Städtebauliches und landesplanerisches Verträglichkeitsgutachten

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Städtebauliches und landesplanerisches
Verträglichkeitsgutachten
für die Ansiedlung
eines Pferdesport-Fachmarktes
(Krämer Megastore)
in Northeim
Verfasser:
Dipl.-Ing. Marc Föhrer
Dipl.-Kffr. Silke Wittig
Dortmund, 8. Juni 2016
Im Auftrag von:
Richard Krämer Pferdesport
Auftragnehmer:
Stadt + Handel
Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB
Hörder Hafenstraße 11
Tibarg 21
44263 Dortmund
22459 Hamburg
Fon: +49 231 8626890 Fon: +49 40 53309646
Fax: +49 231 8626891 Fax: +49 40 53309647
Beiertheimer Allee 22
76137 Karlsruhe
Fon: +49 721 14512262
Fax: +49 721 14512263
Markt 9
04109 Leipzig
Fon: +49 341 92723942
Fax: +49 341 92723943
[email protected]
www.stadt-handel.de
Amtsgericht Essen, Partnerschaftsregisternummer PR 3496, Hauptsitz: Dortmund
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ____________________________________________________________ i
1
Ausgangssituation und Zielsetzung ____________________________________ 1
2
Eingrenzung des Untersuchungsumfangs ______________________________ 3
3
Methodik ___________________________________________________________ 5
4
Beschreibung Planvorhaben __________________________________________ 9
4.1
4.2
5
Markt- und Standortanalyse _________________________________________ 13
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
6
Makrostandort _________________________________________________ 13
Einzugsbereich und Untersuchungsraum für absatzwirtschaftliche ______
und/oder städtebauliche Auswirkungen des Vorhabens _____________ 15
Angebotsanalyse _______________________________________________ 22
Nachfrageanalyse ______________________________________________ 25
Städtebaulich-funktionale Analyse/Charakterisierung der _____________
zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum _____________ 27
Zusammenfassung der Markt- und Standortanalyse _________________ 29
Umsatzprognose und Umsatzherkunft für das Planvorhaben ____________ 30
6.1
6.2
7
Marktanteilsmodell für das Planvorhaben__________________________ 30
Umsatzprognose Planvorhaben __________________________________ 32
Auswirkungsanalyse_________________________________________________ 34
7.1
7.2
8
Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ___________________ 34
Städtebauliche Einordnung ______________________________________ 36
Einordnung des Vorhabens in die Vorgaben der Landesplanung und _____
der Kommunalplanung ______________________________________________ 39
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
9
Mikrostandort __________________________________________________ 9
Sortimente und Verkaufsflächen __________________________________ 10
Kongruenzgebot _______________________________________________ 39
Konzentrationsgebot ___________________________________________ 42
Beeinträchtigungsverbot ________________________________________ 43
Integrationsgebot ______________________________________________ 43
Abstimmungsgebot ____________________________________________ 44
Einordnung des Vorhabens in relevante städtebauliche _______________
Entwicklungskonzepte (hier EHK 2009 und Fortschreibung des ________
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Northeim 2016) ___ 44
Zusammenfassung der Ergebnisse____________________________________ 47
i
Anhang ____________________________________________________________________ I
vorläufige Sortimentsliste für die Stadt Northeim aus der_________________________
3. Facharbeitskreissitzung (Entwurf der Fortschreibung 2016) ____________________ II
Abbildungsverzeichnis _______________________________________________________IV
Tabellenverzeichnis _________________________________________________________IV
Literatur und sonstige Quellen _______________________________________________ V
ii
Abkürzungsverzeichnis
Abs. ...........................................Absatz
B ................................................Bundesstraße
BAB ...........................................Bundesautobahn
BauGB .......................................Baugesetzbuch
BauNVO ....................................Baunutzungsverordnung
BGF ...........................................Bruttogeschossfläche
bspw. ........................................beispielsweise
BVerfGH ...................................Bundesverfassungsgerichtshof
BVerwG .....................................Bundesverwaltungsgericht
bzw. ..........................................beziehungsweise
d. h. ...........................................das heißt
EW ............................................Einwohner
EH .............................................Einzelhandel
gem. .........................................gemäß
ggf. ...........................................gegebenenfalls
i. d. R. .......................................in der Regel
inkl. ...........................................inklusive
i. H. v. ........................................in Höhe von
i. S. ............................................im Sinne
L ................................................Landesstraße
LROP ..........................................Landesraumordnungsprogramm
m ...............................................Meter
m² .............................................Quadratmeter
max. ..........................................maximal
Mio. ...........................................Millionen
NuG ..........................................Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel
NRW .........................................Nordrhein-Westfalen
NVZ ...........................................Nahversorgungszentrum
ÖPNV ........................................öffentlicher Personennahverkehr
o. g. ...........................................oben genannt
OVG ..........................................Oberverwaltungsgericht
p. a. ...........................................per annum
rd. .............................................rund
S. ...............................................Seite
s. ...............................................siehe
s. o. ...........................................siehe oben
s. u. ...........................................siehe unten
siL ..............................................städtebaulich integrierte Lage
u. a. ...........................................unter anderem
v. a. ...........................................vor allem
VG .............................................Verwaltungsgericht
vgl. ............................................vergleiche
v. H. ..........................................von Hundert
VKF ...........................................Verkaufsfläche
ZVB ...........................................zentraler Versorgungsbereich
z. B. ...........................................zum Beispiel
z. T. . ..........................................zum Teil
iii
1 Ausgangssituation und Zielsetzung
In Northeim ist die Ansiedlung eines Pferdesportfachmarktes der Fa. Krämer (Krämer Megastore) mit 1.200 m² VKF geplant. Im Rahmen der Diskussion mit den Fachämtern und den
Trägern öffentlicher Belange hat sich herauskristallisiert, dass die Gebietsausweisung für ein
Sondergebiet Einzelhandel (i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO) vorgenommen werden soll. Für die
Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Bebauungsplans (B-Plan) ist eine gutachterliche Auswirkungsanalyse erforderlich, welche Aussagen zur städtebaulichen und
landesplanerischen Verträglichkeit des Vorhabens trifft. Insbesondere ist die Verträglichkeit
des Planvorhabens ist nachzuweisen, die Gebote der Raumordnung sind zu erfüllen bzw. einzuhalten.
Im Rahmen des angestrebten B-Plan-Verfahrens sind folgende Aspekte zu erörtern und zu
klären:
Einordnung gemäß Einzelhandelskonzept (EHK)
Absatzwirtschaftliche, städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungseinschätzung gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO
Einordnung gemäß des LROP Niedersachsen 2008 und Entwurf 2016
Stadt + Handel wurde angefragt, vorstehend benannte Aspekte zu prüfen und letztlich zu
bewerten, ob eine Widerlegung der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 BauNVO für den vorliegenden Fall begründbar ist. Als Grundlage für das weitere Planverfahren sollen im
vorliegenden Gutachten folgende Punkte untersucht und bewertet werden:
Einordnung gemäß kommunalplanerischer sowie landesplanerischer Grundlagen
Einordnung in das Einzelhandelskonzept für die Stadt Northeim (Dr. Lademann & Partner 2009) und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Northeim
(Stadt + Handel, laufend)1
Einordnung in das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (2008 sowie Entwurf 2016)
Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Bestand und/oder Entwicklungsmöglichkeiten der Versorgung
der Bevölkerung im Untersuchungsraum und/oder zentrale Versorgungsbereiche in
der Kommune oder in Nachbarkommunen
Prüfung der projektierten Sortimentsstruktur im Hinblick auf zentrenrelevante Sortimentsanteile / Bezugnahme zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
1
Die Fortschreibung befindet sich im Erarbeitungsstadium. Bezüge zum Fortschreibungsstand werden – sofern
inhaltlich und sachlich zielführend – hergestellt.
1
Die gutachterlichen Aussagen und Einschätzungen beruhen auf:
Daten und Bewertungen des aktuellen Einzelhandelskonzepts für die Stadt Northeim
sowie Daten und Bewertungen aus der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
(Stadt + Handel 2016)
Angaben des Betreibers bzw. Auftraggebers zum Bestandsobjekt und dem geplanten
Neuobjekt
2
2 Eingrenzung des Untersuchungsumfangs
Entsprechend einer von Stadt + Handel erstellten Grundlagenstudie für die IHK Nordwestfalen, Münster aus dem Jahr 2010 konnte nachgewiesen werden, dass sich da Sortiment
Reitsportartikel in der wirtschaftlichen und sozialen Realität als Untergruppe der Warengruppe Sportartikel eindeutig definieren und abgrenzen lässt.
„Als Spezialist bieten wir z.B. allein in der Kategorie Reiten über 50 verschiedene Reithosen,
Spezialausrüstung für die Vielseitigkeitsreiterei, Reithelme und fast 200 verschiedene Sättel
an. Daneben finden Pferdebegeisterte natürlich auch eine große Auswahl an Stall- und Weidebedarf, Pferdedecken, Trensen und weiterer Ausrüstung für Pferd und Reiter.“2
Ein Krämer Megastore stellt einen i.d.R. großflächigen Fachmarkt mit Sportsortimenten dar.
Dabei sind die angebotenen Sortimente konsequent auf den Reitsport ausgelegt und liefern
ein breites Angebot für Reiter und Pferd.
Die Fortschreibung befindet sich im Erarbeitungsstadium. Bezüge zum Fortschreibungsstand
werden – sofern inhaltlich und sachlich zielführend – hergestellt. Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Northeim ist nach jetzigem Stand eine nichtzentrenrelevante Einordnung des Sortiments Reitsportartikel vorgesehen. Es wird daher im
Flächenprogramm (vgl. Kapitel 4.2) dargelegt, wie die Zentrenrelevanz der einzelnen Sortimente des Planvorhabens eingeordnet werden.
Der Reitsport stellt eine sog. Nischensportart dar, da er durchschnittlich von rd. 5,1 % der
erwachsenen Bevölkerung durchgeführt wird. In den Bundesländern Hessen und Niedersachsen beträgt der Wert über 6 %.3 Aufgrund der spezialisierten Ausrichtung des Anbieters
sowie der im Verhältnis zu anderen Sportarten eher niedrigen Verbreitung in der Bevölkerung
ist davon auszugehen, dass ein großflächiger Fachmarkt im Sportbereich ein überregionales
Einzugsgebiet aufweist (s. dazu auch Kapitel 5.2). Die Realisierung des Planvorhabens wird
daher zu einer Rückbindung derzeit abfließender Kaufkraftpotenziale sowie zu Kaufkraftzuflüssen aus Kommunen des näheren und weiteren Umfelds führen.
„Beliebt ist bei Reitern nach wie vor der Fachhandel. 72 Prozent kaufen Produkte für den
Reitsport öfter im Reitgeschäft ein, 61% nutzen das Internet. […] Bei gebrauchten Reitsportartikeln sind für 70 Prozent der Befragten Flohmärkte ein wichtiger Kaufort.“4
Im Reitsportbereich nehmen Fachgeschäfte die wichtigste Versorgungsquelle mit Reitportartikeln ein. Der Vormarsch des Onlinehandels stellt darüber hinaus eine bequeme
Möglichkeit dar, sich mit einem breiten Angebot an Reitsportartikeln zu versorgen. Dies gilt
2
https://www.kraemer.de/tpl_services_allabout.htm?websale8=kraemer-pferdesport&tpl=../ws-customerweb/Serviceseiten/tpl_services_allabout.htm, abgerufen am 09.05.2016.
3
http://www.barnboox.de/wissensdatenbank/fachartikel/studie-5-mio-verbraucher-geben-j%C3%A4hrlich67-mrd-euro-f%C3%BCr-den-pferdesport, abgerufen am 12.05.2016.
4
http://www.barnboox.de/wissensdatenbank/fachartikel/studie-5-mio-verbraucher-geben-j%C3%A4hrlich67-mrd-euro-f%C3%BCr-den-pferdesport, abgerufen am 12.05.2016.
3
umso mehr in Regionen, die nur ein begrenztes Angebot im reitsportspezifischen Ladeneinzelhandel aufweisen. Im Wettbewerb mit dem Onlinehandel haben daher viele Einzelhändler
mit einem stationären Geschäft damit begonnen, sich mit handwerklichen Angeboten zu spezialisieren und so vom Onlinehandel abzusetzen (vgl. dazu 5.3). Die Ansiedlung eines
großflächigen Reitsportmarkts kann hier die Chance bilden, dieses Angebot sinnvoll zu ergänzen und Kaufkraft auch aus dem Distanzhandel (online- und Versandhandel) sowie aus
dem Second-Handbereich rückzubinden.
Die einzelhandelsbezogenen Kaufkraftkennziffern der IFH (2015) spiegeln im Sportsortiment
einen aggregierten Kennwert wieder, der die spezifischen Kaufkräfte der einzelnen Sportarten zu einem Wert zusammenfasst. Diese Daten liefern daher keinen konkreten Anhaltswert
für eine reitsportspezifische Kaufkraft. Diese, für die Bewertung des projektierten Reitsportfachmarktes relevante Kennziffer, wurde von Stadt + Handel über einen
bundesdurchschnittlichen Kaufkraftwert pro Kopf ermittelt und auf die situativen räumlichen
Gegebenheiten angepasst. Die so ermittelte konkrete Kaufkraft für Reitsportbedarf ist ein
wichtiger Eingangswert für die Ermittlung der Umsatzherkunft (Marktanteilsmodell) und der
Umsatzumverteilungen.
4
3 Methodik
Im Folgenden wird die dem Gutachten zu Grunde liegende Methodik in Kürze dargestellt.
Angebotsanalyse
Für die Start Northeim wurden im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
die Einzelhandelsbestandsdaten durch Stadt + Handel im Jahr 2015 erhoben. Im Zuge der
Verträglichkeitsanalyse wurden die untersuchungsrelevanten Sortimente im Mai 2016 sortimentsscharf erhoben. Die Erhebung erfolgte durch eine Standortbegehung und
sortimentsgenaue Verkaufsflächenerfassung (differenziert nach innen und außen liegender
Verkaufsfläche). Im Sinne der Untersuchungsfragen wurden die relevanten Betriebe bzw. Sortimente im Untersuchungsraum (s. u.) wie folgt erfasst:
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche: Erfassung strukturprägender Angebotsstandorte in den untersuchungsrelevanten Hauptsortimenten,
innerhalb zentraler Versorgungsbereiche: Erfassung des kompletten Bestands in den
untersuchungsrelevanten Sortimenten im Haupt- und Randsortiment.
Die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichtes
(u. a. BVerwG 4 C 14.04) vom November 2005 findet im Rahmen der Bestandsüberprüfung
Anwendung.
Es wird angesichts der vorliegenden Planungskonzeption sowie der städtebaulichen Ausgangslage die Warengruppe Reitsportbedarf für untersuchungsrelevant eingeschätzt (s.
Kapitel 2 und 4.2).
Die Analyse des Einzelhandelsbestandes dient in erster Linie der methodischen Grundlage
zur Sortimentsbetrachtung und den absatzwirtschaftlichen Berechnungen.
Umsatzschätzung (Bestandsumsatz/Planvorhaben)
Zur Beurteilung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Planvorhabens wird eine Umsatzschätzung der untersuchungsrelevanten Betriebe und Sortimente im Untersuchungsraum
durchgeführt.5 Basis für die Umsatzschätzung der untersuchungsrelevanten Einzelhandelsstrukturen sowie für die Umsatzprognose des in Rede stehenden Planvorhabens bilden:
Branchen- und betriebsübliche Leistungskennziffern (u. a. handelsdaten.de, Factbook
Einzelhandel),
Kennwerte aus Unternehmensveröffentlichungen,
laufende Auswertung von Fachliteratur,
Kennwerte aus Einzelhandelsgutachten aus dem Untersuchungsraum.
5
Alle Angaben zu Kaufkraft, Flächenproduktivitäten und Umsatz in Euro sind Bruttowerte.
5
Nachfrageanalyse
Die Datenbasis der Nachfrageseite basiert auf sortimentsspezifischen, postleitzahlbezogenen IFH-Kaufkraftkennziffern aus dem Jahr 2015 für die Kommunen im Untersuchungsraum
sowie auf den Einwohnerdaten:
des Landesamts für Statistik Niedersachsen (2015), Stand 30.09.2015,
des Hessischen Statistisches Landesamt (2016), Wiesbaden, Stand 30.09.2015,
des Statistischen Landesamts Thüringen (2016), Stand 2014,
des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt, Stand 2014.
Zur Ermittlung einer spezifischen Kaufkraft im Reitsportbereich wird eine durchschnittliche
jährliche Kaufkraft für Reitsportausrüstung und -bekleidung pro Kopf für die weiteren Berechnungen herangezogen. Um regionalen Schwankungen gerecht zu werden, wird dieser
Wert hinsichtlich für die Bundesländer des Einzugsgebiets hinsichtlich der Verbreitung des
Reitsports angepasst (vgl. vertieft zu diesem Vorgehen Kapitel 5.4).
Städtebauliche Analyse
Als Grundlage wurden die Abgrenzungen und Analysen der zentralen Versorgungsbereiche
der kommunalen Einzelhandels- und Zentrenkonzepte herangezogen. Für die Stadt Northeim werden die Abgrenzungen der Zentralen Versorgungsbereiche nach EHK (2009)
verwendet. Auf Abweichungen im Entwurf zur Fortschreibung (2016) wird separat verwiesen.
Die Innenstädte, städtische Nebenzentren sowie Nahversorgungszentren sind städtebaurechtlich und landesplanerisch ein Schutzgut im Sinne des BauGB, der BauNVO und des
LROP Niedersachsen.
Hierauf basierend können Auswirkungen auf die Entwicklung der ausgewiesenen zentralen
Versorgungsbereiche durch das Planvorhaben ermittelt und dargestellt werden.
Marktanteile und Umsatzprognose Planvorhaben
Die Umsatzprognose des Planvorhabens wird anhand eines sortimentsspezifischen Marktanteilskonzepts (=Marktanteilsmodell) abgeleitet, sodass der spezifischen Ausgangssituation
für das in Rede stehende Planvorhaben Rechnung getragen wird. Der zu erwartende Marktanteil und der daraus resultierende Vorhabenumsatz bestimmen sich jeweils anhand der
konkret zu analysierenden und zu bewertenden standortrelevanten und wettbewerbsrelevanten Rahmenbedingungen. Die zonierte Marktanteilsberechnung wird für das Hauptsortiment
Reitsportbedarf durchgeführt (rd. 97 % der Gesamtverkaufsfläche), daraus abgeleitet kann
eine Umsatzschätzung für die weiteren Sortimente des Planvorhabens abgeleitet werden.
6
Die Umsatzprognose in diesen weiteren Sortimentsbereichen (rd. 3 % der Gesamtverkaufsfläche) orientiert sich des Weiteren an
branchen- und betriebsüblichen Leistungskennziffern (u. a. handelsdaten.de),
Kennwerten aus Unternehmensveröffentlichungen,
Kennwerten aus Einzelhandelsgutachten aus dem Untersuchungsraum,
laufender Auswertung von Fachliteratur und
der Berücksichtigung der konkreten Standort- und Betriebsrahmenbedingungen vor
Ort.
Die Flächenproduktivität (auch Raumleistung oder Flächenleistung) des Vorhabens in dem
genannten Sortiment ist eine ableitbare, abhängige Größe, welche sich aus dem Quotienten
von Umsatz und Verkaufsfläche ergibt6.
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen
Die Ermittlung der durch das Planvorhaben potenziell ausgelösten Umsatzumverteilungen ist
ein wichtiger Analyseschritt der Auswirkungsanalyse. Aus diesem wird erkennbar, von welchen Einzelhandelsstandorten und somit letztlich aus welchen Kommunen und wiederum aus
welchen städtebaulichen Lagen eine Umsatzumverteilung in welcher Größenordnung zu erwarten sein wird. Damit steht ein absatzwirtschaftliches Untersuchungsergebnis fest, das
Rückschlüsse auf die daraus resultierenden Auswirkungen zulässt.
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist auch ein sogenannter realitätsnaher Worst CaseFall7 in die Untersuchung einzustellen (oberer Spannweitenwert).
Die Berechnung der Umsatzumverteilung erfolgt basierend auf einem Gravitationsmodell.
Eingangswerte für die Umsatzumverteilungsberechnung sind neben den Daten des Planvorhabens,
die
ermittelten
Verkaufsflächen,
die
Flächenproduktivitäten
gemäß
Unternehmensveröffentlichungen und Branchenfachliteratur sowie die daraus resultierenden
Umsatzsummen. Berücksichtigung finden innerhalb der Umsatzumverteilungsberechnung
folgende Parameter:
die Gesamtattraktivität der erfassten Standorte unter Einbeziehung der Entfernung
zum Vorhabenstandort;
Agglomerationswirkungen in den bestehenden Zentren;
6
Umsatz in Euro pro m² VKF per anno.
7
Aus fachgutachterlicher Sicht ist es weder notwendig noch von der Rechtsprechung gefordert, alle Eckdaten
möglichst nachteilig für das Vorhaben einzustellen. Dies wird im Übrigen auch nicht in der Grundsatzentscheidung des OVG NRW (Preussen-Park-Entscheidung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 07. Dezember 2000, 7A D
60/99.NE) gefordert. Vielmehr ist eine realistische Worst Case-Betrachtung und Bewertung von Vorhaben
gefordert, die„...die realistischerweise zu erwartenden Entwicklungen in den Blick nimmt“. Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013, 4 CN 6.11.
7
Verkaufsflächenausstattung der untersuchten Betriebe;
großräumige und siedlungsstrukturelle verkehrliche Anbindung der untersuchten Betriebe;
Wettbewerbsrelevanz der Anbieter und Angebotsstandorte zum Planvorhaben.
Auf dieser Grundlage werden sodann Ergebnisspannweiten von Umsatzumverteilungswerten
ermittelt.
Die Anwendung einer fixen Umsatzumverteilungsgröße, wie etwa die in der Rechtsprechung
wiederholt angeführte 10 %-Größenordnung, ist allerdings sowohl fachlich als auch gemäß
der aktuellen Rechtsprechung allein nicht zielführend. Bei kleinräumiger Betrachtungsweise
innerhalb der Siedlungs- und Zentrenstruktur kann die Schwelle möglicher negativer städtebaulicher Auswirkungen je nach städtebaulicher Ausgangslage bereits bei deutlich weniger
als 10 % liegen (vgl. VG Arnsberg 4 K 572/04; OVG Berlin-Brandenburg 3 D 7/03.NE).
Städtebauliche Auswirkungen des Planvorhabens
Die zu erwartenden Umsatzumverteilungen werden für die zentralen Versorgungsbereiche
und sonstigen Standortbereiche im Untersuchungsraum dargestellt und mit den Ergebnissen
der Bestandsaufnahme des Städtebaus verknüpft und bewertet. Dadurch werden die Auswirkungen anhand vorhabenspezifischer Kenngrößen ebenso ablesbar wie anhand
absatzwirtschaftlicher Varianten im Sinne eines realitätsnahen Worst Case.
8
4 Beschreibung Planvorhaben
In Northeim ist die Ansiedlung eines Pferdesportfachmarktes der Fa. Krämer (Krämer Megastore) mit 1.200 m² Verkaufsfläche geplant.
4.1 Mikrostandort
Der Vorhabenstandort befindet sich auf dem Flurstück 40/7 in nördlicher Richtung der Northeimer Innenstadt. Die geplante Ansiedlungsfläche liegt im Bereich Albert-SchweitzerWeg/B 3, westlich der Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim. Über die Anschlussstelle
Northeim-Nord in rd. 300 m Entfernung besteht ein Anschluss an die Autobahn A 7. Die
nächstgelegene Bushaltestelle (Northeim Krankenhaus) liegt ebenfalls in rd. 300 m Entfernung.
Abbildung 1:
Quelle:
Mikrostandort des Planvorhabens
Eigene Darstellung; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
Östlich des Vorhabenstandorts befinden sich die Helios Kliniken, nördlich, südlich und westlich ist der Standort durch Freiflächen geprägt. Das Stadtzentrum Northeims liegt in rd. 4 km
Fahrtdistanz in südlicher Richtung.
9
4.2 Sortimente und Verkaufsflächen
Der Sortimentsschwerpunkt des Vorhabens liegt im Bereich Reitsport und bietet Waren für
Pferde, deren Haltung und Versorgung sowie für die Ausstattung von Reitern mit ergänzenden Randsortimenten in Form von Geschenkartikeln wie Pferdekalender, Fachliteratur und
Bekleidung an.8 Das Vorhaben ist somit primär auf Zielkunden ausgerichtet, die die Nischensportart Reitsport betreiben.
Das Flächenprogramm des Auftraggebers umfasst die einzelnen Sortimente des Warenangebots sowie Flächen für die Kasse, den Eingangsbereich sowie die Schaufenster. Da diese
Flächen ebenfalls als Verkaufsflächen einzuordnen sind, werden sie im Folgenden anteilig
den einzelnen Sortimenten zugerechnet.
Die Reitsportsortimente umfassen demnach 863 m² bzw. rd. 72 % der projektierten Verkaufsfläche. Gemäß des Einzelhandelskonzepts von Dr. Lademann & Partner (2009) sind diese
Sortimente unter der Sammelgruppe Sport/Camping zu fassen und werden als „(bedingt)
zentrenrelevante Sortimente“ gefasst. Die Sortimente des Zoobedarfs umfassen 296 m² bzw.
rd. 25 % der Verkaufsfläche und werden unter den „überwiegend nicht-zentrenrelevanten
Sortimenten“ zusammengefasst. „Hoch zentrenrelevante Sortimente“ sind auf 41 m² bzw.
rd. 3 % der Verkaufsfläche vorgesehen. In Summe bedeutet dies, dass das Vorhaben über rd.
75 % hoch und (bedingt) zentrenrelevante Sortimente gemäß „Northeimer Liste“9 verfügt.
Die Sortimente, die sich in erster Linie dem Pferd und nicht dem Reiter zuordnen lassen, z.B.
Pferdefutter, Stallartikel oder auch die Hundedecken, sind dem Zoobedarf zuzuordnen und
sind somit nach „Northeimer Liste“10 den überwiegend nicht zentrenrelevanten Sortimenten
zuzurechnen. Artikel, die Pferd und Reiter zur Ausübung des Reitsports dienen wie z.B. Voltigierbedarf, werden der Sammelgruppe Sport/Camping zugerechnet und sind somit als
bedingt zentrenrelevant einzustufen.
Die Stadt Northeim plant nach aktueller Sachlage Reitsportartikel in der Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts zu Sportgroßgeräten und damit zu den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zu zählen. In diesem Fall sind lediglich die Sortimente „Reiterliche
Geschenkartikel“, Fachbücher/Pferdekalender, Reitjacken, -Mäntel, -Unterwäsche sowie
sonstige Reitmode unter die hoch zentrenrelevanten Sortimente zu fassen. Der Anteil der
zentrenrelevanten Sortimente beträgt in diesem Fall rd. 3 % der Gesamtverkaufsfläche.
Das Flächenprogramm des Vorhabens stellt sich untergliedert nach Sortimenten und deren
Zentrenrelevanz nach aktueller Northeimer Liste (2009) sowie Entwurf der Fortschreibung
201611 wie folgt dar.
8
Angaben beruhen auf dem Flächenprogramm des Vorhabenträgers vom 29.02.2016.
9
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 68.
10
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 68.
11
Vgl. Anhang, Abbildungen 5 - 7.
10
Tabelle 1:
Sortimente und Verkaufsflächen des Vorhabens (Planung)
Sortimente
Hauptsortimente
VKF
nach vorliegende
m Flächenprogramm
in m²
VKF
Planung12
in m²
Anteil in
%
an G-VKF
1.042
1.159
96,6
Halfter
Futtermittel
122
136
11,3
Pferdepflegemittel
Zentrenrelevanz nach
Northeimer
Liste (2009)
Zentrenrelevanz nach
Entwurf der
Sortimentsliste 2016
Überwiegend nicht
zentrenrelevant
nicht
zentrenrelevant
Pferdedecken
Longierbedarf
Voltigierbedarf
nicht
zentrenrelevant
156
174
14,5
(Bedingt)
zentrenrelevant
148
165
13,7
(Bedingt)
zentrenrelevant
nicht zentrenrelevant
14,1
(Bedingt)
zentrenrelevant
nicht
zentrenrelevant
12,9
(Bedingt)
zentrenrelevant
nicht
zentrenrelevant
Beinschutz
Westernsättel und -zubehör
Kaltblutbedarf/Hundedecken
Sättel, Schabracken
Trensenzäume
152
169
Gebisse
Reithosen
139
154
Tuniermode
Reitstiefel
Reitschuhe/Chaps
137
152
nicht
zentrenrelevant
12,7
(Bedingt)
zentrenrelevant
nicht
zentrenrelevant
nicht
zentrenrelevant
Reitgerten
Reithandschuhe
Stallartikel
Weidezaunbedarf
119
132
11,0
Überwiegend nicht
zentrenrelevant
19
21
1,7
(Bedingt)
zentrenrelevant
Islandpferdebedarf
Reithelme
12
Die Nebenflächen werden hier anteilig auf die einzelnen Sortimente umgelegt, da die Bereiche Kasse/Eingang/Schaufenster der Verkaufsfläche zuzurechnen sind.
11
Fortsetzung von Tabelle 1
Sortimente (Fortsetzung)
VKF
nach vorliegende
m Flächenprogramm
in m²
VKF
Planung
in m²
Anteil in
%
an G-VKF
Zentrenrelevanz nach
Northeimer
Liste (2009)
Zentrenrelevanz nach
Entwurf der
Sortimentsliste 2016
nicht
zentrenrelevant
Bürsten und Striegel
25
28
2,3
Überwiegend nicht
zentrenrelevant
Sicherheitsausrüstung
25
28
2,3
(Bedingt)
zentrenrelevant
nicht zentrenrelevant
Randsortimente
37
41
3,4
Reiterliche Geschenkartikel
9
10
0,8
Fachbücher/Pferdekalender
7
8
0,7
Hoch zentrenrelevant
zentrenrelevant
Reitjacken
5
5
0,4
Reitmäntel
5
5
0,4
Reitmode sonstige (Shirts)
10
11
0,9
Reitunterwäsche
2
2
0,2
120
umgelegt
Nebenflächen
Kasse/Eingang/Schaufenster
Hoch zentrenrelevant
120
Gesamt*
1.200
1.200
100
Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis Angaben des Vorhabenträgers en).
* Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
12
Zentrenrelevant
5 Markt- und Standortanalyse
In diesem Analyseschritt werden die für das Vorhaben relevanten räumlichen Strukturen sowie Angebots- und Nachfragekennziffern aufbereitet, dargestellt und mit Blick auf das
Planvorhaben bewertet. Es erfolgt außerdem eine Kurzbeschreibung der relevanten zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum.
5.1 Makrostandort
Das Mittelzentrum Northeim liegt in Südniedersachsen und ist Sitz des gleichnamigen Landkreises. Das zentralörtliche Gefüge ist durch die räumliche Nähe zum Oberzentrum
Göttingen (rd. 117.280 Einwohner) in rd. 20 Kilometer südlicher Entfernung geprägt. „Eine
Vielzahl an Mittelzentren (Einbeck, Bad Gandersheim, Uslar, Osterode am Harz und Duderstadt) begrenzt ebenfalls die Sogkraft Northeims im Raum.“13 Die direkten Nachbarstädte
von Northeim sind Einbeck (rd. 31.270 Einwohner), und Kalefeld (rd. 6.550 Einwohner) im
Norden, Katlenburg-Lindau (rd. 7.180 Einwohner) im Osten, Nörten-Hardenberg (rd. 8.050
Einwohner) im Süden sowie Moringen (rd. 7.050 Einwohner) im Westen.
13
Vgl. Dr. Lademann & Partner (2009), S. 15.
13
Abbildung 2:
Quelle:
Lage in der Region
Eigene Darstellung; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. Klassifizierung der Städte gemäß LROP Niedersachsen (Aktualisierung 2012).
Im Stadtgebiet Northeims leben 28.904 Einwohner14, welche sich auf die Kernstadt sowie 15
Ortschaften verteilen. Langenholtensen ist die bevölkerungsreichste Ortschaft, Berwartshausen ist die Ortschaft mit der geringsten Bevölkerungszahl.
14
14
LSN (2015), Stand: 30.09.2015
Verkehrsinfrastruktur
Die Stadt Northeim befindet sich nördlich des Oberzentrums Göttingen in Südniedersachsen. Mit der Autobahn (A) 7, die das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung passiert, sowie den
Bundesstraßen (B) 3 (Buxtehude-Weil), 241 (Hohenwepel-Vienenburg) und 248 (NortheimDannenberg) ist Northeim für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gut erschlossen.
Die Erreichbarkeit Northeims erfolgt für den öffentlichen Personennahverkehr über ein Stadtbusnetz mit acht Linien. Darüber hinaus gewährleistet der Bahnhof Northeim die überörtliche
Erreichbarkeit mit Anschlüssen an das Netz der Deutschen Bahn sowie den regionalen Verkehrsträger Metronom.
5.2 Einzugsbereich und Untersuchungsraum für absatzwirtschaftliche
und/oder städtebauliche Auswirkungen des Vorhabens
Bei der Abgrenzung des perspektivischen Einzugsgebiets haben ergänzend zur Angebotsund Nachfragesituation insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung gefunden:
die zu erwartende Attraktivität und Anziehungskraft des Planvorhabens (u.a. Branche,
Betreiber, Größe, Standorteigenschaften)
die projektrelevante Wettbewerbssituation, wie z.B. die Entfernung und Attraktivität
der relevanten Wettbewerber im engeren und weiteren Standortumfeld
die verkehrlichen, topographischen und naturräumlichen Gegebenheiten im Untersuchungsraum
die sich durch Raum-Zeit-Distanzen ergebenden Einkaufsorientierungen der Wohnbevölkerung
die administrative Gliederung innerhalb des Untersuchungsraumes sowie traditionelle
Einkaufsorientierungen der Bevölkerung
Insbesondere durch den hohen Grad an Spezialisierung im Sortiment sowie aufgrund der
guten verkehrlichen Erreichbarkeit des Vorhabenstandortes durch den Anschluss an die A 7
über die nahe gelegene Autobahnabfahrt Nord in rd. 300 m Entfernung ist für das geplante
Vorhaben von einem Einzugsbereich auszugehen, der deutlich über die Stadt Northeim hinaus reicht.
Ein deutliches Indiz für einen überörtlichen Einzugsbereich bildet auch die räumliche Verteilung von Pferdesportfachmärkten ähnlicher Größenordnungen.
15
Abbildung 3:
Räumliche Verteilung von Pferdesportfachmärkten ähnlicher Größenordnungen
Quelle: Eigene Darstellung; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
Die jeweils nächstgelegenen Pferdesportfachmärkte liegen rund 80 km vom Projektstandort
in Northeim entfernt. Es kann daher eine Versorgungslücke im großflächigen, filialisierten
Reitsportbereich attestiert werden.
Begrenzt wird die Nord-Süd-Ausdehnung des Untersuchungsraums durch die nördlichen
Wettbewerbsstrukturen in Seesen sowie die südlichen Wettbewerbsstrukturen im Großraum
Göttingen. In der Ost-West-Ausdehnung limitieren die Wettbewerber im Westen sowie die
Zeit-Wege-Distanzen im Osten das Einzugsgebiet.
16
Abbildung 4:
Einzugsgebiet mit Darstellung des Wettbewerbs im weiteren Umfeld
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am
Main (2014); Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
Vorstehende Karte stellt das zonierte Einzugsgebiet mit den wesentlichen Wettbewerbern
im überregionalen Raum dar. Aufgrund der siedlungsräumlichen Lage, den Distanzen zu den
filialisierten Wettbewerbern sowie der spezialisierten Ausrichtung auf eine Nischensportart
ist von einem Einzugsgebiet auszugehen, dass Gebiete in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen sowie Hessen beinhaltet.
Zone I des Planvorhabens erstreckt sich unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation,
der traditionellen Einkaufsorientierung der Bevölkerung15 sowie des siedlungsräumlichen
Umfelds auf das
Stadtgebiet Northeim,
die Stadt Moringen
sowie die umliegenden Gemeinden Katlenburg-Lindau
Kalefeld,
und Nörten-Hardenberg.
15
Vgl. dazu auch Dr. Lademann & Partner (2009), S. 21.
17
Bis auf einen kleinflächigen Anbieter im Northeimer Stadtgebiet sowie in Moringen ist kein
weiterer Wettbewerber in dieser Zone verortet.
Zone II umfasst unter Berücksichtigung der Fahrtdistanzen zum Vorhabenstandort sowie der
Distanzen zu den großen filialisierten Wettbewerbern im Norden, Westen und Süden (vgl.
dazu Abbildung 4) die Kommunen im direkten Umfeld Northeims mit einer Fahrdistanz unter
einer halben Stunde. Des Weiteren sind in der Zone die Städte
Einbeck (inkl. Kreiensen),
Bad Gandersheim
und Seesen im Norden,
Osterode am Harz im Osten,
Göttingen im Süden
sowie Hardegsen,
Dassel
und Uslar im Westen Northeims.
Des Weiteren befinden sich die Samtgemeinden
Radolfshausen,
Hattorf am Harz
sowie Gieboldehausen im Süd-Osten Northeims in Zone II
sowie die Einheitsgemeinde Bad Grund im Westen.
Die Zone wird ergänzt durch
den Flecken Bovenden
und Adelebsen im Süden.
Wettbewerbsstrukturen bestehen in Zone II in Form von zwei Raiffeisenmärkten in Bad
Gandersheim und in Badenhausen (Samtgemeinde Bad Grund) sowie durch zwei Anbieter in
Seesen und je einem in Einbeck und Göttingen.
Zone III gliedert sich in die Zonen IIIa, die die Kommunen im Süden beinhaltet sowie in die
Zone IIIb, die die Kommunen nördlich des Vorhabenstandorts umfasst. Im Osten schließen
sich die großflächigen, unbewohnten Waldabschnitte des Harz an (z.B. Landkreis Goslar,
Landkreis Osterode), die eine begrenzende Funktion ausüben. Auch die sich im Westen anschließenden, unbewohnten Waldabschnitte (z.B. Merxhausen) bilden eine Barrierewirkung
für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen und Nordhessen.
Zone IIIa umfasst Kommunen südlich Northeims, wobei hier sowohl zum Vorhabenstandort
wie auch zu konkurrierenden, fililalisierten Reitsportfachmärkten eine größere Fahrtdistanz
festzustellen ist. Zu den Kommunen in Zone IIIa zählen im Bundesland Niedersachsen die
Städte
Herzberg am Harz,
und Duderstadt.
18
Darüber hinaus befinden sich in der Zone
der Flecken Bodenfelde,
die Gemeinde Friedland und
die Samtgemeinde Dransfeld
sowie die Einheitsgemeinden Gleichen
und Rosdorf.
Weiterhin befinden sich die hessischen Gemeinden
Oberweser
und Wahlsburg in Zone IIIa.
Die Zone IIIb umfasst die nördlichen Kommunen Niedersachsens, die an Zone II angrenzen.
Dazu zählen von West nach Ost die Städte
Alfeld (Leine),
Bockenem,
Langelsheim,
Goslar (inkl. Vienenburg)
und Claustal Zellerfeld.
Darüberhinaus befinden sich in Zone IIIb
die Einheitsgemeinde Delligsen
sowie die Samtgemeinden
Eschershausen-Stadtoldendorf,
Freden (Leine),
Lamspringe und
Lutter am Barenberge.
Aufgrund der deutlicheren Distanz zum Vorhabenstandort sowie der z.T. vergleichbaren
räumlichen Nähe zu den filialisierten Strukturen westlich, nördlich und südlich von Northeim
ist in Zone III mit abnehmenden Marktanteilen zu rechnen.
Die Zone IV gliedert sich in Siedlungsgebiete im Osten und Süden des Einzugsgebiets. Großflächige, unbewohnte Waldabschnitte wie z.B. im Harz oder der Gutsbezirk Reinhardswald
trennen Zone II bzw. III von Zone IV.
Zone IV beinhaltet in Niedersachsen die Städte
Braunlage (inkl. Sankt Andreasberg und Hohegreiß),
Bad Lauterberg im Harz,
Bad Sachsa
und Bad Harzburg im Osten
sowie die Samtgemeinde Walkenried.
Im Bundesland Thüringen zählen neben
19
der Landgemeinde Sonnenstein
die Stadt Ellrich,
die Gemeinde Hohenstein und
die Verwaltungsgemeinschaften Lindenberg/Eichsfeld
sowie Hohenstein/Südharz (inkl. Der Landgemeinde am Harztor).
zum Marktgebiet der Zone IV.
Im Bundesland Sachsen-Anhalt kommen die Städte
Ilsenburg,
Wernigerode und
Oberharz am Brocken hinzu.
Trotz eines Mangels an großen, filialisierten Konzepten im Osten des Einzugsgebiets ist dennoch nicht mit nennenswerten Marktanteilen zu rechnen. Aufgrund der deutlichen
Fahrtdistanz und aufgrund der topographischen Gegebenheiten16 ist hier von eher geringen
Marktanteilen zu rechnen.
Mobilitätsaspekte und Zufallseinkäufe führen insbesondere angesichts der verkehrsorientierten Lage zu einer leicht darüber hinausgehenden Streuung der Umsatzherkunft. Dieser
„Streuumsatz“ wird unter Berücksichtigung des überregionalen Einzugsgebiets mit 10 % für
die Berechnungen angenommen.
Für die Analyse der konkreten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Planvorhabens erfolgt nachfolgend eine Ableitung des zugrunde gelegten Raumes. Es handelt sich um die
Zonen 1 und 2 des Einzugsbereiches (siehe Kapitel 7.1). Nach gutachterlichem Dafürhalten
entfaltet das Vorhaben in diesem Raum die intensivsten Marktanteile bzw. absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, so dass dieser Raum als Grundlage für die konkrete
Umverteilungsmodellierung zugrunde gelegt wird. Zudem liegt hier eine detaillierte Erfassung systemgleicher sowie systemähnlicher Wettbewerber im Hauptsortiment Reitsport vor
(Reitsportbedarf-Anbieter sowie Raiffeisenmärkte).
Abbildung 5 verdeutlicht, dass in diesem Raum wenige Reitsportfachgeschäfte im Süden,
Westen und Norden verortet sind. Neben diesen Standorten im Oberzentrum Göttingen sowie in den Nachbarkommunen Einbeck, Moringen und Seesen befinden sich zwei
Raiffeisenmärkten mit Pferdesortimenten im abgegrenzten Untersuchungsraum.
16
20
Zwischen den Siedlungsgebieten und dem Vorhabenstandort liegen große, unbewohnte Waldflächen wie
z.B. Gutsbezirk Reinhardswald oder das gemeindefreie Gebiet Solling (Landkreis Northeim).
Abbildung 5:
Quelle:
Untersuchungsraum des Planvorhabens
Eigene Darstellung; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; ZVBAbgrenzungen: Einzelhandelskonzept für die Stadt Northeim (Dr. Lademann & Partner
2009), Kommunales Einzelhandelskonzept Göttingen (Junker und Kruse 2013), Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Einbeck (GMA 2014), Einzelhandelskonzept
2012 (Stadt Seesen 2012).
21
5.3 Angebotsanalyse
Im Folgenden werden die vorhandenen Angebotsstrukturen der Hauptsortimente sowie
der Randsortimente gewürdigt.
Hauptsortiment (Reitsportbedarf)
Die untersuchungsrelevanten Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum stellen sich wie
folgt dar:
Tabelle 2:
Bestandstrukturen im Untersuchungsraum (bezogen auf untersuchungsrelevante
Angebotsstrukturen; siehe Kapitel Methodik)
Reitsportbedarf
Lage
ZVB Innenstadt Seesen
Sonstige Lagen
17
VKF
in m²
Umsatz in
Mio. Euro
350
0,8
760
1,8
1.110
2,5
Gesamt *
Quelle: Verkaufsfläche: Bestandserhebung Stadt + Handel 2016, Umsatz: Berechnung Stadt + Handel auf Basis EHI 2015 und Auswertung von Fachliteratur; Werte auf 10 m² bzw. 0,1 Mio.
Euro gerundet;
* Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
Im Untersuchungsraum sind insgesamt rd. 1.110 m² VKF im Bereich Reitsportbedarf verortet.
Innerhalb von Northeim ist derzeit ein Anbieter angesiedelt, dieser befindet sich außerhalb
eines zentralen Versorgungsbereiches. Rd. 760 m² (bzw. rd. 68 %) der erfassten sortimentsspezifischen Verkaufsfläche befindet sich außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Daraus
lässt sich ablesen, dass das Sortiment Reitsportbedarf sowohl in Northeim als auch im gesamten Untersuchungsraum keine deutlich zentrenprägende Funktion übernimmt.
Darüber hinaus werden in den Wettbewerbsbetrieben innerhalb des Untersuchungsraumes
häufig handwerkliche Leistungen wie maßgefertigte Stiefel, Sättel oder Zaumzeug angeboten, die nur bedingt mit den Sortimenten des Reitsportfachmarkts konkurrieren.18
Tabelle 3 zeigt die Einordnung des Sortiments hinsichtlich der Zentrenrelevanz in ausgewählten Umlandkommunen:
17
Hier sonstige Lagen in Seesen, Northeim, Bad Gandersheim, Badenhausen, Moringen, Einbeck und Göttingen.
18
Vgl. http://www.reitstiefel-kandel.de/ueberuns.html, abgerufen am 12.05.2016.
22
Tabelle 3:
Zentrenrelevanz (Reit-)Sportartikel
Reitsportbedarf
Kommune
Bezeichnung
Einordnung
Zentrenrelevanz
Sportartikel
(bedingt)
zentrenrelevant
Northeim (auf Basis Planung der Stadt zur
Fortschreibung des EHK 2016)20
Reitsportartikel
Nicht zentrenrelevant
Einbeck21
Reitsportartikel
Nicht zentrenrelevant
Sportartikel
zentrenrelevant
Sportgroßgeräte
Nicht zentrenrelevant
Tiere, Tiernahrung und
zoologische Artikel
Nicht zentrenrelevant
Sportartikel
zentrenrelevant
Northeim (auf Basis des EHK 2009)19
Göttingen
22
Seesen23
Quelle: eigene Darstellung.
Aus Tabelle 3 wird deutlich, dass im Untersuchungsraum – sofern eine Unterscheidung in
Reitsportartikel getroffen wird – diese sowie Sportgroßgeräte überwiegend unter den nicht
zentrenrelevanten Sortimenten zu subsummieren sind.
Das Angebot im Untersuchungsraum setzt sich aus zwei Raiffeisenmärkten sowie sechs Fachanbietern des Reitsportbedarfs zusammen. Die Größen der sortimentsspezifischen
Verkaufsflächen variieren dabei stark und reichen von rd. 20 m² bis zu rd. 350 m². Die Gesamtverkaufsflächen aller Anbieter liegen deutlich unter der Grenze zur Großflächigkeit von
800 m², die erfassten Wettbewerber sind somit als spezialisierte Fachgeschäfte und kleinere
Fachmärkte einzuordnen. Sie stellen damit nur bedingt direkte Wettbewerber gegenüber
dem filialisierten Konzept des Vorhabenträgers dar. Die direkten Wettbewerber des Ansiedlungsvorhabens befinden sich außerhalb des Untersuchungsraums in rd. 80 km Entfernung
(s. dazu auch Abbildung 3). Der als Untersuchungsraum definierte Bereich weist daher eine
Versorgungslücke mit großflächigen, filialisierten Anbietern auf. Für diese müssen derzeit
nicht unerhebliche Fahrtdistanzen zurückgelegt werden. Der Onlinehandel stellt darüber hinaus eine weitere Möglichkeit für die Reitsportler/-innen dar, sich mit einem breiten Angebot
für Pferd und Reiter zu versorgen.
19
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 68.
20
Angabe nach aktuellen Diskussionsstand im Zuge der Abstimmung zwischen den relevanten Akteueren zur
Zentrenrelevanz der Sortimente in der Stadt Northeim.
21
GMA (2014), S. 43
22
Junker und Kruse (2013), S. 123f.
23
Cima (2005), S. 43.
23
Randsortimente
Das Planvorhaben sieht vor, neben Artikeln des Reitsportbedarfs auch Angebote aus dem
Bekleidungsbereich sowie Bücher, Geschenkartikel (wie Pferdekalender) in einer untergeordneten Größenordnung als Randsortimente anzubieten. Tabelle 4 zeigt das Angebot in
Northeim in diesen Sortimentsbereichen.
Tabelle 4:
Verkaufsflächen und Umsätze der Randsortimente des Vorhabens in Northeim
(bezogen auf untersuchungsrelevante Angebotsstrukturen; siehe Kap. Methodik)
PBS25
Bekleidung
Lage24
ZVB Innenstadt
NVZ In der Fluth
26
NVZ Einbecker Landstraße
NVZ Eichstätte/Graf-Otto-Straße
Sonstige Lagen
VKF
in m²
Umsatz in
Mio. Euro
VKF
in m²
Umsatz in
Mio. Euro
9.880
20,9
960
3,9
530
1,3
100
0,5
30
< 0,1
110
0,4
20
< 0,1
30
0,1
2.260
4,8
620
2,5
12.720
27,1
1.820
7,4
Gesamt *
Quelle: Verkaufsfläche: Bestandserhebung Stadt + Handel 2015, Umsatz: Berechnung Stadt + Handel auf Basis EHI 2015; Werte auf 10 m² bzw. 0,1 Mio. Euro gerundet;
* Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
Bekleidung
In Northeim wurden insgesamt rd. 12.720 m² Verkaufsfläche im Sortiment Bekleidung erfasst.
Das in Northeim nach Northeimer Liste (2009) „hoch zentrenrelevante“ Sortiment Bekleidung soll lt. Flächenprogramm (s. Tabelle 1) auf einer Verkaufsfläche von 23 m² angeboten
werden. Auch in der Fortschreibung des EHK (2016) ist vorgesehen, dass das Sortiment Bekleidung als zentrenrelevant eingestuft wird (vgl. Abbildung 6). Die Größenordnung dieses
Randsortiments ist in Bezug zur ermittelten sortimentsspezifischen Verkaufsfläche in Northeim als deutlich untergeordnet zu bewerten. Das Sortiment Bekleidung wird daher in der
weiteren Untersuchung nicht näher betrachtet.
24
Lage nach Dr. Lademann & Partner (2009).
25
PBS steht hier für Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren.
26
Das Nahversorgungszentrum „NVZ In der Fluth“ wird im EHK Dr. Lademann & Partner (2009) als Ergänzungsstandort nordöstlich der Innenstadt ausgewiesen. In der Fortschreibung des EHKs (2016) soll nach aktuellem
Bearbeitungsstand des Entwurfs das Zentrum seinen Status als ZVB verlieren und zu den sonstigen integrierten Lagen gezählt werden.
24
Randsortiment Bücher sowie Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren
Fachbücher, reiterliche Geschenkartikel sowie Pferdekalender werden ebenfalls regelmäßig
als (hoch) zentrenrelevant eingestuft27. Diese beiden Sortimentsgruppen sollen lt. Flächenprogramm auf einer Verkaufsfläche von 18 m² angeboten werden. Diese geringen
Verkaufsflächen sind somit nicht mit eigenständigen Betriebstypen bzw. Ladenangeboten
vergleichbar. In Northeim sind rd. 1.820 m² Verkaufsfläche in diesen Sortimentsbereichen
verortet. Die geplante Verkaufsfläche der genannten Sortimente ist daher auch hier als deutlich untergeordnet zu bewerten. Die Sortimente Fachbücher, reiterliche Geschenkartikel
sowie Pferdekalender werden daher in der weiteren Untersuchung nicht näher betrachtet.
5.4 Nachfrageanalyse
Für die Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum sind neben der Kenntnis der angebotsseitigen Rahmenbedingungen auch die monetären Gegebenheiten auf der Nachfrageseite von Bedeutung.
Anhand der ansässigen Bevölkerung und der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftdaten im Untersuchungsraum lässt sich das in einem Gebiet vorhandene einzelhandelsrelevante,
sortimentsgruppenbezogene Kaufkraftpotenzial ermitteln.
Um die perspektivische Kundenherkunft und entsprechend das Einzugsgebiet adäquat abbilden zu können, werden in der Nachfrageanalyse auch einige Umlandkommunen
einbezogen.
Im Einzugsgebiet des Vorhabens variieren die Kaufkraftkennziffern zwischen rd. 92 (Bad
Grund) und rd. 103 (Bovenden). In Northeim wird eine leicht unterdurchschnittliche einzelhandelsrelevante Kaufkraft von rd. 98 erreicht. Insgesamt wird im Untersuchungsraum
ebenfalls eine im Vergleich zum Bundesdurchschnitt leicht unterdurchschnittliche einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer erzielt (rd. 97).
Um Angaben zur für das Vorhaben relevanten Kaufkraft im Untersuchungsraum treffen zu
können, ist die Herleitung einer reitsportspezifischen Kaufkraft notwendig. Nach Angaben
der IFH beträgt die Kaufkraft für Reitsportausrüstung und -bekleidung pro Kopf jährlich 11,17
Euro in Deutschland. Dieser Wert stellt einen Mittelwert über alle Bundesländer dar und berücksichtigt keine regionalen Schwankungen zwischen z.B. dem ländlichen Raum und
Metropolen, in denen Reitsport nur eine untergeordnete Rolle spielt. In Niedersachsen reiten
mehr als 6 % der erwachsenen Bevölkerung, während es im Bundesdurchschnitt 5,1 % sind.28
Berücksichtigt man daher ein höheres Interesse am Reitsport in Niedersachsen und Hessen,
das sich durch rd. 18 % mehr Reiter im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ausdrückt, so ist
27
Sowohl in der aktuellen Fassung des EHK (Dr. Lademann & Partner 2009, S. 68) wie auch im Entwurf der
Fortschreibung des EHK (2016), vgl. Abbildung 6.
28
http://www.barnboox.de/wissensdatenbank/fachartikel/studie-5-mio-verbraucher-geben-j%C3%A4hrlich67-mrd-euro-f%C3%BCr-den-pferdesport, abgerufen am 12.05.2016.
25
von einer jährlicher Kaufkraft von rd. 13,14 Euro pro Kopf auszugehen (11,17 Euro x 118 %).
Somit ergibt sich für den Untersuchungsraum eine spezifische Kaufkraft von rd. 4.204.800
Euro jährlich. Die Kaufkraft im Sortiment Reitsportartikel stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 5:
Einzelhandelsrelevante Reitsport-Kaufkraft in Euro im Untersuchungsraum
Einwohner
Kaufkraft im Sortiment Reitsportartikel (in EUR)
Northeim
28.904
379.833
Adelebsen
6.413
84.274
Bad Gandersheim
9.695
127.404
Bad Grund
8.629
113.395
Bovenden
13.513
177.577
Dassel
9.894
130.019
Einbeck
31.269
410.911
Göttingen
117.280
1.541.197
Hardegsen
7.808
102.606
Kalefeld
6.546
86.022
Katlenburg-Lindau
7.183
94.393
Moringen
7.052
92.672
Nörten-Hardenberg
8.052
105.813
Osterode
22.117
290.643
Samtgemeinde Hattorf am Harz29
1.849
24.298
Samtgemeinde Gieboldehausen30
8.889
116.812
Samtgemeinde Radolfshausen31
4.318
56.744
Seesen
19.329
254.006
Uslar32
1.231
16.177
319.971
4.204.795
Kommune
Gesamt
Quelle:
Einwohnerzahlen: LSN (2015), Stand: 31.09.2015, Kaufkraftzahlen: IFH Köln 2015.
Der Untersuchungsraum umfasst demnach 319.971 Einwohner.
29
Hier nur die Gemeinde Wulften.
30
Hier nur die Gemeinden Bilshausen, Bodensee, Krebeck, Gieboldehausen sowie Wolfbrandshausen.
31
Hier nur die Gemeinden Waake und Ebergötzen.
32
Hier nur der Ortsteil Volprieh.
26
Die Zentralität33 im Bereich Reitsport liegt somit im Untersuchungsraum aktuell bei rd. 60%.
Dies verdeutlicht, dass aktuell Kaufkraft in diesem Sortimentsbereich signifikant an die Angebotsstrukturen außerhalb des Untersuchungsraums (vgl. dazu auch die
Wettbewerbssituation in Kapitel 5.2) sowie in Strukturen neben dem klassischen Ladeneinzelhandel, wie z.B. Flohmärkte abfließt. Darüber hinaus kaufen 61% der Reiter
Reitsportartikel z.T. auch im Internet.34 Die Ansiedlung des Reitsportfachmarkts bietet daher
die Chance, Kaufkraft aus Regionen außerhalb des Untersuchungsraums und ggf. auch aus
dem Online-Handel zurück zu gewinnen.
5.5 Städtebaulich-funktionale Analyse/Charakterisierung der zentralen
Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum
Grundlage für die Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen, welche aus dem Planvorhaben resultieren, bilden städtebaulich-funktionale Analysen der möglicherweise durch die
ausgelösten Umsatzumverteilungen betroffenen zentralen Versorgungsbereiche. Das Mittelzentrum Seesen stellt die einzige Kommune im Untersuchungsraum dar, in deren zentralem
Versorgungsbereich ein untersuchungsrelevanter Anbieter verortet ist. Für die städtebaulichen Analysen wurde auf das Einzelhandelskonzept der Stadt Seesen zurückgegriffen.
Nachfolgend wird die städtebauliche Analyse mit den wesentlichen Inhalten dargestellt.
33
Die Zentralität (bzw. Zentralitätskennziffer) einer Kommune verdeutlicht das relative Verhältnis zwischen den
erzielten Umsätzen und der potenziell verfügbaren Kaufkraft vor Ort. Sie wird als Quotient dieser beiden
Werte ermittelt. Ein Wert unter 100 beinhaltet, dass in der Summe aller Kaufkraftzuflüsse und -abflüsse Einzelhandelskaufkraft in andere Orte abfließt; ein Wert über 100 beschreibt umgekehrt den per Saldo
erkennbaren Gewinn aus anderen Orten.
34
http://www.barnboox.de/wissensdatenbank/fachartikel/studie-5-mio-verbraucher-geben-j%C3%A4hrlich67-mrd-euro-f%C3%BCr-den-pferdesport, abgerufen am 12.05.2016.
27
Tabelle 6:
Standortprofil Ortszentrum Seesen
(Innenstadtzentrum Seesen
Lage
Stat. Bezirk
Kernstadt
Ausdehnung
Im Norden beginnend im Kreuzungsbereich Baderstraße/Am Markt, im Osten begrenzt durch die Bismarckstraße, im Süden durch die Bahnhofstraße und An der
Landesbahn, im Westen begrenzt durch Poststraße und Lange Straße/Am Schulplatz/Opferstraße.
Einzelhandelsstruktur
Angebotsstruktur
Das Angebot umfasst zum großen Teil die Güter der kurz- und mittelfristigen Bedarfsstufe.
Magnetbetriebe
Marktkauf, Hagebaumarkt, Schwager Mode und Sport
Betriebe im untersuchungsrelevanten
Sortiment
Pegasus Reitsport
Verkehrliche Einordnung
Motorisierter Verkehr
Die Erreichbarkeit für den MIV erfolgt über die Bismarckstraße (B 242) sowie die
Bockenemer Straße (B 248) mit Anbindung an die A 7.
ÖPNV
Gute Erreichbarkeit über den Bahnhof Seesen sowie die Bushaltestellen Jacobsonstraße und Jahnstraße.
Räumlich-funktionale Einordnung
Organisationsstruktur
Der Angebotsschwerpunkt liegt an der Jacobsonstraße zwischen Poststraße und Bismarckstraße.
Versorgungsfunktion
Gesamtstädtisch
ZVB-Abgrenzung
Quelle: Stadt Seesen 2012, S. 6
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Cima (2005) sowie Stadt Seesen (2012), S. 6.
28
5.6 Zusammenfassung der Markt- und Standortanalyse
Im Hinblick auf die im Anschluss folgende Bewertung des Vorhabens hinsichtlich der absatzwirtschaftlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen sowie der
Umsatzherkunft des Planvorhabens sind folgende räumlichen, quantitativen und qualitativen
Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung:
Der Vorhabenstandort befindet sich nördlich der Northeimer Innenstadt. Die geplante Ansiedlungsfläche befindet sich im Bereich Albert-Schweitzer-Weg/B 3,
westlich der Albert-Schweitzer-Klinik Northeim. Über die Anschlussstelle NortheimNord in rd. 300 m Entfernung sowie eine Haltestelle des ÖPNV ist der Standort gut
erschlossen.
Das Vorhaben stellt eine Neuansiedlung eines Reitsportfachmarkts mit 1.200 m² Verkaufsfläche dar.
Das Hauptsortiment des Vorhabens liegt im Reitsportbereich (863 m² VKF) mit ergänzenden Angeboten aus dem Zoobedarf, wie z.B. Stallartikel und Pferdepflegemittel
(296 m² VKF). Randsortimente werden auf 41 m² VKF angeboten. Nach aktueller Northeimer Liste sind somit rd. 75% der Flächen hoch bzw. bedingt zentrenrelevant. Die
Stadt Northeim plant, Reitsportartikel in der Fortschreibung des EHK zu den nicht
zentrenrelevanten Sortimenten zu zählen. In diesem Fall sind nur rd. 3 % der Verkaufsflächen als zentrenrelevant zu bewerten.
Die Darstellung des untersuchungsrelevanten Sortiments im Untersuchungsraum hat
gezeigt, dass die Bestandsstrukturen vornehmlich in sonstigen Lagen verortet sind.
Lediglich ein Betrieb befindet sich in einem zentralen Versorgungsbereich (s. dazu
Kapitel 5.3). Die Verkaufsflächen der Betriebe im Untersuchungsraum liegen deutlich
unter der Grenze zur Großflächigkeit. Vergleichbare filialisierte Reitsportfachmärkte
befinden sich außerhalb des Untersuchungsraums in rd. 80 km Entfernung. Für den
Untersuchungsraum ist somit eine Versorgungslücke bzgl. großflächiger, filialisierter
Reitsportfachmärkte zu attestieren.
Der Untersuchungsraum umfasst 319.971 Einwohner. Insgesamt wird im Untersuchungsraum eine im Vergleich zum Bundesdurchschnitt leicht unterdurchschnittliche
einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer erzielt (rd. 97). Für den Untersuchungsraum kann eine reitsport-spezifische Kaufkraft von rd. 4,2 Mio. Euro jährlich
hergeleitet werden.
Die Zentralität im Bereich Reitsport liegt im Untersuchungsraum aktuell bei rd. 60.
Darüber hinaus kaufen rd. 61% der Reiter Reitsportartikel u.a. auch im Internet. Die
Ansiedlung des Reitsportfachmarkts bietet daher die Chance, Kaufkraft aus Regionen
außerhalb des Untersuchungsraums und ggf. auch aus dem Online-Handel zurück zu
gewinnen.
29
6 Umsatzprognose und Umsatzherkunft für das Planvorhaben
In diesem Kapitel erfolgt, unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussgrößen, die Herleitung einer Umsatzprognose für das Planvorhaben.
6.1 Marktanteilsmodell für das Planvorhaben
Die Herleitung eines plausibel zu erwartenden Umsatzes eines Planvorhabens kann anhand
der Abschätzung realistischer Weise zu erzielender Marktanteile (=Marktanteilmodell) ermittelt werden. Der zu erwartende Marktanteil eines Vorhabens in einem definierten Gebiet und
der daraus resultierende potenzielle Vorhabenumsatz bestimmen sich anhand der für das
Standortumfeld konkret zu bestimmender und zu bewertender Rahmenbedingungen.
Standortrelevante Rahmenbedingungen:
ein leicht unterdurchschnittliches einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in Northeim (98); dabei eine leicht überdurchschnittliche reitsportspezifische Kaufkraft in
Niedersachsen und Hessen bei einer durchschnittlichen Kaufkraft in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (s. auch Kapitel 5.4),
gute Verkehrsanbindung über die Anschlussstelle Northeim-Nord in rd. 300 m Entfernung vom Vorhabenstandort an die Autobahn A 7,
kein vergleichbar dimensionierter, filialisierter Reitsportfachmarkt im Einzugsgebiet,
Die Zentralität im Bereich Reitsportartikel beträgt im Untersuchungsraum aktuell rd.
60% bezogen auf die Reitsportsortimente.
Wettbewerbsrelevante Rahmenbedingungen:
Die Standortattraktivität des Vorhabenstandortes (in Relation zum Wettbewerb);
Die Verkaufsfläche der projektrelevanten Wettbewerbsstrukturen;
Das Wettbewerbsumfeld des Reitsportbedarfs sowie die Attraktivität der projektrelevanten Wettbewerbsstrukturen (hier auch großräumige und siedlungsstrukturelle
verkehrliche Anbindung der Wettbewerber);
Die Systemähnlichkeit der projektrelevanten Wettbewerbsstrukturen zum Vorhaben;
Die Entfernung der jeweiligen Wettbewerbsstrukturen zum Vorhabenstandort;
Das sortimentsspezifische Kaufkraftpotenzial in den jeweiligen Zonen des Einzugsgebietes;
Das zu erwartende Einzugsgebiet und die zu erwartenden Marktanteile in den Zonen
des Einzugsgebiets.
Die Marktanteile des Planvorhabens stellen sich nach Zonen wie folgt dar:
30
Tabelle 7:
Marktanteile und Umsatzprognose für das Planvorhaben
EW
Kaufkraft
in Mio. Euro
Marktanteil
in %
Umsatz
in Mio. Euro
57.737
0,8
37
0,3
288.605
3,8
32
1,2
108.584
1,4
16
0,2
144.633
1,9
12
0,2
LG Sonnenstein, Ellrich, Hohenstein, VG Lindenberg-Eichsfeld,
Ilsenburg, Braunlage, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Walkenried (SG),
Bad Harzburg, VG Hohenstein/Südharz, Wernigerode,
Oberharz am Brocken
132.728
1,6
6
0,1
Gesamt *
732.287
9,5
-
2,0
Kommune35
Zone I
Northeim, Nörten-Hardenberg
(FL), Moringen, Kalefeld und Katlenburg-Lindau
Zone II
Hardgsen, Dassel, Uslar36, Einbeck,
Seesen, Bad Gandersheim, Bovenden (Fl), Osterode am Harz,
Adelebsen (Fl), Göttingen, Radolfshausen (SG) 37, Bad Grund (EG),
Hattorf am Harz (SG) 38, Gieboldehausen (SG) 39
Zone III a
Gleichen (EG), Bodenfelde (Fl),
Herzberg am Harz, Duderstadt,
Friedland, Rosdorf (EG), Dransfeld
(SG), Oberweser, Wahlsburg
Zone III b
Goslar, Clausthal-Zellerfeld, Lutter
am Barenberge (SG), Langelsheim,
Alfeld (Leine), Delligsen (EG), Bockenem, Freden (Leine),
Lamspringe (SG), EschershausenStadtoldendorf (SG)
Zone IV
Streuzufluss i. H. v. 10 % des Zonenumsatzes
0,2
Umsatz *
2,3
Quelle:
Einwohnerzahlen: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2015), Stand: 30.09.2015, Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016, Stand 30.09.2015; Stat. Landesamt
Thüringen, Stand 2014; Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 2014; Kaufkraftzahlen: IFH
Köln (2015); Umsatz: Berechnung Stadt + Handel; Werte auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
* Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
31
Unter Berücksichtigung der oben genannten Rahmenbedingungen und Annahmen ergibt
sich somit eine auf das Sortiment Reitsportbedarf bezogene Umsatzprognose von 2,3 Mio.
Euro pro Jahr.
Die anhand des Markanteilsmodells ermittelte bzw. abgeleitete Flächenproduktivität im Sortiment Reitsportbedarf liegt somit bei rd. 2.000 Euro/m² VKF. Im Sinne einer Worst CaseBetrachtung wird neben der über das Marktanteilsmodell ermittelten Flächenproduktivität
i.H.v. 2.000 Euro/m² eine Flächenproduktivität von 2.200 Euro/m² VKF in die weiteren Berechnungen eingestellt.
6.2 Umsatzprognose Planvorhaben
Für das Ansiedlungsvorhaben wurde für das Hauptsortiment des Reitsportfachmarktes ein
Marktanteilsmodell erstellt.
Aufgrund der geplanten kleinteiligen, sortimentsspezifischen Verkaufsflächenausprägung
der zentrenrelevanten Randsortimente des Planvorhabens (41 m², rd. 3 % der Gesamtverkaufsfläche) ist nicht davon auszugehen, dass das Vorhaben in diesen Sortimentsbereichen
eine strukturprägende Wirkung erreichen kann. Eine Umsatzprognose in diesen Sortimentsbereichen orientiert sich daher an:
branchen- und betriebsübliche Leistungskennziffern (u. a. handelsdaten.de),
Kennwerten aus Unternehmensveröffentlichungen,
laufender Auswertung von Fachliteratur und
der Berücksichtigung der konkreten Standort- und Betriebsrahmenbedingungen vor
Ort.
Für alle Sortimente des Planvorhabens ergeben sich demnach folgende Umsatzprognosen:
Tabelle 8:
Umsatzprognose des Planvorhabens
Sortimente
VKF
Plan
in m²
Flächenproduktivität in
€/m²
Umsatzprognose in
Mio. Euro
Reitsportbedarf
1.159
2.000 - 2.200
2,3 - 2,5
41
~ 3.400
~ 0,1
1.200
2.050 - 2.250
2,5 - 2,7
Randsortimente (Reitmode, reiterliche Geschenkartikel, Fachbücher/Pferdekalender)
Gesamt *
Quelle:
Umsatzprognose: Berechnungen Stadt + Handel und EHI (2013), Werte auf 50 Euro bzw.
0,1 Mio. Euro gerundet; * Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
Das Ansiedlungsvorhaben wird perspektivisch einen Umsatz von rd. 2,5 - 2,7 Mio. Euro erwirtschaften. Bezogen auf eine Verkaufsfläche von 1.200 m² ergibt sich eine hieraus
ableitbare Flächenproduktivität von rd. 2.050 - 2.250 Euro/m² VKF.
32
Für die zentrenrelevanten Randsortimente, die auf rd. 41 m² angeboten werden wird ein
Mittelwert von 3.400 Euro/m² VKF angenommen. Dieser leitet sich aus einer durchschnittlichen Flächenproduktivität im deutschen Textileinzelhandel (2013)40 sowie einem
Durchschnitt aus den Flächenproduktivitäten im deutschen Bucheinzelhandel41 und einer Flächenproduktivität im Bereich Papier-, Büro- und Schreibwaren-Fachhandel (PBS)42 ab.
40
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (2014).
41
Factbook Einzelhandel (2014), S. 158.
42
Factbook Einzelhandel (2014), S. 158.
33
7 Auswirkungsanalyse
In den folgenden Kapiteln werden die Auswirkungen des Planvorhabens hinsichtlich der im
Kontext der Untersuchungsfragen relevanten Aspekte dargestellt. Unter Berücksichtigung
des Einzelhandelskonzepts (Dr. Lademann & Partner 2009) sowie den landesplanerischen
Vorgaben werden folgende Fragen beantwortet:
Welche absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf Wettbewerber sind zu erwarten?
Welche städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche sind zu erwarten?
Wie ordnet sich das Planvorhaben in die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes
(Dr. Lademann & Partner 2009) sowie in die der Fortschreibung 2016 ein?
Wie ordnet sich das Planvorhaben in die Vorgaben der Bau NVO ein?
7.1 Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
Das perspektivische Einzugsgebiet des Vorhabens wird über den Raum, in dem die konkreten
absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Planvorhabens untersucht werden, hinausreichen.
Dies insbesondere aufgrund der großen Distanz der nächstgelegenen filialisierten Wettbewerber zum Vorhabenstandort. Diese Kaufkraftbindung von außerhalb wie auch
insbesondere die Kaufkraftrückbindung von derzeit abfließender Kaufkraft wird üblicherweise als umsatzumverteilungsneutraler Umsatzanteil für die Bestandsstrukturen
berücksichtigt. Hierzu zählen auch Zufallseinkäufe durch Ortsfremde.
Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass die prognostizierten Umsätze nicht als Ganzes
innerhalb des in Bezug auf die untersuchten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen definierten
Raums anfallen, da diese aufgrund
der Wettbewerbssituation (hauptsächlich spezialisierte Fachgeschäfte und kleinere
Fachmärkte in sonstigen Lagen),
der Begrenzung des Raumes für den die konkreten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen untersucht wurden sowie
der Positionierung des Ansiedlungsvorhabens im Wettbewerb mit 1.200 m² VKF
eine Streuung über diesen Raum hinaus aufweisen werden.
Die nächsten, vergleichbar dimensionierten und filialisierten Konzepte befinden sich in rd.
80 km Entfernung. Bezogen auf die reitsportspezifische Kaufkraft werden in dem Bereich, in
dem die konkreten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen untersucht wurden (Zonen 1 und 2
des Einzugsgebietes) aktuell rd. 60 % der verfügbaren Kaufkraft durch die erfassten Strukturen gebunden (s. dazu Kapitel 5.3). Ein nennenswerter Anteil der Kaufkraft (rd. 2,0 Mio. Euro)
fließt somit aktuell in den Online- und Versandhandel, zu Anbietern außerhalb des Raumes
in dem die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Planvorhabens untersucht wurden sowie
34
in den Second-Hand-Handel ab. Darüber hinaus kann durch die Realisierung des Planvorhabens auch ein Kaufkraft-Zufluss von Kommunen außerhalb dieses Bereiches (insgesamt rd.
0,8 Mio. Euro; Zonen III und IV sowie Streuumsatz) generiert werden. Das Vorhaben bietet
daher die Chance, in erster Linie derzeit abfließende Kaufkraft rückzubinden und somit die
Zentralität im Sortiment Reitsport zu erhöhen.
Eingangswerte in die Umsatzumverteilungsberechnung sind neben den Daten des Vorhabens, die ermittelten Verkaufsflächen, die Flächenproduktivitäten gemäß einzelhandelsspezifischer Fachliteratur sowie die daraus resultierenden Umsatzsummen bzw. der durch das
Marktanteilsmodell ermittelte Umsatz. Berücksichtigung finden innerhalb der Umsatzumverteilungsberechnung folgende Parameter:
die Gesamtattraktivität der erfassten Standorte unter Einbeziehung der Entfernung
zum Vorhabenstandort;
Agglomerationswirkungen in den bestehenden Zentren;
Verkaufsflächenausstattung der untersuchten Betriebe;
großräumige und siedlungsstrukturelle Verkehrsanbindung der untersuchten Betriebe;
Wettbewerbsrelevanz der Anbieter und Angebotsstandorte zum Vorhaben.
Für das Vorhaben ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es sich um eine Neuansiedlung
handelt.
Aufgrund der Verkaufsflächenausprägung sowie der Umsatzprognosen des Planvorhabens
werden für das Sortiment Reitsportartikel die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen berechnet und bewertet (zu diesem Ansatz siehe Kapitel 2).
35
Tabelle 9:
Umsatzumverteilungen in der untersuchungsrelevanten Warengruppe
Reitsportbedarf
Lagebereich
Bestandsumsatz
Reitsportbedarf
in Mio. Euro
p. a.
in %
0,8
< 0,1
6-7
<0,1
**
**
1,8
0,5 - 0,6
30 - 33
Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum
ZVB Innenstadt Seesen
Alle weiteren ZVB im Untersuchungsraum
Sonstige Lagen 43
Rückbindung/Zufluss in den Untersuchungsraum
Rückbindung aus dem Untersuchungsraum abfließender Kaufkraft
~ 0,9
Zusätzlicher Kaufkraftzufluss in den Untersuchungsraum
~ 0,6
Streuumsatzanteile
~ 0,2
Gesamt *
Quelle:
2,3 - 2,5
-
Eigene Berechnungen; Umsatzprognose: laufende Auswirkungen einzelhandelsspezifischer
Fachliteratur; Werte gerundet;
* Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
** Umverteilungen empirisch nicht nachweisbar.
Aufbauend auf den absatzwirtschaftlichen Ergebnissen aus der Umsatzumverteilungsberechnung erfolgt deren städtebauliche Einordnung. Die städtebaulichen Konsequenzen für
sonstige Lagen werden ebenfalls aufgezeigt.
7.2 Städtebauliche Einordnung
Bei der städtebaulichen Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen ist zu berücksichtigen, dass das Planvorhaben auf Wettbewerbsstrukturen trifft, die deutlich kleiner und
somit spezialisierter ausfallen. Keiner der Wettbewerber weist mehr als 400 m² Verkaufsfläche auf. Das Planvorhaben weist eine Verkaufsfläche von 1.200 m² auf und bietet somit ein
eher breites Sortiment im Gegensatz zu den kleinflächigen Spezialisten. Darüber hinaus werden in den Wettbewerbsbetrieben häufig handwerkliche Leistungen wie maßgefertigte
43
36
Hier sonstige Lagen in Seesen, Northeim, Bad Gandersheim, Badenhausen, Moringen, Einbeck und Göttingen. Die beabsichtigte Änderung des NVZ In der Fluth in Northeim in eine „sonstige integrierte Lage“ (gem.
Entwurf der Fortschreibung EHK 2016) hat an dieser Stelle keine Auswirkung, da der Reitsportanbieter in
Northeim außerhalb eines Zentralen Versorgungsbereichs verortet ist.
Stiefel, Sättel oder Zaumzeug angeboten, die nur bedingt mit den Sortimenten des Reitsportfachmarkts konkurrieren (s. dazu 5.3). Der überwiegende Anteil der
Wettbewerbsstrukturen ist in sonstigen Lagen (integriert und nicht integriert) verortet.
Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
Vom Ansiedlungsvorhaben gehen Umsatzumverteilungen auf den zentralen Versorgungsbereich Seesen von unter 0,1 Mio. Euro bzw. rd. 6 - 7 % aus. Dieser Anteil ist zunächst als nicht
unerheblich einzustufen. Sportartikel sind in Seesen als zentrenrelevant zu bewerten.44 Der
betroffene Betrieb führt in seinem Angebot reguläre Artikel sowie einen nennenswerten Anteil Rest- und Sonderposten und hatte sich kürzlich neu aufgestellt45. Es ist daher nur bedingt
von einer direkten Wettbewerbssituation auszugehen.
Aufgrund der Höhe der Umsatzumverteilung, der Größe und Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens sowie der oben angeführten Diversifizierung (auch Rest- und
Sonderposten) ergeben sich aus fachgutachterlicher Sicht absatzwirtschaftliche Auswirkungen, aus welchen eine Marktaufgabe nicht zu erwarten ist. Negative städtebauliche
Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs sind
somit nicht zu erwarten.
Städtebaulich negative Auswirkungen auf den ZVB Seesen in seinem heutigen Bestand
und seine Entwicklungsmöglichkeiten sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf sonstige Versorgungsstrukturen
Für die Bestandsstrukturen in den sonstigen Lagen ergeben sich insgesamt rechnerische Umsatzumverteilungen maximal i. H. v. rd. 30 - 33 % bzw. 0,5 - 0,6 Mio. Euro. Die
Umsatzumverteilungen tangieren vor allem den räumlich nahegelegenen Anbieter im Northeimer Stadtgebiet. Angesichts der Höhe der Umverteilungen können mehr als nur
unwesentliche Auswirkungen auf die Anbieter im Reitsportbereich wie beispielsweise Marktschließungen oder -umstrukturierungen nicht ausgeschlossen werden. Dabei sind die beiden
Raiffeisenmärkte, die Artikel für Pferde als Randsortimente anbieten, marginal tangiert. Die
übrigen Anbieter im Untersuchungsraum stellen in erster Linie kleine (Verkaufsflächen unter
400 m²) spezialisierte Anbieter, oft mit Second-Hand-Angeboten, in sonstige Lagen dar. Es
bleibt daher zu diskutieren, in wie fern diese Anbieter in einen direkten Wettbewerb mit
einem neuen Filialisten im Marktgebiet eintreten. Die direkten Wettbewerber des Vorhabens
befinden sich deutlich außerhalb des Raumes in dem die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen untersucht wurden, in rd. 80 km Entfernung (s. Abbildung 3).
Eine Beeinträchtigung der Strukturen in den sonstigen Lagen kann abschließend nicht
ausgeschlossen werden.
44
Cima (2005), S. 43.
45
http://www.pegasus-seesen.de/unsere-leistungen.html, abgerufen am 12.05.2016.
37
Anhand der ermittelten rechnerischen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen im
Sortimentsbereich Reitsportbedarf, ergeben sich absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, aus welchen negative städtebauliche Auswirkungen auf den Bestand und
die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (hier ZVB Seesen) nicht zu erwarten sind. Das Ansiedlungsvorhaben bietet aufgrund der niedrigen Zentralität die
Chance, derzeit abfließende Kaufkraft rückzubinden. Darüber hinaus ist das Betriebskonzept auf ein breites Angebot ausgerichtet, dass nur bedingt mit den
Angeboten der untersuchten Bestandsstrukturen in Konkurrenz tritt.
38
8 Einordnung des Vorhabens in die Vorgaben der Landesplanung
und der Kommunalplanung
Eine wichtige Grundlage der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden die landes- und
regionalplanerischen Vorgaben. Die kommunale Bauleitplanung hat deren Ziele und Grundsätze entsprechend den lokalen Gegebenheiten zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Im
Folgenden werden die für die vorliegende Verträglichkeitsanalyse relevanten Vorgaben des
Landesrechts (LROP Niedersachsen 2008 sowie Entwurf 2016) sowie die Konformität zu den
Zielen des aktuellen Einzelhandelskonzepts (Dr. Lademann & Partner 2009) sowie in den Entwurf der Fortschreibung des EHK (Stadt + Handel 2016) der Stadt Northeim dargestellt.
8.1
Kongruenzgebot
Das Land Niedersachsen beabsichtigt gem. Entwurf der LROP-Änderung 2016, das gerichtlich für unwirksam erklärte LROP-Kongruenzgebot (da nicht hinreichend konkret) wieder in
Kraft zu setzen. Wenngleich die genaue Ausformung des neuen Kongruenzgebotes noch offen ist, so ist erkennbar, dass das Kongruenzgebot mit nunmehr konkreteren Angaben
(quantitativ und bzgl. der räumlichen Abgrenzung des Verflechtungsbereich) im LROP verbleiben wird. Formal entfaltet es bereits jetzt Bindungswirkung in Form eines sonstigen (zu
berücksichtigenden, aber abwägungsfähigen) Erfordernisses der Raumordnung. Eine wesentliche Überschreitung liegt dabei vor, wenn mehr als 30 % des Vorhabenumsatzes mit
Kaufkraft von außerhalb des maßgeblichen Kongruenzraumes erzielt würden.
„In einem Mittel- oder Oberzentrum soll das Einzugsgebiet eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes in Bezug auf seine aperiodischen Sortimente den maßgeblichen Kongruenzraum
nicht wesentlich überschreiten (Kongruenzraum aperiodisch mittel- und oberzentral). Der
maßgebliche Kongruenzraum gemäß Satz 3 ist von der unteren Landesbehörde unter Berücksichtigung insbesondere
-
der zentralörtlichen Versorgungsaufträge der Standortgemeinde sowie benachbarter Zentraler Orte,
der verkehrlichen Erreichbarkeit der betreffenden Zentralen Orte,
von grenzüberschreitenden Verflechtungen und
der Marktgebiete von Mittel- und Oberzentren auf Grundlage kommunaler Einzelhandelskonzepte
zu ermitteln, sofern er nicht im Regionalen Raumordnungsprogramm festgelegt ist.
Eine wesentliche Überschreitung nach den Sätzen 1 bis 3 ist gegeben, wenn mehr als 30
vom Hundert des Vorhabensumsatzes mit Kaufkraft von außerhalb des maßgeblichen Kongruenzraumes erzielt würde.
39
Das Kongruenzgebot ist sowohl für das neue Einzelhandelsgroßprojekt insgesamt als auch
sortimentsbezogen einzuhalten.“46
Das Raumordnungsprogramm des Landkreises Northeim (RROP 2006) definiert keinen Kongruenzraum für die Stadt Northeim. Der maßgebliche Kongruenzraum bleibt somit vorläufig
zu bestimmen.
Die Stadt Northeim stellt ein Mittelzentrum dar mit der speziellen Aufgabe, zentrale Einrichtungen und Angebote zur Deckung des gehobenen Bedarfs sowie Angebote für den
allgemeinen täglichen Grundbedarf bereitzustellen. Dabei bezieht sich der zentralörtliche
Versorgungsauftrag nicht nur auf das Stadtgebiet Northeims selber, sondern ebenso auf die
zugeordneten Grundzentren im Umland. „Das Marktgebiet des Northeimer Einzelhandels
umfasst die Stadt Northeim (Zone 1) sowie Kalefeld, Moringen, Katlenburg-Lindau und Nörten-Hardenberg im Nahbereich (Zone 2) und Kreiensen, Bad Gandersheim und Hardegsen
im Fernbereich (Zone 3). Das Marktgebiet einer Stadt ist immer derjenige räumliche Bereich,
den die Summe aller Einzelhandelsbetriebe einer Stadt (örtlicher Einzelhandel) anzusprechen
vermag. Eine teilweise Überschneidung/Überlappung mit den Marktgebieten benachbarter
Zentraler Orte ist dabei immer gegeben.“47
Das Mittelzentrum ist geprägt von einem starken interkommunalen Wettbewerb48 durch die
räumliche Nähe zu den benachbarten Mittelzentren (Einbeck, Bad Gandersheim, Uslar, Osterode am Harz, und Duderstadt) sowie durch das Oberzentrum Göttingen. Im unmittelbaren
Umfeld der Stadt Northeim befinden sich die Kommunen Katlenburg-Lindau, NörtenHardenberg, Moringen, das Mittelzentrum Einbeck mit Ortschaft Kreiensen und Kalefeld.
Insbesondere die räumliche Nähe zum angrenzenden und ähnlich einwohnerstarken Mittelzentrum Einbeck, aber auch die gute Erreichbarkeit über die Bundesstraße B3 schränkt die
Strahlkraft Northeims im Nordwesten ein.
Der traditionelle Verflechtungsbereich der Stadt Northeims umfasst daher in erster Linie die
Kommunen Moringen und Katlenburg-Lindau.49 Unter Berücksichtigung der traditionellen
Einkaufsorientierung sowie der Erreichbarkeit insbesondere über die Autobahn A7 lässt sich
ein Kongruenzraum für die Stadt Northeim – unter Berücksichtigung der Funktion als Mittelzentrum – ableiten. Dazu neben Moringen und Katlenburg-Lindau auch die Gemeinde
Kalefeld im Norden sowie der Flecken Nörten-Hardenberg im Süden der Stadt.50
46
LROP (2016), S. 15.
47
Vgl. Dr. Lademann & Partner (2009), S. 22.
48
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 15.
49
Vgl. dazu auch die Erreichbarkeitszelle für das Mittelzentrum Northeim nach Anhang 7 (Entwicklung der
Daseinsvorsorge und Zentralen Orte; Erreichbarkeitsräume der Mittelzentren, zu Abschnitt 2.2. Ziffer 05 Satz
2) zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen Entwurf 2014.
50
Vgl. dazu auch die Zonierung des Einzugsgebiets nach Dr. Lademann & Partner (2009), S. 21.
40
Tabelle 10:
Einwohner Kongruenzraum
Kommune
Einwohner
Stadt Northeim
28.904
Gemeinde Kalefeld
6.546
Gemeinde Katlenburg-Lindau
7.183
Stadt Moringen
7.052
Flecken Nörten-Hardenberg
8.052
Gesamt *
57.737
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (2015), Stand 30.09.2015.
Der auf Basis der zur Verfügung stehenden Angaben abgeleitete Kongruenzraum der Stadt
Northeim umfasst damit rd. 57.737 Einwohner51. Aus dem vorläufigen Kongruenzraum der
Stadt Northeim stammen somit rd. 12% der Umsatzherkunft des Planvorhabens. Das Kongruenzgebot ist somit formal nicht erfüllt.
Der Kongruenzraum spiegelt den allgemeinen Verflechtungsbereich einer Kommune wieder.
Dabei wird außer Acht gelassen, dass das Vorhaben Angebote aus einer Nischensportart
bereitstellt und dessen Einzugsgebiet aufgrund der spezialisierten Ausrichtung der Sortimente sowie der Entfernungen zu vergleichbar filialisierten Konzepten deutlich über einen
traditionellen Verflechtungsbereich der Stadt Northeim hinausgeht (vgl. dazu auch die Ausführungen zum Einzugsgebiet in Kapitel 5.2). Bei strikter Auslegung des LandesRaumordnungsprogramms wäre daher die Ansiedlung eines großflächigen Reitsportfachmarktes nur in großen Oberzentren mit entsprechend weitläufigen Verflechtungsbereich
möglich. Dies lässt aber die Versorgung in Mittelstädten, die oft im ländlichen Raum verortet
sind, außen vor. Gerade im ländlichen Raum übernimmt jedoch der Reitsport eine größere
Rolle im Vergleich zu städtischen Strukturen.
Betrachtet man die wesentlichen Wettbewerbsstrukturen im Norden, Westen und Süden des
Vorhabens, so wird deutlich, dass auch unter Berücksichtigung ausgedehnter Einzugsgebiete
dieser Standorte die Stadt Northeim und ihr Umland eine Unterversorgung mit großflächigen, filialisierten Angebot aufweisen.
Die nächstgelegenen Oberzentren stellen die Stadt Göttingen im Süden sowie die Städte
Salzgitter und Hildesheim im Norden des Vorhabens dar. Betrachtet man ein typisches Einzugsgebiet eines großflächigen Reitsportfachmarkts (vgl. dazu Kapitel 5.2), so wird deutlich,
dass die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Ansiedlung in den drei Oberzentren
wenig geeignet erscheinen. Die Stadt Göttingen stellt aufgrund der räumlichen Nähe zum
hessischen Oberzentrum Kassel im Süden (rd. 50 km Fahrtdistanz) einen wenig geeigneten
Standort für die Etablierung eines neuen Reitsportfachmarktes dar, da durch die deutliche
Überschneidung der Einzugsgebiete des bereits etablierten Krämer Reitsportfachmarkts und
51
LSN (2016), Stand 30.09.2015.
41
des HKM Sport Equipment Markts erforderliche Marktanteile für einen weiteren Reitsportfachmarkt kaum erzielbar wären.
Das Oberzentren Hildesheim dürfte für großflächige Reitsportanbieter derzeit ebenfalls kein
interessantes Ansiedlungsziel darstellen, da durch die räumliche Nähe zum Oberzentrum
Hannover in rd. 35 km Fahrtdistanz mit den Anbietern Equiva und Decathlon bereits ausgeprägte Wettbewerbsstrukturen vorhanden sind. Entsprechendes gilt für das Oberzentrum
Salzgitter, da es nur rd. 25 km vom Oberzentrum Braunschweig mit den Anbietern Equiva
und Krämer entfernt liegt.
Es kann daher festgestellt werden, dass durch die räumliche Verteilung der Oberzentren ein
landesplanerisch (ggf.52) kongruenter Ansiedlungsort im Umfeld der Stadt Northeims derzeit
kaum realisierbar wäre. Somit wäre eine Ansiedlung im Großraum Northeim in naher Zukunft
unwahrscheinlich, die bestehende Versorgungslücke für die ländliche Bevölkerung vor Ort
könnte somit nicht geschlossen werden.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Stadt Northeim aus räumlicher Sicht einen deutlich
günstigeren Standort für die Schließung der Versorgungslücke im Reitsportbedarf in der Region darstellt. Auch die sich nach Ansiedlung des Reitsportfachmarktes ergebende
Zentralität von rd. 100 im Untersuchungsraum verdeutlicht, dass Dimensionierung und Lage
des Vorhabens nachfragegerecht sind.
Aufgrund der oben dargestellten spezifischen Situation für das Sortiment Reitsportartikel im
Allgemeinen und die konkrete räumliche Situation für das Planvorhaben in Northeim bestehen nach Ansicht von Stadt + Handel begründete Argumente in diesem Einzelfall von den
rein formalen Kriterien abzuweichen.
8.2
Konzentrationsgebot53
Neue Einzelhandelsprojekte sind nur innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes zulässig.54
„Neue Flächen für den großflächigen Einzelhandel sind den jeweiligen Zentralen Orten im
Landkreis Northeim zuzuordnen. Zentrale Orte im Sinne des Landes-Raumordnungsprogramms sind die jeweiligen Standorte innerhalb der Gemeinde, die in der jeweiligen
Gemarkung mit gleichem Namen liegen.“55
52
Die landesplanerische Kongruenz eines Reitsportfachmarktes wäre auch für die benannten Oberzentren zumindest fraglich.
53
Hinsichtlich der Fassung im LROP (2008) ergeben sich keine Abweichungen in der Formulierung des Konzentrationsgebots. Insofern erfüllt das Vorhaben ebenfalls die Vorhaben nach LROP (2008), S. 16.
54
LROP (2016), S. 16.
55
Landkreis Northeim (2006), S. 13.
42
Der Standort des Planvorhabens befindet sich innerhalb der Stadt Northeims im „Planungsraum“ Northeims.56 Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das
Konzentrationsgebot für den Standort erfüllt ist.
8.3
Beeinträchtigungsverbot57
Ausgeglichene Versorgungsstrukturen und deren Verwirklichung, die Funktionsfähigkeit der
Zentralen Orte und integrierter Versorgungsstandorte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung dürfen durch neue Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich
beeinträchtigt werden.58
In Kapitel 7.1 wurden die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens untersucht.
Anhand der ermittelten rechnerischen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen im Sortimentsbereich Reitsportbedarf ergeben sich absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, aus welchen
negative städtebauliche Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (hier ZVB Seesen) nicht zu erwarten sind. Das Vorhaben bietet aufgrund
der niedrigen Zentralität im Untersuchungsraum die Chance, Kaufkraft in den Untersuchungsraum rückzubinden. Die sich nach Ansiedlung des Reitsportfachmarktes ergebende
Zentralität von rd. 100 im Untersuchungsraum verdeutlicht, dass Dimensionierung und Lage
des Vorhabens nachfragegerecht sind.
8.4
Integrationsgebot59
Neue Einzelhandelsprojekte mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sind auch außerhalb der städtebaulich integrierten Lagen an verkehrlich gut erreichbaren Standorten
innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des Zentralen Ortes zulässig, wenn die Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente nicht mehr als 10 vom Hundert der
Gesamtverkaufsfläche und höchstens 800 m² beträgt.60
Der Standort des Planvorhabens befindet sich in städtebaulich nicht integrierter Lage nördlich der Northeimer Innenstadt. Über die Anschlussstelle Northeim-Nord in rd. 300 m
Entfernung besteht ein Anschluss an die Autobahn A 7. Die nächstgelegene Bushaltestelle
(Northeim Krankenhaus) befindet sich ebenfalls in rd. 300 m Entfernung (s. zum Mikrostandort Kapitel 4.1). Der Standort kann somit als verkehrlich gut erreichbar eingeordnet werden.
56
Vgl. dazu zeichnerische Darstellung des RROP (2006).
57
Hinsichtlich der Fassung im LROP (2008) ergeben sich keine Abweichungen in der Formulierung des Konzentrationsgebots. Insofern erfüllt das Vorhaben ebenfalls die Vorhaben nach LROP (2008), S. 17.
58
LROP (2016), S. 17.
59
Hinsichtlich der Fassung im LROP (2008) ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen in der Formulierung
des Integrationsgebots. Zentrenrelevante Sortimente werden als „innenstadtrelevant“ bezeichnet, was keine
Abweichung in der Bedeutung darstellt. Insofern erfüllt das Vorhaben ebenfalls die Vorhaben nach LROP
(2008), S. 16.
60
LROP (Lesefassung Entwurf 2016), S. 15.
43
Das Planvorhaben weist eine Verkaufsfläche von 1.200 m² auf, der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente darf somit max. 120 m² betragen (10 % der Gesamtverkaufsfläche). Die Stadt
Northeim plant nach jetziger Sachlage in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts Reitsportartikel zu den Sportgroßgeräten und damit zu den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
zu zählen. In diesem Fall sind lediglich die Sortimente „Reiterliche Geschenkartikel“, Fachbücher/Pferdekalender, Reitjacken, - Mäntel, -Unterwäsche sowie sonstige Reitmode unter
die hoch zentrenrelevante Randsortimente zu fassen. Diese sind auf einer Fläche von 41 m²
geplant (rd. 3% der Gesamtverkaufsfläche). Der Anteil der projektierten Fläche liegt deutlich
unterhalb der 10% Schwelle, das Integrationsgebot kann somit als erfüllt bewertet werden.
8.5
Abstimmungsgebot61
Neue Einzelhandelsprojekte sind abzustimmen (Abstimmungsgebot). […] Zur Verbesserung
der Versorgungsstrukturen in Grenzräumen soll eine grenzüberschreitende Abstimmung unter Berücksichtigung der Erreichbarkeiten und gewachsener Strukturen erfolgen.62
Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarkommunen
zu empfehlen. Das vorliegende Gutachten bildet dazu einen wichtigen Baustein.
8.6
Einordnung des Vorhabens in relevante städtebauliche Entwicklungskonzepte (hier EHK 2009 und Fortschreibung des
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Northeim 2016)
Die Stadt Northeim hat im Jahr 2009 das Einzelhandelskonzept (Dr. Lademann & Partner)
beschlossen. Derzeit wird eine Neuaufstellung des Einzelhandelskonzepts für Northeim erarbeitet, ein Entwurf liegt noch nicht vor. Der Beschluss dieser Neuaufstellung ist jedoch erst
im Laufe des Jahres 2016 zu erwarten.
Nachfolgend werden die für das Planvorhaben relevanten Ziel- und Maßnahmenempfehlungen des Einzelhandelskonzepts der Stadt Northeim (2009) dargestellt und das Planvorhaben
hinsichtlich der Ziele und Grundsätze bewertet.
Als übergeordnetes Entwicklungsziel formuliert das EHK:
„Generell sollen eine Reihe allgemeiner Maßnahmen zur Profilierung der Stadt als attraktiver
Einzelhandelsstandort sowohl aus Händler- als auch aus Kundensicht sowie von Seiten der
Stadt und dem Stadtmarketing ergriffen bzw. fortgeführt und intensiviert werden.“63
61
Hinsichtlich der Fassung im LROP (2008) ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen in der Formulierung
des Integrationsgebots. Zentrenrelevante Sortimente werden als „innenstadtrelevant“ bezeichnet, was keine
Abweichung in der Bedeutung darstellt. Insofern erfüllt das Vorhaben ebenfalls die Vorhaben nach LROP
(2008), S. 16.
62
LROP (Lesefassung Entwurf 2016), S. 17.
63
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 69.
44
Weiterhin sind als Zielstellungen definiert:
„Weiterhin ist der für ein Mittelzentrum spezifische Charakter zur Differenzierung gegenüber
dem Oberzentrum Göttingen zu stärken (z.B. durch weitere Verbesserung der Stellplatzsituation [auch Kommunikation], Optimierung der Beratungs- und Servicequalität, Forcierung
der Ansiedlung von Fachgeschäften, etc) und gleichzeitig eine Abhebung durch Betonung
der Vorteile als Einkaufsmittelpunkt eines ländlichen Raums zu erzielen.“64
Das Planvorhaben richtet sich mit seinem auf die Nischensportart spezialisierten Angebot
primär an Zielkunden. In der Wettbewerbsanalyse konnte gezeigt werden, dass ähnliche filialisierte Konzepte rd. 80 km entfernt zu Northeim liegen. Das Vorhaben trägt daher dazu
bei, Northeim als Einzelhandelsstandort zu profilieren und die Stadt gegenüber z.B. dem
Oberzentrum Göttingen zu stärken (s. Kapitel 5.2).
Weiterhin sind als Zielstellungen zu den sonstigen Lagen bzgl. der funktionalen Weiterentwicklung definiert:
„Bei der künftigen Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Northeim sollte auch weiterhin der
Fokus auf der Innenstadtentwicklung liegen, um sich im zunehmenden interkommunalen
Wettbewerb behaupten und den veränderten (leicht negativen) sozioökonomischen Rahmenbedingungen gerecht werden zu können.“65
Das Vorhaben umfasst 1.200 m² Verkaufsfläche und ist somit als großflächig zu bewerten.
Darüber hinaus werden üblicherweise zu einem großen Anteil Waren angeboten, die einen
Transport mit dem PKW erfordern und die in Teilen direkt mit dem Pferd ausprobiert werden.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist die Verortung in einer Innenstadtlage nicht empfehlenswert. Der Betrieb ist weiterhin auf Zielkunden ausgerichtet (s. auch Kapitel 4.2) und
bietet wenig Kopplungspotenzial zu anderen Innenstadtnutzungen. Der projektierte Standort ist für die Ansiedlung eines großflächigen Fachmarkts gut geeignet (s. Kapitel 4.1). Eine
Abweichung von den grundsätzlichen Zielstellungen für die sonstigen Lagen ist daher für das
konkrete Planvorhaben aus Sicht von Stadt + Handel vertretbar.
Das EHK (Dr. Lademann & Partner 2009) definiert die Innenstadt als wichtigsten Standortbereich des Northeimer Einzelhandels.66 Weiterhin soll eine Abgrenzung innenstadtrelevanter
Sortimente „an handelsbezogenen und städtebaulichen Entwicklungszielen, wie z.B. der At-
traktivität und Multifunktionalität ausgerichtet sein.“67
Das Sortiment des Reitsports fällt gem. Northeimer Liste (2009) unter die „(bedingt) zentrenrelevanten Sortimente. Demnach stellt das Sortiment des Reitsports einen Bereich dar, der
64
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 70.
65
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 72.
66
Dr. Lademann & Partner (2009), S. 68.
67
Vgl. Dr. Lademann & Partner S. 68.
45
im Einzelfall zu konkretisieren ist.68 Aufgrund der Sperrigkeit und des Gewichts einer Vielzahl
der Waren eines Reitsportfachmarkts (vgl. dazu auch Kapitel 4.2) ist hier von einem solchen
Einzelfall auszugehen. Im Entwurf der Fortschreibung des EHK (Stadt + Handel 2016) ist das
Sortiment des Reitsportbedarfs als nicht zentrenrelevant gefasst (vgl. dazu Abbildung 8). Aufgrund der Betriebstypik, des Parkplatz- und des Flächenbedarfs ist somit ein Standort
außerhalb eines ZVB zu vertreten.
68
46
Vgl. Dr. Lademann & Partner S. 68.
9 Zusammenfassung der Ergebnisse
In Northeim ist die Ansiedlung eines Pferdesportfachmarktes der Fa. Krämer (Krämer Megastore) mit 1.200 m² VKF geplant. Im Rahmen der Diskussion mit den Fachämtern und den
Trägern öffentlicher Belange hat sich herauskristallisiert, dass die Gebietsausweisung für ein
Sondergebiet Einzelhandel (i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO) vorgenommen werden soll. Für die
Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Bebauungsplans (B-Plan) wurde die vorliegende gutachterliche Auswirkungsanalyse erarbeitet, welche Aussagen zur
städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit des Vorhabens trifft.
Das EHK befindet sich aktuell in der Fortschreibung. Stadt + Handel wurde angefragt, die zu
erwartenden absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens zu
untersuchen.
Als Grundlage für das weitere Planverfahren (bauleitplanerische Festsetzung Sondergebiet)
wurden im vorliegenden Gutachten folgende Punkte untersucht und bewertet:
Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO
Anhand der ermittelten rechnerischen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen im Sortimentsbereich Reitsportbedarf ergeben sich absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, aus
welchen negative städtebauliche Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung
zentraler Versorgungsbereiche (hier ZVB Seesen) nicht zu erwarten sind. Das Ansiedlungsvorhaben bietet aufgrund der niedrigen Zentralität im Untersuchungsraum die
Chance, derzeit abfließende Kaufkraft nachfragegerecht rückzubinden. Darüber hinaus ist das Betriebskonzept auf ein breites Angebot ausgerichtet, dass nur bedingt
mit den Angeboten der untersuchten Bestandsstrukturen in Konkurrenz tritt (s. Kapitel
7.1).
Einordnung gemäß landesplanerischer Grundlagen (LROP Niedersachsen 2008 sowie
Entwurf LROP Niedersachsen 2016)
Für das Mittelzentrum Northeim ergibt sich für den vorläufigen Kongruenzraum eine
Umsatzherkunft des Planvorhabens von rd. 12 % aus diesem Bereich. Dieser Wert liegt
deutlich unterhalb der 70 %-Schwelle für die Kaufkraftbindung aus Gebieten innerhalb
des Kongruenzraumes. Das Kongruenzgebot wird somit formal nicht eingehalten.
Aufgrund der oben dargestellten spezifischen Situation für das Sortiment Reitsportartikel im Allgemeinen und die konkrete räumliche Situation für das Planvorhaben in
Northeim bestehen nach Ansicht von Stadt + Handel begründete Argumente in diesem Einzelfall von den rein formalen Kriterien abzuweichen.
47
Der Standort des Ansiedlungsvorhabens befindet sich innerhalb der Stadt Northeims
im „Planungsraum“ Northeims.69 Das Konzentrationsgebot kann daher als erfüllt angesehen werden.
Anhand der ermittelten rechnerischen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen im Sortimentsbereich Reitsportbedarf ergeben sich absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, aus
welchen negative städtebauliche Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung
zentraler Versorgungsbereiche (hier ZVB Seesen) nicht zu erwarten sind. Das Planvorhaben ist somit kongruent zu den Vorgaben des Beeinträchtigungsverbotes (s.
Kapitel 7.1).
Der Standort des Planvorhabens befindet sich in städtebaulich nicht integrierter Lage
in nördlich der Northeimer Innenstadt und ist gut erreichbar (s. Kapitel 8.4). Das Planvorhaben weist eine Verkaufsfläche von 1.200 m² auf, der Anteil der zentrenrelevanten
Sortimente darf somit max. 120 m² betragen (10 % der Gesamtverkaufsfläche). Die
Stadt Northeim plant nach jetziger Sachlage in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts Reitsportartikel zu den Sportgroßgeräten und damit zu den nichtzentrenrelevanten Sortimenten zu zählen. In diesem Fall beträgt die Verkaufsfläche
der Randsortimente 41 m² und liegt somit deutlich unterhalb der 10% Schwelle. Das
Integrationsgebot als erfüllt bewertet werden.
Das vorliegende Gutachten liefert einen Baustein zur interkommunalen Abstimmung.
Einordnung gemäß kommunalplanerischer Grundlagen
Das Planvorhaben erfüllt die übergeordneten Entwicklungsziele des aktuellen Einzelhandelskonzeptes (Dr. Lademann&Partner 2009). Aufgrund der spezifischen
Ausrichtung des Reitsportfachmarkts ist eine Abweichung von den Zielstellungen zu
den sonstigen Lagen aus Sicht von Stadt + Handel vertretbar.
Das Planvorhaben ist kongruent zum Konzentrationsgebot, dem Beeinträchtigungsverbot sowie zum Integrationsgebot des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen
(2008 sowie Entwurf 2016). Es liefert einen Baustein zur interkommunalen Abstimmung.
Das Kongruenzgebot ist als formal nicht erfüllt zu bewerten. Es liegen dennoch begründete Argumente vor, in diesem Einzelfall von den rein formalen Kriterien abzuweichen.
Das Vorhaben ist konform zu den übergeordneten Zielen des Einzelhandelskonzepts der
Stadt Northeim (2009) und absehbar zur Fortschreibung 2016.
69
48
Vgl. dazu zeichnerische Darstellung des RROP (2006).
Anhang
I
vorläufige Sortimentsliste für die Stadt Northeim aus der
3. Facharbeitskreissitzung (Entwurf der Fortschreibung 2016)
Abbildung 6:
Sortimentsliste für die Stadt Northeim Teil 1
Quelle: eigene Darstellung.
II
Abbildung 7:
Sortimentsliste für die Stadt Northeim Teil 2
Quelle: eigene Darstellung.
Abbildung 8:
Sortimentsliste für die Stadt Northeim Teil 3
Quelle: eigene Darstellung.
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Mikrostandort des Planvorhabens _____________________________ 9
Abbildung 2:
Lage in der Region _________________________________________ 14
Abbildung 3:
Räumliche Verteilung von Pferdesportfachmärkten _______________
ähnlicher Größenordnungen _________________________________ 16
Abbildung 4:
Einzugsgebiet mit Darstellung des Wettbewerbs ________________
im weiteren Umfeld _________________________________________ 17
Abbildung 5:
Untersuchungsraum des Planvorhabens _______________________ 21
Abbildung 6:
Sortimentsliste für die Stadt Northeim Teil 1 ____________________ II
Abbildung 7:
Sortimentsliste für die Stadt Northeim Teil 2 ____________________ III
Abbildung 8:
Sortimentsliste für die Stadt Northeim Teil 3 ____________________ III
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Sortimente und Verkaufsflächen des Vorhabens (Planung) _______ 11
Tabelle 2:
Bestandstrukturen im Untersuchungsraum _____________________ 22
Tabelle 3:
Zentrenrelevanz (Reit-)Sportartikel ____________________________ 23
Tabelle 4:
Verkaufsflächen und Umsätze der Randsortimente _______________
des Vorhabens in Northeim __________________________________ 24
Tabelle 5:
Einzelhandelsrelevante Reitsport-Kaufkraft in Euro _______________
im Untersuchungsraum ______________________________________ 26
Tabelle 6:
Standortprofil Ortszentrum Seesen ___________________________ 28
Tabelle 7:
Marktanteile und Umsatzprognose für das Planvorhaben ________ 31
Tabelle 8:
Umsatzprognose des Planvorhabens __________________________ 32
Tabelle 9:
Umsatzumverteilungen in der untersuchungsrelevanten
Warengruppe Reitsportbedarf _______________________________ 36
Tabelle 10:
Einwohner Kongruenzraum __________________________________ 41
IV
Literatur und sonstige Quellen
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (2014): Flächenproduktivitäten im
deutschen Textileinzelhandel nach Branchen (2013).
Cima (2005): Einzelhandelskonzept für die Stadt Seesen 2005. Lübeck. 2005.
Dr. Lademann & Partner (2009): Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt
Northeim. Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Hamburg.
EHI (2015): EHI handelsdaten aktuell 2015, Köln.
HDE (2014): Factbook Einzelhandel.
GMA (2014): Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Einbeck.
Hahn Gruppe (2015): Hahn Retail Estate Report 2015/2016, Bergisch Gladbach.
Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016, Stand 30.09.2015.
IFH RERAIL CONSULTANTS GmbH (2015): Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2015, Köln.
IT NRW, Stand 30.06.2015.
Junker und Kruse (2013): Kommunales Einzelhandelskonzept Göttingen. Dortmund.
Landkreis Northeim (2006): Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2006.
LSN (2015): Landesamt für Statistik Niedersachsen. Einwohnerzahlen im Untersuchungsraum,
abgerufen von IT Niedersachsen.
LROP Niedersachsen (2008): Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), herausgegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung.
LROP Niedersachsen (2016): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über
das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), herausgegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung (Lesefassung unter http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=38276&article_id=143363&_psmand=7).
Stadt Seesen (2012): Einzelhandelskonzept 2012. Seesen.
Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt, Stand 2014.
Statistischen Landesamts Thüringen, Stand 2014.
Internetquellen:
https://www.kraemer.de/tpl_services_allabout.htm?websale8=kraemer-pferdesport&tpl=../ws-customer-web/Serviceseiten/tpl_services_allabout.htm,
abgerufen
09.05.2016.
am
http://www.pegasus-seesen.de/unsere-leistungen.html, abgerufen am 12.05.2016.
V
http://www.barnboox.de/wissensdatenbank/fachartikel/studie-5-mio-verbraucher-gebenj%C3%A4hrlich-67-mrd-euro-f%C3%BCr-den-pferdesport, abgerufen am 12.05.2016.
http://www.reitstiefel-kandel.de/ueberuns.html, abgerufen am 12.05.2016.
VI
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