Lokale Nachhaltige Kreislaufwirtschaft Kooperationsprojekt des Arbeitskreis Recycling e.V. / RecyclingBörse! mit dem Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld. Gefördert von der Stiftung Umwelt 5 Prozent Wiederverwendung – ohne Reparatur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten EAG: Die technische Prüfung von Elektrogeräten zur Wiederverwendung ist nicht aufwendig. Mehr als eine Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte fallen pro Jahr in Deutschland an. Das sind, von der schweren Waschmaschine bis zur Kaffeemaschine, pro Einwohnerin im Durchschnitt pro Jahr circa 12 bis 14 Kilogramm. Allgemein ist dabei von Elektroschrott die Rede. Doch dieser Sprachgebrauch vom „Schrott“ führt in die Irre. Denn viele Altgeräte sind ohne weiteres wiederverwendbar. Sie sind ohne jede Reparatur technisch sicher und funktionieren. Ein Teil kann zur Gewinnung von Ersatzteilen genutzt werden. Im Projekt wurden systematisch die Gruppe 3 (Unterhaltungsgeräte, PCs und Peripherie usw.) und die Gruppe 5 (Haushaltskleingeräte, Spielzeug, Werkzeug usw.) ausgewertet. Rund Prozent sind hiervon ohne Reparatur wiederverwendungsfähig. Im Projekt wurde nicht getestet, welcher Anteil sich beim Angebot von Reparaturen ergeben würde. Allerdings lässt sich sagen, dass sich allein durch das Angebot wenig aufwendiger Reparaturen der Anteil wiederverwendungsfähiger Geräte wahrscheinlich verdoppeln würde. Voraussetzung: Wertschätzende Annahme Voraussetzung für die Wiederverwendung ist generell eine wertschätzende Annahme von ElektroAlt-Geräten statt des üblichen unachtsamen Entsorgens in Abfuhrcontainer: Bei der Annahme/Sammlung muss das Kriterium der möglichen Wiederverwendung eingeführt werden. Eine erste „Sichtprüfung“ ist ausreichend, um bei der Sammlung/Annahme potenziell wiederverwendungsfähige Geräte vom tatsächlichen Elektroschrott zu separieren und sie für mögliche Wiederverwendung bereit zu stellen. Oft geben auch Kund/innen gern Auskunft zum allgemeinen Zustand und Funkionsfähigkeit der Geräte. Die technische Prüfung Die technische Prüfung von Elektrogeräten zur Wiederverwendung ist nicht sehr aufwendig und kann problemlos auch von Nichtexpert/innen durchgeführt werden. Die elektrische Sicherheits-Prüfung von Elektrogeräten funktioniert in vier bzw. fünf Schritten. Grundlage ist ein Sicherheitsheitstest nach der DIN VDE 0701/02. Ohne vorherige Schulung der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht es aber nicht. Durchgeführt von einem Elektromeister wurden mit einem Tagesseminar von circa sechs Stunden gute SchulungsErfahrungen gemacht. Wobei der Prüfvorgang regelmäßig von einer Elektrofachkraft – einem oder einer Elektromeisterin, einer Gesellin oder einem Gesellen – überprüft werden. Die einzige notwendige technische Ausstattung zur Testung der elektrischen Sicherheit ist ein handelsübliches Prüfgerät, wie sie von verschiedenen Herstellern angeboten werden. Der Test von Elektrogeräten darf nur an dafür geeigneten Prüfplätzen stattfinden. Als Arbeitsfläche ist Holz geeignet, der Boden ist mit Isoliermatten ausgelegt. Prüfung der Anschlusskabel Der erste Schritt der Gerätetestung ist die Überprüfung der Anschlussleitungen, also der Stromkabel und Stecker: Weisen sie Schäden an der Isolierung auf, gilt das Gerät als nicht mehr funktionsfähig. Ein solches Gerät kann allenfalls noch zur Ersatzteilgewinnung genutzt oder als Bastlerware angeboten werden. Achtung: Sicherheitshalber Kabel abkneifen und das Gerät gut sichtbar als defekte Bastlerware kennzeichnen. Für die eigentliche Geräteprüfung wird zwischen Geräten mit und ohne Schutzleiter unterschieden. Umgangsspachlich wird der Schutzleiter meist Erdung genannt. Aufgabe des Schutzleiters ist der Schutz vor elektrischem Schlag im Falle eines Fehlers. Geräte wie beispielsweise Wasserkocher, manche Staubsauger, Tischgrills, PCs, Bohrmaschinen usw. sind meist mit einem Schutzleiter ausgestattet, die Anschlussleitung – das Stromkabel - ist drei-adrig. Geräte der Unterhaltungselektronik wie TVs, DVD- und CD-Spieler, Radios usw haben meist keinen Schutzleiter, das Stromkabel ist zweiadrig. Die Prüfung von Geräten mit Schutzleiter Geräte mit Schutzleiter – sogenannte Schutzklasse 1 - werden in vier Schritten auf elektrische Sicherheit getestet: Erstens: Das Kalibrieren des am Prüfgerät angeschlossenen Prüftstifts, der sogenannten Sonde Zweitens: Die Messung des Schutzleiter-Widerstands. Dazu wird die Prüfsonde an ein leitfähiges Gehäuseteil gehalten. Das Prüfgerät testet die korrekte Funktion des Schutzleiters in der Anschlussleitung. Ist die Messung nicht OK, wird dies angezeigt. Teilweise auch mit einem Warnton. Drittens: Die Messung des Isolationswiderstandes. Dazu wird die Prüfsonde an ein leitfähiges Gehäuseteil gehalten. Ist der Widerstand in Ordnung, wird dies im Display angezeigt. Ist die Messung nicht OK, wird dies angezeigt. Teilweise auch mit einem Warnton. Viertens: Bei Geräten, bei denen die Messsonde nicht angelegt werden kann, wird eine Berührungsstrom-Messung durchgeführt. Dazu wird der Prüfling an das Messgerät angeschlossen. Das Gerät wird unter Netzspannung geprüft. Der Zeitaufwand für diese Prüfungen beträgt pro Gerät circa fünf Minuten. Meldet das Testgerät bei allen Prüfschritten OK, ist das geprüfte Elektrogerät elektrisch sicher. Meldet sich das Testgerät bei einem der Prüfschritte nicht OK, ist das Elektrogerät nicht sicher. Es wird in die Elektrosammlung gegeben. Oder es kann allenfalls noch zur Ersatzteilgewinnung genutzt oder als Bastlerware angeboten werden. Achtung: Sicherheitshalber Kabel abkneifen und das Gerät gut sichtbar als defekte Bastlerware kennzeichnen. Die Prüfung von Geräten ohne Schutzleiter Bei Geräten der Schutzklasse 2 – den Geräten ohne Schutzleiter – entsprechen die Prüfschritte denen für die Schutzklasse 1. Da es an diesen Geräten keinen Schutzleiter gibt, entfällt natürlich die Schutzleiter-Widerstands-Messung. Erstens: Das Kalibrieren des am Prüfgerät angeschlossenen Prüftstifts, der sogenannten Sonde Zweitens: Die Messung des Isolationswiderstandes. Dazu wird die Prüfsonde an ein leitfähiges Gehäuseteil gehalten. Ist der Widerstand in Ordnung, wird dies angezeigt. I st die Messung nicht zufriedenstellend, wird dies angezeigt. Drittens: Bei Geräten, bei denen die Messsonde nicht angelegt werden kann, wird eine Berührungsstrom-Messung durchgeführt. Dazu wird der Prüfling an das Messgerät angeschlossen, und das Gerät unter Netzspannung geprüft. Meldet das Testgerät bei allen Prüfschritten OK, ist das geprüfte Elektrogerät elektrisch sicher. Meldet das Testgerät bei einem der Prüfschritte nicht OK, ist das Elektrogerät nicht sicher. Es wird in die Elektrosammlung gegeben. Oder es kann allenfalls noch zur Ersatzteilgewinnung genutzt oder als Bastlerware angeboten werden. Achtung: Sicherheitshalber Kabel abkneifen und das Gerät gut sichtbar als defekte Bastlerware kennzeichnen. Der Zeitaufwand für die Prüfungen eines Geräts ohne Schutzleiter beträgt pro Gerät knapp fünf Minuten. Sind Geräte als elektrisch sicher gepüft, schließt sich die Funktionsprüfung an. Zum Beispiel bei TV-Geräten Empfang und Bildqualität überprüfen bei CD-Spielern den Datenträger einlegen und hinein hören Kaffeemaschinen befüllen und einschalten usw. Geräte mit kleinen Funktionsmängeln Auch Geräte mit leichten Funktionsdefekten finden vielfach Kunden. So müssen bei einem Radiorecorder oder Radio-CD-Spieler nicht unbedingt beide Funktionen verfügbar sein. Solche Geräte sollten ebenso wie Bastlerware entsprechend gekennzeichnet werden. Ersatzteilgewinnung Geräte mit technischen Defekten werden oftmals von Bastlern und Tüftlern gesucht. Das Sprektrum reicht von Bohrmaschinen wegen des Bohrfutters über Geräte der Unterhaltungselektronik und Spielsachen wie Schienen für Rennund Modelleisenbahnen. Oft gesucht sind auch Staubsaugerschläuche und – Düsen, oder Glaskannen von Kaffeemaschinen, die als neue Ersatzteile oftmals sehr teuer sind. Ein ganz eigenes Feld sind EDV-Geräte, deren Teile fast sämtlichst einfach austauschbar sind und vielfach wiederverwendet werden können. Dabei Datensicherheit und Datenlöschung auf allen Datenträgern beachten.