qualitätssicherung in der neurologischen frührehabilitation nach

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QUALITÄTSSICHERUNG
IN DER
NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION
NACH
SCHLAGANFALL
DOKUMENTATIONSANLEITUNG
GESCHÄFTSSTELLE QUALITÄTSSICHERUNG HESSEN
FRANKFURTER STRAßE 10 – 14
65760 ESCHBORN
TELEFON (06196) 40 99 52
QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Allgemeine Hinweise ................................................................................................................ 2
Einbezogene Diagnosen ........................................................................................................... 2
Erhebungsbogen - Frührehabilitation ........................................................................................ 4
Erhebungsbogen – Koma-Remissions-Skala ............................................................................ 8
Informationen zur Datenerfassung (Ausfüllhinweise) ............................................................... 9
Identifikation und Basisdaten .............................................................................................. 9
Neurologischer Befund ...................................................................................................... 10
Diagnostik
......................................................................................................................... 14
Komplikationen .................................................................................................................. 14
Sekundärprophylaxe ........................................................................................................... 14
Angaben zum Behandlungsende ....................................................................................... 15
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AUSFÜLLANLEITUNG - FRÜHREHABILITATION
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
Allgemeine Hinweise
Seit 01.01.2007 besteht für alle stationären Einrichtungen, die eine Neurologische
Frührehabiliation (Phase B) bei Schlaganfall-Patienten vornehmen, eine Dokumentationspflicht
der Behandlungsdaten dieser Patienten im Rahmen der Externen Qualitätssicherung.
Die Datenerhebung ist EDV-basiert vorzunehmen.
Diese Dokumentationsanleitung soll Ihnen bei Fragen im Rahmen der Datenerhebung als
erklärende Unterstützung dienen.
In die Datenerhebung einbezogen sind alle Patienten mit einem Mindestalter von 18 Jahren
und einer der folgenden Prozeduren:
Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
8-552.0 Neurologisch-neurochirurgische Frühreha: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
8-552.5 Neurologisch-neurochirurgische Frühreha: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
8-552.6 Neurologisch-neurochirurgische Frühreha: Mindestens 21 bis höchstens 27 Behandlungstage
8-552.7 Neurologisch-neurochirurgische Frühreha: Mindestens 28 bis höchstens 41 Behandlungstage
8-552.8 Neurologisch-neurochirurgische Frühreha: Mindestens 42 bis höchstens 55 Behandlungstage
8-552.9 Neurologisch-neurochirurgische Frühreha: Mindestens 56 Behandlungstage
in Verbindung mit einer der folgenden Hauptdiagnosen1:
I 60.-
Subarachnoidalblutung
I60.0
Subarachnoidalblutung, vom Karotissisphon oder der Karotisbifurkation ausgehend
I60.1
Subarachnoidalblutung, von der A. cerebri media ausgehend
I60.2
Subarachnoidalblutung, von der A. communicans anterior ausgehend
I60.3
Subarachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend
I60.4
Subarachnoidalblutung, von der A. basilaris ausgehend
I60.5
Subarachnoidalblutung, von der A. vertebralis ausgehend
I60.6
Subarachnoidalblutung, von sonstigen intrakraniellen Arterien ausgehend
Beteiligung mehrerer intrakranieller Arterien
I60.6
Subarachnoidalblutung, von nicht näher bezeichneter intrakranieller Arterie ausgehend
Subarachnoidalblutung, von einer A. communicans ausgehend, o.n.A.
Subarachnoidalblutung, von einer Hirnarterie ausgehend, o.n.A.
I60.8
Sonstige Subarachnoidalblutung (Meningealblutung)
I60.9
Subarachnoidalblutung, nicht näher bezeichnet
1
Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären
Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.
(Deutsche Kodierrichtlinien, Seite 4)
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
I 61.-
Intrazerebrale Blutung
I61.0
Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, subkortikal
Tiefe intrazerebrale Blutung
I61.1
Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, kortikal
Oberflächliche intrazerebrale Blutung
Zerebrale Lobusblutung
I61.2
Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, nicht näher bezeichnet
I61.3
Intrazerebrale Blutung in den Hirnstamm
I61.4
Intrazerebrale Blutung in das Kleinhirn
I61.5
Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung
I61.6
Intrazerebrale Blutung an mehreren Lokalisationen
I61.8
Sonstige intrazerebrale Blutung
I61.9
Intrazerebrale Blutung, nicht näher bezeichnet
I 63.-
Hirninfarkt
I63.0
Hirninfarkt durch Thrombose präzerebraler Arterien
A. basilaris, A. carotis und A. vertebralis
I63.1
Hirninfarkt durch Embolie präzerebraler Arterien
A. basilaris, A. carotis und A. vertebralis
I63.2
Hirninfarkt durch nicht näher bez. Verschluß oder Stenose präzerebraler Arterien
A. basilaris, A. carotis und A. vertebralis
I63.3
Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien
A. cerebri media, A. cerebri anterior, A. cerebri posterior und Aa. cerebelli
I63.4
Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien
A. cerebri media, A. cerebri anterior, A. cerebri posterior und Aa. cerebelli
I63.5
Hirninfarkt durch nicht näher bez. Verschluß oder Stenose zerebraler Arterien
A. cerebri media, A. cerebri anterior, A. cerebri posterior und Aa. cerebelli
I63.6
Hirninfarkt durch Thrombose der Hirnvenen, nichteitrig
I63.8
Sonstiger Hirninfarkt
I63.9
Hirninfarkt, nicht näher bezeichnet
I 64 Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
Zerebrovaskulärer Insult o.n.A.
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
AUFNAHME
16 - 19
Vor Frühreha
1 - 15
Identifikation und Basisdaten
16
Lyse
1
Institutionskennzeichen
1 - 32

2

17
Betriebsstätten-Nummer
Fachabteilung


19
20 - 32
..
6
20
9
Status bei Aufnahme
22
12
23

24
Aphasie

1 = ja
39

40

Suprapubischer Katheter
41 - 42
Koma-Remissions-Skale (KRS)
41
KRS am Aufnahmetag
1 = ja

Transurethraler Katheter

1 = ja
29
Keine bzw. nicht beurteilbar
1 = keine
2 = nicht beurteilbar

28
Dysarthrie
1 = ja
Dekubitus ab Grad 2
0 - 24
42
KRS am Entlassung/Verlegung

Nasogastrale Sonde

Patient kommt von
SEITE 4/13
38

Schlüssel 3
Intensivstation
Überwachungseinheit
Stroke Unit
Allgemeinstation
Sonstige
Dysphagie

1 = ja
27

Bei Entlassung / Verlegung
1 = ja
Andere multiresistente Keime mit
Isolationspflicht
Nummer der zuweisenden Klinik
1=
2=
3=
4=
5=
37

26

15
37 - 40
1 = ja

14

1 = ja
..
Innere Medizin
Neurochirurgie
Neurologie
Andere
Keine bzw. nicht beurteilbar
1 = keine
2 = nicht beurteilbar
MRSA

.
1=
2=
3=
4=
36
1 = ja
Aufnahmedatum
Zuweisende Klinik

Es muss entweder das Feld 40 oder mindestens eines der
Felder 37, 38, 39 ausgefüllt sein.
Passagere Liquorableitung
ICD-10-Code des akuten Schlaganfallereignisses
13
Dysarthrie
1 = ja

25
Einweisungsdiagnose
35
ZVK
Datum des Schlaganfalls unbekannt
TT.MM.JJJJ

1 = ja
1 = ja

11
Aphasie
1 = ja
Datum des Schlaganfalls
1 = ja
Dysphagie

34

Postleitzahl
..
33
Tracheostome
TT.MM.JJJJ
10
Am Aufnahmetag
Naso-/orotrachealer Tubus
Initialen

Dysphagie/Aphasie/Dysarthrie
33 - 36
1 = ja
Vor-/Nachname
8
NEUROLOGISCHER BEFUND
33 - 40
1 = ja

21

33 -
Es muss entweder das Feld 32 oder mindestens eines der
Felder 20 bis 31 sein.

7
Operative Hämatomausräumung
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich

1 = ja
1 = ja
Schlüssel 1
TT.MM.JJJJ
Vorgenanntes trifft nicht zu
Es muss entweder das Feld 36 oder mindestens eines der
Felder 33, 34, 35 ausgefüllt sein.


Geburtsdatum
Osteoklastische Entlastung
1 = ja
§ 301-Vereinbarung
5
32
1 = ja

4

Operative Dekompression
Entlassender Standort
18
Dialysepflicht
1 = ja
1 = ja

3
31
0 - 24
1 = ja
30
PEG/PEJ

1 = ja
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
43 - 44
Modified Rankin-Scale
43
Am Aufnahmetag
53
44
Kein Symptome
Keine wesentliche Funktionseinschränkung
Geringgradige Funktionseinschränkung
Mäßiggradige Funktionseinschränkung
Mittelschwere Funktionseinschränkung
Schwere Funktionseinschränkung
54
45 - 50
Am Aufnahmetag
45
55
56
Beaufsichtigungspflichtige
Orientierungsstörung
Intensivmedizinisch
überwachungsbedürftige Störung
57

58
Beaufsichtigungspflichtige
Schluckstörung

0 = Abhängig
5 = Unabhängig
69 - 78
Am Aufnahmetag
69
Kontrolle des Stuhlgangs

70
Barthel-Index
59 - 68
Am Aufnahmetag
59
Kontrolle des Stuhlgangs
0 = inkontinent
5 = gelengentlicher Verlust
10 = kontinent
71
0 = inkontinent
5 = gelengentlicher Verlust
10 = kontinent
60
0 = Benötigt Hilfe
5 = Unabhängig
72
0 = inkontinent
5 = gelengentlicher Verlust
10 = kontinent

0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
61
0 = Abhängig
5 = Benötigt einige Hilfe
10 = Unabhängig

0 = Benötigt Hilfe
5 = Unabhängig
62
74
0 = abhängig
5 = benötigt einige Hilfe
10 = Unabhängig

63
0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden

0 = vollständig abhängig
5 = große Unterstützung
10 = geringe Unterstützung
15 = vollständig selbstständig
75
Bei Entlassung/Verlegung
52
Intensivmedizinisch
überwachungsbedürftige Störung


0 = vollständig abhängig
5 = große Unterstützung
10 = geringe Unterstützung
15 = vollständig selbstständig
0 = kann nicht essen
5 = benötigt Hilfe
10 = selbstständig
64
Fortbewegung
Essen

52 - 58
Lagewechsel Bett-Stuhl
Toilettenbenutzung

Beaufsichtigungspflichtige
Schluckstörung
Essen
0 = Kann nicht essen
5 = Benötigt Hilfe
10 = Selbstständig


0 = Keine Störung
-25 = Störung vorhanden
73
Körperpflege
Schwere Verständigungsstörung
Toilettenbenutzung

Blasenkontrolle

Beaufsichtigungspflichtige
Verhaltensstörung
Körperpflege


0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
Blasenkontrolle

0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
59 - 78
Baden
0 = inkontinent
5 = gelengentlicher Verlust
10 = kontinent


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68
Schwere Verständigungsstörung
Beaufsichtigungspflichtige
Orientierungsstörung
0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden

0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
Dauerhafte / Intemittierende
Beatmung
0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
51
Treppensteigen
0 = Abhängig
5 = Benötigt Hilfe
10 = Unabhängig
0 = Keine Störung
-25 = Störung vorhanden
Absaugpflichtiges Tracheostoma

50
67
Beaufsichtigungspflichtige
Verhaltensstörung
0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
49

0 = Abhängig
5 = Benötigt Hilfe
10 = Unabhängig


48
An- und Ausziehen

0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
47
66
0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden

46
Dauerhafte / Intemittierende
Beatmung
0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden

Frühreha Barthel
0 = vollständig abhängig
5 = große Unterstützung
10 = geringe Unterstützung
15 = vollständig selbstständig

Kein Symptome
Keine wesentliche Funktionseinschränkung
Geringgradige Funktionseinschränkung
Mäßiggradige Funktionseinschränkung
Mittelschwere Funktionseinschränkung
Schwere Funktionseinschränkung
Tod
45 - 58

0 = Keine Störung
-50 = Störung vorhanden
Bei Entlassung/Verlegung
0=
1=
2=
3=
4=
5=
6=
Fortbewegung


0=
1=
2=
3=
4=
5=
65
Absaugpflichtiges Tracheostoma
76
Lagewechsel Bett-Stuhl

0 = vollständig abhängig
5 = große Unterstützung
10 = geringe Unterstützung
15 = vollständig selbstständig
AUSFÜLLANLEITUNG - FRÜHREHABILITATION
An- und Ausziehen

0 = abhängig
5 = benötigt Hilfe
10 = unabhängig
SEITE 5/13
QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
77
88
Treppensteigen
101
Angiographie


0 = abhängig
5 = benötigt Hilfe
10 = unabhängig
78
0 = nein
1 = ja
2 = nicht bekannt
89
Baden
102
79
0 = nein
1 = ja
2 = nicht bekannt
Am Aufnahmetag
90
0=
1=
2=
3=
80
nicht
mäßig
schwer
nicht beurteilbar
Gedächtnisstörung
81
nicht
mäßig
schwer
nicht beurteilbar

91 - 96
Während Frühreha durchgeführt
91
cCT / MRT
82 - 84
Bei Entlassung/Verlegung
82
Neglect
83
nicht
mäßig
schwer
nicht beurteilbar
94
95
Vor Aufnahme durchgeführt
85
cCT / MRT
97 - 98
109 –
121
109


1 = ja
111
1 = ja
Auftreten von Komplikationen

Passagere Liquorableitung

1 = ja
113
MRSA

Komplikationen nach ICD-10
.
1 = ja
114
Zur Verlegung führende
Komplikation nach ICD-10
100 108
SEKUNDÄRPROPHYLAXE
100
Sekundärprophylaxe eingeleitet
Andere multiresistente Keime mit
Isolationspflicht

.
1 = ja
115
Zerebrovaskulärer Ultraschall
ZVK

BEHANDLUNGSRELEVANTE
KOMPLIKATIONEN
15 Felder umfassend
0 = nein
1 = ja
2 = nicht bekannt
Tracheostome
Schlucktestung


Naso-/orotrachealer Tubus
1 = ja
110
0 = nein
1 = ja
98
Status bei Entlassung
Es muss entweder das Feld 121 oder mindestens eines der
Felder 109 bis 120 sein.
112
97
Echokardiographie
SEITE 6/13
Andere

Tracheoskopie
0 = nein
1 = ja
99
0 = nein
1 = ja
2 = nicht bekannt
Angiographie


87
108
1 = ja
0 = nein
1 = ja
0 = nein
1 = ja
2 = nicht bekannt
86
Antidiabetika


96
nicht
mäßig
schwer
nicht beurteilbar
85 - 90
107
1 = ja


DIAGNOSTIK
1 = ja
Zerebrovaskulärer Ultraschall
0 = nein
1 = ja
nicht
mäßig
schwer
nicht beurteilbar
85 - 96
Orale Antikoagulanzien


Depression
0=
1=
2=
3=
106
0 = nein
1 = ja

84

1 = ja
Echokardiographie

Gedächtnisstörung
0=
1=
2=
3=
Thrombosprophylaxe
0 = nein
1 = ja
93

0=
1=
2=
3=

105


Lipidsenker (Statine)
1 = ja
0 = nein
1 = ja
nicht
mäßig
schwer
nicht beurteilbar
104
0 = nein
1 = ja
2 = nicht bekannt
92
Antihypertensiva

Depression
0=
1=
2=
3=
103
1 = ja

0=
1=
2=
3=

1 = ja
Schlucktestung
Neglect

Thrombozytenaggregationshemmer
Tracheoskopie

0 = abhängig
5 = unabhängig

1 = ja

79 - 81
Therapeutische Antikoagulation
Dekubitus ab Grad 2


1 = ja
0 = nein
1 = ja
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
116
130
Suprapubischer Katheter

Wiederaufnahme erfolgt, nach
wieviel Tagen

1 = ja
117
Transurethraler Katheter
131

Wenn verlegt zur weiterführenden
Reha, nach BAR noch Frühreha

1 = ja
118
Nasogastrale Sonde

0 = nein
1 = ja
1 = ja
119
PEG/PEJ

1 = ja
120
Dialysepflicht

1 = ja
121
Vorgenanntes trifft nicht zu

1 = ja
122 -
BEHANDLUNGSENDE
122
Datum
TT.MM.JJJJ
123
..
Entlassungsdiagnose
ICD-10-Code
124 126
.
Beatmung
Wenn das Feld 126 mit ‚ja‘ beantwortet wird, muss eines
der Felder 124 oder 125 ausgefüllt werden
124
Beatmungsdauer in Stunden

125
Beatmungsdauer in Tagen

126
Keine Beatmung erfolgt

0 = nein
1 = ja
127
Entlassungs-/Verlegungsstatus

1=
2=
3=
4=
5=
6=
7=
128
nach Hause - selbstständig
nach Hause - mit Laienunterstützung
nach Hause - mit professioneller Hilfe
stationäre Reha
Akutklinik
Pflegeheim
verstorben
Bei Verlegung in andere Klinik
Nummer der Klinik

Schlüssel 3
129
Wiederaufnahme erfolgt

0 = nein
1 = ja
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AUSFÜLLANLEITUNG - FRÜHREHABILITATION
SEITE 7/13
QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
SEITE 8/13
AUSFÜLLANLEITUNG - FRÜHREHABILITATION
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
IDENTIFIKATION UND BASISDATEN
Institutionskennzeichen
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind
auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die
"Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in
Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Krankenhaus-Registriernummern
Vorgabe durch Landesgeschäftsstelle (he_ _ _)
Initialen
Erster Buchstabe des Vor- und Nachnamens
Postleitzahl
Verpflichtend ist die ersten vier Stellen der PLZ des Patienten-Wohnortes anzugeben; die Erfassung der 5. Stelle
ist fakultativ.
Datum des Schlaganfalls
Zeitpunkt des Auftretens erster Symptome.
Ist dieses Datum nicht bestimmbar, kreuzen Sie bitte "unbekannt" an.
Aufnahmedatum in die Frührehabiliation
Zeitpunkt der stationären Aufnahme in dokumentierender Abteilung
Einweisungsdiagnose nach ICD-10
siehe S. 2 f
Zuweisende Klinik
Kreuzen Sie hier die Bezeichnung der vorbehandelnden Einrichtung an:
- Innere Medizin
- Neurochirurgie
- Neurologie
- andere
Weiterhin ist hier die Klinik-Nr. dieser Einrichtung zu vermerken ( die aktuelle Liste steht zum Download auf den
Internetseiten der GQH zur Verfügung (http://www.gqhnet.de/Projekte/Akut/Instrument/Klinikverzeichnis.pdf)
Diese Nummer ist u.a. für eine spätere Verknüpfung der Daten der Frührehabilitation und der Akutbehandlung
notwendig.
Patient kommt von:
Tragen Sie bitte die Bezeichnung der Station ein, auf welcher der Patient vor der Verlegung in Ihre Klinik zuletzt
behandelt wurde:
- Intensivstation
- Überwachungseinheit
- Stroke Unit
- Allgemeinstation
- Sonstige (falls keine der vorgenannten Bezeichnungen zutrifft) bzw. unbekannt
VOR FRÜHREHA
Vermerken Sie in diesen Feldern, ob eine der genannten Therapien / operativen Eingriffe bei diesem Pat. auf
Grund des aktuellen Ereignisses in einer vorbehandelnden Einrichtung durchgeführt wurde.
Lyse -
Thombolyse nach Hirninfarkt
Intraarteriell applizierte Thrombolysebehandlung beim Hirninfarkt, unabhängig davon, ob sie hochselektiv
(d.h. über bis zum Verschluß vorgeschobenen Katheter) oder selektiv (Gefäßgebiet) durchgeführt wurde,
bzw. intravenös applizierte Thrombolysebehandlung.
Externe Ventrikeldrainage
osteoklastische Entlastung ( z.B. Hemikraniektomie)
operative Hämatomausräumung
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AUSFÜLLANLEITUNG - FRÜHREHABILITATION
SEITE 9/13
QUALITÄTSSICHERUNG IN DER NEUROLOGISCHEN FRÜHREHABILITATION IN HESSEN
Status bei Aufnahme/Entlassung (Mehrfachnennungen möglich)
Das Vorliegen der folgenden Parameter ist am Aufnahmetag sowie bei Entlassung bzw. Verlegung anzukreuzen

naso-/orotracheler Tubus

Tracheostoma

Zentraler Venenkatheter (ZVK)

passagere Liquorableitung

MRSA (Infektion mit methicillinresistentem staph. aureus)

andere multiresistente Keime mit Isolationspflicht

Dekubitus (Hautdefekt ab Grad 2)

suprapubischer Katheter

transurethraler Katheter

nasogastrale Sonde

Perkutane endoskopische Gastrostomie / Jejunostomie (PEG/PEJ)

Dialysepflicht
Sollten diese Erkrankungen bzw. Versorgungsmaßnahmen nicht vorliegen, ist das Feld "Vorgenanntes trifft nicht
zu" zu aktivieren.
NEUROLOGISCHER BEFUND
Neurologische Symptome werden unmittelbar nach Aufnahme sowie bei Entlassung/Verlegung abgefragt.
Störung
Aphasie
Wortfindungsstörung bei erhaltenem
Lautautomatismen (nach ICD-10-GM-2010)
R47.0
Begriffs-
und
Sprachverständnis,
Sprachbeschränkung
auf
Dysphasie und Aphasie
Dysarthrie
Störung der Aussprache (z.B.: verwaschene Aussprache) (nach ICD-10-GM-2010)
R47.1
Dysarthrie und Anarthrie
Dysphagie
Bei Bewusstseinsstörung und mangelnder Kopfhaltung wird immer eine Schluckstörung angenommen und ist so
zu dokumentieren. Schluckstörung (nach ICD-10-GM-2010)
R13.0
R13.1
R13.9
Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Dysphagie bei absaugpflichtigem Tracheostoma mit (teilweise) geblockter Trachealkanüle
Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie (Schluckbeschwerden o.n.A.)
Koma-Remissions-Skala (KRS)
Skala zur Messung der Fortschritte beim Prozess des Erwachens aus dem Koma
Der Ergebnisbereich des Summenscores liegt zwischen 0 (schwerste Beeinträchtigung) und 24. Im
Erhebungsbogen ist lediglich der Summenwert einzutragen. Muster für hausinterne Dokumentation s. S. 5
Modified Rankin Scale
Der Funktionszustand des Pat., erfasst mit dem Modified Rankin Scale (validierte deutsche Fassung nach Berger
et al., 1999) soll innerhalb von 24 Stunden nach stationärer Aufnahme in der eigenen Klinik sowie zeitnah (bis 24 h)
vor Entlassung des Patienten dokumentiert werden. Zusätzlich wird der Funktionszustand vor dem aktuellen Insult
erfasst. Sollte keinerlei Information vorliegen bzw. erfragbar sein, ist dieses Item mit "unbekannt" zu verzeichnen.
Die einzelnen Kategorien des Rankin Scale sind wie folgt definiert.
0 = Keine Symptome
1 = Keine wesentliche Funktionseinschränkung trotz Symptome
(kann alle gewohnten Aufgaben und Aktivitäten verrichten)
2 = Geringgradige Funktionseinschränkung
(unfähig alle früheren Aktivitäten zu verrichten, ist aber in der Lage, die eigenen Angelegenheiten ohne Hilfe
zu erledigen)
3 = Mäßiggradige Funktionseinschränkung
(bedarf einiger Unterstützung, ist aber in der Lage, ohne Hilfe zu gehen)
4 = Mittelschwere Funktionseinschränkung
(unfähig ohne Hilfe zu gehen, ohne Hilfe für die eigenen körperlichen Bedürfnisse zu sorgen)
5 = Schwere Funktionseinschränkung
(bettlägerig, inkontinent, bedarf ständiger Pflege und Aufmerksamkeit)
6 = Tod
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Frühreha-Barthel-Index
Der Frühreha-Barthel ist ebenfalls am Aufnahmetag sowie bei Entlassung/Verlegung zu dokumentieren. Die
einzelnen Variablen sind mit „keine Störung“ (0) bzw. „Störung vorhanden“ (-50),
außer bei "Schwerer Verständigungsstörung" (–25) zu bewerten.
Intensivmedizinisch überwachungsbedürftige Störung
z.B. vegetative Krise, Serie von Anfällen oder Status epilepticus
Absaugpflichtiges Tracheostoma
Wegen des Schlaganfalls bzw. aufgetretener Komplikationen aktuell angelegtes Tracheostoma, häufiges Absaugen wegen starker Verschleimung notwendig, Frequenz übersteigt deutlich die übliche Bronchealtoilette bei
Tracheostoma.
Dauerhafte/intermittierende Beatmung
z.B. invasive Beatmungsform, aber auch CPAP-Therapie im Rahmen der Beatmungsentwöhnung
Beaufsichtigungspflichtige Orientierungsstörung
Situative Orientierungsstörung bei mobilem Patienten mit Weglauftendenz, der deswegen einer intensiven
pflegerischen Überwachung wegen potentieller Eigen- und/oder Fremdgefährdung bedarf. Der Weglaufgefährdung kann nicht durch geeignete technische sichernde Maßnahmen allein begegnet werden.
Beaufsichtigungspflichtige Verhaltensstörung
Patient mit manifest aggressivem oder autoaggressivem Verhalten, der deswegen (zeitweise) der Fixierung bedarf
bzw. bei dem eine Fixierung nur durch intensive pflegerische Überwachung (mindestens 1:2) vermieden werden
kann.
Schwere Verständigungsstörung
Keine oder kaum verbale oder nonverbale Kommunikation möglich auf Grund schwerer Sprachverständnisstörung.
Beaufsichtigungspflichtige Schluckstörung
Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr erfolgt im Rahmen eines Schluckprotokolls wegen Aspirationsgefahr unter
ständiger Überwachung mehr als 3 mal am Tag, d.h. auch außerhalb der Hauptmahlzeiten.
Barthel-Index
Für jede der erfassten Variablen ist nur eine Kategorie anzukreuzen. Die Erhebung erfolgt innerhalb der ersten 24
Stunden nach Aufnahme und zum Entlassungszeitpunkt. Bei starken Schwankungen innerhalb der ersten 24
Stunden ist der Barthel-Index zum Zeitpunkt der maximalen Einschränkungen der Patienten anzugeben.
Literatur: Heuschmann P. et al, Untersuchung der Reliabilität der deutschen Version des Barthel-Index sowie Entwicklung einer
postalischen und telefonischen Fassung für den Einsatz bei Schlaganfall-Patienten, Fortschr Neurol Psychiat 2005; 73: 74-82
Allgemein

Der Index soll wiedergeben, was ein(e) Patient(in) macht und nicht, was ein(e) Patient(in) machen könnte.

Das Hauptziel besteht darin, den Grad der Unabhängigkeit von jeglicher Hilfe, körperlicher oder verbaler,
festzustellen, unabhängig davon, wie gering sie ist oder aus welchem Grund sie angeboten werden muss.

Die Notwendigkeit der Beaufsichtigung führt dazu, dass ein(e) Patient(in) nicht in die Kategorie unabhängig
eingestuft werden kann.

Die Beurteilung der Unabhängigkeit einer/eines Pat. sollte auf der am besten verfügbaren Information
beruhen. Die Befragung der/des Pat., von Freunden oder Verwandten und des betreuenden
Pflegepersonals stellen normalerweise Informationsquellen dar. Die direkte Beobachtung und der gesunde
Menschenverstand sind auch wichtig. Ein direktes Testen der verschiedenen Aufgaben ist nicht
erforderlich.

Für die Einstufung einer/eines Pat. sind die letzten 24 bis 48 Stunden maßgeblich, gelegentlich können
längere Zeitperioden relevant sein.

Bewusstlose Pat. erhalten in allen Funktionen einen Score von 0, auch wenn sie (noch) nicht inkontinent
sind.
Die Einstufung in die mittleren Kategorien bedeutet, dass die/der Patient(in) mehr als 50 % der
entsprechenden Funktionen selber durchführen kann.


Die Benutzung von Hilfsmitteln ist erlaubt, um unabhängig zu sein.
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Fortsetzung Barthel-Index
Kontrolle des Stuhlgangs
Kontinent (10 Punkte)
Pat. ist stuhlkontinent
Gelegentlicher Verlust (5 Punkte)
Pat. verliert gelegentlich die Kontrolle über seinen Stuhlgang, jedoch maximal 1 x pro Woche
Inkontinent (0 Punkte)
Pat. verliert mehr als einmal pro Woche die Kontrolle über seinen Stuhlgang
Pat. ist auf die Gabe von Einläufen angewiesen
Blasenkontrolle
kontinent (10 Punkte)
Pat. ist harnkontinent
Pat. kompensiert seine Harninkontinenz selbst, ohne Einnässen von Kleidung oder Bettwäsche
Pat. versorgt Harnkathetersystem komplett selbständig1
gelegentlicher Verlust (5 Punkte)
Pat. kompensiert seine Harninkontinenz selbst, Einnässen der Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr als 1x tgl.)
Pat. benötigt geringe Unterstützung bei der Versorgung seines Harnkathetersystems2
inkontinent (0 Punkte)
Pat. ist mehr als 1x tgl. harninkontinent
Pat. ist nicht in der Lage, einen liegenden Blasenkatheter selbst zu versorgen
Körperpflege
Bezieht sich auf die vergangenen 24 bis 48 Stunden und schließt Funktionen der Körperpflege ein (Zähne putzen,
Gebiss selbständig einsetzen, Haare kämmen, Rasieren und das Gesicht waschen). Erforderliche Gegenstände
können durch Hilfspersonal gereicht werden.
Unabhängig (5 Punkte)
Benötigt Hilfe (0 Punkte)
Toilettenbenutzung
unabhängig (10 Punkte)
Pat. ist in der Lage, selbständig zur Toilette bzw. zum Toilettenstuhl zu gelangen, sich auszuziehen, abzuputzen,
wieder anzuziehen und die Toilette zu verlassen.
Benötigt einige Hilfe (5 Punkte)
Pat. ist in der Lage, sich selbständig abzuputzen und darüber einige der anderen genannten Funktionen
selbständig auszuführen.
Abhängig (0 Punkte)
Essen
Die Funktion Essen bezieht sich auf die Fähigkeit, normale Nahrung (d. h. nicht nur speziell zubereitete, wie
Astronautennahrung, pürierte Kost oder Brei) zu essen. Das Essen kann durch andere gekocht oder bereitgestellt,
aber nicht geschnitten werden.
Selbstständig (10 Punkte)
Benötigt Hilfe (5 Punkte)
Das Essen wird geschnitten, aber der Pat. isst selbstständig
Kann nicht essen (0 Punkte)
1
2
in Anlehnung an Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen
in Anlehnung an Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen
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Fortsetzung Barthel-Index
Lagewechsel Bett-Stuhl
vollständig selbständig (15 Punkte)
Pat. bewegt sich unabhängig von Bett zu Stuhl und zurück
geringe Unterstützung (10 Punkte)
Benötigt geringe körperliche oder verbale Unterstützung. Eine Person ist in der Lage, den Pat. problemlos zu
unterstützen oder steht lediglich aus Sicherheitsgründen dabei.
große Unterstützung (5 Punkte)
Benötigt große körperliche Unterstützung (von einer oder zwei Personen), kann sitzen. Pat. benötigt
Unterstützung durch eine starke bzw. ausgebildete Person oder durch zwei nicht speziell trainierte Personen. Der
Patient kann sich aufrichten.
vollständig abhängig (0 Punkte)
Pat. ist nicht in der Lage, sich von der Liege- in die Sitzposition zu begeben, kein Gleichgewicht beim Sitzen. Es
sind zwei Personen zum Heben des Patienten erforderlich.
Pat. wird auf Grund seiner körperlichen Befindlichkeit nicht transferiert.
Fortbewegung
vollständig selbständig (15 Punkte)
Pat. kann min. 50 Meter Gehen (ggf. mit Gehstützen, aber ohne Gehwagen), jedoch ohne Hilfestellung oder
Beaufsichtigung einer Laien- oder professionellen Hilfe
geringe Unterstützung (10 Punkte)
Pat. geht 50 Meter mit geringer Hilfestellung oder Gehwagen
große Unterstützung (5 Punkte)
Pat. kann komplett selbständig einen Rollstuhl bedienen (einschließlich Öffnen von Türen und Manövrieren um
Ecken)
vollständig abhängig (0 Punkte)
Pat. ist nicht in der Lage, ohne Unterstützung einen Rollstuhl zu benutzten
Pat. wird auf Grund seiner körperlichen Befindlichkeit nicht transferiert
An- und Ausziehen
Unabhängig (10 Punkte)
Pat. ist in der Lage, Kleidungsstücke auszuwählen und anzuziehen. Das Bereitlegen von Kleidung ist erlaubt.
Benötigt Hilfe (5 Punkte)
Pat. kann einige Kleidungsstücke selbständig anziehen
Pat. benötigt Unterstützung bei Knöpfen, Zuziehen von Reißverschlüssen, Binden von Schnürsenkeln etc.
Abhängig. (0 Punkte)
Pat. muss angekleidet werden
Treppensteigen
Unabhängig ( 10 Punkte)
Pat. ist in der Lage, Treppen eigenständig zu steigen und Hilfsmittel (Stock, Unterarmstütze) werden (selbst)
getragen.
Benötigt Hilfe (5 Punkte)
Pat. benötigt körperliche Unterstützung oder Ermunterung
Pat. kann Treppen nur unter Benutzung einer Gehhilfe steigen
Unmöglich (0 Punkte)
Pat. ist nicht in der Lage, Treppen zu steigen
Baden
Unabhängig (5 Punkte)
Pat. ist in der Lage, ohne Beaufsichtigung in die Badewanne hinein und wieder heraus zu kommen und sich selbst
zu waschen.
Unabhängig beim Duschen bedeutet ebenfalls keine Beaufsichtigung und keine Hilfe
Abhängig (0 Punkte)
Pat. benötigt Hilfestellung und Beaufsichtigung beim Baden / Duschen
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Neglect
Gedächtnisstörung
Depression
Markierung der entsprechenden Schweregrade
- keine Störung / Depression
- mäßig
- schwer
- nicht beurteilbar (komatöse Pat.)
Diagnostik
Im Bereich der Diagnostik ist zu dokumentieren, welche diagnostischen Verfahren in der bzw. den vorbehandelnden Einrichtungen durchgeführt wurden bzw. während des stationären Aufenthaltes in der
Frührehabilitation.
Ist es für Sie nicht nachvollziehbar, ob bestimmte Diagnostik im Rahmen der Akutbehandlung durchgeführt
wurde, ist explizit das Feld "nicht bekannt" zu aktivieren.
Bildgebung (cCT/MRT)
cCT – Cranielle Computertomographie (auch Spiral-Computertomographien)
MRT – Magnetresonanztomographie
Echokardiographie
TTE – Transthorakale Echokardiographie
TEE – Transösophageale Echokardiographe
Zerebrovaskulärer Ultraschall
Doppler
Duplex
TCD – Transcranielle Dopplersonographie
Angiographie
DSA – Digitale Subtraktions-Angiographie
MR – Magnetresonanz-Angiographie
CT – Computertomographische Angiographie
Tracheoskopie
auch Tracheoskopie über Stoma
Schlucktestung
Kann nur als durchgeführtes diagnostisches Verfahren angekreuzt werden, wenn ein standardisiertes
Dysphagiescreening nach Protokoll aktiv durchgeführt wurde. Eine Schätzung der Schluckfähigkeit, die sich allein
auf Beobachtung oder die Angaben Dritter stützt, ist hierfür unzureichend.
Hierzu kann bei der GQH eine Checkliste zur Dysphagie angefordert werden.
Behandlungsrelevante Komplikationen
Eintrag des ICD 10-Codes von Komplikationen die während des Aufenthaltes in der Frührehabiliation aufgetreten
sind und die Behandlung des Pat. beeinflussten.
Ist aufgrund einer Komplikation eine Verlegung des Pat. in eine andere Fachabteilung bzw. in ein anderes
Krankenhaus erforderlich, ist im Feld "Zur Verlegung führende Komplikation" der entsprechende ICD 10-Code zu
vermerken.
Sekundärprophylaxe
Wenn keine medikamentöse bzw. interventionelle Sekundärprophylaxe verordnet, dann "nein" ankreuzen.
-
-
-
Therapeutische Antikoagulation (high-dose):
(Marcumar/Heparin) Wenn bei dem Patienten eine therapeutische Antikoagulation mit Heparin i.v. (pTT
wirksam) oder s.c. (pTT oder Anti-Xa wirksam) während des Aufenthaltes eingeleitet wurde.
Thromboseprophylaxe (low-dose)
Regelmäßige, subkutane Applikation von niedermolekularem oder anderem Heparin, nicht pTT oder Anti-Xa
wirksam.
keine Heparinisierung während des stationären Aufenthaltes erfolgt
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Thrombozytenaggregationshemmer
In dieser Gruppe werden alle verordneten Thrombozytenaggregationshemmer zusammengefaßt, hierunter fallen
Clopidogrel, ASS oder Dipyramidol etc.
Antihypertensiva
Diese Gruppe schließt alle Medikamente ein mit Indikation zur Senkung des erhöhten Blutdruckes.
Lipidsenker (Statine)
Diese Gruppe bezeichnet alle HMG-CoA-Reduktase-Hemmer, mit der Indikation der Senkung eines erhöhten
Cholesterinspiegels.
Orale Antikoagulanzien
z.B. Marcumar
Antidiabetika
Hierzu zählen orale Medikation und Insulingabe. Rein diätetische Maßnahmen zur Behandlung des Diabetes fallen
nicht darunter.
andere
sonstige hier nicht aufgeführte Sekundärprophylaxe
Entlassungsdatum
Datum der Entlassung aus der Frührehabilitation (z.B. bei Verlegung bzw. Weiterbehandlung in einer anderen
Reha-Phase) bzw. Sterbedatum
Entlassungsdiagnose nach ICD 10
Entlassungshauptdiagnose nach ICD-10
Beatmungsdauer
Die Angabe der Dauer der maschinellen Beatmung kann in Stunden oder in Tagen erfasst werden. Eine
Dokumentation von Tagen und Stunden ist nicht möglich.
Sollte keine Beatmung erfolgt sein, ist explizit das Feld "keine Beatmung" anzukreuzen.
Die Angaben umfassen die maschinelle Beatmung durch Maske (auch nicht-invasive Beatmung – z.B. MaskenCPAP) oder endotracheale Intubation. Nicht mitgerechnet werden Intubationen zur Durchführung einer Operation.
Bei mehreren Beatmungsperioden sind diese aufzusummieren, die Periode der Entwöhnung wird ebenfalls
mitgezählt.
Entlassungs-/Verlegungsstatus
Der Entlassungs-/Verlegungsstatus ist in den folgenden Kategorien darzustellen.
nach Hause selbständig
Keine Betreuung durch andere Personen
nach Hause mit Laienunterstützung
Betreuung / Unterstützung des Patienten z.B. durch Familienangehörige
nach Hause – mit professioneller Hilfe
z.B. ambulanter Pflegedienst
stationäre Rehabilitation
Verlegung des Patienten in einer andere Einrichtung der Frührehabilitation bzw. Weiterbehandlung/Verlegung in
einer anderen Rehaphase
Fakultativ ist zu vermerken, ob die Weiterbehandlung nach BAR-Kriterien einer Frührehabilitation entspricht.
Akutklinik
Verlegung des Patienten in eine Einrichtung der Akutversorgung, z. B. zur Behandlung einer aufgetretenen
Komplikation
Pflegeheim
Der Patient wurde direkt in ein Alten-/Senioren- oder Pflegeheim verlegt. Dazu zählen auch Einrichtungen der
Kurzzeitpflege
verstorben
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Bei Verlegung: Nummer der Klinik
Bei Verlegung eines Patienten in ein anderes Krankenhaus der Akutversorgung bzw. in eine
Rehabilitationseinrichtung, ist hier der zugehörige Nummern-Code einzutragen.
Wiederaufnahme
Dieses Feld ist anzukreuzen, wenn ein Pat. kurzzeitig in eine externe Einrichtung, z.B. zur Behandlung einer
Komplikation, Durchführung spezieller Diagnostik, verlegt wurde und anschließend im Rahmen der
Frührehabilitation weiterbehandelt wird. Ist eine Wiederaufnahme erfolgt, ist zusätzlich zu vermerken, nach wieviel
Tagen.
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Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen
Frankfurter Straße 10-14
65760 Eschborn
Projektleitung: Anke Reihs
Telefon: (06196) 40 99 52
Telefax: (06196) 40 99 98
eMail: [email protected]
Internet: www.gqhnet.de
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