Gestaltung von Gewerbeimmobilien

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Gestaltung von Gewerbeimmobilien
Modul 6130
Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Lipinski
Leseprobe
Gestaltung von Gewerbeimmobilien
Impressum
DAM. Deutsche Akademie für Management GmbH
Margaretenstraße 38 · 12203 Berlin · www.akademie.biz
Mit freundlicher Genehmigung der Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning.
Verfasser:
Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Lipinski
Architekt und Privatdozent
Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für das modulare Fernstudium Betriebswirtschaftslehre verfasst. Die Bestätigung des Curriculums erfolgte durch den
Fachausschuss für das modulare Fernstudienangebot Betriebswirtschaftslehre,
dem folgende Mitglieder angehören:
Prof. Dr. Arnold (FH Gießen-Friedberg), Prof. Dr. Götze (FH Stralsund), Prof. Dr. Heger (HTW Berlin), Prof.
Dr. Hofmeister (FH Erfurt), Prof. Dr. Nullmeier (em.; HTW Berlin), Prof. Dr. Pumpe (Beuth Hochschule für
Technik Berlin), Rosemann M. A. (Ostfalia Hochschule), Prof. Dipl.-Ök. Schindler (HS Merseburg), Prof.
Dr. Schleicher (HS Wismar), Prof. Dr. Schwill (FH Brandenburg), Prof. Dr. M. Strunz (HS Lausitz), Prof. Dr. H.
Strunz (Westsächsische HS Zwickau), Prof. Dr. Tippe (TH Wildau (FH)).
.
2. Auflage 2010
Redaktionsschluss: April 2010
Studienbrief 2-032-0010
© 2010 by Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning.
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der
Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur
auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Service-Agentur des HDL reproduziert oder unter Verwendung elektronischer
Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
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c/o Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V.
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Tel.: 0 33 81 - 35 57 40
E-Mail:
[email protected]
Fax: 0 33 81 - 35 57 49
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung..........................................................................................................................................................................................5
Literaturempfehlung.....................................................................................................................................................................6
1
Standort.........................................................................................................................................................................6
2
Funktion.......................................................................................................................................................................10
3
Baukonstruktion....................................................................................................................................................... 24
4
Architektonische Gestaltung............................................................................................................................... 28
4.1
Industriebaugeschichte und Denkmalschutz.............................................................................................................................. 32
4.2
Gestaltungsprinzipien........................................................................................................................................................................... 36
4.2.1
Baukörper- und Fassadengestaltung.............................................................................................................................................. 37
4.2.2
Farbgestaltung......................................................................................................................................................................................... 41
4.2.3
Grünflächengestaltung......................................................................................................................................................................... 43
5
Bewertung des bautechnischen Verschleißes............................................................................................... 45
6
Entwicklungstendenzen........................................................................................................................................ 47
Antworten zu den Kontrollfragen......................................................................................................................................... 50
Literaturverzeichnis.................................................................................................................................................................... 52
Sachwortverzeichnis.................................................................................................................................................................. 54
HDL
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Die Gesetzgebung für den Denkmalschutz obliegt den Bundesländern. Die
Unterschutzstellung kann mittels Denkmalliste oder auch durch Satzung (Erhaltungssatzung) erfolgen.
Die Eigentümer eines Denkmals haben gesetzlich festgelegte Pflichten:
1. Erhaltungspflicht (Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde),
2. Anzeigepflicht von Schäden und Mängeln und bei Eigentümerwechsel,
3. Genehmigungspflicht für Veränderungen,
4. Wiederherstellungs- und Beseitigungspflicht bei Veränderungen ohne
denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Die Erhaltung und Pflege wichtiger Baudenkmale ist für unser Kulturerbe von
außerordentlicher Bedeutung. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes muss sich aber bewusst sein, dass die Erhaltung solch eines Gebäudes
im Allgemeinen teurer ist als eines nicht unter Denkmalschutz stehenden. Die
möglichen Fördermittel des Landesdenkmalamtes decken i. d. R. nur einen Teil
der Mehrkosten ab. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes hat
aber die Gewissheit, ein Unikat mit bauhistorischer Bedeutung zu besitzen. Der
Erhalt eines solchen Gebäudes ist häufig aber nur durch eine wirtschaftliche
Nutzung bzw. Umnutzung möglich.
4.2
Merksatz
Gestaltungsprinzipien
Da die Realisierung einer Funktion immer die Ursache allen Bauens darstellt,
muss man besonders im Industrie- und Gewerbebau nicht nur auf eine optimale Realisierung des Erstprozesses orientieren, sondern bei der jetzigen
Planung schon die möglichen Folgeprozesse mit in Betracht ziehen.
Durch die Gewährleistung eines gewissen Flexibilitätsgrades wird auf eine
wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes von seiner Errichtung bis zu seinem Abriss orientiert.
Hinsichtlich des Bauens von Gebäuden muss aber in diesem Zusammenhang
noch auf eine weitere Tatsache hingewiesen werden. Im Gegensatz zur Technologie der Produktionsprozesse bleibt das äußere Erscheinungsbild der Bauwerke und Anlagen, die heute entworfen und realisiert werden, auf viele Jahre hinaus weitgehend unveränderlich. Das heißt mit anderen Worten, unsere
heutigen Bauwerke müssen auch noch der Wertvorstellung der Menschen der
nächsten Generationen entsprechen.
Merksatz
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Das bedeutet, die Realisierung von Bauaufgaben hat nicht nach ausschließlich zweckmäßigen und bautechnischen Gesichtspunkten zu erfolgen, sondern es spielen auch die Form der Gebäude und deren Erlebniswirkung auf
den Nutzer eine Rolle.
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Es rücken also neben dem Produktionsablauf solche Einflussgrößen wie:
–– die Raumkomposition,
–– die Außenwandgliederung,
–– der Maßstab,
–– die Farbgebung und
–– die Grünflächengestaltung
immer stärker in den Mittelpunkt der Betrachtungen (nach Petzold, 1997).
Wenn man architektonische Gestaltung betreibt, geschieht das immer aus den
beiden unterschiedlichen Betrachtungsebenen heraus (siehe auch Kapitel 4).
–– Die erste Betrachtungsebene beinhaltet den Industrie- bzw. Gewerbebetrieb und das Industrie- bzw. Gewerbegebäude. Das heißt, es erfolgt die Gestaltung der Baukörper mit ihren räumlichen Beziehungen.
–– Die zweite Betrachtungsebene beinhaltet die Oberfläche eines Industrieoder Gewerbegebäudes, das heißt die Fassadengestaltung.
4.2.1
Baukörper- und Fassadengestaltung
Das Grundprinzip der Gestaltung ist die Inhalt-Form-Einheit.
Definition
Zur Baukörpergestaltung
Wichtig für die 1. Betrachtungsebene (Industrie- bzw. Gewerbebetrieb) sind
nachfolgende Komponenten bzw. Formungsprinzipien:
–– Ordnung der Tätigkeitsbereiche auf der Basis des Betriebsschemas,
Schon durch das richtige Ordnen gestaltbestimmender Funktionsbereiche,
wie z. B. Schornsteine, Kühltürme und Gebäude, in Verbindung mit einer
übersichtlichen Verkehrserschließung werden die Weichen für eine gute
und überschaubare Gestaltung gestellt (vgl. Bild 4.7).
–– Ordnung der Erschließungsbereiche (Bahn, Straße, Eingangszone),
–– allgemein ästhetische Ordnung (heterogene und homogene Bebauungsformen).
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–
+
Bild 4.7
Überschaubarkeit durch gestaltbestimmende Funktionsbereiche
(Quelle: Petzold, 1977)
Zur Fassadengestaltung
Bedeutungsvoll für die 2. Betrachtungsebene (siehe auch Kapitel 4, Bild 4.1) ist
der unmittelbare Erlebnisbereich des Menschen, d. h. die Oberfläche (Fassade)
eines Gebäudes.
Auch für die Fassadengestaltung gibt es allgemeine Gesetzmäßigkeiten:
1. Richtungswirkung einer Fassade
–– horizontale Elementeausrichtung,
–– vertikale Elementeausrichtung oder
–– kombinierte Elementeausrichtung.
Durch die Anwendung eines horizontalen Gestaltungsprinzips wirkt eine
Wand (Fassade eines Gebäudes) niedriger und breiter und durch das Verwirklichen des vertikalen Gestaltungsprinzips erscheint die Wand höher
und schmaler (vgl. Bild 4.8):
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Bild 4.8
Horizontale und vertikale Elementeausrichtung
Die kombinierte Elementeausrichtung verhindert eine eindeutige Richtungsorientierung.
2. Gestaltungslösung einer Fassade
Eine Wand hat infolge ihres Seitenverhältnisses (Breite zu Höhe) eine unterschiedliche Wirkung auf den Menschen. Ist die Gebäudehöhe kleiner als die
Gebäudebreite, hat die Wand eine passive Wirkung, ist die Gebäudehöhe
größer als die Gebäudebreite, hat die Wand eine aktive Wirkung. Je weiter
Gebäudehöhe und -breite auseinandergehen, desto mehr Distanz hat der
Mensch zu dieser Fassade.
Für die innere Gestaltung einer Wand durch Elemente, wie Fenster, Türen,
Technik, Werbung etc., gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten (vgl.
Bild 4.9):
HDL
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Reihung
Rhythmus
Gruppierung
Proportion
Polarität
Symmetrie
Dominante
Häufung
Freie Form
Bild 4.9
Gestaltungsmöglichkeiten einer Fassade
Nun gibt es im Industrie- und Gewerbebau infolge der unterschiedlichen betriebstechnologischen Anforderungen häufig eine Informationsflut, die gestalterisch beherrscht werden muss:
–– Daher sollte man z. B. unterschiedliche Formen, unterschiedliche Größen,
unterschiedliche Lagen oder unterschiedliche Richtungen von Elementen
durch die Wahl von gleichem Material, gleichem Modul oder gleicher Farbe
versuchen zu harmonisieren. Durch das Verbinden von Gemeinsamkeiten
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entsteht ein sogenannter harmonischer (abgerundeter) Kontrast (s. Bild
4.10):
Gegensätzlichkeit
Verbindung durch vorhandene Gemeinsamkeit (harmonischer Kontrast)
gleiches Material
gleicher Modul
gleiche Farbe
Form
Größe
Lage
Richtung
Bild 4.10
Gegensätzlichkeit des Ungleichartigen (nach Petzold, 1977)
–– Umgekehrt besteht natürlich auch die Möglichkeit Gleichartiges durch unterschiedliches Material, unterschiedliches Modul oder unterschiedliche
Farbe abwechslungsreicher zu gestalten (s. Bild 4.11).
Gegensätzlichkeit
gleiche Form
gleiche Größe
gleiche Lage
gleiche Richtung
Material
Modul
Farbe
Bild 4.11
4.2.2
Gegensätzlichkeit des Gleichartigen (nach Petzold, 1977)
Farbgestaltung
Bei der Anwendung von Farben im Industrie- und Gewerbebau muss davon
ausgegangen werden, dass diese nur sekundäres Gestaltungsmittel sein
können, denn Proportion, Gliederung und Plastik einer Fassade sind durch
sie niemals grundsätzlich zu korrigieren.
Merksatz
Die Farbe kann nur dazu dienen, die Form zu verdeutlichen, d. h. ihre Wirkung
zu steigern.
Man muss aber beachten, dass etwa 80 % der Sinneswahrnehmung des Menschen durch das Auge erfolgt. Demzufolge spielen Licht und Farbe eine nicht
zu unterschätzende Rolle für die Wirkung einer architektonischen Gestaltung.
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Im Allgemeinen werden als Licht jene Strahlen bezeichnet, die nach Eintritt in
das Auge eine Gesichtsempfindung auslösen. Man unterscheidet generell
–– die natürliche Belichtung (Sonnenlicht) und
–– die künstliche Beleuchtung (durch Beleuchtungskörper).
Das Sonnenlicht beeinflusst das Gebäude einerseits je nach seiner Stellung zur
Himmelsrichtung – was sich z. B. in unserer geografischen Lage folgendermaßen ausdrückt:
–– Norden:
kühl, schattig,
–– Süden:
warm, sonnig,
–– Westen:
Wetterseite, Abendsonne,
–– Osten:
Morgensonne –
und andererseits durch die Anordnung und Lage der Fenster und Oberlichter
im Gebäude.
Passiert ein Lichtstrahl ein optisches Prisma, so entsteht eine doppelte Brechung im gleichen Richtungssinn mit gleichzeitiger Zerlegung des Lichtes.
Die kurzen Wellen werden stärker, die langen Wellen weniger stark abgelenkt.
Fängt man diesen zerlegten Lichtstrahl auf einem Schirm auf, so erkennt man
die Zusammensetzung des Lichtes an den entstehenden Einzelfarben, also am
Spektrum.
Die sechs Spektral- bzw. Hauptfarben haben vorwiegend nachfolgende Wirkung auf den Menschen:
–– Rot: trocken,
–– Orange: trocken, warm,
–– Gelb: warm,
–– Grün: feucht,
–– Blau:
kalt,
–– Violett: kalt, trocken.
Die Spektralfarben stehen in verschiedenen Beziehungen zueinander und bilden auch die Grundlage für unseren heute gültigen Farbtonkreis.
Eine dieser Beziehungen ist die Bildung der Ergänzungsfarben (Komplementärfarben):
–– Rot
– Grün,
–– Gelb – Violett,
–– Blau – Orange.
Die Wirkungen der Farben von Elementen oder Räumen ist zwar subjektiv,
aber nicht zu unterschätzen. Streicht man z. B. einen Raum blau oder blaugrün
an, so empfindet der Mensch die Raumlufttemperatur 1 bis 2° kälter als sie in
Wahrheit ist.
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Analog ist die Wirkung der Farbe als Signal auf den Menschen (s. Tabelle 4.1):
Farben wirken
Rot
wirkt
Blau
wirkt
Orange
wirkt
Gelb
wirkt
Grün
wirkt
Rosa
wirkt
von oben
(Decke)
von der Seite
(Wand, Umgebung)
von unten
(Boden)
eingreifend
beunruhigend
schwer
sich nähernd
aggressiv
bewusst machend
(man schreite auf
rotem Teppich)
wenn hell:
himmelartig,
wenig greifbar,
erhöhend,
wenn dunkel:
schwer bis
sogar drückend
kühlend
fern (wenn hell)
ermutigend und
vertiefend (sich
sammeln lassen),
wenn tief: beruhigend,
raumerweiternd
bei heller Nuance:
enthebend, zum Gleiten
anregend, zuweilen
verfremdend
dunkles Blau:
raumvertiefend, besonders
als Teppich
anregend
konzentrierend
wärmend
leuchtend
kommunikativ
motorisch erregend
leicht (wenn nach Zitrone)
leuchtend
anregend
bei satter Farbe
eher erregend bis
irritierend
wärmend
hochhebend
ablenkend (wenn satt)
als Streifen:
trennend-fordernd
hegend
deckend (Blau-grün auch
kühlend)
Vorsicht: evtl. Reflexe
auf Gesichtsfarbe!
kalt bis neutral
umgrenzend
sichernd
beruhigend
grell: irritierend
natürlich bis zu einem
gewissen Sättigungsgrad,
auch weich, trittfreudig,
erholsam.
Mehr blaugrün und glatt
geboten: kalt, rutschig
hauchartig:
je nach Individuum
tröstlich oder auch
als zu intim
aggressionshemmend,
substanzfern bis
schwächlich;
süßlich, wenn nicht
vergraut
berührungsfremd
überzart
kaum akzeptiert
Tabelle 4.1 Wirkung von Farben auf den Menschen (Quelle: nach FGL)
4.2.3
Grünflächengestaltung
Die Arbeitsumwelt übt einen sehr entscheidenden Einfluss auf den physischen
und psychischen Zustand eines Menschen aus. Neben der kompositorischen
und farblichen Gestaltung der Gebäude und Räume spielt die Anordnung von
Pflanzen im Betrieb für den Menschen eine nicht zu unterschätzende Rolle (beruhigende Wirkung). Unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit der Grünflächengestaltung sind Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und im gesamten Werk.
HDL
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Pflanzen kann man im Arbeitsraum oder außerhalb der Gebäude einordnen.
1. Pflanzen im Arbeitsraum
Man unterscheidet stationäre Einrichtungen (Pflanzenfenster/Pflanzenvitrinen/Pflanzenbeete) und transportable Einrichtungen (Pflanzenschalen,
Pflanzenbänke, Torfwände).
Dabei sind drei wichtige Planungshinweise zu beachten:
–– Es sind Pflanzengruppierungen bzw. -konzentrationen vorzusehen.
–– Pflanzen sind im Sichtbereich anzuordnen.
–– Pflanzen dürfen Produktions- bzw. Arbeitsabläufe nicht stören.
2. Außenanlagen
Bei der Grünflächengestaltung von Außenanlagen unterscheidet man zwei
generelle Gestaltungsebenen:
A) Grünflächengestaltung auf dem Industriedach
Diese Begrünungsvariante ist i. d. R. etwas teurer als eine normale Dachausbildung aber bei einem hohen Bebauungsgrad des Geländes oder
für Gewerbegebäude innerhalb der Stadt eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit zur Schaffung von Pausen- und Erholungsflächen. Außerdem wird der Blick auf die Stadt (z. B. von Hochhäusern) wesentlich verschönert.
B) Grünflächengestaltung neben dem Industriegebäude
Bei dem Anlegen von Grünflächen im Werksgelände sollte man folgende Grundsätze beachten:
Die Grünanlage muss so angelegt sein, dass sie pflegeleicht ist.
Die begrünten Flächen sollen an funktionell bedeutenden Standorten
(Nähe Speiseraum, Pausenzone, Eingangsbereich, Sport- und Erholungsbereich) in konzentrierter Form angeordnet werden. Dadurch wird die
Wirkung vergrößert und auch die Pflege und Erhaltung erleichtert.
Bei der Gestaltung von Grünanlagen sind die funktionell erforderlichen
Verkehrs- und Transportwege die Grundlage der Planung. Berücksichtigt
man das ungenügend, entstehen die leider so oft zu sehenden Trampelpfade, die die optische Wirkung einer Grünanlage deutlich verschlechtern.
Kontrollfragen
HDL
K 4.1
Was muss ein Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden
Gewerbegebäudes beachten?
K 4.2
Warum ist das Grundprinzip jeder Gestaltung die Inhalt-Form-Einheit?
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