Anhörung Entwurf Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (STAR

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und
Forschung WBF
Die Vorsteher
Anhörung Entwurf Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (STAR):
Formular zur Stellungnahme
Name / Firma / Organisation:
Abkürzung der Firma / Organisation:
Strasse / Nr.:
PLZ / Ort:
Name Kontaktperson:
E-mail Kontaktperson:
Telefon Kontaktperson:
Datum:
Schweizer Fleisch-Fachverband
SFF
Sihlquai 255, Postfach 1977
8031 Zürich
Ruedi Hadorn
[email protected]
044 / 250 70 60
4. März 2015
Wichtige Hinweise:
1. Wir bitten Sie, nur die grauen Formularfelder auszufüllen.
2. Bitte für jede Stellungnahme bzw. jedes Berichtskapitel eine neue Zeile verwenden.
3. Wir bitten Sie, pro Kanton bzw. pro Institution nur eine Stellungnahme in
konsolidierter Form einzureichen.
4. Ihre Stellungnahme senden Sie bitte als Word-Dokument per Mail bis am 15.
März 2015 an folgende Adressen: [email protected] und [email protected]
5. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Karin Wäfler, Projektleiterin STAR, 058 463 87
06 / [email protected], gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Grundsätzliche Bemerkungen zum Entwurf der Strategie Antibiotikaresistenzen
Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) bedankt sich in seiner Funktion als Vertreter des fleischverarbeitenden Sektors, der rund 25'000 Mitarbeitende umfasst, für
die Möglichkeit zur Stellungnahme. Obwohl die fleischverarbeitende Branche nicht in
erster Linie von der zunehmend ernster zu werdenden Problematik der Antibiotikaresistenzen (ABR) betroffen ist und gemäss Informationen des BLV's nach aktuellem
Wissensstand eine Übertragung von ABR über Lebensmittel und damit auch über
Fleisch nicht im Vordergrund steht, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, ist
sich auch unser Verband der Problematik und der Konsequenzen dieses für die ganze
Gesellschaft relevanten Themas sehr wohl bewusst. Im Zusammenhang mit Fleisch
erlauben wir uns an dieser Stelle die Bemerkung, dass je nach Art des Fleisches bzw.
des betreffenden Produktes mit dem Kochen/Erhitzen, Salzen, Pökeln, Beizen bzw.
Hochdruckverfahren technologische Verfahren mit dem Ziel der Keimreduktion schon
seit jeher zur Anwendung gelangen.
In diesem Sinne unterstützen wir mit der ABR-Bekämpfung das eigentliche Ziel der
vorliegenden Strategie, den dafür empfohlenen One-Health-Ansatz sowie die
Stossrichtung der vorgeschlagenen Massnahmen. Wir erachten die vom Bund
vorgeschlagene ABR-Strategie jedoch als unvollständig, weil durch die gesamte
Strategie hindurch ein entscheidender Faktor fehlt, nämlich die Verschleppung von
ABR über die unterschiedlichsten Wege wie Reiseverkehr, mangelhafte Händehygiene (hier und vermutlich in verstärkter Weise in "weniger entwickelten" Ländern),
Belastung der Umwelt (z.B. durch ungenügend geklärtes Abwasser, Zugvögel,
Fliegen, etc) und globaler Handel. Speziell die Verbreitung und der Eintrag von ABRKeimen durch Reise-Rückkehrer in Spitäler und in die Abwässer wird in der Strategie
leider grösstenteils ausgeblendet. Gerade deshalb kommt der Aufklärung und der
Information der Allgemeinbevölkerung jedoch eine entscheidende Bedeutung zu. Des
Weiteren sollte im Sinne der Effizienz auch eine Gewichtung der Gegenmassnahmen
zwischen Human- und Veterinärmedizin vorgenommen werden. Dies, nachdem sich
die ABR aus dem Nutztierbereich im Gegensatz zum Humanbereich anscheinend auf
einem relativ konstanten Niveau bewegen und in der Grössenordnung von "nur" 10%
der vorhandenen ABR verantwortlich sind, während den übrigen rund 90% Ursachen
im Humanbereich zugrunde liegen sollen. Dieses Argument darf jedoch nicht dazu
dienen, dass sich der Nutztierbereich aus seiner Verantwortung stiehlt, denn für eine
wirksame Reduktion der ABR-Problematik sind ausnahmslos alle gefragt, d.h. die
jeweiligen Fachleute ebenso wie die gesamte Bevölkerung.
Stellungnahmen und Bemerkungen zu den einzelnen Kapiteln
Wir bitten Sie, zu den einzelnen Kapiteln bzw. Massnahmen Ihre inhaltliche Stellungnahme/Einschätzung, Verbesserungsvorschläge, offenen Punkte/Fragen oder Korrekturen in die
unten stehende Liste einzutragen.
Bitte verwenden Sie pro Berichtskapitel bzw. Stellungnahme/Bemerkung eine neue Zeile. Wenn Sie
neue Zeilen hinzufügen möchten, so können Sie unter «Überprüfen / Dokument schützen bzw.
Bearbeitung einschr. / Schutz aufheben» den Schreibschutz aufheben.
Kapitel
inhaltliche Stellungnahme / Verbesserungsvorschlag / Frage, offener
Punkt / Korrektur
1.1
Der übermässige bzw. unsachgemässe Einsatz von Antibiotika ist aus
unserer Sicht prinzipiell die wichtigste Ursache der ABR-Problematik
sowohl im Human- wie auch im Nutztierbereich. Dabei werden die auch
aus unserer Sicht wichtigsten Fehl-Anwendungsgebiete mit der wirkungslosen Behandlung von Viruskrankheiten, der wegen ihrer ABR-fördernden
Wirkung unbedingt zu vermeidenden Unterdosierung von Antibiotika sowie
der je nach Situation unnötige Einsatz von Breitspektrum-Antibiotika
bereits explizit aufgeführt.
Wie bereits einleitend festgehalten fehlt jedoch der gewichtige Aspekt der
Verschleppung durch Menschen wie bei Reisen, Auslandaufenthalten,
speziell auch bei z.B. plastisch-chirurgischen Eingriffen in gewissen Entwicklungsländern, oder durch globale Handelsbeziehungen (Gemüse,
Obst, etc.). Umso wichtiger ist demnach der Aspekt, dass durch Auf2/7
Kapitel
inhaltliche Stellungnahme / Verbesserungsvorschlag / Frage, offener
Punkt / Korrektur
klärung und Information der Allgemeinbevölkerung erreicht werden muss,
dass das Reise- und Konsumverhalten dahingehend verändert wird, dass
weniger ABR-Keime verbreitet und in die Schweiz eingeschleppt werden.
1.5
Die Feststellung, dass eine gezielte Antibiotika-Behandlung von Tieren
(Nutz- und Heimtiere) aus Tierschutzgründen auch in Zukunft möglich sein
muss, unterstützen wir ausdrücklich.
Speziell in Bezug auf Gewässer, aber auch Umwelt ist nicht "nur" ein
Eintrag von Seiten Landwirtschaft und Tierarzneimittelrückständen von
Bedeutung, sondern in noch grösserem Mass derjenigen von AntibiotikaRückständen in geklärtem Abwasser (solange die ARA's noch nicht diesbezüglich nachgerüstet sind; Horizontvorgabe 2030 oder 2040) und auch
ABR-Keime aus den geklärten Abwässern nach wie vor in die Umwelt
gelangen bzw. durch gewisse Vogelarten wie Krähen oder allenfalls
Wassergeflügel oder Nager und Insekten (Fliegen!) in der Umwelt verschleppt und verbreitet werden. Unklar bleibt auch die Verbreitung durch
das Ausbringen von Hofdünger, wobei hierbei der keimreduzierenden
Wirkung der Sonnenstrahlung bzw. von Ozon ebenfalls eine gewisse
Bedeutung zukommen dürfte.
3.1.1
Die im Veterinärbereich angestrebte Datenbank zur Erfassung des Antibiotikaverbrauches muss aus Gründen der Rückverfolgbarkeit auch für die
jeweiligen Schlacht- bzw. fleischverarbeitenden Betriebe einsehbar sein.
Dies deshalb, weil sie oftmals das letzte Kettenglied vor dem Verkauf an
den Endkunden darstellen und demzufolge ebenfalls auf die entsprechenden Informationen angewiesen sind.
3.2.1
Die Ausarbeitung von gezielten Präventionsmassnahmen und Kontrollen
zur Reduktion von Infektionen in Spitälern, Pflegeeinrichtungen, (Tier-)
Arztpraxen bzw. Tierkliniken ist zu begrüssen, sind diese doch von zentraler Bedeutung für eine Eingrenzung der Verbreitung von ABR. Es stellt
sich jedoch die gewichtige Frage, ob bzw. inwieweit dabei vor allem Im
Humanbereich nicht zusätzlich auch eine gezieltere Triage der Patienten
(z.B. Risiko-Patienten, Auslandrückkehrer je nach Reisedestination, YOPI
(Young, Old, Pregnant, Immundepressed)) erfolgen muss.
3.2.2
Die Entwicklung einer einfachen, kostengünstigen und zuverlässigen
Schnelldiagnostik zur Unterscheidung von bakteriellen und viralen Infekten
erachten wir als bedeutend, um so in Zukunft den bisherigen Fehleinsatz
bei viralen Erkrankungen möglichst schon im Ansatz zu vermeiden.
3.2.3
Gerade für den Nutztiersektor, aber auch für den Humanbereich, erachten
wir die Entwicklung und Anwendung von kostengünstigen Impfstoffen und
den entsprechenden Impfprogrammen als Alternative zur Anwendung von
Antibiotika als bedeutend. Diesbezüglich muss aber auch der Aufklärung
der Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend Beachtung geschenkt werden, damit die jeweiligen Impfungen bzw. tierischen Produkte
beim späteren Verkauf h die notwendige Akzeptanz finden (vgl. auch
3.7.1).
3/7
Kapitel
inhaltliche Stellungnahme / Verbesserungsvorschlag / Frage, offener
Punkt / Korrektur
3.2.4,
3.2.5
und
3.2.6
Wir gehen mit den Verfassern der ABR-Strategie darin einig, dass diverse
Betriebsabläufe in Tierhaltungen nach wie vor ein beträchtliches Verbesserungspotenzial beinhalten. Gleichwohl erlauben wir uns an dieser
Stelle ohne Wertung, auf das zunehmenden Spannungsfeld zwischen
politisch gewollter, naturnaher Tierhaltung mit bedeutend grösserem
Kontakt zur Umwelt einerseits und des einfacher zu handhabenden
Hygienemanagements in geschlossenen Haltungssystemen andererseits
hinzuweisen. Inwieweit hierbei die Durchführung von gezielten Gesundheitsprogrammen, die Beratung der Tierhaltenden bzw. eine institutionalisierte, regelmässige Bestandesbetreuung zu einer Eindämmung der
Verbreitung von ABR beitragen, können wir von dieser Stelle aus zu wenig
abschätzen. Dabei unbedingt vermieden werden muss jedoch der Aufbau
von allenfalls neuen bürokratischen Hürden.
Zwar dürfte ein allfälliges Vermeiden des Zusammenführens von jungen
Tieren aus verschiedenen Herkünften zum Zwecke der Weitermast
(Schweine, Kälber, Bankvieh) zur Reduktion der Verbreitung von ABR hilfreich sein. Realistisch ist dies aufgrund der bestehenden Strukturen in der
aktuellen schweizerischen Nutztierhaltung aus unserer Sicht jedoch nicht.
Als bemerkenswert erachten wir die Tatsache, dass die Haltung von Heimtieren bei den vorgeschlagenen Massnahmen unberücksichtigt bleibt; eine
Verschleppung von ABR aufgrund des oft sehr engen Kontaktes mit dem
Menschen aber dennoch sehr wahrscheinlich ist.
3.3
Die für einen sachgemässen Antibiotikaeinsatz vorgeschlagenen Massnahmen erachten wir als zielführend, insbesondere auch im Hinblick auf
die Entwicklung eines Reserveantibiotikakonzeptes. Dabei gilt es den Einsatz von kritischen Antibiotika aus "Bequemlichkeitsgründen" möglichst zu
unterbinden. Ebenso zu begrüssen ist das vorgeschlagene Screening mit
dem Ziel, sowohl im Human- wie auch im Nutztierbereich Unternehmen
bzw. Institutionen mit einem überdurchschnittlichen Antibiotikaverbrauch
zu identifizieren und letzteren schlussendlich zu senken. Auch hier muss
der damit verbundene administrative Aufwand zwingend auf das Allernotwendigste begrenzt werden können.
Im Zusammenhang mit den Ausführungen zum quantitativen Verbrauch
von Antibiotika erlauben wir uns den expliziten Hinweis, dass diese nur die
halbe Wahrheit wiedergeben. Dies deshalb, weil die Unterschiede in der
Wirksamkeit zwischen einzelnen Antibiotika mindestens von ebenso
grosser Bedeutung sind.
3.4.1
Die Überprüfung von importierten Tieren auf das Vorhandensein von resistenten Bakterien scheint uns nur dann erfolgversprechend zu sein, wenn
auch alle eingeführten Tiere an der Grenze erfasst werden können.
3.4.3
Wir teilen die Auffassung, dass die Belastung der Lebensmittel mit ABRKeimen möglichst über die gesamte Kette hinweg gering zu halten ist und
dabei Massnahmen im Bereich der Hygiene (inkl. Privatbereich wie
Küchen) und Dekontamination zwingend notwendig sind.
4/7
Kapitel
inhaltliche Stellungnahme / Verbesserungsvorschlag / Frage, offener
Punkt / Korrektur
Gerade im Schlachtsektor würden gewisse Dekontaminationsmöglichkeiten wie das ionisierende Bestrahlen oder das Besprühen mit organischen Säuren auch dem Zweck der ABR-Vermeidung dienen. Aufgrund
der nach wie vor sehr kritischen Konsumentenhaltung zu derartigen
Themen dürfte sich eine Anwendung derartiger Massnahmen weiterhin als
schwierig erweisen. Dies bis zum Zeitpunkt, bis noch einzuleitende Aufklärungsmassnahmen zuhanden der Konsumentenschaft ihre Wirkung
entfaltet haben.
Ein Stopp der Verfütterung von antibiotikahaltiger Milch wäre zwecks Reduktion einer potenziellen, bislang aber noch nicht bekannten Übertragung
von ABR über Lebensmittel wohl zu begrüssen. Solange aber keine
sinnvolle alternative Entsorgungsmöglichkeiten verfügbar sind, macht ein
allfälliges Verbot auch aus unserer Sicht keinen Sinn.
3.4.4
Zwecks Unterbrechung der Verbreitungswege von resistenten Keimen
stufen wir die Entwicklung von Reinigungsmöglichkeiten von Antibiotika
bzw. die Elimination von resistenten Keimen bei der Abwasserentsorgung
als eine wirkungsvolle und elegante Massnahme zur ABR-Eindämmung
ein, die es möglichst rasch mit Hochdruck zu realisieren gilt.
3.5
Die Erforschung von neuen Typen von bzw. Alternativen zu Antibiotika
(z.B. auf Basis von Liposomen) ist aus unserer Sicht zwingend notwendig;
sie wird alleine (leider) kaum ausreichend sein.
Als ebenso wichtig erachten wir auch die Erarbeitung von Grundlagen zum
Eintrag, der Persistenz und der Verbreitung von Antibiotika in der Umwelt,
wobei gleiches auch in Bezug auf die resistenten Bakterien noch nötiger
wäre. Letzterer Aspekt fehlt jedoch in der Strategie.
Des Weiteren erlauben wir uns auf die Bedeutung der Entwicklung von
entsprechenden kostengünstigen, einfachen und zuverlässigen Diagnoseverfahren hinzuweisen, die die Basis für eine sachgerechte Anwendung
von Antibiotika darstellen.
Bei der Erforschung der Einfuhr von Resistenzen durch den Personenund Warenverkehr fragen wir uns jedoch, was diese bringt, wenn gleichzeitig die Aussichten für die Anwendung von erfolgversprechenden
Gegenmassnahmen im internationalen Umfeld fraglich sind und wahrscheinlich auch bleiben. Sie sind daher wohl nur dann wirksam, wenn sich
daraus gezielte Gegenmassnahmen im Verhalten des einzelnen ableiten
lassen, weshalb - wie bereits früher festgehalten - die Aufklärung und
Information der Allgemeinbevölkerung zumindest hierzulande von entscheidender Bedeutung sein werden.
Bei dieser Gelegenheit muss jedoch betont werden, dass die für die Forschung verfügbaren Geldmittel auch in der Schweiz zunehmend begrenzt
sind. Es kann und darf nicht sein, dass aufgrund einer übermässigen
Gewichtung der ABR-Thematik die übrigen Forschungbereiche in Bezug
auf die tierischen Lebensmittel wie z.B. Produktequalität, Technologie, Ernährung, etc. unter die Räder geraten. Da die ABR-Thematik bekanntlich
5/7
Kapitel
inhaltliche Stellungnahme / Verbesserungsvorschlag / Frage, offener
Punkt / Korrektur
nicht nur die Schweiz betrifft, sondern länderübergreifend ist, müssen
auch hierbei vermehrt internationale Forschungskooperationen ins Auge
gefasst werden (vgl. auch 3.6).
3.6
In einer derart bedeutenden Thematik wie ABR ist auch aus unserer Sicht
dem bereichsübergreifenden bzw. internationalen Wissensaustausch ein
grosses Gewicht beizumessen. Dabei gilt es zu vermeiden, dass eine
Vielzahl von Gremien und Arbeitsgruppen verbunden mit den jeweiligen
Aufwendungen an Kosten und Personalkapazitäten geschaffen wird, die
ein zielorientiertes Arbeiten verunmöglichen bzw. wo niemand mehr den
Überblick behält. Gerade deshalb muss auch der Koordination das ihr gebührende Gewicht zukommen, wie dies mit einem bereichsübergreifenden
Koordinationsorgan ja bereits vorgeschlagen wird.
3.7
Da viele Fehlanwendungen von Antibiotika auf dem Nichtwissen der Konsumentenschaft, aber auch der involvierten Akteure beruhen, begrüssen
wir die vorgeschlagenen Massnahmen in Bezug auf die Information und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit unter Einbezug der Medien sowie die
vorgeschlagene gezielte Aus-, Fort- und Weiterbildung der involvierten
Akteure ausdrücklich. Nach unserer Einschätzung müsste diesem Aspekt
jedoch ein weitaus grösseres Gewicht beigemessen werden als es die
vorliegende ABR-Strategie vorsieht. Denn nur mit dem entsprechenden
Wissen aller Beteiligter wird der Umsetzung der diversen Gegenmassnahmen auch die erhoffte Wirkung zukommen können. Ob bzw. inwieweit
dies auch international gelingen wird bzw. kann, steht derzeit noch auf
einem ganz anderen Blatt geschrieben, wäre aber von allergrösster
Bedeutung, da die Verschleppung und Verbreitung von ABR bekanntlich
vor den Landesgrenzen nicht Halt macht.
3.8.1
Der Hinweis auf die Diskussionen rund um die Kalbfleischfarbe bildet nur
einen Teil der Sachlage ab und blendet die aktuellen Begebenheiten des
Kalbfleischmarktes völlig aus, der für die wirtschaftliche Berechtigung der
Kalbfleischproduktion der entscheidende Faktor ist. Gefragt ist jedoch ein
ganzheitlicher Ansatz, was in der vorliegenden Strategie in diesem Punkt
leider klar nicht der Fall ist. Sollte ein solcher in der vorliegenden ABSStrategie nicht möglich sein, ist die Thematik der Kalbfleischfarbe nach
unserer Auffassung ersatzlos zu streichen.
Auch fehlt bei der Argumentation der positiven Wirkungen verschiedener
Tierschutzmassnahmen, die wir ausdrücklich unterstützen, der Aspekt
eines erhöhten Infektionsrisikos bei naturnahen Haltungen (vgl. auch Bemerkung zu den Punkten 3.2.4, 3.2.5 und 3.2.6). Dies auch deshalb, weil
die Nutztiere in viel direkterem Kontakt mit ihrer Umgebung stehen als in
geschlossenen Systemen. Hinzu kommt die Tatsache, dass gewisse
Bestandesgrössen aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sind, bedingt
durch die vermehrte Kontaktrate unter den einzelnen Individuen aber auch
das Infektionsrisiko, auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Gesundheitsstatus, exponentiell ansteigt.
6/7
Kapitel
inhaltliche Stellungnahme / Verbesserungsvorschlag / Frage, offener
Punkt / Korrektur
3.8.4
Die Schaffung von harmonisierten Instrumenten für den Vollzug ist auch
im Sinne von möglichst vergleichbaren Kontrollen zu begrüssen. Klar ablehnen würden wir jedoch einen quantitativen Ausbau derselben durch die
Vollzugsbehörden. Unter Berücksichtigung der ABR-Problematik ist vielmehr eine qualitative Neuausrichtung der behördlichen Kontrollen gefragt.
3.8.5
Mit vernünftigem Aufwand zu realisierende Programme, die eine sachgemässe Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika fördern
und damit das bestmögliche Behandlungsergebnis sicherstellen, müssen
im Interesse sämtlicher involvierter Kreise liegen und werden demnach
auch von uns begrüsst.
7/7
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