Wahlen & mehr im Überblick Tipps & Infos rund um die Sache mit dem X und weitere Möglichkeiten für dich, mitzubestimmen www.aha.or.at Inhaltsverzeichnis Warum wählen?.............................................................................................. 3 Wer darf wählen?............................................................................................ 3 Wahlen in Österreich .......................................................................................3 Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten........................................... 3 Nationalratswahl.......................................................................................................... 3 Vorarlberger Landtagswahl ........................................................................................ 4 Wahl der Gemeindevertretung – der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters....... 4 Wahl zum Europäischen Parlament ........................................................................... 5 Wie läuft eine Wahl ab? ...................................................................................5 Wählen im Wahllokal .................................................................................................... 5 Wählen per Wahlkarte.................................................................................................. 6 Parteien .........................................................................................................6 Andere Beteiligungsmöglichkeiten – Instrumente direkter Demokratie in Österreich ......................................................................................................8 Volksbegehren .............................................................................................................. 8 Volksbefragung............................................................................................................. 8 Volksabstimmung......................................................................................................... 8 Bürgerinitiative ............................................................................................................ 9 Petition .......................................................................................................................... 9 Begriffe........................................................................................................ 10 Linktipps ...................................................................................................... 13 Warum wählen? Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Sie bietet dir die Möglichkeit, mitzubestimmen, wer bei uns „das Sagen“ hat. Bei verschiedenen Wahlen bist du aufgerufen, deine Stimme abzugeben und mitzuentscheiden. Dein Wahlrecht ist dein wichtigstes Recht in der Demokratie. Nur wer wählt, bestimmt mit. Du gehst in die Schule oder arbeitest, kaufst ein, reist in andere Länder, zahlst Steuern – für all diese Bereiche werden von Abgeordneten im EU-Parlament, im Nationalrat, … die Regeln gemacht. Überlass daher nicht anderen die Entscheidung, wer deine Interessen vertreten soll. Weil es einen Unterschied macht! Jede einzelne Stimme zählt und beeinflusst das Wahlergebnis. Die Programme der Parteien bilden unterschiedliche Meinungen ab. Du entscheidest mit deiner Stimme, welche politische Partei die stärkste Kraft im Parlament wird und ihr Programm am besten umsetzen kann. Weil Wahlverweigerung gar nichts nützt! „Ich übe mit einer Wahlverweigerung Protest!“– solche oder ähnliche Aussagen hört man hier und da. Doch welche Botschaft trägt denn die Wahlverweigerung: Bin ich mit allem zufrieden, ist also kein Wechsel nötig oder bin ich unzufrieden und alles muss sich ändern? Weil du es kannst! Nur wenn du dich an Wahlen beteiligst, bist du Teil einer lebendigen Demokratie. Wahlen und Demokratie sind nichts Selbstverständliches. Anderswo muss darum gekämpft werden, die eigene Meinung frei äußern zu können und freie demokratische Wahlen zu haben. Wenn du nicht wählen gehst, überlässt du die Gestaltung deiner Zukunft anderen. Je mehr Menschen wählen gehen, desto stärker ist unsere Demokratie. Quelle: www.jungestimmen.eu und http://www.kora-abg.de/aktuelles/73-warum-waehlen-gehen-zehn-gute-gruende Wer darf wählen? Wählen dürfen generell alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Tag der Wahl 16 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Wahl haben. Man spricht vom aktiven Wahlrecht (Wer sonst noch wahlberechtigt ist, findest du bei der jeweiligen Wahl). 3 Passives Wahlrecht bedeutet, dass man sich bei einer Wahl als KandidatIn aufstellen lassen und gewählt werden kann. Passiv wahlberechtigt sind alle aktiv Wahlberechtigten, die am Tag der Wahl 18 Jahre (bei der Bundespräsidentenwahl 35 Jahre) alt sind (Ausnahmen findest du bei der jeweiligen Wahl). Wahlpflicht gibt es in Österreich keine. Wahlen in Österreich Wenn du wahlberechtigt bist, kannst du an folgenden Wahlen teilnehmen: Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten Amtszeit: 6 Jahre, nächster Wahltermin: 24. April 2016 Wahlberechtigt sind auch ÖsterreicherInnen, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt. Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören unter anderem: die Vertretung der Republik Österreich nach außen, der Oberbefehl über das österreichische Bundesheer, die Bestellung (Angelobung) der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers, der BundesministerInnen und der Landeshauptleute. Zum Bundespräsident/zur Bundespräsidentin gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Kann keiner der KandidatInnen eine solche Mehrheit erreichen, so findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Nationalratswahl Legislaturperiode (Zeitraum bis zur nächsten Wahl): 5 Jahre, nächster Wahltermin: voraussichtlich 2018 Wahlberechtigt sind auch ÖsterreicherInnen, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt. Der Nationalrat setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Wie viele Abgeordnete jeder Partei entsandt werden, hängt vom Ergebnis der jeweiligen Nationalratswahl ab. Hauptaufgabe des Nationalrates ist es, gemeinsam mit dem Bundesrat Gesetze zu beschließen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Unterstützung und die Kontrolle der Regierung. Die Bundesregierung kann nur dann regieren, wenn sie von genügend Nationalratsabgeordneten unterstützt wird. Deshalb kommt es oft zur Bildung von Koalitionen durch zwei oder mehrere Parteien. Parteien, die nicht in der Koalition vertreten sind, bilden die Opposition und kontrollieren die Regierung. 3 Vorarlberger Landtagswahl Legislaturperiode: 5 Jahre, nächster Wahltermin: voraussichtlich 2019 Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg (Vorarlberger LandesbürgerInnen). Ehemalige LandesbürgerInnen, die noch nicht länger als 10 Jahre im Ausland leben, können einen Antrag (bei jener Gemeinde, in der sie den Hauptwohnsitz hatten oder digital www.vorarlberg.at/wählerkartei) stellen und so zur Wahl zugelassen werden. Der Landtag ist das Gesetzgebungsorgan eines Bundeslandes. Die Zuständigkeit ist auf bestimmte Bereiche (z. B. Jugendschutz, Naturschutz) beschränkt. Die beschlossenen Gesetze gelten im jeweiligen Bundesland. Die Landtagsabgeordneten werden von den politischen Parteien je nach Wahlergebnis in den Landtag entsandt. Der Vorarlberger Landtag wählt die Mitglieder der Landesregierung und die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann. Er/sie kontrolliert die Verwaltung und setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen. Aufgrund der Ergebnisse der Landtagswahl werden auch die Mitglieder des Bundesrates entsandt. Wahl der Gemeindevertretung – der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters Legislaturperiode: 5 Jahre, nächster Wahltermin: voraussichtlich 2020 Aktiv wahlberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen sowie EU-BürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Diese Personen besitzen für die Gemeindevertretungswahl auch das passive Wahlrecht; einE BürgermeisterkanditatIn muss demgegenüber die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Bei den Gemeindewahlen bist du gleich doppelt aufgerufen, deine Stimme abzugeben. Du wählst bei dieser Wahl die Gemeindevertretung und auch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist die politische Spitze der Gemeinde. Sie/er vertritt die Gemeinde nach außen, leitet das Gemeindeamt und führt den Vorsitz bei Sitzungen von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand. Die Gemeindevertretung ist das „Parlament“ einer Gemeinde und trifft alle wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf die Gemeinde. Die Größe der Gemeindevertretung – d.h. die Anzahl der GemeindevertreterInnen – hängt von der Zahl der EinwohnerInnen einer Gemeinde ab. In Städten heißt die Gemeindevertretung Stadtvertretung. 4 Der Gemeindevorstand/Stadtrat ist die „Regierung“ einer Gemeinde/Stadt. Die Mitglieder werden von der Gemeindevertetung/Stadtvertretung gewählt. Wahl zum Europäischen Parlament Legislaturperiode: 5 Jahre, nächster Wahltermin: voraussichtlich 2019 Wahlberechtigt sind bei dieser Wahl auch nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie auch AuslandsösterreicherInnen, die wahlweise die österreichischen Mitglieder des Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes wählen können. Das Europäische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Rat Gesetze, die von der Kommission vorgeschlagen werden und kontrolliert die Organe der EU. Im EUParlament sitzen 751 Europaabgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten. 18 davon kommen aus Österreich. Wie läuft eine Wahl ab? Vor der Wahl bekommst du eine amtliche Wahlinformation (mit Wahlausweis) zugeschickt, in der dir mitgeteilt wird, in welchem Wahllokal in deiner Gemeinde du wählen kannst. Für die Landtagswahl und für die Wahlen auf Gemeindeebene werden dir die Stimmzettel schon vor der Wahl nach Hause geschickt. Bei der Nationalratswahl, der Bundespräsidentenwahl und der Wahl zum Europäischen Parlament bekommst du den Stimmzettel im Wahllokal. Neben der persönlichen Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal kann die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte erfolgen. Wählen im Wahllokal Meistens ist das Wahllokal im Gemeindeamt oder in einer Schule untergebracht. In größeren Gemeinden gibt es mehrere Wahllokale. Vergiss nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass) und den Wahlausweis mitzubringen. Stimmabgabe Deine Stimme ist gültig, wenn dein „Wählerwille“ eindeutig erkennbar ist. Am sichersten ist es, wenn du ein Kreuz machst. Falls dir ein Fehler unterläuft, hol dir einfach bei der Wahlleiterin/beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel. 5 Vorzugsstimmen Wenn du bestimmte KandidatInnen der gewählten Partei besonders unterstützen willst, kannst du Vorzugsstimmen für sie abgeben. Sie rutschen so auf der Wahlliste nach vorne und damit erhöht sich für sie die Chance auf ein Mandat. Die Anzahl der möglichen Vorzugsstimmen hängt von der jeweiligen Wahl ab, bei der Landtagswahl sind es bis zu fünf Vorzugsstimmen, bei der Nationalratswahl sind es drei Vorzugsstimmen. Wählen per Wahlkarte Grundsätzlich musst du dein Wahlrecht dort ausüben, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Es ist aber möglich, mit einer Wahlkarte an einem anderen Ort abzustimmen. Dazu musst du sie rechtzeitig bei deiner Gemeinde beantragen. Du kannst das schriftlich oder persönlich beim Gemeindeamt oder online über www.wahlkartenantrag.at machen. Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann entweder in einem Wahllokal, das Wahlkarten entgegen nimmt, beim Besuch der besonderen Wahlbehörde (Wahlkommission für Gehunfähige) oder mittels Briefwahl erfolgen. Bei der Briefwahl schickst du die erhaltene Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel an die Wahlbehörde – beachte die einzuhaltenden Fristen. Durch deine Unterschrift auf der Wahlkarte musst du eidesstattlich (du musst bekräftigen, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht) erklären, dass du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast. Falls du dich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befindest, ist deine Stimmabgabe nur per Briefwahl möglich. Das Gleiche gilt, wenn du bei der Vorarlberger Landtagswahl außerhalb von Vorarlberg oder bei der Wahl auf Gemeindeebene außerhalb deiner Gemeinde bist. Parteien Politische Parteien sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlichen politischen Zielen und Einstellungen. Um politisch mitbestimmen zu können, versuchen Parteien in die verschiedenen politischen Organe (Parlamente, Landtage, Gemeindevertretungen) gewählt zu werden und in den Regierungen mitzuarbeiten. Zu Wahlkampfzeiten präsentieren die Parteien ihre Standpunkte in den jeweiligen Wahlprogrammen. Folgende Parteien sind im Nationalrat, im Vorarlberger Landtag oder im EU-Parlament vertreten – Reihung in alphabetischer Reihenfolge: FPÖ – Freiheitliche Partei Österreichs: www.fpoe.at Vorarlberger Freiheitliche: www.vfreiheitliche.at 6 Im Nationalrat vertreten mit 38 Mandaten – Opposition, im Vorarlberger Landtag vertreten mit 9 Mandaten – Opposition, im EU-Parlament vertreten mit 4 Mandaten GRÜNE – Die Grünen: www.gruene.at Die Grünen Vorarlberg: www.vorarlberg.gruene.at Im Nationalrat vertreten mit 24 Mandaten – Opposition, im Vorarlberger Landtag vertreten mit 6 Mandaten – Beteiligung an der Landesregierung (Koalition mit ÖVP), im EUParlament vertreten mit 3 Mandaten NEOS – http://neos.eu Im Nationalrat vertreten mit 9 Mandaten – Opposition, Im Vorarlberger Landtag vertreten mit 2 Mandataren, im EU-Parlament vertreten mit 1 Mandat ÖVP – Österreichische Volkspartei: www.oevp.at ÖVP Vorarlberg: www.volkspartei.at Im Nationalrat vertreten mit 51 Mandaten – Beteiligung an der Bundesregierung (RotSchwarze Koalition), im Vorarlberger Landtag vertreten mit 16 Mandaten –Beteiligung an der Landesregierung (in Koalition mit den Grünen), im EU-Parlament vertreten mit 5 Mandaten SPÖ – Sozialdemokratische Partei Österreichs: www.spoe.at SPÖ Vorarlberg: www.vorarlberg.spoe.at Im Nationalrat vertreten mit 52 Mandaten – Beteiligung an der Bundesregierung (RotSchwarze Koalition), im Vorarlberger Landtag vertreten mit 3 Mandaten – Opposition, im EU-Parlament vertreten mit 5 Mandaten Team Stronach: www.teamstronach.at Im Nationalrat vertreten mit 6 Mandaten – Opposition Im Vorarlberger Landtag und im EU-Parlament nicht vertreten Auf Gemeindeebene oder in anderen Bundesländern sind auch noch andere als die dargestellten Parteien in den politischen Organen vertreten. Gerade vor Wahlen gibt es auch immer wieder neue Parteigründungen. Auf der Website des Parlaments www.parlament.gv.at findest du unter der Rubrik „Parlament erklärt“ Infos zu den Parteien, wie in Österreich Politik gemacht wird und einen Überblick über die österreichische Demokratie. 7 Andere Beteiligungsmöglichkeiten – Instrumente direkter Demokratie in Österreich In Österreich gibt es auch so genannte Instrumente der direkten oder unmittelbaren Demokratie. Im Unterschied zur repräsentativen bzw. indirekten Demokratie (= Wahl der RepräsentantInnen, die dann im Sinne der BürgerInnen entscheiden à so wie oben beschrieben) geht die Entscheidungsgewalt in einer direkten Demokratie unmittelbar vom Volk aus. In der Schweiz beispielsweise ist die direkte Demokratie sehr stark ausgeprägt. Aber auch in Österreich gibt es Elemente davon. Volksbegehren Mit einem Volksbegehren kann eine Anzahl von WählerInnen erreichen, dass ihr Anliegen behandelt wird. Unterschreiben mehr als 100.000 Menschen in Österreich ein BundesVolksbegehren, muss sich der Nationalrat mit diesem Anliegen befassen. Ein LandesVolksbegehren ist demgegenüber von wenigstens 5.000 Stimmberechtigten zu unterschreiben oder von wenigstens 10 Gemeinden zu stellen, damit es vom Landtag behandelt wird. In einer Gemeinde genügen die Unterschriften eines Fünftels der Stimmberechtigten der jeweiligen Gemeinde. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Umsetzung der Anliegen des Volksbegehrens. Die jeweiligen Organe können dies frei entscheiden. Mit einem Volksbegehren kann aber auf jeden Fall erreicht werden, dass ein Thema öffentlich bekannt wird und dass darüber diskutiert wird. Volksbefragung Bei einer Volksbefragung werden WählerInnen über ihre Meinung zu einem bestimmten Thema befragt. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit von grundsätzlich gesamtösterreichischer Bedeutung sein. Es wird eine mit JA oder NEIN zu beantwortende Frage gestellt oder es werden zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl gestellt. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist nicht bindend, es stellt nur ein Meinungsbild dar. Seit Einführung dieser Möglichkeit im Jahr 1989 wurde eine österreichweite Volksbefragung zur Wehrplicht im Jahr 2013 durchgeführt. Volksabstimmung Wenn das Parlament ein Gesetz nicht selbst beschließen möchte, kann der Nationalrat eine Volksabstimmung ansetzen. Dabei können WählerInnen direkt abstimmen, ob dieses Gesetz beschlossen werden soll oder nicht. 8 Eine Volksabstimmung ist verpflichtend durchzuführen, wenn es zu einer Gesamtänderung der Verfassung kommt. Das war z. B. beim Beitritt Österreichs zur EU der Fall. Kommt es zu keiner Gesamtänderung der Verfassung, ist die Abstimmung fakultativ (gesetzlich nicht notwendig) – eine fakultative Volksabstimmung gab es bei der Volksabstimmung über die friedliche Nutzung der Kernenergie (in Zwentendorf wurde ein Atomkraftwerk errichtet, das aufgrund der Volksabstimmung nie in Betrieb ging). Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist für das Parlament bindend. D. h. das Parlament muss je nach Entscheidung der WählerInnen das Gesetz umsetzen oder ablehnen. Auch die Landesverfassung sieht Volksabstimmungen vor. Volksabstimmungen auf Landesebene können von einer gewissen Anzahl von Stimmberechtigten, von Gemeinden, von Landtagsmitgliedern oder dem Landtag initiiert werden. Auf Gemeindeebene kann die Durchführung einer Volksabstimmung von BürgerInnen der Gemeinde verlangt oder durch einen Beschluss der Gemeindevertretung beschlossen werden. Bürgerinitiative Bei einer Bürgerinitiative schließen sich mehrere Personen zur Durchsetzung oder Verhinderung bestimmter Ziele zusammen. Sie verleihen so ihrem Anliegen mehr Nachdruck und verschaffen sich mehr Gehör. Beispielsweise bilden sich Bürgerinitiativen zur Verhinderung von Bauvorhaben. Einen Anspruch auf Durchsetzung der Anliegen haben Bürgerinitiativen nicht. Petition In einer Demokratie haben alle das Recht, ein Gesuch, eine Beschwerde oder eine schriftliche Bitte an das Parlament oder den/die Bundespräsidenten/-in zu schicken. Der Empfänger oder die Empfängerin einer solchen Petition ist verpflichtet, den Brief anzunehmen und zu beantworten. Allerdings ist er/sie nicht verpflichtet, die Bitten der BürgerInnen zu erfüllen oder den Beschwerden Recht zu geben. www.demokratiewebstatt.at Wie kannst du dich politisch beteiligen? Politisch aktiv zu sein, bedeutet sich Gehör zu verschaffen und auf ein Anliegen aufmerksam zu machen durch Mitgestalten (Engagement, Ehrenamt), Mitentscheiden (Wählen, Abstimmen) oder Mitteilen. Einige Beispiele: _ einen Leserbrief schreiben www.aha.or.at > Leben A-Z > Schreib einen Leserbrief _ Interessensvertretungen und/oder Bürgerinitiativen anschließen www.help.gv.at _ Abgeordnete kontaktieren z.B. über www.parlament.gv.at oder www.meinparlament.at _… 9 Begriffe – in alphabetischer Reihenfolge BundeskanzlerIn Er/Sie ist RegierungschefIn und koordiniert die Arbeit der MinisterInnen. Er/Sie vertritt die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten. BundesministerIn Als Mitglied der Bundesregierung ist jedeR BundesministerIn für einen bestimmten Bereich (Ressort) wie z. B. Wirtschaft oder Bildung, zuständig. Sie/Er leitet das zugeteilte Ministerium. BundespräsidentIn Als Staatsoberhaupt von Österreich repräsentiert die/der BundespräsidentIn den Staat Österreich nach außen. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Oberbefehlshabung des Bundesheeres und die Bestellung (Angelobung) der Bundesregierung. Sie/Er wird direkt von den BürgerInnen gewählt. Bundesrat Der Bundesrat besteht aus 62 Mitgliedern, die durch die Landtage der Bundesländer gewählt werden. Die Einwohnerzahl des Bundeslandes bestimmt die Zahl der VertreterInnen (Vorarlberg z. B. hat 3 Bundesräte, Niederösterreich 12). Hauptaufgabe des Bundesrats ist die Interessensvertretung der Bundesländer bei der Entstehung von Bundesgesetzen. Der Einfluss des Bundesrates auf die Gesetzgebung ist allerdings eher gering. Bundesregierung Die Bundesregierung besteht aus BundeskanzlerIn, VizekanzlerIn (Vertretung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers), MinisterInnen und StaatssekretärInnen. Gemeinsam, also als Kollegialorgan, planen die Regierungsmitglieder das Budget und schlagen dem Nationalrat Gesetze vor. Außerdem sind sie für die Umsetzung von Beschlüssen des Parlaments verantwortlich. Demokratie Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes". Hauptmerkmal: Alle wesentlichen Entscheidungen des Staates werden von gewählten VertreterInnen des Volkes getroffen. Repräsentative/Indirekte Demokratie Die Bevölkerung wählt Abgeordnete, die die Interessen der BürgerInnen vertreten. Österreich ist eine repräsentative oder indirekte Demokratie. 10 Europäische Kommission Die Kommission ist gewissermaßen die „Regierung" der EU. Sie setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates um und kontrolliert die Mitgliedstaaten. In der EU-Kommission sitzen 28 KommissarInnen, eineR aus jedem Mitgliedsland. Europäisches Parlament Das Europäische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Rat Gesetze, die von der Kommission vorgeschlagen werden und kontrolliert die Organe der EU. Derzeit sind 751 Abgeordnete, darunter 18 aus Österreich im Parlament vertreten. Europäischer Rat Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der EU. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin/dem Präsidenten der Kommission zusammen. Er legt die allgemeinen politischen Leitlinien der EU fest. Landeshauptfrau/Landeshauptmann Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann ist ChefIn der Landesregierung und vertritt das Bundesland nach außen. SeinE/IhrE StellvertreterIn nennt man in Vorarlberg LandesstatthalterIn. LandesrätInnen Sie sind Mitglieder der Landesregierung und für einen bestimmten Bereich (Ressort) zuständig. In Vorarlberg gibt es 5 LandesrätInnen. Landesregierung Die Vorarlberger Landesregierung besteht aus der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann, der/dem LandesstatthalterIn und den LandesrätInnen. Sie ist das oberste Organ der Verwaltung. Landtag Der Landtag ist das Gesetzgebungsorgan eines Bundeslandes. Die beschlossenen Gesetze gelten im jeweiligen Bundesland. Die Zuständigkeit ist auf bestimmte Bereiche (z. B. Jugendschutz, Naturschutz) beschränkt. Der Landtag wählt die Mitglieder der Landesregierung und kontrolliert die Verwaltung des Bundeslandes. Er besteht aus 36 Landtagsabgeordneten. Mandat Das Amt einer/eines Abgeordneten wird als Mandat bezeichnet. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Mitglieder der Partei können z. B. in den Nationalrat einziehen. Für den Einzug ins Parlament braucht eine Partei mindestens 4 Prozent der Stimmen oder ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Im Vorarlberger Landtag sind es 5 Prozent oder ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise. 11 Nationalrat Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. Hauptaufgaben des Nationalrates sind die Gesetzgebung auf Bundesebene, die Unterstützung und die Kontrolle der Regierung. Die Legislaturperiode (d. h. der Zeitraum bis zur nächsten Wahl) des Nationalrats dauert 5 Jahre (wenn sich die Bundesregierung jedoch vor Ende der Legislaturperiode auflöst, kommt es früher zu Neuwahlen). An der Spitze des Nationalrats steht das Nationalratspräsidium. Opposition Als Opposition wird jene Gruppe von Abgeordneten eines Parlaments bezeichnet, deren Parteien nicht in der Regierung vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, die Regierungsarbeit zu kontrollieren, zu kritisieren und Alternativen aufzuzeigen. Parlament Das Parlament besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. Gemeinsam sind sie für die Gesetzgebung des Bundes zuständig, d. h. für Gesetze, die in ganz Österreich gelten. Regierungsformen Je nach Wahlergebnis sind verschiedene Regierungsformen möglich. Meistens erreicht keine Partei genug Stimmen (absolute Mehrheit – mehr als die Hälfte aller Stimmen) um alleine regieren zu können (Alleinregierung), sondern bildet gemeinsam mit einer oder mehreren Parteien die Regierung (Koalitionsregierung). Alle anderen Parteien, die nicht in der Bundesregierung vertreten sind, zählen zur Opposition. 12 Linktipps Du möchtest mehr wissen über Wahlrecht, Nationalrat und Co? Hier einige Links, die dir weiterhelfen: www.aha.or.at – Unter Leben A-Z und Politik gibt es Infos zu Politik und Wählen ab 16, sowie aktuelle Infos zu bevorstehenden Wahlen www.bmi.gv.at/wahlen – Infos des Bundesministeriums für Inneres zu Wahlen und Volksbegehren www.bundesregierung.at – Website der aktuellen Bundesregierung www.bundespraesident.at – Website des Bundespräsidenten www.demokratiewebstatt.at – Onlineportal des österreichischen Parlaments für Kinder und Jugendliche, hier erfährst du mehr über Politik, Demokratie, Gesetze + Wahlen http://europa.eu/ - Website der EU http://ec.europa.eu – Europäische Kommission www.europainfo.at – Infos zur EU www.europarl.europa.eu – Website des Europäischen Parlaments www.help.gv.at– Unter Themen von A - Z/ Wahlen sind Infos zum Thema Wählen. www.meinparlament.at – Infos zu Nationalratsabgeordneten und EUParlamentarierInnen, mit der Möglichkeit, Fragen direkt an die Abgeordneten zu stellen http://neuwal.com – Politik- und Wahljournal, mit aktuellen Umfragen www.parlament.gv.at– Infos über Wahlrecht, Nationalrat, Infos zu den Abgeordneten www.politik-lexikon.at – Politiklexikon www.refreshpolitics.at– Jugendliche informieren zum Thema Politik und Wählen www.sora.at – Unter Wahlkalender sind die Termine der nächsten Wahlen zu finden, außerdem Wahlergebnisse und -analysen vergangener Wahlen www.vorarlberg.at – Informationen zu Land und Politik sowie zur Initiative „Demokratie braucht dich“ www.zukunfteuropa.at – Demokratie und Bürgerbeteiligung in der EU Wir haben noch etwas Wichtiges vergessen? Wir freuen uns über deine Anregungen! Vor den jeweiligen Wahlen stellen wir für dich ausführliche Informationen zum Wahlablauf und zu den wahlwerbenden Parteien zusammen. Informier dich im aha. Quellen: Als Quellen für diesen Info-Folder dienten folgende Websites: www.bmi.gv.at/wahlen, www.bundesregierung.at, www.demokratiewebstatt.at, www.help.gv.at, www.parlament.gv.at, www.politik-lexikon.at, www.sora.at, www.europarl.at,www.vorarlberg.at 13 14 Angaben ohne Gewähr: Alle angeführten Links wurden auf ihre Seriosität überprüft und waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Info-Folders frei von illegalen Inhalten. Da diese Seiten nachträglich verändert werden können, distanzieren wir uns von den Inhalten fremder Sites und übernehmen keinerlei Haftung. Februar 2016/mh aha – Tipps & Infos für junge Leute Poststraße 1 6850 Dornbirn Tel 05572-52212 [email protected] Belruptstraße 1 6900 Bregenz Tel 05574-52212 [email protected] Mühlgasse 1 6700 Bludenz Tel 05552-33033 [email protected] www.aha.or.at Mit Unterstützung des Landes Vorarlberg und der Städte Dornbirn, Bregenz, Bludenz. ZVR 330514224 15