Kosten und Vergütung

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Kostentransparenz
Abschnitt 2.14 des CP
Kostentransparenz
Informationsempfänger
Privatkunden
professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
Opt-out möglich (auch nur teilweise)
Ausschluss des Opt-out bei
Anlageberatung und Portfoliomanagement
Finanzinstrumente mit eingebettetem Derivat
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Kostentransparenz
Umfang der Offenlegungspflicht
Dienstleistungskosten
immer
Produktkosten
im ganz überwiegenden Regelfall
bei KID-Erfordernis nach anderen EU-Regeln (z.B. UCITS, PRIIPS)
Finanzinstrument „empfohlen“ oder „vermarktet“
aber immer anzugeben: Produktpreis (Kosten ≠ Preis)
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Kostentransparenz
Finanzinstrument „empfohlen“ oder „vermarktet“
Grundregel: weite Auslegung
Standardanwendungsfälle
Portfoliomanagement
Anlageberatung
allgemeine Empfehlung
Produktwerbung
Bestehen Vertriebsvereinbarung/Platzierungsvertrag
(nur) nicht: passive Orderausführung
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Kostentransparenz
Bestandteile der Dienstleistungskosten (1)
einmalige (Anfangs-/End-)Kosten
z.B. Eröffnungs-, Wechsel- oder Beendigungsgebühren
fortlaufende Kosten
z.B. Portfoliomanagementgebühr, Verwahrungskosten
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Kostentransparenz
Bestandteile der Dienstleistungskosten (2)
Transaktionskosten
z.B. Brokerkosten, Transaktionssteuern, Ausgabeaufschläge
(sonstige) Nebendienstleistungskosten
z.B. Researchkosten, Verwahrungskosten
nicht: Kosten wegen zugrundeliegendem Marktrisiko
z.B. Marginnachforderungen?
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Kostentransparenz
Bestandteile der Produktkosten (1)
Einmalige (Anfangs-/End-) Kosten (auf dem/im Produktpreis)
z.B. Strukturierungskosten, Vertriebsgebühren
Fortlaufende (aus dem „Produktwert“ entnommene) Kosten
z.B. Managementfee, Performancefee
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Kostentransparenz
Bestandteile der Produktkosten (2)
Produktimmanente Transaktionskosten
z.B. Brokerkosten, Währungskosten,
nicht: Kosten wegen zugrundeliegendem Marktrisiko
z.B. Hedgingkosten?
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Kostentransparenz
Bestandteile der Produktkosten (3)
Verhältnis zu anderen EU-Transparenzvorgaben?
Recital 78: Andere EU-Kostenangaben grds. abschließend
Voraussetzung: „ausreichende“ Informationen
Voraussetzung durch UCITS KID erfüllt? – Transaktionskosten?
Entscheidung der EU-Kommission anlässlich PRIIPS?
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Kostentransparenz
Zeitpunkte der Offenlegung
Ex-ante
„rechtzeitig“ = früh vor Dienstleistungserbringung
Ex-post
zumindest jährlich
während der gesamten Produktlebensdauer
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Kostentransparenz
Ex-ante-Offenlegung: Grundregel
Angabe immer erforderlich
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Kostentransparenz
Ex-ante-Offenlegung: Berechnung
Berechnung Produktkosten
ausreichend: nicht personalisierte, generische Angabe
aber: repräsentative generische Angabe
Berechnung Dienstleistungskosten
voll personalisierte Angabe erforderlich
Berechnungsbasis: Tatsächliche Kosten, ersatzweise Schätzung
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Kostentransparenz
Ex-post-Offenlegung: Grundregel
alternative Voraussetzung: „gegebenenfalls“
fortlaufender Erhalt von Zuwendungen
„nicht-exakte “ ex-ante-Zuwendungsangaben
Vermarktung/Empfehlung/KID und fortlaufende Kundenbeziehung
nicht: bei einmaligen Dienstleistungen („one-off“)
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Kostentransparenz
Ex-post-Offenlegung: Konkrete Anwendungsfälle (1)
Ausführung von Aufträgen
bei fortlaufender Kundenbeziehung
z.B. aktiv genutztes Wertpapierhandelskonto
nicht: bei vereinzelten Orders
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Kostentransparenz
Ex-post-Offenlegung: Konkrete Anwendungsfälle (2)
Portfoliomanagement
immer ex-post-Offenlegung
Anlageberatung
bei fortlaufender Beratung
z.B. bei fortlaufender Geeignetheitsprüfung
nicht: bei vereinzelten Beratungen
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Kostentransparenz
Ex-post-Offenlegung: Berechnung
Berechnung Produkt- und Dienstleistungskosten
voll personalisierte Angabe
tatsächlich angefallene Kosten
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Kostentransparenz
Ex-post-Offenlegung: Frequenz
Grundregel: regelmäßig, zumindest jährlich
Spezialfälle:
Orderausführung (Art. 40+): einmal jährlich Gesamtkosten
Portfoliomanagement (Art. 41+): einmal jährlich Gesamtkosten
Anlageberatung: einmal jährlich Gesamtkosten
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Kostentransparenz
Ex-post-Offenlegung: Offenlegungsdauer
anlagebezogen
Laufzeit der Anlage („during life of the investment“)
zuwendungsbezogen
während der gesamten Zeit des Zuwendungserhalts
bzw. einmalig zur Konkretisierung der Ex-Ante-Angaben
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Kostentransparenz
Generell: Art und Weise der Offenlegung (1)
Aggregation: Servicekosten + Produktkosten = Gesamtkosten
Gliederungsbeispiele
anfängliche Kosten, jährliche laufende Kosten, Ausstiegskosten
Ausweis in Euro und Cent sowie als Prozentangabe
standardisierte Formatvorgabe der Mitgliedsstaaten möglich
nicht: Entscheidung ob Inhalte individuelle oder generisch
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Kostentransparenz
Generell: Art und Weise der Offenlegung (2)
Angabe auf Servicelevel oder ggf. Produktlevel?
Wahlfreiheit des WpDU
Ausweis der Zuwendungen innerhalb der Kosten
Ausweis als „davon durch Zahlungen Dritter“
Ausweis als Dienstleistungskosten erforderlich
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Kostentransparenz
Kumulative Wirkung der Kosten auf die Rendite
Darstellung der Wirkung erforderlich
Format nicht vorgeschrieben (z.B. Text, Tabelle Graph)
Erkennbarkeit von Kostenfluktuationen und –spitzen
Erläuterung des Inhalts der Darstellung
Aushändigungszeitpunkte
Ex-ante, point-of-sale, ex-post?
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Kostentransparenz
Offenlegung bei mehreren beteiligten WpDU
Berücksichtigung von Kosten weiterer Dienstleister …
… an die WpDU Kunden verweist
… die WpDU namens des Kunden aussucht
hierdurch keine „Befreiung“ anderer beteiligter WpDU
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Vergütung
Abschnitt 2.11 des CP
Vergütung
Verantwortlichkeit des Leitungsorgans:
Festlegung, Annahme, Überwachung einer Vergütungspolitik
für an Kundendienstleistungen beteiligte Personen
Zielsetzung der Vergütungspolitik
verantwortungsvolle Unternehmensführung
faire Behandlung der Kunden
Vermeidung von Interessenkonflikten zu Kunden
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Vergütung
Verantwortlichkeit der Wertpapierfirma
Interessenkonflikte erkennen, vermeiden, regeln
insb. solche durch Vergütungs- oder Anreizstrukturen
Ausschluss von Interessenkollisionen bei Vergütung/
Leistungsbewertung
kein Anreiz zu Empfehlung eines Finanzinstruments wenn
Anderes den Kundenbedürfnissen besser entspräche
insb. nicht durch Vereinbarung, Vergütung, Verkaufsziel o.ä.
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Vergütung
Anwendungsbereich
„Vergütung“ für „relevante Personen“
relevante Personen
können WPDL/WPNDL maßgeblich beeinflussen
unabhängig von betroffenen Kundenkategorien
Vergütung
jede Art von Anreiz durch das WpDU
insb. auch nicht-monetäre Vergütung
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Vergütung
Vorgaben für Grundsätze und Verfahren
Vorgaben für den Entstehungsprozess
Berücksichtigung der Kundeninteressen
Sicherstellen der fairen Behandlung von Kunden
Ausschluss von kurz-/langfristigen Beeinträchtigungen der
Kundeninteressen
Ausschluss von Anreizen, eigene/Interessen des WpDU über
Kundeninteressen zu stellen
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Vergütung
Vorgaben für Umsetzung
Verabschiedung durch die Geschäftsleitung
Beteiligung der Compliance-Funktion
Verantwortlich für Umsetzung und Überwachung der Risiken:
oberes Management
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Vergütung
Variable Vergütung
Vorgaben für Leistungsbewertungskriterien
Kommerzielle (quantitative) Kriterien teilweise zulässig
Schwerpunkt: qualitative Kriterien
Einhaltung der einschlägigen Regularien
Fairness gegenüber dem Kunden
Qualitätsstandart der erbrachten Leistung
angemessene Balance zwischen fixer und variabler Vergütung
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