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MEMO/07/16
Brussels, den 10. January 2007
Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad
Celsius
Zusammenfassung
Die Mitteilung ist ein wichtiger Bestandteil der neuen Politik der Kommission im
Bereich Energie und Klimawandel. Sie enthält Vorschläge für Maßnahmen der EU
und der übrigen internationalen Gemeinschaft, die verhindern sollen, dass der
globale Klimawandel unwiderrufliche Folgen nach sich zieht. Dies setzt voraus, dass
die globale Erwärmung auf eine Temperatur von höchstens 2°C über dem
vorindustriellen Niveau begrenzt wird. Der wichtigste Vorschlag der Kommission
sieht vor, dass die Industrieländer im Rahmen einer neuen globalen Vereinbarung
ihre Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen, die für die Erwärmung der
Erde verantwortlich sind, bis 2020 gegenüber dem Niveau von 1990 um 30 %
senken. Die EU sollte die Führung übernehmen, indem sie sich eigenständig
verpflichtet, ihre eigenen Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken –
eine Verringerung, die als Teil einer angemessenen globalen Vereinbarung auf 30 %
angehoben werden sollte. Langfristig müssen die Emissionen noch stärker reduziert
werden, und auch die Entwicklungsländer müssen sich an den globalen
Anstrengungen beteiligen, denn bis 2050 müssen die Emissionen weltweit auf die
Hälfte des Niveaus von 1990 zurückgeführt werden.
Warum muss gehandelt werden?
Der Klimawandel ist eine der größten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen
Herausforderungen, der sich die Menschheit stellen muss, und er ist bereits im
Gang. Es muss dringend gehandelt werden, um den Klimawandel auf ein
beherrschbares Maß zu beschränken und schwerwiegende materielle und
wirtschaftliche Schäden abzuwehren. Das Kyoto-Protokoll ist ein wichtiger erster
Schritt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, doch reicht seine Zielsetzung
nur bis 2012, weswegen für die Zeit danach weitere internationale Maßnahmen
vereinbart werden müssen. Nach Auffassung der Kommission muss die EU intern
Maßnahmen treffen, um ihre Emissionen weiter zu senken und international die
Führung zu übernehmen, damit sichergestellt ist, dass der Anstieg der globalen
Durchschnittstemperatur nicht mehr als 2°C beträgt.
An wen ist die Mitteilung gerichtet?
Die Mitteilung ist an den im Frühjahr 2007 (8. und 9. März) in Brüssel stattfindenden
Europäischen Rat gerichtet. Auf diesem Gipfeltreffen sollten die Staats- und
Regierungschefs der EU ein umfassendes Konzept für die gemeinschaftliche
Energie- und Klimapolitik beschließen. Die dort festgelegten nächsten Schritte in der
EU-Politik zum Klimawandel müssen die derzeitigen Anstrengungen erleichtern, eine
neue
globale
Vereinbarung
über
die
Verringerung
der
weltweiten
Treibhausgasemissionen nach 2012 zu erreichen. Die Mitteilung wird zuerst von den
EU-Umweltministern bei deren Tagung am 20. Februar 2007 in Brüssel besprochen.
Welches sind die Hauptpunkte der Vorschläge der Kommission?
- Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C ist sowohl technisch möglich
als auch wirtschaftlich tragbar, sofern die internationale Gemeinschaft rasch
handelt. Der jüngst erstellte Stern-Bericht über die wirtschaftlichen
Auswirkungen des Klimawandels bestätigte, dass der Nutzen von Maßnahmen
zur Begrenzung der globalen Erwärmung weitaus größer ist als die Kosten, die
bei der Verringerung der Treibhausgase anfallen. Eine Hinauszögerung der
Maßnahmen treibt langfristig die wirtschaftlichen Kosten nur in die Höhe und
bewirkt, dass der Klimawandel höhere materielle Schäden verursacht.
- Eine Verringerung der Emissionen der Industrieländer um 30 % bis 2020 ist ein
wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Langzeitziels, bis 2050 die weltweiten
Emissionen um bis zu 50 % unter das Niveau von 1990 zu bringen. Nur durch
eine Verminderung in dieser Größenordnung kann das 2°C-Ziel erreicht werden,
das seinerseits verhindert, dass das globale Klimasystem massiv und
unwiderruflich gestört wird.
- Die EU sollte auch künftig den Weg weisen, indem sie sich eigenständig
verpflichtet, ihre eigenen Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber
dem Niveau von 1990 zu verringern. Dieser Wert sollte als Teil einer
angemessenen globalen Vereinbarung über die Verringerung der weltweiten
Emissionen nach 2012 auf 30 % angehoben werden. Zusammen mit den
bereits laufenden Maßnahmen tragen die in dem Bericht zur Überprüfung der
EU-Energiestrategie vorgesehenen Maßnahmen dazu bei, einen wesentlichen
Teil der von der EU geforderten Emissionsverringerung zu erreichen.
- Die Industrieländer sollten auch im kommenden Jahrzehnt den Großteil der
globalen Anstrengungen zur Emissionsverringerung tragen, wie dies bereits im
Rahmen des Kyoto-Protokolls der Fall ist. Damit der globale Temperaturanstieg
die 2°C-Marke nicht übersteigt, müssen aber auch die Entwicklungsländer
handeln. Sie sollten unverzüglich das Tempo drosseln, mit dem ihre Emissionen
zunehmen, und ab 2020-2025 ihre Emissionen absolut gesehen senken. Es gibt
zahlreiche Möglichkeiten, in den Entwicklungsländern die Emissionen zu
verringern, die zum einen unmittelbare wirtschaftliche und soziale Vorteile
brächten und zum anderen das Wirtschaftswachstum und die
Armutsbekämpfung nicht beeinträchtigen würden.
- Um den Klimawandel wirksam in den Griff zu bekommen, muss außerdem die
Zerstörung des tropischen Regenwaldes innerhalb der nächsten zwei
Jahrzehnte vollständig gestoppt und durch (Wieder-)Aufforstungsstrategien
umgekehrt werden. Auf die Entwaldung entfallen derzeit etwa 20 % der globalen
Treibhausgasemissionen, das ist mehr als auf den Verkehr. Im Rahmen des
Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wird
erörtert, wie geeignete Anreize geschaffen werden können, die Entwaldung zu
verringern.
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- Marktwirtschaftliche Instrumente wie das EU-Emissionshandelssystem werden
entscheidend dazu beitragen, dass die Industrieländer ihre künftigen Ziele zu
den geringstmöglichen Kosten erreichen. Die internationale Regelung für die
Bekämpfung des Klimawandels nach 2012 sollte es ermöglichen, vergleichbare
Handelssysteme in verschiedenen Regionen miteinander zu verknüpfen. Das
EU-Emissionshandelssystem wäre dann der Pfeiler eines globalen
Kohlenstoffmarktes.
Das Anwendungsgebiet des Mechanismus für
umweltverträgliche Entwicklung im Rahmen des Kyoto-Protokolls könnte nach
2012 erweitert werden, um beispielsweise für ganze nationale Sektoren statt für
Einzelprojekte zu gelten.
Wie wird die EU diese Emissionsverringerungen erreichen?
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ermittelt, mit denen sich die EUEmissionen weiter verringern lassen. Diese umfassen Folgendes:
- Steigerung der Energieeffizienz der EU um 20 % bis 2020 in Einklang mit dem
Aktionsplan für Energieeffizienz, den die Kommission im Oktober 2006
angekündigt hat.
- Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie auf 20 % bis zum Jahr 2020.
- Aufstellung einer umweltgerechten Strategie zur Förderung der industriellen
Nutzung der Technologien zur Kohlenstoffsequestrierung und –lagerung.
- Stärkung und Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems.
- Begrenzung der Verkehrsemissionen durch Maßnahmen, die auf
Kraftfahrzeuge, die zivile Luftfahrt und Treibstoffe abzielen.
- Verringerung der CO2-Emissionen aus anderen Sektoren, z. B. Wohn- und Geschäftsgebäuden, und der Emissionen anderer Treibhausgase aus
unterschiedlichen Quellen.
- Erhebliche Aufstockung des EU-Budgets für Klima-, Energie- und
Verkehrsforschung für die Zeit nach 2013, wie im Siebten Rahmenprogramm
der Gemeinschaft für 2007-2013 geschehen.
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