MEMO/07/16 Brussels, den 10. January 2007 Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius Zusammenfassung Die Mitteilung ist ein wichtiger Bestandteil der neuen Politik der Kommission im Bereich Energie und Klimawandel. Sie enthält Vorschläge für Maßnahmen der EU und der übrigen internationalen Gemeinschaft, die verhindern sollen, dass der globale Klimawandel unwiderrufliche Folgen nach sich zieht. Dies setzt voraus, dass die globale Erwärmung auf eine Temperatur von höchstens 2°C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird. Der wichtigste Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Industrieländer im Rahmen einer neuen globalen Vereinbarung ihre Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen, die für die Erwärmung der Erde verantwortlich sind, bis 2020 gegenüber dem Niveau von 1990 um 30 % senken. Die EU sollte die Führung übernehmen, indem sie sich eigenständig verpflichtet, ihre eigenen Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken – eine Verringerung, die als Teil einer angemessenen globalen Vereinbarung auf 30 % angehoben werden sollte. Langfristig müssen die Emissionen noch stärker reduziert werden, und auch die Entwicklungsländer müssen sich an den globalen Anstrengungen beteiligen, denn bis 2050 müssen die Emissionen weltweit auf die Hälfte des Niveaus von 1990 zurückgeführt werden. Warum muss gehandelt werden? Der Klimawandel ist eine der größten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, der sich die Menschheit stellen muss, und er ist bereits im Gang. Es muss dringend gehandelt werden, um den Klimawandel auf ein beherrschbares Maß zu beschränken und schwerwiegende materielle und wirtschaftliche Schäden abzuwehren. Das Kyoto-Protokoll ist ein wichtiger erster Schritt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, doch reicht seine Zielsetzung nur bis 2012, weswegen für die Zeit danach weitere internationale Maßnahmen vereinbart werden müssen. Nach Auffassung der Kommission muss die EU intern Maßnahmen treffen, um ihre Emissionen weiter zu senken und international die Führung zu übernehmen, damit sichergestellt ist, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht mehr als 2°C beträgt. An wen ist die Mitteilung gerichtet? Die Mitteilung ist an den im Frühjahr 2007 (8. und 9. März) in Brüssel stattfindenden Europäischen Rat gerichtet. Auf diesem Gipfeltreffen sollten die Staats- und Regierungschefs der EU ein umfassendes Konzept für die gemeinschaftliche Energie- und Klimapolitik beschließen. Die dort festgelegten nächsten Schritte in der EU-Politik zum Klimawandel müssen die derzeitigen Anstrengungen erleichtern, eine neue globale Vereinbarung über die Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen nach 2012 zu erreichen. Die Mitteilung wird zuerst von den EU-Umweltministern bei deren Tagung am 20. Februar 2007 in Brüssel besprochen. Welches sind die Hauptpunkte der Vorschläge der Kommission? - Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C ist sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar, sofern die internationale Gemeinschaft rasch handelt. Der jüngst erstellte Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels bestätigte, dass der Nutzen von Maßnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung weitaus größer ist als die Kosten, die bei der Verringerung der Treibhausgase anfallen. Eine Hinauszögerung der Maßnahmen treibt langfristig die wirtschaftlichen Kosten nur in die Höhe und bewirkt, dass der Klimawandel höhere materielle Schäden verursacht. - Eine Verringerung der Emissionen der Industrieländer um 30 % bis 2020 ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Langzeitziels, bis 2050 die weltweiten Emissionen um bis zu 50 % unter das Niveau von 1990 zu bringen. Nur durch eine Verminderung in dieser Größenordnung kann das 2°C-Ziel erreicht werden, das seinerseits verhindert, dass das globale Klimasystem massiv und unwiderruflich gestört wird. - Die EU sollte auch künftig den Weg weisen, indem sie sich eigenständig verpflichtet, ihre eigenen Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Dieser Wert sollte als Teil einer angemessenen globalen Vereinbarung über die Verringerung der weltweiten Emissionen nach 2012 auf 30 % angehoben werden. Zusammen mit den bereits laufenden Maßnahmen tragen die in dem Bericht zur Überprüfung der EU-Energiestrategie vorgesehenen Maßnahmen dazu bei, einen wesentlichen Teil der von der EU geforderten Emissionsverringerung zu erreichen. - Die Industrieländer sollten auch im kommenden Jahrzehnt den Großteil der globalen Anstrengungen zur Emissionsverringerung tragen, wie dies bereits im Rahmen des Kyoto-Protokolls der Fall ist. Damit der globale Temperaturanstieg die 2°C-Marke nicht übersteigt, müssen aber auch die Entwicklungsländer handeln. Sie sollten unverzüglich das Tempo drosseln, mit dem ihre Emissionen zunehmen, und ab 2020-2025 ihre Emissionen absolut gesehen senken. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in den Entwicklungsländern die Emissionen zu verringern, die zum einen unmittelbare wirtschaftliche und soziale Vorteile brächten und zum anderen das Wirtschaftswachstum und die Armutsbekämpfung nicht beeinträchtigen würden. - Um den Klimawandel wirksam in den Griff zu bekommen, muss außerdem die Zerstörung des tropischen Regenwaldes innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte vollständig gestoppt und durch (Wieder-)Aufforstungsstrategien umgekehrt werden. Auf die Entwaldung entfallen derzeit etwa 20 % der globalen Treibhausgasemissionen, das ist mehr als auf den Verkehr. Im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wird erörtert, wie geeignete Anreize geschaffen werden können, die Entwaldung zu verringern. 2 - Marktwirtschaftliche Instrumente wie das EU-Emissionshandelssystem werden entscheidend dazu beitragen, dass die Industrieländer ihre künftigen Ziele zu den geringstmöglichen Kosten erreichen. Die internationale Regelung für die Bekämpfung des Klimawandels nach 2012 sollte es ermöglichen, vergleichbare Handelssysteme in verschiedenen Regionen miteinander zu verknüpfen. Das EU-Emissionshandelssystem wäre dann der Pfeiler eines globalen Kohlenstoffmarktes. Das Anwendungsgebiet des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Rahmen des Kyoto-Protokolls könnte nach 2012 erweitert werden, um beispielsweise für ganze nationale Sektoren statt für Einzelprojekte zu gelten. Wie wird die EU diese Emissionsverringerungen erreichen? Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ermittelt, mit denen sich die EUEmissionen weiter verringern lassen. Diese umfassen Folgendes: - Steigerung der Energieeffizienz der EU um 20 % bis 2020 in Einklang mit dem Aktionsplan für Energieeffizienz, den die Kommission im Oktober 2006 angekündigt hat. - Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie auf 20 % bis zum Jahr 2020. - Aufstellung einer umweltgerechten Strategie zur Förderung der industriellen Nutzung der Technologien zur Kohlenstoffsequestrierung und –lagerung. - Stärkung und Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems. - Begrenzung der Verkehrsemissionen durch Maßnahmen, die auf Kraftfahrzeuge, die zivile Luftfahrt und Treibstoffe abzielen. - Verringerung der CO2-Emissionen aus anderen Sektoren, z. B. Wohn- und Geschäftsgebäuden, und der Emissionen anderer Treibhausgase aus unterschiedlichen Quellen. - Erhebliche Aufstockung des EU-Budgets für Klima-, Energie- und Verkehrsforschung für die Zeit nach 2013, wie im Siebten Rahmenprogramm der Gemeinschaft für 2007-2013 geschehen. 3