Neue Dienstleistungen zur umfassenden ökologischen Gebäudesanierung (LIFE99 ENV/A/000392) Dienstleistungen und Dienstleistungspakete zur ökologischen Gebäudesanierung Autorinnen: Christian Gummerer, Wibke Tritthart Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur, Schlögelgasse 2, Graz, Österreich April 2001 2 1. Einleitung: Gebäude und ihre Bewohner in Graz .............. 7 2. Rechtliche Rahmenbedingungen und Förderungen ........ 13 2.1 Mietrechtsgesetz................................................................................... 13 2.2 Sanierung im Rahmen des Mietrechtsgesetzes ...................................... 15 2.3 Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 ................................. 16 2.4 Umfassende Sanierung.......................................................................... 19 2.5 Sanierung im Bereich von gemeinnützigen Bauvereinigungen................ 20 2.6 Förderungen ......................................................................................... 21 2.6.1Umweltschutzförderung Fernwärme .............................................. 21 2.6.2Umweltschutzförderung Erdgas .................................................... 22 2.6.3Umweltschutzförderung Schallschutzfenster ................................. 22 2.6.4Umweltschutzförderung Solarenergie............................................ 23 2.6.5Umweltschutzförderung Alternativenergie..................................... 23 2.6.6Landesförderung für moderne Holzheizungen .............................. 24 2.6.7Umweltschutzförderung Grazer Solarniedrigenergiehausförderung24 2.6.8Wärmepumpenförderung des Landes Steiermark........................... 24 2.6.9Sonderförderung Schutz- oder Sicherheitsraumbau ...................... 25 2.7 Zusammenfassung der rechtlichen Bedingungen und Förderungsmöglichkeiten...................................................................... 25 2.8 Literaturverzeichnis (für Kapitel 2) ........................................................ 28 3. Beschreibung von Sanierungsmassnahmen ................... 29 3.1 Begriffsklärungen.................................................................................. 29 3.2 Einteilung von Sanierungsmaßnahmen .................................................. 30 4. Akteure bei den Sanierungen ........................................ 35 5. Der Ablauf von Sanierungen.......................................... 39 5.1 Vorphase zur Sanierungsentscheidung.................................................. 40 3 5.1.1Gründe für eine Sanierung ............................................................ 40 5.1.2Grundsatzentscheidung ................................................................ 42 5.2 Planungsphase ...................................................................................... 44 5.2.1Entwurfsphase – Teil 1: Ziele......................................................... 45 5.2.2Entwurfsphase – Teil 2: Projektierung ........................................... 47 5.2.3Ausschreibung .............................................................................. 50 5.2.4 5.3 Mieterinformation und -einverständnis ................................... 54 Vorbereitung des Ausführung ............................................................... 55 5.3.1Baubewilligung ............................................................................. 55 5.3.2Ausführungsplanung und Auftragserteilungen .............................. 57 5.3.3Bauzeitplan und Verträge .............................................................. 58 5.4 Sanierungsausführung .......................................................................... 59 5.4.1Bauleitung .................................................................................... 59 5.4.2Ausführung................................................................................... 61 5.4.3Abnahme und Gewährleistung ...................................................... 62 5.5 Betrieb .................................................................................................. 62 5.5.1Unterhalt ...................................................................................... 63 5.5.2Wartung der technischen Anlagen ................................................. 64 5.5.3Soziale Aspekte............................................................................. 65 6. Organisationsformen für Sanierungen ........................... 66 7. Begriffsbestimmungen zu „Dienstleistungen“ ................ 68 7.1 Gutstheoretischer Ansatz ...................................................................... 69 7.2 Produktionstheoretischer Ansatz........................................................... 70 7.3 Marketingrelevante Besonderheiten von Dienstleistungen ..................... 72 8. Möglichkeiten zu Dienstleistungen und Dienstleistungspaketen bei Sanierungen ....................... 77 8.1 Projektidee............................................................................................ 77 4 8.2 Leistungen – Dienstleistungen – Dienstleistungspakete im Bausektor .... 78 8.3 Die Situation bei Sanierungen................................................................ 79 8.4 Einige zentrale Elemente der Dienstleistungspakete .............................. 80 9. Entwicklung von Dienstleistungspaketen zur ökologischen Gebäudesanierung................................... 84 9.1 Beschreibung der drei zentralen Dienstleistungspakete......................... 84 9.1.1Dienstleistungspaket 1: Thermoprofit Plus – Ökologische Zusatzmaßnahmen ....................................................................... 84 9.1.2Dienstleistungspaket 2: Thermoprofit Plus – Schwerpunkt Energetische Sanierung ..................................................................................... 86 9.1.3Dienstleistungspaket 3: Thermoprofit Plus – Schwerpunkt Bauliche Sanierung ......................................................................................... 87 9.2 Vorschlag für die Anwendung der Dienstleistungspakete ...................... 88 10. Best Practice - Beispiele ................................................ 90 10.1 AMBIT - Thermie plus ........................................................................... 92 10.2 Bremer Energie-Konsens....................................................................... 93 10.3 Dienstleistungszentrum für das Handwerk ............................................ 94 10.4 Ökohaus Weinviertel ............................................................................. 95 10.5 Öko-Bau ............................................................................................... 96 10.6 Nachhaltiges Bauen im Modellprojekt BU 12.......................................... 97 10.7 Kampagne der Haus-Partner Hannover ................................................. 98 10.8 Gebäudesanierung nach MINERGIE Standard........................................ 100 10.9 Modellprojekt Brundtland-Stadt .......................................................... 101 10.10 Die Venstermacher ...................................................................... 102 10.11 Der Wiener Weg ........................................................................... 103 10.11.1 Bauträgerwettbewerbe, Grundstücksbeirat ............................ 103 10.11.2 Die geförderte Wohnhaussanierung in Wien .......................... 105 5 10.12 Waltham Forest – ESCO Gesellschaft zur Sanierung von Wohngebäuden 108 10.13 GMP Modell ................................................................................. 109 6 1. Einleitung: Gebäude und ihre Bewohner1 in Graz In der Stadt Graz leben rund 300.000 Menschen, 240.000 Menschen haben in Graz ihren Hauptwohnsitz. In Graz befinden sich 32.500 Gebäude, die insgesamt 115.700 Wohnungen enthalten. Graz besitzt einen historischen Stadtkern, der 1999 zum Weltkulturerbe erklärt worden war. 47% aller Gebäude in Graz stammen vor 1944, 53% wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut. Der Anteil der Gebäude aus den Jahren 1961-1980, die in zahlreichen Studien2 als die bezüglich eines energetischen und ökologischen Sanierungspotential am aussichtsreichsten bewertet werden, ist rund ein Drittel (33%). Baualter der Gebäude in Graz 1981-1990 11% vor 1880 8% 1880-1918 16% 1971-1980 15% 1961-1970 18% 1945-1960 17% 1919-1944 15% Abb. 1: Baualter der Gebäude in Graz (Quelle: HWZ 91) Unter den Wohngebäuden in Graz aus der Bauperiode 1961-80 sind eher größere Gebäude zu finden: Die durchschnittliche Anzahl an Wohnungen ist höher als aus anderen Bauperioden. Die genaue Darstellung der Aufteilung der Wohnungen auf Gebäude zeigt, dass zwar die Ein- und Zweifamilienhäuser nach der Zahl der 1 Auswertungen aus der Häuser- und Wohnungszählung 1991 2 Z.B. Referenzen in „Ökologie der Althaussanierung“, Teil 3 7 Gebäude dominieren, sich der Großteil der Wohnungen aber in Geschosswohnbauten befinden (Abbildung 2). Abb. 2: Durchschnittliche Anzahl derWohnungen Wohnungen in Wohngebäuden (Quelle: HWZ 91) Anzahl der in Gebäuden verschiedener Bauperioden Abb. 3: Verteilung der Wohnungen auf verschiedene Wohngebäude der Bauperiode 1961Verteilung der Wohnungen in Graz auf 6 80 verschiedene Wohngebäude 5 (Quelle: HWZ 91) (Bauperiode 1961-80) 4 3 20000 2 15000 1 0 10000 1880-1918 1919-1944 1945-1960 1961-1970 1971-1980 1981-1990 Wohnungen in Häusern mit mehr als 21 Wohneinheiten in 530 Gebäuden Wohnungen in Häusern mit 11-20 Wohneinheiten in 540 Gebäuden Wohnungen in Häusern mit 3-10 Wohneinheiten in 420 Gebäuden 0 Wohnungen in Häusern mit 1-2 Wohneinheiten in 6910 Gebäuden 5000 8 Die Geschosswohnbauten (genauer: Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen) in der Steiermark aus der Bauperiode 1961-80 gehören zu einem erheblichen Anteil den gemeinnützigen Bauvereinigungen (v.a. den Wohnbaugenossenschaften), aber auch Gebietskörperschaften (d.s. Stadt Graz, Land Steiermark, Bund und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften) sind wichtige Eigentümer. Die Privatpersonen sind zum Teil Wohnungseigentümer, zum Teil sind es Hauseigentümer: In der Statistik wird nicht unterschieden, ob das Gebäude einer, mehreren oder vielen Personen gehört. Jedenfalls sind die Wohnbaugenossenschaften Eigentümer der eher größeren Häuser (siehe Tabelle 1). Eigentümer der Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten sonstige juristische Personen 3% Gemeinnützige Bauvereinigungen 25% Privatpersonen 58% Gebietskörperschaften 14% Abb 4: Eigentümer der Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen aus der Bauperiode 1961-80 (Quelle HWZ 91) Eigentümer Privatpersonen Gebietskörperschaften Gemeinnützige Zahl der Zahl der darin Durchschnitt Gebäude aus befindlichen Wohnungen pro 1961-1980 Wohnungen Gebäude 95468 147.418 1,5 3012 9.589 3,2 1499 21.150 14,1 9 Bauvereinigungen Sonstige juristische Personen 3407 3.115 0,9 Tabelle 1: BewohnerInnen der Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen aus der Bauperiode 1961-80 (Quelle HWZ 91) Aus dem Rechtsgrund der Wohnungsbenutzung der BewohnerInnen ersieht man den recht hohen Anteil an Eigentumswohnungen, die von den EigentümerInnen selbst bewohnt werden (Abbildung 5). BenutzerInnen der Wohnungen in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten Wohnungseigentümer 49% Miete (MRG) 17% Hauseigentümer 1% sonstiges Rechtsverhältnis 6% Miete (WGG) 23% Dienstwohnung 4% Abb.5: BewohnerInnen der Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen aus der Bauperiode 1961-80 (Quelle HWZ 91) In der Häuser- und Wohnungszählung wird ebenfalls erhoben, ob in einem Gebäude in den 10 Jahren vor der Erhebung, d.h. in den Jahren 1981-1990, bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Gefragt wird nach: Aufstockung, Zubau (ab 4m2), Dachneudeckung, Einbau eines Personenaufzuges, Anschluss an das Gasnetz, Anschluss an das Wasserleitungsnetz, Erneuerung von Wasser- und Sanitärinstallationen im ganzen Gebäude, Erneuerung der elektrischen Leitungen im ganzen Gebäude, Fassadenerneuerung, Erneuerung der Fanester im ganzen Gebäude, Wärmeschutzmaßnahmen, Einbau einer Zentralheizung für das ganze Gebäude, Anschluss an das Fernwärmenetz, Zusammenlegung von Wohnungen, Umwandlung von Wohnungen in Büros u.a. Nutzungen, Umwandlung von Büros u.a. in Wohnungen. 10 In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten Maßnahmen für alle Wohnungen der Bauperiode 1961-80 in der Steiermark herausgegriffen und je nach Eigentümer in Prozent (bezogen auf die Gesamtzahl an Wohnungen der Bauperiode 1961-80 der jeweiligen Eigentümer) aufgeschrieben. Privatpersone Gebietskörpe Gem. Sonstige n rschaften Bauver- juristische einigungen Personen Alle Dach 5,79 7,76 7,50 9,37 6,15 Wasser/ 4,78 2,98 1,87 6,04 4,37 Elektro 2,02 6,18 2,92 5,20 2,40 Fassade 10,84 14,52 7,46 15,79 10,72 Fenster 8,49 11,57 11,36 7,48 8,97 Wärmeschut 7,10 11,36 9,84 10,18 7,70 5,19 2,48 1,68 3,31 4,60 Fernwärme 3,31 9,10 12,49 4,40 4,70 Gesamtzahl 70051 6324 11657 1924 89956 Sanitär z Zentralheizung der baulichen Maßnahmen Tabelle 2: Sanierungsmaßnahmen für alle Wohnungen der Bauperiode 1961-80 in der Steiermark nach Eigentümer, in Prozent (Quelle HWZ 91) Aus der Tabelle ersieht man den hohen Stellenwert, den Fassadensanierungen einnehmen: An über 4% der Wohnungen, die sich in Gebäuden aus den Jahren 1961-80 befinden, wurde die Fassade renoviert. Die Zahl der Wärmeschutzmaßnahmen ist demgegenüber geringer, was darauf hinweist, dass 11 Fassadensanierungen häufig ohne Wärmedämmung durchgeführt werden. Auch der Austausch der Fenster ist eine häufige bauliche Maßnahme. Er wird wohl immer mit einer energetischen Verbesserung einhergehen, auch wenn dies von den Eigentümern nicht so erkannt wird (die Anzahl der Nennungen bei Fenstererneuerung ist größer als die bei Wärmeschutzmaßnahmen). Zahlreiche Sanierungen wurden von den privaten Haus- und Wohnungseigentümern in Auftrag gegeben. Erneuerungsarbeiten, die nur eine Wohnung betrafen, sind in diesen Zahlen gar nicht berücksichtigt, sodass die Privatpersonen unter den Sanierungsauftraggebern wahrscheinlich sogar noch höher vertreten sind. Der Großteil der Wärmeschutzmaßnahmen wurden in den Jahren 1981-1990 in Graz an Gebäuden durchgeführt, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 30-40 Jahre waren, d.h. an Gebäuden aus Bauperioden vor 1960. Wahrscheinlich wird sich dieses Bild nach der nächsten Häuser- und Wohnungszählung im Jahr 2001 bereits verschoben haben und der Anteil der Gebäude aus 1961-80 wird relativ bedeutender werden. Wärmeschutzmaßnahmen an Gebäuden in Graz vor 1919 1919-1944 1945-1960 1961-1980 1981 und später 0 2 4 6 8 10 12 14 in Prozent Abb 6: Anteil der Gebäude verschiedener Bauperioden (in Prozent von der Gebäudegesamtzahl aus dieser Periode), an welchen Wärmeschutzmaßnahmen in den Jahren 1981-1990 durchgeführt wurden (Quelle: HWZ) 12 2. Rechtliche Rahmenbedingungen und Förderungen Die Bereitstellung von geeigneten Wohnraum deckt ein zentrales Bedürfnis der Menschen einer modernen Zivilisationsgesellschaft. Die Bedeutung dieses Themas hat auch im Bereich der gesetzlichen Normen seinen Niederschlag gefunden. 2.1 Mietrechtsgesetz Zentrales Gesetz für die Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme von Wohnraum ist das Mietrechtgesetz (MRG). Dieses regelt den Alltag im Spannungsverhältnis Mieter - Vermieter. Der Großteil der Bestimmungen des MRG beinhaltet Regelungen über den Abschluss und die Auflösung von Mietverträgen, Nutzungsarten durch den Mieter und die Gestaltung des Mietzinses. Natürlich ist auch die Thematik der Sanierung und der Erhaltung im MRG niedergelegt. Das Spannungsfeld liegt in den verschiedenen Interessenslagen zwischen Mieter und Vermieter. Hat der Vermieter ein Interesse an der Erhaltung und Verbesserung (Wertsteigerung) seiner Liegenschaften als Erwerbsquelle, so hat der Mieter in der Regel das Interesse der Deckung des Bedürfnisses nach Wohnraum (kostengünstig, Dach über dem Kopf, Erholungswert, etc.). Oftmals ist der Vermieter gegenüber dem Mieter in einer weitaus stärkeren Position. Da auf Grund der verschiedenen Interessenlagen Streitigkeiten zwischen Vermieter, Hauseigentümer und Mieter entstanden sind, hat der Gesetzgeber Schutzbestimmungen zu Gunsten des Mieters in das MRG aufgenommen. Das Mietrecht findet grundsätzlich auf alle Mietverhältnisse Anwendung, außer das Gesetz bestimmt gesonderte Bestimmungen für Spezialfälle. Auf folgende Mietobjekte finden die Bestimmungen über Sanierungen im MRG keine Anwendung:3 3 Wohnungsinformationsstelle der Stadt Graz Info Nr. 9; §1 MRG 13 a) Mietobjekte, die im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungs-, Garagierungs-, Verkehrs-, Speditions- oder Lagerhausunternehmen vermietet werden; b) Heime für ledige oder betagte Menschen, Lehrlinge, jugendliche Arbeiter, Schüler und Studenten; c) Dienst-, Natural- oder Werkswohnungen; d) Wohnungen oder Wohnräume, die vom Mieter lediglich als Zweitwohnung, zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet werden; e) Jene Objekte, bei denen die Dauer des Mietverhältnisses ein halbes Jahr nicht übersteigt; f) Mietobjekte, die in Gebäuden gelegen sind, die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel auf Grund einer nach de 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurden; g) Wohnungen in einem Wohnhaus mit nicht mehr als 2 selbstständigen Wohnungen, wobei Wohnräume, die nachträglich durch den Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden, nicht zählen; h) Mietobjekte, die im Wohnungseigentum stehen, sofern das Mietobjekt in einem Gebäude gelegen ist, das auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Für Mietverhältnisse welche aus dem MRG ausgegliedert wurden gelten die allgemeinen Bestimmungen aus dem ABGB ( § 1090 ff. ) zur Errichtung von Mietverträgen. Dies bedeutet, dass über den Mietvertrag schriftlich oder mündlich Vereinbarungen getroffen werden können. Der Mieter erwirbt über den Mietvertrag ein Gebrauchsrecht und kann daher auch einen Anspruch auf etwaige Veränderungen (keine Beeinträchtigung der anderen Mieter, Substanz nicht gefährdet wird, etc.) ableiten. Die Rechtssprechung sieht hierin wesentliche Verbesserungen wie das Einleiten von Strom und Telefon, Wasser, Errichtung eines WC aber auch das Anbringen einer Fernsehantenne. Jede Veränderung im Wohnungsbestand seitens des Mieters bedarf der Zustimmung durch den Vermieter. Bei Versagen der Zustimmung kann eine Durchsetzung im Klagswege 14 über eine Feststellungsklage versucht werden. Geht der Sanierungswunsch vom Vermieter aus, so ist dieser ebenfalls an die Bestimmungen des ABGB über die Einhaltung von Verträgen gebunden. Die Instandhaltung der Wohnung obliegt zwar dem Vermieter, kann aber vollständig vertraglich an den Mieter übergewälzt werden. Im Unterschied zum Vollanwendungsbereich des Mietrecht in dem dies nicht möglich ist. 2.2 Sanierung im Rahmen des Mietrechtsgesetzes Der Vermieter hat nach § 3 (1) MRG dafür zu sorgen, dass das Haus in einem für das Ortsbild üblichen Zustand erhalten wird. Übersteigen die Kosten der Erhaltung jene der Neuherstellung oder ist eine Erhaltung nicht mehr möglich so kann auch die Neuherstellung durchgeführt werden. Jedenfalls sind die Erhaltungsmaßnahmen aus den in den letzten 10 Kalenderjahren eingehobenen Mietzinsreserven einschließlich der Zuschüsse für die Erhaltungsarbeiten zu decken. Langt die Reserve nicht zur Bedeckung aus so sind die Maßnahmen nach der technischen Dringlichkeit zu reihen. Zur Beschreibung der Maßnahmen der Erhaltung enthält § 3 (2) eine taxative Auflistung. Die Durchführung nützlicher Verbesserungen hat nach Maßgabe der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Gegebenheiten zu erfolgen.4 Das Gesetz enthält hierzu eine abschließende Auflistung der Maßnahmen. Nützliche Verbesserungen sind durchzuführen, wenn die Bedeckung aus den Mietzinsreserven gegeben ist und keine Erhaltungsarbeiten anstehen oder diese gleichzeitig durchgeführt werden. Finden die Kosten einer unmittelbar vom Vermieter durchzuführenden in den Mietzinsreserven oder Mietzinsabgängen der vergangenen 10 Kalenderjahre Erhaltungsarbeit keine Deckung und übersteigen sie die im Verteilungszeitraum zu erwartenden Mietzinseinnahmen so kann zur Bedeckung eine Erhöhung des Hauptmietzinses bei Gericht (Gemeinde) beantragt werden. Über Anträge zu 4 siehe § 4 (1) MRG idgV. 15 Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten (§§ 3, 4 und 6 MRG) sowie über die Überwälzung der entstehenden Mehrkosten auf den Hauptmietzins (§§ 18, 18a, b, 19 MRG) und der Zuordnung der Kosten von Baumaßnahmen (§ 18c MRG – Neuerrichtung von Mietgegenständen) entscheidet das jeweilige für Zivilrechtssachen zuständige Bezirksgericht im außer Streitverfahren. Verfügt eine Gemeinde über einen in Mietangelegenheiten speziell geschulten Beamten oder rechtfertigt die Anzahl der auftretenden Verfahren nach § 37 (1) MRG eine Betrauung der Gemeinde zum Zweck der Entlastung der Gerichte, so kann eine Befassung der Gemeinde zwingend vorgeschrieben werden (Schlichtungsstellen). Die Gemeinde hat dabei eine gütliche Beilegung des Streites zu versuchen und auf Antrag eine Entscheidung zu fällen. Es gilt die Bindung an das AVG. Welche Gemeinden dieses dem Rechtsweg vorgeschaltete Instrument besitzen legt der Justizminister über Verordnungsweg fest. Die Entscheidung der Gemeinde kann nicht angefochten werden und bildet einen Exekutionstitel. Parteien, die mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können diese bei Gericht zur Überprüfung anhängig machen. Das Verfahren in der Gemeinde ist mit Ausnahme der Kosten für externe Sachverständige kostenlos. Die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ist nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichtes (Gemeinde) zulässig. Antragsberechtigt sind der Vermieter, die Gemeinde in deren Sprengel das Haus fällt und der nach §6 (2) MRG bestellte Verwalter. Der Antrag hat jedenfalls einen Kostenvoranschlag für die Erhaltungsarbeiten, die Hauptmietzinsberechnung, eine Aufstellung der Mieter, eine Berechnung des Deckungsfehlbetrages sowie einen Finanzierungsplan zu enthalten. Ergibt sich im Zuge der Durchführung der Maßnahmen ein anderer Hauptmietzins als veranschlagt so ist der Mietzins neu zu berechnen und auf die restliche Vertragslaufzeit aufzuteilen. Die betroffenen Hauptmieter besitzen Parteienstellung im Verfahren. 2.3 Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 Die Länder vollziehen dieses Bundesgesetz im Rahmen ihres im B-VG festgelegten eigenen Wirkungsbereiches durch die jeweiligen Wohnbauförderungsgesetze. 16 Neben dem Neubau werden im Rahmen der steiermärkischen Wohnbauförderung auch Sanierungen gefördert. Die Grundsätze der Förderung richten sich nach den Bestimmungen des steiermärkischen Raumordnungsgesetzes, dem Entwicklungsprogramm für das Wohnungswesen und die erlassenen Entwicklungskonzepte. Ein wichtiges Thema bildet die Energieeffizienz, die Ressourcenschonung und die Baubiologie. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Rahmen einer Sanierung sind im VI Hauptstück § 23 ff. WBFG niedergelegt. Die Baubewilligung muss mehr als 30 Jahre zurückliegen, außer es handelt sich um energieeffiziente und ressourcenschonende, sicherheitsfördernde oder den Wohnbedürfnissen von behinderten Menschen dienende Maßnahmen. Im wesentlichen beinhaltet das Gesetz die Bestimmungen des WSG (Wohnhaussanierungsgesetz) und des MRG. Was gilt als Sanierungsmaßnahme: Sanierungsmaßnahmen sind notwendige Erhaltungs- und sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen an Wohnhäusern und Wohnungen. Dies sind beispielsweise: ! Erhaltungsarbeiten für Ein- und Zweifamilienhäuser; Dach- und Kamininstandsetzung. ! Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes. ! Verbesserungsarbeiten: Errichtung oder Umgestaltung von allgemeinen Anlagen eines Hauses wie z.B. Wasser-, Strom und Gasleitungen, Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an die Fernwärme, Personenaufzüge, usw. ! Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen, Änderung der Grundrissgestaltung innerhalb der Wohnung (jedoch nur in Verbindung mit anderen geförderten Arbeiten). ! Errichtung oder Umgestaltung von Schutzräumen ! Energiesparende Maßnahmen: Maßnahmen zur Erhöhung des Schall- oder Wärmeschutzes von Fenstern, Außentüren, Dächern, Kellerdecken über Durchfahrten oder der obersten Geschossdecke. 17 ! Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches von Zentralheizungen oder Warmwasserbereitungsanlagen, alternative Energieformen. 18 Art der Förderung: Der Höchstbetrag liegt bei ATS 300.000.- je Wohnung (kleine Sanierung). Bei Investitionen von mindestens ATS 100.000.- in energiesparenden Maßnahmen erhöht sich dieser um ATS 50.000.-. Die Förderung kann als 25 % Annuitätenzuschuss des Landes mit einer Laufzeit von 10 Jahren für das Bankdarlehen erfolgen. Es können aber auch Förderungsbeiträge von 25 % der geförderten Baukosten bei Vorlage von Rechnungen gewährt werden. 2.4 Umfassende Sanierung Als umfassende Sanierung gilt eine in beträchtlichen Umfang aber notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen sowie von Wohnheimen. Die Errichtung von Wohnraum durch Ein- und Umbauten sowie in untergeordneten Ausmaß auch Erweiterungen der Gebäude sind zulässig. Bei Gebäuden im Eigentum von Gemeinden oder öffentlicher Bauvereinigungen ist eine Unterschreitung der Mindestanzahl von drei Wohnungen zulässig. Sonstige Bauvorhaben können im untergeordneten Ausmaß auch Nebengebäude enthalten (mind. 2 Wohnungen). Die sanierten Gebäude oder Wohnungen müssen nach Abschluss der durchgeführten Arbeiten einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard hinsichtlich der Bereiche Wasser, Abwasser und Energie aufweisen. Jedenfalls muss er besser sein als der Ausgangsstandrad. Sofern es sich um Mietverträge handelt müssen diese unbefristet sein und dürfen vorrangig nur mit begünstigten Personen (Einkommensgrenzen) abgeschlossen sein. Die Errichtung von zentralen Wärmeversorgungsanlagen in Wohnhäusern wird nur gefördert, wenn eine Abrechnung des individuellen Verbrauches nach Wohnungen möglich ist. Für die Gewährung einer Förderung muss das Gebäude mindestens 3 Wohnungen aufweisen und je Wohnung muss der Sanierungsumfang mehr als ATS 300.000.betragen. Die Förderung erfolgt in Form von Annuitätenzuschüssen zu einem Bankdarlehen mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren. Es können maximal ATS 15.000.- netto/m² Wohnnutzfläche an Sanierungskosten gefördert werden 19 Für den Einbau eines Personenaufzuges erhöht sich dieser Betrag um weitere ATS 2.000.-.5 Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen können Direktdarlehen mit einer Verzinsung von 0,5 % und einer Laufzeit von 22 Jahren gewährt werden. 2.5 Sanierung im Bereich von gemeinnützigen Bauvereinigungen Die beiden wesentlichen Gesetze für gemeinnützige Bauvereinigungen sind das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Genossenschaften treten im Bereich von Gebäuden mit Eigentumswohnungen als Hausverwalter auf. Im Bereich von Mietobjekten sind sie auch noch Eigentümer und Vermieter. Das WGG knüpft in seinen Bestimmungen zur Erhaltung an die grundsätzlichen Normen des ABGB und des MRG an. Die Erhaltung einer Baulichkeit wird in den §§ 14ff WGG geregelt. Die Bauvereinigung hat im Interesse einer rechtzeitigen und vorrausschauenden Sicherstellung der Finanzierung der Kosten für die notwendigen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten die Entrichtung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages zu verlangen. Diesen Beitrag darf bei einem Gebäude das älter als 20 Jahre ist ATS 14,80 /m² Nutzfläche und Monat nicht übersteigen.6 Die eingehobenen Beträge sind wertzusichern. Zur Finanzierung von Verbesserungsarbeiten bei Einleitung von Fernwärme kann die Entrichtung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages auch dann verlangt werden, wenn das Erstbezugsdatum weniger als zehn Jahre zurückliegt. Wird von der Bauvereinigung 5 Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993; Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. März 1993, mit der in Durchführung des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 näher Bestimmungen zu diesem Gesetz erlassen werden. LGBl. Nr. 26, i.d.F. LGBl. Nr. 48 / 1994, Nr. 39, 93/1995 und 41/1996, 80/1997, 70/1999, 94/1999 sowie 18/2000. 6 § 14D (2) WGG; § 45 MRG Ist das Gebäude älter als 10 Jahre jedoch jünger als 20 Jahre so beträgt der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag zwei Drittel ansonsten jeweils ein Viertel des Vollen. 20 die Einhebung eines Erhaltungs- und Verwaltungsbeitrag für die Durchführung von Verbesserungsarbeiten über die normale Ausstattung hinausgehend begehrt so kann mindestens ein Viertel der Mieter oder Nutzungsberechtigten eine Überprüfung bei Gericht verlangen. Soweit die Mietobjekte oder sonstigen Gegenstände der Baulichkeit im Eigentum einer gemeinnützigen Bauvereinigung stehen, werden im §20 (1) WGG die anzuwendenden Mietrechtlichen Bestimmungen des Mietrechts aufgezählt. Hierunter fallen auch die Normierungen über die Überwälzung von Mehrkosten einer Sanierung auf den Hauptmietzins. Über Anträge in den Angelegenheiten einer Sanierung entscheidet das zuständige Bezirksgericht (Verfahren vor der Schlichtungsstelle gilt sinngemäß) in dessen Sprengel das betreffende Bauobjekt liegt.7 Kosten der Kapitalbeschaffung gelten als Kosten der Erhaltung und Verbesserung. Gesetzlich kommt die Verwaltung einer im Eigentum stehenden Wohnhausanlage dem Eigentümer zu.8 Gebäude, welche durch gemeinnützige Bauvereinigungen errichtet wurden werden in der Regel durch diese verwaltet. Jeder Miteigentümer kann sich an der Verwaltung des Hauses beteiligen und in den Punkten des § 13a (1) WEG eine Entscheidung des Gerichtes verlangen. Entscheidungsbefugt ist im Eigentumshaus die Eigentümergemeinschaft. Die Zusammensetzung und Stimmgewichtung erfolgt an Hand der Anteilrechte. Die Eigentümergemeinschaft kann in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft als solche Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen aber auch klagen und geklagt werden. Gerichtsstand ist dabei der Sprengel des Standortes des Gebäudes. In Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung entscheidet gemäß § 14 (1) WEG die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer. Zur ordentlichen Verwaltung gehört auch die Instandhaltung des Gebäudes. 2.6 Förderungen 2.6.1 Umweltschutzförderung Fernwärme 7 §22 WGG 8 siehe auch 3 13 (1) WEG, iVm. §§ 833 ABGB 21 Zur Verbesserung der Luftqualität und aus energiepolitischen Gründen fördert die Stadt Graz die Umstellung von bestehende Heizsysteme mit festen und flüssigen Brennstoffen auf Fernwärme. Die Vorraussetzungen sind eine baubehördliche Bewilligung für Wohnzwecke aber auch Einkommensgrenzen. Der Hauptwohnsitz muss in Graz liegen. Gefördert wird eine Wohnnutzfläche für die erste Person von 70 m², für die zweite Person weitere 20 m² und jede weitere jeweils 15 m². Die Förderung besteht in einem einmaligen Zuschuss zur Abdeckung der im Rahmen der Umstellung entsehenden Kosten. Anschlusskosten bis zur Übergabestation im Gebäude werden derzeit nicht gefördert. Hier leistet das Land Steiermark einen Beitrag bis zu einer Höhe von ATS 10.000.- je Wohnung. Gleichzeitig kann im Rahmen der Wohnhaussanierung um einen Kostenzuschuss angesucht werden. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt inklusive Mehrwertssteuer ATS 50.000.-. 2.6.2 Umweltschutzförderung Erdgas Die Stadt Graz fördert die Umstellung bisheriger Systeme zur Wärmeversorgung von Wohngebäuden auf Erdgas mit Brennwerttechnik. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses in der Höhe von ATS 2.000.- je Wohnung. Die Förderung ist vom Einkommen der/des Antragstellerin/s unabhängig. Die Anlage muß erst vor einem halben Jahr eingebaut worden sein, das Gebäude muss innerhalb des Erdgasvorranggebietes liegen, die Emissionswerte müssen den Grenzwerten für Feuerungsanlagen entsprechen, die Nennleistung der Anlage muss nach ÖN B 8135 nachgewiesen werden sowie die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen. 2.6.3 Umweltschutzförderung Schallschutzfenster Im Rahmen dieser Förderung werden Kosten für den Einbau von Qualitätsfenstern im Wohnbereich mit Ausrichtung zu besonders lärmbelästigenden Straßenzügen gefördert. Die betroffenen Strassen können aus der Straßenverkehrslärmkarte entnommen werden. Die Lärmbelastung an einer Bundesstrasse muss tagsüber mindestens 65 dBA und in der Nacht 55 dBA betragen oder den Gebietspegel um 10 dB übersteigen. Als Förderungsvoraussetzung muss eine baubehördliche Genehmigung zur Nutzung als Wohnhaus, eine maximale Nutzfläche von 150 m² je Wohnung sowie eine baubehördliche Genehmigung des Fenstertausches vorliegen. Der Förderungswerber (Eigentümer, Eigentümer) muss die Wohnung zu 22 ständigen Wohnzwecken nutzen. Bei Landes- und Gemeindestrassen sind Einkommensgrenzen zu beachten. Die Fensterbezogenen Qualitätserfordernisse geben sich mit einem erforderlichen k-Wert von 2,1 W/m²K und einem Schalldämmmaß von 38 dB eher bescheiden. Die Qualitätsnachweise sind durch ein Prüfzeugnis zu belegen. Die Förderung besteht aus einer einmaligen Zuschuss. Die Förderung wird von der Stadt Graz und vom Bund gewährt. Abhängig vom jeweiligen Förderer ergeben sich Unterschiede in den förderungswürdigen Kosten und in der Höhe der Beträge. 2.6.4 Umweltschutzförderung Solarenergie Die Stadt Graz und das Land Steiermark fördern den verstärkten Einsatz regenerativer Energieträger. Die Förderung besteht aus einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen an private Haushalte. Der Zuschuss des Landes wird nur dann gewährt , wenn die jeweilige Gemeinde in der das zu fördernde Objekt steht ebenfalls einen Zuschuss gewährt. Gefördert wird die installierte Kollektorfläche. Der Aufwand wird an Hand der Pläne geprüft. Als Voraussetzungen gelten unter anderem eine baubehördliche Bewilligung, die Solaranlage muss südost- bis südwestseitig ausgerichtet sein, der enthaltene Frostschutz muss Toxizitätsvorgaben einhalten. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer wie auch Hauptmieter. Das Land Steiermark und die Stadt Graz fördern jeweils im Ausmaß von ATS 500.- /m², insgesamt (beide zusammen) jedoch ATS 1.000.-/m². Für den Einsatz von Vakuumröhrenkollektoren verdoppelt sich die Fördersumme. Der maximale Zuschuss beträgt für beide Institutionen ATS 60.000.-. Werden für die Errichtung der Solaranlage bereits Mittel aus der Wohnbauförderung gewährt so entfallen die Zuschüsse des Landes. Photovoltaikanlagen werden vom Land Steiermark mit bis zu maximal ATS 300.000.-9 je Wohnung gefördert. 2.6.5 Umweltschutzförderung Alternativenergie Die Stadt Graz fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Alternativenergien wie beispielsweise Hackschnitzel oder Biogas. Die Förderung 9 Quelle Homepage Landesenergieverein Energieförderungen in der Steiermark 23 wird nur gewährt wenn kein anderer Rechtsträger fördert und wenn kein Fernwärmeanschluss besteht. Die Anlage muss dem Stand der Technik und den einschlägigen Normen entsprechen. Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Bauzuschuss mit einem Maximalbetrag von ATS 50.000.- oder 25% der Anlagenkosten. 2.6.6 Landesförderung für moderne Holzheizungen Das Land Steiermark fördert die Neuerrichtung oder die Umstellung der Raumheizung und der Warmwasserbereitung auf moderne typengeprüfte Hackschnitzel-, Pelletsfeuerungen, Scheiterholzgebläsekessel mit Pufferspeicher oder Kachelöfen als Gesamtheizsystem. Die Förderung beträgt maximal 25 % der Nettoinvestitionskosten maximal jedoch ATS 12.000.-, lediglich bei Holzschnitzel oder Pellets gefeuerten Gesamtheizungsanlagen erhöht sich der Betrag auf ATS 25.000.-. Die Forderungsvoraussetzungen liegen beispielsweise in der Einhaltung der steirischen Baugesetze, einem Errichtungsdatum nach dem April 1998 und dem Fehlen eines Fernwärmenetzes. Förderungswerber können Eigentümer, Hauptmieter aber auch Anbieter von Contracting Modellen sein. 2.6.7 Umweltschutzförderung Grazer Solarniedrigenergiehausförderung Werden im Rahmen einer Wohnhaussanierung der Endenergiebedarf für Raumwärme und Warmwasser unter 30 kWh/m² und Jahr gedrückt so kann von der Stadt zusätzlich zu anderen Förderungen ein einmaliger Zuschuss gewährt werden. Die Höhe der Förderung beträgt ATS 200.- /m², maximal jedoch ATS 30.000.- je Wohneinheit. 2.6.8 Wärmepumpenförderung des Landes Steiermark10 Das Land Steiermark fördert den Einbau von Wärmepumpen zur Unterstützung der Raumheizung. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und Unternehmer die 10 nach der Homepage der Energieverwertungsagentur Wien (www.eva.wsr.ac.at) 24 Kunden der STEWEAG sind und dem allgemeinen Tarif unterliegen. Der Förderbetrag umfasst ATS 1.000.- je KW Anschlussleistung, mindestens jedoch ATS 5.000.-. Die Aktion ist befristet bis zum 31.12.2000. 2.6.9 Sonderförderung Schutz- oder Sicherheitsraumbau Die Stadt Graz und das Land Steiermark fördern unabhängig voneinander die Errichtung und Komplettierung von Schutzräumen in bestehenden Eigenheimen oder Mehrfamilienhäusern für private Haushalte oder in Wohnheimen. Die Förderungsvoraussetzungen beinhalten das Vorliegen einer behördlichen Bewilligung zu Errichtung und der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Richtlinien für Schutzräume. Die Förderung besteht aus einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Errichtungskosten im Ausmaß vom maximal ATS 5.000.- für die Herstellung von Gasdichtheit bei nachträglichen Einbau des Schutzraumes. Maximal ATS 10.000.- für die Herstellung des Strahlen- und Trümmerschutzes und ATS 15.000.- für die besondere Ausstattung vor allem bei lüftungstechnischen Anlagen. Die höchstmögliche Fördersumme beträgt ATS 30.000.- je Grundschutzraum. Die Förderung des Landes Steiermark weicht sowohl in den Förderungsvoraussetzungen wie auch im Umfang geringfügig von der Förderung der Stadt Graz ab. Die Berechtigung für das Ansuchen ist beim Land auf den Liegenschaftseigentümer beschränkt. 2.7 Zusammenfassung der rechtlichen Bedingungen und Förderungsmöglichkeiten Vier unterschiedlich weitreichende Formen der Sanierung werden durch die rechtlichen Rahmenbedingungen mit hervorgerufen. Es sind dies die einfache Hauserhaltung, die dazu dient die Bausubstanz zu erhalten, jedoch ohne sie zu verbessern. Manchmal ist es nicht so eindeutig, ob eine Maßnahme eine Erhaltungsmaßnahme ist oder bereits eine Verbesserung bedeutet. Heute wird z.B. der Einbau von Klingelanlagen oder eines Liftes – obwohl Komfortsteigerung – auch gerichtlich als Erhaltungsmaßnahme akzeptiert. Die Fassadendämmung hingegen wird eindeutig als eine Verbessungsmaßnahme gewertet. Energetische bzw. ökologische Verbesserungen sind daher bei den reinen 25 Erhaltungssanierungen nicht oder kaum (d.h. nur wenn keine Mehrkosten auftreten) möglich. Bestehen in diese Richtung Bestrebungen, sollte der Eigentümer daher eine umfassende Sanierung anstreben. Sehr oft werden vom Gebäudeeigentümer bei Mieterwechsel oder auch von dem Wohnungseigentümer nur eine einzelne Wohnung saniert. Da in Graz derzeit ein großes Angebot an Mietwohnungen besteht, ist nach Aussage einiger Experten in den vom IFZ durchgeführten Interviews11 eine profitable Vermietbarkeit nur bei Wohnungen der Kategorie A gegeben. Daher empfehlen die Hausverwaltungen ihren privaten Kunden (Hauseigentümern) bei Mieterwechsel eine Wohnungsrenovierung bzw. -modernisierung. Diese bestehet meistens in einer Erneuerung der gesamten Heizungsanlage (bei Wohnungen ohne Zentralheizung) sowie in einer Modernisierung des Bades und des WC. Häufig, vor allem von Wohnungseigentümern, wird auch ein Fenstertausch durchgeführt. Die Maßnahmen sind durchaus geeignet Verbesserungen in energetischer oder ökologischer Sicht aufzunehmen. Zum Beispiel können bei einer Heizungserneuerung auch Thermostatventile eingebaut werden oder sogar eine Innendämmung der Außenwände durchgeführt werden. Wichtig für eine Verbreitung von derlei Maßnahmen wäre vor allem eine entsprechende Information der Eigentümer, welche Maßnahme in Frage kommen und wer diese durchführen kann. Für aufwendigere Maßnahmen, wie die Innendämmung, würden auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen motivierend wirken. In der Wohnbauförderung sind zwei unterschiedliche Förderungen vorgesehen, die „kleine“ Sanierung, wenn die Sanierungsaufwendungen pro Wohnung 100.000 ATS übersteigen und die umfassende Sanierung, wenn die Sanierungskosten über 300.000 ATS pro Wohnung liegen. Damit werden Verbesserungsmaßnahmen gefördert, die meist das ganze Haus betreffen, wie Fassadendämmung oder Heizungsumstellungen. Energetische und ökologische Vorhaben sind bei Sanierungen, die diese Förderung erhalten am ehesten umsetzbar. Voraussetzung 11 Vom Interuniversitären Forschungszentrum wurden Interviews mit Vertretern von sechs Wohnbaugenossenschaften, mit Vertretern dreier mit dem Hochbau befaßten Ämtern der Stadt Graz und mit zwei privaten Hausverwaltungen durchgeführt. 26 ist, dass nicht nur der Eigentümer sondern auch die Mieter davon überzeugt werden können, wenn die Miete durch die Sanierungsmaßnahmen steigen sollte. Für eine breitere Umsetzung von den geplanten Dienstleistungspaketen ist daher immer zu bedenken, dass nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter informiert und zu einer positiven Entscheidung gebracht werden müssen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, in der auf der „Nutzenseite“ Energieeinsparungen sowie die Förderung geltend gemacht werden sind ein wichtiges Mittel zu diesem Zweck. In der folgenden Tabelle ist das Gesagte nochmals zusammenfassend dargestellt. Zentrales Förderung MRG, WGG, - Gesetz WEG Wohnungs- renovierung/ „Markt“ -modernisie- (üblich) Putz+Farbe, Energet. /ökolog. Optimierung lich → Umfassende Klingelanlage, Lift, etc. Nein, außer Anhebung auf Kat. A o.ä. Heizung, WC/Bad) Solaranlagen, Sonderförderun rung „Sanierungstiefe“ (Fenstertausch, Ja, aller Einzelmaßnahmen gen „Kleine“ Sanierung (≥ 100.000 Wohnbauförderung Einsatz von n im ganzen Haus, Sanierung, Energien Umfassende Sanierung (≥ S/WE) Fassadensanierung, Erneuerbaren S/WE) 300.000 Energetische Wohnbauförderung Heizungsumstellunge etc. Energetische Fassadensanierung, Einsatz von stellungen im ganzen Sanierung, Erneuerbaren Energien Möglich Heizungsum- Möglich Haus, Bad/WC- Modernisierungen im ganzen Haus,. etc Tabelle 3: Aus den rechtlichen Rahmenbedingungen folgende Sanierungsformen und deren Optimierungspotenzial in energetischer und ökologischer Hinsicht 27 2.8 Literaturverzeichnis (für Kapitel 2) Indikatoren zur Nachhaltigen Entwicklung in NRW; Stadthalle Wuppertal Oktober 1998; Tagungsdokumentation. Eine Veranstaltung des Ministeriums für Bauen und Wohnen NRW, der CAF/Agenda- Transfer und der Energieagentur NRW, REN Impuls-Programm „Bau und Energie“. Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - (WGG) idgF. Bundesgesetz vom 1. Juli 1975 über das Eigentum an Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten (Wohnungseigentumsgesetz 1975 - WEG 1975) idgF. Aktionsprogramm Energie und Klimaschutz; Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Mai, 2000. Verwaltungsverfahrensgesetze, Kodex Österreichischen Rechtes, 16. Auflage, Orac Verlag Verfassungsrecht, Kodex Österreichischen Rechtes, 11. Auflage, Orac Verlag Bürgerliches Recht, Kodex Österreichischen Rechtes, 13. Auflage, Orac Verlag Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 idgF. Wohnhaussanierungsgesetz BGBl. Nr. 483/1984 GLOOR R., Dienstleistungen zum Effizienten Energieeinsatz; Informationsstelle für Elektrizitätsanwendungen INFEL, Zürich 07 1996 WEBER K., EBENSPERGER St., WALLNÖFER I., WAZEL V. WIESENTREU T., KOSZ M., Ökologie der Althaussanierung, Recht und Finanzen; Niederösterreichische Landesakademie Bereich Umwelt und Energie, November 1998 Mietrecht, Infoheft 8, Wohnungsinformationsstelle der Stadt Graz, September 1999 Wohnhaussanierung, Infoheft 9, Wohnungsinformationsstelle der Stadt Graz, September 1998 28 3. Beschreibung von Sanierungsmassnahmen 3.1 Begriffsklärungen Instandsetzung Unter Instandsetzung versteht man die Behebung von Schäden, die aus Alterung, aus Abnutzung oder aus baulichen Mängeln herrühren. Instandsetzung verhindert den Wertverlust des Gebäudes. Instandsetzungsarbeiten können sehr umfangreich sein, z.B. Mauertrockenlegung oder Betoninstandsetzung. Für die Instandsetzung kann kein fixes Zeitintervall angegeben werden, da die Nutzungsdauer verschiedener Bauteile unterschiedlich ist: Holzfenster streichen oder Dachrinnenaustausch ist in kürzeren Abständen nötig als die Ausbesserung des Putzes. Es bleibt den Eigentümern bzw. Hausverwaltungen überlassen, ob die im Laufe der Jahre anfallenden Sanierungsarbeiten als Maßnahmenbündel oder jeweils einzeln durchgeführt werden. Oft besteht aber Handlungsbedarf, d.h. die Maßnahmen können nicht beliebig aufgeschoben werden. Zeitraum Maßnahmen Alle Jahre Vorbeugende Maßnahmen, Wartungsdienste, kleine Reparaturen. Überprüfung: Wasser- und Wetterschäden Nach 3 Jahren Ende der Gewährleistungsfrist Ca. alle 10 Jahre Instandhaltungsmaßnahmen: Anstriche innen/außen auf Holz und Stahl. Überprüfung: Dichtstoffe, Haustechnikgeräte, Spenglerarbeiten, 29 Deckung, Flachdachabdichtungen, Teppiche, Kunststoffböden, Beschläge, Fangköpfe, Dachaufbauten Nach ca. 30 Jahren Ende der Gewährleistungsfrist nach ABGB auf versteckte Mängel Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen: DachdeckungDichtung, Fenster, Verglasung, Außenputz, Terrassen, Haustechnikgeräte, Trockenausbau, Dachstuhlausbau, Sperrholzböden, Geländer, Holzbalkone, Verfliesungen, Großteil des gesamten Ausbaues. Nach ca. 50 Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen: Gesamte Jahren Rohinstallationen, Fußbodenheizung, Innenputz, Balkone, Aufhängungen und teilweise Rohbausanierung, Sanierung des gesamten Ausbaues. Fertigteilhaus abbruchreif. Tabelle 4: Reparaturzyklen an Gebäuden (Quelle: Info- Techno Baudatenbank GmbH Mondsee) Modernisierung Unter Modernisierung versteht man Sanierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert von Wohnungen bzw. des ganzen Gebäudes erhöhen und zu verbesserter Wohnqualität führen. Die wichtigsten Modernisierungsmaßnahmen sind die Erneuerung von (einzelnen) Wohnungen, wenn die BewohnerInnen wechseln und die Wärmedämmung der Fassade. Umbauten und Ausbauten Umbauten und Ausbauten/Anbauten dienen zur Schaffung neuen Wohnraumes. Bei mehrgeschossigen Wohnbauten spielt vor allem das Aufstocken und der Dachausbau eine Rolle. 3.2 Einteilung von Sanierungsmaßnahmen In der folgenden Tabelle wird eine Systematisierung von Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. Nummeriert und weiß hinterlegt wird die Palette an 30 (Verbesserungs)-Maßnahmen, die bei Gebäudesanierungen üblicherweise durchgeführt werden. Die Maßnahmen gehen aber über die Erhaltung des Standards hinaus. Hell hinterlegt sind Anforderungen, die bei energetisch optimalen Projekten erfüllt werden sollten. Dunkel hinterlegt sind darüber hinausgehende Anforderungen bei ökologischen Sanierungsprojekten. Für Dienstleistungen ist weiters relevant, ob es Möglichkeiten zur Qualitätsbeurteilung, Qualitätssicherung und Garantieerklärung gibt. Beispiele dafür sind in der zweiten Spalte angeführt. Für die Umsetzung in der Praxis ist es weiters relevant, ob durch die energetische und ökologischen Zusatzmaßnahmen weitere Gewerke beauftragt werden müssen. Dies setzt die Bereitschaft herab, solche Maßnahmen in Auftrag zu geben. Nr. Sanierungs- (Verbesserungs-) Maßnahme 1 Voraussetzung für Qualitätssicherung Dämmung der Fassade Energetische Forderungen: -Optimierung des k-Wertes -Lösung für Balkone: Wärmebrücken vermeiden, ev. Verglasung -Andere Wärmebrücken Zusätzliche ökologische Forderungen: Ausführende Gewerke Baumeister Wirtschaftlichkeitsberechnu ng Ev. Planung einer Neukonstruktion Detailplanung Zusätzlich: ev. Betonschneider, ev. Zimmerer Zusätzlich: -Materialwahl des Dämmsystem Garantien des Herstellers in Hinblick auf ökologische Kriterien (Dämmstoff, Befestigung, Putz) -Erhöhung des 2 Tageslichtanteils Dachdämmung: Architektonische Planung -Dämmung der obersten Baumeister, -Dämmung Flachdach Schwarzdecker Geschossdecke (Kaltdach) Dachdecker 31 -Dämmung bei Dachausbau Baumeister, Dachdecker, ev. Trockenbauer -Mindest k-Wert -Material der Dämmung: Ev. Zimmerer für (Schüttung) Unterkonstruktion verschnitt- und organikfrei begehbare -Wiederverwenden brauchbarer Dachziegel -Bei Dachausbau: Ökologische 3 Materialwahl der Dampfbremse Fenstertausch Reinigen -Mindest k-Wert Ausschließen von -Wärmebrückenfreier Einbau Anschlussdetailplanung -Erhaltung des alten Fensters Schimmelbildung - Wahl des Rahmenmaterials Tischler und der Dichtung sowie des Beschlages - Wahl des Montagematerial 4 Innenausbau Know-how im Umgang mit Alternativen (Flachs, etc.) Baumeister, Maler, Elektro-Installateur, ev. Trockenbauer -Wohnungen -Treppenhaus, Gang -Gemeinschaftsräume, Keller -Luftdichte Konstruktion: Wohnungstür, Montage Fenster, Luftdichtemessung Luftdichtespezialist Haustür, etc. -Verbesserte Dämmung der Türen und der Wohnungswände -Dämmung der Kellerdecke -Stromverbrauch in Treppenhaus, etc. (CFL für Beleuchtung, Lift, etc.) 32 -Material Wohnungstür, Haustür -Material Innenausbau Wohnungen (Lärm, IAQ/Gesundheit) -Farbe und Putz Treppenhaus, Gang, Gemeinschaftsräume 5 -Elektroinstallationen: PVC-frei Heizung Heizungs-Installateur -Anschluß an FW, Gas, geg. Nahwärme -Wohnungszentralheizung -Geg. Kesselerneuerung -Thermostatventile oder Bei Dämmung der bessere Regelung Außenwände auch Re- -Ev. Brennwertkessel Dimensionierung der Anlage Bei Dämmung der Außenwände auch ReDimensionierung der -Ev. Wärmelösung für die Siedlung: Biomasse, o.ä. -Flächenheizkörper -Ressourcenverbrauch und Anlage Betreibermodell Betreiber Re-Dimensionierung d. Heizkörper Emissionen minimieren (ET6 Wahl) Sanitär Installateur -Bad und WC-Modernisierung -Ev. Erneuerung der Leitungen (Zu- und Abwasser) -Warmwasserverbrauch minimieren -Solaranlage Auslegung von Kollektor und Speicher Ev. weiterer Installateur 33 -Trinkwasser (kalt)-Verbrauch Ev. weiterer Spülstop, ev. Regenwassernutzung minimieren: zumindest WCRegenwassernutzung -Bleirohre austauschen 7 -Rohrmaterial PVC-frei Außenanlagen -Parkplätze Installateur bei Ev. Trockenbauer - Straßenbaufirma -Kinderspielplatz Tischlerei -Ev. Beschattung Gartenbauer -Blumenbeete -„Biotope“ -Verbesserte Mülltrennung -Überdachte Hausmeister Gartenbauer Baumeister Baumeister Fahrradabstellplätze Tabelle 5: : Einteilung der Sanierungsmaßnahmen (Beschreibung siehe Text) Aus der Tabelle ist es ersichtlich, dass zwar für zusätzliche energetische oder ökologische Anforderungen nicht oft zusätzliche Gewerke beauftragt werden müssen, dass aber in vielen der Maßnahmen eine zusätzliche Planungsaufgabe notwendig wird. Zum Beispiel muss eine Solaranlage ausgelegt werden und hierzu sind nicht alle Heizungsinstallateure gleichermaßen qualifiziert. Gerade bei ökologischen Anforderungen in Hinblick auf die Wahl des Materials müssen Ausführende nicht nur die ökologischen Alternativmaterialien kennen, sondern wissen, als welche Produkte sie erhältlich sind bzw. welche Bezugsbedingungen gelten und schließlich auch wie sie verarbeitet werden müssen und was ihnen dann im Alltag zugemutet werden kann (Beständigkeit gegen Reinigungsmittel, gegen Schädlingsbefall, Langlebigkeit, etc.). 34 4. Akteure bei den Sanierungen Der Auftrag zu einer Sanierung eines Gebäudes geht immer von dem Bauherrn aus. Zumeist tritt der Eigentümer bzw. die Eigentümer des Gebäudes als Bauherr auf, es kann jedoch auch eine andere Person oder Institution von dem Eigentümer oder den Eigentümern damit beauftragt werden. Eine wichtige Rolle spielt in jedem Fall jene Institution, die die Hausverwaltung übernommen hat. Hausverwaltungen bieten ihre Dienste privaten Gebäudeeigentümern an, die u.a. darin bestehen, dass sie die Vorschreibung und Abrechnung der Mieten und Hausbetriebskosten (Versicherungen, Gemeinkosten, etc.) übernehmen, die Hausbesorgertätigkeiten (Reinigung der Stiegen, Schneeräumung, etc.) organisieren, bei Mieterwechsel aktiv werden und Mietverträge formulieren, etc. Insbesondere wenden sich die Bewohner an die Hausverwaltung, wenn Reparaturen, welche das Haus allgemein betreffen, durchzuführen sind. Private Eigentümer bedienen sich in dem meisten Fällen einer Hausverwaltung, deren Aufgaben je nach Vereinbarung unterschiedlich weitreichend sind. Als Hausverwalter treten u.a. viele Immobilienbüros auf. Gebietskörperschaften und gemeinnützige Bauvereinigungen führen die Hausverwaltung als Eigentümer selbst durch. Ein spezieller Fall sind Gebäude, die aus Eigentumswohnungen bestehen, die also eine Vielzahl an Eigentümern haben. Wurde das Gebäude von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet, wird die Hausverwaltung zumeist von dieser übernommen. Folgende Konstellationen wird man in Graz am häufigsten antreffen: 1. Eigentümer des Wohnhauses ist eine Wohnbaugenossenschaft oder die Stadt Graz selbst. Diese Institution hat auch die Hausverwaltung über. Die Bewohner sind Mieter nach Mietrechtsgesetz (MRG) oder WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz). 35 2. Das Wohnhaus befindet sich im Wohnungseigentum, d.h. die Wohnungen sind an verschiedene Personen verkauft. Die Hausverwaltung ist an eine Firma oder eine Genossenschaft übergeben. Die Bewohner des Hauses sind zum einen die Eigentümer selbst, zum zweiten sind Wohnungen weiter vermietet (nach WEG – Wohnungseigentumsgesetz). 3. Das Wohnhaus gehört einer oder mehreren privaten Personen. Die Hausverwaltung ist an eine entsprechende Firma vergeben. Die Bewohner sind Mieter und manchmal auch die Besitzer selbst. In Interviews mit Vertretern von sechs Wohnbaugenossenschaften, mit Beamten der Stadt Graz (Liegenschaftsverwaltung, Wohnungsamt und Hochbauamt), sowie mit Vertretern von zwei privaten Hausverwaltungen wurden diese drei Konstellationen angesprochen und die Rollen der genannten Akteure in Hinblick auf den ersten Schritt, den Anstoß zu einer - über Reparaturen oder kleine Arbeiten, wie z.B. Anbringung eines Vordaches hinausgehende - Sanierung des Hauses geschildert. In der Vorphase zur Sanierung, wo die Möglichkeit der Sanierung erwogen wird, Maßnahmen in den Raum gestellt werden und erste Grundlagen zur Entscheidung zusammengetragen werden (insbes. finanzielle Überlegungen) geht die Initiative von ganz bestimmten Akteuren aus. Bei vermieteten Wohnhäusern sind das die Eigentümer, also z.B. die Stadt Graz, gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften oder private Personen. Bei Wohnhäusern im Wohnungseigentum sind das die Hausverwaltungen. Der Grund dafür, dass die Eigentümer in diesem Fall nicht die treibende Kraft sind, wird von den befragten Personen darin gesehen, dass ! Angst vor den Kosten der Sanierung besteht, die sich in höheren Betriebskosten niederschlagen würde, ! die Wohnungen häufig weitervermietet sind und die Besitzer kein Interesse daran haben, ! die Besitzer oft die größten energetischen Schwachstellen, v.a. Fenster, selbst schon ausgetauscht haben, 36 ! in der Regel keine Hausversammlungen stattfinden, wo dieses Thema angesprochen werden kann. Daher ist bei Wohnungseigentum die Hausverwaltung jene Institution, die am ehesten eine Sanierung vorschlägt und den Entscheidungsprozess der Wohnungseigentümer in Gang bringt. 37 Neben dem Hauptimpuls für die Sanierung geht ein „sekundärer“ Sanierungsimpuls von Personen aus, die einen Grund für Sanierung aufwerfen, welcher alleine aber keine Inangriffnahme der Sanierung bewirken würde. Zusammenfassend ist dies in der folgenden Graphik dargestellt. Konstellation 1: Eigentümer= Stadt Graz oder Genossenschaft Bewohner= Mieter Hausverw.= Stadt Graz oder Genossenschaft Konstellation 2: Eigentümer= (viele) Private Bewohner= Eigentümer oder Mieter Hausverw.= Genossenschaft oder Firma Konstellation 3: Eigentümer= ein oder mehrere private Personen Bewohner= Mieter, ev. auch Eigentümer Hausverw.= Firma, ev. Genossenschaft Abb. 7: Akteure und deren Initiative in der ersten (Vor-)Phase zur Sanierung eines Wohngebäudes 38 5. Der Ablauf von Sanierungen Auch wenn jedes Bauvorhaben seine eigenen Spezifika hat, der Ablauf von Sanierungen ist im Grunde immer ähnlich. Im Folgenden werden die einzelnen Phasen einer Sanierung12 für die Wohnbauten der Stadt Graz (Wohnungsamt), für die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften und für private Eigentümer, die von einer Hausverwaltung unterstützt werden, herausgearbeitet. Ansetzend an der typischen Situation werden die Defizite in Hinblick auf die Realisierung ökologischer Maßnahmen (siehe Kapitel 3) identifiziert. Daraus ergeben sich Vorschläge, durch welche ergänzende Leistungen diese Defizite aufgehoben werden können. Diese einzelnen Leistungen können in weiterer Folge in Dienstleistungspakete zusammengenommen werden und sollen einen verbesserten, die ökologischen Belange berücksichtigenden Ablauf zur Folge haben. Von besonderer Bedeutung sind die ersten Phasen zur Sanierung. Einerseits werden die Entscheidungen zur Auslagerung (Generalplaner oder Generalunternehmer) frühzeitig im Ablauf getroffen, andererseits bedürfen ökologische Lösungen einiger zusätzlicher Bedingungen: Die Bauherren müssen grundsätzlich eine ökologische Sanierung anstreben, die Maßnahmenplanung muss auf eine umfassende Sanierung (und nicht einen möglichst geringen Umfang) hinsteuern, bei der Bestandsaufnahme müssen zusätzliche Erhebungen durchgeführt werden, mit den Planungsfachleuten muss dieses Anliegen besprochen und konkretisiert werden, usw. 12 Die Beschreibung der Phasen von Sanierungen orientiert sich an der entsprechenden Literatur, z.B. Haefele, et al.: „Hauserneuerung“, Kohlbecker: „Bauherrenhandbuch-Sanierung“, Bundesamt für Konjunkturfragen (Bern): „Bauerneuerung - Ablaufplanung“; die konkreten Einzelheiten stammen aus den Interviews mit den Wohnbaugenossenschaften, den Grazer Ämtern und den privaten Hausverwaltungen sowie aus Erfahrungen mit den ersten beiden Pilotprojekten. 39 Die späteren Phasen der Sanierungsplanung, die Vorbereitung der Ausführung und die Ausführung selbst sind vor allem bedeutsam in Hinblick auf eine positive Wahrnehmung durch die BewohnerInnen. Die ausführenden Firmen müssen die ökologischen Anforderungen erfüllen können und die Qualitätskriterien nachweisen. Auch wenn Niedrigenergiestandard mittlerweile nicht mehr so „exotisch“ ist wie noch vor wenigen Jahren, es bestehen mannigfache Fehlermöglichkeiten und Mängel in der Ausführung drohen demnach immer noch. 5.1 Vorphase zur Sanierungsentscheidung 5.1.1 Gründe für eine Sanierung Gründe für eine Sanierung sind Schäden (z.B. Feuchteschäden), notwendige Erhaltungsarbeiten, Gelegenheit zur Wohnungsmodernisierung durch Auszug von BewohnerInnen. Weiters können Wünsche nach Modernisierungen (Lift, Klingelanlage, Heizung) bereits seitens der BewohnerInnen oder seitens der Eigentümer bestehen. Die verschiedenen Meldungen erhält zumeist die Hausverwaltung als Briefe von den BewohnerInnen oder dem/der HausmeisterIn, von Handwerkern, die Wartungsarbeiten durchführen, von Gutachtern, die im Auftrag eines Mieters handeln oder nicht zuletzt durch eigene Aufmerksamkeit bei Aufenthalten im Gebäudes. Von einem „Boom“ bei Althaussanierungen kann man eigentlich erst ab den 80er Jahren reden13. Der Bestand nach dem Zweiten Weltkrieg war meist zu niedrigen Mieten („Friedenszins“) vergeben, wer von Vermietungen leben wollte, investierte in den Neubau. Seit den 80er Jahren kommen aber die damals errichteten Wohnbauten sukzessive in das Alter, wo größere Instandsetzungen notwendig werden. Viele Eigentümer nutzten und nutzen daher bereits die Möglichkeit 13 Fachverband der Bauindustrie – Baustatistik, BGV-Schnellerhebungen: Sanierungsvolumina der gem. Bauvereinigungen 40 Rückstellungen in einen Hauserhaltungsfonds zu zahlen. Hauserhaltung ist damit auch tendenziell stärker ins Bewusstsein gerückt. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften In dieser Vorphase verdichten sich die Gründe eine Sanierung in Angriff zu nehmen. Der Auftakt dazu besteht bei Wohnbauten der Stadt Graz und der Wohnbaugenossenschaften in der Nominierung eines zuständigen technischen Sachbearbeiters bzw. Sachbearbeiterin. Sie oder er wird nun das oder die betreffende/n Gebäude persönlich in Augenschein nehmen. Der/die bislang zuständige LiegenschaftsverwalterIn und der/die HausmeisterIn sind dabei meist zugegen. Bei Schäden muss ohnehin eine Diagnose desselben vor Ort erfolgen; eine Grobdiagnose des ganzen Gebäudes zumindest von außen kann dem angeschlossen werden. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften ! Erweiterte Bestandsaufnahme ! Ökologische Maßnahmenvarianten ! Potentialabschätzung ! Optimierung Private Haus- und WohnungseigentümerInnen Sanierungen werden von privaten HauseigentümerInnen oftmals mit Dachbodenausbauten oder Umbauten verbunden. Oft stehen diese Wünsche auch im Vordergrund und es ist nur zu klären, ob Kosten auch im Interesse aller BewohnerInnen verbucht werden können (z.B. Dachdeckung). Eine gemeinsame Hausbegehung mit der Hausverwaltung erfolgt in der Regel erst im Anschluss an ein erstes diesbezügliches Gespräch. Ein weiterer signifikanter Zeitpunkt für Sanierungen ist der Kauf durch neue EigentümerInnen. Einen Sonderfall stellen die Geschosswohnbauten mit Eigentumswohnungen dar. Die Hausverwaltung verbleibt oft bei den Wohnbaugenossenschaften, die dieses Haus errichtet haben bzw. ist oft eine Wohnbaugenossenschaft mit der 41 Hausverwaltung beauftragt. WohnungseigentümerInnen fühlen sich tendenziell für das ganze Haus weniger verantwortlich, als es einzelne private HausbesitzerInnen tun. Außerdem besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Eigentümerinteressen; um nur einige zu nennen: Die Wohnung wird selbst genutzt oder vermietet, sie wird täglich benutzt oder nur sporadisch, es gibt hohe oder geringe Ansprüche an Komfort und Behaglichkeit, es sind Familien mit Kindern, Senioren, Singles, etc. Diese beiden Gegebenheiten führen dazu, dass gemeinsame Beschlüsse praktisch nie von einzelnen EigentümerInnen ausgehen und dass Beschlüsse langer Vorbereitungen bedürfen. Wird in einem solchen Haus eine umfassende Sanierung von der Hausverwaltung für sinnvoll gehalten, so muss der erste Kontakt mit den Eigentümern bereits in dieser Phase gesucht werden. Vorschlag für ergänzende Leistungen für private Haus- und WohnungseigentümerInnen ! Hilfsmittel zur besseren Präsentation der Sanierungsoptionen bei den Wohnungseigentümern 5.1.2 Grundsatzentscheidung Den Abschluss dieser Vorphase bildet die Grundsatzentscheidung zur Sanierung. Dafür werden in der Regel eine erste Abschätzung der finanziellen Möglichkeiten und des Umfanges der gewünschten Sanierung durchgeführt und ein Termin für den Baubeginn ins Auge gefasst. Stadt Graz Das Wohnungsamt der Stadt Graz benötigt einen Gemeinderatsbeschluss, in welchem die im nächsten Jahr zu sanierenden Objekte mit einem Kostenrahmen angeführt werden. Dieser Beschluss ist sozusagen der aktuelle Ausschnitt aus einer Liste, auf welcher die Objekte nach Dringlichkeit gereiht sind. Bei neu dazukommenden Objekten wird eine überschlägige Kostenschätzung benötigt, selbst wenn der Beschluss zur Sanierung erst in einigen Jahren gefällt wird. Ist der Beschluss aber einmal gefasst, legt dieser bereits anfänglich genannte Kostenrahmen den/die SachbearbeiterIn zu einem Teil fest. 42 Wohnbaugenossenschaften Da Genossenschaften Hauseigentümer oder zumindest Hausverwalter am sanierungsbedürftigen Objekt sind und daher gleichzeitig auch über leistungsfähige technische Abteilungen verfügen, erfolgt die Umsetzung der Sanierung bis zur Vergabe an einen Generalunternehmer, etc. meist hausintern. Der Impuls für eine Sanierung kann von den Bewohnern (Auskünfte über Mängel) oder aber von der Genossenschaft selbst (Alter des Hauses) ausgehen. In der Genossenschaft wird das Objekt von der Hausverwaltung betreut. Diese sammelt einzelne Beschwerden und versucht einen Vorschlag für die Sanierung zu erstellen. Oft werden von der Hausverwaltung Mieterversammlungen einberufen um einerseits den Betroffenen die Notwendigkeit einer Sanierung zu erläutern und anderseits einen Überblick über die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen zu erlangen. Die Konzeption des Maßnahmenpaketes, die Bewertung einzelner Technologien bis hin zur Ausschreibungserstellung und Durchführung erfolgt in der Regel durch die Genossenschaft selbst. Die Entscheidung zur Einhebung eines erhöhten Instandhaltungsbeitrages kann die Genossenschaft noch ohne Zustimmung der EigentümerInnen, MieterInnen treffen. Dies geschieht auch in der Regel ab einem Gebäudealter von 25 bis 30 Jahren (begrenzte Lebensdauer von Fenster, Fassaden, etc.). Es beginnt somit eine Ansparphase für die bevorstehende Sanierung. Private Hauseigentümer Private Hauseigentümer müssen sich mit dem Grundsatzbeschluss auch überlegen, wem sie den Auftrag zur Betreuung der Sanierung geben wollen. Oft bieten die Hausverwaltungen an, als Bauträger diese Aufgabe zu übernehmen. Zum Teil verfügen die Hausverwaltungen über MitarbeiterInnen, die die Sanierungsplanung übernehmen können, zum Teil werden die Arbeiten an einen Generalplaner übergeben und die Hausverwaltung übernimmt die Bauherrenrolle (Controlling, etc.). Wenn nur einzelne überschaubare Arbeiten durchgeführt werden sollen, wird direkt mit einem oder mehreren Gewerbe- oder Handwerksbetrieb Kontakt aufgenommen und um ein Angebot gebeten. 43 5.2 Planungsphase Wurde der Beschluss zur Sanierung einmal soweit gefasst, kann die eigentliche Planungsphase für die Sanierung beginnen. In der Planung müssen die gestalterischen Wünsche, sowie wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen mit handwerklich-technischen, konstruktiven und ökologischen Gesichtspunkten in Einklang gebracht werden. 44 5.2.1 Entwurfsphase – Teil 1: Ziele In der Entwurfsphase werden die Ziele der Sanierung geklärt und die geeignete Lösung herausgearbeitet. Unter den Zielen werden insbesondere die folgenden zu klären sein14: ! Ökonomische Ziele (Preis, Wirtschaftlichkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis, finanzielle Amortisationsdauer der Maßnahme) ! Bautechnisch und bauphysikalische Zielsetzungen (Steigerung des Wohnwertes und der Qualität, zu erzielende Änderung der bauphysikalischen Kennwerte, Erhöhung der Tragfähigkeit, Energieeinsparung, zu erreichende Verbesserung des Raumklimas und der Behaglichkeit) ! Gestalterische Ziele (Festlegung eines den Maßnahmen zu Grunde liegenden Gestaltungszieles) ! Ökologische Ziele (Grenzwerte für kumulierte Umweltauswirkungen eines Sanierungsvorhabens) Parallel dazu werden Finanzierungsüberlegungen angestellt, die die Mitteln aus Erhaltungsfond, (Neufestlegung von) Mietzins, Förderungen, gewünschte Erträge und gegebenenfalls Kredite umfassen. Berücksichtigt werden müssen Erfordernisse des Brandschutzes und gegebenenfalls des Denkmalschutzes. Brennbare Fassadendämmungen sind bei Hochhäusern (Häuser über 22 m Höhe) aus diesem Grund nicht zulässig15. Häuser 14 15 „Ökologie der Althaussanierung“, Teil „Planung, Realisierung, Sanierung“, Seite 15 III. Abschnitt Stmk. BauG, § 9 (6) Z 6 Stmk. FeuerpG , 1995; Die entscheidende Bestimmung über die Eigenschaften des Wandaufbaues findet sich in § 48 Stmk BauG. Die Bestimmungen des § 48 Stmk BauG gelten für sämtliche Wohnbauten die größer sind als Kleinhäuser (§ 4 Stmk BauG Punkt 39). Dies bedeutet also Wände sind nicht brennbar (F 180) oder brandbeständig (F 90) auszuführen. Die Bestimmungen des § 116 Stmk BauG (Erleichterungen) haben in dieser Frage keinen Raum. Stiegenhäuser unterliegen einer eigenen Klassifikation (§ 53 Stmk BauG) – Sicherheitsstiegenhaus. 45 der öffentlichen Hand sind ex lege unter Denkmalschutz16, es sei denn, sie werden durch ein Verfahren mittels Bescheid vom Bundesdenkmalamt daraus entlassen. Insbesondere stehen damit auch die sanierungsbedürftigen Wohnhäuser der Stadt Graz aus den 50er, 60er und 70er Jahren unter Denkmalschutz; ein Faktum, welches Lösungen der Projektverantwortlichen eher begünstigt, bei welchen sich möglichst wenig verändert. 16 Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung § 2a. (1) DmsG 46 5.2.2 Entwurfsphase – Teil 2: Projektierung Grundlage für die konkrete Planung bzw. Projektierung ist eine Bestandsaufnahme. Im wesentlichen werden zunächst die Pläne der Wohnungen bzw. des Gebäudes auf ihre Aktualität und Vollständigkeit geprüft. Soweit Pläne vorhanden sind muss auch eine Prüfung nach der tatsächlichen Realisierung der Planunterlagen erfolgen. Bei Maßnahmen, die die Versorgung über das städtische Netz (Wasser, Strom, Gas, etc.) und die Heizung betreffen, müssen Unterlagen über die Leitungsführung vorhanden sein. Dann erfolgt eine Beurteilung des Zustandes der Bausubstanz: Erhaltungszustand bzw. Schadensdiagnose, Wandaufbauten und verwendete Materialien, bauphysikalischer Gebäudezustand sowie Wohnklima (Zugerscheinungen, Lärmbelästigung, etc.). Sowie eine Beurteilung des Zustandes der haustechnischen Anlagen (Heizung, Sanitäranlagen). Diese Informationen fließen nun in die Ausarbeitung der angepeilten Lösung oder auch mehrerer Lösungsvarianten ein. Bei Umbauten müssen auch die statischen Erfordernisse im Falle von Querschnittsverminderungen oder Belastungssteigerungen tragender Bauteile erfüllt werden. In „Ökologie der Althaussanierung“17 wird für die energetische Sanierung folgende schrittweise Vorgangsweise zur Ausarbeitung des/der Maßnahmenpakete/s empfohlen: Projektierung energetischer Sanierungen 1. Ermittlung der Datenbasis • Berechnung des HWB-Wertes des bestehenden Gebäudes • Berechnung der erzielbaren Reduzierung der HWB-Werte jeder einzelnen, praktisch durchführbaren Maßnahme 17 17 „Ökologie der Althaussanierung“, Teil „Planung, Realisierung und Sanierung, Seite 47 • Kosten- und Nutzen-Analyse der einzelnen Maßnahmen • Ermittlung des Erhaltungszustandes der einzelnen Gebäudeteile aus der Bauschadensdiagnose 2. Festlegung von Randbedingungen betreffend die zeitliche Abfolge und die sinnvolle Kombination von Sanierungsmaßnahmen • Sanierung von Fassade sowie Fenstern und Türen gleichzeitig • Sanierung der Fassade bei Ausbau oder Umbau • Nach Möglichkeit kein Austausch von gut erhaltenen, qualitativ hochwertigen Bauteilen • Energetische Verbesserung der Bauteile, deren Erhaltungszustand in jedem Fall eine Instandsetzung erforderlich macht • Zuerst baulicher Wärmeschutz, dann Bemessung des neuen Heizsystems auf die geänderten Anforderungen • Etc. 3. Fixierung eines Maßnahmenpaketes, das folgende Bedingungen erfüllt: • Hohe energetische Wirksamkeit der Maßnahmen • Einhaltung der Randbedingungen aus Schritt 2 • Erfüllung der ökologischen Zielvorgaben • Erfüllung der ökonomischen Zielvorgaben • Ideale Abstimmung auf architektonische und haustechnische Vorgaben des Gebäudes Tabelle 6: Schrittweise Vorgangsweise zur Ausarbeitung des/der Maßnahmenpakete/s (nach: Ökologie der Althaussanierung) Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften In der Praxis der Stadt Graz und der Wohnbaugenossenschaften läuft die Bestandsaufnahme bereits in der Vorphase mit. Die Pläne sind – oder sollten es zumindest sein – im Haus vorhanden, die Bausubstanz wird bei der ersten 48 Begehung begutachtet. Eine Entwurfsplanung bezüglich der Ziele und eine Projektierung findet in dem skizzierten umfangreichen Sinne eher nicht statt: Da finanzielle Überlegungen eine herausragende Rolle spielen, werden alle Varianten frühzeitig mit einer groben Kostenschätzung verbunden diskutiert. Basis für diese Kostenschätzungen sind auf der baulichen Seite bekannte Richtwerte für verschiedene Maßnahmen nach grob berechneten Massen bzw. Volumen oder Flächen, sowie die Erfahrungen aus vergangenen Bauvorhaben. Auf der haustechnischen Seite werden ebenfalls Massenschätzungen bzw. Laufmeter, Anschlusskosten und Anhaltswerte für Anlagenpreise herangezogen. Dieser Blick auf die Kosten verstellt allzu oft den Weg zu neuen und insbesondere auch zu ökologischen Lösungen. Nur selten, z.B. bei größeren Umbauten oder Ausbauten, werden gestalterische Ansprüche gestellt. Entsprechend selten werden daher ArchitektInnen bei Sanierungen von mehrgeschossigen Wohnbauten hinzugezogen. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften: ! Entwurf-Projektteam zusammensetzen ! Varianten umfassender ausarbeiten ! Projektteam-Ausführung: Anforderungen definieren Private Hauseigentümer Da sich private Hauseigentümer selten tiefergehend mit dem Bauen beschäftigen, ist das Vertrauensverhältnis mit der Hausverwaltung besonders wichtig. Die Hausverwaltung muss abwiegen zwischen genügender und einem Zuviel an Informationen und Entscheidungen, die sie dem/r BesitzerIn aufträgt. Die Ziele der Sanierung werden oft zu flüchtig abgehandelt. Z.B. wird als Wärmedämmung der Fassade vielmals ein Vollwärmeschutz empfohlen – ohne die Dämmstärke anzusprechen (und damit faktisch 5-6 cm Dämmplatten vorgesehen). Vorschläge für ergänzende Leistungen für private Hauseigentümer: ! Diskussion über energetische und ökologische Ziele einfordern 49 ! Varianten umfassender ausarbeiten 5.2.3 Ausschreibung In der Ausschreibungsphase werden die Bauleistungen ausgeschrieben. Parallel zur Ausschreibung können die Förderansuchen gestellt werden und – falls notwendig – die Baugenehmigung eingeholt werden. Erhöhte Anforderungen hinsichtlich der ökologischen Qualität einer Sanierung können und sollen in folgenden Richtungen formuliert werden: ! Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe: Kennzeichen sind beispielsweise geringer Ressourcenverbrauch bei Herstellung und Entsorgung (nachwachsende Rohstoffe oder Recyclingmaterial), geringe Umwelt- und Gesundheitsbelastung bei Herstellung, Verarbeitung, Gebrauch und Entsorgung, lange Lebensdauer oder gute Reparaturfähigkeit (einfacher und umweltfreundlicher Ersatz), etc. ! Bauabfälle: Die Bauabfälle können nach dem Schema in der Abbildung in verschiedene Klassen unterteilt werden, woraus bereits Schlüsse auf Trennungs- bzw. Entsorgungsmöglichkeiten gezogen werden können. Für die Baurestmassen besteht eine Trennungsverpflichtung des Bauherrn (gemäß der Baurestmassentrennungsverordnung). Gefährliche Stoffe und Altöle müssen laut Abfallwirtschaftgesetz/Abfallnachweisverordnung getrennt erfasst und rückgegeben werden (auch für Private); Betriebe haben darüber hinaus Aufzeichnungen und Nachweise zu führen. Am einfachsten ist die Trennung bereits auf der Baustelle. Dazu müssen entsprechende Behälter mit ausreichendem Volumen vorhanden sein. Üblicherweise lassen die ausführenden Firmen nur einen (manchmal gemeinsamen) Container kommen, in dem dann auch der Baustellenabfall landet. ! Baulärm: Die Verwendung lärmarme Baustellenfahrzeuge und superschallgedämmter Maschinen sollte gefordert werden. ! Baumschutz: Gerade in Städten sollten Bewuchs und vor allem Bäume erhalten werden. Schädigungen erfolgen durch Bodenverdichtung des Wurzelbereiches 50 z.B. aufgrund von Befahren mit Fahrzeugen und Maschinen, durch Bodenauftrag oder Bodenabtrag oder durch Staunässe, wenn nach einer Bodenverdichtung von lehm- und tonhaltigen Böden der Niederschlag nicht versickern kann. Weiters werden Bäume oft direkt beschädigt oder ihr Wurzelraum verschmutzt. Diese Schäden müssen durch einen entsprechenden Auftrag (festgelegte Fahrwege, usw.) verhindert werden. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften In der Ausschreibungsphase werden die Maßnahmen nach Gewerken in Form von Leistungsverzeichnissen ausgeschrieben. Dazu wird praktisch immer ein elektronisch bearbeitbares Formular, z.B. nach der Vorlage des LB-H18, verwendet. Im allgemeinen werden jeweils immer 3-5 Firmen zum Einbringen eines Angebotes eingeladen. Öffentliche Einrichtungen müssen die Vergabeordnung19 einhalten, die unter anderem Grenzsätze für die öffentliche Ausschreibung und das Bestbieterprinzip enthält. Aus den Anboten wird dann der Bestbieter ausgewählt. Anhand der ausgewählten Angebote wird eine genauere Kosten- und Finanzierungsrechnung durchgeführt. Bezüglich der Produkte wird bei Sanierungen häufig wie bei Instandsetzungen vorgegangen: Es wird möglichst das ursprüngliche Fabrikat wieder geordert. Gerade bei Bauten aus den 50er, 60er und 70er Jahren werden damit jedoch Produktinnovationen und Materialverbesserungen per Ausschreibung ausgeschlossen. Beispiele sind Dichtungsmaterialien in Fenstern und Türen, Farben, Balkonverkleidungen, etc. Bezüglich der oben skizzierten Anforderungen zu Abfalltrennung, Baumschutz und Baulärm verlässt man sich oft auf eine „normgemäße“ Ausführung. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften: 18 Leistungsbeschreibung Hochbau des BMwA 19 Bundesvergabegesetz, Stmk. Vergabegesetz und ÖNORM A 2050 51 ! Ökologische Alternativen zur Standard-Ausschreibung bezüglich Materialien, Arbeitsverfahren und Entsorgung ! Qualitätskontrolle ! Bewertung von Varianten Baurestmassen Bodenaushub (nicht verunreinigt) Asphaltaufbruch Betonabbruch Mineralischer Bauschutt (nicht verunreinigt) Gefaehrliche Abfaelle und Altoele Verpackung auf Baustellen Baustellenabfaelle, Holzabfaelle, Metallabfaelle, Kunststoffabfaelle Papierverp. Kartonagen Wellpappe Papiersaecke Kunstund Verbundstoffverp. Metallverp. Holzverp. moeglichst sauber, sortenrein, restentleert direkte Wiederverwendung (z.B Humus) Aufbereitung vor Ort in Brechanlagen, bei Uebernahmestellen, etc. Verwertung direkte Wiederverwen dung oder -verwertung nicht lizensierte Verpackung Trennung ab Kleinstmengen erforderlich! Uebergabe an berechtigte Sammler und Behandler lizensierte Verpackung Uebernahmestelle der Regionalpartner der jeweiligen Branchenrecyclinggesellschaft Aufbereitung (z.B. Sortieranlage) Verwertung Ablagerung nicht verwertbarer Inertstoffe auf Bodenaushub-, Baurestmassen- und Massenabfalldeponien (Hausmuelldeponien) Ablagerung nicht verwertbarer Abfaelle und Reststoffe auf Reststoffdeponien oder Thermische Behandlung Rueckgabe an Lieferanten oder nachweisliche Verwertung event. Aufbereitung und Verwertung ! Funktionale Ausschreibung: Optimierung Abb. 8: Einteilung der Bauabfälle (Quelle: Abbruch-Recycling-Entsorgung, Oö. Umweltakademie) Private Hauseigentümer Bei diesen Sanierungsvorhaben variiert der Detaillierungsgrad der Ausschreibung je nach Umfang der Leistungen und je nach Aufwand, der in diese Planungsphase gesteckt wird. Auch viele Bauträger vergeben die Leistungen nach sehr 52 detaillierten Ausschreibungen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten. Vorschläge für ergänzende Leistungen für private Hauseigentümer: ! Ökologische Alternativen zur Standard-Ausschreibung bezüglich Materialien, Arbeitsverfahren und Entsorgung ! Qualitätskontrolle ! Bewertung von Varianten ! Funktionale Ausschreibung: Optimierung 53 5.2.4 Mieterinformation und -einverständnis Sanierungen, die über die reine Erhaltung der Bausubstanz hinausgehen, können nicht einfach auf den Mietzins überwälzt werden. In einer Mieterversammlung werden einerseits die Betroffenen über die geplanten Maßnahmen informiert und andererseits das Einverständnis zu dem neuen Mietzins eingeholt werden. Im Zuge des § 18 MRG Verfahrens kommt es jedenfalls zu einer Verhandlung vor der Schlichtungsstelle im Außerstreitverfahren. Mieter, die mit den Maßnahmen nicht einverstanden sind, können in der Verhandlung ihre Bedenken vorbringen und eine Ablehnung des Antrages beantragen. Die Mieterversammlung mit dem festhalten eines Meinungsbildes und die schriftliche Zustimmung im Verfahren vor der Schlichtungsstelle bilden wichtige Meilensteine der beginnenden Sanierung. Nicht umsonst wird die Mieterversammlung von den Akteuren20 als „Schlüsselstelle“ bezeichnet. Zustimmende Äußerungen in der Mieterversammlung wiederrufen werden, da die rechtliche Bindungswirkung fehlt. Die Schlichtungsstelle führt ein eigenes Objektivierungsverfahren (Gutachterbestellung, wirtschaftliche Überprüfung, etc. ) durch. Man kann sich vorstellen, dass ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle zeitverzögernd wirkt und daher wenn irgend möglich vermieden wird. Stadt Graz Die Berechnungen der technisch-wirtschaftlichen Abteilung im Wohnungsamt sind die Grundlage für die Mieterversammlungen bei Sanierungsobjekten der Stadt Graz. Da die Stadt Graz aus sozialen Erwägungen einen viel zu geringen Erhaltungsbeitrag einhebt, muss bei jeder Sanierung zu Mietzinserhöhungen gegriffen werden. Daher prüft ein interner Gutachter der Schlichtungsstelle in jedem Fall die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen und die finanzielle Seite des Projektes. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz: 20 Siehe Kapitel „Interviews“ 54 ! Kohärentes, in sich schlüssiges Vorgehen gegenüber Mietern und anderen Behörden ! Einheben des vollen EVB da dies zumeist sozialer ist als überwälzen der Sanierungskosten auf den Mietzins (Kapitalkosten) Wohnbaugenossenschaften und private EigentümerInnen In der Regel wird der volle EVB eingehoben sodass viele Sanierungsvorhaben ohne einen Gang zur Schlichtungsstelle durchgeführt werden können. Die Entscheidungsfindung erfolgt auch hier in einer Mieter- oder Eigentümerversammlung mit anschließender Abstimmung. Probleme werfen die verschiedenen Interessenslagen der Betroffenen auf. So werden Eigentumshäuser zumeist nicht mehr von den Eigentümern selbst bewohnt sondern sind vermietet. Vorschläge für ergänzende Leistungen für Wohnbaugenossenschaften und private HauseigentümerInnen: ! Kohärentes, in sich schlüssiges Vorgehen gegenüber Mietern und anderen Behörden ! Unterstützendes und gut aufbereitetes Infomaterial zu den geplanten Leistungen und die Durchführung eines moderierten Informationsprozesses 5.3 Vorbereitung des Ausführung 5.3.1 Baubewilligung Die Vorbereitung der Ausführung beginnt meist mit dem Erteilen der Baubewilligung oder auch schon vorher, wenn keine wesentlichen Einsprüche zu erwarten sind. Die Baubewilligung wird per Bescheid nach positiver Vorprüfung der Pläne und nach positivem Abschluss der Bauverhandlung durch die Baubehörde erteilt. Bei Sanierungen ist sie dann nicht notwendig (d.h. es sind bewilligungsfreie Vorhaben), wenn keine Änderung der äußeren Gestalt der baulichen Anlage erfolgt, was bei reinen Erhaltungssanierungen auch nicht der Fall ist. Bei umfassenden Sanierungen hingegen muss in der Regel eine Baubewilligung eingeholt werden. Liegt das Gebäude im Schutzgebiet, welches 55 durch das Grazer Altstadterhaltungsgesetz definiert ist, sind Baubewilligungsbescheide nicht nur für Zu- und Umbauten, sondern auch für größere Instandsetzungen nötig und erst nach Einholung eines Gutachtens der Altstadt-Sachverständigenkommission zu erlassen. Beabsichtigte Instandsetzungen geringeren Umfangs sind der Behörde anzuzeigen und werden von ihr binnen 6 Wochen als bewilligungspflichtig oder nicht bewilligungspflichtig erklärt. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften Ansuchen um Baubewilligungen und Förderungen werden routinemäßig erledigt. Von den Wohnbaugenossenschaften werden Kontakte mit den Förderstellen als sehr wichtig angesehen, da zumeist ein gewisser Spielraum bei den Förderungen besteht und eine Klären von Missverständnissen schon im Vorfeld der Förderentscheidung Verzögerungen verhindern kann. Vorschlag für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften: ! Vorbereitung der Dokumente und Einreichung 56 Private EigentümerInnen Wichtiger als für die Stadt Graz und die Wohnbaugenossenschaften ist eine Unterstützung privater EigentümerInnen, vor allem, wenn sie beispielweise die Ansuchen um Förderung selbst einreichen. Vorschlag für ergänzende Leistungen für private EigentümerInnen ! Unterstützung bei der Vorbereitung der Dokumente und Einreichung 5.3.2 Ausführungsplanung und Auftragserteilungen Im Gegensatz zum Neubau muss bei Sanierungsvorhaben in der Phase der Vorbereitung die Ausführungsplanung zur Gänze fertig gestellt und die Gewerke beauftragt werden. Dies ist notwendig, damit die Unternehmen praktisch gleichzeitig mit ihren Arbeiten beginnen können. Im Gegensatz zum Neubau setzen die Arbeiten der verschiedenen Gewerke kaum aufeinander auf. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften Nach abgeschlossenem Zustimmungsverfahren durch die Betroffenen geht der Akt zur Umsetzung der Sanierung an die betroffene technische Abteilung zurück. Bei großen Baustellen wird die gesamte Abwicklung nach außen an einen GU vergeben, bei kleineren erfolgt diese im Hause. Dabei besitzen sowohl die Kommune als auch die Genossenschaften versierte Planungsabteilungen und auch Fachkräfte zur begleitenden Bauaufsicht. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften: ! Teambildung und Ablauforganisation ! Organisation von Abfalltrennung und Baumschutz auf der Baustelle ! Hilfsmittel für eine ökologische Baustellenabwicklung, Baukoordination Private EigentümerInnen 57 Private Hausverwaltungen sind bei der Durchführung von Sanierungen in der Regel auf externe Fachleistungen angewiesen. Dies bedeutet, dass neben der Erstellung der Ausschreibung, der Vorschlag über die Qualität der Baumaßnahmen sowie die Übereinkunft mit den Mietern geht meist von der Hausverwaltung aus. Sämtliche Planungsleistungen, die die Umsetzung als solches betreffen werden oft nach Außen vergeben wird. Vorschlag für ergänzende Leistungen für Private: ! Pflichtenheft für ökologische Gebäudesanierung mit einer Definition der Schnittstellen für einzelne AuftragnehmerInnen. 5.3.3 Bauzeitplan und Verträge Eine genaue Zeitplanung, wann welche Firmen wo und mit welchen Arbeiten beschäftigt sind, ist ebenfalls in dieser Phase durchzuführen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Platzverhältnisse meist wesentlich beengter sind als im Neubau: Pro Raum können nur wenige Arbeiter tätig sein, die anderen Räume in den Wohnungen sind bewohnt, die Anlieferung des Materials muss durch die Engstelle der Haustüre oder über das Dach erfolgen, etc. Die Ausführung soll in kürzest möglicher Zeit abgeschlossen werden, damit die BewohnerInnen, die ja meistens in ihren Wohnungen bleiben, nicht länger als notwendig belästigt werden. Weiters müssen die Ver- und Entsorgungssysteme im Gebäude während der Baustelle weiter in Betrieb bleiben bzw. dürfen nur kurzzeitig unterbrochen werden. Unterbrechungen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Selbstverständlich ist es unmöglich, ein Heizungssystem zu erneuern, während die Heizung läuft; das Sanierungsvorhaben muss daher in der heizfreien Zeit abgewickelt werden. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften Die jeweiligen beauftragten technischen Abteilungen erstellen eine zeitliche Ablaufplanung. Die Bauaufsicht verbleibt meist im Haus. Mit der bestellten Baukoordination erfolgt eine enge Zusammenarbeit. Die Auftragsvergabe und die 58 Vertragsabschlüsse erfolgen auf der Basis der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften ! Effizienzsteigerung durch verbesserte Bauzeitplanung ! Verpflichtende Anwesenheit bei Baustellen-Jour Fixe Private EigentümerInnen Da private Hausverwaltungen – Immobilienbüros – sind einerseits als Hausverwalter und andererseits als Bauträger tätig. Dies bedeutet, dass sie die gesamte Palette an Bauleistungen auch im eigenen Hause abwickeln dürfen. Oft erfolgt jedoch eine Zusammenarbeit mit planenden ArchtitektInnen und GeneralplanerInnen. Vorschläge für ergänzende Leistungen für Private: ! Musterverträge für die Durchführung der ökologischen Gebäudesanierung ! Informationsblätter zu besonders zu beachtenden Teilbereichen der Sanierung (Materialentsorgung, Trennbarkeit, Baustellengestaltung, etc.). 5.4 Sanierungsausführung 5.4.1 Bauleitung Für die Bauausführung hat sich der Bauherr eines befugten Unternehmens (Baumeister, Zivilingenieur für das Bauwesen, o.ä.) zu bedienen, welches die Bauleitung übernimmt und einen Bauleiter bestellt. Der vor Ort tätige Polier21 des bauausführenden Unternehmens ist der Vertraute der Bauleitung auf der Baustelle. Gemeinsam mit dem Bauleiter (der meist zahlreiche Baustellen betreuen muss) überwacht er die örtliche Herstellung des Werkes: die Lieferungen und das 21 Der Polier ist im Prinzip der Sprecher oder „Vorarbeiter“ eines Bautrupps. 59 Personal auf der Baustelle, seine etwaigen Subunternehmer, die Einhaltung der Pläne, die Sicherheitsbestimmungen, etc. Dem Bauherr selbst obliegt die Bauaufsicht (oft ebenfalls Bauleitung genannt). Diese Aufgabe hat zusätzlich koordinierenden und kontrollierenden Charakter. Wurden die Gewerke einzeln ausgeschrieben, so ist eine gute Koordination besonders wichtig. Nur wenn der Bauherr genügend Personal dafür zur Verfügung hat, kann er dies übernehmen. Ansonsten wird er damit beispielweise eine Architekten beauftragen. Hat er die Leistungen an einen Generalunternehmer ausgeschrieben, so wir dieser meist mit der Bauaufsicht betraut. Nach dem Leistungsbild des Architekten, welches in der Gebührenordnung umschrieben ist, gibt es folgende Bauleitungsfunktionen: a) Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, d.h. die Überwachung der Herstellung des Werkes hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung. b) Technische und geschäftliche Oberleitung der Bauausführung, d.h. die Beratung und Vertretung des Bauherrn, die Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, die Durchführung der Anbotsausschreibung und die Überprüfung der eingelangten Anbote, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge, das Abschließen von Versicherungen, die Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes, die Prüfung der Schlussrechnungen. c) Örtliche Bauaussicht, d.h. die Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, die Überwachung der Übereinstimmung mit Plänen und Anweisungen des Architekten, die Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes, die direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen, die Abnahme von Teilleistungen, die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, die Führung des Baubauches, die Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit, die Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften 60 Die Bauleitung wird von der Stadt und von den Wohnbaugenossenschaften in der Regel selber wahrgenommen. Auch bei Generalunternehmer-Sanierungsvorhaben lässt man sich die Bauleitung nicht nehmen. Dies erhöht die Motivation und Identifikation mit den Objekten. Andererseits bedeutet die Abgebe der Bauleitung an eine/n PlanerIn auch Arbeitsersparnis. Vorschlag für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften: ! Bauleitung auslagern Private EigentümerInnen Die Bauleitung ist ein Teil der Leistungen des Bauträgers (Hausverwaltung). Vorschlag für ergänzende Leistungen für Private: ! Bauleitung und Baukoordination unter ökologischen gesichtspunkten (ökologisches Pflichtenheft in der Bauausführung). 5.4.2 Ausführung Die ÖNORM B 2110 enthält die Beschreibung der wesentlichen Erfordernisse bei der Ausführung von Bauvorhaben, die für Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer formuliert sind, u.a. die Vertragsbestimmungen, das Baubuch, Bestimmungen für Verzug, Rücktritt, Güte- und Funktionsprüfung, Übernahme, Versicherungen, Gewährleistung und Zahlungen. Etliche Baufirmen sind mittlerweile ISO 9001 zertifiziert, d.h. sie verfügen über interne Informations- und Kontrollmechanismen, sodass sie mit der Abwicklung einer Baustelle mit erhöhten Anforderungen an den Umweltschutz zurechtkommen sollten. Erhöhte Anforderungen wurden bereits unter Punkt B.3 (Ausschreibung) formuliert. Ebenso ist es üblich, dass von den Firmen ein sorgsamer Umgang mit der bestehenden Wohnungseinrichtung verlangt wird und eine Reinigung im Anschluss an die Arbeiten stattfindet. 61 Vorschlag für ergänzende Leistungen für Stadt Graz, Wohnbaugenossenschaften und Private: ! Vorschlag für weitere Qualitätskontrollen, die in Hinblick auf energetische und ökologische Anforderungen eingeführt werden sollten. 5.4.3 Abnahme und Gewährleistung Die Leistungen der einzelnen, beauftragten Firmen werden sie nach dem ihrem Abschluss auch einzeln abgenommen. Die Abnahme bedeutet die Entgegennahme der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies kann auch formell in einem gesonderten Protokoll niedergeschrieben werden. Dabei sollten die wichtigsten Personen der Baustelle anwesend sein (Bauleiter, Polier). Wenn die Leistung wesentliche Mängel aufweist, sollte die Abnahme verweigert werden. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Jeder Unternehmer haftet für die Mängelfreiheit seiner Leistungen auch nach deren Fertigstellung. Bei haustechnischen Anlagen, insbesondere der Heizung, sollte ein Einregulieren während der Betriebszeit vorgesehen werden. Ein klagloses Funktionieren bei der Abnahme und auch im Betrieb ist noch kein Zeichen dafür, dass die Anlage optimal funktioniert. Vorschlag für ergänzende Leistungen für Stadt Graz, Wohnbaugenossenschaften und Private: ! Zusammenstellen zusätzlicher Informationen, die Bedenken wegen der Lebensdauer bei ökologischen Baustoffen bzw. der Wirksamkeit umweltfreundlicher Verfahren (z.B. Holzschutz) begegnen. 5.5 Betrieb Genaugenommen ist die Phase des Betriebes nicht mehr Teil der Sanierung. Allerdings muss bereits bei der Planung und Ausschreibung die Sicherstellung eines energetisch optimalen und ökologischen Betriebes bedacht werden. Bei der 62 Abnahme muss geprüft werden, ob die für den Betrieb verantwortlichen Personen (Hausmeister, Techniker) eingeschult sind und etwaige Dokumentationen (Betriebsanleitungen, etc.) erhalten haben. Rückmeldungen seitens der BewohnerInnen sollten als hilfreich und nicht störend betrachtet werden. 5.5.1 Unterhalt Während von Seiten der baulichen Leistungen nur wenige Anweisungen für den Betrieb beachtet werden müssen, ist dies bei den haustechnischen Anlagen anders. Wichtige Voraussetzungen für ein Funktionieren sind, dass die Unterlagen über die Anlage vorhanden sind, dass ein/e Verantwortlicher nominiert ist und eine Einschulung erhalten hat und dass für ihn/sie die Möglichkeit der Rückfrage im Falle von Unklarheiten und Nutzungsänderungen beim Errichter („Hotline“) besteht. Bei Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten des Hausmeisters sollten gegebenenfalls Informationen zur Verfügung gestellt werden, wenn bei den verwendeten ökologischen Produkte Unverträglichkeiten mit den bislang üblichen Methoden bestehen könnten. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften Zumeist gibt es im Bereich der stadteigenen Gebäude für jedes Haus eine/n Hausmeister/in und eine Person in der Hausverwaltung. Die gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der Hausmeister dürfte auch im Bereich der durch die Stadt verwalteten Wohnungen zu einem Rückgang an Neubestellungen von Hausmeister/n/innen und zu einer Auslagerung der Hausbetreuung führen. Bei Wohnbaugenossenschaften wird die Betreuung der Hausanlage durch eine Ansprechperson in der Hausverwaltung koordiniert. Zumeist gibt es auch einen Haussprecher/In vor Ort. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften ! Reinigung mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln ! Licht: Energiesparlampen einsetzen, Gemeinschaftsgeräte (Waschmaschine, Trockner): Energieeffizienzklasse A nachkaufen. 63 ! Informationsheft (Betriebsanleitung) für das sanierte Gebäude Private EigentümerInnen Bei privaten Hauseigentümern ergibt sich ein ähnliches Bild als bei Genossenschaften. Die Betreuung der Hausanlage erfolgt durch den zuständigen Hausverwalter, jedoch gibt es auch hier Hausmeister welche kleinere Besorgungen erledigen. Vorschläge für ergänzende Leistungen für Private: ! Reinigung mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln ! Licht: Energiesparlampen einsetzen ! Informationsheft (Betriebsanleitung) für das sanierte Gebäude 5.5.2 Wartung der technischen Anlagen Mit der zunehmenden Technisierung von Gebäuden und der zunehmenden Komplexität der betriebstechnischen Anlagen steigen auch die Anforderungen hinsichtlich (vorbeugender) Instandhaltung. Der Kernbereich der Instandhaltung ist die regelmäßige und/oder zustandsbezogene (aufgrund von Messwerten) Wartung. Ihr Ziel ist das Bewahren des einwandfreien Zustandes durch einen Katalog an Einzelmaßnahmen (Nachstellen, Ergänzen, Austauschen, etc.), welche durch den Hersteller der Anlage empfohlen werden. Dies wird ergänzt durch eine Inspektion (Prüfen und Messen) relevanter Kenngrößen, die eine Beurteilung des Zustandes der Anlage und des Betriebes ermöglichen, z.B. des Energieverbrauches für Raumwärme pro m2 und Jahr. Stadt Graz und Wohnbaugenossenschafte, private EigentümerInnen In Wohngebäuden der Stadt Graz und der Wohnbaugenossenschaften werden kaum gemeinschaftliche haustechnischen Anlagen betrieben. Bei der Heizung besteht oft ein Fernwärmeanschluss, dessen Übergabestation von dem Betreiber gewartet wird. Gasheizungen werden wohnungsweise betrieben. BiomasseHeizungen oder Solaranlagen sind ausgesprochen selten und würden daher sicher erhöhter Aufmerksamkeit für den Betrieb benötigen. 64 Liftanlagen in Hochhäusern bieten einige Potentiale an Optimierungen bezüglich Steuerung, Antriebssystem und Innenraum-Beleuchtung. Vorschläge für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften ! Lift- Contracting bei Hochhäusern 5.5.3 Soziale Aspekte Zufriedenheit der Mieter, kindergerechtes Wohnen, seniorengerechtes Wohnen, behindertengerechtes Wohnen. Vorschlag für ergänzende Leistungen für die Stadt Graz und Wohnbaugenossenschaften: ! Klagen ernst nehmen: Sammlung in einem „Briefkasten“, Rückantwort 65 6. Organisationsformen für Sanierungen Die größten Unterschiede im Bauablauf hinsichtlich der Aufgabenverteilung bestehen dann, wenn besondere organisatorische Lösungen zwischen Bauherr und den Planern sowie ausführenden Firmen angestrebt werden, wie es die Einschaltung eines Generalplaners oder eines Generalunternehmers ist. Dies ist vor allem bei größeren Sanierungsvorhaben sowohl bei den verschiedenen im Baubereich tätigen Ämtern der Stadt Graz (Wohnungsamt, Hochbauamt und Liegenschaftsverwaltung) als auch bei den Wohnbaugenossenschaften durchaus üblich. Die Entwicklung von Dienstleistungskonzepten zur umfassenden ökologischen Gebäudesanierung können dann einerseits an den organisatorischen Ansätzen zur Beauftragung von Generalplanern und –unternehmen ansetzen. Andererseits ist die derzeitige Praxis der Sanierung in den verschiedenen Ämtern und Wohnbaugenossenschaften ein möglicher Anknüpfungspunkt. Aus der Kenntnis des typischen Ablaufs heraus, können (Bestand-)Teile von Dienstleistungen definiert werden, die auch eine je nach Wunsch unterschiedlich weitreichende Auslagerung erlauben würden. Ja es kann daraus auch ein schrittweise umfassender werdendes Dienstleistungspaket entwickelt werden. Die traditionelle Art der Bauausführung ist jene mit Einzelplanern und ausführenden Einzelunternehmen aus verschiedenen Gewerken. Ein großer Vorteil liegt darin, dass für jeden Bereich die jeweils „beste“ Firma verpflichtet werden kann. Die Flexibilität dieser Konstellation ist sicherlich die größte (Änderungen können schnell und oft ohne Kosten zu verursachen abgefangen werden). Die gesamte Koordination ist dann jedoch Aufgabe des Bauherrn. Der Bauherr kann den Auftrag zur Planung und Koordination der Ausführung einem Generalplaner übertragen. Dieser erstellt auch die Ausschreibung und bewertet die Angebote. Die Kontrolle der Ausführung übernimmt der Bauherr meist noch selbst. Wird die gesamte Ausführung von einem Bauunternehmen übernommen, so spricht man von einem Generalunternehmer. Die Abwicklung des Baues spart dem Bauherr einiges an Koordinierungsarbeit auf der Baustelle; das 66 Bauunternehmen schreibt selbst die in der Leistungsbeschreibung geforderten Teilleistungen, die es nicht selbst übernehmen will an Subunternehmer aus und ist für diese dann verantwortlich. An die Qualität der Planung werden aber höhere Anforderungen gestellt: Sie muss einerseits bereits für die Beauftragung des Generalunternehmers besser ausgereift sein, um dessen Garantien (Termin- und Kostengarantie) einfordern zu können und um vor Nachträgen geschützt zu sein. Andererseits muss sie ihm noch genügend Spielraum für Kostenoptimierungen lassen, da diese Art zu Bauen sonst teurer ist als mit Einzelbeauftragungen.22 Die Bezeichnung „Schlüsselfertigbau“ beschreibt das Kennzeichen, dass die Abnahme des gesamten Baues durch den Bauherrn nach Abschluss der Arbeiten aller Gewerke stattfindet. 22 Hans Sommer: „Projektmanagement im Hochbau“, S. 15 67 7. Begriffsbestimmungen zu „Dienstleistungen“ Dienstleistungen sind selbstständige, marktfähige Leistungen, die mit der Bereitstellung und / oder dem Einsatz von Leistungsfähigkeiten verbunden sind.23 Durch geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen (hoher Anteil erwerbstätiger Frauen, Internationalisierung, steigende Lebenserwartung, etc. ) sind eine Reihe neuer Dienstleistungen entstanden, welche früher nicht marktfähig waren oder im Familienverband unentgeltlich erledigt wurden. Der Anteil von Dienstleistungen liegt in westlichen Industriestaaten bei ca. zwei Drittel des erwirtschafteten Bruttosozialproduktes.24 Dieser ständig wachsende Anteil ist auch ein Indiz für die wirtschaftliche Weiterentwicklung eines Landes. Am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung von Staaten nimmt der Anteil der Leistungen aus der Landwirtschaft (Grundversorgung) den Großteil ein. Dieser sinkt und wird in Folge durch die Wirtschaftleistungen aus dem Produktionsbereich ersetzt. Hochentwickelte moderne Staaten erwirtschaften einen Großteil der erbrachten Leistungen im Dienstleistungsgewerbe. Wirtschaftstheoretisch wird der Baubereich dem sekundären Sektor zugezählt, d.h. dem produzierenden und verarbeitenden Sektor. Jedoch hat der Anteil der Dienstleistungsberufe (Bürotätigkeit ist z.B. ein typischer Dienstleistungsberuf) vor allem im sekundären Sektor seit den 60er Jahren sehr stark zugenommen. Man spricht mittlerweile auch von einer „Verzahnung“ zwischen sekundärem und tertiärem Sektor, der v.a. im Bereich der Produzentendienstleistungen sichtbar wird. Die immer komplexer werdende Produktion von immer „intelligenteren“ Sachgütern bedarf nämlich zunehmend der Dienstleistungen, die die eigentliche Fertigung begleiten. Dies sind z.B. Forschung und Entwicklung, Qualitätsmanagement etc.. Auch beim Absatz von Sachgütern werden zusätzliche Dienstleistungen, wie Beratung, Finanzierung, Service und 23 MEFFERT HERIBERT, BRUHN MANFRED, 1995; Dienstleistungsmarketing ISBN 3-409- 13688-6 24 REITER GERNOT, 1997; Die Implementierung von Dienstleistungsmarketing. Ein phänomenologisches Prozessmodell unter besonderer Berücksichtigung des Marketing- Accounting sowie rechtlicher Implikationen. 68 Wartung immer wichtiger und zu einem Wettbewerbselement. All dies und die generell steigende Verrechtlichung, Verflechtung und Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft führen zu einem Bedeutungsverlust der Fertigung zugunsten der Dienstleistungstätigkeiten. Wesentlichen Anteil am steigenden Marktanteil des tertiären Sektors hat die Zunahme klassischer industrieller Dienstleistungen wie Bankautomat, automatische Waschanlagen, etc.25 Hierzu können auch Dienstleistungsangebote wie sie im Rahmen dieses Projektes vorgeschlagen werden, gezählt werden. Vorab soll ein kurzer Überblick über die Begriffsbestimmung zu Dienstleistungen stehen. In der Literatur sind dazu verschiedene Ansätze niedergelegt: 7.1 Gutstheoretischer Ansatz: Wesensmerkmale von Dienstleistungen sind die Immaterialität, das Präsenzkriterium, die beschränkte Speicher- und Lagerfähigkeit und die hohe Grundkomplexität der Leistung. Das Präsenzkriterium ist durch die gleichzeitige Produktion und Verbrauch der Leistungen gekennzeichnet. Die Immaterialität von Dienstleistungen hat für den Kunden oder Konsumenten Auswirkungen, welche sich am besten über Qualitäten oder Eigenschaften beschreiben lassen: a) search qualities Darunter werden Eigenschaften des Produktes verstanden, die dem Konsumenten eine Beurteilung vor dem Kauf oder der Inanspruchnahme ermöglichen (beispielsweise ökologische Kennwerte wie das Treibhaus- und das Versauerungspotential von Baustoffen). b) experience qualities Eine Beurteilung ist nur nach der Inanspruchnahme möglich (Leistungen von Fachplanern). c) credence qualities Diese Qualitäten entziehen sich überhaupt einer Beurteilung durch den Konsumenten da oft die 25 HOMBURG CH.; GARBE B. 1996; Industrielle Dienstleistungen, Bestandsaufnahme und Entwicklungseinrichtungen. Zeitschrift der Betriebswirtschaft, S 253 – 282. 69 Zeitspanne sehr lang ist oder der vergleich fehlt (langfristige Versicherungsdienstleistungen wie Pensionsvorsorge, Arztbehandlung, garantierte Entsorgungskosten für Bauteile mit langer Lebensdauer, etc.). 7.2 Produktionstheoretischer Ansatz: Wesensmerkmale dieses Ansatzes sind: ! Präsenzkriterium – Direktkontakt (einfach oder mehrfach) ! Merkmale der Leistungs- und Empfangspotenziale ! Konsument als externer Faktor ! Prozess- versus Ergebnisdominante Dienstleistungen 70 Präsenzkriterium Das Präsenzkriterium setzt folgende Bedingungen voraus:26 Die Bereitstellung des Dienstepotenzials, die räumliche und zeitliche Betriebsbereitschaft sowie die qualitative und quantitative Abgabebereitschaft. Die Bereitstellung des Diensteobjekts: Der Konsument muss einen Bedarf an den Diensten haben (Ein Hauseigentümer muss aus eigenen Antrieb die Dienste der ökologischen Sanierung nachfragen). Dies ist ein wesentliches Element für den Dienstevollzug. Es müssen gemeinsame zulässiger Rahmenbedingungen für Diensteleister und Diensteobjekt vorhanden sein. Das Dienstepotenzial und die Empfangsobjekte müssen zu gegebener Zeit verfügbar und gleichzeitig bereit für die Abgabe und Annahme der Dienstleistungen sein. Wesentlich ist auch die räumlich wie auch zeitlich kongruente Verrichtung der Dienstleistungen. Merkmale der Leistungs- und Empfangspotenziale Es wird zwischen Personen als Leistungserbringer oder Empfänger unterschieden. Lehrveranstaltungen an Universitäten sind Dienstleistungen von Personen für Personen. Eine Autowaschanlage ist eine Dienstleistung von einem Objekt (der Anlage) für ein Objekt (das Auto). Die Dienstleistung der ökologischen Sanierung eines Gebäudes ist eine Leistung einer Person oder eines Personenkreises (GEA, Contractoren, etc.) an einem Objekt dem konkretem Gebäude. Bei vielen Gütern liegt eine sogenannte Adjunktivität des Gutes vor. Dies sind Merkmale eines Gutes, die untrennbar mit diesem Verbunden sind. Beispielsweise das Kurhotel mit seinem Standort, die Fähigkeiten eines Mitarbeiters mit seinen Erfahrungen, der Jahreswärmebedarf für Raumwärme mit der Qualität der Gebäudehülle. Konsument als externer Faktor Die Erstellung der Leistungsqualität und das Leistungsergebnis ist ohne Einbindung des Kunden jedenfalls suboptimal oder gar nicht möglich. Das Einbringen einer Eigenleistung des Kunden wird in der Literatur als 26 SCHEUCH, 1989, 71 unabdingbare Notwendigkeit bezeichnet.27 Eine Beschreibung der aktiven Rolle des Kunden kann über folgende Merkmale beschrieben werden: a) Der Kunde als Initiator oder Auftraggeber der Dienstleistung b) Der Kunde als Empfänger der Leistung c) Der Kunde als Informant für den Dienstleister d) Der Kunde als aktiver Mitarbeiter im Erstellungsprozess der Dienstleistung e) Der Kunde steuert die Prozessschritte Durch die Integration des Kunden bei Erstellen der Dienstleistung erfolgt mitunter eine intensive Mitverantwortlichkeit und Identifikation. Auch als „high involvement“ des Kunden bezeichnet.28 Prozess- versus ergebnisdominante Dienstleistungsprozesse Als prozessdominante Dienstleistungen können eine Theateraufführung, Lehrveranstaltung, etc. verstanden werden. Im Vordergrund steht vorwiegend das Kontakterlebnis. Bei einer ergebnisdominanten Dienstleistung steht das Endresultat im Vordergrund des Leistungsversprechens (Briefzustellung, Sanierung auf Niedrigenergiehausstandard). 7.3 Marketingrelevante Besonderheiten von Dienstleistungen ! Individualität versus Standardisierbarkeit ! Begrenzte Lagerfähigkeit und Speicherbarkeit ! Komplexität des Dienstleistungsproduktes ! Auswirkungen auf Marketing- Mix- Faktoren ! Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung Individualität versus Standardisierbarkeit 27MEYER 28 1991 KOTLER, BLOOM 1984 72 Dienstleistungen fehlt die Möglichkeit der Vervielfältigung. Jedes Produkt ist quasi ein Unikat. Bei materiellen Produkten ist der nächste Schritt nach dem erfolgreichen Test eines Prototypen der Schritt in die Massenproduktion. Dienstleistungen besitzen in allen Bereichen der Leistungserstellung Standardisierungs- wie Individualisierungspotenziale. Es kann der Leistungserstellungsprozess vom Leistungsergebnis getrennt und gestaltet werden. Dabei werden verschieden Typen unterschieden: a) Standardisierte Leistungserstellung und standardisiertes Ergebnis (ORFProgramm, Vorlesungen als Massenlehrveranstaltung). b) Standardisierte Leistungserstellung und individualisiertes Ergebnis. Beispielsweise werden Bankkredite nach fixen Ablaufkriterien abgeschlossen, jedoch nach Interesse des Kunden ausgestaltet. Weitere Beispiele sind die Kundendienstleistungen eines Kreditinstitutes wie die Kontoführung, die Durchführung von Überweisungen und die Serviceleistungen des Bankautomaten oder aber auch die erste Grobanalyse eines sanierungsbedürftigen Gebäudes. c) Individualisierte Leistungserstellung und standardisiertes Ergebnis, wie beispielsweise die Differenzierung des Prozesses bei Flugreisen. Der Flug selbst ist für alle Passagiere gleich, die Reise wird individuell für jeden Kunden konzipiert. Beispielsweise auch die Konzeption einer Solaranlage für ein Gebäude. d) Das Ergebnis und auch die Leistungserstellung sind individuell gestaltbar. Darunter werden Dienste von Personen an Personen verstanden (beispielsweise freiberufliche Leistungen). Die Individualität birgt jedoch auch die Gefahr der unterschiedlichen Leistungsspezifikation und der Minderleistung in sich. Dies kann zur Unzufriedenheit des Kunden führen. Begrenzte Lagerfähigkeit und Speicherbarkeit Die Möglichkeiten der Bevorratung der Nachfrager (Terminisierung bei der Reparatur von Geräten, Patienten im Wartesaal eines Arztes, etc.) ist bei Dienstleistungen nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich. Komplexität des Dienstleistungsproduktes Der Produkt- und Sortimentsbegriff ist bei Dienstleistungen wesentlich vielfältiger als bei materiellen Produktionsgütern. Durch das Fehlen des 73 Vermarktungsobjektes (materielles Gut) als Gegenstand und der fehlenden Beurteilbarkeit der Leistungen vor Inanspruchnahme entsteht ein Bündel an Leistungen und Merkmalen zur Umsetzung der Dienstleistung. Diese können in Basis- und Zusatzleistungen eingeteilt werden.29 Darüber hinausgehend werden verschieden Spezifikationen von Dienstleistungen unterschieden: ! Interne Spezifikation Der Produktbegriff wird über Grundelemente beschrieben (Ästhetik, physikalische, funktionale, symbolische Eigenschaften, etc).30 Element wie Grundfunktionen und Basisnutzen existierten auch bei Dienstleistungen. Der Dienstleistungsanbieter legt über verschiedene Dienstleistungspotenziale die Rahmenbedingungen für seine Leistung oder sein Paket fest. Die Spezifikation kann dann primär und sekundär erfolgen. Die primäre Spezifikation erfolgt über die Personen des Dienstleisters oder aber auch durch die Mitwirkung des externen Faktors Kunde (Integrationswilligkeit und Fähigkeit). Ergänzt wird die Spezifikation über den Einsatz materieller Hilfsmittel (Standort, Räume, Geräte, etc.) und dem verwendeten Prozess. Dieser verbindet die Potentialfaktoren über den Faktor Zeit (Schlagwort „Dienstleistung als Zeitersparnis, oder als Zeitvertreib“). Jeder dieser Faktoren besitzt Eigenschaften, die herausgearbeitet werden können (Personen, Kompetenzen, Auftreten, Erfahrung, etc.). Die sekundäre Spezifikation wird durch den Markt selbst definiert. Durch die Vielzahl der schon vorhandenen Produkte wird es immer schwieriger neue innovative Produkte auf den Markt zu bringen. Der Einsatz verschiedener Marketinginstrumente kann helfen (Sortiment, Aktionen, Finanzierungshilfen, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Design). Die Sortimentplanung sollte gewissenhaft durchgeführt werden, da dadurch eine Festlegung der Eigenschaften des Dienstleistungsangebotes erfolgt. Hierzu fallen einem auch Begriffe wie Distributionspolitik, spezifische Aktionen, etc. ein. Die Einteilung nach logistischen und akquisitorischen Entscheidungen erscheint sinnvoll.31 29 MEFFERT 1986, KOTLER 1994 30 MEFFERT 1986, KOTLER 1991 31 SCHEUCH 1989 74 Logistikentscheidungen spielen entgegen den Planungen bei Verbrauchs- und Konsumgütern eine untergeordnete Rolle. Wichtig sind sie jedoch bei Dienstleistungen welche materielle Träger zur Verteilung verwenden, wie beispielsweise Informationsdienstleistungen. Die Akquisition erfolgt über den Dienstleister selbst oder über deren Mitarbeiter und dient der Vorbereitung der Kaufentscheidung. Zentrales Element bildet jedenfalls die Preispolitik. Die Abrechnung der Leistungen kann nach verschiedenen Modellen erfolgen (HOAI, Gebührenordnung, Zeitbasis, Einheiten pauschaliert, etc.). Die Preisfestsetzung kann nach dem Kostenprinzip, Marktakzeptanz, Konkurrenzpreisen, etc. erfolgen). Über die Preisfestsetzung kann der Markt beeinflusst werden. Dabei liegen verschieden Philosophien vor: - Assoziationen zwischen Preis- und Qualitätsanspruch. Ein teures Produkt muß auch ein eine hohe Qualität aufweisen. - Zuordnung zu Preissegmenten (Luxus, Billig, etc.) ist für einige Produkte sehr wichtig. Beispielweise lassen sich einige Automarken bei gleichen Komfortleistungen teurer verkaufen als andere. - Verkaufstimulation (Bonusaktionen, etc.) Die Kommunikationspolitik wird über die Steuerung und Weckung von Erwartungen, Einstellungen, etc. sowie die Vermittlung von Informationen beim potenziellen Kunden gestaltet.32 Der Weg der Informationsvermittlung ist für Dienstleistungen von zentraler Bedeutung, da ja das gegenständliche Produkt als solches fehlt. Über die Kommunikation werden die Risikoängste des Kunden, welche beim Erwerb eines neuen Produktes bestehen ausgeräumt. Unter Risiko kann die Funktionalität des Produktes, etwas günstig oder teuer zu kaufen (Preis), das Leistungsverhältnis, persönlich daran Schaden zu nehmen, in der soziale Bezugsgruppe nicht positiv in Erscheinung zu treten, etc. verstanden werden. Gleichfalls können die Erwartungshaltungen des Kunden entscheidend beeinflusst werden. ! Externe Spezifikation Oft wird das Angebot von Dienstleistungen nur auf die Erfüllung des Grundnutzens ausgelegt. Der Kunde beurteilt jedoch nicht nur das 32 Meffert 1986 75 Leistungsversprechen aus der gebotenen Dienstleistung sondern auch die Reaktion des sozialen Umfeldes (beispielsweise sozialer Druck wie bei der Kaufentscheidung zu Handys, PCs, Autos, Solaranlagen, etc.). Der Kunde hat in der Regel zu Beginn des Verkaufsgespräches bereits eine verfestigte Meinung zu einem Produkt (Einstellungen, Erfahrungen, Mundpropaganda, etc.). Der Zugang zur Produktentwicklung von neuen Dienstleistungen ist sehr vielschichtig. Eine Möglichkeit bietet die konsequente Verfolgung des Individualisierungs- und Standardisierungsansatzes, eine andere das Herausstreichen einzelner Merkmale (Zeitersparnis, Erreichbarkeit, etc.) des angebotenen Produktes. Aber auch die Beseitigung von Engpassfaktoren wie Öffnungszeiten, etc. können erfolgversprechende Strategien darstellen. Die Qualitätsdefinition bei Dienstleistungen Die Produktdefinition durch Kunden und Anbieter ist verschieden. Es liegen von vornherein nicht übereinstimmende Leistungsmerkmale und Kundenerwartungen vor. Der bildet den externen Maßstab für die Produktqualität. Der Schlüssel zur Kundenzufriedenheit ist die Deckung der Kundenerwartungen. Die Bedeutung der konsumentengerichteten Kommunikation. Der Erfüllungsgrad der Kundenerwartungen kann durch die Verbesserung des Outputs anbieterseitig oder durch Veränderung der Erwartungshaltung kundenseitig beeinflusst werden. Hierunter fallen Schlagworte wie „train your customer“, etc.. 76 8. Möglichkeiten zu Dienstleistungen und Dienstleistungspaketen bei Sanierungen 8.1 Projektidee Dienstleistungen stellen eine Reaktion auf das Problem dar, dass der Aufwand einer ökologischen Sanierung für den Gebäudebesitzer oder –betreiber sehr groß ist und spezialisierte Kompetenzen erfordert. Er müsste herausfinden, in welchen Bereichen eine effizientere Energienutzung oder der Einsatz ökologischerer Materialien sinnvoll und möglich ist, er müsste wissen, welche Anbieter es für einzelne Teilmaßnahmen gibt und wie die Qualität der Anbote zu beurteilen ist, er müsste die Sanierungsausführenden koordinieren, etc. Gibt es einen Ansprechpartner, der über das nötige Know-how verfügt und die Anbieter einzelner Leistungen zu einem ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Gesamtangebot zusammenführt, wäre die Hemmschwelle für ökologische Maßnahmen wesentlich geringer. Dienstleistungspakete enthalten Leistungen wie ökologische Bewertung, Sanierungsplanung, integrierte Optimierung energetischer und ökologischer Aspekte, bis hin zu innovativen Finanzierungsformen für Sanierungsvorhaben (z.B. Contracting). Unter Dienstleistungskonzepten für Gebäude werden häufig auch Facility Management-Konzepte und das komplette „Out-Sorcing“ der Gebäudeerrichtung und des Gebäudebetriebes diskutiert. Diese Konzepte werden vor allem für Büronutzungen und weniger für Gebäude zu Wohnzwecken diskutiert. Im Grunde wären ja die Wohnbaugenossenschaften und auch die Stadt Graz entsprechende Dienstleister, die Miete das Entgelt für die Dienstleistung Gebäudeerrichtung und -erhaltung. Ein entwickelter Dienstleistungsmarkt für ökologische Gebäudesanierungen in dem zuerst besprochenen Sinn hieße, dass es seitens der anbietenden Firmen ausreichende Kompetenz zur Gebäudeanalyse und zur qualifizierten Durchführung der Sanierung gibt, dass ein hinreichend differenziertes Angebot von qualifizierten Dienstleistungen besteht (z.B. Performance-Contracting, 77 Generalanbieter für energetische und ökologische Optimierung), dass es Vertrauen in die Seriosität der angebotenen Leistungen und akzeptierte Verfahren, die erbrachte Leistung zu evaluieren gibt, und dass Nachfrager kompetent genug sind, entsprechende Ausschreibungen durchführen und Anbote bewerten zu können. In jüngster Zeit wurde mehrfach das hohe zukünftige Potential für diese innovative Dienstleistung und ihre Bedeutung für die Sanierung von öffentlichen und privaten Gebäuden (ab einer gewissen Mindestgröße) hervorgestrichen33. Derzeit gibt es erst eine kleine Anzahl realisierter Modellfälle34 und erste Leitfäden zur Weitergabe der Erfahrungen. 8.2 Leistungen – Dienstleistungen – Dienstleistungspakete im Bausektor Üblicherweise spricht man im Baubetrieb von „Leistungen“. Unter Bauleistungen versteht man lt. ÖNORM B 2110 die Herstellung, Änderung, Instandsetzung, Demontage oder Abbruch von Bauwerken und Bauteilen, sonstige Bauarbeiten jeder Art im Rahmen eines Werkvertrages, ferner erforderliche Vorbereitungs- und Hilfsarbeiten sowie Errichtung, Demontage oder Abbruch von Hilfsbauwerken sowie Leistungen zur Haustechnik. Auch bei den Architekten und Ingenieurkonsulenten spricht man von Leistungen. Diese Leistungen werden immer mehr von Dienstleistungselementen durchzogen, vor allem Marketing, Beratung, Finanzierung werden von Firmen integriert angeboten. Die klassischen Dienstleistungen im Bereich Bauen, die aber für dieses Projekt nicht wesentlich sind, sind hingegen: Abbrucharbeiten, Aushubarbeiten, Bauschuttentsorgung, Bautrocknungen, Betonfräsen, Betonsanierungen, Bodenuntersuchungen, Bohrungen, Containerverleih, Gerüstbau, Gerüstverleih, Kranverleih, Leiharbeiten, Reinigungsdienste, Schwertransporte, Sondierungen, Speditionsunternehmen, Sprengungen, Wachdienste, Müllentsorgung und Recycling, u.v.m. 33 Energieverwertungsagentur: Einspar-Contracting für kleine und mittelgroße Gemeinden, Wien, 1998 34 Energieverwertungsagentur: Drittfinanzierung in Österreich, Wien, 1997 78 Der Terminus Dienstleistungspaket wird häufig verwendet, wenn sich eine Dienstleistung aus mehreren Teilen zusammensetzt. Bei Dienstleistungspaketen im Baubereich werden Leistungen von einzelnen Gewerken gebündelt und unter einem Namen und mit einem Ziel angeboten. Baumeister können beispielsweise seit jeher das Dienstleistungspaket „Hausbau“, bestehend aus den völlig unterschiedlichen Leistungen Planen und Ausführung, anbieten. Das „schlüsselfertige Bauen“ ist ein weiteres Dienstleistungspaket, bei welchem die gesamte Bauausführung einschließlich aller Installationen und des Innenausbaues von Bauunternehmen übernommen wird. Die Leistungen, die nicht selbst erbracht werden, werden entweder ausgeschrieben oder an Partnerfirmen weitergegeben. 8.3 Die Situation bei Sanierungen Der Großteil der Gebäudesanierungen haben im Vergleich zum Neubau einen wesentlich geringeren finanziellen Umfang. Ausnahmen sind die mehr oder weniger vollständige „Entkernung“ von Gebäuden mit erhaltenswerten Fassaden oder der Abriss eines Gebäudes bis auf die tragende Grundstruktur, in die neue Bauteile eingesetzt werden. Diese kompletten Erneuerungen des Gebäudes bieten naturgemäß besonders große Möglichkeiten für ökologische Maßnahmen, sind aber die Ausführung betreffend mit einem Neubau vergleichbar. Die Sanierungen, die üblicherweise in Graz, von der Stadt Graz selbst oder von Wohnungsgenossenschaften, durchgeführt werden, haben einen wesentlich geringeren Umfang, sowohl in ihrer Komplexität, den durchgeführten Arbeiten und der Bausumme. Sie werden zumeist an kleinere Baufirmen oder Baumeister ausgeschrieben. Folgende Fälle können bei Sanierungen unterschieden werden: Typische Förderungen Maßnahmen Bewohnerbetroffe nheit Hauserhaltung Putzausbessern Keine Förderungen Gering bis mittel, nach MRG, WGG und Färbeln, Lift, die Bewohner oder WEG Gegen- bleiben in ihren sprechanlage, etc. Wohnungen. 79 Haussanierung mit Gebäudehüllensani Wohnbau- Mittel bis groß, Verbesserungsmaß erung (Dach, förderung: „Kleine“ die Bewohner nahmen Fassade), Sanierung (≥ bleiben in ihren Heizungsum- 100.000 S/WE) – Wohnungen. stellungen im umfassende ganzen Haus, etc. Sanierung (≥ 300.000 S/WE) Wohnungsmoder- Anhebung auf Keine Förderungen Die Wohnung nisierung Kategorie „A“ (außer Solaranlagen muss geräumt (Fenstertausch, o.ä.) sein. Heizung, WC/Bad) Komplette Erneue- Gebäudehüllensani rung Wohnbauförderung Das Haus muss erung, Heizungs- geräumt sein. umstellungen im ganzen Haus, Installationen im ganzen Haus, Wohnungsmodernisierungen, etc. Tabelle 7: Einteilung der Sanierungen nach der Sanierungstiefe 8.4 Einige zentrale Elemente der Dienstleistungspakete Organisation der Planung Wenn die Sanierung energetische und ökologische Kriterien erfüllen soll, dann bedeutet das eine Ausdehnung der Planungsarbeiten, wie auch im Kapitel „Beschreibung von Sanierungsmaßnahmen“ argumentiert wird. Bei sehr vielen Sanierungsvorhaben finden Planungsarbeiten nur in einem eingeschränkten Sinn vorab statt. Diese bestehen darin, dass die Arbeiten angeführt und mit entsprechenden Mengenangaben versehen werden. „Typische“ Planungsarbeiten, wie die Auslegung der Heizungsanlage führt erst der beauftragte Installateur durch, zusätzliche energiesparende Berechnungen, wie z.B. eine Redimensionierung, oder Überlegungen über ökologische Alternativen, wie eine Pelletsheizung, werden dann oft weggelassen. 80 In den Dienstleistungspaketen sollte immer in der frühest möglichen Phase eine genaue Zieldefinition in Hinblick auf energetische und ökologische Kriterien erfolgen. Dies ist die Basis dafür, welche Planungen zu erfolgen haben und welche Entscheidungsgrundlagen gesammelt werden müssen. Funktionale Ausschreibung Zum Teil können Planungsarbeiten auf die Ausführenden übertragen werden. Bei funktionalen Ausschreibungen werden nicht alle Arbeiten mit Mengenangaben (die Ergebnis einer Ausführungsplanung sind) detailliert aufgezählt, wie dies in Leistungsverzeichnissen mit den Positionen der Fall ist, sondern gewisse Aufgaben oder Anlagen werden funktional beschrieben. Das heißt, es wird beschrieben, welchen funktionellen, technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen, etc. Anforderungen die Bauaufgabe oder die Anlage genügen soll. Damit wird dem Ausführenden die Gelegenheit gegeben, mit einem vom ihm bevorzugtem System oder einer kreativen Lösung eine Leistung anzubieten, die ihn zum Bestbieter macht. In den geplanten Dienstleistungspaketen kann die funktionale Ausschreibung in unterschiedlichem Ausmaß Eingang finden. Auf der einen Seite können einzelne, kleinere Teile der Sanierungsaufgabe auf diese Weise ausgeschrieben werden, auf der anderen Seite kann die ganze Ausschreibung des Dienstleistungspaketes funktional gehalten sein. Ein Beispiel für den ersten Fall wäre es, wenn Vorschläge zur Reduktion einer definierten Wärmebrücke (z.B. einer ungedämmten Balkonplatte) eingeholt werden. Ein Beispiel für den zweiten Fall kann in den Contracting- Ausschreibungen des Projektes „Thermoprofit“ der Grazer Energieagentur gesehen werden. Organisation der Ausführung Die Entwicklung von Dienstleistungskonzepten zur umfassenden ökologischen Gebäudesanierung können einerseits an der Praxis zur Beauftragung von Generalplanern und –unternehmen ansetzen. Andererseits ist die derzeitige Abwicklung von Sanierungen in den verschiedenen Ämtern und Wohnbaugenossenschaften ein möglicher Anknüpfungspunkt. Aus der Kenntnis des typischen Ablaufs heraus, können (Bestand-)Teile von Dienstleistungen definiert werden, die auch eine je nach Wunsch unterschiedlich weitreichende Auslagerung erlauben würden. Ja es kann daraus 81 auch ein schrittweise umfassender werden Dienstleistungspaket entwickelt werden. 82 Qualitätskriterien Ein bestimmendes Merkmal der Dienstleistungspakete sollen Qualitätskriterien werden. Qualitätskriterien werden im Modul 1 bereits vorgeschlagen35. Es sind dies z.B. eine Blower-door-Test für definierte Bauabschnitte, eine Thermographieaufnahme nach Abschluss und Abnahmeprotokolle nach Bauabschnitten, für welche die Kriterien nicht über die gängige Praxis hinausgehend definiert sind. Im Contracting-Programm der Grazer Energieagentur, Thermoprofit“, dient oft ein nach der Sanierung im Betrieb zu erreichender maximaler Heizwärmebedarf als Qualitätskriterium. 35 Geissler/Gupfinger: Hilfsmittel und Richtlinien für die Ausschreibung (Bericht 1B im Rahmen desselben Projektes), Seite 34 (Bewertungskriterium 7.1-7.3) 83 9. Entwicklung von Dienstleistungspaketen zur ökologischen Gebäudesanierung Die Entwicklung von Dienstleistungskonzepten zur umfassenden ökologischen Gebäudesanierung können einerseits an den organisatorischen Ansätzen zur Beauftragung von Generalplanern und –unternehmen ansetzen. Dafür sind zumeist Vorleistungen des Auftraggebers in Hinblick auf die Abschätzung der Energieeinsparpotentiale und die Klärung von angestrebten ökologischen Zielen der Sanierung zu erbringen. In Thermoprofit-Projekten werden diese vorgelagerten Dienstleistungen zur Zeit von der Grazer Energieagentur angeboten. Andererseits ist die derzeitige Praxis der Sanierung in den verschiedenen Ämtern und Wohnbaugenossenschaften ein möglicher Anknüpfungspunkt. Aus der Kenntnis des typischen Ablaufs heraus, können (Bestand-)Teile von Dienstleistungen definiert werden, die auch eine je nach Wunsch unterschiedlich weitreichende Auslagerung erlauben würden. Daraus kann auch ein schrittweise – abhängig von dem Bedarf der Auftraggeber und den Angeboten der Auftragnehmer – umfassender werdendes Dienstleistungspaket entwickelt werden. Das Bewusstsein der als Haus- und Liegenschaftsverwaltung tätigen Institutionen wandelt sich im Idealfall in Richtung eines ökologischen Werten verpflichteten Dienstleistungsunternehmen für Errichtung und Betrieb von Wohnbauten. 9.1 Beschreibung der drei zentralen Dienstleistungspakete 9.1.1 Dienstleistungspaket 1: Thermoprofit Plus – Ökologische Zusatzmaßnahmen Anknüpfungspunkt dieses Dienstleistungspaketes ist die derzeitige Praxis der Sanierung in den verschiedenen Ämtern des Magistrates und Wohnbaugenossenschaften. Aus der Kenntnis des typischen Ablaufs der Sanierungsvorhaben in diesen Institutionen können einzelne Dienstleistungen definiert werden, um die die derzeitige Abwicklung erweitert werden sollte 84 damit Umweltgesichtspunkten besser entsprochen werden kann. Diese Dienstleistungen können von der Grazer Energieagentur, von Planern oder von ausführenden Firmen übernommen werden. Phasen im Sanierungsablauf Zusätzliche Dienstleistungen Vorphase zur Entscheidung, Erarbeitung verbesserter Entscheidung Entscheidungsgrundlagen (Energiesparpotenzial, Auswahl anwendbarer ökologischer Maßnahmen, etc.) Planungsphase Ökologische Variantenvorschläge, (Bestandsaufnahme, Entwurf, Überarbeiten des Leistungsverzeichnisses Ausschreibung und Auswahl des in Hinblick auf ökologische Produkte und Bestbieters) Verfahren, Vorschläge für Qualitätskriterien und –kontrolle (z.B. Thermographie, Luftdichtheit, etc.) Mieter-/Eigentümerinformation Aufbereitung von Informationen, persönlicher Kontakt zu den Mietern/Eigentümern Vorbereitung der Ausführung (An- Bau-Teambildung und Ablauforganisation, suchen, Ausführungsplanung, Baustelleneinrichtung (Mülltrennung, Bauzeitplan) Baumschutz, Reinigung) Sanierungsausführung Qualitätskontrollen bei der Abnahme Betrieb (Unterhalt, Wartung) Ökologische Kriterien für die Liegenschaftsverwaltung (von Reinigungsmitteln bis zu Angeboten zur Energiebuchhaltung), langfristige Wartungs- und Qualitätsvereinbarungen Vorteile: ! Maßnahmen setzen an der derzeitigen Praxis an und können für alle Projekte verwendet werden. ! Durch die Zusammenarbeit mit den Auftraggebern wird ein Informationstransfer bewirkt. Die Mitarbeiter sollen mittelfristig etliche der Maßnahmen selbst durchführen. Damit steigt die Kompetenz und die Motivation. 85 ! Die Stadt Graz, Wohnbaugenossenschaften und Hausverwaltungen können einige Maßnahmen in ihr Repertoire aufnehmen und damit selbst eine Identität als „ökologische Dienstleistungsunternehmen“ aufbauen. Nachteile: ! Die Umsetzung umfassender ökologischer Sanierungen ist schwieriger, weil jede Dienstleistung einzeln bewilligt wird. ! Die Dienstleistungen können schwer als ein Paket angeboten werden und sind daher schwieriger vermarktbar. 9.1.2 Dienstleistungspaket 2: Thermoprofit Plus – Schwerpunkt: Energetische Sanierung Dieses Dienstleistungspaket stellt das um ökologische Maßnahmen erweiterte Energie-Contracting-Programm „Thermoprofit“ dar. Eine zentrale Rolle für „Thermoprofit“ spielt derzeit die Grazer Energieagentur, die dieses Programm betreut, die Grobanalysen in Frage kommender Gebäude durchführt und die Ausschreibung vorbereitet. Im Mittelpunkt steht die Möglichkeit, durch die Einführung energiesparender Technologien und Wärmedämmmaßnahmen die Betriebskosten beträchtlich zu senken – für Heizkosten muss eine Obergrenze garantiert werden – und mit diesen Einsparungen die Investitionen (zumindest zum Teil) abzuzahlen. Voraussetzung für Thermoprofit ist eine Optimierung der Heizung – vorzugsweise einer zentralen Versorgung – und anderer Energieverbraucher wie Licht und Klimatisierung, wobei eine Gesamtoptimierung des Gebäudes angestrebt wird (d.h. optimale Wärmedämmung, etc.). Bei ThermoprofitProjekten wird ein umfassendes Paket an Generalunternehmer („ContractingPartner“)ausgeschrieben, welches aus Planung der Maßnahmen, Ausführung, Wartung und Betrieb besteht. Aus den Angeboten der Generalunternehmen wird der Bestbieter ausgewählt (maximale Einsparungen, optimaler Maßnahmen-Mix für das Gebäude und die Umwelt, beste Garantien). „Thermoprofit“ wird für „Thermoprofit Plus“ um einige ökologische Aspekte erweitert: 86 Thermoprofit-Projektphase Erweiterung um ökologische Aspekte yse; wird derzeit von der GEA mit dem Erweiterte Bestandsaufnahme, erweiterter er durchgeführt Maßnahmenkatalog Projektentwicklung; wird vom Eigentümer Festlegen der Zielvorgaben für die oder von der GEA und bereits bekannten, technische, ökologische und einzubindenden Firmen durchgeführt wirtschaftliche Qualität Auswahl des geeigneten Contracting- - Partners und Abschluß des Vertrages mit ihm Realisierung der Maßnahmen und Zusätzliche ökologische Projektcontrolling; wird von Qualitätsindikatoren sind nachzuweisen Auftragnehmer durchgeführt Vorteile: ! Die Sanierungen nach diesem Muster können künftig von der GEA im Rahmen ihrer Tätigkeit betreut werden. ! Der Eigentümer und auch die Mieter erhalten die Gewissheit ein optimales Preis/Leistungsverhältnis erreicht zu haben, bei gleichzeitiger Realisierung umweltfreundlicher Maßnahmen. ! Die Firmen können zertifiziert und durch das Netzwerk unterstützt werden. Nachteile: ! Die Durchführung dieses Dienstleistungspaketes ist daran gekoppelt, dass bei dem Projekt ein Energiespar-Contracting realisiert werden kann. 9.1.3 Dienstleistungspaket 3: Thermoprofit Plus – Schwerpunkt: Bauliche Sanierung Zur Zeit werden von der Stadt Graz, den Wohnbaugenossenschaften und den privaten Hausverwaltungen größere Sanierungsprojekte an Generalplaner (Planung, Erstellung der Plan-Dokumente und der Ausschreibungsunterlagen) oder Generalunternehmer vergeben. Für diese Projekte sollen ökologische Zusatzanforderungen („Pflichtenhefte“) festgesetzt und Muster für die entsprechenden Generalplaner und Generalunternehmer-Ausschreibungen formuliert werden. Diese Muster 87 müssen für die unterschiedlichen grundsätzlichen Sanierungsvarianten (Wohnungsmodernisierung/umfassende Sanierung/komplette Erneuerung) ausgearbeitet werden. Dienstleistungspaket 3 kann gleich wie Dienstleistungspaket 2 angegangen werden, d.h. mit einer Grobanalyse und mit der Projektentwicklung. Der Unterschied besteht darin, dass Bauleistungen im Vordergrund stehen und ein Einspar-Contracting vielfach nicht möglich ist, bzw. sich die Investitionen erst nach inakzeptabel langer Zeit über die Energieeinsparungen amortisieren. Dennoch sollen Garantien und Qualitätskontrollen verlangt werden. Letztere wären durch Thermographie-Aufnahmen (gute Ausführung der Wärmedämmung an den Bauteilanschlüssen) und Messungen der Luftdichtheit der Wohnungen zu erbringen. Weitere denkbare Qualitätsindikatoren sind die Erreichung von Mindest-Tageslichtquotienten in allen Räumen (Berechnung), Schallmessungen, Messungen von VOC (flüchtige organische Lösungsmittel) und Feuchtigkeit in den Wohnungen. Garantien sollen vor allem über die Lebensdauer von ökologischen Baustoffen und Bauteilen und ebenfalls über die Heizkosten eingefordert werden. Vorteile: ! Die Sanierungen nach diesem Muster können künftig von der GEA im Rahmen ihrer Tätigkeit betreut werden. ! Der Eigentümer und die Mieter erhalten die Gewissheit ein optimales Preis/Leistungsverhältnis erreicht zu haben, bei gleichzeitiger Realisierung umweltfreundlicher Maßnahmen. ! Die Firmen können zertifiziert und durch das Netzwerk unterstützt werden. Nachteile: ! Für Generalunternehmen muss ein Mindest-Bauvolumen erreicht werden. 9.2 Vorschlag für die Anwendung der Dienstleistungspakete Sanierung einer oder einzelner ⇒ Dienstleistungspaket 1 ⇒ Prüfen auf Eignung für Wohnungen in einem Gebäude Sanierung mehrerer Wohnungen in 88 mehreren Gebäuden oder aller Dienstleistungspaket2, sonst Wohnungen in einem oder mehreren Dienstleistungspaket 1 Gebäuden Sanierung der Fassade und der ⇒ Prüfen auf Allgemeinflächen in einem oder Dienstleistungspaket 2 oder mehreren Gebäuden 3, sonst Dienstleistungspaket 1 Komplette Erneuerung eines oder ⇒ Dienstleistungspaket 3 mehrerer Gebäude 89 10. Best Practice - Beispiele Als Ausgangsbasis der Entwicklung neuer Modelle und Impulse steht ein Überblick über den heutigen Stand von bereits international erprobten Projekten zur Verfügung. Basierend auf einer umfangreichen Recherche wurden heute bereits praktizierte Projekte zusammengetragen. Es konnten einige Modelle gefunden werden, die in Richtung kundenseitiger Bewusstseinsbildung Akzente setzen, der umfassende Dienstleistungsansatz stellt jedoch eine Ausnahmeerscheinung dar. Weit verbreitet sind Modelle unter dem Aspekt der Verbesserung des energetischen Zustandes eines Gebäudes. Hier gibt es auch eine Reihe funktionierender Dienstleistungspakte. Ökologische Fragestellungen werden zumeist nur auf der Ebene des Klimaschutzes allgemein in Form von Informationskampagnen – „Social Marketing“ – zur Motivation der HausbewohnerInnen angesprochen. Ökologische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen von Dienstleistungspaketen stellt eine Innovation dar. Dennoch lassen sich aus den einzelnen Best Practice - Modellen einige gute Ideen für die Entwicklung des Grazer Weges im Bereich der ökologischen Gebäudesanierung ableiten. Um eine besseren Übersichtlichkeit und leichtere Einordnung der Best Practice - Beispiele zu gewährleisten, wurden wichtige Elemente der einzelnen Projekte in verschiedene Kategorien eingeteilt. Dabei wurden folgende Schlagwörter verwendet: Qualifikation Qualifikation einer oder mehrerer Gruppe/n von Akteuren (planende aber auch ausführende Bereiche) Information Allgemeine Informationen, Mailings, Veranstaltungen Dienstleistungen Förderung Förderung, Finanzierung, Zuschüsse der öffentlichen Hand Kooperation Kooperation, Koordination, Zusammenarbeit Schulen Bewusstseinsbildung und Information in Schulen, 90 Arbeiten mit Bildungseinrichtungen Demonstrationsobje Umgesetzte Gebäude mit beispielgebenden Charakter kte 91 10.1 AMBIT - Thermie plus Projektträger/Initiator: AMBIT Raadgevend Ingenieurbüro BV; Kontakt: AMBIT Raadgevend Ingenieurbüro BV; Zijpendaalseweg 1c, 6814 CA Arnheim Tel: 026 / 44 27 2 36 www.ambit.nl Zijpendaalseweg 1c, 6814 CA Arnheim Tel: 026 / 44 27 2 36 [email protected] Mr. J.L Zieck Drs. Ing. Projektträger/Initiator: AMBIT Raadgevend Ingenieurbüro BV Zijpendaalseweg 1c 6814 CA Arnheim; Projektstart/ Finanzierung: Projektbeginn 1996 Zielgruppe: Private Hauseigentümer Ziel des Projektes: Energiebezogene Optimierung des Gebäudebestandes im Zuge von Sanierungen, sowie Hebung des Bewusstseins über den Energiebedarf der Gebäude. Elemente des Projektes: 1. Dienstleistungen zur Organisation der Hauseigentümer Die größte Motivation Energie zu sparen ist finanzieller Profit. Hauseigentümer werden ausgehend von einem schriftlichen Erstkontakt über die möglichen DienstSanierungsmaßnahmen informiert. Es wird ein Anbot erstellt, das auch Bereiche leistung der Umsetzung und Finanzierung beinhaltet. Dieses kann der Hauseigentümer annehmen und damit der Umsetzung der Sanierung zustimmen oder auch ablehnen. Kosten entstehen dann für ihn keine. Begleitet wird dieses Modell durch Marketingsinstrumente wie Logo, Slogan, dem Auftreten von bekannten Personen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen in lokalen Medien. 2. Ausschreibung, Information, Anbote zur persönlichen Energieeinsparung 3. Zusammenführung von Eigentümer, Bauleistung und Finanzierung 4. Jahresausschreibungen, „one face principle“ 92 10.2 Bremer Energie-Konsens Projektträger/Initiator: Bremer Energie-Konsens GmbH., (Teilhaber sind die swb AG, Preussen Elektra AG, Stadt Hannover, Ruhrgas AG Essen, BVV Bremen und die Freie Hansestadt Bremen). Kontakt: Bremer Energie-Konsens GmbH, DI Vera Litzka Langenstr. 52/54, 28195 Bremen Tel:0421/498 86 28 0421/498 61 44 Tel: 0421/376 67 12 Projektstart/Finanzierung: Projektstart 1997; Die Finanzierung erfolgte über einen Teilverkauf der Stadtwerke Bremen in dem ein Anteil des Kaufpreises von den Käufern für regenerative Energien zu entrichten war. Zielgruppe: Endverbraucher, Eigentümer von Gebäuden, Qualifizierung des Handwerkes und Fachplaner Ziel des Projektes: Steigerung des Bewusstseins des Umganges mit Energie, Senkung des Energiebedarfes für Raumwärme im Gebäudebestand. Elemente des Projektes: 1. Die Bremer Impulse Bauen Energie umfassen eine Reihe von Seminaren, Fachgesprächen und Tagungen, Exkursionen aber auch Wettbewerbe die sich einerseits an den Endverbraucher und andererseits an Fachleute richten. Information 2. Initialberatung bei Endverbrauchern für eine effiziente Heizungs- und Wärmetechnik in Kooperation mit der Innung der Schornsteinfeger. Kooperation 3. Energiesparen in Schulen: Unterstützung der Weiterbildung von Lehrern und Hausmeistern sowie die Weiterentwicklung von Lehr- und Lernmaterialien zum Thema Energiesparen. Das Projekt „Dreiviertel plus“ an Bremer Schulen bietet Anreize für Schulen in ihrem Wirkungsbereich die Energiekosten zu senken (75% der Einsparungen bleiben bei den Schulen, 5% bekommt der Hausmeister direkt). 4. Entwicklung von Modellprojekten zur beispielhaften energietechnischen Sanierung. (Beispiele: Cafe Ambiente, Niedrig-Energie-Haus Buntentorsteinweg). Schule Demonstration 93 5. Pilotförderprogramm für Bremer Häuser; Remodernisierung Wärmeschutz. Fachliche Betreuung übernimmt die Planungswerkstatt für Stadtentwicklung e.V. mit ihrem Projekt UBUS (umweltgerecht bauen und sanieren). Die Planungswerkstatt UBUS wird bei der Planung und Durchführung der geförderten Maßnahme beratend tätig (Antragstellung, vor Ort Besichtigungen der Durchführung. Zur Gewährung der Förderung sind technische Rahmenparameter einzuhalten. Vorgegebene Dämmstärken für Außenwand (12cm bei λ = 0,04 W/mK), Kellerdecke (10cm bei λ = 0,04 W/mK) ohne Berücksichtigung der vorhandenen Trittschalldämmung, Verglasungen k = 1,1 W/m²K. 6. Die Solar Initiative Bremen hat das Ziel der verstärkten Verbreitung der Nutzung von Solarenergie, der Informationsvermittlung und der Imagesteigerung von Solarenergienutzung im Land Bremen. Aktivitäten sind intensive Öffentlichkeitsarbeit für die Bevölkerung, Qualifizierungsmaßnahmen von Handwerksbetrieben (Weiterbildung zum Solateur, etc.), Sonderaktionen für Komplettpakete von Solaranlagen. Demonstration, Förderung Information, Qualifikation 10.3 Dienstleistungszentrum für das Handwerk Projektträger/Initiator: Umweltzentrum Trebsen der Handelskammer Leibzig Thomas-MünsterGasse 4b, 04687 Trebsen Tel: 034383/6 12 http://www.h wkFax: 034383/612/20 leibzig.de; [email protected] Thomas-MünsterGasse 4b, 04687 Umweltzentrum Trebsen der HandelsTrebsen kammer Leibzig; Kontakt: Tel: 034383/612/24 Sven Börjesson Projektstart/ Finanzierung: Projektbeginn 1999 Zielgruppe: Handwerksbetriebe und deren Angestellte Ziel des Projektes: Qualifizierung des Handwerkes auch in Bezug auf umweltgerechtes und ökologisches Bauen. 94 Elemente des Projektes: 1. Gewerbeakademie mit Technologie- Transfer- Stelle für Aus- Fort- und Weiterbildung: Die Gewerbeakademie bietet ein breites Spektrum von Seminaren und Weiterbildungslehrgängen für Handwerksmeister und deren Mitarbeiter an (z.B.: Gebäudeenergieberater). Die Technologie- TransferStelle unterstützt die Betriebe bei der Umsetzung akademischen Wissens und innovativer Technologien. 2. Betriebsdatenbank: Die Datenbank enthält eine Vielzahl von Unternehmen zu den einzelnen Berufsparten mit einem kurzen Leistungsprofil (nicht nur Bereich Bauen). Qualifikation, Information Information 10.4 Ökohaus Weinviertel Projektträger/Initiator: Zusammenschluss von 19 verschieden Firmen aus den einzelnen Gewerken des Baugewerbes Kontakt: Firma Breitenfelder, Obernalberstrasse 260, 2070 Retz, Herr Breitenfelder Projektstart/ Finanzierung: Gemeinsame Anbotslegung unter Berücksichtigung der Leistungsvielfalt der Mitglieder. Zielgruppe: Auftragsvergebende Akteure im Baugeschehen, Hauseigentümer, Bauherren Ziel des Projektes: Ziel des Zusammenschluss ist die Verbesserung der einzelnen Geschäftsbereiche der Mitglieder durch die Beteiligung an Ausschreibungen und Auftragsvergaben an GU`s. Die Kooperation tritt nach außen als eine Firma mit einem Anbot auf und versucht auch Leistungen der Wartung, Gewährleistung soweit diese gefordert sind anzubieten. 95 Elemente des Projektes: 1. Zusammenschluss verschiedener Gewerke mit gemeinsamen Ein- und Verkauf. Die Anbotspalette reicht vom kompletten Ausbau, Niedrigenergiehäusern bis hin zur Sanierung. 2. Seminare und Beratungszentrum Dienstleistung Information 3. Die Einrichtung ECOPLUS ( www.ecoplus.at ) bietet im Rahmen der Impulse zur Niederösterreichischen Regionalentwicklung eine Kooperationsbörse an. Hier können Partnersuchende Firmen einen Partner finden oder sich über die bestehenden Zusammenschlüsse informieren. Information 10.5 Öko-Bau Projektträger/Initiator: Zusammenschluss von derzeit 9 Firmen, im wesentlichen alles Baumeister. Projektinitiator war 17 & 4 Organisationsberatungs- GmbH. Kontakt: 17 & 4 OrganisationsberatungsGmbH, DI Johannes Fechner Mariahilferstr. 89/29, 1060 Wien Tel: 01/581 13 27 17und4@ma gnet.at Projektstart/ Finanzierung: Projektbeginn 1998 Zielgruppe: Auftragsvergebende Akteure im Baugeschehen, Bauherren, Hauseigentümer Ziel des Projektes: Durch den Zusammenschluss einzelner Firmen zu einer Kooperation wird es auch kleinen Betrieben möglich an großen Ausschreibungen teilzunehmen. Die Firmen treten dann als ein GU für den Auftraggeben auf. Gleichzeitig bilden die ökologischen Zielsetzungen (Materialien, etc.) bei der Baurealisierung einen zentralen Inhalt des Projektes. 96 Elemente des Projektes: 1. Die Idee einer „Winter- Bau- Schulung“ von Mitarbeitern der Unternehmen sollen die Qualifikationen im Bereich ökologisches Bauen stärken. 2. Die Marke „ÖKO-BAU“ soll den Qualitätsverbund Partnern als nach außen sichtbares Erscheinungsbild dienen unter dem die Unternehmen die gemeinsam vereinbarten Leistungspakete anbieten. 10.6 Qualifikation Dienstleistung Nachhaltiges Bauen im Modellprojekt BU 12 Projektträger/Initiator: Stadtgemeinde Trier Kontakt: Umweltberatung der Stadt Trier Tel:0651/718/4121 oder 718/4444 umweltberat [email protected] Projektstart/ Finanzierung: Projekt befindet sich am Anfang der Umsetzungsphase Zielgruppe: Modell für eine zukünftige Stadtentwicklung richtet sich an den Gebäudenutzer gleichermaßen wie auch an das Handwerk und die Planer. Beeinflussung des Marktes bevor schon ein konkretes Bauprojekt vorliegt. Ziel des Projektes: Im Baugebiet BU 12 „Tarförster Höhe- Erweiterung“ soll im Sinne der Agenda 21 als Modell einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine neue Siedlung mit 50 Passivhäusern (ca. 150 WE) entstehen. Bereits im Vorfeld wird durch ein Planungsbüro die Optimierung der Modellparzelle hinsichtlich ihrer Ausrichtung gegen Süden, Abständen zu den Nachbargrundstücken zur optimalen solaren Nutzung vorgenommen. Der Einsatz ökologischer Baustoffe, integrale Planungsteams, Qualitätskontrollen in Bauzeit und Bauausführung, etc. bringen Pluspunkte beim Grundstückserwerb. Neben der Intensiven Beratung gibt es auch praxisorientierte Informationsveranstaltungen zur Verwendung baubiologisch gesunder Materialien. 97 Elemente des Projektes: 1. Trierer Energie Touren: Es werden in regelmäßigen Abständen in etwa einmal im Monat ca. 9 verschiedene Touren (für Bauher, Architekten, Handwerker aber auch für den Interessierten Eigenheimbauer) zur Besichtigung von Demonstrationsobjekten angeboten. Information Ansprechpartner für Informationen und Platzreservierungen sind: Frau Birgit Hegner, Tel. 0651/718-4121 oder Herr Hill, Tel. 0651/718-4120. 2. Bauen im Modellprojekt BU 12: Die Auswahl zukünftiger Objekte zur Bebauung von Grundstücken soll an Qualitätserfordernisse gebunden werden. Wichtige und bewertete Themenbereiche für die Gebäude sind beispielsweise die Energieeffizienz (Passivhausstandard), ökologisches Bauen (erneuerbare Energieträger, ökologische Baustoffe und Haustechnik, Konzepte für die Reduktion des Individualverkehrs), integrale Planungsteams, Modelle zur Grundstücks- und Bauherstellkostenfinanzierung. Information, Qualifikation, Demonstration 10.7 Kampagne der Haus-Partner Hannover Projektträger/Initiator: Stadtgemeinde und Stadtwerke Hannover Kontakt: Landeshauptstadt Hannover, Amt für Umweltschutz Prinzenstrasse 4, 30159 Hannover Tel: 0511/16846/5 23 Ihmeplatz 2, 30449 Hannover Tel: 0511/430/2784 andreas.ebe rt.36@hanno ver-stadt.de Andreas Ebert Geschäftsstelle proKlima GbR, co. Stadtwerke Hannover AG, Manfred Görg Projektstart/ Finanzierung: Projektstart 1997; Finanziell getragen wird das Projekt durch den Klimaschutzfond. Dieser wird über einen Aufschlag zu leitungsgebundenen Energieträgern seitens der Stadtwerke und anderseits durch die Stadt Hannover und umliegende Kommunen bedeckt. Die Stadt Hannover finanziert zusätzlich Teile der Marketing Kampagne. 98 Zielgruppe: Endverbraucher, Eigentümer von Gebäuden, Qualifizierung des Handwerkes und Fachplaner Ziel des Projektes: Steigerung des Bewusstseins des Umganges mit Energie, Senkung des Energiebedarfes für Raumwärme im Gebäudebestand. Elemente des Projektes: 1. Energiepass Hannover: Er bildet die Antragsvoraussetzung für das Förderprogramm „Energetische Althaussanierung“. Im Zuge eines Beratungsgespräches wird dem Hausbesitzer der Energiepass überreicht. Gleichzeitig erfolgt eine ausführliche Beratung zu energetisch günstigen Maßnahmen an seinem Gebäude. Im Rahmen der Althaussanierung werden Information, nur Maßnahmen gefördert, welche über den gesetzlichen Standard Qualifikation hinausgehen (z.B.: Dämmstärke der Außenwand mit mind. 12 cm.). Budget ca. 3 Mill. DM jährlich. Eine Studie hat ergeben, dass ca. 30 bis 50% der Maßnahmen sich auf das Beratungsgespräch und den Energiepass zurückführen lassen. Der im Energiepass ausgewiesene Energiebedarf bezieht sich auf Primärenergie. Der Energiepass kann derzeit von 150 Personen als Dienstleistung ausgestellt werden Qualifizierungserfordernis ist der Besuch des Kurses „Gebäudeenergieberater im Handwerk“. Die Verbindlichkeit der Beratung wird durch Bestätigung durch den Hausbesitzer mittels Unterschrift gewährleistet. 2. Social Marketing Kampagne „Haus-Partner Hannover“: Die Kampagne soll durch geeignete Maßnahmen (Seminare, Gewinnspiele, Infofolder, Messestände, Haus zu Hausberatungen)das Interesse für energetische Modernisierung und eine verstärkte Bewusstseinsbildung für die Modernisierung der Gebäudebestandes bewirken. Die Zielgruppen sind Hauseigentümer, Baugewerbe und Planer sowie Multiplikatoren in der Stadt Hannover. Unter Moderation und Koordination der Stadt Hannover wird die Nachfrage stimuliert. Unterstützend wirkt dabei auch ein Zusammenschluss von Handwerk, Planern, Architekten Kammern in einem Netzwerk. Wichtige Rolle spielt das koordinierte Anbieten von Leistungen (aus einer Hand). Information, Kooperation 3. H)eissbär: Dies ist ein als Symbolträger eingesetztes Markenzeichen der gesamten Kampagne und stellt einen Eisbär dar. 99 10.8 Gebäudesanierung nach MINERGIE Standard Projektträger/Initiator: Verein MINERGIE (AMI), Eigentümer der Qualitätsmarke MINERGIE sind die Kantone Zürich und Bern MINERGIE Agentur Bau Kontakt: Geschäftsstelle MINERGIE, Frau Claudia Müller MINERGIE Agentur Bau, Frau Buergi Steinerstrasse 37, 3000 Bern Tel: 031/352/5111 Optingenstrasse 54, Tel: 031/340/3530 3013 Bern minergie@m ks.ch; minergie@b uergiraaflaub.ch Projektstart/ Finanzierung: Die Finanzierung des Vereines MINERGIE erfolgt über seine Mitglieder (25 Kantone der Schweiz + Bundesamt für Energie) Zielgruppe: Letztendlich der Gebäudenutzer. Unternehmen erhalten durch das Label einen Vorteil. Ziel des Projektes: „MINERGIE“ ist eine registrierte Qualitätsmarke und definiert einen neuen Baustandard. Die mit ihr ausgezeichneten Leistungen erfüllen hohe Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Komfort und Energieverbrauch. Derzeit sind ca. 700 Gebäude mit MINERGIE Standard ausgezeichnet. Elemente des Projektes: 1. MINERGIE Standard für Gebäudesanierung: Die MINERGIE – Standards für sanierte Gebäude sind bei Wohngebäuden 90 kWh/m²a (Baujahr vor 1990), Energiekennzahl Haushaltselektrizität 17 kWh/m²a, dichte Gebäudehülle, optimales Haustechnikkonzept. Die Mehrkosten eines MINERGIE Objektes dürfen lediglich 10 % über denen eines konventionellen Gebäudes liegen. Die hohe Gebäudedichtheit setzt im Wohnbereich den Einsatz einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung voraus. Unkontrollierte Fensterlüftung genügt dem Label nicht. Der MINERGIE Standard setzt im Bereich Energie vor allem auf die Betriebsenergie (inklusiver der grauen Energie) in der Lebensdauer eines Gebäudes von rund 30 Jahren in etwa 90% des Gesamtenergieverbrauches ausmacht. Kooperation 100 2. MINERGIE – Module: Für energetisch wichtige Teilsysteme (Bsp. Fenster Kooperation inkl. Rollladen, Wand-, Dachkonstruktionen etc.) nicht jedoch für Einzelkomponenten (Dämmstoffe)werden MINERGIE Module definiert. Diese stellen eine Kombination aus Qualitätsanforderungen von Fachvereinen mit MINERGIE. 3. MINERGIE – Konformität: Stellt einen vereinfachten Zugang zum Label dar. Ist jedoch nur möglich wenn der Antragsteller bereits bei mehreren ausgezeichneten Projekten das Label erhalten hat. Es erfolgt keine Prüfung durch den Verein MINERGIE mehr. Kooperation, Qualifikation 10.9 Modellprojekt Brundtland-Stadt Projektträger/Initiator: Stadtgemeinde Viernheim Kontakt: Stadtgemeinde Viernheim Herr Phillip Granzo, Leiter des Brundtlandbüros Tel: 06204/988/379 Projektstart/ Finanzierung: Teilfinanzierung vom Umweltministerium des Landes Hessen und der Stadt Viernheim. Das Förderprogramm wird kommunal getragen. !. Projektphase 1994 bis 1998 ausgehend vom Brundlandtpreis des Landes Hessen. 2. Projektphase ab 1999. Das Modell wird auf die Partnerstädte Lambertheim und Lorsch übertragen werden. Zielgruppe: Endverbraucher, Eigentümer von Gebäuden, Planer und Handwerk Ziel des Projektes: Steigerung des Bewusstseins des Umganges mit Energie mit dem Ziel der Senkung klimarelevanter Emissionen. Elemente des Projektes: 1. Förderprogramm wärmetechnische Sanierung. Ein EXCEL- Tool ermöglich entlang der Energiekosten des Gebäudes eine rasche Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Einsatz verschiedener K-Werte der Gebäudehülle. Fördermittel in der Höhe von 2,3 Mill. DM. Förderung 2. Auszeichnung von Brundtland Spezialgeschäften. Lokale Elektrounternehmen bieten im Rahmen des Verkaufgespräches eine Beratung zum Kauf energiesparender Geräte an. Information, Qualifikation 3. Über eine Social Marketing Kampagne sollen vermehrt Informationen zur CO2 Reduktion verbreitet und die Motivation zu energiesparenden Maßnahmen erhöht werden. Information 101 4. „Klima Tische“ zu energiesparenden Konstruktionen im Gebäudesektor und in der Architektur sowie im Bereich Verkehr. Die teilnehmenden Gruppen kamen aus dem Handwerk, dem Dämmstoff Handel, der Dämmstoffindustrie, Architekten und von Geldunternehmen. Als Ergebnisse wurde die Förderichtlinie geändert, es wurden Exkursionen bezüglich Thermographie, Blower-door Tests oder gedämmter Gebäude durchgeführt. Weiters wurden Marketingstrategien entworfen. Information 5. Geplant ist für nächstes Jahr ein Qualifizierungsprogramm des Handwerkes mit einer Qualitätssicherung bei Wärmedämmung. Evtl. auch mit der Auszeichnung als Fachbetrieb für Wärmedämmung. Qualifikation 6. Ausschreibung mehrerer gleicher Gebäudetypen (Gebäudetypologien für Stadt Viernheim) als Paket wurde vom Handwerk nicht angenommen. Ebenso wurde auch eine von der Stadt Viernheim initiieren Baustellenkoordination abgelehnt. Die Ausschreibungen erfolgen in Viernheim also weiter über Anbote zu Gewerken. Kooperation 10.10 Die Venstermacher Projektträger/Initiator: Die Venstermacher, Kontakt: Die Venstermacher, Fa Performance, Herr Moll, Steinebach 3, 6850 Dornbirn Steinebach 3, 6850 Dornbirn, Tel.: 05572/22823 Fax.: 05572/22823/ 4 www.perfor mance.vol.at Projektstart/ Finanzierung: Die Venstermacher gibt es nun schon seit 3 Jahren. Die Finanzierung erfolgt durch die Mitglieder und über Partner Zielgruppe: Hauseigentümer, Bauherren, Vergabestellen Ziel des Projektes: Ziel ist die Förderung des Holzfensters in Vorarlberg und Erhöhung des Marktanteiles. Die Dominanz des Kunststofffensters war auslösendes Element für die Gründung. 102 Elemente des Projektes: Die Venstermacher sind ein Zusammenschluss vieler kleiner Hersteller von Holz- und Holzalufenstern. Unter den Mitgliedern befinden sich viele Spezialisten für Fenster in Niedrig- und Passivhäuser, in denkmalgeschützten Gebäuden aber auch Hersteller von Standard Fenstern. Gleichzeitig mit der Geschäftsführung der Venstermachen in Vorarlberg koordiniert die Firma Performance auch Initiativgruppen und Hersteller in Salzburg, Ober- und Niederösterreich. Die Venstermacher werden über Partner wie Sägewerksbetriebe, Baumärkte, Zulieferer, etc. unterstützt. 10.11 Der Wiener Weg Die folgenden Beschreibungen wurden in Anlehnung an das Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch erstellt und geben einen kurzen Überblick über den Wiener Weg zu einer nachhaltigen Sanierung des Gebäudebestandes 10.11.1 Bauträgerwettbewerbe, Grundstücksbeirat Der Bisherige Weg Umweltziele und Gedanken großflächig umzusetzen war stark von ordnungspolitischen Maßnahmen geprägt. Der Wiener Weg stellt einen Mittelweg aus rechtlich vorgeschriebenen Direktiven der Stadt und aus Elementen des Wettbewerbes am freien Markt dar. Kernstück des Wiener Wettbewerbmodells sind öffentlich ausgeschriebene Bauträgerwettbewerbe für zusammenhängende Flächen in Neubaugebieten. Diese auch getrennt zu vergebende Grundstücksflächen unterliegen einem städtebaulichen Leitprojekt, dem Flächenwidmung- und Bebauungsplänen, Sonderbestimmungen zur Errichtung von beispielsweise sozialer Infrastruktur aber auch dem Grundstückspreis und der vom Auslober gewünschte Förderungsmix. Gleichzeitig gelangen eine Reihe von Kriterien für die Bereiche Planungsqualität, Ökonomie und Umweltrelevanz – Ökologie zur Ausschreibung. Für jede Parzelle wird dann von einer Jury aus den eingereichten Projekten ein Sieger und Nachrücker ermittelt. Die Bewertung erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren. Es werden drei Bewertungskategorien Planung, Ökonomie und Ökologie gebildet, die wiederum in vier Unterkategorien unterteilt werden. Im bereich Ökologie sind 103 dies Bautechnik/Haustechnik, Bauökologie/ressourcenschonendes Bauen, Wohnökologie/Baubiologie und Stadtökologie/Freiraum/Grünraum. Jedes Mitglied der Jury bewertet alle Kategorien mit einem Punkteschlüssel von Null bis 100. Die Kategorien werden zueinander gleich gewichtet. Für besonders hervorragende Leistungen in einer Kategorie besteht die Möglichkeit einer Aufwertung um den Faktor 1,1. Für das Erreichen der 2. Wettbewerbsrunde ist in jedem einzelnen der drei Fachbereiche eine Punkteanzahl von mindestens 50 notwendig. Im Bereich der Bauökologie bilden beispielsweise Themen wie der Energieeinsatz verwendeter Baumaterialien, Rcyclingrate, der Aufbau und das Zusammenwirken der Materialien, etc. eine Rolle bei der Bewertung. Anforderungs -klasse Volumen Wohneinheiten (m³) PT (W/m³K) PT (W/m³K) WschVO 1995 „Wiener Weg“ A < 500 2 0,380 0,250 B < 1000 4 0,350 0,240 C < 1500 6 0,330 0,225 D < 3000 12 0,300 0,195 E < 6000 24 0,250 0,165 F < 8000 30 0,230 0,155 G < 10000 40 0,210 0,145 H > 10000 0,140 Tabelle 8: Vergleich der Grenzwerte nach Wärmeschutzverordnung mit dem Anforderungen zum „Wiener Weg“ 36 Parallel werden seit Herbst 1995 auch alle anderen im Rahmen der Wohnbauförderung der Stadt Wien eingereichten Ansuchen von einem Fachbeirat einer objektbezogenen Prüfung in den Bereichen Ökologie, Umwelttechnik, Ökonomie und rechtlicher Gesichtspunkte unterzogen. Sowohl 36 Quelle: BERTSCH E., KORAB R.; 1997; Trendanalysen 1995 bis 1997 : Energetische Qualität Wienerwohnbauprojekte, Energieverwertungsagentur und Österreichisches Ökologie Institut 104 bei den Bauträgerwettbewerben als auch bei den durch den Grundstückbeirates geprüften Projekten konnten im bereich des Transmissionswärmeverlustes Verbesserungen im Vergleich zu 1995 von rund 60% erreicht werden. Die Bewertungen sowohl in Rahmen der Bauträgerwettbewerbe als auch durch den Grundstücksbeirat stellt einen dynamischen Prozess dar. Die energetischen wie auch ökologischen Beurteilungen sind nicht durch Normen und Richtlinien der Stadt vorgegeben sondern orientieren sich immer an der Qualität der eingereichten Projekte und an den sich ständig verbessernden ökologischen Standards. Der Wiener Weg stellt einen sehr innovativen Ansatz dar findet leider jedoch bis jetzt nur Anwendung im Neubaubereich. Für Sanierungen 10.11.2 Die geförderte Wohnhaussanierung in Wien Im Jahre 1984 wurde vom Wiener Gemeinderat die Gründung der dienstleistungsorientierten Koordinationsstelle des Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfond beschlossen. Eine seiner Aufgaben ist die Prüfung von Ansuchen um Förderung von Wohnhaussanierungen und deren Empfehlung zur Förderung durch die Wiener Landesregierung. Normative Basis für die Prüfung aller geförderten Objekte ist das 1989 beschlossene Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz. Zur Objektivierung der Beurteilung der eingereichten Projekte und der Mittelvergabe wurde ein Punktesystem entwickelt. In diesem werden Kriterien wie stadtbildgerechte Maßnahmen, Erhaltungszustand des Hauses, Umfang der Sanierungserfordernis, Mietermitbestimmung, usw. bewertet. Aus der Anzahl der erzielten Punkte ergibt sich eine Reihung und die Mittelvergabe. Für die in Folge von Gesamtsanierung notwendige temporäre Umsiedelung der Mieter wurde die Ersatzwohnungsbereitstellung von bereits sanierten Altbauwohnungen eingeführt. Im Bereich von Sockelsanierungen besteht die Möglichkeit einer temporären Nutzung durch karitative Einrichtungen. Das jährliche Fördervolumen für Sanierungen der Stadt Wien beträgt in etwa 3 Milliarden Schilling. Die Förderbestimmungen unterscheiden verschiedene Arten von Sanierungen im Bereich des Wohnungsbestandes: 1. Erhaltungsarbeiten 105 Der Begriff Erhaltungsarbeiten knüpft an die in § 3 MRG abgebildeten Inhalte an. Gefördert wird jedoch nur bei Objekten mit Kategorie C- und DWohnungen. 2. Thermisch-Energetische Wohnhaussanierung -THEWOSAN THEWOSAN wurde speziell für den Gebäudebestand aus der Nachkriegszeit entwickelt. Gefördert werden Maßnahmen zur thermischen Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Beseitigung von Wärmebrücken) aber auch Umstellungen in den Heizungsanlagen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit von Kombinationen mit Einzelmaßnahmen wie dem Einbau eines Liftes oder einer Zentralheizung. Die Förderung als solches wird je nach erzielter Einsparung in der Höhe gestaffelt vergeben. 3. Sockelsanierung Unter Sockelsanierung werden schrittweise Verbesserungsarbeiten an den allgemeinen Teilen des Gebäudes bei aufrechten Mietverhältnissen verstanden. Die Förderungsfähigen Maßnahmen sind sehr vielschichtig und reichen von Umgestaltungen der gemeinsamen Anlagen für Licht, Gas, etc. bis hin zur Aufstockung des Gebäudes, Dachbodenausbau aber auch ökologische Maßnahmen sind förderbar. Es werden haus- und wohnungsseitige Maßnahmen durchgeführt. Verbessert können nur Wohnungen der Kategorie C und D werden. Eine Ausnahme bilden der Heizungseinbau und die Warmwasserbereitstellung bei Kategorie B Wohnungen. Die Höhe der Förderung hängt von der Nutzung der Wohnung und von der Art der gesetzten Maßnahme ab und ist jeweils mit einem Höchstbetrag je Quadratmeter festgesetzt. Eine vergünstige eigenmittelfreie Förderung (entspricht der Sockelsanierung der Kategorie C) des Dachbodenausbaues besteht im Zuge einer Blocksanierung bzw. in erneuerungsdringlichen Wohngebieten. Darüber hinausgehend besteht im Rahmen von Sockel- und Totalsanierung die Möglichkeit der Förderung zur Schaffung von PKW Abstellplätzen. 4. Einzelverbesserungen am und im Gebäude Darunter werden Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der Fenstertausch, der Einbau eines Liftes oder einer Zentralheizungsanlage verstanden. Die Kosten für die hausseitige Sanierung dürfen ATS 8000.- /m² nicht übersteigen. Verwendet der Antragsteller im Rahmen eines Heizungstausches Eigenmittel im Ausmaß von 70% der anfallenden Kosten so kann die Förderung seitens der 106 Stadt Wien ein nichtrückzahlbarer Betrag bis zu 30% der Baukosten sein. Ein ähnliches Modell liegt auch für den Einbau eines Liftes vor. 5. Förderung von Wohnheimen Die Förderung von Wohnheimen richtet sich an den Antragssteller aus den gemeinnützigen Bauvereinigungen, der Stadt Wien selbst oder juristischer Personen. 6. Totalsanierung Es handelt sich um eine Gesamtsanierung (mieterfrei) des Gebäudes mit fallweisen Dachbodenausbau oder Aufstockung des Gebäudes. Ziel ist die Schaffung von Kategorie A Wohnungen. Die Höhe der Förderung ist vom Eigenmitteleinsatz abhängig. Die Stadt Wien behält sich auf die Dauer der Förderung ein Vergaberecht für jede Dritte sanierte Wohnung für eine unbefristet Vermietung vor. 7. Dachbodenausbau und Aufstockung Bei Übereinstimmung mit dem vorliegenden approbierten Blocksanierungskonzept oder auch mit dem vom Magistrat befürworteten Maßnahmenkatalog bei kleinen Blocksanierungen besteht die Möglichkeit der Förderung des Ausbaues bestehender Dachböden. Die Förderung kann in Form eines Annuitätenzuschüsses oder eines nichtrückzahlbaren Betrages erfolgen. 8. Blocksanierung Mit der Blocksanierung sollen Häuser blocke oder ganze Siedlungen saniert, um- oder neugebaut werden. Im Zuge der Projekte spielen die Schaffung von Erholungsflächen durch Hofentkernungen, die Stärkung vermischter Nutzungsbereiche (Schlagworte Wohnraum, Arbeitsplatz, Erholung) und die Verbesserung sozialer Infrastruktur eine zentrale Rolle. Die Durchführung einer Blocksanierung erfolgt in Folge des Hohen Koordinierungsaufwandes in engen Zusammenwirken mit der Wirtschaftskammer Wien, der Stadt Wien, dem jeweiligen Bezirk und dem Wiener Stadterneuerungsfonds. Grundsätzlich wird die Sanierung in Form einer sanften Sanierung durchgeführt, das heißt unter Einbindung der Betroffenen durch den Sanierungsbeauftragten. Alle Maßnahmen werden im Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds mit den jeweilig zuständigen Magistratsstellen koordiniert. 107 10.12 Waltham Forest – ESCO Gesellschaft zur Sanierung von Wohngebäuden Waltham Forrest, ein Bezirk von London war in den letzten Jahren mit der Problematik eines mit ca. 20.000 im Gemeindeeigenen Verwaltungsbereich stehenden und sanierungsbedürftigen Wohneinheiten konfrontiert. Die Gebäude waren zumeist mit desolaten Fenstern, mangelnder Wärmedämmung und veralteter elektrischer Anlagen für Licht, Lifte und Belüftung versehen. Die Abwicklung der Sanierungen wurde 1987 einer neu gegründeten Gesellschaft im Eigentum des Bezirkes Waltham Forrest übertragen. Diese Sanierungsgesellschaft besitz finanzielle Unabhängigkeit von öffentlichen Einrichtungen. In den ersten Jahren wurde jedoch Unterstützung seitens des lokalen Energieversorgers (wird ebenfalls privatisiert) in Form von Raumressourcen und Finanzmittel gewährt. Vor allem das fehlen großer Kraftwerksanlagen im näheren Umfeld des Bezirkes führte zum Vermehrten Einsatz con CHP- Anlagen (Kraft- Wärmekopplung).37 Dabei wird die Energieversorgung sowohl Wärme als auch Strom abgedeckt, gleichzeitig sinken auch die Bereitstellungskosten und somit der Preis für den Kunden. Vor allem die Liberalisierung im Energiesektor führte zu selbstständigen Gesellschaften, welche umfassende Dienstleistungen anbieten. Ein wichtiger Faktor war das Management der Bereitstellung von Energie (WFES38 System). Dabei wird eine computerunterstütztes Überwachung- und Planungssystem zur Kontrolle des Energieverbrauches von Gebäuden verwendet. Eine wichtige Rolle im Tätigkeitsbereich der Gesellschaft zur Sanierung des Gebäudebestandes spielt die fachliche Unterstützung, Konzeption und Beratung bei der Wahl geeigneter und Kostengünstiger Technologien (Wärmedämmung, ökologische Aspekte, etc.). Dies ist vor allem durch die 37 Eine Übersicht über einige umgesetzte Sanierungen von Wohngebäuden findet sich auch unter „Residential CHP Programm“. Empfohlen wird die Forcierung dieser Technologie für Gemeinden und Städte auch durch die königliche Kommission in ihrem Situationsbericht über Energie und Umwelt in Großbritannien 38 Der Energieausweises ermöglicht einen Vergleich der Gebäude nach deren Energiebedarf (www.natenergy.org.uk/). 108 geringe Einkommenssituation der meisten durch die Sanierung Betroffenen BewohnerInnen von Bedeutung und soll in der Entwicklung preiseffizienter Projekte für Gebäude niederer Einkommensschichten umgesetzt werden. Neben den bauphysikalischen, brandschutztechnischen sowie wärmetechnischen Fragestellungen finden auch Sicherheitsaspekte und die Gesundheit Beachtung. Im Rahmen der beratenden Tätigkeit liegt das Augenmerk vor allem im Bereich der Information öffentlicher Einrichtungen, aber auch privater Hauseigentümer über deren Energie- und Wasserbedarf, die Tarifgestaltung aber auch über bestehende Gefahren die von Baustoffen ausgehen (Asbest). Umweltgesichtspunkte fließen in Fragestellungen nach der Sicherheit des Gebäudes gegen Eindringlinge, der Beleuchtung, des Schallschutzes, des Wasserverteil- und Bereitstellungssystems sowie der Abfalls- und Abwasserbeseitigung ein. 10.13 GMP Modell39 Im Rahmen der Realisierung eines Passivhausprojektes im neuen Stadtteil Kassel Marbachshöhe wurde durch den Bauherrn die GWG (Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) das GMP- Modell (Guaranteed Maximum Price) erfolgreich umgesetzt. Das GMP Konzept kommt aus den Vereinigten Staaten und gehört zu der Gruppe der Target- Wettbewerbsmodelle in denen konkrete Ziele im Zuge einer Projektabwicklung gestellt und verfolgt werden. GMP spricht hier die Vergütungsseite an und berührt nicht den Leistungsumfang (Reduktion der Kosten). Dem entsprechend wurde nach einer funktionalen Ausschreibung mit dem Bauunternehmen ein Garantierter maximaler Preis vereinbart. Die Ausschreibung erfolgt wie beim Schlüsselfertigbau. Gemeinsam soll in der Umsetzung versucht werden die tatsächlichen Herstellkosten unter den vereinbarten Wert zu drücken. Natürlich müssen die im Passivhausbau und im Wohnbau festgelegten Standards trotzdem eingehalten werden. Die 39 Steinfadt M., 2000; Passivhäuser Kassel – öffentlich gefördertes Geschoßwohnbauprojekt. Instrumente zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung. 109 Erwirtschaftete Ersparnis wird unter dem Bauherrn, den Auftragnehmern und den Architekten aufgeteilt. Ziel ist dabei die beteiligten Planer, Fachplaner und den Generalunternehmer (GU) zu einem sehr frühen Planungsstadium einzubinden und zur Kostenoptimierung anzuhalten. Nach der Vergabe an den Generalunternehmer erfolgt eine weitere Planungsoptimierung in dem kostengünstigere aber dem Leistungsumfang entsprechende Lösungen gesucht werden. Der GMP Vertrag beinhaltet also einen fix geschuldete Leistungsumfang aber einen nach unten variierbaren Preis. Die durch den GU vergebenen Aufträge (Durchlaufposten) an Subunternehmen werden im Vertrag nicht fest verpreist. Der Auftraggeber erhält jederzeit das Recht in die Bücher des GU Einsicht zunehmen und ermöglicht einen frühzeitigen Kostenüberblick. Die Vorteile des GMP Modells liegen in der Kostensicherheit für den Auftraggeber, der Ausführungs- und Terminqualität sowie der integrierten Planung. Zu beachten ist jedoch, dass die Beteiligten eine ähnlich gleichartige Bonität aufweisen. 110