Gemeinde Brennberg Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 1.2 1.3 2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung Allgemeine Beschreibung des Baugebietes Bestandsaufnahme und Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 Schutzgut Mensch Schutzgut Arten und Lebensräume Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter Biologische Vielfalt Schutzgebiete Wechselwirkungen 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 4. Bewertung der Umweltauswirkungen 5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.1 5.2 5.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Ermittlung des Kompensationsbedarfs Maßnahmen zum Ausgleich 6. Alternative Planungsmöglichkeiten 7. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 9. Allgemein verständliche Zusammenfassung 10. Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben Anlagen Textliche Festsetzungen zum Grünordnungsplan Pflanzenlisten Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 1 Gemeinde Brennberg 1. Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Einleitung 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Für die Bearbeitung des Umweltberichtes wurde der Leitfaden Umweltbericht in der Praxis des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen verwendet. Die Anlagen zu §2 Abs.4 und §2a BauGB sind Grundlage für die erforderlichen Inhalte und Struktur. Durch den Bebauungsplan wird am südlichen Ortsrand von Frauenzell ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 15 Parzellen ausgewiesen. Die Ausweisung des Baugebietes dient der kurz- und mittelfristigen Deckung des Wohnbedarfs. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen bei der Gemeinde konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken vor. Im Flächennutzungsplan sind die überplanten Flächen nicht als Wohngebiet dargestellt. Da die getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan mit dem gültigen Flächennutzungsplan nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Es handelt sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um eine Planungsalternative, bei der der Schwerpunkt auf die Freihaltung des Sichtbezuges zum denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Kloster von Frauenzell gelegt wurde. Die gesamte Planungsfläche beträgt 18.055m², davon sind 14.159m² als Allgemeines Wohngebiet mit Verkehrsflächen und 3.896m² als öffentliche Grünflächen ausgewiesen Die erforderlichen Ausgleichsflächen in Höhe von 4.248m² befinden sich teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans und teilweise auf einer externen Fläche. 1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung Regionalplan Das Ortsgebiet von Frauenzell liegt in Insellage umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Falkensteiner Vorwald mit Donaurandspalte und Regental. Das Planungsgebiet liegt außerhalb dieses Schutzbereiches. Regionalplan 11 Ausschnitt Begründungskarte Landschaftsschutzgebiete In der Karte Raumstruktur wird das Planungsgebiet als allgemeiner ländlicher Raum eingestuft. Regionalplan 11 Ausschnitt Karte 1 Raumstruktur Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 2 Gemeinde Brennberg Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell In der Karte ökologisch- funktionale Raumgliederung liegt Frauenzell im Bereich II Gebiete mit kleinräumiger und sich überlagernder Nutzungsstruktur und grenzt im Westen und Osten an Gebiete mit überwiegend naturnahen Lebensgemeinschaften (Bereich I). Regionalplan 11 Ausschnitt Ökologisch funktionale Raumgliederung Frauenzell liegt inmitten des landschaftliches Vorbehaltsgebiets Nr. 22 Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes. Es handelt sich um ein Gebiet, in dem den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. Regionalplan 11 Ausschnitt aus der Karte Landschaft und Erholung In der Karte Siedlung und Versorgung sind keine relevanten Aussagen für das Planungsgebiet dargestellt. Es sind keine FFH- Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder kartierte Biotope gem. Art.13d BayNatSchG sowie Wasserschutzgebiete von der Planung betroffen. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet nicht als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Brennberg Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 3 Gemeinde Brennberg 1.3 Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Allgemeine Beschreibung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Frauenzell, Gemeinde Brennberg, und wird im Westen von der Kreisstraße 42, im Süden und Osten von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im Norden grenzt das Planungsgebiet an bestehende Wohnbebauung bzw. an die Dorfstraße. Nordöstlich des Baugebietes befinden sich der Felsenkeller mit Feldgehölzen sowie eine gärtnerisch genutzte Fläche. Das Planungsgebiet erstreckt sich über einen Hang, der nach Nordosten in Richtung Frauenzell geneigt ist. Die Höhenlage beträgt zwischen 526m und 545m üNN. Das Gebiet wird landwirtschaftlich genutzt, im flacheren oberen Bereich als Acker, in den Hanglagen als Grünland. Naturräumlich liegt das Planungsgebiet im Südwest- Ausläufer des Bayerischen Waldes. Der Bereich wird als „Hügelland des Falkensteiner Vorwaldes“ bezeichnet. Geologisch bildet der Falkensteiner Vorwald einen Teil des Moldanubischen Grundgebirges, das aus kristallinen Gesteinen, v.a. Gneisen und Graniten besteht. Der Landkreis Regensburg befindet sich im Übergangsbereich zwischen atlantischem und kontinentalem Klima, seine klimatischen Verhältnisse sind weitgehend kontinental geprägt. Das Klima in Teilen des Falkensteiner Vorwaldes ist bei Höhenlagen zwischen 450 und 600 m ü. NN mit einem Jahresdurchschnittswert von 6 bis 7 °C merklich kühler als das des übrigen Landkreises. Die Niederschlagsmenge beträgt 700- 950mm. (GeoFachdatenAtlas) Blick auf das Planungsgebiet 2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 2.1 Schutzgut Mensch Beschreibung Das Planungsgebiet wird landwirtschaftlich genutzt und hat keine direkte Funktion für die Naherholung. Auf den Flächen befinden sich keine Fuß-, Rad- oder Wanderwege. Auswirkungen Die Verkehrsbelastung wird sich durch das Baugebiet geringfügig erhöhen. Aufgrund der Wohnbebauung kommt es abgesehen von der Bauphase zu keiner Lärmbelästigung. Zum Teil ist mit einem eingeschränkten Blick in die freie Landschaft zu rechnen. Die landwirtschaftlichen Flächen gehen verloren. Ergebnis Für das Schutzgut Mensch ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit. Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 4 Gemeinde Brennberg 2.2 Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Schutzgut Arten und Lebensräume Beschreibung Das Planungsgebiet wird zum Großteil landwirtschaftlich genutzt, im flacheren oberen Bereich als Ackerfläche, in den Hanglagen als Grünland. Bei der Grünlandfläche handelt es sich um gedüngte mehrschnittige Bestände. Besondere Artenvorkommen/ Rote Liste Arten sind nicht vorhanden bzw. nicht bekannt und aufgrund der bestehenden Strukturen nicht zu erwarten. Im Nordosten grenzt der Felsenkeller mit einem steilen bewaldeten Hang an das Planungsgebiet. Das Feldgehölz besteht überwiegend aus Vogelkirsche, Buche, Eberesche, Hasel und Wildrosen und befindet sich zum Großteil außerhalb des Planungsgebietes. Die Biotopschutzkartierung weist in dem Gebiet als potentiell natürliche Vegetation den Hainsimsen-TannenBuchenwald im Komplex mit Waldmeister-Tannen-Buchenwald aus. Kartierte Biotope befinden sich nicht im Planungsgebiet. Unmittelbare Umgebung Außerhalb des Planungsgebietes fällt der Hang in Richtung Osten steil zur alten Dorfstraße hin ab, wobei sich an der Hangkante vereinzelt Kleinstrukturen befinden. Südöstlich des Planungsgebietes verläuft ein Ackerrain, der von Stickstoffeintrag gekennzeichnet ist. In Richtung Felsenkeller befinden sich kleinflächig extensive Bereiche sowie eine gärtnerisch genutzte Fläche (Weinbau). Der steile bewaldete Hang am Felsenkeller geht über in eine Böschung entlang der Ortseinfahrt mit überwiegend Eichen, Vogelkirschen und Hasel. Im Ensemble mit dem Felsenkeller handelt es sich um ortsbildprägende Strukturen. Im Südwesten des Planungsgebietes entlang der tiefer eingeschnittenen Kreisstraße grenzt eine Hecke an das Planungsgebiet. Auswirkungen Im Bereich der geplanten Bebauung und der Erschließung erfolgt durch die Versiegelung ein Verlust von Lebensraum. Die Flora und Fauna wird durch den Eingriff teilweise zerstört. Durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, wie die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes und Schaffung von Übergangsbereichen in die freie Landschaft, können die Beeinträchtigungen reduziert werden. Der Bereich auf dem Felsenkeller ist als öffentliche Grünfläche/ für Maßnahmen zum Ausgleich geplant und von der Bebauung nicht betroffen. Durch strukturierende Bepflanzungsmaßnahmen werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen minimiert. Hecken und Feldgehölze schaffen eine Vernetzung zu den typischen in der Biotopkartierung dargestellten umliegenden Hecken. Ergebnis Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sind in ihrer Wertigkeit als gering einzustufen. Gehölzbestand und Kleinstrukturen befinden sich in den öffentlichen Grünflächen außerhalb der bebauten Parzellen und sind von der Bebauung und Erschließung nicht betroffen. Für das Schutzgut Arten und Lebensräume ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit. Anmerkungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Wie bereits ausgeführt, sind die für die Bebauung und Erschließung überplanten Flächen landwirtschaftlich genutzt und weisen keine wertvollen Strukturen auf. Die Lebensraumqualität ist sehr gering. Deshalb ist auszuschließen, dass Pflanzen- oder Tierarten der Anhänge der FFH- Richtlinien, der Vogelschutzrichtlinie und nach nationalem Naturschutzrecht streng geschützte Arten von der Baugebietsausweisung relevant betroffen sind. Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 5 Gemeinde Brennberg 2.3 Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Schutzgut Boden Beschreibung Nach der geologischen Karte von Bayern des GeoFachdatenAtlas trifft man in der Region als Ausgangsgestein auf Kristallgranite mit einer Überlagerung von Verwitterungsdeckschichten. Als Bodenart sind nach der Bodenübersichtskarte von Bayern im Planungsgebiet Braunerden aus sandigen Verwitterungsprodukten saurer magmatischer Gesteine (v.a. Granite) ausgebildet. Die flach- bis mittelgründigen Braunerden besitzen eine mittlere Ertragsfähigkeit für die Landwirtschaft. Eine Baugrunduntersuchung liegt zum momentanen Zeitpunkt nicht vor. Bis auf einen Feldweg handelt es sich um nicht versiegelte oder befestigte Flächen. Durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen Vorbelastungen aufgrund regelmäßiger Bodenbearbeitung und Stoffeinträgen. Es handelt sich um anthropogen überprägte Böden ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope. Auswirkungen Durch die Versiegelung von Flächen verliert der Boden sämtliche Schutzfunktionen, die Wasserversickerung wird unterbunden, die Verdunstung reduziert. Es kommt zu einem Abtrag der Oberbodenschicht. Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen sind nur sehr begrenzt möglich. Die Anpassung der Bebauung an den Geländeverlauf, die Verwendung versickerungsfähiger Beläge und der schonungsvollen Umgang sowie die Wiederverwendung des Oberbodens stellen Verringerungsmaßnahmen dar. Ergebnis Es handelt sich um anthropogen überprägten Boden, ohne versiegelte Flächen. Für das Schutzgut Boden ergeben sich Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit. 2.4 Schutzgut Wasser Beschreibung Im Planungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer und hydrologisch relevante Strukturen. Über die Grundwasserverhältnisse liegen keine Angaben vor. Aufgrund der zu erwartenden Untergrundverhältnisse wird von einer geringen Versickerungsfähigkeit des Bodens ausgegangen. Südöstlich des Planungsgebietes befindet sich entlang der Straße ein Entwässerungsgraben. Die Flächen werden durch die landwirtschaftliche Nutzung gedüngt, dadurch besteht die die Gefahr der Gewässerbeeinträchtigung (z.B. durch Nitrat). Auswirkungen Aufgrund Versiegelung und Überbauung wird die Versickerung von Niederschlagswasser unterbunden. Durch die Festsetzung zur Verwendung versickerungsfähiger Beläge wird der Eingriff verringert. Im Bebauungsplan wird die Brauchwassernutzung festgesetzt. Ergebnis Für das Schutzgut Wasser ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit. 2.5 Schutzgut Luft und Klima Beschreibung Bei den Flächen handelt es sich aufgrund nächtlicher Ausstrahlung um ein Kaltluftentstehungsgebiet. Kleinklimatisch bedeutende Luftaustauschbahnen werden nicht berührt. Auswirkungen Aufgrund der Zunahme der versiegelten und überbauten Flächen wird die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet vermindert. Durch die Bebauung in Hanglage wird der Kaltluftabfluss beeinträchtigt. Kleinklimatisch bedeutsame Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. Ergebnis Die Auswirkungen für das Lokalklima der Umgebung sind als relativ gering einzustufen. Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 6 Gemeinde Brennberg Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Für das Schutzgut Luft und Klima ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit. 2.6 Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung Das Landschaftsbild ist geprägt durch ein abwechslungsreiches Relief mit einer Mischung aus Wäldern, landwirtschaftlichen Nutzflächen und einer dörflichen Siedlungsstruktur. Planungsgebiet mit Blick Richtung Westen 1 Beim Planungsgebiet handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen in Ortsrandlage von Frauenzell. Das Gebiet erstreckt sich über einen Hang in teilweise exponierter, erhöhter Lage. Das Gelände weist ein Gefälle in östlicher und nordöstlicher Richtung auf. Es ist ausgenommen des nordöstlichen Grundstückes strukturarm und ausgeräumt. Landschaftliche Strukturen befinden sich lediglich auf dem Grundstück des Erdkellers. Im Norden schließt das Planungsgebiet an bereits bestehende Bebauung an, wobei eingewachsene Eingrünungsstrukturen teilweise fehlen. Es grenzt im Westen an die Kreisstraße 42. Auswirkungen Das Planungsgebiet ist von der Kreisstraße her sowie durch die exponierte Lage gut sichtbar. Die Blickbeziehungen in die freie Landschaft werden teilweise eingeschränkt, das Landschaftsbild durch die Errichtung neuer Baukörper beeinträchtigt. Der Grundsatz höher gelegene, exponierte Lagen von Bebauung freizuhalten wird verletzt. Durch die Festsetzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft an den Grenzen des Baugebietes zur freien Landschaft sowie Pflanzgeboten in öffentlichen und privaten Grünflächen ist eine Ein- und Durchgrünung des Plangebietes sichergestellt. Ergebnis Aufgrund der exponierten Lage ist die umfangreiche Ein- und Durchgrünung des Baugebietes notwendig, um eine Einbindung in bestehende Strukturen zu erreichen. Für das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit. 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Sichtbezug zum Kloster In der Begründung zum Bebauungsplan wird auf das Blatt Bodendenkmäler des Landesamtes für Denkmalpflege hingewiesen, wonach im östlichen Teil des Planungsgebietes Bodendenkmäler vermutet werden. Zum Schutz der Bodendenkmäler wird auf die Maßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen. Der Blickbezug zur denkmalgeschützten Klosterkirche Frauenzell von Süden (südliche Ortseinfahrt) wird durch die Baugebietsausweisung freigehalten. Von der Kreisstraße aus wird der Sichtbezug zur Klosterkirche durch die Bebauung geringfügig eingeschränkt. Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 7 Gemeinde Brennberg 2.8 Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Biologische Vielfalt Beschreibung Durch Ackerbau und Grünlandwirtschaft ist die biologische Vielfalt begrenzt. Kleinstrukturen und Gehölzbestand befinden sich ausschließlich außerhalb überbauter Bereiche. Auswirkungen Im Bereich der geplanten Bebauung ist aufgrund der bestehenden geringen Artenvielfalt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Durch Pflanzgebote in öffentlichen und privaten Grünflächen erfährt das Planungsgebiet eine Aufwertung. Ergebnis Für die biologische Vielfalt ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen. 2.9 Schutzgebiete Beschreibung Laut Aussagen des Regionalplans liegt Frauenzell an den Grenzen des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets 22 Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes und des Landschaftsschutzgebietes Talraum der Großen Laber, wodurch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. Auswirkungen Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 2.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Soweit Wechselwirkungen bestehen, wurden diese bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter bereits aufgeführt. Aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Baugebietsausweisung bleiben die landwirtschaftlichen Flächen erhalten und werden voraussichtlich weiterhin genutzt. Durch die Art der Bewirtschaftung wird weiterhin der Nährstoffeintrag gefördert und eine intensive Nutzung betrieben. Strukturelle Verbesserungen der naturräumlichen Ausstattung sind nicht zu erwarten. Das Landschaftsbild wird nicht beeinträchtigt. In Frauenzell können derzeit keine anderen Baugebiete ausgewiesen werden, wodurch mit einer Abwanderung von Bewohnern zu rechnen. Die durch das Baugebiet durchgeführte Einbindung des Ortsrandes würde nicht erfolgen. Eine Veränderung bezüglich der Schutzgüter ist nicht zu erwarten. 4. Bewertung der Umweltauswirkungen Die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt auf Grundlage des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Im Folgenden wird das Regelverfahren angewandt, da nicht alle Fragen der Checkliste des o.g. Leitfadens zur vereinfachten Vorgehensweise mit „ja“ beantwortet werden können. Dies trifft insbesondere auf Punkt 6. Landschaftsbild zu, da es sich um Bebauung in exponierter Lage handelt. Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft Um den Ausgleichsbedarf ermitteln zu können, ist eine Bewertung der Fläche nach ihren Schutzgütern vorzunehmen. Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 8 Gemeinde Brennberg Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Schutzgut Arten und Lebensräume Zuordnung zu Liste 1a: Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild, oberer Wert Schutzgut Boden Zuordnung zu Liste 1b Gebiete mittlerer Bedeutung, unterer Wert Schutzgut Wasser Zuordnung zu Liste 1a, oberer Wert Schutzgut Klima und Luft Zuordnung zu Liste 1a, oberer Wert Schutzgut Landschaftsbild Zuordnung zu Liste 1b Aufgrund der einzelnen Zuordnungen ergibt sich eine Gesamtzuordnung zu Liste 1a oberer Wert: Kategorie I: Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs Die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft werden entsprechend dem o.g. Leitfaden aus dem Grad der baulichen Nutzung abgeleitet. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) beträgt höchstens 0,35. Aufgrund des niedrigen bis mittleren Versiegelungs- und Nutzungsgrades (GRZ unter 0,35) handelt es sich somit um ein Gebiet mit der Eingriffsschwere des Typ B (s. Abb.7) Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 9 Gemeinde Brennberg 5. Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft : Beschränkung der Bebauung außerhalb des Sichtbezuges zum Kloster (Schutzgut Kulturgüter) Verringerung des Eingriffs in die Schützgüter Arten und Lebensräume sowie Landschaftsbild durch Planung einer Durchgrünungsstruktur, Pflanzgebote in öffentlichen und privaten Grünflächen, Gehölzartenauswahl, Mindestbegrünung Verbot Tiergruppen schädigender Anlagen und Bauteile, wie z.B. Stützmauern, Sockelmauern bei Einfriedungen (Schutzgut Arten und Lebensräume) Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehungen (Schutzgut Arten und Lebensräume) Begrenzung der Flächenversiegelung, Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch die Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Schutzgüter Wasser, Boden) Anpassung des Baugebietes an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen sowie von Veränderungen der Oberflächenformen, Beschränkung der maximal zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen (bauordnungsrechtliche Hinweise, Schutzgut Boden) Beschränkung der Veränderung der natürlich gewachsenen Bodenprofile auf die unbedingt erforderlichen Bereiche (Schutzgut Boden) schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens (Schutzgut Boden) Erhalt von Bewuchsflächen als Teil öffentlicher Grünflächen (Schutzgüter Arten und Lebensraum, Landschaftsbild) 5.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs Aufgrund der festgesetzten Vermeidungs-und Verringerungsmaßnahmen am Eingriffsort und durch die Zuordnung zu Kategorie I wird ein Kompensationsfaktor von 0,3 gewählt. Umfang der erforderlichen Ausgleichsflächen Teilgebiete Kategorie Fläche Kompensationsfaktor erforderliche Ausgleichsfläche Erschließung BI 1.782m² 0,3 535m² Allgemeines Wohngebiet Öffentliche Grünfläche (Durchgrünung) Öffentliche Grünfläche (Ausgleichsflächen) BI 12.377m² 0,3 3.713m² 705m² - 0 3.191m² - 0 Summe Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl 18.055m² 4.248 m² Seite 10 Gemeinde Brennberg 5.3 Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Maßnahmen zum Ausgleich Die Beeinträchtigungen durch das neue Baugebiet in Frauenzell können teilweise im Planungsgebiet ausgeglichen werden. Die für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen umgeben die gesamten äußeren Grenzen des Baugebietes. In dem mindestens 7m breiten Geländestreifen sind Heckenpflanzungen vorgesehen, die neben ihrer Funktion als Lebensraum auch der wichtigen Einbindung des Baugebietes in die Landschaft dienen und die typischen Heckenstrukturen der Umgebung aufnehmen. Durch die Festsetzungen werden natürliche Strukturen vorgegeben mit dem Ziel artenreiche, wertvolle, der potentiell natürlichen Vegetation entsprechende Lebensräume zu schaffen. Östlich der Erschließungsstraße auf Teilflächen der Flur-Nr.222 und 222/1 werden weitere Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt (siehe Tabelle). Durch diese Maßnahmen kann das Baugebiet vor allem in Bezug auf die zu erwartende negative Auswirkung auf das Landschaftsbild in die bestehenden Strukturen eingebunden werden. Die Ausgleichsflächen schaffen Verbindungen zu den wertvollen Heckenstrukturen im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet. Das ortsbildprägende Feldgehölz im Bereich des Felsenkellers wird im Bestand gesichert und aufgewertet. Vorhandene Kleinstrukturen bleiben erhalten. Folgende Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Baumaßnahme sind innerhalb des Planungsgebietes vorgesehen: Steuobstwiese auf einer Teilfläche Flur-Nr.222 und 222/1 Pflanzung von Streuobst- Hochstämmen in Reihen, Pflanzabstand 10-12m Extensivierung des Grünlandes, keine Düngung, maximal zweimalige Mahd pro Jahr Gehölzsaum Anreicherung des vorhandenen Feldgehölzes auf einer Teilfläche Flur-Nr.222 und 222/1 durch die Bepflanzung mit standortgerechten Sträuchern. Die Randbereiche sind als extensiver Saum zu gestalten und zu pflegen, keine Düngung, maximal zweimalige Mahd pro Jahr. Bepflanzung von mindestens 65% der Pflanzgebotsfläche, 2- reihig standortgerechte Hecken mit geringen Baumanteil Bepflanzung von mindestens 65% der Pflanzgebotsfläche mit Gehölzen der Pflanzenliste (95% Strauch-, 5% Baumanteil), 3- bis 4- reihig. Die Außenränder der Hecken sind unregelmäßig buchtig zu gestalten, die Randbereiche als extensive Saumstrukturen gehölzfrei zu halten und zu pflegen. Außerhalb der Pflanzflächen ist der Oberboden abzuschieben, anschließende Selbstbegrünung und maximal zweimalige Mahd pro Jahr. Die Hecken sind alle 10 bis 15 Jahre abschnittsweise auf den Stock zu setzen. Auf dem Grünstreifen südlich des Baugebietes ist entlang des Ackers eine Fahrspur für Pflegeeinsätze von Bepflanzung frei zu halten. Um ein Einackern des Grünstreifens vorzubeugen, ist die Grenze zwischen Acker und Ausgleichsfläche mit Findlingen deutlich zu kennzeichnen und zu stabilisieren. Es sind ausschließlich Pflanzen der Pflanzenliste zulässig. Die Ausgleichsflächen bleiben Eigentum der Gemeinde und sind entsprechend zu pflegen. Sie dürfen nicht umzäunt werden. Die weiteren erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen außerhalb des Planungsgebietes auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen. Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 11 Gemeinde Brennberg Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Zusammenstellung Ausgleichsflächen Lage Intern, im Westen/ Südwesten des Planungsgebietes Intern, im Süden und Osten des Planungsgebietes Intern, im Nordosten des Planungsgebietes Flur Nr. 222, 222/1 extern Bestand Ackerfläche Ackerfläche/ Grünland Grünland Maßnahme Anlage einer standortgerechten Hecke mit geringem Baumanteil (max. 20%) Anlage einer standortgerechten Hecke mit geringem Baumanteil (max. 20%) Anlage eines standortgerechten Gehölzsaumes Extensivierung des Grünlandes Streuobst- Hochstämme Fläche in m² 1.062m² 1.389m² 740m² 1.057m² Der weitere erforderliche Ausgleich mit einer Fläche von 1.057m² erfolgt auf einer externen Fläche der Gemeinde. Die Durchführung und Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 6. Alternative Planungsmöglichkeiten Da der Gemeinde im Ortsgebiet von Frauenzell derzeit leider keine anderen Flächen zum Kauf zur Verfügung stehen, kommt kein anderer Standort als Baugebiet in Betracht. In der ersten Alternative wurde zusätzlich der östliche Hang überplant. Aufgrund der Beeinträchtigung des Sichtbezuges zum Kloster wurde diese Planung verworfen. 7. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Für die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde der Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums benutzt. Als Grundlage für die Bewertungen wurden eigene Bestandserhebungen sowie vorhandene Quellen herangezogen. Bezüglich der Beschaffenheit des Baugrunds und zum Grundwasserstand lagen keine genauen Daten vor. 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Überwachung der Fertigstellung und des dauerhaften Erhalts bzw. Pflege der Ausgleichsmaßnahmen sowie der Pflanzmaßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich entsprechend der Festsetzungen Überprüfung der Einhaltung der Festsetzungen zur Grünplanung Vermeidung von Ausnahmeregelungen 9. Allgemein verständliche Zusammenfassung Bedingt durch die steigende Nachfrage und in Ermangelung alternativer Flächen ist am südlichen Ortsrand von Frauenzell ein neues Baugebiet geplant. Das mit 15 Parzellen als allgemeines Wohngebiet überplante Gelände ist 1,81 ha groß. Das zum Teil stark geneigte Gelände wird momentan landwirtschaftlich genutzt und grenzt unmittelbar an die bestehende Bebauung im Süden von Frauenzell an. Aufgrund der exponierten Lage des Planungsgebietes wird das Landschaftsbild beeinträchtigt. Die überplante Fläche hat insgesamt eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftbild wird dennoch beeinträchtigt. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sollen dazu beitragen negative Auswirkungen zu minimieren, Strukturen zu verbessern und die gesamte Maßnahme in das Landschaftsbild zu integrieren. Schwerpunktmäßig bestehen die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung aus einer zusammenhängenden Durchgrünung des Planungsgebietes, Vermeidung größerer Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 12 Gemeinde Brennberg Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell Erdmassenbewegungen, der Beibehaltung der Oberflächenform und die Verwendung sickerfähiger Beläge zur Vermeidung übermäßiger Versiegelung. Der erforderliche Ausgleichsbedarf beträgt 4.248m² und kann zum Teil innerhalb des Planungsgebietes abgedeckt werden. Durch die vorgesehenen standortgerechten Gehölzstrukturen wird das neue Baugebiet in das Landschaftsbild integriert. 10. Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben Folgende Datengrundlagen, Fachgesetze, Fachpläne und technische Verfahren wurden bei der Erarbeitung des Umweltberichtes berücksichtigt: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern „Der Umweltbericht in der Praxis“ 2007 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen; Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft; 2003 BNatSchG und BayNatSchG Regionalplan 11 Flächennutzungsplan Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz Schutzgebiete nach BayNatSchG Natura 2000 Gebiete Arten- und Biotopschutzprogramm Biotopkartierung GeoFachdatenAtlas (LfU 2011) Dipl. -Ing.(FH) Landschaftsarchitektur Maria Lindl Seite 13