Infektiöse Anämie der Pferde

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Infektiöse Anämie der Pferde
Informationen für Pferdehalter
Ansteckende Blutarmut der Einhufer, Infektiöse Anämie der Pferde (EIA)
Aufgrund der aktuellen Ausbrüche der EIA in Deutschland möchte die Behörde für Gesundheit
und Verbraucherschutz die Pferdehalter in Hamburg über die Krankheit informieren.
Die EIA ist eine virusbedingte Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe. Das
Virus ist nur für Einhufer (z.B. Pferde, Esel, Zebras), nicht aber für andere Tierarten infektiös. Eine Gefährdung des Menschen durch EIA liegt nicht vor.
Vorkommen:
Die ansteckende Blutarmut der Pferde kommt weltweit vor, eine gehäuft Verbreitung ist für
Nord- und Südamerika, Asien, Afrika, Australien sowie Süd- und Osteuropa bekannt. In Deutschland treten bisher nur vereinzelte Fälle auf.
Übertragung:
Die mechanische Übertragung durch große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen ist von
Bedeutung. Das Virus bleibt maximal 30 Minuten an den Mundwerkzeugen der Insekten infektiös, daher kommt eine Übertragung durch Insektenvektoren über größere Entfernungen nicht
vor. Infizierte Pferde scheiden das Virus mit Körpersekreten aus, wodurch es bei engem Tierkontakt ebenfalls zur Übertragung der Infektion kommen kann. Daneben kann das Virus auch von
tragenden Stuten auf das Fohlen sowie durch blutverunreinigte Instrumente übertragen werden.
Bei Vernachlässigung von Desinfektions- und Hygienemaßnahmen ist auch eine Übertragung
durch Pflegezubehör denkbar.
Krankheitsbild:
In der akuten Verlaufsform sind Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche, Herzrasen und Punktblutungen zu beobachten. In der chronischen Verlaufsform kommen wiederkehrende Fieberschübe
und Abgeschlagenheit vor, an Unterbauch und Extremitäten können sich Ödeme bilden. Sowohl
die akute als auch die chronische Form der Erkrankung kann in Einzelfällen tödlich verlaufen. In
30 bis 90 Prozent der Fälle treten keine Krankheitssymptome auf. Eine Behandlung oder Impfung ist bislang nicht möglich.
Empfehlungen für Tierhalter, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren:
Sauber halten der Ställe und allen dazugehörigen Räumlichkeiten
•
Vermeiden eines gemeinsamen Gebrauchs von Ausrüstung wie Sattelzeug, Trensen und
Putzzeug; im Falle einer gemeinsamen Nutzung sollte das Zubehör nach jedem Gebrauch
gereinigt und desinfiziert werden
•
Weidegänge auf Zeiten mit geringerer Flugaktivität übertragender Insekten verlegen soweit möglich. Weiden und Paddocks möglichst trocken halten
•
Schutz von Insekten durch das Eindecken der Tiere, den Einsatz von Repellentien sowie
Insektenfallen im Stall
•
Durchführung von Eigenkontrollen in den Pferdebeständen, insbesondere wenn Pferde
aus dem Ausland eingeführt wurden oder Kontakt zu ansteckungsverdächtigen Tieren
hatten. Bluttests zum Nachweis von Antikörpern geben Gewissheit, ob sich Tiere infiziert
haben und eine Gefahr für andere Einhufer sein können
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstr. 80, 20539 Hamburg www.hamburg.de/bgv
Stand: 07/2017
Infektiöse Anämie der Pferde
Schutzmaßnahmen:
Die Krankheit ist anzeigepflichtig und wird durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ reglementiert. Demnach müssen Tiere, bei denen die EIA amtlich
nachgewiesen wird, getötet werden. Grund dafür ist, dass einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben und als potentielle Virusausscheider angesehen werden müssen, auch wenn sie
keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Diese „stummen" Virusträger stellen für die
Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar. Nicht infizierte Tiere müssen nicht getötet
werden. Ein Sperrbezirk um den betroffenen Betrieb mit Radius von mind. 1 km ist einzurichten.
Sämtliche Einhufer in den betroffenen Betrieben innerhalb des Sperrbezirks werden untersucht
und unterliegen für 90 Tage Sperr- und Quarantänemaßnahmen. Da infizierte Pferde teilweise in
Kontakt mit Pferden anderer Betriebe gekommen sind, werden derzeit mehrere Kontaktbetriebe
in verschiedenen Bundesländern untersucht. Diese Bestände unterliegen bis zum Abschluss der
Untersuchungen ebenfalls Quarantänemaßnahmen. Tierhalter, die von Schutzmaßnahmen betroffen sind, werden direkt durch den Amtstierarzt/die Amtstierärztin des zuständigen Bezirksamtes informiert. Laufend aktualisierte Informationen zur Situation der EIA in Hamburg
finden sich auf folgender Internetseite: http://www.hamburg.de/tiere/. Für Fragen stehen die
Verbraucherschutzämter der Hamburger Bezirke zur Verfügung:
Bezirksamt Altona
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen
Tel.-Nr.: 428 11 6087
Fax-Nr: 427 31 3287
[email protected]
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen
Tel.: 040/42891 - 4220/- 4222
Fax: 040/4279.06.421
[email protected]
Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abt. Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
Tel.: 040/42801 -2518/ -2364, Sprechzeit: Di + Do 10 -12 h
Tel.: 040/42801 -2957, Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr vormittags 9 – 13 h
[email protected]
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abt. Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
Tel.: 42804-6251
Tel.: 42804-2540 /-2605, Sprechzeiten: Mo 09:00-10:00, Mi 15:00-16:00, Do 09:00-10:00
[email protected]
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Tel.: 040 / 428 54 – 4555
Fax: 040 / 4279 01 202
[email protected]
Bezirksamt Harburg
Fachamt Verbraucherschutz Gewerbe und Umwelt
Tel.: 040/428 71 – 2352/ - 2875
[email protected]
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit
Tel.: 040-42881-2284/-2251/-2283, Sprechzeiten: Mo. u. Fr 09.00-11.00, Di 15.00 – 16.00 Uhr
[email protected]
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