Begründung vom 04.05.2015

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5. FP-ÄNDERUNG
GDE. KARLSKRON, LKR. NEUBURG-SCHROBENHAUSEN
BEGRÜNDUNG
BEGRÜNDUNG
1.
Planungsgrundlagen
Der Gemeinderat von Karlskron hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 die
5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Gegenstand der 5. Änderung ist die Darstellung einer Gewerbegebietsfläche im
Nordwesten von Probfeld.
Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
im Süden:
Fl.Nr. 971/13, Gemarkung Karlskron
im Westen:
Staatsstraße 2048
im Norden:
Fl.Nr. 965, Gemarkung Karlskron
im Osten:
Fl.Nr. 970 T. und 971/15 T., Gemarkung Karlskron
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den westlichen Teilbereich der Fl.Nr.
970 und 971/15 sowie die Fl.Nr. 974/16 und 974/31, jeweils Gemarkung
Karlskron.
Im festgestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Karlskron (1. Flächennutzungsplan-Änderung), ist diese Fläche als Sondergebietsfläche „Abstellfläche für
PKW“ dargestellt.
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 28 „GE Probfeld – 1. Erweiterung“ geändert (1. Änderung).
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5. FP-ÄNDERUNG
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2.
BEGRÜNDUNG
Lage und Erschließung
Das Gemeindegebiet von Karlskron liegt im Osten des Landkreises NeuburgSchrobenhausen.
Der Ortsteil Probfeld liegt im nordwestlichen Gemeindebereich und ist erschlossen über die Staatsstraße 2048 (Lichtenau-Pobenhausen), die im Westen des
Planungsgebiets verläuft.
Probfeld liegt direkt an der Bahnlinie Ingolstadt-Augsburg.
Das Gewerbe-, bzw. Sondergebiet verfügt über einen direkten Anschluss an
diese Bahnlinie.
Das Planungsgebiet umfasst eine Teilfläche des Betriebsgeländes der Firmengruppe Scherm.
Es ist von Osten über das betriebsinterne Wegenetz mit Hauptzufahrt von der
Staatsstraße 2048 angebunden.
Zusätzlich soll für PKW eine direkte Anbindung von Westen an die Staatsstraße
2048 erfolgen.
3.
Übergeordnete Belange der Landes- und Regionalplanung
Die Gemeinde Karlskron gehört als einzige Gemeinde des Landkreises NeuburgSchrobenhausen zum Verdichtungsraum des Oberzentrums Ingolstadt, unmittelbar zum Stadtumlandbereich.
Das Oberzentrum Ingolstadt ist ein Standort der Automobilindustrie.
Für die Raumstruktur Ingolstadt-Donaumoos und gleichzeitig für die Problematik
dieses Raumes bestimmend ist der unmittelbare Übergang vom Stadt- und Umlandbereich Ingolstadt in einen ländlichen Talraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll.
Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013 werden folgende
Ziele und Grundsätze zur Vermeidung von Zersiedelung verfolgt:
„Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden“ (Grundsatz 3.3 LEP 2013).
„Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. (…)“ (Ziel 3.3 LEP 2013).
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BEGRÜNDUNG
Zur Förderung der Wirtschaft nennt das Landesentwicklungsprogramm u.a. folgenden Grundsatz: „Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft,
insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sollen erhalten und
verbessert werden.“ (Grundsatz 5.1 LEP 2013).ö
Gemäß Regionalplan der Region 10 ist „… von besonderer Bedeutung, ortsansässigen Betrieben die Anpassung an sich wandelnde Anforderungen zu erleichtern“ (RP10, B III, 3.1).
In der Begründung des Regionalplans wird hierzu ausgeführt, dass trotz Erschwernissen bei den Entwicklungsmöglichkeiten vor allem mittlerer und kleinerer Gewerbebetriebe, es vorteilhaft ist, wenn diese Betriebe an ihren bisherigen
Standorten verbleiben können, an denen sie zur erwünschten Nutzungsvielfalt
und wohnungsnahen Versorgung mit Arbeitsplätzen und Dienstleistungen beitragen.
Um diese Entwicklung zu unterstützen hat der Gemeinderat von Karlskron die
hierfür notwendige Bauleitplanung beschlossen.
Die seit 1972 ortansässige SCHERM Gruppe übernimmt u. a. als Dienstleister
für die Automobilindustrie im Rahmen einer Zwischenlagerung die technische
und optische Aufbereitung von angelieferten Neuwägen und gebrauchten Betriebsfahrzeugen.
Die im Rahmen der 1. Erweiterung des Gewerbegebietes Probfeld geschaffenen
Sondergebietsflächen (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 28) dienen hierbei der
Zwischenlagerung der Neuwagen.
Der Firma liegt aktuell eine geänderte Anforderung ihres Hauptkunden vor. Zur
Optimierung der Logistik sollen nun die gebrauchten Betriebsfahrzeuge nicht nur
zwischengelagert und aufbereitet, sondern, ohne weiteren Transportbedarf direkt
am Standort an Mitarbeiter des Hauptkunden vermarktet werden.
Hierzu wird auf den Betriebsflächen der SCHERM Gruppe eine Ausstellungshalle
benötigt. Die Bereitstellung der notwendigen Ausstellungsfläche ist ein weiteres
Angebot innerhalb der bestehenden Dienstleistungskette der SCHERM Gruppe.
Die Fahrzeuge, die in dieser Halle bereitgestellt werden, werden dort zudem regelmäßig von Mitarbeitern der SCHERM Gruppe gewartet.
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BEGRÜNDUNG
Mit diesem Angebot wird dem Kunden eine weitere Bündelung von Aufträgen an
den Dienstleister zur eigenen Kostenreduzierung ermöglicht und bestehende
Aufträge/ Arbeitsplätze abgesichert. Die SCHERM Gruppe steht dabei in Konkurrenz zu weiteren Anbietern und ist daher gefordert die Aufträge am Standort
Probfeld zu halten da diese zur Sicherung des bestehenden Betriebes notwendig
sind.
Dieser Dienstleistungsbereich erfordert eine direkte, autarke Anbindung an das
öffentliche Straßennetz, da betriebsfremde Verkehre auf den bestehenden Betriebsflächen aus sicherheitstechnischen Überlegungen nicht zugelassen werden
können. Es wird ein Kundenverkehr von ca. 20 – 25 Fahrzeugen/Tag erwartet.
Die geplante Kundenzufahrt ist im rechtsgültigen Bebauungsplan bereits als Ausfahrt enthalten.
Innerhalb der bereits bestehenden, durch rechtskräftige Bebauungspläne gesicherten Betriebsfläche steht kein ausreichend großer, alternativer Standort, der
diesen Anforderungen entspricht, zur Verfügung.
Die Flächen südlich des vorliegenden Planungsgebietes, nördlich der bestehenden Betriebsgebäude, konnten bislang nicht erworben werden und stehen somit
aktuell für eine Bebauung auch nicht zur Verfügung.
Da das Planungsgebiet eine bereits bestehende, rechtsgültig mit Bebauungsplan
überplante Lagerfläche der SCHERM Gruppe innerhalb des Gesamtbetriebsgeländes darstellt, kann von einer Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgegangen werden.
Die besondere Siedlungsstruktur („Straßendörfer“) im Donaumoos rechtfertigten
eine zeilenförmige bauliche Entwicklung entlang der Straße
Die langfristige Prognose für diesen Verdichtungsraum von Ingolstadt zeigt zudem eine weitergehende Entwicklung an diesem Standort auf.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die vorliegende Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung nicht widerspricht.
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4.
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Anlass und Ziel der Planung
Zur Stärkung und Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der Firmengruppe
Scherm ist der Aufbau eines Mitarbeiter Gebrauchtwagen Centers auf dem bestehenden Firmengelände geplant.
Hierfür ist die Errichtung einer Ausstellungshalle erforderlich.
Zur Schaffung der baurechtlichen Grundlage wird ein Teilbereich der bisherigen
Sondergebietsfläche als Gewerbegebietsfläche gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen.
5.
Planung
Die Firma Scherm ist seit 1972 in Probfeld ansässig.
Aus dem ursprünglichen Handelsbetrieb entwickelte sich in den 80-er Jahren ein
Logistik- und Transportdienstleistungsunternehmen das vorrangig für die Automobilindustrie tätig ist.
Seit dem Jahre 1994 bietet das Unternehmen den Dienstleistungsbereich der
Zwischenlagerung von PKW an.
Die Firma Scherm beschäftigt am Standort Probfeld derzeit ca. 400 Mitarbeiter.
Im Jahre 2003 wurden die damals bestehenden Betriebsflächen und Erweiterungsflächen überplant und der Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Probfeld“
aufgestellt.
Die Gesamtfläche betrug ca. 28 ha.
Fast die Hälfte dieser Fläche wurde bereits als Sondergebiet „Abstellfläche für
PKW“ ausgewiesen.
Im Jahre 2007 wurde das Sondergebiet um ca. 15 ha erweitert.
Mit der vorliegenden Änderungsplanung wird im Nordwesten des bisherigen Sondergebietes die Grundlage für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche zur
Errichtung einer Ausstellungshalle geschafften.
Neben der bestehenden betriebsinternen Erschließung der Gewerbefläche ist
der Ausbau der im Bebauungsplan festgesetzten „Betriebsausfahrt“ geplant.
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BEGRÜNDUNG
Über eine Linksabbiegespur ist eine direkte Zufahrt für PKW von der Staatsstraße
2048 zur Gewerbefläche geplant.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst 2,9 ha.
Hiervon werden 2,2 ha als Gewerbefläche und Zufahrt und 0,7 ha als Grünflächen ausgewiesen.
6.
Immissionsschutz
Im Zuge der konkretisierenden Bauleitplanung soll zum Schutz umliegender
Wohnnutzung das zukünftige zulässige Schallemissionspotential aus dem geplanten Gewerbegebiet festgelegt werden.
7.
Natur und Landschaft, Eingriffsregelung
Zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie dem parallel aufgestellten Bebauungsplans wurde ein Umweltbericht erstellt, der Teil dieser Begründung ist.
Im Zuge der konkretisierenden Bauleitplanung sollen die Eingriffe in bestehende
Biotopflächen bzw. in Flächen für Natur und Landschaft an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Pfaffenhofen, den 04.05.2015
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