Wahlen & mehr im Überblick

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Wahlen & mehr im
Überblick
Tipps & Infos rund um die Sache mit dem X und weitere
Möglichkeiten für dich, mitzubestimmen
www.aha.or.at
Inhaltsverzeichnis
Warum wählen?.............................................................................................. 3
Wer darf wählen?............................................................................................ 3
Wahlen in Österreich .......................................................................................3
Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten........................................... 3
Nationalratswahl.......................................................................................................... 3
Vorarlberger Landtagswahl ........................................................................................ 4
Wahl der Gemeindevertretung – der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters....... 4
Wahl zum Europäischen Parlament ........................................................................... 5
Wie läuft eine Wahl ab? ...................................................................................5
Wählen im Wahllokal .................................................................................................... 5
Wählen per Wahlkarte.................................................................................................. 6
Parteien .........................................................................................................7
Andere Beteiligungsmöglichkeiten – Instrumente direkter Demokratie in
Österreich ......................................................................................................9
Volksbegehren .............................................................................................................. 9
Volksbefragung............................................................................................................. 9
Volksabstimmung......................................................................................................... 9
Bürgerinitiative .......................................................................................................... 10
Petition ........................................................................................................................ 10
Begriffe........................................................................................................ 11
Linktipps ...................................................................................................... 14
Warum wählen?
Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Sie bietet dir die Möglichkeit,
mitzubestimmen, wer bei uns „das Sagen“ hat. Bei verschiedenen Wahlen bist du
aufgerufen, deine Stimme abzugeben und mitzuentscheiden.
Dein Wahlrecht ist dein wichtigstes Recht in der Demokratie.
Nur wer wählt, bestimmt mit.
Du gehst in die Schule oder arbeitest, kaufst ein, reist in andere Länder, zahlst Steuern –
für all diese Bereiche werden von Abgeordneten im EU-Parlament, im Nationalrat, … die
Regeln gemacht. Überlass daher nicht anderen die Entscheidung, wer deine Interessen
vertreten soll.
Weil es einen Unterschied macht!
Jede einzelne Stimme zählt und beeinflusst das Wahlergebnis. Die Programme der
Parteien bilden unterschiedliche Meinungen ab. Du entscheidest mit deiner Stimme,
welche politische Partei die stärkste Kraft im Parlament wird und ihr Programm am besten
umsetzen kann.
Weil Wahlverweigerung gar nichts nützt!
„Ich übe mit einer Wahlverweigerung Protest!“– solche oder ähnliche Aussagen hört man
hier und da. Doch welche Botschaft trägt denn die Wahlverweigerung: Bin ich mit allem
zufrieden, ist also kein Wechsel nötig oder bin ich unzufrieden und alles muss sich ändern?
Weil du es kannst!
Nur wenn du dich an Wahlen beteiligst, bist du Teil einer lebendigen Demokratie. Wahlen
und Demokratie sind nichts Selbstverständliches. Anderswo muss darum gekämpft
werden, die eigene Meinung frei äußern zu können und freie demokratische Wahlen zu
haben.
Wenn du nicht wählen gehst, überlässt du die Gestaltung deiner Zukunft anderen. Je
mehr Menschen wählen gehen, desto stärker ist unsere Demokratie.
Quelle: www.jungestimmen.eu und http://www.kora-abg.de/aktuelles/73-warum-waehlen-gehen-zehn-gute-gruende
Wer darf wählen?
Wählen dürfen generell alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Tag der Wahl 16
Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie ihren Hauptwohnsitz im
Gebiet der Wahl haben. Man spricht vom aktiven Wahlrecht (Wer sonst noch
wahlberechtigt ist, findest du bei der jeweiligen Wahl).
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Passives Wahlrecht bedeutet, dass man sich bei einer Wahl als KandidatIn aufstellen
lassen und gewählt werden kann. Passiv wahlberechtigt sind alle aktiv Wahlberechtigten,
die am Tag der Wahl 18 Jahre (bei der Bundespräsidentenwahl 35 Jahre) alt sind
(Ausnahmen findest du bei der jeweiligen Wahl).
Wahlpflicht gibt es in Österreich keine.
Wahlen in Österreich
Wenn du wahlberechtigt bist, kannst du an folgenden Wahlen teilnehmen:
Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
Amtszeit: 6 Jahre, nächster Wahltermin: voraussichtlich 2016
Wahlberechtigt sind auch ÖsterreicherInnen, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt.
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Republik
Österreich. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören unter anderem: die Vertretung der
Republik Österreich nach außen, der Oberbefehl über das österreichische Bundesheer, die
Bestellung (Angelobung) der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers,
der BundesministerInnen und der Landeshauptleute.
Nationalratswahl
Legislaturperiode (Zeitraum bis zur nächsten Wahl): 5 Jahre, nächster Wahltermin:
voraussichtlich 2018
Wahlberechtigt sind auch ÖsterreicherInnen, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt.
Der Nationalrat setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Wie viele Abgeordnete jeder
Partei entsandt werden, hängt vom Ergebnis der jeweiligen Nationalratswahl ab.
Hauptaufgabe des Nationalrates ist es, gemeinsam mit dem Bundesrat Gesetze zu
beschließen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Unterstützung und die Kontrolle der
Regierung. Die Bundesregierung kann nur dann regieren, wenn sie von genügend
Nationalratsabgeordneten unterstützt wird. Deshalb kommt es oft zur Bildung von
Koalitionen durch zwei oder mehrere Parteien. Parteien, die nicht in der Koalition
vertreten sind, bilden die Opposition und kontrollieren die Regierung.
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Vorarlberger Landtagswahl
Legislaturperiode: 5 Jahre, nächster Wahltermin: 21. September 2014
Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg
(Vorarlberger LandesbürgerInnen). Ehemalige LandesbürgerInnen, die noch nicht länger
als 10 Jahre im Ausland leben, können einen Antrag (bei jener Gemeinde, in der sie den
Hauptwohnsitz hatten oder digital www.vorarlberg.at/wählerkartei) stellen und so zur
Wahl zugelassen werden.
Der Landtag ist das Gesetzgebungsorgan eines Bundeslandes. Die Zuständigkeit ist auf
bestimmte Bereiche (z. B. Jugendschutz, Naturschutz) beschränkt.
Die beschlossenen Gesetze gelten im jeweiligen Bundesland.
Die Landtagsabgeordneten werden von den politischen Parteien je nach Wahlergebnis in
den Landtag entsandt. Der Vorarlberger Landtag wählt die Mitglieder der
Landesregierung und die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann. Er kontrolliert die
Verwaltung und setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen.
Aufgrund der Ergebnisse der Landtagswahl werden auch die Mitglieder des Bundesrates
entsandt.
Wahl der Gemeindevertretung – der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Legislaturperiode: 5 Jahre, nächster Wahltermin: voraussichtlich 2015
Aktiv wahlberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen sowie EU-BürgerInnen, die ihren
Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Diese Personen besitzen für die
Gemeindevertretungswahl auch das passive Wahlrecht; einE BürgermeisterkanditatIn
muss demgegenüber die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Bei den Gemeindewahlen bist du gleich doppelt aufgerufen, deine Stimme abzugeben. Du
wählst bei dieser Wahl die Gemeindevertretung und auch die Bürgermeisterin/den
Bürgermeister.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist die politische Spitze der Gemeinde. Sie/er
vertritt die Gemeinde nach außen, leitet das Gemeindeamt und führt den Vorsitz bei
Sitzungen von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand.
Die Gemeindevertretung ist das „Parlament“ einer Gemeinde und trifft alle wesentlichen
Entscheidungen in Bezug auf die Gemeinde. Die Größe der Gemeindevertretung – d.h. die
Anzahl der GemeindevertreterInnen – hängt von der Zahl der EinwohnerInnen einer
Gemeinde ab. In Städten heißt die Gemeindevertretung Stadtvertretung.
Der Gemeindevorstand/Stadtrat ist die „Regierung“ einer Gemeinde/Stadt. Die Mitglieder
werden von der Gemeindevertetung/Stadtvertretung gewählt.
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Wahl zum Europäischen Parlament
Legislaturperiode: 5 Jahre, nächster Wahltermin: voraussichtlich 2019
Wahlberechtigt sind bei dieser Wahl auch nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die ihren
Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie auch AuslandsösterreicherInnen, die wahlweise
die österreichischen Mitglieder des Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes
wählen können.
Das Europäische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Rat Gesetze, die
von der Kommission vorgeschlagen werden und kontrolliert die Organe der EU. Im EUParlament sitzen 751 Europaabgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten. 18 davon kommen aus
Österreich.
Wie läuft eine Wahl ab?
Vor der Wahl bekommst du eine amtliche Wahlinformation zugeschickt, in der dir
mitgeteilt wird, in welchem Wahllokal in deiner Gemeinde du wählen kannst. Für die
Landtagswahl und für die Wahlen auf Gemeindeebene werden dir die Stimmzettel schon
vor der Wahl nach Hause geschickt. Bei der Nationalratswahl, der Bundespräsidentenwahl
und der Wahl zum Europäischen Parlament bekommst du den Stimmzettel im Wahllokal.
Neben der persönlichen Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal kann die Stimmabgabe
auch mittels Wahlkarte erfolgen.
Wählen im Wahllokal
Meistens ist das Wahllokal im Gemeindeamt oder in einer Schule untergebracht. In
größeren Gemeinden gibt es mehrere Wahllokale. Vergiss nicht, einen amtlichen
Lichtbildausweis (z. B. Reisepass) und den Wahlausweis mitzubringen.
Stimmabgabe
Deine Stimme ist gültig, wenn dein „Wählerwille“ eindeutig erkennbar ist. Am sichersten
ist es, wenn du ein Kreuz machst. Falls dir ein Fehler unterläuft, hol dir einfach bei der
Wahlleiterin/beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel.
Vorzugsstimmen
Wenn du bestimmte KandidatInnen der gewählten Partei besonders unterstützen willst,
kannst du Vorzugsstimmen für sie abgeben. Sie rutschen so auf der Wahlliste nach vorne
und damit erhöht sich für sie die Chance auf ein Mandat. Die Anzahl der möglichen
Vorzugsstimmen hängt von der jeweiligen Wahl ab, bei der Landtagswahl sind es bis zu
fünf Vorzugsstimmen, bei der Nationalratswahl sind es drei Vorzugsstimmen.
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Wählen per Wahlkarte
Grundsätzlich musst du dein Wahlrecht dort ausüben, wo du deinen Hauptwohnsitz hast.
Es ist aber möglich, mit einer Wahlkarte an einem anderen Ort abzustimmen. Dazu musst
du sie rechtzeitig bei deiner Gemeinde beantragen. Du kannst das schriftlich oder
persönlich beim Gemeindeamt oder online über www.wahlkartenantrag.at machen.
Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann entweder in einem Wahllokal, das Wahlkarten
entgegen nimmt, beim Besuch der besonderen Wahlbehörde (Wahlkommission für
Gehunfähige) oder mittels Briefwahl erfolgen. Bei der Briefwahl schickst du die erhaltene
Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel an die Wahlbehörde – beachte die
einzuhaltenden Fristen. Durch deine Unterschrift auf der Wahlkarte musst du
eidesstattlich (du musst bekräftigen, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit
entspricht) erklären, dass du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und
unbeeinflusst ausgefüllt hast.
Falls du dich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befindest, ist deine Stimmabgabe nur per
Briefwahl möglich. Das Gleiche gilt, wenn du bei der Vorarlberger Landtagswahl außerhalb
von Vorarlberg oder bei der Wahl auf Gemeindeebene außerhalb deiner Gemeinde bist.
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Parteien
Politische Parteien sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlichen politischen
Zielen und Einstellungen. Um politisch mitbestimmen zu können, versuchen Parteien in
die verschiedenen politischen Organe (Parlamente, Landtage, Gemeindevertretungen)
gewählt zu werden und in den Regierungen mitzuarbeiten.
Zu Wahlkampfzeiten präsentieren die Parteien ihre Standpunkte in den jeweiligen
Wahlprogrammen.
Folgende Parteien sind im Nationalrat, im Vorarlberger Landtag oder im EU-Parlament
vertreten – Reihung in alphabetischer Reihenfolge:
FPÖ – Freiheitliche Partei Österreichs: www.fpoe.at
Vorarlberger Freiheitliche: www.vfreiheitliche.at
Im Nationalrat vertreten mit 40 Mandaten – Opposition, im Vorarlberger Landtag
vertreten mit 9 Mandaten – Opposition, im EU-Parlament vertreten mit 4 Mandaten
GRÜNE – Die Grünen: www.gruene.at
Die Grünen Vorarlberg: www.vorarlberg.gruene.at
Im Nationalrat vertreten mit 24 Mandaten – Opposition, im Vorarlberger Landtag
vertreten mit 4 Mandaten – Opposition, im EU-Parlament vertreten mit 3 Mandaten
NEOS – Die liberale Bürger_innenbewegung: http://neos.eu
Im Nationalrat vertreten mit 9 Mandaten – Opposition, Im Vorarlberger Landtag nicht
vertreten, im EU-Parlament vertreten mit 1 Mandat
ÖVP – Österreichische Volkspartei: www.oevp.at
ÖVP Vorarlberg: www.volkspartei.at
Im Nationalrat vertreten mit 47 Mandaten – Beteiligung an der Bundesregierung (RotSchwarze Koalition), im Vorarlberger Landtag vertreten mit 20 Mandaten – stellt die
Landesregierung (Alleinregierung), im EU-Parlament vertreten mit 5 Mandaten
SPÖ – Sozialdemokratische Partei Österreichs: www.spoe.at
SPÖ Vorarlberg: www.vorarlberg.spoe.at
Im Nationalrat vertreten mit 52 Mandaten – Beteiligung an der Bundesregierung (RotSchwarze Koalition), im Vorarlberger Landtag vertreten mit 3 Mandaten – Opposition, im
EU-Parlament vertreten mit 5 Mandaten
Team Stronach: www.teamstronach.at
Im Nationalrat vertreten mit 11 Mandaten – Opposition
Im Vorarlberger Landtag und im EU-Parlament nicht vertreten
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Auf Gemeindeebene oder in anderen Bundesländern sind auch noch andere als die
dargestellten Parteien in den politischen Organen vertreten.
Gerade vor Wahlen gibt es auch immer wieder neue Parteigründungen.
Vor den verschiedenen Wahlen gibt es im aha den Info-Folder „Parteien und ihre
Programme“. Dieser bietet einen Überblick über die jeweiligen wahlwerbenden Parteien
und die Inhalte ihrer Wahlprogramme.
Auf der Website des Parlaments www.parlament.gv.at findest du unter der Rubrik
„Parlament erklärt“ Infos zu den Parteien, wie in Österreich Politik gemacht wird und
einen Überblick über die österreichische Demokratie.
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Andere Beteiligungsmöglichkeiten – Instrumente direkter Demokratie in
Österreich
In Österreich gibt es auch so genannte Instrumente der direkten oder unmittelbaren
Demokratie. Im Unterschied zur repräsentativen bzw. indirekten Demokratie (= Wahl der
RepräsentantInnen, die dann im Sinne der BürgerInnen entscheiden à so wie oben
beschrieben) geht die Entscheidungsgewalt in einer direkten Demokratie unmittelbar
vom Volk aus. In der Schweiz beispielsweise ist die direkte Demokratie sehr stark
ausgeprägt. Aber auch in Österreich gibt es Elemente davon.
Volksbegehren
Mit einem Volksbegehren kann eine Anzahl von WählerInnen erreichen, dass ihr Anliegen
behandelt wird. Unterschreiben mehr als 100.000 Menschen in Österreich ein BundesVolksbegehren, muss sich der Nationalrat mit diesem Anliegen befassen. Ein LandesVolksbegehren ist demgegenüber von wenigstens 5.000 Stimmberechtigten zu
unterschreiben oder von wenigstens 10 Gemeinden zu stellen, damit es vom Landtag
behandelt wird. In einer Gemeinde genügen die Unterschriften eines Fünftels der
Stimmberechtigten der jeweiligen Gemeinde.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf Umsetzung der Anliegen des Volksbegehrens. Die
jeweiligen Organe können dies frei entscheiden. Mit einem Volksbegehren kann aber auf
jeden Fall erreicht werden, dass ein Thema öffentlich bekannt wird und dass darüber
diskutiert wird.
Volksbefragung
Bei einer Volksbefragung werden WählerInnen über ihre Meinung zu einem bestimmten
Thema befragt. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit von
grundsätzlich gesamtösterreichischer Bedeutung sein. Es wird eine mit JA oder NEIN zu
beantwortende Frage gestellt oder es werden zwei alternative Lösungsvorschläge zur
Auswahl gestellt.
Das Ergebnis einer Volksbefragung ist nicht bindend, es stellt nur ein Meinungsbild dar.
Seit Einführung dieser Möglichkeit im Jahr 1989 wurde eine österreichweite
Volksbefragung zur Wehrplicht im Jahr 2013 durchgeführt.
Volksabstimmung
Wenn das Parlament ein Gesetz nicht selbst beschließen möchte, kann der Nationalrat
eine Volksabstimmung ansetzen. Dabei können WählerInnen direkt abstimmen, ob dieses
Gesetz beschlossen werden soll oder nicht.
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Eine Volksabstimmung ist verpflichtend durchzuführen, wenn es zu einer Gesamtänderung der Verfassung kommt. Das war z. B. beim Beitritt Österreichs zur EU der Fall.
Kommt es zu keiner Gesamtänderung der Verfassung, ist die Abstimmung fakultativ
(gesetzlich nicht notwendig) – eine fakultative Volksabstimmung gab es bei der
Volksabstimmung über die friedliche Nutzung der Kernenergie (in Zwentendorf wurde ein
Atomkraftwerk errichtet, das aufgrund der Volksabstimmung nie in Betrieb ging).
Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist für das Parlament bindend. D. h. das Parlament
muss je nach Entscheidung der WählerInnen das Gesetz umsetzen oder ablehnen.
Auch die Landesverfassung sieht Volksabstimmungen vor. Volksabstimmungen auf
Landesebene können von einer gewissen Anzahl von Stimmberechtigten, von Gemeinden,
von Landtagsmitgliedern oder dem Landtag initiiert werden. Auf Gemeindeebene kann die
Durchführung einer Volksabstimmung von BürgerInnen der Gemeinde verlangt oder durch
einen Beschluss der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Bürgerinitiative
Bei einer Bürgerinitiative schließen sich mehrere Personen zur Durchsetzung oder
Verhinderung bestimmter Ziele zusammen. Sie verleihen so ihrem Anliegen mehr
Nachdruck und verschaffen sich mehr Gehör. Beispielsweise bilden sich Bürgerinitiativen
zur Verhinderung von Bauvorhaben.
Einen Anspruch auf Durchsetzung der Anliegen haben Bürgerinitiativen nicht.
Petition
In einer Demokratie haben alle das Recht, ein Gesuch, eine Beschwerde oder eine
schriftliche Bitte an das Parlament oder den Bundespräsidenten zu schicken. Der
Empfänger oder die Empfängerin einer solchen Petition ist verpflichtet, den Brief
anzunehmen und zu beantworten. Allerdings ist er nicht verpflichtet, die Bitten der
BürgerInnen zu erfüllen oder den Beschwerden Recht zu geben. www.demokratiewebstatt.at
Wie kannst du dich politisch beteiligen?
Politisch aktiv zu sein, bedeutet sich Gehör zu verschaffen und auf ein Anliegen
aufmerksam zu machen durch Mitgestalten (Engagement, Ehrenamt), Mitentscheiden
(Wählen, Abstimmen) oder Mitteilen. Einige Beispiele:
_ einen Leserbrief schreiben www.aha.or.at > Leben A-Z > Schreib einen Leserbrief
_ Interessensvertretungen und/oder Bürgerinitiativen anschließen www.help.gv.at
_ Abgeordnete kontaktieren z.B. über www.parlament.gv.at oder www.meinparlament.at
_…
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Begriffe – in alphabetischer Reihenfolge
BundeskanzlerIn
Er/Sie ist RegierungschefIn und koordiniert die Arbeit der MinisterInnen. Er/Sie vertritt die
Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten.
BundesministerIn
Als Mitglied der Bundesregierung ist jedeR BundesministerIn für einen bestimmten
Bereich (Ressort) wie z. B. Wirtschaft oder Bildung, zuständig. Sie/Er leitet das zugeteilte
Ministerium.
BundespräsidentIn
Als Staatsoberhaupt von Österreich repräsentiert die/der BundespräsidentIn den Staat
Österreich nach außen. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Oberbefehlshabung des
Bundesheeres und die Bestellung (Angelobung) der Bundesregierung.
Sie/Er wird direkt von den BürgerInnen gewählt.
Bundesrat
Der Bundesrat besteht aus 62 Mitgliedern, die durch die Landtage der Bundesländer
gewählt werden. Die Einwohnerzahl des Bundeslandes bestimmt die Zahl der
VertreterInnen (Vorarlberg z. B. hat 3 Bundesräte, Niederösterreich 12).
Hauptaufgabe des Bundesrats ist die Interessensvertretung der Bundesländer bei der
Entstehung von Bundesgesetzen. Der Einfluss des Bundesrates auf die Gesetzgebung ist
allerdings eher gering.
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus BundeskanzlerIn, VizekanzlerIn (Vertretung der
Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers), MinisterInnen und StaatssekretärInnen.
Gemeinsam, also als Kollegialorgan, planen die Regierungsmitglieder das Budget und
schlagen dem Nationalrat Gesetze vor. Außerdem sind sie für die Umsetzung von
Beschlüssen des Parlaments verantwortlich.
Demokratie
Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes".
Hauptmerkmal: Alle wesentlichen Entscheidungen des Staates werden von gewählten
VertreterInnen des Volkes getroffen.
Repräsentative/Indirekte Demokratie
Die Bevölkerung wählt Abgeordnete, die die Interessen der BürgerInnen vertreten.
Österreich ist eine repräsentative oder indirekte Demokratie.
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Europäische Kommission
Die Kommission ist gewissermaßen die „Regierung" der EU.
Sie setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates um
und kontrolliert die Mitgliedstaaten. In der EU-Kommission sitzen 28 KommissarInnen,
eineR aus jedem Mitgliedsland.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Rat Gesetze, die
von der Kommission vorgeschlagen werden und kontrolliert die Organe der EU. Derzeit
sind 751 Abgeordnete, darunter 18 aus Österreich im Parlament vertreten.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der EU. Er setzt sich aus den Staats- und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin/dem Präsidenten der
Kommission zusammen. Er legt die allgemeinen politischen Leitlinien der EU fest.
Landeshauptfrau/Landeshauptmann
Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann ist ChefIn der Landesregierung und vertritt
das Bundesland nach außen. SeinE/IhrE StellvertreterIn nennt man in Vorarlberg
LandesstatthalterIn.
LandesrätInnen
Sie sind Mitglieder der Landesregierung und für einen bestimmten Bereich (Ressort)
zuständig. In Vorarlberg gibt es 5 LandesrätInnen.
Landesregierung
Die Vorarlberger Landesregierung besteht aus der Landeshauptfrau/dem
Landeshauptmann, der/dem LandesstatthalterIn und den LandesrätInnen. Sie ist das
oberste Organ der Verwaltung.
Landtag
Der Landtag ist das Gesetzgebungsorgan eines Bundeslandes. Die beschlossenen
Gesetze gelten im jeweiligen Bundesland. Die Zuständigkeit ist auf bestimmte Bereiche
(z. B. Jugendschutz, Naturschutz) beschränkt.
Der Landtag wählt die Mitglieder der Landesregierung und kontrolliert die Verwaltung des
Bundeslandes. Er besteht aus 36 Landtagsabgeordneten.
Mandat
Das Amt einer/eines Abgeordneten wird als Mandat bezeichnet. Je mehr Stimmen eine
Partei erhält, desto mehr Mitglieder der Partei können z. B. in den Nationalrat einziehen.
Für den Einzug ins Parlament braucht eine Partei mindestens 4 Prozent der Stimmen oder
ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Im Vorarlberger Landtag sind es 5 Prozent oder ein
Grundmandat in einem der vier Wahlkreise.
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Nationalrat
Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. Hauptaufgaben des Nationalrates sind
die Gesetzgebung auf Bundesebene, die Unterstützung und die Kontrolle der Regierung.
Die Legislaturperiode (d. h. der Zeitraum bis zur nächsten Wahl) des Nationalrats dauert 5
Jahre (wenn sich die Bundesregierung jedoch vor Ende der Legislaturperiode auflöst,
kommt es früher zu Neuwahlen). An der Spitze des Nationalrats steht das
Nationalratspräsidium.
Opposition
Als Opposition wird jene Gruppe von Abgeordneten eines Parlaments bezeichnet, deren
Parteien nicht in der Regierung vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, die Regierungsarbeit
zu kontrollieren, zu kritisieren und Alternativen aufzuzeigen.
Parlament
Das Parlament besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. Gemeinsam sind sie für
die Gesetzgebung des Bundes zuständig, d. h. für Gesetze, die in ganz Österreich gelten.
Regierungsformen
Je nach Wahlergebnis sind verschiedene Regierungsformen möglich. Meistens erreicht
keine Partei genug Stimmen (absolute Mehrheit – mehr als die Hälfte aller Stimmen) um
alleine regieren zu können (Alleinregierung), sondern bildet gemeinsam mit einer oder
mehreren Parteien die Regierung (Koalitionsregierung).
Alle anderen Parteien, die nicht in der Bundesregierung vertreten sind, zählen zur
Opposition.
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Linktipps
Du möchtest mehr wissen über Wahlrecht, Nationalrat und Co?
Hier einige Links, die dir weiterhelfen:
www.aha.or.at – Unter Leben A-Z und Politik gibt es Infos zu Politik und Wählen ab 16.
www.bmi.gv.at/wahlen – Infos des Bundesministeriums für Inneres zu Wahlen und
Volksbegehren
www.bundesregierung.at – Website der aktuellen Bundesregierung
www.demokratiewebstatt.at – Onlineportal des österreichischen Parlaments für Kinder
und Jugendliche, hier erfährst du mehr über Politik, Demokratie, Gesetze + Wahlen
http://europa.eu/ - Website der EU
www.europainfo.at – Infos zur EU
www.europarl.europa.eu – Website des Europäischen Parlaments
www.help.gv.at– Unter Themen von A - Z/ Wahlen sind Infos zum Thema Wählen.
www.meinparlament.at – Infos zu Nationalratsabgeordneten und EUParlamentarierInnen, mit der Möglichkeit, Fragen direkt an die Abgeordneten zu stellen
http://neuwal.com – Politik- und Wahljournal, mit aktuellen Umfragen
www.parlament.gv.at– Infos über Wahlrecht, Nationalrat, Infos zu den Abgeordneten
www.politik-lexikon.at – Politiklexikon
www.refreshpolitics.at– Jugendliche informieren zum Thema Politik und Wählen
www.sora.at – Unter Wahlkalender sind die Termine der nächsten Wahlen zu finden,
außerdem Wahlergebnisse und -analysen vergangener Wahlen
www.vorarlberg.at – Informationen zu Land und Politik sowie zur Initiative „Demokratie
braucht dich“
www.zukunfteuropa.at – Demokratie und Bürgerbeteiligung in der EU
Wir haben noch etwas Wichtiges vergessen? Wir freuen uns über deine Anregungen!
Vor den jeweiligen Wahlen stellen wir für dich ausführliche Informationen zum
Wahlablauf und zu den wahlwerbenden Parteien zusammen. Informier dich im aha.
Quellen:
Als Quellen für diesen Info-Folder dienten folgende Websites:
www.bmi.gv.at/wahlen, www.bundesregierung.at, www.demokratiewebstatt.at,
www.help.gv.at, www.parlament.gv.at, www.politik-lexikon.at, www.sora.at,
www.europarl.at,www.vorarlberg.at
und das Buch:
„Österreichische Politik – Grundlagen, Strukturen, Trends“ von Anton Pelinka und
Sieglinde Rosenberger (3., aktualisierte Auflage 2007)
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Tel 05552-33033
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Mit Unterstützung des Landes Vorarlberg und der Städte
Dornbirn, Bregenz, Bludenz.
ZVR 330514224
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