Infektiöse Anämie der Pferde Informationen für Pferdehalter Ansteckende Blutarmut der Einhufer, Infektiöse Anämie der Pferde (EIA) Aufgrund der aktuellen Ausbrüche der EIA in Deutschland möchte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die Pferdehalter in Hamburg über die Krankheit informieren. Die EIA ist eine virusbedingte Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe. Das Virus ist nur für Einhufer (z.B. Pferde, Esel, Zebras), nicht aber für andere Tierarten infektiös. Eine Gefährdung des Menschen durch EIA liegt nicht vor. Vorkommen: Die ansteckende Blutarmut der Pferde kommt weltweit vor, eine gehäuft Verbreitung ist für Nord- und Südamerika, Asien, Afrika, Australien sowie Süd- und Osteuropa bekannt. In Deutschland treten bisher nur vereinzelte Fälle auf. Übertragung: Die mechanische Übertragung durch große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen ist von Bedeutung. Das Virus bleibt maximal 30 Minuten an den Mundwerkzeugen der Insekten infektiös, daher kommt eine Übertragung durch Insektenvektoren über größere Entfernungen nicht vor. Infizierte Pferde scheiden das Virus mit Körpersekreten aus, wodurch es bei engem Tierkontakt ebenfalls zur Übertragung der Infektion kommen kann. Daneben kann das Virus auch von tragenden Stuten auf das Fohlen sowie durch blutverunreinigte Instrumente übertragen werden. Bei Vernachlässigung von Desinfektions- und Hygienemaßnahmen ist auch eine Übertragung durch Pflegezubehör denkbar. Krankheitsbild: In der akuten Verlaufsform sind Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche, Herzrasen und Punktblutungen zu beobachten. In der chronischen Verlaufsform kommen wiederkehrende Fieberschübe und Abgeschlagenheit vor, an Unterbauch und Extremitäten können sich Ödeme bilden. Sowohl die akute als auch die chronische Form der Erkrankung kann in Einzelfällen tödlich verlaufen. In 30 bis 90 Prozent der Fälle treten keine Krankheitssymptome auf. Eine Behandlung oder Impfung ist bislang nicht möglich. Empfehlungen für Tierhalter, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren: Sauber halten der Ställe und allen dazugehörigen Räumlichkeiten • Vermeiden eines gemeinsamen Gebrauchs von Ausrüstung wie Sattelzeug, Trensen und Putzzeug; im Falle einer gemeinsamen Nutzung sollte das Zubehör nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden • Weidegänge auf Zeiten mit geringerer Flugaktivität übertragender Insekten verlegen soweit möglich. Weiden und Paddocks möglichst trocken halten • Schutz von Insekten durch das Eindecken der Tiere, den Einsatz von Repellentien sowie Insektenfallen im Stall • Durchführung von Eigenkontrollen in den Pferdebeständen, insbesondere wenn Pferde aus dem Ausland eingeführt wurden oder Kontakt zu ansteckungsverdächtigen Tieren hatten. Bluttests zum Nachweis von Antikörpern geben Gewissheit, ob sich Tiere infiziert haben und eine Gefahr für andere Einhufer sein können Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Billstr. 80, 20539 Hamburg www.hamburg.de/bgv Stand: 07/2017 Infektiöse Anämie der Pferde Schutzmaßnahmen: Die Krankheit ist anzeigepflichtig und wird durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ reglementiert. Demnach müssen Tiere, bei denen die EIA amtlich nachgewiesen wird, getötet werden. Grund dafür ist, dass einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben und als potentielle Virusausscheider angesehen werden müssen, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Diese „stummen" Virusträger stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar. Nicht infizierte Tiere müssen nicht getötet werden. Ein Sperrbezirk um den betroffenen Betrieb mit Radius von mind. 1 km ist einzurichten. Sämtliche Einhufer in den betroffenen Betrieben innerhalb des Sperrbezirks werden untersucht und unterliegen für 90 Tage Sperr- und Quarantänemaßnahmen. Da infizierte Pferde teilweise in Kontakt mit Pferden anderer Betriebe gekommen sind, werden derzeit mehrere Kontaktbetriebe in verschiedenen Bundesländern untersucht. Diese Bestände unterliegen bis zum Abschluss der Untersuchungen ebenfalls Quarantänemaßnahmen. Tierhalter, die von Schutzmaßnahmen betroffen sind, werden direkt durch den Amtstierarzt/die Amtstierärztin des zuständigen Bezirksamtes informiert. Laufend aktualisierte Informationen zur Situation der EIA in Hamburg finden sich auf folgender Internetseite: http://www.hamburg.de/tiere/. Für Fragen stehen die Verbraucherschutzämter der Hamburger Bezirke zur Verfügung: Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen Tel.-Nr.: 428 11 6087 Fax-Nr: 427 31 3287 [email protected] Bezirksamt Bergedorf Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen Tel.: 040/42891 - 4220/- 4222 Fax: 040/4279.06.421 [email protected] Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abt. Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung Tel.: 040/42801 -2518/ -2364, Sprechzeit: Di + Do 10 -12 h Tel.: 040/42801 -2957, Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr vormittags 9 – 13 h [email protected] Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abt. Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung Tel.: 42804-6251 Tel.: 42804-2540 /-2605, Sprechzeiten: Mo 09:00-10:00, Mi 15:00-16:00, Do 09:00-10:00 [email protected] Bezirksamt Hamburg-Mitte: Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Tel.: 040 / 428 54 – 4555 Fax: 040 / 4279 01 202 [email protected] Bezirksamt Harburg Fachamt Verbraucherschutz Gewerbe und Umwelt Tel.: 040/428 71 – 2352/ - 2875 [email protected] Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit Tel.: 040-42881-2284/-2251/-2283, Sprechzeiten: Mo. u. Fr 09.00-11.00, Di 15.00 – 16.00 Uhr [email protected]