Anleitung, Sozial verträglicher Einkauf 3

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Sozial verträglicher Einkauf
durch die Kommunen
Anleitung zum Vorgehen für
lokale Gruppen und Interessierte
erstellt von Gisela Burckhardt
TERRE DES FEMMES
Mitglied der Kampagne für ‚Saubere’ Kleidung
Schenefeld
Februar 2004
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Dr. Gisela Burckhardt , Februar 2004
Anleitung zum Vorgehen: Sozial verträglicher Einkauf von Bekleidung durch die Kommunen
1. Worum geht es?
Die Herstellung von Bekleidung, auch von Dienstkleidung (Uniformen für
Polizei, Feuerwehr, Müllangestellte, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, etc.),
findet heutzutage zum größten Teil in so genannten Billiglohnländern vor
allem in Osteuropa, Südostasien und Mittelamerika statt. Die Unternehmen in
Deutschland (Handelshäuser wie Karstadt/Quelle, Markenfirmen wie S.Oliver)
vergeben die Aufträge an Produzenten in diesen Ländern. Oft reichen diese
sogar die Aufträge oder Teile der Aufträge an kleinere Firmen in ihrem Land
weiter. In der Regel findet keine unabhängige Kontrolle der
Arbeitsbedingungen statt, unter denen die Kleidung hergestellt wird.
Recherchen zeigen, dass bei der Herstellung der Bekleidung massiv
Menschen- und Arbeitsrechte verletzt werden (Verbot von Vereinigungen wie
Gewerkschaften, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen, Zahlung nicht
einmal eines Mindestlohns, der nicht zum Überleben ausreicht, etc.).
Diese Arbeitsrechtsverletzungen gibt es in allen Billiglohnländern und bei der
Herstellung aller Waren, ganz gleich ob es sich um Markenprodukte (Tom
Tailor, Esprit, etc.) oder Massenware (C&A, H&M, u.a.) handelt. Auch Dienst/Schutzkleidung der Behörden (Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr,
Gartenamt, etc.) wird unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt,
wo solche Kleidungsstücke in Osteuropa und Asien gefertigt werden. Es
handelt sich um beträchtliche Summen, die die Kommunen für Dienstkleidung
ausgeben, in Hamburg sind es über 4 Mio Euro pro Jahr. In der Regel wissen
die Angestellten der Kommunen nichts über die Bedingungen, unter denen
die Waren hergestellt werden, die sie einkaufen und tragen. Manch eine/r
würde solche Kleidung mit schlechtem Gewissen tragen, wenn er/sie wüsste,
wie sie hergestellt worden ist oder vielleicht sogar ablehnen, solche Kleidung
zu tragen.
Seit 12 Jahren gibt es in derzeit 12 europäischen Ländern die Kampagne für
„saubere“ (im Sinne von sozial verträglich) Kleidung (Clean Clothes
Campaign=CCC). Ziel der CCC ist es, zum einen über diese Missstände in
den Fabriken in den Niedriglohnländern aufzuklären, zum anderen die
Kommunen aufzufordern, sich zu einem Einkauf von sozial verträglich
hergestellter Kleidung zu verpflichten. Die öffentlichen Märkte der EU
umfassen ein Volumen von 16% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU.
Kommunen haben also eine gewisse Marktmacht, die sie nutzen sollten, um
sich für faire Arbeitsbedingungen weltweit einzusetzen.
Wenn die Kommunen einen Beschluss fassen, dass sie zukünftig nur noch
sozial verträgliche Kleidung einkaufen werden, leisten sie damit einen
wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, wozu sich die
Bundesregierung mit der lokalen Agenda 21 auf der Umweltkonferenz in Rio
de Janeiro 1992 verpflichtet hat.
Im Beschaffungswesen der Kommunen gibt es bisher, wenn überhaupt, nur
Auflagen zur Einhaltung ökologischer Kriterien (z.B. Verbot der Verwendung
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von Tropenhölzern). Soziale Kriterien, nämlich die Einhaltung von sozialen
Mindeststandards bei der Herstellung von Produkten wie Kleidung, gibt es
bisher nur vereinzelt in Deutschland.
2. Welches sind die sozialen Mindeststandards? Wann läßt
sich von sozial verträglicher Produktion sprechen?
Folgende Sozialstandards sind für den Bekleidungsbereich als grundlegende
Rechte von verschiedenen Multistakeholder Initiativen anerkannt worden und
beziehen sich auf die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
verabschiedeten Übereinkommen und die universelle
Menschenrechtsdeklaration:
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•
Das Verbot von Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft (ILO
Übereinkommen 29 and 105)
Das Diskriminierungsverbot (ILO Übereinkommen 100 and 111)
Das Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren (ILO
Übereinkommen 138 + 182)
Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
(ILO Übereinkommen 87, 98, 135 and ILO Empfehlung 143)
Wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung von 48 Stunden und max. 12
freiwillige Überstunden (ILO Übereinkommen 1)
Das Recht auf einen existenzsichernden Lohn (“living wage” - ILO
Übereinkommen 26 und 131 und die Universelle
Menschenrechtsdeklaration)
Das Beschäftigungsverhältnis ist stabil und vertraglich geregelt.
Bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz (ILO
Übereinkommen 155)
Die folgenden Multistakeholder Initiativen haben die oben genannten
Mindestsozialstandards in ihren Verhaltenskodex aufgenommen: Ethical
Trading Initiative (Großbritannien), Fair Wear Foundation (Niederlande),
Clean Clothes Campaign (Europa), Social Accountability International (USA,
im SA 8000-Standard), Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (IBFG).
In Deutschland stehen wir zwar noch am Anfang, aber immerhin gibt es schon
erste Kommunen, die mutig vorangehen. Weiter ist man schon in Frankreich
und Belgien. Im folgenden sind einige positiven Beispiele aufgeführt.
3. Positive Beispiele
•
In Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Düsseldorf ein Projekt ins Leben
gerufen (am Beispiel der Ausstattung der Feuerwehr), wonach bei
künftigen Ausschreibungen/Beschaffungen von Arbeitskleidung soziale
Mindeststandards nach dem internationalen Arbeitsrecht eingehalten
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•
•
werden müssen.
In München hat der Stadtrat im Juli 2002 den Beschluss gefasst, dass
künftig keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit mehr eingekauft
werden.
In Hamburg hat der Entwicklungspolitische Beirat den Senat zur
Berücksichtigung von sozialen Mindeststandards beim Einkauf von
Dienstkleidung in einem Beschluss vom 20.10.2003 aufgefordert. Derzeit
wird das Thema auf Staatsratsebene diskutiert.
Im Ausland gibt es folgende Initiativen:
• Im Dezember 2000 wurde eine Resolution im Stadtparlament Amsterdams
verabschiedet, wonach zukünftig die Einhaltung sozialer Mindeststandards
berücksichtigt werden soll. (In Amsterdam hat eine Studie der
holländischen CCC ermittelt, dass jährlich 2 Mio Euro für Uniformen von
der Stadtverwaltung ausgegeben werden. Die Uniformen werden
hauptsächlich in Osteuropa und Nordafrika hergestellt, wobei die Stadt
ihre Zulieferer nicht auf die Berücksichtigung sozialer Kriterien
verpflichtete.)
• In den Niederlanden hat das Parlament ebenfalls eine Resolution
verabschiedet, wonach die Behörden beim Einkauf von Kleidung
international
akzeptierte
Umweltkriterien
und
IAO-Standards
berücksichtigen müssen. Das Verteidigungsministerium soll als erstes die
Kriterien anwenden.
• In Flandern (Belgien) haben sich 51 Städte zu sozial verträglichem Einkauf
verpflichtet.
• In Frankreich haben über 250 Städte und Gemeinden eine Resolution zu
sozial verträglichem Einkauf verabschiedet.
• In den USA und Kanada haben zahlreiche Städte und Kommunen eine so
genannte „No sweat policy“ verabschiedet.
Wenn Sie sich in Ihrer Kommune dafür einsetzen wollen, dass auch dort beim
Einkauf darauf geachtet wird, dass die Arbeitsschutzkleidung, (Uniformen,
Sportkleidung, etc. inkl. Schutzhandschuhe) und Textilien (Handtücher,
Gardinen, Bett- und Tischwäsche, etc), unter Beachtung sozialer
Mindeststandards hergestellt werden, dann sollten Sie auf folgende Fragen
vorbereitet sein.
4. Welche Fragen werden immer wieder gestellt und welche
Einwände erhoben?
Die häufigsten Fragen beziehen sich auf folgende Bereiche:
Preis: „Die Kommunen sind eh schon so arm. Bei einer sozial verträglichen
Produktion wird der Preis so hoch, dass wir ihn nicht bezahlen können“.
Die Lohnkosten an Bekleidungsstücken machen nur einen Anteil von 0,5-1%
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am Endprodukt aus, d.h. sie spielen für den Endpreis kaum eine Rolle. Es
wurde deshalb bisher die Erfahrung gemacht, dass der Preis bei sozial
verträglich hergestellten Produkten meistens gar nicht steigt. Sollte er
dennoch ein wenig höher liegen, so ist dies ein geringer Betrag, der kaum ins
Gewicht fällt. Umso mehr aber kann die Gemeinde damit Werbung machen,
dass sie nur Produkte einkauft, die sozial verträglich hergestellt worden sind.
Rechtliche Situation: „Wir haben eine Vergabeordnung, da spielen soziale
Belange keine Rolle. Wenn wir die einführen, kann das womöglich zu Klagen
führen.“
In den Vergabeordnungen werden bisher noch keine sozialen Belange
berücksichtigt, das ist richtig, aber auch Umweltbelange wurden erst nach und
nach eingeführt. Auf EU Ebene heißt es hierzu: „Generell kann jeder
Auftraggeber bei der Definition der Waren oder Dienstleistungen, die er
erwerben möchte, diejenigen Waren, Dienstleistungen oder Bauarbeiten
wählen - und hierbei auch Nebenangebote zulassen -, die seinen
sozialpolitischen Anliegen entsprechen, vorausgesetzt, diese Wahl führt nicht
dazu, dass der Zugang zu dem betreffenden Markt zuungunsten der Bieter
aus anderen Mitgliedstaaten begrenzt wird.“ (Möglichkeiten zur
Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge,
Komm. (2001), 566 vom 15.10.2001) Ausschlaggebend ist vor allem, dass
kein Bieter diskriminiert wird, d.h. dass auch Bieter aus anderen europäischen
Ländern sich um den Auftrag bewerben können.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Firmen klagen würden, denn dann würden
die oft katastrophalen Arbeitsbedingungen, unter denen ihre Zulieferer
produzieren und von denen diese Unternehmen profitieren, bekannt. Aus
keinem der oben genannten Länder und Beispiele gab es bisher Klagen. Die
Stadt Düsseldorf hat außerdem ein Rechtsgutachten zu diesem Thema
erstellen lassen, dessen Unterlagen man bei der Servicestelle Kommunen in
der Einen Welt/InWEnt erhalten kann. ([email protected])
Kontrolle: Wie kann die Sozialverträglichkeit sichergestellt werden? Gibt es
Zertifizierungen von Produkten und wer bezahlt sie?
Zunächst einmal sollte die Einhaltung von Sozialstandards als ein Prozess
verstanden werden. Es braucht eine gewisse Zeit, bis die Zulieferer auch
wirklich alle Mindestsozialstandards in ihren Fabriken umsetzen. Es sollte
deshalb von einem Unternehmen zunächst eine Absichtserklärung verlangt
werden, in dem es sich bereit erklärt, seinen Zulieferer hinsichtlich der
Beachtung von Sozialstandards zu überprüfen. Sie sollten allerdings von den
deutschen Unternehmen auch erwarten, dass sie ihre Zulieferer beraten und
unterstützen, d.h. in in manchen Fällen ist eine Schulung der Lieferanten
notwendig, soziale Audits durch die Firma sind nötig, etc. Erst nach einer von
der Kommune festzulegenden Zeit von ca. 1-2 Jahren sollten die
Unternehmen sich verbürgen, dass die Ware auch sozial verträglich
hergestellt worden ist. Dabei gilt die gesamte Lieferkette! Wenn also der
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deutsche Lieferant oder Produzent in Rumänien die Kleidung
zusammennähen lässt und das rumänische Unternehmen Teile der Arbeit an
ein Subunternehmen weitergibt, müssen alle in der Lieferkette nachweisen,
dass sie sozial verträgliche Produktionsbedingungen haben.
Als Beweismittel kann die Vorlage von internen Prüfberichten des
Unternehmens verlangt werden. Ein wichtiger positiver Indikator ist immer,
wenn es in dem Betrieb eine unabhängige Gewerkschaft gibt. In sehr vielen
Fällen gibt es die nicht und dann werden meistens auch andere
Mindestsozialstandards nicht eingehalten. Langfristig sollten auch Berichte
von externen unabhängigen Kontrollen (unter Beteiligung von
Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in dem Land) vorgelegt
werden.
Es gibt bisher keine Sozial- Labels oder Zertifizierung von sozial verträglich
hergestellten Produkten (abgesehen von den Fair Trade Produkten, die es
aber mehr bei landwirtschaftlichen Waren gibt). Es gibt aber Zertifizierungen
von Produzenten durch so genannte Audit Consultings. In Holland haben sich
Unternehmen zur „Fair Wear Foundation“ zusammengetan, womit sie sich zur
Einhaltung von sozialen Mindeststandards bei ihren Zulieferern verpflichten.
Eine ähnliche Stiftung ist für Europa insgesamt geplant.
Wichtig: Nicht Ihre Kommune ist für die interne wie externe Prüfung und die
damit verbundenen Kosten zuständig, sondern das Unternehmen selbst!
Insbesondere die kleinen und mittelgroßen Firmen behaupten schnell, dass
sie die Kosten nicht tragen können, doch Kontrollen sind nun mal notwendig,
das müssen sie akzeptieren. Vielleicht können die Firmen auch durch
Zusammenschlüsse oder über ihre Verbände in diesem Punkt Unterstützung
erhalten.
5. Vorschläge zum Vorgehen
Im Folgenden werden ein paar Anregungen zum Vorgehen vorgestellt. Je
nachdem wie die Verwaltung und die Politiker/innen Ihrer Kommune sich
verhalten, ist es einmal einfacher, das andere Mal schwieriger, für das Thema
Interesse zu wecken. Die Kollegen/innen von anderen europäischen CCCs
haben festgestellt, dass das Thema oft auf offene Ohren stößt. Bei zumindest
Teilen der Verwaltung und bei den meisten Parteien besteht die Bereitschaft,
sich für soziale Mindeststandards in der Bekleidungsindustrie einzusetzen
und ein positives Beispiel durch den eigenen Einkauf zu geben. Ein Einsatz in
Ihrer Kommune kann also Spaß machen, da Sie für das Thema
Mitstreiter/innen finden können! Ganz besonders ist ein Einsatz dann
zufrieden stellend, wenn er erfolgreich war und hierfür gibt es eine gute
Chance!
Ganz wesentlich für einen Erfolg sind folgende Schritte:
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•
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Kontakt zu Verantwortlichen in der Verwaltung Ihrer Kommune
herstellen nach der Devise: Kooperation statt Konfrontation
Hintergrundinformationen zum Einkauf von Textilien durch Ihre
Kommune erheben lassen
Fachgespräche mit den für Einkauf in den Behörden Zuständigen
sowie möglichst auch mit Firmen im Vorfeld führen (Sensibilisierung für
das Thema, Information)
Resolution zum sozial verträglichem Einkauf in der Gemeinde/Stadt
vorbereiten
Im Folgenden sind die Schritte im einzelnen beschrieben:
5.1. Bündnispartner/innen suchen
Zunächst einmal sollten Sie bzw. Ihre Gruppe Bündnispartner/innen in der
Gemeinde/Stadt suchen. Hier bieten sich an:
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Lokale Agenda 21 Gruppen
Gleichstellungsbeauftragte
Dritte Welt Gruppen
Fair Trade Gruppen, Eine Welt Läden
Kirchliche Gruppen
Parteien (alle! Keine Partei kann es sich leisten, ausbeuterische
(Frauen) Arbeit zu unterstützen!)
Gewerkschaften: IG Metall und ver.di (beide Mitglied in der CCC)
Verbaucherverbände, Verbraucherinitiativen
5.2. Kontakt zu Verantwortlichen in Stadt/Gemeinde aufnehmen
Mit diesen Gruppen zusammen sollten Sie überlegen, wie Sie die
Verantwortlichen in Ihrer Gemeinde/Stadt, die für den Einkauf verantwortlich
sind, ansprechen können. In kleineren Gemeinden können Sie sich vielleicht
direkt an die Bürgermeister/innen wenden und sie für Ihr Anliegen gewinnen.
Auch Umweltbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte haben häufig ein
offenes Ohr. In größeren Städten lassen sich manchmal Personen in
einzelnen Behörden oder Abteilungen finden, die offen für Ihr Anliegen sind
und mit gutem Beispiel vorangehen (z.B. in Düsseldorf die Feuerwehr).
Wichtig: Sie sollten möglichst eine Person der Gemeindeverwaltung oder der
städtischen Behörde für Ihr Anliegen gewinnen. Es ist nötig, innerhalb der
Verwaltung Mitstreiter/innen zu finden. Kooperation statt Konfrontation! Die
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es politisch und sozial interessierte
Personen in allen Verwaltungen gibt, die mitziehen. Es kommt darauf an,
diese Personen direkt anzusprechen, der persönliche Kontakt ist oft
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ausschlaggebend.
5.3. Hintergrundinformationen zum Einkauf von Textilien durch die
Kommune erheben lassen
Die Verwaltung sollte gebeten werden, einige Hintergrundinformationen zum
Einkauf von Bekleidung/Textilien in Ihrer Kommune zu erheben. Folgende
Daten sollten ermittelt werden: Arten von Textilprodukten (Kleidung,
Handtücher, etc..), Umfang des Textileinkaufs im Jahresdurchschnitt, die
Länder, in denen (Vor)Produkte hergestellt wurden, Berücksichtigung von
Sozialstandards (siehe hierzu einen Fragebogen aus NRW als Beispiel im
Anhang)
5.4. Aufruf an die Stadtverwaltung erstellen
Sie können eine solche Resolution von einem Gremium in Ihrer Kommune
oder einer Sie unterstützenden wichtigen Organisation/Institution in Ihrer
Kommune verabschieden lassen (siehe im Anhang die Resolution des
Entwicklungspolitischen Beirats der Stadt Hamburg). Dazu ist es notwendig,
dass Sie Ihr Anliegen mit den Mitgliedern dieses Gremiums vorher ausführlich
diskutiert haben. Je enger dieses Gremium zur Verwaltung steht, umso
leichter ist später eine Verabschiedung im Rat.
5.5. Die für Einkauf zuständigen Behörden zu einem Fachgespräch
einladen
Anhand der Informationen über den Einkauf Ihrer Kommune können Sie
zusammen mit Ihrem Ansprechpartner/in in der Behörde alle am Einkauf
beteiligten Dienststellen zu einem Fachgespräch einladen. (Sie können auch
eine/n Referenten/in zu dem Thema einladen, z.B. aus einer Stadt, die schon
Erfahrung mit sozial verträglichem Einkauf hat oder jemanden von der CCC).
5.6.
Bündnispartner/innen
ansprechen
suchen,
Wirtschaftsvertreter/innen
In Ihrer Kommune sollten Sie überlegen, welche möglichen Bündnispartner
für Ihr Anliegen hilfreich sein könnten. So kann es sinnvoll sein, Kontakte zu
folgenden Institutionen herzustellen:
• Handelskammer
• Import/Exportfirmen, die ein soziales Profil haben oder es erwerben
wollen
• Läden, die schon sozial verträglich hergestellte Waren/Bekleidung
vertreiben
• Handelshäuser, die ein soziales Profil haben oder damit werben
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•
und andere
Zusammen mit Ihren Ansprechpartnern in der Behörde sollten Sie nach
Bündnispartnern bei den oben genannten Institutionen suchen. Finden Sie
solche in Ihrer Kommune, dann wäre es sinnvoll, sie zu einem Austausch mit
anderen Geschäftsleuten zu diesem Thema einzuladen. Wirtschaftsleute
lassen sich nämlich erfahrungsgemäß eher von ihren Kollegen etwas sagen
als von Ihnen. Ein solches Fachgespräch trägt auch zu einer generellen
Sensibilisierung der Wirtschaft für das Thema bei und bereitet sie auf die sich
in Diskussion befindenden zukünftigen Veränderungen beim Vergaberecht
der Kommune vor.
Wenn Sie Unterstützung aus der Wirtschaft erhalten, verleiht dies Ihrem
Anliegen in der Kommune ein weiteres Gewicht. Sozial engagierte Firmen
legen oft Wert darauf, mit ihrem Verhalten Werbung zu machen.
5.7. Resolution zum sozial verträglichem Einkauf in der Gemeinde/Stadt
vorbereiten
Sie haben inzwischen Ihr Anliegen breit gestreut, alle wichtigen
Entscheidungsträger wurden informiert und Sie stehen mit den zuständigen
Behördenvertretern in einem engen Austausch. Je nach der Situation in der
Kommune sollten Sie mit Ihren Mitstreiter/innen den besten Weg zur
Verabschiedung einer Resolution im Stadtrat oder Gemeinderat suchen. Eine
Resolution kann die Verwaltung einbringen, aber auch die verschiedenen
Parteien können dies tun. Wenn die Verwaltung nicht von sich aus tätig wird,
sollten Sie sich an die Parteien wenden, möglichst an alle, um einen breiten
Konsens zu finden. Die bisherigen Erfahrungen in Europa zeigen, dass
Politiker/innen aller Parteien sich für einen sozial verträglichen Einkauf
einsetzen. Denn welche Partei möchte sich sagen lassen, dass sie sich nicht
einmal für die Umsetzung von sozialen Mindeststandards einsetze?
5.8. Umsetzung des Beschlusses: Schreiben an die Unternehmen
In der Regel wird der Stadt- oder Gemeinderat vor der Verabschiedung eines
Beschlusses ein paar Vorstellungen über dessen Umsetzung entwickelt
haben. So kann z.B. ein Schreiben an alle Geschäftspartner aufgesetzt
werden, in dem der Stadtratsbeschluss mitgeteilt und die Anforderungen bei
zukünftigen Ausschreibungen erläutert werden. Hierzu gibt es schon Beispiele
aus München und Düsseldorf. (München: Schreiben an die Geschäftspartner
und Nachweis zur Eignung des Bieters, Düsseldorf: Fragebogen als Anlage
zur Ausschreibung für den Bieter, siehe beide Schreiben im Anhang). (Siehe
auch den Entwurf eines Briefes für Hamburg vom Januar 2004 im Anhang.)
Die Unternehmen sollten nicht plötzlich mit diesem Beschluss konfrontiert,
sondern am besten vorher zur Planung und zu den Umsetzungsphasen
befragt werden. Es geht bei einer solchen Befragung zunächst um eine
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Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema. Es kann von ihnen nicht
eine Umsetzung von heute auf morgen erwartet werden, sondern es handelt
sich hierbei um einen Prozess. Es geht zunächst darum, dass sich die
Unternehmen verpflichten, ihre Zulieferer bei der Umsetzung von sozialen
Mindeststandards zu beraten. Sie müssen Kontrollen bei ihrem Zulieferer
durchführen und bei Verletzung der Arbeitsrechte so genannte „Corrective
Action Plans“ erstellen. Außerdem sollten sie der Kommune darüber
regelmässig berichten (siehe Beispiel München).
Wichtig: Es muss Transparenz hergestellt werden, damit auch eine
Überprüfung stattfinden kann. Die Unternehmen müssen Name und Adresse
(Land, Ort) ihres Zulieferers nennen. Haben die Unternehmen aufgrund des
Wettbewerbs Bedenken, kann ihnen Vertraulichkeit bezüglich der
Handhabung des Namens zugesichert werden (der Name der Firma wird
nicht veröffentlicht, in einem Prüfbericht steht dann z.B. Firma x). In den USA
haben aber andererseits Unternehmen mit dieser Transparenz geworben,
indem sie die Namen ihrer Zulieferer auf ihre Webseite stellten.
5.9. Verfahren für die Überprüfung
Die Kommune sollte ein Verfahren der Überprüfung festlegen. Wie oben
dargelegt, geht es auf keinen Fall darum, dass die Kommune die Umsetzung
von Sozialstandards bei den Unternehmen selbst kontrolliert. Vielmehr sollte
das Unternehmen Beweise für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen seines
Zulieferers vorlegen. Als Beweise bieten sich an: jährliche Berichterstattung,
interne Prüfungen (Audits), externe unabhängige Audits von Consultings, die
die lokalen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen bei ihrer
Prüfung einbeziehen sowie die Mitgliedschaft bei einer Organisation wie der
Fair Wear Foundation (Holland), die es hoffentlich demnächst auf
europäischer Ebene gibt.
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