Stand 1.1.2012 Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung Die nachfolgenden Fragen richten sich nach Abschnitt III. Artikel 13 bis 15 des Anerkennungsreglements des SDM-FSM vom 25. Januar 2011 (AR) Sie richten sich an Einzelpersonen, die eine SDM-FSM-Anerkennung beantragen und ihre Ausbildung nicht in Lehrgängen absolviert haben, welche vom SDM-FSM anerkannt sind. Das Anerkennungsreglement, die Gebührenordnung, die Berufsregeln sowie die Liste der Ausbildungslehrgänge mit SDM-FSM Anerkennung können auf http://www.infomediation.ch/cms/index.php?id=188&L=0 heruntergeladen werden. 1. Angaben zur eigenen Person: Name: Vorname: Adresse : Geburtsdatum: Tel.-Nr. G: E-Mail: Grundberuf: Mediationsgebiete, in denen ich tätig bin: 2. Persönliche Voraussetzungen i.S. Artikel 15 AR Ich verfüge über einen Universitätsabschluss. Beleg: Ich verfüge über einen Fachhochschulabschluss. Beleg: Ich verfüge über eine mindestens 3-jährige Ausbildung mit Diplomabschluss auf tertiärer Stufe (vgl. auch Art. 9 AR). Beleg: Ich erfülle die Voraussetzungen von Art. 15 AR. Belege: Detaillierte Begründung: Schweizerischer Dachverband Mediation SDM-FSM Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung Ausgabe Jiuli 2011 3. Seite 2 Nachweis der besuchten Ausbildungsmodule Nach Artikel 2 AR soll die gesamte Ausbildung mindestens 200 Zeitstunden (à 60 Minuten) umfassen und sich über einen Zeitraum von 1,5 Jahren erstrecken. a) Nachweis der Gesamtdauer der Ausbildung (verlangt sind 1,5 Jahre) und Verteilung der einzelnen Ausbildungsteile Belege: Bezeichnung jedes Ausbildungslehrganges, Dauer, Verteilung der einzelnen Ausbildungsteile. b) Nachweis, dass mind. 160 Zeitstunden Ausbildung im Sinn von Art. 2 AR besucht wurden. Belege: Bezeichnung jedes Ausbildungsganges inkl. Anzahl Stunden, Prospekte, Beschreibungen oder andere vorhandene Unterlagen über den entsprechenden Ausbildungslehrgang c) Nachweis, dass mindestens 80 Stunden in einer konstanten Lerngruppe absolviert wurden (Art. 4 AR) Belege: d) Supervision: Ich habe mindestens 40 Stunden Supervision im Zusammenhang mit meiner Mediationsausbildung und/oder von mir mediierten Fällen besucht. ................................................................................................................................... ................................................................................................................................... Belege für 40 Stunden Supervision: Name der SupervisorInnen, Nachweis der genügenden Ausbildung der Supervisorin, des Supervisors gemäss Artikel 7 AR, Grösse der Supervisionsgruppe, Angaben über die Anzahl, die Dauer und den zeitlichen Abstand der Sitzungen. 4. Inhalte der Ausbildungsmodule (Art. 5 AR) Welche Inhalte wurden in Ihrer Ausbildung vermittelt? Belege: Bitte Aufstellung einreichen (vgl. Tabelle im Anhang), aus der hervorgeht, welcher der im AR einzeln aufgelisteten Lerninhalte in welchem Ausbildungsteil wie vermittelt wurde 5. Qualifikation der Ausbildungs- und SupervisorInnen (Artikel 11 AR) Wir ersuchen Sie, uns eine Liste der für Ihren Ausbildungslehrgang zuständigen DozentInnen und SupervisorInnen mit Namen, beruflicher Qualifikation und Mediationshintergrund, d.h. Ausbildung und Praxis, beizulegen. Schweizerischer Dachverband Mediation SDM-FSM Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung Ausgabe Jiuli 2011 6. Seite 3 Abschlussqualifikation (Artikel. 10 AR) Ich habe eine schriftliche Abschlussarbeit über mindestens 6 Sitzungsstunden eigener Mediationstätigkeit, die eine ausführliche Reflexion auf theoretischer und praktischer Ebene enthält, verfasst. Gliederung siehe Merkblatt Abschlussarbeit http://www.infomediation.ch/cms/uploads/media/Merkblatt_Abschlussarbeit_02.pdf Anmerkung Z.: Dieses Merkblatt gehört auch überarbeitet; wir erwarten ca. 20 Seiten; es geht nicht um Übergangsbestimmungen Beleg: Schriftliche Abschlussarbeit, welche die obigen Voraussetzungen erfüllt. 7. Gebühr Mit Unterzeichnung dieses Fragebogens, nehme ich zur Kenntnis, dass die Gebühren für die Bearbeitung eines Anerkennungsgesuches im Voraus zu bezahlen sind. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung (GO), welche unter folgendem Link aufgerufen werden können. Ich bin Mitglied bei folgender Mitgliedorganisation (MO) des SDM ist ……………………. 8. Anerkennung der Berufsregeln SDM-FSM und Verpflichtung zur Weiterbildung Mit Unterzeichnung dieses Fragebogens erkläre ich, dass ich den Inhalt der Berufsregeln Richtlinien SDM-FSM kenne und verpflichte mich für den Fall, dass mir die SDM-FSMAnerkennung erteilt wird, diese bei der Mediationstätigkeit einzuhalten. Ich verpflichte mich zu einer angemessenen Fortbildung (60 Stunden in 3 Jahren, gemäss Ziffer 18 AR. Ort, Datum:..................................................................................... Unterschrift: ................................................................................... Das ausgefüllte Formular inkl. einer Kopie und den erforderlichen Belege (einfach) senden Sie bitte an: Schweizerischer Dachverband Mediation SDM Postfach 363 3000 Bern 14 Anhang: Tabelle (bitte vollständig ausfüllen) zu Frage 4 Stand 1.1.2012 Die gemäss Art. 5 AR behandelten Themen Definition von Mediation; mediative Haltung, Selbstreflexion/Selbsterfahrung Konflikttheorien Rolle der Mediatorin/des Mediators Methodik der Gestaltung von Mediationsprozessen Interventionstechniken Rahmenbedingungen der Mediation Abgrenzung zu anderen Konfliktregelungsverfahren Behandelt im Ausbildungsteil: Datum / Dauer (Anzahl Stunden) Beleg (Belegverzeichnis Nr.?) evtl. Bemerkungen Schweizerischer Dachverband Mediation SDM-FSM Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung Ausgabe Jiuli 2011 Die gemäss Art. 5 AR behandelten Themen Grundkenntnissse aus Psychologie etc. Interdisziplinarität Mediation und Recht Anwendungsfelder der Mediation Berufsregeln und ethische Aspekte Behandelt im Ausbildungsteil: Seite 5 Datum / Anzahl Stunden Beleg (Belegverzeichnis Nr.?) evtl. Bemerkungen Schweizerischer Dachverband Mediation SDM-FSM Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung Ausgabe Jiuli 2011 Weitere Aktivitäten gemäss Art. 21 AR (total max. 80 Stunden) Aktive Teilnahme in Fachoder Erfahrungsgruppen Aktive Teilnahme in Fachtagungen mit workshops Eigene Tätigkeit in der Mediationsausbildung Allgemeine Bemerkungen Fachgruppe / Fachtagung / Lehrveranstaltung Seite 6 Datum / Dauer (Anzahl Stunden) Beleg (Belegverzeichnis Nr.?)