Transplantationen embryonaler oder fötaler menschlicher Gewebe

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit
Faktenblatt
Bern, April 2007
Transplantationen embryonaler oder fötaler menschlicher Gewebe
und Zellen
1.
2.
3.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen embryonale oder fötale menschliche Gewebe oder
Zellen für eine Transplantation gewonnen werden?
Ist es erlaubt, menschliche Embryonen oder Föten zum Zweck der Gewebe- oder
Zellgewinnung am Leben zu erhalten?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Transplantation embryonaler oder fötaler Gewebe
und Zellen auf den Menschen erlaubt?
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1.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen embryonale oder fötale menschliche Gewebe oder
Zellen für eine Transplantation gewonnen werden?
Medizinaltechnisch ist es möglich, Gewebe und Zellen aus abgetriebenen Föten oder aus
überzähligen Embryonen einer künstlichen Befruchtung zu gewinnen. Damit solche Gewebe oder
Zellen für eine Transplantation verwendet werden dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllt
sein:
•
Der Entschluss zum Schwangerschaftsabbruch muss feststehen, bevor eine Verwendung
von Geweben und Zellen für eine Transplantation thematisiert wird.
•
Bei der Wahl der Methode oder des Zeitpunktes für den Schwangerschaftsabbruch darf eine
Verwendung von Geweben und Zellen für eine spätere Transplantation nicht bestimmend
sein. Vor allem darf die Gesundheit der abtreibenden Frau dadurch nicht gefährdet werden.
•
Die abtreibende Frau muss urteilsfähig sein, umfassend über die Verwendung der Gewebe
oder Zellen informiert worden sein und schriftlich zugestimmt haben. Die Frau darf bei ihrer
Entscheidung nicht unter Druck gesetzt oder beeinflusst werden.
•
Für eine Verwendung von Geweben und Zellen aus einem überzähligen Embryo darf das
betroffenen Paar erst angefragt werden, nachdem die Überzähligkeit des Embryos
festgestellt worden ist.
•
Das Paar muss umfassend informiert worden sein und schriftlich einer Verwendung
zugestimmt haben. Das Paar darf bei seiner Entscheidung nicht unter Druck gesetzt oder
beeinflusst werden.
2.
Ist es erlaubt, menschliche Embryonen oder Föten zum Zweck der Gewebe- oder
Zellgewinnung am Leben zu erhalten?
Nein, es ist verboten, überzählige Embryonen nach dem siebten Tag der Entwicklung oder
abortierte Föten als Ganzes künstlich am Leben zu erhalten, um ihnen Gewebe oder Zellen für
Transplantationen zu entnehmen.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Sektion Transplantation, [email protected], www.transplantinfo.ch
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3.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Transplantation embryonaler oder fötaler Gewebe
und Zellen auf den Menschen erlaubt?
Für eine solche Transplantation wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit benötigt.
Dabei wird zwischen klinischen Versuchen und Standardbehandlungen unterschieden. Ein
klinischer Versuch ist die Erprobung einer neuen Behandlungsmethode am Menschen. Durch
eine wissenschaftliche Begleitung soll herausgefunden werden, ob die neue Methode wirksam
und sicher ist. Eine Standardbehandlung ist eine zurzeit angewandte Behandlungsmethode,
deren Wirksamkeit und Sicherheit wissenschaftlich belegt ist.
Ein klinischer Versuch zur Transplantation embryonaler oder fötaler Gewebe bzw. Zellen wird
bewilligt, wenn ein therapeutischer Nutzen erwartet werden kann. Eine Standardbehandlung wird
hingegen erst bewilligt, wenn der therapeutische Nutzen nachgewiesen ist und wenn für den
Empfänger oder die Empfängerin keine andere Behandlung mit einem vergleichbaren Nutzen
existiert. Für beide Bewilligungen müssen fachliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein
und es muss ein geeignetes System zur Qualitätssicherung existieren.
Wichtig ist auch die Unabhängigkeit des beteiligten medizinischen Personals. Die Mitglieder des
Transplantationsteams dürfen weder an der Abtreibung noch an der künstlichen Befruchtung
mitwirken, die zu der Spende führt, noch dürfen sie das medizinische Personal, das dort mitwirkt,
beeinflussen.
Nicht erlaubt ist es, embryonale oder fötale Gewebe bzw. Zellen auf jemanden zu transplantieren,
der von den spendenden Personen bezeichnet worden ist. Damit soll verhindert werden, dass
Embryonen nur zum Zweck einer späteren Transplantation «gezüchtet» werden.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Sektion Transplantation, [email protected], www.transplantinfo.ch
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