Gestaltung von Gewerbeimmobilien Modul 6130 Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Lipinski Leseprobe Gestaltung von Gewerbeimmobilien Impressum DAM. Deutsche Akademie für Management GmbH Margaretenstraße 38 · 12203 Berlin · www.akademie.biz Mit freundlicher Genehmigung der Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning. Verfasser: Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Lipinski Architekt und Privatdozent Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für das modulare Fernstudium Betriebswirtschaftslehre verfasst. Die Bestätigung des Curriculums erfolgte durch den Fachausschuss für das modulare Fernstudienangebot Betriebswirtschaftslehre, dem folgende Mitglieder angehören: Prof. Dr. Arnold (FH Gießen-Friedberg), Prof. Dr. Götze (FH Stralsund), Prof. Dr. Heger (HTW Berlin), Prof. Dr. Hofmeister (FH Erfurt), Prof. Dr. Nullmeier (em.; HTW Berlin), Prof. Dr. Pumpe (Beuth Hochschule für Technik Berlin), Rosemann M. A. (Ostfalia Hochschule), Prof. Dipl.-Ök. Schindler (HS Merseburg), Prof. Dr. Schleicher (HS Wismar), Prof. Dr. Schwill (FH Brandenburg), Prof. Dr. M. Strunz (HS Lausitz), Prof. Dr. H. Strunz (Westsächsische HS Zwickau), Prof. Dr. Tippe (TH Wildau (FH)). . 2. Auflage 2010 Redaktionsschluss: April 2010 Studienbrief 2-032-0010 © 2010 by Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Service-Agentur des HDL reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Service-Agentur des HDL (Hochschulverbund Distance Learning) Leiter: Dr. Reinhard Wulfert c/o Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V. Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg Tel.: 0 33 81 - 35 57 40 E-Mail: [email protected] Fax: 0 33 81 - 35 57 49 Internet: http://www.aww-brandenburg.de Gestaltung von Gewerbeimmobilien Inhaltsverzeichnis Einleitung..........................................................................................................................................................................................5 Literaturempfehlung.....................................................................................................................................................................6 1 Standort.........................................................................................................................................................................6 2 Funktion.......................................................................................................................................................................10 3 Baukonstruktion....................................................................................................................................................... 24 4 Architektonische Gestaltung............................................................................................................................... 28 4.1 Industriebaugeschichte und Denkmalschutz.............................................................................................................................. 32 4.2 Gestaltungsprinzipien........................................................................................................................................................................... 36 4.2.1 Baukörper- und Fassadengestaltung.............................................................................................................................................. 37 4.2.2 Farbgestaltung......................................................................................................................................................................................... 41 4.2.3 Grünflächengestaltung......................................................................................................................................................................... 43 5 Bewertung des bautechnischen Verschleißes............................................................................................... 45 6 Entwicklungstendenzen........................................................................................................................................ 47 Antworten zu den Kontrollfragen......................................................................................................................................... 50 Literaturverzeichnis.................................................................................................................................................................... 52 Sachwortverzeichnis.................................................................................................................................................................. 54 HDL 36 Gestaltung von Gewerbeimmobilien Die Gesetzgebung für den Denkmalschutz obliegt den Bundesländern. Die Unterschutzstellung kann mittels Denkmalliste oder auch durch Satzung (Erhaltungssatzung) erfolgen. Die Eigentümer eines Denkmals haben gesetzlich festgelegte Pflichten: 1. Erhaltungspflicht (Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde), 2. Anzeigepflicht von Schäden und Mängeln und bei Eigentümerwechsel, 3. Genehmigungspflicht für Veränderungen, 4. Wiederherstellungs- und Beseitigungspflicht bei Veränderungen ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Die Erhaltung und Pflege wichtiger Baudenkmale ist für unser Kulturerbe von außerordentlicher Bedeutung. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes muss sich aber bewusst sein, dass die Erhaltung solch eines Gebäudes im Allgemeinen teurer ist als eines nicht unter Denkmalschutz stehenden. Die möglichen Fördermittel des Landesdenkmalamtes decken i. d. R. nur einen Teil der Mehrkosten ab. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes hat aber die Gewissheit, ein Unikat mit bauhistorischer Bedeutung zu besitzen. Der Erhalt eines solchen Gebäudes ist häufig aber nur durch eine wirtschaftliche Nutzung bzw. Umnutzung möglich. 4.2 Merksatz Gestaltungsprinzipien Da die Realisierung einer Funktion immer die Ursache allen Bauens darstellt, muss man besonders im Industrie- und Gewerbebau nicht nur auf eine optimale Realisierung des Erstprozesses orientieren, sondern bei der jetzigen Planung schon die möglichen Folgeprozesse mit in Betracht ziehen. Durch die Gewährleistung eines gewissen Flexibilitätsgrades wird auf eine wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes von seiner Errichtung bis zu seinem Abriss orientiert. Hinsichtlich des Bauens von Gebäuden muss aber in diesem Zusammenhang noch auf eine weitere Tatsache hingewiesen werden. Im Gegensatz zur Technologie der Produktionsprozesse bleibt das äußere Erscheinungsbild der Bauwerke und Anlagen, die heute entworfen und realisiert werden, auf viele Jahre hinaus weitgehend unveränderlich. Das heißt mit anderen Worten, unsere heutigen Bauwerke müssen auch noch der Wertvorstellung der Menschen der nächsten Generationen entsprechen. Merksatz HDL Das bedeutet, die Realisierung von Bauaufgaben hat nicht nach ausschließlich zweckmäßigen und bautechnischen Gesichtspunkten zu erfolgen, sondern es spielen auch die Form der Gebäude und deren Erlebniswirkung auf den Nutzer eine Rolle. Gestaltung von Gewerbeimmobilien 37 Es rücken also neben dem Produktionsablauf solche Einflussgrößen wie: –– die Raumkomposition, –– die Außenwandgliederung, –– der Maßstab, –– die Farbgebung und –– die Grünflächengestaltung immer stärker in den Mittelpunkt der Betrachtungen (nach Petzold, 1997). Wenn man architektonische Gestaltung betreibt, geschieht das immer aus den beiden unterschiedlichen Betrachtungsebenen heraus (siehe auch Kapitel 4). –– Die erste Betrachtungsebene beinhaltet den Industrie- bzw. Gewerbebetrieb und das Industrie- bzw. Gewerbegebäude. Das heißt, es erfolgt die Gestaltung der Baukörper mit ihren räumlichen Beziehungen. –– Die zweite Betrachtungsebene beinhaltet die Oberfläche eines Industrieoder Gewerbegebäudes, das heißt die Fassadengestaltung. 4.2.1 Baukörper- und Fassadengestaltung Das Grundprinzip der Gestaltung ist die Inhalt-Form-Einheit. Definition Zur Baukörpergestaltung Wichtig für die 1. Betrachtungsebene (Industrie- bzw. Gewerbebetrieb) sind nachfolgende Komponenten bzw. Formungsprinzipien: –– Ordnung der Tätigkeitsbereiche auf der Basis des Betriebsschemas, Schon durch das richtige Ordnen gestaltbestimmender Funktionsbereiche, wie z. B. Schornsteine, Kühltürme und Gebäude, in Verbindung mit einer übersichtlichen Verkehrserschließung werden die Weichen für eine gute und überschaubare Gestaltung gestellt (vgl. Bild 4.7). –– Ordnung der Erschließungsbereiche (Bahn, Straße, Eingangszone), –– allgemein ästhetische Ordnung (heterogene und homogene Bebauungsformen). HDL 38 Gestaltung von Gewerbeimmobilien – + Bild 4.7 Überschaubarkeit durch gestaltbestimmende Funktionsbereiche (Quelle: Petzold, 1977) Zur Fassadengestaltung Bedeutungsvoll für die 2. Betrachtungsebene (siehe auch Kapitel 4, Bild 4.1) ist der unmittelbare Erlebnisbereich des Menschen, d. h. die Oberfläche (Fassade) eines Gebäudes. Auch für die Fassadengestaltung gibt es allgemeine Gesetzmäßigkeiten: 1. Richtungswirkung einer Fassade –– horizontale Elementeausrichtung, –– vertikale Elementeausrichtung oder –– kombinierte Elementeausrichtung. Durch die Anwendung eines horizontalen Gestaltungsprinzips wirkt eine Wand (Fassade eines Gebäudes) niedriger und breiter und durch das Verwirklichen des vertikalen Gestaltungsprinzips erscheint die Wand höher und schmaler (vgl. Bild 4.8): HDL Gestaltung von Gewerbeimmobilien Bild 4.8 Horizontale und vertikale Elementeausrichtung Die kombinierte Elementeausrichtung verhindert eine eindeutige Richtungsorientierung. 2. Gestaltungslösung einer Fassade Eine Wand hat infolge ihres Seitenverhältnisses (Breite zu Höhe) eine unterschiedliche Wirkung auf den Menschen. Ist die Gebäudehöhe kleiner als die Gebäudebreite, hat die Wand eine passive Wirkung, ist die Gebäudehöhe größer als die Gebäudebreite, hat die Wand eine aktive Wirkung. Je weiter Gebäudehöhe und -breite auseinandergehen, desto mehr Distanz hat der Mensch zu dieser Fassade. Für die innere Gestaltung einer Wand durch Elemente, wie Fenster, Türen, Technik, Werbung etc., gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Bild 4.9): HDL 39 40 Gestaltung von Gewerbeimmobilien Reihung Rhythmus Gruppierung Proportion Polarität Symmetrie Dominante Häufung Freie Form Bild 4.9 Gestaltungsmöglichkeiten einer Fassade Nun gibt es im Industrie- und Gewerbebau infolge der unterschiedlichen betriebstechnologischen Anforderungen häufig eine Informationsflut, die gestalterisch beherrscht werden muss: –– Daher sollte man z. B. unterschiedliche Formen, unterschiedliche Größen, unterschiedliche Lagen oder unterschiedliche Richtungen von Elementen durch die Wahl von gleichem Material, gleichem Modul oder gleicher Farbe versuchen zu harmonisieren. Durch das Verbinden von Gemeinsamkeiten HDL Gestaltung von Gewerbeimmobilien 41 entsteht ein sogenannter harmonischer (abgerundeter) Kontrast (s. Bild 4.10): Gegensätzlichkeit Verbindung durch vorhandene Gemeinsamkeit (harmonischer Kontrast) gleiches Material gleicher Modul gleiche Farbe Form Größe Lage Richtung Bild 4.10 Gegensätzlichkeit des Ungleichartigen (nach Petzold, 1977) –– Umgekehrt besteht natürlich auch die Möglichkeit Gleichartiges durch unterschiedliches Material, unterschiedliches Modul oder unterschiedliche Farbe abwechslungsreicher zu gestalten (s. Bild 4.11). Gegensätzlichkeit gleiche Form gleiche Größe gleiche Lage gleiche Richtung Material Modul Farbe Bild 4.11 4.2.2 Gegensätzlichkeit des Gleichartigen (nach Petzold, 1977) Farbgestaltung Bei der Anwendung von Farben im Industrie- und Gewerbebau muss davon ausgegangen werden, dass diese nur sekundäres Gestaltungsmittel sein können, denn Proportion, Gliederung und Plastik einer Fassade sind durch sie niemals grundsätzlich zu korrigieren. Merksatz Die Farbe kann nur dazu dienen, die Form zu verdeutlichen, d. h. ihre Wirkung zu steigern. Man muss aber beachten, dass etwa 80 % der Sinneswahrnehmung des Menschen durch das Auge erfolgt. Demzufolge spielen Licht und Farbe eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Wirkung einer architektonischen Gestaltung. HDL 42 Gestaltung von Gewerbeimmobilien Im Allgemeinen werden als Licht jene Strahlen bezeichnet, die nach Eintritt in das Auge eine Gesichtsempfindung auslösen. Man unterscheidet generell –– die natürliche Belichtung (Sonnenlicht) und –– die künstliche Beleuchtung (durch Beleuchtungskörper). Das Sonnenlicht beeinflusst das Gebäude einerseits je nach seiner Stellung zur Himmelsrichtung – was sich z. B. in unserer geografischen Lage folgendermaßen ausdrückt: –– Norden: kühl, schattig, –– Süden: warm, sonnig, –– Westen: Wetterseite, Abendsonne, –– Osten: Morgensonne – und andererseits durch die Anordnung und Lage der Fenster und Oberlichter im Gebäude. Passiert ein Lichtstrahl ein optisches Prisma, so entsteht eine doppelte Brechung im gleichen Richtungssinn mit gleichzeitiger Zerlegung des Lichtes. Die kurzen Wellen werden stärker, die langen Wellen weniger stark abgelenkt. Fängt man diesen zerlegten Lichtstrahl auf einem Schirm auf, so erkennt man die Zusammensetzung des Lichtes an den entstehenden Einzelfarben, also am Spektrum. Die sechs Spektral- bzw. Hauptfarben haben vorwiegend nachfolgende Wirkung auf den Menschen: –– Rot: trocken, –– Orange: trocken, warm, –– Gelb: warm, –– Grün: feucht, –– Blau: kalt, –– Violett: kalt, trocken. Die Spektralfarben stehen in verschiedenen Beziehungen zueinander und bilden auch die Grundlage für unseren heute gültigen Farbtonkreis. Eine dieser Beziehungen ist die Bildung der Ergänzungsfarben (Komplementärfarben): –– Rot – Grün, –– Gelb – Violett, –– Blau – Orange. Die Wirkungen der Farben von Elementen oder Räumen ist zwar subjektiv, aber nicht zu unterschätzen. Streicht man z. B. einen Raum blau oder blaugrün an, so empfindet der Mensch die Raumlufttemperatur 1 bis 2° kälter als sie in Wahrheit ist. HDL Gestaltung von Gewerbeimmobilien Analog ist die Wirkung der Farbe als Signal auf den Menschen (s. Tabelle 4.1): Farben wirken Rot wirkt Blau wirkt Orange wirkt Gelb wirkt Grün wirkt Rosa wirkt von oben (Decke) von der Seite (Wand, Umgebung) von unten (Boden) eingreifend beunruhigend schwer sich nähernd aggressiv bewusst machend (man schreite auf rotem Teppich) wenn hell: himmelartig, wenig greifbar, erhöhend, wenn dunkel: schwer bis sogar drückend kühlend fern (wenn hell) ermutigend und vertiefend (sich sammeln lassen), wenn tief: beruhigend, raumerweiternd bei heller Nuance: enthebend, zum Gleiten anregend, zuweilen verfremdend dunkles Blau: raumvertiefend, besonders als Teppich anregend konzentrierend wärmend leuchtend kommunikativ motorisch erregend leicht (wenn nach Zitrone) leuchtend anregend bei satter Farbe eher erregend bis irritierend wärmend hochhebend ablenkend (wenn satt) als Streifen: trennend-fordernd hegend deckend (Blau-grün auch kühlend) Vorsicht: evtl. Reflexe auf Gesichtsfarbe! kalt bis neutral umgrenzend sichernd beruhigend grell: irritierend natürlich bis zu einem gewissen Sättigungsgrad, auch weich, trittfreudig, erholsam. Mehr blaugrün und glatt geboten: kalt, rutschig hauchartig: je nach Individuum tröstlich oder auch als zu intim aggressionshemmend, substanzfern bis schwächlich; süßlich, wenn nicht vergraut berührungsfremd überzart kaum akzeptiert Tabelle 4.1 Wirkung von Farben auf den Menschen (Quelle: nach FGL) 4.2.3 Grünflächengestaltung Die Arbeitsumwelt übt einen sehr entscheidenden Einfluss auf den physischen und psychischen Zustand eines Menschen aus. Neben der kompositorischen und farblichen Gestaltung der Gebäude und Räume spielt die Anordnung von Pflanzen im Betrieb für den Menschen eine nicht zu unterschätzende Rolle (beruhigende Wirkung). Unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit der Grünflächengestaltung sind Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und im gesamten Werk. HDL 43 44 Gestaltung von Gewerbeimmobilien Pflanzen kann man im Arbeitsraum oder außerhalb der Gebäude einordnen. 1. Pflanzen im Arbeitsraum Man unterscheidet stationäre Einrichtungen (Pflanzenfenster/Pflanzenvitrinen/Pflanzenbeete) und transportable Einrichtungen (Pflanzenschalen, Pflanzenbänke, Torfwände). Dabei sind drei wichtige Planungshinweise zu beachten: –– Es sind Pflanzengruppierungen bzw. -konzentrationen vorzusehen. –– Pflanzen sind im Sichtbereich anzuordnen. –– Pflanzen dürfen Produktions- bzw. Arbeitsabläufe nicht stören. 2. Außenanlagen Bei der Grünflächengestaltung von Außenanlagen unterscheidet man zwei generelle Gestaltungsebenen: A) Grünflächengestaltung auf dem Industriedach Diese Begrünungsvariante ist i. d. R. etwas teurer als eine normale Dachausbildung aber bei einem hohen Bebauungsgrad des Geländes oder für Gewerbegebäude innerhalb der Stadt eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit zur Schaffung von Pausen- und Erholungsflächen. Außerdem wird der Blick auf die Stadt (z. B. von Hochhäusern) wesentlich verschönert. B) Grünflächengestaltung neben dem Industriegebäude Bei dem Anlegen von Grünflächen im Werksgelände sollte man folgende Grundsätze beachten: Die Grünanlage muss so angelegt sein, dass sie pflegeleicht ist. Die begrünten Flächen sollen an funktionell bedeutenden Standorten (Nähe Speiseraum, Pausenzone, Eingangsbereich, Sport- und Erholungsbereich) in konzentrierter Form angeordnet werden. Dadurch wird die Wirkung vergrößert und auch die Pflege und Erhaltung erleichtert. Bei der Gestaltung von Grünanlagen sind die funktionell erforderlichen Verkehrs- und Transportwege die Grundlage der Planung. Berücksichtigt man das ungenügend, entstehen die leider so oft zu sehenden Trampelpfade, die die optische Wirkung einer Grünanlage deutlich verschlechtern. Kontrollfragen HDL K 4.1 Was muss ein Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gewerbegebäudes beachten? K 4.2 Warum ist das Grundprinzip jeder Gestaltung die Inhalt-Form-Einheit?