Q-Bus Herbstausgabe 2015

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Herbstausgabe 2015
Das Magazin der Allco AG
Zertifiziert von SQS nach ISO 9001/14001 und OHSAS 18001
Stufe um Stufe
zum Ziel
Im Gespräch bleiben:
Gelungene Projekte
entstehen dann,
wenn Vertrauen
im Spiel ist.
TU: Allco AG
Bild: Beat Bühler
EDITORIAL
INTERVIEW
Liebe Leserin
Lieber Leser
Mediation:
«…es können alle
gewinnen»
Im nebenstehenden Interview zum
Thema Baumediation verwendet
Susanna Sacchetti, Baumediatorin und
Präsidentin der 2012 gegründeten Fachgruppe Baumediation, das prägnante
Bild vom Bier, das man zusammen trinken
könne, wenn man einen Streit beigelegt
hat und wieder miteinander auskommt.
Bei diesem Bier geht es selbstverständlich um mehr als ein Getränk. Es geht um
ein Symbol für gutes Einvernehmen und
Vertrauen.
Die Schweizerische Zivilprozessordnung sieht
Mediation als Möglichkeit zur Konfliktlösung statt
Gerichtsverfahren ausdrücklich vor. Das gilt auch
für das Bauwesen. Susanna Sacchetti, Mediatorin
SDM und Präsidentin der 2012 gegründeten
Fachgruppe Baumediation, erklärt, worum es geht.
Dies sind zentrale Stichworte in der Ge-
Bei Bauvorhaben ist heute oft so, dass
bereits in der Planungsphase ein Anwalt
schäftswelt, also auch in der Baubranche. Von der ersten Idee für ein Bauwerk
über Skizzen und Entwürfe für die Pläne
bis zum fertigen Werk sind Dutzende von
Funktionen und Menschen beteiligt.
Hand in Hand muss die Arbeit gehen,
und es braucht nur eine einzige Fehlleistung oder ein Missverständnis, damit
Pannen, Ärger und mitunter grosse
finanzielle Schäden entstehen.
beigezogen wird. Finden Sie das gut?
Susanna Sacchetti: Ich weiss, dass es so
ist, aber dieser Trend läuft in die falsche
Richtung, weil sich so Angst entwickelt, statt
dass man Vertrauen aufbaut. Auch 200 Seiten dicke Verträge können verspieltes Vertrauen nicht ersetzen. Verschiedene Bauunternehmer, mit denen ich gesprochen
habe, erachten diese Entwicklung ebenfalls
als negativ.
Der Gang zum Richter lässt sich nicht immer umgehen, ist Ultima Ratio, das Urteil
fällt, einer gewinnt, einer verliert. Ganz
anders die Mediation. «Wenn zwei sich
streiten, können beide gewinnen», lautet
eine Aussage von Susanna Sacchetti.
Aus der überraschenden Formulierung
spricht grosse Erfahrung, und der Einblick
in diesen Arbeitsbereich ist eindrücklich.
Wäre es besser, wenn in dieser Phase eine
Mediations-Fachperson dabei wäre?
 Im Prinzip schon. Und es ist gar nicht so
schwierig, denn es gibt viele Anwälte, die
über eine Mediationsausbildung verfügen
und je nachdem beratend oder als Mediatoren arbeiten. Sie unterscheiden klar zwischen diesen Tätigkeiten und stellen nicht
die Frage, wie man vor Gericht gewinnen
kann. Denn wo einer gewinnt, gibt es auch
Verlierer. Und das ist oft der Keim für den
nächsten Konflikt. Umgekehrt gilt: Wenn
zwei sich streiten, können beide gewinnen.
Nicht mit einem Bier des wiedergefundenen Vertrauens, sondern mit einem Glas
zur Pflege der guten Beziehung haben
die Allco-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter kurz vor der Sommerpause mit zahlreichen Gästen und Partnern angestossen
(Bericht Seite 8). Es war wie jedes Jahr ein
Anlass, der allen Beteiligten Spass gemacht hat. Und wenn im Laufe des Jahres wieder harter Alltag einkehrt, so
bleibt doch dieser Termin des Einvernehmens in guter Erinnerung.
Rolf Kaufmann
Inhaber Allco AG
Seite 2
Wie definieren Sie Mediation?
 Mediation ist ein freiwilliges, aussergerichtliches Verfahren. Damit es funktionieren kann, ist absolute Offenheit von allen
Beteiligten verlangt. Sie müssen verbindlich
zusagen, nichts verheimlichen zu wollen. In
dieser Atmosphäre ist es die Kunst des Mediators, aus seiner neutralen Position gegenseitiges Vertrauen zu schaffen.
Wie läuft ein Mediationsverfahren in der
Regel ab?
 In der ersten Phase müssen sich alle Beteiligten mit der Mediation einverstanden
Susanna Sacchetti war viele Jahre als Architektin und Projektmanagerin für Grossprojekte tätig. Seit über 10 Jahren arbeitet sie
als Mediatorin SDM (Schweizerischer Dachverband Mediation) und Organisationsberaterin NDS FH in der Einzelfirma beWirken
(www.bewirken.ch) in Zürich. Bild: Ernst Hoch
Baumediation – darum geht es
Die Fachgruppe Baumediation
(w w w.baumediation-sdm.ch),
ein Verein des Schweizerischen
Dachverbandes Mediation (SDM),
hat sich zum Ziel gesetzt, Bauund Immobilienmediation als
Alternative zum Gerichtsverfahren bekannt zu machen. Konflikte entstehen vielfach durch
mangelhafte Kommunikation.
Die Gruppe setzt sich dafür ein,
dass die Mediationsklausel, wie
sie der SIA seit Jahren in seinen
Vertragsvorlagen vorschlägt, häufiger angewendet wird. Die
Dienstleistungen umfassen die
Bereiche Planung/Bau, Erwerb/
Finanzierung, Eigentum/Verwaltung/Miete, Nachbarschaft, Verkehr mit Behörden, Erhalten/Erneuern.
schied zu den Gerichtsverfahren, wo die
Gebühren in Relation zum Streitwert festgelegt werden.
Sind Konflikte im Baubereich oft besonders kompliziert und damit teuer?
 Erstaunlicherweise nicht. Sehr oft bewegt sich der Streitwert um 100 000 Franken oder weniger. Und interessanterweise
steht das Geld gar nicht immer im Vordergrund. Es geht häufiger darum, in Beziehung zu bleiben und weiter zusammenzuarbeiten, wenn das Vertrauen verloren ist.
Ein Baustopp wäre für alle sehr teuer.
Vielfach eingesetzter Mediationsablauf nach dem österreichischen Konfliktforscher Friedrich Glasl. Bild: bewirken.ch
erklären, den Mediationsvertrag unterschreiben und u. a. laufende Gerichtsver-
schweizerischen Qualitätsansprüchen nicht
genügten. Der Subunternehmer verstand
fahren sistieren. Als nächstes hört der Mediator die Konfliktparteien an und listet die
strittigen Punkte auf. Das findet in einem
Raum in der Gegenwart aller Streitparteien statt. Als nächste Phase muss der Mediator die Parteien dazu motivieren können, der Gegenpartei aktiv zuzuhören, um
die Interessen hinter den Positionen zu verstehen. Das ist gar nicht immer einfach,
weil sich solche Haltungen oft hinter Vorwänden verbergen. Und schliesslich gilt
es, einen Streitpunkt nach dem anderen
abzuarbeiten und kreative Lösungsoptionen zu entwickeln. Ziel ist eine schriftliche
Vereinbarung, wie der Konflikt gelöst werden soll.
die Mängelrüge nicht. Der Streitwert belief
sich auf 120 000 Franken. In der Mediation
wurde vereinbart, dass der Subunternehmer nachbessert. Die Aufwendungen
wurden zwischen den beiden Gipserunternehmen und der Versicherung des Subunternehmers geteilt. Alle drei beteiligten
Parteien teilten die Kosten der Mediation
zu gleichen Teilen.
Wie lange dauert ein solches Verfahren?
 In der Regel sind es 10 bis 15 Stunden. Ich
hatte aber auch einmal eine Mediation in
dreieinhalb Stunden beendet – nachdem
die Parteien 20 Jahre lang gestritten hatten.
Kaum zu glauben. Wie haben Sie das
geschafft?
 Ich konnte den Beteiligten aufzeigen,
dass es nur noch um gegenseitige Feindbilder ging. In derart langen Streitereien weiss
irgendeinmal gar niemand mehr, weshalb
man miteinander eigentlich Krach hat.
Haben Sie weitere Beispiele?
 Gewiss. Ein Generalunternehmer hatte
einem Gipserunternehmen einen Auftrag
erteilt. Dieser stellte nachträglich fest, dass
er mit diesem und weiteren Aufträgen personell und terminlich überfordert war. Er
verpflichtete einen Subunternehmer aus
dem Ausland, dessen Leistungen den
Q-Bus Herbst/2015
Hatten Sie auch mit Konflikten in der
Planungsphase zu tun?
 Ja. Ein Investor plante ein Entwicklungsprojekt am Siedlungsrand. Die Nachbarn
wehrten sich, weil sie Lärm, Schattenwurf
und eine Abwertung ihrer Liegenschaften
befürchteten. Zur Mediation beigezogen
wurden ausserdem die örtlichen Behörden
und der Bauunternehmer. Es gelang, das
Projekt so abzuändern, dass sich die befürchteten Probleme lösen liessen. Zweites
Beispiel: Eine Baugenossenschaft wollte
ihre 70 bis 80 Jahre alten Mietwohnungen
durch 200 neue Wohnungen ersetzen. Weil
sich Generalunternehmer, Ingenieur und
Baumeister zur Qualitätssicherung nicht einigen konnten, entstanden jahrelange
Bauverzögerungen. Der schliesslich beigezogene Mediator war auch für laufende
Reklamationen der Mieterschaft zuständig. Ziel war es, die Streitigkeiten zwischen
den Beteiligten am Bau und den Mietern
laufend zu lösen. Sein Einsatz kostete unter
2 Prozent der gesamten Baukosten.
Wie errechnen sich die Kosten?
 Mediatoren verrechnen zwischen 150
und 400 Franken pro Stunde – unabhängig
vom Streitwert. Dies ist ein wichtiger Unter-
Kann eine Mediation ein Verfahren vor
Gericht ersetzen?
 Ganz klar: ja. In der neuen Zivilprozessordnung (Art. 213 ZPO) ist die Mediation
ausdrücklich als Alternative für Schlichtungsverfahren erwähnt. Und im Vergleich
zum Gerichtsverfahren sind die Kosten der
Mediation verschwindend klein.
Gibt es noch andere Vorteile der
Mediation?
 Im Vordergrund steht, dass die Beziehungen verbessert werden. Das ist im Bauwesen sehr wichtig, da die Branche überblickbar ist und man irgendwann wieder
zusammenarbeiten muss. Eine Mediation
kann ergeben, dass mehr als eine Konfliktpartei Recht hat. Das hilft bei der Lösung enorm. Salopp gesagt, kommt die
Mediation dann zum Ende, wenn die einstigen Streithähne wieder ein Bier zusammen trinken können.
Gibt es auch buchstäblich hoffnungslose
Fälle?
 Ja, wenn der Streit bereits zu stark eskaliert
ist, Gewalt oder offensichtlicher Betrug im
Spiel ist. Aber das habe ich noch nie erlebt.
Im März 2015 haben Sie zusammen mit
dem Zürcher Rechtsanwalt Jürg Gasche
Bühler einen ersten Crashkurs unter dem
Titel «Bewusster Umgang mit Konflikten
beim Planen und Bauen» durchgeführt.
Wie lauten Ihre Erfahrungen?
 Es war ein halbtägiger Kurs, an dem Bauherrenberater, Projektleiter und sogar ein
Gleisbauingenieur teilnahmen. Alle Beteiligten haben überaus intensiv mitgearbeitet und bedauerten in ihren Beurteilungen,
dass der Kurs zu kurz gewesen sei. Die
nächsten Kurse* werden jetzt einen Tag
dauern.
GM
* www.crb.ch -› Schulung -› CRB-Crashkurse
Seite 3
NEUBAU
Kraftwerk
auf dem Dach
Der produzierte Solarstrom
reicht für 30 Haushalte
Ersatzbau mit Botschafterrolle: So könnte die neu errichtete Werkhalle im
zürcherischen Nänikon auf den Punkt
gebracht werden. Botschafter ist eine
Photovoltaikanlage, die mit einer Fläche von 775 m2 praktisch das ganze
Dach überzieht.
Die aus 478 Modulen gefertigte Anlage
hat eine maximale Leistung von 127 kWp
und produziert um die 116 000 kWh Solarstrom. Diese Menge reicht komfortabel,
um den Energiebedarf von 30 modernen 4-½-Zimmer-Wohnungen zu decken.
Der Bauherr ist damit einen Schritt weiter gegangen als geplant. Aufgrund
der Vorschriften rund um den erneuerbaren Energieanteil hätte eine Anlage
auf einem Teil der Dachfläche bereits
genügt. Doch der selber im Bereich erneuerbarer Energien tätige Bauherr
nutzte die Chance, ein Gebäude mit
Vorbildcharakter erstellen zu lassen. Mit
den garantierten Abnahmepreisen
durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird die Anlage nach
ca. 15 Jahren amortisiert sein.
Der Stahlbau auf einer Fläche von 60 x
14 Meter hat einen Betonboden mit
Fundamenten, Zwischenböden aus
Holz, eine Fassade mit Sandwichpa-
Helle Materialien verstärken die lichte Atmosphäre im Innern. Der gelbe Hallenkran wurde am früheren Standort abgebaut und an der neuen Adresse wieder montiert. Bild: Allco AG/Beat Bühler
nelen sowie acht Sektionaltore und
zwei Schaufensteranlagen. Vom Abbruch der alten Halle bis zur pünktlichen Schlüsselübergabe dauerte der
Bau acht Monate. Obwohl die Aushubarbeiten bereits im Gang waren,
konnte das von der Behörde unter der
Bodenplatte noch kurzfristig angeordnete Retentionsbecken mit ca. 60 m3
Inhalt ebenfalls ohne Zeitverlust realisiert werden.
Während einer der beiden Mieter mit
Wohnwagen arbeitet, baut der andere
Boote und stützt sich bei dieser Arbeit
auf seinen über viele Jahre bewährten
Hallenkran. Dieser wurde am alten Ort
demontiert, beim Kranbauer umgebaut und erneuert und leistet auch an
der neuen Adresse wieder beste
Dienste. SM
Einen Teil der Werkhalle nutzt der Bauherr als Lager, die übrige Fläche ist als
Werkstatt und Verkaufsraum vermietet.
Architektur: Kaufmann Architekten AG,
Rapperswil-Jona
Bauherr: Gadola Unternehmungen, Oetwil
am See und Nänikon
Baumanagement: Allco AG, Zürich und Lachen
Die Werkhalle aus der Vogelperspektive. Das Giebeldach mit den Solarmodulen hat eine Neigung von 9.71 Prozent. Bild: Allco AG/Christian Kleiber
Seite 4
UMBAU
Mehrwert
durch Umnutzung
Einst Quartierzentrale,
heute hochwertige Lofts
Licht- und Platzgewinn durch Aufstockung und grosse Fenster. Die bestehenden Glasbausteine in der Fassade wurden durch zusätzliche Reihen ergänzt. Bilder: Allco AG/Beat Bühler
Loftwohnen in ehemaligen Technikhallen ist eine rare Gelegenheit. Insbesondere wenn noch eine privilegierte
Lage und viel Schweizer Dienstleistungsgeschichte hinzukommen.
An der Forchstrasse im Zürcher Quartier Hirslanden sorgte die 1963 erbaute
und 1986 erweiterte Swisscom-Quartierzentrale bis Ende 2012 für einwandfrei funktionierende Übermittlungstechnologie. Beton und Glasbausteine
dominieren. Im Quartier gilt der Bau
als prägendes Element.
Dieser Anspruch kommt dem Gebäude immer noch zuteil, obwohl es
neu zum Wohnen dient und einige Veränderungen erhielt. Mit dem neu aufgestockten Attikageschoss zählt es 13
Miet-Lofts mit 1½ bis 3½ Zimmern und
Flächen von 65 bis 155 m 2. Auf Wunsch
Die Swisscom-Quartierzentrale vor dem Umbau.
Bild: Allco AG
Q-Bus Herbst/2015
Einst Ort für Übermittlungstechnologie, heute Wohnraum mit grandiosem Loftfeeling. Rechts im Bild Teilansicht des multifunktionalen Einbaukörpers.
kümmert sich Living Services um den
Haushalt. In der 12 Monate dauernden
Umbauphase wurde das Gebäude
entkernt und die Wände verstärkt,
Schall- und Brandschutz wurden technisch nachgebessert.
Geblieben ist der einstige Gebäudecharakter mit der Sichtbetonfassade und den Glasbausteinen. Die
neuen grossen Fenster lassen jetzt aber
viel Licht in die bis zu vier Meter hohen
Räume, und zusätzliche Glasbausteine
verstärken das Lichtspiel im Inneren.
Futuristisch wirken die bis sechs Meter
langen Glaselemente. Sie lassen sich
elektrisch öffnen und erschliessen die
begehbaren Dachflächen.
Unbestrittener Blickfang in jeder Wohnung ist der flächenbündige, monolithische Kubus. Er beherbergt Küche,
Nassräume, Reduit und teilweise auch
eine Treppe. Ein im Sockel eingebautes LED-Band bringt sanftes Licht, was
den Kubus wie «schweben» lässt. Die
Liegenschaft konnte im Frühjahr 2015
übergeben werden. SM
Bauherr: CSA Real Estate Switzerland, eine
Anlagegruppe der Credit Suisse Anlagestiftung
Bauherrenvertretung: Wincasa AG, Winterthur
Architektur: A2017 Architekten GmbH, Zürich
Totalunternehmer: Allco AG, Zürich und Lachen
Vermietung: www.loft-relais.ch
Seite 5
MOSAIK
Produkte, Verfahren
und Entwicklungen
«Filmbau»: Ausstellung in Basel
Das Schweizerische Architekturmuseum
S AM in Basel zeigt in der Ausstellung
«Filmbau: Schweizer Architektur im be-
Brancheninfos
in Kürze
nale Raumplanung. Ausgehend von
der Planungspflicht der Behörden stehen hier jedoch zunächst die Gesamtentwicklung und damit Gesamtkonzepte und Gesamtstrategien im Blickpunkt planerischer Tätigkeiten. Dabei
geht es auch darum, Probleme zu lösen und einzelne Projekte zu konkretisieren und aufeinander abzustimmen.
Das Haus aus dem Drucker
Europaallee in Zürich: Der Film zeigt die Bauphase 2 von
2011–2014 im Zeitraffer (4 Min.). Screenshot: S AM
wegten Bild» das Potenzial des bewegten Bildes als Analyseinstrument und
Repräsentationsmedium von Architektur. Insbesondere wird auch erörtert,
warum Film trotz seiner Multimedialität
und der dynamischen Wahrnehmung
im Gegensatz zur Architekturfotografie
immer noch eine nur marginale Rolle in
der Vermittlung von Architektur spielt.
Es ist ein Experiment, ein Kunstprojekt
und vielleicht bald einmal Alltag: Das
niederländische Architekturbüro DUS
Architects baut derzeit das 3D-Print
Canal-Haus in Amsterdam mit 13 Räumen auf 5 Stockwerken. Sogar der
amerikanische
Präsident
Barack
Obama liess sich auf einer Stippvisite
vor Ort kurz auf die Baustelle fahren.
Dort produziert ein riesiger 3D-Drucker,
genannt «Kamermaker» (deutsch: Zimmermacher), die einzelnen KunststoffElemente, die das Gebäude bilden
Eines der ersten Elemente für das Amsterdamer 3D-Print
Canal-Haus. Bild: Olivier Middendorp via Hollandse
Hoogte
werden. Die Blöcke sind bis zu zwei Meter breit, zwei Meter lang, dreieinhalb
Meter hoch und 180 Kilogramm schwer.
Die Eröffnung soll 2017 stattfinden.
http://3dprintcanalhouse.com
Schnell erkannte Naturgefahren
31.10.2015–28.02.2016, www.sam-basel.org
Nachhaltige Raumentwicklung
So wie die «Lokale Agenda 21» bei Aktivitäten in den Quartieren, Stadtteilen,
Gemeinden und Regionen ansetzt, fokussieren sich das Merkblatt SIA 2050
und die Dokumentation D 0246 ebenfalls auf die kommunale und die regio-
Erläuterungen in der Dokumentation D 0246
als wirksame Planungshilfen. Cover: sia
Seite 6
Der Klimawandel lässt in der Schweiz
das Schadensrisiko durch Naturgefahren
steigen, die Folgen sind oft einschneidend. Insbesondere Hochwasser, Stürme,
Rutschungen, Lawinen, Hagelzüge sowie
Berg- und Felsstürze kommen hierzulande häufig vor. Das Analyse-Werkzeug
«Zurich Naturgefahren-Radar» des Lebensversicherers Zurich zeigt mit wenigen Mausklicks und auf die Hausnummer
genau, ob und von welchen Naturgefahren ein Gebäude bedroht ist.
www.zurich.ch/naturgefahren
Die Schadensummen sind von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich, steigen aber insgesamt deutlich an.
Grafik: Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)
RECHTSBERATUNG
Verkauf von
Miteigentum
Umfang der Berechtigung der
Miteigentümer am Verkaufspreis
(BGE 140 III 150)
Allco intern
PATRIK SERFÖZÖ
Projektleiter
Zwei Miteigentümer an einem Grundstück (Miteigentum je zur Hälfte) verkauften ihr Grundstück. Es wurde mit
den Käufern für das gesamte Grundstück ein gesamter Kaufpreis vereinbart. Ein Teil dieses Kaufpreises wurde
von den Käufern nicht bezahlt. Die ausstehende Kaufpreisforderung wurde
von den Verkäufern gegenüber den
Käufern nicht gemeinsam geltend gemacht. Stattdessen forderte jeder der
beiden Verkäufer von den Käufern die
Hälfte des ausstehenden Kaufpreises
ein.
Die kantonalen Gerichte erachteten
dies als nicht zulässig. Das Grundstück
sei als «Gesamtsache» verkauft worden. Damit stehe die Kaufpreisforderung den Verkäufern nicht je zur Hälfte,
sondern gesamthaft zur gesamten
Hand zu. Sofern sich die Forderung auf
die ganze Sache beziehe, liege bei
Miteigentümern grundsätzlich eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft vor.
Sie könnten die Forderung nur gemeinsam gegenüber den Käufern geltend
machen.
Das Bundesgericht sah dies anders.
Eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft entstehe grundsätzlich nur
dann, wenn unter den Gläubigern ein
Gesamthandverhältnis bestehe. Wenn
mehrere Vertragsgenossen, unter denen kein Gesamthandverhältnis be-
Q-Bus Herbst/2015
stehe, mit einem Dritten einen Vertrag
abschliessen würden, so entstehe eine
Teilgläubigerschaft. Bei einer Teilgläubigerschaft seien mehrere Gläubiger
unabhängig voneinander pro rata an
einer teilbaren Forderung berechtigt,
wobei die Leistung in ihrer Gesamtheit
nur einmal zu erbringen sei. Jeder
Gläubiger könne selbstständig den
ihm zustehenden Teil der Leistung verlangen und der Schuldner müsse den
entsprechenden Teil an jeden Gläubiger separat leisten.
Dies gelte auch im vorliegenden Fall.
Allein der Umstand, dass das Grundstück von den beiden Miteigentümern
als Ganzes veräussert worden sei, lasse
nicht darauf schliessen, dass die Verkäufer in Bezug auf die Kaufpreisforderung eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft bilden würden. Wenn Miteigentümer eine Sache als Ganzes
verkauften, würden sie im Regelfall als
Vertragsgenossen eine gemeinsame
Vertragspartnerstellung, nicht jedoch
eine Gesamthand begründen. Sie seien
nicht gemeinschaftliche Gläubiger,
sondern Teilgläubiger. Damit könne jeder Miteigentümer den ihm zustehenden Kaufpreis selbstständig geltend machen.
Dr. Felix Huber
Rechtsanwalt in Zürich
«Kunterbunte
Bauklötze
mit dem Familiennachwuchs zu stapeln oder auch ferne
Länder zu bereisen und neue Bauwerke
kennenzulernen, geben mir Inspiration
und Ausgleich zum täglichen Job. Bei
der Allco AG arbeite ich seit 2008, zuerst
als Bauleiter, später als Projektleiter. Begonnen habe ich als Zimmermann,
dann kamen das Studium der Hoch- und
Tiefbautechnik und die Projektleiterschule. Meist betreue ich Renovationen
und Umbauten, derzeit ein hochwertiges Wohnobjekt und die Umwandlung
und Modernisierung einer Gewerbeliegenschaft. Spannend! Auch dass ich
miterleben darf, wie sich junge Kollegen
vom Anfänger zum Profi entwickeln. Für
mich ist das Erfolgserlebnis und Motivation zugleich.»
MATTHIAS HÖHENER
Baukostenplaner
«Wie man Baukostenplaner wird? Gute Frage. Ich
bin hineingerutscht, genauso wie vor
drei Jahren in die Bauleitung. Während
das Studium der Landschaftsarchitektur teilweise wenig Bezug auf ausführungstechnische Belange nahm, tat
dies die Bauleitung umso mehr. Eine
gute Basis, um heute zu verstehen, wie
sich die Kostenstruktur eines Projekts
aufbaut. Obwohl sich letztlich alles um
kleine und grosse Zahlen dreht, bietet
die Kalkulation eine attraktive Bandbreite an Tätigkeiten. Meine privaten
Interessen sind breit gefächert. Ich kann
mich für Architektur, Kunst und vieles
mehr begeistern. Dann spiele ich Golf,
das fordert wie im Beruf Präzision, Gefühl und Entschlossenheit.»
Seite 7
EVENT
Bei der Allco AG
in bester Gesellschaft
Zusammen bauen und zusammen feiern: Rolf Kaufmann und sein Team freuten sich
über die zahlreichen Gäste am traditionellen Sommerapéro. Bilder: Elvira Kaspar
Allco AG
Feldmoosstrasse 12, CH-8853 Lachen, T: +41 55 442 55 57, F: +41 55 442 55 58
Redaktion: Müllerkommunikation, Thalwil: www.muekomm.ch
Freiestrasse 204, CH-8032 Zürich, T: +41 44 388 80 10, F: +41 44 388 80 11
Gestaltung: WVC Communications AG, Bubikon: www.wvc.ch
[email protected], www.allco.ch
Druck: ST Print, Wolfhausen: www.stprint.ch
Seite 8
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