Fehler bei der Versorgung von motoran- trieben an

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Praxisprobleme
Fehler bei der Versorgung von Motorantrieben an Außenrollläden aus Metall
DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701), DIN VDE 0100-753 (VDE 0100-753),
DIN EN 60335-2-96 (VDE 0700-96)
Problem
Ich bin Elektroinstallateur. Von meinem
örtlichen Rollladenbauer habe ich für mein
eigenes Haus ein Außenrollo mit Rohrmotor geliefert bekommen. Mein Haus ist
schon nach dem TT-System installiert. Es
ist also eine Schutzerdung vorhanden.
Die Außenrollos bestehen aus Aluminium. Der Motor wurde lediglich über ein
dreiadriges Kabel mit der Netzspannung
versorgt. Normal wäre eine vieradrige Ausführung mit Schutzleiter. Als Adernfarben
sind vorgesehen Schwarz und Braun für
Links- / Rechtslauf und der Neutrallleiter in
blau. Das Rollo wird über einen AufputzJalousieschalter angesteuert. Die Spannungsversorgung erfolgt aus einer UPSteckdose unter dem Fenster heraus. Der
Anschluss soll über einen Schukostecker
realisiert werden. Leider habe musste ich
feststellen, dass der Neutrallleiter auf das
Gehäuse geklemmt wurde, d. h. es liegt eine Ausführung in klassischer Nullung vor.
Das Gehäuse steht nach Drehen des Netzsteckers natürlich unter Spannung. Ebenso wäre das bei Unterbrechung des Neutrallleiters der Fall.
www.elektro.net
1) Dürfen heutzutage noch Geräte
ausgeliefert werden, die mit klassischer
Nullung geschützt sind?
2) Müssen nachträglich eingebaute
Rollos, für die ja kein eigener Stromkreis
vorhanden ist, fest angeschlossen werden?
Ist dies – so wie in meinem Fall – erlaubt,
an eine vorhandene Schuksteckdose über
Schukostecker anzuschließen?
A. F.
expertenAntwort
Schutzklasse I erfordert
Schutzleiter
Ob der Rollladen oder die Rollladenwelle
aus Metall besteht, hat nur bedingt Einfluss darauf, ob ein Schutzleiter notwenig
ist. Aber ein Schutzleiter wird grundsätzlich für jedes Betriebs- / Verbrauchsmittel
der Schutzklasse I benötigt, wenn im versorgenden Stromkreis der Schutz durch
automatische Abschaltung zur Anwendung kommt. Diese gilt auch für die früher
zulässige Nullung und somit auch für die
klassische Nullung, bei der ein gemeinsamer Schutzleiter und Neutralleiter (auch
bei Querschnitten kleiner 10 mm2) zur Anwendung kam.
Selbst für einen Motorantrieb in der
Ausführung mit doppelter oder verstärk­
ter Isolierung (Schutzklasse II) muss seit
2007 ein Schutzleiter zu den Betriebs- /
Verbrauchsmitteln mitgeführt und an eine
Klemme angeschlossen werden.
Lebensgefährliche
Konstellation
Vollkommen inakzeptabel ist jedoch das
Vorgehen des Rolladenbauers, an der
Anschlussstelle des Rollladens einen
Schutzkontaktstecker vorzusehen und
den Neutralleiter auf das Motorgehäuse
zu klemmen.
Schon bei der klassischen Nullung
war es nicht erlaubt, in einer beweglichen
Anschlussleitung mit Stecker einen PENLeiter mitzuführen, d. h. hier mussten
Schutzleiter und Neutralleiter schon immer
als getrennte Leiter ausgeführt werden.
Es läuft einem kalt den Rücken herunter, wenn man sich vorstellt, dass jemand
– z. B. die Hausfrau – den Stecker »gedreht« in die Steckdose einführt. Schließ-
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Praxisprobleme
lich kann ein solches Vorgehen nicht ausgeschlossen werden. Somit stehen, so wie
auch Sie angeführt haben, die gesamten
leitfähigen Teile unter Spannung. Solchen
Leuten sollte man das Handwerk legen,
wie man bei uns in Franken so schön sagt.
Zu Frage 1
Die Antwort zu dieser Frage muss unterteilt werden. Elektrische Betriebsmittel der
Schutzklasse I mussten schon immer getrennte Anschlussstellen für Schutzleiter
und Neutralleiter aufweisen. Bei steckerfertigen Betriebsmitteln / Verbrauchsmitteln der Schutzklasse I ist immer ein Stecker mit Schutzkontakt notwendig. Außerdem muss eine Anschlussleitung mit getrenntem Schutzleiter und Neutralleiter
vorhanden sein.
Anders ist das beim versorgenden
Stromkreis. Sofern zum Zeitpunkt der Errichtung die klassische Nullung (Zweidrahtnullung) zulässig war, darf dieser Stromkreis weiter verwendet werden, sofern nicht
andere Punkte – z. B. ein zu geringer Isolationswiderstand – dagegen sprechen. Beim
Anschluss an eine Steckdose muss dieser
»PEN-Leiter« (früher Nullleiter) zuerst an
den Schutzleiteranschluss und dann an
den Neutralleiteranschluss geführt werden.
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Auch bei fest angeschlossenen Betriebs- / Verbrauchsmitteln darf analog so verfahren
werden.
Fakt ist, wenn man diese Anschlussfolge beachtet, kann es nur sehr bedingt
zu einer Gefährdung kommen. Sie tritt
dann auf, wenn es bei diesem PEN-Leiter
mit kleinem Querschnitt in der fest errichteten elektrischen Anlage zu einer Unterbrechung kommt. Ein Fehler, der zwar äußerst selten vorkam / vorkommt, der aber
nicht ausgeschlossen werden kann. Dies
war letztlich auch der Grund, dass man in
Neuanlagen seit 1973 die klassische Nullung nicht mehr erlaubt hat.
Und man sollte bedenken, dass auch
in Neuanlagen mit einer Unterbrechung
des Schutzleiters gerechnet werden muss.
Allerdings ist hierbei eine Gefährdung erst
gegeben, wenn auch noch gleichzeitig ein
Körperschluss aufgetreten ist.
Zu Frage 2
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Ein Verbot hierfür – sofern
Schutzleiter und Neutralleiter als getrennte
Leiter ausgeführt sind – gibt es in den
Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE
0100) nicht. Auch die Betriebsmittelnorm
DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2007-
02 enthält kein Verbot. Ob ein Anschluss
über Stecker überhaupt praktikabel ist, sei
dahingestellt. Letztlich müsste ja dann der
Schalter für »Auf / Ab« in diese Konfigura­
tion integriert sein.
Ich persönlich halte einen Festanschluss für notwendig.
Veraltete Begriffe führen zu
Missverständnissen
Lassen Sie mich bitte zum Schluss noch
auf folgende von Ihnen getätige Aussage
eingehen »Mein Haus ist schon nach dem
TT-System installiert. Das heißt Schutzerdung ist vorhanden.«
Mir ist nicht klar, was Sie damit zum
Ausdruck bringen wollen. Einerseits müssen die Schutzmaßnahmen »Schutz durch
automatische Abschaltung« gleichwertig
sein, d. h. es darf keine der Schutzmaßnahmen unsicher sein. Ich persönlich bin ein
Anhänger des TN-Systems, da es sich insbesondere im industriellen Bereich das TTSystem kaum eignet, bzw. es können dafür
aufwändige Maßnahmen notwendig sein.
Der Begriff Schutzerdung wird nicht
mehr für eine Schutzmaßnahme, so wie
etwa in früheren Zeiten, verwendet.
Werner Hörmann
de 23 – 24.2012
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