Formular Gesuch um AK Ausbildung ohne SDM-AK dt - SDM-FSM

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Stand 1.1.2012
Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit
Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung
Die nachfolgenden Fragen richten sich nach Abschnitt III. Artikel 13 bis 15 des
Anerkennungsreglements des SDM-FSM vom 25. Januar 2011 (AR) Sie richten sich an
Einzelpersonen, die eine SDM-FSM-Anerkennung beantragen und ihre Ausbildung nicht in
Lehrgängen absolviert haben, welche vom SDM-FSM anerkannt sind.
Das Anerkennungsreglement, die Gebührenordnung, die Berufsregeln sowie die Liste der
Ausbildungslehrgänge mit SDM-FSM Anerkennung können auf
http://www.infomediation.ch/cms/index.php?id=188&L=0 heruntergeladen werden.
1.
Angaben zur eigenen Person:
Name:
Vorname:
Adresse :
Geburtsdatum:
Tel.-Nr. G:
E-Mail:
Grundberuf:
Mediationsgebiete, in denen ich tätig bin:
2.
Persönliche Voraussetzungen i.S. Artikel 15 AR
Ich verfüge über einen Universitätsabschluss.
Beleg:
Ich verfüge über einen Fachhochschulabschluss.
Beleg:
Ich verfüge über eine mindestens 3-jährige Ausbildung mit Diplomabschluss auf
tertiärer Stufe (vgl. auch Art. 9 AR).
Beleg:
Ich erfülle die Voraussetzungen von Art. 15 AR.
Belege:
Detaillierte Begründung:
Schweizerischer Dachverband Mediation SDM-FSM
Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung
Ausgabe Jiuli 2011
3.
Seite 2
Nachweis der besuchten Ausbildungsmodule
Nach Artikel 2 AR soll die gesamte Ausbildung mindestens 200 Zeitstunden (à 60
Minuten) umfassen und sich über einen Zeitraum von 1,5 Jahren erstrecken.
a)
Nachweis der Gesamtdauer der Ausbildung (verlangt sind 1,5 Jahre) und Verteilung
der einzelnen Ausbildungsteile
Belege: Bezeichnung jedes Ausbildungslehrganges, Dauer, Verteilung der einzelnen
Ausbildungsteile.
b)
Nachweis, dass mind. 160 Zeitstunden Ausbildung im Sinn von Art. 2 AR besucht
wurden.
Belege: Bezeichnung jedes Ausbildungsganges inkl. Anzahl Stunden, Prospekte,
Beschreibungen oder andere vorhandene Unterlagen über den entsprechenden
Ausbildungslehrgang
c)
Nachweis, dass mindestens 80 Stunden in einer konstanten Lerngruppe absolviert
wurden (Art. 4 AR)
Belege:
d)
Supervision: Ich habe mindestens 40 Stunden Supervision im Zusammenhang mit
meiner Mediationsausbildung und/oder von mir mediierten Fällen besucht.
...................................................................................................................................
...................................................................................................................................
Belege für 40 Stunden Supervision: Name der SupervisorInnen, Nachweis der
genügenden Ausbildung der Supervisorin, des Supervisors gemäss Artikel 7 AR, Grösse
der Supervisionsgruppe, Angaben über die Anzahl, die Dauer und den zeitlichen
Abstand der Sitzungen.
4.
Inhalte der Ausbildungsmodule (Art. 5 AR)
Welche Inhalte wurden in Ihrer Ausbildung vermittelt?
Belege: Bitte Aufstellung einreichen (vgl. Tabelle im Anhang), aus der hervorgeht,
welcher der im AR einzeln aufgelisteten Lerninhalte in welchem Ausbildungsteil wie
vermittelt wurde
5.
Qualifikation der Ausbildungs- und SupervisorInnen (Artikel 11 AR)
Wir ersuchen Sie, uns eine Liste der für Ihren Ausbildungslehrgang zuständigen
DozentInnen und SupervisorInnen mit Namen, beruflicher Qualifikation und
Mediationshintergrund, d.h. Ausbildung und Praxis, beizulegen.
Schweizerischer Dachverband Mediation SDM-FSM
Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung
Ausgabe Jiuli 2011
6.
Seite 3
Abschlussqualifikation (Artikel. 10 AR)
Ich habe eine schriftliche Abschlussarbeit über mindestens 6 Sitzungsstunden eigener
Mediationstätigkeit, die eine ausführliche Reflexion auf theoretischer und praktischer Ebene
enthält, verfasst. Gliederung siehe Merkblatt Abschlussarbeit
http://www.infomediation.ch/cms/uploads/media/Merkblatt_Abschlussarbeit_02.pdf
Anmerkung Z.: Dieses Merkblatt gehört auch überarbeitet; wir erwarten ca. 20 Seiten; es
geht nicht um Übergangsbestimmungen
Beleg: Schriftliche Abschlussarbeit, welche die obigen Voraussetzungen erfüllt.
7.
Gebühr
Mit Unterzeichnung dieses Fragebogens, nehme ich zur Kenntnis, dass die Gebühren für die
Bearbeitung eines Anerkennungsgesuches im Voraus zu bezahlen sind. Die Gebühren
richten sich nach der Gebührenordnung (GO), welche unter folgendem Link aufgerufen
werden können.
Ich bin Mitglied bei folgender Mitgliedorganisation (MO) des SDM ist …………………….
8.
Anerkennung der Berufsregeln SDM-FSM und Verpflichtung zur Weiterbildung
Mit Unterzeichnung dieses Fragebogens erkläre ich, dass ich den Inhalt der Berufsregeln
Richtlinien SDM-FSM kenne und verpflichte mich für den Fall, dass mir die SDM-FSMAnerkennung erteilt wird, diese bei der Mediationstätigkeit einzuhalten.
Ich verpflichte mich zu einer angemessenen Fortbildung (60 Stunden in 3 Jahren, gemäss
Ziffer 18 AR.
Ort, Datum:.....................................................................................
Unterschrift: ...................................................................................
Das ausgefüllte Formular inkl. einer Kopie und den erforderlichen Belege (einfach) senden
Sie bitte an:
Schweizerischer Dachverband Mediation SDM
Postfach 363
3000 Bern 14
Anhang:
Tabelle (bitte vollständig ausfüllen) zu Frage 4
Stand 1.1.2012
Die gemäss Art. 5 AR
behandelten Themen
Definition von Mediation;
mediative Haltung, Selbstreflexion/Selbsterfahrung
Konflikttheorien
Rolle der Mediatorin/des
Mediators
Methodik der Gestaltung von
Mediationsprozessen
Interventionstechniken
Rahmenbedingungen der
Mediation
Abgrenzung zu anderen
Konfliktregelungsverfahren
Behandelt im Ausbildungsteil:
Datum / Dauer
(Anzahl Stunden)
Beleg (Belegverzeichnis Nr.?)
evtl. Bemerkungen
Schweizerischer Dachverband Mediation SDM-FSM
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Die gemäss Art. 5 AR
behandelten Themen
Grundkenntnissse aus
Psychologie etc.
Interdisziplinarität
Mediation und Recht
Anwendungsfelder der
Mediation
Berufsregeln und ethische
Aspekte
Behandelt im Ausbildungsteil:
Seite 5
Datum / Anzahl Stunden Beleg (Belegverzeichnis Nr.?)
evtl. Bemerkungen
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Ausgabe Jiuli 2011
Weitere Aktivitäten
gemäss Art. 21 AR (total
max. 80 Stunden)
Aktive Teilnahme in Fachoder Erfahrungsgruppen
Aktive Teilnahme in
Fachtagungen mit
workshops
Eigene Tätigkeit in der
Mediationsausbildung
Allgemeine Bemerkungen
Fachgruppe / Fachtagung /
Lehrveranstaltung
Seite 6
Datum / Dauer
(Anzahl Stunden)
Beleg (Belegverzeichnis Nr.?)
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