unfallversicherung

Werbung
UNFALLVERSICHERUNG
Unfall und Unfallfolgen, z. B.
Erfrieren
Sonnenbrände und Sonnenstiche
Erstickungstod
Ertrinkungstod
neu: unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungsmittel-, Sauerstoffentzug
Insektenstiche/Tierbisse
Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut
Rettung von Menschenleben und Sachen
Übermüdung
Krieg, innere Unruhen
Passives Kriegsrisiko
Innere Unruhen
Luftfahrtrisiken
Führen von Luftfahrzeugen als Flugschüler (nicht als Pilot)
Passive Teilnahme an einem Tandemsprung beim Fallschirmspringen
Als Fluggast von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern und Ultraleichtflugzeugen
Als Fluggast bei Reise- und Rundflügen in einem Propeller-, Strahlenflugzeug oder einem Hubschrauber
Bei Fahrten zur Erzielung einer Durchschnittgeschwindigkeit wie z.B. Ballonverfolgungsfahrten, Orientierungsfahrten
Infektionen
Infektionskrankheiten
Infektionen: Wundstarrkrampf und Tollwut
Infektion durch Impfung gegen Insektenstichkrankheiten
Infektion durch Impfung gegen Infektionskrankheiten
Infektion durch geringfügige Hautverletzung (z.B. Zeckenbiss)
allergische Reaktionen
● nur als Unfallfolge
● nur als Unfallfolge
●
●
● nur als Unfallfolge
●
●
●
●
21 Tage, inkl. Terroranschläge, die in Staaten ohne Kriegshandlungen verübt werden,
aber in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg/Bürgerkrieg stehen
●
●
●
●
●
●
● sofern Erreger durch Beschädigung der Haut oder Einspritzen in Auge, Mund oder
Nase in den Körper gelangt sind
●
●
● Leistung lediglich aus den Leistungsarten Invalidität und Tod
●
● als Folge eines Insektenstiches oder anderen Haut- bzw. Schleimhautverletzungen
ein Mitwirkungsanteil wird nicht angerechnet
Bewußtseinsstörungen
durch Alkohol
durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
durch Medikamente
durch epileptische Anfälle/Krampfanfälle
●
Beim Lenken eines KFZ bis unter 1,1 o/oo
●
●
●
UNFALLVERSICHERUNG
Unfallfiktion (Erweiterung des Unfallbegriffs)
Eigenbewegung
Infektionen ohne Beschädigung der Haut oder Einspritzen in Auge, Mund oder Nase
●
● nur Brucellose (Maltafieber), Cholera, Diphterie, Echinokokkose (Fuchsbandwurm),
epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hirnhautentzündung (Meningitis),
Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pest, Röteln
erhöhte Kraftanstrengung
Gliedmaßen und Wirbelsäule
Bauch-/Unterleibsbrüche
Röntgen-, Laser-, Maserstrahlen
Tauchschäden
Psychische u. nervöse Störungen infolge Unfall
Vergiftungen
Gase/ Dämpfe
Nahrungsmittelvergiftung
Vergiftungen durch Verwechslung mit Nahrungsmitteln
Vergiftung bei Kindern
Vergiftung bei Erwachsenen
Invalidität
Fristen Invalidität
Eintritt der Invalidität
Feststellung der Invalidität
Geltendmachung der Invalidität
Neubemessung der Invalidität
keine Invaliditätsleistung bei unfallbedingtem Tod
Mitwirkungsanteil
● Verrenkung von Gelenken, Zerrrung/Reißen von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln
●
● auch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen
●
●
● Einwirkung über mehrere Stunden ohne Berufs-Gewerbekrankheiten
●
●
● durch Einnahme von festen/flüssigen Stoffen durch den Mund bis zum 14.
Lebensjahr
●
innerhalb von 21 Monaten bei Infektionen innerhalb von 3 Jahren
innerhalb von 27 Monaten bei Infektionen innerhalb von 3 Jahren
innerhalb von 27 Monaten bei Infektionen innerhalb von 3 Jahren und 3 Monaten
VN: bis 3 Jahre nach Unfalleintritt, VR: bis 3 Jahre nach Unfalleintritt
bei Infektionen bis 4 Jahre nach ärztl. Feststellung
15 Monate
50%
UNFALLVERSICHERUNG
Gliedertaxe: Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
Verbesserte Gliedertaxe
eines Armes
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes
eines Armes unterhalb des Ellenbogensgelenks
einer Hand
eines Daumens
eines Zeigefingers
eines anderen Fingers
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels
eines Beines bis unterhalb des Knies
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels
eines Fußes
einer großen Zehe
einer anderen Zehe
eines Lungenflügels
bei gänzlichem Verlust der Sehkraft eines Auges
-sofern die Sehkraft des anderen Auges bei Eintritt des Unfallereignisses bereits vollständig verloren war
des Gehörs auf einem Ohr
-sofern das Gehör des anderen Ohres bei Eintritt des Unfallereignisses bereits vollständig verloren war
des Geruchs
des Geschmacks
der Stimme
Niere
beide Nieren
Milz
Schneide oder Eckzahn
Kapitalzahlung bis Alter x
Todesfallleistung
Todesfallleistung bei Verschollenheit
Totgeburt
●
80%
75%
70%
70%
30%
20%
10%
80%
70%
60%
55%
50%
15%
5%
30%
60%
100%
40%
80%
15%
15%
100%
30 %, 60% sofern die andere Niere bei Eintritt des Unfallereignisses bereits verloren
oder vollständig funktionsunfähig war
100% bei Schädigung beider Nieren durch das gleiche Unfallergeignis
100%
20%
kosmetische Operationen
ohne Altersbegrenzung
●
Bis 5.000 EUR, sofern die Totgeburt Unfallfolge einer versicherten Person ist
UNFALLVERSICHERUNG
Fristen Todesfall
erweiterte Meldefrist
neu: Ableben infolge Unfall
neu: Geltendmachung
Unfallrente
Tagegelder
Krankenhaustagegeld
KHT bei ambulanter OP
doppeltes KHT im Ausland
KHT in gemischten Instituten bei Notfalleinweisung
KHT im Sanatorium im Anschluss an KH-Aufenthalt
Genesungsgeld
Tagegeld
TG Pflichtgefühl
Koma-/Pflegegeld
Gipsgeld
Haushaltshilfe
Übernahme von Kosten
Bergungskosten
Kosten für Dekompressionskammer bei tauchtypischen Gesundheitsschäden
Kosmetische Operationen
krebsbedingte Brust-OP
●
innerhalb von 15 Monaten
innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis vom Unfalltod
o
o bis 3 Jahre,über das 3. Jahr hinaus, wenn Osteosynthesematerial entfernt wird
KHT für 3 Tage
● max. für 21 Tage
●
●, sofern innerhalb von 21 Tagen an den KH-Aufenthalt anschließend
o 1. - 100. Tag 100 %
o für die Dauer der ärztl. Behandlung, max. für 1 Jahr vom Unfalltag
●
20 EUR pro Tag, max. 30 Tage
KHT für 3 Tage
50 Euro / Tag, max. 2.500 Euro
sofern unterhaltsberechtigtes Kind unter 15 Jahren zu versorgen ist
Bis 30.000 EUR, Subsidiärdeckung
Bis 15.000 EUR im Rahmen der VSU für Bergungskosten
Bis 30.000 EUR, Subsidiärdeckung
Bis 5.000 EUR im Rahmen der VSU für kosmetische Operationen
Wartezeit: 3 Monate
Zahnersatz
natürliche Zähne
Bis 30.000 EUR im Rahmen der VSU für kosmetische Operationen
Schneide-, Eck- und Backenzähne
Zahnersatz (z. B. Brücke, Krone, Stiftzähne, Gebiss, Zahnimplantat)
Bis 2.500 EUR im Rahmen der VSU für kosmetische Operationen
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Umbau der Wohnung
Umzugskosten
Umbau des Kfz
medizinische Hilfsmittel/Prothesen
Umschulungsmaßnahmen
Psychologische Soforthilfe/Betreuung
Bis 10.000 EUR sofern der Invaliditätsgrad mindestens 50% beträgt
● im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen
● im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen
● im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen
● im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen
● im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen
● nach räuberischem Überfall oder Geiselnahme Kosten für die ersten 10 Sitzungen
UNFALLVERSICHERUNG
Kur-/Reha-Beihilfe
Reha-Beihilfe
max. 1.000 EUR sofern für mindestens 3 Wochen (zusammenhängender Zeitraum)
eine stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt wurde
Kinderunfallversicherung
Rooming-In
Nachhilfegeld für Kinder unter 18/ Schulausfallgeld
Vorausleistungen
Vorschuss bei schwerwiegender Verletzung
neu: Vorschussleistung
neu: Voraussetzung für den Vorschuss
Vorsorge/Sonderleistungen im Versicherungsfall
Rehamanagement
Beitragsreduzierung/-freistellung
Beitragsfreier Einschluss von Neugeborenen
Beitragsfreie Weiterführung bei Tod des VN/mitversicherten Lebenspartners
Beitragsfreie Weiterführung der Kinderunfallvers. bei Tod des VN
1. bis 10. Übernachtung: je 30 EUR, ab der 11. Übernachtung: je15 EUR
nur bei Unfall des Kindes vor Vollendung des 12. Lebensjahres
Bis 30 EUR pro Tag, max. 50 Schultage
40%
40 % der zu erwartenden Invaliditätsleistung, bei akuter Lebensgefahr max.
Todesfalleistung
mind. 40% zu erwartender Invaliditätsgrad
●
Bis 30.000 EUR Invaliditätssumme, 5.000 EUR Todesfallsumme
bis zur nächsten Stammfälligkeit auch Adoptivkinder, Ehegatten oder eingetragene
Lebenspartner
● bis zur nächsten Hauptfälligkeit
● bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr
vollendet
Extra Todesfallleistung für Vollwaisen
● doppelte der je Elternteil vereinbarten Todesfallsumme, max. jedoch 50.000 EUR
zusätzlich je Elternteil
Helmklausel
Bis 10.000 EUR, zusätzliche Invaliditätsleistung bei Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3.
Grades, sofern bei definierten Sportarten ein geeigeter Helm getragen wurde
Obliegenheiten
Berufsänderung
Kurzfristige Sondergefahren
Verzicht auf automatische Summenreduzierung bei Nichtanzeige
Versehensklausel
Geringfügigkeit von Verletzungen
Versicherungsschutz für Lebensretter
● = Versichert o = versicherbar (ggfls. über Klausel)
●
●
●
●
Bis 25.000 EUR für Invalidität und Unfalltod
Herunterladen