Bestandsschutz in Küche und Bad

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PRAXISPROBLEME
Bestandsschutz in Küche und Bad
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) und DIN VDE 0100-701
(VDE 0100-701)
FRAGE
In einer Wohnung aus den frühen 60er
Jahren wird das Bad im Zuge einer
Renovierung komplett neu installiert.
In die Küche sollen zusätzliche Steckdosen installiert werden. In der Unterverteilung sind Diazed-Sicherungen im
Einsatz. Die Zuleitung ist folgendermaßen belegt:
• Außenleiter schwarz, 4 mm2;
• Erde gelb-grün 4 mm2 (für das Bad
habe ich einen eigenen FI-Kreis aufgebaut). An die Erdung wurde zusätzlich die neue Wasserinstallation und
Duschwanne angeschlossen.
Was mir komisch vorkommt ist, dass in
der UV der blaue Draht nicht verwendet wird, der gelb-grüne ist also stromführend. Auch für die Deckenbeleuchtung wurde der schwarze und der
gelb-grüne Draht verwendet.
Ist das zulässig?
Darf ich in der Küche eine bestehende Steckdose um zwei zusätzliche
Steckdosen erweitern?
H. H., Bayern
de 19 /2008
Altanlage mit »klassisch« genullten Stromkreisen, d. h. mit PEN-Leiter < 10 mm2. PEN-Leiter ist mit den Schutzkontakten
verbunden, von denen eine Brücke zur Neutralleiteranschlussstelle führt. Im Verteiler muss dieser Leiter an die PENSchiene angeschlossen sein.
grauer
PEN
»klassische Nullung« mit grüngelbem PEN-Leiter
(PEN < 10 mm2)
vorhandener
Abgang,
aber schon
PE und N getrennt
PEN
Abzweigdose
Neue Anlage
Aufteilung, vorzugsweise auf mind. zwei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD), vorhandene
TN-S-Abgänge sollten mit einbezogen werden
IΔN
IΔN
N
PEN
Gestrichelt dargestellte Leiter bei Drehstromausführung
Blauen Leiter nur auf isolierte Klemme führen
Zuleitung, blauer Leiter wird erst bei Umstellung
der gesamten elektrischen Anlage verwendet
Bild 1: Mögliche Ausführung des Verteilers mit alten und neuen Anlageteilen und
dem – zumindest für Steckdosen bis 20 A und Räume mit Badewanne oder Dusche –
geforderten zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit
einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 30 mA
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ANTWORT
Altanlage mit klassischer Nullung
Ich gehe davon aus, dass die elektrische Anlage nicht in der kompletten
Wohnung neu errichtet wird. Somit
ergibt sich in der Wohnung eine Mischtechnik aus klassisch genullten Stromkreisen (stromführende Nullung bzw.
TN-C-Abgänge) und TN-S-Abgängen.
Die Elektrofachkraft, welche seinerzeit die Zuleitung zur Unterverteilung
verlegte, handelte richtig, weil bisher
am Unterverteiler (nur) TN-C-Abgänge
angeschlossen sind. Somit musste diese
Elektrofachkraft den grün-gelben Leiter als PEN-Leiter verwenden und den
blauen Leiter unbenutzt lassen (Bild 1).
Hier noch ein Hinweis zur farblichen
Gestaltung gemäß Bild 1: Die Farben
Braun, Schwarz und Grau im Verteiler
für Außenleiterschienen und bei den
Aderleitungen für die Außenleiter sind
so nicht in VDE gefordert, jedoch zulässig. Für neue Kabel / Leitungen außerhalb des Verteilers müssen jedoch diese
Farben verwendet werden.
Auch wenn nun ein Teil der elektrischen Anlage nach den heute gültigen
Normen neu errichtet wird (alle neuen
Stromkreise werden normgerecht als
TN-S-Abgänge ausgeführt), aber im
Unterverteiler noch TN-C-Abgänge angeschlossen bleiben, bleibt auch weiterhin nur die Möglichkeit, auch die
Zuleitung so zu belassen, d.h. als TN-CZuleitung. Damit wird der grün-gelbe
Leiter (auch wenn sein Querschnitt kleiner als 10mm2 ist) weiterhin als PEN-Leiter verwendet werden müssen. Der
blaue Leiter bleibt bis auf Weiteres (bis
zur vollständigen Umstellung der gesamten elektrischen Anlage) ohne Funktion und ist vorzugsweise auf eine isolierte Klemme zu führen. Erst wenn die
elektrische Anlage vollständig auf ein
TN-S-System umgestellt ist, wird auch
der blaue Leiter als Neutralleiter verwendet. Der grün-gelbe Leiter darf
dann nur noch als Schutzleiter verwendet werden. Hierzu noch folgender Hinweis: Nach der Aufteilung in N und PE
im Verteiler dürfen beide Leiter nicht
mehr miteinander verbunden und der
N darf nicht mehr geerdet werden.
Daher ist bis auf Weiteres ein PEN-Leiter
zu verwenden.
Teilerneuerungen von Altanlagen
sind möglich
Vom Grundsatz her ist es zulässig und
möglich, einige Anlagenteile nach neueren Normen zu ertüchtigen und
andere Anlagenteile in ihrer bisherigen
Ausführung zu belassen. Dass die Altanlagen nach gültigen Normen errichtet wurden, setze ich voraus. Genauso
wie die Altanlage keine signifikanten
Schäden (z. B. zu geringer Isolationswiderstand) aufweisen darf.
Altanlage mit »klassisch« genullten Stromkreisen, d. h. mit PEN-Leiter < 10 mm2. PEN-Leiter ist mit den Schutzkontakten
verbunden, von denen eine Brücke zur Neutralleiteranschlussstelle führt. Im Verteiler muss dieser Leiter an die PENSchiene angeschlossen sein.
grauer
PEN
»klassische Nullung« mit grüngelbem PEN-Leiter
(PEN < 10 mm2)
vorhandener
Abgang,
aber schon
PE und N getrennt
Hinweise zur RCD
Neue Anlage
PEN
Abzweigdose
Aufteilung, vorzugsweise auf mind. zwei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD), vorhandene
TN-S-Abgänge sollten mit einbezogen werden
IΔN
IΔN
PEN
Gestrichelt dargestellte Leiter bei Drehstromausführung
Blauen Leiter nur auf isolierte Klemme führen
Zuleitung, blauer Leiter wird erst bei Umstellung
der gesamten elektrischen Anlage verwendet
Bild 2: Mögliche Variante mit nur einer PEN-Schiene, an welcher sowohl die Schutzleiter als auch die PEN- und Neutralleiter angeschlossen werden
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Die PEN-Leiter (grün-gelber Leiter
mit 4 mm2) der Zuleitung muss auch
bei der Teilsanierung an eine PENSchiene / Klemme angeschlossen sein
(Bild 1). Von der PEN-Schiene / den PENKlemmen muss eine N-Schiene / NKlemme für die neuen Abgänge (mit
getrenntem Neutralleiter und Schutzleiter) abgezweigt werden. Bei Einsatz
von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCD) für die neuen Abgänge müssen
die abgehenden Neutralleiter sowieso
hinter den jeweiligen RCDs angeschlossen werden. Somit kann man ggf. auf
diese getrennte N-Schiene / N-Klemmen
verzichten. Die Neutralleiter, die über
die RCDs geführt werden, dürfen
schließlich auch direkt an die PENSchiene / PEN-Klemmen angeschlossen
werden (Bild 2).
Für die TN-S-Abgänge (insbesondere
für die neuen Anlagenteile mit Steckdosen) müssen Sie eine (besser zwei
oder mehrere) RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 30 mA im
Verteiler errichten. Hinweis: Theoretisch wäre auch ein Schutz in der Steckdose (Fehlerstrom-Schutzschalter in
einer Baueinheit mit einer Steckdose)
möglich. Dies ist aber nur sinnvoll,
wenn die Kabel nicht gewechselt werden und nur zwei Adern enthalten. In
solchen Fällen muss jedoch der Schutz
durch automatische Abschaltung der
Stromversorgung am Stromkreisanfang
durch eine andere Schutzeinrichtung –
z. B. eine Sicherung, unter Beachtung
der geänderten Abschaltzeiten für fest
angeschlossene Verbraucher – erreicht
werden.
Der Bemessungsdifferenzstrom von
≤ 30 mA ergibt sich durch die Forderung für Steckdosen bis 20 A aus der
neuen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100410):2007-06. Weiterhin aus der Forderung von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100701):2002-02, in der es für Stromkreise
zur Versorgung von elektrischen Verbrauchsmitteln (ausgenommen Wassererwärmer) in Räumen mit Badewanne oder Dusche ebenfalls eine
solche Anforderung gibt. Die restlichen
neuen Stromkreise, z. B. für einen reinen Lichtstromkreis (außerhalb von
Räumen mit Badewanne oder Dusche),
für die es noch keine Forderung nach
RCD gibt, sollten vorzugsweise mit
über die RCD geführt werden. Anderenfalls sollte eine zusätzliche RCD
dafür vorgesehen werden. Altabgänge
de 19/2008
PRAXISPROBLEME
mit PEN-Leitern dürfen nicht – auch
nicht zur Schutzpegelerhöhung – über
die RCD geführt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die neu
hinzugefügten Steckdosen bis 20 A in
der Küche seit 1.6.2007 ebenfalls ein
zusätzlicher Schutz durch RCD mit
einem Bemessungsdifferenzstrom von
≤ 30 mA gefordert wird. Entweder lässt
sich der gesamte Stromkreis (Schutzund Neutralleiter sind getrennte
Leiter) durch die geforderte RCD
schützen, oder bei einer Zweileiterzuleitung (d. h. mit PEN) muss dieser
Schutz – unter Beachtung des notwende 19 /2008
digen Fehlerschutzes – durch die oben
im Hinweis erwähnten FehlerstromSchutzschalter in einer Baueinheit mit
einer Steckdose erfüllt werden.
Geänderte Anforderungen
beim Schutzpotentialausgleich
beachten
Außerdem sei darauf hingewiesen,
dass ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich (bisher zusätzlicher Potentialausgleich) an der leitfähigen Badewanne / Duschwanne seit 1.2.2002
nicht mehr gefordert ist. Nur noch be-
stimmte leitfähige Teile, die in den
Raum mit Badewanne oder Dusche
eingeführt werden, müssen in den
zusätzlichen Schutzpotentialausgleich
einbezogen werden. Hierzu lohnt sich
ein Blick in die DIN VDE 0100-701 (VDE
0100-701):2002-02. Dieser Schutzpotentialausgleich muss auch mit den
Schutzleitern – vorzugsweise im Verteiler – verbunden werden.
Abschlusshinweis: In der nächsten
»de«-Ausgabe beschreibe ich die Variante eines TN-S-System in Kombination
mit TN-C-Abgängen.
W. Hörmann
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