Messung der Otoakustischen Emmissionen (OAE) Bei funktionsfähigem Innenohr werden während des Hörvorganges leise Töne im Ohr erzeugt, welche im äußeren Gehörgang mit empfindlichen Mikrofonen nachweisbar sind. Diese Phänomene werden ‚otoakustische Emissionen’ genannt und können im Rahmen der Hördiagnostik verwertet werden. Der Nachweis der otoakustischen Emissionen erfolgt mit Hilfe einer Sonde im Gehörgang, über die zunächst leise Geräusche zur Aktivierung des Innenohres abgegeben und die daraufhin entstehenden Schallemissionen gemessen werden. Nach wiederholter Stimulation des Ohres werden die nachgewiesenen Emissionen in einem Computersystem dokumentiert. Mit diesem Test, der nur ca. 1 Minute dauert, können Aussagen über die Innenohrfunktion und indirekt auch über die Funktion von Mittelohr und äußerem Gehörgang getroffen werden. Die Messung ist schmerzfrei und wird in einem schallarmen Raum durchgeführt; eine aktive Mitarbeit des Patienten ist nicht erforderlich. Eine der Hauptanwendungen des Nachweises otoakustischer Emissionen ist das Hörscreening bei Neugeborenen (Vorsorgeuntersuchung). Da eine ruhige Messsituation erforderlich ist, wird der Test bei Neugeborenen am besten im natürlichen Schlaf durchgeführt.