Gemeinde Brennberg Umweltbericht zum Bebauungsplan Frau

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Gemeinde Brennberg
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Umweltbericht
1.
Einleitung
1.1
1.2
1.3
2.
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Allgemeine Beschreibung des Baugebietes
Bestandsaufnahme und Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei
Durchführung der Planung
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
Schutzgut Mensch
Schutzgut Arten und Lebensräume
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft und Klima
Schutzgut Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Biologische Vielfalt
Schutzgebiete
Wechselwirkungen
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
4.
Bewertung der Umweltauswirkungen
5.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
5.1
5.2
5.3
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Maßnahmen zum Ausgleich
6.
Alternative Planungsmöglichkeiten
7.
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
8.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
9.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
10.
Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben
Anlagen
Textliche Festsetzungen zum Grünordnungsplan
Pflanzenlisten
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1.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Einleitung
1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Für die Bearbeitung des Umweltberichtes wurde der Leitfaden Umweltbericht in der Praxis des Bayerischen
Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen verwendet.
Die Anlagen zu §2 Abs.4 und §2a BauGB sind Grundlage für die erforderlichen Inhalte und Struktur.
Durch den Bebauungsplan wird am südlichen Ortsrand von Frauenzell ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 15
Parzellen ausgewiesen. Die Ausweisung des Baugebietes dient der kurz- und mittelfristigen Deckung des
Wohnbedarfs. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen bei der Gemeinde konkrete Anfragen zu
Wohnbaugrundstücken vor.
Im Flächennutzungsplan sind die überplanten Flächen nicht als Wohngebiet dargestellt. Da die getroffenen
Festsetzungen im Bebauungsplan mit dem gültigen Flächennutzungsplan nicht übereinstimmen, ist eine
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Es handelt sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um eine Planungsalternative, bei der der Schwerpunkt
auf die Freihaltung des Sichtbezuges zum denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Kloster von Frauenzell
gelegt wurde.
Die gesamte Planungsfläche beträgt 18.055m², davon sind 14.159m² als Allgemeines Wohngebiet mit
Verkehrsflächen und 3.896m² als öffentliche Grünflächen ausgewiesen
Die erforderlichen Ausgleichsflächen in Höhe von 4.248m² befinden sich teilweise innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans und teilweise auf einer externen Fläche.
1.2
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Regionalplan
Das Ortsgebiet von Frauenzell liegt in Insellage umgeben
vom Landschaftsschutzgebiet Falkensteiner Vorwald mit
Donaurandspalte und Regental. Das Planungsgebiet liegt
außerhalb dieses Schutzbereiches.
Regionalplan 11 Ausschnitt Begründungskarte
Landschaftsschutzgebiete
In der Karte Raumstruktur wird das Planungsgebiet als allgemeiner
ländlicher Raum eingestuft.
Regionalplan 11 Ausschnitt Karte 1 Raumstruktur
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
In der Karte ökologisch- funktionale Raumgliederung liegt
Frauenzell im Bereich II Gebiete mit kleinräumiger und sich
überlagernder Nutzungsstruktur und grenzt im Westen und Osten
an Gebiete mit überwiegend naturnahen Lebensgemeinschaften
(Bereich I).
Regionalplan 11 Ausschnitt Ökologisch funktionale Raumgliederung
Frauenzell liegt inmitten des landschaftliches Vorbehaltsgebiets Nr.
22 Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes. Es handelt sich
um ein Gebiet, in dem den Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt.
Regionalplan 11 Ausschnitt aus der Karte Landschaft und Erholung
In der Karte Siedlung und Versorgung sind keine relevanten Aussagen für das Planungsgebiet dargestellt.
Es sind keine FFH- Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder kartierte
Biotope gem. Art.13d BayNatSchG sowie Wasserschutzgebiete von der Planung betroffen.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet nicht als Allgemeines
Wohngebiet dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Brennberg
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1.3
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Allgemeine Beschreibung des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Frauenzell, Gemeinde Brennberg, und wird im
Westen von der Kreisstraße 42, im Süden und Osten von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im
Norden grenzt das Planungsgebiet an bestehende Wohnbebauung bzw. an die Dorfstraße. Nordöstlich des
Baugebietes befinden sich der Felsenkeller mit Feldgehölzen sowie eine gärtnerisch genutzte Fläche.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über einen Hang, der nach Nordosten in Richtung Frauenzell geneigt ist. Die
Höhenlage beträgt zwischen 526m und 545m üNN.
Das Gebiet wird landwirtschaftlich genutzt, im flacheren oberen Bereich als Acker, in den Hanglagen als
Grünland.
Naturräumlich liegt das Planungsgebiet im Südwest- Ausläufer des Bayerischen Waldes. Der Bereich wird als
„Hügelland des Falkensteiner Vorwaldes“ bezeichnet. Geologisch bildet der Falkensteiner Vorwald einen Teil
des Moldanubischen Grundgebirges, das aus kristallinen Gesteinen, v.a. Gneisen und Graniten besteht.
Der Landkreis Regensburg befindet sich im Übergangsbereich zwischen atlantischem und kontinentalem Klima,
seine klimatischen Verhältnisse sind weitgehend kontinental geprägt. Das Klima in Teilen des Falkensteiner
Vorwaldes ist bei Höhenlagen zwischen 450 und 600 m ü. NN mit einem Jahresdurchschnittswert von 6 bis 7 °C
merklich kühler als das des übrigen Landkreises.
Die Niederschlagsmenge beträgt 700- 950mm. (GeoFachdatenAtlas)
Blick auf das Planungsgebiet
2.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose
bei Durchführung der Planung
2.1
Schutzgut Mensch
Beschreibung
Das Planungsgebiet wird landwirtschaftlich genutzt und hat keine direkte Funktion für die Naherholung. Auf
den Flächen befinden sich keine Fuß-, Rad- oder Wanderwege.
Auswirkungen
Die Verkehrsbelastung wird sich durch das Baugebiet geringfügig erhöhen.
Aufgrund der Wohnbebauung kommt es abgesehen von der Bauphase zu keiner Lärmbelästigung. Zum Teil ist
mit einem eingeschränkten Blick in die freie Landschaft zu rechnen. Die landwirtschaftlichen Flächen gehen
verloren.
Ergebnis
Für das Schutzgut Mensch ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit.
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2.2
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Schutzgut Arten und Lebensräume
Beschreibung
Das Planungsgebiet wird zum Großteil landwirtschaftlich genutzt, im flacheren oberen Bereich als Ackerfläche,
in den Hanglagen als Grünland. Bei der Grünlandfläche handelt es sich um gedüngte mehrschnittige Bestände.
Besondere Artenvorkommen/ Rote Liste Arten sind nicht vorhanden bzw. nicht bekannt und aufgrund der
bestehenden Strukturen nicht zu erwarten.
Im Nordosten grenzt der Felsenkeller mit einem steilen bewaldeten Hang an das Planungsgebiet. Das
Feldgehölz besteht überwiegend aus Vogelkirsche, Buche, Eberesche, Hasel und Wildrosen und befindet sich
zum Großteil außerhalb des Planungsgebietes.
Die Biotopschutzkartierung weist in dem Gebiet als potentiell natürliche Vegetation den Hainsimsen-TannenBuchenwald im Komplex mit Waldmeister-Tannen-Buchenwald aus. Kartierte Biotope befinden sich nicht im
Planungsgebiet.
Unmittelbare Umgebung
Außerhalb des Planungsgebietes fällt der Hang in Richtung Osten steil zur alten Dorfstraße hin ab, wobei sich
an der Hangkante vereinzelt Kleinstrukturen befinden. Südöstlich des Planungsgebietes verläuft ein Ackerrain,
der von Stickstoffeintrag gekennzeichnet ist. In Richtung Felsenkeller befinden sich kleinflächig extensive
Bereiche sowie eine gärtnerisch genutzte Fläche (Weinbau).
Der steile bewaldete Hang am Felsenkeller geht über in eine Böschung entlang der Ortseinfahrt mit
überwiegend Eichen, Vogelkirschen und Hasel. Im Ensemble mit dem Felsenkeller handelt es sich um
ortsbildprägende Strukturen.
Im Südwesten des Planungsgebietes entlang der tiefer eingeschnittenen Kreisstraße grenzt eine Hecke an das
Planungsgebiet.
Auswirkungen
Im Bereich der geplanten Bebauung und der Erschließung erfolgt durch die Versiegelung ein Verlust von
Lebensraum. Die Flora und Fauna wird durch den Eingriff teilweise zerstört. Durch Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, wie die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes und Schaffung
von Übergangsbereichen in die freie Landschaft, können die Beeinträchtigungen reduziert werden.
Der Bereich auf dem Felsenkeller ist als öffentliche Grünfläche/ für Maßnahmen zum Ausgleich geplant und
von der Bebauung nicht betroffen.
Durch strukturierende Bepflanzungsmaßnahmen werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen minimiert.
Hecken und Feldgehölze schaffen eine Vernetzung zu den typischen in der Biotopkartierung dargestellten
umliegenden Hecken.
Ergebnis
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sind in ihrer Wertigkeit als gering einzustufen. Gehölzbestand und
Kleinstrukturen befinden sich in den öffentlichen Grünflächen außerhalb der bebauten Parzellen und sind von
der Bebauung und Erschließung nicht betroffen. Für das Schutzgut Arten und Lebensräume ergeben sich
Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit.
Anmerkungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Wie bereits ausgeführt, sind die für die Bebauung und Erschließung überplanten Flächen landwirtschaftlich
genutzt und weisen keine wertvollen Strukturen auf. Die Lebensraumqualität ist sehr gering. Deshalb ist
auszuschließen, dass Pflanzen- oder Tierarten der Anhänge der FFH- Richtlinien, der Vogelschutzrichtlinie und
nach nationalem Naturschutzrecht streng geschützte Arten von der Baugebietsausweisung relevant betroffen
sind.
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Gemeinde Brennberg
2.3
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Schutzgut Boden
Beschreibung
Nach der geologischen Karte von Bayern des GeoFachdatenAtlas trifft man in der Region als Ausgangsgestein
auf Kristallgranite mit einer Überlagerung von Verwitterungsdeckschichten. Als Bodenart sind nach der
Bodenübersichtskarte von Bayern im Planungsgebiet Braunerden aus sandigen Verwitterungsprodukten saurer
magmatischer Gesteine (v.a. Granite) ausgebildet. Die flach- bis mittelgründigen Braunerden besitzen eine
mittlere Ertragsfähigkeit für die Landwirtschaft.
Eine Baugrunduntersuchung liegt zum momentanen Zeitpunkt nicht vor.
Bis auf einen Feldweg handelt es sich um nicht versiegelte oder befestigte Flächen.
Durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen Vorbelastungen aufgrund regelmäßiger Bodenbearbeitung
und Stoffeinträgen. Es handelt sich um anthropogen überprägte Böden ohne kulturhistorische Bedeutung oder
Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope.
Auswirkungen
Durch die Versiegelung von Flächen verliert der Boden sämtliche Schutzfunktionen, die Wasserversickerung
wird unterbunden, die Verdunstung reduziert. Es kommt zu einem Abtrag der Oberbodenschicht.
Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen sind nur sehr begrenzt möglich. Die Anpassung der Bebauung an
den Geländeverlauf, die Verwendung versickerungsfähiger Beläge und der schonungsvollen Umgang sowie die
Wiederverwendung des Oberbodens stellen Verringerungsmaßnahmen dar.
Ergebnis
Es handelt sich um anthropogen überprägten Boden, ohne versiegelte Flächen.
Für das Schutzgut Boden ergeben sich Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit.
2.4
Schutzgut Wasser
Beschreibung
Im Planungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer und hydrologisch relevante Strukturen. Über die
Grundwasserverhältnisse liegen keine Angaben vor. Aufgrund der zu erwartenden Untergrundverhältnisse wird
von einer geringen Versickerungsfähigkeit des Bodens ausgegangen.
Südöstlich des Planungsgebietes befindet sich entlang der Straße ein Entwässerungsgraben.
Die Flächen werden durch die landwirtschaftliche Nutzung gedüngt, dadurch besteht die die Gefahr der
Gewässerbeeinträchtigung (z.B. durch Nitrat).
Auswirkungen
Aufgrund Versiegelung und Überbauung wird die Versickerung von Niederschlagswasser unterbunden. Durch
die Festsetzung zur Verwendung versickerungsfähiger Beläge wird der Eingriff verringert. Im Bebauungsplan
wird die Brauchwassernutzung festgesetzt.
Ergebnis
Für das Schutzgut Wasser ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit.
2.5
Schutzgut Luft und Klima
Beschreibung
Bei den Flächen handelt es sich aufgrund nächtlicher Ausstrahlung um ein Kaltluftentstehungsgebiet.
Kleinklimatisch bedeutende Luftaustauschbahnen werden nicht berührt.
Auswirkungen
Aufgrund der Zunahme der versiegelten und überbauten Flächen wird die Funktion als
Kaltluftentstehungsgebiet vermindert. Durch die Bebauung in Hanglage wird der Kaltluftabfluss beeinträchtigt.
Kleinklimatisch bedeutsame Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen.
Ergebnis
Die Auswirkungen für das Lokalklima der Umgebung sind als relativ gering einzustufen.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Für das Schutzgut Luft und Klima ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit.
2.6
Schutzgut Landschaftsbild
Beschreibung
Das Landschaftsbild ist geprägt durch ein
abwechslungsreiches Relief mit einer Mischung aus
Wäldern, landwirtschaftlichen Nutzflächen und einer
dörflichen Siedlungsstruktur.
Planungsgebiet mit Blick Richtung Westen 1
Beim Planungsgebiet handelt es sich um landwirtschaftlich
genutzte Flächen in Ortsrandlage von Frauenzell. Das Gebiet
erstreckt sich über einen Hang in teilweise exponierter,
erhöhter Lage. Das Gelände weist ein Gefälle in östlicher
und nordöstlicher Richtung auf. Es ist ausgenommen des
nordöstlichen Grundstückes strukturarm und ausgeräumt.
Landschaftliche Strukturen befinden sich lediglich auf dem
Grundstück des Erdkellers.
Im Norden schließt das Planungsgebiet an bereits bestehende Bebauung an, wobei eingewachsene
Eingrünungsstrukturen teilweise fehlen. Es grenzt im Westen an die Kreisstraße 42.
Auswirkungen
Das Planungsgebiet ist von der Kreisstraße her sowie durch die exponierte Lage gut sichtbar. Die
Blickbeziehungen in die freie Landschaft werden teilweise eingeschränkt, das Landschaftsbild durch die
Errichtung neuer Baukörper beeinträchtigt. Der Grundsatz höher gelegene, exponierte Lagen von Bebauung
freizuhalten wird verletzt.
Durch die Festsetzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft an
den Grenzen des Baugebietes zur freien Landschaft sowie Pflanzgeboten in öffentlichen und privaten
Grünflächen ist eine Ein- und Durchgrünung des Plangebietes sichergestellt.
Ergebnis
Aufgrund der exponierten Lage ist die umfangreiche Ein- und Durchgrünung des Baugebietes notwendig, um
eine Einbindung in bestehende Strukturen zu erreichen.
Für das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit.
2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Sichtbezug zum Kloster
In der Begründung zum Bebauungsplan wird auf das Blatt Bodendenkmäler des Landesamtes für
Denkmalpflege hingewiesen, wonach im östlichen Teil des Planungsgebietes Bodendenkmäler vermutet
werden. Zum Schutz der Bodendenkmäler wird auf die Maßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan
hingewiesen.
Der Blickbezug zur denkmalgeschützten Klosterkirche Frauenzell von Süden (südliche Ortseinfahrt) wird durch
die Baugebietsausweisung freigehalten. Von der Kreisstraße aus wird der Sichtbezug zur Klosterkirche durch die
Bebauung geringfügig eingeschränkt.
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2.8
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Biologische Vielfalt
Beschreibung
Durch Ackerbau und Grünlandwirtschaft ist die biologische Vielfalt begrenzt. Kleinstrukturen und
Gehölzbestand befinden sich ausschließlich außerhalb überbauter Bereiche.
Auswirkungen
Im Bereich der geplanten Bebauung ist aufgrund der bestehenden geringen Artenvielfalt nicht mit erheblichen
Beeinträchtigungen zu rechnen. Durch Pflanzgebote in öffentlichen und privaten Grünflächen erfährt das
Planungsgebiet eine Aufwertung.
Ergebnis
Für die biologische Vielfalt ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen.
2.9
Schutzgebiete
Beschreibung
Laut Aussagen des Regionalplans liegt Frauenzell an den Grenzen des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets 22
Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes und des Landschaftsschutzgebietes Talraum der Großen Laber,
wodurch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt.
Auswirkungen
Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
2.10
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Soweit Wechselwirkungen bestehen, wurden diese bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter bereits
aufgeführt. Aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind keine erheblichen Auswirkungen
zu erwarten.
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung
der Planung
Bei Nichtdurchführung der geplanten Baugebietsausweisung bleiben die landwirtschaftlichen Flächen erhalten
und werden voraussichtlich weiterhin genutzt. Durch die Art der Bewirtschaftung wird weiterhin der
Nährstoffeintrag gefördert und eine intensive Nutzung betrieben. Strukturelle Verbesserungen der
naturräumlichen Ausstattung sind nicht zu erwarten. Das Landschaftsbild wird nicht beeinträchtigt.
In Frauenzell können derzeit keine anderen Baugebiete ausgewiesen werden, wodurch mit einer Abwanderung
von Bewohnern zu rechnen.
Die durch das Baugebiet durchgeführte Einbindung des Ortsrandes würde nicht erfolgen.
Eine Veränderung bezüglich der Schutzgüter ist nicht zu erwarten.
4.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt auf Grundlage des Leitfadens zur
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und
Umweltfragen.
Im Folgenden wird das Regelverfahren angewandt, da nicht alle Fragen der Checkliste des o.g. Leitfadens zur
vereinfachten Vorgehensweise mit „ja“ beantwortet werden können. Dies trifft insbesondere auf Punkt 6.
Landschaftsbild zu, da es sich um Bebauung in exponierter Lage handelt.
Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft
Um den Ausgleichsbedarf ermitteln zu können, ist eine Bewertung der Fläche nach ihren Schutzgütern
vorzunehmen.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Schutzgut Arten und Lebensräume
Zuordnung zu Liste 1a: Gebiete mit geringer
Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild,
oberer Wert
Schutzgut Boden
Zuordnung zu Liste 1b Gebiete mittlerer Bedeutung,
unterer Wert
Schutzgut Wasser
Zuordnung zu Liste 1a, oberer Wert
Schutzgut Klima und Luft
Zuordnung zu Liste 1a, oberer Wert
Schutzgut Landschaftsbild
Zuordnung zu Liste 1b
Aufgrund der einzelnen Zuordnungen ergibt sich eine Gesamtzuordnung zu Liste 1a oberer Wert:
Kategorie I: Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs
Die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft werden entsprechend dem o.g. Leitfaden aus dem
Grad der baulichen Nutzung abgeleitet.
Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) beträgt höchstens 0,35.
Aufgrund des niedrigen bis mittleren Versiegelungs- und Nutzungsgrades (GRZ unter 0,35) handelt es sich
somit um ein Gebiet mit der Eingriffsschwere des Typ B (s. Abb.7)
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5.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft :
 Beschränkung der Bebauung außerhalb des Sichtbezuges zum Kloster (Schutzgut Kulturgüter)
 Verringerung des Eingriffs in die Schützgüter Arten und Lebensräume sowie Landschaftsbild durch
Planung einer Durchgrünungsstruktur, Pflanzgebote in öffentlichen und privaten Grünflächen,
Gehölzartenauswahl, Mindestbegrünung
 Verbot Tiergruppen schädigender Anlagen und Bauteile, wie z.B. Stützmauern, Sockelmauern bei
Einfriedungen (Schutzgut Arten und Lebensräume)
 Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehungen
(Schutzgut Arten und Lebensräume)
 Begrenzung der Flächenversiegelung, Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch die
Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Schutzgüter Wasser, Boden)
 Anpassung des Baugebietes an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen
sowie von Veränderungen der Oberflächenformen, Beschränkung der maximal zulässigen
Aufschüttungen und Abgrabungen (bauordnungsrechtliche Hinweise, Schutzgut Boden)
 Beschränkung der Veränderung der natürlich gewachsenen Bodenprofile auf die unbedingt
erforderlichen Bereiche (Schutzgut Boden)
 schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens (Schutzgut Boden)
 Erhalt von Bewuchsflächen als Teil öffentlicher Grünflächen (Schutzgüter Arten und Lebensraum,
Landschaftsbild)
5.2
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Aufgrund der festgesetzten Vermeidungs-und Verringerungsmaßnahmen am Eingriffsort und durch die
Zuordnung zu Kategorie I wird ein Kompensationsfaktor von 0,3 gewählt.
Umfang der erforderlichen Ausgleichsflächen
Teilgebiete
Kategorie
Fläche
Kompensationsfaktor
erforderliche
Ausgleichsfläche
Erschließung
BI
1.782m²
0,3
535m²
Allgemeines
Wohngebiet
Öffentliche
Grünfläche
(Durchgrünung)
Öffentliche
Grünfläche
(Ausgleichsflächen)
BI
12.377m²
0,3
3.713m²
705m²
-
0
3.191m²
-
0
Summe
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18.055m²
4.248 m²
Seite 10
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5.3
Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Maßnahmen zum Ausgleich
Die Beeinträchtigungen durch das neue Baugebiet in Frauenzell können teilweise im Planungsgebiet
ausgeglichen werden. Die für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen umgeben die gesamten
äußeren Grenzen des Baugebietes. In dem mindestens 7m breiten Geländestreifen sind Heckenpflanzungen
vorgesehen, die neben ihrer Funktion als Lebensraum auch der wichtigen Einbindung des Baugebietes in die
Landschaft dienen und die typischen Heckenstrukturen der Umgebung aufnehmen. Durch die Festsetzungen
werden natürliche Strukturen vorgegeben mit dem Ziel artenreiche, wertvolle, der potentiell natürlichen
Vegetation entsprechende Lebensräume zu schaffen.
Östlich der Erschließungsstraße auf Teilflächen der Flur-Nr.222 und 222/1 werden weitere
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt (siehe Tabelle).
Durch diese Maßnahmen kann das Baugebiet vor allem in Bezug auf die zu erwartende negative Auswirkung
auf das Landschaftsbild in die bestehenden Strukturen eingebunden werden. Die Ausgleichsflächen schaffen
Verbindungen zu den wertvollen Heckenstrukturen im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet. Das
ortsbildprägende Feldgehölz im Bereich des Felsenkellers wird im Bestand gesichert und aufgewertet.
Vorhandene Kleinstrukturen bleiben erhalten.
Folgende Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Baumaßnahme sind innerhalb des Planungsgebietes
vorgesehen:

Steuobstwiese auf einer Teilfläche Flur-Nr.222 und 222/1
Pflanzung von Streuobst- Hochstämmen in Reihen, Pflanzabstand 10-12m
Extensivierung des Grünlandes, keine Düngung, maximal zweimalige Mahd pro Jahr

Gehölzsaum
Anreicherung des vorhandenen Feldgehölzes auf einer Teilfläche Flur-Nr.222 und 222/1 durch die
Bepflanzung mit standortgerechten Sträuchern. Die Randbereiche sind als extensiver Saum zu
gestalten und zu pflegen, keine Düngung, maximal zweimalige Mahd pro Jahr.
Bepflanzung von mindestens 65% der Pflanzgebotsfläche, 2- reihig

standortgerechte Hecken mit geringen Baumanteil
Bepflanzung von mindestens 65% der Pflanzgebotsfläche mit Gehölzen der Pflanzenliste
(95% Strauch-, 5% Baumanteil), 3- bis 4- reihig. Die Außenränder der Hecken sind unregelmäßig
buchtig zu gestalten, die Randbereiche als extensive Saumstrukturen gehölzfrei zu halten und zu
pflegen.
Außerhalb der Pflanzflächen ist der Oberboden abzuschieben, anschließende Selbstbegrünung und
maximal zweimalige Mahd pro Jahr.
Die Hecken sind alle 10 bis 15 Jahre abschnittsweise auf den Stock zu setzen.
Auf dem Grünstreifen südlich des Baugebietes ist entlang des Ackers eine Fahrspur für Pflegeeinsätze von
Bepflanzung frei zu halten.
Um ein Einackern des Grünstreifens vorzubeugen, ist die Grenze zwischen Acker und Ausgleichsfläche mit
Findlingen deutlich zu kennzeichnen und zu stabilisieren.
Es sind ausschließlich Pflanzen der Pflanzenliste zulässig. Die Ausgleichsflächen bleiben Eigentum der Gemeinde
und sind entsprechend zu pflegen. Sie dürfen nicht umzäunt werden.
Die weiteren erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen außerhalb des Planungsgebietes auf von der
Gemeinde bereitgestellten Flächen.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Zusammenstellung Ausgleichsflächen
Lage
Intern, im Westen/
Südwesten des
Planungsgebietes
Intern, im Süden
und Osten des
Planungsgebietes
Intern, im
Nordosten des
Planungsgebietes
Flur Nr. 222, 222/1
extern
Bestand
Ackerfläche
Ackerfläche/
Grünland
Grünland
Maßnahme
Anlage einer standortgerechten
Hecke mit geringem Baumanteil
(max. 20%)
Anlage einer standortgerechten
Hecke mit geringem Baumanteil
(max. 20%)
Anlage eines standortgerechten
Gehölzsaumes
Extensivierung des Grünlandes
Streuobst- Hochstämme
Fläche in m²
1.062m²
1.389m²
740m²
1.057m²
Der weitere erforderliche Ausgleich mit einer Fläche von 1.057m² erfolgt auf einer externen Fläche der
Gemeinde.
Die Durchführung und Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt.
6.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Da der Gemeinde im Ortsgebiet von Frauenzell derzeit leider keine anderen Flächen zum Kauf zur Verfügung
stehen, kommt kein anderer Standort als Baugebiet in Betracht. In der ersten Alternative wurde zusätzlich der
östliche Hang überplant. Aufgrund der Beeinträchtigung des Sichtbezuges zum Kloster wurde diese Planung
verworfen.
7.
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
Für die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde der Leitfaden des Bayerischen
Staatsministeriums benutzt. Als Grundlage für die Bewertungen wurden eigene Bestandserhebungen sowie
vorhandene Quellen herangezogen.
Bezüglich der Beschaffenheit des Baugrunds und zum Grundwasserstand lagen keine genauen Daten vor.
8.



Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Überwachung der Fertigstellung und des dauerhaften Erhalts bzw. Pflege der Ausgleichsmaßnahmen
sowie der Pflanzmaßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich entsprechend der Festsetzungen
Überprüfung der Einhaltung der Festsetzungen zur Grünplanung
Vermeidung von Ausnahmeregelungen
9.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Bedingt durch die steigende Nachfrage und in Ermangelung alternativer Flächen ist am südlichen Ortsrand von
Frauenzell ein neues Baugebiet geplant. Das mit 15 Parzellen als allgemeines Wohngebiet überplante Gelände
ist 1,81 ha groß. Das zum Teil stark geneigte Gelände wird momentan landwirtschaftlich genutzt und grenzt
unmittelbar an die bestehende Bebauung im Süden von Frauenzell an. Aufgrund der exponierten Lage des
Planungsgebietes wird das Landschaftsbild beeinträchtigt.
Die überplante Fläche hat insgesamt eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftbild wird
dennoch beeinträchtigt. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sollen dazu beitragen negative
Auswirkungen zu minimieren, Strukturen zu verbessern und die gesamte Maßnahme in das Landschaftsbild zu
integrieren. Schwerpunktmäßig bestehen die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung aus
einer zusammenhängenden Durchgrünung des Planungsgebietes, Vermeidung größerer
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Frauenzell
Erdmassenbewegungen, der Beibehaltung der Oberflächenform und die Verwendung sickerfähiger Beläge zur
Vermeidung übermäßiger Versiegelung.
Der erforderliche Ausgleichsbedarf beträgt 4.248m² und kann zum Teil innerhalb des Planungsgebietes
abgedeckt werden. Durch die vorgesehenen standortgerechten Gehölzstrukturen wird das neue Baugebiet in
das Landschaftsbild integriert.
10.
Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben
Folgende Datengrundlagen, Fachgesetze, Fachpläne und technische Verfahren wurden bei der Erarbeitung des
Umweltberichtes berücksichtigt:
 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern „Der Umweltbericht in der Praxis“
2007
 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen; Leitfaden Bauen im Einklang
mit Natur und Landschaft; 2003
 BNatSchG und BayNatSchG
 Regionalplan 11
 Flächennutzungsplan
 Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz
 Schutzgebiete nach BayNatSchG
 Natura 2000 Gebiete
 Arten- und Biotopschutzprogramm
 Biotopkartierung
 GeoFachdatenAtlas (LfU 2011)
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