5.2 Politische Parteien Politische Parteien vertreten die Interessen

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5 Das politische System Österreichs
5.2 Politische Parteien
Ist Ihnen eine politische Partei besonders sympathisch oder besonders unsympathisch? Kennen Sie Ziele der Parteien?
5.2.1 Aufgaben der politischen Parteien
Auszug aus dem
Parteiengesetz
§ 1. (1) Die Existenz und die Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich (Art. 1
B-VG).
(2) Zu den Aufgaben der politischen
Parteien gehört die Mitwirkung an der
politischen Willensbildung.
(3) Die Gründung politischer Parteien ist
frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihre
Tätigkeit darf keiner Beschränkung
durch besondere Rechtsvorschriften
unterworfen werden.
(4) Die politischen Parteien haben Satzungen zu beschließen, die in einer periodischen Druckschrift zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für
Inneres zu hinterlegen sind. Aus der
Satzung hat insbesondere ersichtlich zu
sein, welches ihre Organe sind und hievon zur Vertretung nach außen befugt
sind, sowie welche Rechte und Pflichten
die Mitglieder besitzen. Mit der Hinterlegung der Satzung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit.
Die politischen Parteien wollen ihre politischen Ziele so weit wie möglich verwirklichen. Daraus entsteht eine Auseinandersetzung in Bezug auf Standpunkte,
Meinungen und Haltungen. In der Demokratie ergeben sich politische Konflikte
im Parlament und in der Öffentlichkeit. Diese sollen in einer für die Demokratie
vertretbaren Form gelöst werden. Die Diskussion um politische Standpunkte
ist ein wesentliches Merkmal der Demokratie. Eine demokratische Gesellschaftsordnung ist ohne lebhafte Auseinandersetzungen der Parteien und Organisationen nicht vorstellbar.
Damit politische Bewegungen an staatlichen Entscheidungen mitwirken
können, müssen sie sich in Parteien organisieren. Politische Bewegungen
wachsen zumeist mit der Entwicklung politischer Forderungen bestimmter
Gruppen (z. B. Minderheiten im Kampf um soziale Rechte, Ökologiebewegung
für Umweltschutz und gegen Kernenergie). Auch innerhalb einer Partei gibt es
häufig verschiedene Standpunkte.
Unter „Partei“ versteht man den Zusammenschluss von Menschen mit gleichen politischen Zielen und Wertvorstellungen. In der Demokratie entsteht
der Handlungsspielraum einer Partei durch das von den Wähler/innen übertragene Vertrauen.
Eine Staatsform mit einem Mehrparteiensystem bekennt sich offen zur Notwendigkeit der Konflikte in Form einer Konkurrenz der Parteien. In einem Einparteiensystem bemüht man sich, dieser Konkurrenz auszuweichen.
Grundsätzlich ist es recht einfach, eine Partei zu gründen. Die Gründung
nationalsozialistischer oder neonazistischer Organisationen ist in Österreich
verboten. Es steht auch jedem/jeder frei, ob er/sie einer Partei beitritt, welche
Partei er/sie wählt, ob er/sie in einer Partei mitarbeitet oder sich als Kandidat/in
zur Verfügung stellt.
Die politischen Parteien erhalten für die Öffentlichkeitsarbeit (Wahlwerbung)
Zuschüsse aus Budgetmitteln. Die Höhe dieser Zuwendungen richtet sich nach
den Ergebnissen der letzten Wahlen. Die Zuschüsse decken einen großen Teil
der Ausgaben der Parteien.
Auszug aus dem BGBl. 404/1975
Internet
www.oesterreich.com
www.politik-lernen.at
www.demokratiezentrum.org
Weitere Internetadressen:
Politische Parteien
vertreten die Interessen der Menschen
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