AGBs - Transgourmet Österreich

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AGB‘S
1. GELTUNGSBEREICH
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Rechtsgeschäfte einschließlich Angebote an Kunden von Transgourmet
(Transgourmet Ö
­ sterreich GmbH), FN 185232a, im Folgenden kurz „Transgourmet“ genannt, erfolgen auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Kunde ist jeder
Unternehmer im Sinne der Definition des Konsumentenschutzgesetzes, sowie Non-ProfitOrganisationen (z.B. Vereine, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Heime, Kantinen
usw.), die eine gültige Transgourmet Kundenkarte besitzen und sich dementsprechend
ausweisen können. Unabhängig von der Form der Bestellung sind diese Verkaufs- und
Lieferbedingungen Vertragsinhalt. Jeder Kunde, der mit Transgourmet rechtsgeschäftlich
in Kontakt tritt, erklärt, dass er Kunde im Sinne des Geltungsbereichs dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen ist. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sind daher
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Sämtliche Forderungen sind unverzüglich nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur
Zahlung fällig. Eingehende Zahlungen werden zur Abdeckung der ältesten Schuld gewidmet, wobei zunächst auf Zinsen, dann auf Spesen bzw. Einbringungskosten und zuletzt auf
das Kapital angerechnet wird.
2. EINKAUFSBERECHTIGUNG
Der Kunde ist berechtigt, die Kundenkarte an Einkaufsberechtigte weiterzugeben. Jeder
Einkaufsberechtigte ist verpflichtet, das Rechtsgeschäft im Namen des Kunden abzuschließen. Für diesen Fall erklärt der Einkaufsberechtigte seinen Schuldbeitritt, sodass er
unabhängig vom Bestehen einer Vertretungsvollmacht für die begründete Verbindlichkeit
solidarisch mithaftet. Schließt der Einkaufsberechtigte jedoch entgegen dieser Verpflichtung den Vertrag im eigenen Namen ab, so haften der Einkaufsberechtigte und der Kunde
wiederum solidarisch.
Der Kunde bzw. der Einkaufsberechtigte ist nicht berechtigt, die Kundenkarte an Dritte
weiterzugeben. Sollte dennoch ein Dritter mit der Kundenkarte ein Rechtsgeschäft mit
Transgourmet eingehen, so haften der Dritte und der Kunde bzw. Einkaufberechtigte
gemeinsam, egal in welchen Namen das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Sollte
Transgourmet aufgrund der Weitergabe der Kundenkarte an Dritte ein darüber hinausgehender Schaden entstehen, so haftet auch dafür der Kunde bzw. Einkaufberechtigte mit
dem Dritten gemeinsam.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Hinsichtlich aller gelieferten Waren wird ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dies bedeutet, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden, Einkaufsberechtigen
oder Dritten im Eigentum von Transgourmet verbleibt.
9. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Eine Haftung von Transgourmet wird im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeit, jedenfalls aber hinsichtlich leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit Gewährleistungsansprüche von Transgourmet gegenüber den Vorlieferanten bestehen, werden diese im Gewährleistungsfall an den Kunden abgetreten.
10. VERZUGSZINSEN / INKASSOSPESEN
Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, Einkaufsberechtigte oder Dritte, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 352 UGB) in Höhe von 8 % über den maßgeblichen
Basiszinssatz zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, Einkaufsberechtigte oder
Dritte, die Kosten für die Beiziehung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen.
11. AUFRECHNUNGSAUSSCHLUSS
Der Kunde, Einkaufsberechtigte oder Dritte verzichtet darauf, gegen die Forderungen von
Transgourmet, gleichwohl auf welchem Rechtsgrund diese basieren, eigene Geldforderungen aufrechnungsweise einzuwenden.
Der Kunde bestätigt, dass jeder mit seiner Karte tätige Einkäufer (Einkaufsberechtigter,
Dritter) über eine rechtsgültige Vertretungsvollmacht verfügt. Die Aushändigung der
Kundenkarte an Einkaufsberechtigte bzw. Dritte erfüllt jedenfalls den Anschein einer
Bevollmächtigung.
12. SCHRIFTFORM
3. EINKAUF MITTELS TAGESAUSWEIS
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Transgourmet und dem Kunden, Einkaufsberechtigten oder Dritte wird die örtliche Zuständigkeit das sachlich in Betracht kommende
Gerichtes in Linz vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Wird vom Kunden, Einkaufsberechtigten oder Dritten ein Rechtsgeschäft mit
Transgourmet mittels eines Tagesausweises geschlossen, so erklärt der Einkaufende, dass
er Unternehmer im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ist. Punkt 2 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen (Einkaufsberechtigung) ist auch in diesem Fall anwendbar.
4. KUNDENVERPFLICHTUNGEN
Transgourmet Kunden, die Einkaufsberechtigten sowie Dritte verpflichten sich:
• sich mittels gültiger Kundenkarte ausweisen zu können;
• sämtliche angegebene Daten richtig und aktuell anzugeben;
• fehlende Daten und Nachweise unverzüglich nachzureichen;
• Änderungen der Daten sowie Änderungen der Einkaufsberechtigung/en unverzüglich an
Transgourmet weiterzugeben;
• den Verlust der Kundenkarte unverzüglich bekanntzugeben;
• den Verlust der Kundeneigenschaft im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
unverzüglich bekanntzugeben;
• die Kundenkarte nicht an Dritte weiterzureichen,
• die Ware zu kaufen, wenn die Originalverpackung offenkundig geöffnet wurde;
• eine ausreichende Kontodeckung für den Einkauf bereitzustellen.
Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer dieser Verpflichtungen ist Transgourmet berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Kunden ohne Setzung einer Frist aufzulösen bzw.
die Berechtigung des Kunden zum Einkauf zu sperren. Für jeglichen Missbrauch und den
dadurch entstehenden Schaden haftet der Kunde.
5. WARENANLIEFERUNG
Die Anlieferung der durch Kunden bestellten Waren erfolgt im Rahmen von Tourenplänen.
Allfällige Liefertermine und Fristen sind grundsätzlich verbindlich. Transgourmet haftet
aber nur dann für einen etwaigen Verzugsschaden, wenn Transgourmet bzw. deren Erfüllungsgehilfen ein grob fahrlässiges Verschulden trifft. Für einen Warenlieferungsverzug
von nicht mehr als 24 Stunden oder wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, haftet
Transgourmet keinesfalls. Der Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB wird ausgeschlossen.
Mit dem Abstellen der bestellten Ware im Herrschaftsbereich des Kunden (z.B. Firmengelände) geht die Gefahr auf den Kunden über, auch wenn keine Übernahmebestätigung
durch den Kunden ausgefüllt wird (z.B. Anlieferung außerhalb der Betriebszeiten).
6. PREISE / AKTIONSPREISE
Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise, sofern nichts anderes angegeben wird.
Die angegebenen Preise sind freibleibend. Die Gültigkeit von Preisen bezieht sich
ausschlieslich auf den Zeitpunkt der Bestellung.
Jegliches Abgehen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedarf der Schriftform.
13. GERICHTSSTAND/ANZUWENDENDES RECHT
14. DATENSCHUTZ
Der Kunde stimmt der Erhebung und automationsunterstützten Verwendung der personenbezogenen Daten zu, soweit sie für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erforderlich sind.
Alle vom Kunden angegebenen Daten werden weiters zu folgenden Zwecken genutzt:
1. Zur Erfüllung des Kaufvertrages
2. Zur Verkaufswerbung
3. Zur Verkaufsforschung
Sämtliche Daten dürfen konzernübergreifend ausgewertet und verwendet werden. Der
Zugriff auf Daten der Kunden ist ausschließlich befugten Mitarbeitern möglich.
15. WERBUNG
Der Kunde ist damit einverstanden, Werbung in jeglicher Form (z.B. Postversand, elektronische Medien) von Transgourmet zu erhalten. Bei einer Abbestellung der Werbung nimmt
der Kunde zur Kenntnis, dass das Werbematerial aus organisatorischen Gründen noch eine
gewisse Zeit nach der Abbestellung zugestellt wird. Für diese Zeit verzichtet der Kunde auf
die Geltendmachung aller diesbezüglich denkbaren Rechte gegenüber Transgourmet.
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