Medizin Krebserkrankungen bei Hund und Katze, Teil 2 und Schluss Die Strahlentherapie von Dr. med. vet. Carla Rohrer Bley Strahlentherapie ist die medizinische Anwendung von Strahlung, um Krankheiten zu heilen oder deren Fortschreiten zumindest zu verzögern. Im engeren Sinne versteht man darunter die Anwendung ionisierender hochenergetischer Strahlen (Gammastrahlung, Röntgenstrahlung, Elektronen, Neutronen, Protonen) zu Heilzwecken meist bei bösartigen Tumorerkrankungen, die allgemein als Krebs bezeichnet werden. Strahlentherapie wird meist von aussen appliziert (Teletherapie). In der Veterinärmedizin kommen hauptsächlich zwei Typen von Geräten zum Einsatz, das Kobalt-60Therapiegerät und der Linearbeschleuniger. Beide Geräte erzeugen Strahlen mit Energien im Megavoltbereich (> 1 Mio. Volt). Diese hohen Energien erlauben aufgrund der erreichbaren Eindringtiefe die Behandlung von tieferliegenden Tumoren. Bei einem Linearbeschleuniger werden die hohen Energien mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Wellen erzeugt, die zu einer Beschleunigung von geladenen Partikeln (Elektronen) führen. Diese beschleunigten Elektronen können einerseits direkt zur Behandlung oberflächlicher Tumoren (Eindringtiefe ca. 5–6 cm) benutzt werden, oder aber sie werden zur Produktion von hochenergetischen Photonen für die Behandlung tieferliegender Tumoren verwendet (Energie 4 Mio. Volt oder höher). Lage und Dosierung der Strahlen werden auf der 26 © Schweizer Hunde Magazin 5/07 Grundlage von Schnittbildaufnahmen computergestützt berechnet. Bei Kobalt-60-Therapiegeräten wird der für die Therapie verwendete Strahl aus einer radioaktiven Quelle gewonnen. Die im Gerätekopf lokalisierte Quelle konstant zerfallenden Kobalts wird für die Therapie aus der geschützten «off»-Position nach vorne geschoben, und der austretende Strahl mit einer Energie von 1.24 Mio. Volt kann genutzt werden. Im Gegensatz zu der Teletherapie wird bei der Brachytherapie eine radioaktive Quelle direkt in den Tumor eingebettet. Durch den Zerfall der Quelle richtet die radioaktive Strahlung lokal im Tumorbett den gewünschten Zellschaden an, ohne umliegende gesunde Gewebe zuerst durchdringen zu müssen. Aufgrund der strikten Regulationen und den hohen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit radioaktiven Materialien kommt diese Art der Therapie in der Veterinärmedizin nur limitiert zum Einsatz. Was passiert in bestrahltem Gewebe? Die Strahlentherapie ist nach der Chirurgie die zweitwichtigste Therapiemodalität bei der Behandlung bösartiger Tumoren. Bei der Strahlentherapie nutzt man die Tatsache aus, dass Tumorgewebe meist strahlenempfindlicher ist als das umgebende Normalgewebe. Die Heilwirkung erfordert je nach Art des Tumors hohe Strahlendosen, die in der physikalischen Einheit «Gray» (Gy) angegeben werden. Ionisierende Strahlung zerstört Zellen durch direkte Schädigung des Erbmaterials in der Zelle (Desoxyribonukleinsäure; DNS) oder durch Bildung freier Radikale, die mit der DNS reagieren. Normale Zellen haben eine hohe Kapazität, solche Schäden einwandfrei zu reparieren. Tumorzellen mit einge- Medizin Abb. 1: Katze mit vakzine-assoziiertem Fibrosarkom (= Bindegewebstumor). Die Strahlentherapie wird bei diesen Patienten etwa zwei Wochen nach der operativen Entfernung des Tumors begonnen, ein Sicherheitsrand (bis zu den blauen Linien) von 3 cm um die Narbe herum wird behandelt, um verbleibende Tumorzellen abzutöten. schränkter Reparaturkapazität sind in der Folge zum Zelltod verurteilt, verlieren ihre Fähigkeit weiterzuwuchern und werden in der Folge vom Körper abgebaut oder abtransportiert. Das Ziel einer Strahlentherapie ist die vollständige Zerstörung aller teilungsfähigen Tumorzellen, bei gleichzeitiger Erhaltung der umliegenden gesunden Gewebe. Um die Nebenwirkungen gering zu halten, wird die Bestrahlung auf viele tägliche Einzeldosen aufgeteilt (Fraktionierung) und über mehrere Wochen verabreicht. Symptomlindernde (palliative) Behandlungsprotokolle für unheilbare Patienten werden kürzer gehalten. Diese Zeit-Fraktions-Schemata sind wichtig für den Erfolg einer Strahlentherapie und können von Tumor zu Tumor variieren. Einsatz der Strahlentherapie, Indikationen Für einige Tumorarten bietet die Strahlentherapie die beste Therapieoption. Zu diesen gehören einerseits sehr strahlenempfindliche Tumoren, aber oft auch solche, die von der anatomischen Lage her inoperabel sind, oder bei denen eine Operation mit sehr hohen Risiken oder geringer Heilungschance verbunden ist (Gehirntumoren, Tumoren der Nasenhöhle). Auch bei operablen Tumoren, bei denen die chirurgische Behandlung zu einem kosmetisch oder funktionell unbefriedigenden Ergebnis führen würde (z. B. Maulhöhlentumoren oder Tumoren an Gliedmassen), kann die Strahlentherapie oft als Alternative eingesetzt werden. Meist wird sie aber in Kombination mit Chirurgie eingesetzt, um lokal aggressive Tumoren zu kontrollieren und wenn möglich zu heilen. Die Kombinationstherapie bezieht sich vor allem auf Tumoren mit geringer Kontrollwahrscheinlichkeit durch nur die eine oder die andere Therapieart (z. B. Weichteilsarkome, Mastzelltumoren). Eine Kombinationstherapie ermöglicht es, Tumoren ope- rativ knapp zu entfernen und mittels Strahlentherapie die allfällig verbleibenden Tumorzellen – den «Sicherheitsrand» – adäquat zu behandeln. Die Reihenfolge der Behandlungen (Operation vor oder nach der Strahlentherapie) hängt von der Lokalisation des Tumors ab (Abb. 1). Da man bei einigen Tumorarten davon ausgehen kann, dass eine Heilung möglich ist, wird bei der Behandlung von kurativem (= heilendem) Protokoll gesprochen. Bei einer kurativen Behandlung geht man davon aus, dass der Patient eine lange oder sogar normale Lebenserwartung haben wird. Unter diesem Aspekt werden bei einer solchen Behandlung auch stärkere Nebenwirkungen in Kauf genommen, um den Tumor möglichst vollständig vernichten zu können. Palliative (= lindernde) Therapien werden vor allem bei Tumoren mit hoher Metastasierungstendenz eingesetzt. Eine Palliation von Schmerzen (z. B. bei Knochentumoren oder -metastasen) oder anderer Symptome wie z. B. Nasenbluten (bei Nasenhöhlentumoren) kann oft mit relativ geringem Aufwand für Patient und Besitzer erreicht werden (Abb. 2). Die Wahl der Therapieprotokolle hängt einerseits vom biologischen Verhalten des Tumors (lokal invasive vs. metastasierend), aber auch vom gesundheitlichen Allgemeinzustand des Patienten ab. Meist werden die Tiere mit 15–18 Fraktionen und Totaldosen von 48–56 Gy über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen bestrahlt (bei palliativen Protokollen: 3–5 Bestrahlungen, Gesamtdosis 24–30 Gy). Ein gewähltes Bestrahlungsschema muss eingehalten werden, da sich die Fraktionsgrössen je nach Protokoll unterscheiden. Ebenfalls ist es wichtig, die Termine in Serie wahrzunehmen, denn neben Totaldosis und Fraktionsgrösse spielt die totale Behandlungszeit ebenfalls eine Rolle auf die erwartete Tumorkontrolle. Eine Verzögerung während eines Therapieschemas kann sich unter Umständen negativ auf die Tumorkontrolle auswirken. Falls es voraussichtlich aufgrund persönlicher oder allgemeiner Gründe (Feiertage) zu längeren Unterbrüchen kommt, sollte der Therapiebeginn verschoben werden. Während der Therapie ist ein stationärer Aufenthalt möglich, aber nicht notwendig. Für die ambulante Behandlung muss der Patientenbesitzer etwa eine Stunde rechnen. Die anfallenden Kosten setzen sich aus Narkose, Therapieplanung, Bestrahlung, Medikamenten und allenfalls stationärem Aufenthalt zusammen, sind von Gewicht und gewähltem Behandlungsschema abhängig und werden mit dem Besitzer detailliert besprochen. Therapieplanung und Ablauf In der klinischen Praxis werden onkologische Strahlentherapien von einem interdisziplinären Team durchgeführt, das aus Fachärzten für Strahlentherapie, MedizinphysikExperten (Physiker oder Ingenieure mit Zusatzqualifikation) und medizinisch-technischen Assistenten besteht. Der eigentlichen Therapie geht ein komplexer Planungsprozess voraus. Umfangreiche organisatorische und technische Qualitätssicherungsmassnahmen sorgen dafür, dass Bestrahlungsfehler ausgeschlossen werden können. Jede Strahlentherapie für einen Patienten Abb. 2: Bösartiger Tumor der Maulhöhle (orales malignes Melanom) bei einem alten Patienten. Der Tumor war schmerzhaft und hat oft geblutet. Drei Wochen nach palliativer Bestrahlung (4 x) ist der Tumor fast gänzlich verschwunden und bereitet keine Probleme mehr. © Schweizer Hunde Magazin 5/07 27 Medizin wird individuell geplant. Zu der Planung gehört einerseits die vorgängige Abklärung der Ausbreitung der Krebserkrankung und die Erhebung des allgemeinen Gesundheitszustandes, andererseits die genaue Lokalisation und Ausdehnung des zu behandelnden Tumors. Die Planung komplexer Tumoren wird durch computerisierte Therapieplanungsprogramme erleichtert. Das Erstellen eines Therapieplanes kann manchmal einige Tage dauern, oft werden mehrere Varianten ausgearbeitet, um dann die beste davon auszuwählen. Mittels verbesserter Schnittbildverfahren (Computertomographie, Kernspintomographie) und computergestützter dreidimensionaler Bestrahlungsplanung kann so die Belastung von gesundem Nachbargewebe minimiert werden. Anhand solcher Pläne wird die genaue Dosisverteilung im Gewebe ersichtlich, und die zu erwartenden Komplikationen und Nebenwirkungen betroffener Normalgewebe können abgeschätzt werden (Abb. 3). Für die Behandlung ist eine genaue Positionierung des Patienten erforderlich, diese wird mit Hilfe diverser Positionierungshilfen gewährleistet. Während sich Elektronen mit einer therapierelevanten Eindringtiefe von 5–6 cm hervorragend für die Behandlung oberflächlicher Tumoren oder postoperativer Narbenbereiche eignet, kommen für tieferliegende oder anatomisch komplexe Tumorlokalisationen meist Photonen zum Einsatz. Um die Schäden in durchstrahlten gesunden Geweben gering zu halten, werden oft mehrere Bestrahlungsfelder (2–4) gewählt, die sich im Tumor überschneiden. Technische Hilfsmittel wie Kollimatoren und Bleiblöcke helfen, den Abb. 3: Dreidimensionale Ansicht eines computergestützten Therapieplanes von einem Hund mit Nasenhöhlentumor. Rot: Tumor mit Sicherheitsrand, Blau: sensible umgebende Organe (Augen und Gehirn). Das Planungsprogramm erlaubt die genaue Berechnung der Strahlendosis und somit ein Abschätzen der Strahlenreaktionen in den umschriebenen Organen. 28 © Schweizer Hunde Magazin 5/07 Abb. 4: Lagerung eines narkotisierten Hundes mit Gehirntumor. Die im Therapieplan errechneten Koordinaten werden mit Hilfe von Lasermarken angefahren, um die Position des von aussen nicht erkennbaren Tumors korrekt einzustellen. Abb. 5: Hund in Behandlungsposition am Bestrahlungsgerät (Linearbeschleuniger). Aufgrund des beweglichen Behandlungskopfes kann das Gerät 360° um den Patienten rotiert werden, ohne die zuvor korrekt eingestellte Lagerung zu verändern. Der therapeutische Strahl kann somit aus verschiedenen Richtungen eingesetzt werden. Strahl zu «formen» und damit gesunde Gewebe so gut wie möglich zu schonen. akuten Reaktionen wie Fellverlust und Hautrötungen im Bestrahlungsfeld und Schleimhautentzündungen im Mund-Rachen-Bereich zeigen sich normalerweise gegen Ende der Behandlungszeit. Nebenreaktionen können nur an Stellen auftreten, an denen auch bestrahlt wird, und sind im Allgemeinen bezogen auf so genannte Risikoorgane. Jedes Risikoorgan hat seine eigene Toleranzdosis (in Gray), ab der Nebenwirkungen zu erwarten sind. Diese Toleranzdosen dürfen nicht überschritten werden, da es sonst zu irreparablen Strahlenschäden kommen kann. Diese Toleranzdosen ergeben sich aus der Strahlensensibilität des Gewebes sowie dessen Regenerationsfähigkeit, und ob das gesamte Organ oder nur ein Teil bestrahlt wird. Bei der Beurteilung und Auswahl eines geeigneten Strahlenplanes wird deshalb auf die Risikoorgane ganz besonders geachtet. Die Therapie wird in der Regel sehr gut vertragen. Gegen Ende der Behandlungszeit zeigen sich akute Strahlenreaktionen in angrenzenden Normalgeweben, die sich bis etwa eine Woche nach dem Ende der Strahlentherapie verstärken, anschliessend aber innerhalb zwei bis drei Wochen vollständig abheilen. Diese akuten Reaktionen sind normal (Abb. 6). Die Behandlung dieser Reaktionen ist ausschliesslich symptomatisch und meist von kurzer Dauer. Aufgrund der Reizung von Haut und Schleimhaut werden Antibiotika verabreicht, damit keine Infektionen Die meist täglichen Behandlungen werden in kurzen, oberflächlich gehaltenen Narkosen durchgeführt. Diese sind notwendig, um die Patienten in absolut korrekter Position zu lagern und anschliessend für die wenige Minuten dauernde Bestrahlung sicher auf dem Behandlungstisch zu belassen (Abb. 4 + 5). Während der Behandlung – die aufgrund der hohen Strahlenbelastung keine Personen im Bestrahlungsraum erlauben – werden die Tiere mittels Narkoseüberwachungsgeräten und Kameras überwacht. Da die Tiere aus diesen kurzen Narkosen sehr schnell wieder erwachen, dürfen sie nach diesen ambulanten Behandlungen bereits nach etwa einer Stunde von den Besitzern wieder in Empfang genommen werden. Nebenwirkungen Einige Nebenwirkungen (Frühreaktionen, akute Strahlenreaktionen) treten in Abhängigkeit von der Dosis, Eindringtiefe und Anzahl der applizierten Einzeldosen auf. Die Abb. 6: Kurative Nachbestrahlung einer Narbenregion eines bereits mehrmals entfernten Mastzelltumors. Die blauen Linien beschreiben das zu bestrahlende Feld. Bild links: Narbe vor der ersten Bestrahlung, im Bild rechts: normale akute Strahlenreaktion bestehend aus einer starken Hautreizung nach 15 Bestrahlungen am letzten Behandlungstag. Medizin Abb. 7: Akute Strahlenreaktionen im Gesichtsbereich (Nasenhöhlentumor) drei Wochen nach Beendigung der Therapie. Die Hautreaktionen sind fast vollständig abgeheilt, das Fell wird in den nächsten Monaten heller nachwachsen. Die teilweise im Strahlenfeld gelegenen Augen sind bis auf eine leicht verminderte Tränenproduktion normal und werden noch einige Wochen mit Augensalben gepflegt. auftreten können. Zusätzlich werden bei Bedarf Schmerzmedikamente verabreicht. Bis zur vollständigen Abheilung der akuten Strahlenreaktionen dürfen sich die Tiere im bestrahlten Feld nicht durch Lecken oder Kratzen verletzen (Halskragen, T-Shirt). Cremen und Salben (Ausnahme: Augensalben) dürfen bei diesen Reaktionen nicht verwendet werden (Abb. 7). Unerwünschte Spätreaktionen sollten in weniger als 1 % der behandelten Patienten auftreten. Diese werden frühestens 6–12 Monate nach Beenden einer Strahlentherapie beobachtet und beziehen sich auf Bindeund Stützgewebe und Gefässe sowie auf Gewebe mit sehr niedrigem Zellumsatz (Nervengewebe). Diese Schäden können zu Fibrosen (Verhärtungen) oder gar Absterben von Geweben führen. Die Folgen strahleninduzierter Spätschäden sind nur schwer be- handelbar und müssen nach Möglichkeit durch genaue Therapieplanung und Berücksichtigung der Toleranzdosen vermieden werden. Allenfalls auftretende Spätreaktionen sollten nur in Rücksprache mit einem Radio-Onkologen therapeutisch angegangen werden. Nach einer erfolgten Therapie werden regelmässige Nachkontrollen durchgeführt. Drei Wochen nach Bestrahlung wird der Heilungsverlauf der akuten Reaktionen beurteilt und meist noch verbliebene Medikamente abgesetzt. Weitere Kontrollen (3, 6, 12, 24 etc. Monate) werden je nach Tumorart empfohlen und können auch vom überweisenden Privattierarzt durchgeführt werden. Dabei wird vor allem die behandelte Region untersucht. Die Strahlentherapie in der Veterinärmedizin etabliert sich seit Jahren an dafür spezialisierten Zentren. Sowohl überweisende Tierärzte als auch Tierbesitzer, die mit einer solchen Behandlung Erfahrung gemacht haben, erkennen den medizinischen, aber auch emotionalen Nutzen für unsere Haustiere. Je nach gestecktem Ziel der Palliation oder Heilung einer Krebserkrankung sind die Ergebnisse oft bereits während oder kurz nach Beendigung der Therapie ersichtlich und führen deshalb unmittelbar zu einer Verbesserung der Lebensumstände eines an Krebs erkrankten Tieres. Anschrift der Autorin: Carla Rohrer Bley, Dr. med. vet. Dipl. ACVR (Radiation Oncology) Bildgebende Diagnostik und Radio-Onkologie Vetsuisse-Fakultät Universität Zürich Winterthurerstrasse 260 CH-8057 Zürich Die Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK/ASMPA ist eine Fachsektion der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST/SVS. Ihr gehören ca. 600 praktizierende Kleintierärztinnen und -ärzte, Universitätsdozentinnen und -dozenten sowie andere speziell in Kleintiermedizin und -chirurgie interessierte Tierärztinnen und Tierärzte an. Auf diesen Seiten präsentieren wir Ihnen jeweils einen von einer ausgewiesenen Spezialistin oder einem Spezialisten verfassten Artikel über ein Thema zur Gesundheit bzw. zu Krankheiten von Hunden. Im Internet finden Sie uns unter: www.kleintiermedizin.ch © Schweizer Hunde Magazin 5/07 29