Begründung - Königsfeld im Schwarzwald

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Begründung
VORENTWURF STAND 17.09.2008
Gemarkung von Buchenberg und Burgberg
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Kinderweide/Hintere Hutzelberg“
Projektleiterin:
Margarethe Stahl
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald
Gemarkung Buchenberg - Burgberg
Bebauungsplan „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“
Begründung
Stand 17.09.2008
Inhalt
1 Begründung ............................................................................................. 2
1.1
1.2
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
Planerische Ausgangssituation ..............................................................................2
Städtebauliches Konzept........................................................................................3
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes....................................................................6
Verfahrensbericht...................................................................................................6
1.3.1 Aufstellungsbeschluss ..................................................................................................... 6
Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes.........................................................6
1.4.1 Abgrenzung und Größe ................................................................................................... 6
1.4.2 Bestehende Nutzungen, bestehendes Planungsrecht ..................................................... 7
Ziele der Raumordnung..........................................................................................7
Flächennutzungsplan .............................................................................................7
Planinhalt und Festsetzungen ................................................................................8
1.7.1 Art der baulichen Nutzung .............................................................................................. 8
1.7.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................... 9
1.7.3 Bauweise....................................................................................................................... 10
1.7.4 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................................. 10
1.7.5 Stellung baulicher Anlagen............................................................................................ 10
1.7.6 Private Flächen für das Parken von Fahrzeugen ........................................................... 11
1.7.7 Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen.............................................................. 11
1.7.8 Nebenanlagen ............................................................................................................... 11
1.7.9 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden ............................................ 12
1.7.10 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ......................... 12
1.7.11 öffentliche Grünflächen................................................................................................. 12
1.7.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft .................................................................................................................... 13
1.7.13 Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ................................... 13
1.7.14 Bauliche Maßnahmen bei der Errichtung von Gebäuden .............................................. 13
1.7.15 Die zur Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im
Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu treffenden baulichen und sonstigen
Vorkehrungen ............................................................................................................... 13
1.7.16 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ...................... 13
1.7.17 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ........................ 14
1.7.18 Flächen für unterirdische Stützbauwerke zur Herstellung des Straßenkörpers ............. 14
Umweltbericht......................................................................................................14
Flächenverteilung.................................................................................................15
2 Begründung zu den örtliche Bauvorschriften.................................. 16
Aufstellung und Bearbeitung: ................................................................. 17
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1
Begründung
1.1
Planerische Ausgangssituation
Begründung
Stand 17.09.2008
Das Kleinzentrum Königsfeld im Schwarzwald mit 6 Ortsteilen (6.200 Einwohner) geht auf
eine Ansiedlung der Herrnhuter Brüdergemeine vor 200 Jahren zurück. Innerhalb dieser
Zeitspanne entstand ein weltoffener heilklimatischer Kurort und Kneippkurort mit heute
rund 22.000 Gästen und 200.000 Übernachtungen im Jahr. Die 1809 eröffneten privaten
Zinzendorfschulen sind eine über die Region hinaus anerkannte Bildungsstätte für 1200
Schüler, teilweise mit Internatbetrieb, 3 Gymnasien, Realschule und drei Fachschulen im
sozialen Bereich. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schularten ist in Deutschland einzigartig.
Anfang des 20. Jahrhunderts stabilisierten die Dres. Heisler und Schall die medizinische
Anziehungskraft des Kurorts und Albert Schweitzer baute 1923 sein Haus in Königsfeld im
Schwarzwald.
1977 wurde die Albert-Schweitzer-Klinik (Fachklinik für Herz-, Kreislauf-, Atemwegs- und
Stoffwechselerkrankung) und 1993 die Michael-Balint-Klinik (Fachklinik für Psychosomatik
und Ganzheitsmedizin) angesiedelt.
2006 wurde die Albert-Schweitzer-Klinik um die Psychosomatische-Baar-Klinik erweitert.
Königsfeld im Schwarzwald ist die landesweit erste Naturwaldgemeinde und bundesweit
die erste Solarkommune und zeigt damit als Kurort ökologisches Profil.
Der 18-Loch-Golfplatz liegt in landschaftlich einzigartiger Lage direkt nördlich des Gebietes „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“.
Königsfeld im Schwarzwald liegt auf 763 m Höhe, im Schwarzwald zwischen VillingenSchwenningen, St. Georgen und Rottweil. Die Autobahn Stuttgart – Singen (A 81) ist 13
km entfernt. Die nächsten Bahnhöfe sind in St. Georgen (8 km) und Villingen (11 km).
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Abbildung 1: Ortsplan Königsfeld im Schwarzwald
Die Kinderweide
Dr. August Heisler (1881 – 1953) war einer der ersten Protagonisten einer ganzheitlichen
„Körper-Geist-Seele“ – Therapie. Er behandelte erfolgreich allergische und chronisch
kranke Kinder und richtete in dem Landgut des Baslers Weinhändler Grenier das Kindersanatorium „Kinderweide“ ein, welches bis 1956 betrieben wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Königsfeld im Schwarzwald mehr Kinderbetten als Unterkünfte in Hotels
und Pensionen. 1952/1953 war der Höhepunkt mit 150.000 Kinderübernachtungen in den
verschiedenen Einrichtungen in Königsfeld im Schwarzwald.
Die Kinderweide war auch ein kulturelles Zentrum für Lesungen, Vorträge und Konzerte
im Rahmen der „Geistigen Nothilfe Königsfeld“.
Seit 1956 liegt das Gelände brach und alle Bemühungen, eine neue Sondernutzung dort
zu etablieren, schlugen fehl.
Obwohl das Gelände über 50 Jahre brach gefallen ist, hat die Kinderweide bis heute eine
hohe emotionale Bedeutung in Königsfeld im Schwarzwald, die bei der weiteren Entwicklung dieses Gelände berücksichtigt werden muss.
Die Kinderweide liegt am Hinteren Hutzelberg nördlich des Kernorts in ca. 800 m Entfernung von der Ortsmitte.
Potenzialanalyse
Es ist der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald gelungen, mit der Erbengemeinschaft
Heisler eine Option zum Erwerb der Kinderweide abzuschließen. Diese Option läuft im
November 2008 aus.
Der Gemeinderat hat im September 2006 die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH (KE) beauftragt, eine Potenzialanalyse zu erarbeiten.
Diese Potenzialanalyse dient als wichtige Grundlage für die aktuell begonnene Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans (Siehe Anlage).
1.2
Städtebauliches Konzept
Auf dem knapp 7 Hektar großen Plangebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“ soll das
ehemalige Sanathoriumgelände „Kinderweide“ zu einem neuen, modellhaften Wohngebiet, welches im Süden um ein Hotel mit Ferienanlage ergänzt wird, entwickelt werden.
Das Wohngebiet soll besonders für junge Familien attraktiv werden, aber auch Mehrgenerationen-Wohnen sowie Wohnen und Arbeiten am selben Ort ermöglichen. Großen Wert
wird auf die Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit des neuen Wohnquartiers gelegt. Weshalb von Anfang an interessierte Bürger in den Planungsprozess einbezogen wurden.
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Die ersten Konzepte wurden bereits am 4. Juli 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt und in
einem Werkstattgespräch erörtert. Die äußerst produktiv verlaufene Diskussion erbrachte
eine ganze Reihe von Anregungen, die alle schon für den nächsten Planungsschritt einbezogen wurden. Dieser fortgeschrittene Stand der projektierten Solarsiedlung wurde nun
im Rahmen eines neuen Werkstattgesprächs am 19.07.2008 im Haus der Bürger, Königsfeld-Buchenberg präsentiert und diskutiert. Ergebnis des Planungsprozesses ist das unten
stehende städtebauliche Konzept.
Abbildung 2: städtebauliches Konzept rolfdisch, Solararchitektur
Energiekonzept
Das Planungs- und Energiekonzept für das Plangebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“
berücksichtigt, dass die Energiepreise unkalkulierbar geworden sind und aller Voraussicht
nach weiter rapide ansteigen, da die fossilen Energieressourcen immer knapper werden.
Zum Klimawandel – dem wohl größten Problem in der Menschheitsgeschichte – trägt zudem das Bauen und Wohnen mit seinen CO2-Emissionen zu über 50 % bei. Gleichzeitig
aber stehen fortschrittliche Bauweisen zur Verfügung, die so weit entwickelt sind, dass sie
nur noch pragmatisch umgesetzt werden müssen und zwar mit größtmöglicher Flexibilität
der Nutzungen. Das geht ohne Einschränkung, und sogar mit deutlicher Verbesserung der
Lebensqualität und zu bezahlbaren Preisen, was gerade für junge Familien besonders
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wichtig ist. Diese Planungsziele sollen über die Festsetzungen im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.
Solares Bauen
Für eine optimale Solarausnutzung werden deshalb die Gebäude im Plangebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“ sämtlich nach Süden ausgerichtet. Möglich ist dabei, über die
üblichen Standards von Energiespar- und Passivhäusern hinauszugehen – mit dem Plusenergiehaus®, das sogar eine positive Energiebilanz aufweist und statt Nebenkosten Nebeneinnahmen erwirtschaftet und das vor allem Energie- und Energiepreissicherheit bietet. Für den minimalen restlichen Wärmeeintrag werden unterschiedliche Varianten vorgestellt.
Aufteilung des Geländes – Variable Hausformen
Im westlichen Teil des Geländes soll ein „autofreies“ Wohnen entstehen. Die dortigen
Grundstücke sollen überwiegend mit Hausgruppen (Doppel- und Reihenhäuser) bebaut
werden. Im östlichen Teil freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, auf deren Grundstücken das Parken von Autos sowie das Erstellen von Garagen zulässig ist. In einem zweiten Bauabschnitt ist für den südlichen Rand, an den Golfplatz angrenzend, an eine Bebauung mit Hotel und Ferienhäusern zur Förderung des Fremdenverkehrs gedacht. Die
Größe der Baugrundstücke und Gebäude bleibt durch die Festsetzungen des Bebauungsplans möglichst variabel, um den Investoren und Baufamilien große Flexibilität und Individualität zu bieten.
Ein vorhandener Weg, der mit Heinbuchenhecken überwachsen ist, wird mit einem Wasserlauf so ausgestaltet und ergänzt, dass eine attraktive, das Gebiet von Norden nach
Süden durchlaufende öffentliche Grünzone entsteht, gespeist vom Oberflächenwasser der
Siedlung. So wird nicht nur ein attraktiver Freiraum geschaffen, sondern eine ökologisch
sinnvolle Regenwasserbewirtschaftung erreicht. Wertvolle Bäume werden dem Gebiet erhalten und bereichern die ohnehin grüne Solarsiedlung.
Erschließung und Anbindung
Für die Erschließung werden weitgehend bestehende Strukturen genutzt: Der bisherige
Forstweg im Westen und Norden wird zur Haupterschließungsstraße und erschließt das
Wohngebiet von Norden über eine Stichstraße. Deren Ende als Wendeplatte aufgeweitet
und gleichzeitig in der Mitte des Gebietes als Quartiersplatz ausgebildet wird. Der ruhende
und fließende Verkehr soll die Lebensqualität im Quartier, die Kommunikation und Spielmöglichkeiten möglichst wenig beeinträchtigen. Ein attraktives Fußwegenetz entsteht unter Berücksichtigung bestehender Strukturen und bindet an die ausgewiesenen Wanderwege an- Durch eine neue Fuß- und Radwege rückt das Gebiet „Kinderweide/Hinterer
Hutzelberg“ dichter an den Ortskern heran.
Ein familienfreundliches Angebot
Für junge Familien soll das Gebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“ speziell durch folgende Punkte attraktiv werden:
Landschaft, Wege und Grünflächen mit integrierten vielfältigen Spielmöglichkeiten bieten
ein Paradies für Alt und Jung.
Die geplanten Doppel-, Reihen- und Einzelhäuser verfügen sämtlich über genügend große
Gärten und Freiräume. Es bleibt „Luft“ für spätere Erweiterungsmöglichkeiten. Die Bauflä-
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chen erlauben unterschiedliche Hausgrößen für variables Wohnen und Arbeiten sowie zukunftsfähiges Mehrgenerationen-Wohnen.
Sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger und Mieter werden mit dem attraktiven Baugebiet angesprochen. Es verursacht keine Emissionen und erhält dem Luftkurort Königsfeld im Schwarzwald die gesunde Luft.
Da die Nebenkosten für die Bewohner dauerhaft niedrig bleiben und die Solarhäuser über
die Energiegewinne sogar Einnahmen generieren, sind diese Immobilien gerade auch aus
wirtschaftlichen Gründen interessant: Es sind besonders nachhaltige und werthaltige Kapitalanlagen!
Fazit
Zukunftsfähigkeit mit dem Baugebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“, das heißt für die
Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald zweierlei:
Die Zukunft der Gemeinde liegt im Zusammenleben verschiedener Generationen, und so
soll ein, in vielfacher Hinsicht attraktives, variables Angebot besonders für junge Familien
mit Kindern gefördert werden.
Ökonomisch und ökologisch tragbar ist schon heute – bei explodierenden Energiepreisen
und angesichts des Klimawandels –nur noch ein Bauen mit der Sonne.
1.2
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Ziel und Zweck der Planung für das Gebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“ ist die bisher größtenteils leer stehenden Bauflächen des ehemaligen Kindersanatoriums durch die
Festsetzung einer Wohnbaufläche im nördlichen Bereich und die Festsetzung einer Sonderfläche „Hotel und Ferienanlage“ im südlichen Bereich entlang des bestehenden Golfplatzes einer nachhaltigen Nutzung zu zuführen.
1.3
Verfahrensbericht
1.3.1
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 04.06.2008 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
1.4
Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes
1.4.1 Abgrenzung und Größe
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 6,86 ha (Flächenermittlung CAD) und wird wie folgt begrenzt:
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im Norden und Osten durch das Flurstück Nr. 294 (Wald),
im Süden
durch die Flurstücke Nr. 290 und 299 (Golfanlage),
im Westen
durch die Flurstücke Nr. 415 und300/1.
1.4.2 Bestehende Nutzungen, bestehendes Planungsrecht
Im Norden, Osten und Westen wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden befindet sich eine Golfanlage.
Im Norden auf dem Flurstück Nr. 292/1 befindet sich ein Wohngebäude, welches als einziges Gebäude im Plangebiet dauerhaft bewohnt ist. Im Nordwesten stehen noch 3 ehemalige Wohngebäude, die seit längerer Zeit leer stehen.
1.5 Ziele der Raumordnung
Königsfeld im Schwarzwald liegt an der Landesstraße L 177 „Königsfeld-Nägelesee“ in der
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg im Schwarzwald-Baar-Kreis und gehört zum Mittelbereich Villingen-Schwenningen.
Der Regionalplan 2003 für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg befindet sich derzeit in
der Fortschreibung 2008.
Königsfeld im Schwarzwald ist lt. Plansatz 2.6 des Regionalplans „Schwarzwald-BaarHeuberg“ als touristisches Zentrum ausgewiesen. Ziel des Regionalplans ist, dass die Städte und Gemeinden mit einer leistungsfähigen touristischen Infrastruktur als Touristische
Zentren so weiterentwickelt werden, dass das Erholungs- und Freizeitpotenzial der Region
in den Bereichen Kur und Gesundheit, Ferien- und Naherholung sowie Sport und Kultur optimal genutzt werden kann. Deshalb soll der Ausbau des für die Region sehr wichtigen
Wirtschaftszweiges Tourismus schwerpunktmäßig gefördert, die Bereitstellung der hierfür
erforderlichen baulichen Entwicklungsflächen erleichtert und störende Entwicklungen verhindert werden (s. auch PS. 3.2.4).
Königsfeld im Schwarzwald verfügt über eine Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und
hat das Prädikat heilklimatischer Kurort und Kneippkurort.
1.6 Flächennutzungsplan
Der sich derzeit in der Fortschreibung befindliche Flächennutzungsplan 2025 der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald weist für den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Süden eine Sonderbaufläche und im Norden Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan wird
somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
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Baugebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“
Abbildung 3: Ausschnitt Fortschreibung Flächennutzungsplan 2015
1.7
Planinhalt und Festsetzungen
1.7.1
Art der baulichen Nutzung
Der Geltungsbereich gliedert sich hauptsächlich in folgende unterschiedliche Flächenfestsetzungen. Diese sind:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
die Baugebiete
die öffentlichen Verkehrsflächen
öffentliche Grünflächen
private Flächen für das Parken von Fahrzeugen.
Die Baugebiete, d. h. die Art der baulichen Nutzungen werden gemäß
§ 4 und 10 BauNVO wie folgt festgesetzt:
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Allgemeines Wohngebiet WA 1 - 3
Zur Stärkung und zum Erhalt der Wohnnutzung und zur Stärkung der Einwohnerzahlen im
Gemeindegebiet von Königsfeld im Schwarzwald wird für den Bereich nördlich des Plangebietes ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Mit den Festsetzungen über den Ausschluss bestimmter Arten von allgemein zulässigen
Nutzungen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen soll besonders die Ansiedlung von
jungen Familien mit Kindern unterstützt werden. Nutzungskonflikte sollen vermeiden werden. Demnach sind ausgeschlossen:
ausnahmsweise zulässige Nutzungen
ƒ
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
ƒ
Anlagen für Verwaltungen,
ƒ
Gartenbaubetriebe,
ƒ
Tankstellen.
Zur Stärkung von Wohnen und Arbeiten im neuen Wohngebiet sind ausnahmsweise zulässig:
ƒ
ƒ
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Sondergebiet „Hotel und Ferienanlage“
Die Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald will mit der Ausweisung des Sondergebietes
entsprechen den Zielen des Regionalplans den Tourismus fördern. Mit den zulässigen
Nutzungen soll das Hotel und die Ferienanlage auf ein mit der Wohnnutzung verträgliches
Maß beschränkt werden. Trotzdem soll die zulässige Bettenzahl für das Hotel ein wirtschaftliches Betreiben ermöglichen. Die Bettenzahlen für die Ferienhäuser mit 8 Betten
pro Haus ermöglicht, dass z. B. zwei Familien oder größere Gruppen ein gemeinsames
Haus mieten können.
1.7.2
Maß der baulichen Nutzung
Die Grundflächenzahl wurde für das allgemeine Wohngebiet (WA 1 und 2) entsprechend
der durch die Baunutzungsverordnung maximal zulässigen Grundflächenzahl auf 40 %
überbaubare Fläche begrenzt. Im WA 1 ist auf den Grundstücken das Parken von PKW
nicht zulässig. Hierfür wurden entlang des Waldrandes private Flächen für das Abstellen
von Fahrzeugen ausgewiesen. In diesen autofreien Wohnbereichen können die Anliegerwege (Mischverkehrsflächen) von den Kindern im Gebiet zum Spielen und freien Bewegen
genutzt werden. Innerhalb des Wohngebietes WA 2 dürfen innerhalb der „Baufenster“
und der Flächen für Garagen und Carports die privaten Fahrzeuge abgestellt und Garagen
oder Carports errichtet werden. Für das allgemeine Wohngebiet WA 3 wurde die zulässige Grundflächenzahl entsprechend dem Bestand auf die GRZ 0,2 begrenzt.
Für das Sondergebiet darf die Grundstücksfläche zu 20 % überbaut werden, wobei die
zulässige Grundfläche durch Stellplätze mit ihren Zufahrten und den Anlieferbereich auf
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maximal 30 % überschritten werden darf. Für das Parken der Fahrzeuge wurden im Norden des Sondergebietes Flächen für Stellplätze festgesetzt.
Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich auf den Abstand zwischen der im Lageplan festgesetzten Bezugshöhe und die Firsthöhen. Die Bezugshöhen orientieren sich an
den Geländehöhen. Für die Erdgeschosshöhen darf von den Bezugshöhen je nach Gebäudetyp nach oben und unten jeweils um 0,5 m und im Sondergebiet um 1,0 m abgewichen
werden.
Für die Wohngebiete (WA 1 -3) wurde die zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf zwei
beschränkt.
1.7.3
Bauweise
Für das Sondergebiet und das Wohngebiet WA 3 wurde die offene Bauweise, d. h. die
Gebäude müssen mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden, festgesetzt.
Die maximale Länge des Baukörpers ist gem. § 22 Abs. 2 BauNVO 50 m.
Für das allgemeine Wohngebiet wurde eine abweichende Bauweise im Sinne der offenen
Bauweise festgesetzt bei welcher die maximale Länge der Baukörper auf 32 m beschränkt
wurde. Dadurch soll eine gute Durchgrünung des Wohngebietes ermöglicht werden.
1.7.4
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen festgelegt. Die Festlegung
der Baugrenzen orientiert sich im Wesentlichen am städtebaulichen Entwurf. Sie lassen
jedoch genügend Spielraum damit die Gebäude optimal nach Süden ausgerichtet werden
können und auch Hausgruppen möglich sind, welche vor Allem das Wohnen von mehreren Generationen auf einem Grundstück ermöglichen soll.
Für das Wohngebiet WA 3 wurde das Baufenster entsprechend des Gebäudebestandes
festgelegt.
1.7.5
Stellung baulicher Anlagen
Die Festlegung der Gebäude Stellung gibt eine Nord/Süd Orientierung der Gebäude vor.
Von der vorgegebenen Firstrichtung darf um 12 ° abgewichen werden, damit je nach Gebäudetyp und verwendeter Technik eine optimale Ausnutzung von Solarenergie möglich
ist.
Für das Wohngebiet WA 3 wurde die Firstrichtung entsprechend des Gebäudebestandes
festgelegt.
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1.7.6
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Private Flächen für das Parken von Fahrzeugen
Innerhalb des Waldabstandsstreifens werden im Westen und Norden des Plangebietes
private Flächen für das Parken von Fahrzeugen ausgewiesen, welche für das Wohngebiet
WA 1 bestimmt sind. Dieses Wohngebiet soll autofrei bleiben, d. h. die Gebäude können
lediglich zum Be- und Entladen angefahren werden.
1.7.7
Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen
Innerhalb des Sondergebietes sind im Norden Flächen für Stellplätze ausgewiesen. Sie
werden vom geplanten Wohngebiet im Osten entlang des Wohngebietes WA 2 von einem
bestehenden Gehölzriegel und im Westen zum Wohngebiet WA 1 durch die geplanten
Hecken abgeschirmt.
Auf den privaten Flächen für das Parken von Fahrzeugen im Westen sind Flächen für
Stellplätze, Carports und Garagen in einem Abstand von 2,50 m zum Wohngebiet WA 1
ausgewiesen. Der Abstand dient zum einen als Fußweg und zum andern soll verhindert
werden, dass die Nutzung der Gartenflächen der direkten Anlieger des Wohngebietes
WA 1 an die Fläche für das Parken von Fahrzeugen eingeschränkt ist, wenn Autos zu
dicht am Garten Parken.
Im Norden sind die Flächen für die Stellplätze, Carports und Garagen durch die öffentliche
Erschließung von den Wohngebieten getrennt.
Ferner wurden Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen im WA 2 im Osten entlang
des Waldrandes festgelegt. Diese sind auch innerhalb des Waldabstandes zulässig, da sie
nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen.
1.7.8
Nebenanlagen
1.
Insbesondere zur Erleichterung und Förderung der gärtnerischen Nutzungen der
nicht überbauten Grundstücksteile werden als Nebenanlagen Gebäude (Gewächshaus
oder Gartenhäuschen) bis zu 15 m³ zugelassen. Diese Nebengebäude dürfen jedoch
nur südlich der Hauptgebäude errichtet werden. Dadurch soll gewährleistet werden,
dass entlang des öffentlichen Straßenraums eine klare Raumkante, die durch die
Hauptgebäude geprägt ist, entsteht. Andere Nebenanlagen sind auf den Baugrundstücken unzulässig.
2.
Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans die Ausführungsplanung für
die Erschließung des Baugebietes noch nicht abgeschlossen ist, können die Standorte
für Nebenanlagen, welche der Versorgung des Gebietes dienen noch nicht definitiv
festgesetzt werden, deshalb ist entlang des öffentlichen Straßenraums die Errichtung
dieser Nebenanlagen zu Gunsten der Versorgung des Gebietes auf den privaten
Grundstücken zu dulden.
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1.7.9
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Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden
a)
Die Anzahl der Wohneinheiten wurden für das Wohngebiet WA 1 auf vier begrenzt.
Dadurch soll eine Ausnutzung der Bauflächen für ausschließlich kleine Wohneinheiten
bzw. ausschließlich Geschosswohnungsbau vermieden werden.
b) In den Wohngebiete WA 2 und WA 3 sollen überwiegend Einfamilienhäuser und
Doppelhäuser entstehen. Durch die Einschränkung der Anzahl der Wohnungen soll
eine schleichende Veränderung des Gebietscharakters in ein Gebiet mit Mehrfamilienhäusern unterbunden werden.
Gleichzeitig wird durch die Begrenzung der zulässigen Anzahl von Wohnungen je Gebäude
die erforderliche Anzahl der Stellplätze auf das für die geplanten Baugrundstücke verträgliche Maß eingeschränkt.
1.7.10 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Die im zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan festgesetzten Straßenflächen knüpfen an
die überörtliche Erschließung durch die Landesstraße L 177 an und verbinden gleichzeitig
das neue Baugebiet mit dem Ortskern. Die Haupterschließungsstraße führt im Westen
und Norden entlang des Waldes und erschließt das Wohngebiet von Norden über eine
Stichstraße. Deren Ende als Wendeplatte aufgeweitet und gleichzeitig in der Mitte des
Gebietes als Quartiersplatz ausgebildet wird.
Der ruhende und fließende Verkehr soll die Lebensqualität im Quartier, die Kommunikations- und Spielmöglichkeiten der Bewohner im neuen Wohngebiet möglichst wenig beeinträchtigen. Weshalb die Erschließungsstiche als Mischverkehrsfläche ausgewiesen werden, wodurch alle Verkehrsteilnehmer Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichberechtigt am Verkehr teilnehmen. Ein attraktives Fußwegenetz entsteht unter Berücksichtigung bestehender Strukturen und bindet an die ausgewiesenen Wanderwege an. Durch
eine neue Fuß- und Radwegeverbindung rückt das Gebiet „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“ dichter an den Ortskern heran.
Zur Ordnung des ruhenden Verkehrs werden öffentliche Flächen für Parkierung festgesetzt.
Die Festsetzung von Verkehrsgrünflächen soll den Straßenraum der Haupterschließungsstraße von den privaten Flächen für das Parken von Fahrzeugen, damit ein einheitliches
Straßenbild entsteht, klar trennen.
1.7.11 öffentliche Grünflächen
Die Festsetzung der öffentlichen Grünflächen erfolgt entsprechend dem städtebaulichen
Entwurf und den Ergebnissen des Umweltberichts und soll den Gebietscharakter einer Solarsiedlung unterstützen.
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1.7.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Die Festsetzungen erfolgen entsprechend den ersten Ergebnissen der Umweltprüfung.
1.7.13 Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Die Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald ist prädikatisierter heilklimatischer Kurort. Um
diesen Status nicht zu gefährden und damit auch für das neue Wohngebiet und die geplante Hotel und Ferienanlage dieser Status eingehalten werden kann, welcher durch die
Qualität der Luft bestimmt wird, werden Festsetzungen zur Luftreinhaltung getroffen.
1.7.14 Bauliche Maßnahmen bei der Errichtung von Gebäuden
Entsprechend dem städtebaulichen Entwurf soll das Baugebiet „Kinderweise“ als Solarsiedlung entwickelt werden. Die Festsetzungen im zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan sowie die Ausrichtung der „Baufenster“ (überbaubare Grundstücksfläche) gewährleisten die Nutzung der Dachflächen zur Gewinnung von Solarenergie.
1.7.15 Die zur Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen
Gefahren im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu treffenden
baulichen und sonstigen Vorkehrungen
Die Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald ist prädikatisierter heilklimatischer Kurort. Um
diesen Status nicht zu gefährden und damit auch für das neue Wohngebiet und die geplante Hotel und Ferienanlage dieser Status eingehalten werden kann, welcher durch die
Qualität des Klimas bestimmt wird, werden Festsetzungen zum Wärmebedarf der Gebäude getroffen.
1.7.16 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Für das Plangebiet wird ein Umweltbericht erstellt, welcher Grünordnungsmaßnahmen beinhaltet. Diese Grünordnungsmaßnahmen beinhalten auch die Bewertung und den Erhalt
des wertvollen Baumbestandes, welcher planungsrechtlich gesichert werden soll.
Gleichzeitig wird, durch die Festsetzungen gewährleistet, dass keine Verschattungen der
Solareinrichtungen entstehen und trotzdem der Charakter einer Siedlung im Waldpark
entsprechend dem Bestand erhalten werden kann und neu definiert wird.
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1.7.17 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Für das Plangebiet wird ein Umweltbericht erstellt, welcher Grünordnungsmaßnahmen beinhaltet. Diese werden durch die Festsetzungen planungsrechtliche gesichert.
Durch die Festsetzungen wird gewährleistet, dass keine Verschattungen der Solareinrichtungen entstehen und trotzdem der Charakter einer Siedlung im Waldpark entsprechend
dem Bestand erhalten werden kann und neu definiert wird.
1.7.18 Flächen für unterirdische Stützbauwerke zur Herstellung des Straßenkörpers
Über die getroffene Festsetzung soll zur Herstellung des geplanten Straßenkörpers in den
an öffentliche Verkehrsflächen angrenzenden Flächen, die Herstellung von notwendig
werdenden unterirdischen Stützbauwerken entlang der Grundstücksgrenze ermöglicht
werden. Zur Herstellung des Straßenkörpers sind auf den an öffentlichen Verkehrsflächen
angrenzenden Grundstücken unterirdische Stützbauwerke entlang der Grundstücksgrenze
in einer Breite von ca. 0,2 m und einer Tiefe von ca. 0,5 m zu dulden.
Aufgrund der Hanglage des Baugebietes werden entlang den von Norden nach Süden
verlaufenden Grundstücksgrenzen Böschungen erforderlich sein, deren genaue Lage sich
aus der Erschließungsplanung ergibt.
1.8 Umweltbericht
Der Umweltbericht wird derzeit von Herrn Detlef Dannert (Diplom Biologe) erarbeitet. Eine
Bestandsaufnahme wurde bereits durchgeführt. Erste Ergebnisse wie die Ausweisung der
Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie die Festsetzungen zu Pflanzbindungen bzw. Pflanzgeboten wurden bereits im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans
berücksichtigt. Der Umweltbericht ist im Vorentwurf als Teil der Begründung als Anlage
beigefügt.
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Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald
Gemarkung Buchenberg - Burgberg
Bebauungsplan „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“
Begründung
Stand 17.09.2008
1.9 Flächenverteilung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6,86 ha mit folgender Unterteilung:
Baugebiete:
WA 1 – 3
SO 1 - 2
Summe
25.608 m2
17.093 m2
42.701 m2
62,2 %
Verkehrsflächen:
Öffentliche Erschließung
Straßenfläche/Mischverkehrsfläche/Stellplätze/Verkehrsgrün 7.331m2
Fuß-/Radweg
1.012m2
Waldweg
1.555m2
Summe
9.898 m2
14,4 %
private Erschließung
private Flächen für das Parken
3.658 m2
5,3 %
GR1 – GR8
12.320 m2
18,1 %
Fläche Geltungsbereich
68.577 m2
100 %
öffentliche Grünflächen:
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Bebauungsplan „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“
2
Begründung
Stand 17.09.2008
Begründung zu den örtliche Bauvorschriften
Zur positiven Gestaltung des Stadtbildes wird es notwendig, parallel zu der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“ örtliche Bauvorschriften als Satzung
zu beschließen, welche Regelungen über
•
Fassaden,
•
Dachform, Dachneigung
•
Werbeanlagen,
•
Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke,
•
Einfriedigungen,
•
Antennen,
•
Niederspannungsleitungen und Telefonleitungen
beinhalten.
Aus städtebaulichen Gründen kann die Zulässigkeit von oberirdischen Niederspannungsund Telekommunikationsleitungen untersagt werden, da das neue Wohngebiet dem in
Königsfeld üblichen Charakter der neuen Baugebiete ohne Freileitungen entwickelt werden
soll. Das Ziel ist das sich das Wohngebiet eindeutig von Gewerbegebieten unterscheiden
soll.
Der räumliche Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften als Satzung entspricht dem
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“.
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Gemarkung Buchenberg - Burgberg
Bebauungsplan „Kinderweide/Hinterer Hutzelberg“
Begründung
Stand 17.09.2008
Aufstellung und Bearbeitung:
Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald
Königsfeld im Schwarzwald, ……..
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Bürgermeister
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplanes mit seinen Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text sowie der örtlichen Bauvorschriften mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderats übereinstimmt und dass die, für die Rechtswirksamkeit maßgebenden
Verfahrensvorschriften, beachtet wurden.
Königsfeld im Schwarzwald, ………
___________________
Link
Bürgermeister
Bearbeitung:
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Stuttgart, .........2008
ppa. Peter Fülbier
Margarethe Stahl
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