimmelbildung.
Das Regelwerk für den Wärmeschutz umfasst die DIN 4108 Wärmeschutz im
Hochbau und die Energieeinsparverordnung (EnEV) (früher Wärmeschutzverordnung (WSchVO). In der DIN 4108-2 ist der Mindestwärmeschutz geregelt.
Die Norm sichert durch die Vorgabe von Mindestwerten für die wärmeschutztechnischen Kenngrößen eines jeden einzelnen Bauteils (Wärmedurchlasswiderstand) ein hygienisches Raumklima. Bei Einhaltung dieser Mindestwerte
und der vorgegebenen Randbedingungen für das Innenraumklima durch die
Nutzer des Gebäudes ist die Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungen geschützt. In der DIN 4108 widerspiegeln sich die Erfahrungen der
traditionellen Baukunst, dass zum Beispiel unter den durchschnittlichen klimatischen Bedingungen in Deutschland für dauernd beheizte Wohnräume in den
meisten Regionen eine rund 37 cm dicke Vollziegelwand erforderlich ist bzw.
die Dicke in Abhängigkeit vom eingesetzten Baumaterial (vgl. Einfluss der Dichte auf die Wärmeleitfähigkeit) jeweils geringer sein kann oder größer sein muss.
Die stark ansteigenden Energiepreise und -kosten in den 1970er-Jahren sowie
deren politische und gesetzgeberische Reflexion zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland bewirkten neben dem Mindestwärmeschutz verstärkt
energetische Anforderungen an Gebäude. Zusätzlich rückte in den 1980erJahren immer mehr der Umweltaspekt in den Mittelpunkt des allgemeinen
Interesses. Die befürchteten weltweiten Klimaveränderungen wurden mit der
Freisetzung von „Treibhausgasen“, vor allem der CO2-Emission bei der Verbrennung fossiler Energieträger, in Verbindung gebracht.
Basierend auf dem Energieeinsparungsgesetz von 1976 wurde vom Gesetzgeber 1977 die erste Wärmeschutzverordnung (WSchVO) erlassen, die in den Folgejahren mehrfach novelliert wurde - d. h., die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäude erhöhten sich. Dies erklärt auch, dass ab dieser Zeit die
Gebäude in Abhängigkeit vom Baujahr einen unterschiedlichen Wärmeschutz
aufweisen. Seit der ab 1995 gültigen WSchVO sollten durch die Einführung der
wärmebedarfsorientierten Kenngröße „Jahresheizwärmebedarf“ als vorgegebener Vergleichsgröße für die Erfüllung der Wärmeschutzanforderungen besonders gesamtenergetische Aspekte mit in die Beurteilung von Gebäuden
HDL
35
36
Gestaltung von Wohnimmobilien
einfließen. So wurden zum Beispiel auch Lüftungswärmeverluste, passive Solarenergiegewinne, d. h. die Wärmegewinne durch die Sonneneinstrahlung
über die Fensterflächen eines Gebäudes (vgl. Wärmestrahlung), sowie interne
Wärmegewinne durch die Nutzung des Gebäudes, mit in die Betrachtungen
einbezogen. Die Anforderungsgrößen wurden in Abhängigkeit vom Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsfläche zum beheizten Gebäudevolumen angegeben. Damit wollte man die Tendenz zu energetisch günstigeren,
kompakten Gebäudeformen unterstützen. Die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – EnEV) trat am 1. Februar 2002 in
Kraft, die zweite Fassung 2004 (EnEV 2004). Zur Umsetzung der EG-Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist. Die letzte Änderung ist
am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.
Mit der aktuellen, 2009 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV)
sind die energetischen Anforderungen für Neubauten bereits maßgeblich
verschärft worden. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Sparanforderungen aber nochmals um bis zu 30 Prozent gesteigert werden. Erreichen will man
dies, indem in der EnEV erstmalig nicht nur hauptsächlich die Ausführung der
baulichen Hülle, sondern auch die Effizienz der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie gegebenenfalls der Lüftungs- und Klimaanlagen betrachtet wird. Zudem werden in Abhängigkeit vom Aufwand für die Erzeugung
der verschiedenen Energieträger diesbezügliche Aufwandszahlen mit in Ansatz gebracht. Darüber wird der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes
ermittelt, welcher im Energienachweis mit der EnEV-Primärenergieanforderung verglichen wird. In diesem Zusammenhang soll auch der Einsatz regenerativer Energien gefördert werden. Bauseitig werden besondere Anforderungen an die Dichtigkeit der Gebäudehülle sowie hinsichtlich der Vermeidung
bzw. Minimierung von Wärmebrücken gestellt.
Unter Wärmebrücken versteht man örtlich begrenzte Stellen der Bauwerkshülle, die einen höheren Wärmedurchgang und damit niedrigere Oberflächentemperaturen als ihre Umgebung aufweisen. Dabei unterscheidet man:
–– geometrische/formbedingte Wärmebrücken, z. B. Ecken, auskragende Platten,
–– materialtechnische Wärmebrücken, z. B. ungedämmter Stahlbetonsturz in
einer Ziegel- oder Porenbetonwand und
–– konstruktive bzw. ausführungsbedingte Wärmebrücken, z. B. Fugenundichtigkeiten.
Dies sind auch die Bereiche, wo sich häufig bei ungünstigen raumklimatischen
Randbedingungen, z. B. hoher Luftfeuchtigkeit, zuerst Schimmelpilze bilden.
Obwohl die Anforderungen der EnEV primär bei Neubauten angewendet werden müssen, gelten sie bei Um- und Ausbauten und größeren Instandsetzungsmaßnahmen ebenfalls für den Gebäudebestand.
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
Bei der Bewirtschaftung von Bestandsobjekten sind besonders die folgenden
Auflagen der EnEV zu beachten:
–– Außerbetriebnahme von vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten Heizkesseln
für flüssige bzw. gasförmige Brennstoffe,
–– Dämmung von bisher ungedämmten, zugänglichen Wärmeverteilungsund Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen,
–– nachträgliche Dämmung von bisher ungedämmten, nicht begehbaren,
aber zugänglichen obersten Geschoßdecken und, ab Ende 2011, auch der
begehbaren obersten Geschossdecken über beheizten Räumen, so dass
der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschoßdecke 0,24 W/(m²⋅ K) nicht
überschreitet,
–– Erhöhung der Anforderungen, besonders an die Steuerung und Wartung
von Heizungs- und Lüftungsanlagen (Umsetzung der bestehenden Anforderungen an die Regelung) und
–– Vorschriften zur maßgeblichen Verbesserung des Wärmeschutzes bei größeren Änderungen an der Hüllkonstruktion von bestehenden Gebäuden
(Einhaltung eines maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten).
In der energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes wird auch das größte Einsparpotential gesehen, denn wenn ein Niedrigenergiehaus einen Jahresheizenergieaufwand von max. 30 kWh/m² Wohnfläche hat, liegt der mittlere
spezifische Verbrauchswert in der nicht modernisierten Wohnbausubstanz in
vielen Altbaugebieten zurzeit bei 230 kWh/m² · a (Energieeinsparung im Gebäudebestand, bauliche und technische Lösungen, 1997). Dieser unterschiedliche Energieaufwand spiegelt sich auch in den Betriebskosten eines Gebäudes
wider.
Durch die Einführung des Energieausweises auch für Bestandsimmobilien
seit 2008 und die Aufstellung von Heizkostenspiegeln, analog der Mietpreisspiegel in Großstädten, soll Einfluss auf den Immobilienmarkt genommen
werden. Ein Mieter oder Käufer kann mit Hilfe dieser Dokumente bereits vor
Vertragsabschluss seine Energiekosten abschätzen (das individuelle Verhalten
des einzelnen wird bei den durchschnittlichen Rechenansätzen natürlich nicht
einbezogen), und dies bei der Vereinbarung der Miet- bzw. Kaufpreishöhe berücksichtigen. Über den Immobilienmarkt wird damit ein indirekter Druck auf
den Immobilieneigentümer ausgeübt, da er seine Immobilie mit einem höheren Wärmeschutz besser verwerten kann.
Der sommerliche Wärmeschutz, bei dessen zu geringer Wirksamkeit „nur“
die Behaglichkeit von Wohngebäuden durch die Überhitzung von Räumen
negativ beeinflusst wird, wodurch aber kaum direkte Bauschäden auftreten,
wurde lange in den Regelwerken stark vernachlässigt. Im Rahmen des gestiegenen Lebensanspruches großer Bevölkerungskreise gewinnt er aber immer
mehr an Bedeutung. Die Thermostabilität der Räume (relative Konstanz angenehm empfundener Raumtemperaturen) und damit die Behaglichkeit sind
hauptsächlich von der wirksamen Speichermasse der Konstruktion abhängig.
Bauteile, die eine hohe speicherwirksame Masse haben, nehmen bei hohen
Luft- oder Oberflächentemperaturen Wärmeenergie auf, speichern diese und
geben sie zu Zeiten niedrigerer Umgebungstemperatur wieder ab. Man nennt
HDL
37
38
Gestaltung von Wohnimmobilien
dies Temperaturamplitudendämpfung. Die Wirkung geht dabei sowohl von
der Hüllkonstruktion als auch der gesamten Konstruktion im Inneren des Gebäudes aus. Im Sommerzustand ist bei einer großen speicherwirksamen Masse
auf der Außenseite der Wände außerdem noch eine Phasenverschiebung der
Wärmebelastung der Innenräume festzustellen. Bei Sonneneinstrahlung benötigt eine derartige Außenwand zuerst die Wärme um sich selbst aufzuheizen
und gibt die Wärme erst verzögert in das Gebäudeinnere ab. Zwischenzeitlich
wandert aber die Sonne weiter und die Wand kann einen Teil der Wärme bereits auch schon wieder an die kühlere Außenluft abgeben. Bei leichten Konstruktionen fehlt die wirksame Speichermasse und diese Gebäude erwärmen
sich schneller, kühlen aber bei fehlender Energiezufuhr im Winter auch schnell
wieder aus. Im Sommerzustand kann bei derartigen Konstruktionen das Eindringen der Wärme durch die geschlossenen Konstruktionsflächen der Wände und Dächer nur durch eine sehr hohe Wärmedämmung verzögert werden.
Um den Treibhauseffekt (vgl. Wärmestrahlung) zu vermindern, ist es außerdem
besonders bei leichten Konstruktionen (ohne speicherwirksame Masse im Gebäudeinneren) wichtig, dass vor verglasten Flächen Sonnenschutzeinrichtungen vorhanden sind und übermäßig eingedrungene Wärme durch effektive
Lüftungsmöglichkeiten wieder abgeführt werden kann. Dies ist besonders
bei Räumen mit einem hohen Verglasungsanteil, z. B. Wintergärten, notwendig. Wenn dies fehlt, sinkt der Wohnwert derartiger Räume besonders in der
warmen Jahreszeit sehr stark.
Kontrollfragen
K 3.2
Was sind die Regelwerke und ihre Zielstellung für den Wärmeschutz
von Gebäuden?
K 3.3
Nennen Sie typische Beispiele dafür, dass durch einen zu geringen
Wärmeschutz der Wohnwert von Immobilien vermindert wird!
3.2.2
Baulicher Schallschutz
Nach dem Durcharbeiten dieses Abschnitts sollen Sie wissen, dass
Studienziele
•• man zwischen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen unterscheidet,
•• durch städtebauliche und bautechnische Maßnahmen der Einfluss von äußerem Lärm auf Wohnungen vermindert werden kann,
•• bereits bei der Planung des Grundrisses eines Wohngebäudes der Schallschutz beachtet werden sollte,
•• es auf der Grundlage des Regelwerkes in Abhängigkeit von den Anforderungen des Bauherren einen unterschiedlichen Umfang des Schallschutzes
in Wohnimmobilien geben kann,
•• es unterschiedliche bauliche Möglichkeiten gibt, den Schall im Raum zu absorbieren oder durch schalldämmende Maßnahmen seine Weiterleitung zu
vermindern.
Der Schallschutz hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Da aber Mängel der Baukonstruktion zu einem mangel-
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
39
haften Schallschutz führen können, jedoch umgekehrt aus einem schlechten
Schallschutz heraus kaum Schäden an der Bausubstanz entstehen, wurde der
Schallschutz in der Vergangenheit oft sträflich vernachlässigt. Dabei ist der
Schallschutz im Wohnungsbau besonders wichtig, da die Wohnung dem Menschen sowohl zum Entspannen und Ausruhen dient als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber den Nachbarn abschirmen soll.
Am günstigsten sind aktive (primäre) Schallschutzmaßnahmen, indem direkt
Einfluss auf die Schallquelle genommen wird, z. B. dass durch städteplanerische Maßnahmen der Verkehrslärm in Wohngebieten begrenzt wird oder Sanitärarmaturen eingebaut werden, die keine Fließgeräusche erzeugen. In vielen
Fällen ist aber das Entstehen von Schall nicht zu vermeiden und in diesen Fällen kann durch passive (sekundäre) Schallschutzmaßnahmen, die beim baulichen Schallschutz hauptsächlich eingesetzt werden, die störende Weiterleitung des Schalls vermindert werden.
Entsprechend dem schallübertragenden Medium unterscheidet man zwischen
Luft- und Körperschall. Luftschall kann als Körperschall entweder auf dem
Schallhauptweg direkt durch das trennende Bauteil von einem zum anderen
Raum übertragen werden oder über einen Schallnebenweg. Als Schallnebenwegübertragung werden alle Schallübertragungen bezeichnet, die nicht über
das trennende Bauteil direkt erfolgen. Dazu gehören die Übertragung über
flankierende Bauteile (seitlich neben dem trennenden Bauteil gelegene Bauteile), Rohrleitungen, Kanäle, Öffnungen und Undichtigkeiten.
Bereiche mit einem schlechteren Schallschutz als die Umgebung nennt man
Schallbrücken. Das größte Problem in der Baupraxis ist, dass diese kleinen
Schallbrücken die Schallschutzwirkung für den gesamten Raum aufheben können und da sie oftmals sehr schwer zu lokalisieren sind, ist auch die Beseitigung
nur sehr kompliziert oder oft wirtschaftlich kaum vertretbar möglich.
Der Trittschall ist eine besondere Form des Körperschalls, der beim Begehen
oder anderer mechanischer Anregung einer Decke entsteht und teilweise als
Luftschall in den Raum abgestrahlt wird.
Schall, der aus vielen Tönen mit unterschiedlichen Frequenzen (Anzahl der
Schwingungen je Sekunde) und damit verschiedenen Tonhöhen zusammengesetzt ist, nennt man Geräusch.
Merksatz
Unter Lärm werden alle Höreindrücke verstanden, die eine Belästigung hervorrufen oder der Gesundheit schaden.
Unter Berücksichtigung des menschlichen Hörempfindens wird als Bezugsgröße für die Schallintensität der Schallpegel ermittelt. Die Größe des Schallpegels
und aller Schallpegeldifferenzen wird in dB (Dezibel) angegeben. Das Empfinden der Lautstärke ist nicht proportional den Schallpegelwerten. So wird z. B.
Musik mit 70 dB doppelt so laut empfunden wie Musik mit 60 dB.
Für die Berechnung des Schalleinflusses auf Wohngebäude aus dem Außenlärm, der zum größten Teil aus dem Straßenverkehr, aber auch aus verschiedenen anderen Funktionen, z. B. Kinderspielplätzen, Gewerbe u. Ä. resultieren
kann, ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) heranzuzieHDL
40
Gestaltung von Wohnimmobilien
hen. In der DIN 18005 sind sowohl die Berechnungsverfahren, dass aus dem
vorhandenen Straßenverkehr (Art und Anzahl der Fahrzeuge) der maßgebliche
Außenlärmpegel berechnet werden kann als auch die Orientierungswerte für
den Beurteilungspegel (zulässiger Lärmpegel nach Tag und Nacht unterschieden) für verschiedene Arten von Wohngebieten (vgl. Abschnitt 1.2) angegeben. Nach diesen Werten kann hinsichtlich der Lärmimmission die Standortqualität eines vorhandenen Wohngebäudes eingeschätzt oder entsprechend
den vorhandenen Festlegungen eines Bebauungsplanes (vgl. Abschnitt 1.2) die
schallschutztechnischen Anforderungen an die Hüllkonstruktion eines zu errichtenden Wohngebäudes abgeleitet werden.
Die Schalleinwirkung auf ein Wohngebäude, welches sich in der Nähe von
Lärmquellen befindet, kann aber auch durch städtebauliche Maßnahmen vermindert werden. Die Anwendung der Tatsache, dass Schall wie Licht einen
Schatten erzeugt, ist in Bild 3.1 dargestellt:
Bild 3.1
Beispiel für die Bildung eines „Schallschattens“ durch Schallschutzwände oder
lärmabschirmende Bauten
Weiterhin kann die Schalleinwirkung auf Wohnräume mit Ruheanspruch (z. B.
Schlafräume, Kinderzimmer) durch die Orientierung der Wohngebäude zur
Schallquelle bzw. die Grundrissform der Wohnungen im Gebäude (vgl. Abschnitt 2.2) beeinflusst werden. Wie im Bild 3.2 a) dargestellt, können trotz straßenseitigem Lärm bei der Blockbebauung, bei der Gebäude in geschlossener
Bauweise meist ein Geviert bilden, durch ruhige Innenhöfe hofseitig ruhige
Räume entstehen, die bei einer Zweispänner-Grundrisslösung eine Wohnwerterhöhung der gesamten Wohnung darstellen.
Bei einer Zeilenbebauung (vgl. Bild 3.2 b) sind die Gebäude in offener Bauweise zur Hauptstraße hin orientiert. Durch die mehrfache Reflexion des Schalls ist
innerhalb der Bebauung auf keiner Gebäudeseite die Schallimmission geringer.
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
a) Schaffung ruhiger Räume durch Schallreflexion an der geschlossenen Geviertdecke einer
Blockbebauung
Schallquelle
Ruhe
b) Mehrseitige Lärmbelastung der Wohnräume bei der Zeilenbebauung
Schallquelle
Lärm
Bild 3.2
Wirkung unterschiedlicher Orientierung von Wohngebäuden zu Lärmquellen
HDL
41
42
Gestaltung von Wohnimmobilien
Merksatz
Die Planungsregel, dass Wohn- und Schlafräume mit Ruheanspruch möglichst an der Gebäudeseite angeordnet sind, wo sie am wenigsten vom Außenlärm betroffen sind, sollte sinngemäß auch innerhalb von Gebäuden
beherzigt werden.
So ist anzuraten, dass Wohn- und Schlafräume von Treppenräumen oder Aufzugschächten durch andere Räume, die keinen so hohen Ruheanspruch haben,
z. B. Bäder, WC-Räume, Küchen, Flure usw., getrennt sind. An den Trennwänden
zwischen Wohnungen sollten die beidseitig angrenzenden Räume möglichst
eine gleichartige oder ähnliche Nutzung haben, z. B. ist es günstig, wenn Küche
neben Küche und Schlafraum neben Schlafraum liegen; sofern nicht durchgehende Gebäudetrennfugen vorhanden sind.
Die Möglichkeit, die Schallintensität bereits in dem Raum abzumindern, in
dem er entsteht, besteht durch die Schallabsorption. Unter Schallabsorption
(Schallschluckung) versteht man den Verlust an Schallenergie bei der Reflexion
an den Begrenzungsflächen eines Raumes (Wände, Decke, Fußboden) oder an
den Gegenständen oder Personen in dem Raum. Dies ist daran zu erkennen,
dass z. B. in einer leeren Wohnung ein gleichlautes Gespräch zwischen zwei
Personen immer viel lauter wahrzunehmen ist, als wenn die Wohnung später
möbliert ist. Technische Möglichkeiten für schallabsorbierende Konstruktionen
sind:
XX poröse Absorber (z. B. gelochte Gipskartonplatten) oder ein stark strukturierter Akustikputz („Zerstreuung“ und damit Abminderung des Schalls bei
der Reflexion)
XX Vorsatzschalen (z. B. Gipskarton- oder Holzspanplatten) als Schwingsystem
(Schallenergie wird in Bewegungsenergie umgewandelt).
Verstärkt werden kann die Wirkung noch dadurch, dass die beiden Systeme
kombiniert werden bzw. zusätzlich Mineralwolle in die Zwischenräume eingelegt wird.
XX Luftresonatoren (Hohlelemente mit einer kleinen Eintrittsöffnung für den
Schall, wodurch der Schall im Inneren durch die mehrfache Reflexion „zerstreut“ wird).
Im Unterschied zur Schallabsorption, die eine Abminderung der Schallenergie
im Raum zum Ziel hat, wird mit der Schalldämmung angestrebt, dass die auf
ein Bauteil auftreffende Schallenergie nur in abgeminderter Form an den angrenzenden Raum weitergegeben wird. Der notwendige Umfang der Schalldämmung ist der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu entnehmen. Der
bauliche Schallschutz stellt eine grundlegende Anforderung der Landesbauordnungen dar und in der als technische Baubestimmung eingeführten DIN
4109 einschließlich ihrer zwei Beiblätter werden diese Anforderungen konkretisiert.
In der DIN 4109 und dem dazugehörigen Beiblatt 1 werden die für den zwingend geschuldeten Mindestschallschutz maßgeblichen Werte angegeben.
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
Das Ziel dieses Teils der Norm ist der Schutz von Menschen in Aufenthaltsräumen (siehe Abschn. 2.1)
–– gegen Außenlärm, wie Verkehrslärm, oder Lärm von Gewerbe- und Industriebetrieben, die mit den Aufenthaltsräumen baulich nicht verbunden sind,
–– vor Luft- und Trittschallübertragung aus benachbarten fremden Räumen,
–– vor Lärm aus haustechnischen Anlagen und aus Gewerbestätten im selben
Gebäude.
Bei der Einhaltung dieser Mindestanforderungen werden die betrachteten
Wohnräume aber nur vor „unzumutbaren“ Belästigungen geschützt und nicht
mehr. Außerdem macht der Gesetzgeber keine Vorgaben für den Schallschutz
innerhalb von Wohnungen bzw. Einfamilienwohnhäusern.
Aber auch innerhalb des eigenen Wohn- und Arbeitsbereiches – man denke
nur an die steigende Anzahl von Heimarbeitsplätzen am Computer – hat der
Schallschutz häufig eine hohe Bedeutung für die Bewohner, beispielsweise bei
–– unterschiedlicher Nutzung und Schallquellen in einzelnen Räumen,
–– unterschiedlichen Arbeits- und Ruhezeiten der einzelnen Bewohner oder
–– erhöhter Schutzbedürftigkeit.
Außerdem wünschen Bauherren oder Bewohner im Zusammenhang mit dem
insgesamt hohen Standard einer Komfortwohnung häufig auch einen erhöhten Schallschutz.
In Abhängigkeit vom angestrebten höheren Ausstattungsstandard kann der
Auftraggeber vertraglich mit dem Auftragnehmer aber auch einen erhöhten
Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 vereinbaren, denn in diesem Teil der
Norm sind auf der Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik Vorschläge für den erhöhten Schallschutz und Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich angeführt. Dieser differenzierte
Maßstab kann ebenfalls bei der Beurteilung von bestehenden Wohngebäuden
herangezogen werden, wobei zu beachten ist, dass in der Rechtsprechung allgemein davon ausgegangen wird, dass eine als Komfortwohnung ausgeschriebene Wohnung oder ein Wohngebäude, welches ansonsten einen gehobenen
Standard hat, auch den Anforderungen des erhöhten Schallschutzes genügen
muss. Wenn nur der Mindestschallschutz vorliegt, ist das in diesen Fällen ein
Mangel, der als sehr wertmindernd anzusehen ist.
Im Unterschied zur DIN 4109, die nach Einführung durch die Bundesländer Bestandteil des Bauordnungsrechts ist, wurde die VDI-Richtlinie 4100 Schallschutz von Wohnungen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) ausschließlich
von Fachleuten erarbeitet, die mit der Planung und Beurteilung des Schallschutzes von Gebäuden befasst sind. Bisher fehlt ihr die Anerkennung in der
Baupraxis, da ihre Anforderungen z. T. noch weit über die erhöhten Anforderungen des Beiblattes 2 der DIN 4109 hinausgehen und damit in der Baupraxis kaum kostenverträglich zu erfüllen sind. Sie stellt darum keine allgemein
anerkannte Regel der Technik (vgl. Abschnitt 3.1) dar. Als Maßstab für Luxuswohnungen oder Wohnungen mit einem stark gehobenen Komfort kann aber
ihre Verbindlichkeit in der Form eines privatrechtlichen Vertrages beim Neubau
HDL
43
44
Gestaltung von Wohnimmobilien
vereinbart werden. In der Praxis zeigt sich, dass der Immobilienmarkt bei derartigen Gebäuden auch dieses Schallschutzniveau erwartet.
Technisch kann die Schalldämmung durch verschiedene Konstruktionsprinzipien realisiert werden. Es gilt:
Merksatz
Eine Körperschalldämmung erreicht man prinzipiell durch die Trennung
der leitenden Konstruktion. Dazwischen kann sich entweder Luft, ein biegeweicher Dämmstoff oder ein flexibles Material befinden.
Beispiele dafür sind Rohrmanschetten mit innenliegender Gummimanschette für die Befestigung von Wasserleitungen, Befestigungsschellen aus weichen
Kunststoffen für horizontale Heizungsleitungen oder flexible Schlauchstücke
zwischen Lüftungsgeräten und Lüftungsleitungen.
Bei der Luftschalldämmung muss man zwischen einschaligen und mehrschaligen Konstruktionen unterscheiden. Eine einschalige Konstruktion kann auch
aus mehreren Materialschichten bestehen, diese schwingen aber bei Schalleinwirkung gemeinsam.
Für die Praxis ist wichtig:
Merksatz
Maßgeblich für die Luftschalldämmung von einschaligen Konstruktionen
ist die flächenbezogene Masse der Bauteile. Je größer die flächenbezogene
Masse ist, desto größer ist auch die Luftschalldämmung.
Dies ist z. B. bei der Beurteilung von Außenwandkonstruktionen an stark befahrenen Straßen oder in der Nähe von Flughäfen zu beachten. Der Einbau von
Schallschutzfenstern kann meist in diesen Fällen das Eindringen von Lärm über
die Fenster vermindern, wenn aber der Schall über die geschlossene Fläche
des Bauteils auf Grund mangelnder Masse übertragen wird, bleiben die Schallschutzfenster uneffektiv. In der von Fluglärm negativ beeinflussten Nähe von
Flughäfen müssen darum z. B. auch die ausgebauten Dächer von Wohngebäuden massiv ausgeführt werden.
Unter einer mehrschaligen Konstruktion versteht man Bauteile, deren Schalen unter Schalleinfluss getrennt schwingen, d. h. sie sind durch Luft oder einen
biegeweichen Dämmstoff voneinander getrennt. Die schalldämmende Wirkung beruht darum auf anderen Ursachen als bei einschaligen Konstruktionen.
Merksatz
Bei mehrschaligen Konstruktionen entsteht die schalldämmende Wirkung durch die mehrfache Umwandlung der Schallform, z. B. LuftschallKörperschall-Luftschall-Körperschall-Luftschall bei einer abgehangenen
Unterdecke. Außerdem wird durch die schallschutzmäßige Trennung der
Schalen die Körperschallleitung unterbrochen.
Durch diese anderen Wirkprinzipien der Schalldämmung ist es auch möglich,
dass leichte Trennwände, wenn sie zweischalig ausgeführt werden und die Wirkung noch durch schallschluckendes Material im Inneren der Wand verstärkt
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
wird, einen gleich guten oder sogar besseren Schallschutz als einschalige, gemauerte Wände der gleichen Wanddicke haben.
Da es sich bei dem Trittschall um einen „Zwitter“ aus Luft- und Körperschall
handelt, gelten für seine Schalldämmung die analogen Prinzipien der Schalldämmung für Luft- und Körperschall.
Bei der Schalldämmung von Decken ist zuerst die statisch wirksame Rohdecke (vgl. Abschnitt 3.4.3) zu betrachten. Deren flächenbezogene Masse wird
aber aus statischen Gründen durch Füllkörper häufig sehr niedrig gehalten,
d. h., allein mit der Rohdecke sind bei den typischen Rohdeckensystemen des
Wohnungsbaus in der Regel die Anforderungen des Schallschutzes entweder
gar nicht oder nur in der Höhe des Mindestschallschutzes zu erfüllen. In den
meisten Fällen ist es darum zwingend erforderlich, dass die schalldämmende
Wirkung der Rohdecke durch die Schaffung einer Mehrschaligkeit im Gesamtquerschnitt der Decke erhöht wird. Zur Erreichung des erhöhten Schallschutzes ist dies der Regelfall. Diese Mehrschaligkeit kann durch einen schwimmenden Fußboden und/oder die Ausführung einer abgehängten Decke erreicht
werden. Ein schwimmender Fußboden besteht entsprechend Bild 3.3 aus einer
Tragschicht, z. B. Estrich, Holzspanplatten o. Ä., die von der Rohdecke durch
einen biegeweichen Dämmstoff, z. B. Mineralwolle, biegeweicher Kunststoffschaum, Kork u. Ä. getrennt ist:
Gehbelag
schwimmender Estrich
Trennschicht
Dämmschicht
Stahlbetondecke
Bild 3.3
Prinzipdarstellung eines schwimmenden Fußbodens mit Wandanschluss
(Quelle: Senf, 1993)
Um die Wirkung von Schallnebenwegen über die angrenzenden Wände auszuschließen, ist diese Tragschale durch Randdämmstreifen konsequent von der
restlichen Konstruktion abzugrenzen.
HDL
45
46
Gestaltung von Wohnimmobilien
Zusammenfassung
Kontrollfragen
Zusammenfassend sollten Sie sich merken:
Die Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten des Schallschutzes ist nach den dargestellten Zusammenhängen für die Bewertung von Wohnungsbaustandorten
und Wohnimmobilien sehr wichtig. Mit Hilfe dieses Wissens kann bereits in
der Planungsphase bzw. anhand der Bauunterlagen der diesbezüglich zu erreichende Wohnwert eingeschätzt werden. Nach den Erfahrungen der Praxis
ist aber die Wirksamkeit aller Schallschutzmaßnahmen immer noch vor Ort zu
überprüfen, da durch Baumängel und Bauschäden häufig die Wirksamkeit von
in der Planung vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen aufgehoben wird.
K 3.4
Wie kann durch städtebauliche und bautechnische Maßnahmen
der Schallschutz gegenüber einer stark befahrenen Straße realisiert
werden?
K 3.5
Erklären Sie anhand von typischen Beispielen, wie die unterschiedlichen Prinzipien der Schalldämmung bei der Ausführung von
Wohnimmobilien angewendet werden!
3.2.3
Baulicher Brandschutz
Nach dem Studium des folgenden Abschnitts sollen Sie wissen, dass
Studienziele
•• es eine Vielzahl von Brandschutzvorschriften gibt, die bei der Errichtung
und Nutzung von Wohnimmobilien zu beachten sind,
•• die Landesbauordnungen durch Vorschriften zu den erforderlichen Rettungswegen die Konstruktion und die Grundrisslösung von Wohngebäuden stark beeinflussen und
•• in Abhängigkeit von der Höhe von Wohngebäuden unterschiedliche brandschutztechnische Anforderungen an die verwendeten Materialien und Bauteile gestellt werden.
Verheerende Brände haben in der deutschen Geschichte bereits häufig großen
Schaden angerichtet und besonders im Mittelalter wurden z. T. bei Stadtbränden ganze Stadtteile vernichtet. Auf Grund dieser Erfahrungen hat der vorbeugende bauliche Brandschutz im deutschen Baurecht oberste Priorität.
Die Brandschutzvorschriften enthalten Regelungen, die das Entstehen und die
Ausbreitung von Bränden verhindern und die Zeit für die Brandbekämpfung
und die Rettung von Menschen und Tieren sicherstellen sollen. Sie gewährleisten die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Darunter wird verstanden, dass
Brände nicht auf die Nachbarbebauung übergreifen, Rettungskräfte in das Gebäude eindringen können und die Feuerwehr ihren Löschangriff durchführen
kann. Sinngemäß ist diese Generalklausel des Brandschutzes in allen Landesbauordnungen enthalten (Hammer, 1999) und mit konkreten Anforderungen
an den baulichen Brandschutz untersetzt.
Die sich daraus ergebenden notwendigen Eigenschaften der im Bauwerk eingesetzten Baumaterialien sind in der DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen zusammengestellt. Zusätzlich zu dieser nationalen Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen in der DIN 4102 existiert ebenfalls eine
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
47
europäische Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen, die in der DIN EN
13501 aufgeführt ist. Wenn neben Wohnungen weitere Funktionen in einem
Gebäude untergebracht werden, z. B. Büros, Gaststätten und Verkaufsstellen
in Wohn- und Geschäftshäusern, sind dann hinsichtlich des baulichen Brandschutzes auch diesbezüglich noch zusätzliche Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien zu beachten.
Die öffentlich rechtlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen haben aber
nicht die Aufgabe, private Vermögenswerte zu schützen. Dieses ist Privatangelegenheit des Eigentümers, der sein Risiko gern den Versicherungen überträgt.
Da durch die Wahl der Baustoffe sowie den Einbau von Brandmeldeeinrichtungen die Schadenswahrscheinlichkeit und durch die Größe der Brandabschnitte
sowie den Einbau von sehr schnell nach Brandbeginn wirksamen Löscheinrichtungen, z. B. Sprinkleranlagen, die Höhe des Schadensrisikos beeinflusst wird,
verwenden die Versicherungen häufig Prämienstaffelungen in Abhängigkeit
von der Risikohöhe. Als Folge daraus legen Bauherren und Eigentümer die erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen der Sachversicherer häufig
auch als Maßstab für ihre Immobilieneinschätzung an.
Insgesamt sollten Sie sich merken, beim baulichen Brandschutz unterscheidet man:
Merksatz
XX planerische Maßnahmen, z. B. Planung von ausreichend bemessenen
Gebäudeabständen und Fluchtwegen bzw. Zugängen und Zufahrten
für die Feuerwehr sowie die Aufteilung von Gebäuden in vertikale und
horizontale Brandabschnitte (Bereiche innerhalb derer bei Ausbruch von
Bränden das Feuer möglichst gelöscht oder über einen vorgegebenen
Zeitraum begrenzt wird),
XX technische Vorkehrungen, z. B. Einbau von Feuerwarn- und Meldeeinrichtungen, von Feuerlöscheinrichtungen, von Rauch- und Wärmeableitungsanlagen, Brandschutzklappen in Schächten u. Ä.,
XX konstruktive Maßnahmen, z. B. Auswahl geeigneter Baustoffe und Bausysteme, Schutzmaßnahmen für gefährdete Bauteile in der Form wärmedämmender Ummantelungen bzw. von Spezialanstrichen, die das
Entflammen verhindern.
Auf die Planung von Wohnimmobilien haben besonders die Festlegungen zur
Länge und Art der Rettungswege einen großen Einfluss. Die zugelassene Rettungsweglänge beträgt in der Regel maximal 35 m. Ebenso gibt es Vorgaben
für die notwendige Rettungswegbreite in Abhängigkeit von der Anzahl der
zugeordneten Wohnungen sowie für das zulässige Steigungsverhältnis (Verhältnis zwischen Steigungshöhe und Auftrittstiefe der Stufen) als Maß für die
Neigung einer Treppe. Die in Bild 3.4 als Übersicht dargestellten Forderungen
hinsichtlich der Art der Rettungswege entsprechen der Sächsischen Bauordnung (Hasske, 2006) (in anderen Landesbauordnungen ist diese Problematik
mit ähnlichen Festlegungen geregelt):
HDL
48
Gestaltung von Wohnimmobilien
Horizontal: Allgemein zugängliche Flure für die Verbindung zwischen Treppenraum und
den Nutzungseinheiten und vom Treppenraum ins Freie
Vertikal:
Zwei Rettungswege
1. Rettungsweg
2. Rettungsweg
notwendige Treppe
Rettungsgeräte der Feuerwehr bei
Oberkante
Gelände
>8m
Brüstungshöhe
 8m
über
tragbare
Leitern
oder
Hubrettungsfahrzeuge
(u. Drehleitern)
oder
Zweite notwendige Treppe
Sicherheitstreppenraum
Bild 3.4
Mögliche Arten der Rettungswege nach § 33 der Sächsischen Bauordnung
(Quelle: Hammer, 1999)
Danach muss jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen (siehe Abschnitt
2.1) in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein.
Der erste Rettungsweg führt (außer im Erdgeschoss) mindestens über eine
notwendige Treppe. Der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe
sein. Die Art des möglichen Rettungsgerätes ist abhängig von der Brüstungshöhe des Fensters des höchsten Aufenthaltsraumes gegenüber der mittleren Geländeoberfläche. Nur eine notwendige Treppe ist erforderlich, wenn es
sich um einen Sicherheitstreppenraum handelt. In diesen können Feuer und
Rauch nicht eindringen, da der Zugang zum Treppenraum in den Geschossen
ausschließlich über einen Freiraum, z. B. Loggia, Balkon, zugelassen ist.
Danach ist auch abzuleiten, dass die in den Landesbauordnungen übliche Einteilung der Gebäude entsprechend der Gebäudehöhe nach den unterschiedlichen Möglichkeiten für den zweiten Rettungsweg getroffen wurde, da die
Höhe des höchsten Aufenthaltsraumes maßgeblich für den möglichen Einsatz
von Rettungsgeräten der Feuerwehr ist.
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
In Hochhäusern wird der Rettungsweg in der Regel dementsprechend über
einen Sicherheitstreppenraum realisiert, denn Hochhäuser sind z. B. nach der
Sächsischen Bauordnung (Hasske, 2006) Gebäude, bei denen der Fußboden
mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der mittleren Geländeoberfläche liegt.
Diese Zusammenhänge zwischen der Höhe des höchsten Geschosses mit Aufenthaltsräumen und den notwendigen Rettungswegen sollte auch bei der Immobilienbewirtschaftung bekannt sein. Da zum Beispiel bei nachträglichen
Dachgeschossausbauten manchmal die örtliche Feuerwehr nicht über das
dann erforderliche Rettungsgerät verfügt oder dafür keine Zufahrtsmöglichkeit besteht. In diesen Fällen ist oft nur eine aufwendige Außentreppenkonstruktion die einzig mögliche Lösung.
Die Unterteilung der Gebäude nach der Höhe ist auch maßgeblich, wenn es im
Sinne des baulichen Brandschutzes um die Entscheidung geht, welches Brandverhalten Baustoffe und Bauteile haben müssen. Die brandschutztechnische
Einstufung von Baustoffen erfolgt nach DIN 4102 (DIN 4108). Dort wird unterschieden nach nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A) und brennbaren Baustoffen (Baustoffklasse B). Die brennbaren Baustoffe werden dann
nochmals in schwerentflammbare, normalentflammbare und leicht entflammbare Baustoffe unterteilt, wobei der Einsatz von leicht entflammbaren Baustoffen am Bau unzulässig ist. Bei der europäischen Klassifizierung von Baustoffen
nach DIN EN 13501-1 werden die Baustoffe nach ihrem Beitrag zum Brand, nach
der Rauchentwicklung und nach dem brennenden Abtropfen im Brandfall unterschieden.
Die Wahl nichtbrennbarer Baustoffe für alle für die Statik und die Abgrenzung
von Räumen wichtigen Bauteile eines Wohngebäudes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung von Brandschutzanforderungen an Bauteile. Sie
ist jedoch allein noch nicht ausreichend, wenn das Brandverhalten des aus den
Baustoffen hergestellten Bauteils nicht den Anforderungen seiner Funktion genügt. So würde eine ungeschützte Stahlstütze bei einem Brand durch die Einwirkung der großen freigesetzten Wärme sehr schnell ihre Tragfunktion verlieren. Der nichtbrennbare Baustoff Stahl hat keinen Feuerwiderstand. Da aber
die Absicherung der Funktion der Bauteile über einen gewissen Zeitraum des
Brandes für den baulichen Brandschutz sehr wichtig ist, werden Bauteile nach
der DIN 4102 (DIN 4108) nach ihrem Brandverhalten in Feuerwiderstandsklassen eingestuft. Für das jeweilige Bauteil wird die Feuerwiderstandsdauer
in Minuten mit Hilfe von Brandversuchen ermittelt. So bedeutet z. B. die Einstufung einer Wand in die Feuerwiderstandsklasse F 90, dass beim Brandversuch
bis zum Feuerdurchschlag mindestens 90 Minuten vergangen sind und die
Wand, bei den zur Prüfung dazu gehörenden Festigkeitsprüfungen, standhielt.
In vielen Fällen wird in der Praxis aus Unkenntnis bei Instandsetzungen, Modernisierungen und Umbauten Material mit einem ungünstigen Brandverhalten oder Bauteile mit einer nicht ausreichenden Feuerwiderstandsklasse
eingebaut. Ihnen muss aber bewusst sein, dass auch bei der Immobilienbewirtschaftung auf diese Dinge geachtet werden muss, da sich daraus im ungünstigen Fall sehr schnell eine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner ergeben
kann.
HDL
49
50
Gestaltung von Wohnimmobilien
Kontrollfragen
K 3.6
Nennen Sie die wichtigsten Regelwerke, in denen Brandschutzvorschriften für den Wohnungsbau zu finden sind!
K 3.7
Ordnen Sie die möglichen Rettungswegarten der Unterteilung der
Gebäude nach ihrer Höhe zu!
3.2.4
Feuchtigkeitsschutz
Während des Studiums dieses Abschnitts sollen Sie lernen,
Studienziele
•• welche Hauptformen der Feuchtigkeitsbeanspruchung es gibt,
•• wie der Feuchtigkeitsschutz die Gestaltung und Konstruktion von Wohnimmobilien beeinflusst und
•• dass bei Gebäuden unterschiedlicher Baujahresgruppen im Keller festzustellende Feuchtigkeit zum Teil unterschiedlich beurteilt werden muss.
Im Bild 3.5 werden die in der Praxis häufigsten Formen der maßgeblichen
Feuchtigkeitsbeanspruchung von Gebäuden dargestellt. Vernachlässigt werden dabei die Baufeuchtigkeit, da diese nur in den ersten Jahren nach der Fertigstellung auftritt, sowie die im Abschnitt 3.2.1 bereits erläuterte Tauwasserbildung.
Niederschlagswasser
Sc
O b er
S chi
hla
gr
eg
en
Brauchwasser
fläche
nwas
se
Spritzwasser
r
Sickerwasser
chte
nichtbindiger Boden
nwa
ss
e
Stauwass
er
r
bindiger Boden
Kapillarwasser
Grundwasser
Bild 3.5
HDL
Hauptformen der Feuchtigkeitseinwirkung auf Gebäude
(Quelle: nach Neef, 2010)
Gestaltung von Wohnimmobilien
51
Danach lassen sich die Feuchtigkeitsbeanspruchungen zu den folgenden drei
Schwerpunkten zusammenfassen:
–– Niederschlag einschließlich Schlagregenbeanspruchung (Kombination von
Niederschlag mit starkem Wind),
–– Feuchtigkeitsbeanspruchung der erdberührten Bauteile,
–– Brauchwasser (Wasser in Bädern, Duschen u. Ä.).
Im Folgenden sollen diese Schwerpunkte näher erläutert werden:
Niederschlag einschließlich Schlagregenbeanspruchung
In den einzelnen Gebieten Deutschlands haben sich traditionell typische Dachformen (vgl. Abschnitt 3.4.4) mit unterschiedlichen Dachneigungen herausgebildet. Dies ergab sich zwangsläufig, da in den einzelnen Regionen unterschiedliche Dachdeckungsmaterialien zur Verfügung standen, z. B. Schiefer in
Thüringen, Ried an der Küste usw., und eine unterschiedliche Niederschlagsmenge zu verzeichnen ist. Da die einzelnen Dachdeckungsmaterialien unterschiedlich in der Lage sind, das Regenwasser sicher abzuführen, waren dementsprechend auch unterschiedliche Mindestdachneigungen erforderlich.
Um die Dachform der Umgebung innerhalb bebauter Ortsteile aufzunehmen,
müssen sich Bauherren meist auch bei Neubauten oder Neueindeckungen an
diesen traditionellen Stil halten. Aber auch in Bebauungsplänen wird in der Regel, um eine ansprechende Dachlandschaft ebenfalls in neuen Ortsteilen zu
schaffen, meist die Dachneigung und häufig das Dachdeckungsmaterial vorgegeben.
Nach der Dachneigung (DN) werden die Dächer in verschiedene Bereiche
eingeteilt:
–– Flachdächer
Merksatz
0° ≤ DN ≤ 5° (9 %)
–– flach geneigte Dächer 5° < DN ≤ 20° (36 %)
–– Steildächer
DN > 20°
Als abdichtende Abdeckung gelten nach DIN 18531 (Dachabdichtungen) nur
Bahnendeckungen, z. B. aus bituminösen Bahnen bzw. Kunststoffbahnen, oder
spezielle Beschichtungen. Dementsprechend müssen Flachdächer eine derartige Dachhaut haben. Blechdeckungen und Tafeldeckungen, z. B. aus Faserzementplatten, sind ebenso wie Schuppendeckungen, z. B. Schieferdeckungen,
Ziegeldeckungen und Betondachsteindeckungen nur Wasser ableitend. Die
großformatigen Tafeldeckungen und Blechdeckungen dürfen allgemein bereits ab der Mindestdachneigung für flachgeneigte Dächer eingesetzt werden.
Die kleinformatige Schuppendeckung bleibt jedoch den Steildächern vorbehalten, wobei sich aber auch z. B. bei den einzelnen Ziegelarten nochmals stark
die Mindestdachneigungen unterscheiden.
Die Schlagregenbeanspruchung der Wände kann, wenn die Wände nicht entsprechend der örtlichen Bedingungen ausgebildet sind, zu einer teilweisen
Durchnässung der Außenwände führen, was bei den traditionellen Wandbaumaterialien zu einer Verminderung des Wärmeschutzes führt.
HDL
52
Gestaltung von Wohnimmobilien
Merksatz
Nach der DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) wird Deutschland in drei
Schlagregenbeanspruchungsgruppen eingeteilt. Dies sind:
–– Beanspruchungsgruppe I (geringe Schlagregenbeanspruchung),
–– Beanspruchungsgruppe II (mittlere Schlagregenbeanspruchung),
–– Beanspruchungsgruppe III (starke Schlagregenbeanspruchung).
Die Einstufung erfolgt nach den regionalen Wind- und Regenverhältnissen,
der geschützten oder exponierten Lage des Gebäudes sowie der Gebäudehöhe. Den einzelnen Beanspruchungsgruppen werden zulässige Außenwandaufbauten (vgl. Abschnitt 3.4.2) zugeordnet, so ist ein einschaliges Sichtmauerwerk
nur bis zur Beanspruchungsgruppe II möglich. In Gebieten mit der Beanspruchungsgruppe III ist Sichtmauerwerk prinzipiell zweischalig auszuführen oder
es sind hinterlüftete Bekleidungen der Außenwände vorzusehen. In diesen
Festlegungen widerspiegeln sich die jahrhundertlangen Erfahrungen der Baukunst. So ist Sichtmauerwerk in geschützten Binnenlandlagen meist einschalig
und an der Meeresküste allgemein zweischalig ausgeführt und in den Gebirgslagen bestimmen oft Schiefer- oder Holzverkleidungen der Außenwände das
Bild der typischen regionalen Architektur.
Feuchtigkeitsbeanspruchung der erdberührten Bauteile
In Bild 3.5 ist zu erkennen, dass Wasser in verschiedenen Formen im Boden vorkommen kann, z. B. Sickerwasser, kapillaraufsteigendes Wasser, Grundwasser.
Daraus resultiert eine unterschiedliche Feuchtigkeitsbelastung der erdberührten Teile eines Gebäudes je nachdem, welche Bodenarten in welcher Schichtung anliegen, wie das Geländerelief ist, welche Maßnahmen zur Ableitung des
Wassers vorgesehen sind und wie hoch der Grundwasserstand ist.
Merksatz
In der DIN 18195 Bauwerksabdichtungen unterscheidet man zwischen:
1. Bodenfeuchte und nichtstauendem Sickerwasser,
2. aufstauendem Sickerwasser und
3. drückendem Wasser.
Kennzeichnend ist, dass die Feuchtigkeit im 1. Fall drucklos ansteht, im 2. Fall
wirkt zeitweise ein geringer hydrostatischer Druck und im 3. Fall wird von einem ständigen hydrostatischen Druck des Wassers auf das Gebäude ausgegangen. Dementsprechend muss auch das Gebäude unterschiedlich vor dem Eindringen des Wassers geschützt werden.
Am ungünstigsten ist es, wenn drückendes Wasser ansteht. Dagegen hilft nur
eine Wannengründung (siehe Abschnitt 3.4.1), die je nach dem verwendeten
Abdichtungsmaterial benannt wird. So nennt man eine Wannengründung mit
Bitumenabdichtungen eine „schwarze Wanne“ und eine Wanne aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) eine „weiße Wanne“.
Da derartige Gründungen sehr kostenintensiv sind, wird beim Vorhandensein
eines hohen Grundwasserspiegels bei Einfamilienhäusern häufig auf den Keller
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
verzichtet, die Abdichtung dadurch vereinfacht und die benötigten Nebenräume preiswerter in einem anderen Geschoss eingeordnet.
Als Abdichtung gegenüber den anderen Beanspruchungsarten sind verschiedene Ausführungsvarianten möglich. Deren Einsatz ist vor allem von den Anforderungen hinsichtlich des Zustandes des Kellers abhängig, die wiederum
stark von der vorgesehenen Nutzung beeinflusst werden. In alten Bauerngehöften, aber auch in den städtischen Wohnhäusern wurden die Keller bis nach
dem 2. Weltkrieg in der Regel hauptsächlich als Vorratsraum für Obst und Gemüse oder als Aufbewahrungsort für das Heizmaterial, z. B. die Kohlen, angesehen. Als Vorratsraum mussten und als Abstellraum konnten die Kellerräume
dementsprechend auch eine gewisse Feuchtigkeit haben, d. h., es waren in
diesen Fällen keine hochwirksamen Abdichtung erforderlich. Das Eindringen
von größerer Feuchtigkeit wurde durch das Verfüllmaterial der Baugrube und
kapillarbrechende Schichten unter dem Fußboden, durch natürlich absperrende Tonschichten oder die Ausführung von zweischaligen Wänden mit einer dazwischen liegenden Luftschicht, in der durch die äußere Schale eindringendes Wasser nach unten ablaufen konnte, verhindert. Prinzipiell wurden im
Kellerbereich Baustoffe verwendet, die feuchtigkeitsunempfindlich sind, z. B.
Natursteine, Klinker. Wirksame Bitumenbahnen als horizontale Abdichtung der
Wände sind erst seit den 1920er-Jahren verbreitet eingesetzt worden. Nachdem sich in den letzten Jahren die Funktion der Keller völlig gewandelt hat, sie
werden jetzt meist höherwertig als Hobbyräume, Fitnessraum, Abstellräume
für technische Geräte oder Materialien, die feuchtigkeitsempfindlich sind, usw.
verwendet, wird von den Nutzern auch eine funktionstüchtige Abdichtung gegenüber der Feuchtigkeit im angrenzenden Boden verlangt. Ein typisches Beispiel für die derzeitig vor allem im Zusammenhang mit den sich im Wohnhausbau verstärkt durchsetzenden Bodenplatten ausgeführten Abdichtungen ist in
Bild 3.6 dargestellt:
HDL
53
54
Gestaltung von Wohnimmobilien
Mischfilter, z. B. Betonkies
Sieblinie B 32
Filtervlies
kapillarberech.
Schicht
Rollierung
z. B. Kies 4/32
Folie
Bodenplatte
waagerechte
Abdichtung
Filtervlies
Dränschicht (Dränplatten)
senkrechte Abdichtung
Kelleraußenwand
Arbeitsraum
Verfüllmaterial
Mischfilter, z. B. Betonkies
Sieblinie B 32
Dränleitung
Rohr DN ≥ 50
Bild 3.6
Typische Ausführung einer Bauwerksabdichtung mit Dränung (Quelle: Neef,
2010; Bodenplatte und Außenwand aus WU-Beton)
Die Abdichtung ist auch wichtig, da viele Bauherren im Kellergeschoss Baustoffe einsetzen wollen, die z. B. wie Porenbeton feuchtigkeitsempfindlich sind.
Als Abdichtungsmaterial werden bei gemauerten Wänden meist für die horizontale Abdichtung bituminöse Bahnen und Bitumendickbeschichtungen für
die vertikale Abdichtung eingesetzt. Die Abdichtung der Fußböden des untersten Geschosses erfolgt bei einem staubtrockenen Fußboden, der für eine
höherwertige Nutzung der Räume erforderlich ist, meist durch verschiedene
Arten von Bitumenbahnen oder Kunststoffdichtungsbahnen. Bei geringeren
Anforderungen vermindert eine kapillarbrechende Schicht (mindestens 15 cm
Einkornkies) das Aufsteigen von Feuchtigkeit im Fußboden.
Probleme gibt es häufig bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien, wenn
die Kellerräume nachträglich einer höherwertigeren Nutzung zugeführt werden sollen, die alten Abdichtungen ihre Funktion nicht mehr erfüllen oder eingebaute Abdichtungen auf Grund von Baumängeln versagen. In diesen Fällen
treten dann häufig Ausblühungen auf.
Unter Ausblühungen versteht man Salzablagerungen, die dadurch entstehen,
dass das eingedrungene Wasser verdunstet und die im Wasser gelösten Salze
an der Oberfläche bzw. in den Bauteilen auskristallisieren. In diesen Fällen sind
meist nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen erforderlich, wobei in Abhängigkeit vom Umfang und der Art der Arbeiten die Kosten sehr unterschiedlich
HDL
Gestaltung von Wohnimmobilien
sein können. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang in alten Gebäuden, in denen ursprünglich keine umfassenden Abdichtungen vorhanden waren, diese nachträglich geschaffen werden, sollte primär unter dem Blickwinkel
des wirtschaftlich handelnden Eigentümers getroffen werden.
Nach den Erfahrungen der Autoren ist dabei die Berücksichtigung der folgenden Aspekte zu empfehlen:
–– typischer Zustand zur Errichtungszeit,
–– Funktion des Kellers (gegenwärtig und nach einer eventuellen Modernisierung des Gesamtgebäudes mit einer notwendigen Umnutzung des Kellers),
–– Möglichkeit der Erhöhung der Mieteinnahmen durch die Kellernutzung,
–– Beeinflussung der Nutzbarkeit des Erdgeschosses,
–– Umfang der Ausblühungen,
–– Art des Baumaterials des Kellers (Feuchtigkeitsempfindlichkeit),
–– Art der Ausblühungen (Beeinflussung der optischen Wirkung oder Zerstörung des Mauerwerks),
–– Umfang der Feuchtigkeitsbeanspruchung (nichtdrückendes bzw. drückendes Wasser),
–– Dauer der Feuchtigkeitsbeanspruchung im Jahr,
–– Restnutzungsdauer des Gesamtgebäudes.
In den letzten Jahren ergeben sich häufig Probleme auch daraus, dass durch
einen steigenden Grundwasserspiegel, z. B. durch die Beendigung des Abbaus
von Rohstoffen in Tagebauen und den damit verbundenen Abschluss von das
Grundwasser absenkenden Maßnahmen, die Wasserbeanspruchung von Abdichtungen steigt und diese dann nicht mehr ihre Funktion erfüllen. In diesen
Fällen sind die gleichen, oben aufgeführten Überlegungen durchzuführen.
Brauchwasser
Die Beanspruchung von Bauteilen durch Brauchwasser zählt allgemein nach
DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) zu der Wassereinwirkung „nichtdrückendes Wasser“. Daraus ergibt sich die Ausführung der Abdichtung des Fußbodens
und spritzwasserbelasteter Wandflächen mit Bahnenabdichtungen oder Bitumendickbeschichtungen.
In der DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) vom August 2000 wurde vorgegeben, dass Abdichtungen in einem „normalen“ Badezimmer einer Wohnung, die
in der Regel keinen Bodenablauf aufweisen, nicht den strengen Anforderungen der DIN 18195 unterliegen und damit auch mit alternativen Feuchtigkeitsschutzmaßnahmen, z. B. einfachen Dichtungsanstrichen ausgeführt werden
können. Eine neue Fassung der DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) liegt seit
April 2010 vor.
Die prinzipielle Problematik des Badeinbaus auf Holzbalkendecken bleibt aber
bestehen. In dem Augenblick, wenn bei Wohnungen, die altersgerecht oder
behindertengerecht sein sollen, auf den Einbau von Bade- und Duschwannen
HDL
55
56
Gestaltung von Wohnimmobilien
verzichtet wird und dafür ein Fußbodeneinlauf vorgesehen ist, sind auch die
erhöhten Abdichtungsanforderungen zu erfüllen. Bei der Planung von Wohngebäuden kann damit zukünftig besser auf die tatsächliche Feuchtigkeitsbeanspruchung eingegangen werden, was den Trend zum kostengünstigen Bauen
besonders im Wohnungsbau unterstützt.
Kontrollfragen
K 3.8
Welche Hauptformen der Feuchtigkeitsbeanspruchung von Wohngebäuden kennen Sie? Nennen Sie Beispiele für verschiedene Maßnahmen des Feuchtigkeitsschutzes!
3. 3
Unterscheidung der Bauarten/Bauweisen
Nach dem Studium dieses Abschnitts soll Ihnen bewusst sein, dass
Studienziele
•• es verschiedene Kriterien gibt, nach denen man Wohngebäude hinsichtlich
der Konstruktion unterscheiden kann und
•• die Kenntnis der Bauart/Bauweise wichtige Anhaltspunkte für die Einschätzung von Wohngebäuden liefert.
Die Begriffe Bauart bzw. Bauweise werden beide angewendet, um die Art und
Weise der Errichtung von baulichen Anlagen zu beschreiben. In der Baupraxis
wird dafür traditionell mehr der Begriff „Bauweise“ eingesetzt. Da aber der Begriff „Bauweise“ im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO, 1993) für die
Beschreibung der Anordnung von Gebäuden auf dem Grundstück verwendet
wird, z. B. offene und geschlossene Bebauung (siehe Abschnitt 1.2), ist in der
Fachliteratur jetzt mehr die Tendenz zur Anwendung des Begriffes „Bauart“ zur
Beschreibung der Konstruktion eines Gebäudes festzustellen.
Merksatz
Die Bauart eines Gebäudes unterscheidet man nach den Kriterien:
–– Art des Konstruktionssystems (horizontale und vertikale Tragkonstruktion),
–– Art der Hauptbaustoffe,
–– Technologie der Gebäudeerrichtung.
3.3.1
Art des Konstruktionssystems
Es gibt eine Vielzahl von Tragkonstruktionen, wobei man unter der Tragkonstruktion den Teil des Gebäudes versteht, über den alle Lasten bis ins Fundament
abgeleitet werden. Die Tragkonstruktion ist damit der wichtigste Teil des Rohbaus eines Gebäudes. Im Wohnungsbau sind hauptsächlich einfache Formen
der Stab- und Flächentragwerke von Bedeutung.
Bei Stabtragwerken besteht die Haupttragkonstruktion aus Stäben. In der Statik versteht man unter einem Stab ein Tragglied, bei dem die Abmessung in
einer Richtung viel größer als in die anderen zwei Richtungen ist. Dies können
z. B. die Ständer einer Fachwerkwand, die Balken einer Holzbalkendecke oder
die Sparren eines hölzernen Dachstuhles im traditionellen Wohnungsbau sein.
HDL
Herunterladen