PR_INI

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Europäisches Parlament
2014–2019
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
2016/2008(INI)
5.10.2016
ENTWURF EINES BERICHTS
über E-Demokratie in der Europäischen Union: Potenzial und
Herausforderungen
(2016/2008(INI))
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Ramón Jáuregui Atondo
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DE
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In Vielfalt geeint
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur E-Demokratie in der Europäischen Union: Potenzial und Herausforderungen
(2016/2008(INI))
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf die Empfehlung CM/Rec(2009)1 des Europarates über elektronische
Demokratie (E-Demokratie), die vom Ministerkomitee am 18. Februar 2009 als erstes
internationales Rechtsinstrument zur Festlegung von Standards im Bereich der EDemokratie angenommen wurde,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur europäischen
Bürgerinitiative1,
–
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen mit dem Titel „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 – Beschleunigung
der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ (COM(2016)0179),
–
unter Hinweis auf die drei von seiner Fachabteilung C im Jahr 2016 herausgegebenen
Studien mit den Titeln „Potential and challenges of e-participation in the European
Union“, „Potential and challenges of e-voting in the European Union“ und „The legal
and political context for setting up a European identity document“,
–
gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
–
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie die
Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0000/2016),
A.
in der Erwägung, dass die einzelnen Mitgliedstaaten wie auch die Union in ihrer
Gesamtheit stark von den jüngsten Krisen im wirtschaftlichen, politischen und sozialen
Bereich getroffen wurden und sich das Verhältnis der Bürger zur Politik in der Folge
zunehmend verschlechterte, da sich die Bevölkerung nicht angemessen vertreten fühlt;
in der Erwägung, dass die Mitwirkung der Bürger und der Zivilgesellschaft am
demokratischen Geschehen und ihre Einbindung in dieses entscheidend für das
Funktionieren der Demokratie sowie für die Legitimität und Rechenschaftspflicht der
Vertretungssysteme auf einzelstaatlicher und EU-weiter Ebene ist;
B.
in der Erwägung, dass das Wiederherstellen des Vertrauens und Interesses der Bürger in
Bezug auf das europäische Projekt von wesentlicher Bedeutung ist und dies durch eine
bessere Beteiligung an und höhere Transparenz in der Beschlussfassung, eine Stärkung
der Mechanismen der demokratischen Kontrolle, eine vermehrten Öffnung der Parteien
sowie die Umsetzung von Wahlreformen, mit denen die Bürger stärker an diesen
Prozessen beteiligt werden, erreicht werden soll;
C.
in der Erwägung, dass die Demokratie an die Veränderungen angepasst werden sollte,
die das neue technologische Zeitalter mit sich bringt, und technologischer Fortschritt als
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Angenommene Texte, P8_TA(2015)0382.
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öffentliches Gut betrachtet werden sollte, das bei richtiger Nutzung zu einer
transparenteren und partizipativeren Demokratie führen könnte;
D.
in der Erwägung, dass der Boom der neuen Instrumente der digitalen Kommunikation
und der offenen Kooperationsplattformen kreative Lösungswege aufzeigen könnte, mit
denen der Unzufriedenheit der Bürger mit den politischen Organen entgegengewirkt
und das Vertrauen in das demokratische System gestärkt werden könnte;
E.
in der Erwägung, dass E-Demokratie eine alternative Form der Mitwirkung darstellen
könnte, durch die eine Lösung für die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der
traditionellen Politik gefunden und der gesellschaftliche Rückhalt für die EU-Politik
erhöht werden könnte;
Potenzial und Herausforderungen
1.
begrüßt die Einführung der E-Demokratie, die als Unterstützung und
Weiterentwicklung der traditionellen Demokratie mittels Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) definiert wird und demokratische Prozesse durch
Elemente der Bürgerbeteiligung ergänzen soll, indem sie durch verschiedene
Onlineaktivitäten wie E-Government, E-Governance, E-Beteiligung und EStimmabgabe erweitert werden;
2.
hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten in der Empfehlung CM/Rec(2009)1 des
Europarates aufgefordert werden, mit der E-Demokratie die Transparenz, die
Rechenschaftspflicht, die Reaktionsfähigkeit, die Beteiligung, die Beschlussfassung, die
Inklusion, die Barrierefreiheit, die Teilhabe, die Subsidiarität und den sozialen
Zusammenhalt zu fördern, zu gewährleisten und zu verbessern;
3.
betont, dass die E-Demokratie zur Erleichterung der demokratischen Praxis dienen soll
und nicht zur Schaffung eines alternativen demokratischen Systems oder zur Förderung
einer bestimmten Art der Demokratie;
4.
unterstützt die Nutzung der E-Beteiligung und betont, dass sie ein entscheidendes
Merkmal der E-Demokratie darstellt, wobei sie drei Formen der Interaktion zwischen
Regierungen und Bürgern umfasst, nämlich E-Information, E-Beratung und EBeschlussfassung; nimmt zur Kenntnis, dass viele nationale, regionale und lokale
Beispiele von E-Beteiligung als Vorbilder für den Einsatz von IKT in einer
partizipativen Demokratie dienen können;
5.
hebt hervor, dass die E-Stimmabgabe ein System mit vielen potenziellen Vorteilen
darstellt und ihr daher insbesondere im Hinblick auf junge Menschen, Personen mit
eingeschränkter Mobilität und Personen, die in einem Mitgliedstaat, dessen
Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, oder einem Drittland leben oder arbeiten, große
Bedeutung zukommt;
6.
weist auf Estland als positives Beispiel hin, das 2005 bei einer rechtlich verbindlichen
Wahl die E-Stimmabgabe erfolgreich umsetzte, aber hält fest, dass es für die
erfolgreiche europaweite Einführung der E-Stimmabgabe erforderlich sein wird, die
Kosten, Nutzen und Auswirkungen unterschiedlicher oder abweichender
technologischer Lösungen zu bewerten;
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betont, dass demokratische Prozesse eine ausführliche Debatte sowie Kontrolle und
Reflexion voraussetzen, um faire und sachliche Beratungen zu fördern, dass dies jedoch
durch bestimmte sektorale Interessen, zu deren Durchsetzung der Einfluss der IKT
missbraucht wird, überschattet werden könnte;
Vorschläge
8.
fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, zur Erhöhung der IKT-Kompetenz und zur
Verbesserung des digitalen Zugangs Mittel in den Bereichen der Bildung und
Technologie bereitzustellen, um so die digitale Kluft zu überwinden (E-Inklusion) und
schlussendlich die Demokratie zu fördern; legt den Mitgliedstaaten nahe, den Erwerb
digitaler Fertigkeiten in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen, und unterstützt die
Errichtung von Netzwerken mit Universitäten und Bildungseinrichtungen, durch die die
Erforschung und Umsetzung neuer Beteiligungsinstrumente gefördert werden soll;
9.
fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten und die EU eine erschwingliche und
schnelle digitale Infrastruktur schaffen, insbesondere in abgelegenen Regionen sowie in
ländlichen und weniger entwickelten Gebieten, und dabei die Gleichstellung der Bürger
gewährleisten; empfiehlt, dass öffentliche Bibliotheken und Schulen mit entsprechenden
Ressourcen ausgestattet werden und dass alle Bürger Zugang zur IT-Infrastruktur
erhalten;
10.
hält die Mitgliedstaaten und die EU zur Bekanntmachung und Förderung von
Mechanismen an, die die Teilhabe der Bevölkerung und ihre Interaktion mit
Regierungen und EU-Organen ermöglichen; hebt hervor, dass mithilfe der IKT der
Zugang zu Informationen, die Transparenz, aktives Zuhören und Diskussionen zur
Verbesserung der Beschlussfassung erleichtert werden sollten;
11.
fordert die Kommission auf, das Potenzial der europäischen Bürgerinitiative mittels
einer breiteren Nutzung der IKT vollständig zu nutzen, um die Benutzerfreundlichkeit
und Bekanntheit dieses wichtigen Instrumentes zu erhöhen; vertritt die Auffassung, dass
insbesondere die Online-Sammlung von Unterschriften durch den Einsatz neuer
Technologien verbessert werden könnte;
12.
betont, dass mehrere Verfahren der Kommission, darunter öffentliche OnlineKonsultationen, Aktivitäten zur E-Beteiligung und Folgenabschätzungen, von einer
stärkeren Nutzung neuer Technologien profitieren könnten, da durch sie die Beteiligung
der Öffentlichkeit und die Transparenz der EU-Organe erhöht sowie die europäischen
Entscheidungsstrukturen verbessert werden könnten;
13.
fordert die Kommission auf, die E-Beteiligung im Rahmen der Strategie für einen
digitalen Binnenmarkt auszubauen und weiterzuentwickeln;
14.
hebt hervor, dass die Weiterentwicklung der E-Verwaltung eine Priorität für die
Mitgliedstaaten und EU-Organe darstellen sollte, und begrüßt den ehrgeizigen und
umfassenden eGovernment-Aktionsplan der Kommission, dessen ordnungsgemäße
Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene von maßgeblicher Bedeutung ist;
15.
fordert eine stärkere Zusammenarbeit auf EU-Ebene und empfiehlt, sich über bewährte
Vorgehensweisen bei E-Demokratie-Projekten auszutauschen, um die Entwicklung hin
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zu einer partizipativeren und deliberativeren Form der Demokratie zu ermöglichen, in
der die Wünsche und Interessen der Bevölkerung berücksichtigt werden; fordert die
Kommission auf, bis Ende 2017 und somit rechtzeitig vor der nächsten Wahl zum
Europäischen Parlament 2019 eine Beurteilung möglicher Modelle der OnlineStimmangabe durchzuführen, die anschließend den Mitgliedstaaten vorgelegt wird;
16.
betont, dass die Privatsphäre und persönliche Daten beim Einsatz von E-DemokratieInstrumenten geschützt werden müssen und die Internetsicherheit verbessert werden
muss, in erster Linie mit Blick auf den Schutz von Informationen und Daten, die
Einrichtung sicherer digitaler öffentlicher Datenbanken und die Verifizierung
elektronischer Signaturen, damit es nicht zu betrügerischen Mehrfachinteraktionen
kommt; hebt hervor, dass Sicherheitsprobleme nicht zu einem Hindernis für die
Einbeziehung von Personen und Gruppen in die demokratischen Prozesse werden
dürfen;
17.
hält öffentliche Vertreter an, sich aktiv an den bestehenden Diskussionsforen zu
beteiligen, damit die Debatte und der Austausch von Standpunkten und Anregungen mit
den Bürgern vorangebracht werden (E-Parlament);
18.
fordert seine Mitglieder auf, insbesondere in Anbetracht der derzeitigen schwierigen
politischen Begleitumstände mehr Transparenz in ihrer Tätigkeit an den Tag zu legen,
und ersucht seine Verwaltung, die Möglichkeit der Einrichtung digitaler Plattformen mit
modernen IT-Instrumenten zu prüfen, damit die Mitglieder effizient mit ihren Wählern
und mit Interessenvertretern kommunizieren und diese so über die Aktivitäten der EU
und des Parlaments informieren, politische Entscheidungsprozesse einleiten und das
Bewusstsein für die europäische Demokratie schärfen können;
19.
begrüßt seine Initiativen im Bereich der E-Beteiligung und seine Vorreiterrolle auf
diesem Gebiet; unterstützt die kontinuierlichen Bemühungen zur Stärkung seines
repräsentativen Charakters und hält seine Mitglieder zur umfangreicheren Nutzung
neuer Technologien an, damit diese ihr volles Potenzial entfalten können;
20.
ruft Parteien auf EU-weiter und einzelstaatlicher Ebene auf, die innerparteiliche
Demokratie auf neue Weisen zu fördern und somit die Kommunikation mit ihren
Mitgliedern und Anhängern sowie mit der Zivilgesellschaft zu verbessern;
21.
fordert die EU und ihre Organe auf, sowohl auf EU-weiter als auch auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene mehr Offenheit für das Austesten neuer Methoden der EBeteiligung wie beispielsweise der Schwarmauslagerung an den Tag zu legen;
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°°
22.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie
den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
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