КОНТРОЛЬНАЯ РАБОТА ПО ДИСЦИПЛИНЕ НЕМЕЦКИЙ ЯЗЫК III СЕМЕСТР Die Deutsche Bundesbank 1. Переведите следующие слова на русский язык. die Zentralbank, die Landeszentralbank, die Hauptverwaltung, die Zweigstelle, das Recht, das Gesetz, das Bundesaufsichtsamt, die Wirtschaft, der Geldumlauf, die Anwendung, der Diskontsatz, die Diskontpolitik, der Wechsel, die Lombardpolitik, die Offenmarktpolitik, die Notenausgabe = die Emission, der Zentralbankrat, das Direktorium, der Vorstand, die Behörde, die Bundesregierung, der Bundespräsident, an der Spitze, zur Beeinflussung des Geldmarktes, der Börsenhandel, aufsichtsrechtliche Funktion, die Währung stabil halten, zur Beeinflüßung des Geldmarktes, die Geldenwertung, im Umlauf sein, wahrnehmen, regeln, bestellen, sichern, festlegen, gültig sein, die Kreditversorgung, die Inflation, die Preisnniveaustabilität, währungspolitische Instrumente, auf Vorschlag der Bundesregierung, auf Vorschlag des Bundesrates, der Vizeprasident, aufsichtsrechtliche Funktion. 2. Прочитайте Бундесбанка. текст. Схематично изобразите структуру немецкого Deutsche Bundesbank In allen Industrieländern ist die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung der Wirtschaft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland staatlichen Notenund Zentralbanken übertragen. Die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschlands ist die Deutsche Bundesbank. Sie ist seit 1957 die Rechtsfolgerin der Bank deutscher Länder. Sitz der Bundesbank ist Frankfurt am Main. Daneben unterhält die Deutsche Bundesbank in den gröβeren Bundesländern eine Hauptverwaltung, die Landeszentralbanken. Ausgelöst durch die Wiedervereinigung wurde 1992 die Struktur der Bundesbank geändert. Während die Bundesländer und der Bundesrat die Auffassung vertraten, dass in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Landeszentralbank angesiedelt werden müsse, war die Bundesregierung der Meinung, dass eine Schaffung des Entscheidungsgremiums „Zentralbankrat“ sinnvoll sei. Diese Auffassung setzte sich schließlich durch, woraufhin die Zahl der Landeszentralbanken auf insgesamt neun verringert wurde. Somit haben nur die gröβten Bundesländer eine eigene Landeszentralbank, während kleinere Länder, wie z.B. Sachsen und Thüringen, sich eine Landeszentralbank „teilen“. Entsprechend wurde auch das Direktorium, ein Organ der Bundesbank, von zehn auf acht Mitglieder verkleinert. Gesetzliche Grundlagen Die Deutsche Bundesbank ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das Grundkapital der Bundesbank gehört dem Bund. Rechte, die die Unabhängigkeit der Bundesbank beeinflussen würden, kann der Bund freilich nicht ableiten. Die Bundesbank ist vielmehr trotz ihrer Verpflichtung, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Organisationsstruktur der Bundesbank Organe der Bundesbank sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken. Zentralbankrat und Direktorium sind den obersten Bundesbehörden, also einem Bundesminister, gleichgestellt. Die Landeszentralbanken haben die Stellung von Bundesbehörden. Der Zentralbankrat, das oberste Entscheidungsorgan der Bundesbank, setzt sich aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den weiteren Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken zusammen. Den Vorsitz hat der Präsident und in seiner Vertretung der Vizepräsident der Deutschen Bundesbank. Der Zentralbankrat tagt in der Regel alle zwei Wochen und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er bestimmt die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank. Ferner stellt der Zentralbankrat Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung auf und grenzt die Zuständigkeit der anderen Organe voneinander ab, soweit dies nicht bereits im Bundesgesetz geschehen ist. In Einzelfällen kann er diesen auch Weisungen erteilen. Das Direktorium ist als das zentrale Ausführungsorgan der Bundesbank für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats verantwortlich. Es leitet und verwaltet die Bank, z.B ist es für die Geschäfte mit dem Bund und mit den Kreditinstituten oder für Devisengeschäfte verantwortlich. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Der Präsident hat damit sowohl im Zentralbankrat als auch im Direktorium den Vorsitz. Die Mitglieder des Direktoriums werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und nach Anhörung des Zentralbankrates vom Bundespräsidenten für eine Amtsdauer von acht, meistens jedoch zwei Jahren bestellt. Die Landeszentralbanken werden von einem Vorstand geleitet, der sich aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und bei den grösseren Landeszentralbanken einem weiteren Vorstandsmitglied zusammensetzt. Im Gegensatz zum Direktorium wird hier der Präsident jedoch nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundesrat vorgeschlagen, der seinerseits an die Vorschläge der Landesregierungen gebunden ist. Das Bundesbankgesetz schliesst somit eine beherrschende Stellung der Bundesregierung bei der Bestellung der Mitglieder des Zentralbankrats aus. Funktionen der Bundesbank Als Zentralnotenbank hat die Deutsche Bundesbank allein das Recht, Banknoten auszugeben. Diese Monopolstellung im gesamtwirtschaftlichen Geldkreislauf ist Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle der Geldmenge und der Sicherung der Währung. Als „Bank der Banken“ ist die Deutsche Bundesbank Geldbeschaffungsstelle für die Kreditinstitute. Unter Einsatz ihres währungspolitischen Instrumentariums versorgt sie die Kreditinstitute mit Liqudität, beeinflüsst das Zinsniveau und steuert damit indirekt die Kreditnachfrage innerhalb der Volkswirtschaft. Als „Bank des Staates“ vertritt die Deutsche Bundesbank die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Währungsbehörden (z.B. Internationaler Währungsfonds), verwaltet die nationalen Währungsreserven und wirkt mit bei der Kreditaufnahme des Bundes und der Länder auf den Geld-und Kreditmärkten. 3. Найдите в тексте перевод следующих слов и словосочетаний: выполнять, во главе, филиал, совет директоров, федеральное правительство, выпуск, валюта, назначать, открытая рыночная политика, девальвация, обеспечивать, закон, денежное обращение, ломбардная политика, дисконтная политика, ставка учётного процента, федеральный орган надзора, главное управление, управлять, регулировать, торговля на бирже, применение, для влияния на денежный рынок. 4. Заполните пропуски. 1. Die Zentralbank der BRD … die Deutsche Bundesbank. 2. Sie hat ihren Sitz in … 3. Die Deutsche Zentralbank … für die Sicherung der Preisnniveaustabilität und die Verhinderung der Inflation. 4. Sie …aus der Zentralle neun Landeszentralbanken und nahezu 200 Haupt-und Zweigstelle. 5. Die Deutsche Bundesbank … aufsichtsrechtliche Funktion .... 6. Außerdem …die Deutsche Zentralbank folgende Funktionen: legt fest und führt … aus; führt Diskontpolitik, Lombardpolitik, … durch; hält …stabil u.s.w. 7. Die Währungs- und Kreditpolitik der Deutschen Zentralbank … der Zentralbankrat. 8. Er … aus dem Direktorium der Bundesbank und den Präsidenten der Landeszentralbanken. 9. An der Spitze des Zentralbankrates stehen …. 5. Ответьте письменно на вопросы. 1. Wie heißt die Zentralbank der BRD? 2. Wie ist die Struktur der Deutschen Zentralbank? 3. Wer bestimmt die Währungs- und Kreditpolitik der Deutschen Zentralbank? 4. Wie ist die Struktur des Zentralbankrates? 5. Wer schlägt die Mitglieder des Direktoriums vor? 6. Wer schlägt die Präsidenten der Landeszentralbanken vor? 7. Wer bestellt diese Kandidaturen? 8. Worin bestehen die Aufgaben der Deutschen Bundesbank?