Reformbereitschaft und Managemententlohnung im Lichte der

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Reformbereitschaft
und Managemententlohnung
im Lichte der fiskalischen
Redistribution
Nils Hesse*
Bernhard Neumärker*,#
*Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
#
Walter Eucken Institut
Erscheint in: Bernhard Neumärker und Claus Schnabel (Hrsg.),
Ordnungspolitik für den öffentlichen Sektor, Marburg 2007.
1 Einführung
Spätestens seit den als ungerechtfertigt hoch wahrgenommenen Prämienzahlungen an das ehemalige Top-Management der Mannesmann AG
werden in Deutschland Fragen der Entlohnungsgerechtigkeit in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Hintergrund sind gestiegene Spitzengehälter
von Managern in einer Zeit mäßiger Wirtschaftsentwicklung, hoher Arbeitslosigkeit und daraus resultierendem politischen Reformdruck. Viele
erfolgversprechende Reformvorschläge sind auf zumindest kurzfristige
Zugeständnisse unterer und mittlerer Einkommensgruppen angewiesen.
Zugeständnisse, die von der Bevölkerung in einer Demokratie weitgehend verweigert werden können. Hat die wahrgenommene Managerentlohnung Einfluss auf die Bereitschaft zu Reformen, wird aus dem origi-
2
när betriebswirtschaftlichen Problem der Managerentlohnung ein gesellschaftliches Problem, für das ökonomische, politische und psychologische Erklärungsansätze relevant werden.1 Die zentralen Fragestellungen
dieses Beitrags lassen sich aus dieser Grundproblematik herleiten: Beeinflußt die Wahrnehmung der Managerentlohnung die politische Reformbereitschaft der Bevölkerung? Welche Konsequenzen ergeben sich für
die gesellschaftliche Umverteilung und die Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns? Lassen die Ergebnisse Rückschlüsse auf politische Maßnahmen wie Offenlegungsrichtlinien und Höchstlöhne für Manager zu?
Zur Beantwortung der Fragen werden zunächst ein Überblick über die
öffentliche Wahrnehmung und Kritik der Managerentlohnung gegeben
und mögliche politische Reaktionen diskutiert. Daraufhin werden das Reformpotential der Bevölkerung und dessen Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns beschrieben. In Abschnitt
3 wird ein Überblick über die relevante theoretische und empirische Literatur gegeben, während Abschnitt 4 zeigt, wie der Einfluss der Bevölkerung auf der politischen Ebene in Modellen der Neuen Politischen Ökonomie abgebildet werden kann. Es wird davon ausgegangen, daß politische Entscheidungen auf die Popularität in der Bevölkerung ausgerichtet
werden und somit die Bedeutung der Reformbereitschaft der Wähler darzustellen ist. Fehlt es Reformen an Akzeptanz in der Bevölkerung, so
wird deren Umsetzung zumindest erschwert. Unternehmen sind davon
naturgemäß betroffen, da unter anderem Steuersätze und Lohnkosten direkten Einfluss auf die betriebliche Kostensituation haben. Anhand von
Varianten des Medianwählermodells zeigen wir, wie nach Einführung
fairneßorientierter Individuen der Medianwähler bei steigendem Mana1
Zur Analyse fairer Managemententlohnung im Verhältnis zwischen Management
und Anteilseigner vgl. Neumärker (2006), der den Bereich neidfreier Vergütung in
einer durch asymmetrische Informationsverteilung gekennzeichneten PrinzipalAgenten-Beziehung untersucht. Die Gerichte haben in ihren Urteilen zum Mannesmann-Prozeß immer wieder darauf hingewiesen, daß es für eine juristische Prüfung
der Angemessenheit von Spitzenentlohnungen allein auf das Verhältnis zwischen
Eignern und Unternehmensführung ankommt. Davon unbeschadet stehen in dem
vorliegenden Beitrag die Frage politischer Durchsetzbarkeit und damit die Analyse
eines genuin gesellschaftlichen Problems im Vordergrund.
3
gerlohn aus drei Gründen für eine erhöhte staatliche Umverteilungsmaßnahmen stimmt: Der Unterschied zwischen Medianwählereinkommen
und Durchschnittseinkommen steigt, fairneßorientierte Individuen stimmen für mehr Umverteilung und der Anteil fairneßorientierter Bürger an
der Bevölkerung steigt. In Abschnitt 5 wird dann anhand von Umfragedaten aus dem Sozio-Oekonomischen Panel (SOEP) empirisch analysiert,
welchen Einfluß die wahrgenommene Fairness von Managerentlohnungen auf die Parteienpräferenz, die politische Partizipationsbereitschaft
und der Beurteilung der Steuerprogression hat. Der Beitrag schließt mit
einigen Bemerkungen in Abschnitt 6.
2 Das grundlegende Reformproblem
Ökonomen unterbreiten zwar vielfältige Reformvorschläge zur Neustrukturierung des Arbeitsmarktes, um das Problem der Arbeitslosigkeit zu
lindern und die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen in den
Griff zu bekommen, innerhalb des politischen Prozesses aber finden ihre
Vorschläge meist nur jene Beachtung, die dem Tenor der öffentlichen
Meinung entspricht. Fehlt es der Bevölkerung an der Bereitschaft diese
Reformvorschläge mitzutragen, wird die politische Umsetzung zumeist
erheblich erschwert. Der politischen Reformbereitschaft der Bevölkerung
fällt daher für die Entwicklung Deutschlands eine Schlüsselrolle zu.2
Diese Rolle gewinnt durch Veränderungen an Bedeutung, die unter den
Stichworten Globalisierung, Demographie und Wissensgesellschaft diskutiert werden.3 Bereits für sich genommen, erst recht aber in ihren
2
Als Reformen werden Rentsch et al. (2004: 41) folgend nur „bewußt und planvoll
herbeigeführte Veränderungen von politischen und ökonomischen Institutionen und
Systemen in Richtung mehr Wettbewerb, Effizienz und Wachstum mit dem Ziel, den
allgemeinen Wohlstand zu steigern“ bezeichnet. Abweichend von dieser Definition
wird in Abschnitt 4 fehlende Reformbereitschaft vereinfachend mit dem Wunsch
nach mehr Umverteilung von Reich zu Arm modelliert.
3
Bei mit Globalisierung verbundenen Veränderungen wird häufig die Faustformel
genannt, deutsche Produkte und Dienstleistungen müßten genau so viel besser sein,
wie sie teurer sind als jene der Mitbewerber. Denn mit der Öffnung der internationalen Märkte ist eine Steigerung des Wettbewerbsdrucks verbunden, denen sich auf
4
wechselseitigen Beziehungen, markieren diese Phänomene das dramatische Ausmaß der ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Umbrüche, mit denen es Deutschland in den kommenden Jahrzehnten zu tun
bekommen wird.4 Die mit den drei Stichworten verbundene Transformation macht in den kommenden Jahren und Jahrzehnten in vielen Politikfeldern entschlossenes Handeln und hohe politische Reformbereitschaft
erforderlich. Doch da große Teile der Bevölkerung die Notwendigkeit
von Reformen im hier verstandenen Sinn nicht (an)erkennen, zeichnet
sich eine neue Konfliktlinie immer deutlicher ab: Ein Teil der Bevölkerung hält mehr Dynamik und Bewegung, Aufbruch und Erneuerung für
dringend geboten, während der andere Teil sich in die idyllisierte Vergangenheit des „goldenen Zeitalters“ zurückzieht. Diese elementare Auseinandersetzung zwischen zwei einander diametral gegenüberstehenden
Generaldeutungen der Wirklichkeit liegt schon jetzt zumindest unterschwellig vielen gesellschaftlichen Debatten in Deutschland zugrunde.
Intuitiv oder bewußt ordnen sich die Deutschen einer der beiden Parteien
zu, die es auf Wahlzetteln zwar nicht gibt, die aber bereits heute den
Umbruch der Parteienlandschaft bestimmen: die „Partei der Bewegung“
und die „Partei der Beharrung“. Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Standortwettbewerb und vor allem für die allokative Leistungsfähigkeit von Arbeitsmärkten wird viel davon abhängen,
ob die gesellschaftliche „Partei der Bewegung“ in den kommenden Jahren zu einer handlungsfähigen politischen Form finden wird.
Die beiden Volksparteien werden von der Wahlforschung angesichts
der neuen Konfliktlinie in einem Dilemma gesehen. Denn der auf Abbau
und Umbau des Sozialstaates zielende und die sozial schwächeren Wäh-
globalen Märkten agierende Unternehmen nicht entziehen können. Hinter dem demographischen Aspekt verbirgt sich das Problem, daß sich das Zahlenverhältnis
von Erwerbstätigen zu Nichterwerbstätigen in den kommenden Jahrzehnten drastisch zu Ungunsten der Erwerbstätigen verschieben wird. Damit verbunden sind
vielfältige ökonomische, soziale und kulturelle Schwierigkeiten, die sich am sichtbarsten bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zeigen und zeigen
werden. Das Problem der Wissensgesellschaft spricht schließlich den Übergang von
der Industrie- zur Wissensgesellschaft und die damit einhergehenden Anforderungen an die Kenntnisse und Fertigkeiten der Menschen an.
4
Vgl. dazu und zum folgenden Dürr (2005).
5
lerschichten besonders belastende, aber vor dem beschriebenen Hintergrund notwendig gewordene Reformkurs ist mehr als ein einfaches Abschneiden alter Zöpfe: „Als gezielter Bruch einer grundlegenden deutschen politischen Tradition der Wohlfahrtsstaatlichkeit steht diese ‚Reformpolitik‘ zunächst bei beiden großen Parteien auch im Widerspruch
zu den Interessen und Erwartungen eines für ihre jeweilige Mehrheitsfähigkeit bedeutsamen Wählersegments.“5 Beide Volksparteien werden aus
Sicht von Oberndörfer et al. (2005) nicht umhin kommen, den in Angriff
genommenen Reformprozeß mit symbolischen Elementen anzureichern,
die eine faire und sozial gerechte Lastenverteilung plausibel begründen
können.6 Andernfalls werden sowohl CDU/CSU als auch SPD große
Schwierigkeiten haben, die den unteren Mittelschichten zuzurechnenden
Teile ihrer Stammwähler zu halten oder wieder zurückzugewinnen.
Findet die gesellschaftliche „Partei der Bewegung“ nicht zu einer
handlungsfähigen politischen Form, wird dies die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gefährden. Deutsche Unternehmen klagen auf verschiedenen Gebieten über massiven Reformbedarf: Zu
hohe Unternehmenssteuern vor dem Hintergrund des steigenden internationalen Wettbewerbs, die steigende Abgabenlast für die sozialen Sicherungssysteme, ausufernde Bürokratie, fehlender Wettbewerb auf den Gütermärkten und ein unflexibler Arbeitsmarkt sind dabei die meist genannten Kritikpunkte. Infolge einer hohen Staatsquote geht den Bürgern zum
einen Kaufkraft verloren, zum anderen ergeben sich hohe Produktionsund insbesondere Arbeitskosten.7 Der Shareholder-Value von einheimi-
5
Oberndörfer et al. (2005).
Ebenda.
7
Nun mag eingewendet werden, die im Zuge der Globalisierung möglich gewordene freizügige Standortwahl macht international agierende Unternehmen frei von der
Abhängigkeit an einzelne Länder. Doch auch international agierende Unternehmen
haben einen Hauptsitz, an dem sie kulturell verankert sind und profitieren in der
Regel von dieser historisch gewachsenen, mithin infrastrukturell bedeutsamen
Verwurzelung. Da keine problemlose/kurzfristige Verlagerung des Hauptsitzes
möglich ist, bleibt eine Abhängigkeit von nationaler Politik bestehen. Zudem ist zu
bedenken, daß die hier untersuchten Zusammenhänge prinzipiell auf die Standortbedingungen anderer Länder Auswirkungen haben, auch wenn sich diese in Abhän6
6
schen Firmen wird direkt von der Reform- und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes beeinflußt, die von den Märkten sehr sensibel abgebildet
werden. So ist davon auszugehen, daß in den USA Unternehmen höher
bewertet werden als in Europa, und deutsche Aktienunternehmen einen
zusätzlichen Abschlag hinnehmen müssen.8
Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland eine erhitzte öffentliche Auseinandersetzung mit der Vergütung für die Vorstände deutscher
Publikumsaktiengesellschaften und für das leitende Personal von öffentlichen Unternehmen9 statt. Das Spannungsverhältnis zwischen der politischen Reformbereitschaft und der Entlohnung von Managern wird immer
offensichtlicher: Hohe Managerentlohnungen widersprechen zum einen
den sozialen Präferenzen der Bevölkerung, zum anderen richten sich politische Entscheidungen zumindest teilweise an sozialen Präferenzen der
Bevölkerung aus. Neben den mittelbaren Folgen auf politische Entscheidungen übt das Thema Managerentlohnungen auch einen direkten Einfluß auf das politische Klima und auf politische Entscheidungen aus. Für
Reformgegner bieten sich Polemisierungen gegen hohe Managergehälter
an, um gegen den Reformprozeß mobil zu machen. Volksparteien können
sich als strategische Option direkte und indirekte Eingriffe in die Managerentlohnung als symbolische Elemente vorbehalten, mit denen sie den
Reformprozeß anreichern können, um eine faire und sozial gerechte Lastenverteilung glaubwürdiger vertreten zu können.
Es läßt sich mithin festhalten, daß die deutsche Bevölkerung hinsichtlich der politischen Reformbereitschaft geteilt ist. Für die weitere Entwicklung Deutschlands wird entscheidend sein, welche Vorstellungen
sich im politischen Prozeß durchsetzen. Zur gleichen Zeit ist bei der Beobachtung des öffentlichen Diskurses unschwer festzustellen, daß die
Höhe der Managerlöhne dem Gerechtigkeitsempfinden großer Teile der
Bevölkerung widerspricht. Vor allem die Koinzidenz von Millionenge-
gigkeit von den bestimmten Gegebenheiten sowie länderspezifischen kulturellen
Eigenheiten unterschiedlich gestalten.
8
Vgl. hierzu das Interview von BASF-Chef Jürgen Hambrecht in: Der Spiegel
(2006: 63).
9
Beispielhaft sei die Diskussion über die Bezüge der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen zeitgleich zur Einführung der Praxisgebühr genannt.
7
hältern einerseits, Entlassungen und steigenden Leistungsanforderungen
andererseits, erregt die Gemüter. Gibt es einen Einfluß der Wahrnehmung der Managerentlohnung auf die politische Reformbereitschaft, beeinflußt die Bestimmung der Managerentlohnung indirekt auch die Rahmenbedingungen wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Handels.
3 Relevante Vorarbeiten
Das soeben beschriebene Spannungsverhältnis zwischen Managerentlohnung und Reformbereitschaft ist unseres Wissens noch kein expliziter
Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Es gibt hingegen theoretische und empirische Untersuchungen sowohl zur Reformbereitschaft der Bevölkerung als auch zur Entlohnung der Manager. Ziel
dieses Beitrags ist es, diese beiden Forschungsfelder im Sinne der formulierten Reformproblematik zu verknüpfen.
Die Schwierigkeiten bei der Reform des Arbeitsmarktes und des
Wohlfahrtsstaates wurden in der Theorie zuerst in Paul Piersons Studien
über die Reformanstrengungen der USA und Großbritanniens in den
80ern untersucht. Pierson nennt die analysierte Art von Reformbemühungen „welfare retrenchment“10 und kommt zu dem Ergebnis,
„that retrenchment initiatives are ‘extremely treacherou’, because they
impose tangible losses on concentrated groups of voters in return for diffuse and uncertain gains. Therefore, retrenchment is generally an exercise in blame avoidance rather than credit claiming.” Dies umschreibt
auch die politische Problematik der in Deutschland vorliegenden Arbeitsmarktreformen und der Reformzusammenhänge des Wohlfahrtsund Sozialstaats recht anschaulich. Den augenscheinlichen Einschnitten
bei Arbeitslosenversicherung, Gesundheitsfinanzierung und Altersversorgung vor allem unterer und mittlerer Einkommensschichten steht das
politisch „lose Versprechen“ einer insgesamt besseren Wirtschaftslage
10
Pierson (1994: 7) zufolge, „[r]etrenchment can be defined to include policy
changes that either cut social expenditure, restructure welfare state programs to
conform more closely to the residual welfare state model, or alter the political environment in ways that enhance the probability of such outcomes in the future.”
8
und Versorgung für die Bevölkerung gegenüber. In diesem Zusammenhang spielt der Vergleich der eigenen Lage und der aufzubringenden Opfer mit denen anderer Bevölkerungs- und Einkommensschichten eine
nicht unerhebliche Rolle.
Neuere Theorien der Verteilungsgerechtigkeit und der prozeduralen
Gerechtigkeit sind hier einschlägig, da in ihnen davon ausgegangen wird,
daß Angehörige unterer Einkommensklassen sich mit ihren besser bezahlten Kollegen vergleichen und dazu „Other-regarding preferences“
bilden. In manchen Fällen reichen diese Vergleiche bis zu den höchsten
Hierarchieebenen von Organisationen.11 Ein Großteil der Bevölkerung
sieht eine Entscheidung zudem erst dann als gerecht an, wenn sie den
Entscheidungsträger nicht bevorteilt.12 Als Entscheidungsträger werden
in der Politik in erster Linie die Politiker angesehen, doch auch Managern der Privatwirtschaft und öffentlicher Unternehmen wird im Sinne
einer mächtigen Interessengruppe zuweilen erheblicher Einfluß auf politische Entscheidungen und damit faktische Entscheidungsträgergewalt
unterstellt.
Zur Integration dieser Fairneßüberlegungen in politische Entscheidungen ist ein geeignetes Grundmodell der Demokratie heranzuziehen. Analytischer Ausgangspunkt gesellschaftlich relevanter Präferenzen in Demokratien sind dabei wohlbekannte Modelle der (Neuen) Politischen
Ökonomie. Aufbauend auf Downs (1957) wird der Politiker dabei als
„politischer Unternehmer“ modelliert, der Wählerstimmen zu maximieren sucht, um politische Entscheidungsmacht zu erhalten. Auf Downs
aufbauend haben zahlreiche Arbeiten den politisch-ökonomischen Ansatz
weiterentwickelt.13 Für den hier vorliegenden Reformzusammenhang ist
Meltzer und Richard (1981) einschlägig, die von einer gesellschaftlichen
Einkommensungleichverteilung ausgehen und mit einem Medianwählermodell eine politisch-ökonomische Erklärung für gesellschaftliche
Umverteilungsprozesse liefern. Eine Erweiterung politisch-ökonomischer
Theorie um eine Modellierung von sozialen Präferenzen wie die der Ungleichheitsaversion nach Fehr und Schmidt (1999) und Bolton und Ok11
Vgl. Cowherd, Levine (1992) und O’Reilly, Wade, Pollock (2006).
Vgl. Charness, Levine (2000: 6).
13
Einen Überblick vermitteln Mueller (2003) und Hillman (2003).
12
9
kenfels (2000) wurde erst in jüngster Zeit etwa von Galasso (2003) und
Tyran und Sausgruber (2006) vorgenommen. Diese Beiträge werden in
Abschnitt 4 aufgegriffen und auf Effekte der Managemententlohnung auf
politische Verteilungsentscheidungen angewandt. Insbesondere ist zu
fragen, wie sich die gleichgewichtige Umverteilung ändert, wenn die
Managerentlohnung und mit ihr die gesellschaftliche Ungleichheit steigt.
Abbildung 1: Gehaltsentwicklung Dax-Vorstände
Gehaltsentwicklung DAX-Vorstände und
Bezugsgrößen, Steigerung von 1998 bis 2004
10%
16%
16%
21%
27%
1
108%
0%
20%
40%
60%
Vorstandsbezüge DAX
Umsatzerlöse DAX
Angestellten-Verdienste
80%
100%
120%
Jahresüberschüsse DAX
Geschäftsführerbezüge
Preisindex Lebenshaltung
Quelle: Böckler Impuls 2005 / Kienbaum 2005.
Aktuelle Zahlen in empirischen Untersuchungen zur Managerentlohnung
in Deutschland zeigen einen deutlichen Anstieg von Gehältern der deutschen Topmanager in den vergangenen Jahren. So sind die Vorstandsbezüge der Dax-30-Unternehmen zwischen 1998 und 2004 um 108% gestiegen (siehe Abb. 1).14
In den Vorstandsetagen der 30 DAX-Unternehmen wurde im Geschäftsjahr 2005 durchschnittlich 1,7 Mio. € verdient. 2004 lag der Betrag bei 1,54 Mio. €.15 Damit haben die Vorstände im Schnitt 11% Gehaltssteigerung erzielt. Die Leistung der Vorstandsvorsitzenden wurde im
14
15
Vgl. Böckler Impuls/Kienbaum (2005).
Vgl. DSW (2006).
10
Durchschnitt mit 3 Mio. € vergütet.16 Damit liegen die deutschen Vorstandsgehälter im europäischen Vergleich im oberen Bereich. In Großbritannien mit durchschnittlich rund 4,6 Mio. € und Frankreich mit durchschnittlich rund 3,1 Mio. € lagen die Vergütungen für die Vorstandsvorsitzenden im Jahr 2004 allerdings noch über dem deutschen Niveau.17, 18
Im Vergleich zu amerikanischen CEOs zeigt sich jedoch, daß die deutschen Vorstände um einiges weniger verdienen. So ist das durchschnittliche Einkommen der CEOs der S&P 500 von $2,7 Mio. im Jahr 1992 auf
bis zu $14 Mio. im Jahr 2000 angestiegen: eine Steigerung um beinahe
400%. Verdiente ein CEO 1992 noch 82mal so viel wie ein Arbeiter,
stieg dieses Verhältnis im Jahr 2003 auf 400.19, 20
In wissenschaftlichen Untersuchungen zum Einfluß der Managerentlohnung auf die individuelle Reformbereitschaft stand die betriebliche
Reform- bzw. Anpassungsbereitschaft der Untergebenen stets im Vordergrund. So untersuchten Gerlach et al. (2006) den Einfluß von Bonuszahlungen an den Vorstandsvorsitzenden bzw. an den CEO auf die wahrgenommene Fairneß von Entlassungen und Lohnkürzungen in Nordamerika und in Deutschland. In allen drei Ländern wurde die Ungerechtigkeit
von Entlassungen und Lohnkürzungen signifikant höher beurteilt, wenn
Manager einen Bonus erhielten, während die Akzeptanz für die Maß-
16
Generell gilt es zu berücksichtigen, daß die rein monetären Aufwendungen für
ein erfolgreiches Management-Team im Verhältnis zum erwirtschafteten Mehrwert
und Wertschöpfungspotential relativ gering sind. In Deutschland belief sich die gesamte Vorstandsvergütung 2000 auf durchschnittlich 0,8 Prozent vom EBIT.
17
Vgl. Associated Press (2004).
18
Der Anstieg der Geschäftsführergehälter im deutschen Mittelstand war in den
letzten Jahren im Vergleich zu der Gehaltsentwicklung bei den Dax-Vorständen
eher moderat. Einer Studie der Beratungsfirma Kienbaum zufolge sind die Gehälter
deutscher Geschäftsführer im Jahre 2004 um 2,9% und im Jahr 2005 um 3,2% gestiegen. Demnach hat ein Geschäftsführer in Deutschland im Jahr 2004 im Durchschnitt 240.000 € und im Jahr 2005 251.000 € verdient, wobei die Spanne von weniger als 50.000 € bis zu über einer Mio. € Jahresgehalt reicht.
19
Vgl. Daines et al. (2004).
20
Das durchschnittliche Gehalt eines deutschen Arbeitnehmers lag laut Statistischem Bundesamt im Jahre 2005 hingegen bei durchschnittlich 2.210 € brutto und
netto 1.460 € pro Monat.
11
nahmen stieg, sobald Manager den Bonus ablehnten.21 Daß derartige Zusammenhänge auch für die politische Reformumsetzung eine wesentliche
Rolle spielen, zeigte in 2005 der Fall der DaimlerChrysler AG, in der gehaltsmäßige Einschnitte für Angestellte und Arbeiter angekündigt wurden, und die Politik das Signal der unter Druck gekommenen Unternehmensführung, selbst auf 10% des Gehalts zu verzichten, als äußerst wichtiges und positives Signal aufnahm, um Kürzungen im Rahmen von tariflichen und politischen Arbeitsmarktmaßnahmen vermitteln und damit
implementieren zu können.
In einer zusätzlichen Studie stellten bei der Analyse einer SOEPSondererhebung aus dem Jahr 2004 Liebig und Schupp (2004) einen Zusammenhang zwischen der wahrgenommenen Ungerechtigkeit der Managerentlohnung und dem Vertrauen zu großen Wirtschaftsunternehmen
fest. Demnach gaben Personen, die wenig oder überhaupt kein Vertrauen
zu großen Wirtschaftsunternehmen hatten, ein deutlich höheres Ungerechtigkeitsempfinden bei der Einstufung von Managergehältern an.22
4 Politische Ökonomie der Reformbereitschaft
Ein Kerngedanke früher Studien zur (Neuen) Politischen Ökonomie politischen Angebotsverhaltens ist die Übertragung der unternehmerischen
Eigennutzannahme auf das Verhalten von Politikern. Während der Unternehmer Güter produziert und verkauft und dabei seinen Gewinn maximieren möchte, versucht der Politiker Wählerstimmen zu maximieren
bzw. zu gewinnen, um über die so realisierte politische Entscheidungsmacht seine Eigennutz-orientierten Ziele wie Einkommens-, Macht- und
Prestigemaximierung zu erreichen. Dieser Logik folgend, orientiert sich
das Handeln von Politikern an den Konsequenzen, die sich daraus für das
Wahlverhalten der (Mehrheit der) Bürger ergeben. Wahlen sind demnach
21
Eine weitere Untersuchung zu einer entsprechenden Fairneß in der Beziehung
Manager-Arbeitnehmer haben Dur und Glazer (2004) durchgeführt.
22
Liebig, Schupp (2004: 730). Ein eigenständiger Einfluß von der Wahrnehmung
der Managerentlohnung auf psychische Belastungen, die sich negativ auf die Arbeitsleistung und auf die politische Beteiligungsbereitschaft auswirken können,
wurde hingegen anhand der Daten der Voruntersuchung nicht festgestellt.
12
als Mittel bürgerlicher Präferenzsignalisierung sowie als Kontroll- und
Sanktionsinstrument eine bedeutende Restriktion politischen Handelns.
Eines der prominentesten Modelle, das auf dieser politökonomischen
Grundlogik basiert, ist das Medianwählermodell.23 Darauf aufbauend haben einige Untersuchungen gezeigt, inwiefern die gesellschaftliche Umverteilung von der Charakteristik des Medianwählers abhängt und welche
Konsequenzen gesellschaftliche Einkommensungleichheiten auf die
gleichgewichtige Umverteilungsrate haben.
4.1 Das Medianwählermodell der Umverteilung
Grundlagen des Downs’schen Medianwählermodells sind einkommensmaximierende Wähler und stimmenmaximierende Politiker. Man kann
dann zeigen, daß eine mit einfacher Mehrheitswahl bestätigte Regierung
Umverteilung zugunsten des Medianwählers durchsetzt. Die meisten empirisch beobachtbaren Einkommensverteilungen ergeben, daß der Medianwähler weniger Einkommen erzielt als der Durchschnittsverdiener und
folgerichtig Umverteilung von Reich zu Arm stattfindet. Wähler entscheiden sich für jene Partei, deren erwartete Politik den (materiellen)
Nutzen des Wählers maximiert (pocketbook voting); Politiker maximieren unter dieser Restriktion ihre Stimmen, um zu politischen Ämtern zu
kommen oder um in ihnen zu verbleiben. Damit die Akteure des „politischen Marktes“ das Rationalkalkül erfüllen, werden weitere Annahmen
eingeführt:
− Alle Akteure sind vollständig informiert (z.B. über die politischen
Programme, über die Auswirkungen der einzelnen politischen Maßnahmen auf das individuelle Nutzenniveau, über die Präferenzstrukturen der Wähler, etc.).
− Wahlenthaltung als rationale Wahlentscheidung wird ausgeschlossen.
23
Daneben haben sich in der Literatur Interessengruppen- und Leviathan-Modelle
etabliert, die auf verschiedene Art und Weise die Restriktion politischer Unterstützung berücksichtigen. Vgl. dazu neben vielen anderen grundlegend Becker (1983)
sowie Brennan und Buchanan (1980) und in einer neuesten Studie Acemoglu und
Robinson (2006).
13
− Die Wählerschaft läßt sich eingipflig über ein eindimensionales LinksRechts-Spektrum24 verteilen.
Bekanntermaßen wird sodann das Ergebnis des Wählerwettbewerbs entwickelt, in dem sich die Parteien mit ihren Wahlprogrammen aufeinander
zu bewegen und die Programme der Parteien nicht mehr unterscheidbar
sind. Letztlich wird der Medianwähler als wahlentscheidender Wähler
seine Präferenzen auf dem politischen Markt vollkommen durchsetzen.25
Da für die Formulierung mehrheitsfähiger (Wirtschafts-)Politik die Interessen des Medianwählers nach dieser Logik vorrangig sind, läßt sich
anhand der Charakteristik des Medianwählers bestimmen, welche Wirtschaftspolitik implementiert werden kann. Berthold und Fehn (1996) unterstellen mit Blick auf die Eigenschaften des Medianwählers als Arbeitsmarktteilnehmer einen unterdurchschnittlich qualifizierten, (noch)
beschäftigten Arbeitnehmer. Daraus leiten sie ab, daß mehrheitsfähige
Wirtschaftspolitik unter anderem ein gehöriges Maß an Schutz am Arbeitsmarkt (z.B. Kündigungsschutz) bieten muß. Reformen, die durch
Arbeitsmarktderegulierung, Marginalisierung der Verbände bzw. der
Gewerkschaften und durch Einschnitte in soziale Leistungen die (Wieder-) Beschäftigungschancen der Arbeitslosen erhöhen, haben dieser Argumentation folgend kaum ein Chance auf Verwirklichung, da sie den
Interessen des Medianwählers zuwider laufen. Bereits diese Interpretation des Medianwählermodells trägt zur Erklärung der mangelnden Reformbereitschaft in Deutschland während der letzten Dekaden bei. Im
folgenden soll jedoch der Aspekt der Einkommensheterogenität in der
Beurteilung der politischen Reformbereitschaft genauer herausgearbeitet
24
Oder „Viel-wenig-“/ „Hoch-niedrig“- Spektrum
Dies wird vor allem in den politischen Wissenschaften als Demokratie-Versagen
interpretiert, da der Medianwähler nicht als legitimer Repräsentant der Gesamtgesellschaft verstanden werden könne. Andere Autoren distanzieren sich von dieser
normativen Aussage und verwenden die rein positiv-analytischen Eigenschaften des
Modells zur Ableitung politischer Gleichgewichte. Ökonomen legen aus normativer
Sicht hauptsächlich Gewicht auf die Erkenntnis allokativen Staatsversagens, da
Medianwählergleichgewichte in der Regeln ineffiziente Staatsaktivitäten bedingen
(vgl. dazu Mueller, 2003).
25
14
werden, um den Zusammenhang zwischen Reformbereitschaft und Managemententlohnung eingehend analysieren zu können.
4.2 Umverteilung bei gegebener Einkommensheterogenität
Auf dem Medianwählermodell aufbauend betrachten Meltzer und Richard (1981) eine Umverteilung bei gegebener Einkommensheterogenität. Sie halten als wichtigstes Ergebnis ihrer Untersuchung fest, daß steigende Einkommensungleichheit stets einen positiven Einfluß auf die
staatliche Umverteilung hat.26 In ihrem Modell unterscheiden sich Individuen in ihrer Arbeitsfähigkeit, e > 0, die linkssteil verteilt ist, so daß
die von Berthold und Fehn (1996) vermutete Medianarbeitsfähigkeit, em,
kleiner als die durchschnittliche Arbeitsfähigkeit ist (em<e).27 Eine Produktionsfunktion transformiert Arbeit in das einzig verfügbare Konsumgut der Arbeitsfähigkeit gemäß y(e)=en(e), wobei n(e) das Arbeitsangebot des Individuums mit der Arbeitsfähigkeit e darstellt. Alle Individuen
sehen sich dem klassischen Trade-off zwischen Arbeit, n, und Freizeit, l ,
ausgesetzt, wobei n= l – l mit l für die über alle Individuen gleiche Zeitausstattung gilt. Jede Person wird einkommensteuerlich mit dem Steuersatz τ veranlagt. Das Steueraufkommen wird in Form von Lump sumTransferzahlungen, T, wieder an die Bevölkerung ausgezahlt.
Die Nutzenfunktion der Bürger sei U(c, l )=c+u( l ) mit c als Konsum.
u(l) ist zweifach differenzierbar und konkav. Werden die bereits nach
dem Trade-off zwischen Arbeit und Freizeit optimierten Variablen berücksichtigt und mit „*“ gekennzeichnet, folgt die indirekte Nutzenfunktion V(τ)=(1–τ)y*+T+u( l *). Das Individualbudget sei stets ausgeglichen
und läßt die Budgetbeschränkung als c=(1–τ)en(e)+T definieren. Die
Steueraufkommensfunktion lautet entsprechend T=τ∫y(e)dF(e). Optimierung führt zu (1–τ)e=u'l und impliziert damit l* als eine Funktion von e
und τ. Es gilt: n*= l – l * und y*=en*.
26
Eine gelungene Einführung in das Meltzer/Richard-Modell bietet wiederum
Mueller (2003).
27
Die Arbeitsfähigkeit ist einer kumulativen Verteilungsfunktion F(.) von
[ e , e ] ⊂ ℜ + entsprechend verteilt.
15
Alle Individuen maximieren ihre quasi-konkave, indirekte Nutzenfunktion V(τ)=(1–τ)y*+T+u( l *) so, daß bei eingipfligen Präferenzen ein
Steuersatz von einem Arbeitsfähigkeitstyp e gemäß
–y*(e)+ y*+τ(∂y*/∂τ)=0
(1)
gewählt wird, wobei y* das Durchschnittseinkommen der Volkswirtschaft anzeigt und ∂y*/∂τ (<0) den Verzerrungseffekt wiedergibt, den die
Einkommensteuer verursacht. Eine einkommensteuerliche Umverteilungspolitik wird demnach nur von Individuen unterstützt, die weniger
als das Durchschnittseinkommen verdienen.
Bevor nun soziale Präferenzen und damit Fairneßgesichtspunkte in die
Betrachtung einbezogen werden, lassen sich einige interessante Ergebnisse festhalten:
− Umverteilungspolitik wird ohne die Berücksichtigung von sozialen
Präferenzen politische Unterstützung nur von Bürgern erhalten, deren
Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen liegt.
− Die Umverteilung steigt mit der Differenz zwischen dem Medianwählereinkommen und dem Durchschnittverdienst.
− Wenn sich die gesellschaftliche Umverteilung dadurch erhöht, daß
überdurchschnittlich Verdienende reicher werden, nimmt die Umverteilung zu, da die Differenz zwischen Medianwähler- und Durchschnittseinkommen ansteigt.
Auf den Fall der regelmäßig weit über dem Durchschnitt liegenden Managerentlohnung übertragen bedeutet dies zunächst, daß steigende Managerlöhne die Umverteilungsmasse bereits geringfügig erhöhen, während
sinkende Managerlöhne weniger Umverteilung zur Folge haben.
4.3 Politische Ökonomie mit sozialen Präferenzen
(„Behavioral Political Economy“)
Zuvor wurde unter Anwendung eines der Standardmodelle der Umverteilung beschrieben, wie sich die Position des Medianwählers verorten läßt,
wenn von sozialen Präferenzen jeglicher Art abgesehen wird und für die
16
Formulierung mehrheitsfähiger (Wirtschafts-)Politik die Interessen des
Medianwählers maßgeblich sind. Da als Medianwähler ein unterdurchschnittlich qualifizierter, (noch) beschäftigter Arbeitnehmer erwartet
wird, der ein weit höheres Interesse an sozialer Sicherheit und hohem
Schutz am Arbeitsmarkt hat als beispielsweise ein über dem Durchschnitt
verdienender Unternehmer, ist letzterem die vom Medianwähler bestimmte Umverteilung zu hoch. Im folgenden werden soziale Präferenzen
in der typischen Form der Ungleichheitsaversion für Teile der Bevölkerung eingeführt. Die nach dem Medianwählermodell noch recht geringe
Bedeutung steigender Managerentlohnungen für die staatliche Umverteilung wird dadurch erheblich erhöht. Galasso (2003) folgend führen wir in
das Modell eine Gleichheitsfunktion E ein, die eine Ungleichheitsaversion fairneßorientierter Individuen impliziert. Die Individuen unterscheiden sich nun nicht mehr ausschließlich in ihrer Arbeitsfähigkeit, e, sondern auch in ihrem Fairneßempfinden. Während ein Teil der Bevölkerung γ ∈ [0,1] weiterhin rein eigennutzmotiviert ist und Freizeit und Konsum nach der quasi-linearen Nutzenfunktion U(c, l )=c+u( l ) beurteilt, besteht der andere Teil der Bevölkerung (1-γ) aus Individuen mit sozialen
Präferenzen, die im Vergleich ihrer Einkommensposition mit derjenigen
anderer Bürger Abweichungen „mißbilligen“.
Dabei werden drei Arten der Ungleichheitsaversion unterschieden:
Zunächst wird eine positive, einseitige Ungleichheitsaversion, dargestellt
durch Ep, in die Nutzenfunktion fairneßorientierter Individuen integriert,
die mit der negativen Differenz aus dem eigenen Nettoeinkommen und
dem Einkommen des ärmsten Individuums gemessen wird.28 Die Ungleichheitsaversion ist positiv, da die Einkommenssteigerung einer anderen Person gewünscht wird. Anschließend wird eine negative einseitige
Ungleichheitsaversion, En, eingeführt, die mit der Differenz aus dem eigenen Nettoeinkommen und dem Einkommen des reichsten Individuums
gemessen wird. Negativ ist diese Ungleichheitsaversion in dem Sinne,
daß die Einkommensreduktion einer anderen Person angestrebt wird.
28
Die Ungleichheitsaversion ist damit „selbstzentriert“ im Sinne von Fehr und
Schmidt (1999). Eine Reduktion der Einkommensungleichheit erhöht demnach den
Nutzen eines ungleichheitsaversen Individuums unabhängig von den Wirkungen
auf die Nutzenniveaus anderer Individuen (vgl. Galasso 2003: 888).
17
Schließlich wird der Einfluß einer zweiseitigen Ungleichheitsaversion,
E2, auf die staatliche Umverteilung diskutiert, in der sowohl der positive
als auch der negative Aspekt der Ungleichheitsaversion von Bedeutung
ist.29
4.3.1 Einseitige Ungleichheitsaversion positiver Natur
Die indirekte Nutzenfunktion für egoistische Individuen V(τ)
=(1–τ)y*+P+u( l *) wird zunächst für fairneßorientierte Individuen um
Ep=–β(1–τ)(y*– y *) erweitert. Ein entsprechend als „fair“ zu bezeichnendes Individuum maximiert somit die indirekte Nutzenfunktion
Vf(τ)=Vs(τ)+Ep mit f für fair und s für selfish. y* entspricht dem Nettoeinkommen des fairen Individuums und y * dem Nettoeinkommen des
ärmsten Individuums. β ∈ ℜ + , β<1 mißt die Bedeutung der Ungleichheitsaversion relativ zum Eigeninteresse der fairen Individuen und ist unabhängig vom Einkommen. Reichere fairneßorientierte Individuen, die
die ökonomischen Kosten der Umverteilung berücksichtigen müssen,
stimmen demzufolge für weniger Umverteilung als ärmere fair denkende
Individuen.
Ein fairneßorientiertes Individuum mit der Arbeitsfähigkeit e wird für
eine Umverteilung stimmen, die durch
–y*(e)+ y*+ β(y*(e) – y *)+τ(∂y*/∂τ)=0
(2)
bestimmt ist. Wie bei egoistischen Individuen sind die Präferenzen eingipflig und der gewünschte Steuersatz sinkt mit steigendem Einkommen.
Allerdings ist es nun möglich, daß ein Individuum, dessen Einkommen
über dem Durchschnittseinkommen liegt, für Umverteilung stimmt, sofern seine Ungleichheitsaversion β ausreichend hoch ist.30
29
Die Verteilungspräferenzen der fairen Individuen könnten sich auch an allgemeinen Verteilungsmaßen wie dem Gini-Koeffizienten ausrichten. Die Ausrichtung der
Verteilungspräferenzen auf das ärmste bzw. reichste Individuum gewährleistet die
Handhabbarkeit des Modells, ohne die Allgemeinheit der Modellaussagen entscheidend zu beeinträchtigen.
30
Um sicherzustellen, daß selbst das reichste Individuum für Umverteilung stimmen kann, wird β=( y *–y*)/( y *– y *) angenommen.
18
Werden Gleichung (1) und (2) gleichgesetzt, so zeigt sich, daß ein fairer Wähler bei gleichen Einkommen einen etwas höheren Steuersatz
wählen wird als der egoistische Wähler.31 Denn der faire Wähler hat einen zusätzlichen Grund für Umverteilungsmaßnahmen, da er die Einkommensungleichheit reduzieren will.
ys=(1–β)yf +β y *
(3)
zeigt an, wann ein egoistischer Wähler den gleichen nicht-negativen
Steuersatz wählen wird wie ein fairneßorientierter Bürger.
Um das „politische Fairneßgleichgewicht“ zu finden und um die Position des entsprechenden Medianwählers identifizieren zu können, müssen
egoistische und faire Wähler gemäß ihres Wunsches nach Umverteilung
geordnet werden. Nun wurde ja gezeigt, daß ein negatives Eins-zu-einsVerhältnis zwischen dem Einkommen eines Wählers und dessen Stimme
(siehe Gleichungen 1 und 2) besteht. In Gleichung (3) wurde ausgehend
von den jeweiligen Einkommen ein Verhältnis zwischen dem Wahlverhalten eines egoistischen und eines fairneßorientierten Wählers hergestellt. Darauf aufbauend kann jedem Wähler in Abhängigkeit von seinem
Fairneßtyp und seinem Einkommen ein Steuersatz zugeordnet werden.
Auf diese Weise kann das Einkommen sowohl des egoistischen Medianwählers als auch des fairneßorientierten Medianwählers bestimmt werden. Für das Einkommen des egoistischen Medianwählers, ysm, gilt
⎧⎪
⎛ y − β y ⎞ 1 ⎫⎪
⎟ = ⎬.
(4)
ysm= ⎨ y | γF ( y ) + (1 − γ ) F ⎜⎜
⎟
⎪⎩
⎝ 1 − β ⎠ 2 ⎪⎭
Das Einkommen des fairen Medianwählers, yfm, der den gleichen Steuersatz wählen wird, ergibt sich aus der Gleichung (3) als
yfm=(ysm–β y )/(1–β).
31
Anders ausgedrückt wird ein fairer Wähler über ein höheres Einkommen verfügen, wenn er für den gleichen nicht-negativen Steuersatz stimmt wie ein egoistischer Wähler. Einzige Ausnahme, in der nicht ys<yf gilt, ist der Fall ys=yf= y *.
19
Es läßt sich nun zeigen, daß sich durch die Präsenz von fairen Wählern
das Einkommen des Medianwählers verringert, d.h. ysm ≤ ym.32 Die Einführung einer auf das ärmste Individuum ausgerichteten Ungleichheitsaversion bestärkt demnach die Aussage, zunehmende Einkommensungleichheit führe zu mehr staatlicher Umverteilung. Denn einige faire und
reiche Wähler stimmen wie egoistische und arme Wähler, und dies erhöht den für die staatliche Umverteilung entscheidenden Steuersatz.33
Wie bereits angeführt wurde, führen steigende Managergehälter bereits in einer Welt ohne soziale Präferenzen zu einer zunehmenden staatlichen Umverteilung. Der Steuersatz hängt bei γ=1 nur von der Differenz
zwischen dem Einkommen des Medianwählerws ym=emn*(em) und dem
Durchschnittseinkommen y* ab.34 Steigt die Managerentlohnung, so vergrößert sich die Distanz der Mittelschicht zur Oberschicht. Der Medianwähler wird zwar nicht absolut, aber doch relativ im Vergleich zum gesamtgesellschaftlichen Durchschnitt ärmer, und die in Medianwählermodellen politisch mächtige Mittelschicht wird für mehr Umverteilung
stimmen. Die Einführung einer positiven einseitigen Ungleichheitsaversion in Teilen der Bevölkerung hat nun einen ähnlichen Ausweitungseffekt auf die staatliche Umverteilung wie gestiegene Managergehälter. In
beiden Fällen erhöht sich die Differenz zwischen dem Medianwählereinkommen und dem Durchschnittseinkommen. Im Fall steigender Managerlöhne erhöht sich das Durchschnittseinkommen, während das Medianwählereinkommen stabil bleibt. Durch die Berücksichtigung einer positiven Ungleichheitsaversion sinkt das Medianwählereinkommen, während das Durchschnittseinkommen konstant bleibt. Eine explizite Aversion der Bevölkerung gegen hohe Gehälter im Bereich des Topmanage32
Die Präsenz von fairen Wählern verringert das Einkommen des Medianwählers
nur dann, wenn es faire Medianwähler in der Mittelschicht gibt. Haben hingegen
nur sehr arme und/oder nur sehr reiche Wähler Fairneßpräferenzen, kommt es zu
keinen Verschiebungen in der politikmächtigen Mittelschicht.
33
Im Unterschied zum klassischen Fall ohne soziale Präferenzen muß sich zudem
die Umverteilung nicht mehr verringern, wenn sich die Distanz der Mittelschicht
zur Unterschicht verkleinert, da Fairneßüberlegungen materielle Interessen verdrängen können (vgl. Galasso 2003: 891).
34
Vgl. hierzu Galasso (2003: 892) und die Ergebnisse des klassischen Medianwählermodells.
20
ments muß dabei nicht bestehen, damit soziale Präferenzen staatliche
Umverteilung beeinflussen. Bereits die eigene, materielle Interessenorientierung in der Demokratie sowie eine Orientierung der Fairneß an den
Ärmsten der Gesellschaft reichen im Rahmen unserer Modellanalyse aus,
um einen positiven Zusammenhang von Managerentlohnung und staatlichem Umverteilungsniveau herzustellen. Damit fällt es bei steigenden
Managementgehältern tendenziell schwer, einschneidende Reformen des
Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme „zum Wohle der Gesellschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung“ umsetzen zu können.
4.3.2 Einseitige Ungleichheitsaversion negativer Natur
Wenn sich fairneßorientierte Individuen im Unterschied zu 4.3.1 an einer
gesellschaftlichen Ungleichheit stören, die sich auf die hohen Einkommen des reichsten Individuums konzentriert, so ist der Einfluß der Managerentlohnung auf die Höhe der gesellschaftlichen Umverteilung wesentlich direkter. Als relevanter Fairneßparameter ergibt sich nun die Einkommensdistanz zum reichsten Individuum bzw. En=α(1–τ)(y*– y *) mit
y * als Nettoeinkommen des reichsten Individuums. Die Optimierung
nach dem Steuersatz ergibt in diesem Fall
–y*(e)+y*–α(y*(e)– y *)+τ(∂y*/∂τ)=0.
(5)
Ein egoistischer Wähler und ein Wähler mit einseitiger negativer Ungleichheitsaversion werden für den gleichen nicht-negativen Steuersatz
stimmen, wenn
(6)35
ys=(1+α)yf–α y *
35
Mit der Bedingung a <
ys − y f
yf − y
kann sichergestellt werden, daß auch für große
Managerlöhne ein positives Einkommen ys besteht, mit dem ein egoistischer Wähler für den gleichen Steuersatz stimmt wie ein fairer Wähler mit dem Einkommen
yf.
21
gilt. Auch hier zeigt sich, daß ein fairneßorientierter Wähler über ein höheres Einkommen verfügen muß als ein egoistischer Wähler, der für den
gleichen Steuersatz stimmt. Der Unterschied zwischen ys und yf steigt
mit zunehmendem Managereinkommen. Für das Einkommen des egoistischen Medianwählers, ysm, gilt:
⎧⎪
⎛ y +α y ⎞
⎟=
ysm= ⎨ y | γF ( y ) + (1 − γ ) F ⎜⎜
⎟
⎪⎩
⎝ 1+ α ⎠
1 ⎫⎪
⎬.
2 ⎪⎭
(7)
Es ist unmittelbar ersichtlich, daß das Medianwählereinkommen kleiner
wird, wenn bei einem Teil der Bevölkerung negative Ungleichheitsaversion vorliegt. Eine steigende Managemententlohnung hat im Fall einer
negativen Ungleichheitsaversion demnach eine im doppelten Sinne ausweitende Wirkung auf die staatliche Umverteilung: Wie bereits im Fall
positiver Ungleichheitsaversion steigt das Durchschnittseinkommen. Zusätzlich dazu sinkt das Medianwählereinkommen, so daß ein noch höherer Steuersatz gewählt wird.
4.3.3 Zweiseitige Ungleichheitsaversion
Wird eine zweiseitige Ungleichheitsaversion unterstellt, die Einkommensunterschiede sowohl im Vergleich zum ärmsten als auch im Vergleich zum reichsten Individuum beinhaltet,36 so treten die zuvor beschriebenen Effekte gleichzeitig auf. Als Gleichheitsfunktion ergibt sich
E2=α(1–τ)(y*– y ) – β(1–τ)(y*– y *).
Durch eine Steigerung der Managerentlohnung entfernt sich aus Sicht der
Reichen das ärmste Individuum einkommensmäßig weiter von ihnen und
bestärkt damit deren positive Ungleichheitsaversion, während aus Sicht
der Armen sich das Einkommen der Reichen weiter entfernt, so daß deren negative Ungleichheitsaversion zunimmt. Die qualitativen Aussagen
des Modells in den vorangegangenen Abschnitten werden durch eine
zweiseitigen Ungleichheitsaversion somit unterstützt.
36
Fehr und Schmidt (1999) analysieren ähnliche Fälle.
22
4.4 Einige Modellerweiterungen
4.4.1 Endogener Anteil fairneßorientierter Individuen
Im zuvor beschriebenen Modellrahmen ist der Anteil fair denkender Individuen (1-γ) exogen gegeben. Wird statt dessen der Anteil (1-γ) in Abhängigkeit von der Einkommensverteilung als steigend endogenisiert,
sobald die Distanz von Mittelschicht und Oberschicht einen Grenzwert
überschreitet, so kann eine steigende Managerentlohnung aus einem dritten Grund zur Erhöhung der gesellschaftlichen Umverteilung beitragen:
Bei Personen, die sich erst dann die gesellschaftliche Einkommensverteilung „zu Herzen nehmen“, wenn sie ein bestimmtes Maß an Ungerechtigkeit wahrnehmen, können die Höhe der Managementgehälter und ihre
mediale Darstellung dieses Maß entscheidend beeinflussen. Wird neben
den Personen, die aus Motiven der Bedarfsgerechtigkeit mehr Umverteilung wünschen, zudem noch jener Personenkreis berücksichtigt, nach
dem sich die gesellschaftliche Einkommensverteilung an der Leistung
orientieren sollte, so kann ein weiterer Zusammenhang zwischen γ und
der Managerentlohnung gefunden werden. Denn in den Augen vieler entspricht die Entlohnung von Managern nicht ihrer erbrachten Leistung. Im
obigen Modell kann allerdings nicht nach den hinter der Fairness liegenden Intentionen differenziert werden.
4.4.2 Direkter Einfluß sozialer Präferenzen auf das Arbeitsangebot
Im obigen Modell wurde der Wert der Gleichheitsfunktion E als gegeben
angesehen. Des weiteren wurde angenommen, E habe lediglich Einfluß
auf das Wahlverhalten fairer Individuen, während sich das individuelle
Arbeitsangebot unabhängig von Fairneßmotiven bestimmt. Diese Annahme kann gelockert werden, wenn die zusätzliche Überlegung eingeführt wird, daß fair denkende Individuen ihren Arbeitseinsatz einschränken, um nicht zu reich zu werden und um damit etwas gegen die gesell-
23
schaftliche Ungleichheit beizutragen.37 Dies führt im Fall einer positiven
Ungleichheitsaversion über die verzerrende Wirkung der Umverteilung
hinaus zu weiteren Wohlfahrtsverlusten, die auch mit der Höhe der Managemententlohnung zusammenhängen.38 Im Fall einer negativen Ungleichheitsaversion kann sich hingegen das Arbeitsangebot von fairneßorientierten Arbeitnehmern erhöhen, da diese einen Anreiz haben, durch
ein steigendes eigenes Einkommen die Differenz zum Managerlohn zu
verringern.
4.5 Kritik an politökonomischen Ansätzen
Boeri et al. (2000: 3) kommen zu dem Schluß, die Beiträge der neueren
politisch-ökonomischen Literatur seien „recht abstrakt und damit ohne
detaillierten institutionellen Gehalt und klare Implikationen für politisch
gangbare, konkrete Reformen“. Speziell das diskutierte Medianwählermodell zeichnet sich durch einige restriktive Annahmen zum Beispiel
hinsichtlich Präferenzstrukturen, Politikinhalte oder Wissensstand, Informationsverteilung und Informationsverarbeitung in der Gesellschaft
aus. Die Herausstellung verschiedener Erklärungsfaktoren im aus unserer
Sicht einfachstdenkbaren Modellzusammenhang demokratischer Entscheidungsprozesse machte allerdings bereits deutlich, daß vom Problem
der Managemententlohnung für die politische Reformbereitschaft der
Bevölkerung nicht abstrahiert werden kann. Trotz eines hohen Abstraktionsgrades können politisch-ökonomische Modelle einen Beitrag zur Begründung der individuellen Reformbereitschaft leisten, indem auf Aspekte aufmerksam gemacht wird, die für die Identifizierung gangbarer Re-
37
Im Modellrahmen kann eine Abhängigkeit des individuellen Arbeitsangebots von
der gesellschaftlichen Ungleichheit dargestellt werden, indem die Gleichheitsfunktion E als der Nutzenunterschied U(c,l) zwischen dem fairen Individuum und dem
des reichsten bzw. ärmsten Individuums definiert wird.
38
Der direkte Einfluß sozialer Präferenzen auf das Arbeitsangebot hätte allerdings
einen politisch-ökonomischen Substitutionseffekt zur Folge: Verringern Wähler
durch die Anpassung ihres Arbeitseinsatzes die gesellschaftliche Einkommensungleichheit, werden sie auf politischem Wege weniger steuerliche Umverteilung fordern.
24
formen wesentlich sein können. Denn Reformen, die ausreichend Rücksicht auf materielle und soziale Interessen nehmen und die Einschränkungen dort ansetzen, wo das Potential für Umverteilungsmaßnahmen
wenig bestimmt oder beeinflußt wird, werden sicherlich besser von der
Bevölkerung angenommen.
5 Empirische Analyse
Im Zusammenhang mit der theoretischen Analyse ist die Auswertung
von Daten einer SOEP-Sondererhebung39 vom Sommer 2004 und der
SOEP-Haupterhebung 2005 äußerst interessant.40 In beiden Umfragen
wurde gefragt, wie hoch nach Einschätzung der Befragten im Durchschnitt das monatliche Nettoeinkommen eines Managers im Vorstand eines großen Unternehmens ist. Daraufhin wurde gefragt, ob dieses Einkommen gerechtfertigt sei. Diejenigen, die das geschätzte Einkommen
nicht als gerecht ansehen, wurden dann aufgefordert, ein gerechtes Einkommen anzugeben. Aus beiden Angaben läßt sich ein Gerechtigkeitsindex GI errechnen, der Aufschluß über das Ausmaß des Fairneßempfindens gibt.41 Die Ergebnisse beider Umfragen sind nachfolgender Tabelle
zu entnehmen (Quellen: SOEP-Studien 2004 und 2005).
39
Die Daten der nachfolgenden Individualdatenanalyse beruhen auf Zahlen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung
(DIW), Berlin. Für einen Überblick über das SOEP siehe Wagner et al. (1993).
40
Die für unsere Fragestellung interessanten Variablen wie die Mitgliedschaft im
Betriebsrat und mögliche Auswirkungen auf die Arbeitsleistung aufgrund von seelischen und emotionalen Problemen liefert nur die Sondererhebung 2004. Die SOEPHaupterhebung 2005 liefert mit über 20.000 befragten Personen dafür die weitaus
größere Datenbasis. Sie läßt somit genauere Aussagen darüber zu, welche Faktoren
das Gerechtigkeitsurteil über die Entlohnung von Managern beeinflussen.
41
Der GI errechnet sich aus dem (logarithmierten) Verhältnis des geschätzten Monatseinkommens eines Managers im Vorstand eines großen Unternehmens (G) mit
dem Einkommen, das die Befragten für einen Manager als gerecht ansehen (H). Die
entsprechende Formel lautet: GI=ln(G/H). Je stärker der GI positiv oder negativ von
0 abweicht, desto größer ist das Ausmaß an subjektiv empfundener Entlohnungsungerechtigkeit. Mit einem positiven GI ist die geschätzte Managerentlohnung (G)
höher als der gerecht erscheinende Entlohnungsbetrag (H): die Managerentlohnung
25
Abbildung 2: Geschätzte und als gerecht empfundene
Managerentlohnung
Geschätztes Gehalt
Unterbezahlt
Gerecht
Überbezahlt
Gerechtes Gehalt
Gerechtigkeitsindex
2004
46.168 €
3%
25%
72%
15.610 €
0,65
2005
70.162 €
2%
26%
72%
24.462 €
0,74
Die Befragten der SOEP-Studie 2005 schätzten demnach das Einkommen eines Managers im Vorstand eines großen Unternehmens im Schnitt
auf 70.162 €. Nur 26% empfanden dies als gerechtfertigt. Die Befragten,
die das geschätzte Einkommen nicht als gerecht ansahen, betrachteten im
Schnitt 24.462 € als ein gerechtes Monatseinkommen. Ohne daß genau
abzuschätzen ist, an welche Größe die Befragten bei einem „großen Unternehmen“ denken, entsprachen die durchschnittlichen Schätzungen in
etwa der Größenordnung, in der eine durchschnittliche Vorstandsvergütung in DAX-Unternehmen auch tatsächlich liegt.42 Die Vorstellungen
von einem gerechten Monatssalär liegen hingegen wesentlich sowohl unterhalb der geschätzten als auch unterhalb der tatsächlichen Vorstandsentlohnung.
Wird der durchschnittliche Gerechtigkeitsindex in Abhängigkeit von
Merkmalen wie dem Geschlecht, der Herkunft, der Höhe des Einkommens, dem Alter, dem Familienstand, der Parteienpräferenz und der politischen Selbsteinschätzung berechnet, zeigt sich, daß Männer, Unverheiratete, alte Befragte, Ostdeutsche und Befragte, die sich selbst im linken
wird als „überhöht“ angesehen. Negative Werte beschreiben eine empfundene Unterbezahlung des Managements. Die Absolutbeträge des GI geben jeweils die Intensität der wahrgenommenen Einkommensungerechtigkeit wieder. Der GI erlaubt es
somit, die Richtung und das Ausmaß wahrgenommener Entlohnungsungerechtigkeiten abzubilden (vgl. Liebig, Schupp 2005: 722).
42
Es ist zu beachten, daß die Angaben stark streuen und sich die Vorstellungen von
einer tatsächlichen Managerentlohnung deutlich unterscheiden.
26
politischen Spektrum einordnen, die Managerentlohnung als relativ ungerecht wahrnehmen. Hinsichtlich der Parteienpräferenz zeigen sich erwartungsgemäß weniger ausgeprägte Ungerechtigkeitsvorstellungen bei
Anhänger bürgerlicher Parteien, während Anhänger der PDS und rechter
Parteien ein ausgeprägtes Ungerechtigkeitsempfinden aufweisen. Insgesamt kann anhand der soziodemographischen Merkmale keine Gruppe
identifiziert werden, die die derzeitige Managerentlohnung mehrheitlich
als gerecht oder gar als zu niedrig empfindet. So sind bei der Bewertung
der Managergehälter die Unterschiede zwischen den Beziehern hoher
und niedriger Einkommen erstaunlich gering. Es besteht demnach ein
breiter, durch alle Einkommensschichten gehender Konsens darüber, daß
Managergehälter ungerechtfertigt hoch sind.43 Auch im politischen Spektrum ist von links bis rechts ein hohes Ungerechtigkeitsempfinden festzustellen, das jeweils an den Rändern am stärksten ausgeprägt ist.
In zwei weiteren Fragen wurde in der SOEP-Studie 2005 nach der
Beurteilung der Steuerbelastung von Hilfsarbeitern und Managern gefragt. Es zeigt sich, daß die Bevölkerung dem Report zufolge die Steuerbelastung von Hilfsarbeitern mehrheitlich als zu hoch, die von Managern
hingegen mehrheitlich als zu niedrig empfindet. Insgesamt wird also indirekt eine stärkere Steuerprogression von der Mehrheit der Bevölkerung
befürwortet.44 Bemerkenswert ist, daß selbst bei der Gruppe der „leitenden Angestellten mit umfassenden Führungsaufgaben“45 eine, wenn auch
knappe, Mehrheit die Besteuerung der Manager für zu niedrig hält.
In einer linearen Regression kann ein signifikanter Zusammenhang
zwischen der Wahrnehmung der Managemententlohnung und der Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit und der Demokratie in Deutschland, der
Beurteilung der Steuerprogression, der politischen Partizipationswilligkeit und der Sorge um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung hergestellt werden. Neben dem Gerechtigkeitsindex der SOEP-Studie 2005 als
43
Vgl. dazu auch Liebig und Schupp (2004: 727).
Etwa 75% der Befragten der SOEP-Studie 2005 glauben, Manager würden zu
wenig Einkommensteuer zahlen. Nur 20% halten die Steuerlast für angemessen und
nur 5% sind der Ansicht, daß Top-Manager zu hohe Steuern zahlen (vgl. Schupp
und Wagner, 2005).
45
Schupp und Wagner (2005).
44
27
erklärende Variable wird jeweils nach den soziodemographischen Faktoren Alter, Geschlecht und Einkommen kontrolliert.
Abbildung 3: Folgen wahrgenommener Ungerechtigkeit bei der
Managerentlohnung
Ergebnisse einer linearen Regression
Unabhängige Variable: GI Managerentlohnung
Stand.
R-
aufgekl.
Abhängige Variablen
Beta
N
Quadrat
Varianz
Steuern ungelernte Arbeiter zu hoch
.1321***
5004
.045
.0175
(1=Steuern zu niedrig ... 3=Steuern zu hoch)
(.0204)
Steuern Manager zu hoch
-.2353*** 5132
.094
.0558
(1=Steuern zu niedrig ... 3=Steuern zu hoch)
(.0107)
Zufriedenheit mit eigener Arbeit
-.0364*** 5366
.022
.0013
.042
.0162
5222
.032
.0058
5506
.121
.0001
Sorgen um allg. wirtschaftliche Entwicklung -.0588*** 5505
.012
.0035
(0=ganz&gar unzufrieden ... 10=ganz&gar zufrieden)
(.0355)
Zufriedenheit mit der Demokratie
-.1273*** 5496
(0=ganz&gar unzufrieden ... 10=ganz&gar zufrieden)
(.0419)
Sonntag bei BT-Wahl wählen gehen
.0759***
(1=auf jeden Fall wählen...5=auf keinen Fall
wählen)
(.0202)
Interesse für Politik
.0121
(1=sehr stark ... 4=überhaupt nicht)
(.0139)
(1=große Sorgen ... 3=keine Sorgen)
(.0100)
Signifikanzniveaus: 10%*, 5%**,1%***; Standardfehler in Klammern; N= Anzahl der Beobachtungen; R-Quadrat= Erklärungsgehalt des ganzen Modells; aufgeklärte Varianz durch die
abhängige Variable „GI“ (=Gerechtigkeitsindex); Kontrollvariablen: Alter, Geschlecht und monatliches Nettoeinkommen. Quelle: SOEP-Studie 2005.
28
Es zeigt sich, daß Befragte mit einem hohen Ungerechtigkeitsempfinden
hinsichtlich der Managerentlohnung für eine stärkere Steuerprogression
plädieren und bei Kontrolle soziodemographischer Unterschiede einen
stärker ausgeprägten Wunsch nach staatlicher Umverteilung haben. Auch
deutet die Schätzung auf einen Einfluß auf die Zufriedenheit mit der eigenen Arbeitsstelle und die Demokratieverdrossenheit hin: Diejenigen,
die ein hohes Ungerechtigkeitsempfinden bei den Managergehältern angeben, sind tendenziell unzufriedener mit ihrer eigenen Arbeitsstelle und
der Demokratie in Deutschland.
Auch wenn der Gerechtigkeitsindex nicht signifikant zur Erklärung des allgemeinen politischen Interesses beiträgt, zeigt sich zudem,
daß mit steigendem Gerechtigkeitsindex die politische Partizipationsbereitschaft zurückgeht. Ein größeres Ungerechtigkeitsbewußtsein bei
der Managerentlohnung geht demnach nicht nur mit einer höheren Unzufriedenheit mit der Demokratie einher, sondern auch mit einer niedrigeren Bereitschaft, sich an ihr als Wähler aktiv zu beteiligen. Schließlich
haben Befragte mit einem hohen Ungerechtigkeitsbewußtsein größere
Sorgen in Bezug auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung.Die
SOEP-Daten zeigen insgesamt ein hohes Niveau an Ungerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung in Bezug auf die Entlohnung im Managementbereich. Dieses Bewußtsein geht einher mit einem niedrigen Vertrauen in die wirtschaftlichen und politischen Institutionen Deutschlands.
Auch wenn Kausalaussagen aufgrund einer Momentaufnahme nicht möglich sind, werden damit gesellschaftspolitische Problemstellungen sichtbar, die mit der Wahrnehmung der Managerentlohnung zusammenhängen.46
6 Schlußbemerkungen
In diesem Beitrag wurde zunächst verdeutlicht, daß betriebliche Gewinninteressen nicht isoliert von gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu sehen sind. Ungeachtet dessen, daß bis zu einem gewissen
Grad Produktionsstätten verlagert werden können, um steuerlichen Bela-
46
Vgl. Liebig, Schupp (2004: 730).
29
stungen und hohen Arbeitskosten zu entgehen, spiegelt sich die politische
Reformbereitschaft und die nationale Wettbewerbsfähigkeit in den Aktienkursen einzelner Unternehmungen wider. Denn Unternehmen agieren
nicht nur im globalen, sondern auch im nationalen Raum.
Mit der Integration sozialer Präferenzen in ein Medianwählermodell
ist es gelungen, einen für das Umsetzungspotential von Reformvorhaben
wesentlichen Zusammenhang zwischen staatlicher Umverteilung und
Managemententlohnung herauszustellen. Insbesondere für die hinsichtlich ihrer Wirkungen auf Einkommensniveaus und Einkommensverteilung sensiblen Arbeitsmarktreformen dürfte dies von hoher Bedeutung
sein. Auf einen Zusammenhang zwischen der Ablehnung hoher Managergehälter und dem Ruf nach staatlicher Umverteilung läßt auch die
Analyse der SOEP-Daten schließen. Es zeigte sich, daß es eine breite,
durch nahezu alle Einkommens- und Tätigkeitsschichten gehende Übereinstimmung gibt, Managergehälter regelmäßig als ungerechtfertigt hoch
einzustufen. Daß die Empörung über zu hohe Managemententlohnungen
bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, ist für Schwarz (2006) „politisch
brisant“. Denn dem Mittelstand kommt in der Gesellschaft bekanntermaßen eine besondere Bedeutung für Zusammenhalt, Prosperität und Stabilität zu. Wenn aber die Führungskräfte der Gesellschaft Gier und Maßlosigkeit vorzuleben scheinen, leiden auch die Werte und Tugenden der
Mittelschicht wie deren Pflicht- und Gemeinschaftsgefühl und deren Eigeninitiative. Die politische Reformbereitschaft hängt wiederum von der
Standfestigkeit ab, mit der die bürgerlichen Werte und Tugenden in der
Gesellschaft vertreten werden.
Von der Wirtschaftswissenschaft wurde bislang unterschätzt, daß es
für die Wirtschaft zumindest auf der Ebene der Verbände und der Politik
im wohlverstandenen Interesse ist, sich ihren Einflußmöglichkeiten bei
der Lösung gesellschaftlicher Probleme etwa durch eine angemessene
Bestimmung der Managerentlohnungen bewußt zu werden. Doch negative soziale Präferenzen wie Neid und Mißgunst sind nicht nur ein Problem der Unternehmen, sie sind auch ein Problem der ganzen Gesellschaft und als solches offen für politische Lösungen. Je mehr Sanktionsmöglichkeiten der Bevölkerung und den Gewerkschaften zugestanden
werden, und je mehr Verteilungsfragen der politischen Entscheidung
überlassen werden, desto mehr führt eine als ungerecht wahrgenommene
30
Managerentlohnung zu Resultaten, die zunächst den Managern und den
Anteilseignern, dann aber auch vielen anderen Mitgliedern der Gesellschaft schaden können. Je mehr Verteilungsfragen dem freien Markt
überlassen werden, desto belangloser werden soziale Präferenzen, da sie
sich nicht über politische Umverteilungsmaßnahmen artikulieren können.
Naturgemäß wird die Verteilungsfrage aber nicht marktlich geregelt werden. Es ist dann aber Weede (2000: 29) zuzustimmen, daß gute Institutionen und Sozialordnungen auch die Funktion haben, die Folgen
menschlicher Schwächen wie des Neids und der Mißgunst zu neutralisieren. Ob hingegen nicht einseitig ausgerichtete Muster sozialer Präferenzen wie Ungleichheitsaversion und reziproke Fairneß auch als Schwäche
zu titulieren sind, scheint momentan noch offen.47 Doch die Analyse der
entsprechenden institutionellen Ausgestaltung gesellschaftlicher Reformprozesse ist ein weiterer Schritt in der Forschung, der noch geleistet werden muß.
47
Rabin (1993) und Fehr, Schmidt (1999) stellen den Aspekt vorteilhafter gesellschaftlicher Lösungen aufgrund des Vorliegens sozialer Präferenzen (Einigungspotentiale, Lösung von Dilemmaproblemen) in den Vordergrund.
31
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