Bankbetriebslehre Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Paul Becker, Prof. Dr. Arno Peppmeier 10., aktualisierte Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 683 S. Paperback ISBN 978 3 470 45350 7 Gewicht: 1030 g Wirtschaft > Finanzsektor & Finanzdienstleistungen: Allgemeines > Bankwirtschaft Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte. LERNEN Das bewährte Lehr- und Übungsbuch für Studium und Prüfung In sechs Kapiteln gibt Ihnen dieses bewährte Lehr- und Übungsbuch einen umfassenden Überblick über die Rahmenbedingungen und Instrumente der modernen Bankbetriebslehre. Alle Informationen sind leicht verständlich und praxisorientiert aufbereitet. Zahlreiche Abbildungen und Beispiele veranschaulichen den Stoff. Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels und ein separater Übungsteil mit mehr als 30 Fällen und Aufgaben helfen Ihnen dabei, die Inhalte zu wiederholen, zu vertiefen und zu üben. So gehen Sie bestens vorbereitet in anstehende Klausuren und Prüfungen. Die 10. Auflage berücksichtigt die umfassenden Änderungen des Rechts über die Aufsicht von Instituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften, insbesondere die Vorschriften der EU-Verordnungen Nr. 575/2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen Becker | Peppmeier | Bankbetriebslehre | 10. Auflage www.kiehl.de w ww.kiehl.de Becker | Peppmeier Bankbetriebslehre 10. Auflage Nr. 1024/2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank das CRD IV-Umsetzungsgesetz und das neu geschaffene Kapitalanlagegesetzbuch, das das Investmentgesetz abgelöst hat. € 35,- (D) ISBN 978-3-470-45350-7 45350_neu.indd 1-3 23.03.2015 11:19:04 Vorwort zur 10. Auflage Die 10. Auflage berücksichtigt die umfassenden Änderungen des Rechts über die Aufsicht von Instituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Berücksichtigt wurden insbesondere die Vorschriften der EU-Verordnungen Nr. 575/2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, Nr. 1024/2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, des CRD IV-Umsetzungsgesetzes und des neu geschaffenen Kapitalanlagegesetzbuches; das Kapitalanlagegesetzbuch löst das Investmentgesetz ab. Die genannten Vorschriften führten in den Kapiteln zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (A. 2) und zur Struktur des Bankensystems (A. 3) zu wesentlichen und umfangreichen Änderungen. Hans Paul Becker Arno Peppmeier Mainz, im Februar 2015 5 A. Grundlagen | 1. Wesen von Banken Hauptquelle der Geldschöpfung ist die Kreditgewährung der Geschäftsbanken (aktive Geldschöpfung). Daneben erfolgt Geldschöpfung dadurch, dass Nichtbanken nicht zur Geldmenge zählende Bankeinlagen in solche Einlageformen umschichten, die Bestandteil der Geldmenge sind (passive Geldschöpfung). Das theoretische Ausmaß der durch eine Kreditvergabe bewirkten Geldschöpfung wird wesentlich durch zwei Größen bestimmt, nämlich den Mindestreservesatz und die Bargeldabzugsquote. Mindestreserven (vgl. Kapitel A. 3.2.4) sind die Pflichteinlagen, die Kreditinstitute auf Girokonten bei nationalen Zentralbanken (z. B. für die Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Bundesbank) zu unterhalten haben. Die Höhe der zu unterhaltenden Mindestreserve ergibt sich aus dem Produkt von Mindestreservebasis und Mindestreservesatz. Der Mindestreservesatz beträgt zurzeit 1 %. Die Mindestreservebasis ergibt sich aus der Summe der folgenden Verbindlichkeiten eines Kreditinstituts: täglich fällige Einlagen, Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren, Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, Schuldverschreibungen einschließlich Geldmarktpapiere mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Die Bargeldabzugsquote bezeichnet den Anteil des gewährten Kredits, der in bar abgezogen und dadurch aus dem weiteren Geldschöpfungsprozess herausgenommen wird. Im Folgenden wird der Geldschöpfungsprozess durch Geschäftsbanken anhand eines Beispiels, in dem ein Mindestreservesatz in Höhe von 1 % und eine Bargeldabzugsquote in Höhe von 20 % unterstellt wird, erläutert: Beispiel Die Geschäftsbank 1 gewährt dem Haushalt 1 einen Kredit in Höhe von 1.000 € und schreibt den Betrag dem Girokonto des Kunden gut. Hierdurch wird die Geldmenge um 1.000 € erhöht. Der Haushalt 1 nutzt den erhaltenen Kredit zur Bezahlung einer Rechnung in Höhe von 800 € durch Überweisung dieses Betrags an die Geschäftsbank (Bank 2) des Begünstigten und für eine Barabhebung in Höhe von 200 €. Hierdurch erhöhen sich die Verbindlichkeiten der Bank 2 gegenüber dem Begünstigten und dadurch die bei der Zentralbank zu unterhaltende Mindestreserve um 8 € (= 800 € • 0,01). Das Potenzial zur Kreditwährung wird dadurch auf 792 € reduziert. Nun gewährt die Geschäftsbank 2 dem Haushalt 2 einen Kredit in Höhe von 792 € und schreibt den Betrag dem Girokonto des Kunden gut. Hierdurch wird die Geldmenge um 792 € erhöht. Auch der Haushalt 2 nutzt den erhaltenen Kredit für eine Barabhebung in Höhe von 20 % des Kreditbetrags, nämlich 158,40 €. Der Rest des Kreditbetrags wird zur Bezahlung einer Rechnung in Höhe von 633,60 € durch Überweisung dieses Betrags an die Geschäftsbank (Bank 3) des Begünstigten verwendet. Hierdurch erhöhen sich die Ver30 A. Grundlagen | 1. Wesen von Banken bindlichkeiten der Bank 3 gegenüber dem Begünstigten und dadurch die bei der Zentralbank zu unterhaltende Mindestreserve um 6,34 € (= 633,60 € • 0,01). Das Potenzial zur Kreditwährung wird dadurch auf 627,26 € reduziert. Bis zu diesem Status des Prozesses wurde die Geldmenge durch Kreditvergabe um 2.419,26 € erhöht. Dieser Prozess der multiplen Giralgeldschöpfung wird erst zum Stillstand kommen, wenn der gesamte ursprüngliche Kreditbetrag in Höhe von 1.000 € in die bei der Zentralbank zu unterhaltende Mindestreserve und in die Bargeldhaltung eingeflossen ist. Da die Bargeldabzugsquote und der Mindestreservesatz jeweils auf die Restgröße der Vorstufe bezogen werden, wird die Summe der Bargeldabzüge und Mindestreserveeinlagen niemals 1.000 € erreichen, sondern lediglich gegen 1.000 € konvergieren. Formal liegt hier eine unendliche, in diesem Fall konvergente Reihe vor. Das gesamte aus der Kreditvergabe resultierende Geldschöpfungspotenzial kann bei gegebenem Mindestreservesatz r und gegebener Bargeldabzugsquote c durch den folgenden Ausdruck, den Geldschöpfungsmultiplikator ΔM, bestimmt werden: ΔM = 1 r + c (1 - r) Der analytische Ausdruck zur Bestimmung des Geldschöpfungsmultiplikators ΔM kann, bei Zugrundelegung beliebiger Teilbarkeit der Beträge, auf folgende Weise hergeleitet werden: ∆M = (1 - r)0(1 - c )0 + (1 - r)1(1 - c )1 + … + (1 - r)n(1 - c )n n = ∑ ((1 - r)(1 - c)) k k = 0 Der Prozess kann unendlich häufig wiederholt werden: also k Y ∞ ∞ ∆M = ∑ ((1 - r)(1 - c)) . k k = 0 Es ist bekannt, dass die unendliche Reihe ∞ ∑ x k mit: -1 < x < +1 k = 0 gegen 1 konvergiert. 1-x 31 A. Grundlagen | 3. Struktur des Bankensystems Die einzelnen Geldmengenaggregate setzen sich aus verschiedenen Verbindlichkeiten monetärer Finanzinstitute (MFIs) zusammen. Zum MFI-Sektor (Geldschöpfungssektor) zählen die EZB, die nationalen Zentralbanken, Kreditinstitute und andere Finanzinstitute (vor allem Geldmarktfonds). Zu berücksichtigen sind nur Verbindlichkeiten gegenüber den privaten Haushalten, nichtfinanziellen Unternehmen, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern (Geldhaltungssektor). Je nachdem, welche Komponenten mit welchem Liquiditätsgrad einfließen, unterscheidet man zwischen drei Geldmengenaggregaten, ein eng gefasstes, ein mittleres und ein weit gefasstes Aggregat: Geldmenge M1 Bargeldumlauf und täglich fällige Einlagen Geldmenge M2 Geldmenge M1 + Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten Geldmenge M3 Geldmenge M2 + Bankschuldverschreibungen mit Ursprungslaufzeit von bis zu zwei Jahren, Repo-Geschäfte, Geldmarktfondsanteile und Geldmarktpapiere Tabelle: Geldmengenaggregate 3.1.3 Organisation und Aufgaben der Deutschen Bundesbank Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26.07.1957 (BBankG) wurde für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Zentralnotenbank geschaffen, und zwar durch Verschmelzung der bis dahin bestehenden Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder. Durch den Übergang auf das Eurosystem haben sich sowohl die Organisationsstruktur als auch die Aufgaben der Bundesbank verändert. Deutsche Bundesbank Organisation Aufgaben a) Organisation der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Organ der Bundesbank ist der Vorstand, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern besteht. Der Vorstand leitet und verwaltet die Bundesbank. Er beschließt ein Organisationsinstitut, das die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes und die auf die Hauptverwaltungen übertragbaren Aufgaben festlegt. Außerdem berät der Vorstand den Bundesbankpräsidenten in seiner Eigenschaft als Mitglied des EZB-Rates. 102 A. Grundlagen | 3. Struktur des Bankensystems Die Bundesbank unterhält neun hauptverwaltungen. Sie werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Bundesbank unterstellt ist. Die Hauptverwaltungen führen Geschäfte mit den Kreditinstituten und öffentlichen Verwaltungen durch, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen (ein oder mehrere Bundesländer). Ihnen nachgeordnet sind zahlreiche Filialen in den größeren Städten Deutschlands. b) Aufgaben der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung ihrer Befugnisse von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Sie unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgaben im Rahmen des ESZB möglich ist. Vorrangiges ziel der Bundesbank ist es, die gemeinsame Geldpolitik des Eurosystems als nationale Zentralbank in Deutschland durchzuführen. Dementsprechend lautet § 3 BBankG: § RECHTSGRUNDLAGEN „Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.“ Zusammengefasst nimmt die Bundesbank nach wie vor vier historisch gewachsene Funktionen wahr: ”” Notenbank: Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euro-Währungsgebiets zu genehmigen. Zur Ausgabe berechtigt sind die EZB und die nationalen Zentralbanken. ”” Bank der Banken: Kreditinstitute können sich Bargeld und Zentralbankguthaben nur durch Geschäfte mit der Bundesbank und der EZB beschaffen. Außerdem stellt sie den Banken Dienstleistungen für die Abwicklungen des Zahlungsverkehrs zur Verfügung. Zudem ist sie in die Bankenaufsicht eingebunden. ”” Bank des Staates: Die Bundesbank fungiert als Hausbank des Bundes und teilweise auch der Länder. Sie führt Konten, besorgt den Zahlungsverkehr und unterstützt bei der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt; allerdings darf die Bundesbank staatlichen Stellen keine Kredite selbst gewähren. Ferner bringt sie – nach Genehmigung durch die EZB – Münzen in Umlauf, die der Bund ausgeben darf. ”” Verwalterin der Währungsreserven: Die Bundesbank hält die offiziellen Währungs- reserven der Bundesrepublik Deutschland und legt sie gewinnbringend an. Geschäfte mit Währungsreserven, die die Bundesbank nicht auf die EZB übertragen hat, bedürfen ab einer bestimmten Größenordnung der Zustimmung der EZB, damit die Einheitlichkeit der Geld- und Währungspolitik gewahrt bleibt. 103 A. Grundlagen | 3. Struktur des Bankensystems Neben den Universalbanken sind in Deutschland zahlreiche Spezialbanken vertreten, die jeweils nur einen Teil der möglichen Bankgeschäfte tätigen. Ingesamt aber dominieren die Universalbanken, wie das folgende Schaubild verdeutlicht (die Sammelposition „Übrige Banken“ enthält Realkreditinstitute, Bausparkassen und Banken mit Sonderaufgaben): Sparkassensektor 29 % Übrige Banken 20 % Genossenschafts­sektor 14 % Kreditbanken 37 % Abbildung: Anteile an der Bilanzsumme nach Bankengruppen Juni 2014 Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, eigene Berechnungen In der Praxis bieten Universalbanken neben Einlagen-, Kredit- und Effektengeschäften ein umfangreiches Bündel weiterer Dienstleistungen an. Dabei haben sich je nach Universalbankgruppe unterschiedliche Schwerpunkte herausgebildet. Kreditbanken arbeiten im Wesentlichen nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip, was bedeutet, dass Gewinn und Rentabilität ihre Hauptziele sind. Für die Sparkassen ist i. d. R. das Gemeinnützigkeitsprinzip relevant, während für die Genossenschaftsbanken das Förderungsprinzip, d. h. die Förderung ihrer Mitglieder, gilt. 3.3.1 Kreditbanken Unter den Kreditbanken werden universelle Banken mit privater Rechtsform (AG, KGaA, GmbH, Personengesellschaften und Einzelfirmen) erfasst. Die Bundesbank unterteilt diese Gruppe in ihren Statistiken in Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken. Kreditbanken Großbanken 112 Regionalbanken und Sonstige Zweigstellen ausl. ­Banken Kontrollfragen KONTROLLFRAGEN Kontrollfragen Lösung 1. Grenzen Sie die Gegenparteirisiken gegen die Marktrisiken ab. S. 459 f. 2. Erläutern Sie die Begriffe „Expected Loss“ und „Unexpected Loss“ im Zusammenhang mit dem Kreditrisiko. S. 461 3. Wieso ist die Darstellung der Wahrscheinlichkeit von Kreditverlusten S. 461 durch eine Normalverteilung nicht sachgerecht? 4. Nennen Sie zwei in der Praxis vertretene, das Risiko von Kredit­ portfolios bestimmende Modelle und gliedern Sie diese in firmenwertbasierte und intensitätsbasierte Modelle. S. 468 ff. 5. Welche Ansätze zur Bestimmung möglicher Marktpreisänderungen S. 491 f., kennen Sie? S. 500 6. Wie verhalten sich das Marktpreisänderungsrisiko und das ­Endwertänderungsrisiko zueinander? S. 483 f. 7. Definieren Sie den Zeitpunkt der Duration nach Macaulay. S. 483 f. 8. Wie ist die Duration nach Macaulay rechnerisch zu ermitteln? S. 484 9. Wie lauten die Bestimmungsgrößen der Duration nach Macaulay? S. 487 10. Nennen Sie die der Duration nach Macaulay zu Grunde liegenden Annahmen. S. 490 11. Schildern Sie die Problematiken, die im Rahmen des Arbeitens mit der Duration nach Macaulay auftreten. S. 490 12. Definieren Sie die Modified Duration. S. 491 13. Wie ist die Modified Duration rechnerisch zu ermitteln? S. 491 14. Beschreiben Sie die Auswirkungen des Konvexitätsfehlers der ­Modified Duration. S. 492 15. Wie kann das Konvexitätsproblem behoben werden? S. 492 ff. 16. Erklären Sie den Unterschied zwischen der Duration nach Macaulay und der Effective Duration. S. 495 17. Was ist die Besonderheit der Key Rate Duration? S. 498 18. Welche Dimension trägt der Price Value of a Basis Point und welche S. 500 Probleme sind mit dieser Kennzahl verbunden? 19. Definieren Sie die Größe Value at Risk. S. 501 20. Nennen Sie drei Ansätze, durch die der Value at Risk ermittelt werden kann. S. 501 21. Welche statistische Verteilungsannahme liegt dem Varianz-­ Covarianz-Ansatz zu Grunde? S. 501 22. Welche Problematik ergibt sich aus der Existenz von Optionen in einem Portfolio, dessen Value at Risk durch den Varianz-CovarianzAnsatz ermittelt wird? S. 502 23. Nennen und erläutern Sie Lösungen der unter Nr. 22 erkannten Problematik. S. 502 f. 531 Übungsteil (Aufgaben und Fälle) Die EZB beschließt eine Zuteilung über 90 Mio. €, woraus sich ein marginaler Zinssatz von 3,95 % ergibt. Welches Volumen erhalten die Banken A bis C jeweils zugeteilt? Wie hoch sind jeweils die Zinssätze nach dem holländischen und nach dem amerikanischen Verfahren? Lösung s. Seite 639 Aufgabe 5: Beurteilung der Mindestreservepolitik Das Mindestreservesystem wird einerseits als unverzichtbares Instrument der Geldpolitik, andererseits als überholte Zwangseinrichtung betrachtet. Diskutieren Sie einige Aspekte pro und contra Mindestreserven. Lösung s. Seite 640 Aufgabe 6: Beurteilung von Geldmarktfonds Geldmarktfonds investieren in Geldmarktpapieren, Bankguthaben, Floating Rate Notes und festverzinslichen Anleihen mit einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten. Im Gegensatz zu anderen Staaten waren Geldmarktfonds in Deutschland lange Zeit nicht zugelassen. Inzwischen jedoch haben sie sich auch hierzulande durchgesetzt. Erläutern Sie, welche einzel- und gesamtwirtschaftlichen Chancen und Risiken mit Geldmarktfonds verbunden sein können. Lösung s. Seite 641 Aufgabe 7: Notwendigkeit des externen Ratings Dem Rating durch neutrale Agenturen kommt auf den internationalen, aber auch auf den deutschen Wertpapiermärkten eine zunehmende Bedeutung zu. Welche Entwicklungen auf den Finanzmärkten begründen die Notwendigkeit des Ratings von Wertpapieren bzw. Emittenten? Lösung s. Seite 642 Aufgabe 8: Bankinterne Risikoquellen im Kreditgeschäft Ausfallrisiken im Kreditgeschäft sind zum Teil auch auf bankinterne Faktoren zurückzuführen. Mängel können im Zuge der Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditverwaltung auftreten. Schildern Sie einige Risikoquellen, die eine Bank bereits bei der Festlegung der Aufbauund Ablauforganisation sowie bei der Gestaltung des Kredit-Informationswesens berücksichtigen sollte. Lösung s. Seite 643 625