Kostentransparenz Abschnitt 2.14 des CP Kostentransparenz Informationsempfänger Privatkunden professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien Opt-out möglich (auch nur teilweise) Ausschluss des Opt-out bei Anlageberatung und Portfoliomanagement Finanzinstrumente mit eingebettetem Derivat 2 Kostentransparenz Umfang der Offenlegungspflicht Dienstleistungskosten immer Produktkosten im ganz überwiegenden Regelfall bei KID-Erfordernis nach anderen EU-Regeln (z.B. UCITS, PRIIPS) Finanzinstrument „empfohlen“ oder „vermarktet“ aber immer anzugeben: Produktpreis (Kosten ≠ Preis) 3 Kostentransparenz Finanzinstrument „empfohlen“ oder „vermarktet“ Grundregel: weite Auslegung Standardanwendungsfälle Portfoliomanagement Anlageberatung allgemeine Empfehlung Produktwerbung Bestehen Vertriebsvereinbarung/Platzierungsvertrag (nur) nicht: passive Orderausführung 4 Kostentransparenz Bestandteile der Dienstleistungskosten (1) einmalige (Anfangs-/End-)Kosten z.B. Eröffnungs-, Wechsel- oder Beendigungsgebühren fortlaufende Kosten z.B. Portfoliomanagementgebühr, Verwahrungskosten 5 Kostentransparenz Bestandteile der Dienstleistungskosten (2) Transaktionskosten z.B. Brokerkosten, Transaktionssteuern, Ausgabeaufschläge (sonstige) Nebendienstleistungskosten z.B. Researchkosten, Verwahrungskosten nicht: Kosten wegen zugrundeliegendem Marktrisiko z.B. Marginnachforderungen? 6 Kostentransparenz Bestandteile der Produktkosten (1) Einmalige (Anfangs-/End-) Kosten (auf dem/im Produktpreis) z.B. Strukturierungskosten, Vertriebsgebühren Fortlaufende (aus dem „Produktwert“ entnommene) Kosten z.B. Managementfee, Performancefee 7 Kostentransparenz Bestandteile der Produktkosten (2) Produktimmanente Transaktionskosten z.B. Brokerkosten, Währungskosten, nicht: Kosten wegen zugrundeliegendem Marktrisiko z.B. Hedgingkosten? 8 Kostentransparenz Bestandteile der Produktkosten (3) Verhältnis zu anderen EU-Transparenzvorgaben? Recital 78: Andere EU-Kostenangaben grds. abschließend Voraussetzung: „ausreichende“ Informationen Voraussetzung durch UCITS KID erfüllt? – Transaktionskosten? Entscheidung der EU-Kommission anlässlich PRIIPS? 9 Kostentransparenz Zeitpunkte der Offenlegung Ex-ante „rechtzeitig“ = früh vor Dienstleistungserbringung Ex-post zumindest jährlich während der gesamten Produktlebensdauer 10 Kostentransparenz Ex-ante-Offenlegung: Grundregel Angabe immer erforderlich 11 Kostentransparenz Ex-ante-Offenlegung: Berechnung Berechnung Produktkosten ausreichend: nicht personalisierte, generische Angabe aber: repräsentative generische Angabe Berechnung Dienstleistungskosten voll personalisierte Angabe erforderlich Berechnungsbasis: Tatsächliche Kosten, ersatzweise Schätzung 12 Kostentransparenz Ex-post-Offenlegung: Grundregel alternative Voraussetzung: „gegebenenfalls“ fortlaufender Erhalt von Zuwendungen „nicht-exakte “ ex-ante-Zuwendungsangaben Vermarktung/Empfehlung/KID und fortlaufende Kundenbeziehung nicht: bei einmaligen Dienstleistungen („one-off“) 13 Kostentransparenz Ex-post-Offenlegung: Konkrete Anwendungsfälle (1) Ausführung von Aufträgen bei fortlaufender Kundenbeziehung z.B. aktiv genutztes Wertpapierhandelskonto nicht: bei vereinzelten Orders 14 Kostentransparenz Ex-post-Offenlegung: Konkrete Anwendungsfälle (2) Portfoliomanagement immer ex-post-Offenlegung Anlageberatung bei fortlaufender Beratung z.B. bei fortlaufender Geeignetheitsprüfung nicht: bei vereinzelten Beratungen 15 Kostentransparenz Ex-post-Offenlegung: Berechnung Berechnung Produkt- und Dienstleistungskosten voll personalisierte Angabe tatsächlich angefallene Kosten 16 Kostentransparenz Ex-post-Offenlegung: Frequenz Grundregel: regelmäßig, zumindest jährlich Spezialfälle: Orderausführung (Art. 40+): einmal jährlich Gesamtkosten Portfoliomanagement (Art. 41+): einmal jährlich Gesamtkosten Anlageberatung: einmal jährlich Gesamtkosten 17 Kostentransparenz Ex-post-Offenlegung: Offenlegungsdauer anlagebezogen Laufzeit der Anlage („during life of the investment“) zuwendungsbezogen während der gesamten Zeit des Zuwendungserhalts bzw. einmalig zur Konkretisierung der Ex-Ante-Angaben 18 Kostentransparenz Generell: Art und Weise der Offenlegung (1) Aggregation: Servicekosten + Produktkosten = Gesamtkosten Gliederungsbeispiele anfängliche Kosten, jährliche laufende Kosten, Ausstiegskosten Ausweis in Euro und Cent sowie als Prozentangabe standardisierte Formatvorgabe der Mitgliedsstaaten möglich nicht: Entscheidung ob Inhalte individuelle oder generisch 19 Kostentransparenz Generell: Art und Weise der Offenlegung (2) Angabe auf Servicelevel oder ggf. Produktlevel? Wahlfreiheit des WpDU Ausweis der Zuwendungen innerhalb der Kosten Ausweis als „davon durch Zahlungen Dritter“ Ausweis als Dienstleistungskosten erforderlich 20 Kostentransparenz Kumulative Wirkung der Kosten auf die Rendite Darstellung der Wirkung erforderlich Format nicht vorgeschrieben (z.B. Text, Tabelle Graph) Erkennbarkeit von Kostenfluktuationen und –spitzen Erläuterung des Inhalts der Darstellung Aushändigungszeitpunkte Ex-ante, point-of-sale, ex-post? 21 Kostentransparenz Offenlegung bei mehreren beteiligten WpDU Berücksichtigung von Kosten weiterer Dienstleister … … an die WpDU Kunden verweist … die WpDU namens des Kunden aussucht hierdurch keine „Befreiung“ anderer beteiligter WpDU 22 Vergütung Abschnitt 2.11 des CP Vergütung Verantwortlichkeit des Leitungsorgans: Festlegung, Annahme, Überwachung einer Vergütungspolitik für an Kundendienstleistungen beteiligte Personen Zielsetzung der Vergütungspolitik verantwortungsvolle Unternehmensführung faire Behandlung der Kunden Vermeidung von Interessenkonflikten zu Kunden 24 Vergütung Verantwortlichkeit der Wertpapierfirma Interessenkonflikte erkennen, vermeiden, regeln insb. solche durch Vergütungs- oder Anreizstrukturen Ausschluss von Interessenkollisionen bei Vergütung/ Leistungsbewertung kein Anreiz zu Empfehlung eines Finanzinstruments wenn Anderes den Kundenbedürfnissen besser entspräche insb. nicht durch Vereinbarung, Vergütung, Verkaufsziel o.ä. 25 Vergütung Anwendungsbereich „Vergütung“ für „relevante Personen“ relevante Personen können WPDL/WPNDL maßgeblich beeinflussen unabhängig von betroffenen Kundenkategorien Vergütung jede Art von Anreiz durch das WpDU insb. auch nicht-monetäre Vergütung 26 Vergütung Vorgaben für Grundsätze und Verfahren Vorgaben für den Entstehungsprozess Berücksichtigung der Kundeninteressen Sicherstellen der fairen Behandlung von Kunden Ausschluss von kurz-/langfristigen Beeinträchtigungen der Kundeninteressen Ausschluss von Anreizen, eigene/Interessen des WpDU über Kundeninteressen zu stellen 27 Vergütung Vorgaben für Umsetzung Verabschiedung durch die Geschäftsleitung Beteiligung der Compliance-Funktion Verantwortlich für Umsetzung und Überwachung der Risiken: oberes Management 28 Vergütung Variable Vergütung Vorgaben für Leistungsbewertungskriterien Kommerzielle (quantitative) Kriterien teilweise zulässig Schwerpunkt: qualitative Kriterien Einhaltung der einschlägigen Regularien Fairness gegenüber dem Kunden Qualitätsstandart der erbrachten Leistung angemessene Balance zwischen fixer und variabler Vergütung 29