Herbstausgabe 2015 Das Magazin der Allco AG Zertifiziert von SQS nach ISO 9001/14001 und OHSAS 18001 Stufe um Stufe zum Ziel Im Gespräch bleiben: Gelungene Projekte entstehen dann, wenn Vertrauen im Spiel ist. TU: Allco AG Bild: Beat Bühler EDITORIAL INTERVIEW Liebe Leserin Lieber Leser Mediation: «…es können alle gewinnen» Im nebenstehenden Interview zum Thema Baumediation verwendet Susanna Sacchetti, Baumediatorin und Präsidentin der 2012 gegründeten Fachgruppe Baumediation, das prägnante Bild vom Bier, das man zusammen trinken könne, wenn man einen Streit beigelegt hat und wieder miteinander auskommt. Bei diesem Bier geht es selbstverständlich um mehr als ein Getränk. Es geht um ein Symbol für gutes Einvernehmen und Vertrauen. Die Schweizerische Zivilprozessordnung sieht Mediation als Möglichkeit zur Konfliktlösung statt Gerichtsverfahren ausdrücklich vor. Das gilt auch für das Bauwesen. Susanna Sacchetti, Mediatorin SDM und Präsidentin der 2012 gegründeten Fachgruppe Baumediation, erklärt, worum es geht. Dies sind zentrale Stichworte in der Ge- Bei Bauvorhaben ist heute oft so, dass bereits in der Planungsphase ein Anwalt schäftswelt, also auch in der Baubranche. Von der ersten Idee für ein Bauwerk über Skizzen und Entwürfe für die Pläne bis zum fertigen Werk sind Dutzende von Funktionen und Menschen beteiligt. Hand in Hand muss die Arbeit gehen, und es braucht nur eine einzige Fehlleistung oder ein Missverständnis, damit Pannen, Ärger und mitunter grosse finanzielle Schäden entstehen. beigezogen wird. Finden Sie das gut? Susanna Sacchetti: Ich weiss, dass es so ist, aber dieser Trend läuft in die falsche Richtung, weil sich so Angst entwickelt, statt dass man Vertrauen aufbaut. Auch 200 Seiten dicke Verträge können verspieltes Vertrauen nicht ersetzen. Verschiedene Bauunternehmer, mit denen ich gesprochen habe, erachten diese Entwicklung ebenfalls als negativ. Der Gang zum Richter lässt sich nicht immer umgehen, ist Ultima Ratio, das Urteil fällt, einer gewinnt, einer verliert. Ganz anders die Mediation. «Wenn zwei sich streiten, können beide gewinnen», lautet eine Aussage von Susanna Sacchetti. Aus der überraschenden Formulierung spricht grosse Erfahrung, und der Einblick in diesen Arbeitsbereich ist eindrücklich. Wäre es besser, wenn in dieser Phase eine Mediations-Fachperson dabei wäre? Im Prinzip schon. Und es ist gar nicht so schwierig, denn es gibt viele Anwälte, die über eine Mediationsausbildung verfügen und je nachdem beratend oder als Mediatoren arbeiten. Sie unterscheiden klar zwischen diesen Tätigkeiten und stellen nicht die Frage, wie man vor Gericht gewinnen kann. Denn wo einer gewinnt, gibt es auch Verlierer. Und das ist oft der Keim für den nächsten Konflikt. Umgekehrt gilt: Wenn zwei sich streiten, können beide gewinnen. Nicht mit einem Bier des wiedergefundenen Vertrauens, sondern mit einem Glas zur Pflege der guten Beziehung haben die Allco-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter kurz vor der Sommerpause mit zahlreichen Gästen und Partnern angestossen (Bericht Seite 8). Es war wie jedes Jahr ein Anlass, der allen Beteiligten Spass gemacht hat. Und wenn im Laufe des Jahres wieder harter Alltag einkehrt, so bleibt doch dieser Termin des Einvernehmens in guter Erinnerung. Rolf Kaufmann Inhaber Allco AG Seite 2 Wie definieren Sie Mediation? Mediation ist ein freiwilliges, aussergerichtliches Verfahren. Damit es funktionieren kann, ist absolute Offenheit von allen Beteiligten verlangt. Sie müssen verbindlich zusagen, nichts verheimlichen zu wollen. In dieser Atmosphäre ist es die Kunst des Mediators, aus seiner neutralen Position gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. Wie läuft ein Mediationsverfahren in der Regel ab? In der ersten Phase müssen sich alle Beteiligten mit der Mediation einverstanden Susanna Sacchetti war viele Jahre als Architektin und Projektmanagerin für Grossprojekte tätig. Seit über 10 Jahren arbeitet sie als Mediatorin SDM (Schweizerischer Dachverband Mediation) und Organisationsberaterin NDS FH in der Einzelfirma beWirken (www.bewirken.ch) in Zürich. Bild: Ernst Hoch Baumediation – darum geht es Die Fachgruppe Baumediation (w w w.baumediation-sdm.ch), ein Verein des Schweizerischen Dachverbandes Mediation (SDM), hat sich zum Ziel gesetzt, Bauund Immobilienmediation als Alternative zum Gerichtsverfahren bekannt zu machen. Konflikte entstehen vielfach durch mangelhafte Kommunikation. Die Gruppe setzt sich dafür ein, dass die Mediationsklausel, wie sie der SIA seit Jahren in seinen Vertragsvorlagen vorschlägt, häufiger angewendet wird. Die Dienstleistungen umfassen die Bereiche Planung/Bau, Erwerb/ Finanzierung, Eigentum/Verwaltung/Miete, Nachbarschaft, Verkehr mit Behörden, Erhalten/Erneuern. schied zu den Gerichtsverfahren, wo die Gebühren in Relation zum Streitwert festgelegt werden. Sind Konflikte im Baubereich oft besonders kompliziert und damit teuer? Erstaunlicherweise nicht. Sehr oft bewegt sich der Streitwert um 100 000 Franken oder weniger. Und interessanterweise steht das Geld gar nicht immer im Vordergrund. Es geht häufiger darum, in Beziehung zu bleiben und weiter zusammenzuarbeiten, wenn das Vertrauen verloren ist. Ein Baustopp wäre für alle sehr teuer. Vielfach eingesetzter Mediationsablauf nach dem österreichischen Konfliktforscher Friedrich Glasl. Bild: bewirken.ch erklären, den Mediationsvertrag unterschreiben und u. a. laufende Gerichtsver- schweizerischen Qualitätsansprüchen nicht genügten. Der Subunternehmer verstand fahren sistieren. Als nächstes hört der Mediator die Konfliktparteien an und listet die strittigen Punkte auf. Das findet in einem Raum in der Gegenwart aller Streitparteien statt. Als nächste Phase muss der Mediator die Parteien dazu motivieren können, der Gegenpartei aktiv zuzuhören, um die Interessen hinter den Positionen zu verstehen. Das ist gar nicht immer einfach, weil sich solche Haltungen oft hinter Vorwänden verbergen. Und schliesslich gilt es, einen Streitpunkt nach dem anderen abzuarbeiten und kreative Lösungsoptionen zu entwickeln. Ziel ist eine schriftliche Vereinbarung, wie der Konflikt gelöst werden soll. die Mängelrüge nicht. Der Streitwert belief sich auf 120 000 Franken. In der Mediation wurde vereinbart, dass der Subunternehmer nachbessert. Die Aufwendungen wurden zwischen den beiden Gipserunternehmen und der Versicherung des Subunternehmers geteilt. Alle drei beteiligten Parteien teilten die Kosten der Mediation zu gleichen Teilen. Wie lange dauert ein solches Verfahren? In der Regel sind es 10 bis 15 Stunden. Ich hatte aber auch einmal eine Mediation in dreieinhalb Stunden beendet – nachdem die Parteien 20 Jahre lang gestritten hatten. Kaum zu glauben. Wie haben Sie das geschafft? Ich konnte den Beteiligten aufzeigen, dass es nur noch um gegenseitige Feindbilder ging. In derart langen Streitereien weiss irgendeinmal gar niemand mehr, weshalb man miteinander eigentlich Krach hat. Haben Sie weitere Beispiele? Gewiss. Ein Generalunternehmer hatte einem Gipserunternehmen einen Auftrag erteilt. Dieser stellte nachträglich fest, dass er mit diesem und weiteren Aufträgen personell und terminlich überfordert war. Er verpflichtete einen Subunternehmer aus dem Ausland, dessen Leistungen den Q-Bus Herbst/2015 Hatten Sie auch mit Konflikten in der Planungsphase zu tun? Ja. Ein Investor plante ein Entwicklungsprojekt am Siedlungsrand. Die Nachbarn wehrten sich, weil sie Lärm, Schattenwurf und eine Abwertung ihrer Liegenschaften befürchteten. Zur Mediation beigezogen wurden ausserdem die örtlichen Behörden und der Bauunternehmer. Es gelang, das Projekt so abzuändern, dass sich die befürchteten Probleme lösen liessen. Zweites Beispiel: Eine Baugenossenschaft wollte ihre 70 bis 80 Jahre alten Mietwohnungen durch 200 neue Wohnungen ersetzen. Weil sich Generalunternehmer, Ingenieur und Baumeister zur Qualitätssicherung nicht einigen konnten, entstanden jahrelange Bauverzögerungen. Der schliesslich beigezogene Mediator war auch für laufende Reklamationen der Mieterschaft zuständig. Ziel war es, die Streitigkeiten zwischen den Beteiligten am Bau und den Mietern laufend zu lösen. Sein Einsatz kostete unter 2 Prozent der gesamten Baukosten. Wie errechnen sich die Kosten? Mediatoren verrechnen zwischen 150 und 400 Franken pro Stunde – unabhängig vom Streitwert. Dies ist ein wichtiger Unter- Kann eine Mediation ein Verfahren vor Gericht ersetzen? Ganz klar: ja. In der neuen Zivilprozessordnung (Art. 213 ZPO) ist die Mediation ausdrücklich als Alternative für Schlichtungsverfahren erwähnt. Und im Vergleich zum Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation verschwindend klein. Gibt es noch andere Vorteile der Mediation? Im Vordergrund steht, dass die Beziehungen verbessert werden. Das ist im Bauwesen sehr wichtig, da die Branche überblickbar ist und man irgendwann wieder zusammenarbeiten muss. Eine Mediation kann ergeben, dass mehr als eine Konfliktpartei Recht hat. Das hilft bei der Lösung enorm. Salopp gesagt, kommt die Mediation dann zum Ende, wenn die einstigen Streithähne wieder ein Bier zusammen trinken können. Gibt es auch buchstäblich hoffnungslose Fälle? Ja, wenn der Streit bereits zu stark eskaliert ist, Gewalt oder offensichtlicher Betrug im Spiel ist. Aber das habe ich noch nie erlebt. Im März 2015 haben Sie zusammen mit dem Zürcher Rechtsanwalt Jürg Gasche Bühler einen ersten Crashkurs unter dem Titel «Bewusster Umgang mit Konflikten beim Planen und Bauen» durchgeführt. Wie lauten Ihre Erfahrungen? Es war ein halbtägiger Kurs, an dem Bauherrenberater, Projektleiter und sogar ein Gleisbauingenieur teilnahmen. Alle Beteiligten haben überaus intensiv mitgearbeitet und bedauerten in ihren Beurteilungen, dass der Kurs zu kurz gewesen sei. Die nächsten Kurse* werden jetzt einen Tag dauern. GM * www.crb.ch -› Schulung -› CRB-Crashkurse Seite 3 NEUBAU Kraftwerk auf dem Dach Der produzierte Solarstrom reicht für 30 Haushalte Ersatzbau mit Botschafterrolle: So könnte die neu errichtete Werkhalle im zürcherischen Nänikon auf den Punkt gebracht werden. Botschafter ist eine Photovoltaikanlage, die mit einer Fläche von 775 m2 praktisch das ganze Dach überzieht. Die aus 478 Modulen gefertigte Anlage hat eine maximale Leistung von 127 kWp und produziert um die 116 000 kWh Solarstrom. Diese Menge reicht komfortabel, um den Energiebedarf von 30 modernen 4-½-Zimmer-Wohnungen zu decken. Der Bauherr ist damit einen Schritt weiter gegangen als geplant. Aufgrund der Vorschriften rund um den erneuerbaren Energieanteil hätte eine Anlage auf einem Teil der Dachfläche bereits genügt. Doch der selber im Bereich erneuerbarer Energien tätige Bauherr nutzte die Chance, ein Gebäude mit Vorbildcharakter erstellen zu lassen. Mit den garantierten Abnahmepreisen durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird die Anlage nach ca. 15 Jahren amortisiert sein. Der Stahlbau auf einer Fläche von 60 x 14 Meter hat einen Betonboden mit Fundamenten, Zwischenböden aus Holz, eine Fassade mit Sandwichpa- Helle Materialien verstärken die lichte Atmosphäre im Innern. Der gelbe Hallenkran wurde am früheren Standort abgebaut und an der neuen Adresse wieder montiert. Bild: Allco AG/Beat Bühler nelen sowie acht Sektionaltore und zwei Schaufensteranlagen. Vom Abbruch der alten Halle bis zur pünktlichen Schlüsselübergabe dauerte der Bau acht Monate. Obwohl die Aushubarbeiten bereits im Gang waren, konnte das von der Behörde unter der Bodenplatte noch kurzfristig angeordnete Retentionsbecken mit ca. 60 m3 Inhalt ebenfalls ohne Zeitverlust realisiert werden. Während einer der beiden Mieter mit Wohnwagen arbeitet, baut der andere Boote und stützt sich bei dieser Arbeit auf seinen über viele Jahre bewährten Hallenkran. Dieser wurde am alten Ort demontiert, beim Kranbauer umgebaut und erneuert und leistet auch an der neuen Adresse wieder beste Dienste. SM Einen Teil der Werkhalle nutzt der Bauherr als Lager, die übrige Fläche ist als Werkstatt und Verkaufsraum vermietet. Architektur: Kaufmann Architekten AG, Rapperswil-Jona Bauherr: Gadola Unternehmungen, Oetwil am See und Nänikon Baumanagement: Allco AG, Zürich und Lachen Die Werkhalle aus der Vogelperspektive. Das Giebeldach mit den Solarmodulen hat eine Neigung von 9.71 Prozent. Bild: Allco AG/Christian Kleiber Seite 4 UMBAU Mehrwert durch Umnutzung Einst Quartierzentrale, heute hochwertige Lofts Licht- und Platzgewinn durch Aufstockung und grosse Fenster. Die bestehenden Glasbausteine in der Fassade wurden durch zusätzliche Reihen ergänzt. Bilder: Allco AG/Beat Bühler Loftwohnen in ehemaligen Technikhallen ist eine rare Gelegenheit. Insbesondere wenn noch eine privilegierte Lage und viel Schweizer Dienstleistungsgeschichte hinzukommen. An der Forchstrasse im Zürcher Quartier Hirslanden sorgte die 1963 erbaute und 1986 erweiterte Swisscom-Quartierzentrale bis Ende 2012 für einwandfrei funktionierende Übermittlungstechnologie. Beton und Glasbausteine dominieren. Im Quartier gilt der Bau als prägendes Element. Dieser Anspruch kommt dem Gebäude immer noch zuteil, obwohl es neu zum Wohnen dient und einige Veränderungen erhielt. Mit dem neu aufgestockten Attikageschoss zählt es 13 Miet-Lofts mit 1½ bis 3½ Zimmern und Flächen von 65 bis 155 m 2. Auf Wunsch Die Swisscom-Quartierzentrale vor dem Umbau. Bild: Allco AG Q-Bus Herbst/2015 Einst Ort für Übermittlungstechnologie, heute Wohnraum mit grandiosem Loftfeeling. Rechts im Bild Teilansicht des multifunktionalen Einbaukörpers. kümmert sich Living Services um den Haushalt. In der 12 Monate dauernden Umbauphase wurde das Gebäude entkernt und die Wände verstärkt, Schall- und Brandschutz wurden technisch nachgebessert. Geblieben ist der einstige Gebäudecharakter mit der Sichtbetonfassade und den Glasbausteinen. Die neuen grossen Fenster lassen jetzt aber viel Licht in die bis zu vier Meter hohen Räume, und zusätzliche Glasbausteine verstärken das Lichtspiel im Inneren. Futuristisch wirken die bis sechs Meter langen Glaselemente. Sie lassen sich elektrisch öffnen und erschliessen die begehbaren Dachflächen. Unbestrittener Blickfang in jeder Wohnung ist der flächenbündige, monolithische Kubus. Er beherbergt Küche, Nassräume, Reduit und teilweise auch eine Treppe. Ein im Sockel eingebautes LED-Band bringt sanftes Licht, was den Kubus wie «schweben» lässt. Die Liegenschaft konnte im Frühjahr 2015 übergeben werden. SM Bauherr: CSA Real Estate Switzerland, eine Anlagegruppe der Credit Suisse Anlagestiftung Bauherrenvertretung: Wincasa AG, Winterthur Architektur: A2017 Architekten GmbH, Zürich Totalunternehmer: Allco AG, Zürich und Lachen Vermietung: www.loft-relais.ch Seite 5 MOSAIK Produkte, Verfahren und Entwicklungen «Filmbau»: Ausstellung in Basel Das Schweizerische Architekturmuseum S AM in Basel zeigt in der Ausstellung «Filmbau: Schweizer Architektur im be- Brancheninfos in Kürze nale Raumplanung. Ausgehend von der Planungspflicht der Behörden stehen hier jedoch zunächst die Gesamtentwicklung und damit Gesamtkonzepte und Gesamtstrategien im Blickpunkt planerischer Tätigkeiten. Dabei geht es auch darum, Probleme zu lösen und einzelne Projekte zu konkretisieren und aufeinander abzustimmen. Das Haus aus dem Drucker Europaallee in Zürich: Der Film zeigt die Bauphase 2 von 2011–2014 im Zeitraffer (4 Min.). Screenshot: S AM wegten Bild» das Potenzial des bewegten Bildes als Analyseinstrument und Repräsentationsmedium von Architektur. Insbesondere wird auch erörtert, warum Film trotz seiner Multimedialität und der dynamischen Wahrnehmung im Gegensatz zur Architekturfotografie immer noch eine nur marginale Rolle in der Vermittlung von Architektur spielt. Es ist ein Experiment, ein Kunstprojekt und vielleicht bald einmal Alltag: Das niederländische Architekturbüro DUS Architects baut derzeit das 3D-Print Canal-Haus in Amsterdam mit 13 Räumen auf 5 Stockwerken. Sogar der amerikanische Präsident Barack Obama liess sich auf einer Stippvisite vor Ort kurz auf die Baustelle fahren. Dort produziert ein riesiger 3D-Drucker, genannt «Kamermaker» (deutsch: Zimmermacher), die einzelnen KunststoffElemente, die das Gebäude bilden Eines der ersten Elemente für das Amsterdamer 3D-Print Canal-Haus. Bild: Olivier Middendorp via Hollandse Hoogte werden. Die Blöcke sind bis zu zwei Meter breit, zwei Meter lang, dreieinhalb Meter hoch und 180 Kilogramm schwer. Die Eröffnung soll 2017 stattfinden. http://3dprintcanalhouse.com Schnell erkannte Naturgefahren 31.10.2015–28.02.2016, www.sam-basel.org Nachhaltige Raumentwicklung So wie die «Lokale Agenda 21» bei Aktivitäten in den Quartieren, Stadtteilen, Gemeinden und Regionen ansetzt, fokussieren sich das Merkblatt SIA 2050 und die Dokumentation D 0246 ebenfalls auf die kommunale und die regio- Erläuterungen in der Dokumentation D 0246 als wirksame Planungshilfen. Cover: sia Seite 6 Der Klimawandel lässt in der Schweiz das Schadensrisiko durch Naturgefahren steigen, die Folgen sind oft einschneidend. Insbesondere Hochwasser, Stürme, Rutschungen, Lawinen, Hagelzüge sowie Berg- und Felsstürze kommen hierzulande häufig vor. Das Analyse-Werkzeug «Zurich Naturgefahren-Radar» des Lebensversicherers Zurich zeigt mit wenigen Mausklicks und auf die Hausnummer genau, ob und von welchen Naturgefahren ein Gebäude bedroht ist. www.zurich.ch/naturgefahren Die Schadensummen sind von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich, steigen aber insgesamt deutlich an. Grafik: Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) RECHTSBERATUNG Verkauf von Miteigentum Umfang der Berechtigung der Miteigentümer am Verkaufspreis (BGE 140 III 150) Allco intern PATRIK SERFÖZÖ Projektleiter Zwei Miteigentümer an einem Grundstück (Miteigentum je zur Hälfte) verkauften ihr Grundstück. Es wurde mit den Käufern für das gesamte Grundstück ein gesamter Kaufpreis vereinbart. Ein Teil dieses Kaufpreises wurde von den Käufern nicht bezahlt. Die ausstehende Kaufpreisforderung wurde von den Verkäufern gegenüber den Käufern nicht gemeinsam geltend gemacht. Stattdessen forderte jeder der beiden Verkäufer von den Käufern die Hälfte des ausstehenden Kaufpreises ein. Die kantonalen Gerichte erachteten dies als nicht zulässig. Das Grundstück sei als «Gesamtsache» verkauft worden. Damit stehe die Kaufpreisforderung den Verkäufern nicht je zur Hälfte, sondern gesamthaft zur gesamten Hand zu. Sofern sich die Forderung auf die ganze Sache beziehe, liege bei Miteigentümern grundsätzlich eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft vor. Sie könnten die Forderung nur gemeinsam gegenüber den Käufern geltend machen. Das Bundesgericht sah dies anders. Eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft entstehe grundsätzlich nur dann, wenn unter den Gläubigern ein Gesamthandverhältnis bestehe. Wenn mehrere Vertragsgenossen, unter denen kein Gesamthandverhältnis be- Q-Bus Herbst/2015 stehe, mit einem Dritten einen Vertrag abschliessen würden, so entstehe eine Teilgläubigerschaft. Bei einer Teilgläubigerschaft seien mehrere Gläubiger unabhängig voneinander pro rata an einer teilbaren Forderung berechtigt, wobei die Leistung in ihrer Gesamtheit nur einmal zu erbringen sei. Jeder Gläubiger könne selbstständig den ihm zustehenden Teil der Leistung verlangen und der Schuldner müsse den entsprechenden Teil an jeden Gläubiger separat leisten. Dies gelte auch im vorliegenden Fall. Allein der Umstand, dass das Grundstück von den beiden Miteigentümern als Ganzes veräussert worden sei, lasse nicht darauf schliessen, dass die Verkäufer in Bezug auf die Kaufpreisforderung eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft bilden würden. Wenn Miteigentümer eine Sache als Ganzes verkauften, würden sie im Regelfall als Vertragsgenossen eine gemeinsame Vertragspartnerstellung, nicht jedoch eine Gesamthand begründen. Sie seien nicht gemeinschaftliche Gläubiger, sondern Teilgläubiger. Damit könne jeder Miteigentümer den ihm zustehenden Kaufpreis selbstständig geltend machen. Dr. Felix Huber Rechtsanwalt in Zürich «Kunterbunte Bauklötze mit dem Familiennachwuchs zu stapeln oder auch ferne Länder zu bereisen und neue Bauwerke kennenzulernen, geben mir Inspiration und Ausgleich zum täglichen Job. Bei der Allco AG arbeite ich seit 2008, zuerst als Bauleiter, später als Projektleiter. Begonnen habe ich als Zimmermann, dann kamen das Studium der Hoch- und Tiefbautechnik und die Projektleiterschule. Meist betreue ich Renovationen und Umbauten, derzeit ein hochwertiges Wohnobjekt und die Umwandlung und Modernisierung einer Gewerbeliegenschaft. Spannend! Auch dass ich miterleben darf, wie sich junge Kollegen vom Anfänger zum Profi entwickeln. Für mich ist das Erfolgserlebnis und Motivation zugleich.» MATTHIAS HÖHENER Baukostenplaner «Wie man Baukostenplaner wird? Gute Frage. Ich bin hineingerutscht, genauso wie vor drei Jahren in die Bauleitung. Während das Studium der Landschaftsarchitektur teilweise wenig Bezug auf ausführungstechnische Belange nahm, tat dies die Bauleitung umso mehr. Eine gute Basis, um heute zu verstehen, wie sich die Kostenstruktur eines Projekts aufbaut. Obwohl sich letztlich alles um kleine und grosse Zahlen dreht, bietet die Kalkulation eine attraktive Bandbreite an Tätigkeiten. Meine privaten Interessen sind breit gefächert. Ich kann mich für Architektur, Kunst und vieles mehr begeistern. Dann spiele ich Golf, das fordert wie im Beruf Präzision, Gefühl und Entschlossenheit.» Seite 7 EVENT Bei der Allco AG in bester Gesellschaft Zusammen bauen und zusammen feiern: Rolf Kaufmann und sein Team freuten sich über die zahlreichen Gäste am traditionellen Sommerapéro. Bilder: Elvira Kaspar Allco AG Feldmoosstrasse 12, CH-8853 Lachen, T: +41 55 442 55 57, F: +41 55 442 55 58 Redaktion: Müllerkommunikation, Thalwil: www.muekomm.ch Freiestrasse 204, CH-8032 Zürich, T: +41 44 388 80 10, F: +41 44 388 80 11 Gestaltung: WVC Communications AG, Bubikon: www.wvc.ch [email protected], www.allco.ch Druck: ST Print, Wolfhausen: www.stprint.ch Seite 8