Leseprobe Lipinski/Neef Gestaltung von Wohnimmobilien IMMOBILIENWIRTSCHAFT Studienbrief 2-032-0006 2. Auflage 2011 HDL HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING Gestaltung von Wohnimmobilien Impressum Verfasser: Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Lipinski Architekt und Privatdozent Einleitung, Kapitel 1, 2 und 4 Dr.-Ing. Franziska Neef Bauingenieur und Sachverständige für Grundstücksbewertung Kapitel 3 Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für das modulare Fernstudium Betriebswirtschaftslehre verfasst. Die Bestätigung des Curriculums erfolgte durch den Fachausschuss für das modulare Fernstudienangebot Betriebswirtschaftslehre, dem folgende Mitglieder angehören: Prof. Dr. Arnold (FH Gießen-Friedberg), Prof. Dr. Götze (FH Stralsund), Prof. Dr. Hofmeister (FH Erfurt), Prof. Dr. Nullmeier (em., HTW Berlin), Prof. Dr. Pumpe (Beuth HS für Technik Berlin), Rosemann M. A. (Ostfalia Hochschule), Prof. Dipl.-Ök. Schindler (HS Merseburg), Prof. Dr. Schmeisser (HTW Berlin), Prof. Dr. Schwill (FH Brandenburg), Prof. Dr. M. Strunz (HS Lausitz), Prof. Dr. H. Strunz (Westsächsische HS Zwickau), Prof. Dr. Tippe (TH Wildau (FH)), Prof. Dr. C. D. Witt (em., HS Wismar). 2. Auflage 2011 ISBN 978-3-86946-097-0 Redaktionsschluss: September 2011 Studienbrief 2-032-0006 © 2011 by Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Service-Agentur des HDL reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Service-Agentur des HDL (Hochschulverbund Distance Learning) Leiter: Dr. Reinhard Wulfert c/o Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V. Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg Tel.: 0 33 81 - 35 57 40 E-Mail: [email protected] Fax: 0 33 81 - 35 57 49 Internet: http://www.aww-brandenburg.de Gestaltung von Wohnimmobilien Inhaltsverzeichnis Einleitung..........................................................................................................................................................................................5 Literaturempfehlung.....................................................................................................................................................................6 1 Grundlagen der Stadt- und Regionalentwicklung..........................................................................................6 1.1 Städtebauentwicklung............................................................................................................................................................................6 1.2 Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) als Grundlage der heutigen Stadtentwicklung . ........11 2 Funktionelle und architektonische Gestaltung von Wohnimmobilien.................................................15 2.1 Anforderungen an Wohnungen und Wohnräume..................................................................................................................... 15 2.2 Wohnhaustypen...................................................................................................................................................................................... 18 2.3 Gestalterische Aspekte......................................................................................................................................................................... 26 3 Grundlagen der Bautechnik..................................................................................................................................31 3.1 Vorschriften und fachliche Regeln für die Planung und Ausführung von baulichen Anlagen................................. 31 3.2 Physikalische Grundlagen für die Planung und Ausführung von Baukonstruktionen................................................. 33 3.2.1 Baulicher Wärmeschutz........................................................................................................................................................................ 33 3.2.2 Baulicher Schallschutz........................................................................................................................................................................... 38 3.2.3 Baulicher Brandschutz...........................................................................................................................................................................46 3.2.4 Feuchtigkeitsschutz............................................................................................................................................................................... 50 3. 3 Unterscheidung der Bauarten/Bauweisen.................................................................................................................................... 56 3.3.1 Art des Konstruktionssystems............................................................................................................................................................ 56 3.3.2 Art der Hauptbaustoffe......................................................................................................................................................................... 58 3.3.3 Technologie der Gebäudeerrichtung..............................................................................................................................................60 3.4 Typische Ausführungsvarianten von Bauteilen........................................................................................................................... 61 3.4.1 Gründungen/Fundamente.................................................................................................................................................................. 61 3.4.2 Wände......................................................................................................................................................................................................... 63 3.4.3 Decken........................................................................................................................................................................................................66 3.4.4 Dächer.........................................................................................................................................................................................................68 3.5 Grundlagen der Haus- und Gebäudetechnik............................................................................................................................... 70 4 Entwicklungstendenzen ...................................................................................................................................... 73 Antworten zu den Kontrollfragen......................................................................................................................................... 78 Literaturverzeichnis.................................................................................................................................................................... 81 Sachwortverzeichnis.................................................................................................................................................................. 84 HDL Gestaltung von Wohnimmobilien 33 ben ausgeht, gesetzliche Nachrüstpflichten bestehen oder umfangreiche Umund Ausbauarbeiten durchgeführt werden sollen. Ebenso kann sich durch die Umnutzung von vorhandenen Gebäuden ergeben, dass dadurch andere Anforderungen entstehen und damit die entsprechenden aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind. In diesen Fällen ist häufig aber auch ein Kompromiss im Zusammenhang mit den Auflagen des Denkmalschutzes erforderlich. K 3.1 Gelten für die technische Beurteilung von Wohnimmobilien des Bestandes die gleichen Anforderungen wie für Neubauten? Begründen Sie Ihre Antwort! 3.2 Physikalische Grundlagen für die Planung und Ausführung von Baukonstruktionen Kontrollfragen Die Kenntnis bauphysikalischer Grundlagen ist für die Beurteilung von baulichen Anlagen zwingend erforderlich, da die Konstruktion der einzelnen Bauteile meist auf der Anwendung dieser naturwissenschaftlichen Regeln basiert und viele Bauschäden aus deren Missachtung in der Planung oder Bauausführung resultieren. Auf der Basis bauphysikalischer Zusammenhänge sind außerdem auf den Wohnwert bezogene Einschätzungen von Immobilien möglich. Falls Sie ergänzende Hinweise zu den naturwissenschaftlichen Grundlagen benötigen, können Sie diese speziellen Bauphysiklehrbüchern (Lohmeyer, 2010), entnehmen. 3.2.1 Baulicher Wärmeschutz Beim Durcharbeiten dieses Abschnitts sollen Sie lernen, •• welche Regelwerke für den baulichen Wärmeschutz vorliegen und womit ihre unterschiedlichen Anforderungen zu begründen sind, Studienziele •• wie durch die bewusste Berücksichtigung der Prinzipien des baulichen Wärmeschutzes beim Bau und der Nutzung von Wohngebäuden der Wohnwert dieser Immobilien gesteigert werden kann. Der Wärmeschutz umfasst sowohl die Umfassungsflächen eines Gebäudes und die Trennflächen von Räumen mit unterschiedlichen Raumtemperaturen als auch die technische Gebäudeausrüstung. Merksatz Für das Verständnis der Wärmeschutzmaßnahmen sind einige Grundkenntnisse der Physik erforderlich, z. B. dass es drei Arten der Wärmeausbreitung (Wärmestrahlung, Wärmeströmung, Wärmeleitung) gibt. Bei der Wärmestrahlung übertragen elektromagnetische Wellen die Wärmeenergie auch durch materiefreie Räume und geben diese erst beim Auftreffen auf einen Körper ab. Das Ausmaß der Wärmestrahlung ist sowohl vom Material (Farbe, Oberflächenbeschaffenheit) des strahlenden als auch des bestrahlten Körpers sowie von der Temperaturdifferenz zwischen den Körpern abhängig. HDL 34 Gestaltung von Wohnimmobilien Darum haben Wohngebäude in sonnenreichen Gegenden zur Vermeidung einer sommerlichen Überhitzung traditionell meist eine helle Fassadenfarbe. Zusätzlich ist besonders im Sommer zu beachten, wenn Lichtstrahlen durch Glas in einen Raum gelangen, dann erfolgt bei der Reflexion zum größten Teil eine Umwandlung der kurzwelligen Lichtstrahlung in eine langwellige Strahlung (Wärme), für die Glas viel geringer durchlässig ist. Die Raumluft wird dadurch erwärmt, es stellt sich der „Treibhauseffekt“ ein. Im Winter bewirken zu niedrige Oberflächentemperaturen der Raumumfassungskonstruktion, dass sich im Raum aufhaltende Menschen dadurch unbehaglich fühlen. Günstiger ist es, wenn die Oberflächentemperatur der Hüllkonstruktion eine möglichst geringe Temperaturdifferenz gegenüber der Körpertemperatur des Menschen hat. Die Wärmeströmung (Konvektion) ist nur in Gasen oder Flüssigkeiten möglich, da sich der Wärmeträger selbst bewegt. Als typische Beispiele können Luftumwälzungen an Heizkörpern und das Funktionsprinzip der traditionellen Schornsteine genannt werden. Konvektion tritt auch an den Oberflächen von Bauteilen oder in Luftschichten mit unterschiedlich warmen Begrenzungsflächen auf. Dadurch kann es in Räumen mit im Vergleich zu der Raumtemperatur niedrigen Oberflächentemperaturen zu störenden Zugerscheinungen kommen. Bei der Wärmeleitung erfolgt der Temperaturausgleich zwischen Bereichen mit unterschiedlicher Temperatur durch die Weitergabe der Wärme als Schwingungsenergie von Molekül zu Molekül. Dabei wird Wärme, d. h. die Energie, immer von einem Bereich mit hoher Temperatur in einen Bereich mit niedrigerer Temperatur geleitet, was auch bei der Wortbildung zu berücksichtigen ist. So nennt man einen Bereich in der Konstruktion, der die Wärme besser als die Umgebung leitet, richtig Wärmebrücke und nicht Kältebrücke, wie man es in der Praxis häufig auch hört. Wenn man das besonders im Winter wichtige Wärmedämmvermögen einer Konstruktion berechnet, bezieht man sich hauptsächlich auf die Wärmeleitung. Allgemein gilt, wenn ein Material die Wärme gut leitet, ist es schlecht wärmedämmend und umgekehrt. Die Wärmeleitfähigkeit von Materialien ist damit einer der wichtigsten Ausgangswerte für wärmetechnische Berechnungen. Sie wird in Versuchen ermittelt. Merksatz Abhängig ist die Wärmeleitfähigkeit hauptsächlich von dem modularen Aufbau eines Stoffes sowie vom Luftporengehalt und dessen Struktur. Dabei ergeben sich folgende Abhängigkeiten: –– Je geringer die Rohdichte eines Materials ist, desto schlechter leitet es die Wärme, d. h. umso besser ist es wärmedämmend. –– Kleine, gleichmäßig verteilte und geschlossene Poren sind für das Wärmedämmvermögen günstiger als große Lufträume, die eventuell noch mit der umgebenden Luft verbunden sind, da sich durch die dann stärker mögliche Luftbewegung in den Lufträumen die Wirkung der Wärmeströmung mit der Wärmeleitung negativ überlagert. In der Baupraxis haben noch der Feuchtegehalt (dies bedeutet: die schlecht wärmeleitende Luft wird durch das gut wärmeleitende Wasser verdrängt) und HDL Gestaltung von Wohnimmobilien die Alterung (im Wesentlichen nur bei einigen Dämmstoffen) einen Einfluss auf die Wärmeleitfähigkeit. Unter Berücksichtigung der Wärmeleitfähigkeit des Materials und der Dicke der einzelnen Schichten einer Konstruktion kann man für jedes Bauteil den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert, der in älteren Ausgaben der DIN 4108 als k-Wert bezeichnet wurde) bestimmen. Bei einem kleinen U-Wert wird in der gleichen Zeit weniger Wärme durch ein Bauteil transportiert als bei einem großen U-Wert, was sich günstig auf die Energiebilanz eines Gebäudes auswirkt. Außerdem stellt sich im Winterzustand bei einem kleineren U-Wert eine höhere Oberflächentemperatur auf der Innenseite der beheizten Räume ein, was die Gefahr der Tauwasserbildung vermindert. Tauwasser bildet sich an der Oberfläche von Bauteilen, wenn diese eine niedrigere Oberflächentemperatur als die Mindesttemperatur (Taupunkttemperatur) haben, die erforderlich ist, dass die Raumluft die vorhandene Luftfeuchtigkeit im gasförmigen Zustand aufnehmen kann. Bei Tauwasserbildung oder einer häufigen relativen Luftfeuchtigkeit über 80 % kommt es in diesen Bereichen verstärkt zu der den Wohnwert stark mindernden Schimmelbildung. Das Regelwerk für den Wärmeschutz umfasst die DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau und die Energieeinsparverordnung (EnEV) (früher Wärmeschutzverordnung (WSchVO). In der DIN 4108-2 ist der Mindestwärmeschutz geregelt. Die Norm sichert durch die Vorgabe von Mindestwerten für die wärmeschutztechnischen Kenngrößen eines jeden einzelnen Bauteils (Wärmedurchlasswiderstand) ein hygienisches Raumklima. Bei Einhaltung dieser Mindestwerte und der vorgegebenen Randbedingungen für das Innenraumklima durch die Nutzer des Gebäudes ist die Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungen geschützt. In der DIN 4108 widerspiegeln sich die Erfahrungen der traditionellen Baukunst, dass zum Beispiel unter den durchschnittlichen klimatischen Bedingungen in Deutschland für dauernd beheizte Wohnräume in den meisten Regionen eine rund 37 cm dicke Vollziegelwand erforderlich ist bzw. die Dicke in Abhängigkeit vom eingesetzten Baumaterial (vgl. Einfluss der Dichte auf die Wärmeleitfähigkeit) jeweils geringer sein kann oder größer sein muss. Die stark ansteigenden Energiepreise und -kosten in den 1970er-Jahren sowie deren politische und gesetzgeberische Reflexion zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland bewirkten neben dem Mindestwärmeschutz verstärkt energetische Anforderungen an Gebäude. Zusätzlich rückte in den 1980erJahren immer mehr der Umweltaspekt in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Die befürchteten weltweiten Klimaveränderungen wurden mit der Freisetzung von „Treibhausgasen“, vor allem der CO2-Emission bei der Verbrennung fossiler Energieträger, in Verbindung gebracht. Basierend auf dem Energieeinsparungsgesetz von 1976 wurde vom Gesetzgeber 1977 die erste Wärmeschutzverordnung (WSchVO) erlassen, die in den Folgejahren mehrfach novelliert wurde - d. h., die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäude erhöhten sich. Dies erklärt auch, dass ab dieser Zeit die Gebäude in Abhängigkeit vom Baujahr einen unterschiedlichen Wärmeschutz aufweisen. Seit der ab 1995 gültigen WSchVO sollten durch die Einführung der wärmebedarfsorientierten Kenngröße „Jahresheizwärmebedarf“ als vorgegebener Vergleichsgröße für die Erfüllung der Wärmeschutzanforderungen besonders gesamtenergetische Aspekte mit in die Beurteilung von Gebäuden HDL 35 36 Gestaltung von Wohnimmobilien einfließen. So wurden zum Beispiel auch Lüftungswärmeverluste, passive Solarenergiegewinne, d. h. die Wärmegewinne durch die Sonneneinstrahlung über die Fensterflächen eines Gebäudes (vgl. Wärmestrahlung), sowie interne Wärmegewinne durch die Nutzung des Gebäudes, mit in die Betrachtungen einbezogen. Die Anforderungsgrößen wurden in Abhängigkeit vom Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsfläche zum beheizten Gebäudevolumen angegeben. Damit wollte man die Tendenz zu energetisch günstigeren, kompakten Gebäudeformen unterstützen. Die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung 2004 (EnEV 2004). Zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist. Die letzte Änderung ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Mit der aktuellen, 2009 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die energetischen Anforderungen für Neubauten bereits maßgeblich verschärft worden. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Sparanforderungen aber nochmals um bis zu 30 Prozent gesteigert werden. Erreichen will man dies, indem in der EnEV erstmalig nicht nur hauptsächlich die Ausführung der baulichen Hülle, sondern auch die Effizienz der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie gegebenenfalls der Lüftungs- und Klimaanlagen betrachtet wird. Zudem werden in Abhängigkeit vom Aufwand für die Erzeugung der verschiedenen Energieträger diesbezügliche Aufwandszahlen mit in Ansatz gebracht. Darüber wird der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes ermittelt, welcher im Energienachweis mit der EnEV-Primärenergieanforderung verglichen wird. In diesem Zusammenhang soll auch der Einsatz regenerativer Energien gefördert werden. Bauseitig werden besondere Anforderungen an die Dichtigkeit der Gebäudehülle sowie hinsichtlich der Vermeidung bzw. Minimierung von Wärmebrücken gestellt. Unter Wärmebrücken versteht man örtlich begrenzte Stellen der Bauwerkshülle, die einen höheren Wärmedurchgang und damit niedrigere Oberflächentemperaturen als ihre Umgebung aufweisen. Dabei unterscheidet man: –– geometrische/formbedingte Wärmebrücken, z. B. Ecken, auskragende Platten, –– materialtechnische Wärmebrücken, z. B. ungedämmter Stahlbetonsturz in einer Ziegel- oder Porenbetonwand und –– konstruktive bzw. ausführungsbedingte Wärmebrücken, z. B. Fugenundichtigkeiten. Dies sind auch die Bereiche, wo sich häufig bei ungünstigen raumklimatischen Randbedingungen, z. B. hoher Luftfeuchtigkeit, zuerst Schimmelpilze bilden. Obwohl die Anforderungen der EnEV primär bei Neubauten angewendet werden müssen, gelten sie bei Um- und Ausbauten und größeren Instandsetzungsmaßnahmen ebenfalls für den Gebäudebestand. HDL Gestaltung von Wohnimmobilien Bei der Bewirtschaftung von Bestandsobjekten sind besonders die folgenden Auflagen der EnEV zu beachten: –– Außerbetriebnahme von vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten Heizkesseln für flüssige bzw. gasförmige Brennstoffe, –– Dämmung von bisher ungedämmten, zugänglichen Wärmeverteilungsund Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen, –– nachträgliche Dämmung von bisher ungedämmten, nicht begehbaren, aber zugänglichen obersten Geschoßdecken und, ab Ende 2011, auch der begehbaren obersten Geschossdecken über beheizten Räumen, so dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschoßdecke 0,24 W/(m²⋅ K) nicht überschreitet, –– Erhöhung der Anforderungen, besonders an die Steuerung und Wartung von Heizungs- und Lüftungsanlagen (Umsetzung der bestehenden Anforderungen an die Regelung) und –– Vorschriften zur maßgeblichen Verbesserung des Wärmeschutzes bei größeren Änderungen an der Hüllkonstruktion von bestehenden Gebäuden (Einhaltung eines maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten). In der energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes wird auch das größte Einsparpotential gesehen, denn wenn ein Niedrigenergiehaus einen Jahresheizenergieaufwand von max. 30 kWh/m² Wohnfläche hat, liegt der mittlere spezifische Verbrauchswert in der nicht modernisierten Wohnbausubstanz in vielen Altbaugebieten zurzeit bei 230 kWh/m² · a (Energieeinsparung im Gebäudebestand, bauliche und technische Lösungen, 1997). Dieser unterschiedliche Energieaufwand spiegelt sich auch in den Betriebskosten eines Gebäudes wider. Durch die Einführung des Energieausweises auch für Bestandsimmobilien seit 2008 und die Aufstellung von Heizkostenspiegeln, analog der Mietpreisspiegel in Großstädten, soll Einfluss auf den Immobilienmarkt genommen werden. Ein Mieter oder Käufer kann mit Hilfe dieser Dokumente bereits vor Vertragsabschluss seine Energiekosten abschätzen (das individuelle Verhalten des einzelnen wird bei den durchschnittlichen Rechenansätzen natürlich nicht einbezogen), und dies bei der Vereinbarung der Miet- bzw. Kaufpreishöhe berücksichtigen. Über den Immobilienmarkt wird damit ein indirekter Druck auf den Immobilieneigentümer ausgeübt, da er seine Immobilie mit einem höheren Wärmeschutz besser verwerten kann. Der sommerliche Wärmeschutz, bei dessen zu geringer Wirksamkeit „nur“ die Behaglichkeit von Wohngebäuden durch die Überhitzung von Räumen negativ beeinflusst wird, wodurch aber kaum direkte Bauschäden auftreten, wurde lange in den Regelwerken stark vernachlässigt. Im Rahmen des gestiegenen Lebensanspruches großer Bevölkerungskreise gewinnt er aber immer mehr an Bedeutung. Die Thermostabilität der Räume (relative Konstanz angenehm empfundener Raumtemperaturen) und damit die Behaglichkeit sind hauptsächlich von der wirksamen Speichermasse der Konstruktion abhängig. Bauteile, die eine hohe speicherwirksame Masse haben, nehmen bei hohen Luft- oder Oberflächentemperaturen Wärmeenergie auf, speichern diese und geben sie zu Zeiten niedrigerer Umgebungstemperatur wieder ab. Man nennt HDL 37 38 Gestaltung von Wohnimmobilien dies Temperaturamplitudendämpfung. Die Wirkung geht dabei sowohl von der Hüllkonstruktion als auch der gesamten Konstruktion im Inneren des Gebäudes aus. Im Sommerzustand ist bei einer großen speicherwirksamen Masse auf der Außenseite der Wände außerdem noch eine Phasenverschiebung der Wärmebelastung der Innenräume festzustellen. Bei Sonneneinstrahlung benötigt eine derartige Außenwand zuerst die Wärme um sich selbst aufzuheizen und gibt die Wärme erst verzögert in das Gebäudeinnere ab. Zwischenzeitlich wandert aber die Sonne weiter und die Wand kann einen Teil der Wärme bereits auch schon wieder an die kühlere Außenluft abgeben. Bei leichten Konstruktionen fehlt die wirksame Speichermasse und diese Gebäude erwärmen sich schneller, kühlen aber bei fehlender Energiezufuhr im Winter auch schnell wieder aus. Im Sommerzustand kann bei derartigen Konstruktionen das Eindringen der Wärme durch die geschlossenen Konstruktionsflächen der Wände und Dächer nur durch eine sehr hohe Wärmedämmung verzögert werden. Um den Treibhauseffekt (vgl. Wärmestrahlung) zu vermindern, ist es außerdem besonders bei leichten Konstruktionen (ohne speicherwirksame Masse im Gebäudeinneren) wichtig, dass vor verglasten Flächen Sonnenschutzeinrichtungen vorhanden sind und übermäßig eingedrungene Wärme durch effektive Lüftungsmöglichkeiten wieder abgeführt werden kann. Dies ist besonders bei Räumen mit einem hohen Verglasungsanteil, z. B. Wintergärten, notwendig. Wenn dies fehlt, sinkt der Wohnwert derartiger Räume besonders in der warmen Jahreszeit sehr stark. Kontrollfragen K 3.2 Was sind die Regelwerke und ihre Zielstellung für den Wärmeschutz von Gebäuden? K 3.3 Nennen Sie typische Beispiele dafür, dass durch einen zu geringen Wärmeschutz der Wohnwert von Immobilien vermindert wird! 3.2.2 Baulicher Schallschutz Nach dem Durcharbeiten dieses Abschnitts sollen Sie wissen, dass Studienziele •• man zwischen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen unterscheidet, •• durch städtebauliche und bautechnische Maßnahmen der Einfluss von äußerem Lärm auf Wohnungen vermindert werden kann, •• bereits bei der Planung des Grundrisses eines Wohngebäudes der Schallschutz beachtet werden sollte, •• es auf der Grundlage des Regelwerkes in Abhängigkeit von den Anforderungen des Bauherren einen unterschiedlichen Umfang des Schallschutzes in Wohnimmobilien geben kann, •• es unterschiedliche bauliche Möglichkeiten gibt, den Schall im Raum zu absorbieren oder durch schalldämmende Maßnahmen seine Weiterleitung zu vermindern. Der Schallschutz hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Da aber Mängel der Baukonstruktion zu einem mangel- HDL Gestaltung von Wohnimmobilien 39 haften Schallschutz führen können, jedoch umgekehrt aus einem schlechten Schallschutz heraus kaum Schäden an der Bausubstanz entstehen, wurde der Schallschutz in der Vergangenheit oft sträflich vernachlässigt. Dabei ist der Schallschutz im Wohnungsbau besonders wichtig, da die Wohnung dem Menschen sowohl zum Entspannen und Ausruhen dient als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber den Nachbarn abschirmen soll. Am günstigsten sind aktive (primäre) Schallschutzmaßnahmen, indem direkt Einfluss auf die Schallquelle genommen wird, z. B. dass durch städteplanerische Maßnahmen der Verkehrslärm in Wohngebieten begrenzt wird oder Sanitärarmaturen eingebaut werden, die keine Fließgeräusche erzeugen. In vielen Fällen ist aber das Entstehen von Schall nicht zu vermeiden und in diesen Fällen kann durch passive (sekundäre) Schallschutzmaßnahmen, die beim baulichen Schallschutz hauptsächlich eingesetzt werden, die störende Weiterleitung des Schalls vermindert werden. Entsprechend dem schallübertragenden Medium unterscheidet man zwischen Luft- und Körperschall. Luftschall kann als Körperschall entweder auf dem Schallhauptweg direkt durch das trennende Bauteil von einem zum anderen Raum übertragen werden oder über einen Schallnebenweg. Als Schallnebenwegübertragung werden alle Schallübertragungen bezeichnet, die nicht über das trennende Bauteil direkt erfolgen. Dazu gehören die Übertragung über flankierende Bauteile (seitlich neben dem trennenden Bauteil gelegene Bauteile), Rohrleitungen, Kanäle, Öffnungen und Undichtigkeiten. Bereiche mit einem schlechteren Schallschutz als die Umgebung nennt man Schallbrücken. Das größte Problem in der Baupraxis ist, dass diese kleinen Schallbrücken die Schallschutzwirkung für den gesamten Raum aufheben können und da sie oftmals sehr schwer zu lokalisieren sind, ist auch die Beseitigung nur sehr kompliziert oder oft wirtschaftlich kaum vertretbar möglich. Der Trittschall ist eine besondere Form des Körperschalls, der beim Begehen oder anderer mechanischer Anregung einer Decke entsteht und teilweise als Luftschall in den Raum abgestrahlt wird. Schall, der aus vielen Tönen mit unterschiedlichen Frequenzen (Anzahl der Schwingungen je Sekunde) und damit verschiedenen Tonhöhen zusammengesetzt ist, nennt man Geräusch. Merksatz Unter Lärm werden alle Höreindrücke verstanden, die eine Belästigung hervorrufen oder der Gesundheit schaden. Unter Berücksichtigung des menschlichen Hörempfindens wird als Bezugsgröße für die Schallintensität der Schallpegel ermittelt. Die Größe des Schallpegels und aller Schallpegeldifferenzen wird in dB (Dezibel) angegeben. Das Empfinden der Lautstärke ist nicht proportional den Schallpegelwerten. So wird z. B. Musik mit 70 dB doppelt so laut empfunden wie Musik mit 60 dB. Für die Berechnung des Schalleinflusses auf Wohngebäude aus dem Außenlärm, der zum größten Teil aus dem Straßenverkehr, aber auch aus verschiedenen anderen Funktionen, z. B. Kinderspielplätzen, Gewerbe u. Ä. resultieren kann, ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) heranzuzieHDL 40 Gestaltung von Wohnimmobilien hen. In der DIN 18005 sind sowohl die Berechnungsverfahren, dass aus dem vorhandenen Straßenverkehr (Art und Anzahl der Fahrzeuge) der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet werden kann als auch die Orientierungswerte für den Beurteilungspegel (zulässiger Lärmpegel nach Tag und Nacht unterschieden) für verschiedene Arten von Wohngebieten (vgl. Abschnitt 1.2) angegeben. Nach diesen Werten kann hinsichtlich der Lärmimmission die Standortqualität eines vorhandenen Wohngebäudes eingeschätzt oder entsprechend den vorhandenen Festlegungen eines Bebauungsplanes (vgl. Abschnitt 1.2) die schallschutztechnischen Anforderungen an die Hüllkonstruktion eines zu errichtenden Wohngebäudes abgeleitet werden. Die Schalleinwirkung auf ein Wohngebäude, welches sich in der Nähe von Lärmquellen befindet, kann aber auch durch städtebauliche Maßnahmen vermindert werden. Die Anwendung der Tatsache, dass Schall wie Licht einen Schatten erzeugt, ist in Bild 3.1 dargestellt: Bild 3.1 Beispiel für die Bildung eines „Schallschattens“ durch Schallschutzwände oder lärmabschirmende Bauten Weiterhin kann die Schalleinwirkung auf Wohnräume mit Ruheanspruch (z. B. Schlafräume, Kinderzimmer) durch die Orientierung der Wohngebäude zur Schallquelle bzw. die Grundrissform der Wohnungen im Gebäude (vgl. Abschnitt 2.2) beeinflusst werden. Wie im Bild 3.2 a) dargestellt, können trotz straßenseitigem Lärm bei der Blockbebauung, bei der Gebäude in geschlossener Bauweise meist ein Geviert bilden, durch ruhige Innenhöfe hofseitig ruhige Räume entstehen, die bei einer Zweispänner-Grundrisslösung eine Wohnwerterhöhung der gesamten Wohnung darstellen. Bei einer Zeilenbebauung (vgl. Bild 3.2 b) sind die Gebäude in offener Bauweise zur Hauptstraße hin orientiert. Durch die mehrfache Reflexion des Schalls ist innerhalb der Bebauung auf keiner Gebäudeseite die Schallimmission geringer. HDL Gestaltung von Wohnimmobilien a) Schaffung ruhiger Räume durch Schallreflexion an der geschlossenen Geviertdecke einer Blockbebauung Schallquelle Ruhe b) Mehrseitige Lärmbelastung der Wohnräume bei der Zeilenbebauung Schallquelle Lärm Bild 3.2 Wirkung unterschiedlicher Orientierung von Wohngebäuden zu Lärmquellen HDL 41 42 Gestaltung von Wohnimmobilien Merksatz Die Planungsregel, dass Wohn- und Schlafräume mit Ruheanspruch möglichst an der Gebäudeseite angeordnet sind, wo sie am wenigsten vom Außenlärm betroffen sind, sollte sinngemäß auch innerhalb von Gebäuden beherzigt werden. So ist anzuraten, dass Wohn- und Schlafräume von Treppenräumen oder Aufzugschächten durch andere Räume, die keinen so hohen Ruheanspruch haben, z. B. Bäder, WC-Räume, Küchen, Flure usw., getrennt sind. An den Trennwänden zwischen Wohnungen sollten die beidseitig angrenzenden Räume möglichst eine gleichartige oder ähnliche Nutzung haben, z. B. ist es günstig, wenn Küche neben Küche und Schlafraum neben Schlafraum liegen; sofern nicht durchgehende Gebäudetrennfugen vorhanden sind. Die Möglichkeit, die Schallintensität bereits in dem Raum abzumindern, in dem er entsteht, besteht durch die Schallabsorption. Unter Schallabsorption (Schallschluckung) versteht man den Verlust an Schallenergie bei der Reflexion an den Begrenzungsflächen eines Raumes (Wände, Decke, Fußboden) oder an den Gegenständen oder Personen in dem Raum. Dies ist daran zu erkennen, dass z. B. in einer leeren Wohnung ein gleichlautes Gespräch zwischen zwei Personen immer viel lauter wahrzunehmen ist, als wenn die Wohnung später möbliert ist. Technische Möglichkeiten für schallabsorbierende Konstruktionen sind: XX poröse Absorber (z. B. gelochte Gipskartonplatten) oder ein stark strukturierter Akustikputz („Zerstreuung“ und damit Abminderung des Schalls bei der Reflexion) XX Vorsatzschalen (z. B. Gipskarton- oder Holzspanplatten) als Schwingsystem (Schallenergie wird in Bewegungsenergie umgewandelt). Verstärkt werden kann die Wirkung noch dadurch, dass die beiden Systeme kombiniert werden bzw. zusätzlich Mineralwolle in die Zwischenräume eingelegt wird. XX Luftresonatoren (Hohlelemente mit einer kleinen Eintrittsöffnung für den Schall, wodurch der Schall im Inneren durch die mehrfache Reflexion „zerstreut“ wird). Im Unterschied zur Schallabsorption, die eine Abminderung der Schallenergie im Raum zum Ziel hat, wird mit der Schalldämmung angestrebt, dass die auf ein Bauteil auftreffende Schallenergie nur in abgeminderter Form an den angrenzenden Raum weitergegeben wird. Der notwendige Umfang der Schalldämmung ist der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu entnehmen. Der bauliche Schallschutz stellt eine grundlegende Anforderung der Landesbauordnungen dar und in der als technische Baubestimmung eingeführten DIN 4109 einschließlich ihrer zwei Beiblätter werden diese Anforderungen konkretisiert. In der DIN 4109 und dem dazugehörigen Beiblatt 1 werden die für den zwingend geschuldeten Mindestschallschutz maßgeblichen Werte angegeben. HDL Gestaltung von Wohnimmobilien Das Ziel dieses Teils der Norm ist der Schutz von Menschen in Aufenthaltsräumen (siehe Abschn. 2.1) –– gegen Außenlärm, wie Verkehrslärm, oder Lärm von Gewerbe- und Industriebetrieben, die mit den Aufenthaltsräumen baulich nicht verbunden sind, –– vor Luft- und Trittschallübertragung aus benachbarten fremden Räumen, –– vor Lärm aus haustechnischen Anlagen und aus Gewerbestätten im selben Gebäude. Bei der Einhaltung dieser Mindestanforderungen werden die betrachteten Wohnräume aber nur vor „unzumutbaren“ Belästigungen geschützt und nicht mehr. Außerdem macht der Gesetzgeber keine Vorgaben für den Schallschutz innerhalb von Wohnungen bzw. Einfamilienwohnhäusern. Aber auch innerhalb des eigenen Wohn- und Arbeitsbereiches – man denke nur an die steigende Anzahl von Heimarbeitsplätzen am Computer – hat der Schallschutz häufig eine hohe Bedeutung für die Bewohner, beispielsweise bei –– unterschiedlicher Nutzung und Schallquellen in einzelnen Räumen, –– unterschiedlichen Arbeits- und Ruhezeiten der einzelnen Bewohner oder –– erhöhter Schutzbedürftigkeit. Außerdem wünschen Bauherren oder Bewohner im Zusammenhang mit dem insgesamt hohen Standard einer Komfortwohnung häufig auch einen erhöhten Schallschutz. In Abhängigkeit vom angestrebten höheren Ausstattungsstandard kann der Auftraggeber vertraglich mit dem Auftragnehmer aber auch einen erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 vereinbaren, denn in diesem Teil der Norm sind auf der Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik Vorschläge für den erhöhten Schallschutz und Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich angeführt. Dieser differenzierte Maßstab kann ebenfalls bei der Beurteilung von bestehenden Wohngebäuden herangezogen werden, wobei zu beachten ist, dass in der Rechtsprechung allgemein davon ausgegangen wird, dass eine als Komfortwohnung ausgeschriebene Wohnung oder ein Wohngebäude, welches ansonsten einen gehobenen Standard hat, auch den Anforderungen des erhöhten Schallschutzes genügen muss. Wenn nur der Mindestschallschutz vorliegt, ist das in diesen Fällen ein Mangel, der als sehr wertmindernd anzusehen ist. Im Unterschied zur DIN 4109, die nach Einführung durch die Bundesländer Bestandteil des Bauordnungsrechts ist, wurde die VDI-Richtlinie 4100 Schallschutz von Wohnungen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) ausschließlich von Fachleuten erarbeitet, die mit der Planung und Beurteilung des Schallschutzes von Gebäuden befasst sind. Bisher fehlt ihr die Anerkennung in der Baupraxis, da ihre Anforderungen z. T. noch weit über die erhöhten Anforderungen des Beiblattes 2 der DIN 4109 hinausgehen und damit in der Baupraxis kaum kostenverträglich zu erfüllen sind. Sie stellt darum keine allgemein anerkannte Regel der Technik (vgl. Abschnitt 3.1) dar. Als Maßstab für Luxuswohnungen oder Wohnungen mit einem stark gehobenen Komfort kann aber ihre Verbindlichkeit in der Form eines privatrechtlichen Vertrages beim Neubau HDL 43 44 Gestaltung von Wohnimmobilien vereinbart werden. In der Praxis zeigt sich, dass der Immobilienmarkt bei derartigen Gebäuden auch dieses Schallschutzniveau erwartet. Technisch kann die Schalldämmung durch verschiedene Konstruktionsprinzipien realisiert werden. Es gilt: Merksatz Eine Körperschalldämmung erreicht man prinzipiell durch die Trennung der leitenden Konstruktion. Dazwischen kann sich entweder Luft, ein biegeweicher Dämmstoff oder ein flexibles Material befinden. Beispiele dafür sind Rohrmanschetten mit innenliegender Gummimanschette für die Befestigung von Wasserleitungen, Befestigungsschellen aus weichen Kunststoffen für horizontale Heizungsleitungen oder flexible Schlauchstücke zwischen Lüftungsgeräten und Lüftungsleitungen. Bei der Luftschalldämmung muss man zwischen einschaligen und mehrschaligen Konstruktionen unterscheiden. Eine einschalige Konstruktion kann auch aus mehreren Materialschichten bestehen, diese schwingen aber bei Schalleinwirkung gemeinsam. Für die Praxis ist wichtig: Merksatz Maßgeblich für die Luftschalldämmung von einschaligen Konstruktionen ist die flächenbezogene Masse der Bauteile. Je größer die flächenbezogene Masse ist, desto größer ist auch die Luftschalldämmung. Dies ist z. B. bei der Beurteilung von Außenwandkonstruktionen an stark befahrenen Straßen oder in der Nähe von Flughäfen zu beachten. Der Einbau von Schallschutzfenstern kann meist in diesen Fällen das Eindringen von Lärm über die Fenster vermindern, wenn aber der Schall über die geschlossene Fläche des Bauteils auf Grund mangelnder Masse übertragen wird, bleiben die Schallschutzfenster uneffektiv. In der von Fluglärm negativ beeinflussten Nähe von Flughäfen müssen darum z. B. auch die ausgebauten Dächer von Wohngebäuden massiv ausgeführt werden. Unter einer mehrschaligen Konstruktion versteht man Bauteile, deren Schalen unter Schalleinfluss getrennt schwingen, d. h. sie sind durch Luft oder einen biegeweichen Dämmstoff voneinander getrennt. Die schalldämmende Wirkung beruht darum auf anderen Ursachen als bei einschaligen Konstruktionen. Merksatz Bei mehrschaligen Konstruktionen entsteht die schalldämmende Wirkung durch die mehrfache Umwandlung der Schallform, z. B. LuftschallKörperschall-Luftschall-Körperschall-Luftschall bei einer abgehangenen Unterdecke. Außerdem wird durch die schallschutzmäßige Trennung der Schalen die Körperschallleitung unterbrochen. Durch diese anderen Wirkprinzipien der Schalldämmung ist es auch möglich, dass leichte Trennwände, wenn sie zweischalig ausgeführt werden und die Wirkung noch durch schallschluckendes Material im Inneren der Wand verstärkt HDL Gestaltung von Wohnimmobilien wird, einen gleich guten oder sogar besseren Schallschutz als einschalige, gemauerte Wände der gleichen Wanddicke haben. Da es sich bei dem Trittschall um einen „Zwitter“ aus Luft- und Körperschall handelt, gelten für seine Schalldämmung die analogen Prinzipien der Schalldämmung für Luft- und Körperschall. Bei der Schalldämmung von Decken ist zuerst die statisch wirksame Rohdecke (vgl. Abschnitt 3.4.3) zu betrachten. Deren flächenbezogene Masse wird aber aus statischen Gründen durch Füllkörper häufig sehr niedrig gehalten, d. h., allein mit der Rohdecke sind bei den typischen Rohdeckensystemen des Wohnungsbaus in der Regel die Anforderungen des Schallschutzes entweder gar nicht oder nur in der Höhe des Mindestschallschutzes zu erfüllen. In den meisten Fällen ist es darum zwingend erforderlich, dass die schalldämmende Wirkung der Rohdecke durch die Schaffung einer Mehrschaligkeit im Gesamtquerschnitt der Decke erhöht wird. Zur Erreichung des erhöhten Schallschutzes ist dies der Regelfall. Diese Mehrschaligkeit kann durch einen schwimmenden Fußboden und/oder die Ausführung einer abgehängten Decke erreicht werden. Ein schwimmender Fußboden besteht entsprechend Bild 3.3 aus einer Tragschicht, z. B. Estrich, Holzspanplatten o. Ä., die von der Rohdecke durch einen biegeweichen Dämmstoff, z. B. Mineralwolle, biegeweicher Kunststoffschaum, Kork u. Ä. getrennt ist: Gehbelag schwimmender Estrich Trennschicht Dämmschicht Stahlbetondecke Bild 3.3 Prinzipdarstellung eines schwimmenden Fußbodens mit Wandanschluss (Quelle: Senf, 1993) Um die Wirkung von Schallnebenwegen über die angrenzenden Wände auszuschließen, ist diese Tragschale durch Randdämmstreifen konsequent von der restlichen Konstruktion abzugrenzen. HDL 45 46 Gestaltung von Wohnimmobilien Zusammenfassung Kontrollfragen Zusammenfassend sollten Sie sich merken: Die Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten des Schallschutzes ist nach den dargestellten Zusammenhängen für die Bewertung von Wohnungsbaustandorten und Wohnimmobilien sehr wichtig. Mit Hilfe dieses Wissens kann bereits in der Planungsphase bzw. anhand der Bauunterlagen der diesbezüglich zu erreichende Wohnwert eingeschätzt werden. Nach den Erfahrungen der Praxis ist aber die Wirksamkeit aller Schallschutzmaßnahmen immer noch vor Ort zu überprüfen, da durch Baumängel und Bauschäden häufig die Wirksamkeit von in der Planung vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen aufgehoben wird. K 3.4 Wie kann durch städtebauliche und bautechnische Maßnahmen der Schallschutz gegenüber einer stark befahrenen Straße realisiert werden? K 3.5 Erklären Sie anhand von typischen Beispielen, wie die unterschiedlichen Prinzipien der Schalldämmung bei der Ausführung von Wohnimmobilien angewendet werden! 3.2.3 Baulicher Brandschutz Nach dem Studium des folgenden Abschnitts sollen Sie wissen, dass Studienziele •• es eine Vielzahl von Brandschutzvorschriften gibt, die bei der Errichtung und Nutzung von Wohnimmobilien zu beachten sind, •• die Landesbauordnungen durch Vorschriften zu den erforderlichen Rettungswegen die Konstruktion und die Grundrisslösung von Wohngebäuden stark beeinflussen und •• in Abhängigkeit von der Höhe von Wohngebäuden unterschiedliche brandschutztechnische Anforderungen an die verwendeten Materialien und Bauteile gestellt werden. Verheerende Brände haben in der deutschen Geschichte bereits häufig großen Schaden angerichtet und besonders im Mittelalter wurden z. T. bei Stadtbränden ganze Stadtteile vernichtet. Auf Grund dieser Erfahrungen hat der vorbeugende bauliche Brandschutz im deutschen Baurecht oberste Priorität. Die Brandschutzvorschriften enthalten Regelungen, die das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden verhindern und die Zeit für die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen und Tieren sicherstellen sollen. Sie gewährleisten die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Darunter wird verstanden, dass Brände nicht auf die Nachbarbebauung übergreifen, Rettungskräfte in das Gebäude eindringen können und die Feuerwehr ihren Löschangriff durchführen kann. Sinngemäß ist diese Generalklausel des Brandschutzes in allen Landesbauordnungen enthalten (Hammer, 1999) und mit konkreten Anforderungen an den baulichen Brandschutz untersetzt. Die sich daraus ergebenden notwendigen Eigenschaften der im Bauwerk eingesetzten Baumaterialien sind in der DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen zusammengestellt. Zusätzlich zu dieser nationalen Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen in der DIN 4102 existiert ebenfalls eine HDL Gestaltung von Wohnimmobilien 47 europäische Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen, die in der DIN EN 13501 aufgeführt ist. Wenn neben Wohnungen weitere Funktionen in einem Gebäude untergebracht werden, z. B. Büros, Gaststätten und Verkaufsstellen in Wohn- und Geschäftshäusern, sind dann hinsichtlich des baulichen Brandschutzes auch diesbezüglich noch zusätzliche Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien zu beachten. Die öffentlich rechtlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen haben aber nicht die Aufgabe, private Vermögenswerte zu schützen. Dieses ist Privatangelegenheit des Eigentümers, der sein Risiko gern den Versicherungen überträgt. Da durch die Wahl der Baustoffe sowie den Einbau von Brandmeldeeinrichtungen die Schadenswahrscheinlichkeit und durch die Größe der Brandabschnitte sowie den Einbau von sehr schnell nach Brandbeginn wirksamen Löscheinrichtungen, z. B. Sprinkleranlagen, die Höhe des Schadensrisikos beeinflusst wird, verwenden die Versicherungen häufig Prämienstaffelungen in Abhängigkeit von der Risikohöhe. Als Folge daraus legen Bauherren und Eigentümer die erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen der Sachversicherer häufig auch als Maßstab für ihre Immobilieneinschätzung an. Insgesamt sollten Sie sich merken, beim baulichen Brandschutz unterscheidet man: Merksatz XX planerische Maßnahmen, z. B. Planung von ausreichend bemessenen Gebäudeabständen und Fluchtwegen bzw. Zugängen und Zufahrten für die Feuerwehr sowie die Aufteilung von Gebäuden in vertikale und horizontale Brandabschnitte (Bereiche innerhalb derer bei Ausbruch von Bränden das Feuer möglichst gelöscht oder über einen vorgegebenen Zeitraum begrenzt wird), XX technische Vorkehrungen, z. B. Einbau von Feuerwarn- und Meldeeinrichtungen, von Feuerlöscheinrichtungen, von Rauch- und Wärmeableitungsanlagen, Brandschutzklappen in Schächten u. Ä., XX konstruktive Maßnahmen, z. B. Auswahl geeigneter Baustoffe und Bausysteme, Schutzmaßnahmen für gefährdete Bauteile in der Form wärmedämmender Ummantelungen bzw. von Spezialanstrichen, die das Entflammen verhindern. Auf die Planung von Wohnimmobilien haben besonders die Festlegungen zur Länge und Art der Rettungswege einen großen Einfluss. Die zugelassene Rettungsweglänge beträgt in der Regel maximal 35 m. Ebenso gibt es Vorgaben für die notwendige Rettungswegbreite in Abhängigkeit von der Anzahl der zugeordneten Wohnungen sowie für das zulässige Steigungsverhältnis (Verhältnis zwischen Steigungshöhe und Auftrittstiefe der Stufen) als Maß für die Neigung einer Treppe. Die in Bild 3.4 als Übersicht dargestellten Forderungen hinsichtlich der Art der Rettungswege entsprechen der Sächsischen Bauordnung (Hasske, 2006) (in anderen Landesbauordnungen ist diese Problematik mit ähnlichen Festlegungen geregelt): HDL 48 Gestaltung von Wohnimmobilien Horizontal: Allgemein zugängliche Flure für die Verbindung zwischen Treppenraum und den Nutzungseinheiten und vom Treppenraum ins Freie Vertikal: Zwei Rettungswege 1. Rettungsweg 2. Rettungsweg notwendige Treppe Rettungsgeräte der Feuerwehr bei Oberkante Gelände >8m Brüstungshöhe 8m über tragbare Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge (u. Drehleitern) oder Zweite notwendige Treppe Sicherheitstreppenraum Bild 3.4 Mögliche Arten der Rettungswege nach § 33 der Sächsischen Bauordnung (Quelle: Hammer, 1999) Danach muss jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen (siehe Abschnitt 2.1) in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein. Der erste Rettungsweg führt (außer im Erdgeschoss) mindestens über eine notwendige Treppe. Der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Die Art des möglichen Rettungsgerätes ist abhängig von der Brüstungshöhe des Fensters des höchsten Aufenthaltsraumes gegenüber der mittleren Geländeoberfläche. Nur eine notwendige Treppe ist erforderlich, wenn es sich um einen Sicherheitstreppenraum handelt. In diesen können Feuer und Rauch nicht eindringen, da der Zugang zum Treppenraum in den Geschossen ausschließlich über einen Freiraum, z. B. Loggia, Balkon, zugelassen ist. Danach ist auch abzuleiten, dass die in den Landesbauordnungen übliche Einteilung der Gebäude entsprechend der Gebäudehöhe nach den unterschiedlichen Möglichkeiten für den zweiten Rettungsweg getroffen wurde, da die Höhe des höchsten Aufenthaltsraumes maßgeblich für den möglichen Einsatz von Rettungsgeräten der Feuerwehr ist. HDL Gestaltung von Wohnimmobilien In Hochhäusern wird der Rettungsweg in der Regel dementsprechend über einen Sicherheitstreppenraum realisiert, denn Hochhäuser sind z. B. nach der Sächsischen Bauordnung (Hasske, 2006) Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der mittleren Geländeoberfläche liegt. Diese Zusammenhänge zwischen der Höhe des höchsten Geschosses mit Aufenthaltsräumen und den notwendigen Rettungswegen sollte auch bei der Immobilienbewirtschaftung bekannt sein. Da zum Beispiel bei nachträglichen Dachgeschossausbauten manchmal die örtliche Feuerwehr nicht über das dann erforderliche Rettungsgerät verfügt oder dafür keine Zufahrtsmöglichkeit besteht. In diesen Fällen ist oft nur eine aufwendige Außentreppenkonstruktion die einzig mögliche Lösung. Die Unterteilung der Gebäude nach der Höhe ist auch maßgeblich, wenn es im Sinne des baulichen Brandschutzes um die Entscheidung geht, welches Brandverhalten Baustoffe und Bauteile haben müssen. Die brandschutztechnische Einstufung von Baustoffen erfolgt nach DIN 4102 (DIN 4108). Dort wird unterschieden nach nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A) und brennbaren Baustoffen (Baustoffklasse B). Die brennbaren Baustoffe werden dann nochmals in schwerentflammbare, normalentflammbare und leicht entflammbare Baustoffe unterteilt, wobei der Einsatz von leicht entflammbaren Baustoffen am Bau unzulässig ist. Bei der europäischen Klassifizierung von Baustoffen nach DIN EN 13501-1 werden die Baustoffe nach ihrem Beitrag zum Brand, nach der Rauchentwicklung und nach dem brennenden Abtropfen im Brandfall unterschieden. Die Wahl nichtbrennbarer Baustoffe für alle für die Statik und die Abgrenzung von Räumen wichtigen Bauteile eines Wohngebäudes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung von Brandschutzanforderungen an Bauteile. Sie ist jedoch allein noch nicht ausreichend, wenn das Brandverhalten des aus den Baustoffen hergestellten Bauteils nicht den Anforderungen seiner Funktion genügt. So würde eine ungeschützte Stahlstütze bei einem Brand durch die Einwirkung der großen freigesetzten Wärme sehr schnell ihre Tragfunktion verlieren. Der nichtbrennbare Baustoff Stahl hat keinen Feuerwiderstand. Da aber die Absicherung der Funktion der Bauteile über einen gewissen Zeitraum des Brandes für den baulichen Brandschutz sehr wichtig ist, werden Bauteile nach der DIN 4102 (DIN 4108) nach ihrem Brandverhalten in Feuerwiderstandsklassen eingestuft. Für das jeweilige Bauteil wird die Feuerwiderstandsdauer in Minuten mit Hilfe von Brandversuchen ermittelt. So bedeutet z. B. die Einstufung einer Wand in die Feuerwiderstandsklasse F 90, dass beim Brandversuch bis zum Feuerdurchschlag mindestens 90 Minuten vergangen sind und die Wand, bei den zur Prüfung dazu gehörenden Festigkeitsprüfungen, standhielt. In vielen Fällen wird in der Praxis aus Unkenntnis bei Instandsetzungen, Modernisierungen und Umbauten Material mit einem ungünstigen Brandverhalten oder Bauteile mit einer nicht ausreichenden Feuerwiderstandsklasse eingebaut. Ihnen muss aber bewusst sein, dass auch bei der Immobilienbewirtschaftung auf diese Dinge geachtet werden muss, da sich daraus im ungünstigen Fall sehr schnell eine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner ergeben kann. HDL 49 50 Gestaltung von Wohnimmobilien Kontrollfragen K 3.6 Nennen Sie die wichtigsten Regelwerke, in denen Brandschutzvorschriften für den Wohnungsbau zu finden sind! K 3.7 Ordnen Sie die möglichen Rettungswegarten der Unterteilung der Gebäude nach ihrer Höhe zu! 3.2.4 Feuchtigkeitsschutz Während des Studiums dieses Abschnitts sollen Sie lernen, Studienziele •• welche Hauptformen der Feuchtigkeitsbeanspruchung es gibt, •• wie der Feuchtigkeitsschutz die Gestaltung und Konstruktion von Wohnimmobilien beeinflusst und •• dass bei Gebäuden unterschiedlicher Baujahresgruppen im Keller festzustellende Feuchtigkeit zum Teil unterschiedlich beurteilt werden muss. Im Bild 3.5 werden die in der Praxis häufigsten Formen der maßgeblichen Feuchtigkeitsbeanspruchung von Gebäuden dargestellt. Vernachlässigt werden dabei die Baufeuchtigkeit, da diese nur in den ersten Jahren nach der Fertigstellung auftritt, sowie die im Abschnitt 3.2.1 bereits erläuterte Tauwasserbildung. Niederschlagswasser Sc O b er S chi hla gr eg en Brauchwasser fläche nwas se Spritzwasser r Sickerwasser chte nichtbindiger Boden nwa ss e Stauwass er r bindiger Boden Kapillarwasser Grundwasser Bild 3.5 HDL Hauptformen der Feuchtigkeitseinwirkung auf Gebäude (Quelle: nach Neef, 2010) Gestaltung von Wohnimmobilien 51 Danach lassen sich die Feuchtigkeitsbeanspruchungen zu den folgenden drei Schwerpunkten zusammenfassen: –– Niederschlag einschließlich Schlagregenbeanspruchung (Kombination von Niederschlag mit starkem Wind), –– Feuchtigkeitsbeanspruchung der erdberührten Bauteile, –– Brauchwasser (Wasser in Bädern, Duschen u. Ä.). Im Folgenden sollen diese Schwerpunkte näher erläutert werden: Niederschlag einschließlich Schlagregenbeanspruchung In den einzelnen Gebieten Deutschlands haben sich traditionell typische Dachformen (vgl. Abschnitt 3.4.4) mit unterschiedlichen Dachneigungen herausgebildet. Dies ergab sich zwangsläufig, da in den einzelnen Regionen unterschiedliche Dachdeckungsmaterialien zur Verfügung standen, z. B. Schiefer in Thüringen, Ried an der Küste usw., und eine unterschiedliche Niederschlagsmenge zu verzeichnen ist. Da die einzelnen Dachdeckungsmaterialien unterschiedlich in der Lage sind, das Regenwasser sicher abzuführen, waren dementsprechend auch unterschiedliche Mindestdachneigungen erforderlich. Um die Dachform der Umgebung innerhalb bebauter Ortsteile aufzunehmen, müssen sich Bauherren meist auch bei Neubauten oder Neueindeckungen an diesen traditionellen Stil halten. Aber auch in Bebauungsplänen wird in der Regel, um eine ansprechende Dachlandschaft ebenfalls in neuen Ortsteilen zu schaffen, meist die Dachneigung und häufig das Dachdeckungsmaterial vorgegeben. Nach der Dachneigung (DN) werden die Dächer in verschiedene Bereiche eingeteilt: –– Flachdächer Merksatz 0° ≤ DN ≤ 5° (9 %) –– flach geneigte Dächer 5° < DN ≤ 20° (36 %) –– Steildächer DN > 20° Als abdichtende Abdeckung gelten nach DIN 18531 (Dachabdichtungen) nur Bahnendeckungen, z. B. aus bituminösen Bahnen bzw. Kunststoffbahnen, oder spezielle Beschichtungen. Dementsprechend müssen Flachdächer eine derartige Dachhaut haben. Blechdeckungen und Tafeldeckungen, z. B. aus Faserzementplatten, sind ebenso wie Schuppendeckungen, z. B. Schieferdeckungen, Ziegeldeckungen und Betondachsteindeckungen nur Wasser ableitend. Die großformatigen Tafeldeckungen und Blechdeckungen dürfen allgemein bereits ab der Mindestdachneigung für flachgeneigte Dächer eingesetzt werden. Die kleinformatige Schuppendeckung bleibt jedoch den Steildächern vorbehalten, wobei sich aber auch z. B. bei den einzelnen Ziegelarten nochmals stark die Mindestdachneigungen unterscheiden. Die Schlagregenbeanspruchung der Wände kann, wenn die Wände nicht entsprechend der örtlichen Bedingungen ausgebildet sind, zu einer teilweisen Durchnässung der Außenwände führen, was bei den traditionellen Wandbaumaterialien zu einer Verminderung des Wärmeschutzes führt. HDL 52 Gestaltung von Wohnimmobilien Merksatz Nach der DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) wird Deutschland in drei Schlagregenbeanspruchungsgruppen eingeteilt. Dies sind: –– Beanspruchungsgruppe I (geringe Schlagregenbeanspruchung), –– Beanspruchungsgruppe II (mittlere Schlagregenbeanspruchung), –– Beanspruchungsgruppe III (starke Schlagregenbeanspruchung). Die Einstufung erfolgt nach den regionalen Wind- und Regenverhältnissen, der geschützten oder exponierten Lage des Gebäudes sowie der Gebäudehöhe. Den einzelnen Beanspruchungsgruppen werden zulässige Außenwandaufbauten (vgl. Abschnitt 3.4.2) zugeordnet, so ist ein einschaliges Sichtmauerwerk nur bis zur Beanspruchungsgruppe II möglich. In Gebieten mit der Beanspruchungsgruppe III ist Sichtmauerwerk prinzipiell zweischalig auszuführen oder es sind hinterlüftete Bekleidungen der Außenwände vorzusehen. In diesen Festlegungen widerspiegeln sich die jahrhundertlangen Erfahrungen der Baukunst. So ist Sichtmauerwerk in geschützten Binnenlandlagen meist einschalig und an der Meeresküste allgemein zweischalig ausgeführt und in den Gebirgslagen bestimmen oft Schiefer- oder Holzverkleidungen der Außenwände das Bild der typischen regionalen Architektur. Feuchtigkeitsbeanspruchung der erdberührten Bauteile In Bild 3.5 ist zu erkennen, dass Wasser in verschiedenen Formen im Boden vorkommen kann, z. B. Sickerwasser, kapillaraufsteigendes Wasser, Grundwasser. Daraus resultiert eine unterschiedliche Feuchtigkeitsbelastung der erdberührten Teile eines Gebäudes je nachdem, welche Bodenarten in welcher Schichtung anliegen, wie das Geländerelief ist, welche Maßnahmen zur Ableitung des Wassers vorgesehen sind und wie hoch der Grundwasserstand ist. Merksatz In der DIN 18195 Bauwerksabdichtungen unterscheidet man zwischen: 1. Bodenfeuchte und nichtstauendem Sickerwasser, 2. aufstauendem Sickerwasser und 3. drückendem Wasser. Kennzeichnend ist, dass die Feuchtigkeit im 1. Fall drucklos ansteht, im 2. Fall wirkt zeitweise ein geringer hydrostatischer Druck und im 3. Fall wird von einem ständigen hydrostatischen Druck des Wassers auf das Gebäude ausgegangen. Dementsprechend muss auch das Gebäude unterschiedlich vor dem Eindringen des Wassers geschützt werden. Am ungünstigsten ist es, wenn drückendes Wasser ansteht. Dagegen hilft nur eine Wannengründung (siehe Abschnitt 3.4.1), die je nach dem verwendeten Abdichtungsmaterial benannt wird. So nennt man eine Wannengründung mit Bitumenabdichtungen eine „schwarze Wanne“ und eine Wanne aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) eine „weiße Wanne“. Da derartige Gründungen sehr kostenintensiv sind, wird beim Vorhandensein eines hohen Grundwasserspiegels bei Einfamilienhäusern häufig auf den Keller HDL Gestaltung von Wohnimmobilien verzichtet, die Abdichtung dadurch vereinfacht und die benötigten Nebenräume preiswerter in einem anderen Geschoss eingeordnet. Als Abdichtung gegenüber den anderen Beanspruchungsarten sind verschiedene Ausführungsvarianten möglich. Deren Einsatz ist vor allem von den Anforderungen hinsichtlich des Zustandes des Kellers abhängig, die wiederum stark von der vorgesehenen Nutzung beeinflusst werden. In alten Bauerngehöften, aber auch in den städtischen Wohnhäusern wurden die Keller bis nach dem 2. Weltkrieg in der Regel hauptsächlich als Vorratsraum für Obst und Gemüse oder als Aufbewahrungsort für das Heizmaterial, z. B. die Kohlen, angesehen. Als Vorratsraum mussten und als Abstellraum konnten die Kellerräume dementsprechend auch eine gewisse Feuchtigkeit haben, d. h., es waren in diesen Fällen keine hochwirksamen Abdichtung erforderlich. Das Eindringen von größerer Feuchtigkeit wurde durch das Verfüllmaterial der Baugrube und kapillarbrechende Schichten unter dem Fußboden, durch natürlich absperrende Tonschichten oder die Ausführung von zweischaligen Wänden mit einer dazwischen liegenden Luftschicht, in der durch die äußere Schale eindringendes Wasser nach unten ablaufen konnte, verhindert. Prinzipiell wurden im Kellerbereich Baustoffe verwendet, die feuchtigkeitsunempfindlich sind, z. B. Natursteine, Klinker. Wirksame Bitumenbahnen als horizontale Abdichtung der Wände sind erst seit den 1920er-Jahren verbreitet eingesetzt worden. Nachdem sich in den letzten Jahren die Funktion der Keller völlig gewandelt hat, sie werden jetzt meist höherwertig als Hobbyräume, Fitnessraum, Abstellräume für technische Geräte oder Materialien, die feuchtigkeitsempfindlich sind, usw. verwendet, wird von den Nutzern auch eine funktionstüchtige Abdichtung gegenüber der Feuchtigkeit im angrenzenden Boden verlangt. Ein typisches Beispiel für die derzeitig vor allem im Zusammenhang mit den sich im Wohnhausbau verstärkt durchsetzenden Bodenplatten ausgeführten Abdichtungen ist in Bild 3.6 dargestellt: HDL 53 54 Gestaltung von Wohnimmobilien Mischfilter, z. B. Betonkies Sieblinie B 32 Filtervlies kapillarberech. Schicht Rollierung z. B. Kies 4/32 Folie Bodenplatte waagerechte Abdichtung Filtervlies Dränschicht (Dränplatten) senkrechte Abdichtung Kelleraußenwand Arbeitsraum Verfüllmaterial Mischfilter, z. B. Betonkies Sieblinie B 32 Dränleitung Rohr DN ≥ 50 Bild 3.6 Typische Ausführung einer Bauwerksabdichtung mit Dränung (Quelle: Neef, 2010; Bodenplatte und Außenwand aus WU-Beton) Die Abdichtung ist auch wichtig, da viele Bauherren im Kellergeschoss Baustoffe einsetzen wollen, die z. B. wie Porenbeton feuchtigkeitsempfindlich sind. Als Abdichtungsmaterial werden bei gemauerten Wänden meist für die horizontale Abdichtung bituminöse Bahnen und Bitumendickbeschichtungen für die vertikale Abdichtung eingesetzt. Die Abdichtung der Fußböden des untersten Geschosses erfolgt bei einem staubtrockenen Fußboden, der für eine höherwertige Nutzung der Räume erforderlich ist, meist durch verschiedene Arten von Bitumenbahnen oder Kunststoffdichtungsbahnen. Bei geringeren Anforderungen vermindert eine kapillarbrechende Schicht (mindestens 15 cm Einkornkies) das Aufsteigen von Feuchtigkeit im Fußboden. Probleme gibt es häufig bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien, wenn die Kellerräume nachträglich einer höherwertigeren Nutzung zugeführt werden sollen, die alten Abdichtungen ihre Funktion nicht mehr erfüllen oder eingebaute Abdichtungen auf Grund von Baumängeln versagen. In diesen Fällen treten dann häufig Ausblühungen auf. Unter Ausblühungen versteht man Salzablagerungen, die dadurch entstehen, dass das eingedrungene Wasser verdunstet und die im Wasser gelösten Salze an der Oberfläche bzw. in den Bauteilen auskristallisieren. In diesen Fällen sind meist nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen erforderlich, wobei in Abhängigkeit vom Umfang und der Art der Arbeiten die Kosten sehr unterschiedlich HDL Gestaltung von Wohnimmobilien sein können. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang in alten Gebäuden, in denen ursprünglich keine umfassenden Abdichtungen vorhanden waren, diese nachträglich geschaffen werden, sollte primär unter dem Blickwinkel des wirtschaftlich handelnden Eigentümers getroffen werden. Nach den Erfahrungen der Autoren ist dabei die Berücksichtigung der folgenden Aspekte zu empfehlen: –– typischer Zustand zur Errichtungszeit, –– Funktion des Kellers (gegenwärtig und nach einer eventuellen Modernisierung des Gesamtgebäudes mit einer notwendigen Umnutzung des Kellers), –– Möglichkeit der Erhöhung der Mieteinnahmen durch die Kellernutzung, –– Beeinflussung der Nutzbarkeit des Erdgeschosses, –– Umfang der Ausblühungen, –– Art des Baumaterials des Kellers (Feuchtigkeitsempfindlichkeit), –– Art der Ausblühungen (Beeinflussung der optischen Wirkung oder Zerstörung des Mauerwerks), –– Umfang der Feuchtigkeitsbeanspruchung (nichtdrückendes bzw. drückendes Wasser), –– Dauer der Feuchtigkeitsbeanspruchung im Jahr, –– Restnutzungsdauer des Gesamtgebäudes. In den letzten Jahren ergeben sich häufig Probleme auch daraus, dass durch einen steigenden Grundwasserspiegel, z. B. durch die Beendigung des Abbaus von Rohstoffen in Tagebauen und den damit verbundenen Abschluss von das Grundwasser absenkenden Maßnahmen, die Wasserbeanspruchung von Abdichtungen steigt und diese dann nicht mehr ihre Funktion erfüllen. In diesen Fällen sind die gleichen, oben aufgeführten Überlegungen durchzuführen. Brauchwasser Die Beanspruchung von Bauteilen durch Brauchwasser zählt allgemein nach DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) zu der Wassereinwirkung „nichtdrückendes Wasser“. Daraus ergibt sich die Ausführung der Abdichtung des Fußbodens und spritzwasserbelasteter Wandflächen mit Bahnenabdichtungen oder Bitumendickbeschichtungen. In der DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) vom August 2000 wurde vorgegeben, dass Abdichtungen in einem „normalen“ Badezimmer einer Wohnung, die in der Regel keinen Bodenablauf aufweisen, nicht den strengen Anforderungen der DIN 18195 unterliegen und damit auch mit alternativen Feuchtigkeitsschutzmaßnahmen, z. B. einfachen Dichtungsanstrichen ausgeführt werden können. Eine neue Fassung der DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) liegt seit April 2010 vor. Die prinzipielle Problematik des Badeinbaus auf Holzbalkendecken bleibt aber bestehen. In dem Augenblick, wenn bei Wohnungen, die altersgerecht oder behindertengerecht sein sollen, auf den Einbau von Bade- und Duschwannen HDL 55 56 Gestaltung von Wohnimmobilien verzichtet wird und dafür ein Fußbodeneinlauf vorgesehen ist, sind auch die erhöhten Abdichtungsanforderungen zu erfüllen. Bei der Planung von Wohngebäuden kann damit zukünftig besser auf die tatsächliche Feuchtigkeitsbeanspruchung eingegangen werden, was den Trend zum kostengünstigen Bauen besonders im Wohnungsbau unterstützt. Kontrollfragen K 3.8 Welche Hauptformen der Feuchtigkeitsbeanspruchung von Wohngebäuden kennen Sie? Nennen Sie Beispiele für verschiedene Maßnahmen des Feuchtigkeitsschutzes! 3. 3 Unterscheidung der Bauarten/Bauweisen Nach dem Studium dieses Abschnitts soll Ihnen bewusst sein, dass Studienziele •• es verschiedene Kriterien gibt, nach denen man Wohngebäude hinsichtlich der Konstruktion unterscheiden kann und •• die Kenntnis der Bauart/Bauweise wichtige Anhaltspunkte für die Einschätzung von Wohngebäuden liefert. Die Begriffe Bauart bzw. Bauweise werden beide angewendet, um die Art und Weise der Errichtung von baulichen Anlagen zu beschreiben. In der Baupraxis wird dafür traditionell mehr der Begriff „Bauweise“ eingesetzt. Da aber der Begriff „Bauweise“ im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO, 1993) für die Beschreibung der Anordnung von Gebäuden auf dem Grundstück verwendet wird, z. B. offene und geschlossene Bebauung (siehe Abschnitt 1.2), ist in der Fachliteratur jetzt mehr die Tendenz zur Anwendung des Begriffes „Bauart“ zur Beschreibung der Konstruktion eines Gebäudes festzustellen. Merksatz Die Bauart eines Gebäudes unterscheidet man nach den Kriterien: –– Art des Konstruktionssystems (horizontale und vertikale Tragkonstruktion), –– Art der Hauptbaustoffe, –– Technologie der Gebäudeerrichtung. 3.3.1 Art des Konstruktionssystems Es gibt eine Vielzahl von Tragkonstruktionen, wobei man unter der Tragkonstruktion den Teil des Gebäudes versteht, über den alle Lasten bis ins Fundament abgeleitet werden. Die Tragkonstruktion ist damit der wichtigste Teil des Rohbaus eines Gebäudes. Im Wohnungsbau sind hauptsächlich einfache Formen der Stab- und Flächentragwerke von Bedeutung. Bei Stabtragwerken besteht die Haupttragkonstruktion aus Stäben. In der Statik versteht man unter einem Stab ein Tragglied, bei dem die Abmessung in einer Richtung viel größer als in die anderen zwei Richtungen ist. Dies können z. B. die Ständer einer Fachwerkwand, die Balken einer Holzbalkendecke oder die Sparren eines hölzernen Dachstuhles im traditionellen Wohnungsbau sein. HDL