Diagnostik in der forensischen Psychiatrie - Franke

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Diagnostik in der forensischen
Psychiatrie
Seminar: Testen und Entscheiden
Dozentin: Prof. Dr. G. H. Franke
Referentinnen: Anne Liebenau,
Julia Bock
Datum: 20.11.07
Gliederung
1. Bedeutung der forensischen Diagnostik
1.1 Gesetze und Ziele
1.2 Begutachtung
1.2.1 Juristische Merkmale und relevante Diagnosen
1.2.2 Verfahren
1.2.3 Prognose
2. Besonderheiten der Klientel
2.1 Allgemeinpsychiatrie
2.2 Prädiktoren von Delinquenz und psychosozialer Hintergrund der
Straftäter
2.3 Psychische Störung und Haft
3. Grenzen der forensischen Diagnostik
3.1 Normstichproben
3.2 Fehler und Probleme im diagnostischen Prozess
4. Fazit und Ausblick
1. Bedeutung der forensischen Diagnostik
1.1 Gesetze und Ziele
im Maßregelvollzug (Forensische Psychiatrie)
z
z
Schutz der Allgemeinheit vor erneuten Straftaten
von der Krankheit ausgehende Gefährlichkeit
beseitigen
1. Bedeutung der forensischen Diagnostik
1.1 Gesetze und Ziele
z
Forensische Diagnostik bezieht sich auf die
Diagnose psychischer Störungen und die daraus
entstehenden Einschränkungen der Einsichts- bzw.
Steuerungsfähigkeit (§§20, 21 StGB)
z
Psychische Störung führt nicht automatisch zu
eingeschränkter Schuldfähigkeit / Schuldunfähigkeit
gesetzliche Grundlage forensischer Diagnostik - StGB
z
§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen
einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer
tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen
Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen
Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen
oder nach dieser Einsicht zu handeln.
z
§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat
einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus
einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung
der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach §
49 Abs. 1 gemildert werden.
gesetzliche Grundlage forensischer Diagnostik - StGB
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der
Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten
Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das
Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des
Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge
seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu
erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit
gefährlich ist.
gesetzliche Grundlage forensischer Diagnostik - StGB
§ 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
z
(1)Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere
berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie
wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder
die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht
verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht
auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie
infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
z
(2)Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete
Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer
Entziehungsanstalt zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem
Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher
rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
1.2 Begutachtung
Zwei Ebenen der Begutachtung:
z
1. Ebene: auf psychopathologisch-diagnostischer Ebene
wird untersucht, ob eine der 4 in § 20 StGB genannten
Eingangsvoraussetzungen für Schulunfähigkeit vorliegt
z
2. Ebene: auf psycho(patho)logischer-normativer Ebene
werden die Auswirkungen der vorliegenden Störung auf
die psychischen Funktionen geprüft
1.2.1 Juristische Merkmale und relevante Diagnosen
Juristische Merkmale und diagnostische Zuordnung
Juristisches Merkmal
Diagnose
ICD-Codierung
Krankhafte seelische Störung
Hirnerkrankungen
Intoxikationen
Schizophrene und affektive Psychosen
F0-F09
F1-F19
F2 und F3
Tief greifende
Bewusstseinsstörung
„normalpsychologische“
Bewusstseinsstörungen
Affekt
F43
Schwachsinn
Intelligenzminderungen
F7
Schwere andere seelische
Abartigkeit
Neurotische, Belastungs- und
somatoforme Störungen
Persönlichkeits- und
Verhaltensstörungen
F4
F6, F21, F34, F24,
F1x.2
1.2.2 Verfahren (1. Ebene: psychopathologisch-diagnostisch)
Beispiele standardisierter Diagnostikmethoden zur Diagnostik der nach § 20
potentiell relevanten psychischen Störungen
Diagnostik psychischer Umfassende halbstrukturierte Interviews, z. B. SKID
Störungen nach
(Strukturiertes Klinisches Interview für DSM-IV),
Klassifikationssystemen CIDI (Composite International Diagnostic
Interview) und umfassende Checklisten zur
Fremdbeurteilung, z. B. IDCL (Internationale
Diagnosen Checkliste)
Intelligenzdiagnostik
Intelligenztests, z. B Hawie-III (Hamburg-WechslerIntelligenztest für Erwachsenen), IST 2000
(Intelligenz-Strukturtest 2000), LPS (LeistungsPrüf-System), WIT (Wilde-Intelligenz-Test)
Diagnostik spezieller
Störungen der Achse I
Für die Schizophreniediagnostik, z. B. BPRS (Brief
Psychiatric Rating Scale), PANSS (Positiv- und
Negativ-Symptom-Skala), PD-S (ParanoidDepressivitäts-Skala)
1.2.2 Verfahren (1. Ebene: psychopathologisch-diagnostisch)
Beispiele standardisierter Diagnostikmethoden zur Diagnostik der nach §
20 potentiell relevanten psychischen Störungen (2. Teil)
Diagnostik
von
Persönlichkeitsstörun
gen
Halbstrukturierte Interviews und Checklisten zur Fremdbeuteilung, z. B.
SKID-II (Strukturiertes Klinisches Interview der Achse II des DSM), IPDE
(International Personality Disorder Examination), IDCL-P (Internationale
Diagnosen-Checkliste für Persönlichkeitsstörungen), AMPS (Aachener
Merkmalsliste zur Erfassung von Persönlichkeitsstörungen)
sowie Fragebogen zur Selbstbeurteilung, z. B. CATI (Coolidge Axis II
Inventory), TCI (Temperament and Character Inventory), DAPP-BQ
(Dimensional Assessment of Personality Pathology – Basic Questionnaire),
SAMPS (Aachener Merkmalsliste zur Erfassung von
Persönlichkeitsstörungen, Selbstbeurteilung)
PCL (Psychopathy-Check-List)
Erfassung
spezieller
Verhaltens
aspekte
z. B. FAF (Fragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren), STAXI
(State-Trait-Ärgerausdrucks-Inventar, BIS (Barrett Impulsivity Scale)
PCL (Psychopathy Check-List)
•
•
•
•
•
Erfassung der typischen Eigenschaften
psychopathischer Persönlichkeiten
Beurteilung der Kriterien erfolgt durch eine
strukturiertes Interview und Informationen aus den
Akten
Erfassung von 20 Kriterien
Gesamtwert kann zwischen 0-40 liegen
ab einem Wert von 25:
„Psychopath“/psychopathische Persönlichkeit
PCL (Psychopathy Check-List)
z
Studie „Persönlichkeitsstörungen und “Psychopathy”
bei Sexualstraftätern im Maßregelvollzug – SKID-IIund PCL-R-Befunde von Impulskontrollgestörten und
Paraphilen“ (Borchard et al., 2003)
z
Bei Sexualstraftätern in der forensischen Psychiatrie
wird betont, dass die PCL-R zwar ein geeignetes
Prognoseverfahren, aber kein psychologischpsychiatrisches Diagnoseinstrument für
Persönlichkeitsstörungen ist
Psycho(patho)logisch-normative Ebene (2. Ebene)
z
Prinzip des psychopathologischen
Referenzsystems: korreliert die vorliegenden
psychisches Auffälligkeiten mit dem allgemeinen
psych(patho)logischen Erfahrungshintergrund bei
seelischen Störungen
z
Merkmale zur Einschätzung der Schuldfähigkeit
Aspekte zur Beurteilung der Schuldfähigkeit beim
Vorliegen einer „schweren anderen seelischen
Abartigkeit“
Gesichtspunkte, die für die Beeinträchtigung der
Schuldfähigkeit sprechen:
Gesichtspunkte, die gegen die Beeinträchtigung der
Schuldfähigkeit sprechen:
•Psychopathologische Disposition der Persönlichkeit
•Chronische konstellative Faktoren, z. B. Abusus,
deprivierende Lebensumstände
•Schwäche der Abwehr- und
Realitätsprüfungsmechanismen
•Einengung der Lebensführung
•Stereotypisierung des Verhaltens
•Häufung sozialer Konflikte auch außerhalb des
Delinquenzbereichens
•Emotionale Labilisierung in der Zeit vor dem Delikt
•Aktuelle konstellative Faktoren, z. B. Alkohol,
Ermüdung, affektive Erregung
•Hervorgehen der Tat aus neurotischen Konflikten bzw.
neurotischen Primordialsymptomatik
•Bei sexueller Deviation Einengung, Fixierung und
Progredienzphänomen
•Tatvorbereitungen
•Planmäßiges Vorgehen bei der Tat
•Fähigkeit zu Warten
•Lang hingezogenes Tatgeschehen
•Komplexer Handlungsablauf in Etappen
•Vorsorge gegen Entdeckung
•Möglichkeit anderen Verhalten unter vergleichbaren
Umständen
•Hervorgehen des Delikts aus dissozialen
Charakterzügen
1.2.3 Prognose
klärt zukünftige Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten
z
z
z
bei Schuldfähigkeitsbegutachtung
für Vollzugslockerung
Entlassung
Schuldfähigkeitsbegutachtung:
z zukünftige Kriminalität ?
z Art zu erwartender Straftaten ?
z unter welchen Bedingungen kann es dazu kommen?
1.2.3 Prognose
Prognosemethoden
intuitive
z rein gefühlsmäßig ohne Fachwissen
Æ am wenigsten fundiert Methode
statistische
z empirische Verallgemeinerung
Æ nur gruppenstatistische Wahrscheinlichkeitsaussagen
klinische
z soll alle im Einzelfall relevanten Faktoren erfassen
(spezielle individuelle Problematik)
z Gewichtung ihrer Bedeutung hinsichtlich Kriminalprognose
z bezieht Veränderungen während der Therapie ein
1.2.3 Prognose
Berücksichtigung von 4 Dimensionen bei klinischen
Prognosen (Rasch)
z
frühe Delinquenz
z
Querschnittsbild der Persönlichkeit / der Erkrankung
z
Verlauf der Unterbringung seit der Tat
z
Perspektiven des Untergebrachten (Entlassungsumfeld)
1.2.3 Prognose
typologische Prognosebeurteilung
z
z
z
z
z
Ergebnisse aus Forschung
psychischer Hintergrund der Taten
Alter des Täters
Persönlichkeit des Täters
verschiedene Opfervariablen
1.2.3 Prognose
Prognostisches Inventar (Dittmann, V.)
Æ systematische Fallanalyse anhand günstiger und
ungünstiger Faktoren:
z Analyse der Anlasstaten
z bisherige Kriminalitätsentwicklung
z Analyse der Persönlichkeit (unter Berücksichtigung evtl.
psychischer Störung)
z Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung
z Einschätzung seiner sozialen Kompetenz
z Einschätzung seines spezifischen Konfliktverhaltens
z seine Auseinandersetzung mit der Tat
1.2.3 Prognose
Prognostisches Inventar (Dittmann, V.)
z
z
z
Abwägung allg. und realer Therapiemöglichkeiten
mit Berücksichtigung von Therapiebereitschaft
aufzeigen des sozialen Empfangsraumes bei
Lockerung, Urlaub, Entlassung
bisheriger Verlauf nach Tat(en)
1.2.3 Prognose
Bsp. Prognosebeurteilung für Vollzugslockerungen
(Asklepiosfachklinik Stadtroda )
z
z
z
z
z
z
Berücksichtigung der gesamten Aktenlage
umfassende klinischen Einschätzung
standardisierte Testverfahren
Diskussion im multiprofessionellen Team
Gutachten durch externe Sachverständige (bei bes.
schweren Delikten)
Zustimmung durch die Strafvollstreckungsbehörde
2. Besonderheiten der Klientel
2.1 Allgemeinpsychiatrie
z
z
z
Trennung zwischen Allgemeinpsychiatrie und
Forensischer Psychiatrie führte zu wachsenden
Patientenzahlen im Maßregelvollzug und sinkenden
Entlasszahlen
indirekte Annährung durch Überbelegung
isolierte Forensikstandorte vermeiden um
psychosoziale Reha neben der Verwahrung nicht
aus dem Blick zu verlieren
2.2 Prädiktoren von Delinquenz und
psychosozialer Hintergrund der Straftäter
•
Studie „Prädiktoren von lebenslanger Delinquenz:
Welche Bedeutung haben frühere familiäre Belastungen,
kindliche Delinquenz und maladaptive Copingstile zur
Unterscheidung
von
Gefängnisinsassen
mit
unterschiedlicher Schwere der Delinquenz?“ (SeiffgeKrenke et al., 2006)
•
Straftäter mit langen Haftstrafen unterschieden in der
Persönlichkeitsstruktur, dem Bewältigungsverhalten, dem
Ausmaß
schwerer
familiärer
Belastungen
und
maladaptive Copingstilen
Wesentliche biopsychosoziale Risikobedingungen
und Korrelate aggressiv/dissozialen Verhaltens
Biologi- • Neuropsychologische Defizite
• Prä-, peri- und postnatale Faktoren (z. B.
sche
Faktoren Geburtskomplikationen, niedriges Geburtsgewicht)
• Psychophysiologische Faktoren (z. B. Rauchen
während der Schwangerschaft)
• Biochemische Faktoren (z. B. niedriger
Serotoninspiegel)
Frühe
Verhaltensfaktoren
• „Schwieriges“ Temperament
• Probleme in der Verhaltens- und Emotionsregulation
• Frühes impulsives Verhalten
Wesentliche biopsychosoziale Risikobedingungen und
Korrelate aggressiv/dissozialen Verhaltens (Teil 2)
Familiäre
Faktoren
sowie
ElternKindInteraktion
• Verschiedene Formen der Eltern-Kind-Bindung
• Frühe Eltern-Kind-Konflikte
• Erziehungsverhalten der Eltern (z. B. inkonsistentes Verhalten
oder körperliche Bestrafungen)
• Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Missbrauch
• Konflikte der Eltern sowie Scheidung der Eltern
• Psychische Störungen der Eltern
Kognitive
Faktoren
• Niedriger IQ sowie geringe kognitive Fertigkeiten
• Schlechte Schulleistungen
• Defizite in der sozial-kognitiven Informationsverarbeitung
Soziale
Faktoren
• Ablehnung durch Gleichaltrige
• Einfluss devianter Gleichaltriger
2.3 Psychische Störungen und Haft
häufige Krankheitsbilder
z
z
z
z
z
z
z
z
affektive Psychosen (Gemütserkrankungen)
Schizophrenien
Persönlichkeitsstörungen
Störungen der sexuellen Orientierung
Persönlichkeitsstörungen mit Minderbegabung
organische Schädigungen des Gehirns
geistige Behinderung
begleitende Missbrauchs- oder Suchtproblematik
2.3 Psychische Störungen und Haft
unterschiedliche Delikte
z
z
z
z
z
Eigentumsdelikte
Körperverletzung
Tötungsdelikte
Sexualdelikte
Brandstiftung
2.3 Psychische Störungen und Haft
z
z
z
z
Chronizität
Komorbidität (Substanzmissbrauch, PS,
Organizität)
Krankheitsuneinsichtigkeit
Noncompliance
3. Grenzen der forensischen
Diagnostik
3.1 Normstichproben
z
z
z
z
Studie „Psychometrische Analysen von IIP und NeoFFI bei Straftätern“ (Kunst & Hoyer, 2003)
grundsätzlich können die Verfahren in der Diagnostik
von Straftätern eingesetzt werden
Einschränkungen ergaben sich beim Einsatz des
Neo-FFI bei Probanden aus dem Maßregelvollzug
Verbesserung der Einsetzbarkeit würde eine
Normierung der Verfahren für Straftäter erbringen
3.2 Fehler und Probleme im diagnostischen
Prozess
z
z
z
z
z
z
z
Komorbiditäten übersehen
rein intuitive Beurteilung
Diagnose einer Störung sagt nicht über Schweregrad
oder Steuerungsfähigkeit der Person aus
Diagnose einer schweren, die Steuerungsfähigkeit
beeinträchtigenden psychischen Störung sagt nichts
über die Schuldfähigkeit bezogen auf ein konkretes
Delikt aus
Diagnose einer PS vorschnell und unkritisch stellen
gesicherte Diagnose einer PS gleichsetzen mit schwerer
seelischen Abartigkeit im Sinne der Rechtssprechung
das generelle (sozial auffällige) Verhalten ist für die
Einschätzung relevant
3.2 Fehler und Probleme im diagnostischen
Prozess
3 Problembereiche bei der Prognosestellung:
z
z
z
mangelnde Differenziertheit in der prognostischen
Betrachtung des Indexdelikts (erster schwerer Delikt)
Fehleinschätzung einer bereits bestehenden Störung
als eine „entwicklungsbedingten Phase“
weil soziale Anpassung, als entscheidendes
prognostisches Kriterium angesehen wird
4. Fazit und Ausblick
z
z
z
z
z
z
Forensische Diagnostik bezieht sich auf die Diagnose psychischer
Störungen und die entstehenden Einschränkungen der Einsichtsbzw. Steuerungsfähigkeit (§§20, 21 StGB)
Psychische Störung führt nicht automatisch zu eingeschränkter
Schuldfähigkeit /Schuldunfähigkeit
Begutachtung der Schuldfähigkeit erfordert umfassendes klinisches
und diagnostisches Wissen, Kenntnisse und Anwendung der
strafrechtlichen Vorschriften
Problematisch ist die Beurteilung der Schuldfähigkeit zum
Tatzeitpunkt
Prognose ist die verantwortungsvollste Tätigkeit (kriminologisches
Wissen, Kenntnisse der Prognosemethoden, prognostischer
Inventarien)
Klinische Erfahrung in der Behandlung von Vorteil, um
Entwicklungsverläufe besser nachvollziehen zu können
Ausblick
Befunde neuerer neurobiologischer und
psychophysiologischer Forschung
Grundlagen von Aggressivität, Impulsivität und
Verhaltenskontrolle
z dadurch Verständniserweiterung von delinquenten
Verhaltensweisen bei Pat. mit
Persönlichkeitsstörungen
Æ bedeutend für Diagnose, Prognose und Therapie
z
Literatur
z
z
z
z
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z
Borchard, B., Gnoth, A. & Schulz, W. (2003). Persönlichkeitsstörungen und
“Psychopathy” bei Sexualstraftätern im Maßregelvollzug – SKID-II- und PCL-RBefunde von Impulskontrollgestörten und Paraphilen. Psychiatrische Praxis, 30, 133138.
Garb, H. N. (2003). Incremental Validity of the Assessment of Psychopathology in
Adults. Psychological Assessment, 15, 508-520.
Jackson, R. L., Rogers, R., Shuman, D. W. (2004). The adequacy and accuracy of
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Kunst, H. & Hoyer, J. (2003). Psychometrische Analysen von IIP und Neo-FFI bei
Straftätern. Diagnostica, 49, 24-33.
Litwack, T. R. (2002). Some questions for the field of violence risk assessment and
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Forensic Mental Health, 1, 171-178.
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Dialog, 2, 176-180.
Literatur
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Schalast, N.; Balten, A. & Leygraf, N. (2003). Zur Unterbringung forensischer
Patienten in der Allgemeinpsychiatrie. Nervenarzt, 74, 252-258.
Scheithauer, H. & Petermann, F. (2002). Überblickarbeit: Prädiktoren
aggressiv/dissozialen Verhaltens: Entwicklungsmodelle, Risikobedingungen und
Multiple-Gating-Screening. Zeitschrift für Gesundheitspsychologie, 10, 121-140.
Scherpker, R. (2007). Vergessene – psychisch kranke jugendliche Straftäter ohne
Entwicklungschancen? Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie, 35, 5-7.
Schmidt-Quernheim, F. (2007). Kommunizierende Röhren – Vom schwierigen
Verhältnis von Sozialpsychiatrie und Maßregelvollzug: Beobachtungen aus der Sicht
einer forensischen Ambulanz. Psychiatrische Praxis, 34, 218-222.
Schwarte, R. & Saß, H. (2004). Diagnostik in der forensischen Psychiatrie.
Psychotherapie im Dialog, 2, 171-175.
Seiffge-Krenke, I.; Roth, M. & von Irmer, J. (2006). Prädiktoren von lebenslanger
Delinquenz: Welche Bedeutung haben frühere familiäre Belastungen, kindliche
Delinquenz und maladaptive Copingstile zur Unterscheidung von Gefängnisinsassen
mit unterschiedlicher Schwere der Delinquenz? Zeitschrift für Klinische Psychologie
und Psychotherapie, 35, 178-187.
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